Verordnung über Kartoffeln. Vom 2. September 1918.
Auf Grund der Verordnung über die K vom 18. Juli 1918 (Reicha⸗Gesetzbl. S. 7
g Bevölkerung mi zerbstkartoffelernte 1918 (3 2 der Verordm orgung) ist nach dem Grundsaß egeln,. de der versorgungsberechtigten Bepölkerung vorläuf
Kartoffeln beträgt.
. Nerf 9 Die Versorgung der
8 2 *
Die Kommunalverbände , Vile Kommunalberbande haben
toffeln nach Anweisung der Reichskartoffelstelle oder der Vermittlungs-
zur Deckung des B . — Q 11118
ä
jeugern mit 200 Quadraimeter Kartoffelanbaufläche eine Sicherstellung nicht statt.
und weniger findet
83
8 e 817 * nen , . 8 2rY*IGFœJ DVle sicherzustellenden Mengen sind für jeden einzelnen Kartoffel⸗
erzeuger, sodann für jede d
Vero 8 19 Dar In —— unn Gemeinde, jeden Kommunalverband und 3 92 9 ,, * jede Vermittlungsstelle festzustellen.
ü kartoffelerzeuger ist ein nach
Von den r er Angehörigen seiner Wirt— schaft nach dem Maßstab von 11 Pfund für den Tag und Kopf, der Saatgutbedarf in Höhe von 40 Zentnern für das Hektar der Anbau⸗ fläche 1918 sowie die von dem Ausschuß für Pflanzkartoffeln der land— wirtschaftlichen Körperschaften Deutschlands als Originalzüchtungen oder Staudenauslese (Eigenbau) erklärten Saarkartoffeln. verbleibende Menge wird sichergestellt. Trotz der Sicher— stellung darf der Kartoffelerzeuger Kartoffeln der im § 7 Abs. 1 Satz L bezeichneten Art in der eigenen Wirtschaft verwenden sowie Kartoffeln gemäß den Vorschriften über den Verkehr mit Saat— kartoffeln als Saatgut absetzen; die Verarbeitung der Kartoffeln in Brennereien, Trocknereien und Stärkefabriken ist nach Maßgabe der Bestimmungen in 85 4, 5 zulässig.
§ 4
Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe dürfen in der eigenen Brennerei so viel jelbstgebaute Kartoffeln verarbeiten, als dem für das Bernriebsjahr 1918 19 festgesetzten Durchschnittsbrande bei einem Verbrauche von 18 Zentnern Kartoffeln für das Hektoliter reinen Alkohol entspricht. Das gleiche gilt für Genossenschaften und sonstige Verei nigungen, die eine Brennerei betreiben, hinsichtlich der von den Mitgliedern gebauten Kartoffeln.
Die Reichskartoffelstelle trifft mit Zustimmung des Stagts— sekretärs des Kriegsernährungsamts die näheren Bestimmungen. Mit Zustimmung der Reichskartoffelstelle oder der von ihr beauftragten
Die — 18
Stelle dürfen Kartoffeln auch in anderen als den im Abs. 1 vorge—
sehenen Fällen in Brennereien verarbeitet werden.
R
Karteffeln dürfen in Trocknereien und Stärkefabriken insoweit verarbeitet werden, als sie von der Reichskartoffelstelle oder von ihr bestimmten Stellen zur Verarbeitung freigegeben oder zugewiesen sind.
Die Reichskartoffelftelle trifft mit Zustimmung des Staats⸗ sekietärs des Kriegsernährungsamts die näheren Bestimmungen.
§ 6
Die Vorschriften über die Ablieferung der hergestellten Erzeug⸗ nisse an die Trockenkartoffel Verwertungs-Gesellschaft, die Spiritus⸗ zentrale oder die Süddeutiche Spiritus insustrie, Kommanmditgesellschaft auf Aktien, Zweigniederlassung München, bleiben unberührt.
.
Kartoffeln dürfen nur verfütlert werten, wenn sie nicht gesund sind oder die Mindestgröße von 16 Zoll (3.4 Zentimeler) nicht er⸗ reichen. Das Einsäuern von Kartoffeln ist verboten.
Erzeugnisse der Kartoffeltrocknerei und der Kartoffelstärkefabri⸗ kation dürfen weder verfürtert noch zu Futterzwecken vergällt oder mit anderen Stoffen vermengt werden. Dies gilt nicht von Er— zeugnissen der Kartoffeltrocknerei, die von der Reichskartoffel⸗ stelle oder der von ihr bestimmten Stelle zur Verfütterung srei⸗ gegeben sind.
58
Wer den Anordnungen einer Landeszentralbehörde, eines Kom— munalverbandes oder einer Gemeinde über die Sicherstellung und Lieferung der sichergestellten Kartoffeln zuwiderhandelt, wird, soweit nicht eine Bestrafung nach § 13 Nr. 2 der Verordnung über die Kartoffelversorgung eintritt, mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark oder mit Haft bestraft.
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen in den §§5 4, 5, 7 werden nach § 18 Nr. 1 der Verordnung über die Kartoffel versorgung bestraft.
