Bekanntmachung über Höchstpreise für Zement.
Auf Grund des § 1 der Bundesratsverordnung vom B. Januar 1917 RGB. S. 74) wird bestimmt:
Die durch die Bekanntmachung des Reichskommissars für Zement dem 27. Mai 1918 (bergl. „Deutscher Reichsanzeiger und Kal. Preuß. Staatsanzeiger Nr. 123 vom 28. Mai 1915) sestgesetzten Kriegs- teuerungszulagen für Zementlieferungen werden für die Zeit vom ö bis zum 31. Dezember 1518 um den Betrag von 70 0 erböht.
Vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 1918 gelten also als Grenzpreise für 10 0090 kg Zement ab Werk ohne Verpackung:
a) Im Gebiet des Norddeutschen Zement Ver— bandes:
1. Für Lieferungen an die Heeresverwaltung zu Bauten an der Front and an die Staatsverwaltungen für Staats bauten:
400 4 180 4 85 4 70 — 7365 t, 2. Für Lieferungen an alle sonstigen Zementabnehmer: 155 * 185 S5. 76 S So3s dd6.,,
b) In Gebiet des Rheinisch⸗⸗Westfälischen Zement-Verbandes, einschl. Verkaufsver— einigung Rheinischer Hochofenzementwerke:
1. Fuͤr Lieferungen an die Peeresverwaltung zu Bauten an der Front und an die Staatsverwaltungen für Staatsbauten:
400 180 4 85 4 70 — 735 M, 2. Für Lieferungen an alle sonstigen Zementabnehmer: 430 175 85 4 70 — 760 4. —
29 Gebiet des Süddeutschen Zement-Ver—⸗ andes:
I) Für Lieferungen an die Heeresverwaltung zu Bauten an der Front und an die Staatsverwaltungen für
Staatsbauten: 400 4 180 4 85 4 70 — 735 s, 2) Für Lieferungen an alle sonstigen Zementabnehmer: 470 180 4 85 4 70 — S5 . Zu a?, b2 und e 2 wird bemerkt: ö Die Zementverbände setzen für ihre Privatkundschaft in den einzelnen Verkaufsstellen Stations ⸗Frankopreise fest, die nach den tatsächlichen oder den Durchschnittssrachten bemessen sind. Von der Reichsstelle für Zement werden diese Stations. Frankopreisberech⸗ nungen vor ihrem Inkrafttreten auf die Zulässigkeit der angewandten Berechnungsart geprüft. Berlin, den 27. September 1918.
Der Reichskommissar für Zement. J. V.: Lorenz⸗Meyer.
—
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung italienischer Unterne hmung en, vom 26. November 1914 (RGBl. S. . und vom 24. November 1916 (RGBl. S. 1289) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.
836 Liste.
Der in der Gemarkung St. Kreuz i. Lebert. gelegene Grundbesitz der italienischen Staatsangehörigen Rataggi Marco A ostino Bau⸗ unternghmer in St. Kreuz i. L, und Ehefrau, Marie Valerie geb. Lomga (Zwangsverwalter: Notariatssekretär Leipp in St. Kreuz).
Straßburg, den 20. September 1918.
Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. . 2 J. A.: Bickell.
—— —
Bekanntmachung.
Der Gemüsehändlerin 3 Christine Moeller, geb. Schellhas, Gotha. Gerbergasse 6, ist auf Grund des 5 1 der Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichskanzlers vom 33. Sep- tember 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (Reichs · Gesetzbl. Seite 603) und der Ausführungsbestimmungen des erzoglich S. Staatsministeriums vom 9. Sktober 1915 hierzu der
andel mit Qbst und Gemüse wegen Unzuverlässigkeit un ter— agt worden. Die Untersagung wirkt für das Reichsgebiet.
Gotha, den 19. September 1918. Der Stadtrat. Unverfähr i. V.
Königreich Preußen.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwang s⸗ weise Verwaltung amerikanischer Unternehmungen, vom 13. Dezember 1917 (RGGBl. S. 1105) in Verbindung mit den Verordnungen vom 26. November 1914 (RGGBl. S. 187) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. SY) ist nach Zu⸗ stimmung des Herrn Reichskanzlers für die amerikanische Be⸗ teiligung an dem Nachlaß des in Berlin-Wilmerg dorf ver⸗ storbenen Rentners Lazarus Mayer die Zwangsverwaltung angeordnet (Verwalter: Rechtsanwalt Max Ohnstein in Berlin W. 50, Tauentzienstraße 76).
Berlin, den 26. September 1918.
Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Neuhaus.
