1919 / 1 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 02 Jan 1919 18:00:01 GMT) scan diff

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nebersicht

über die in der Zeit vom 1. Januar bis 31. März 1919

voraus sichtlich stattfinden den Seedampfschiffs⸗ masch in istenprüfungen sowie Vor⸗ und Haupt—⸗ prüfungen zum Schiffsingenieur. Termine für die Prüfungen zum Seemaschinisten IV. und III. Klasse. amburg?) . . Januar 23 Lübeck. . Februar 26. ambug *).. ö Königsberg. . März 2.

; danzig... 28. Geestemünde. . lil k Bremerhaven.. . 1 41. Flensburg. . temen. . Februar l0. Rostock .. 9 lensburg. . 36 hamburg)... 3 Hamburg?) 77 Hamburg“) . Fl amur) M II. und I. Klasse. 6 5) Jannar 2). Flensburg.. . Februar 17. anzig . . 28. Hamburg f).. März 3. Bremen. Februar 10. ift ae,. 20. Schiffs ingenieur. Vorprüfung: Hauptprüfung: Bremen. Februar p95. Bremen Febꝛuar I0. Nur Prüfung zum Maschinisten 4. Klasse. n. * . 3 3. Klasse. rtf . 1 ** . 2. Klasse. . * 5 1. Klasse.

Anmerkung: Alle Termine können um einige Tage verschoben werden. Hir nn; zu einer Prüfung sind an den Vorsitzenden der betreffenden rüfungsk ommission zu richten.

ö über die in der Zeit vom 1. Jannar bis 31. März 1919 voraussichtlich stattfindenden Prüfungen zum See— steuermann und Schiffer auf großer Fahrt. Zeitpuntt der Prüfung zum Seesteuermann.

Roftock. , Februar 3. Schiffer auf großer Fahrt. Altona.. Januar 27. mie m

Rostoch.. . . Februar 3.

Anmerkung: Die Prüfungen können verschoben werden. Meldungen a (iner Prüf ng sind an den Porsitzenden der Kommission für die See⸗ . und Seesteuermannsprüfungen der hetreffenden Seefahrtsschule zu richten.

Bekanntmachung,

betreffend die Ausgabe von Schuldverschreibungen durch die Hessische Landes-Hypothekenbank.

Vom 28. Dezember 1918.

Auf Grund der Bikanntmachung des Staatsministeriums vom 17. Janugr 1903 (Reg. Blatt .S. 23) erteilen wir hier— durch der Hessischen Lagdes⸗Hypothekenbank, Akteengesellschaft u Darmstabt die Genehmigung zur Ausgabe von auf den nn, lautenden und zu 4 vom Hundert verzinslichen Kom— munalschuloverscheibungen im Gesamib trage von 10 000 000 (Reihen XVIII und XIX) nebst zugehö igen Zinsscheinen.

Die Rückzahlung ist bis zum 2. Januar 1923 aus geschlossen.

Die Stückeeinteilung für jede der beiden Reihen ist folgende:

250 Stück, Buchstabe A zu 5000 6 1250000 6

an,. F , 200 , = 8966 600 , 15606 2 109 3 F666 , 3 g, 60 ö 160 6, jose, bös,

1 6 Darmstadt, den 28. Dezember 1918.

Hessisches Ministerium der Finanzen. Henrich.

Bekanntmachung.

Die Zwangsverwaltung des inländischen Vermögens der britischen Firma Pickering C Berthoud Ltd., Manchester, insbesondere ihrer Hamburger Zweigniederlassung, ist beendet.

Gamburg, den 30. Dezember 1918. Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Sthamer.

. aa e.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern 193 imd 194 des Reichs⸗Gesetzblatts enthalten: Nummer 193 unter Nr. 6608 eine Verordnung über den Anbau von Zucker⸗ rüben und das Brennen von Rüben im Betriebsjahr 1919,20, vom 27. Dezemher 1918. Nummer 194 unter Nr. 6609 eine Verordnung über den Verkehr mit Süßig⸗ keiten, vom 28. Dezember 1918. Berlin W. 9, den 30. Dezember 1918.

Postzeitungsamt. Krüer.

