Aichtamtliches.
Parlamentarische Nachrichten.
Das Mitglied des Herrenhauses Kammerherr Graf von Brünneck, Burggraf von Marienburg, Majorata besitzer in Bellschwitz bei Rosenberg (Westpreußen), ist nach einer Meldung von „W. T. B.“ am 21. d. M. gestorben.
Kriegõnachrichten. Berlin, 25. September, Abends. (W. T. B.) Von den Kampffronten nichts Neues.
Großes Hauptquartier, 24. September. (W. T. B.) Westlicher Kriegs schauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.
Nordwestlich von Diks muide und nordöstlich von Ypern machten wir bei erfolgreichen Unternehmungen 70 Ge⸗ fangene. Nördlich von Moeuybres wurden Teilangriffe des Feindes abgtwiesen. Die Artillerietätigkeit war im Kanal⸗ abschnitt südlich von Arleux gesteigert.
Heeresgruppe Boehn.
n örtlichen Gegenangriffen nahmen wir südlich von . . und östlich von Epehny Teile der in den letzten Kämpfen in Feindeshand verbliebenen Grabenstücke wieder und machten hierbei Gefangene. Gegenstöße des Feindes wurden abgewiesen. Zwischen Omignonbach und der Somme lebte der Artilleriekampf am Abend auf.
Leutnant Rumey errang seinen 41. Luftsieg. Bei den anderen Heeresgruppen keine besonderen Kampf⸗ handlungen. Lebhafle Erkundungstätigkeit in der Champagne.
Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.
23 n der Front gilt die Tat. [ Die Tat der Heimat heißt: Y Kriegsanleihe zeichnen!
Oe te rreichisch⸗ungarischer Bericht. ö. Wien, 23. September. (W. T. B.) Amtlich wird ge⸗
ldet: ö. richte Neues. Der Chef des Generalstabes.
Bulgarischer Bericht.
Sofia, 22 September. (W. T. W.) Bulgarischer Heeret⸗ bericht über die Operationen vom 21. September.
Von Skumbi bis zur Cerna war das beiderseitige Arlilleriefeuer an mehreren Punkten zeitweise sehr heftig. An der östlichen Cerna warfen unsere Einheiten mehrere serbische Abteilungen durch einen Gegenangriff zurück. Im Winkel zwischen der Cerna und dem Wardar dauern die Kämpfe mit großer Erbitterung an. Nachdem im Laufe der letzten Tage heftige englisch⸗griechische Angriffe gegen unsere Stellungen am Dojransee durch tapfere Truppen aus Dorostol und Sistovo blutig abgeschlagen worden waren, hat die Kampftätigkeit an dieser Front an Stärke abgenommen. Im Strumatale Pairouillenzusammenstöße im Vorgelände.
Sofia, 23. September. (W. T. B.) Generalstabs bericht vom 22. Seytember. . .
Mazedonische Front. Westlich vom Ohrida⸗See und an der Scherwena-Stena eine Zeit lang heftiges Geschützfeuer von seiten des Feindes. Am Perister und nördlich von Bitolia wurden Sturmabteilungen des Feindes nach Handgemenge zurückgeworfen; wir haben Griechen und Franzosen zu Gefangenen gemac t. Westlich von der Tscherna haben unsere Bataillone schwere Kämpfe mit starken feindlichen Kräften um die Höhen südlich von Tro ! ki und Drenovo bestanden; infolge Zurückbiegung der Front im Winkel zwischen Tscherna und Wardar wurden unsere benachbarten Truppenteile auf neue Stellungen südlich von Prilep und nördlich von Dojran zurückgenommen.
Türkischer Bericht.
Konstantinopel, 22. September. (W. T. B.) Tagesbericht . An der Palästinafront vollziehen sich unsere Be⸗ wegungen, die wir auch am Jordan eingeleitet haben, in voller Planmäßigkeit und Ordnung. Unsere Nachhuten leisten überall tapseren Widerstand.
Aue einem in der Nacht vom 21. zum 22. September an der Anatolischen Küste erschienenen feindlichen Flugzeug— geschwader wurde ein Flugzeug bei Kartol durch unser Ma⸗ schinengewehrfeuer abgeschossen. Tie Insassen, ein enalischer Hauptmann und ein englischer Oberleutnant, sind gefangen. Ein zweites feindliches Flugzeug mit Besatzung fiel bei Ari Burnu in unsere Hand.
Auf den übrigen Bedeutung.
Fronten keine Ereignisse von
Der Krieg zur See.
Bern, 22. September. (W. T. V.) Die amerikanischen Blätter von Mitte August berichten tagtäglich über erfolg⸗ reiche Operatignen der deutschen Tauchboote an der Küste von Amerika. Sie scheinen es wegen des Brennstoffmangels der Ententeländer namentlich auf nach Europa bestimmte Petroleumdampfer abgesehen zu haben, aus denen sie gewöhnlich vor der Versenkung den eigenen Oel⸗ bedarf ergänzen. Die „New York Times“ vom 14. August meldet die Versenkung des amerkkanischen Tantdamp ers „Frederick Kellogg“. Die „Evening Post vom 16. August meldet die Versenkung des amerikanischen Schoners „Dorothy Barrett“ (2088 Tonnen) mit Kohlen⸗ ladung an der New Jersey⸗Küste und erwähnt die Vernichtung des britischen Dampfers, Penist one Die „New York Times vom 18. August meldet die Versenkung des britischen Tank⸗ dampfers „Mirlo“ bei Cap Hatters. Die gleiche Zeitung be⸗ richtet, daß tags zuvor ein eingelommener unhenannter hollän⸗
discher Vassagierdampfer zwei Tagereisen vor der Ankunft von = Tauchboot angehalten, ihm aber nach Prüsung der Schiffspapiere die Weiterfahrt gestattet wurde. Die „Evening Post“ vom 19. August meldet die Versenkung der norwegischen 2623 Tonnen großen Bark, Nordhav“ unwelt des Virginiakaps und die „New York Times“ vom 20. die Versenkung des nor⸗ wegischen Dampfers San Jose“. Die gleiche Zeitung erfährt amtlich, daß die Tauchboote zwei Kabelver⸗ bindungen zerstörten, und zwar bei Beginn der Operationen ein amerikanisches nach Westindien, ferner Mitte August ein französisches naͤch Westindien Beide seien inzwischen ausgebessert worden. Die „Evening Post“ vom 21. August berichtet, daß ein Tauchboot den amerikanischen Dampftrawler „Triumph“ kaperte, ihn mit einer Besatzung, Kanonen und
unkenapparat versah und daß dieser Dampfer dann auf den r en r he! bis dahin drei Fischer boote zerstörte.
