§S 3a. Aushilfslieferungen.
J
1 1. Wenn Brennstoff im Vormonat von einem Lieferer bezogen wurde, der in der vorigen Meldeferte als Lieferer diefes Brennftoffs
nicht angegeben worden war, so ist diese Lieferung in der ordnungs⸗ mäßigen Meldekarte des laufenden Monats rot zu unterstreichen. HBesondere Meridekarten für die Aushilsslieferungen sind nicht zulässig.
2. Wenn ein Verbraucher im Vormonat aus Bestand oder Zu⸗ .
fuhr Brennstoffe abgegeben hat, ohne sie im gleichen Monat zurůck⸗ iuerbalten, so sind die nicht zurückerhaltenen Mengen, sofern sie ins— gesamt 10 t oder mehr betragen, in den Spalten am Fuße der Karte
zu melden. Die Mengen dürfen nicht etwa vorweg abgesetzt oder
als Verbrauch verrechnet werden. Diese Meldung bezieht sich auch auf die Rückgabe entliehener Brennstoffe. 3. Der Empfänger oder Rückempfänger der in S322 behandelten Lieferungen hat diese gemäß 5 3a im Hauptteil der Karte rot unterstrichen zu melden §S 4. Nachprüfung der Angaben.
Buch zu führen, daß ein Vergleich der Buchungen mit den Beständen öBederzeit möglich ist. . . S§S 5. Meldestellen. L. Die Meldungen sind zu erstatten: 1. an den Reichskommissar für die Kohlenverteilung in Berlin; 2. an die für den Betriebzort des Meldepflichtigen zuständige riegsamtstelle; .
3. an die unter Berücksichtigung der Herkunft der meldepflichtigen Brennstoffe zuständige Amtliche Vertemlungsstelle siehe 5 6). Be— stellt der Meldepflichtige Brennstoffe aus den Gebieten mehrerer Amtlicher Verteilungsstellen, fo sind an alle diese Amtlichen Ver—⸗ teilungsstellen Meldekarten einzusenden;
4; an den Lieferer des Meldepflichtigen. Bestellt der Melde— vPflichtige bei mehreren Lieferern, so ist an jeden Lieferer eine besondere . . w sert. zu richten. Bestellt er bei einem Lieferer Brennftoffe aus mehreren Herkunftsgebieten, so hat er diesem Lieserer so viel Karten einzureichen, wie Herkunftsgebiete in Frage kommen. Für die von
einem im Auslande wohnenden Lieferer unmittelbat bezogenen böhmischen Kohlen sind die Meldekarten nicht an den ausländischen Lieferer, sondern (soweit es sich um nicht im Königreich Bayern ge— legene Betriebe handelt) an den Kohlenausgleich Dresden ssiehe § 6, 57 7) zu senden, und zwar mit der Aufschrift: „Auslands⸗ ohlen Für Betriebe, die im Königreich Bavern liegen, sind diese Meldekarten mit derselben Aufschrift an die Amtliche Ver— teilungsstelle München (5 i) zu senden.
II. Außerdem haben Meldepflichtige, deren Verbrauchtstelle im Absatzgebiet der Rheinischen Kohlenhandels- und Reedereigesellschaft liegt, eine besondere, nach 71 zu beschaffende Einzelmeldekarte an den „Kohlenausgleich, Mannheim“ zu senden, auch wenn sie keine Produkte der Rheinischen Kohlenhandels- und NReedereigesellschast verwenden.
III. Sämtliche Meldekarten sind gleichlautend auszufüllen. Auch wenn mehrere Karten an verschiedene Ämtliche Verteilungsstellen oder
verschiedene Lieferer zu richten sind, müssen sämtliche Karten in allen Teilen genau gleich lauten. Dies bezieht sich auch auf die Bezeichnung der Sorten und Mengen und die Ramen der Lieferer. . IV., Für Gaskoks ist die unter Absatz 1, Ziffer 3 genannte, an die gunlich Verteilungsstelle zu richtende Meldekarte an die Adresse: „Reichskommissar für die Kohlenverteilung, Abteilung V, Gaskoks, — in Berlin“ zu senden. §S 6. Amtliche Verte ilungsstellen.
Amtliche Verteilungsstellen sind:
1. Für Steinkohle) aus Ober- und Riederschlesien:
Amtliche Verteilungsstelle für schlesische Steinkohle in Berlin W. 8, Unter den Linden 37.
2. Für Ruhrkohle “):
Das Rheinisch⸗Westfälische Kohlen⸗Syndikat in Essen.
3. Für Steinkohle) aus dem Aachener Revier:
Amtliche Verteilungsstelle für die Steinkohlengruben des Aachener Reviers in Kohlscheid (Bez. Aachen).
4. Für die Steinkohle) aus dem Saarrevler, Lothringen und der bayerischen Pfalz:
Amtliche Kohlenverteilungsstelle für das Saarrevier in Saarbrücken 2.
