1918 / 263 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 05 Nov 1918 18:00:01 GMT) scan diff

bei La Herie und gegen Beis le Pargny gesolgt. Der Feind wurde überall, teilweise im Gegenstoß, abgewiesen.

An der Aisnefront keine Kampfhandlungen. Zwischen Le Chesne und Sommauthe scheiterten Tei⸗⸗ vorstöße des Gegnerz. Auf den Hötzen südlich von Beaumont wiesen wir heftige Angrife der Amerikaner ab. Im Walde von Dieulet wichen unsere Truppen stärkeren Angriffen befehlsgemäß auf das östliche Maasufer nördlich von Sten ay aus. Suͤdlich von Dun wurden feindliche Abteilungen, die über die Naas vorstie ßen, auf den Fluß zurückgeworfen. Auf den Höhen ösilich der Maas scheiterten starke Angriffe, wesilich der Mosel Teilvorstöße der Amerilaner.

Der Erste Generalquartiermeister. Groener.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Präsident des Abgeordnetzenhauses, Wirkliche Geheime Rat Dr Graf von Schwerin-Löwitz ist gestern in Berlin gestorben. Ihm widmet der Erste Vize äsident des Abgeordnetenhaust 3, Geheime Justizrat Dr. Porsch folgenden Nachruf:

Heute, am Montag, dem 4. November 1910, entschlief in seiner Amtswohnung zu Berlin nach kurzem ichweren Leiden im 72. V-Fenz— jahre der Präsident des preußischen Abgeordnetenhauss Hans Arel Tammo Graf von Schwerin, Herr auf Löwitz, Kreis Anklam, Ehrendoktor der Philesophie und der Theologie, Königlicher Wirk— licher Geheimer Rat und Rittmeister a. D., Präsident d 8 Deut schen Landwirtschastsrats und des Königlich preußi⸗ schen Landes ökonomietollegtums, Mitglied des. Reichstages. Der Verblichene gehörte * dem Abgebrdnetenhause seit 15897 als Vertreter des Wahlbezirks Demmin ⸗Anklam⸗Usedom: Wollin Ueckermünde an. Mitglied des Reichstages war er seit einem Viertel jabrhundert, zwei Jahre hindurch auch Präsident dieser Körperschaft. Die höchste Stellung in Preußens gewählter Voltsvertretung wurde ihm im Jahre 1912 übertragen. Ein bahnbrechender, erfolggekrönter Landwirt und zu vielen Ehrenämtern berufen, hat er sich trotz alledem auch diesem hohen Amte mit Treue und Hingebung gewidmet. Seine abgeklärte Persönlichfeit, fein Gerechtigkeitsfinn und sein auf Ver⸗ sähnung und Ausgleich gerichtetes Wesen erwarben dem Verewigten die Liebe und Verehrung aller, die mit ibm zu tun hatten. Das Andenken des teuren, um das Vaterland hochverdienten Mannes wird immerdar gesegnet. sein.

Ge sundheitswesen, Tierkrankheiten und Absyperrungõ⸗ masßregeln. .

Schanghai, 4. November. (Reuter) Die in China herrschende Gripp'e richtet namentlich im Fan gtsetalere große Verheerungen an. Ganze Familien sind ausgestorben. Bejonders in den Provinzen Hupe, A nhat und Schensi verläuft die Krankheit tödlich. .

Theater und Musik.

Im Königlichen Opernhause wird morgen, Mittwoch, Der Eyangelimann“ mi den Damen Ejcher, Birkenström und den Derren Jadlowter, Krürfer und Bronsgeest in den Hauptrollen auf⸗ ae führt. Musikalischer Leiter ist der Kavellmeister von Strauß.

Im Königlichen Sch au spie lh aue geht morgen zum ersten Male Die Judasglocken, Schauspiel von Vans Knobloch, in Szene. Die Besetzung der Rollen st folgende: Stefan Prandtner: Herd. So mmerstorff., Vltille Hofmann: Fräulcin Steinsteck, Pennberger: Herr Mühlhofer, Mals: Frau Dora. Seligmann: err Vesper? mann, Bertram: Herr Zimmerer, Pfarrer: Herr Mannstadt, Eschenhornbäuerin: Frau Pategg. Leiter des Spiels ist ter Ober- spielleiter Bativ.

„Im Berliner Theater findet morgen, Mittwoch, die Erst— aufführung der Dverette Sterne, die wieder leuchten“, von Rudolf Bernauer und Rudolf Schanzer, Musik von Walter Kollo, statt. Die Bühnendilder sind nach Entwürsen von Svend Gade, die Ge— wänder nach solchen von Roland Schwarz angefertigt.

Im Kleinen Schau spiel haus geht in Abänderung des Spielplans am Sonnabend Strindberns „Gespenster⸗ sonate“, mit Paul Wegener und Gertrud Eysoldt in den Haupteollen, und am Sonntag Wedekinds „Frühlings Erwachen“ in Szene.

Im Deutschen Opernhaus wird die Kammersängerin Eva Plaschte⸗von der Ssten im Verein mit threm Gatten, dem Kammer⸗ änger Friedrich Plaschke, am Sonnabend, den J. November, in Tschaikowskos lvrijcher Zper „Eugen Onegin“ auftreten. Die Be⸗ zung der Hauptrollen ist folgende: Larina: ' Cmma Vimar, Tatjana: Ew hlaschter n der Osten, Olga: Margarethe Bach, Filipjewna: Paula Weber, Eugen Onegin: Friedrich Plaschke, Lensti: Rudolf Laubenthal. Die musikalische Lestung hat der Kapellmeister Ignaz Wag halter.