Berlin, 23. September. (W. T. B.) Auf dem Mittelmeer⸗Krieg sschauplatz versenkten unsere Untersee⸗ boote 20900 Br.⸗R.⸗T. Schiffsraumes, darunter einen fran⸗ zösischen Truppentransportdampfer nahe der französischen Küste.
Der Chef des Admiralstabs der Marine.
Rotterdam, 23. September. (W. T. B.) Der Maas bode“ meldet, daß der brasilianische Dampfer „Cam ann (4570 Br. R. T.), der früher der Hamburg⸗Amerika⸗Linie ge⸗ hörte und „Steiermark“ hieß, gestrandet und vollstãndig verloren ist. Der englische Dampfer Gordon“ wurde auf See brennend verlassen.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungõ⸗ maßregeln.
In der am 253. September abgebaltenen Vollsitzung der in Bu dapest tagenden ärztlichen Abteilungen der reichs⸗ deutschen, österreichijch-ungarischen, bulgarijchen und türkischen Waffenbrüderlichen Verein igung (l. Nr. 225 d. Bl) wurde nach einer Meldung von W. T B. unter dem Vorsitz von Professo. Hoteregg⸗Wien über die Bekämpfung der Malarig verhandelt. Oberstabsarzt, Professor Dr. R. Doerr erstattete inen Bericht über die Bekämpfung der Malaria. Professor Dr. Nocht hielt darauf einen Vortrag über die Therapie der Malaria. — Auf Begrüßungstelegramme, die an den Deutschen Kaiser und an den Kaiser von Oesterreich und König von Ungarn gerichtet worden waren, sind die nachstehenden Antworten eingegangen:
Seine Majestät der Deutsche Kaiser haben mit Freude und . den 1, der dort tagenden ärztlichen Abteilungen der affenbrüderlichen Vereinigung Oesterreich⸗ Ungarn der Türkei, Bulgariens und Deutschlands entgegengenommen. Seine Majestät danken herzlichst für die Versicherung unerschütter⸗ lichen Durchhaltens im Kampfe für Thron und Vaterland und wünschen der bedeutungsvollen Arbeit der Wiederherstellung der durch die schweren Kriegsopfer geschwächten Volkskraft in dem durch Blut und Eisen fest zusammengeschweißten Verbande Gottes reichsten Segen. Auf Allerhöchsten Befehl: Geheimer Kabinettsrat von Berg.!“
Der König Karl richtete an den Erzherzog Josef Franz als den Sid tor des . Verbandes der Waffenbrüͤderlichen Ver—⸗ einigung folgendes Telegramm:
. 9 durch Euer Liebden unterbreitete Huldigung der Buda— pester Tagung der ärztlichen Abteilungen der Waffenbrüderlichen Ver⸗ einigung jage ich im Namen der Königin wie im eigenen aus bollem Herzen Dank. Indem wir dig im Laufe des Krieges entfaltete Tätigkeit dez ärztlichen Berufes vollauf würdigen., re nen wir im Interesse unserer gemeinsamen Sache auch in Zutunft auf ihre erfolg- reiche Unterstützung. Da ich zu meinem großen Bedauern dieser Ver⸗ sammlnng der Waffenbrüderlichen Vereinigung nicht beiwohnen konnte, entbiete ich den Versammelten auf diesem Wege meinen Königlichen
Gruß. Karl.“ Theater und Musik.
In Königlichen Opernhause wird morgen, Mittwoch, Mignon? mit den Damen Dux, Hansa und den Herren Kirchner, Bronsgeest, Habich, und Schorn in den Hauptrollen aufgeführt. Musikalischer Leiter ist der Kapellmeister von Strauß.
Im Königlichen Schauspielhause geht morgen Egmont in ö gewohnten Besetzung in Szene. Die Vorstellung beginnt um 6 ö .
. Im Theater in der Königgrätzer Straße werden im Laufe dieser Spielzeit zum ersten Male seit acht Jahren die beiden bedeutendsten weiblichen Ibsen-Darsteller aus der Brahm Epoche,
Else Lehmann und Irene Triesch, wieder gemeinsam unter einer künstlerischen Leitung wirlen. Es werden aufgeführt werden: „Wenn
wir Loten erwachen“, „Die Stützen der Gesellschast“ Rostzmerg⸗ bolm, und . Die Wildente. Elie Lehmann, Irene Triesch. Maria Orsfa, Ludwig Hartau, Paul Otto, Albert Steinrück, Ferdinand von Alten und Reinhold Schünzel werden sich in die tragenden
Rollen teilen. Mannig faltiges.
Die baltischen Tagesschriftsteller verbrachten den letzten Abend ihrer Reise durch Deutschland im Kreife ihrer hüften Berufsgenossen. Bei dem Mahl, das der Verein „Berliner Presse“ am Sonntag in den Räumen der Deut— schen Gesellschaft zu ihren Ebren veranstaltete begrüßte W. T. B. zufolge der Vorsitzende Rippler die Gäste und wies auf die besondere Aufgabe hin, die der haltischen und der deutschen Presse bei der Befestigung und Vertiefung der Freundschaft und dem Bau der gemeinsamen Zukunft zufalle. Der Haupt— schriftleiter Ba um von der „Baltischen Zeitung“ dankte zugleich im Namen seiner lettischen und estnischen Berusggenossen. An das Essen schloß sich ein Bierabend in der Halle der Deutschen Gesellschaft, der noch einer größeren Anzahl bon Mitgliedern des Vereins zu regem freu ndschaftlichen Gedankenaustausch mit den balti—= schen Beiufsgenossen gab. ö e ,.
