des Komturkreuzes des Päpstlichen Ordens des Heiligen Gregorius des Großen: dem Brauereibesitzer Cre mer in Dortmund; des Päpstlichen goldenen Kreuzes „pro ecelesia et pontifice“: dem Kaufmann Mertens in Cleve sowie des Päpstlichen Kreuzes „pro ecclesia et pontitice“: dem Schreiner Ullrich in Elberfeld.
Deutsches Reich. Bekanntmachung.
Als Radbauarten, bei deren Verwendung gemäß Ziffer J der Bekanntmachung, betreffend die Regelung des Verkehrs mit Kraftfahrzeugen, vom 18. Dezember 1916 Reichs⸗Gesetzbl. S. 1408 für Personenkraftfahrzeuge
efreiung von der Vorschrift der elastischen Be⸗ reifung gewährt werden darf, sind außer den in früheren Bekanntmachungen behandelten Radbauarten ferner a diejenige der Firma Remy in Cöln, b. die Radbauart Pneurex der Firma F. R. Lungmuß, G. m. b. H., in Weimar bis auf weiteres zugelassen worden.
a. In den mit einem Schutzblech überdeckten, kreisring⸗ förmigen Raum zwischen dem äußeren Laufkranz und der Nabe sind 3 Reihen von je 8 bis 12 Stück aus starken Stahl⸗ bändern bestehende, etwa halbkreisförmige Federn mit zurück⸗ gebogenen Enden so eingebaut, daß die beiden äußeren Reihen gegen die mittlere Reihe versetzt sind. Die Federn sind in der Mitte durch Klammern an dem äußeren Spurkranz befestigt. Winkel an der Nahe und am äußeren Spurkranz hindern die seitliche Verschiebung der Federn. Zwischen den losen Feder⸗ enden sind auf der Nabe Nocken als Mitnehmer angebracht.
h. Ein mit der eisernen Radfelge durch Schrauben fest verbundener, mit zwei Reihen von je 40 eingeschweißten Rohr— stutzen versehener Eisenbandkranz steht mit einem zweiten läußeren) Eisenhandkranz, der mit einer gleichen Zahl ent⸗ sprechend angebrachter Rohrstutzen versehen ist, durch 80 über die Rohrstutzen als Federsitze geschobene, aus Stahldraht ge⸗ fertigte Spiralfedern in Verbindung. Ueber den (äußeren) Eisenbandkranz ist ein nach außen sich verjüngender, durch Schrauben festgehaltener und aus zwei halbkreie förmigen Bügeln bestehender Buchenholzkranz und darüber ein Laufkranz aus Flußeisen gelegt.
Berlin, den 7. September 1918.
Der Reichskanzler. (Reichs amt des Innern). Im Auftrage: Dam mann.
Bekanntmachung.
Als Aufkäufer für Altkorke und Korkabfälle in Gemäßheir der Nachtragsbetanntmachung Gu 15. 17 KRA vom 18. Mai 1918 zu der Bekanntmachung Gu 16. 17 KRA, betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von Kortholz, Korkabfällen und den daraus hergestellten Halb⸗ und Fertig— fabrikaten, sind die Firmen Hermann Witzel, Essen (Ruhr), Brunostraße 15, Friedrich Wolde mar, Anhalt-„Cata—⸗ lonia“, Dresden, Am See 18, und Joaquin Rovira, Mainz, zugelassen worden.
Berlin, den 10. September 1918.
Kriegtztninister lum. Kriegsamt. Kriegs⸗Rohstoff⸗Ahteilung Koeth.
Bekanntmachung.
Auf Grund der erordnungen, betreffend die zwangs—⸗ weise Verwaltung französischer und amerikanischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGGBl. S. 487) und vom 10. Februar 1916 (RG Bl. S. 89) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwalming an— geordnet worden.
sS22 Liste.
J. Erbanteile. Tie Erbanteile: A. der französischen Staats⸗ angehörigen: a. Julius Hoffmann, Kutscher in Paris, b. Sophie Hoffmann, gesch. Ehefrau Gerhardt in Paris, H. der amerikani— schen Staatsangehörigen: a. August Hoffmann, Sohn, in Amerifa, h. Hilde Hoffmann, in Amerika, an dem Nachkaß der am 14. Mai 1918 verstorbenen Julie Friederite Hoffmann, Rentnerin in Straßburg-Neudorf.
II. Vermächtnisse. Die Vermächtnisse: A. der französischen Staatsangehörigen: a. Julius Hoffmann, vorgenannt, P. der Kinder der Sophie Hoffmann, gesch. Ehefrau Gerhardt in Paris, B. der französischen evang-lutherischen Kirche in Paris, 6G. der ameritanischen Staatsangehörigen August und Hilde Hoffmann, beide in Amerika, aus dem Nachlasse der vorgenannten Julie Friederike Hoffmann.
