1918 / 283 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Nov 1918 18:00:01 GMT) scan diff

Vereinigung Berliner k V., Berlin ⸗Kar horst. Stolzenfelsst 8. Wirtschaftliche V Deutscher K Fab t Berlin W Ufer 40 Zentralfac d flichtet a) Mitg n dieser Liste nicht aufge führt sowie d) alle Berr hverbande nicht angehöten unmit 3 genau wie die l bei der Verteilung zu berücksichtigen, sofern die Fack Berufsgenossen die unter U vorgeschrir bene eldung rechtzeitig erstattet haben II. Meldefrist und Melde vord ruck. Fachverb d d hen ruppen nicht auf⸗ hrt sind ve Mitt Dezember 1917 ehr als 15 Arbeiter dauernd versicherungspflichtig mit Näh⸗ beiten eigenen Betriebe und in Heimarbeit beschäftigt xben haben sich bis zum Ablaufe des 14. De⸗ zember 1918 bei der Reichsbekleidungsstelle Verwaltungs bteilung ( ig O GEarnabteilung) in Berlin W. 30 Geisbergstr melden. Berufs „die einem Fachverbande nicht angehören, e Mit er eines Zentralfachverbandes, die am 1. De⸗

eit beschäftigt haben, haben sich bis zum Ablaufe Dezember 1918 unmittelbar bei einem der o nten für sie zuständigen Zentralfachverbände zu mel

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P . 89 3 srwatr wre 2 863 8 11 831 Rm dar durch Einreichung eines ausgefüllten Melde

3 = 24 1. * * 83 1 3 21 3 3 1 3 .

. 1 * . . Er iicksi htigenden Dentros5fochnersdr de Serrry 1 G B dild en dnnn 1 . ö

lter 2 Uungen 85 1. mmol lnähkif zs BOnwmwortoisat 55 Rw6 5. D 1 mwollnähfädenverteilung für das erste Kal

e e 1 55* . * 62 9 . nd zwar von allen Betrieben

in Heimarbeit beschäftigt haben, auch wenn fie im Laufe des Jahres 1918bereits eine Anmeldung ein-

2 ö z gereicht haben

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—— 20 1 O0

1 2 8 2s M f Berlin, den 30. Novembe

Re zchäBheFEI9SéBMmGsestᷓoss 9 2. J 3. Reichsbefleidungsstelle (Verwaltungsabteilung). Temper

Bekanntmachung. Dem Inbaber der Firma Ph. Schuchmann Nachf. Gurt Nölte in Leipzig, Braustr. 27“, ist die Wieder“ ausühung des ihm am 16. Februar 1918 untersagten Handels wit Gegenständen des Kriegsbedarfs, insbefondere mit eleftrischen Motoren, gestattet worden.

C ejy: 3 8 M 16 918 geipzig, am 19. November 1918.

3 . . 88 Vor ) 1 . 6 T * 3 Der Rat der Stadt n Ro th e.

Bekannt im a chu ng

Auf Grund der 88 1 und 2 der Verordnung des Bundesrats rem D. September 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Vandel ist dem jetzigen Kohlenhändler Ernst Heidrich aus Awickau, z. Zt. in Plauen i VgtJl.,, der Hande! mit egenstaͤnden des täglichen Bedarfs unterfagt worden.

Zwickau, am 18. November 1918.

Der Rat der Stadt Zwickau. Barth.

1 234

ü

Gemäß der Bekanntmachung des Stellvertreters des Reiche— kanzlers zur Fernbaltung unuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1315, Reichs-Gesetzblatt S. 603, wurde der Handel mit Gegen ständen des täglichen Bedarfs und des Kriegs⸗ bedarfs untersagt: 1) dem Peter Hofmann, verh. Kaufmann in Stuttgart, geboren am 7. Juni 1854 in Aepis heim, Inhaber der Firma Hofmann u. Schreiber in Geislingen a. St. zurzeit Soldat in Ulm 2] dem Kaufmann Ernst Sperr, Vertrieb chem. technicher Produkte in Stuttgart, Kronenftraße 28. e

Stuttgart, den 21. November 1918.

ö ; * 985 9ftinon ß or om t iia 992511 20 Stadtdirektion. Oberamtmann Bullinger.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Rummer 164 des Reich s⸗Gesetzblatts enthält unter Nr. 6550 eine Verordnung über den Erlaß von Straf⸗ beftimmungen durch das Reichsamt für die wirtschaftliche Demobilmachung, vom 27. November 1918. Berlin W. 9, den 28. November 19183. Postzeitungsamt. Krüer.

Prensßen.

Anordnung der Preußischen Regie rung, hetreffend die Bestellung weiblicher Personen zu Mitgliedern gemischter städtischer Verwaltungsdeputationen.