Am Donnertztag, Abends 6 Uhr, veranstaltet der als Nachfolger von Walter Fijcher an die Kaiser Wil kelm⸗Gedächtniskirche herufene Organist Fritz Heitmann, Schüler von Straube und Reger, in dieser Kirche (inen Bach⸗Abend. z

S SDebbels Demetrius“ wird am 10. November am Darm⸗ städter Hoftheater zum ersten Male in seiner reinen Gestalt dargestellt werden. Die Bedeutung dieser Uraufführung wird noch dadurch erhöht, daß ihr Schillers Fragment, als erstmalige Neben⸗ einanderstellung der beiden verschiedenen Formungen Tes gleichen Stoffes, vorausgeschickt wird.

Mannig faltiges.

Am 4. d. M. Abends, traf, wie W. T. B.“ meldet, ven Moskau fommend, der Kurier der hiesigen diplomatischen Vertretung der Sowjet⸗gte⸗ gierung auf dem GSahnhof Friedrich straße ein. Bei dem Heruntertragen⸗ des Gepäcks vom Bahnsteige wurde eine der Kisten duich Anstoßen beschädigt, so daß darin befindliche Papiere auf den Boden fielen. Diese Paxiere waren, wie sich heraus nelle, in deutscher Sprache gedruckse Flugblätter, die die deutschen Arbeiter und Soldaten zu blutigem Umsturz auf— sordern. Eins der Flugolätter, das Ton der Giuppe „Inter⸗ nationale“ (der Spanatusgruppe) unterzeichnet war, ent— bält einen Auftuf zum Revolutionskampf, während ein anderes Flugblatt die näheren Anweisungen für diesen Kampf gibt, zum Meuchelmorde und Terror auffordert. . Ansuchen der Bahnbeherde wurde das gesamte Kuriergepäck l einem geschlossenen und bewachten Yiaum sichergestellt und das Auswärtige Amt benachrichtigt, um diesem die Untersuchung und weitere Behandlung der Angelegenheit zu ermöglichen.

Im Lessingmuseum spricht am Donneretag, Abends 8 Uhr, Franz Siting über Schiller und serne Zeit“. Lieder von ioöbert Kahn singt Eddy Dell ing, begleitet von Furt Johnen. Am Sonnabend, Abends 8 Ühr, Hat er Kapellmeister Ed. Levy den ersten seiner Vorträge über Gächz Mart häus⸗Passion mit Gr. lzuterungen am Flügel. Die Gesänge führt Ging Goetz Leyy aus.

Sandel und Gewerbe.

Bei den Abrechnungsstellen wurden im Monat Oktober abgerechnet 10 0678 812 660 4.

Nach der Wochenübersicht der Reichsbank vom 31. Ok— tober 1918 betrugen (4 und im Vergleich zur Vorwoche):

Atti va. 1918 1917

Ss 66 Metallbestand ). . 2 693 182 000 2513 641 Mo. . . (55 175 Mο -.. 15 000) darunter Gold. 2550 09 00 2404570 090 Reichs u. Darlehns⸗

7II G60 F. zii Gùσφν

kassenscheine .. 3 O62 385 000 1023335 0

151 501 00G 31931000

Noten and. Banken 1887 000 2 158 0090 Wechsel, Schecks u. dis kontierte Reichs⸗

( 580 000) (—=— 4042 00)

schazanweisungen. 20 0679210 C00 11737 052 O00 ( I9036565500 Q 55 6)

5 S3 o] 13 154 655

(-. 672 G60 6. 3 4535 σ .

142 s5 115 894 0099 G 3 3865 e) (4. 3 So Goo) (— 2 078 905 000 1647 839 000

73 057 000) (4 30 6851 OOO) (—

Grundkapital. 180 000 0090 180 900 000 180 90000 (unverändert) (unverandert) (unverändert) Resewefonds . 984 23 00 80 137 000 S 471 090 unverändert (unverändert (underanderh) umlaufende Noten . 16 661 559 σ 6 10436 264 000 7260 0365 0b N40 7Sz O s άeia;obh) (4 225 412 006)

Lombardforderungen

Effekten.

sonstige Aktiven Va ssiva.

sonstige 2. fällige Verbindlichkeiten .

sonstige Passiwva .

Börse zu Berlin Notierungen des Boͤrsenvorstandes)

vom 5. November vom 4. November

fũr Geld Brief Geld Brief 833 t 6

100 Gulden 280 2807 280 1090 Kronen 177 76 Schweden 100 Kronen ? 192 Norwegen 100 Kronen 177 178 nnn. 100 Finn Mark 73 73 Schwe Franken eig, r,

bh So

olland ãnemart᷑

en⸗ Budapest 100 Kronen Bulgarien 100 Leva

Konstanti⸗ 100 Piafter 20, 30 2, 40

novel Madrid und Barcelona 100 Pesetag 136 137

bb, 70

Der keutige Vertpapiermartt zeigte eine abwartende Haltung im Hinblick auf die Wat sen in Amerika. Vie Kurse waren wenig berändert, und die Umsatze bewegten sich in den engsten Grenzen.

1 .

Auch der weitere Verlauf war still bis zum Schluß.

Berichte von auswärt gen Wertpapiermärkten.

1.