(3wangsberwalter: Unterstaatssekretär a. D. Exzellenz Mandel in Straßburg).
Straßburg, den 3. September 1918.
Ministerlum für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.
— —
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und vom 10. Fe⸗ bruar 1916 (RGBl. S. 89) ist für die folgenden Unter⸗ nehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden:
S2. Liste.
Besondere Vermögenswerte. Die nachstehend aufgeführten Forderungen der französischen Staatsangehörigen Ehefrau Paul Ludwig Georg Graf de Bourcier, Gutsbesitzer, Marie Laura Margarete geb. Baronin de Wangen, Gräfin von Geroldseck in den Vogesen in Paris, und Wolter Emil Baron de. Wangen, Rentner in Paris, gegen die Eheleute Ernst Diebold, Bauunternehmer, und Marie geb. Douvier in Straßburg. im Betrage von 50 000, — S nebst 4 oo Zinsen, geschuldet auf Grund Kaufvertrags vor Notar Riff vom 26. November 1912, und gegen Eheleute Zacharias Baiccos, Weingroßhändler in Straßburg, im Betrage von 33 009, — „ nebst 40so Zinsen, geschuldet auf Grund Kaufvertrags vor Notar
Niff vom 25. Januar 1913 (Zwangsverwalter: sekretär a. D. Exzellenz Mandel in Straßburg). Straßburg, den 18. Juli 1918. Mlnisterium für Elsoß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangsweise Verwaltung und die Liquidation des inländischen Vermögens Aus gebürgerter, vom 12. Juli 1917 (RGBl. S. 603) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangs⸗ verwaltung angeordnet worden.
S2. Liste.
Gesamtvermögen. Das gesamte im Inlande befindliche Ver⸗ mögen der durch Erlaß vom. 5. September 1917 ausgebür— gerten Landesflüchtigen Jaqueline Amalie Josefine Huber aus Mülhausen. Durch die Zwangsverwaltung nicht berührt wird der Grundbesitz der Landesflüchtigen, für welchen die Anordnung der Liquidation beantragt werden wird. (Zwangsverwalter: Notar Justizrat Bleyler in Mülhausen.)
Straßburg, den 5. September 1918.
linisterium für Elsaß Loihringen. Abteilung des Innern. J. A.: Bicke ll.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangsg⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und vom 10. Februar 1916 (RGGl. S. 89) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden:
S2 5. Eiste.
Besondere Vermögenswerte. Die Forderung im Betrage von 60 000 AS der französischen Staattzangehörigen Lathuile Alexis und Ehefrau in Deuischoth gegen den Militärfiskus wegen Be⸗ schlagnahme von Kraftfahrzeugen 2. (3wangsverwalter: Rechts— anwalt Justizrat Fitzau in Diedenhofemn).
Straßburg, den 6. September 1918. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. 1 —
J N. Gi cell
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 121 des Reich s⸗Gesetzblatts enthält unter Nr. 6458 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Postordnung vom 28. Juli 1917, vom 2. September 1918. Berlin W. 9, den 10. September 1918.
Kaiserliches Postzeitungs amt. Krüer.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Pfarrer Besig in Frankenstein zum Superintendenten zu ernennen.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Zum 1. Oktober sind der Gewerberat Stöckel in Gum— binnen nach Stargard i. Pommern und der Gewerbeinspektor Jacobi in Mörs nach Münster i. W. versetzt und mit der Verwaltung der Gewerbeinspektionen Stargard i. P. und Münster i. W. beauftragt worden.
Hauptverwaltung der Staatsschulden. Bekanntmachung.
Die am 1. April 1919 zur Rückzahlung gelangende Serie der auslosbaren 4zinsigen preußischen Schatz an⸗ weisungen von 1914 erster und zweiter Ausgabe wird am Donnerstag, dem 3. Oktober 1918, Vormittags 10 Uhr, in unserem Dienstgebäude, Oranienstraße 92/94, vorn 1L Treppe, öffentlich in Gegenwart einetz Notars durch dat Los bestimmt werden.
Berlin 8W. 68, Oranienstraße 92 / 7, den 6 September 1918.
Hauptverwaltung der Staatsschulden und Reichsschuldenverwaltung.
Bekanntmachung.
Die am 1 Oktober 1918 fälligen Zinsscheine der preußischen Staatsschuld und der Reichsschuld werden von den bekannten amtlichen Einlösestellen vom 21. September ab eingelöst.
