1919 / 1 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 02 Jan 1919 18:00:01 GMT) scan diff

nebersicht aber vie in der Zeit vom 1. Januar bis 81. März 1918 voraus sichtlich stattfindenden Seedampfschiffs—⸗ maschinistenprüfungen sowie Vor« und Haupt— prüfungen zum Schiffsingenieur.

Lermine für die Prüfungen zum Seemaschinisten l n n , Januar 23. Lübeck Februar 26. damburg *) 24. Königsberg.. März 2. Dan ig ö . 8. Geestemũnde .. 19. H,, 29)5. Bremerhaven.. 14. . ö K Flensburg... 17. 1 ,, 20. Flensburg.. J 26. Hamburg?). 2 Damburg ö ö y,, VYVamburg *) . Vamburg **) 28. I. Kla sse. Vamburg ) . . Januar 27. Flensburg. . . Februar 17. c i 28. Hamburg 5). Mär; 3. De,, nn,, non,, . 20 Schiff singenieur. Vorprüfung: Hauptprüfung: Bremen. Februar 16. Bremen Februar I0. ö Nur Prüfung zum Maschinisten 4. Klasse. 4 . ö. 3. Klasse. 5 ö. . 2. Klasse. * 1. Klasse. Anmerkung: Alle Termine können um einige Tage verschoben werden. Meldungen zu einer Prüfung sind an den Vorfitzenden der betreffenden Prüfungek ommission zu richten.

21 *. r *

Uebersicht über die in der Zeit vom 1 Januar bis 31. März 1919 voraussichtlich stattfindenden Prüfungen zum See⸗ steuermann und Schiffer auf re Fahrt. Zeitpuntt der Prüfung jum Seesteuermann. , 68hngr n Schiffer auf großer Fahrt. Altona.. . Januar 27. ,, Rostock . Februar 3.

Anmerkung: Die Pfungen können verschoben werden. Meldungen ö Püf ng sind an den Forsitzenden der Komm ssion für die See · . und Seesteuermannsprüfungen der betreffenden Seefahrtsschule zu

chten.

März 24.

Bekannt machung,

betreffend die Ausgabe von Schuldverschreibungen durch die Hessische Landes-Hypothekenbank.

Vom 28. Dezember 1918.

Auf Grund der Bekanntmachung des Staatsministeriume nom 17. Janugr 1903 (Reg.Blatt S. 23) ert ilen wir hier— durch der Hessischen Landes⸗Hypothekenbank, Aktiengesellschaft zu Darmsiadt die Genehmigung zur Ausgabe von auf den Inhaber lautenden und zu 4 vom Hundert verzinslichen Kom— munalschuldverschreibungen im Gesamib trage von 10 000 000 (Reihen XVIII und XIX) nebst zugehörigen Zinsscheinen.

Die Rückzahlung ist bis zum 2. Januar 1923 aus— geschlossen.

Die Stückeeinteilung für jede der beiden Reihen ist

folgende: 250 Stück, Buchstabe A zu 5000 1250 000 (M6 16006 26600 060 ,

. 7 296g 2 w L560 006 . ö 00 2660606 ö J 266 10 6090 . . 100 16 60560 5. Darmstadt, den 28. Dezember 1918. Hessisches Ministerium der Finanzen. Henrich.

Set anntm achung. Die Zwangsvermaltung des inländischen Vermögens Er britischen Firma Pickering & Berthoud Lid, Manchester, besondere ihrer Hamburger Zweigniederlassung, ist be endet. Hamburg, den 30 Dezember 1918. Deputation für Handel Schiffahrt und Gewerbe. Sthamer.

Ae von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern 193 ud 4 des Reichs⸗Sesetzblatts enthalten: Nummer 193 unter Nr6tzos eine Verordnung über den Anbau von Zucker— rüben urn das Brennen von Rüben im Betriebsjahr 1919 20, vom 27. dezember 1918. Nummr 194 unter * . eine Verordnung über den Verkehr mit Süßig⸗ keiten, vom Yz. Dezember 1918. Berlin V. 9, den 30. Dezember 1918. . Postzeitungs amt. Krüer.

Die von hete ab zur Ausgabe gelangenden Nummern 195 und 195 des Rechs-Gesetzbkatts enthalten: Num mer 196unter Nr. 660 ene Rekanntmachung über eine einmalige

n, m ma vn st. A. Seife, vom 28. Dezember 1918, 9

Nr 6511 eine Bekanntmachung über Druckpapier, vom N. Dezember 1918 ind unter ö. e

Na 6612 eine Ve ordnung über die Verfallaerklärung von Waffen und Heeresgut, vom 28. Dezember 1918. Nummer 196 unter Na 6613 eine Verownung zur Ergänzung der Verordnung üßer die Wahlen zur veifaßunggebenden“ deutschen Natlonal- dersammlung (RNeichewahlgese ß vom 30. November 1518, vom 28. Dezember 1918. Berlin W. 9, den 31. Dezember 1918. Postzeitungszam. Krüer.