Die von heute ab zur Auggabe gelangenden Nummern 195 und 196 des Reichs⸗Gesetzblatts enthalten:

Nummer 195 unter ;

Nr. 6610 eine Bekanntmachung über eine einmalige Sonderzutellung von K. A. ⸗-Seife, vom 28. Dezember 1918, unter

Nr. 6611 eine Bekanntmachung über Druckpapier, vom NM. Dezember 1918 und unter

Nr. 6612 eine Verordnung üher die Verfallserklärung von Waffen und Heeresgut, vom 28. Dezember i9ls.

Nummer 196 unter

Nr. 6613 eine Verordnung zur ee, . der Verordnun aber die Wahlen zur verfassunggehenden deutschen National⸗ versammluug ig ahn . vom 30. November 1918, vom M. Dezember 1916.

Berlin W. 9, den 31. Dezember 1918.

Postzeitungs amt. Krü er.

Preußen.

Dem Unterstaatesekretär in den Bauablteilungen des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten und Staate kommissar für das Wehnungswesen Wirklichen Gehimen Rat Dr. Frei⸗ herrn von Coels von der Brügghen ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Staatsdienst erteilt worden.

Der Ministerialdirektor Wirkliche Geheime Rat Peters ist zum Unterstaatssetrelär im Ministerium der öffentlichen Arbeiten ernannt worden.

Der Reiche kommissar für Wohnungswesen Scheidt ist zum preußischen Staatstommissar für das Wohnungswesen bestellt worden.

Ver ordnung zur Abänderung der Verordnung über die Wahlen zur verfassung gebenden preußischen Landes— versammlung vom 21. Dezember 1918 (Gesetzlamml. S. 201).

Vom 28. Dezember 1918.

Die Preußische Regierung verordnet mit Gesetzeskraft, was folgt:

Für die Wahlen zur verfassunggebenden vreußischen Landesver⸗ sammlung finden die 35 2 und 3 der Verordnung zur Abänderung der Verordnung über die Wahlen zur verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung vom 19. Dezember 1918 (Reichs -⸗Gesetzbl. S. 1441) sowie die Voischriften der Verordnung zur Abänderung der Wahlordnung für die Wahlen zur verfassunggebenden deutschen Nationalverlammlung vom 19. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1442) mit der Maßgabe Anwendung daß die Wahlvorschläge spätestens am 11. Januar 1919 beim Wahlkommissar einzureichen sind.

82. Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 28. Dezember 1918.

Die Preußische Regierung. Hirsch. Braun. Eugen Ernst.

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Rosenfeld.

Bekanntmachung

der Preußischen Regierung, betreffend Orden und Titel.

Vom 14. Dezember 1918.

Die Verleihung von Orden findet hinfort nicht mehr statt, doch ist es jedermann gestattet, ihm früher verliehene Orden, insbesondere auch Kriegserinnerungszeichen, weiterzutragen.

Die Verleihung von Titeln findet ebenfalls nicht mehr statt. Verliehene Titel können weitergeführt werden.

Für die Beamten wird eine Neuregelung der Amis⸗ bezeichnungen im Anschluß an die in Aussicht stehende Reform des Beamtenrechts und der Besoldungsverhältnisse vorgenommen werden. Bis dahin bleiben für sie die bisherigen Bestim⸗ mungen über Amtsbezeichnungen bestehen.

Berlin, den 14. Dezember 1918. Die Preußische Regierung. Hirsch. Ströbel.

Ausführungsanweisung

zu der Allerhöchsten Verordnung vom 20. März 1905 (GesetzSamml. S 173) über die Errichtung eines Landesgewerbeamts und eines ständigen Beirats für das gewerbliche Unterrichtswesen und die Gewerbeförderung.

Auf Grund der 88 3 und 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 20 März 1905 (Gesetz⸗Samml. S. 173) bestimme ich hierdurch folgendes:

8§1.

Vom 1. Januar 1919 ab erfolgt die Bearbeitung der dem Landeg— hewepheamt zugewiesenen Aufgaben in zwei Abteilungen. In der Abteilung A werden die das gewerbliche Untexrichtswesen betreffenden, in der Abteilung B werden die das Handwerk, die Gewerbeförderung und das Genossenschaftswesen betreffenden Angelegenheiten bearbeitet.

S 2.