—
Bekanntmachung,
betreffend Verkehr mit Schlachtpferden und Pferdefleisch.
Auf Grund der Verordnung des Herrn Staatssekretärs des Kriegsernährungsamts vom 14 Juni 1918 (RGB. S. Höh), betreffend Abänderung der Bekanntmachung über Pferdefleisch vom 13. Dezember 1916 (RGBl. S. 1357) und der Aus⸗ führung anweisung der Landeszentralbehörden vom 15. Juli 1918 wird für den Bezirk der Provinzlalfleischstelle folgendes bestimmt:
f l) Vom 1. Oktober 1918 ab ist der Betrieb des Roßschlächterei⸗ gewerbes einschließlich des Ankaufs von Pferden zur Schlachtung und des Handels mit Pferdefleisch nur solchen Personen oder Stellen ge— stattet, denen von der Propinzialfleischstelle eine besondere Genehmi⸗ gung hierzu erteilt worden ist; nur an diese Personen oder Stellen dürfen zur Schlachtung bestimmte Pferde abgegeben werden.
2) Das geschlachtete Fleisch ist bis auf weiteres den Kommunal⸗ verbänden zur Verfügung zu stellen, welche dasselbe nach Anweisung der Provinzialfleischstelle zu verwenden haben. ; ᷣ
Der Antrag zum Betrieb des Roßschlächtereigewerbes ist schriftlich durch den für den Sitz des Betriebes des Antragstellers zuständigen Kommunalverband einzureichen. Der Kommunalverband hat festzustellen, ob der Antragsteller bereits vor dem 1. August 1914 den Betrieb des Roßschlächtereigewerbes ausgeüht hat, und sich bei
Abgabe dieser Bescheinigung rn nn zu äußern, ob gegen die Erteilung der Erlaubnis Bedenken besteben. . ;
4 Die pr bin a if eis entscheidet über die 6 zum Betrieb des Roßschlächtereigewerbes, welche durch Austen mn J eines Ausweises erteilt wird und nur fär den Bereich der Provinz Brandenburg und des Stadtkreises Berlin Gültigkeit hat. nm
Die Ausstellung des Ausweises kann an Bedingungen ge . und jederzeit widerrufen werden. Für die Ausstellung des Ausweise ist eine Gebühr zu entrichten. Die Erteilung der Genehmigung wird in den beiden Regierungsamtsblättern und in den Kreisblättern der brovinz bekannt gemacht. ; J ö ig . ist bei Ausübung des Gewerbes mitzuführen und dem Verkäufer vorzulegen. Auf Verlangen ist er den Ueber⸗ wachungsbeamten der Provinzialfleischstelle sowie den Polizeibeamten vorzuzeigen. ;
u ler alle Geschäfte ist ordnungsmäßig Buch zu führen: gn 3. eines jeden Monats ist eine Meldung über den Umfang des Ge⸗ schäfts im abgelaufenen Monat auf vorgeschriebenem Vordruck an die Provinzialfleischstelle zu erstatten. Die Bücher sind der Provinzial⸗ fleischstelle bejw. dem von ihr beauftragten Ueberwachungsbeamten auf Verlangen zur Nachprüfung vorzulegen.
7) Wer den Bestimmungen dieser Bekanntmachung zuwider. handelt, wird mit Gefängnis bis zu 1 Jahr und mit Geslbstrafe bis zu 19690 M oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben der Strafe können die Gegenstände, auf die sich die strasbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht, ein⸗ gezogen werden. ö. .
Diese Bekanntmachung tritt mit dem 1. Oktober 1918 in Kraft.
Berlin, den 24. September 1918.
Königlich Preußische Provinzialfleischstelle. Der Vorsitzende: Gosling, Regierungsrat.
Bekanntmachung.
Gemäß 8 48 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (GS. S. 152) wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der im laufenden Steuerjahre zu den Kom⸗ munalabgaben einschätzbare Reinertrag aus dem Betriebsjahr 1917 der Halberstadt⸗Blankenburger Eisenbahn bezüglich ihrer preußischen Strecken . 200 031 S6 33 8 l t worden ist.
Magdeburg, den 23. September 1918.
Der Königliche Eisenbahnkommissar. Sommer.
Königliche Technische Hochschule zu Hannover.
Die Vorträge und Uebungen werden im Winterhalb— jahr 1918/19 Montag, den 30. September 1918 be— ginnen. Einschreibungen dazu erfolgen vom 16. September bis 5. Oktober 1918. Programme werden vom Sekretariat gegen
Einsendung von 1,10 M in deutschen Reichspostmarken oder auf
Wunsch gegen Nachnahme zugesandt. Hannover, im September 1918.