.

Prenßßen. Dem Unterstaatssekretär in den Bauabtellungen des

für das Wohnungswesen Wirklichen Geheimen Rat Dr. Frei⸗ herrn von Coels von der Brügghen ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Staatsdienst erteilt worden.

Der Ministerialdirektor Wirkliche Gehelme Rat Peters ist zum Unterstaatssekreiär im Ministerium der öffentlichen Arbeiten ernannt worden.

Der Neichs kommissar für Wohnungswesen Scheidt ist zum preußlschen Staatskommissar für das Wohnungswesen bestellt worden.

————

Verordnung zur Abänderung der Verordnung über die Wahlen zur verfassunggebenden preußischen Landes versammlung vom 21. Dezember 1918 (Gesetzsamml. S. 201).

Vom 28. Dezember 1918.

Die Preußische Regierung verordnet mit Gesetzeskraft, was folgt: 5

Für die Wahlen zur verfassunggebenden preußischen Landesver⸗ sammlung finden die 5 2 und 3 der Verordnung zur Abänderung der Verordnung über die Wahlen zur ver fassunggebenden deutschen Nationalversammlung vom 19. Dezember 1918 (Reichs Gejetzbl. S. 1441) sowie die Voischritten der Verordnung zur Abanderung der Wahlordnuag für die Wahlen zur verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung vom 19. Dezember 1915 (Reichs- Gesetzbl. S; 1442) mit der Maßgabe Anwendung. daß die Wablvarschlãge spätestens am 11. Januar 1919 beim Wahlkommissar einzureichen sind.

J § 2.

Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.

Berlin, den 28 Dezember 1918.

. De Preußische Regierung. Hirsch. Braun. Eugen Ernst.

.

Bekanntmachung

der Preußischen Regierung, betreffend Orden und Titel.

Vom 14. Dezember 1918.

Die Verleihung von Orden findet hinfort nicht mehr statt, doch ist es jedermann gestattet, ihm f üher verliehene Orden, insbeso dere auch Kriegserinnerunge zeichen, weiterzutragen.

Die Verleihung von Titeln findet ebenfalls nicht mehr statt. Verlithene Titel können weitergeführt werden.

Für die Beamten wird eine Neuregelung der Amtz— bezeichnungen im Aaschluß an die in Aussicht stehende Reform des Beamtenrechts und der Besoldungsverhältnisse vorgenommen werden. Bis dahin bleiben für sie die bisherigen. Bestim— mungen über Amtsbezeichnungen bestehen.

Berlin, den 14. Dezember 1918. Die Preußische Regierung. Hirsch. Ströbel. —ᷣ * Ausführunglsanweisung zu der Allerhöchsten Verordnung vom 20 März 1905 (GesetzSamml. S 178) über die Errichtung eines Landesgewerbeamte und eines ständigen Beirats

für das gewerbliche Unterrichtswesen und die Gewerbeförderung.

Auf Grund der S8 3 und 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 29 März 1905 (Gesetz Samml. S. 173) bestimme ich hierdurch folgendes:

Rosen feld.

§1.

Vom 1. Januar 1919 ab erfolgt die Bearbeitung der dem Landes. gewerbeamt zugewiesenen Aufgaben in zwei Abteilungen. In der Abteilung A werden die das gewerbliche Ünterrichtswesen betreffenden, in der Ahteilung B werden die das Landwerk, die Gewerbeförderung und das Genossenschafiswesen betreffenden Angelegenheiten bearbeitet.

52.

Für die Besetzung mit Mitgliedern und den Aufgabenkreis der Abteijung A bleiben die bisherigen Vorschrijten in Kraft. Sie gelten uch für die Abteilung E, sowelt nicht nachstehend etwas anderes be— stimmt wird.

S3. Die Abteilung B hat die Aufgabe, in den das Handwerk, die Gewerbeförderung und das Genossenschaftzwesen betreffenden Fragen

1) den Minister durch Abgabe von Gutachten und Anregungen

technisch zu beraten,

2) an der Verwaltung und Aufsicht der dazu dienenden Ein— richtungen n n,

3) über die Entwicklung Verwaltungsberichte zu erstatten,

4) die im Inland und Ausland erschelnenden Veröffentlichungen zu sammeln und systematisch zu ordnen.

54. „Der Abteilung B gehören mum vollem Stimmrecht die ordent⸗ lichen und dieienigen außerordentlichen Mitglieder an, die der Minister in diese Abteilung beruft. Die ubrigen außerordentlichen Mitglieder und die Referenten im Ministerium können an ven Sitzungen mit beratender Stimme teilnehmen.