Ueher Erlebnisse und Erfahrungen in englischer Kriegagefangen⸗ schaft' spricht unter Vorführung von Filmen der Oberleutnant Dr. Ahrens morgen, Mittwoch, Abends 8 Ühr, im großen Vortragssaal der Treptower Sternwarte. Beohachtungen mit dem großen Fernrohr finden täglich von 2 Uhr Nachmütags bis 1 Ühr
Abends stait. 21
König sherg. i. Pr. 23. September. (W. T. B.) Beim Ab— olg ihrer achttägigen Studien fahrt durch Ostpreußen haben die Vertretzer der deutschen Presse folgendes Telegramm gn den Oberpräsidenten von Batocki gerichtet; Beim Verlassen Ost⸗ preußens ist es uns ein aufrichtiges, herzliches Bedürfnis, Euerer Exzellenz für die Einladung und e nn,, n. genossene Gastfreund⸗ ** auss . zu danken. Wir kehren wesentlich bereichert an Erkenntnis und Anschauung zurück und hoffen, dank der uns gewor— denen Belehrung, zum Hel beider Telle, noch manchen Faden zwischen dem Reiche und der schönen Provinz zu spinnen, die ihrem Oberpräsidenten, dem Sohne ostpreußlscher Erde, so viel verdankt.“
Dresden, 23. September., (B. T. B) Seine Majestät der König von Sachsen hat nach Empfang der Nachricht von dem schweren Eisenbahnunglück in Dresden⸗Reustabt an den Finanzminister von Seydewitz folgendes Teiegramm
erichtet: ⸗ chte erschüttert von der Nachricht des schweren ,,, ersuche ich Eure Exzellenz, in Meinem Auftrage heute die Unglückz⸗
ssätte aufzusuchen, die Verwundeten so weit wie rn zu tröslen = f e
und ihnen zu helfen und den Hinterbliebenen der Toten Mein Beileid auszusprechen. ; ;
er Zufammenstoß hat sich als einer der schwersten Unglück. an e , von denen ich die sächsische Staatzeisenbahn. verwaltung betroffen worden ist. Der e, ,. ist nach den biz. berigen Ergebnissen der amtlichen Erörterung folgender gewesen: Der von Leipzig aber Döbeln nach Dresden Herkebrende Personenzug on ffahrplanmäßig 9 Uhr 28 Minuten in Dresden ⸗Neustadt) erlitt am EGinfahrtsfignal des Bahnhofs Dresden Neustadt einen Lokgmotivschaden, fo daß er nach vollendeter Einfahrt liegen blieb. Dadurch kam der von Berlin kommende D-Zug 196 an n, , & Uhr 58 in Dregden⸗ Neustadi). vor dem rorgusliegenden Bleck Nr. z9 zum Halten. Sesne letzten Wagen standen in der Nähe der Brücke über den Riefaer Platz. Auf diese 56 fuhr der aus Leipzig kommende D-Zug 13 ffahrplanmäßig 10 hr 08 in. Dresden⸗Neustadt) auf. Darüber, wie es möglich war, daß der Führer des D-Zuges 19 in die vom Berliner Zug besetzte Blodstrecke einfuhr, obwohl dle Strecke den unmittelbar nach dem Unfall angestellten amtlichen Ermitt- lungen zufolge gesperrt war, können erst die im Gange befind— lichen weiteren Erörterungen endgültigen uf ge n e Die Ge⸗ schwindigkeit des Leivziger Zuges war zwar schon infolge der Warn. stellung des Vorsignals etwas ermäßigt worden, jedoch noch groß enug, um eine verhängnisvolle Wirkung auszunben. Von den hr g ide des Leipziger Zuges sind glücklicherweise nur wenige, und auch diese nur leicht verletzt worden, dagegen sind im Berliner Zuge, von dessen Wagen mehrere vollständig 6 wurden, 31 Reifende sofort getötet und 30 schwer verwundet worden. Als leicht verletzt sind bisher 29 Perfonen ermitielt worden. Die Namensfeststellung ist noch nicht beendet. Die Dresdner Feuerwehr und der Eisenbahnhilfszug waren nach ganz kurzer Zeit zur Stelle, mehrere Aerzte traten sofort in Tätig⸗ keit, ebenfo leisteten Beamte der städtischen Wohlfahrtspolizei wert—⸗ volle Hilfe. Der Präsident Dr. Uihricht und die leitenden Beamten waren mit dem Hilfszug eingetroffen. Die Unfallstelle wurde von Polizeibeamten und durch die vom Generalkommando befohlenen Mannschaften abgesperrt. Der Finanzminister von Sęeydewitz erschien gegen 1 Uhr Nachts auf der Unfallstelle, auf der heute a mit ft auch Ihre Königliche Hoheit die Prinzefsin Mathilde sit einfand. Die schwer Verwundeten wurden sofort in Krankenauto⸗ mobilen in das Friedrichsstädter Krankenhaus übergeführt. Bei der Schwierigkeit des Rettungswerkes konnten die letzten Verwundeten leider erst um 77 Uhr Morgens geborgen werden.
arschau, 21. September. (W. T. B.) Der Petrikauer pn n hen n, veröffentlicht eine absichtsvoll aufgebauschte Nach⸗ richt über den Angriff. von Banditen auf den dentschen Ko L e , auf der Eisenbghnstrecke von Widzow 6 Radems k. Deutsche Bremser hätten auf harmlose Kohlen— diebe gestossen und zwei von ibnen getötet und einen schwer ver, wundet, sodaß der Tod eintrat. Die ‚Deutsche Warschauer Zeitung erfährt dazu von zuständiger Seite: In der Nacht vom 7. zum 8. September sprangen fünf Banditen auf den fahrenden Zu und warfen Koblen herunter. Da die Diebe weder auf Anruf noch auf einen Schreckschuß von ihrem Vorhaben abließen, gaben die Schaffner einige gezielte Schüsse ab, wobei zwei Banditen getötet, ein dritter verletzt wurde. Die Tötung Les einen und die Verletzung des anderen Diebes erfolgte durch einen Schuß. Wahrscheinlich wurde das Geschoß dabei umgeformt, daher das Gerücht, es seien Dum⸗Dum⸗ Geschosse verwendet worden. Dieses Gerücht ist natürlich unzutreffend. Der Gebrauch pon Schuf waffen gegen Banditen hat sich als unum⸗ gänglich notwendig erwiesen, weil die Züge von bewaffneten Dieben planmäßig und in Banden angefallen werden und alle anderen Gegen. maßregeln erfolglos waren. Der wahre Sachverhalt ist durch Mziennik Narodowy“ in unglaublich tendenziöser Weise verdreht dargestellt, wo⸗ bei der Berichterstatter sich sogar erdreistete, den deutschen Tranzport⸗ mannschaften den Gebrauch von Dum⸗Dum ⸗Geschossen zu unterftellen.