Die am 1. Oktober 1918 fälligen Zinsen der in das preußische Staatsschuldbuch und in das Reich tz⸗ schuldbuch eingetragenen Forderungen werden durch die Post, durch Gutschrift auf Reichsbankgirokonto, bei der Staats- schuldentilgungskasse und bei der Reichs bankhauptkasse vom 17. September ab, bei den Zahlstellen außerhalb Berlins vom 21. September ab gezahlt.
Berlin 8 W. 68, Oranienstraße 92/9, den 3. September 1918.
Hauptverwaltung der Staatsschulden und Reichsschuldenverwaltung.
Evangelischer Oberkirchenrat.
Dem Superintendenten Besig in Frankenstein ist das e n nn der Diözese Frankenstein⸗Münsterberg übertragen worden.
Bekanntmachung.
Gemäß 8 46 des Kommunalabgabegesetzes vom 14. Juli 1895 (65S. S. 152) wird hiermit zur öffentlichen Kenninis gebracht, daß der im laufenden Steuerjahre zu den Kommunal⸗ abgaben einschätzbare Reinertrag aus dem Betriebs jahre 1917̃18 bei der Eisern⸗Siegener Eisenbahngesell⸗ schaft auf 60 000 6 festgesetzt worden ist.
Elberfeld, den 6. September 1918.
Der Königliche Eisenbahnkommissar. J. V.: Sabarth.
Unterstaats⸗
Bekanntmachungen. .
Das bevorstehende Studiensemester unserer Un iversität . y September 1918 seinen gesetzlichen zinfang. Indem wir dies hierdurch zur allgemeinen Kenntnis bringen, machen wir Tiesenigen, welche die Absicht haben, die hiesige Universität zu besuchen, darauf aufmerksam, daß sie sich pünktlich mit n Beginn es Gemesters hier einzufinden haben, um sich. dadurch vor en Nacht ilen zu bewahren, welche ihnen durch das Versäumen des Anfangs der Vor. lesungen erwachsen müssen. In Ansehung derienigen Studierenden, welché auf Grund ,, Durftigkeitsatteste die Wohl⸗ tat der Stundung des Honorars für die Vorlesungen in Anspruch zu nehmen beabsichtigen oder um ein akademisches Stipendium sich be. werben wollen, bemerken wir, daß den gesetz chen er gf , zusolc⸗ derartige Gesuche bei Vermeidung der Nichtberücksichtigu ng innerhalb der ersten vierzehn . nach dem gesetzlichen Anfange des Semesters ein gereicht werden muͤssen.
Bonn, den 9. September 1918. .
Rektor und Senat der Rhein chen Friedrich ⸗Wilhelms⸗Universität. Marx.
II.
Die Immatrikulatton für das bevorsteh ende Studien i rn, nn, pom 16. Septem ber bis zum 5. Sktober einschl. statt. Später können nach den bestehenden Vorschriften nur diejenigen Studierenden noch immatrikuliert werden, welche die Verzögerung ihrer Anmeldung mit . Verhinderung ründen zu entschuldigen vermögen. Behufs der Immgtrikulation 6 I) diejenigen Studierenden, welche die Unipersitãtsstudien beginnen, insofern sie Inländer sind, ein vorschriftsmäßiges Schulzeugnis, und, falls sie Ausländer sind, einen. Paß ober sonftige ausreichende Legitimationspapiere sowie einen Auswels über die erforderliche Schulbildung, 2) diejenigen, welche von anderen Uni⸗ versitälen kommen, außer den vorstehend bezeichneten Papieren noch ein vollständiges Abgangszeugnis von jeder früher besuchten Universität porzulegen. Diejenigen Inländer, welche keine Reifeprüfung be— standen, beim Besuche der Universität auch nur die Absicht haben, sich eine allgemeine Bildung für die höheren Lebenskreise oder eine befondere Bildung für ein gewisses Beruftfach zu ö ohne daß sie sich für den eigentlichen gelehrten Staats- oder Kirchendienst bestimmen, können auf Grund des 5 3 der Vorschriften vom 1. Ok- tober 1379 immatrikuliert werden; Inländerinnen jedoch nur nach porheriger Genehmigung des Herrn Ministers der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten. = .
Gbenso bedürfen Ausländer und Ausländerinnen in jedem Falle zur Immatrikulation ministerieller Genehmigung.