Die Handwerkskammern und die Veibände der gewerblichen Ge— nossenschaften sind berechtigt, dem Minister Vorschlaͤge für die Be⸗ rufung auße ordentlicher Mitglieder zu machen.

Es bleibt vorbehalten, auch die außerordentlichen Mitalieder der Ahteilung B, nehen der Erledigung der regelmäßigen Geschäfte mit besonderen Aufträgen (Untersuchungen an Ort und Stelle und der— gleichen) zu betrauen.

§ 5.

Die außerordentlichen Mitglieder versehen ihr Amt als Ehren amt. Den außerhalb Berlins und seiner Vororte Wohnenden wird als Eisatz der Reisekosten bis auf weiteres der Betrag der Fahr— karten 2. Klasse und ein Tagegeld von 15 46 mit einem für die Dienstreisen der Staatsbeamien jeweilig in Frage kommenden Teuerungszuschlag erstattet. Die gleichen Entschädigungssaͤtze werden bei Dienstreisen gewährt. Staatsbeamte erhalten Reisekoften und Tagegelder nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ . Die Abteilung B hält nach Bedarf, jedoch wenigstens allmonat⸗ lich, rege mäßige Sitzungen ab. zu denen jämtliche Mitglieder schrift— lich zu laden sind. Beschlüsse und Gutachten werden mit Stimmen mehrh it gefaßt. Für die Abstimmung gelten die Voischriften in 5 15 der Aus⸗ führungsanweisung vom 3. April 1905 mit ker Maßgabe, daß die Abgabe besonderer Gutachten der ordentlichen und außerordentlichen Müglieder zulässig ist. Auch kann die Minderheit beanspruchen, daß iht Gutachten mit dem Beschluß der Abteilung dem Minister

Ministeriums der öffentlichen Arbeiten und Staats kommissar

Dem Minister bleibt vorbehalten. in Fällen pon nher e Bedentung, in denen er Bedenken trägt, dem Gutachten der Aih⸗ teilung zu folgen, eine nochmalige Erörterung in seiner Änwesendelt anjuordnen. Berlin, den 31. Dezember 1918. Der Minister für Handel und Gewerbe. Fischbeck.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Berginspektor Hermann Koch des Vergreviers Nord— Kattowitz ist in gleicher Eigenschaft dem Bergrevier Std Kattowitz überwiesen worden.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Voltsbildung.

Der bisher an der Staatsgalerie in Wien tätige Dr. Heinrich Zimmermann aus Wolfenbüttel ist zum Direktorialassistenten bei dem ftaatlichen Kunstgewerbemuseum

in Berlin ernannt worden. .

Preußische General-Lotteriedirektion.

66 Ziehung der 1. Klasse der 13. Preußisch⸗ Süddeutschen (239. Preußischem) Klassenlotterie wird nach planmäßiger Bestimmung am 7. Januar 1919 ihren Anfang nehmen. Das Einschütten der 214 000 Stammlos— Nummerröllchen der 13. (239.) Lotterie und der 5000 Gewinn⸗ röllchen der J. Klasse dieser Lotterie wird schon am 6. Januar 1919, Nachmittags 11 Uhr, durch die Jiehungskommissare öffentlich im Ziehungssaal des Lotteriegebäudes, Jägerstraße öh, vorgenommen werden. Berlin, den 31. Dezember 1918.

vorgelegt wird. (. . . 8

] :

*

C * .

Preußische Generallotteriedirektion. Ulrich. Gramm. Groß.

ö e dsannt im ach ung.

In Abänderung meiner Bekanntmachung vom 12. De⸗ zember 1918 (Reichs anzeiger Nr. 305) wird hierdurch bekannt⸗ gegeben, daß der Erzeugerhöchstpreis für Grün⸗ kohl vom 1. Januar 1919 ab 9.50 M, bei Lieferungen auf Grund eines von der Reichsstelle für Gemüse und Obst ab— geschlossenen oder von ihr genehmigten Lieferungsvertrages 10, MS für den Zentner beträgt.

Berlin, den 30. Dezember 1918.

Der Vorsitzende der Staatlichen Verteilungsstelle für Groß Berlin. J. A.: Dr. Voll bach.

Bekanntmachung.

Dem Verkäufer Otto Maasdorf, Berlin C, Lothringer= straße 17, babe ich die Wiedergufnabme det durch Ver— fügung vom 25. September 1917 (R. A. Nr. 233 vom J. Oflober 1917, Amtsblatt Stück 40 vom 6. Oktober 1917) untersagten Hendelz mit sämtlichen Gegenständen des täglichen Bedarss auf Gruͤnd des S 2 Abjatz 2 der Bundesrat verordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) durch Verfügung vom heutigen Tage gestattet.

