1918 / 268 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 12 Nov 1918 18:00:01 GMT) scan diff

7 äse und Obst Ges hz flak: Kelle für Gemůse und Obst, Geschäftsabteilung, zu zahlen hat, sofern diese nicht selbst endgültiger Erwerber ist.

18

2 8 ins Mrafertiam e ses ? ĩ Jede Vertragspartei erbält eine Ausfertigung dieses Vertrages.

1 (Unterschriften ;)

1 A

Err Anbauer

J J

2d k 2 ,

* . . Name (Name) Stem 11 Q * 8 22 . 84 . J i;. Pg; 26 ö n eichsitelle f r Gemu 1nd Obst, N = 1 I Ser waltu 88abtellung.

b) für Herbstgemüäse. Reichsstelle für Gemüse und Obst.

1919.

D 2 * * . 1 . * * 3 Wird ein Höch sipreis festgesetzt, der niedriger ist als der Tertragsnreis, so bleibt der Anspruch des Anbauers auf den hahsren Vertragspreis unberührt. Sollte der Höchstpreis höher ett ais der Vertragspreis, so darf der Anbauer die Zahlung des höheren Höchstpreises verlangen.

Berlin, den 10. Dezember 1917.

Der Staats sekretãr des Kriegsernährungsamts: von Waldow.

Herbstgemüse. Für Anbauer: Na hernnrt- JJ ö

raltungs Kreis. Bezirksamt, Amts— hauptmannschaft, Oberamt und so weiter): .....

d / /

Lieferung svert r ag. *)

141 Zwischen der

Reichsstelle für Gemüse und Obst, Geschäftsabteilung, in Berlin (Erwerber),

2 . ö n 3 und JI ii; Anbauer) . . wird die nachstehende Vereinbarung genoffen: 6 TD 9 d i:!..//ꝰ/)

verpflichtet sich,

entweder:““) a) für die Ernte 1919 anzubauen

= ha (Feldmark ... .) mit Herbstweißkohl,

wd, mit Dauerweißkohl,

ha (Feldmark .. mit Herbstrotkohl,

= ha (Feldmark . . . .) mit Dauerrotkohl.

. ha (Feldmark .. . .) mit Herbstwirsingkehl, ha (Feldmark .. . .) mit Dauerwirsingkohl,

ha (Feldmark ... . mit Grünkobl,

.. ha (Feldmark .. . .) mit roten Möhren und Karotten aller Art ein— schließlich der kleinen run— den Karotten,

. ha (Feldmark . . . .) mit gelben Möhren,

ha (Feldmark .. . .) mit weißen Möhren,

. ha (Feldmark . . . .) mit Herbstzwiebeln

und den gesamten Ertrag dieser Flächeln),

oder: “““) b) von den Erzeugnissen der Ernte 1919 auf den von ihm selbst und den mitunterzeichneten Nachbarn, Genossen— schaften, Vereinen, Genossenschaftsmiigliedern, Vereins—⸗ mitgliedern ***) bewirischafteten Ländereien k Zentner Herbstweißkohl, w Zentner Dauerweißkohl, J Zentner Heibstrottohl, Zentner Dauerrotkohl, J Zentner Herbstwirsingkohl, VJ Zentner Dauerwirsingkohl, w Zentner Grünkohl,

... Zentner rote Möhren und Karotten aller Art einschließlich der kleinen runden Karotten,

J Zentner gelbe Möhren,

W Zentner weiße Möhren,

J Zentner Heibstzwiebeln frei verladen im Bahnwagen oder im Schiff auf der Verladestelle Rm, an den Erwerber nach dessen Anweisung zu liefern und bis dahin pfleglich autzubewahren. Der Erwerber verpflichtet sich, falls nicht ein bestimmter Ab— lieferungstermin vereinbart wird, die zu liefernde Ware in der Zeit zwischen der Aberntung und dem 1. März 1920 abzunehmen. Die Aberntung darf nicht vor erfolgter Reife erfolgen. Bestehen im Einzelfalle Zweifel darüber, ob die Reife bereits eingetreten ist, so enischeidet hieruber die für den Anbauort zuständige Kreisstelle für Gemüse und Obst endgültig.

k 2 P

9

Mit der erfolgten Verladung geht die Gefahr auf den Er—

werber über. 35

Der Anbauer ist veipflichtet, marktfähige Handelsware, und zwar, soweit erforderlich, in gehöriger Verpackung zu liefern und ordnungs— mäßig zu verladen. Verpackungsmittel, die der Anbauer liefert, dürsen von ihm in Rechnung gestellt, aber nicht mitgewogen werden. Die im Höchstsalle hierfür in Ansatz zu bringenden Beträge werden von der für den Anbauort zuständigen Landes-, Provinzial- oder Be— zirksstelle für Gemüse und Obst im Bedarfsfalle festgesetzt.

§ 4. Wurzelgemüse darf höchstens 5 Prozente Schmutz aufweisen. 5)

55. Der Erwerber ist verpflichtet, nach der Verladung, spätestens zwei Wochen nach Eingang des Frachibriefes, folgende Preise für den r zu zahlen:

. für Gemüse und Obst, Geschäftzabteilung abgeschlossen werden, nicht er— l

n von der Reichsst lle für Gemüie und Obst, Geschäfts⸗ b „geschlossenen Verträgen stehen in ihcer Rechtswinksamkeit alle ĩ ige gleich, welche mit Genehmigung der Reichsstelle für

Verwallungsabteilung, von anderer Seite zugunsten nunglverbänden oder Großverbrauchern getätigt sind. Die Beauftragten solcher Bedarfestellen befinden sich im Besitze amtlicher Ausweise über ihre Berechtigung zu Vertragzabschlüssen.