Der Rektor der Technischen Hochschule. Tros ke.
Bekanntmachung. Dem geschäftsführenden Leiter der Schankwirtschaft Zum Austernmeyer. AÄlfred Jensen in Charlottenburg, Kurfürsten⸗ damm 21, habe ich die Wiederaufnahme des ihm durch Ver— fügung vom 22. Februar d. Is. untersagten Handels gestattet.
Berlin⸗Schöneberg, den 24. September 1918.
Der Polizeipräsident zu Berlin. Kriegswucheramt. J. V.: Dr. Pokrantz.
—
Bekanntmachung.
Der Ehefrau des Käsefabrikanten Bernhard Wirries in Harlum, der ich auf Grund der Verordnung über Käse vom 20. Oktober 1916 in Verbindung mit 5 1 der Bekanntmachung über die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sep⸗ tember 1915 den Betrieb geschlossen und den Handel mit Käserei⸗ produkten untersagt hatte, gebe ich den Betrieb und Handel wieder frei.
Hildesheim, den 23. September 1918.
Der Landrat des Landkreises Hildesheim. Heye. ——
Bekanntmachung.
Unsere Verfügung vom 23. April d. Is, wonach der Firma Paul Aßmann jun., hier, Bahnhofstr. 8, der Handelsbekrieb mit allen Lebens- und Futtermitteln sowie mit Gemüsesämereien untersagt ist, heben wir hiermit wieder auf. — Die eni— stehenden Kosten werden von hier aus erstattet werden.
Kalbe, Saale, den 19. September 1918.
Die Polizeiverwaltung. Dr. Büttner.
Bekanntmachung.
Der Firma Thams CK Garfs, Inhaberin Frau Maria Klingberg in Naumburg (Saale) wird die Wiederaufnahme des Handels mit Nahrungsmitteln in der Filiale in Neisse, Ring Nr. 2, vom 1. Oktober 1918 ab wieder gestattet.
Neisse, den 20. September 1918.
Die Polizeiverwalturg. J. V.: Meyers.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGS. S. 663) habe ich dem Kaufmann Kurt Becker in Berlin, Mathieustraße 10, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegen⸗ ständen des täglichen edarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.
erlin⸗Schöneberg, den 21. September 1918.
Der Polizeipräsident zu Berlin. Kriegswucheramt. J. Vm: Dr. Po krantz.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handek (RGBl. S. 603), haben wir der Händlerin Kgtharing Eckhardt in Dort mund, Andreasstraße Nr. 11 (Geschäftslokal Münsterstraße Nr; 15), durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel) mt Lebensmitteln aller Art sowie mit sonstigen Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuperlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unters ag t. Die Untersagung wickt
für dag Reichsgebiet. — Die Kosten der amtlichen Bekanntmachung ! h
dieser Verfügung im Reichsanzeiger und im amtlichen Freisblalt
sind von der Betroffenen zu tragen.
Dortmund, den 20. September 1918. Lebensmittelpolizeiamt. Tschackert.
— —
Bekanntmachung.
Den Bäckereibetrieb des Händlers Michael To
. 1 Rauxel-Schwerin, Grimbergstraße t habe ic . Unzuverlässigkeit des Inhabers auf Grund der Neichsgetreideordnun vom 29. Mai 1918 und der hierzu im § 71 erlassenen Ang ih en vorschriften bis auf weiteres geschlossen.
Rauxel, den 23. September 1918. Der Amtmann. von Wehren.
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Nichtamtliches.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 27. September 1918.
Seine Majestät der Kaiser und König hat, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, nach seiner Rückkehr von Eckernförde vorgestern abend Kiel im Hofzuge verlassen.
In der am 26. September unter dem Vorsitz des Stell⸗ vertreters des Reichskanzlers, Wirklichen Geheimen Rats von Payer abgehaltenen Vollsitzung des Bundesrats wurde der Entwurf einer herordnung, hetreffend die Unterstützung von Familien der in den Dienst eingetretenen Mannschasien, an—
genommen.
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Handel und Verkehr und für das Landheer und die Festungen, die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr ünd für Justtz= wesen sowie der Ausschuß für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen.
Das Königliche Staatsminist er ium trat unter dem Vorsitz seines Praͤsidenten, Reichskanzlers Grafen von Hertling, heute zu einer Sitzung zusammen.
Laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ liegen Nachrichten vor, wonach von dem bulgarischen Minister⸗ präsidenten Malinow an den Führer der gegen Bulgarien operierenden Ententetruppen das Angebot eines Waffen— a re nh gerichtet worden sei. Wie gemeldet wird, st Herr Malinow mit diesem Angebot auf eigene Hand ohne Zustimmung des Königs, des Parlaments und der bulgarischen Heeresleitung vorgegangen. In den bundestreuen Kreisen Bulgariens hat dieses Vorgehen Malinows große Erregung hervorgerufen. Militärische Maßnahmen zur kraft⸗ vollen Unterstützung der bulgarischen Front fn im Gange. Eine Gegenbewegung gegen den Ministerpräsidenten NMalinow macht sich, nach den letzten Nachrichten aus Sofia zu urteilen, bereits geltend.
Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ erfährt, hat die deutsche Regierung der hiesigen schweizerischen Gesandtschaft elne Ein spruchsnote zur Uebermittlung an die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika überreicht, in der Verwahrung gegen die Benutzung von Schrotflinten durch amerika⸗ nische Soldaten eingelegt wird.
Oesterreich⸗ Ungarn.
Von zuständiger Stelle des Verbandes der deut sch⸗ nationalen Parteien wird der „Parlaments korrespondenz iufolg⸗ nachstehende Erklärung veröffentlicht: ;
Line parlamentarische Berichterstattungsstelle brachte vor einigen Tagen, mit dem Anschein, aus deutschen ÄAbgeordnetenkreisen er unterrichtet zu sein, die Nachricht, in deutschnationalen Kreisen würde man unter, der Voraussetzung, daß Ungarn die ursprünglich deutschen Gebiete von Preßburg, Eifenstadt, Oeden burg und Steinamanger abtreten würde, den Verzicht auf Bosnien erörterungsfähig finden. Diese Nachricht stellt sich als völlig erfunden herguß. Die Beratungen der verantwortlichen deutschnationalen Politiker bewegen sich in ganz anderer Fiichtung. Cin solcher Plan, wie der von der eiwähnten Berichterstartungsstelle behauptete, ist überhaupt nicht erwogen worden, weshalb die Nachricht alß Jrre⸗ führung der Oeffentlichkeit bezeichnet werden muß.
Polen.
Das Staatsdepartement hat dem „Kurjer Polski“ zufolge den Warschauer Magistrat benachrichtlgt. daß von den Ver⸗ treten des Regentschaftsrats in Rußland die Antwort ein— getroffen sei, daß trotz der grundsätzlichen Zustimmung des Kommissarials für Auswärtige Angelegenhälten das Ver— mögen des Warschauer Magistrats infolge der ent— schiedenen Opposition des polnischen Kommissarlats und der polnischen Liquidations kommission bis jetzt nicht zurückerlangt
werden könne. Frankreich.
In der Kammer befragte ein Abgeordneter den Marine⸗ minister üer die Seuchen, die in den Marine depots von Brest, Rochefort und Lorient ausgebrochen feien, und sagte laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“:
Das Marinedepot in Lorient sei außerordentlich schmutzig ge— halten. egen der Grippe habe man junge Matrofen auf ein altes Schiff, gebracht und 20g Piatrofen ind zübor nicht desinfigzierte Räume gepfercht. Das . sei se schmutzig gewesen, daß die Mannschaften vorzogen, sich n cht zu waschen. Die Epidemie im zweiten Depot von Brest, das von Schmutz starre, dauere seit langem an. In den Räumen, die für 13600 Mann bestimmt waren, feien 100b untergebracht. Der Marineminister Leygues versuchte die Erregung durch den Hinweis zuf das Auftreten der Cpidemie in allen. europätschen Ländern zu beschwichtigen. Die Kriegshäjsen seien übrigens nicht mehr betroffen als Andere Hentren, allerdings fei es richtig' daß der Infektionsherd Brest sehr bösartig fei. Pie Gpidemie sei unlängst infolge vor— beugender Maßnahmen in Brest zurückgegangen, aber nach der Ein, reihung der Jahresklasse 1920 wieder verstärkt aufgetreten. Darauf sei die Einziehung der Jahresklasse 1929 gc gf worden. Er erkenne an, daß das Depot Lorien! den gesundheitlichen Ansyrüchen
nicht genüge, doch könne man es während des Krieges nicht nen auen.
Rach e . Rußland.
Khem Dekret vom 24. September jst bie Reich z , ängert worden. 1 chaft ver⸗
„ Die Zeitung „Mir“ meldet die Aurftckz
üb ; —⸗ e Zurückz , n Massente rar. In ö K ; ö rach, wieder zu den gute Method ; Revolution zurückzukehren. Die Mt, en guten Methoden der r nen zurückzukehren. Die Mehrheit habe sich ihm an—
Niederlande.