5. Für die Braunkohle t) aus dem Gebiet rechts der Clbe mit Ausnahme von sächsischer Braunkohle ):
Amtliche Verteilungsstelle für die Braunkohlenwerke rechts der Elbe in Berlin NW. 7, Unter den Linden 39.
6. Für die mitteldeutsche Braunkohle f) (links der Elbe), mit Ausnahme der unter 7 genannten:
. Amtliche Verteilungsstelle für den mitteldeutschen Braun⸗ kohlenbergbau in Halle a. d. S. Landwehrstr. Z.
7. Für Braunkohle) aus dem Königreich Sachsen und dem Herzogtum Sachsen-Altenburg sowie für böhmische, nach Deutschland (außer Bayern) eingeführte Kohle und für sächsische Steinkohle *):
Kohlenausgleich Dresden, Linienkommandantur EH, Dresden.
8. Für rheinische Braunkohle f), Braunkohle t) der Grube
Gustav bei Dettingen und Braunkohle aus dem Dillgebiet, dem Westerwald und dem Großherzogtum Hessen:
Amtliche, Verteilungsstelle für Ten rhein. Braunkohlen⸗ 9. x n, , Tr ahh Belgien habe ich gemäß den Verordnungen über die Liquidation
seindlicher
bergbau in Cöln, Unter Sachsenhausen 5.7.
9. Für Stein⸗*) und Braunkohle ) aus dem rechts rheinischen Bayern (ohne Grube Gustav bei Dettingen) und für böhmische, nach Bayern eingeführte Kohlen):
. Amtliche Verteilungsstelle für den Kohlenbergbau im rechts⸗ rhein. Bayern, Munchen, Ludwigstr. 6. . 10. Für Steinkohle“) des Deisters und seiner Umgebung (Obern⸗ kirchen, Barsinghausen, Ibbenbüren ufw.): Amtliche Verteilungsstelle für die Steinkohlengruben des Deisters und seiner Umgebung, Barsinghausen a. Deister. 11. Für Gaskoks siehe h, 1V. § 7. Art der Meldung. 1. Die Meldungen, die mit deutlicher rechtsberbindlicher Namens— unterschrift (Firmenunterschrift) des Meldepflichtigen versehen sein müssen, dürfen nur auf amilichen Sktobermeldekarten erstattet werden, die jeder Meldepflichtige bei der zuständigen Orts, oder Bezirks- kohlenstelle, beim Fehlen einer solchen bei der zuständigen Kriegswirt—
schaftsstelle, wenn auch diese fehlt, bei der zuständigen Kriegsamtstelle
egen eine Gebühr von 0 25 ι für ein Heft zu 4 Karten beziehen ann. Auch die etwa noch weiter erforderlichen Meldekarten (siehe . „§ 5, IL und § 9,“ sind dort ür O, O5 ½ das Stück erhältlich.
2. Hat ein Meldepflichtiger Betriebe an verschiedenen Orten oder in verschledenen Teilen des gleichen Ortes, so müssen für jeden Betrieb die Meldungen gesondert erfolgen.
3. Jeder Meldepflichtige hat die für ihn in Frage kommende Verbrauchergruype (Vorderseite der Karte) durch Durchkreuzen kenntlich zu machen. Falls ein Meldepflichtiger nach der Art seines gewerblichen Betriebes zu mehreren Verbrauchergruppen gehört, ist maßgebend, zu welcher Verbrauchergruppe der wesentlichste Teil seines Betriebes ge⸗ hört. Ist ihm vom Neichskohlenkommifsar eine Verbrauchergruppe
. angewiesen worden, so hat er diefe zu durchkreuzen. Es ist unzulässig,
mehrere Verbrauchergruppen zu durchkreuzen.
§ 8. Meldung im Falle der Annahmeverweigerung der Meldekarten durch Lieferer.
Wenn ein Meldepflichtiger keinen Lieferer zur Annahme seiner Meldekarte bereit findet, fo hat er neben der für den Reichstommissar in Berlin bestimmten Meldzekarte auch die für den Lieferer beftimmte
Dem Reichstommissar in Berlin mit einem Begleitschreiben einzu⸗
Auch Steinkohlenbriketts, Schlammkohle und Koks. ) Auch Braunkohlenbritetts, Naßpreßstelne und Grudekokz—
Die Mengen der neuen
Der Meldepflichtige hat fortlaufend über Zufahr und Verhrguch sammgn vicht mehr ergeben, als die der urschriftlichen Karte. Jede
an Brennstoffen nach Art, Verkunftsgebiet und Sorte in solcher Weise
St. Jean, Rue de Rosne 16, anqeordaet.
senden, in dem anzugeben ist, warum die Meldekarte nicht an einen
Lieferer weltergegeben wurde, und welcher Lieferer vorgeschlagen wird. § 9. Weitergabe der Meldungen durch die Lieferer.