§8 9
Die Verordnung über Kartoffeln vom 16. August 1917 (Reichs- Gesetzbl. S. 713) und die Verordnung über die Verarbeitung von Kartoffeln in Trocknereien, Stärkefabriken und Brennereien vom 11. Oktober 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 898) werden aufgehoben.
510 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 2. September 1918. Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts. von Waldow.
Verordnung über die Verfütterung von Mais und Lupinen. Vom 31. August 1918.
Auf Grund des §8 8 Abs. 1 Nr. 2 der Reichsgetreide⸗ ordnung für die Ernte 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 434) wird bestimmt: ö.
In der Zeit vom 16. August 1918 bis zum 15. August 1919 ein—⸗ schließlich dürfen Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe an Stelle von Hafer, Gemenge aus Hafer und Gerste oder von Gerste mit Ge— nehmigung der Reichsfuttermittelstelle selbstgebauten Mais in dem durch 5 1 der Verordnung über die Verfütterung von Hafer und Gerste vom 30. Juli 1918 (Reichs-Gesetzbl. S. 984) bestimmten Umfang an das im Betriebe gehaltene Vieh verfüttern.
An selbstgebauten Lupinen dürfen Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe in dem gleichen Zeitraum bis zur Hälfte der geernteten Früchte an das im Betriebe gehaltene Vieh verfüttern.
32 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 31. August 1918.
Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts. In Vertretung: Edler von Braun.
— —
Bekanntmachung,
betreffend Liquidation britischer Unternehmungen.
Auf Grund der Verordnung, betreffend Liquidation britischer Unternehmungen, vom 31. Juli 1916 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 871) habe ich die Liquidation über folgende Unternehmungen usw. angeordnet:
8. Tüöndon an
15 . 1 rg . , ne e, 1 3 Amtebezirt Neustadt (ziquidator: Bergwerksdirektor Max Reichard
— . * 83551 ö 8 . 8e gs Eigentum der West
W vo rFkor Ber gwerten
— 5s5 **
Prussian in
Mining Companv und Wagnereckle im !
19) das 8 L
8 ** 1443* Mapren loch
. . 9 — — . . Xreibura in adrel —᷑—— * **
. 4
Saarburg belegene Grundstück der englischen Staats- Saarburg belegene Grundstück der englischen Staats⸗
Bürgermeister
3 8 gehörigen Maria Gelardi, geb. Rassier (Liquidator: Becker in Saarburg).
Berlin, den 31. August 1918. Der Reichskanzler (Reichswirtschaftsamh.
e 9
J. A.: Loth holz.
anntm achung, Liguidation französischer Unternehmungen.
373) Auf Grund der Bekanntmachung, betreffend Liqui⸗ dation französischer Unternehmungen, vom 14. März 1917, (Relchs⸗Gesetzbl S. 27) habe ich in Ergänzung meiner Be⸗ kanntmachung Nr. 299 vom 15. Juni 1918 (QNeichsanzeiger vom 21. Juni 1918 Nr. 144) die Liguidation des in den Kreisen Merzig und Saarburg, Regierungsbezirk Trier, be— legenen Grundbesitz s folgender französischer Staatsangehörigen angeordnet: 1) Frau Witwe Furey Raynaud, Esther geb. von Boch, Nentnerin in Luxemburg, 2) Frau Marquise Witwe Joseph d Oncien de Chaffardon, Maria geb. von Boch, Rentnerin in Chambery, Sapsyen, Frankreich, 3) des Bibliothekars Markus Raynaud in Paris (Liquidator: Kreis— ausschußsekretär Klein in Merzig).
Berlin, den 28. August 1918.
Der Reichskanzler (Reichswirtschafts amt). J. A.: Loth holz. Belanntm achung, betreffend Liguidation französischer Unternehmungen.
Auf Grund der Bekanntmachung, betreffend Liquidation französischer Unternehmungen, vom 14. März 1917 MReichs— Gesetzbl. S. 227) habe ich die Liquidation über folgende Unternehmungen usw. angeordnet:
374) den im Kreise Saarburg belegenen parzellierten ländlichen Grundbesitz der Erben der französischen Staatsangehörigen Michel Ludwig Konstanz, ehem. Weinhändler aus Langenberg (Liquidator: Rechtsanwalt Dr. Pünnel in Sagrburg)), .
375) die französische Firma August Louis in Metz Ciquidator: Hütteningenieur Karl Serapian in Metz).
Berlin, den 30. August 1918. Der Reichskanzler (Reichswirtschaftsamh. J. A.: Loth holz.
— —
Bekanntmachung,
betreffend Liquidation französischer . Unternehmungen.
378) Auf Grund der Bekanntmachung, betreffend Liqui⸗ dation französischer Unternehmungen, vom 14. März 1917 (Reichs ⸗Geseßbl. S. 227) habe ich die Liquidation der fran⸗ zösischen Beteiligung an der „Vogel & Co. Conservenfabrik Woippy⸗Metz G. m. b H in Woippy“ ange ordnet (Liqui⸗ dator: Rechnungsrat Wittrock in Meß).
Berlin, den 30. August 1918.
Der Reichskanzler (Reichs wirtschafts amt. J. A.: Lothholz.