Vom 23. Nopember 1918.

Die Preußische Regierung orbnet hiermit folgenbes an: 81.

Zu Mitgliedern gemischter städtischer Verwaliungsdenuta— tianen können auch weibliche Personen bestellt werden, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen, unter denen nach den geltenden Gesetzen männlichen Persͤnen das Bürgerrecht zusteht. Insoweit nach den bestehenden Bestimmungen der Besitz dis Bürgerrechts für männliche Personen an Haus- und Grunbbesit, Einkommen oder Steuerzahlung geknüpft ist, sind bei verheirateten weiblichen Personen diese Voraussetzungen auch dann als vorliegend anzusehen, wenn sie bei dem Ehemanne erfüllt sind. Im übrigen sind Steuer⸗ zahlungen, Einkommen, Haus⸗ und Grundhbesitz der minder— jährigen oder in elterlicher Gewalt befindlichen Kinder der Mutter anzurechnen.

8 9 5 2. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft.

en

Berlin, den 23. November 1918.

Die Preußische Regierung. Girsch, Gir hel.

ö ö P nber 1917 mehr als 15 Arbeiter dauernd versicherungs— 1 66 ; . ö , ö 33 igenen Betriebe und in Heim⸗

50 dümnalse warn 83 **5 * Ee ö. 8 2 ese Meldevordrucke sind zu beziehen bei dem Vor—

. J . zember 1917 mehr als 15 Arbeiter dauernd ver—

amt n gSmrse KFS 3 99 J Eos * 5190 * 1 sicherungspflichtig mit Näharbeiten im eigenen Betriebe und

Es kommt noch sortgesetzt vor, daß örtliche Arbeiter— und Soldatenräte in den Forsthetried eigenmächtig eingreifen, die geregelte Jagoausubung der Forsibeamten und anderer Jagdberechtigten unterbinden, ja selbst Treib⸗ jaaden unter Hinzuziehung zur Jagd unberechtigter Personen

Dieses Vorgehen verstößt gegen die Verordnungen, die die Reich- und Staatsregierung und der Voll jugsrat des Arbeiter⸗ und Soldatenrats erlassen haben. Im Interesse der Vo ks⸗ ernährung und zur Vermeidung von Windschäden ist bereits angeordnet worden, daß alle Forsibehörden für einen verstärkten Abschuß des Wildes in geregelter Jagd Sorge tragen.

Glauben örtliche Arbeiter und Soldatenräte feststellen zu können, daß dieser Anordnung von örtlichen Forstbehörden und sonstigen Jagdberechtigten nicht hinreichend entsprochen wird, dann müssen sie sich an die Regietungsbehörden ihres Bezirks oder an die Zentralbehörden wegen Abhilfe wenden.

Eigenmächtiges Eingreifen in die Befugnisse der Forst⸗ behörden und in die Rechte der Jagoberechtigten muß unter— bleiben

Alle Jagdberechligten weisen wir eraeut darauf hin, daß die Sicherstellung unserer Volksernährung den erheblich stärkeren Abschuß des Wildes dringend geboten erscheinen läßt.

Berlin, ben 29. November 1918.

Ministerium für Landwirischaft, Domänen und Fotsten. Braun. Hofer.

Der Sicherheitsdien st des Berliner Polizeipräsidiums.

Im Einverständnis mit dem „Vollzugsrat des Arbeiter—⸗ und Soldalenrats“ erfährt der Sicherheitsdienst des Berliner Polizeipräsidiums eine Umaestaltung.

Es haben sich in diesen Sicherheitsdienst Elemente ein⸗ geschlichen, welche unter dem Schutze der weißen Binde An— griffe auf das Eigentum und die Sicherheit der Bevölkerung gemacht haben, andere wieder, welche die weiße Binde an mn verkauften, die sie zu verbrecherischen Zwecken benutzen wollten. Es liegt im Interesse der Sicherheitsmänner selbst, daß diese Elemente ausgemerzt werden.

Zu diesem Zweck muß eine Neueintragung der Sicherheite—⸗ mannschaften stattfinden. Die Sicherheitsmänner haben sich daher neu anzumelden. Die Angenommenen werden mit neuen Armbinden und Ausweiekarten versehen. Außerdem werden dem Sicherheitedienst Männer aus der Zivilbevölkerung beigegeben.

Diejenigen, die bisher der Sicherheitstruppe angehörten und nicht wieder Verwendung finden sollten, können sich der „republikanischen Soldatenwehr“ zu den gleichen Bedingungen zur Verfügung stellen.