1. Jeder Lieferer, dem eine Meldekarte zugegangen ist, hat in der dazu bestimmten Spalte der Vorderseite der Karte die eigene Firma und die Firma des Vorlieferers einzutragen und die Karte ohne Ver⸗ zug seinem eigenen Lieferer weiterzugeben, bis sie zu dem „ Haupt⸗ lieferer“ gelangt. Hauptlieferer ist das liefernde Werk Zeche, Koks⸗ anstalt, Brikertfabrit) oder, wenn es einem Dritten Verkaufs kartell oder Handelsfirma) den Alleinvertrieb seiner Produktion überlassen hat, dieser Dritte. .
2. Falls ein Lieferer (Händler) die in einer Meldekarte aufge—
— führten Brennstoffe von mehreren Vorlieferern bezieht, so gibt er nicht die urschriftliche Meldekarte weiter, sondern verteilt deren In⸗ halt auf so viel neue Meldetarten, wie Vorlieferer in
Frage kommen, Leßtere hat er an die einzelnen Vorlieferer weiterzugeben. aufgeteilten Meldekarten dürfen zu⸗
neue Meldekarie hat:
a) die auf diese Karte entfallende Menge,
b) die auf die anderen Karten verteilten Restmengen der ur— schriftlichen Karte mit Nennung der Lieferer und der von jedem bezogenen Einzelmengen und Sorten zu enthalten. Die, neuen Meldekarten sind mit dem Vermerk „Auf— geteilt“' und dem Namen der aufteilenden Firma zu ver— ehen. Die urschriftliche Karte ist bis zum 1. Januar 1919 sorgfältig aufzubewahren. .
3. Jeder Lieferer (Händler), der einem meldepflichtigen Ver⸗ braucher Brennstoff abgegeben hat, ohne daß eine ordnungsmäßige Meldekarte bei ihm eingereicht und gemäß 8 Ji von ihm weiter⸗ gegeben worden ist, hat diese Lieferung zu melden. Die Einzelheiten dieser Meldung sind durch die Bekanntmachung, betreffend Meldung der Aushilfslieferungen von Kohle, Koks und Briketts durch die Lieferer“ vom 21. Juni 1918 (Reichsanzeiger Nr. 145) geregelt.
4. Jeder Lieferer (Dändler), der von einem im Auslande wohnenden Lieferer böhmische Kohlen bezieht, hat die betreffenden Meldekarten nicht an den ausländischen Lieferer, sondern, falls es sich um Meldekarten handelt, die von im Königreich Bayern gelegenen Betrieben herrühren, an die Amtliche Verteilungsstelle München SF 6, *), andernfalls an den Kohlenausgleich Dresden (S h,) zu senden. Die Karten für solche ausländischen Lieferungen sind mit der Auf⸗ schrift „Auslandskohle“ zu versehen. .
§S 10. Unzulässigkeit von Doppelmeldungen.
Meldungen derselben Bedarfsmenge bei mehreren Lieferern sind verboten.
§1II. Wirkung unterlassener Meldung.
Ein Meldepflichtiger, der seiner Meldepflicht nicht oder nicht fristgerecht genügt oder falsche oder unvollständige Angaben macht, hat neben der Bestrafung gemäß 5 14 zu gewärtigen, daß ihn der Neichskommissar oder die amtliche Verteilungsstelle von der Be— lieferung ausschließt.
§S 12. Anfragen und Anträge.
Anfragen und Anträge, die diese Bekanntmachung betreffen, mit Ausnahme des im S§ 2, gedachten Zweckes, sind an den Reichskom— missar für die Kohlenvertellung, Berlin, zu richten. §S13. Verwendung von gewerblichen Kohlen für andere
Zwecke.
Es ist verboten, Brennstoffe, die für den Betrieb eines gewerb⸗ lichen Verbrauchers bezogen find, ohne Genehmigung des Reichs kommissars in den Hande zu bringen oder für Hausbrandzwecke ab— zugeben. Siehe jedoch § 3a,.
§ 14. Strafen.
1. Zuwiderhandlungen gegen diese Bekanntmachung werden nach ] der B. M. vom 28. Februar 1917 mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu zehntaufend Mark oder mit einer dieser Strafen, bei Fahrlässigkeit gemäß 5 5 Abs. 2 der Verordnung .. . vom 12. Jull 1917 mit Geldstrafe bis zu 3000 Mark estraft.
2. Neben der Strafe kann im Falle des vorsätzlichen Zuwider⸗ handelns auf Einziehung der Brennstoffe erkannt werden, auf die sich die Zuwiderhandlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter
gehören oder nicht. § 15. Inkrafttreten. Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 1918 in Kraft.
Berlin, 15. September 1918.
Der Reichtzkommissar für die Kohlenverteilung. Stutz.
Bekanntmachung,
betreffend Liquidation französischer Unternehmungen.