Berlin O. 27, den 23. Dezember 1918.

Der Polizeipräsident zu Berlin. Kriegswucheramt. J. B.: Dr. Po kt gnn z.

r

Bekanntmachung.

Der Ehefrau Frieda Mädiger, Berlin, Greifswalderstraße 9, babe ich die Wiederaufnahme des ihr durch . vom II. Mai 1918 (Reichganzeiger Nr. II, Amtsblatt Stüc 20) unter— sagten Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs durch Ver— fügung vom heutigen Tage vom 1. Januar 1919 ab gestattet.

Berlin O. 27, den 28. Dezember 1918.

Der Polizeipräsident zu Berlin. Kriegswucheramt. J. B.: Dr. Porkrantz,

Berichtigung.

Bei der in Nr 212 des Reichsanzeigerg vom 5. September 1917 auf Seite 3 des Haupiblattes veröffentlichten , ,,, gegen die Händlerin Frau Hedwig Richter geb. Lindner, Neukölln, Siegfriedstraße 21, müß der Name richtig Frau Hedwig Lindner, geb. Richter, heißen.

Berlin O. 27, den 28. Dezember 1918.

Kriegswucheramt. J. V.: Dr. Pokrantzꝛ.

=

Gekannt m ach un g. Auf Grund des 5 2 Abs. ? der Bundegratzverordnung von 23. September 1915, betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom andel, habe ich dem zu Düssel dorf, Lennestr. 15, wohnenden aufmann Ludwig Huberti die Wiederaufnahme des , mit Gegenstanden des täglichen Bedarfs, insbesondere mit ahrungs⸗ und Genußmitteln, gest artet. Düsseldorf, den 20. Dezember 1918.

Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Lehr.

Bekanntmachung.

Den Eheleuten Theodor Ronig und deren Kinder Anna, Mathias und Johann Ronig, wohnhaft in Stertrade⸗ Buschhausen, Bavernstr. Nr. 103, wird. vom 2. Januar 1919 ab der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarls, ins besondere Nahrungs⸗ und Futtermittel, Gemüse und Obst aller Art sowie rohen Naturerzeugnissen und Heiz. und Leuchtstoffen, wieder gestattet. Die Kosten, insbesondere auch die der Bekannt— machung, fallen den Betroffenen zur Last.

Sterkrade, den 19. Dezember 1918.

Die Polizeiverwaltung. ö Der Oberbürgermeister. J. V.: Der Beigeordnete: Dr. Heuser.

Bekanntmachung.

Dem Bäckermeister Heinrich Tegethoff in Bochum, Elsaß— . 7, ist auf Grund der Bundesratsvererdnung vom 25. Sep. tember 1915, betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen, vom Dandel = RGGBl. S. 603 der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Lebenzmitteln aller Art sowie die Vermittlertätigkeit hierfür wegen Unzuverlässigkeit unter agt worden. .

Bochum, den 27. Dezember 1918.

Die Stadtpolizeiverwaltung. J. A. Fissmer.

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 Gesetz⸗ samml. S. 357) in bekanntgemacht:

der auf Hrund Allerhöchster Ermächtigung vom 16. August 1914 (Gesetzsamml. S. 1538) ergangene Erlaß des Staats⸗ ministeriums vom 2 November 1918, betreffend die Ver⸗ leihung des Enteigmmgsrechts an die Stadt Hannover zur Erweiterung des Döhrener Friedbofs, durch dos Amtsblatt der Regierung in Hannover Nr. 47 S. 267, ausgegeben am 23. November 1918.

Die von heute ah zur Ausgabe gelangende Nummer 44 der Prenßischen Gesetzsammlung enthält unter

Nr. 11721 eine Verordnung zur Abänderung der Ver— ordnung über die Wahlen zur verfassunggebenden preußischen Land esversammlung vom 21. Dezember 1918 (GesetzSamml. S. 201), vom 28. Dezember 1918, und unter

Nr. 11722 eine Belanntmachung der preußischen Regierung, betreffend Orden und Titel, vom 14. Dezember 1918.

Berlin W. 9, den 31. Dezember 1918.

Gesetzsammlungs amt. Krüer.

Nichtamtliches. Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 2. Januar 1919.