Für die Besetzung mit Mitgliedern und den Aufgabenkreis der Abteilung A bleiben die bisherigen Vorschriften in Kraft. Sie gelten auch für die Abteilung B, soweit nicht nachstehend etwas anderes be⸗ stimmt wird.

§ 3. Die Abteilung B hat die Aufgabe, in den das Handwerk, die Gewerbeförderung und das Genossenschaftswesen betreffenden Fragen 1) den Minister durch Abgabe von Gutachten und Anregungen technisch zu beraten, 2) an der Verwaltung und Aufsicht der dazu dienenden Ein— richtungen teilzunehmen, 3) über die Entwicklung Verwaltungsberichte zu erstatten, 4) die im Inland und Ausland erscheinenden Veröffentlichungen zu sammeln und systematisch zu ordnen. .

Der Abteilung B gehören mit vollem Stimmrecht die ordent⸗ lichen und diejenigen außerordentlichen Mitglieder an, die der Minister in diese Abteilung beruft. Die übrigen außerordentliche Mitglieder und die Referenten im Ministerium können an Sitzungen mit beratender Stimme teilnehmen.

Die Handwerkskammein und die Verbände der gewerblichen nossenschaften sind berechtigt, dem Minister Vorschläge für di⸗ rufung außen ordentlicher Mitglieder zu machen.

Es bleibt vorbehalten, auch die außerordentlichen Mitglie Abteilung B neben der Erledigung der regelmäßigen Geschä besonderen Aufträgen (Untersuchüngen an Ort und Stelle im gleichen) zu betrauen.

§ 5.

Die außerordentlichen Mitglieder versehen ihr Amt als 6 amt. Den außerhalb Berlins und seiner Vororte Wohnenden als Ersatz der Reisekosten bis auf weiteres der Betrag der, karten 2. Klasse und ein Tagegeld von 15 S mit einem für Dienstreisen der Staatsbeamten jeweilig in Frage kommer Teuerungszuschlag erstattet. Die gleichen Entschädigungessätze wer bei Dienstreisen gewährt. Staatsbeamte erhalten Reisekosten u. Tagegelder nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§5.

Die Abteilung B hält nach Bedarf, jedoch wenigstens allmonat⸗ lich, regelmäßige Sitzungen ab, zu denen jämtliche Mitglieder schrift— 1 f 96 i. Beschlüsse und Gutachten werden mit Stimmen. mehrheit gefaßt.

Für die Abstimmung gelten die Vorschriften in 5 16 der Aut— führungsanweisung vom 3. April 189065 mit der Maßgabe, daß die Abgabe besonderer, Gutachten der ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder zulässig ist. Auch kann die Minderheit n daß ihr Gutachten mit dem Beschluß der Abteilung dem nister

vorgelegt wird.

Dem Minister bleibt vorbehalten., in Fällen von Bedeutung, in denen er Bedenken trägt, dem Gutachte teilung zu folgen, eine nochmalige Erörterung in seiner anzuordnen.

Berlin, den 31. Dezember 1918. Der Minister für Handel und Gewer! Fischbe ck.

Ministerium für Handel und G

Der Berginspektor Hermann Koch des 2 Kattowitz ist in gleicher Eigenschaft dem Kattowitz überwiesen worden.

Ministerium für Wissensche und Volksbildung

Der bisher an der Staatsgalerie Dr. Heinrich Zimmermann aus W Direktorialassistenten bei dem staatlichen in Berlin ernannt worden.

Preußische General⸗Lott⸗

Die Ziehung der 1. Klass— Süddeutschen (239. Preußischen' nach planmäßiger Bestimmung am Anfang nehmen. Das Einschütten Nummerröllchen der 13. (239.) Lott röllchen der 1. Klasse dieser Lotteri⸗ 1919, Nachmittags 11½ Uhr, do öffentlich im Ziehungssaal des Lot vorgenommen werden.

Berlin, den 31. Dezember 1

Preußische Genero Ulrich. Gro

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Bekanr

In Abänderung mei zember 1918 (Reichs anzeig gegeben, daß der Erze! kohl vom 1. Januar 19 Grund eines von der geschlossenen oder von 10, M6 für den Zentn

Berlin, den 30. D der Staatlichen

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Dem Verkäufer straße 17, habe ich fügung vom 25. Se 1917, Amtsblatt S mit sämtlichen Ge § 2 Absatz? * (RGBl. S.