(Fortsetzung des Nichtamlsichen in der Ersten und Zweiten Beilage.) .
Theater.
Kuͤnigliche Schauspiele. Mittwoch: Opernhaus. 193. Dauer⸗ bezugsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Miguynn. Oper in drei kitten von Ambroise Thomas. Text mit Benutzung des Goetheschen Romans „Wilhelm Meisters Lehrjahre? von Michel Carré und Jules Barbier, deutsch von Ferdinand Gumbert. Musikalische Leitung: Heir Kapellmeister von Strauß. Spiel leitung: Herr Bachmann. Ballett: Herr Ballettmeister Graeb. Chöre: Herr Professor Rüdel. Anfang 7 Uhr. .
Schausyielhaus. 199. Dauerbezugsvorstellung. Dienst und
reiplätze sind aufgehoben. Egmont. Trauerspiel in fünf Aufzügen von Goethe. Musik von Beethoven. 6 Leitung: err Kapehlsmeister Dr. Besl. Spieileitung: Herr Dr. Bruck. Anfang 6 Uhr. — .
Donnerstag: Opernhaus. 199. Dauer hezugshorstellung. Salome. Drama in einem Aufzuge nach Oskar Wildes Dichtun von Richard Strauß. Anfang 7
Schauspielhaus. 200. Dauerbezugsvorstellung. Meine Frau, die Hofschauspielerin. Lustspiel in drei Akten von Alfred Möller und Lothar Sachs. Spielleitung: Herr Sberspielleiter Patry. Anfang 76 Uhr. . H
2
Samiliennachrichten.
Verlobt: Jutta Freiin von Wal gen esm mit Hrn. Oberleutnan . Albert von Roehl (Altenburg S). ; . Verehelicht: Si Leutnant Joachim bon der Marwitz mit Frl.
Irene von Bandemer (Westen hagen). — Hr. Rittmeister Richard Fihr. von Kap⸗herr mit, Martha von Maltzan Freiin zu Wartenberg und. Penzlin (Schwerin J. Meckl.). — Hr. Falt
von Maltzan Frhr. zu Wartenberg und Penzlin mit Frl. Anne
marie Foerster (Kontopp i. Schlef.). .
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Ritimeister Frhrn. von danger⸗ mann und Erlencamp (Demmin). — Hrn. Hauptmann Hugo von der Marwitz (Crefeld). — Hrn. Dr. Hans bon Gwinner Berlin). - Sin. Major Fritz bon. Büch (Dresren). — Hm. Carl von . ack (⸗Obiendorf). — Eine Tochter: Hrn. Masor Ernstn won Kurnatowski. (Berlin⸗Wilmersdor.! — Hin. Job bon Wietzlow Verchland (Verchland). — Hrn. Landrat Frhrn. von Wilmowgki (Brüssel, Oberstdorf, Bayern). K
Gestorben: Fr. Ludowika von Rauch, geb. Frelin von Blittersdorff (Schloß Ramhol, bei Volimerz. — Fr, Diga von der Hagen, ö 9 Michalkowska (Schmiedeberg 1. . bei Greifenberg,
e m 8. ö. 8 21
Verantwortlicher Schriftleitet: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg
Verantwortlich für den hi nteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle, Rechnungtra * engering in Berlin.
Verlag der Geschäftsstelle (Menge ring) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagbanstalt, il gen g g e, 32. J
*
Sechs Beilagen s(einschließlich Warenzeichen heilage Nr. Ion
Gesetzes über dae
Gtererp ichen, He, stüht alt ä, dn, mne ines
sleibnn , in deutscher r gt nn Hedwig Lachmann. Musik .
vel. ʒ 55 Abf
Erste Beilage
zum Deutschen Reichsanzelger und Königlich Preußischen Staatsanzeigee
M 226.
618.
Berlin, Dienstag, den 24. September — —
Aichtamtliches.
Dentsches Reich.
Preußen. Berlin, 24. September 1918.
In der am 235. September unter dem Vorsitz des Stell⸗ vertreters des Reichskanzlers, Wirklichen gi beer dien von Pager, abgehaltenen Vollfitzung des Bundes rats wurden die Entwürfe von Bekanntmachungen über Aenderung der Bekanntmachung zum Schutz der Mieter und über Maß⸗ nahmen gegen Wohnungsmange angenommen.
Dem Entwurf der vom Bundesrat in seiner Sitzun vom 19. September 19183 beschlossenen Re ich s f in anz 5 1 rd⸗ nung, die in der Rr. 127 des Reichsgesetzblatts vom B. September erschienen und im amtlichen Teil der heutigen Nummer des Reichs und Staatsanzeigers“ abgedruckt ist, war folgende Ve gründung beigegeben:
Begnündung. kö Vorbemerkungen.
Nachts lz bes Gesetzes über die Errichtung eines Reichsfinanzhofs und über wie Reichzau ficht für Zölle Und Steuern vom 5. . seichs · Gesetzbl. S. ghd) 9. porbehaltlich einer späteren gefetzlichen Regelung der Hundestal Bestimmüngen üher daß Verfah ern enn hließlich der Fristen, und die Koften in dem Verfahren vor dem
eichsfinanzhof zu treffen.
