Ist infolge mehrfacher Wohnsitze des Bek agten die Zuständigkeit beider Schiedsgerichte begründet, so hat der Kläger die Wahl, welches Schiedsgericht er anrufen will. Das aleiche gil, wenn von mehreren Beklagten, die in Ansehung des Streitgegenstandes in Rechtsgemein⸗ schaft stehen, andere in Rußland semen
Wohnsitz hat.
7 1
der eine in Deuischland,
Artikel 18. Schiedsgericht h insbesondere die ngehörigkeit und die Richtigkeit der Partei⸗ ndigkeit gestützt wird, gegebenenfalls
Das
—
Artifel 19. Die Schiedsgerichte in Berlin und Moskau werden,
gebildet:
einen und wird gebeten werden,
lvertreter
ö wre dilid w Ir — Me 5 2 ö 166 yt acRhtIli & Neben den Richtern werden auf gutachtlick 873 ö 44 , Vertretung des Handelsstandes berufenen O 1g8ans — * z * 7 * J . ö * 99 35 2 892 * 4 79 6 * gericht zwei Handelsrichter bestel Mar je e 9 1 . . Und mußland Mon 9henz or 6 , en tegierungen der beteil ig 3e Maoæ⸗— 88 Kor Min 2 eine Bern ehrung der RMichterkraste zu
rt ;: YęJI ö. .
= Jeder vertragschließende Teil gewährt den Richtern und Handels— richtern, die nicht seine eigenen Angehörigen sind, die diplomatischen Vorrechte und Befreiungen. Artikel 21. Bei jedem Schiedsgerichte führt der von der Dänischen Regierung e Röchter die Geschäjte des Präsidenten.
Der Päsident ernennt die er orderlichen Gerichtsschreiber, Kanzlei und Unterheamten, und zwar aur Vorschlag der Regierung des Landes— wo das Schiedsgericht seinen Sitz hat.
Artikel 22.
Die Kosten der Schiedsgerichte tragen Deutschland und Rußland
ü zu gleichen Teilen. Artikel 23.
Das Schiedsgericht enischeidet in der Besetzung mit einem dänischen, einem deutschen und einem russischen Richter; der dänische Richter führt den Vorfitz. Auf Antrag einer Partei bat der Vor— sitzende außerdem einen deutschen und Leinen rufsischen Handelsrichter zuzuzieben. Auf Antrag belder Parteien entscheidet das Schieds⸗ gericht in der Besetzung mit einem deutschen und einem russischen Handelsrichter sowie einem dänischen Richter als Vorsitzendem.
Artikel 24.
Die Gerichtssprache ist für das Schiedsgericht in Berlin die deutsche, für das Schiedsgericht in Moskau die russische Sprache. Sind nicht sämtliche Personen der Sprache mächtig, in der verhandelt und beraten wird, so ist ein Dolmetscher zuzuziehen.
Artikel 25. Das Schiedsgericht hat diejenigen Regeln des internationalen Privatrechts anzuwenden, die kraft Gesetzes oder Gerichtsgebrauch vor dem 1. August 1914 an seinem Sitze gegolten haben. Nach diefen Regeln ist insbesondere, soweit nicht die Bestimmung des Artikels 10 des. Zusatzvertrags oder die dazu vereinbarten Ergänzungen Pla greifen, die Frage zu beurteilen, ob ein geltend gemachter udn verjährt ist.
Artikel 26.
Das Schiedsgericht hat bel der Anwendung der Gesetze und bei der Auslegung der Rechtsgeschäfte auf die Anschauungen des ehrbaren und entgegenkommenden Handels Rücksicht zu nehmen und unter freier Würdigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Er— gebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme zu entscheiden.
Artikel 27. Das Schiedsgericht entscheidet auf Grund mündlicher Ver— handlung.
Vie Verhandlung öffentlich.
lleber jede Verhandlung ist eine Niederschrift aufzunehmen und von dem Vorsitzenden und dem Gerichtsschreiber zu unterzeichnen.
Artikel 28.
Zu der Verhandlung sind die Parteien zu laden. Der Ladung bedarf es nicht, wenn der Verhandlungstermin in ihrer oder ihrer Vertreter Gegenwart verkündet ist.
Artikel 29.
Die Frist zwischen der Zustellung der Klageschrift und dem ersten Verhandlungstermin (Einlassungsfrist) soll mindestens fechs Wochen, die Frist zwischen der Zustellung der Ladung und einem späͤteren Termine (Ladungsfrist) mindestens einen Monat betragen. Das Schiedsgericht kann Lie Einlassungsfrist und die Ladungsfrift auf Än— trag aus besonderen Gründen abkürzen. Ist die Einlaffungöfrist oder die Ladungsfrist nicht gewahrt, so kann die Verlegung des Termins beantragt werden.
Artikel 30.
Ist die Ladung oder die Verkündung des Termins ordnungsmäßig erfolgt, so kann auch in Abwesenheit der ausgebliebenen Partei der- handelt und entschieden werden.
Artikel 31.
Das Schiedsgericht kann deutsche und russische Gerichte innerhalb ihrer Zuständigkelt im unmittelbaren Geschäftsberkehr um die Be— wirkung von Zustellungen und Erhebung von Beweisen erfuchen. Es kann seinerseits Zustellungen bewirken; auch kann es Zeugen und Sachverständge, die vor ihm erscheinen, eidlich oder uneidlich ver— nehmen sowie Parteieide und Versicherungen an Eidesstatt abnehmen.