8

tpassendes ist zu durchstreichen.

400 M., 6.00 M., 7.50 M.,

1. für Herbstweißkohl . .. 2. für Dauerweißkohl vom 1. Dezember 1919 ab 3. für Herbftrotkobl

14. für Dauerrotkobl vom 1. Dezember 1919 ab. 25320 M. JJ 3. fur Dauerwirsingkohl vom 1. Dezember 19198 ab 200 M.,

f. für Grünkohl bis zum 30. Nobeinber 1919... 7,50. M., ; vom 1. Dezember 1919 ab , vom 1. Januar 1920 ab... 10090 M., vom 1. Februar 1920 ab. 12601.

Karotten aller Art ein— den Karotten... 7.00 M., 5,00 M.,

*. * * 1 1 *. 1 3.65 M., 1100 M.,

8. für rote Möhren und K schließlich der kleinen run 9g. für gelbe Möhren JJ / 1I. für Herbstzwiebeln, lose, bis zum 31. Oktober 1919

121 *

vom 1. November 1919 ab.. 11,50 M., vom 1. Dezember 1919 ab.. 1290 M., vom 1. Januar 1920 ab.. . 13,00 M. vom 1. Februar 1920 ab... 15.00 M. vom 1. März 1920 ab. K

Hat der Anbauer besondere Aufwendungen an Arbeit oder an Kosten für die Aufbewahrung gehabt (Einmieten, Einkellern und der— gleichen), so erhält er als Vergütung

s) bei den zu 2, 4 und 6 genannten Gemüsearten

vom 16. bis 31. Dezember 1919. 0 50 M. je Zentner, sräter für jeden halben Monat mehr 0,25 M. je Zentner,

b) bei den zu 8 bis 10 genannten Gemüsearten

vom J. bis 15. November 1919 0, 25 M.

vom 16. bis 30. November 19191. . pier eee, u 0, 25 M.

86.

Für Gemüsearten, welche in den vorstehenden Bestimmungen (8§ 1 und 5) nicht vorgedruckt sind, aber Gegenstand dieses Ver— trages sein sollen, gelten die vereinbarten Preise, welche indes die zur Zeit der Lieferung festgesetzten Höchstpreise nicht übersteigen dürfen. Wird daher ein Höchstpreis festgesetzt, der niedriger ist als der ver— einbarte Preis, so gilt dieser Höchstpreis und nicht der vereinbarte höhere Preis. Die dem Vertrage vorgedruckte Preisklausel vom 10. Dezember 1917 findet somit in diesen Fällen teine Anwendung.

2

e Zentner, e Zentner, e Zentner.

8 7.

Etwaige Beanstandungen der Ware sind von dem Erwerber tunlichst schon bei der Verladung (Uebergang der Gefahr), jedoch spätestens unverzüglich nach dem H . am Bestimmungsort durch einen Sachverständigen begzutachlen zu lassen und dem Anbauer mitzu— teilen. Es besteht nur ein Anspruch auf Minderung, nicht auch auf Wandlung oder sonstigen Schadenersatz.

88.

Ist der Vertrag von einem Kommunalverband oder von einem Großverbraucher in Vertretung der Reichsstelle für Gemüse uno Obst, Geschäftsabteilung, abgeschlossen worden, so ist dieser Kom— munalverband oder Großverbraucher, wie er durch die unterschriftliche Vollziehung des Vertrages anerkennt, auf Verlangen der Reichsstelle für Gemüse und Obst, Geschäftsabteilung, jederzeit verpflichtet, in alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrage einzutreten.

Der Erwerber ist befugt, nach vorheriger Genehmigung der Reichsstelle für Gemüse und Obst, Geschäftsabteilung, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrage ganz oder teilweise an Dritte ab— zutreten. Macht er hiervon Gebrauch, so bleibt er dem Anbauer zur Zahlung des Uebernahmepreises mitverpflichtet.

§ 9.

Alle Streitigkeiten aus Anlaß dieses Vertrages, welcher Art sie auch sein mögen, werden unter Ausschluß des ordentlichen Rechts— weges in erster Instanz durch die den Verwaltungsabteilungen der Landes⸗, Provinzial- und Bezirksstellen angegliederten Schieds- gerichte, in jweiter Instanz, insoweit Berufung zulässig ist. durch das bei der Reichsstelle für Gemüse und Obst, Verwaltungsabteilung, gebildete Oberschiedzgericht nach Maßgabe der Schiedsgerichtsordnung vom 6. November 1918 (Reichsanzeiger Nr. 268) entschieden.

§ 10.

Die Kosten des Vertragsabschlusses trägt der Erwerber, welcher außerdem zur Deckung der Unkosten an die Reichsstelle für Gemüse und Obst, Geschäftsabteilung (iofern diese nicht selbst endgältiger Eiwerber ist), 8 Pfennige und ferner an die für den Anbauort zu— ständige Landes- Provinzlal- oder Bezirksstelle 12 Pfennige je Zentner der gelieferten Waren zu zahlen hat.