„Wien, 4. November. (W. T. B.) Der Abschluß des Waffenstill—⸗ standes mit Italien und die Wabrung der Jiuhe in Wien aßen auf ri Börse en e und befestig nd gewirtt. Der Vertehr eröffneie zuriick haltend, gestastete sich jedoch weiterhin lebhafter. Namhaftere Steige⸗ rungen erfuhren insbesondere die türkischen Papiere sowie ungarische und böbmische Werte. Tabafaktien gewannen 58 Kronen, Drient— bahnaltien 45. Salgo Kohlenaktien 11 Kronen. Jima Muranver s Kronen. Im Schranken war die Stimmung nicht einheitlich, aber vorwiegend fest. .

Wien, 4. November. (W. T. B.) Die Ereignisse der ver— gangenen Woche ubten auf die biesige Börse nur geringen Einfluß aus. An den ersten beiden Tagen der vorigen Weche war die Boörse überwiegend schwach, an den beiden folgenden befestigte sie sich. Am Freitag und Sonnabend waren keine Börsentage. Im allgemeinen war die Haltung schwach für jene Wertpapiere, welche durch die Auf⸗ löung der Monarchie in Neugebilde unmittelbar geschädigt werden, wie Staatspapiere und Bankaktien, während Industriepapieré als gesicherte Napitalan lage größtenteils kohe Kurse erzielten. Namentlich die Akftien der böhmischen Banken, darunter auch die einzige deuisch böhmische Bank, die in Prag ihren Sitz hat, erlangten weisere Kurt⸗ steigerungen. Schiffahrtsattien waren im allgemeinen sest, aus— genommen Lloyd, die weiler um hundert dreißig Kronen fielen offenbar im Zusammenhang mit Nachrichten, daß die drei in China befindlichen Dampfer der Gesellschaft den Eng⸗ ländern als gute Prise zuerkannt worden seien. I‚n Gegenfatz zu den östexreichischen Industrieaktien, hi denen Kurssteigen ungen siberwogen, sind ungarische zumeist schwächer geworden, ausgeno m gien ungarische ohen bergbaunesellschast, die um hundertvierzig Kronen stieg. Dir Folge der inngsten Umm alzungen ist. daß die Prager Börse durch ihre ltung inzwischen a Cpeutschen in ischechif eDände überging und wie ber offiziell eröffnet wird. Auch die Viener Börfenkammer beschloß von dieser Woche an ein Kursblatt, wenn auch verkürzt, auszugeben. Die Bank⸗ notenflemme der Vorwoche mildert sich erheblich, der Andrang an die Schalter der Wiener Banten, der übrigens nicht im entferntesten einem Run glich, hat aufgehört. Die Kassenscheine der Desterreichisch⸗ Ungarischen Bank zusammen mit den Wiener Kassenscheinen und hen neuen Banknoten schufen volle Beruhigung, ein Zeichen, wie ruhig und hir artend sich das Publikum trotz aller Hesgrgniffe verhilt. z 866 K, November. (W. . , Görfenschlußkunse) Türkische Lose Sz, Drientbahn 1136, Staaisbahn 846. Süd? bahn 1095, Desterreichischer Kredit 666. Ungarischer Kredit 995,

abalattien 3 Alpine Montan 0ß, Prager Eisen 31I0*), Rima Aluranyer 9819*, Stodawerke 45, Salgo Ken sen 945, Galizia 1243 allen, l, diohd Aültien als ie gell n. ei

Nomanow 20, Rubel Duman e ten 185.

exkl. Coupon. Parts, 4 Nevember. (W. T. B.) 5 Franzbsische Anlelp⸗

1220, Rubei

ö )

S5. 5, 3 oso Franzosische Rente 62 00, 4 0,o Span. ; t

9750. Hoso NRussen von 1906 6375. 306 gf; 3. .

4 7 unif. 74, 75, Suez Kanal 2400. Rio Tinto 151. m sterdam 4 November. W. B. .

3415. Wechsel auf Wien 1770, e e in ,

auf Kopenhagen s3* 60, Wechsel auf Stockholm S7. 3h

auf New Jork 237 50, Wechfel auf London 11,34, Ve

Paris 43 30. 48 o Niederlandische Staatganle he dz, Obl.

3 0/9 Niederl. W. S. 638, König] Niederländ. Pet 5 Holland⸗ Amerika. Linie 4295, Nieder ind · nr h . wn

Pacifie

Kopenbagen, 4 November. 5 . 62 6, * do. auf Amsterdam 157. 25. do. auf schwein le ö, 25, do. auf London 17,765, do. auf Paris 68,50.

tockholm, 4. November. gerld 51, 00, do. auf Amsterdam 149350. do. auf 7I, 50, do. auf London 16,95, do. auf Paris 665,25.

(Fortsetz

Rock Island

Southern naconda ates ische An,

urg⸗Amerika⸗Linie —. (W. T. B.) Sichtwechsel auf

meln ame .

(W. T. B) Sichtwechsel auf schweizer. Plaz

ung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage

5 .

un ge ]

schüsse

Künigliche Sthauspiele. Mittwoch: Dpernhaus. 235. Dauer bezugsvorstellung. Dienst⸗ und 5. sind aufgehoben. Der ö Evangelimann. sikali S ö einer von Dr. Leopold Florian Meißner erzählten wahren Vegeben heit, von Wilhelm Kienzl. Musikalische Leitung: Herr Kapellmeister all von Strauß. S Anfang 78 Uhr.

512.54 1 Rüdel.