Das Ministerium des Aeußern teil spon denzbüro! zufolge mit, daß der hol in London beauftragt worden ist des holländischen Hoheit gebi englische Flugzeuge am 25.
er,, das Ministeri
e
hen Berichten
e ng läßt jedoch die
kräfte sich der erwähnten
g gemacht haben. Für diesen Fall hat das Geschehene ausgesprochen.
— Ein Amsterdamer Blatt meldet, daß die holländische Regierung gegenwärtig keine Aus fuhrerlaubnis für Skandinavien mehr erteile, weil dle Deutschen keine Geleit scheine mehr bewilligten. Die Ursache dafür soll, dem Blatt zufolge, in dem Umstand zu suchen sein, daß einem holländischen Schiff die Bewilligung zur Ausfahrt nach England erteilt worden sei, Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ an zuständiger 5 ö die ele the n n lig ng aus dem Grunde
orden, weil ausz deutschem Schi nach England gefahren sind. , ,
Rumänien.
In der Angelegenheit der Heirat des Kronprinzen Carol richtete Professor Gerotä, Vertreter der H en Landesuniversität, im Senat an die Regierung eine AÄn—⸗ frage, in der er, wie „Wolffs Telegraphenbüro“— meldet, das Verhalten des Kronprinzen als ein Ergebnis der verfehlten und mit den Interessen der Nation im Widerspruch stehenden Politik des Koͤniglichen Hofes, der sich mit unaufrichtigen und schmeichlerischen Anhängern umgeben habe, hezeichnete. Die Handlungsweise des Kronprinzen sei unleugbar sehr schwer⸗ wiegend, da er alt aktive Militärperson die Landesgrenze über⸗ schrlitten und sich in eine Stadt eines fremden Landes be⸗ n habe, die von den Mittelmächten verwaltet wird, mit h
. Rumänien den Frieden noch nicht endgültig ratifiziert
Der General Jancovezeu erklärte bezüglich der Bestrafun des Kronprinzen, diese verletze die milikärischen . denn jede Strafe, die 66 Tage überschreite, müsse von den Instanzen des Militärgerichts verhängt werden. Habe sich Prinz Carol ohne Erlaubnis seiner minktärischen Vorgesetzten ver⸗ gShelicht, so müsse er nach den Vorschriften der Gefetze als Militärperson aus dem Heere gusscheiden. Als Senator (der Kron⸗ prinz ist verfassungsmãß iges Mitglied des Senats) sei durch die verhängte Strafe? seine Immunität verletzt. Auf jeden Fall aber könne der Kronprinz nicht Thronfolger bleiben. Der Senator Gerotg, stellte mehrere Fragen im ähnlichen Sinne. Der Ministerpräsident Marghitoman antwortete, daß der, König eine derartige Disziplinarstrafe diktiert habe, um zu zeigen, daß ein königlicher Prinz wegen militärischer Vergehen eine härtere Strafe erhalten müsse als andere Offiziere. Ueber die Röfung, der Frage bat der. Meinifterpräsident den Sent, die weiteren Mitteilungen, die er baldigst machen werde, abzuwarten.
Ukraine.
Der türkische Botschafter Muchtar Bei erklärte, wie Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, bei feinem Empfange durch den Hetman, daß die türkische Regierung die feste Absicht hege, ift und in Zukunft freundschaftliche Beziehungen zur
raine zu unterhalten, zumal keinerlei Gegensätze beständen,
und bestrebt sei, enge wirtschaftliche Beziehungen anzubahnen.
— Nach Pressemeldungen treffen fortgesetzt in Kiew in großer Zahl ehemalige russische hohe Würdenträger und Mit⸗ glieder der russischen gesetzgebenden Körperschaften ein.
— Die in Kiew stattfindende Tagung der ukraini— schen Sozialföderalisten weist in einer Entschließung auf die äußenst schwierige Lage der ukrainischen Kulturorgani— sationen im Lande hin. Die Beziehungen zu ben befreundeten Mächten müßten den Charakter voller Loya ität, gemeinsamen Vertrauens und gegenseitiger Achtung tragen, in erster Linie müsse die Anerkennung der Selbständigkeit der Ukraine bei den neutralen Staaten und die Anbahnung internationaler Wirt— schafts beziehungen angestrebt werden.
Amerika.