Jede Vertragspartei erhält eine Ausfertigung dieses Vertrags. (Unterschriften:)

Erwerber: Anbauer: (Ort) Datum) (Ort) Datum)! ame) Name ö Stempel) Genehmigt! , Reichsstelle für Gemüse uns Obst, Verwaltungsabteilung. 2. Verzeichnis der Sperrgebiete. Provinz Westpreußen Kreis Stuhm für sämtliche Marienwerder Gemüsearten Provinz Pommern Saatzig Miß „Randow J Greifen hagen für ä ntliche Anklam * Gemüsearten Demmin . ö „Greifswald Provinz Posen Strelno

Hoohensalza ö Vreschen CX. 1 . . Witkowo . Gostyn Koschmin 1

für sämtliche Gemüsearten

; . Rawitsch Provinz Schlesien Jiegnitz Stadt und Land

Provinz Brandenburg Soldin

Königsberg (Neu— mark

Lebus

„Ruppin

Westhavelland

nur für Z vtebeln

für säm liche Gtmũ searten

für die Groß⸗ berliner stom munalver⸗

Niederbarnim bände, und

* 1 f) Für höheren Schmutzgehalt kann Minderung beansprucht werden.

2 zwar erstreckt

Teltow lich zit Eper:

1uemg hier auf

6. und

; . ö . tri stgemüse Provinz Sachsen GCalbe a. d. Saale U nmnvur für

. Wanzleben Iwirbeln

Provinz Schleswig⸗ Süderꝛithmarschen für sämtliche Holstein Oldenburg Gemüsca len

Beryirkiamt Schweinfurt Bamberg 1 Bamberg II Schein feld Gunzenhausen Dilpoltstein Friedberg Erding Frankenthal Germersheim Landau (Pfalz) Königreich Württemberg Oberamt Mergentheim

ö Gerabronn

Königreich Bayern

1 sur amtliche

Semüsearnn

. . 2 * 129

J Oehringen ; . Neckarsulm

. Heilbronn

. Weinsberg

„Brackenheim ö Besig heim

9 Marbach

-. Ludwigsburg Leonberg Calw Böblingen Stuttgart Amt Eßlingen Nürtingen Derrenberg Nagold Rottenburg Bezirksamt Karlsruhe Heidelberg Kehl Offenburg Konstanz

für s amtlich Gemüs enn

8 , ,

nur für Möhren

nur für Weißkohl Großherzogtum Hessen Kreis Groß-Gerau für sämtliäz „Bensheim Gemüsean⸗

Großherzogtum Baden : Großherzogtum Meck- Aushebungsbezirk Malchin für sämtlitz

M).

M.

*. .

lenburg⸗Schwerin '! Güstrow Gemüsean

Elsaß Lothringen Bezirk Ober⸗Elsaß fi en.

3) Schiedsgerichtsordnung

für Streitigkeiten aus Anlaß von Gemüselieferung verträgen der Ernte 1919.

Jede Landesstelle, in Preußen jede Provinzial⸗ oder Bezirkssse für Gemüse und Obst, errichtet bei ihrer Verwaltungsabteilung z Schiedsgericht, das in der Besetzung pon drei Mitgliedern entschedt Die Vortsitzenden dieser Stellen berufen die Mitglieder der Schitd gerichte. Die Vorsitzenden der Schiedsgerichte müssen zum Richth amt oder zum höheren Verwaltungsdienst befähigt sein. Von d beiden Beisitzern muß der eine den Kreisen der Erzeuger, der ande den Kreisen der Verbraucher angehören.

Mit Genehmigung der Reichsstelle für Gemüse und Obst, Va waltungsabteilung, können auch andere geeignete Personen von de Vorsitzenden der Stellen mit dem Vorsitz im Schiedsgericht betn werden. ;

. Zuständig für die Entscheidung ist das Schiedsgericht des Ne adeorts.

83.

Gegen den Schiedsspruch ist innerhalb einer Woche nach) stelung Berufung an das bei der Verwaltungsabteilung, der Reih stelle sür Gemüse und Obst eingerichtete Oberschiedsgericht zulis wenn:

a. der Wert des Streitgegenstands den Betrag von 600 übersteigt, .

b. auch bei Streitgegenständen von geringerem Wert, fal das Oberschiedsgericht feststellt, daß der Streitfall w a,. Bedeutung ist.

Das Oberschiedsgericht besteht aus zwei Mitgliedern der U waltungtabteilung und einem Geschäftsführer der Geschäftsabteisn der Reichsstelle. Ein Mitglied der Verwaltungsabteilung führt y Vorsitz; Ist an der Streitsache die Geschäftsabteilung der Reih stelle als Partei beteiligt, so besteht das Oberschiedegericht aus n Mitgliedern der Verwaltungsabteilung der Rieichsftelle.

. 84 . Die Schiedsgerichte und das , entscheiden it freien Verfahren ünd nach pflichtmäßigem Ermessen.

58 2 . Die Schiedsgerickte und das Oberschiedsgericht setzen die Hi ihrer Kosten im Schiedsspruch fest und entschziden über deren Ve teilung unter den Parteien. Die Schiedsgerichte und das Oberschiezt ericht können ihre Tätigkeit von -der Zahlung eines von ihnen suhe timmenden Kostenporschusses abhängig machen.

S6. 6

Die Schiedssvrüche sind von den Vorsitzenden der Schigz gerichie und des Oberschiedsgerichts nach den Vorschriften der Zit prozeßordnung zur Zustellung zu bringen. Als zuständiges Gert im Sinne der S8 16ꝶ5 ff. der Zivilprozeßordnung gelten für alle h teiligten je nach der Höhe des Streitwerts das Amtsgericht Bern Mitte oder das Landgericht J Berlin.