Berlin, den 29. Novemher 1918. Der Vollzugsrat des Arbeiter⸗ und Soldatenrats. Richard Müller. Molkenbuhr. Der Volkskommissar für den Sicherheitsdienst. Eichhorn.

„Finanzministerium.

Bestellt sind die Katasterlandmesser Brock und Wald- , zu Katasterkontrolleuren in Marienwerder bezw. Lebach.

Das Katasteramt Trier IIL ist zu besetzen.

e 19 . Justizministeri um.

Der Rechtsanwalt, Justizrat Gerber in Kaliowißz ist zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts in Breg lau mlt Anweisung seines Amtssitzes in Kattowitz,

der Rechtsanwalt. Juntizrat Henrichs in Schlüchtern zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts in Cassel, mit Anweisung seines Amtssitzes in Schlüchtern, und

der Gerichtsassessor Dr. Stettüer aus Düren zum Notar für den Bezirk des Ohberlandesgerichts in Cöln, mit Anweisung seines Amtssitzes in Nideggen, Kreis Düren, ernannt worden.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

. Dem Regiernungsbaumeister Fritz beim Polizeipräsidium in Berlin ist die nachgesuchte Entlassung aus dem preußischen Staatsdienst erteilt. —:

Bekanntmachung.

Das steuerpflichtige Reineinkommen der meiner Aufsicht unterstellten Peivateisenbahnen ist nach 46 des Kom- munalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 für das Betrlebs sahr 1917 wie folgt festgesetzt worden: 1. bei der . Eisenbahn auf 213 750 S6 8 2 ittenderge⸗Perleberger ö k 63 60 83. „Paulinenaue⸗ Neuruppiner ill nbhahh chili 88g, 4. Ruppiner Eisenbahn auf . 373 025 35 5. Löw enberg⸗Lindow⸗Rheins⸗ berger Eisenbahn auf . 80 850 6. GSEisenbahn Altona⸗Kalten—⸗ kirchen⸗Neumünster auf . 160590

61 ,.

Aus dem Betriebe der Kreis Oldenburger Eisen—

. .

.

bahn (Nebeneisenhahn). der Kreisbahn Eckernförde⸗ Kappeln (Nebeneisenbahn) und der Elm shorn-Barm⸗ stedt⸗Oldesloer Eisenbahn ist ein kommunalabgabepflich⸗ tiger Reinertrag im Jahre 1917 nicht erzielt worden. ;

Altona, den 26. November 1918.

Der Eisenbahnkommissar. J. V.: Mispel.

Bekanntmachung. Gemäß 3 2 Abs. 2 der Bundesratsverordnung hom 23. Sep—

tember 1915 üher die Fernhaltung unzuverläsfiger Personen vom Landel habe ich der Chefrau des Wishelm Arm eloh, in Düsseldorf, Kaiser Wilhelmstr. 39, wohnhaft, die Wieder“ aufnahme des Handels mit Gegenständen des täglichen Re— darfs und des Kriegsbedarfs gestattet.

Düsseldorf, den 22. November 1918. Die Pol izeiverwaltung.

Der Oberbüurgermeister. J. V.: Dr. Le br.

ekanntmachung. Aselmever,

Katharine

7 8 h ö . an siber Fans

t916 in Verbindung mit 8 1 der Bekan .

die Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel Lom 14

geschlossen

Käsereiprodutten untersagt hatte, gebe ich den Be und Handel wieder frei.

zildesheim, den Nevember 1913.

Der Landtat des Landkrelses

Der Bevollmächtigte

Sys ikoske; Vildeöbetlll.

des Arbeitet und Soldaten atz.

Bekanntmachung. Dem Schuh machermeister Rudolf Schmidt, vohnhaft, it jeder Handel mit Gegenständen dez jede Herstel lung von Maßschu usbefserung von Schuhwaren we en Un gt worden. Die Ftonen diefer Bet

edgrfs so . h werk und zuberlãäfsigleit un ker.

anntmachung fallen Schmt

8 1 RDT Barmen, den

e Polizeiverwaltung. Oberbürgermeister. Dr. Hattma ö

(Fortsetzung des Amtlichen in der Etsten Beilage)

* * Aichtamtliches. TDeutsches Reich. Berlin, 30. Novemder 1918. Mißveiständnissen dankung zu begegnen, hat Kaiser Wilhelm II. staatsrechtlich einwandfreien Urkunde auf die Rechte an der Krone Preußens und der damit verbundenen deuischen Kasser⸗ . het ie 1de hat laut Meldung det „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgenden Wortlaut: „»Ich verzichte hierdurch für alle Zukunft auf die Rechte an der Rechte an der deutschen