Bekanntmachung.
Die der Allgemeinen Krankenkasse in Altona (Ersatzkasse für die Mitglieder der Abteilung A) gemäß § 514 Abs. J der Reichsversicherungs ordnung unter dem 23. De⸗ zember 1913 — II K 9629 — erteilte Bescheinigung als Ersatzkasse (zu vergleichen „Deutscher Reicheanzeiger“ Nr. 304 vom 27. Dezember 1913) wird gemäß 8 516 Abi. 1 a. a. O. vom 1 Oktober 1918 ab widerrufen, da die Kasse den Voraus⸗ setzungen der Zulassung nicht mehr entspricht.
Berlin, den 30. August 1918.
Das Reichtgversicherungs amt, Abteilung für Kranken⸗, Invaliden⸗ und Hinterbliebenenversicherung. (L. S.)
Hanow.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 118 des Reichs-Gesetzblatts enthält unter
Nr, 6451 das Gesetz zur Abänderung des 8 1 Abs. 1 des Gesetzes, betreffend Bürgschaften des Reichs zur Förderung des Baues von Kleinwohnungen für Reichs⸗ und Militär— bedienstete, vom 10. Juni 1914, vom 24. August 1918, unter
Nr. 6452 eine Verordnung zur Aenderung der Verordnung über Wein, vom 31. August 1918, unter
fr. 6453 eine Verordnung über / Saatkartoffeln aus der Ernte 1918, vom 2. September 1918, unter
Nr. 6454 eine Verordnung über Kartoffeln, vom 2. Sep⸗ tember 1918, und unter
Nr. 6455 eine Verordnung über die Verfütterung von Mais und Lupinen, vom 31. August 1918.
Berlin W. 9, den 3. September 1918. Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
Königreich Preußen.
Auf Grund des 3 1 der Allerhöchsten Verordnung, betreffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und Beschäftigung von Kriegsgefangenen, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) in der Fassung der Verordnungen vom 27. März und 25. September
1915 (Gesetzsamml. S. 57 und 141) wird bestimmt, daß das
vereinfachte K nach den Vorschriften der Verordnung bei der Herstellung der Erweiterungs- bauten des Erftwerkes in Grevenbroich Anwendung findet, nachdem dem Erftwerk Akttengesellschaft in Grevenbroich das Enteignungsrecht für den Erweiterungsbau des Erftwerkes
durch den auf Grund Allerhöchster Ermächtigung ergangenen Erlaß des Staatsmmisteriums vom 18. Mai 1918 verliehen
worden ist.
Berlin, den 5. August 1918. Das Staats ministerium. von Breitenbach. Sydow. von Stein. von Eisenhart-Rothe.
Ministerium der geistlichen und Unterrichts- angelegenheiten.
Der Privatdozent in der philosophischen Fakultãt der Universität zu Breslau Dr. Ernst Steinitz, ordentlicher Pro⸗ fessorn an der Technischen Hochschule daselbst, ist mit Aller⸗ höchster Genehmigung Seiner Majestät des Königs zum ordent— lichen Honorarprofessor in derselben Fakultät ernannt worden.
Dem Abteilungsvorsteher am Anatomischen Institut, Privatdozenten in der medlzinischen Fakultät der Unwersität Greifswald Dr. Wilhelm von Möllendorff ist das Prädikat Professor beigelegt worden.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Den Domänenpächtern Behrends in Fürstinnen⸗Graz⸗ haus, Hillrichs in Horstenau⸗Graalfs, Poppinga in Siel— mönker⸗Hamm, Gemeinde Uttum, Bracklo in Westercharlotten⸗ polder, Edzards in Kloster⸗Appingen, Gemeinde Visquarb, und Spinneker in Friedrichshof. Gemeinde Grimersum, Regierungsbezirk Aurich, ist der Charakter als Königlicher Oberamtmann verliehen worden.
Dem Friedhofsverwalter Peter Feldmann in Kiel ist der Titel Garteninspektor verliehen worden.
Bekanntmachung.
Gemäß 5 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (Gesetzlammlung Seite 152) wird zur öffent⸗ lichen Kenntnis gebracht, daß aus dem Betriebe der preußischen Strecke Ahaus — Landes grenze der Ahaus—⸗ Enscheder Eisenbahn im Jahre 1917, soweit dabei die Holländische Eisenbahngesellschaft in Am sterdam be⸗ rührt wird, ein kommunalabgabepflichtiger Reinertrag nicht erzielt ist.
Münster (Westf.), den 1. September 1918.
Der Königliche Eisenbahnkommissar. F. Richard.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 663) habe ich dem Kaufmann Louis Cohn, Berlin, Neue König— straße 27 bei Preuß, durch Verfügung vom ang. Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen edarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.
Berlin-Schöneberg, den 31. August 1918.
Der Polizeipräsident zu Berlin. Kriegswucheramt. J. B.. .
Bekanntmachung.
Die Meierei des Meiereibesitzent; Paul. Jäschke in Sahie!llllen, hiesigen Kreises, ist von mir wegen Unzuverlässigkeit auf Grund des 5 34 der Verordnung des Stellvertreters des Reichs. kanzlers vom 20. Juli 1916 (Reichs-Gesetzblatt 1916 Seite 761) auf die Dauer des Krieges geschlossen worden.
