erst nach Angebörige dem 31. Dezember 1918
und Geldinstitute wenden.“
Nach dieser Bestimmung ist eine Abhebung der deutschen Bankguthaben und Bankhepots im Gebiete der Sozialistischen Föderativen Sowjets Republik einstweilen nur durch Vermittlung des sch n Stastskomm ssars möglich en deutschen Staate kommissar ist der vornagende Rat im
eichswirtschaftsamt, Geheimer Oberregierungsrat Albert be⸗ stelll worden. Die Deutschen, die Depots oder Gut— haben der bezeichaeten Art hesrtzen und diese alsbald abzuheben wünschen, werden daher hiermit auf— efordert, ihre Ansprüche bei dem bezelchneten Staats⸗ ommissar unter der Anschrift:
Staatskommissar für die deutschen Depots und Guthaben
ei russischen Banken, Berlin W. 8, Kronenstraße 42, unverzüglich schriftlich anzumelden. Diese Anmeldung ist auch dann erforderlich, wenn eine Anmeldung derselben Vermögenswerte schon früher bei einer anderen Stelle erfolgt ist.
Die Anmeldung muß tunlichst folgende Angaben halten: ;
1) den Namen und den Sitz des russischen Bank⸗ Geldinstituts (Bank, Bankiers, Sparkasse usw.);
2) den Namen und die Adresse des deutschen rechtigten;
3) die Bezeichnung des Anspꝛuchs, und zwar
a. bei Gelbforderungen den Betrag in der ursprünglichen Währung und die Bedingungen, mit Einschluß der Bedingungen hinsichtlich der Verzinsung; ein zum 30. September 1918 abgeschlossener Kontoauszug oder eine Rechnungsaufstellung ist beizufügen;
bei Forderungen auf Rückgabe von Wertpapieren die Art und den Nennbetrag der Papiere mit Einschluß der dazugehörenden Zins⸗ und Dividendenscheine;
bei Forderungen auf Rückgabe von anderen Ver⸗
mögensgegenständen die Bezeichnung dieser Gegen⸗ stände, gegebenenfalls auch die Nummer des ge— mieteten Schrankfachs (Safe);
4 sofern das Depot oder Guthaben auf den Namen einer anderen Person als des Berechtigten geführt wird, den Namen und Wohnort dieser Person.
Es ist zu beachten, daß auch solche Gelder und Weit— papiere angemeldet werden können, die in Rußland erst während des Krieges hei einer zentralen Hinterlegungsstelle, einem öffentlichen Treuhänder oder einer sonstigen, staatlich beauf— tragten Sammelstelle für deutsche Rechnung hinterlegt worden sind. Hierzu würden insbesondere die von den Liquidatoren deutscher Uaternehmungen in Rußland als Liquidationserlös erzielten und der früheren russischen Reichsbank zur Ver—⸗ wahrung übergebenen Beträge gehören.
Mit den Anmeldungen ist eine beglaubigte Quittung des Berechtigten einzureichen. Es empfiehlt sich, in der Quittung den Betrag offen zu lassen, damit er je nach der Höhe der eingehenden Werte von dem Staatskommissar aus— gefüllt werden kann; durch Teilquittungen werden weitergehende Ansprüche nicht berührt. Es genügt die Beglaubigung der Unterschrift durch die Verwaltungs- oder Polizeibehörde. Wird das Guthaben auf Grund eines erbrechtlichen Titels oder einer Rechtsnachfolge in das Gesamtvermögen einer . Person in Anspruch genommen, so sind dem Staats⸗ ommissar mit der Anmeldung die Belege einzureichen, aus denen sich die Berechtigung des Anmeldenden ergibt. Im übrigen kann von der Einsendung von Belegen einstweilen ab— gesehen werden; nötigenfalls werden solche von den An— meldenden später eingefordert werden. Die Anmeldungen sind in doppelter Ausfertigung, und zwar für jede Zweinnieder— lassung der russischen Bank gesondert, einzureichen. Formulare werden wegen der Kürze der Zeit nicht ausgegeben.
Die Ueberführung der Vermögenswerte von Rußland nach Deutschland erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Berechtigten. 96 Deckung ber ensstehen ben Unkosten, mit Einschluß der
osten einer etwaigen Versicherung, wird von den Anmeldenzen eine mäßige Gebühr erhoben werhen.
Berlin, den 7 September 1918
Der Reichskanzler In Vertretung Freiherr von Stein.
scweit es sich um Angehörige dem 25. Ottober 1918, und Rußlands handelt erst
7 91 R an 3 Bank Unmittelbar an die Bank⸗
Russischen
Kor deut sch en
ent⸗ oder
Be⸗
Re n ni g ching betrefsend Liqguidation hritischer Unternehmungen.
321) Auf Grund der Verordnung, betreffend Liquidation britischer Unternehmungen, vom 31. Juli 1916 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 871) hahe ich die Liquidation über den in Hamburg belegenen Grundbesitz des britischen Staatsange— hörigen Otto John Beit angeordnet (Liquidatar: Haus— makler Dr. W. Johannes Wentzel in Hamburg, Große Bleichen 25). .