Nach einer Meldung der „Times“ läßt die Anwesenheit einer chilenischen Gesandischaft in Buenos Aires vermuten, daß man die Gelegenheit benutzen werde, um eine Annäherung zwischen den beiden neutralen Staaten, die gleich isoliert seien, zu besprechen. Gut unterrichtele Kreise meisen auf die Möglich- keit hin, daß eine Bewegung zuflande kommen wird, um die sogenannte ABC⸗Gruppe durch eine APC⸗Gruppe (Argentinien — Paraguay — Chile) zu ersetzen.
Kriegsnachrich ten.
Berlin, 26. September, Abends. (WB. T. B.)
In der Champagne und zwischen den Argonnen und der Maas haben auf breiter Front Eranzösisch a meri⸗ kanische Angriffe nach elfstündiger Feuervorbereitung he⸗ gonnen. Der Durchbruch des Feindes ist vereitelt. Der Kampf um unsere Stellungen dauert an.
Großes Hauptquartier, 27. September. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz.
In der Champagne zwischen den Höhen westlich der Suippes und der Aisne sowie nordwestlich von Verdun zwischen den Argonnen und der Maas haben Franzosen und Amerikaner gestern mit starken Angriffen be⸗
onnen. ; Der Artilleriekampf dehnte sich über die Höhen wesilich
der Sulppes nach Westen bis Reims, über die Maas nach
Osten bis zur Mosel aus. Dort folgten nur Teilangriffe; sie wurden nach heftigen Kämpfen abgewiesen. Bei shrer Abwehr östlich der Maas zeichneten sich auch österreichisch⸗ ungarische Truppen aus.
An den Hauptangriffsfronten leitete gewaltiges Artillerie— feuer die Infanterieschlacht ein. Westlich der Aisne brach der Franzose, östlich von den Argonnen der Amerikaner unter Einsatz zahlreicher Panzerwagen gegen unsere Stellungen vor. Befehlsgemäß wichen unsere Vorposten tämpfend auf die ihnen zugewiesenen Ver— teidigungslinien aus. Bei Tahure und Ripont gelang es dem Gegner in seinem bis zum Abend fortgesetzten Angriffen über unsere vordere Kampflinie hinaus bis auf die Höhen nordwestlich von Tahure und bis
ontaine en Dorm ois vorzudringen. Hier riegelten Re⸗ erven den örtlichen Einbruch des Feindes ab. Mit besonderer Stärke führte er seine Angriffe gegen unsere Stellungen zwischen Au berive und südöstlich von Somme⸗Py. Sie brachen vor unseren Kampflinien unter schwersten Verlusten für den Feind zu⸗ sammen. Auch nördlich von Cernay scheiterten die dis zum Abend mehrfach wiederholten feindlichen Angriffe. In den Argonnen schlugen wir Teilangriffe des Gegners ab.
Zwischen den Argonnen und der Mags stieß der Feind über unsere vorderen Kampflinien hinaus bis Montbkain— ville — Montfau gon und bis an den Maasbogen nord— östlich von Montfaucon vor. Hier brachten ihn unsere Re⸗ serven zum Stehen.
Der Feind konnte somit an einzelnen Stellen unsere In⸗ fanterie⸗ und vorderen Artillerieligien erreichen. Der mit weit gesteckten Zielen unternommene große französisch⸗ameri⸗ kanische Durchbruchsversuch ist am ersten Schlacht⸗ tage an der Zähigkeit unserer Truppen gescheitert. Neue Kämpfe stehen bevor.
Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.
GQMesinnungen sind wohlfeil —
ö — Worte erschüttern nur die uft;
. Erst die Tat zeigt den Wert! Deine Tat sei die „Neunte“!
Oesterreichisch-ungarischer Bericht. Wien, 26. September. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:
Keine größeren Kampfhandlungen zu melden. Der Chef des Generalstabes.
Bulgarischer Bericht.
Sofia, 25. September. (W. T. B.) Generalstabsbericht vom 24. September.
Mazedonische i. Westlich vom Ohridasee war das beiderseitige Artilleriefeuer zeitweise ziemlich heftig. In der Gegend von Bitolia griffen feindliche Einheiten mehr⸗ mals erbittert unsere Stellungen an, sie wurden aber blutig abgewiesen, zum Teil nach Handgemenge. Mehrere unver⸗ wundete französische Gefangene blieben in unserer Hand. Nördlich von der Tscherna zogen sich unsere Einheiten un⸗ gestört vom Feinde planmäßig auf die Babunaberge zurück. Bei Kriwolak griff der Gegner mit starken Kräften an. Der Kampf ist noch im Gange.
Der Krieg zur See.