Am 2. Januar 1819 erschien in Berlin die erste Nummer der durch eine Kabinettsorder des Königs Friedrich Wilhelm III. begründeten „Allgemeinen Preußischen Staate zeitung“. Nachdem die Zeitung im Jahre 1843 die Bezelchnung „Allgemeine Preußische Zeitung“ erhalten hatie, wurde ihr im Jahre 1851 die Be⸗ zeichnung „Königlich Preußischer Staatsanzeiger“ beigelegt. Nach Errichtung des Teutschen Reichs erschien das amtliche Blatt am 4. Mai 1871 zum ersten Male unter der Bezeich⸗ nung „Deutscher Reichsanzeiger und Königlich Preußischer Staatsanzeiger“. Es ist ihm somit vergönnt, am heutigen Tage anf ein hundertjähriges Bestehen zurückzublicken.

Der bisherige Unterstaatssekretär Freiherr von dem Bus sche⸗Haddenhausen hat einen mehrmonatlichen Urlaub nachgesucht und erhalten. Zum Unterstaatssekretär ist der big⸗ herige Dirigent der politischen Abteilung des Auswärtigen Amtes Freiherr Langwerth von Simmern ernannt worden; weitere Veränderungen in der handelspolitischen Ab— teilung und in der Presseabteilung des Auswärtigen Amts stehen bevor.

Der Archwassistent Dr. Smidt ist von Marburg nach Wetzlar versetzt und mit der Verwaltung des dortigen Staata—⸗ archios beauftragt worden.

Ueber den Rücktransport der deutschen Truppen aus Rußland und die damit zusammenhängende Frage der Bekämpfung des russischen Bolschewismus durch deutsche Truppen erfolgt, wie die deutsche Waffenstillstands⸗ kommission, dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge, mit— teilt, seit 14 Tagen ein politisch bedeutsamer Notenwechsel zwischen dem Oberkommando der Alliierten und der deutschen Waffenstillstands kommission. Der Aus⸗ gangspunkt dieses Notenwechsels ist eine Meinungsverschiedenheit über die Auslegung des den Rücktranspart beireffenden Artikels XII Abs. 2 des Waffenstillstandsvertrags. Er lautet:

Alle deutschen Truppen, welche sich augenblicklich auf den vor dem Kriege zu Rußland gehörigen Gebieten befinden, mussen eben— falls hinter die deuischen Grenzen, wie sie am 1. August 1914 waren, zurückgehen, jobald die Allijerten unter Berücksichtigung der inneren Lage dieser Gebiete den Augenblick für gekommen erachten.

Der Marschall Foch hat nun in einer Note den Artikel XII so ausgelegt, daß die deutschen Truppen so lange in Ruß— land bleiben müßten, als es die Entente für richtig befindet, im Interesse der Bekämpfung des zussischen Bolschewismus durch deutsches Milnär. Zugleich beklagt sich Foch darüber, daß die deutschen Truppen in Rußland im Kampf gegen die Bolschewiki nicht eifrig genug seien, ja daß sie geradezu den Bolschewismus in den von ihnen noch besetzten russischen Gebieten begünstigen und unterstützen. Dieser Auffassung stellte der General von Winterfeldt die Entstehungs⸗ geschichte des Artikels XII gegenüber:

Der ursprüngliche Wortlaut der Waffenstillstands bedingungen forderte die sofortige Zurückziebung der deutschen Truppen von den besetzten russischen Gebieten. Die deutschen Vertreter schlugen jedoch vor, im Interesse der Bewohner dieser Länder die deutschen Truppen vorläufig dort zu belassen. . ;

Die Berechtigung dazu wurde zugestanden. Eine Verpflich—⸗ tung gegenüber den Alliierten, für Ruhe und Ordnung zu sorgen, hat. Deutschland damit nicht übernommen. Deutschland kam der Aufgabe, im Osten für Ruhe und Ordnung zu sorgen, freiwillig nach, solange es in seiner Macht lag.

Nunmehr hat neuerdings der Vorsitzende der Deutschen Waffenstillstandskommission, Staatssekretär Erzberger, unter Bezugnahme auf diese Erklärung des Generals von Winterfeldt die deutschen Vertreter in Spaa gebeten, nochmals darauf hin⸗ zuweisen, daß die Auffassung, als ob wir in Artiket XII die Verpflichtung übernommen hätten, unsere Truppen so lange im Ostgebiet zu belassen, bis die Allüerten ihren Abzug für zweckmäßig halten, nicht der getroffenen Abmachung entspricht. „Wir haben seinerzeit“ so lautet die Aeußerung des Staatssekretärs wörtlich weiter „als von uns die sofortige Räumung verlangt wurde, mit Rücksicht auf die Möglichkeit ihrer raschen Ausführung wegen des Mangels an Cisenbahnmaterial und im Hinblick auf das bedrohte Schicksal der besetzten Gebiete darum gebeten, unsere Truppen noch länger dort lassen zu dürfen. Darauf wurde uns dies in Form der endgültigen Fassung des Artikels XII bewilligt, so daß die Worte „sobald die Alllierten den Augenblick sür ge— kommen erachten“ den äußersten Zeitpunkt bezeichnen, bis zu dem wir die Gebiete besetzt halten können, und nicht etma den frühesten, zu dem wir berechtigt sind, sie zu räumen.