Ber lin, den 5. September 1918
Der Reichskanzler (Reiche wirtschaftsamh. J. A.: Lothholz.
Bekannt nm nn betreffend Liquidation französischer Unternehmungen.
384) Auf Grund der Bekanntmachung, betreffend Liquidation französischer Unternehmungen, vom 14. März 1917 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 227) habe ich die Liquidation von weiteren, im Kreise Diedenhofen⸗Ost belegenen parzellierten ländlichen Grundbesitz französischer Staatsangehöriger angeordnet.
Berlin, den 5. September 1918.
Der Reichskanzler (Reichswirtschafts amt). J. A.: Lothholz.
Bekanntmachung, betreffend Liguidation französischer Unternehmungen und von Unternehmungen landesflüchtiger Personen.
Auf Grund der Bekanntmachungen, betreffend Liquidation französischer Unternehmungen, vom 14. März 1917 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 227) und benreffend zwangswelise Verwaltung und Liquidation des inländischen Vermögens landesflüchtiger Personen, vom 12. Juli 1917 (Reichs Gesetzbl. S. 603) habe
ich die Liquidation über folgende Unternehmungen usw. angeordnet:
ü 881) das inlan 1 *
niederlassung be 382) den dem lassung dienenden in Paris en Ludwig Asfeldstrake 8 EXudwig ; . l . (Liguidator zu 381 und 382: ndelskammersekretär Knödgen in Metz, n 89 . 2 . 5 ñ Mitliquidator Hoepve in Metz. 383) die Beteiligun französischen Staatsangehörigen und . ; . ö ? sra l MXX 1 1 11459 Ausgebürgerten an der Lothringer Druckanstalt, Verlag und Druckerei G. m. b. H. in Metz (Ciquidator: Handelstammersektetär Knödgen in Metz). ) sĩ 1 , w Berlin, den 6. September 1918. 8. 2 9 2.2. 2 1 4 Der Reichskanzler (Reichswirtschaftsamt. 831 1 ö 2 J. A.: Lothholz.
storbenen
Bekanntmachung. Dem Versicherungsinspektor Fo bannes Douglas Rühle in Chemnitz wird auf Grund der Verordnung vom 23. Sertember 1915, betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, hiermit unter Auferlegung der Kosten der Veröffentlichung der Handel mit Gegenständen des Bedarfs und
täglichen solchen des Kriegsbedarfs wegen
— [
Do L*
Ünzuverlässigkeit in bezug auf einen derartigen Gewerbebetrieb im Reichsgebiet verboten. Chemnitz, den 6. September 1918. Rat der Stadt Chemnitz.
Ver Mat d ö * 2 T 53 . Stadt ; 26 Härtwig, Stadtrat.
Gewerbeamt. J. V.: Dr.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 120 des Reichs-Gesetzblatts enthält unter
Nr. 6457 eine Verordnung zur Abänderung der Verord⸗ nung über Bier und bierähnliche Getränke, vom 6. September 1918.
Berlin W. 9, den 7. September 1918.
Kaiserliches Postzeitun gsamt. Krüer.
Königreich Preußen.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Staatsministerium den Regierungsrat Rohde in Arnsberg zum Stellvertreter des ersten Mitgliedes der zweiten Abteilung des Bezirksausschusses in Arnsberg auf die Dauer seinetz Hauptamtes am Sitze des Bezirksausschusses ernannt.
G ra ß . hetreffend Bewilligung einer einmaligen Kriegs— teuerungszulage („E. K. 3. 18“) an Beamte und Volks— schullehrpersonen und einer einmaligen Kriegs— beihilfe (E. K. B. 18) an Ruhegehaltsempfänger und Hinterbliebene von Beamten und Volksschul— lehrern.
J. a) Den nach dem Runderlaß vom 26. März 1918 — F⸗M. JI. 3115, M. d. J. Ia 488, M. d. g. A. A. 3890 — für die Gewährung von laufenden Kriegsteuerungszulagen in Betracht kommenden planmäßig angestellten und ständig gegen Entgelt beschäftigten außerplanmäßigen Staatsbeamten und ständig gegen Entgelt beschäftigten Lohnangestellten höherer Ordnung mit einem Diensteinkommen (zu vergleichen I Ca 12 des Erlasses vom 26. März 1918) bis zu 20 600 6 einschließ⸗ lich ist sosort eine außerordentliche einmalige Kriegs— teuerxungszulage („E. K. 3. 18“) auszuzahlen.
Für die kinderlos verheirateten Beamten und Lohn— angestellten höherer Ordnung beträgt diese Zulage mindestens 500 „ und höchstens 1000 6. Sie wird im einzelnen wie folgt berechnet: Zu einem Grundbetrag von 250 4K tritt der volle Betrag des monatlichen Gehalts — ein— schließlich ruhegehallsfähliger Zulagen, j⸗doch ohne Wohnungs— geldzuschuß — oder der monatlichen reinen Dienstvergümng hinzu. Bei den außerplanmäßigen Beamten und den Lohn— angestellten höherer Ordnung werden jedoch wegen des Fehlens eines besonderen Wohnungsgeldzuschusses 30 S6 von der monat— ichen reinen Dienstoergütung in Abzug gebracht. Der sich bei dieser Berechnung ergebende Betrag wird, soweit er unter 500 „S6 zurückbleibt, auf 500 M6 erhöht, soweit er 1000 M6 überschreitet, auf 1000 S½ς ermäßigt.