Das Schiedsgericht kann Zeugen und Sachverständigen, die vor ihm erscheinen, die Erstattung ihrer Auslagen und eine Entschädigung für Feitversdumnis zubilligen; es kann ihnen auch einen 3 gewähren.
wird vom Vorsitzenden geleitet; sie ist
Artikel 32.
.Die Parteien können sich in dem Verfahren vor dem Schieds gericht durch einen Bevollmächtigten, inzbesondere durch den Beauf— tragten eines staatlich anerkannten Gläubigerschutzverbandes vertreten lassen. U . — !; .
Das Schiedsgericht entscheidet nach freiem Ermessen, ob die Kosten der Parteibertreter der obsiegenden Partei zu erstatten find.
Artikel 33. Die Parteien und ihre Vertreter sind befugt, beim Schiedsgericht Rechtsbehelfe vorzubringen, die sie zur Verteidigung ihrer Sache nützlich halten. Nachdem die Parteien oder ihre Vertreter alle Aufklärungen zu⸗ gunsten ahrer Sache vorgetragen und über das Beweisergebnis ver— handelt haben, spricht der Vorsitzende den Schluß der Verhand—
lung aus. Artikel 34. Jede Entscheidung des Schiedsgerichts ergeht nach der Mehrheit der Stimmen der Mitglieder. Artikel 35. Die Urteile sind von den Schiedsrichtern unter Angabe des Tages da Abfassung zu unterschreiben, in öffentlicher Sitzung des
alle ur
Schiedegerichts zu verkünden und den Parteien zuzustellen. mit Gründen zu versehen. Artikel 35. 3 ans z zarteier Das ordnungsmäßig verkündete und den Parteien Urteil entscheidet das Streitverhälnis endgültig. Artikel 37. lle Streitfragen, die etwa zwiscken den Parteien wegen der 7 1 91 n R Auslegung des Urteils entstehen, unterliegen der Beurteilung des Schiedsgerichts, das das Urteil erlassen hat. Artikel 38. . 5830p j Die Urteile sind in den Gebieten der vertragschließenden Teile wie inländische Urteile vollstreckbar. Artikel 39.
Für das Verfahren vor dem Schiedsgericht werden Gebühren erhoben, die zur Deckung der Kosten verwendet werden. Das Schieds⸗
gericht entscheidet darüber, welche Partei die Gebühren zu entrichten
und die baren Auslagen zu tragen hat, und setzt auf Antrag ihre Höhe fest; die Entscheidung ist in den Gebieten der vertragschließenden
Teile voll streckbar. . Das Schiedsgericht kann die Geri
die Partei glaubhaft macht, daß s
und ihre Familie notwendigen
u Torsftan n * . stand II.
sten einträchtigung des für sie ts zur Zahlung der Kosten
ö G fikation dieses Ab—
859 die
Ueber den Antrag entscheidet das Schiedsgericht. Wird nachge—
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wiesen, daß ein Antrag bei dem Schiedsgericht eingereicht ist, so hat t Der Be. — 8 * Nach der Zu⸗ stellung des Beschlusses, der den Antrag für zulässig erklärt, kann die
des ordentlichen Gerichts
das ordentliche Gericht dessen Entscheidung abzuwarten. schluß des Schiedsgerichts ist den Parteien zuzustellen.
Zwangsvollstreckung aus den Entscheidungen ich
ö ᷓ c h . — QW — e , ,. 3 . *
nur mit Zuftimmung des Schiedsgerichts begonnen oder weitergeführt werden. . . Das Schiedsgericht kann bei seiner Entscheidung das Ergebnis
des bisherigen Verfahrens nach seinen Ecmessen berüͤcksichtigen. Mit der Zustellung der Entscheidung des Schiedsgerichts verlieren die in der Sache ergangenen Entscheidungen des ordentlichen Gerichts, so⸗
weit sie der Entscheidung des Schiedsgerichts widersprechen, ihre Kraft.
Das Schiedsgericht befindet über die Rückgewähr einer auf Grund eines vorläufig vollstreckbaren Urteils des ordentlichen Gerichts frei- willig gewährten oder beigetriebenen Leistung. Die in dem Ver— ahren vor dem ordentlichen Gericht entstandenen Kosten gelten als
Teil der Kosten des schiedsgerichtlichen Verfahrens. Artikel 41.
Der Antrag auf Verhandlung vor dem Schiedsgericht kann nach Maßgabe des Artikel 49 auch nach Eintritt der Rechtszraft des Ürteils des ordentlichen Gerichts gestellt werden, wenn das Urteil erst nach dem 31. Juli 1914 ergangen ist und das Schiedsgericht auf Antrag die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.
Der Antrag auf. Wiedereinsetzung muß binnen sechs Monaten nach dem Inkrafttreten dieses Abkommens bei dem Schiedsgericht gestellt werden. Er kann nur auf die Behauptung gegründet werden, daß die Partei infolge ihrer Zugehörigkeit zu einer feindlichen Macht oer infolge der kriegerischen Ereignisse die Gelegenheit zu ausreichender Rechtsver⸗ folgung oder Rechtsperteidigung nicht gehabt hat. Die Behauptung ist glaubhaft zu machen.
Artikel 42.