Das Verfahren vor dem, Reichsfinamjhof schließt sich an den Rechtsmitte zug innerhasb der einselnen Bundesstac ken . Gz. setzt ein nit der Cinlegung des Rechtsmittels, über das zu entscheiden der Reichs⸗ . berufen ist. Alles, was vor diesem Zeitpunkt liegt, scheidet somit von der. i durch den Entwurf aus, Inshefondere Katte dieser keine Vorschriften, darüber zu geben, welche ntschendungen der kandeJzbehsrden dem Reichsfingnzhof m unterbreiten sind' und re sie lustande ammen. Ersteres ist den 9 „ & und 14 des eingangs er—⸗ waͤhnten Gesetzes und den zuständigkeitsvorschriften fonstiger Reichs= erte zu Lntnehmen. Nach diesen Gesetzen bestimmen sich auch die schlichen Vorausseßzungen der dem Reichsfinanzhof zu unterbreitenden
htsmittel, Daher kam für den Entwurf. Lie von manchet Scite Ffürmortete Cinführung giner Beschwerdefunme nicht in Frage. Das Verfahren in dem jene Entscheldungen ergehen, ist nach s 8. 25 des richtung Line Reichsfinanzhofs usw. durch das kindetzrecht zu regeln, In diefes Verfahren konntz der Entwurf nan zsoweit eingreifen, als es sich um die Koften des Verfahrens vor dem Reichsfinanzhof handelt.
ür den Aufbau des Verfahrens vor dem Reichsfinanzhof bietet die Hesetzgebung der Bundesstagten über die Verwaltun Srechtspflege Vorbilder. Maßgebend für seine Ausgestaltung ist die tellung des
vie im , , Rechte und wie in öffentlich rechtlichen Streitig⸗ kiten zwischen öffentlich rechtlichen Körperschaften, 3. B. in Üntek= stü ,, . als Gleichberechtigter gegenüber, sondern ist EIn Steuerhoheit unterworfen und in der Regel der Beitreibung der 1 vor g er Prüfung seiner Verpfli tung ausgesetzt, Gegen en Steuerpfli
herr des Streitztos f, er kann über ihn nicht durch prozeffuale Feechtz. säfte, wie Geftändnig, Anerkennfgis, Verzicht, ver ügen. Pöese Fißentümlichkeiten führen dahin, daz Verf̃ahren vor dem Feeichsfinanz= zof als ein über die Abgabeverpflichtung des Steuerpfkichtigen von Amts wegen zu betreibendes Verfahren auszugestalten, dabei aber Vor⸗ lehrungen zu freffc die die . des e n . zum Ver⸗ ahren gestatten, Cin solches Verfahren vor dem Reichsfinanzhof läßt ich ebenso an ein gleichgestaltetes Verfahren vor den Vorinftanzen wie h gi. dort in der Form des Parteistreits abspielendes Verfahren nschlie ßen. . .
Für die Abgrenzung der im Entwurf aufzustellenden Verfahrenz⸗ dasschriften zegenüber Ter Geschäftsordnung des Reichsftnanzhofs. die dieser nach 19 des sGefetz es über zie Errichtung eines, Reichsfinanz = hofs usw. auszuarbeiten und dem Bundesrate zur Bestätigung borzu⸗ legen Hat, war der Gesichtsunkt maßgebend, daß der Entwurf gleich einer Prozeßordnung alle die Vorschriften enthalten muß, die die Inter⸗
en der Beteiligten im Verfahren berühren.
Wester hatte der Entwurf besondere Ausführungsbestimmungen zu dll Hiffer 3 des mehrerwähnten Gefe ges zu treffen, für die die Be⸗ scränkungen des 8 18 daselbst nicht gelten
Keine Bestimmungen enthält der Entwurf zu 8 15 a. a. O. GBenutachtung e li, Vorschriften der Reichtabgabengesetze durch den Reichs inanzho). Pie ö. dieses Zweiges der Tätigkeit des Reichsfinanzhofs muß der kün tigen Entwicklung üherlassen werden. Die , Be handlung der Gutachten wird durch die Geschäftsordnung zu regeln sein.
I. Allgemeines.
ö. Zu §§ 1 bis 3.
Die. Vorschriflen lehnen sich an die einschlagenden Bestimmungen des Gäe s ,,, an, soweit diese nicht unmittelbar für anwendbar erklärt werden konnten. ö
Die Gliederung des Reichsfingnzhofs in Senate ist im 8 6 des Gesetes über die Ce richtung eines Reichöfinanzhofs usw. vorgefehen.
„Wegen der Tatigkeit der vereinigten Senate vgl. s 20 desselben Heß; Wo die vereinigten Senate Hernach zur Verhandlung und sntscheidung berufen sind, treten sie an Stelle des erkennenden Senats, daf dann für sie dasselbe gilt, was im Entwurf für den erkennenden Senat vorgeschrieben ist. .
Zu 5 J A4l bis 43 der Zivilprozeßordnung. z ö Rr. 6a. . . 6st nicht , n e d n ,, , , legung odere Aba be hf , , or rein. 9 h e ,, nis els war. Un ling. des; af hbfs eine Cm Heidung gelr5f fen het Die sin igen aße An= r eben angeführten Vorschwift wird beispielsweise, dahin fihren, daß ein Mitglied des Reichsfinanzhofs, das als Vorsitzender iner preußischen Veranlagungskommission bei der Veranlagung des
. mitgewirkt hat, von der Verhandlung und Ent⸗
scheidung über dessen Rechtsbeschwerde kraft Gesetzes ausgeschlossen ist.
Zu 5 5 Ueber die mündliche Verhandlung mit Beteiligten, die der deut— schn Sprgche nicht mächtig find, ft Näheres In 3 dl Rb. 3 bestimmt. Die Vorschrift des Abf. 2 betrifft Schriften, die sich n Kinsehung fins einzuleitenden oder fchwebenden Verfahrens an den Reichsfinanz. gef wenden, nicht aber Schriststlicke. die als Bemelsmfttel in das Verfahren eingeführt werden, wie z. B. eine fremdsprachige Urkunde,
un wird von Amts wegen verfahren, er ist nicht
für? bas
le, naR
u 5§ 6
Die Zulassung won Berchet g en im Verfahren vor dem Reichsfinanzhof ist selbstverständlich. Inwieweit im einzelnen Falle die Bevollmächtigung nachzuweisen ist, darf der Praxis des Reichs⸗ finanzhofs überlassen werden. Dieser wird auch den Umfang der jewei f erteilten Vollmacht nachzuprüfen haben. Die hierüber in den S5 80 ff. der Zivilprozeßordnung gegebenen eingehenden Vorschtiften auf das Verfahren vor dem Reichsfinanzhof zwingend zu übertragen, erscheint nicht angezeigt; fie werden ihm aber bei der Prüfung der Vollmacht einen wer wollen Anhalt bieten.