Verheiratete Beamte und Lohnangestellte höherer Ordnung mit Kindern erhalten für jedes nach dem Erlaß vom 26. März 1918 zu berücksichtigende Kind eine weitere Zulage von 9 oH der sich aus vorigem Absatz ergebenden Gesamt⸗ zulage.
Die unverheirateten Beamten und Lohnangeslellten höherer Ordnung (männlichen und weiblichen) erhalten als einmalige Kriegsteuerungszulage 70 vH. der für kinderlos Verheiratete geltenden Zulage, also mindestens 350 S und höchstens 700 6.
Auf die „E. K. 3. 18“ finden die Grundsätze unter 10a Ziffer J bis 8, 9, Abs. 1 und Abs. 2 Satz 4, 13, 14, 16, L Ob Ziffer 1 Abs. 1 und 2, Ziffer 2B bis 10 des Erlasses vom 26. Marz 1918 und die dazu ergangenen Erläuterungen, intz⸗ besondere der Erlaß vom 31. Juli 1918 — J. 7508 — sinn⸗ gemäß Anwendung.
b) Die vorstehenden Bestimmungen sind auch auf Leiter, Lehrer und Lehrerinnen an öffentlichen Volkeschulen, und zwar sowohl auf die angestellten als auch auf die auftrags⸗ oder ver⸗ tretungsweise beschäftigten (vgl. auch Runderlaß ves mitunter zeichneten Minlsters der geistlichen und Unterrichtsangelegen⸗ heiten vom 2. März 1917 — L. III. E. 144 IJ, Abf. 2 Sas 1) anzuwenden.
Wenn seitens der Schulverbände oder Gemeinden eine gleichartige Zuwendung an die in ihnen angestellten Volks— schullehrpersonen gewährt wird, so wird erstere auf die „E. K. 3. 18“ angerechnet.
II. Den unmittelbaren Staatsbeamten und Volksschul⸗ lehrpersonen im Ruhestande, die Ruhegehalt auf Grund der Gesetze beziehen, sowie den Hinterbliebenen von unmittelbaren Staatsbeamten und Volksschullehrpersonen, die Hinterbliebenen— bezüge auf Grund der Gesetze oder an deren Stelle Bezüge aus Witwen⸗ und Waisenanstalten (Kap. 60 des Haushalts des Finanzministeriunis) erhalien — ausgenommen denjenigen, denen dle einmalige Kriegsteuerungszulage als Beamte im Dienst oder Lohnempfänger zusteht — wird unter den Voraus—
setzungen des Erlasses vom 26. März i9ls eine außerordent.
liche einmalige
3 100 v5 desjenigen Bet ages,
Kriegs beihilfe (.S. G. B. 18) gewährt. beträgt ¶ mindestens ,. . aber der an ? 19 Trieg ⸗
18.) „unter . der
chullehrper son Uletzt bezoge ö stehen würde 6. J dt e en
,, in Gent wars Sie ist, wo des * schullehrperson) noch im Dienst war . . 3 Gewãhrung einer laufenden Kriegs beihilfe nach dem Erlaß vom 26. März 1918 bereits anerkannt wurde, ohne weiteres zu gewähren, und zwar mird in der Regel berselbe Prozentfatz der Bemessung der E. G. B. 186 zu⸗ grunde gelegt werden können, der dei der Bemessung der laufenden Kriegsbeihilfe maßgebend gewesen ist.
Beamtinnen und Volksschullehrerinnen, die sich nach der Versetzung in den Ruhestand verheiratet haben, jetzt aber ver— witwet, geschieden oder (heverlassen sind, sind nach den Sätzen für Unverheiratete abzufinden. Haben sie einen Beamten oder Volksschull:hrer gehetralet, der inzwischen gestorben ist, und be⸗ ziehen fie als dessen Witwe Hinterbliebenenbezüge, so Alten für fie, wenn sie einen eigenen Hausstand führen, die Sätze für Verheiratete, berechnet nach den zuletzt bezogenen Gehalts—
ügen ihres Ehemannes. ; ö
ren , p zu 18 Jahren erhalten die ihnen zustehende
einmalige Kriegsbeihilfe in Höhe von 50 vH bis 190 v9 der
für das' Kind des entsprechenden altioen Beamten (Volksschul⸗ lehrperson) zuständigen einmaligen Kriegsteuerungzzulage,
Im übrigen finden die Grundsätze unter Abschnitt VB Ziffer 3 des Erlasses . 26. . 3 auf 3 9 währung der „E. K. B. 18“ sinngemäß Anwendung. Bei der ä, e fis Tihschnsi , n, b,, gin nl Kriegsbeihilfen“ die laufenden Kriegsbeihilfen und die E. K. B. I8&/ zusammen zu verstehen.
III. Stichtag für das Vorliegen der Vorausetzungen sür
die Gewährung der Zuwendungen zu J und L ist der 1. Sep⸗
tember 1918.