Inländerinnen mit dem Lehrerinnenzeugnis für mittlere und höhere Mädchenschulen, welche das Universitaͤtsstudium mit dem . der Prüfung für das höhere Lehramt (pro faeultate docendi eginnen wollen, haben zum Zwecke ihrer Immatrikulation eine von dem Direktor der wissenschastlichen Prüfungskommission gusgestellte Bescheinigung darüber vorzulegen, daß hinsichtlich ihrer Vorbildung und ihrer praktischen Lehrtätigkeit die Voraussetzungen für die Zu— lassung zur erwähnten Prüfung gemäß den Ministerlalperfügungen vom 3. April 1909 und 11. Oktober 1913 zutreffen.
Bonn, den 9. September 1918. Die Immatrikulattonskommisston.
Bekanntmachung.
Gemäß 5 1 der Bekanntmachung der Bundesratsverordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen dom Handel vom 23. Sep—⸗ tember 1915 (Reichs Gesetzbl. S. 6935) ist, dem Fleischermeister . Weberschock in Hohenfriedeberg der Fleülcherei⸗
etrieb wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden. — Die Kosten der Veröffentlichung hat Weberschock zu tragen.
Bolkenhain, den 3. September 1918.
Der Königliche Landrat. von Loesch.
Bekanntmachung.
Gemäß § 1 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel ist dem Kauf⸗ mann Carl Vogel, Cöln, Bismarckstraße 28, der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, ins be sondere Nahrungs- und Futtermitteln aller Ari, sowie rohen Natuxerzeugnissen, Heiz- und Leuchtstoffen sowie mit sämtlichen Gegenständen des Kriegsbedarfs untersagt ,. — Die Kosten dieser Veröffentlichung hat Carl Vogel ju ragen.
Cöln, den 5. September 1918.
Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Best.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuperlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603), haben wir dem Gemüsehändler Franz Fathe in Dortmund, Knappenbergerstraße Rr. 77, duich Verfügung vom heutigen Tage den Handei mit Lebensmitteln aller rt sowie mit onstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diefen Handelsbetrieb unter— sagt. Die Untersagung wirkt für das Reichsgebiet. — Die Kosten der amtlichen Bekanntmachung dieser Verfügung im Reichsanzeiger und im amtlichen Kreisblatt sind von dem Betroffenen zu tragen.
Dortmund, den 5. September 1918.
Lebensmittelpolizeiamt. Cremer.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 191 6⸗ betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, wird dem Pausierer Franz Smigowski von hier, Herzogstraße 37, der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs unter⸗ a gt, weil er sich beim Verkauf eines Handwaschmittels „Iwo“ einen . bon 1. — 96 für 3 Stück hat zahlen laff n, obschon der Gin auftpreis nur 136 3 und der festgesezte Kleinverkaufspreis nur 159 4 Pro Stück beträgt. Zu dem bezeichneten Preise hat er in kurzer Zeit bo Stück abge etzt. Dem Smigowki ist deshalb durch Strafbesebl des hiesigen Amtsgerichts wegen übermäßiger Preissteigerung eine Geldstrafe bon 1060, — 6 auferlegt. Die Unzuverlässigkeit in bezug i , ö 6. dadurch dargetan. Die Kosfen der Ver⸗
ieser Bekann ĩ ĩ i err n gg ö in den vorgeschriebenen amtlichen
Gelsenkirchen, den 3. September 1918.
Der Oberbürgermeister. J. V. von Wedelstaedt.
——
Bekanntmachung.
Der Frau Anna Scholz in Gro 6 ⸗ del it ñ ͤ raben ist der Hanze mit Zucker auf Grund der ee . vom 35. , 1916
untersagt worden. — Dic Koste , , , aer Untersagung fallen der Genannten ne r. ,
Oels, den 2. September 1918. Der Königliche Landrat. J. V.: von Mosner.
——
mg einen n; ebe in henen Vylkerhundes zum Schutze rh ,
Bekanntmachung. uf Grund der Buudesratsperordnung vom 23. September 1915 nE. soz) zur Fernhaltung unzuvperlässiger Personen pom , mind dem Franz Heuser in Rem sfcheid, Eberhart— ler Handel mit Fleisch unter Auserlegung der Kosten jaöffentlichung unter sagt. inscheid, den 4. Seytember 1918. Der Oberbürgermeister. J. V.: Gerten bach.
Bekanntmachung.
Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässi 9 in Handel vom 23. September 1915. c. S. g nue ta Michael Berten, Ella geb. Bender, in t Hanptstraße Nr. 126, durch Verfügung vom 31. August ar, Handel m it . wegen Unzuverlässigkeit e auf die en Gewerbebetrieb un tersagt worden. — Die won uwdnung Betroffene hat die Kosten der Bekanntmachung zu
zent, den 4. September 1918. * Die Pelizeipetwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Graemer.
Aichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 11. September 1918.
eine Majestät der Kgiser und König fuhr gestern . wie Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, in gk lern herrn und Frau Krupp von Bohlen und Halbach vom hab, um wiederum Betriebe der Kruppschen Gußstahl⸗ ä besichtigen. Danach erfolgte die Fahrt zum Schieß— mo Seiner Majestät dem Kaiser eine Reihe von Schie ßp⸗ zen vorgeführt wurden. Von dort begab sich Seine it nach der Friedrichs halle, dem Versammlungglokal der in ͤrupp, wo sich gegen 11 tausend Kruppsche Arbeiter und me, so wie sie von der Arbeit aus den Werkstätten und h gekommen waren, eingefunden hatten,
—
hestern traf die mit der Bekanntgabe der Thron— gung Seiner Majestät des Sultans Mehmed VI. iz Eddin beauftragte Sonderge sandtschaft auf Wege in das Hauptquartier in Berlin ein. An der söseht dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge Seine Ulche Hoheit Prinz Abdul Rahim Effendi, Sohn des ms Abdul Hamid; ferner gehören ihr an der General⸗ nt Ahmed Tewfik Pascha, ehemaliger Großwesir und seinerzeit hafter in Berlin; der Generaladjutant Zetti Pascha, lürkischer üirbeyollmächtigiter im Großen Hauptquartier, Major il, Hakli, Schwiegersohn des Sultans, Nisam Eddin nd Hauptmann Arif Effendi. Am Bahnhof waren zur siung erschienen der Großwesir, der Khedioe von Aegypten, hherlich türkische Botschafter in Berlin mit den Herren zttchaft und der Kaiserliche Botschafter in Konstanfinopel rf Der Sondergesandtschaft, die im Kaiserhof ab⸗ n ist, sind von seiten des Auswärtigen Amtes hei⸗ worden der Legationsrat von Riepenhausen und der uösekcetäür Baron Ow von Wachendorf.
n Chef des Admiralstabs, Admiral Scheer, hat sich lleldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ mit dem der Seekriegsleitung zu dauerndem Aufenthalt nach dem jn Hauptquartier begeben.
Uu alle anderen Abteilungen des Admiralstabs (Presse⸗ ung, politische Abteilung usw.) unter dem stellvertretenden des Admiralstabs in Berlin zurückgeblieben sind, hat sich In Verkehr mit dem Admiralftab nichts geändert.
der schweizerische Gesandte Dr. Mercier ist nach Berlin . und hat die Leitung der Gesandtschast wieder men.
Oesterreich⸗ Ungarn.
die Wiener Zeitung“ veröffentlicht nachstehendes Aller⸗ m Fandschre ben an den Grafen Hurian: uf meinen Wunsch haben Sie nach Ihrer Ernennung zum ttz meines Hauses und des Aeußern die Leitung meines gemein—⸗
mnanzministeriums bis auf weiteres beibehalten und auch in ; hrer Funktion bis zum heutigen Tage Ihr reiches Wissen, nm fen den Erfahrungen in den Dienst des Gemeinwohls . Da ich mich nunmehr bestimmt . habe, meinen 1 österreichischen Finanzminister, Ge jeimen Rat Dr. von niht, zu meinem gemeinsamen Finanzminister zu ernennen, de ich Sie in Gnaden von der Leitung meines gemein samen ( ministeriums und spreche Ihnen für die patriotische, in 6. ng bebe er gend Tätigkeit, die Sie bei Erfüllung der Ihnen benen Aufgabe entfaltet haben, meinen wärmsten Dank und belle Anerkennung aus.
. einem zwelten Handschreiden wird, wie bereits ge—
drann Spi insamen Finanz⸗ sur ernannt. Spitzmüller zum gemeinsa Finanz
„Die parlamentarische Kommission des Polenklubs nen . K. Telegraphenkorrespondenzbüro ! zufolge beschlossen, chluß der Vollversammlung des Polenklubs vor—
n, im Finanzausschuß für die Reglerungsvorlagen zu seß Die Stellungnahme im Plenum des Abgeordneten⸗ vurde von der ferneren Erfüllung der Forderungen des
nllubz abhängig gemacht.