Preußen. aufgetauchten

verzichtet. Urkunde

Krone Preußens und die damit verbundenen binde Ich alle Beamten des Deutschen Reichs und Preußens sowie alle Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften de deß preußischen Heeres und der Truppen der Bunde. kontingente des Treueides, den sie Mir als ihrem Kaiser, König und Obersten Befehlshaber geleistet haben. Ich erwarte von ihnen, daß sie bis zur Neuordnung des Deutschen Reichs den Inhabern det tatsäͤchlichen Gewalt in Deutschland helfen, das Deutsche Volk gegen die drohenden Gefahren der Anarchie, der Hungersnot und der Fremd— herrschaft zu schützen. Urkundlich unter Unserer gedrucktem Kaiserlichen Gegeben Amerongen,

Zugleich e

zenhändigen Unterschrift und bei⸗

8

November 1918. ö Wilhelm.“

Die deutsche Regierung hat nach einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ durch Vermittlung der Schweißer Regierung folgende Note an die englische, französische, belgische, italienische und ameritanische Reglerung übermittelt:

Für die Herbeiführung des Weltfriedens, für die Schaffung uernder Sicherheiten gegen künftige

Vertrauens

und für die Wieder untereinander gel Vorgänge, die zum Kriege geführt haben, bei n kriegführenden Staaten und in allen Einzelheiten aufutlären.

Sa TEN 456 ** wahrheitsgetreue

herstellung dringend geboten,

Gin vollstandi handlungen zwischen den Negierungen haben, könnte und würde vie und der Mißceutung niederzureißen, die während de zwischen den Völtern errichtet worden sind. Eine gerechte Freund und Feind ĩ . künftige Versöhnung der Völker, ist die einzige mögliche Grundlage für einen dauernden Frieden und für den Bund der Völker.

Die deutsche Regierung schlägt daher vor, daß eine neutrale der Schuld am

unternommen

dieser Zeit n die Mauern des Hassen

u beitragen

Cor ara smA . . der Hergänge e Vorbedingung

Kommission Kriege eingesetzt werde, die aus Männern hesteben Gharakter und volitische Erfahrung Regierungen

Prüfung der Frage einen gerechten Urteilespruch ge— ährleisten sämtlicher kriegführen den Mächte müßten sich bereit erklären, einer solchen Kommijsion ihr gesamieß Urtundenmalerial zur Verfügung zu stellen. Die Kommission soli befugt sein, alle jene Persönlichkeiten zu vernebmen, d Krie bruchs die Geschicke der sowie alle Zeugen, deren Aussagen eutung sein könnten.

währleisten.

zur Zeit des einzelnen Länder bestimmk haben, für die Beweiserhebung ven Be

Ugntersuchungskommission zur Prüfung der völkerrechtswidrigen Behandlung Deutschland lin zusammen.

Die Kesten der Bewachung der neutralen gone werden nach einer Mitteilung des Vorsitzenden der deulschen Waffen stillstands kommission, Staatssekretärs Erzberger, auf chskasse übernommen, sowelt es sich um eine Bemachunß handelt, die an Stelle der militärischen Formatlon getreten it.

Nach weiteren Vereinbarungen der deutschen Waffenstill standskommission mit den Alltierten werden alle transport— fähigen Kranken und Verwundeten aus den deuichen y Gebieten und den Gebieten der Brlickenköpje abgeführt.

riegsgefangenen tritt bertittz

kommenden Montag in Ber

vorgegriffen

Der Bollzugsrat ' trat gestern nachmitlag zu einer Cizuag jusammen bet die B. . H., mie soigt, berichten: Sid Ge Antrag eines Mitglieds, hetreff end Ein fetzung einer Kom

zur Regelung der Löhnung der Frontsoldaten, wird an

ssion zur el ird beschlofe samtii litärpers

Ih, Weiter wird beschlossen, für sämtliche Militärpersonen i enllaffen auf der (Gisenbäabn aufzuheben. Gin dritter Re ö, schãttigt sich mit der Klärung der Stellung der Soldatenräte

ö en KR riegẽger ichten .