396 Die zahlbaren Beträge sind auf. volle Mark nach oben
abzurunden. Soweit irgend möglich, ist bargeldlos zu zahlen.
IV. 1. Zur Anweisung der „E. K. 3. 18“ und „E. K. B. 18“ sind die nachstehend bezeichneten Vordrucke zu ver⸗ wenden: ; .
KS. Ausgabeanweisung über einmalige Kriegeteuerungs⸗ zulagen an mehrere Beamte (Volksschullehrpersonen), Titelbogen,
K Sa desgleichen, Einlagebogen,
Ko desgleichen an mehrere militärisch verwendete Beamte (Volksschullehrpersonen), Titelbogen,
K ya desgleichen, Einlagebogen, .
KR lI0 desgleichen an mehrere Ruhegehaltsempfänger oder an Hinterbliebene von Beamten und Volksschullehrern, Titelbogen,
K l0a desgleichen, Einlagebogen. ;
2. Für die Ausgaheanweisungen sind die Bestimmungen unter VIA 2, 3, 4, 5, 6 und VI0 9 des Runderlasses vom 26. März 1918 sinngemäß anzuwenden; es sind also insbesondere u verrechnen:
. 2) ' „E. K. Z. 18“ für Beamte und Volksschu lehr⸗ personen bei Abschnitt B stap. 24 Tit. 8 des Haus—⸗ halts des Finanzministeriums,
b) die „E. K. 3. 18 für Lohnangestellte höherer Ordnung:
3. . h er de⸗ Ruhegehalt fã d
e) Hie G. J. B. für Ruhegehaltsempfänger un
Hinterbliebene von . Volksschullehr⸗ personen bei Abschnitt B Kap. 24 Tit. 10 des Hautz—⸗ halts des Finanzministeriums.
3. Die „E. K. Z. 18“ und „G. K. B. 18! sind in denselben Jahresrechnungen nachzuweisen, in denen auch die laufenden Kriegsteuerungsbezüge nachgewiesen werden. Sie sind aber nicht getrennt sür jeden einzelnen Empfänger nachzuweisen, sondern es ist nur die Summe jeder einzelnen Anweisung (3. B. Adam und andere) anzugeben.
Im übrigen gelten die Be limmungen unter VID) 14-18 des Runderlasses vom 26. März 1918; nur sind die „C. KR. Z 18. und „G. K. B. 18 in den Abschlüssen für die Hauptbuchhalterei des Finanzministeriums unter enisprechender Bezeichnung be— sonders nachzuweisen.
V. Der sorgfältig zu ermittelnde und mit Rücksicht auf die bestehende Papierknappheit auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränkende Bedarf an den unter IV K 8 = 10 be— zeichneten Vordrucken ist binnen 5 Tagen im Bürowege an⸗ zufordern:
a) von den Oberpräsidien, Regierungen und den dem Finanzministerium unmittelbar unterstellten Behörden: bei der Geheimen Kanzlei des Finanzministeriums, von den dem Ministerium des Innern unmittelbar unterstellten Behörden: . Kanzlei des Ministerlums des 66 von den dem Ministerium der geistlichen usw. An⸗ gelegenheiten unmittelbar unterstellten Behörden: von der Geheimen Kanzlei des Minisieriums der geistlichen usw. Angelegenheiten. . Die zur geschäftlichen Erleichterung und zur Mitteilung an die unterstellten Behörden und Kassen erforderlichen Abdrucke dieses Erlasses liegen bei. Es sind inshesondere berücksichtigt: bei den Regierungen: die Poltzeibehörden, die staatlichen Eröiehungganstalten., die Oberförster, ie Kreis kassen, Forstkassen, die Kassen ber staatlichen gewerblichen Fach= schulen, die Landräte, Kreisschulinfpektoren und die Ge⸗ meinden, welche öffentliche mittlere Schulen (Mittel⸗ schulen, Bürgerschulen, Rekloratschulen, höhere Knaben schulen, höhere Mädchenschulen usw.) unterhalten (davon 30 Stück mit je 1 Vordruck K S- Kio für die Büros,
im übrigen ohne diese Vordrucke); den Oberzolldirettignen: sämtliche Zollkassen
davon 5 Stück mit je 1 Vordruck E 8S—= K 16 sür das
Büro, im übrigen ohne diese Vordrucke);
den Proyinzialschul kolle gien: die' höheren Lehr—
anstalten für die männliche und bie weibliche Jugend
Kaan 6 Stück mit je J Vordruck K 8 == K 1d für das „ Büro, im übrigen ohne diese Vordrucke).
Zusgtz bei den Regierungen, dem Proyvinzialschul⸗ kollegium in Berlin und dem Herrn Ober⸗ präsidenten in Magdeburg (für die Stolberg— sch en Grafsch af fen) Es ist darauf hinzuwirken, daß
der Eilaß möglichst in vollem Umfange beid den von den
Gemein den unterhaltenen öffentlichen mittleren Schulen
3 durchgeführt wird.