Grosßzbritannien und Irland.
e „Daily Newg⸗ teilt einen Auszug aus dem Entwurf d har eiprogramms der liberalen Partei mit, das ser era tomie der nationalen und liheralen Föderation h Zusammentritt in Manchester am 25. September i i e bargeiegt werden wird. Bezüglich des Krieges t GFeneralkomiteer erklärt es als oberste Pflicht aller guten * hie Unterschied der Partei und , , wer, Unter⸗ aller anderen gef hr en, mit allen notwendigen An⸗ 1nd Opfern die tatf chliche Weitertührung des Krieges
ee erlli biz ein gerechter und bleibender Friede gesichert ist. art das Komitee es als seine tzeugung, daß die Gr⸗ ie der großen und kleinen
ur Verhütung künftiger Streitigkeiten und zur Herbei⸗
führung der. Beschränkung der Rüstungen die größte und dring⸗ lichste Arbeit der Staatsmänner der Völker der Welt ist. Eine weitere fehr bedeutsame Ertlaͤrung, die im Hinblick auf den von dem letzten liberalen Staalssetretär des Aeußern Grey abgeschlossenen, erst bei Kriegsausbruch dem ahnungslosen Lande bekanntgegebenen englisch⸗ französischen Geheimvertrag nicht des Reizes“ entbebrt, richtet sich gegen die Geheimdiplomatie und sagt, daß kein Vertrag, der die Nation der Gefahr eines Krieges aussetzt, Kraft haben föͤll, bis er vom Parlament ratifiziert ist.
Im übrigen tritt das Parteiprogramm energisch für Frei⸗ handel, Abschaffung des Oberhauses, Gleichstellung' der Frau in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht, Einführung ber im Whitleybericht befürworteten Industrieräte sowie für Homerule für Irland ein. ᷣ
Rußland.
Nach den letzten Nachrichten der „Petersburger Tele⸗ graphenagentur“ trat am 6. September ein Umschwung im Zustande Lenins ein. Als Refultat der Krisis muß eine sortschreitende Besserung im Zustande des Patienten feftgestellt werden, dessen subjektives Befinden mit jedem Tage eine Steigerung zum Guien erfährt.
Niederlande.
Das neue Kabinett ist dem „Haager Korrespondenz— büro“ zufolge wle folgt zusammengesetzt: Vorsitz und Minister des Innern Ruys de Beerenbrouck, Ministerium bes Aeußern der Bürgermeister vom Haag van Karnebeck, Finanzministerium der Stadtverordneie von Amsterdam de Vries, Kriegsministerium und vorläufig Marine⸗ ministerium der Generaldirektor des Post- und Telegraphen— wesens Alting von Geusau, Direktor des Reichs⸗ wasserbauamts Oberingenieur König, Arbeit, Landbau, Handel und Industrie van Ysselstein, Jusliz Neems— kerk, Kolonien Idenburg. Binnen kurzem werden ein— gerichtet werden ein Unterrichts departement, dem eine Abteilung für Kunst und Wissenschaft angegliedert wird, mit Dr, de Visser als Minister und ein neues Departement für Arbeit, an dessen Spitze Professor Aalbersee treten wird. Der Vorsitzende des Ministerrats, Ruys, wird sich, um die Gleichartigkeit in der inneren und äußeren Politit sicherzu⸗ stellen, sofort mit den dahin gehenden Fragen, soweit fie nicht die direkte Mitwirkung des gesamten Ministerrats erfordern, beschäftigen und wird dabel von einem noch zu ernennenden Staats beamten unterstützt werden, dessen Funktion mit der eines Staatssekretärs im Ausland verglichen werden kann.
Ukraine.
Nach der „Kiewskaja Mysl“ überreichte der Senator Scholuchin dem Ministerpräsidenten eine Denkschrift über die Notwendigkeit der bestimmten Erklärung des Ukrainischen als Reichssprache. Keinerlei Abweichungen sollten im ukrainischen Staat zulässig sein. Auch das Hauptkomitee der sozial⸗föderalistischen Partei erklärte, daß in der Ukraine nur eine Reichssprache, das Ukrainische, existieren könne. Nur für die Erlernung der ukrainischen Sprache sei eine einjährige Uebergangsperiode zuzugestehen, die vom Tage der Selbständig⸗ keiterklärung, dem 2. Januar 1918, an zu rechnen sei.
— Der Finanzminister Rzopetzki machte nach der „Wy⸗ drodschennja“ den Prꝛessevertretern folgende Mitteilung über Finanzfragen: .
Die Wiederherstellung des Bankapparates in der Form von Reichsbank und Privatbanken werde erstrebt, um das Wurtschafts— leben regeln zu können. Der Staatshaushaltsplan set noch nicht aufgestellt. Ein Fehlbetrag sei nicht zu vermelden und müsse durch Anleihen gedeckt werden. Eine hohe Bewertung der utrainischen Valuta im Anschluß an die große Wirtschaftskraft der Ukraine sei zu erwarten. Gegen Ende des Jahres werde eine eigene Valuta ge⸗ schaffen sein. Die Depositen der Privatbanken seien seit 1. Juni um 200 Millionen Karbowanzen gestiegen.
Asien.