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2.

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗ samml. S. 357) it bekanntgemacht:

der auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 16. August 1914 (Gesetzsamml. S. 153) ergangene Erlaß des Staate⸗ ministeriums vom 2 November 1918, betreffend die Ver⸗ leihung des Enteignungsrechts an die Stadt Hannover zur Erweiterung des Döhrener Friedhofs, durch das Amtsblatt der Regierung in Hannover Nr. 47 S. 267, ausgegeben am 23. November 1918.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 44 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter

Nr. 11721 eine Verordnung zur Abänderung der Ver— ordnung über die Wahlen zur verfassunggebenden preußischen Land es versammlung vom 21. Dezember 1918 (Gesetz'Samml. S. 201), vom 28. Dezember 1918, und unter

Nr. 11722 eine Bekanntmachung der preußischen Regierung, betreffend Orden und Titel, vom 14. Dezember 1918.

Berlin W. 9, den 31. Dezember 1918. Gesetzsammlungs amt. Krüer.

Nichtamtliches Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 2. Januar 1919.

Am 2. Januar 1819 erschien in Berlin die erste Nummer

der durch eine Kabinettsorder des Königs Friedrich Wilhelm III. begründeten „Allgemeinen Preußischen Staate zeitung“. Nachdem die Zeitung im Jahre 1843 die Bezeichnung „Allgemeine Preußische Zeitung“ erhalten hatte, wurde ihr im Jahre 18651 die Be— zeichnung „Königlich Preußischer Staattzanzeiger“ beigelegt. Nach Errichtung des Deutschen Reichs erschien das amtliche Blatt am 4. Mal 1871 zum ersten Male unter der Bezeich⸗ nung „Deutscher Reichsanzeiger und Königlich Preußischer Staatsanzeiger“. Es ist ihm somit vergönnt, am heutigen Tage auf ein hundertjähriges Bestehen zurückzublicken.

Der biaherige Unterstaate sekretär Freiherr von dem Bus sche⸗Haddenhausen hat einen mehrmonatlichen Urlaub nachgesucht und erhalten. Zum Unterstaatssekretär ist der bit⸗ herige Dirigent der politischen Abteilung des Auswärtigen Amtes Freiherr Langwerth von Simmern ernannt worden; weitere Veränderungen in der handelspolitischen Ab⸗ teilung und in der Presseabteilung des Auswärtigen Amts stehen bevor.

——

Der Archtvassistent Dr. Smidt ist von Marburg nach Wetzlar versetzt und mit der Verwaltung des dortigen Staattz⸗ archlos beauftragt worden.

Ueber den Rücktransport der deutschen Truppen aus Rußland und die damit zusammenhängende Frage der Bekämpfung des russischen Bolschewismus durch deutsche Truppen erfolgt, wie die deutsche Waffenstillstands⸗ kommission, dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge, mit⸗ teilt, seit 14 Tagen ein politisch bedeutsamer Notenwechsel zwischen dem Oberkommando der Alliierten und der deutschen Waffenstillstands kom mission. Der Aus⸗ gangspunkt dieses Notenwechsels ist eine Meinungsverschiedenheit über die Auslegung des den Rücktranspart betreffenden Artikels XII Abs. 2 des Waffenstillstandsvertrags. Er lautet:

Alle deutschen Truppen, welche sich augenblicklich auf den vor dem Kriege zu Rußland gehörigen Gebieten befinden, müssen eben—⸗ falls hinter die deutschen Grenzen, wie sie am 1. August 1914 waren, zurückgehen, sobald die Alliierten unter Berücksichtigung der inneren Lage dieser Gebiete den Augenblick für gekommen erachten.

Der Marschall Foch hat nun in einer Note den Artikel XII so ausgelegt, daß die deutschen Truppen so lange in Ruß⸗ land bleiben müßten, als es die Entente ö. richtig befindet, im Interesse der Bekämpfung bes russischen Bolschewismus durch deutsches Milttär. Zugleich beklagt sich Foch darüber, daß die deutschen Truppen in Rußland im Kampf gegen die Bolschewiki nicht eifrig genug seien, ja daß sie geradezu den Bolschewismus in den von ihnen noch besetzten russischen Gebieten begünstigen und unterstützen. Dieser Auffassung stellte der General von Winterfeldt die Entstehungs⸗ geschichte des Artikels XII gegenüber:

Der ursprüngliche Wortlaut der Waffenstillstandsbedingungen forderte die sofortige Zurückziehung der deutschen Truppen von den besetzten russischen Gebieten. Die deutschen Vertreter schlugen jedoch vor, im Interesse der Bewohner dieser Länder die deutschen Truppen vorläufig dort zu belassen.