Dem ordentlichen Gericht im Sinne des Axtikel 40 steht ein von den Parteien vereinbartes Schiedsgericht (Schiedskommission) aleich. Der Erlaß eines Schiedsspruch stehl dem Antrag auf Verhandlung vor den, Schiedsgerichten in Berlin und Moskau nicht entgegen, solange seine Vollstreckbarkeit nicht durch Entscheidung des ordenlichen Gerichts rechtékräftig ausgesprochen ist. Ist eine solche Entscheidung nach dem A Juli 1914 ergangen, so findet gegen diese Entscheidung und den Schijedsspruch die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Maßgabe des Artikel 41 statt.
Artikel 43.
Jedes Schiedsgericht erläßt eine Geschäftsordnung und ieilt sie dem anderen Schiedsgericht mit.
In der Geschäftsordnung werden insbesondere Bestimmungen ge— troffen:
L über Ladungen und Zustellungen;
über die Gebühren des Schiedsgerichts und der Parteivertreter;
3) über die Erstattung derAuslagen der Zeugen und Sachverftändi= gen, über die Entschädigung für ihre Zeitversäumnis sowie über die ihnen hierauf zu gewährenden Vorschüsse;
) über die Form der Ausfertigung der Entscheidungen:
5) über die etwaige Bildung von Abteilungen und über die Ver— teilung der Geschäfte, namentlich auch über die Reihenfolge, in der die Handelsrichter einzuberufen sind.
Artikel 44.
Der Deutschen und der Russischen Regierung bleibt es vorbebalten, Ergänzungen und Aenderungen der vorstehenden Grundsätze zu verein— baren, falls dies sich später als zweckmäßig erweisen sollte.
Artikel 45.
Die Vereinbarung über das Schiedsgericht kann von Deutschland und Rußland am 1. Juli jeden Kalenderjahrs, jedoch nickl vor dem 1. Juli 1921, zum 31. Dezember gekündigt werden. Die Zuständigkeit des Schiedsgerichts für die Erledigung der bei ihm anhängigen Rechts- streitigkeiten wird durch die Kündigung nicht berührt.
Sechstes Kapitel. Schlußbestimmungen.
. Artikel 46.
Dieses Ablommen soll ratifiziert und, die Ratifikationsurkunden sollen bis zum 6. September 1915 in Berlin ausgetausckt werden.
Die Artikel J bis 13 des Abkommens treten mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden, die Artikel 13 bis 5 zwei Monate nach dem Austausch in Kraft. Der Deutschen, und der Ruffischen Regierung bleibt es vorbehalten für das Inkrafttreten der Artikel 13 bis 15 einen spätegen Zeitpunkt zu vereinbaren, wenn ein regelmäßiger Personen— und. Nachtichtenperkehr zwischen Deutschland und Rußland nicht rechtw zeitig hergestellt sein sollte. ⸗
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten dieses Ab— kommen unterzeichnet und mit ihren Siegeln versehen.
, in doppelter Urschrift in Berlin am 2. August
(L. 8)
von Hintze. (L. S. int
Kriege. (L. S.) A. Joffs.
; Verkehrswesen.
In umfassender Weise wird nach Abschluß der erforderlichen Vor— arbeiten vom kommenden Frühjahr an daran gegangen werden, Kur⸗ land und Litauen durch Bahnbauten wirtschaftlich zu erschließen. Folgende bisher nn nr. Bahnen werden, wie die WBaltisch Li guischen Mitteilungen! erfahren, zweigleifig ausgebaut Schaulen . Mitau, Radstewil ischti Illewke — Kalkuhnen, Murawjewo Mltau. Gänzlich neu werden folgende eingleisige Strecken gebaut:
ie sind;
zugestellte
niederschlagen, wenn
KugeleitMurawjewo Schaulen, Alt-⸗Autz—N Deteti oder Leomewe un
Stenden — Domesnäs, Memel Zelsc
euenburg Tuktum, Teliche = Kelime
d Hafenpet Goldingen Wahnen Tul . Tultun
—— —
Heft 4 vom Jahrgang 1918 des „Archivs für Eisenbaß wesen“, herausgegeben im preußischen Ministerium der off . Arbeiten (Verlag von Julius Springer, Berlin), erschien mit wien
dem Inhalt: „Vorschriften über die Benutzung der Gůterwagen in
die Versender und Empfänger im Bereiche des Vereins deu
Eisenbahnverwaltungen! von Marx, Geheimem . ö rat; „1882 — 1911, dreißig. Jahre russischer henkes. politik und deren wirischaftliche Nückwirkung w. Mertens, Geheimem Regierungsrat, nebst einer K setzung) „Lists Ideen zum deutschen Eisenbahnwesen“ vo
Meyer (Schluß); „Die Obeischlesische Schmalspurbahn“, he
auf Grund amtlicher Unterlagen von Stambke, Ober und Ge
Regierungsrat in Kattowitz; Eaweiterung und Vervallstẽndigung e
preußischen Staagtseisenbahnnetzes im Jahre 19183; Die Eisenbahnen
des Deutschen Reiches 1914 bis 1916; Die Königlich sẽchsisch
Staatseisenbahnen in den Jahren 1915 und 1916. — Kleine Mi.
teilungen: Die Staatseisenbahnen der Erde; Ankauf von Aten
der Niederländischen Staats eisenbahnbetriebsgesellschaft und Iss.
