1919 / 4 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 06 Jan 1919 18:00:01 GMT) scan diff

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Hiernach werden nicht mehr angenommen: Privaibriefe über

50 g Gewicht Pãäckchen) iche und priate Poftanweisungen und endungen unter Wertaggabe for

ö 5919 11 * 6 en stbatele.

2) Für die in Kurland, Livland, Litauen uf w. stehenden Truppen

der 8 und 10. Armee amtliche gewöhnliche und eingesch / i⸗ bene Briefe und Postkarten, Postanweisungen und Dienstpakete sowie in Privat⸗ angelegenheiten: gen hnliche Briefe und Zeitungen big 50 g

Gewicht, Postkarten und PVost imweisungen.

s SDiernach werden nicht mehr angenommen: Privatbriefe über 50 g Gewicht (Päckchen, sowie amtliche und private Sendungen

unter Wertangabe.

Trotzdem noch aufgelieferte unzulässige Sendungen werden den

Absendern zurückgegeben werden.

Es wird dringend empfohlen, in den Au fschriften der Se ndungen an die Truppen des Ostheeres außer dem Zusatz O sten? künftig auch noch das Land (Kurland, Litauen, Ukraine usw.), in dem der Empfänger sich befindet, anzugeben, damit bei den Postanstalten Zweisel über die Zulässigkeit der Sendungen

vermieden werden. Berlin, den 4. Januar 1919.

Der Staatssekretär des Reichspostamts. Rüdlin.

Bekanntmachung. Nr. . R. I1140 / 12. 18. KRA.

Im Auftrage, des Reichsamts für die wirtschaftliche

Demobilmachung wird folgendes angeordnet: Artikel J.

Die Beanntmachung e. 1772/5. 17. KRA, betreffend Beichlagnahme und Höchstpreise von Tienhaaren, deren Abgängen und Abfällen sowie Abfällén und Abgängen von

Woll sellen, Haarfellen und Pelzen, vom J. Juni 1917 und

die Nachtragsbekanntmachung zu der obigen Betanntmachung

Nr. W. 1. 1070/10. 17. KRA. vom 10. Dezember 1917 treten außer Kraft. z

Artikel II. Diese Bekanntmachung tritt am 4. Januar 1919 in Kraft. Berlin, den 4. Januar 1919.

Kriegs⸗Rahstoff⸗Abteilung. Wolffhügel.

Bekanntmachung,

betreffend Höchstpreise für Eisen, Stahl und Walzensinter

Nr. F. R. 1080/12 18. KRA.

Im Auftrage des Reichsamts sür die wirtschaftliche Demebilmacheng wird folgendes angeordnet:

Die auf Grund des Ersuchens des Kri— g6ministeriums, Kriegs⸗ amt vom 16. 6. 17 Rr. Est. 48/6. 17. RKRA. erlassenen Bekannt⸗ machungen der Militärbefehlshaber, betreffend Höchstpreise für Eisen und Stahl (Roheisen und Rohstabl, Halb, eug und Erzeugnisse aus Gisen und Sjahl, gewaljt orer gezogen) sowie die Rekanntmachung,

betreffend Höchstpreise für Waljensinter Nr. P 7560/8. 18. KRA., vom 19. August 1918 tieten mit Wirkung ab 1. Januar 1919 außer Kraft.

Durch diese Aufhebung wird die Wirksamkeit von Verträgen, die zur Zeit des Bestehens der festgesetzten Höchstpreise abgeschlossen worden find, nicht berührt. Ist in solchen Verträgen der Preis durch den seweils zur Zeit der Lieferung geltenden Höchstpreis bestimmt, o tritt an die Stelle ds Höchstpreises der zuůr Zeit der Lieferung angemessene Preis. Für Lieferungen, die zum Zwecke der Aus— jührung von Notarheiten im Sinne der Verordnung des Reichsamts für die wirtschaftliche Demobil machung Nr. II. 1960 18, B. M. a. pom 21. 11. 1918 auszuführen sind, dürfen keine höheren Preise ge⸗ fordert oder gejahlt werden, als die im letzten Viertelsahr 1918 gültigen Höchstpieise.

Berlin, den 5. Januar 1919.

Kriegs Rohstoff Abteilung. Wolffhügel.

——

Bekanntmachung.