S 66 1. Wird ein Schiedsspruch ö ordentlichen Gericht aufgehekh oder wird das Vollstreckungsurteil verfagt, fo ist das Schiedegeni von neuem anzurufen. Die Schiedsrichter, die an dem früheren Va fabren teilgenommen haben, find von der Mitwirkung an dem neu Verfahren nicht ausgeschloffen.

Berlin, den 6. November 1918. Der Vorsitzende: von Tilly.

Aichtamtlich es.

Oesterreich.

Der- Kalser, Karl hat laut Meldung des „Wolff Telegraphenbüros“ folgende Kundgebung erlassen:; en ö „Seit meiner Thronbesteigung war ich unablälsig bemüht, uus Völler aus den, Schrecknissen des Krieges herauszuführen, an hn Ausbruch ich keinerlei Schuld trage. Ich habe nicht gez eg n, verfassungs mäßige Leben wieder herzustellen und habe den . den Weg, zu ihrer selbständigen ftaatlichen Entwicklung etj n Nach wie vor von unwändelbarer Liebe für alle ö Völker erfüllt, will ich ihrer freien Entfaltung eg . . als Hindernis en tg eg enstze l hen, die Voraus erkenne ich die Entscheidung J Deutsch-Oesterreich über seine ku nf tige, Gal, form trifft. Das Volk hat durch seine Vertreter die dig n, üternommen, Ich verzichte auf jeden Anteil an den, nem seschäften. Gleichzeitig enthebe ich meine öfterreichische Ye ren, ihres Amtes. Möge das Volk von Deutsch Sesterreich in Ein 1 und. Versöhnlichkest die Neuordnung schaffen und bee st ge ei cin Glück meingr Völker war von Anbeginn das Jiel meine. he ec . Nur der innere Friede tann die Wunden dieses R zei len.

Karl m. p.

Lamm asch m. p.“

Sflvester m. p., Staatsnotar Renner m p., Staatskanzler Abram,

verhandlungen im Auslande betraut.

alt Abgeordneter des

Ter deutsch-österreichische Staatsrat hat obiger nelle zufolge den vom Staattztanzler Dr. Renner vorgeleglen Feetentwurf, angengmmen, in dem Deutsch-Oesterreich is Republi und als Bestandteil der deutschen Fepublik erklä ri wirde und beschlossen, der heute zu— an meniretenben . or du sigen Nationalversammlung das folgende Gesetz über die Sta at und Regierung s⸗ rn von Deutsch-Oesterr eich zur Beschlußfassung vor— 19991 * iule gen 1. Deutsch-Oesterreich ist eine demokratische Re— publik. Alle öffentlichen Gewalten werden vom Volke eingesetzt. Puigrtikel 2. Deutsch⸗-Oesterreich ist ein Bestandteikh der deuffchen Republik. Besondere Gesetze regeln die Teilnahme Deutsch Oester reichs an der Gesekgebung und Verwaltung der deut— den Republik, sowie die ustehnung dez, Geltungsbereichs von Gesetz und Einrichtungen der deutschen Republik auf Deutsch— Oesterreich.

Arlikel 3. Alle Rechte, welche nach der Verfassung der im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder dem Kaiser zustanden, chen einstweilen. bis die tonstituierende Nalionalversammlung die all. ,, festgelegt hat, auf den Deutsch⸗-Oesterreichischen Staatsrat uber. ; Etage Die E. und k. Ministerien und die F. H. Mipisterien erden aufgelöst. Ihre Aufträge und Vollmachten auf dem Staatoͤ⸗ gebiet von Deutsch⸗-Oesterreich gehen auf die deutsch⸗ ᷣsterreichischen Giaatsämter über. Den anderen Nationalstgaten, die auf dem Bozen Jer sterreichi'cheungarischen Monarchie entstanden sind, bleiben ihre nspirüche an die eiwähnten Ninisterien wie auf das von diesen ver— ralsele Staatsvermägen scwahrt. Die Liquidierung dieser Ansprüche ist pölkerrechtlichen Vereinbarungen durch Kommissionen vorbehalten, bie aus Bevollmächtigten aller beteiligten Nationalregierungen zu bilden sind. Bis zum Zusammentreten dieser Kommissionen haben die deutsch österreichischen Staatẽamtęr das Gemeinschaftsgut, soweit es sich auf dem Staatszgebiete der Republit Deutsch-Oesterreich be⸗ findet als Treuhänzer aller beteiligten Nationen zu verwalten.

Artikel 9. Alle Geschäsfte und Gesetzesbestimmungen, Lurch die dem Kaiser und din Mitgliedern des kaiserlichen Hauses Verrechte jugestanden werden, sind aufgeheben.,

Artikel 6. Die Beamten, Offiziere und Soldaten sind des dem Kaiser geleisteten Tieueides entbunden.