Mit Zustimmung des Herrn Generalgouverneurs in
Unternehmungen vom 239. August 1916 und 15. April 1917 (Gesetz, und Verordnungsblatt für die okku— pierten Gebiete Belgiens Nr. 253 vom 13. September 1916 und Nr. 335 vom 19. April 1917) die Liquidation des in Belgien befindlichen Vermögentz der französischen Firma Marius Bonnard, Wohnhaus und Fabrikgebäube in Molchbeet— Zum Liquibator ist Herr J Welker in Brüffel, Oude Kleerkooperstraat 24, er⸗ nannt worden. Nähere Auskunft erteilt der Liquidator. Brüssel, den 10. September 1918. Der Chef der Abteilung für Handel und Gewerbe bei dem Generalgouverneur in Belgien. Freiherr von Welser.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verorbnung, 6 . die zwangt⸗ weise Verwaltung französischer nternehm ungen, vom 26 November 1914 (R. .Gl. S. 487 ist für die folgende Unternehmung die Zwangsverwaltung angeordnet worden:
S26. Liste. Kreis Diedenhofen⸗-Ost.
Gemeinde Launs dorf. 3,82 ha, Ländereien des Berg, Johann, ö . Verwalter: Geschäftsagent Oppenheim in Dieden“ ofen.
Straßburg, den 9. September 1918. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Bickell.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangg⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (NRGBl. S. 487) und vom 10. Fe⸗ bruar 1916 (RGBl. S. 89) ist für die folgenden Unter— nehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden:
S827. Liste. ; 3 ö rte. Die Betelllgung in Erben. 3, ee e fischen Staatsangehörigen Karl hf omyn, Architekt in Belfort, an dem e nn esen Gemarkung Straßburg Flur 52 Nr. 31 Finkweilerstraße 21 — 13575 2 — ZJZwangeverwalter: Unterstaatssekretär a. D. Exzellenz Mandel in Straßburg. Straßburg, den 10. September . 6 erisum für Elsaß⸗Lethringen. Abteilung des Innern a. t J. A.: Bickell.
Bekanntmachnng.
d rund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ p französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (MGBl. S. 487) und vom 19. Fe⸗ bruar 1916 (RGBl. S. 89) ist für die folgenden Unter⸗ nehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden:
S2 S. Liste. ; k D e Nachlaß der am 16 3. 1918 verstorbenen Rentnerin ö , re Napoleon König, Karoline Valem ine geb. Kirschleger. Zwangsverwalter: Notar Lamey in Bergheim. Durch die Zwangsverwaltung nicht berührt werden der parzel⸗ lierte ländliche Grundbesitz ünd der städtische Hausbesitz n den Gemarkungen Markirch und Kestenholz, bezgl. deren die Anord— nung der Liquidation beantragt ist.
Straßburg, den 10. September 1918.
ssteri ür Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. . . gh Dre,
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnãdigst geruht:
den bisherigen Konsistorialrat, Pastor Cöper in Emden zum reformierten Generalsuperintendenten in Aurich,
den Berginspektor, Bergrat Ziebarth vom Bergrevier Naumburg zum Oberbergrat, .
den Negierungsbaumeister a. D. Grüning in Berlin zum ordentlichen Professor an der Technischen Hochschule in Hannover und , .
den Studienrat am Matthias⸗Gymnasium in Bres lau Hülsmeyer zum Realgymnasialdirektor zu ernennen sowie dem Kommerzienrat Otto Bestehorn in Aschersleben den Charakter als Geheimer Kommerzienrat und
dem Kaufmann Kurt Klamroth in Halberstadt den Charakter als Kommerzienrat zu verleihen.
Der Königliche Hof legt heute für Seine Hoheit den Herzog von i chef , . eine 7 — bis einschließlich den 19. d. M. — an.
Berlin, den 13. September 1918.
Der Oberzeremonienmeister. Freiherr von Reischach.
Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.
Der bisherige Assistent am Zoologischen Institut und Museum der Universität in Breglan Dre Schellenberg ist zum Kustos am Königlichen Zoologischen Museum in Berlin ernannt worden.
Dem Seminaroberlehrer a. D. Habrich in Wesseling ist das Prädikat Professor beigelegt worden.
Dem Realgymnasialdirektor Hülsmeyer ist die Direktion des Real gymnastums in Tarnowitz übertragen worden.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Der Stellvertreter detz Stralsund, Verwaltungs gerichts direklor Mirow ist zum Vor⸗ sitzenden des Seeamts in Stralsund ernannt worden.
Dem Oberbergrat Ziebarth ist die Stelle eines tech⸗ nischen Mitglieds bei dem Oberbergamt in Clausthal über⸗ tragen worden.
Bekanntmachung.
Das unter dem 7. August 1918 gegen den Gastwirt Gustav Kornege erlassene Verbot des Betriebes der Gast⸗ und Schankwirtschaft im Betriebe des Gasthofes „Deutsches Haut, wird hiermit aufgehoben.
Allenstein, den 10. September 1918.
Die Stadtpolizeiverwaltung. G. Zülch.
Bekanntmachung.
Die am 23. Februar d. J. von der Polizeiverwaltung angeordnete . der Mühle des in ih ern b en, Exnst Christ in Erfurt, Marstallstraße 4, wird hiermit aufgehoben.
Erfurt, 13. September 1918.
Die Polizeiverwaltung. J. A. Wallis.