Berlin, 26. September. (W. T. B.) Im Atlantik ver⸗ senkten unsere U⸗Boote 280900 Br.⸗R.«⸗T., darunter drei ,, von zusammen etwa 18 000 Br⸗R.⸗T., von denen einer als Amerikaner festgestellt wurde.
Der Chef des Admiralstabes der Marine.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Hauptausschuß des Reichstages setzte gestern die Besprechung über die politische Lage fort. Alsbald' nach
Eintritt in die Tagesordnung ergriff der Reichskanzler Dr. Graf von Hertling laut Meldung des „Wolffschen Telegraphen⸗
büros“ das Wort zu folgenden Ausführungen:
Meine Herren! Die Beschwerden, die gestern von allen Rednern gegen die Handhabung der Zensur und des Vereins- und Versamm⸗ lungsrechts geltend gemacht sind, müssen von mir zu einem erheblichen Umfange als begründet anerkannt werden. (Hört, hört! Wenn all⸗ gemein in gewissen Korpsbezirken Verbote ergangen find, daß in Ver⸗ lammlungen nicht über die Wahlrechtsvorlage gesprochen werden darf, und zwar weder von Freunden noch von 69. der Vorlage, so ist dies ein nicht halibarer Zustand, der übrigens inzwischen schon durch einen Erlaß des Militär-Oberbefehlshabers beseitigt ist. Nach der Lage der Gesetzgebung und der zu deren Ausführungen ergangenen Verordnungen sind der Reichskanzler und die obersten zivilbehörden der Bundesstagten zurzeit nur in der Lage, durch Vorstellungen und Darlegungen ihrer Auffassung eine Einwirkung auf die zur Entschei⸗ dung allein hefugten miliiärischen Stellen auszuüben. Etz ist von dem Herrn Abg. Fischbeck anerkannt, daß in einer Reihe von Korps— bezirken berechtigte Klagen über unzulässige Beschränkung des Ver— eins. und Verjammlungsrechts nicht erhoben werden tönnen, während es andere Korpsbezirke gibt, in denen fortgesetzt bei jedem Jusammentritt des Hauptausschusses Klagen, deren Be— gründung zum Teil auch von mir anerkannt werden muß, vor⸗ getragen werden. An den materiellen Befugnissen, welche das Be— lagerungszustandsgesetz der vollziehenden Gewalt überträgt, kann nach meiner Ueberzeugung in Deutschland ebensowenig gerüttelt werden, wie dies in den übrigen kijegführenden Staaten, ja so— gar in den neutralen Staaten, auf Grund älterer ober für den Kriegsfall hesonders erlassener Gesetze geschi ht. Der Krieg bringt es mit sich, daß den Behörden außerordentliche Vollmachten zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung übertragen werden müssen. Dagegen habe ich mich unter dem Eindruck einiger besonders empfindlicher Vorkommnisse der letzten Zeit davon überzeugt, daß bei der langen Dauer des Krieges in der Handhabung dieser außer ordentlichen Vollmachten auf dem Gebiete der ZJensur und des Vereins- und Versammlungsrechts wesentliche Aenderungen eintreten müssen. Wir sind in die Enpägung der verschiedenen Wege eingetreten, die zu diesem Ziele führen können; an sich erscheinen wohl als die nächstliegenden folgende: Ein Eingriff der Kommandogewalt, durch die die Zustäubigkeit der Militärbesehlshaber entsprechend eingeschtänkt wird, oder ring Aendz ung der hestehenden Gesetzgebung in' der Richtung, daß die den militärischen Instanzen seither“ allein zugewiesenen Auf⸗
gaben je nach deren Charakter zwischen diesen und den in Friedent⸗ zeiten berufenen bürgerlichen Behörden geteilt werden, oder endlich die Einfügung ausreichender bürgerlicher Elemente in die letztlich zur Entscheidung berufenen militärischen St len Ich bin selbstverständlich nicht in der Lage, heute anzugeben, welcher der hier angedeuteten einzuschlagenden Wege am sichersten zum Ziel führt. Seien Sie aber versichert, meine Herren, daß bis zu Ihrem nächsten Zusammentritt im November eine allen berechtigten Klagen entsprechende Aenderung in die Wege geleitet sein wird, und daß uns und dem Volke Erörterungen, wie sie bisher unsere Zeit und Kraft so vielfach in Anspruch genommen haben, künftig erspart bleiben werden. (Beijall.) Meine Herren, Sie sehen, daß ich durchaus nicht willens bin, mich berechtigten Beschwerden zu verschließen. Im Gegenteil, ich werde mit aller Entschiedenheit dahin wirken, daß diese berechtigten Beschwerden aus dem Wege geräumt werden. Nun aber, meine Herren, bitte ich auch Sie, nun— mehr alles Trennende zurückzustellen und das Einigende voranzustellen. Wie ich schon vorgestern gesagt habe: Wir haben doch alle nur das eine Ziel und das eine Interesse: den Schutz des Vaterlandes, seiner Unabhängigkeit und seiner Entwicklungsfähigkeit. Dieses Ziel können wir nur dann erreichen, wenn wir auch im Innern fest und einheitlich zusammenstehen: dann aber werden wir es erreichen. (Beifall.)