Zusatz bei den Provinzialschulkolleg ien: Der Erlaß ist den Patronaten der nichtstaatlichen höheren Lehr⸗
Die Beihilfe
. seuerungszulage („E. K. Zilk von dem Beamten (der Volkss
bei
lten für die männliche und weibliche Jugend mit
l re fehlung mitzuteilen, ihn auch bei ihren Anstalten uführen.
a wird der Erlaß durch das Finanzministerial⸗
. Ministerialblatt für die innere Vermaltung und das
' der Unterrichts verwaltung veröffentlicht werden,
ch nur auszugsweise weitere Bekanntgabe nicht
2. September 1918.
Der Minister der geist— lichen und Unterrichtsan⸗ ü. gelegenheiten. ) Jaratz fy. Schmidt. In die nachgeordneten Behörden.
— — Finanzm inisterium. Oberzollinspektor, Regierungsrat Reinhold in . vom 1. September 1918 ab die Stelle eines Mü⸗ s ber Oberzolldirektion Posen verliehen worden. Die Katasterämter Langenschwalbach und Lebach d Il besetzen.
Der Finanʒ⸗ minister. Hergt.
nisterium der . und Unterrichts- angelegenheiten.
Der Direktorialassistent bei den Königlichen Museen in ss, Professor Dr. Bruno Schröder ist zum Kustos bei g Museen ernannt worden.
Bekanntmachung.
Dem Schlachtermeister Karl Dittrich in Harburg, Bach— se Rr. l, haben wir heute auf Grund der Bekanntmachung zur higltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sep—⸗ In Iglß den Handel mit Lebensmitteln untersagt.
Hatburg, den 6. September 1918.
Die Polizeidirektion. Tilemann.
Bekanntmachung.
Den Schlachter Johann Kotzur in Harburg 1, Wilstorfer— ke fr. I7', haben wir heute auf Grund der Bekanntmachung zur Hltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 25. Sep— Erelgl den Handel mit Lebensmitteln untersagt.
huburg, den 6. September 1918.
Die Polizeidirektion. Tilemann.
Fortfetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)
NAichtamiliches.
Deutsches Reich. Preus een. Berlin, 9. September 1918.
zeine Majestät der Kaiser und König hat am knittag den Hetman der Ukraine Skoropadski hen. Bei der an den Empfang sich anschließenden Fickstafel richtete Seine Majestät der Kaiser laut umz des „Woilffschen Telegraphenbüros“ folgenden Trink⸗ uch an den Hetman:
hett Hetman, es gereicht Mir zu großer Freude, Euere Durch⸗ ch als den berufenen Vertreter des ukrainischen Volkes und hn Regierung in Deutschland willkommen zu heißen, und Ich sicte Meiner lebhaften Genugtuung darüber Ausdruck geben, daß ö peundschaftlichen Beziehungen zwischen der Ükraine und dem Eichen Reiche durch diesen Hesuch eine sichtbare Bekundung er— fle. Der durch, die Machenschaften der Gntente über ä Welt heraufbeschworene und? von den Westmächten it erkannter Unerreichbarkeit ihrer Machtziele in ver— seischem Wahn fortgesetzte blutige Krieg‘ hat auch der nine schwere Wunden geschlagen. Als nach dem Freiwerden mim russischen Zarenreich gebundenen Volkskräfte die Ukrainer in mnipfung an ihre ruhmreiche Geschichte sich zu einem selbsiändigen mut erklärten und fich an Deutschland mit der Bitte wandten, men bei der Errichtung ihres Staates behilflich zu sein, habe Ich nid Meine Hand dazu gebotẽn, ihnen die gewünschte Hilfe zu nihten. Meine Regierung und die Meiner hohen Verbündeten umhmen die Aufgabe, der Ukraine die völkerrechtliche Grund— für ihre ftaatliche Geltung zu verschaffen, und. unsere nen wirkten dabei mit, dem von umstürzlerischen Elementen msenihiten Lande die Ruhe zu bringen, in deren Schutz der Uta des Stagtes beginnen konnte. Emporgehoben und getragen n breiten Measse des ukrainischen Landbolkes und der ordnung⸗ nde Bürgerschast, baben Euer Durchlaucht dann mit Umsicht n Latkraft die Ükraine zu einem neu geordneten Staatswesen . hann begonnen, und durch Schaffung von Recht und Gesetz uundlage für Freiheit und Srbnung, gelegt. Der Bürger mn linftig ungestöri seinem Gewerbe nachgehen und der Bauer ie: ihetheit seing Scholle bebanen und? die Früchte Feiner * sahießen. Viel bleibt noch zu tun übrig, aber, schen [n Ukraine unter der tatkräftigen Leitung Gure, Durchlaucht un beiten Weg innerer Festigung zurückgelegt und. . iin . Grundlage künftiger Entwicklung gesichert. Daß sich uuf nich die gemeinsame rbeit der in der likraine weilenden Hehn 9 Trupben und Beamten! mit den ukrainischen ien zwischen unseren beiden Völkern mehr und mehr ein öluniz gegen seitigen Vertrauens zu entwickeln beginnt, gereicht ⸗ ö. besonderen Frende. Lassen Mich Euere Durchlaucht zu⸗ ue der offnung Ausdruck geben, daß die politischen und . aftlichen zeziehungen zwischen Deutschland und der Ukraine, n n echselseitiger Ergänzung berufen erscheinen, sich immer fester hn lige gestalten mögen. Seine Durchlaucht der Hetman der
ne: Hurra, hurra, hurra!