Nach einer von „Wolffs Telegraphenbüro“ verbreiteten amtlichen Meldung aus Tokio hat am 29. August japanische Kavallerie bei Krasnojarsk feindliche Transporte, die unter Begleitung von 500 Mann Infanterie und mehreren Geschützen den Ussuri⸗Strom aufwärts zogen, angegriffen und zersprengt. Die feindlichen Verluste waren schwer. Eine japanische Abteilung zerstreute südlich Abagaido, in der Nähe von Mandschuria, feindliche Kavallerie, ohne selbst Verluste zu erleiden. Halbamtlich wird ferner gemeldet, daß die Abteilung Semenow den Onon⸗Fluß erreicht hat.
Kriegsnachrichten. Berlin, 10. September, Abends. (W. T. B.)
Südlich der Straße Psronne — Cambrai wurden er—⸗ neute Angriffe der Engländer, beiderseits der Straße Ham — St. Quentin Teilangriffe der Franzosen abgewiesen. Oertliche Kämpfe an der Ailette.
Seit Tagen stehen die Deutschen in ihren neuen Stellungen, vor denen mehrere Kilometer weit vorgeschobene Nachhutstellungen liegen. Alle in den letzten Tagen von der Entente gemeldeten Gefechte und „Erfolge“ haben sich diesen gegenüber abgespielt. Den Crozat⸗Kanal versuchten die . osen am 8. in wiederholten Angriffen unter starkem
rtillerieeinsatz zu forcieren. Die deutschen Maschinen⸗ gewehre schlugen jeden Uebergangsversuch blutig ab und gingen in der Nacht unbehelligt in die befohlenen neuen Sicherungslinien zurück, die mehrere Kilometer westlich der neuen Stellung liegen. An den Flügeln der Schlachtfront erneuerten die Engländer bei Armentières, die Franzosen zwischen Ailette und Aisne am S8. ihre Angriffe. Der erste französische Angriff dicht südlich der Ailette wurde um 6 Uhr Morgens durch sofortigen Gegenstoß abgeschlagen. In gleicher Weise scheiterten wiederholte heftige Teilvorstöße am Nach⸗ mittage, ebenso wie Teilangriffe zwischen der Straße Solssonsg — Laon und der Aisne. Am Abend setzten die Franzosen nach einstündiger stärkster Feuervorbereitung nochmals zu geschlossenem Angriff zwischen Ailette und Aisne an. Bereits in der Bereit⸗ stellung wirksam gefaßt, brach der Angriff zusammen. An einzelnen Stellen, wie bei Sanoy, hatten die Franzosen bis zu sechsmal vergeblich angegriffen.
Großes Hauptquartier, 11. September. Westlicher Kriegsschauplatz.
Bei Abwehr englischer Teilvorstöße südlich von Ypern und nördlich vom La Bass6e⸗Kanal machten wir Gefangene.
(W. T. B.)
Südlich der Straße Psronne — Camhrai führten erneute Angriffe der Engländer wiederum zu heftigen Kämpfen südlich von Gouzeaucourt und um Epehy. An einzelnen Stellen erreichte der Feind unsere vorderen L nien; im Gegenstoß schlugen wir ihn zurück. 300 Gefangene blieben in unserer Hand. Teilangriffe der Fran⸗ zosen, die beiderseits der Straße Ham — St. Quentin über⸗ raschend und nach Artillerievorbereitung erfolgten, wurden ab⸗ gewiesen. Oertliche Kämpfe nördlich der Ailette. Zwischen Ailette und Aisne steigerte sich das Artilleriefeuer am Nach⸗ mittage wieder zu großer Heftigkeit. Am Abend brach der Feind zu starken Angriffen vor. Sie scheiterten vor unseren Linien.
Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.
Am 7. September versuchten unsere Gegner abermals einen Fliegerangriff auf Mannheim-Ludwigshafen. Nach den letzten Mißerfolgen sollte er diesmal unter allen Umständen glücken, deshalb hatten sie die stattliche Anzahl von 24 de Havilland⸗Flugzeugen für den Jombenflug angesetzt. Trotzdem blieb ihnen infolge der Aufmerksamkeit und An⸗ griffsfreudigkeit unserer Jagdflieger der Erfolg wiederum versagt. Als das Geschwader die Linien Mittags überflogen hatte, wurde es sofort von Jagdfliegern der Front verfolgt und in Kämpfe verwickelt. Dabei verlor der Gegner sein Führerflugzeug. Auf dem weiteren Anfluge stießen ihnen Jagdflieger des Heimatluftschutzes entgegen. In erbitterten Kämpfen verlor der Gegner weitere zwei Flugzeuge. Wahl⸗ los warf er darauf seine Bomben ab, die nur ganz geringen Sachschaden anrichteten, und wandte sich schleunigst zur Flucht. Unsere Jagdgeschwader drängten ihm hart nach und brachten noch 2 weitere Flugzeuge über unserem Gebiet zum Absturz. Im ganzen büßte der Gegner also 5 Flugzeuge ein. Wieviel Flugzeuge davon außerdem beschähigt waren, entzieht sich unserer Kenntnis. Mit diesem Erfolge erhöht sich die Zahl der seit April über unserem Heimatgebiet abgeschossenen feind—⸗ lichen Flugzeuge auf 67. (W. T. B.)