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maszrregeln.
—
Kopenhagen, 25. September. (W. T. B.) „Nationaltidende“ meldet aus Malmö: Im Laufe dieses Monats sind in Schweden nicht weniger als 800 Personen an der spanischen Grippe ge— storben; gestern allein wurden 60 Todesfalle gemeldet.
Nach weisung über den Stand von Viehseuchen in Osterreich am 18. September 1918. (Auszug aus den amtlichen Wochenausweisen.
Maul ⸗ Schwemme· Rotlauf
und pest Notz Klauen⸗ (Schweine⸗ der Schweine
feuche ] leuche Jahl der versenchten
Sßfe
Gemeinden
Nr. des Sperrgebiets
Gemeinden
Gemeinden
Gemeinden
— — 22
2 Niederösterreich
821 *
k—— 2 — * 0
Oberöslerreich
Salʒbuig Steiermark
C oo — & O: DN 81111 d 8 983 8
— , ,
1111 18881
.
. . 6114 8 912111 n
Vorarlberg Böhmen
& oö = , .
— — * Se On
— ——
.
— C dd — O O CMO 0 Q , DN —— O deo
2 C d — C8 9 e —
STe = e = l
—
e — D 0 — — — 10d — do
— 6 1116141611111 86
S — O Or dN —
Bukowina Dalmatien
Die periodische Nachweisung über den Stand von Viehseuchen ist für Ungarn seit dem 23. Juli und für Kroatien-Slavonien feit dem 17. Juli in der bisherigen Ausfertigung — ungarisch⸗deutsch — nicht eingegangen.
Zusammen Gemeinden (Gehöfte):
Rotz 35 (42), Maul- und Klauenseuche 259 (2816), Schweinepest (Schweineseuche) 88 (195), Rotlauf der Schweine 156 (355.
Außerdem Pockenseuche der Schafe im Sperrgebiet Nr. 45 in 6 Gemeinden und 166 Gehöften.
Lungenseuche des Rindviehs und Beschälseuche der Zuchtpferde sind nicht aufgetreten.
. 4
C 8 8 18
11 1
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Literatur.
Im Auftrage des Generalstabes des Feldheeres ist nach amt— lichen Quellen eine eingehende Darstellung des rumänischen Feldzuges im Jahre 1916d unter dem Titel „Die Befreiung Sieben bürgens und die Schlachten bei Targu Jin und am Argesch“ von Hauptmann Walter Vogel (Preis 1,55) als 35. Heft des schon mehrfach erwähnten Werkes „Der große Krieg in Einzen— darstellungen“ (Verlag von Gerhard Staling, Oldenburg 4. Gr.) er⸗ schienen. Gerade zu einer Zeit, da infolge der langen Dauer und der Wechselfälle des Krieges vielfach Kleinmut und Verzagtheit um sich greifen, wird die Erinnerung an einen Abschnitt dez gewantigen Ringens wachgerufen, in dein die für unsere Feinde ver⸗ hältnie mäßig sehr günstige politische und militärische Lage durch ber= legene Feldherrntunst und die herbische Tapferkeit und den durch nichts zu brechenden Siegetwillen der Truppen der veibündeten Veittelmächte ine entscheidende Wendung erflhr. Der anscheinend ersol jlofe deutsche Angriff auf Verdun, die seit Wochen tobende Sommeschlacht, der Ginzug, der Italiener in Görz und ihre Erfolge am Isonzo, die Hrussilowm Dffensive und das Zurückweichen der österreichisch ungarischen Armeen hatten der lum inischen Negierung auch die letzten Bedenken ge— moin men, sich den Ententemächten anzuschließen und der Donaumonarchle den Krieg zu erklären. Die scheinbar so sicheren Hoffnungen auf den uscmmmaruch Desterreich⸗Uugarns wurden aber schwer enttäuscht. In klarer, fesselnder Weise schildert Hauptmann Vogel in dem vor—