Die Annahme der Entenie, als ob unsere Truppen eigen— mächfig oder gar anf höheren Befehl dem Kolschewismus absichtlich Vorschnh leisteten, sei es direkt oder durch Be⸗ hindernng antibolschemmnischer Maßnahmen, ist nicht zutreffend. Auch wir und unsere Truppen sehen in dem Bolschtwismus eine außerordentlich große Gefahr und un alles, um diese Gefahr abzuwehren. Die Entente wird zugeben müssen, daß diese Gefahr für uns viel größer ist als für sie selbst oder sonstige Staaten in der Welt, und kann da von überzeugt sein, daß wir schon im eigenen Interesse alle möglichen Maßnahmen treffen, um dasz Vordringen des Bolschewismus zu verhindern. Daß unsere Truppen nach vierjährigem Kampf und in Anbetracht der Lage nur noch den Wunsch nach Rückkehr in die Heimat hegen und daher dem Vorrücken der roten Truppen nicht überall den Widerstand entgegensttzen, der uns selbst erwünscht ist, können wir nicht bestreittn. Wir mn aber alles. wag in unseren Kräften steht., um dieser Kampf: nüdigkeit der Truppen durch Ermahnung, Aufflärung und Ersetzuna durch frischere Truppenkörper entgegenzuwirken. Wenn hie Entente die Auffassung hat, der Bolschewis mus sei eine Gefahr, der auf seden Fall und mit allen Mitteln ent— gegengetreten werden müsse, und wenn sie der Ansicht ist, daß unsere Kräfte dieser Aufgabe nicht genügen, wäre es zweckmäßig, wenn sie selbst ihre Lomng in bie Hand nehmen oder wenigstentz sich daran beteiligen würde. Jedenfalls müßten wir nochmals darauf hinweisen, daß wir die Aufgabe lediglich im Interesse der Allgemeinheit, der besetzten Gebiete unh unserer selbst übernommen hahen und auch gera weiter nach Möglichkeit übernehmen wollen, daß ung aber eine entsprechende Verpflichtung in Artikel XII, wie die Entstehungsgeschichte der jetzigen Fassung klar ergibt, nicht auferlegt ist.“

Die Entente erblickt, wie die Deutsche Waffenstillstande⸗ kommission ferner mitteilt, den Hauptzweck des Waffen— stillstandes darin, eine Wiederaufnahme der Feindseligkeiten durch Deutschland zu verhindern. Ver Geist, in welchem alle weiteren Verhandlungen von Seiten der Entente geführt werden, hängt also danon ab, die Entente davon zu iberzeugen, daß Deutschland die Demobilmachung ohne jeden Hintergedanken tatsächlich und so schnell wie möglich durchführt. Darum war es von Wichtigkeit, der Entente eine Uebersicht über die Fart— schritte der deutschen Dem obil machung zu bieten Das it von seiten der Deutschen Waffenstillsftand kommission zum ,. in Form einer Note geschehen. Aus dieser Ueber⸗ sicht geht hervor:

An der gesamten Westfront befinden sich, abgesehen von den Friedensgarnisonen nur noch einige 20 geschlossene deutsche Divisionen, deren älteste Jahrgänge auch bereits entlassen sind. Die Armeeober“ fommandos und Heeresguppenkommandos sind bereits in der Auflöfung begriffen. Damit geht die militärische Kommandogewalt an der Ostgrenze der neutralen Zone vollständig in die Hand der Friedenggeneral— kommandos über. Dieser Zustand wird bei der Heeresgruppe A biz 2. Januar, bei der Heeresgruppe B zwischen 10. und 13. Januar, bei der Heerengruype O etwa um dieselbe Zeit erreicht sein. Im Be—⸗ reich der früberen Heerczgruppe D übt schon jetzt das General— kommando dei LIV. Armeckorpz die alleinige militätische Kemmando— gewalt aus.

Damit ist dentscherseits die völlige Unmöglichkeit einer Wiedereröffnung der Feindseligkeiten erwiesen. Es wurde des— halb von der Deutschen Waffenstellstandskommission angeregt, nunmehr weitere Erleichterungen für den Verkehr und die Verwaltung im besetzien Gebiet zu gewähren und an allen geeigneten Sitzen der alliierten Kommandobehörden deutsche Verbindungtzoffiziere einzustellen. Diese sollen die Kontrolle der Polizeitruppen in der neutralen Zone, die Regelung örilicher

Anfragen sowie die Einreiseerlaubnisse usw. erleichtern.