Der Herr Staafesektetär des Reichswirtschaftgzamts hat durch Erlaß vom 14. Dezember 1918 die von der Ver— einigten Dänischen Lebensversicherungs-Aktien— Gesellschaft Hafnia in Kopenhagen am 7 Januar 1914 und 29 Mal l9is beschlossenen Aenderungen der Satzung, welche ins besondere die Haftung und Beteiligung der Aktionäre, die Gewinnbeteiligung der Versicherten, die Vermögentzanlage und die dienstliche Stellung der Direktlongmitglieder betreffen, genehmigt.

Berlin, den 3 Januar 1919.

Das Aussichtsamt für Privatversicherung. Jaup.

Bekanntmachung.

Dem Gummiwarenhändler Ernst Eduard Ludwig Krumbiegel, Inhaber der Firma G. H Lunckewitz, in Dresden, Pirnaische Straße 12, ist der Handel mit Gummi und gummihaltigen Waren wieder gestattet worden.

Dresden, den 2. Januar 1919.

Der Rat zu Dregden. Gewerbeamt B. Reichardt.

Vreußen.

Auf Grund des Artikels 2 des Wohnungegesetzes vom 28. März 1918 (G. S. S. 23 ff) wird hiermit die Ent⸗ eignung der in der vorgelegten Kasasterhandzeichnung vom

27. Augast 1918 rot umränderten Flächen durch die Königz⸗

berger Baugenossenschaft, E. V m. b. H in Königs⸗ berg in der Neumarkt zur Errichtung von Kleinwohnungen für zul ssig erklärt.

Berlin, den 3. Januar 1919. Preußische Regierung. In Vertretung:

Der Staats kommissar für das Wohnungswesen. Gonze.

5 Ministerium des Innern.

Das Meningokokken-⸗Genickstarre⸗Serum mit der

Kontrollnummer 8, geschrieben: „Acht“, aus der Chemischen

abrik G. Merck in Darmstadt ist wegen Abschwaͤchung zur ehung bestimmt.

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Kriegsministerium.

Militärintendant Geheimer Kriegsrat Runge ist zum Militärintendanten des J. Armeekorps ernannt worden.

Bekanntmachung.

Wie an allen preußischen Unioersitäten, so wird auch in Halle zwischen dim Schluß des laufenden Wintersemesters und dem Beginn des nächsten Sommersemesters für Kriegs teilnehmer sämtlicher Fakaltäten ein Zwischensemester ein⸗ geschaltet, in welchem alle ordentlichen Votlesungen gehalten werden. Der Beginn dieses Zwischensemesteis ist auf den 3. Februar und der Schluß auf den 16. April 1919 fest⸗ gesetz. Die Immatrikulation beginnt am 15. Januar und endigt am 15. Februar 1919, die Annahme und An⸗ meldung der Porlesungen hört am 22. Februar 1919 auf.

Dem Kriegsdienst ist die Tätigkeit im vater— sändischen Hiifsdienst gleichgestellt. Das Zwischen— semest⸗r wird als volles Studiensemester angesehen. Neben den Vorlesungen und Uebungen werden Ergänzungs- und Wiederholung kurse abgehalten, die den Kriegsteilnehmern die Einarbeitung in ihr Studium und die Wiederauffrischung ihrer Kenntnisse erleichtern sollen.

Vorbildungs⸗ und Führungsausweise sind, wie für die ordentlichen Semester vorgeschrieben, bei der Anmeldung zur Immatrikulation vorzulegen. Gedruckte Vorlesungspläne sind durch das Universitäissekretariat zu beziehen.

Halle, den 2. Januar 1919.

Der Rektor der Universität. Brockelmann.

Bekanntmachung.

Meine Anordnung vom 17. Junk d. J., wodurch dem Manufakturwarenhändler Wilhelm Eorall und dessen Ehefrau Anna, geb. Bacher, in Osterath, der Handel mit Manu— fakturwaren untersagt worden ist, hebe ich hier mtt wieder auf.

Crefeld, den 7. Dezember 1918. ;

Der Landrat. Eichhorn.

Bekanntmachung.

Gemäß 8 2 Abs. ? der Bundesrats verordnung vom 25. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Dandel habe ich dem Lederhändler Fritz Grote in Vüsseldorf, oͤlner Straße 80, wohnhast, die Wiederaufnahme des Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarjs gestattet.