Ortelsburg, den 23. August 1918.
Der Landrat. von Poser.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) zur Fernhgltung unzuverläfssiger Personen vom Pandel, wird der Wwe. Adolf Händeler in Remscheid, Hatdenbrockerstraße 632, der Handel mit Lebens mirteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs unter Auferlegung der Kosten der Veröffentlichung untersagt.
Remscheid, den 30. August 1918.
Der Oberbürgermeister. J. V.: Gertenbach.
—
Bekanntmachung.
„Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1916 (RGBl. S. 603) zur Fernhaltung unzuverläfsiger Personen vom Dandel wird der Ehefrau Otto Kupferberg in Remscheid, Kipperstraße 2, der Handel mit Lebensmitteln und Gegen— ständen des, täglichen Bedarfs unter Auferlegung der Kosten der Veröffentlichung untersagt.
Remscheid, den 30. August 1918.
Der Oberbürgermeister. J. V.: Gertenbach.
—
(mFortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.) er / // //s//„/s// // —
Aichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 4. September 1918. Der Präsident des Direktoriums der Reichsversicherungt; anstalt für Angestellte, Wirkliche Geheime Oberregierungsrat Koch ist vom Urlaub zurückgekehrt.
Bayern.
Laut amtlicher Mitteilung ist der General der Infanterie
z. D. Fre herr von der Tann aus Gesundheltsrücksichten von
seiner Stellung als Stellvertretender Kommandierender General
es J. Bayerischen Armeekorps zurückgetreten und durch den
, ,. der Infanterie 3. * Ritter von Martini ersetzt orden.
Oldenburg.
ae Königliche Hoheit der Großherzog läßt, e eg bye nbilto⸗ mitteilt, allen. Die wan sein Bo fu ch den Automobilunfall freundlichen Anteile ae gm gute Wünsche gesandt haben, hierdurch Höchst⸗ en i Tank fagen und bittet darum, da sein Befinden hel erh her und völlig normaler Weise bessert, von 9. nöigungen absehen zu wollen, damit in jetziger ö. zer Telegraph nicht unnötig belastet wird; sollte die tier Frwarten keinen normalen Verlauf nehmen, so
ü g eher Herichte veröffentlicht werden.
Oesterreich⸗ Ungarn.
ö deulsche Staatssekretär des Auswärtigen Amts von , st gestern vormittag, vom Unterstaatg sekretär Freiherrn wum dem Botschafisrat Prinzen Hatzfeldt ünd dem nerat Freiherrn von Vietinghoff begleitet, in Wien ein— nnd auf dem Bahnhof vom Aohschafüer Grafen bon fund bem Gesandten Prinzen Wilhelm zu Siolberg— leude begrüßt worden. Der Minister des Aeußern hurian und Gemahlin gahen Mittags zu Ehren des sektetärs von Hintze ein Frühstück. Der ungarische sepräsident Wr. Weterle machte dem Staatssekretär
' anen Besuch. Der Ministerpräsident Freiherr von Hussarek hatte ach eine Besprechung mit dem Obmann des Polen—
Jartill. Großbritannien und Irland.
6 einem Mahle anläßlich der Beendigung der Be—⸗ nn bes Seetrangportrgtes der Alliierten machte Lord ä Cecil wichtige Mitteilungen über die Ver— ing (Pooling) der Schiffahrt der Alliierten. n auch auf die einheitliche Versorgung mit Lebengmitteln mnition zu sprechen und teilte mit, daß der Rat der n für den Seetransport im letzten Dezember auf einer nenkunft aller Alliierten geschaffen worden sei und seinen Paris habe. Inzwischen sei er ausgebreitet und sein f vollendet worden. Aber sein Hauptgrundsatz bleibe, cher, die Kontrolle über die Vorräte der Alliierten. m suhr Lord Cecil dem „Reuterschen Büro“ zufolge fort: Wir erlebten in der letzten er viel, was geeignet war, uns zu Ie. Aber dies ist kein Grund, uns weniger anzustrengen, cher unz noch mehr anzustrengen, jetzt wo die Zeit gekommen fen Feinden den letzten endgültigen Schlag zu versetzen. Was mh! Kampf betrifft, so ruht er in unseren Händen und jn keinen Anlaß zu Besorgnissen, sondern wir haben volles mn ju unserer Armee und deren Anführer. Um unsere Armee lere Zivilbepölkerung mit Lebensmitteln zu versorgen, müssen se unsere Hilfsmittel vereinigen und die ganzen wirt— ken Kräfte der Alliierten aufbietẽn. Die Durchführung diefer Eist nicht so einfach. In diesen und vielen anderen nen kimpfen wir unter gewissen unvorteilhaften Bedingungen. gende haben sich darein gefügt, sich in die Sklaverei des n Generalstabes zu begeben. Das gibt ihnen eine gewisse lichkeit, die wir nur schwer nachahmen können. Denn es um Wesen unseres Kampfes, daß wir freie Völker sind. pir aber trotz dieser unserer Freiheit Erfolg haben wollen, wit beieit sein, einen Teil unseres nationalen Vorurteils, nationalen Empfindungen und selbst unserer nationalen n