Ferner wiederholie die Deutsche Waffenstillstandskommijsion ibr Ersuchen, zum Rücktransport der deutschen Truppen aus der Ukraine (rund 250 9000 Mann) den Seeweg freizugeben. Nach den letzten Meldungen ist die Bahn für den Abtransport aus Nikolajew brreitJs in den Händen starker Bolschewistenbanden. Der Landweg ist völlig abge⸗ schnitten. Einen deutschen Bahnschutz gibt es nicht mehr. Die Gefahr wächst täglich, ha mit Angriffen übermächtiger russischer repolunonärer Kräfte zu rechnen ist. Die Kampf— kraft der noch auf russischem Boden stehenden deutschen Truppen ist infolge der Abgabe von Waffen und Munition an die Entente sowie durch Mangel an Geldmitteln und augrelchender Verpflegung sehr geschwächt.

YHeeresgut ist Reichsgut

Gib heraus, mas nicht Nir gehört. Reichs verwertnn gzgamf, Berlin W. t, Friedrichstraße 66.

Im Fort von der Tann bei Straßburg befinden sich noch zwölf deutsche Herren interniert, darunter Land⸗ gerichtsdirektor Aron, Landgerichtsrat Blum, Rechtsanwalt Dr. Schroeder, Polizeikommissar Illges, zwei Kriminalwacht⸗ meister Hien und Robert, Privatarzt Dr. Wieger, Kaufmann Muenter und der sozialdemokrgtische Reichs tagsabgeordnete Hoehle. Außerdem ist eine unbekannte Anzahl von Herren in anderen Forts interniert. Wie „Wolffs Telegraphenbäüro“ meldet, wurde im Auftrage der deutschen Regierung von seiten der Waffenstillstandskommission in Spaa hiergegen Einspruch erhoben und um sofortige Freilassung sämtlicher Internierter gebeten.

Die schwedische Regierung hat nach einer von „Wolffs Telearaphenbüro“ verhreiteten amtlichen Mitteilung den zwischen Schweden und dem Deutschen Reiche am 2. Mai 1911 abgeschlossenen Handels und Schiffahrts⸗ vertrag gekündigt. Der Vertrag tritt mit dem Beginn des Jahres 1920 außer Kraft. Die schwedische Regierung hat sich gleichzeitig bereit erklärt, in Verhandlungen wegen einer provisorischen Regelung der Handelsverbinduggen für die geit vom Ablauf des Vertrags bis zum Abschluß eines neuen Ver⸗ trags einzutreten.

In verschiedenen polnischen Zeitungen in die Nachricht nerbreitei morden, daß die dentsche Gelandtschaft in Warschau sich mit bolschewistischen Umtrieben be faßt und die Vermittelung zwischen polnischen und russischen Maximalisten ühernommen habe Hierzu wird dem „Wolff schen Telegraphenbüro“ amtlich mitgeteilt Tie von der pelnischen Presse verbreitet

evo Weder der deutsche Gesandte

der Gesandtscha

Der Vollzugsrat des A.“ und S—⸗Rates Groß Berlins veröffentlicht eine Bekanmmtmachung (gez. Rich, Mühler und Molkenbuhr in der er mineilt, daß er auf emen wieder— holt geäußerten Wunsch, dessen Berechligung und Erfüllung mit jedem Tage dringender werbe, einer der nächsten Noll— versammlungen der Groß Berliner Arbeiter- und Soldatenrates Richtlinien für die Anfgabe und das Tätigkeit gebiet des Arbeiter- und Soldatenrares zur Keschluß fassung vorlegen werde. Um einerseits die nötigen Uwterlag'n für diese Richtlinien zu schaffen, anderersens auch den Wünschen aller Berufsgruppen Rechnung zu tragen und userlosen De batten in der Volloersammlung vorzubeugen, hält der Vollzugtz— rat Vorbesprechungen mit deu in Frage kommenden He— ruftzaruppen für erforderlich. Diese Vorbesprechungen finden statt im:

Abgeordeten baus, P

1) Für die Arbeiterräte de abend, den 4. Januar, Vormittags ?

2) Für die Arbeiterräre der abend, den 4. Januar, Nachmittags 4 Uhr.

3) Für die Arbeiterräte der Kleinbetriebe bzn Betriebe, die keinen selbständigen Wahltsrper bilden:

5. Januar, Vormittags 19 Uhr.

4 Für die Arbeiterräte der selbständigen Ge— werbetreiben den: Montag, . Januar, Vormittags 10 Uhr.

5) Für die Arbeiterräte der Kaufmännischen Betriebe: Dienstag, den 7. Januar, Nachmittags 4 Uhr.

6) Für die Arbeiterräte der Reichs, Staatz und Kommunalbetriebe: Mittwoch, den 8. Januar, Nach mittags 4 Uhr.