Schauspy

3812 ** . 56 Treivlätze sind aufgehoben. ; , . Schauspiel in vier Akten von Hans Knobloch. Spielleitung Her en:

eis Drama in Dichtung in von Richard

Schausp Liebe. Ein Spielleitung

spielleiter Patry. Donnerstag: Opernhaus. 239. Dauerbezugsvorstellung. Salome.

lung von

rdung der

rages van

1 9 in A f ich vor

Musikalisches Schauspiel in zwei Aufzũgen, nach ittel bew

hkeit der Chöre: Herr Professor deren f 5b au ichführun feverfahre

Spielleitung: Herr Holy.

ielbaus. 240. Dauerbezugsvorstellung. Dienst— und Zum ersten Male: Die Judas glocke

Anfang 75 Uhr. 6 ISJIll8 einem Aufzuge, nach Oskar Wildes gleichnamiger deutscher Uebersetzung von Hedwig Lachmann. Mit Strauß. Anfang 75 Uhr.

ielhaus. 241. Dauerbezugsvorstellung.

bũrg

ö Her

mmen die hüsse mit Kabale und

Oberspielleiter Patry.

chi Awbeitern

Gestorben: n Ostyr). Hr. Otto von Laer⸗Oberbehme (Sberbehme be Löhne

i. W.). münde). (Neurod

des Kg

Verbandes der Preußischen xandwirtschafts kammern

D. Dr. Hans Graf von Schwerin⸗Löwitz

Präfident des Preußischen Abgeordneten hauses,

Reichs⸗ hnungen ni

4 N 3. Von

Unterstütz

Familiennachrichten.

Hr. Landrat Dr. Franz Gelvke (SHeinrichswalde, Fr. Wera Voerster, geb. von Brandenstein Anger⸗ Fr. Elisabeth von Hoffmann, geb. von der Marwi fl und in e). ht ein.

schtiften u rlassen, ih

Ea oder zi

derschied in Berlin der Vorsitzende l. Preuß. Landes Oekonomie Kollegiums und des ichskommiss

rn und die der Regel 2b. Bei

Kgl. Wirklicher Geheimer Rat,

zum De

. 23.

ee, , . Der Bund ö ? 6 er die G e

tzen, hat der Reichskommissar für en Gebrauch gemacht (vergl. J, H.

ußß von Ausführungsgrundsätzen (zu vergl. Rr. III, 3.

Umtliche

1. Ottober 1918 die Bestim—

ährung von Baukosten—

n aus Reichsmitteln festgesetzt und der Bereit—

100 Millionen Mark als erste Rate des zur Ab⸗ Vaukostenüberteuerung s

1

vorgesehenen Gesamt—

500 Millionen Mark zugestimmt. Da dieser Be—

usführung einer Reichstagsresolution gefaßt ist,

aussetzen, daß der Reichs ag die angeforderten Die

j 6 ĩ frssuo ra- E 861 4 . 9 ligen wird, und übersende deshalb bei der Dring—

.

r Angelegenheit Eurer (Tit.) schon jetzt einen Abdrußk lgemeinen Bestimmungen ünd der be?

Bestimmungen für Not- und Be— ten (Anlage J und 1. Ich ersuche, bei g der nunmehr baldmöglichst einzuseitenden' Bei— n noch folgende besondere Gesichtspunkte zu be⸗

ein von der Wohnungskommission des Abgeordneten⸗

ses einstimnig angenommene, Initiatibantrag aller Parteien ft wird, ist der preußische Staat bereit, mik den Geimneinden

vom Reiche nicht übernommene Hälfte der Baukosten⸗ der Maßgabe zu übernehmen, daß die Gemeinden

sdestens ein Viertel der Zuschüsse aufzubringen haben— erliches Trauerspiel in fünf Aufzügen von Schiller. 2. Es ist anzustreben, daß an der Aufbringung der Baufosten— r Anfang 75 Uhr. hüsse der Gemeinden für solche Bauvorhaben, die nach ihrer Lage

und Angestellten einzelner Arbestgeber zugute kommen,

e gelte lte die letzteren im Wege freier Vereinbarung mit angemessenen Zu⸗ sssen zu beteiligen.

Eine Abbürdung der Baukostenüberteuerung und Staatsmitteln findet bei sogenannten Werk— cht statt. der Befugnis, für einzelne Gebiete die Höchstzahl der ung aus Reichsmitteln zu erbauenden Wohnungen fest⸗ tei ; Wohnungswesen einstweilen Eine Beschränkung in der dem Umfange der Bauvorhaben tritt daher vorläufig

6. Für die Berechnung der Baukostenüberteuerung gelten die

nter Nr. II, 2. Den preußischen Gemeinden bleibt es ren Verechnungen eniweder die Berechnungsart zu 1 II 2 Db zugrunde zu legen. Von der Befugnis zum 3. hat der ar einstweilen nicht Gebrauch gemacht.

Wählt die Gemeinde die Berechnungsart zu II, Za, so wird der ukostenzuschuß mit Rücksicht auf die geringere Bindung des Bau—

sich daraus für ihn ergebenden Gewinnmöglichkeiten geringeg sein können, als bei der Berechnungsart zu dieser Berechnungsart ift besonders zu berücksichtigen,

die Bindung des Bauherrn hinsichtlich der Festsetzung der

72 Q ja —— ö 2* . . 6) 2 in seinem 72. Lebensjahre. ö ten nicht für die ganze Slanddauer des Haufes, fonderh' nur für

Schmerzlich bewegt steht die Landwirtschaft an der

Bahre

sinnung güte, a geklärte

für alle Zeiten mit der Geschichte und dem machtvollen Aufschwung der Landwirtichaft' untrennbar verbunden sein

wird, s

der Schaffung der organifalorischen Grundlagen der Land—

wirtscha als erfo

Se

ihres Führers. Ein Mann von königlicher Ge— vornehmster Denkungsart und reinster Herzens⸗ usgerüstet mit einem Schatze tiefsten Wissens und ster Erfahrungen lieh der Entschlafene, deffen Name

ht sogar mu

ndungsfrist

eine unsckätzbare Kraft während fast 4 Jahrzehnten Im Falle

ft als unentwegter Vortãmpfer der Wissenschaft, lgbewährter Führer seiner Berufsgenossen. it 1559 Mitglied des Preußischen Landes Oekonomie 6

7 Kollegiums und seit 1901 dessen Vorsitzender hat der sothek ist Verblichene das Kollegjum zum zielbewußten Träger der fortschreitenden Entwicklung der Landwirtschaft gemacht.