zum Opfer zu bringen, wenn wir wirklich die ken, von den Kräften, über die wir verfügen, den hHihauch zu machen. Einige Alliierte haben mehr nh andere. Dies macht es umso notwendiger, unsere keln u vereinigen und zusammen zu fassen. Wenn unsere einhermaßen gleich sein sollen, so bleibt nichts anderes al eine gemeinschaftliche Aufsicht der Alliierten über ihre hn Hilfsquellen. Den Schlüssel dazu bietet die Schiffahrt lierten. Worauf wir ausgehen, das ist die Aufsicht über hisihtt der Alliierten und eine vollständige Prüfung der Be⸗ det Alliierten und ihrer Hilfsquellen, aus denen sie befriedigt pllen, Erst aus der Gleichstellung der Bedürfnisse und der len der Alliierten mit ihrer Schiffahrt würde die Allianz, nir gehören, zu einer überwältigenden wirtschaftlichen Macht nn. Wir haben schon viel getan.“ Cecil zählte dann alles n bisher zu diesem Zwecke unternommen worden ist, und ß die Nachfrage nach Schiffen auch jetzt noch viel größer sei, berfigbare Schiffsraum. Der U-Bootskrieg fei ein Fehlschlag die Alliierten jeien imstande, sich mit Lebensmitteln zu ver— und könnten außerdem noch große Armeen über die Meere be— um die Deutschen zu bekämpfen. Dagegen seien die U-Boote ü. Aber trotzdem sei der verfügbare Ei fenen nicht groß um eier Kraftanstrengung zu genügen, die die Alliierten ver— rithen, wenn der Schiffsraum größer wäre. Cecil fuhr fort: r Lebensmittel ünd anderer Bedarfsartikel wir in and den anderen alliierten Ländern einführen, desto weniger wit, die Armee zur Bekämpfung! der Deutschen sein. nisen wir hauptfächlich bedacht feln. Nech bor kurzem Etz und unsere Alliierten sowie unsere amerikanischen Freunde ie Anstrengung, um den deutschen Angriffen zu begegnen und aße Anzahl amerikanischer Truppen nach Frankreich zu tieren. Diese Anstrengung kostete uns, fehr biel. Sie be— ang erhebliche Abnahme der Einfuhr nach England und den alliierten Lindern. Es wurden Schiffe dem übrigen Handel fibrigen Arbeit entzogen, was wiederum Entbehrungen für die saung zur Folge hatke. Wir haben in diesem Lande unsere schracht. die anderen Völker in ihren Ländern haben sie in viel⸗ hh größerem Maße gebracht. Wir klagen nicht über das, was Lie gemeinsame Sache geian haben, aber ich möchte meinen nginprägen, daß die Hilfsquellen unserer Schiffahrt eng be⸗ nd daß wit, wenn wir unsere Kräfte gegen den gemein⸗ Ind vermehren wollen, auch in Jukunft ohne Ausnahme in lürten Lindern Entbehrungen erdulden müssen. Jede, Er— bedeutet größere Armeen und einen rascheren Frieden.“ Cecil Em zarauf hin, daß die Entbehrungen der Engländer nichts ngeihältnis zu denen der Feinde und sagte: „Wenn die Feinde ö , diese Opfer hringen können, so können auch die Engländer snltün geren Meühfeligkeiten auf sich nehmen und sie werden anch nicht fehlen lassen. Das einzige, was notwendig 1 üsammenschluß, un den Kampf möglichst erfolgreich ges ir sehen, erklärte Cecil weiter, was für glänzenze g n in eit liche Kommando auf dem Schlachtfelde gehabt klei, nicht agen, das es möglich ist, die, wirtjchaftlichen len ger Alliierken, unter den Befehl eines einzelnen P'anngs . ber nenn wir nur in irgend einer äh ichen Art alle it chf tliche Kraft zufammenfassen können, so würde die 'n lierten ungehäner vermehrt werden. Das ist der af m der. Stetransportrat der Alllierten besteht. Wir in, daß die Maschinerie, die wir in Kriegszeiten ausbauen, wn dez (Eendigung des Krieges noch weiter bestehen und auch den Friedens dienen werd.“
hier ᷣ nen ff . französische Minister Clsmen tel das
Robert Cecil die Auf⸗
it tiefer G ᷣ ch Lord ch : Henugtuung habe i ln e, abe i h lliulem hören, die unseren Völkern in diesem Augenblick durch?!
den Frieg auferlegt werden. n zu schmettern, müssen wir die Bande unserer wirtschaft fin ge erbrütdernng, noch enger knüpfen. Im Namen der französi chen Regierung schließe ich mich feiner beredten Mahnung an. Für seine Fabrilen, die ohne Nahrung sind, für seine Werften, die allzu lange untätig stehen, war Frankreich berechtigt, weitere Hilfe zu er— warten, die ibm eine gerechtere Verteilung? der Einfuhr durch den alliierten Rat für Seetransporte sichern würde. Unser Präsident bittet uns, im Augenblick teilweife auf diese Hoffnung zu verzichten, um das. Zustizmen amerikanischer Truppen in ununterbrochnen Wellen auf unseren Boden in Fluß zu erhalten. Zur siegreichen Beendigung des Krieges wird Frankreich dem zweifellos zustimmen.