Düsseldorf, den 31. Dezember 1918.

Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Lehr

Bekanntmachung.

Das von mir unterm 11. Juni ds. Is. gegen den Fabrikdirektor Grnst Bergenthal in valle i, West f. erlassene Ver— bot des Handels und die unmittelbare oder mittelbare Be— teiligung am Handel mit rohen Häuten, Leder, Lederwaren und Treib— riemen jeder Art babe ich durch Verfügung vom heutigen Tage wieder aufgehoben.

Halle i. Westf., den 31. Dezember 1918.

Der Landrat. R cehrig.

e g nn t ng ch nnn.

Der Frau Paula Flamme in Bochum, Kaiser— straße 45, ist auf Grund der Bundesrats verordnung vom 23. Sep⸗ tember 1915, betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel

—RGBl. S. 603 der Handel mit Gegen ständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Le bens mitteln aller Art, sowie die Vermittlertärigkeit hierfür wegen Unzuver⸗ lässigteit untersagt worden.

Bochum, den 30. Dezember 1918.

Die Stadtpolizeiverwaltung. J. A.: Fißmer.

Bekanntmachung.

Dem Milchfuhrmann Warnecke in Altsnbagen, Land— kreis Celle, ist der Handel mi 1 M ilch jeder Art auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betr. die Fern⸗ haltung unzuverlässiger Personen vom Handel, untersagt worden.

Gelle, den 21. Dezember 1918.

Der Landrat. von Harlem.

GBekanntmachung.

Dem Metzgermeister Wil he lim Schenkel in Huckingen ist der Handel mit Gegen ständen des täglichen Be— darfs, insbesondere mit Vieh und Fleisch, sowie jede mittel⸗ bare und unmittelbare Beteiligung an einem solchen Handel untersagt worden.

Düsseldorf, den 23. Dezember 1918.

Der Landrat. von Beckerath.

Betianntmachung.

Auf Grund des 8 der Bundesratsbekanntmachung zur Fern— haltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 ist der Ehefrau Sofie Dobenecker ju Erfurt, Bülow straße 11, wegen nachgewiesener Unzuverläfsigkeit der Handel mit Vieh, Fleisch und Fleischereierzeugnissen untersagt worden.

Erfurt, den 31. Dezember 1918.

Die Polizeiverwaltung. Schmidt.

Bekanntmachung.

Auf Grund des §5 1 der Bundesratsbekannt machung zur Fern⸗ haltung unzuverläfsiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 ist der Frau Frida Dobene cer zu Erfurt, Bülow⸗ straße 11, wegen nachgewie sener Unzuverlässigkeit der Handel mit Vieh untersagt worden.

Erfurt, den 31. Dezember 1918.

Die Polizeiverwaltung. Schmidt.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung der Reichsstelle für Schuh- versor . a. 8. Juni 1916, bett. Ausbesserung von Schuhwaren und Heistellung von Maßschuhwerk, (Deutscher Reichsanzeiger vom 109. Juni 1918) habe ich den Eheleuten Ferdinand Schöttler hierselbst, Limbeckerstraße 64, und deren Tochler Emilie chöt tler

bierselbst, Limbeckerstraße 5, die Herstellung von Maßschub— werk und Auebesserung von Schuhwaren uniersagt. 9 ) Essen, den 28. Dezember 1918.

Die Städtische Polizeiverwaltung. J. A.: Dr. Helm.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundegsrgteverordnung vom 23. September 1915 habe ich der Ehefrau des Anton Resmer, Hufelan dstraße 15a, der Ehefrau des Arthur Tonding, Altenessenerstraße 303, den Handel mit Lebens- und Futtermitteln aller Art und Gegenständen des täglichen Bedarfs sowie die Ver— mittlertätigkeit hierfür untersagt.

Essen, den 28. Dezember 1918.

Die städtische Polizeiverwaltung. J. A.: Dr. Helm.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 babe ich dem Händler Heinrich Hühnerbein kierselbst, Rolandstraße Nr. 4a, den Handel mit Lebens- und F utter⸗ mitteln aller Art und Gegenständen des täglichen Be— darfs sowie die Vermittlertätigteit hierfür untersagt.

Essen, den 2. Januar 1919.

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Die städlische Polizeiverwaltung. J. A.: Dr. Helm.