Arkikel 7. Die Uebernahme der Krongüter wird durch ein Gesetz durchgeführt. q . ö

Artikel 8. Alle politischen Vorrechte sind aufgehoben. Die Delegation des Herrenhauses und die hisherigen Landtage sind ab— eschafft. = g tel 9. Die Konstituierende Nationalversammlung wird im Januar 1919 gewählt. Die Wahlordnung wird noch vor der pro— pisorischen Nationalversammlung beschlossen. Sie beruht auf der Verhältniswahl und auf dem allgemeinen, gleichen, direkten und . Stimmrecht aller Staatsbürger ohne Unterschied des Ge— schlechtes. lt Aitikel 109. Nach den gleichen Grundsätzen ist das Wahlrecht und das Wahlverfahren der Landiskreise, Bezirke und Gemeindever— tretungen zu ordnen. Die Gemeindewahlordnung wird noch durch die provisorische Nationalversammlung festgesetzt. Die Neuwahl der Gemeindevertretungen erfolgt binnen 3 Monaten. Bis zu den Neu— wahlen sind die bestehenden Gemeindevertreiungen nach den An— leitungen des Staatsrats durch eine angemessene Zahl von Vertretern der Aubeiterschaft zu ergänzen.

Artikel 11. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Kundmachung in Kraft.

. Dinahofer im. p., Hauser m. p., Seitz m. p., Präsidenten.

Bodirtky, Ellenbogen

Fink, Freisser, Gruber, Guggenberg, Iro, Berjabek, Luksch, ;

Miklas,. Ofner, Prisching, Seliger, Teufel, Waldner, Wolf. Mitglieder des Staatsrates.

Der un garische Ministerrat hat den Kriegsminister Linder seines Amtes enthoben, zum Minister ohne Porte⸗ seuille ernannt und als außerordentlichen Gesandten der Volks⸗ regierung mit den Vorbereitungsarbeiten für die Friedeng⸗ . Zum Kriegsminister wurde ö Oberstleutnant des Generalstabes Albert Bortha ernannt.

Polen.

Der Regentschaftsrat hat an die polnische Fraktion in Posen eig Telegramm gerichtet, in dem, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, mitgeteilt wurde, daß die deutsche Hesetzung aufgehört habe zu bestehen, und alle Vertreter der Parteien aufgefordert werden, nach Warschau zu kommen, um ne nationale Regierung zu bilden. Ein aleichlautendes Telegramm ist nach Krakau und nach Paris gegangen.

= Im Laufe des vorgestrigen Tages haben sich bei den in Warschau und Um gebung liegenden Truppenteilen Soldatenräte gebildet, welche untereinander in Fühlung tigten und Abends eine Versammlung im Gomvernement abhielten. In der Versammlung erschien ein Oberstleutnant polnischen Regentschafts⸗ rats, welcher sich erbot, fuͤr hie Sicherheit der deuischen uppen zu bürgen, wenn bestimmte Gegenleistungen (Ab⸗ lieferung von Waffen) erfolgten. Aus der Versammlung erhob sich lebhafter Widerspruch dagegen, mit irgend einer politischen Regierung in Polen in Verhandlung einzutreten.

Etz wurde dem Ahgesaudten des Regenischaftsrats eröffnet, daß der Arbeiter⸗ und Solbarenrat kein anderes Bestreben habe, altz allen politischen Richiungen in voller Neutrasität gegenüberzustehen und möglichst bald in die Heimat zurück— zukehren, aber nicht ohne Sicherung des Rückzuges der im Lande zerstreuten und in der Ukraine stehenden Kameraden. . die Abgabe der Waffen bestand einmütiger Wider— pruch.

Solland.

Wie das „Korresp-Büro“ meldet, ist der Kaiser Wil-

helm auf holländischem Gebiet eingetroffen. Nachdem die Nachricht

von der Ankunft des früheren deutschen Kaisers auf niederländischem

Gebiet eingetroffen war, erhielt der Kommissar der Königin in Limburg den Auftrag, mit dem Kabinettechef des Ministers des Aeußenn Doube van Troostwyk und dem Generalsekretär J. B. Kan, die sich zu diesem Zwecke nach Maastricht begeben hatten, über die vorläufige Negelung des Aufenthalts des Kaisers bis zum Eintreffen näherer, endgültiger Verfügungen zu verhandeln. Echweiz.

Nach einer Meldung der „Schwelzerischen Depeschen⸗ agentur“ haben das Oltener Aktions komttee, der Vorstand des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, der Vorstand der sozialdemokratiichen schweizerischen Parlei und die Sozal— demotratische Natlonalratsfraktion den Genergalstreik be⸗ schlossen als Einspruch gegen die vom Hundesrat vorge— nommenen Truppenaufgebote anläßlich yon Ruhe störungen bei einer Kundgebung zur Feier des Jahrestages der sozialistischen

Reyolution in Rutzland und seinen Beginn für die Nacht vom

10. zum 11. d. M. festgesetzt. In dein Aufruf des Oltener Aktions komiteeß wird die derzeitige Landesregierung als unsähig bezeichnet, der Zeit und ihren Bedürfnissen gerecht zu werden, und ihre ungesäumte Umbildung ge⸗ fordert. Die neue Regierung habe sich auf folgende Mindestforderungen zu vernflichten: 1) Sofortige Neu⸗ wahlen des Nationalratfs auf Grundlage des Proporzes. 2) Passives und aktives Frauenwahlrecht. 3) Einführung der allgemeinen Arbeitspflicht. 4) Einführung der 48⸗Stunden⸗ Woche in allen öffentlichen und privaten Unternehmungen. 5) Organisation ber Armee im Sinne des Volksheeres. 6) Sicherung der Lehensmittelversorgung im Einvernehmen mit den landwirtschaftlichen Produzenten. 7) Arbeiter- und Invalidenversicherung. 8) Staatsmonopol für Import und Export. 9) Tilgung aller Staatsschulden durch die Besitzenden. Die mobilisierten Truppen werden aufgefordert, nicht Waffen—⸗ 36 gegen die Streikenden anzuwenden und Soldatentäte zu bilden.