Die Berechtigung dazu wurde zugestanden. Eine Verpflich⸗— tung gegenüber den Alliierten, für Ruhe und Ordnung zu sorgen, hat Deutschland damit nicht übernommen. Deutschland kam der Aufgabe, im Osten für Ruhe und Ordnung zu sorgen, freiwillig nach, solange es in seiner Macht lag.

Nunmehr hat neuerdings der Vorsitzende der Deutschen Waffenstillstandskommission, Staatssekretär Erzberger, unter Bezugnahme nuf diese Erklärung des Generals von Winterfeldt die deutschen Vertreter in Spaa gebeten, nochmals darauf hin⸗ zuweisen, daß die Auffassung, als ob wir in Artikel XII die Verpflichtung übernommen hätten, unsere Truppen so lange im Ostgebiet zu belassen, biz die Alliierten ihren Abzug für zweckmäßig halten, nicht der getroffenen Abmachung entspricht. „Wir haben seinerzeit“ so lautet die Aeußerung des

EStaatssekretärs wörtlich weiter —, „als von uns dle

sofortige Räumung verlangt wurde, mit Rücksicht auf die Möglschkeit ihrer raschen Ausführung wegen des Mangels an Gisenbahnmaterial und im Hinblick auf das bedrohte Schicksal der besetzten Gebiete darum gebeten, unsere Truppen noch länger dort lassen zu dürfen. Darauf wurde uns dies in orm ber endgältigen Faffung des Arttkelz II bewilligt, s daß die Worte sobalh die Alltierten ben Augenblick für ge⸗

men erachten“ den äußersten Zeitpunkt bezeichnen, bis zu dem wir die Gebiete besetzt halten können, und nicht etwa den frühesten, zu dem wit berechtigt sind, fie zu räumen.

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Die Annahme der Eatente, als ob unsere Truppen eigen⸗ mächtig oder gar auf höheren Befehl dem Boischewismus absichtlich Vorschud leistetea, sei es direkt ader durch Be⸗ hinderun ansibolschew mischer Maßnahmen, ist nicht zutreffend. Auch wic und unsere Truppen sehen in dem Bolsch⸗wismus eine außerordentlich große Gefahr und tun alles, um diese Gefahr abzuwehren. Die Entente wird zugeben müssen, daß 3 Gefahr für uns viel größer ist als für sie selbst oder sonstige Staaten in der Welt, und kann da⸗ von überzeugt sein, daß wir schon im eigenen Interesse alle möglichen Maßnahmen treffen, um das Vordringen des Bolschewismus zu verhindern. Daß unsere Truppen nach viersährigem Kampf und in Anbetracht der Lage nur noch den Wunsch nach Rückkehr in die Heimat hegen und daher dem Porrücken der roten Truppen nicht überall den Widerstand entgegensetzen, der uns selbft erwünscht ist, können wir nicht befreiten. Wir tun aber alles. was in unseren Kräften steht, um dleser Kampfmüdigkeit der Truppen durch Ermahnung, Aufklärung und Grsetzung durch frischere Truppenkörper entgegenzuwirken. Wenn die Entente die Auffassung hat, der Bolschewismus sei eine Gefahr, der auf jeden Fall und mit allen Mitteln ent⸗ gegengetreten werden müsse, und wenn sie der Ansicht ist, daß unsere Kräfte dieser Aufgabe nicht genügen, wäre es zweckmäßig, wenn sie selbst ihre Löung in die Hand nehmen oder wenigstens sich daran beteiligen würde. Jedenfalls müßten wir nochmals darauf hinweisen, daß wir die Aufgabe lediglich im Interesse der Allg⸗meinhest, der besetzten Gebiete und unserer selbst übernommen haben und auch gern weiter nach Möglichkeit übernehmen wollen, daß uns aber eine entsprechende Verpflichtung in Artikel XII, wie die Entstehungsgeschichte der jetzigen Fassung klar ergibt, nicht auferlegt ist.“