Bekanntmachung.

Auf Grund des 5 1 ber Verordnung zur Fernhaltung unzuver⸗ lässiger Personen vom Handel vom 23. September 1919 (Reichz⸗ Gesetzbl. S. 603) ist dem Hotelier Otto Klappstein, Inhaber von Bode's Hotel, Königstraße 8, die Abgabe von Speisen und Getränken in Gaäast- und Schankwirt⸗ schaften untersagt. Nur die Abgabe des ersten Frühstücks an seine Hotelgäste ist ihm bis auf weiteres gestattet.

Stettin, den 29. Dezember 1918.

Der Polizeipräsident. J. V.: von Wentzel.

(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

Aichtamtliches. Dentsches Reich.

Preußen. Berlin, 6. Januar 1919.

Die Reichsregierung beschäftigte sich in ihrer vor' gestrigen Nachmittagssitzung mit einem Gesetzentwurf, be⸗ treffend Verhütung der Kapitalabwanderung, und mit dem Aufruf zur Bildung einer freiwilligen Wehr, der morgen erscheinen soll.

Die Beratungen der Reichsregierung und des Zentralrats, die unter Zusiehung des neuen Kriegsministers in den letzten Tagen stattgefunden haben, sind in allgemeiner Uebereinstimmung beendet worden. Man hat sich angesichis der Ereignisse zu einem wesentlichen Ausbau des Grenzschutzes entschlossen. Morgen werden gleichzeitig mit dem Aufruf an die Freiwilligen die einschlägigen Bestimmungen, über die Kommandostellen, die Höhe der Löhnung und die Art der Organisation veröffentlicht werden.

Nach einer Mliteilung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ bestehen immer noch Zweifel über die Stellung der eichsreglerung zu den Vorgängen in der Provinz Bosen. Eg wird daher nochmals darauf hingewiesen, daß die Aeußerungen des Mitglieds der Reichsregierung Dr. Lande berg in der Sitzung des Propinzialvelkeausschusses der Pro⸗ vinz Schlesien vom 30 Dezember vollkommen in Umberein⸗ stimmung mit seinen Kollegen in der Regierung gemacht worden sind.

Der Zentralrat hat in seiner vorgestrigen Sitzung, der „Deutschen Allgemeinen Zeitung“ zufolge, einen nom Soldgten⸗ ausschuß vorliegenden Entwurf, betreffend die Offizien kasinos und die Veipflegung der Offiziere, an die Voltsbegufnagten weitergegeben mit dem Ersuchen, die Dinge im Sinne der Vorlage zu regeln. Ein Actrog auf Unterhaltung eines Kuriers mit dem Landessoldatenrat Bayern wurde abgelehnt. Eine Anzahl geschäftlicher Angelegenheiten wurde teils end— güstia erledigt, teil verschledenen Instanzen überwiesen. Ueber eine Verorduung, betreffend das Finanzgebaren der Arbeiter⸗ und Soldatenräte, fand eine längere Esö terung statt, und es wurde beschlossen, daß die Finanzkommissien diese Verordnung mit den Volksbeauftragten beraten und nach erfolgter Bergtung dem Zentralrat Bericht erstatten soll. Verschiedene zstliche soldatssche Angelegenheiten wurden entsprechenden Kommissionen überwiesen.

Die Vorbereitungen zur Nationalversam mlung werden, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, trotz der von Marschall Foch bereitwilligst erteilten Zusicherungen von den militärischen Unterbehörden der Alliinrten in den besetzten Gebieten unnötig erschwert. Die Waffenstillstandskommission hat alle Verstöße gegen die unzweideutigen Willensäußerungen des Maischalls Foch in Spaa zur Kenntnis gebracht und um sofortige Gegenbefehle von selten des Oberkommandos der Alliierten ersucht.

Am 13. Januar und an den folgenden Tagen soll in Berlin eine Konferenz wirtschaftlicher Sachver⸗ ständiger, einberufen vom Deutschen Handelstag, siattfinden, um die für die Feiedensveihandlungen in Betracht kommenden wirtschaftlichen Fragen vorzubereiten. Die verschiedenen Mate⸗ rien werden in kurzen Reden behandelt werden. Die Tagung wird im Reichstagsgebäude stattfiaden.