1 deten antwortete in ukrainischer Sprache: a cite ere Kaiserliche und Königliche Majestät! Mit dem Gefüh , n, ei habe ich die . Worte vernommen, welche derden ajeftit an mich zu richten geruht haben. Diese Worte wen n der ganzen Ükraine einen tiefen, dankbaren Widerhall en deid n den durch den jetzigen Krieg entstandenen furcht—⸗ — . . sind als leuchtende Sterne des zukünftigen Friedens
ionalgefühle der bisher unfreien Völker erwacht. Durch
ker eiworben. Der Aufbau dieses neuen Staates verlangt . meinen Mitarbeitern die größten n, n. Den ni gan sastzn Empfang, den mir Eure Ye gewährt haben, wird
ie ukrainische Volk als Zeichen des Wohlwollens Euerer
Maiestät für die junge Nkraing ansehen, und er wird leihen zun Durchführung der unser noch barrenden schweren Auf— geben. Ich darf mit Euerer Majestät der zuversichtlichen Hoffnung Ausdruck verleihen, daß die schon fo gluͤcklich eingeleiteten voliti⸗ schen und wirtschastlich 'n Beziehungen zwischen dem mächtigen Deutschen Reiche und der Ukrgine sich immer mehr vertiefen werken um Segen beider Völker. Im Namen des dankbaren ukrainischen Volkes erhebe ich als Hetman aller Ukrainer mein Glas auf das Wohl, Kuerer Kaiserlichen und Königlichen Majestat und' auf dis glorreichs Zukunft des tapferen und treuen deutschen Volkes. Seine Masenät der Deutsche Kaiser hoch, hoch, hoch!“ Nachmittags verabschiedete sich der Hetman von Seiner Majestät und trat die Rückreise nach Berlin an. Vorgestern gab der Staatssekretär des Augwäitigen Amts von Hintze zu Ehren des Hetmans im Kaiserhof ein Frühstück, zu dem außer den Herren der Begleitung des Hetmans der Uanter⸗ staatSsekretär von Stumm' und andere Herren des Aus⸗ wärtigen Amts, ferner der Minister des Königlichen Hauses Graf zu Eulenburg, der Gesandte Graf von Brodcdorff⸗ Rantzau, der ukrainische Gesanbte Baron Steinheil und der Legationsrat Iwanoff von der ukrainischen Gesandtschaft ge— laden waren. Gestern abend reiste der Hetman mit seiner Begleitung in das Große Hauptquartier.
uns Kraft ver⸗
Vom Oberhofmarschallamt wird „Wolffs Telegraphen⸗ bürg“ mitgeteilt, daß neuerdings von verschiedenen Zeitungen Nachrichten über die Ursachen der Erkrankung Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin sowie über eine Verschlimmerung in deren Befinden gebracht worden sind, die den Tatsachen durchaus nicht entsprechen. Wie demgegenüber versichert werden kann, befindet sich Ihre Majestät in erfreu⸗
licherweise fortschreitender Besserung und hat bereits Spazier⸗ gänge und Spazierfahrten unternommen., aärztlicherseits nicht in Aussicht genommen.
Eine Badekur ist
Der Großwesir Talaat Pascha ist vorgestern mittag mit dem Unterstaatssekretär Reschad Hitmet Bei hier ein— getroffen. Gestern hielt der Großwesir im Hotel Adlon mehrere Besprechungen ab und folgte Mittags einer Ein⸗ ladung des Staatssekretärs des Auswärtigen Amtes von Hintze zum Frühstück im Kaiserhof, zu dem geladen waren der lürtisch Bolschafter Rifaat Pascha, der österreichisch— ungaxische Botschafter in Konstantinopel Markgraf Pallavicini, der Staatssekretär des Reichsschatzamt Graf von Roedern, der Botschafter Graf von Bernstorff, der Stelloertretende Chef des Reichsmarineamts Ritter von Mann, der bulgarische Geschästs⸗ träger Nikiphorof, der General von Lossow aus Konstantinopel, Emin Said Bei vom türkischen Auswärtigen Amt, die lür— kischen Majore Alt Naury Bei und Eumer Bei, ferner die Unterstaatssekretäre von der Bussche und von Stumm und andere Herren des Auswärtigen Amts.
Der Großherzoglich badische Gesaudte Dr. Nieser ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.
Die Errichtung und der Betrieb außerberuflicher funkentelegraphischer Stationen (zum Auffangen wie zum Senden von Signalen) ist schon im Frieden Staats monopol gewesen, das vom Reichspostamt verwaltet wurde und feit Keiegsbeginn auf das Kriegsministerium übergegangen ist. Nur mit. Genehmigung des Kriegsministerims dürfen demnach funkentelegraphische Empfangs und Sendeanlagen von Privatpersonen errichtet und zu Versuchs. bezw. Prüfungs—⸗ zwecken betrieben werden. Die Zulassung derartiger Privatstationen kann im Interesse der militärischen Anlagen, der Spionageabwehr und des Zensurverbots nur in sehr be— schränktem Umfange erfolgen. Sie ist unter Nachweisung ber unbedingten Notwendigkeit bei der F. T.⸗Leitung Heimat, Berlin⸗Halensee (Kurfürstendamm 152) zu beantragen. Nach unerlaubt errichteten Privatfunkenstationen, die meistens der Spionage dienen, wirb ständig gefahndet. Sie verfallen der Beschlagnahme und ziehen Bestrafang für den Erbauer nach sich.