In

Landwirischaft des

durch s

unauslöschlicher Dankbarkeit wird die preußische hochgemuten Mannes gedenken, der eltene Abgeklärtheit und Güte in unermüdlicher

Schaffenskraft sich die Liebe und Verehrung der Landwirte

Deuts Au

den letzten Atemzügen,

lands auf immer gesichert hat.

frecht und getreu einen schweren Pflichten bis zu ist Graf Schwerin von unz

geschieden, ein hehres Vorbild deutscher Treue, deutschen

Glaubens und deutschen Schaffens.

Se

(47977 in Name ist unauslöschlich! Der stellvertretende Vorsitzende

des Kgl. Landes⸗Oetonomie⸗Rollegiums und des Verbandes der Preuß ischen Landmirtschaftskammern.

D

Der

on Schorlemer⸗Lieser, Staats minister.

derhältnismäßig kurz begrenzte Zeit in vielen Fällen viel⸗

r für 10 oder 20 Jahre erfolgen, daß der Bauherr

nach Ablauf der Bindungefrist bezüglich der Mietberechnung e Hand haben wird. Dig Höhe des Baukostenzufchuffes ist des⸗ b von Fall zu Fall in Beziehung zu setzen zu der Dauer der

mit der Maßgabe, daß, je kürzer die Bindun desto

inger der Baukostenzuschuß festzufetzen ist.

der Zugrundelegung der Berechn

dem Grundbuchblatte nde eine

ang der Sicherungs⸗ zuschusses eine Verein— r Maßgabe, daß durch notwendige Beleihung wert werden soll.

0 r eL

34 1

D . ]. ur Sicherung der gegebenenfalls au ung, der Verpflichtungen aus (chehlungeberp fl ichtu ng ist

othek in H ö. Fltrager Präfident des Breußischen Abgeordneten⸗ hauses

Jans Arel Tammo Graf y. Schmerin, Derr auf Löwitz, Kreis Anklam, Ehrendoktor der Philosophie und Jer Theologie, Königlicher Wirkfichet Geheimer Rat und Rittmeister 1. D. Präsident des Deutschen Landwirt⸗ schaftsrats und des Königlich Preußtschen Landesskonomie—

ist heute nachmittag 4 Upr? un 72. Lebensjahre in seiner Amtswohnung zu Berlin entschlafen. ö. ö. Berlin, den 4. November 1918. 8. satz 3 der ? Der Erste Vizenräfident des Abgeordnetenhauses:

Trauerfeier: Nachmittags * 1lhr,

nur Pri QM. ze

kreise.

kollegiums, Mitglied des Reichstags,

; r thek bis

Dr. Dr. Porsch. sssten der G

Donnerstag, den 7. November, ze näher zu

im Abgeordnetenhaufe, Eingang y. 2 Hinsi

uz Albrecht⸗Str. 5. 9. icke al lter isetzung späler in Löwitz im engsten Familien.

; 449550 8.

Ablehnung der Aufn tein bol tun . pF ü straf ; cteinhalti ug der Verpflichtung würden Vertragsstrafen zu verein- e, Vent ragestrafen fowe dieienigen aus Zisfer IM. z

öhe der emp

tern und Kriegsbeschä⸗

ihm von dem Wohnungs—

rmietenden Wohnungen auf—

Mieter ein wichtiger Grund

me in die Wohnung vorliegt. Für die

Väestimmungen sind durch Eintragung einer Sicherungs⸗ zum. Höchstbetrage der gesamten Strafen gleichfalls zu⸗ meinde und mit dem nach dem oben erwähnten Grund—

vereinharenden Range zu sichern.

chtlich⸗ der Verrechnung etwaiger von dem Bauherrn

Beträge (zu vergl. Nr. II, ' bleiben besondere Be⸗

mmmungen vorbeknlten. An den Rückzahlungen auf Grund der Ziffer II, 7 haben das

er Bundesstant und die Gemeinde nach dem Verhältnis des

3 6 nn ten Zusckusses Antemn

Die

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlotlenbmt Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteber der Geschäftẽstelle

trledigen. denden bei

Rechnungsrat Men ge*kn g in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Men gering) in Berlin.

Druck de

, i 2

1

5 4 n i , ; ; ö. . * 1 * . 6 . ö 3 . . 49. ; 636 . 2

r Nordzeutschen Buchdruckerei und Verlaghanstalt Berlin, Vilhelmstraße 32.