Angesichts der ollgemeinen inneren und äußeren Lage hat der Bundesrat die sofortige Mobilisation einer Anzahl von Körpern der 1., 3., 4., 5. und 6. Division angeordnet und einen Aufruf an das Schweizer Volt erlassen, in dem er die militärischen Aufgebote und die Unterstellung des Staats⸗ personals unter die Militärgesetze begründet und den Willen bekundet, jede Gewalttätigkeit zu verhindern.

FSandel und Gewerbe.

Bekanntmachung des Börsenvorstandet. Der Börsenvorstand hat laut W. T. B.“ beschlossen, daß eine Börsenversamm lung einstweilen nicht stattfindet. Die Wiedereröffnung wird beiannt gegeben werden.

London, 7. November. (W. T. B.) Banktausweis der Bank von England. Gesamtrücklage 27 842 000 (gegen die Vorwoche Abn. 353 6000) Pfd. Sterl., Notenumlauf 64 700 000 (Zun. 497 000)

fd. Sterl., arvorrat 74 092 00 (Zun. 144 000) Pfd. Sterl.,

echselbestand 95 129 000 (Abn. 227 060) Pfd. Sterl., Guthaben der Privaten 131 447 009 (Abn. 2 531 000) Pfd. Sterl. Guthaben des Staates 31 676 000 (Zun. 2 042 000 Pfd. Sterl., Notenreserve 27 095 000 (Ahn 270 000) Pfd. Sterl., Regierungssicherheiten 57 865 000 (Zun. 113 000) Pfd. Sterl. Verhältnis der Rück⸗ lagen zu den Verbindlichkeiten 1z07 gegen 17.23 vn in der Vor—⸗ woche. Clegringhouseumsatz 4439 Millionen, gegen die entsprechende Woche des Vorjahres mehr 81 Millionen.

Paris, 7. November. (W. T. B. Bankausweig. Gold in den Kassen 3 407 602 000 (gegen die Vorwoche Zun. 1413 000) Fr., Gold im Ausland 2 037 1 08 960 (unverändert) Fr., Barvorrat in Silber 319941 000 (Abn. 186 000) Fr.ů, Guthaben beim amerikanischen Slaatsschatz 1036 00 900 (unverändert) Fr., Guthaben im Ausland 1411927 000 (Sun. 29 520 000) Fr., vom Moratorium nicht be⸗ troffene Wechsel 893 568 090 (Zun. 16 578 900) Fre, gestundete Wechsel 1061502 000 (Abn. 1461 000) Fr., Vorschüsse auf Wertpapiere 939 123 000 (Zun. 114973 000 Fr., Vorschüsse an den Staat 19 000 000 000 (unverändert) Fr., Vorschüsse an Verbündete 3 500 000 000 (Zun. 10000000) Fr., Notenumlauf 30 820 345 000 (Zun. 38 299 000) Fr., Schatzguthaben 77 833 000 (Abn. 98 065 000) Fr., Privatguthahen 2 945 781 000 (3un. 79 518 000) Fr..

Warschau, 11. November. (W. T. B.) PVolnische Lan des⸗ Darlehnskasse. Zwischenausweis vom 31. Oktober 1918. J. An⸗ lagen: Barbestand (deutsche Reichswährung und Metallgeld ohne Landes darlehnskassenscheine) 3 769 828 S6, Kontokorrentguthaben bei deutschen staatlichen und privaten Instituten 273 089 069 n,

n,. D 3 * * . n, ,

1. ter chungg ache. .

Aufgebele, Wersüst. und Fundsachen, Zustellungen 4. dergl. f Der ãufe, Vervpachtungen, Verdingungen ꝛe,

1 Derlosung, 2c. hon Wertpapieren.

. Kommanhitgesellschaften uf Aktien u. Aktien gese lscha ten. w

Lombard 181 986 282 , Echatzwechsel 106 00 0 6, Dis. konten 3 065 325 M, sonstige An! igen 31247715 4 u] 14 nen os bog 440 AÆ, 1I. Verbindlichkeiten. Landes darleonefafsen scheine im Verfehr (ohne die in den eigenen Kassen befindlichen e fände) 736 2457384 6, Resecpefonds 1445 7 M, ud

e Gelder (Kontokorrenteinlagen und Depositen) 106 359 866 , sonstige Verpflichtungen 114 512 812 M, zusammen 958 559 440 M.

Berichte von auswä 1èWertpap rmärkten.

Wien, 11. November. (W. T. X Die großen politischen Umwälzungen und die Unsicherheit über die weitere Eniwicklung der Lage haben die Unternehmungslust der Börse wesentlich eingeschränkt und die Aujnahmesähigkeit des Markts verringert, so daß die Kurse schon durch kleine Abgaben verhältnismäßig stark drückt wurden Der Rückgang vollzog sich jedoch in aller Ruhe. Der Schluß er folgte zu den tiessten Tageskursen.