Um auch die Mitarbeit weiterer Kreise an der Bekämpfung dieser J. T- Spionage zu fördern, werden für das Auffinden solcher Stationen Belohnungen bezahlt. Die Größe der Be— lohnung wird in jedem Einzelfall festgesetzt, sie kann bis zu 100 66 betragen und in besonders begründeten Fällen auch darüber hinaus erhöht werden. Alle Mitteilungen über Ent— deckung derartiger Stationen sind gleichfalls an die F. T.⸗Leitung Heimat zu richten.
Im Monat August sind, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, im ganzen 35 Fälle einwandfrei festgestellt, in denen englische Flugzeuge über holländisches Gebiet in der Gegend von Sluis, Aardenburg, Cadsand gepflogen sind. Dabei verletzten die englischen Flieger die holländische Neu— tralität in 10 Fällen beim Anflug und in 25 Fällen beim Rückflug nach erfolgtem Angriff auf die deutschen Stüßpunkte in Flandern. Ja den meisten Fällen überflogen einzelne englische Flugzeuge holländisches Gebiet gegen Mitternacht, doch wurden auch geschlossene Geschwader beobachtet, die zum Angriff auf Belgien über Holland vorstießen. Und zwar am 11. August ein englisches Geschwader vom 21, am 14. ein solches von 10 Flugzeugen, am 16. August zwei englische Geschwader von je 11 Flug⸗ zeugen, am 21. und 22. August ein englisches Geschwader von 9 resp. 8 Flugzeugen und am 25. August ein englisches Geschwader von 5 und ein Geschwader von 8 Flugzeugen. Vergeblich suchten holländische Battecien durch ihr Feuer die von den Engländern stets wiederholten Verletzungen des neu—⸗ tralen Luftraums zu verhindern. In fünf Fällen sind Flug— zeuge der Entente auf holländischem Gebiet niedergegangen und einmal griffen feindliche Flugzeuge sogar holländischen Grund und Boden mit Bomben an. Es ist offensichtlich, daß die zahlreichen und regelmäßigen Verletzungen des holländischen Luftgebietes üher den am weitesten gegen Brügge und Zee—⸗
brügge vorgeschobenen Zipfel nicht mit dem Irrtum einzelner
ö . 8 ö. ö: ; ö . ⸗ . Unterstützung des Deutschen Reiches und feiner Flugzeugführer zu erklären sind, sondern daß die englische Re
erbündeten hat das ukrainische Volk die völkerrecht⸗ . Grundlagen. fürn sen staatliche Selbständigkeit und Un⸗ J
gierung die holländische Neutralität planmäßig verletzt, um mit ihren Luftstreitkräften möglichst ungehindert an die deutschen U⸗Bootstützpunkte heranzukommen. —
Ariegẽ nachrichten.
(WBV. T. B)
Berlin, 7. September, abends. Beiderseits der Suraße Paronne — Cambrai Nachhut⸗
' ⸗ 211 C 14 23m nf
gefechte vor unseren Stellungen. Oertliche Kämpfe
zwischen Ailette und Aisne.
neuen
In der Gegend von Wulvergem griff der Gegner vor der Front eines deuischen Regiments in vier Wellen an, ohne einen Erfolg erringen zu können. Etwas weiter nördlich behaupteten sich die deutschen Nachhuttruppen mit schwachen Kräften gegen zehnfache Uebermacht. Eine Maschinengewehrtruppe schlug einen Angriff von 1900 Amerikanern im Nahkampf ab, trat sofort zum Gegenstoß an und warf den Feind, der sich in den Trümmern und Gräben festgesetzt hatte, zurück. Infolge dieser Rückschläge beschränkten sich die Amerikaner stellenweise darauf, mit unseren Nachhuten durch Patrouillen Fühlung zu halten. Ihre Hauntstreitkräfte zogen sich wieder außer Gewehrschuß— weite zurück.
Ueber dem Großkampfgebiet zwischen Somme und Scarpe bewiesen unsere Luftstreilkräfte am 29. und 30. August wiederum ihre Ueberlegenheit. Nehen ta kräftiger Unterstützung der kämpfenden Infanterie schossen sie am 29. August in erbitterten Lustkämpfen 34 feindliche Flugzeuge ab. Infolge dieser großen Verluste war die feinbliche Lufttätigkeit am 30. August auffallend gering. An diesem Tage wurden weitere 12. Flugzeuge abgeschossen. 6 feindliche Flugzeuge brachte unsere Erdabwehr an diesen beiden Tagen zum Absturz. Gegenüber diesen Verlusten von 52 feindlichen Flugzeugen innerhalb der beiden Tage steht auf unserer Seite ein Verlust von nur 8 Flugzeugen.