SBolländischen Eisenbabngelellichaft durch den Staat; Englisg⸗
KLazarettzüge für amerikanische Truppen; Die Tätigkeit des FRöniglichen
MNatexialprüfungsamts in Berlin-Lichterfelde West; Kohlenverkehr !
Großbritannien in den Jahren 1915 und 1916; Die Abrechnungg tel.
des Vereins dentscher Eisenbahnverwaltungen in Berlin. — Riecht
prechung; Haftpflichtrecht (Erkenntnis des Reichsgerichts don
26. Oktober. 191773. — Gesetzgebung: Deutsches Reich; Preußen,
Schweiz; Niederlande. — Bücherschau. ü
Gefundheitswesen, Tierkrankheiten und Ab sperrungẽ⸗ maßzregeln.
Nachweisung über den Stand von Viehseuchen in Osterreich am 28. August 1918.
Auszug aus den amtlichen Wochenausweisen)
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1 . * BVulowina . Dalmatien ....
„Von Ungarn und Kroatien-Slavonien ist die veriodische Nach weisung über den Stand der Viehfeuchen nicht eingegangen.
Zusammen Gemeinden (Gehöfte):
Rotz 39 (46), Maul- und Klauenseuche 193 (1880, Schweineyes (Schweineseuche) 7 (146), Rotian der Schweine 175 (3663. ö Außerdem Pockenseuche der Schafe im Sperrgebiet Nr. H 6 Gemeinden und 125 Gehöften. .
Lungenseuche des Rindpiehs und Beschälseuche der Zuchtpfetd
sind nicht aufgetreten.
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Nr. 71 u. 72 des 3Zentralblattes der Bau verwaltung herausgegeben im Pöinifterium der öffentlichen Arbeiten, n. 31. August 1918 hat folgenden Inhalt: Amtliches: Dienst nachric 1 Nichtamtliches. Die nenen fatholischen Kirchen in Friedenau 1 Fhöhek g. = Dis geschthtziche Gn hictlung ber Abnasffe a,. Die Kirche in Gchelle bei Montdidier. — Vermischtes: nnn en, Talsperre bei Hemfurt. — Prüfung, Ernennung und AInstelunssasl Regierungsbaumeister in Prelfen. * Lehrgang für Wohnungen ft und Wohnungspflege. — Holländisches Gesetz zur Bekãmỹyfung 1 Wohnungenot. — Ueber Fachwerkè mit esnkräftigen Stäben Lagern. — Dr.Ing. Ludwig Beck J. der
Nr. 11 und 12 der Denkmalpfleger, herausgegeben te hin Schriftleitung des Zentralblaites der Bauverwaltung. r n folgende Aufsätze; Der kleine Radleuchter im Dom in Hilde Alt⸗ pom Geh. Baurat Herzig. — Instandsetzung und Umbau 39 — städtischen Rathauses in Brandenburg vom Stadtbaurat Schr; t⸗ Die Remigiusküiche bel Büdingen, ein fränkischer Bau des nsschch hunderts, vom Geh. Baurat Prof. Dr. Albrecht Haupt. — Vermi und eine Bücherschau.
Zweite Beilage
zum Deutschen Neichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
=
2 212.
Sandel und Gewerbe. Die 9. Kriegsanleihe.
Während unser unvergleichliches Heer in zähem Ringen dem wilden Ansturm der Gegner tapfer standhält und ö Durchbruchs versuche unter den schwersten feindlichen Verlusten sunichte macht, wird, demnächst von neuem der Ruf der jeeichsleitung zur Kriegsanleihezeichnung ergehen, um lpeilet die Mittel aufzubringen, die das deutsche Volksheer in dem Derleidigungs kampfe um Heimat und Herd“ in seiner bishenigen Schlagfertigkeit erhalten sollen. Kein Deutscher darf zögern, zur Erreichung dieses Zieles beizutragen. In her Keaft unseres Wirtschafteleheng, in der außerorden; lichen Flüssigkeit des deutschen Geldmarktes sind die Vor⸗ hedngungen für einen guten Erfolg der Kriegganleihe gegeben. Venn jeder gegenüber dem Vaterlande seine Pflicht tuk, wenn feder sich vor Augen hält, daß die Kriegsanleihezeichnung einen wesentlichen Bestandteil des Willens zum Durchhalten darstellt, der das deutsche Volk beseelt, dann wird auch die 9. Kriegs⸗ enleihe zu einer neuen, gewaltigen Großtat werden. Sie wird den Feinden gegenüher Zeugnis ablegen von dem ungebrochenen Glauben an den Erfolg unserer guten Sache und damit zu einem weiteren Baustein des künftigen Friedenswerkes werde!.