Das „Wolffsche Telegraphenbüro“ bemerkt zu den Au s⸗ führung en Lord Robert Cecils:
; Die Rede Lord Feeils enthält zwei wertvolle Eingeständnisse: Erstens: Die Entente hat sich lange damit gebrüstet, daß die G ⸗Boot— Hage gelöst sei, die gleichzeitige Bewältigung der beiden Aufgaben: Trans bort und Versorgung des amerikanischen Millionenheeres und die ausreichende wirtschaftliche Verforgung der Älliierten in Europa FPewährleistet sei. . Lord Robert Ceeils Worte sind das deutlichste amtliche Dokument für die großen wirtschaftlichen Opfer, welche die Schiffs— raumnot den Alliierten bereits auferlegt und in erhöhtem Maße noch im kommenden Winter auferlegen wird. Das zweite wertvolle Ein— L'ständnis liegt in den Worten Lord Robert Ceeils. „Jetzt ist die Zeit gekammen, unseren Feinden den letzten endgilltigen Schlag zu verseßen. Hier enthüllt sich der tiefere Jusammenhang zwsschen den gewaltigen militärischen Kraftanstrengungen der Entente an der Westfront und ihrer inneren Lage. Biese verlangt eine rasche Ent—
scheidung. Rußland.
Der in der vorgestrigen Sitzung des Hauptvollzugs— aus schusses ratifizierte Zusatzpertrag zum Hrester Frieden wurde der „Jaswestija“ zufolge, nachdem ihn Swerdow unterschrieben hatte, noch vorgestern abend mit einem diplomatischen Kurier nach Berlin geschickt, damit der Austausch der ratifizierten Verträge am 6. Sep⸗ tember erfolgen kann. Auf der Sitzung der Moß— lauer Stadttagung der Kom munistenpartei erstattete Larin am 29. August nach der „Prawda“ in Gegenwart von 500 Genossen bei verschlossenen Türen Bericht über den Inhalt des neuen Uebereinkommens. Er wies auf eine Reihe von Verbesserungen hin im Vergleich mit dem Brester Frieden und sagte: Wir bekommen eine Reihe Städte und Gouvernements zurück und erhalten volle Freiheit bei der Nationalisierung unserer Volkswirtschaft. Die Tagung nahm einstimmig eine vom Berichterstatter eingebrachte Entschließung über die Anerkennung der auswärtigen Politik des Rates der Volkskommissare an.
— Das amtliche Organ „Iswestija“ teilt mit, daß am 2. September eine Verschwörung entdeckt worden ist, die durch englisch⸗französische Diplomaten mit dem Chef der britischen Gesandtschaft Lockhart, dem französischen General— konsul Grenard und dem französischen General Lavergne an der Spitze, darauf gerichtet war, durch Bestechung eines Teils der Rätetruppen sich des Rats der Volkskommissare zu bemächtigen und eine militärische Diktatur in Moskau zu verkünden. Die ganze Organisation, welche mit ge— fälschten Uckunden und Bestechungen arbeitete, ist aufgedeckt. Unter anderem sind Hinweise gefunden worden, daß für den Fall des gelungenen Umsturzes eine gefälschte Geheimkorre— spondenz der russischen Regierung mit der Regierung Deutsch— lands veröffentlicht werden und gefälschte Verträge fabri— ziert werden sollten, um eine geeignete Atmosphäre für die Wiedererneuerung des Krieges mit Deutschland zu schaffen. Die Verschwörer handelen, indem sie sich durch die diplomatische Immunität deckten, und auf Grund von Bescheinigungen, die mit der persönlichen Unterschrift des Chefs der britischen Gesandtschaft in Moskau ausgestellt wurden, von denen sich viele Exemplare in den Händen der außer⸗ ordentlichen Kommission befinden. Durch die Hände nur eines der Agenten Lockharts, des englischen Leutnants Rayly, gingen in den letzten anderthalb Wochen 1200 000 Rubel zu Be⸗ stechungszwecken. Die Verschwörung wurde aufgedeckt dank der Standhaftigkeit jener Truppenkommandeure, an die sich die Verschwörer mit Bestechungsanträgen wandten.
Zu der Verschwörung teilt die „Iswestija“ noch folgende Einzelheiten mit: .