Die Entente erblickt, wie die Deutsche Waffenstillstande⸗ kommission ferner mitteilt, den Hauptzweck des Waffen⸗ stillstandes darin, eine Wiederaufnahme der Feindseligkeiten durch Deutschland zu verhindern. Ver Geist, in welchem alle weiteren Verhandlungen von Seiten der Entente geführt werden, hängt also davon ab, die Entente davon zu überzeugen, daß Deutschland die Demobilmachung ohne jeden Hintergedanken tatsächlich und so schnell wie möglich durchführt. Darum war es von Wichtigkeit, der Entente eine Uebersicht über die Fort—⸗ schritte der deutschen Dümabilmachung zu bieten Das ist von seiten der Deutschen Waffenstillftande kommission zum Jahresschluß in Form einer Note geschehen. Aus dieser Ueber⸗ sicht geht hervor:

An der gesamten Westfront befinden sich, abgesehen von den Friedensgarnifonen nur noch einige 20 geschlossene deutsche Divisionen, deren älteste Jabrgänge auch bereits entlassen sind. Die Armeeober—⸗ kommandos und Heeresguppenkommandos sind bereits in der Auflösung begriffen. Damit geht die militärische Kommandogewalt an der Ostgrenze der neutralen Zone vollständig in die Hand der Friedensgeneral⸗ kommandos über. Dieser Zustand wird bei der Heereggruppe A big 2. Januar, bei der Heeresgruppe B jwischen 10. und 13. Januar, bei der Heeresgruppe O eiwa um dieselbe Zeit erreicht sein. Im Be⸗ reich der früheren Heeresgruppe D übt schon jetzt dag General⸗ kommando dei LIV. Armeekorps die alleinige militärische Kommando⸗ gewalt aus.

Damit ist deutscherseits die völlige Unmöglichkeit einer Wiedereröffnung der Feindseligkeiten erwiesen. Es wurde des⸗ halb von der Deutschen Waffenstillstandskommission angeregt, nunmehr weitere Erleichterungen für den Verkehr und die Verwaltung im besetzten Gebiet zu gewähren und an allen geeigneten Sitzen der alliierten Kommandobehörden deutsche Verbindungsoffiziere einzustellen. Diese sollen die Kontrolle der Polizeitruppen in der neutralen Zone, die Regelung örilicher Anfragen sowie die Einreiseerlaubatsse usw. erleichtern.

Ferner wiederholte die Deutsche Waffenstillstandskommission ihr Ersuchen, zum Rücktransport der deutschen Truppen aus der Ukraine (rund 250 000 Mann) den Seeweg freizugeben. Nach den letzten Meldungen ist die Bahn für den Abtrane port aus Nikolajew bereits in den Händen starker Bolschewistenbanden. Der Landweg ist völlig abge⸗

schnitten. Einen deutschen gehn,, gibt es nicht mehr. 8

Die Gefahr wächst täglich, da mit Angriffen übermächtiger russischer revolutionärer Kräfte zu rechnen ist. Die Kampf⸗ kraft der noch auf russischem Boden stehenden deutschen Truppen ist infolge der Abgabe von Waffen und Munition an die Entente sowie durch Mangel an Geldmitteln und augreichender Verpflegung sehr geschwächt.

Heeresgut ist Reichsgut

Gib heraus, was nicht Nir gehört. Neichs verwertung samt, Perlin W. 3, Friedrichstraße 6.

Im Fort von der Tann bei Straßburg befinden sich noch asi deutsche Herren interniert, darunter Land⸗ gerichtsdirektor Aron, Landgerichtsrat Blum, Rechtsanwalt Dr. Schroeder, Polizeikommissar Illges, zwei Kriminalwacht⸗ meisler Hien und Robert, Privatarzt Dr. Wieger, Kaufmann Muenter und der sozlalbemorratlschẽ Reichs tags abgeordnete Boehle. Außerdem ist eine unbekannte Anzahl von Herren in anderen Forts interniert. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, wurde im Auftrage der deutschen Regierung von seiten der Waffenstillstandskommission in Spaa hiergegen Ginspruch erhoben und um sofortige Freilassung sämtlicher Internierter gebeten.