Großes Hauptquartier, 8. September. (B. T. B) Westlicher Kriegsschauplatz.
JIafanterieabteilungen brachten aus belgischen Linien östlich von Merkem Gefangene zurück. Nördlich von Armen tieres wiesen wir erneute Ängriffe der Engländer ab.
An der Schlachtfront stehen wir überall in unseren neuen Stellungen. Der Feind suchte gestern südlich der Straße Pé⸗ ronne — Cambrai mit stärkeren Kräften an sie heranzu⸗ kommen. Nachhuten stellten ihn zum Kampf, wichen über— legenem Gegner kämpfend aus and schlugen am Abend westlich der Linie Gouzeagucourt — Epehy —Templeux heftige Angriffe ab. Beiderseits der Somme ist der Feind auch gestern nur zögernd gefolgt. Wir stehen mit ihm in Linie Vermand —St Simon und am Frozat⸗Kanal in Ge— fechtsfühlung. Nördlich der Aisne hat sich der Arülllerie⸗ kampf verschärft. Westlich von Premontre — Brancourt scheiterten starke Teilangriffe bes Gegners. Südlich der Ailette hat sich der Feind an unfere Linten östlich von Vauxaillon herangearbeitet. Starke Angriffe zwischen Vauxaillon und westlich von Vailly, die fich bis zum Abend mehrfach wiederholten, wurden abgewiesen.
Zwischen Aisne und Vesle ließ die Kampftätigkeit nach.
Der Erste Generalquartiermeister. Luden dorff.
Berlin, 8. September, Abends. (B. T. B.) Von den Kampffronten nichts Neues.
Am 8. August erfolgte der englisch⸗französische Angriff gegen die Armee ven der Marwitz, der zum Einbruch zwischen Ancre und Avre führte und in seiner Folge den Entschluß der deuischen Obersten Heeresleitung zu elner großzügigen Rück⸗ verlegung ihrer Linien veranlaßte. Am 8. September meldet der deutsche Heeresbericht, daß die deuischen Truppen überall in ihren neuen Stellungen stehen. Genau einen Monat haben Engländer und Franzosen also gebraucht, um das Gelände in verlustreichen Kämpfen gegen zähe Nachhuten mühsam und blutig wieder in ihren Besitz zu bringen, das die Deuischen Ende März in 8 Tagen in unerhört raschem und erfolgreichem Vorstoß durchmaßen. Wie der deutsche Heeresbericht am Tage des Ueberraschungserfolges Haigs zwischen Aucre und Apre offen meldeie: „Der Feind sst in unsere Stellungen eingebrochen“, so melhet er am 8. September ehenso kurz, daß die Deutschen in neuen Stellungen siehen. Der Rückzug über dies Gelände, das noch die Spuren der Zerstörung von der deutschen Frontverlegung aus dem Jahre 1917 trägt, daz die schauerliche Sommewüste birgt, im Ssten von der Kilometer tiefen Trichterzone vor der Siegfriedstellung begrenzt wird, während im Westen an der im Bewegungs krieg erstarrten Front Engländer und Franzosen eine neue Todeszone schufen, dieser Rückzug stellte bei den beschränkten hier zur Verfügung stehenden Verbindungslinien unerhörte Anforderungen an Truppe und Führung. Planmäßig reihte sich eine Frontoerlegung an die andere. Wo dem Gegner örtliche Einbrüche in die don Tag zu Tag sich verschiebenden Linien gelangen, wurde ihre Wirkung durch Gegenangriffe, oder großzügige operatiwe Maßnahmen stets aufgehoben. Die nächtliche Ablösung vom Feinde gelang fast immer unbemerkt und ohne größere Opfer, als die Natur von Rückzugsgefechten bedingt. Der beste Beweis dafür sind die geringen Gefangenen- und Beutezahlen, die Engländer und Franzosen im späteren Verlauf der Kämpfe melden konnten. Kriegsmaterial, Munllion, Verpflegung, wie alles, was dem Feinde von Wert sein könnte, konnte rechtzeitig und in Ruhe zurückgeführt werden.
Die Deutschen sind jetzt wieder an bewohnte Gegenden mit allen ihren Hilfsmitteln heran. Engländer und Franzosen mit ihren Hilfsvölkern liegen nach einem unerhört verlust⸗ reichen und anstrengenden Vormarsch in einer Zone des Todes und der Verwüstung, die sie größtenteils selber geschaffen haben. Bewohnbare Dörfer und Stäpte gibt es hier! langt nicht mehr, und was Engländer und Franzosen nach der deutschen Siegfriedbemegung im Jahre fhs7 an Baracken— lagern und sonstigen Unterkünften neu geschaffen haben, haben die Deutschen jetzt auf ihrem Rückzuge zerstört. Ebenso wurden alle Unterstände und Stollen gesprengt, alle Kunsibauten an Straßen und Bahnen vernichtet, alle Brunnen und Wasser⸗ werke zerstört. Ungeschwächt in Kampfkraft und Seibst⸗ vertrauen sehen Führung und Truppe den noch bevorstehenden schweren Kämpfen entgegen.
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