In der Sitzung des Zentralrats vom 30. Dezember wurden laut Bericht des „Wolfsschen Telegraphenbüros“ zu—⸗ nächft Geschäftsfragen behandelt, und zwar wurde das Arbeils⸗ gebiet des Soldatenausschusses festgelegt, die Verteilung des übrigen Arbeitsfeldes an einzelne Kommissionen beraten und der Geschäfte gang besprochen. Du un wurde der Name „Zentral— rat für die sozialistische Revublik Deutschland“ festgelegt. Für den Zentralrat wird einer der Vorsitzenden verbindlich zeichnen. Ferner sind gültig Unte fertigungen der Art: Zentralrat usw, Kommission für.. .. Für die einzelnen Kommissionen untei— zeichnet ein Mitglied der betreffenden Kommission rechtsgültig unter Voraussetzung von J. A.

Ein eingegangenes Schriftstück über das Finanzgebaren

einiger A⸗ und S⸗Näte wurde einer Kommission zur Be⸗ arbeitung übergeben. Mehrere Eingänge betrafen die Gesetzwerdung durch Durchführung der sieben Hamburger Punkte. Auch für diese Angelegenheit wurde eine Kom⸗ mission zur Vorberatung a, und der Vorsißende des Z3.⸗R. außerdem beauftragt, noch am gleichen Abend über diese und mehrere ähnliche Fragen mit dem Rate der Volks— beauftragten sich guszusprechen. Auch zu dem Aafrufe Hindendurgs, der Erklärung Gröners usw. will der 3 Rat zusammen mit dem Rate der Volksbeauftagten demnächtt Stellung nehmen. Ferner wurde beraten, wie eine engere und ständige Fühlungnahme mit den Volk beaustragten technisch durchzuführen sein wird. Es wu de weiter ve— schloffen, daß über die Frage der Deserteure und deren Ent— lassung auf ordnungsmäßigem Wege von der Delegation der Sologten zusammen mitt Noske und mit einem Mitgliede des Groß Berliner Vollzugsrates beraten werden soll. Eine längere Erörterung war nötig über die Zuständigkeit für die Ausstellung von Vollmachten, namentlich über die Konttoue der Inhaber solcher Papiere durch die Reichsämter. Ein Zentralratsmitglied beiprach in längerer Rede die unbedingle Notwendigkeit der A- und S⸗Räte. Allerdings müßten die berelts enistandenen Schwierigkeiten und Meinungsverschieden⸗ heiten mit den bestthenden Behörden und Körperschaften von jeßt ab vermieden, Uebergriffe der A⸗ und ec.⸗Räte verhindert werden und die Räte sich den Anordnungen des Zentralrats in Berlin unterstellen. . In der vorgestrigen Sitzung des Zentralrats fand eine längere Aussprache über die Zuständigkeit des Zentralrats und der anderen Organe für die Ausstellung von Vollmachten statt. Allgemein herrschte die Ansficht, daß Vollmachten von den Volksbeauftragten und den zuständigen Ressorts auszufertigen seien. Ez wurde betont, daß auf alle Fälle Leute, die Vall⸗ machten erhalten mollen, den Nachweis ihrer ordnungz mäßigen Wahl, ihrer Befähigung und eine Bescheinigung der Not— wendigkeit einer Vollmacht beizubringen haben. Gegenstand der Beratung waren die gesamien Ostfragen. Heschlossen wurde, gemeinsam mit den Volksbeauftragten, dem Kriegs— minister und dem preußischen Minister des Janern die Un— gelegenheit zu behandeln. Beschlossen wurde weiter, eine Sitzung mit dem preußischen Staatsministerlum abzuhalten, um Bericht über dessen bisherige Täugkeit und die Absichten für die Zukunft erstatten zu lassen. Ferner wurde beschiossen, die Zahl der Volksbeauftragten, nachdem der Genosse Löbe, Bre rau, abgelehnt hat, bei fünf zu belassen.

Das Kriegsministerium teilt über die Ablieferung von Waffen und Heeresgerät mit:

Unter Bezugnahme auf die Verordnung des Rats der Volle beauftragten vom 14. Dezember 1918, betreffend Ablieferung von Waffen und Heereägerät, werden die Generalkommandos unt Lemmandanturen gebeten, den Zivilbehsrden bei der Einziehung von Waffen und Munttion und sonsttgem Heeresgerät aller Art auf Aa— orderung weitgehend ste , , . gewähren,

Das abgegebene Heeresgerät ist sicher aumuthbewahren und je nach der Art sobald als möglich an die für die Aufbewahrung vor gesehenen, gen Generalkommanzos bekannten Stellen, nötigenfalls in

abe gelegene Sammellager, überzuführen