412 * h 1 8. n 1 2 . Jluß Cl ijt ein e s rer ded Arbeiter rats anwesend, der iet Mäne der rheinischen Beurgçsisie, besonders der Schwer 14 '!

ustrlellen, berichtet. die aus Furcht dor den Steuerlaiten und der Echlalisierung die n, n r ränkreich Jus setern möch ie. In Mitglied de Yo llzuge ral erklart, daß er Meergrial dafür kite, daß schon 1816 „belannte röeinischr Greßinzustrlell: in Ge nichaft ml bohen fathalischen Geistlichen in Bern mit Send. nen der Entente Fer hande, laben über einen Zusammenschluß . Rheindtopin], Gliaß Lothrintzens und sogat Süddeutsch nude unter französischem Proötefipiat. In der Grörtetung win

P e. ö 11 * morgehohen, daß dtes dieselben berger lichen Kreise eien, die jahre ang sich nicht genug. tun konnten. in nnerit nt planen für Deuntsch md; wel die layttali tische Vo te see⸗ lennt, den nehme diejes e rel. tehtel nicht weiter. wund rn. d rr. Ver le ung gelangte ein Funklptuch bel tu sischen. Bolte lominissars. ür atswart g, Angelegenhelten Tschit= fein, Lit Run ant Lelnei Truppen Stel gegeben babr, zen gzonflitt mit de utschen Trurben zu vermeiden und den der deutschen hhubllt dieselbe Stellung erwartet werde, Rußland hoffe, alle Mit. uten enise bald ju er g igen, Ferner ist von dem Cxekutivansfchuß ut uisßschen A. L. äte (i unkfzruch eingegangen, daß zu dem enge det deut chen A- und Sz NRäte am lt. Dezember (ne unsssche Abordnung ein zresten wird, die stKer die Lage der russt den wofütion berichten und sich über den Stand der dentschen Rebo— kon unterrichten soll. Der Vollzugsrat heschließt, durch Funksprüch ze Delegierten willtommen zu beißen. Der Vollzugsrat beschließt ener, die Regierung aufzufordern, dafür Sorge zu tragen, daß

. Rückbeförderung der deutschen Truppen aus det Utraine

73 15 ö Rr ts *. 65 1 sinlichstt beschlöunigt. wird, ohne daß, aus,. irgendwelchen

polttischen Gründen die Be cg ungen ganz eder teilweise an Ort

ind Sielle belassen werden. Der Vollzugsrat heschließt ferner die Ftrichtung den vier Abteilungen (Resssorts). Die fit Abteilung soll sich mit der Reichzroli tit befassen. Sie

eit sich zusammen aus acht preuftischen Mitgliedern. acht Nettrelern der übrigen Bundesstggten und drei Mitgliedern

r Ost- und Westfront und der Marine. Die zweite Abteilung

schandelt die preußischen Angelegenheiten und fetzt

sch zusammen aus neun Mitgliedern des Vollzugsrats. Die

hitte Übteilung wird gebildet aus sieben Mitgliedern für aus—

schießlich Großberliner Angelegenheiten. Die vierte

sbtellung, bestehend aus vier Miigliedern, behandelt die internen üngelegenheiten des Bollzugsrats. Diese vier Ab elingen arbeiten selbständig, jedoch muüssen sie besonders wichtig agen dem Plenum zur Beschlußfassung vorlegen.

Der Vollzugsrat hat, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mik⸗

kl, eine Abteilung für Uebergangswirtschaft geblldet, e Kriegsgesellschaften und Ausschüsse überwacht mo dem Vollzugtzratsmitglied Bernhagen unterstellt ist. Ihr Elz ist im Abgeordnetenhause, Zimmer 41 6. Dorthlu sin n. Beauffichtlgung solcher Stellen betreffenden Zuschriften n richten.

——

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für zol und Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten hute eine Sitzung.

Der bevollmächtigte Vertreter der Deutsch⸗Oesterreichischen stpnblih Dr. Ludo Hartmann hat, wie gemeldet, vorgestern

en Staatssekretär Dr. Solf sein Beglaubigungsschreiben lberreicht. Bei dieser Gelegenheit wurde auch der Anschluß dentsch-Oesterreichs an Deutschland besprochen. Der Etaatzsekretür betonte laut Meldung des „Wolffschen Tele⸗ raphenbüros“ dabei, daß der Entschluß Deutsch⸗Oesterreichs, sch mit den Stammesgenossen im Reich dauernd zu ver— nigen, beim Volk unb imn leitenden Kreisen einen tiefen Eindruck hervorgerufen und freudige Begeisterung erweckt hitte. Dicse Vereinigung lier deutschen Stämme in einen sroßen G.samtstaat bedeute für uns die Erfüllung eines bin ede en, wenn auch nicht inmer laut ausgesprochenen uche dee oeufsch⸗österreichischen Brüder wären bei uns pahlichn eU nmen. Das Auswärtige Amt habe es sich an— belegen sein lassen, alle Anschlußbestrebungen zu färdern, und utlcke eine einer wichtlgften, und erfreulichsten Aufgaben nin, m der Vereinigung und Verschmelzung beider Länder üg mitzuwirken; es werde sich auch angelegen sein lassen, fin die Interessen Deutsch⸗Oesterreichs auf dem Friedenskongreß mch Kräften einzutreten.