Wien, 11. November. IW. T. B.) Amtliche Notlerangen der Veyisenzent rale. Berlin 182,50 G., 182,80 B., Amsterdam 512, 09 G., 51300 B., Zürich 249,50 G., 250,50 B., Kopenhagen 323 00 G., 324,00 B., Stockbolm 352 00 G., 353 00 B., Christiania 325,90 G., 326,00 B., Konstantinopel —— G.,. B.. Mark- noten 182,50 G.. 182,90 B., Nubelnoten Romanows 220 G., Rubel⸗

London, 8. November. (W. T. B.) 23 Engl. Konsols 611, H osJ Argentinier von 1836 —, 4 o Brasilianer von 1889 628, 40D Japaner von 1399 75, 3 o/ Portugiesen 5ßz7, 5H oso Ruten von 1906 64, 4 Ruffen von 1909 Baltimore and Ohio Canahian Pacikfie —, Grie 234, National Railways of Mexiko 93, Pennsylvania —, Southern Pacifte —, Union Pacisie ——, United States Steel Corvoration 107, Anaconda Copper —, Rio Tinto 69, Fhartered 22/1, De Beers 1515/16, (Goldfields 2/13, Randmines 35/5. H Kriegsanleihe 45 / is, 4 Oo Kriegsanleihe 101, 34 9 Kriegsanleihe 883.

London, J. November. (W. T. B.) Privatdlskont 3i* an Silberhöchstpreis 493,

Wechsel auf Amsterdam kurz 11,365, Wechsel auf Paris 3 Monate 26,39, Wechsel auf Paris kurz 25,97. .

London, 8. November. (W. T. B.) Privatdiskont 31 / g, Silberhöchstpreiß 491.

Paris, 9. November. (W. T. B.) 5 0 Franz. Anleibe S7,560, 3 oso Franz. Rente 62, 4 0̃/0 Span. äußere Anleihe 93,40, 5 oOo Russen von 1906 61,25, 3 o Russen von 1896 39,25, K oso Türken unif. 73,90, Suez⸗Kanal 5480, Rio Tinto —, —.

Am sterdam, 9 November. (W. T. B.) Flau. Wechsel auf Berlin 33,323, Wechsel auf Wien 1860, Wechsel auf Schweiz 47,95, Wechsel

auf Kopenhagen 64,560, Wechsel auf Stockholm 57, 9. Wechsel auf New JYJork —, —, Wechsel auf London 113453, 6, bl.

Paris 4400. 43 0/0 Niederländische - Staatsanleihe 883, Jo // Niederl. W. S. 63, Königl. Niederländ. Petroleum 602, Holland⸗Amerika⸗Linie 406, Niederländ. ⸗Indische Handelsbank 200, Atchison, Toveka . Santa F6 965, Rock Island —, Southern Pacifie Southern Railway 303, Union Pacifie 137, Anaconda 1545. United States Steel Corp. 92, Französisch⸗Englische An⸗ leihe —, Hamburg⸗Amerita⸗Linie —.

Kopenhagen, 9g. November. (W T. B.) Sichtwechsel auf Hamburg 53, 00, do. auf Amsterdam 155,K75, do. auf schweiz. Plätze 7h, 00, do. auf London 17 80, do. auf Paris 69,00.

Stockholm, 9. November. (W. T. B.) Sichtwechsel auf Berlin l, 00, do. auf Amsterdam 149 50, do. auf schweizer. Plätze 71 50, do. auf London 17,05, do. auf Paris 66, 00.

New JYort, 9. November. (W. T. B.) (Schluß.) Geld auf 24 Stunden Durchschnittssatz Geld auf 24 Stunden letztes Darlehn Wechsel auf London (60 Tage) 473, Cable Trangzfers 4,76, 55, Wechsel auf Paris auf Sicht 5,44 50, Silber in Barren 1014, 3 0,υς Northern Paeifie Bonds —, 406 Verein. Staaten Bonds 1925 —, Atchison, Topeka u. Santa Fo 973, Baltimore und Ohio 60, Canadian Pacifie 170, Chesapeake u. Ohio 613, Chicago, Milwaukee u. St. Paul 523, Denver u. Rio Grande 53, Illinots Central 1043, Louisville u. Nashville 118, New York Fentral 838, Norfolk u. Western 1008, Pennsylvania 491, Reading 916, Southern Paeifie 108, Union Pacifie 1367, Anaconda , NMtining 721, United States Steel Corporation 1024, do. pref. 1123.

.

Berichte von auswärtigen Waren märkten.

London, 8. November. (W. T. B.) Kupfer vrompt 122.

Liverpool, 2. November. (W. T. B.) Bau mwoll-⸗Wochen⸗ bericht. Wochenumsatz 6630, do. von amerikanischer Baumwolle 2320. Gesamte Ausfuhr ——, do. Einfuhr 40 797, do. do. von amerikanischer Baumwolle 33 426. Gesamter Vorrat 182580, do. do. von amerikanischer Baumwolle 89 000, do. do. von ägyptischer Baumwolle 6430.

viverpool, 8. November. (W. T. B.) Baumwolle. Umsa 2000 Ballen, Einfuhr 72 980 Ballen, davon 55 800 Ballen ameri- kanische Baumwolle. Für November 20,63, für Dezember 19,90. Texas 14— 15 Punkte, Brasilianische 51 Punkte niedriger.