— —
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesrats verordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603), betr. Fernhaltung unzuverlässiger . vom Handel, ist der Händlerin Witwe? Kar oline Szabo in Bag en, Feldftrale 3g, der Hande r' mt Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit ,, und Futter mitteln aller Art sowie wrohen Natur- r zeug fen, Heiz⸗ „und Leuchtstoffen oder mit Seng on st nden des Kräegsbedarfs untersagt worden unter Aujerlegung der durch das Verfahren entstehenden Kosten.
Hagen (Westf., den 11. September 1918.
Die Polizeiverwaltung. J. V.: Wortmann.
— —
Bekanntmachung.
Den Inhabern der Firma L. Weinber Rosalia, Paula, Hermann u. Albert Weinberg in ort 1 auf Grund der Bundesrats verordnung vom 23. September 1915 (RGGBl. . 603) und der Auführungsanweifung vom 27. September 1915 . Danpel mit Web⸗, Wirk- und Strickwaren wegen nznverläi igtei in bezug auf diesen Handelsbetrieb unterfagt worden. . Die oben Genannten haben die, durch das Verfahren verursachten baren Auslagen, insbesondere die Gebühren sür die im
Vorsitzenden des Seeamts in
genannten Verordnung vorgeschriebenen öffentlichen tmachungen, selbst zu erstatten.
unghaunsen, den 5. September 1918.
, Her Landrat. Graf von Westphalen.
— — Bekanntmachung. Grund der 6s . und 2 der Bundesratsberordnung vom
7 ern tember 131 23 betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Perscue! . ö Ausführungsbestimmungen e, September 1915 wirz der Ehefrau kes Theodor . eren Tochter Aung. Reni g, wohnhaft in Sterk? much n e, Bahernstraße Nr. i03, der Handel mit se und Obst sowje jede mittelbare oder unmittelbar htzung, an einem selchen Handel für dag Gebiet eä hi icht snngen sgt. snde ien Zurch as Verfahren ent? baren Auslagen, insbesondere auch die Koften der Bekannt⸗ ', fallen den Betroffenen zur Last.
akrade, den 10. September 1918. Die Polizeiverwaltung. J. A.: Meyer ⸗Lülman n, Stadtassessor. — Bekanntmachung.
mn Metzger Löhnertz in Cröv ist wegen wiederholter . usfuhr von Fleisch der Verkauf pon Fleisch seifchwaren auf Grund der Bundesratsverordnung zur lung unmverlässiger Personen vam Handel vom 23. Sey! shiß untersagt worden. — Die Kosten dieser Bekannt Fsind von dem Betroffenen zu erstatten.
sllich, den 10. September 1918.
Der Landrat. Dr. Simons.
oben
gebürgermeister.
Aichtamtliches.
Deuntsches Reich.
prenßen. Berlin, 16. September 1918.
das vom Deutschen Industrie⸗ und Handels— Seine Maestät den Kaiser und König gerichtete mm ist, wie, Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, folgendes telegramm eingegangen:
ct erfteut über das laute Echo, welches Meine Essener an die Kruppsche Arbeiterschaft bei dem Deutschen In⸗ Ind Handelstag geweckt hat, danke Ich herzlich für Das ine Ja, auf Meine, Frage nach der Bereitwilligkeit des Volkes, den. Verteidigungskampf für das bedrohte Vater“ lum glücklichen Ende kraftvoll und kraftbewußt durch⸗ . Wilhelm J. R.“
fe Königliche Hoheit die Herzogin zu Braun⸗ kund Lüneburg ist vorgestern zum Besuch bei Majestät der Kaiserin und Könkgin auf Schloß mnähöhe eingetroffen.
sßetman der Ukraine hat sich mit Begleitung sichtigung unserer Marineanlagen nach Kiel begeben, an Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen von Preußen empfangen wurde. Der Hetman t, vor seiner Rückkehr nach der Ukraine noch einige rftlihe Musterbetriebe in verschiedenen Provinzen gigen.
. . Talaat Pascha ist am Freitagabend n Großen Hauptquartier abgereist.
ä Reichskanzler Dr. Graf von Hertling empfing ie Führer der Mehrheitsparteien zu einer ben Aussprache, an der auch bie Staats sekretäre nutze und Wallraf teilnahmen.
vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zoll⸗ sierwesen, für Handel und Verkehr und für Justizwesen late eine Sitzung.
königliche Staatsmin ist er ium trat unter dem hes Prasidenten, Reichtz lanzlers Grafen von Hertling, ss einer Sitzung zusammen.