Die schwedische Regierung hat nach einer von „Wolffs Telegraphenbüro“ verbreiteten amtlichen Mitteilung den zwischen Schweden und dem Deutschen Reiche am 2. Mai 1911 abgeschlossenen Handels⸗ und Schiffahrts⸗ vertrag gekündigt. Der Vertrag tritt mit dem Beginn des Jahres 1920 außer Kraft. Die schwedische Regierung hat sich eg itig bereit erklärt, in Verhandlungen wegen einer proynlsor! 3 Regelung der Handelswerbindungen fllt die Feit vem Ablauf des Vertrags bls zum Abschluß eines neuen Ver⸗ trags einzutreten.

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In verschiedenen polnischen Zeitungen ist die Nachricht verbreitet worden, daß die deuische Gesandtschaft in Warschau sich mit bolschewistischen Umtrieben he⸗ faßt und die Vermittelung zwischen polnischen und russischen Maximalisten übernommen habe. Hierzu wird dem „Wolff⸗ schen Telegraphenbüro“ amtiich mitgeteilt:

Die von der polnischen Presse verbreitete Nachricht ist erlogen. Weder der deutsche Gesandte Graf Keßler noch ein anderes Mitglied der Gesandtschaft hat unmitte bar oder mittelbar in irgendeiner Form mit den polnischen oder rusfischen Bolschewisten in Verbindung ge standen. Alle Nachrichten über die Aufdeckung eines von der deut⸗ schen Gesandtschaft angezettelten inaximalistiscken Komplotts, üben Gelder, die von 383 Seite hierfür bereitgestellt worden seien, sind vollständig erfunden. Die Regierung erwartet die Veröffentlichung der angeblich in den Besitz der polnischen Regierung gekommenen Beweis stäcke.

Der Vollzugsrat des A⸗ und S—⸗Rates Groß Berlins veröffentlicht eine Bekanntmachung (gez. Rich. Müller und Molkenbuhr) in der er mitteilt, daß er auf einen wieder⸗ holt geäußerten Wunsch, dessen Berechtigung und Erfüllung mit jedem Tage dringender werde, einer der nächsten Voll⸗ versammlungen des Groß Berliner Arbeiter⸗ und Soldatenrates Richtlinien für die Aufgabe und das Tätigkeits⸗ gebiet des Arbeiter- und Soldatenrates zur Beschluß⸗ fassung vorlegen werde. Um einerseits die nötigen Unterlagen für diese Richtlinien zu schaffen, andererselts auch den Wünschen aller Berufsgruppen Rechnung zu tragen und uferlosen Ve⸗ batten in der Vollbersammlung vorzubeugen, hält der Vollzuas⸗ rat Vorbesprechungen mit den in Frage kommenden Be⸗ rufsgruppen für erforderlich. Diese Vorbesprechungen finden

statt im:

Abgeordetenhaus, Prinz - Albrechtstraße.

1 Für die Arbeiterräte der Freien Berufe: Sonn⸗ abend, den 4. Januar, Vormittags 10 Uhr. .

2) Für die Arbeiterräte der Großbetriebe Sonn⸗ abend, den 4. Januar, Nachmittags 4 Uhr. .

3) Für die Arbeiterräte der Kleinbetriebe bzw. der Betriebe, die keinen selbständigen Wablkörper bilden: Sonntag, den 5. Januar, Vormittags 10 Uhr. . .

c Fär die Arbeiterräte der selbständigen Ge⸗ werbetreiben den: Montag, den 6. Januar, Vormittags 10 Uhr. ö .

5) Für die Arbeiterräte der Kaufmännischen Betriebe: Dienstag, den 7. Januar, Nachmittags 4 Uhr.

6) Für die Arbeiterräre der Reichs⸗ Stagtz⸗ und Kommunalbetriebe: Mittwoch, den 8. Januar, Nach⸗ mittags 4 Uhr.