Beim Kriegsministerium sind Austunftsstellen für 1 bas Arbeitsgebiet des Kriegsministeriums be— ef nben Fragen eingerichtet worden; sie find am Ein⸗ un dein iger Strafe, zu erfragen. Vlenststunden an Wochen—= n von 9 Uhr Vormittags bis 7 Uhr Abends, an Sonn hen von 11,30 bis 1,30 Mittags.

Wie „Wolff Telegraphenbüro“ erfährt, sollen die un l en ar i re e für Kriegsteilnehmer ganz i en en bis zum 31. Dezember 1918 weiter ge— ö hat werden. Darilber hinaus sollen den nach dem ö. November 1918 zur Entlafsung kommenden Mannschaften 38 zwei halbmonatsraten an Fämillenunterstützungen ohne un der Bedürftigkeit aus gezählt werden. Der betreffen de nan dürfte schon in den nächften Tagen fertiggestellt

gurkif Soldatenräte sämtlicher Formationen des v elorpg werben vom Volt ui. gausschuß darauf hinge⸗ en, bezüglich der Bekleidung folgendes zu beachten: am Belleidungs. und Ausrüstungsstücke sind nur auf Gesamt⸗ ; an meldungen anzufordern. . kenn fene Gesamtbedarfganmeldung ist dem Ste llvertreten gen vrjsun mmande, Abteilung 1X h, Derotheenstraße 6, zur An— min vorzulegen. Nur mit diefer Anweifung versehene Bedarst— bein i gen, berechtigen zun Empfang der gewünschien Mengen aßebekieisungzarnt dez Gardetorres, . Binjelne Leute dürfen weder zum Stellvertretenden General⸗ an ndo, noch zum Kriegsbekleizungs amt zum Empfang einzelner Gachen geschith werden. 3 Leute Dum. Empfang von Euntlassungsanzügen sind nur ber tz tig 8 schtigt. Ein solcher Anzug bestebt hechstens aus einem Rock lu , Ther Ri. einem Mantel, einer Mütze, einer Garnitur gene eln Paar Schnürschuhen und einer Hal'binde, Anspruch auf fd . eidungsstücke besteht nicht. Unter elnem ,, kabrauchte ganze Bekleidungsstücke zu verstehen. Es sind

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8 r Koi Kęn . 153 YB, z 1 63a . daher bei den Ge amtanforderungen nur die wirklich benötigten Sachen

anzuführen.

5) Der Ent lassu wird nur pon d entlassen fill ausgehändigt. ang 8 Anzugs ist in Ue 1 nationale und 111. östchein durch Siempel 1

schrift eines ze ten meren. Die as Dien stelle wird sich ; bei Ausgade des 2 dent

irt? 1 2 ss 71 un tteren laf CII.

Mr; .. N n Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ aus dem Reich arbelts—

amt erfährt, haben die Vorsitzenben des Rates der Volttzbeauf— iragten sich damit einverstanden erklärt, daß zur Wöeder— belebung der Neuvautätigkeit sowie zur Errichtung van Not- und Behelfsbanten nach Maßaabe der vom

Bundesrat in der Sitzung vom 31. Oktober 1918 heschlossenen

Bestimmungen Baukostenzuschüsse aus Reichsmitteln bis zum Betrage von 106 Millionen Mark gezahlt werden können.

Wie der Reichs kommissar für die Kohlenver— teilung dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge berichtet, mehren sich die Fälle, in denen Beauftragte von Arbelter— und Soldatenrüten laufenbe Kohlensendung en auf Eisen⸗ bahnstrecken und auf Bahnhöfen anhalten und ver— teilen. Derartige Fälle sind van ber Eisenhahnstrecke zwischen dem Ruhrkohlenbezltk und Coblenz gemeldet worden. In aleicher Weise haten Arbeiter- und Soldatenräte unbefugter weise auf dem Bahnhose Hagen-Vorhalle eingegriffen und in Harburg über Läger von Marlne kahlen verfügt. Die allge⸗ meine Kohlenversorgung, die ohnehin durch die außerordentliche Juanspruchnahme det Wagenparks für die Rückführung der aus dem Felde heimtehrenden Krleger sawie durch die Unsicherheit über die künftige Rerwenhung der linkarheinischen Kohle äußerst gefährdet ist, wird durch derartige anhefugte Eingriffe vollkommen in Frage gestellt. Zur Aufrechterhaltung einer geordneten Kohlen⸗ wirtschaft, von der die Ordnung in Deutschland überhaupt mit abhängt, ist es notwendig, daß der Reichskommissar für die Kohlenverteilung und die ihm unteistellten Stellen allein über die vorhandene Kohle zu verfügen haben. Aus diesem (Grunde haben die Arbeiter⸗ und Soldatenrte die Pflicht, darauf hin⸗ zuwirken, daß ihre Organe sich in Zukunft jedes Eingriffs in die Kohlenvertellung oder die Kohlenbeförderung enthalten, da die verantwortlichen Stellen andernfalls die Verantwortung *. Aufrechterhaltung der Kohlenwirischaft nicht länger iragen lönnen.