nt Staatssekretär des Kriegsernährungsamts hat laut des „Wolffschen Telegraphenbüͤros“ angeordnet, daß Otiober ab wie ber“ eine‘ zehn prozentkg? ung des Brots mit Kartoffeln erfolgt. Zu szütck werben den Karioffelerzeligern, lotet Fie tz Selbstverforger in Brotgetreide sind, die erforder⸗ urtoffelmengen belassen. Ferner werden. den, smmunalverhänden, denen im Wirtschaftsjahr 1917 teln zur. Brotstreckung zugewiesen waren, die 1 benötigten Frischkartoffelmengen mit 750 g lih auf den Kopf ihrer brotoersorgungs berechtigten ung für die Zeit vom 1. Sttober' 1918 bis zum lol von der Reichskartoffelstelle besonders zugeteilt. nien Kommunalverbänden sollen durch die Trocken⸗ naerwertungs⸗-Gesellschaft (Teka) von einem noch zu nden Zeilpun kt! ab Trockenkartoffelerzeugnisse zum . ehnprozentigen Brotstreckung geliefert werden; ; gem Zeitpunkt wird ihnen als Ersatz für die fehlenden wmimitiel eine Menge von 20 g Mehl auf den Kopf
ag zugewiesen werden. Demgemäß erhöht sich die gz m. 1. Oktober ab einschließlich der Streckungsmittel iE, so daß die Brotration wieder die alte Höhe erreicht.
E den Kreisen der Kaufmannschaft ist n gte
ö ö dertreten, daß die namentlich bei Konfektionsbetrieben, h diren,, Kaufhäufern, Geschaͤften und dergl. verwendeten r len. Behä nge und Decken, die zum Schutze der n it Aufbewahrungg vorrsichtungen gehängt oder über Aunerden, nicht von der Beschlagnahme gemäß der jn hung der Reichsbekleidungsstelle vom 25. Juli 1918 h erden und deshalb auch nicht meldepflichtig sind.
nung ist irrtümlich. Der Beschlagnahme und daher
guch der Meldepflicht sind vielmehr sämtliche Behänge, ing—
besondere Decken und derglt, die an Regalen sowie soustigen
feststehenden oder beweglichen Geräten, Gestellen, Aufbauten
und Vorrichtungen fest oder lose angebracht sind, unterworfen
ferner auch diejenigen Behänge, Decken usw, die an den vor
y, . Vorrichtungen nur zeitweise als Schutzhüllen benutz rden.
Die Reichs beamten im Ruhestande unb Hinter— bliebenen von Reichs beam ten erhalten nach einem Rund— schreiben des Reichskanzlers in gleicher Weise wie in Preußen im Falle des Bedürfnisses eine außerordentliche einmalige Krieg sheihilfe. Diese beträgt, wie „Wolffs Telegraphen— büro“ mitieilt, 50 vn bis 100 v5 desjenigen Betrages, den der Pensionãr oder der verstorbene Gatte oder Vater ber Hinterbliebenen nach den neuen Bestimmungen an einmaliger Kriegsteuerungszulage erhalten haben würde, wenn er als Be⸗ amter noch im Dienste wäre. Personen, die bereits eine laufende Kriegsbeihilfe beziehen, erhalten die einmalige Beihilfe ohne weiteres von Amts wegen, sie brauchen also keinen be— sonderen Antrag zu stellen.
Die 24. Nummer der Lifle „Unermittelte Heeres— angehörige, Nachlaß- und Fundsachen“ ist am J. Sep⸗ tember 1918 als Beilage zur „Deutschen Verlustliste“ er⸗ chienen. Vervollständigt wird die Liste durch ein Namens verzeichnis von Gefallenen und Vermißten, deren Angehörige nicht zu ermitteln waren, ferner durch Mitteilungen über unbe⸗ stellbares Offiziers⸗ und Mannschaftsgepäck, das beim Militär⸗ paketamt in Berlin lagert. Der Liste liegt wieder eine Bilder— tafel bei, die außer den in den Nachlaßsachen gefundenen Lichtbildern einige besonders auffällige Nachlaßsachen, wie Uhren, Uhrketten usw. bringt.
Die Liste kann zum Preise von vierteljährlich 50 3 durch die Post bezogen werden. Einzelnummern (zum Preise von 20 3 einschließlich Porto) sowie sechs ältere Nummern nach freier Wahl des Bestellertz zum Preise von 60 3 einschließlich Porto) können, soweit der Vorrat reicht. gegen Voreinsendung des Betrages von der Nordbeutschen Buchdruckerei in Berlin (Wilhelmstraße 32) bezogen werden.
Bayern.
Seine Majestät der König ist vorgestern abend von seiner Reise aus Bulgarien in Prien am Chiemsee eingetroffen und begab sich sofort nach Schloß Wildenwarth. Der Friegg⸗ minister von Hellingrath und der Ministerprãäsident von Dandl setzten mit dem Hofzuge die Reise nach München fort, wo sie gegen 8 Uhr eintrafen.
Kriegsnachrichten. Berlin, 14. September, Abends. (W. T. B.)
Bei Havrincourt örtliche Kämpfe. Zwischen Ailette und Aisne sind starke Angriffe daß Feindes ge⸗ scheitert. Zwischen Maas und Mosel auch heute ruhiger Tag.