An den bewährten Zeichnungsbedingungen ist auch dies⸗ mal nichts geändert worden. Es werden zu 5 oh verzinsliche Schuldoerschreibungen und zu 41,½ vH verzinsliche auslosbare Echatzanweisungen zum Preise von gs S6 für 100 S, Nenn? vert ausgegeben. Bei Eintragung der Kriegsanleihe in das Echuldbuch — mit Sperre bis 15. Oktober 1919 — tritt tine Ermäßigung des. Zeichnungspreises auf MN, 80 i ein. Die Auslosung der Schatzanweisungen geschieht nach dem gleichen Plane und gleichzeitig mit den Scha s⸗ mnweisungen der letzten 3, Kriegs anleihen; auch die Ver—⸗ ksungsbedingungen sind die gleichen. Die Zeichnungofrist sinst vom 23. September bis 25. Oktober. Die Zeichner lönnen die gezeichneten Beträge vom 30. September n voll bezahlen. Die Kriegsanleihe braucht indes zu biesen Termin nicht etwa voll bezahlt zu werden. Es steht den Zeichnern vielmehr frei, die Einzahlungen in 4 Raten zu lesien G60 vß am 6. Nobember d. J, 20 oh am 3. De⸗ sember d. J., 25 v5 am 9. Januar n. J, 25 vH am 6. Fe⸗ htuar n. J.). Der erste Zins schein ist bei den Schuldverschrei⸗ hingen am J. Oktober 1819, bei den Schatzanweisungen am l. Juli 1919 fällig. Auch diesmal können wieder die älteren, lu 5 oH verzinslichen Schuldverschreibungen und die Schatz⸗ mmweisungen der ersten, zweiten, vierten und fünften Kriegs⸗ möeihe in Schatzauweisungen der 9. Kriegsanleihe unter den sbelannten Bedingungen umgetauscht werden.
—
— Die am 27. August 1918 abgehaltene Meß versamm lung
Vereinigung . Lampenfabrikanten und sossisten, Sitz Dresden, hat beschlossen, eine Vereinheit= lung aller für das Beleuchtungsfach in Frage kommenden Stzpelartikel, und zwar zunächst * der Petroleumrundbrenner, Dohte und Zylinder, vorzunehmen. Ferner sollen von Be— kichtungsglas die Schirme für Gas Und Elektrizität einheit= lihe Maße erhalten, damit sich die Verbraucher“ in Zukunft ibetall passende Erfatzstücke beschaffen können. Es wurde der Standvunkt vertreten, da Sonderinteressen der Fabrikanten dem betechtigten Interesse der Allgemeinheit gegenüber zurücktreten müssen. bie Größen der in Zukunft anzufertigenden Schirme wurden auf eine gewisse Anzahl beschränkt. Mit den Glashütten soll eine Ver— barung getroffen werden, daß in Zukunft in Beleuchtungsglas be⸗ sidlich der Verpackung und Berechnung der Maßeinheiten das Dutzend durch das Zehnt ersetzt sowie eine Rohpreisliste für Beleuchtungsglas angeführt wird. Eine weitere Augsprache erfolgte Über die. Be— technung der Umsatzstener sowie die Feststellung, daß die Luxussteuer sir Lampen und Beleuchtungskörper aum in Betracht kommen würde.
— Die Verwaltungen der Delmen horster Linoleum fabrik Inkermarke Delmenhorst und der Deutichen Linoleum herke Rixdorf, A.-G.,, Reukölln und Berlin, sind laut Meldung des W. T. B. darüber einig geworden, den demnächst snsuberufenden Generalbersammlungen die Verschmelzung der eiden Gesellschaften vorzuschlagen, und zwar auf der rundlage, daß die Delmenhorfter Linoleumfabrik Ankermarke die Deutschen Lino lcumwerke Rixdorf A.-G. aufnimmt und den Attionären i; dig wdr fer Aktien mit Gewinnanteilscheinen für 1918 und ff. ei
Berlin, Sonnabend, den 7. Septemher
Gewinnanteilscheinen für 1918 und ff. gegeben werden, so daß die neuen Aktien den alten Delmenhorster Linoleumfabrik Attien voll—⸗ kommen gleichberechtigt bleiben werden. Beide Verwaltungen ver— sprechen sich von diesem Zusammenschluß besondere Erleichterungen der durch die Uebergangszeit gebotenen Schwierigkeiten.
K Nach dem Rechenschaftsbericht der Preußischen Renten— Versicherungs-Anstalf in Berlin für das Jahr 1917 betrug der Versicherungszugang im Jahre 1917 736 (1916 561) Versiche⸗ rungen, 752 0906 AM (538 127 SM!) Jahresrente. Der Versicherungs⸗ bestand betrug am Schlusse des Jahres 1917 99 368 (1916 164771), Versicherungen 9 625 506 S 9 465 4538 S Jahresrente und L591 809 ο (1 693 356 6) Kapital. An Versicherungseinlagen sind bereinnahmt 1917 4312 402 ½ς (1916 2255 708 M6). Bei der Sparkasse betrugen die Einzahlungen 1917 2755 4893 S (1916 2096 166 S6), der Gesamtbestand der Einlagen am Jahresschlusse 1517 8 275 853 66 (1916 8asß2 797 6). Der gefamie Ucberschuß beläuft sich auf 1189 187 6 (gegen 1925 4717 7½ im Vorjahre) und ergibt sich als Unterschied zwischen einem Gewinnbetrage von 64? 212 6 und einem Verlust von 458 025 M bei der sonstigen Verwaltung. Diese Beträge sind satzungsgemäß den Sicherheits— und Gewinnrücklagen zu- bezw. abzuschreiben.