*

Die ungeheure Belastung der Eisenbahnen zwingt zu einer restlosen Ausnutzung sämtlicher verfügbaren Transpori— mittel und Transportwege, wenn die für die Demobil machung und den Wiederaufbau der Wirtschast unbedingt notwendigen Transporte bewältigt werden sollen. Die Eisenbahnen müssen entlastet werden; das ist nur möalich, wenn die Binnen⸗ und Seeschiffahrt in stärkerem Maße ausgenutzt wird. Der vorhandene Schiffsraum erlaubt eine erheblich stärkere JInanspruchnahme, und es ist dringend erwünscht, daß Industrie und Handel für ihre Transporte in größerem Umfange als hisher die Wasserstraßen ausnutzen. Interessenten erhalten den notwenbigen Schiffsraum durch die örtlichen Spediteure und Schiffahrtsunternehmungen. Weitere Auskunft erteilt die Schiffahrtsabteilung des Großen General⸗ flabes, Berlin (Kronprinzenufer 19).

Der Oberbefehlshaber der Heeresgruppe Gall— witz hat laut Meldung des Wolffschen Telegraphenbüros“ geftern folgenden Aufruf erlassen:

Die der Heeresgruppe Gallwitz unterstellten Armeen, die 5. Armee

unter Führung des Generals der Kavallerie von der Mamwitz und

die Armeeabteilung unter Führung des Generalleutnants Fuchs, überschreiten in diesen Tagen an breiter Front zwischen Koblenz und Speyer den Rhein. Bis zur letzten Stunde baben die Truppen dieser Armee dem Ansturm eines an Zahl sehr überlegenen Gegners standgehalten, unbesiegt und in guter Ordnung kehren sie im Be— wußtsein treu erfüllter Pflicht zurück. Sie freuen sich, die Heimat wiederzusehen, und wissen sich des Dankes und freudigen Empfanges der Bepöllerung sicher. Die Truppen der Heeresgruppe Gallwitz werden sich jedes Eingriffs in die Tätigkeit der Verwaltung der Sicherheitsorgane der Heimat enthalten, erwarten andererseits, daß die heluiatlichen Behörden und die Bevölkerung sie nach Kräften unterstuͤtzen und alles vermeiden werden, was die Ordnung und Disziplin stören könnte.

Der Oberkommandierende der 1. Armee, General von Eberhardt hat nach einer Meldung von „W. T. B.“ seine Bekanntmachung vom 18. November am 265. November durch folgenden Aufruf ersetzt: Sämtliche Militär- und Zwwil⸗ behörden sowie die örtlichen Arbeiter⸗ und Soldatenräte fordere ich auf, mich in der Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung zu unterftützen und allen Anforderungen für einen reibungs— losen Durchmarsch der Armee zu entsprechen.

Die Delegation der Ostfront sieht sich veranlaßt, bezugnehmend auf die Erklärungen des Vorsitzenden des Vollzugsrats Molkenbuhr über die Lage der Ost— front, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, folgendes mit

zuteilen: 5 ; 8 * 1 . ; ö Die Lage der Ost-⸗ und Macfensen⸗Armer ist keine verzweifelte

*

sofern die Ordnung in der Heimat aufrechterhalten bleibt. Im Osten erfolgt der Abtransport mit allen Kräften. Die Bahnen sind im vollen Betrieb und wesentliche Menschenverluste dürfjen nicht zu er— warten sein. Bandenkämpfe mit der einheimischen Bevölterung

Bewaffnung der Banden und der Organisation unserer Truppen keine besorgnißerregende Gefahr. Schwieriger ist nur die Lage der Kiewarmee in der Ukraine, deren Abtransport auf dem langen Schienenwege längere Zeit in Anspruch nehmen dürfte. Lebeng— mittel find dort in genügendem Maße vorhanden. Die in Berlin weilenden Vertreter der Kiew⸗Armee versichern, daß berechtigte Hoffnungen bestehen, daß der Abtransport in völliger Harmonie mit der Bevölkerung vor sich gehen wird. Die Mackensen Armee nutz wegen der völltg ungerechten Auslegung, der Waffenstillstand= bedingungen durch die Entente in Hngarn interniert werden. So⸗— lange Srdnung und Disziplin in der Armer herrichen, wird sie ungestört bis zum nahen Abschluß des Präliminarfriedens in Ungarn weilen können. Dann wird auch sie bls auf den letzten Mann in die Heimat befördert werden. Wenn also auch die Vage der Armee nicht völlig ungefährlich ist, so kesteht doch dir sichere Hoffnung, daß bis auf einzelne unvermeidtiche Verluste auch der letzte Mann don Osten und Südosten wieder in die Heimat zuräck. kebren wird. Voxaussetzung, dazu ist allerdings, daß die OSrgani— sation, bie das Kriegsminifterium zum Abtransport der Ostarmee vorbereitet, nicht duich Unruhen und Auflösung der Ordnung in