Fünf Beilagen leinschließlich Warenzeichenbeilage Nr. 87)

.

lung von R ü g, von Bau schüssen sind

gone i, . . h 2. r ä ersordert es dringend, alle Anträge auf Beihilfen

ge 35 Fas⸗ 7B i ͤ en bar ke sten i er ener ng als besonders dringlich zu behandeln ne irgendwelche u

örmlichkeiten auf kürzestem Wege t. zu stellenden Anträge auf Be— unter Benutzung der an— es Fragebogens (Anlage fif u. IV) ein- beitung der in den letzten Wochen unter

Die vo

Von der Vorlage

utschen Reichsauze

Erste Beilage

Berlin,

iger und Künig

Dien tag,

bi 3 anf

917 IT I

g. at 1

1UdD bMISGI

9

8

g Berlin, den

1

1. November 1918.

Der Staatskommissar für das Wohnungswesen.

von Coels.

An die Henren Regierungspräsidenten und den Herr

präsidente

n in Charlottenburg.

Anlage J.

Bestimmungen des Bundesrats

für die Gewäh

e

Zur Behebun,

rung von Baukostenzuschüssen aus RNeichs⸗ S mitteln.

g der durch die vorübergehende, übermäßige Ver—

teuerung des Bauens eingetretenen Hinderungen für die Beschaffung

neuen Wohnraums richtung von Neub

gewährt das Reich Baukostenziutschüsse für die Er⸗ auten und Behelfsbauten fowie für die Einrichtung

von Notwohnungen nach folgenden Bestimmungen:

LAllgemeines.

I.. Die Gewährung von Baukostenzuschüssen findet nur während des Krieges und in der ersten Uebergangszeit nach dem Kriege statt,

solange ein Anreiz von Neubauten a dringende Wohnun

„für das private Linternehmertum zur Herstellung if prihatwirtschaftlicher Grundlage fehlt und ein?

gsnot das unbedingte und dauernde, alsbald zu be⸗

friedigende Bedürfnis nach Beschaffung von Wohngelegenheiten außer

jeden, Zn eifel stellt.

2. Von: den z lichen Baukostenzu aussetzung, daß di Fer zusanknfen di Arbeitern und An

i

ut Abbürdung der Bau kostenüberteue rung erfoider⸗ scüssen trägt das Reich die Hälfte unter der Vor⸗ Bundesstaaten cder Gemeinden ihrerseits allein e weitere Hälfte aufbringen. Arbeitgeber, deren gestellten die Wohnungen nach ihrer Lage voraus⸗

sichtlich zugute kommen werden (zu vergleichen Nr. IV, 2) sind an der

Aufbringung des Anteils der Gemeinde angemessen zu beteiligen. Eine

gegebenenfalls Durch besonderes Reichsgesetz anzuordnende weitere Her⸗ anziehung Fer Arbeitgeber bleibt rbehalten.

Dir Regelung

des anteiligen Verhältnisses der von den Bundes

staaten und Gemeinden aufzubringenden Beträge ift Sache der Bundes

regierungen.

Die Bauostenzuschüsse werden nur für diejenigen Gebiete ge—

währt, in, denen ei nungen für die st

n dringendes Bedürfnis an Klein- und. Mittelwoh⸗ ädtische und ländliche Bevölkerung (zu vergleichen

Nr. III. i) hesteht.⸗ 4. Der Reichskommissar für Wohnungswesen kann nach Benehmen

mit dem ihm beigegebenen Aucschuß die Höchstzahl der für einzelne

Gebiete mit Unterstützung aus Reichsmitteln zu erbauenden Wohnun⸗ gen von Jahr zu Jahr festsetzen. ö II. Gewährung und Berechnung der Beihilfeꝛt.

1. Die Baukostenzuschüsse können an Gemeinden, gemeinnützige

Baupereinigungen

und prjpate Bauunternehmer gewährt werden, so⸗

fern die Bauherren bereit sind, die an die Gewährung der Zuschüss e zu knüpfenden Bedingungen für sich und ihre Rechtsnachfolger zu über⸗

nehmen und durch 2. Durch die Teil des Baugauß

ndl Eintragungen sicherzustellen. ö Baukostenzu Hhüsse soll dem Bauherrn Erfatz für den

vandes geleistet werden, der durch die insolge des

grundbuchliche E

Krieges herbeigeführte vorübergehende übermäßige Verteuerung des

Bauens verursacht

ist (Bau kostenüberteueyung).

Der zu ersetzende Teil des Bauaufwandes ist je nach Bestimmung der Landeszentrarbehörde zu berechnen:

a) entweder

Herstellungspreis und dem Bauau

nach dem Unterschiede zwischen dem tatsächlichen fwande für einen Neubau

6 Art und Beschaffenheit nach Eintritt dauernder Ver⸗

iltnisse b) nach dem

preis und dem dauernden Ertragswert,

oder Unterschied zwischen dem tatsächlichen Herstellungs⸗ der sich durch

Kapitalisierung der für gleichartige Wohnungen in der be⸗ treffenden Gemeinde voraussichtlich zu erzielenden Mieten

ergibt.

Der Herstellu

kosten und die Anliegerleistungen.

in der Regel nur

ngöpreis umfaßt die Grunderwerbskosten, die Bau⸗ Die Grunderwerb koften dürfen in der Höhe angesetzt werden, die dem Grundwer

vor dem Kriege entspricht. ; J Stellt sich bei der Wahl der Berechnungsart zu b späterhin

heraus, daß die

bei Gewährung des Baußkostenguschusses fest⸗

1

gesetzten Mieten im Verhältnis n den Mieten, die für andere gleich—

wertige Wohnungen der näm

ichen Gemeinde allgemein gezahlt

werden, zu niedrig sind, so kann von der quständ; gen Behörde eine Er⸗ höhung der Mieten angeordnet werden. In diefem Falle ist der jähr⸗ liche Mietemehrertrag, soweit er nicht zur Deckung erhöhter La ten

des Hausbesitzers Bauherr kann sich

ginen dem kapitalisierten Mietemehrertrag esltsprechenden Baukostenzuschusses zurückzahlt.