London, 5. September. (W. T. B.) Bankausweis der Bank von England. Gesamtrücklage 29 785 000 (gegen die Vorwoche Abn. 597 600) Pfd. Sterl., Notenumlauf 58 597 606 (Zun. 985 00) Pfd. Sterl. Barvorrat 65 35 0.9 (gun. 388 600) Pfd. Sterl, Wechselbestand 98 886 000 (Abn. I67 056) Pfd. Sterl, Guthaben der Privaten 131 725 900 (Abn. 4385 000 Pfd. Sterl. Guthaben des Staates 37012000 (3un. 2 (094000) Pfd. Sterl., Notenreserve 29 12000 (Abn. 611 060) Pfd. Sterl', Negierungssicherheiten 58 166 000 (Abn. 1288 000) Pfd. Sterl. — Verhältniß der Rück— lagen zu den Verbindlichkeiten 1765 gegen 17,6 vn in der Vor—⸗ woche. Clegringhouseumsatz 433 Millionen, gegen die entsprechende Woche des Vorjahres mehr 83 Millionen.
*
Börse in Berlin (Notierungen des Börsenvorstandes)
vom 7. September vom 6. September Geld Brief Geld Brief c6 16 sb 100 Gulden 309 309 1060 Kronen 188 188 100 Kronen . 2127
fũr
olland
ànemark Schweden Norwegen Velsingfors Schwetz Wien⸗
Budapest Bulgarien Konstanti⸗
100 Kronen 188 188 100 Finn. Mark 76 764 100 Franken 14635 147
100 Kronen 57, 95 58,05 100 Leva 79 793 nopel
100 Piaster 20, 30 20,40 Madrid und Barcelona 100 Pesetas 133 133
— —
20,40
Die Börse zeigte heute eine ruhige Haltung. Die Grundstim⸗ mung war indessen fest, insbesondere fanden Bergwerks- und Hütten⸗ aktien lebhaftere Beachtung. Auch der Kaffamarkt war fest. Der
Schluß war ruhig.
Kursberichte von auswärtigen Wertpaptermärkten.
Wien, 6. September. (W. T. B.) Das befriedigende Er⸗ gebnis der Besprechungen zwischen dem Staatsfekretär von Hintze und em Minister des Auswärtigen Graf Burign hat an der Börfe im Verein mit örtlichen Rücktäufen, die aus Anlaß des Wochenschluffes erfolgten, zu einer Besserung der Stimmung geführt. Die leitenden Kulissenwerte erholten sich um 4 bis 8 Kronen. Interesse zligte sich insbesondere für Eisen-, Staatsbahn⸗, Südbahn? Maschinen., und Kohlenwerte. Im Schranken waren Spinnerei⸗, Elektrizitäts-, Petro⸗ leum und Rüstungswerte begehrt. Ungarische Kohlenakrien stellten sich guf Budapester Käufe um 12 bis 15 Kronen höher. Vor Schluß der Börse verminderten sich die Umsätze, doch blieben in den meisten Fällen nahezu die höchsten Tageskurse behauptet. Der Anlageinarkt verkehrte in fester Haltung.
Wien, 6. September. (W. T. B.) Amtliche Notierungen der Deyvisenzentrale. Berlin 172235 G., 172,55 B., Amsterdam 233,25 (., 534,25 B., Zürich 253,25 (5., 254. 25 B., Kopenhagen 324.50 G., 325,50 B., Stockholm 66,50 G., 367,50 B., Christiania 325,00 G., 326, 00 B., Konstantinopel 35,00 G., 35,75 B., Mark- noten 172,25 G., 172,65 B.
auf Berlin
E9ES.
London, 5. September. (W. T. B.) 23 0½ Englische Konsols 573, 5 oso Argentinier von 1886 —, 4 oυe Brasilianer von 1389 —, 400 Japaner von 1899 728, Z o Portugiesen — 5 /g Russen von 1906 574, 43 0½ Russen von 1969 —, Baltimore and Dhio —, Canadian Pacifie 1735, Erie —, National Railways of Mexico —, Pennsylpania ——, Southern Pacifie — —, Union Pacifie — —, United States Steel Corporation 121, Anaconda Copper —, Rio Tinto 693, Chartered 164, De Beers def. 166, Goldfields 2, Randmines 3a ms, 5p / Kriegsanleihe 95, 4 00 Kriegsanleihe 1035, 34 09 Kriegsanleihe 88z. — Privatdiskont 3134, Silber 453. — Wechsel auf Amsterdam kurz 783, Wechsel auf Paris 3 Monate 26.47, Wechsel auf Paris kurz 26,66.
Paris, 5. September. (W. T. B.) H oo Französische Anleihe 8795, 3 oo Französische Rente 64,10, 4 0 Span. äußere Anleihe 112,19 5 0ͤ0 Russen von 1906 63 00,ů 3 d Russen von 1896 39,265, 4050 Türken unif. ——, Suezkanal 5660, Rio Tinto — —.
Paris, 6. September. (W. T. B.) 5 o Französische Anleihe 85, 00, 3 oo Französische Rente 64, 10, 4 ,, Span. äußere Anleibe e o/o Russen von 1906 63,00, Z oso Russen von 18955 38,50, 400 Türken unif. — —, Suez⸗Kanal — —, Rio Tinto 1990.
Amsterdam, s. September. (W. T. B.) Fest. Wechsel 32,55, Wechsel auf Wien 18,05. Wechsel auf Schweiz 4715, Wechsel auf Kopenhagen 63,75, Wechsel auf Stockholm 0,59, Wechsel auf New Jork 213, Wechsel auf London 10,13, Wechsel auf Paris 35,578. — 45 00 Niederländische Staatsanleihe sI, Odbl. 35/0 Niederländ. W. S. 683, Königl. Niederländ. Petroleum 4764, Holland⸗Amerika⸗Linie 4127, Niederländisch⸗Indische Dandelsbant 173, Atchison, Topeka u. Santa FJ — — Rock Island — Southern Pacifie — Southern Railway — Union Pacifie 1204, Anaconda 132, United States Steel Corp. 99g, Französisch⸗Englische Anleihe — Hamburg-⸗Amerika- Linie =.