Kimerdaden

N. 601 gehaltene n Soldaten rat

An einer in Thorn am Versammlung, einberufen

Arbeiter siürmischen Verlauf ischen Mit glieder des Arbeiter⸗ und Soldatenrat Dr. Hasse und des Stadto stehers, Justizrats Schlee, die sich durch im Herren ztag gehaltene Reden den Haß der Polen

Oberbürgermeisters

Solbatenvertrauensräte In fa nteriedivisian Delegtertenversam mlung egierung

zlehenden 308 Vertreters ihrer Stellungnahme zur schließung:

Die Kameraden treter

hinsich lich

zu bringen, der lands im fteihe

. e Umwälzung zu verhüten.

Saarbrücken Bürgerausschuß für das vom 28. d. M.

Der Büraerau J . X. 1411 1

in seiner Sitzung gende Entsch

gesamien Volt Arbeiterschaft getragen ist nahme der Wa Konstituante einer Stadt in Mitteldeutschland, keine Terrorgefahr.

ry Per SHegternmnmmr J der Regierung

1 eélnzuberusen und zwar en

Kowno er

Nach einer Meldung von . äufigen 3zentral⸗

hebt der Vollzugsaus schu rates der Ostfront schärfsten Proteft gegen den von der Spartakusgruppe gebildeten Rat der Frontsoldaten. Da die Front

des vorl

von einer Soldaten,

keines falls anerkennen befindlicher deren Berechtigung, sich Frontsoldaten zu nennen, nicht im entferntesten nachgewiesen sei,

werde, der sich anmaße, den Nar

ein besonderer Rat n eines Frontsoldatenrats Es müsse mit aller Energie nochmals darauf hin gewiesen werden, daß die Ofifront allen Diktaturbestrebungen, woher sie immer kommen mögen, geschlossen entgegentrete und die von kleinen Gruppen versuchten aufs schärfste verurteile.

zu führen.

gefährlichen Quertreibereien

Etatiftik und Volkswirtschaft. Arbeiterbewegun Die Arbeiter und Angeste Motoren Gesellschaft 1e bei triebsversammlung gegen 5 Stimmen beschlossen, vie der aufzunehmen. oberschlesische gegangen. s waren gestern noch im Ausstande.

etwa 6500

, AUüsstandigen bellklig

I

zannigfaltiges.

Der Kohlenverband Groß Berlin hat unter dem h. Noveinber 1918 folgende Verordnung erlassen:

Auf Grund der Bekanntmachung des Reichs kommissars für die Kohlenverteilung vom 30. März 1918 in Verbindung deszentralbehörden über die Er richtung des Kohlenverbandos Groß Berlin vom 21. August 1917 wird für das Gebiet des Kohlenverbandes Groß Berlin, Charlottenburg, ilmersdorf so⸗ in Abänderung

mn

mit der Anordnung der

nämlich die Stadtkreise Berlin⸗Schöneberg, Berlin ⸗Lichtenberg, Berl wie die Landkreise Teltow und Niederb der Verordnung über die Kohlenverteilung für Hausbrand, Kleingewerbe und Landwirtschaft in Groß Berlin vom 12. März 1918 folgendes bestimmt:

1) An Stelle des 48 tritt folgende dürfen zur Heizung don Räumen mit Zen Innentemperatur Raumes 1, !

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Mostirr immun g Bestimmung:

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gemessen in der Milte des Vorhandensein von zent

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1 * 2 2 44 t Uhr Nachmittags 4 aF ew zwischen Mieter weg * ke spr SWarwmwrwasser 25 zie Abgabe von Warmwasser zu

zz grY S vinsuI5hsgis zeuen ist unzulassig.

inbarungen

ie Bestimmungen der Abs. 2 bis a. für zentrale

dienen: gewerblichen Küchenzwecken Krantenanstalten

Aufsicht stehen:

Erholungsstätten . für solche Anlagen, welche

on Badeanstalten zur öffentli Donnerstag und S 8 auf wetteres moimmhaädern hat zu unterb lichung in Kraft.

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