Im e mm en hanke mit der Bevollmächtigung war die Frage des Anwaltszwanges zu erwägen. Der Entwurf lehnt ihn ab. Der Anwaltszwang besteht im Verwaltungsstreitverfahren allein in Baden und auch da nur für die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungs⸗ gerichtshofe (Gesetz, die Verwallungsrechtshflege betreffend, vom
4. Juni 1884 § iz) Ein Bedürfnis dafür ist sonst anscheinend nirgends hervorgetreten.
Dem Anwaltszwange stehen gewichtige Bedenken ent. egen. Gewiß soll nicht verkannt werden, daß die Mitwirkung eines . der sachdienlichen Erledi ung eines Steuerfalls dienen und im Inter— esse sowohl des Steuerpf ichtigen liegen als auch der Rechtsentwicklung zugute kommen kann. Eine solche Zuziehung eines Rechtsanwalts ist demgemäß auch den Beteiligten nicht verwehrt und bei Regelung der- Erstattung von Rechtsanwästskosten im 8 63 Abf. 2 angemessen berücksichtigt worden. Immerhin beschäftigen sich erfahrungsgemäß nur sehr wenige Rechtsanwälte so eingehend mit Steuergesetzen, daß sie wirklich in der Lage sind, in Steuersachen ihren Klien ken durchaus sachgemäß an die Hand zu gehen und den Steuerbehörden gegenüber mit Erfolg die wesentlichen rechtlichen und tatfächlichen Gesichtzpunkte geltend zu machen. Für die weitaus größte Mehrzahl der Rechts— anwälte bildet die Beratung in Steuerangelegenheiten Gelegenhelis— arbeit. Die Einführung des Anwaltszwanges würde demnach, sollte er irgendwie ersprießlich wirken, als notwendig voraussetzen, daß erst eine größere Anzahl steuerkundiger Rechtsanwälte sich heranbäldet. Das erfordert aher eine fortgesetz, mehr oder wenigen ausschließliche 2 eines Anwalts in Steuersachen. Zu einer solchen wird sick ein Rechtsanwalt nur if kinn wenn sie ihm dauernd ein ange— messenes Einkommen sichert. as ist aber nur möglich, wenn eine beschränktde Anzahl von Rechtsanwälten beim Reichsfinanzhof, 4 wie nach S gh der Rechtsanwal tzordnung beim Reichsge richte, zugelassen wird eine, Maßnahme, zu der wenigstens für die nächste Zelt schön um deswillen nicht gegriffen werden kann, weil noch gar nicht zu über⸗ sehen ist, wie groß die. Zahl der an den Reichsfinanzhof. gelangenden Sachen sein wird, wieviel Rechtsanwälte bei diesem demnach zugelassen sein würden.
Gegen den Anwaltszwang spricht weiter der Umstand, daß die kitwirkung eines Rechtsampalts in vielen Steuerfachen als kber= flüssg bezeichnet werden muß, da der Streitstoff von Amts wegen durch die Steuerbehörde erschöpfend men ef, wird. Endlich kommt aus schlengebend in Betracht, daß der Änwalteßwang das Ver— fahren für die Beteiligten ganz erheblich verteuern würde, denn eine Eistgttung von Rechtsamwaltskesten an Den Steuerpflichtigen kann doch nur dann in Frage kommen, wenn sein Rechtsmitt en Erfolg gehabt hat. Der Anwaltszwang würde schließlich die Einführung des Armenrechts und die Möglichkeit bedingen, daß der Reichsfinanzhof einem zur Be—= streitung von Anwaltskosten nicht, fähigen Steuerpflichtigen einen Anwalt beiordnet; diese Möglichkeit ist aber nach Lage der Gesetz⸗ gebung nicht vorhanden. x ᷣ
Aus der Vorschrift des zweiten Absatzes ergibt sich, daß der Reichsfinanzhof auch die Vegitimgtion eineß gesetzlichen Vertreters jederzeit von Amts wegen prüfen kann. Ihm eine Prüfung auch in den Fällen zur Pflicht zu machen, in denen irgendwelche Zweifel nicht obwalten, geht zu weit. Im übrigen ist die Frage, ob jemand als . Vertreter eines andern anzusehen sist, dem bürgerlichen
echte und, soweit die Vertretung öffentlicher Körperschaften in Frage kommt, dem Staats, und Verwaltungsrechte der Bundesstaaten zu Entnehmen. Der Entwurf kann hierkber nichts bestimmen. Eine Vorschrift, wie sie beispielsweise im 8 73 Abf. 3 des preußtschen Ge— ketzes über die allgemesne Landesverwaltung hom 30. Juli 18583 in Ansehung der Gemeindevorsteher enthalten ist, war deshalb nicht auf— zunehmen; aus ihrem Fehlen ist aber nicht herzuleiten, daß den Vor— stehern preußischer Gemeinden das Recht, ihre Gemeinde ohne Vor⸗ legung einer besonderen Vollmacht vor dem Reichsfinanzhof zu ver treten, abgesprochen werden soll.
Ueber die Parteifähigkeit enthält der Entwurf nichts. Inwieweit die hierfür geltenden allgemeinen Grundsätze auf das Verfahren vor dem Reichsfinanzhof zu übertragen sein werden, darf dessen Vraxis überlassen werden; das gilt insbesondere für die nicht rechtsfähigen Vereine. .