Oesterreichisch⸗-ungarischer Bericht. Wien, 10. September. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: An zahlreichen Stellen der italienischen Front lebte beider⸗ selts die Erkundungstäugkeit auf. Der Chef des Generalstabes.
Bulgarischer Bericht.
Sofia, 10. September. (W. T. B.) Generalstabsbericht vom 9. September.
Mazedonische Front: An der westlichen Cerna war das feindliche Artilleriefeuer zeitweise heftiger. In der Gegend von Moglena, nördlich des Dorfes Rahowo, zersprengten wir durch Feuer feindliche Sturmabteilungen, die sich nach Artillerievorbereitung unseren Gräben zu nähern suchten. Von Huma bis zum Wardar heftige Feuer— überfälle von seiten des Feindes, denen unsere Batterien kräftig antworteten. Auf dem Vorgelände westlich von Serres lebhafte Eikundungtztätigkeit. Unsere Infantertegruppen, von Artillerie unterstützt, zerstreuten mehrere griechische Kompagnien, fügten ihnen beträchtliche Verluste zu und machten sechs Ge— fangene von der griechischen Armee.
Türkischer Bericht.
Konstantinopel, 9. September. (W. T. B.) Tagesbericht. Palästinafront: Im Küstenabschnitt Artilleriekämpfe und erfolgreiche eigene Patrouillenunternehmungen. Westlich der Stratze Jerusalem-Nabulus wiesen unsere Postierungen starke feindliche Aufklärungsabteilungen ab. Stellenweise lag heftiges Artilleriefeuer des Gegners auf unseren Stellungen das von uns auf feindliche Lager erwidert wurde. Eine nach dem Jordanbrückenkopf marschierende Kavalleriekolonne wurde wirksam durch unsere Artillerie beschossen. Unsere Kavallerie vertrieb auf dem Ostjordanufer eine Abteilung feindlicher Reiter und stieß bis zum Brückenkopf von Mendesse nach. In den letzten Tagen erlitten die Rebellen eine Reihe empfindlicher Schlappen. Nord⸗ westlich von Kalat el Hesa schlugen wir aufständische Banden in regellose Flucht und zogen in Tafile ein, wo unsere Truppen von den Scheichs und der Bevölkerung freudig begrüßt wurden. Eine von Maan nach Norden entsandte Aufklärungsabteilung warf die Rebellen nach blutigem Kampf und nahm einen Offizier und zwanzig Mann gefangen. Einige Maschinen⸗ gewehre wurden erbeutet. Bei Medina wurde ein Rebellen⸗ nest von uns ausgehoben und weiter nördlich ein Angriff auf
unsere Postlerungen abgeschlagen.
Auf den übrigen Fronten ist die Lage unverändert.
Der Krieg zur See.
Kopenhagen, 9. September. (W. T. B.) Nach einem Telegramm aus Drontheim wurde der große no rwegische Dampfer „Adriane Christine“ auf der Reise von Eng⸗ land nach der Murmanküste mit Stückgut am Sonnahendabend torpediert. Das Schiff wurde an der Küste bei Vardö auf Grund gesetzt. Die Besatzung wurde gerettet. Der Raum inhalt des Schiffes beträgt 7000 Br.-⸗R.⸗T.
Washington, 9. September. (Reuter) Bei der Tor⸗ pedierung des Trangportdampfers „Mount Vernon“ svor—⸗ mals „Kronprinzessin Cecilie“ am 5. September wurden infolge der Explosion des Torpedos 35 Heizer gelötet.
Berlin, 10. September. (W. T. B.) Neuerdings wurden durch unsere U⸗Boote 13 060 Ber.⸗-Re g.⸗To. feindlichen Schiffsraums versenkt.
Der Chef des Admiralstobes der Marine.
Rotterdam, 10. September. (W. T. B.) Der „Nieuwe Rotterdamsche Courant“ meldet, daß der hol ländische Segler „Ebene zer II“ auf eine Mine gelaufen und ge⸗ sunken ist. Die Besatzung wurde in Scheveningen gelandet.