Kopenhagen, 6. September. (W. T. B.) Sichtwechfel auf en e, 0 50, do. auf Amsterdam 159,00, do. auf London 15,63,
5
do. auf Paris 60, 25.
Stockholm, 6. September. (W. T. B.) Sichtwechsel auf Berlin 46,00, do. auf Amsterdam 144,590, do. guf schweizerische Plätz⸗ b7, 25, do. auf London 14,30, do. auf Paris 55, 25.
New Jork, 5. September. (W. T. B.) Schluß.) Bei ziemlich lebhaftem Geschäft war die Stimmung der Börfe anfänglich geteilt. Bald aber konnte sich die Haltung auf Berichte vom Kriegs⸗ schauplatze befestigen, wobei besonders Eisenbahnaktien gekauft wurden. In den Nachmittagsstunden trat eine leichte Ermattung ein, hervor⸗ gerufen durch Gewinnabgaben der Spekulation. Der Schluß war aber als stetig zu bezeichnen. Umgesetzt wurden 390 000 Aktien. Geld: Sehr fest. Geld auf 24 Stunden Burchschnittssatz z, auf 24 Stunden letztes Darlehen 6, Wechsel auf London (60 Tage) 472.50, Gable Transfers 476,560, Wechsel auf Paris auf Sicht 5,48, 00, Silber in Barren 1018, 3 0 Northern Pacifie Bonds 58, 4 o Verein. Staaten Bonds 1925 1053, Atchison, Topeka u. Santa Fo 3653, Baltimore und Ohio ot, Canadian Pacifie 1643, Chesapeake u. Ohio 553, Chicago, Milwaukee u. St. Paul Iz, Denver u. Rio Grande 4, Illinois Central 964, Loulsville u. Nashpille 115, Rew York Central 75, Norsolk u. Western 105, Pennfylvania 143. Reading 914, Southern Pacifie 8s, Union Pacific 1253, Anaconda Copper Mining 694, United States Steel Corporation 114, do.
pref. 1102. Rio de Faneiro, 4. September. (B. T. B.) Wechsel auf
London 123/10.
Kursberichte von auswärtigen Waren märkten.
London, 5. September. (W. T. B.) Kupfer prompt 122.
Liverpool, 5. September. (W. T. B.) Baumwolle. Umsatz 20009 Ballen, Einfuhr — Ballen, davon — Ballen amer? kanische Baumwolle. — Für September 24,50, für Oktober 24,52. — Brasilianische 81l, Texas 61 Punkte niedriger.
Bradford, 5. September. (W. T. B. Wollmarkt. Die Stimmung des Wollmarktes war heute fester. Die Kammgarn⸗ spinnereien erhielten für die laufende Periode eine Zusatzlieferung von Kammgarn zugeteilt.
New Jork, 5. September. (W. T. B.) (Schluß.) Baumwolle loko middling 35,65, do. für Sept. Z3, 75, do. für Okröber 33,75, do. für November 33,33, New Orleans loko middling 33,75, Petroleum refined lin Cases) 18,75, do. Stand. white in) New Vork 15. 50, do, in tanks 8,25. do. Credit Balances et Oil City 400, Schmalz prime Western 27,50, do. Rohe u. Brothers 28,56 Zucker Zentri⸗ fugal 6,0oh, Weizen Winter 2373. Mehl Spring Wheat clears 10 90 = 11.25, Getreidefracht nach Liverpool nom. Kaffee tio Rr. 7 loko 94, do. für September 8, 565, do. für Dezember d, d95, do. für März J,30.
Rio de Janeiro, 3. September. (W. T. B.) Kaffee. Zufuhren: In Rio 17000 Sack, in Santos I 065 Sack.
Rio de Janeiro, 4. September. (W. T. B.) Kaffee. Zufuhren: in Rio 4000 Sack, in Santos 35 6060 Sack.
—
i Attien der Delmenhorster Linoleumfabrik Ankermarke mit
—
— 5 J . Untersuchungssachen. Lufgebote, Verlust. und Fundsachen, Justellungen u. dergl. erkaufe, Verpachtungen, Verdingungen ze. . Verlofung ꝛc. bon Wertpapieren. k 6. Kommanditgeselschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.
Sffentli
KRuserdemt wird auf den Anzeigenpreis ein Teuernngegafchöag von ü n.
Aazeigenpreis für den Ranm einer S gefpalteren SEindeitszeile Tie Rs.
cher Anzeiger.
S. erhoben. .
6. Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. Unfall- und Invaliditäts- ꝛ(. Versicherung. 9. Bankausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen
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— — —
h unter uchungs⸗ sjsachen.
liblen Etecthrief. 6d nen den Arbentgfolbaten JI. Klasse n Paul Karl Adams, aus dem , Bei. II. Sam urg, geb. 36. 10 31 urtettin, welcher flüchtig it oder sic pee otgen bält, it die ünkerfuchungshaft . gahnenfl acht verhängt. Es wird r, ihn zu berhaften und in die llrarrestanstalt in Altona oder an die ö Militirhehdrde abzuliefern. n, den 5. September 1918. cht der Landwehrinspektion Altona.
las Crane.
enen den unauggeb. Landsturmpflichtigen urin r berg. geh. 6. 3. z0 ju Nen. mn, Olgenburg., Holit, weicher flüchtig ite sich verbörgen bält, ist die j uchungshast wegen Fahnenflucht ver⸗ Es wird ersucht, ihn zu ver—⸗
n die Militätarreslan stalt in
—— .