An der Großkampffront von Lens bis Soissons setzten
die Engländer auch am 13. September ihre Angriffe im
Cambraiabschnitt fort, während die Franzosen nach der Atem— pause der beiden letzten Tage die Offen f oe gegen St. Quentin und zwischen Ailette und Aisne von neuem aufnahmen. In der Gegend von Havrincourt stießen englische Angriffe mit deutschen Gegen⸗ stößen zusammen, bei denen deutsche Sturmtrupps in erbitterten Nahkämpfen in die Trümmer des Dorfes Havrincourt ein⸗ drangen und 37 Gefangene zurückbrachten. Bei Gouzeaucourt versuchte der Engländer ein neues Angriffsverfahren. Während er schwerstes Feuer auf die deutschen Stellungen nordwestlich von Gouzeaucourt richtete und dort erkennhar Truppen bereit⸗ stellte, griff er plötzlich ohne Artillerievorbereitung wesllich des Dorfes an. Allein die deutschen Verteidiger ließen sich nicht überraschen. Unter Zurücklassung von 25 Gefangenen fluteten die Engländer wieder zurück. In Teilgefechten bei Vermand wurde eine 3 Australier gefangen. Zwischen Ailette und Aisne griffen die Franzosen im Laufe des Nachmittags und Abends mehrfach an. Ja dem wilden, zerklüfteten Gelände, das zerrissen ist von den Spuren der Kämpfe des vorigen Jahres und in dessen Wäldern Busch und Draht stellenweise ineinander verwachsen sind, lam es zu erbittertem Ringen. An der zähen deutschen Verteldigung, die tieffliegende deutsche Schlachtflieger unterstützten, scheiterten' alle französischen Anstrengungen. . Zwischen Maas und Mosel verlief der Tag ruhig. Nach dem Mißlingen des Fochschen Planes, die Deutschen im St. Mihielzipfel abzuschneiden, haben die Franzosen und Amerikaner ihre Angriffe noch nicht wieder aufgenommen. Allzu voreilig verkündete der Funkspruch Carnarvon vom 13, daß die Lage der Garnison von St. Mihiel hoffnungs— los sei. Weder der französische Angriff im Norden, noch der amerikanische im Süden konnte lief genug Raum ge⸗ winnen, um den Abzug der bei St. Mihiel stehenden Truppen ernstlich ů gesährden; da die Räumung bei Tage vorbereitet war, vollzog sich der Abtransport, vor allem auch des Artilleriematerials, glatt, wenn auch mit Verlusten an Mannschaften und Geschützen, wie sie bei einer derartigen Operation unvermeidlich sind. Bei St. Mihiel standen zum ersten Male österreichisch⸗ ungarische Truppen im Großkampf an der Westfrönt. Im gemeinsamen zähen Verteidigungtz— kampf mit deutschen Divisionen südlich der Combreshöhe be⸗ siegelten sie die unzertrennliche Waffenbrüderschaft der beiden verbündeten Heere.
Wie zu erwarten war, sucht die gesamte Ententepresse die Operationen bei St. Mihtel, bei denen die 1. amerika— nische Armee unter Führung von General Pershing zum ersten Male geschlossen ins Gefecht trat, zu einem großen Erfolge zu stempeln. Die hieran geknüpften Erwägungen und Hoffnungen über den Kampfwert geschlossener amerikanischer Verbände sind jedoch mindestens verfrüht, da die deulsche Führung die Enischeidung nicht durchkämpfte, sondern auf die vorbereitete Sehnenstellung zurückging, sobald die seit Tagen eingeleitete Räumung durchgeführt war.
Trotz aller Beute⸗ und Siegesmeldungen ist den Ameri— kanern die Störung des Abzuges der Deutschen aus dem
Raume von St. Mihiel nicht gelungen. Um diesen ernstlich zu gefahrden, mußten die Amerikaner und Franzosen im Norden zum mindesten die Cambreshöhe halten und im Süden über Thiaucourt hinaus vorstoßen. Dle Combres höhe wurde jedoch wiedergewonnen und im Süden der amerikanische An⸗ griff durch den rechtzeitigen Einfatz der deutschen Reser ven südlich Thiaucourt zum Stehen gebracht. Die Lücke zwischen der nördlichen und südlichen Eigbruchsstelle blieb breit genug, um den Abzug der „Garnison von St Mihiel“ sicherzuft⸗llen.
Daß die Amerikaner an den Einbruchsstellen Gefangene machten, ist selbstverständlich. Die von ihnen gemachten An⸗ gaben sind jedoch weit übertrieben. Die Zahl der deutschen Vermißten reicht auch nicht annähernd an die von den Ameri— kanern gemeldeten Gefangenenziffern heran. Eine derartige Fälschung läßt sich nur erklaren durch die für die Entente vor⸗ liegende Notwendigkeit, aus politischen Gründen die erste Attion der neu aufgestellten amerikanischen J. Armee unbedingt zu einem Erfolge zu stempeln, zumal der Fortgang der Operationen zwischen Arras und Soissons nicht den von Fech erweckten Hoffnungen und Erwartungen entspricht.
Großes Hauptquartier, 15. September. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.
Beiderseits des La Bass6ekanals wurhen Teilangriffe des Feindes abgewiesen.