Zu 5.7 , J Ueber die Akten selbst wie auch über ihre Vorlegung zur Einsicht⸗ nahme verfügt grundsätzlich die Behörde, der die Akten gehören. Diesem Rechte der Fundesstaatlichen Behörden kann nicht dadurch Abbruch geschehen, daß sie ihre den Streitstoff enthaltenden Akten, nachdem nunmehr in dem Reichsfinanzhof eine oberste Spruchbehörde srrichtet worden ist, dieser mitzuteilen haben. Rur für Tie Akten des Reichsfinanzhofs selbst war dem Gesichtspunkt Rechnung zu tragen, daß sich aus dem Anspruch der Beteiligten auf rechtlickes Gehör auch ihr Anspruch auf Akteneinsicht ergibt, ohne deren Möglichkeit sie viel= fch an der Rechtsverfolgung verhindert fein würden. Aber auch für sie mußte das Recht, den Beteiligten die Einsicht im einzelnen Falle zu versagen, in Rücksicht auf die Eigenart der an den Reichsfinanzhof gelangenden Sachen, dem Vorsitzenden vorbehalten bleiben.
Zu Sg §z 9 Satz 4 schließt sich in dem Gebrauche der Begriffe „Spruch“ und Beschluß“ der Fassung der S5 12 und 13 des Gesetzes ber die Errichtung eines Reichsfinanzhofs usw. an. : Die auf Rechtsbeschwerde ergehenden Entscheidungen betreffen zu⸗
Rechtsbeschwerde ist weiter ausdrücklich vorgesehen im S 23 Abs. 2 des Umsatzst euer ge setzf vom 25. Int 1918 Reichs Gzesetbbl. S. 75, im 5 36 Ahs , , über eine außerordentliche Kriegs ghgabe,
. 1918 vom a5 3 Juli j ö S sehbl.⸗ .
har, durch Be znanaßme nf wie in Gen
, om. 2ãg. Juli 1918. (Reichs- Gesetzbl. S. 951). Die endafltige Ent— Heidung über Freistellungsanfrähe. de im 8 2. Ab ' cf, Gesetzes dem Reichsfinanzhof vorbehalten ist, ist nicht dem Spruch— verfahren besonders überwiesen, also im Beschfusserfahren zu erledigen,. Sonst kommen an Endentscheidungen für das Beschlußverfahren zurzeit nur noch Doppessteuerbesckwerden nach S 14 des Gesetzs über die Er⸗ richtung eines Reichsfinanzhofs usw. in Betracht. ö
Aus der Fasfung von Satz 1 ergibt sich, daß als Beschlüsse nicht ur die Endensscheidungen im Weschlußwerfahren ergeben, fandern asse onstigen Verfügungen dos Reschsflnanzhofes, die nicht Enden Kfche bunden, n Spruchsachen sind, z. BS. Beweisanordnungen, Entscheidungen über ,, gegen den Ansatz von Kosten, prozeßleitende Ver— ügungen. ꝛ 4 = Die Bedeutung der mündlichen Verhandlung wird von den Recht—
S 2h he un
en Stempespflichtigkeit den Gegenstand der Rechtsbeschwerde bildet; bs. 1 Saß 2.
nãchst die im 5 7 desselben Gesetzes erwähnten Reichsabgaben. Die
den Akten völlig geklärt ist, ist sie meist überflüssig. Es genügt, ihre Anordnung in das Grmeffen des Senats zu stellen. 165
Auch fonst erschien es nicht angemessen. den Reichsfinanzhof durch Verfahrensvorschriften mehr als unbedingt nötig zu binden. In der Ausgestaltung des Verfahrens, das er pon Amts wegen zu hetreiben hat, war ihm vielmehr möglichste Freiheit zu laffen. Der Entwurf fe deshalb auch die etwa nötig werdende oder doch zweckmäßig scheinende Aussetzung des Verfahrens im einzelnen Falle der Prozeß⸗ leitung anheim; das gilt auch dann, wenn für die Beurteilung des Streitfalls der Ausgang eines Rechtöstreites über bürgerliche Rechts⸗ derhältnisse, insbesobere über Famil sen- und erbrechtliche Verhältnisse, Bedeutung gewinnt.
510
Zu Die Vorschriften der Zivisprozeßordnung über die Zustellung von Amt wegen durch Aufgabe zur . und durch die Poft G85 213, 208 ff. in Verbindung mit S8 193 ff. daf.) sehen die Mitwirkung des Gerichtsschreibers vor. Die Tatigkeit des Gerichtsschreihers wird beim Reichsfinanzhof von deffen mit Bürobeamten besetzter Geschäfts⸗ stelle wahrgenommen; dieser waren die Obliegenheiten an Stelle des Gerichtsschreibers zu übertragen.
Il. Spruchverfahren Zu § 11
Zu
Die Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde ist im 5 23 des Umsatzsteuergesetzes und im 8 Is des Gesetzes über eine außerordent— liche Kriegsäahgabe für das Rechnungsjahr ls ausdrücklich auf einen Monat bemessen. Damit war der Vorgang für die allgemeine Be⸗ stimmung der Monatsfrist geschaffen, Don der für einzelne Abgabezweige abzuweichen nur Rechtsunsicherheit schaffen würde.
Die Vorschrift des , im ersten Absatz soll dem Um— stand, Rechnung tragen, daß die Ftechtsbeschwerdẽ nicht nur bei der Behörde, deren Entscheidung angefochten wird, fondern auch ber den im Abs. 2 des 12 genannten Behörden angebracht werden kann. Es oll. vermieden werden, daß etwa durch einen Feiertag am Sitze dieser Behörde, der die Behändigung einer am letzten Tage der Beschwerde⸗ frist, mit der Post eingehenden Rechtsbeschwerde hindert eine Frist⸗ versäumung und damit die Verwerfung der Beschwerde herbeige ührt wird.