Altona oder an dle behörse abzuliefern.
36149
359521 Steckhrief.
brückerstr. 2, wegen fernung. 11e 938 / 18.
Saarbrücken.
nach ste Militär
Altonn, den 5. September 1918. Gericht der Landwehrinsvettton Altor a.
Eieckbeief. ö
Gegen den unten beschriebrnen Land. sturmmann Max Stange, geb. 4. 9. 69 zu Hamburg aus dem Langwehr Beg J Hamburg, welcher flüchtig ist oder sich verborgen hält, ist die Uatersuchungshast wegen unerlaubter Eatsernung verhängt. Gg wird erfucht, thn zu verhaften und in die Militärarrestanstalt in Altona o er an die vächste Milltärbehörde abzuliefern.
Filtouun, den 5. September 1918. Gericht der Landwehrinspeltion Altona.
Mox Karl Schulze, Musk. 4. Komp. g ge . geh. am 24. 12. 88 ju Charlottenburg, von Beniuf Bauarbeiter,
t Charlottenburg, Ogna⸗ . n Ent⸗
rbrücken, den 3. 9. 1918. 1 der Landwehrinspekt; on
36155] Steckbriesserlidigung.
Der gegen den Ersatzreserdisten Gustav Vatzwaldt vom Bz. Kdo. II Hamburg, geb. J. 7. 89 zu Gunsen, Kreis Flatow, wegen uneilaubter Entfernung unter dem 28. St ptember 1917 erlassene Steckbrie ist erledigt.
Altona, den 3. September 1918. Gericht der Landwehrinspektton Altona.
36156
Der gegen den Landsturmmann Theodor Ganzlin vom E/ Landw. Inf. Regt. 11 we len unerlaubter Entfernung am 24. 8. 1917 bezw. 19. Februar 1918 unter Num mer 36 173 bew. 65 879 erlassene Steck. brief ist erledigt.
Breslau, den 4. September 1918. Gericht der Landwehrinspertton Breslau.
35955 Vermõgensbeschlaguahme. In der Untersuchungssache gegen den Fahnenflüchtigen Musk. Bernhard Mon. Ers. Batl. Jaf. Regts. 150, Bonn, wird auf Grund des 5 69 M., St. G. B. sowie der 55 3566, 360 M. ⸗St. G. .O. das im
In der
Deutschen Reiche befindliche
des Abwesenden mit Beschlag belegt. Bonn den 2. September 1918. Gericht der 1. stellv. 80. Inf-⸗Biigade,
36956] Seschlagnahmener fügung.
In der Untersuchungssache gegen den Fanon ter Christian Matthieffen vom Grs Bat. Fußartl⸗Regts. I5, wohnhaft in Randrup, Kreis Tondemrn, wegen Fahnen⸗ flucht, wird auf Grund der S5 356 360 der Militärstrafgerichtsordnung das im Deutschen Relche befindliche Vermögen des Beschuldigten mit Beschlag belegt.
Bromberg, den 3. Seytemter 1918
Gericht der Lagdw.Insp. Der Gerichts berr:
use, —; Gentralleutnant und Landwehrinspekteur. Dr. Radant, Mllitärhilfsrichter.
l3 953] Fahneufluchtserklärung.
Untersuchangssache wider den Musketier Adolf Spinnrabt, 12. Fomwp. Res. J- R. 87, gehoren 10. 6. 1895 ju Düsseldorf, wegen Fahnenflucht im Felde, wird der Beschuldigte gemäß §5§ 69 ff.
Vermögen M. St. G. B. in Verbindung mit §5 356, 360 N. St. G.. O. fur fahnenflũchtig er klart. Div -St. Qu, den 31. 8. 113.
Gericht elner Res. Div sion.
lh ꝰõ57] Vermõgenshbeschle guabrie.
Gemäß § 360 der M. Sr. 3 .O. wird daz im Reiche b siadtiche Vermögen des Magketiers Alola Phi ipps der 8 Komp. Inf. Regts. 468, geboren 19 4. 1899 zu Wörth, Kreis Weißenburg, Els.⸗Lothr., Sndwirt, zuletzt z Wönh wohnhaft, Sobn von Josef Philippz, Landwirt, und Marla gehorene Juügel, in Wärib, mit Beschlag belegt, da der Genannte durch Beschlatz vom 20. August 1918 für fahnenflöchtig erklärt worden ist. (Str. PX. Il2/is).
Im Felde, den 1. Seytember 19183.
Derichl der 239. Juf.Did.
36154 Die Fabnenfluchlzerklärung v. 26. 2. 16 gegen Deinrich AM, Adrian, Füs. 3. X. . geb. 30. 11. 7s zu Hessen heim, Kr. Schlett . stadt, wird zurückgenommen. Metz. 4. 9. 18183. Gerlcht der Landw. Inspektlon.
Bonn.
Kra