benötigt wird, an die Gemeinde zu zahlen. Der von dieser Verpflichtung dadurch befreien. daß er Teil des

sind durch Eintragung von Sicherungshypotheken icherzustellen. ;. 3. Der Bauherr hat vor Gewährung der Baukostenzuschüsse,

abgesehen von der

Die . des Bauherrn

zu Nr. II, 2b erwähnten Verpflichtung, für sich

und seine Rechtsnachfolger auf die Dauer von mindestens zehn

Jahren folgende Veipflichtungen zu übernehmen:

Aa) die Mieten einschließlich aller Nebenabgaben nur mit vor⸗ heriger Zustimmung der Gemeinde oder des Gemeindever⸗

bandes elt en

b) das Gru

Baulichkeiten ohne vorherige 3 behörde nicht zu anderen als W

einschließlich der darauf zu errichtenden gui nmnng der Gemeinde⸗ ohnzwecken zu benutzen,

ndstü

c) kinderreiche Familien, Familien von Kriegstéilnehmérn' und

Kriegsbeschädigten sowle der im Kriege

efallenen bei der

Vermietung von Wohnungen vorzugsweise zu berücksichtigen.

Bei Nichteinhaltung der zu a und b wird der gewährte Baukbstenzüschüß zur Rückzahlung fallig. Dies ist. grunhuchlich zu sichern. . ;

ür die Nichteinhaltun

genannten Verpflichtungen

der Verpflichtung zue ist eine Ver⸗

ß festzulegen und gleichfalls grundbuchlich zu sichern.

Die Bauk der Regel nicht r 5. Der Antei

ausgezahlt werden, wenn die anschlagsgemäße Ausfü

ge schisse werden den Bauherren in baren, in

ückzahlharen unverzinslichen Beträgen gewährt.

l des Reichs an den . ö. erst rung des Baues

und die Sicherungen aus Nr. 3 nachgewiesen sind. 6. Ist der Bauherr der Gemeinde oder dem Gemeindeverbande gegenüber zur Rückzahlung des Baukostenzuschuffes oder eines Teiles

desselben oder zur

so bat an den 9 Zuschusses Anteil.

Herauszahlung des Mietemehrertragtz verpflichtet,

Rückflüssen auch das Reich nach dem Verhältnis seines

„Der Bauherr oder sein Rechtgnachfolger kann sich durch

Rückzahlung des Baukostenzufchusses nebst 5 v.

Tage des Empfan gelegten Veipflich

j ͤ „Zinsen seit dem ges des Zuschusses jederzeit von den zu Nr. 3 fest⸗

lich Preußischen Staatsanzeiger

tungen befreien.

* 2

124.

III. Ausführungsgrundsätze für die Gewährung und Berechnung der Baukostenbeihilfen.

1. Die Baukostenzuschüsse werden gewährt für die Schaffung von Wohnungen, die nach Größe, Anordnung, Ragaumzahl, Raum⸗ höhe und Ausstattung den ortsüblichen Bedürfnissen der minder⸗ bemittel ten Bevölkerung, auch des Mittelstandes, insbesondere den⸗ jenigen kinder reicher Familien dieser Bevölkerungskreise, entsprechen. Kleinviehställe und ähnliche Räume gelten als Zubehör.

2. Bei Feststellung des voraussichtlicken dauernden Mehrauf⸗ wandes an Baukosten (zu vergleichen Nr. II 2a) sind die Verhält⸗ nisse des Einzelfalls nach Möglichkeit in Rücksicht zu nehmen.

Der Reichskommissar für Wohnungswesen kann nach Be— nehmen mit dem Ausschuß innerhalb der bestehenden Bestimmungen Ausführungsgrundsätze für die Gewährung und Berechnung der Bau— kostenzuschuͤsse festlegen.

IV. Durchführung des Beihilfeverfahrens.

1. Die Durchführung des Verfahrens liegt den Gemeinden bzw. Gemeindeverbänden ob. Sie führen die Verhandlungen mit den Bauherren und zahlen an diese die Baukostenzuschüsse aus, während ihnen die vom Reiche und Staate zu übernehmenden Teilbeträge erstattet werden.

Die Gemeinden usw. haben zunächst eine Prüfung dahin vor⸗ zunehmen, in welchem Umfange ein Wohnbedürfnis vorliegt, und ob es sich um einen dauernden oder nur um einen durch die Kriegs⸗ verhältnisse vorübergehend hervorgerufenen Zustand handelt. Sie haben die Prüfung der Bauvorhaben in technischer und wirtschaft⸗ licher Beziehung vorzunehmen und alsdann die Anträge nebst dem Vorschlag der Gemeinde usw. der Landeszentralbehörde oder der von dieser beauftragten Bezirksstelle einzureichen.

2. In dem Antrag ist vorweg die Frage zu erörtern, ob und in welcher Höhe Arbeitgeber, deren Arbeitern und Angestellten die Wohnungen nach ihrer Lage voraussichtlich zugute komn en werden, sich mit Leistungen in Bauland, Baustoffen oder in bar an der Her⸗ stellung der Wohnungen beteiligen werden und wie diese Beteiligung gesichert ist. .

Ist eine nach Auffassung der Landeszentralbehörde genügend Beteiligung ohne ausreichenden Grund nickt nachgewiesen, so kann die Beihilfe verweigert oder herabgesetzt werden.