Bei Haprincourt griff der Engländer von neuem an. Sein erster Ansturm drückte uns vom Ostrande von Havprin—⸗ court zurück. Tagsüber mehrfach wiederholte Angriffe brachen zusam men. Stärkstes zusammengefaßtes Feuer unserer Artillerie bereitete den Gegenangriff vor, der uns am Abend wieder in vollen Besitz der vor dem Kampf gehaltenen Linien brachte. Der Feind'erlitt hier schwere Verluste und ließ etwa 100 Gefangene in unserer Hand.
Heeresgruppe Boehn. Mäßige Artillerietätigkeit. Vorstöße des Feindes am Om ignon⸗Bach wurden abgewiesen.
Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.
Die Armee des Generals von Carlowitz stand zwischen Ailette und ÄAisne wieder in schwerem Kampf. Nach mehrstündiger Feuervorbereitung griff der Franzose seit frühem Morgen mit starken Kräften an. Beiderseits der Aileite wurde er von Hannoverschen und Braunschweiger Truppen abgewiesen. Brandenburger und Garderegimenler haben nach 9 schweren Kampftagen, an denen der Gegner fast, täglich verfuchte, sich in den Besitz der Höhen östlich von Vauxaillon zu setzen, auch gestern wiederum vier durch stärktes Artillerie- und Minenwerferfeuer vorbereitete Angriffe in hartem Nahkampf, teilwelse im Gegenstoß, zum Scheitern gebracht. Das Jafanterie⸗Regiment Nr. 20 unter Führung des Majors Milisch zeichnete sich hierbei be⸗ sonders aus. Ueber die Höhe östlich von Laffaux stieß der Feind in den Grund von Allem ant vor. Unser Gegenangriff brachte ihn hier zum Stehen. Zwischen Saney und Vailly brachen die mehrfach, teilweise mit Panzerwagen, vorgetragenen feindlichen Angriffe vor unseren Linen zusammen.
Erkunder duxchschwammen östlich von Vailly den Aisne⸗ Kanal und brachten vom Südufer Gefangene zurück. Südlich der Aisne griff der Franzose in der Hauptsache mit Senegal⸗ negern zwischen Revillon und Romain an. Trotz
schwerer Verluste, die der Feind hei vergeblichen Angriffen am
Vormittage erlitt, stieß er am Nachmittage nach starker Feuer⸗ vorbereitung von neuem vor. Wir schlugen den Feind zurück und machten mehr als 100 Gefangene.
Heeresgruppe Gall witz.
Beiderseits der Straße Verdun — Eta in scheiterten Vor⸗ stöße des Feindes. Zwischen der Estes Lorraine und der Mosel Vorfeldkämpfe vor unseren neuen Linien. Der Feind, der teilweise mit Panzerwagen gegen sie in Teilangriffen vor— stieß, wurde abgewiesen. Die Attillerietätigkeit blieb auf Störungsfeuer beschränkt, das in Verbindung mit den Infanterie⸗ gefechten zeitweilig auflebte.
Wir schossen gestern 46 Flugzeuge ab.
Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.
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Berlin, 15. September, Abends. (W. T. B.) Keine größeren Kampfhandlungen. Teilangriffe dez Feindes bei Haynrincourt und zwischen Ailette und Aisne wurden ab⸗ n fl. Vorfeldgefechte zwischen Cotes Lorraine und der Mosel.
9 feindliche Ballone und
Großes Hauptquartier, 16. September. (B. T. B) ᷣ Westlicher Krieg sschauplatz. Heeresgruppen Kronprinz Rupprecht und Boehn. In der Lys-Niederung und süblich vom La Basse⸗ Kangl führten wir erfolgreiche Unternehmungen durch. Zwischen Havrineourt und Epehy am frühen Morgen heftiger Attilleriekampf, dem bei und südlich von Havrincourt feindliche Teilangriffe folgten. Der Feind wurde abgewiesen. Tagsüber blieb die Gefechtstätigkelt in mäßigen Grenzen. Nordästlich von Vermand, am Holnon-Walde und bei Essigny-le-Grand Infanteriegefechte.
Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.
Heftige Teilkämpfe zwischen Ailette und Aisne Nach vergeblichen Vorstößen am frühen Morgen brach der Feind am Abend ernent zum Angriff vor. Im allgemeinen wurde er abgewiesen; er hat die Einbruchsstelle aus den Kämpfen der Vortage etwas erweitert und faßle im Südteil von Vailly Fuß. Zwischen Aisne und Vesle blieb die feindliche Infanterie untätig. Wir säuberten die aus den Kämpfen vom 14. September noch zurückgebliebenen kleinen Franzosennester.
Heeresgruppe Gallwitz.
Von der Cotes Lorraine bis zur Mosel lebte der Arlilleriekampf am Abend zeitweilig auf. Vor unserer neuen Stellung entwickelten sich mehrfach heftige Infanteriegefechte, in denen wir Gefangene machten. Am Abend stand der Feind eiwa in Linie Fresnes St. Hilaire —Haumont —= Rembercourt und im Walde von Rappes.