Die Gefangennahme der Volkskommissare sollte bei einer Voll— sitzung stattfinden, auf der irgend eine besonders wichtige Frage zur Beratung stand. Anfänglich war geplant, alle verhafteten Volks— kommissare sofort nach Archangelsk zu bringen. Bald darauf sprach jedoch Rayly Zweifel über die Zweckmäßigkeit aus, Lenin nach Archangelsk zu schicken, da es ihm bei seiner wunderbaren Eigenschaft, dem gemeinen Manne nahe zu kommen, während seiner Reise nach Archangelst gelingen könne, die Wach⸗ mannschaft auf seine Seite zu bringen, so daß man ihn be⸗ freien könnte. Daher erklärte Rayly, es sei am sichersten, Lenin und Trotzki sofort nach der Verhaftung zu erschießen. In der Nacht vom 31. August zum 1. September erschienen die Beauftragten der außer— ordentlichen Kommission in der Wohnung der Verschwörer, wo die Leiter der Verschwörung zusammenkamen. Die dort Verhafteten wurden in die außerordentliche Kommission gebracht. Dort ertlärte ein festgenommener Engländer er sei der englische diplomatische Vertreter Lockhart. Nachdem sich Peters von der Richtigkeit der Erklärung überzeugt hatte, sagte er Lockhart, daß er sofort befreit werden würde, und fragte ihn, ob er nicht bezüglich des Bestechungsversuchs des Kommandeurs eines Rätetruppenteils eine Erklärung abzugeben habe. Lockhart leugnete entschieden die Tatsache des Verkehrs mit dem Kommandeur. Als ihm jedoch die genauen Daten der Zusammen— künfte angegeben und einige Urkunden angeführt wurden, erklärte er erregt, daß seine Lage als diplomatischer Vertreter ihn vor irgend welchem Verhör schütze. Lockhart wurde, darauf hingewiesen, daß ihm die Frage nur gestellt werde, um ihm die Möglichkeit zu geben, zu be— weisen, daß ein gewisser Lockhart — der Organisator der Ver⸗ schwörung — und der englische diplomatische Vertreter Lockhart ver⸗ schiedene Personen seien. Der überführte diplomatische englische Vertreter wußte hierauf nichts zu antworten und verließ in Hoher Verwirrung die außerordentliche Kommission. Der verhaftete Masor Friede und sein Bruder, ein Hauptmann, standen in den Diensten der Rätegewalt und gaben sich mit systematischem Diebstahl von Geheimdokumenten und Berichten über die Lage an der Front und über Truppenverschiebungen ab. Ihre Berichte wurden in einigen Exemplaren abgeschrieben und an die englische und französische Ge— sandischaft übergeben. Als Vermittlerin diente eine Künstlerin. Das Hauptziel der Verschwörung der englisch-fran— zösischen Diplomaten war eine neue Kriegserklärung an Deutfchland. Die Ententediplomaten waren fest überzeugt, daß jede andere Gewalt in, Rußland außer der Rätegewalt ein gehorsames Werkzeug in den Händen des englisch⸗franzößischen Imperialismus sein und auf Befehl des letzteren ohne Schwanken das russische Volk in ein neues Blutbad schicken werde. Die verbündeten Diplomaten verstanden jedoch, daß außerordentliche Gründe herbeigeschafft werden müßten, um den. Umsturz und, die neue Kriegterklärung vor dem Volke zu rechtfertigen. Daher schenkte man besondere Auf— merksamkeit der Besetzung der Arbeitsräume Lenins, Trotzkis, Aralows u. a. verantwortlicher Räteführer, um die urkundlichen Texte der Verträge und Vereinbarungen mit Deuischland zu finden.
Um unsere furchtbaren Gegner endgültig
Dabei wurde v 'sehen, daß sich diese Verträge als gleichlautend mit den in der Presse veröffentlichten en n würden. Kür diesen Fall wurde beschlossen, gefällchie Verträge zu fabrizieren, welche das Volk von dem „Verrat“ der Bolsjchewiki an Rußland überzeugen sollten. Die Frage über die Fabrikation älschten Verträgen wurde in einer Reihe von Sitzungen, die von der hritischen Gesandt⸗ schast veranstaltet wurden, beraten und sofort durch die n Daten der vorläufigen Untersuchung über die aufgedeck ung der englisch⸗französischen Diplomaten bestätigt. Es war beabsichtigt, außer den gefälschten Verträgen auch eine gefälschte Korrespondenz zwischen der russischen und deutschen YMegierung zu fabri
— Einer Meldung des „Wiener K. K. Telegraphen - Corre⸗ spondenz⸗Büros“ zufolge ist her Zustand Lenins fortdauernd ernst, jedoch schwebt der Patient augenblicklich nicht in Gesahr. Die Krisis wird binnen 2 bis 3 Tagen tet. Namen
der ukrainischen Regierung drückte der Generalkonsul in Moskau, Kruzow, dem Minister detz Aeußern sein Beileid und seine Entrüstung über den Anschlag auf das Leben Lenins aus.
Laut „Utro Moskwy“ werden in Verbindung mit dem Anschlag in Moskau auch unter ukrainischen Staatsangehörigen Verhaftungen vorgenommen.
Yrausgi
— —— Nach der „Krasnoje Gazela“ wurde im Gouvernement Wologda eine neue Verschwörung von Offizieren entdeckt, die mit englischer Unterstützung arbeitet. Von den Verhafteten wurden 10 Offiziere erschossen.
= Die „Utro Rossij“ meldet, daß der ehemalige Bevoll⸗ mächtigte der englischen Regierung in Rußland, Lindlay, zum Hauptkommissar für Rußland mit dem Sitz in Archangelst ernannt worden ist.
Norwegen.