Beschwerdeberechtigt ist selbstverständlich derjenige, dem eine der im S? des Gesetzes über die Errichtung eines Reichsfinanzhofs usw. erwähnten Ahgaben abgefordert wird der Steuerpflichtige). Be⸗ schwerdeberechtigt it weiter nach 8 23 desselben Gefetzzes bie Reichs aufsichtshehörde. Wer sonst beschwerdeberechtigt ist, insbesondere wer ie für den Bundesstaat, dem die Verwaltung und Erhebung der
eichsabgaben übertragen ist, einlegen kann, die oberste Landesfinanz · behörde oder in Preußen) der Vorfitzende der Veranlagungskommission oder etwa die Gemeindebehörde, der = wie in Üimfatzstenerfachen zu. lässig ist — die Verwaltung und Erhebung der Abgabe übertragen ist, oder ein besonderer mit der Wahrnehmung des Steuerintereffes beauf⸗ tragter Beamter, ist dem Landesrechte zu entnehmen. Allgemeine Vosschriften darüber, wie diese Stellen dem Steuerinteresse abträgliche EGntscheidungen erfahren, bestehen nicht. Dig Zustellung solcher Gnt— scheidungen vorzuschreiben, würde über den Gegenstand des Entwurfs hinausgehen und somit unzulässigerweise in das Landesrecht eingreifen, auch kaum sachgemäß sein. Der Beginn der Beschwerdefrist kann aber auch nicht von dem mehr oder weniger zufälligen Umstand abhängig gemacht werden, ob und wann die erwähnten Stellen von der Ent? scheidung Kenntnis erlangen, vielmehr ist im Interesse des Steuer Pflichtigen und zur endgültigen, ordnungsmmäßlgen Abwicklung des Veranlagungsgeschäfts ein . Fristheginn für alle Beschwerde⸗ berechtigten zu bestimmen. In der nach § 24 des Gesetzes über die Errichtung eines Reichsfinanzhofs ur. vom Buntesrate zu erlassenden Geschäftsanweisung für bie Reichs aufsichtsbehörden werden Anordnungen zu treffen sein, die gewährleisten, daß die Reichsaguf⸗ sichts behörde in der Lage ist, sich innerhalb' der Beschwerdefrist Kenntnis von den sie berührenden Entscheidungen zu verschaffen. Ent⸗ sprechendes gilt für die Anweifung der Landesbehörden durch die Landesregierungen.
Zu 5 12
Grundsätzlich muß die Rechtsbeschwerde bei der Stelle eingelegt werden, die über die streitige Abqabeforderung in erster R ent⸗ schieden hat; doch soll ein Fehler in dicher Richtung dem Besckwerde⸗ führer insoweit nicht zum Nachteil gereichen, als die Rechtsbeschwerde beim Reichsfinanzhof oder bei einer anderen Vorinstanz eingereicht wird, die mit dem streitigen Abgabeanspruch befaßt gewesen ist. 5 78 Abs. 4 des sächsischen Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege bom 6. Juli 1809 sowie die noch viel weitergehende Vorschrift im 5 123
Abs. 2 der Reichsversicherungs ordnung bieten hierfür Vorgänge. „Daß hei den als Vorinstanzen in Betracht kommenden Landes- behörden Einrichtungen bestehen, die die Einlegung, der Rechts= beschwerde zu Protokoll ermöglichen, darf Dorausgesetzt werden. ; . Zu. Abf. 4 vergle5che 353 der Zibilprgießdrd nung. Solhst⸗ .
verstendlich wird mit der Vorschrift unter Nr 3 nickt verlangt. daß
der Beschwerdeführer sich ausdrücklich des Wortes „Rechtsbeschrwerde bei Einlegung seines Rechtsmittels bebienen müffe. Es genügt, wenn er erkennbar seinen Willen zum Ausdruck bringt, daß er die Nach— prüfung der ihn beschmexenden Entscheidung durch den KReichsfinanzhof oder doch durch eine höhere richterlich Instanz wünscht. Wenn er sich freilich mit einer nicht in diesem Sinne auszulegenden Erkfarung an eine andere Behörde, etwa an die oberste Landesfsnanzbehörde, wendet, so kann hierin eine Rechtsbeschwerde nicht erblickt werden' Annehmbar werden aber die Landesregierungen Vorfehrungen treffen,
daß bei einer unzuständigen Stelle eingehende Rechtsbeschwerden an
Bie zuständige Behörde geleitet werden, vielleicht auc, daß in die Entscheidungen der Landesbehörden eine Rechtsmittelbelehrung auf⸗ .
genommen wird. . Zu S5 15 und 18
n der Beschwerdeberechtigten vgl. die Ausführungen zu ; Das Recht der Anschließung soll die Möglichkeit gewähren, in einem auf die Rechtsbeschwerde hin anhängig gemachten Verfahren eine Entscheidung herbeizuführen, die dem Beschwerdeführer ungün⸗ stiger ist als ö Entscheidung. Ohne Anschließung eines andern Beschwerdeführers kann der Reichsfinanzhof nicht zu⸗
ungunsten des Beschmerdeführers die angefochtene Entscheidung é. ändern da solches mit dem Grundgedar — e , g ens vom Gese eWzur Verfügung gestellt wird, um seine 7 ö. 3
e
dgedanken eines Rächtsmittels, das ge zu vei besse rn, nicht; reinbarist. Hierdon, wis es in der Ge— s . . Fall ast? (bayetisches Gef etz über die Errichtung eines Verwaltungsgerichtshofs und das Verfahren in Verwaltungsrechtsachen vom 8. Äugust 1878 Artikel 3s Abs. 4, säch⸗
sisches Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege vom 19. Juli 1960
3 B Abf. i) abzumeichen, würden mir ganz überwiegende öffent⸗ liche Interessen rechtfertigen, die in Abgabensachen, zumal bei der unbeschränkten Möglichkeit der Anschließung, nicht als vorliegend er⸗ achtet werden können.
Das Recht der Anschließung an eine Rechtsbeschwerde bezieht
sich nur auf die im Streit befangene, einem bestimmten Steuerpflich⸗
tigen gegenüber geltend gemachte Abgabeforderung. Andere Steuer⸗
pflichtige, gegen die vielleicht aus demselben Rechtsgrund oder aus
einem gleichartigen Rechtsgrund. eine gleichartige Abgabeforderung geltend gemacht wird oder die für die streitige Abgabeforderung als
suchenden meist überschätzt. In Streitigkeiten, deren Sachverhalt nach
Gesamtschuldner in Anspruch genommen werden oder die sonst von der Geltendmachung der Abgabeforderung unmittelbar oder ö