New JYPort, 8. November. (W. T. B.) (Schluß.) Baumwolle loko middling 3035. do. für November 29,17, do. für Dezember 29,07, do. für Januar 28, 33, New Orleans loko middling 30,338, Petroleum refined (in Cases) 19,25, do. Stand. white in New Jor' 15,50, do. in Tanks 8.25, do. Credit Balances et Oil City 4 06, Schmalz prime Western 27,75, do. Rohe & Brothers 28.75, Zucker Zentrifugal 7,28, Weizen Winter 2373, Mehl Spring- Wheat clears 1050 10,95, Getreidefracht nach Liverpool nom., Kaffee Rio Nr. 7 loko 108, do. für Juli 9, 00.

New Tork, 8. November. W. T. B.) Baumwoll⸗Wochen« bericht. Zufuhren in allen Unionshäfen 146 000, Ausfuhr nach Großbritannien —. Ausfuhr nach dem Kontinent 22 000, Vorräte im Innern 1158000.

1X41 . 2 2835

6. Erwerbs. und Wtrtschaftsgenoffenschaften.

7. Niederlassung 2c. von Rechtsanwälten.

8. Unfall⸗ und Invaliditäts- 2c. Versicherung. 9. Bankausweise.

10. Verschie dene Bekanntmachungen.

*

rüstung.

9) Untersuchungs⸗ gaachen.

Gericht II. Ersatzabtellung Regi. 61.

brelt, Bekleidung: trägt neue Feldaus- Darmstadt, den 6. November 1918.

(48913) Seichlagnahmt verfügung. In der Unte suchunge sache gegen Kanonler

Karl Hegener, G. / J. Garde⸗Felrart.

Regt., wegen Fahyenflucht, wird auf

Fel dar. Grund der §S§z 69 ff. des Mllitärstraf⸗.

liche Vermögen des Beschuldigten hierdurch mit Geschlag belegt. V. St.. Qu., den 4. November 1918.

im Deutschen Reiche befindliches Vermögen mit Beschlag belrgt.

Din, St. Qwu. . 1. 6. 1918.

Gericht der 1b. Landwehr. Division.

(48915 Fah nenfluach se rrlãr ung

III P. EX. 393/18.

rich gherr: gesetzbuckh sowie der §S§5 356, 360 Gericht der Landwebrdivision Bredow aolhj Stehr tef , . ö 0 r g, nn . ö. ö (Nr. 18). , eckbꝛ ef 3 ; Deutschen Reiche befindliche Vermögen dei K R a,, ö. Kanorier Theodor Gern hard Maier und Abteilungt kommandeur Beschuldigten mit Beschlag ai, . lis og] Jahnenfluchtserklãrung ,. Edgar Roos, geb. e,, g, rer zr fen i un Ilir, rn fh ren Bartten· ,n eren eng. ' et, , wariatien buff. ar ö * e ert; igt, 61 hier hat In er Unter fuchungssache gegen den bergstr. 4, den 31. 10. 1918. 2e mn * n, ,. 7 . ] uff. geb. . ober 1918 unerlaubt von Irn! esta X aue rufe lad. * C. H. Gericht der Inspekiion 111 der immeb. . ö wird far 2) Wehrpflicht, Ludwig Wi eb lhn irbpe enifernt. Es wird eisucht, Fust. ö Garn ff tom., Gut, Garde. Inf. ahnenflüchtig erklärt. Sein Vermögen n ,, 9 rth, geb. sestiunebmen und an die nächste 20. Inf. ⸗Rgts. Garntis. Komp., CE Der Gerichig herr: wird beschlognahmt. O. 8. 188 ö

zum Weltertranzport hler⸗

8e r . Person: Theodor

in Nürnberg, wegen Fahnen

; uckmann, boren 5. 11 . 7 Plag uphah, ar n gebe der Beschml digte bierdurch ibägbd „Yrrußec, juletzt wöbnpast flüchtig ill., a j Belllage (crö ?. ca. 75 nm Gze. Ange bung. 7. Nob. mher belh: lrajtig Paar: klond, Augqin: K. B. Deꝛicht der stellv. 9. 8 kan ung Mund: gewöhnlsch, Nase:

Echnuribart: hellblond, Kinn:

verwalter in Nürnberg, geb. 18 12. 88

uf Grund der S8 69 ff. des M. St. G. B. in. der S5 3h66, 360 der HM. Sr, 6. 8.

Db. Arnim, Generalme jor u. Inspekteur. flacht. ed Dr. Mürich, als Kriegsgerichtsrat.

49008

In der Untersuchungssache gegen den Musketier Angust Stelin, Nachrichten Atteilung L. J. R 47, ret, d, da er eines Verbrechens (egen 69 ff. M- St. G. B. blnrelch nd verdächtig und im Sinne dis § 356 Met -G. O. als ab vesend an⸗

für fahnen⸗

1818. nf. Brigade.

D. St Qu., 5. 11. 1918. Gericht einer Kaball. Division.

(490101 Fahnen fluchtserklär ung und Beschlaanahmener fügung. Der Gefreite Georg Reinold Richard Ver zel. 2. M.. G. Mes. Ky MaschGew.⸗ Scharischützenabtig. 5, ach. 23. 10. 1889 zu Kleinburg. Brier lav. Verm - *w*½3z Breslau, wird für fahnenflüchtig eiklärt und sein

, nr nr, ü

fahnen flüchtig erklärt. 5 Wa. , , . 38 f 5 Renn el. 5) gr n, ne z Schaeffler, geb 21. 9. 1895, ö ;

wegen erschwerten Ungehorsamtz, 5 92 83, 113 M. St.. G. ö 3 ;

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* m L. 2