Das Reederblatt „Norges Handels⸗og Sjöfartstidende“ gibt nähere Aufklärungen über den Untergang des hollän⸗ dischen Dampfers „Gasconier“ innerhalb der nor— wegischen Hoheitsgewässer bei Rövaer. Danach ist das Schiff durch mehrere treibende, miteinander verbundene Minen vernichtet worden. Da die deutschen Minen den inter⸗ nationalen Vereinbarungen entsprechend stets gefahrlos werden, wenn fie sich von ihrer Verankerung lotzͤreißen, so kann der Dampfer „Gasconier“ nur durch Exyplosion englischer Minen untergegangen sein, die sich jedenfalls von einem der zahlreichen in der Nähe der Untergangsstelle ausgelegten englischen Minen⸗ felder losgerissen hatten.
Rumänien.
Die Kammer het laut Meldung des „Wolffschen Tele— araphenbüro“ mit 197? gegen 3 Stimmen die Vorlage ange⸗ nommen, durch die Artikel 16 und 25 des Minitterverant— wortlichkeitggesetzes geändert heziehungsweise ergänzt merden. Durch diese Aenderung erhält der parlamentarische Untersuchungsautschuß das Recht, gegen die in Anklagezustand versetzten Minister Haftbefehl zu erlassen. Diese Gesetzes⸗
änderung wurde vor einigen Tagen auch vom Senat beschlossen.
Amerika.
Der amerikanische Senat hat den Zusagantrag zu der Gesetzesvorlage über die Lebensmittelerzeugung, in dem vom 1. August 1918 bis zur Demobilisierung der Armee die Erzeugung alkoholischer Getränke verboten wird, einem Amsterdamer Blatte zufolge angenommen. Man glaubt, daß das Repräsentantenhaus dieser Klausel zustimmen und daß der Präsident den Zusatzantrag unterzeichnen wird.
RKriegönachrichten. Berlin, 3. Sepiember Abends. (W. T. B.)
Zwischen Scarpe und Somme ruhiger Tag. Gestern nacht hier eingeleitete Bewegungen haben sich plan— gemäß vollzogen. Beiderseits von No yon wurden Teilangriffe der Franzosen abgewiesen. Zwischen Ailette und Aisne haben sich am Abend neue Kämpfe entwickelt.
Die neuartigen Formen des beweglichen Ringens von der Lys bis zur Oise stellen unsere Luftstreitkräfte jeden Tag vor neuartige Aufgaben: sie wurden auch am 1. September glänzend gelöst. Nördlich Moreuil erkundeten unsere In⸗ fanterieflieger eine deutsche Infanteriekompagnie, die sich, von allen Seiten eingeschlossen, harmäckig verteidigte, und führten ihr in dreimaligen Flügen Fleisch, Zwieback und Munition zu. Ein Gegenstoß befreite die Fapferen aus, ihrer bedrängten Lage. Das Feuer unserer Schlachtstaffeln faßie auffahrende feindliche Batterien und zersprengte vorgehende Reserven. Unter dem Schutze unserer niedrigfliegenden Jagdstreitkräfte warfen sich zu⸗ sammengefaßte Fliegerverbande einem beiderseits Vaulx— Vraucourt vorbrechenden Tanksturm entgegen. Die Be⸗ satzung Leutnant Schwertfeger und Vizefeldwehel Günter von der Fliegerabteilung 252 schoß einen Panzerwagen aus niedrigster Höhe mit dem Maschinengewehr in Brand und vernichtete einen zweiten durch gut geleitetes Artillerie⸗ feuer. Die Flakbatterie 82 nahm unter Führung des Leutnants der Reserve Hausherr zwei feindliche Bataillone, die aus Bouchavesnes heraus zum Angriff ansetzten, so wirksam unter Granaifeuer, daß sie aufgelöst zurückfluteten. Trotz Sturms bis zu 20 Sekundenmeter hingen unsere Ballone dicht hinter den eigenen Infanterielinien über dem Schlachtfeld. Ihre Meldungen unterrichteten die Führung jederzeit über das Nachrücken des Feindeg. Der Feind verlor 14 Flugzeuge, 2 Ballone. Eigene Verluste: 1 Flugzeug, 2 Ballone; 2 Flug⸗ zeuge bisher nicht zurückgekehrt.
Großes Hauptquartier, 4. September. Westlicher Kriegs schauplatz. Heeresgruppen Kronprinz Rupprecht und Boehn.
Beiderseits der Lys hat sich der Feind in ständigem Kampf mit unseren Vortruppen bis in Linie Wulvergem — Nieppe Bac St. Maur — Laventie — Richebourg vorgearbeitet. Unsere gemischten Abteilungen haben ihn in diesen Kleinkämpfen wirksam geschädigt und ihm duich Vorstoß und Angriff Gefangene abgenommen.
An der Schlachtfront zwischen Scarpe und Som me verlief der Tag ruhig. Wir hatten während der vorletzten Nacht unsere Truppen in Linie Arleux —Moeu⸗ res — Manancourt zurückgenommen. Diese seit einigen Tagen schon vorbereiteten Bewegungen wurden plangemäß und
9
(W. T. B.)