3. In dem Antrag ist ferner nachzuweisen, wer den Bau aus⸗ führen soll, für den die Beihilfe erbeten wird, von wem und unter welchen Bedingungen das Baugeld gegeben wird und wer Eigen— tümer des Grundstücks ist. Lageplaͤne und Grundrisse sind bei⸗ zufügen. . .

4. Der Anteil des Reichs an den a, gr en wird auf Antrag der Gemeinde oder des Gemeinde indes nach Maßgabe dieser Ssstimmungen durch einen Weihilfebesckeid der Landeszentral⸗ behörde bewilligt. Die Landeszentralbehörde kann der höheren Ver— waltungsbehörde die Erteilung des Bescheids üͤberlassen, wenn der Anteil des Reicks im einzetnen Falle nicht mehr als 750 A „Siebenbundertundfünfzig Mark! für eine Familienwohnung be⸗ trägt. Gegen den Beihilfebescher d der höheren Verwaltungsbehörd ist für die Gemeinde oder den Gemeindeberband die Beschwerde an die Landeszentralbehörde binnen zwei Wochen zuläfsig.

5. Die hypothekariscken und sonftigen Sicherungen gleichen Nr. II, 2 und' 3) sind zugunsten der Gemeinde ver meinzederhandes zu bestellen. . .

Mit der Ausführung der Bauten ist spätestens sech nate nach Bewilligung des Baukostenzuschuffes zu beginnen. Wir diese Frist überschritten, s verliert der Beihiffebescheid seine Gültig⸗ keit, es sei denn, daß die Vandeszentralbebörde aus Fesonberen Grün⸗ den die Frist verlängert. r . 3

7. Für die Ingebrauchnahme des Baues ist im Beibhilfebescheid ein Termin festzusetzen. Wird dieser Termin ohne genügenden Grund erheblich überschritten, so kann der Baukostenzuschuß durch die Lan⸗ deszentralbehörde entsprechend gekürzt oder ganz bersagt werden.

8. Dem Reichskommissar sind von den Landeszentralbebörden auf Verlangen Uebersichten über die Höhe der erfolgten Bewilligun— gen vorzulegen. .

Die Landeszentralbehörden legen vierteljäbrsich dem Reichs kom⸗ missar Uebersichlen über die von ibnen gezahlten Bau koste n; uscküsse unter Angabe der Empfänger, der Bausummen und der Ueberteue⸗ rungebeträge sowie der Art und Zahl der dadurch zu errichtende Wohnungen) vor. Auf Grund der Uebersicht erstattet das Reich de Bundesstaaten die auf den Reichsfiskus entfallenden Teilbeträge nach diesen Bestimmungen festgesetzten Baukostenzuschüsse. Aus Uebersichten, für die der Reichskommifsar für Wohnungswesen ein besonderes Muster vorschreiben kann, müssen die Angaben zu erseben sein, die zur Ueberwachung eines gleichmäßigen Vollzugs der Be⸗ stimmungen erforderlich sind.

9. Auf Bauten, die nach dem 1. Juli 1918, aber vor Erlaß dieser Bestimmungen, angefangen oder ausgeführt worden sind, fin⸗ den diese Bestimmungen entsprechende Anwendung.

Soweit Gemeinden oder Gemeindeverbände im Hinblick in. Aussicht stehende finanzielle Hilfe des Reichs und des at bei eignen oder fremden Bauten die Baukostenüberteuerung oedeck oder zu decken sich verpflichtet und dabei im wesentlichen im Sinne dieser Bestimmungen gehandelt haben, kann Grsatz nach Maßgabe dieser Bestimmungen erfolgen.

19. Für die Gewährung von Baukostenzuschüssen zur Errichtung bon Behelfsbauten und Nötwohnungen werden befondere Bestim⸗ mungen erlassen.

(zu des L d SX

Anlage 11.

Besondere Best i mmungen

über die Gewährung von Baukostenzuschůssen zur Gr⸗ richtung von Behelfsbauten und Rotmohnungen.

I.

Behelfsbauten sind Bauwerke, die nach der Art ihres

technischen Aufbaues und der Natur der verwendeten Baustoffe auf eine geringere als die fr Wohngebäude im allgemeinen übliche Lebensdauer berechnet sind; insbesondere gehören hierher Holzbauten, Baracken und dergleichen. 6. Notwgb wun gen sind, Wohngelegenheiten, die infolge des Unbauez ober der Instandfetzmng von an und für sich für den dauernden Aufenthalt von Menschen geeigneten, aber bauvoftzeilich nicht von vornherein dafür zugelaffenen Räumen vorübergebend ür Wohnzwecke herangezogen werden (Einrichtung von Dach- und Keller— woh ungen und deraleichen).

Auf die Umwandlung von Läden in Wohnräume finden die Vorschriften über Noiwohnungen Anwendung.

Fer die Abbürdung der Bau kost enüberteuerung bei Errichtung von Behelf bauten und Notwohnungen gelten folgende kesondere Bestimmungen:

1. Grundsätzlich ist für Wohnzwecke nur die Frrichtung solcher Notwohnungen und Behelfsbauten zuzuassen, die in der Vaupfsache lediglich gegen die baupolizeilichen Vorschriften über die Wohndichtig⸗

keit biw. Sta ndfestigteit und die Feuersicherheit verstoßen im übrigen aber hinsichtlich der Höhe, Läftung, Belichtung, Zugaͤnglichteit Abge⸗ schossen heit und Tes Schutzes der Räume gegen Feuchtigkeit im wesen lichen der Bauordnung entspiechen.

.

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