In der Sitzung des Zentralrats vom 30 Dezember wurden laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros. zu⸗ nächst Geschäftsfcagen behandelt, und zwar wurde das Arbeits⸗ gebiet des Soldatenausschusses festgelegt, die Verteilung des übrigen Arbeitsfeldes an einzelne Kommissionen beraten und der Geschäftsgang besprochen. Dann wurde der Name „Zent!al⸗ rat für die sozialistische Republik Deutschland“ festgelegt. Fur den Zentralrat wird einer der Vorsitzenden verbindlich zeichnen. Ferner sind aültig Unte fertigungen der Art: Zentralrat usw., Kommission für... Für die einzelnen Kommissionen unter⸗ zeichnet ein Mitglied der betreffenden Kommission rechtsgültig unter Voraussetzung von J A. ;

Ein eingegangenes Schriststück über das Finanzgebaren einiger A⸗ und S⸗Räte wurde einer Kommission zur Be⸗ arbeitung übergeben. Mehrere Eingänge betrafen die Gesetzwerdung durch Durchsuͤhrung der sieben Hamburger Punkte. Auch für diese Angelegenheit wurde eine Kom⸗ mission zur Vorberatung eingesetzt und der Vorsißende des 3. R. außerdem beauftragt, noch am gleichen Abend ühen diese und mehrere ähnliche Fcagen mit dem Rate der Volks⸗ beauftragten sich auszusprechen. Auch zu dem Aufrufe Hindenburgs, der Erklärung Grögers usw. will der Z ⸗Rat zusammen mit dem Rate der Volksbeauftragten demnächst Stellung nehmen. Ferner wurde beraten, wie eine engere und ständige Fühlmgnahme mit den Volksbeauftragten technisch durchzuführen sein wird. Es wu de welter ve⸗ schlossen, daß über die Frage der Deserteure und deren Ent⸗ lassung auf ordnungsmäßigem Wege von der Delegation der Soldaten zusammen mit Noske und mit einem Mitgliede des Groß Berliner Vollzugsrates beraten werden soll. Eine längere Erörterung war nötig über die Zuständigkeit für die Ausstellung von Vollmachten, namentlich über die Kontroue der Inhaber solcher Papiere durch die Reichsämter. Ein Zentralratsmitglied besprach in längerer Rede die unbedingte Notwendigleit der A- und S⸗Räte. Allerdings müßten die bereits entstandenen Schwierigkeiten und Meinungsverschieden⸗ heiten mit den bestehenden Behörden und Körperschaften von setzt ab vermieden, Uebergriffe der A⸗ und S.⸗Räte verhindert werden und die Räte sich den Anordnungen des Zentralrats in Berlin unterstellen. . .

In der vorgestrigen Sitzung des Zentralrats fand eine längere Aussprache über die Zuständigteit des Zentralrats und der anderen Organe für die Ausstellung von Vollmachten statt. Allgemein herrschie die Anficht, daß Vollmachten von den Volksbeauftragten und den zuständigen Ressorts auszufertigen selen. Es wurde betont, daß auf alle Fälle Leute, die Voll⸗ machten erhalten wollen, den Nachweis ihrer ordnung mäßtaen Wahl, ihrer Befähigung und eine Bescheinigung der Not⸗ wendigkeit einer Vollmacht beizubringen haben. Gegenstand

der Beratung waren die gesamten Ostfragen. Beschlossen

wurde, gemelnsam mit den Volksbeauftragten, dem Kriegs⸗ minister und dem preußischen Minister des Janern die An⸗ gelegenheit zu behandeln, Beschlossen wurde weiter, eine Sitzung mit dem preußischen Staatsministerium abzuhalten, um Bericht über dessen bisherige Tätigkeit und die Absichten für die Zukunft erstatten zu lassen. Ferner wurde beschlessen, die Zahl der Cee e uf ar e nachdem der Genosse Löbe, Bres au, abgelehnt hat, bei fünf zu belassen.

Das Kriegsministerium teilt über die Ablieferung von Waffen und Heeresgerät mit:

Unter Bezugnahme auf die Verordnung des Rats der Volks— beauftragten vom 14. Dezember 1918, betreffend Ablieferung von Waffen und Heeresgerät, werden die Generalkommandos und Kommandanturen ger ten den Zivilbehörden bei der Ginziehung von Waffen und Munlilon und sonstigem Heeresgerät aller Art auf An— arderung wein gekend ie . 2 gen cten

Bas abgegebene e, . st Jicher auszubewahren und je nach der Art sobald als möglich au die für die Aufbewahrung von— gesehenen, den Generalkommandos bekannten Stellen, nötigenfalls in

ahe gelegene Sammellager, überzuführen.