In allen Fällen, in denen der Verbacht vorliegt, daß Heeres gut trotz der erlassenen Gesetzesbestimmungen und der wiederholten öffentlichen Aufforderungen nicht abgellefert ist, können Durch suchungen angeordnet werden. Das bei diesen aufgefundene Heeresgut wird als verfallen erklärt und außerdem tritt, worauf das Reichs verwertungs amt heute wieder hinweist, schwere Bestrafung ein.

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Dir für Ansprüche aus den Militärvers gesetzen zuständ ige Rech werden, daß die Entscheidun

die oberste Militärverwaltu hatte (. B. über die Der beschädigungsfrage), in zwei Instanzen Versorgungsberechtigten s und öffentliches Verfahren bei den Beisein des Annagstellers oder dessen besonderen Merkmale dis Fachgerichte so Feststellunga ver Gerichten vorbehalten war. Eine entsprechende sobald die Bundes st veröffentlicht werden.

orgungs⸗ jtsweg soll derartg erweitert g über die Fragen, in denen bisher ugsbehörde endgültig zu befinden Jenstbeschädigungs, und Krlegsdienst⸗ künftig von besonderen Fachgerichien getroffen wird, als Richter

vertreten sind. Verhandlungen im Vertreters werben die neuen Verfahrens l auch die Estscheidung über fahren übergeh

drr, , rm, , m m e mmm.

. die Fragen im en, die bisher den ordentlichen

Verordnung wid in allernächster Zeit aaten ihre Zustimmung erteilt haben

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Im großen Sitzungssaale des A Delegierten der Bürger Deutschen Reiche zusammen, um bewegenden wichtigsten Tages fragen S chienen waren etwa 249 Delegierte, ands vertraten.

zgeordnetenhauses traten räte aus dem ganzen zu den das Bürgertum tellung zu nehmen. die 1140 Städte Deutsch⸗ der Deutschen Allgemeinen 1” und Beschlüsse entnehmen

gestern die

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ü Einem Bericht über die Verhandlunger

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Eröffnung der Tagung rats Groß Berlin Dr. Ing. W. Bürgerräte betonte, Dr. Meyer ⸗Absberg Bürgerräte, und Verlagsdirektor Dr. Wa hlen zur Natio sammlung nachstehe Die Bürgerräte

Schaffung und Sie lehnen jede einseitige p gesetz lofe Klassenherr lichen Lahmlegung Wir erachten die Bürgerstandes

Aufstieg unseres

durch den Vorsitzenden des Bürger— Koch, der die Notwendigkeit der

München)

Aufgaben Privatdozent

Karstädt Georg Bernhard (Berlin) über die nalversammlung. Es wurde von der Ver— nde Entschließung gegen eine Stimme gefaßt; schleunigste gesetzmäßiger Verhältnisse d arteipolitische Vergewaltigung und schaft ab, weil sie zur kulturellen und wirtschaft⸗ inseres Volkes und einer Zukunft fähren muß. Erhaltung eines arbeitsfreudigen und für die wirischaftliche Gesundung und Volkes für unentbehrlich.“ wurde gegen eine tleine Minderheit

bürgertag erwartet von den politischen des Bürgertums. liche Verbindung de der Wahrung der innerer ch außen dient.“

tre nachdrücklich Sicherung

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lebensträftigen den kulturellen Eine zweite Entschließung

„Der Reichs⸗ aftvollen Schutz . lter die weitest mög⸗ r bürgerlichen Listen überall da, wo sie 1 Reichseinheit und der nationalen Interessen

angenommen: Parteien den kr Vor allem aber empßiehl

Hoetzsch ; it. „Nachdem ein Vertreter aus den für die Se0 09 Deutschen der Provin; Posen gespro nach anderen Reden wurde eine mit aller Entschied Partikulgrismus, g gen und Westen, für das S und für den Aaschluß österreichische NR

einheit. Ostmarken chen hatte, und Entschließung angenommen, die sich enheit für die Einheit des Reiches, Vergewaltigungen und Annexionen im Osten elbstbestimmungerecht der deutschen Stamme Deutsch. Oesterreichs aussprach. ͤ egierung wurde ein Telegramm ab Zum Schluß behandelte Konsul Mar eines Reichsbärgerrats Auf seinen Antag faß

An die deutsch⸗ Berliner Bevölkerung sei, auch diesem unterbreitet wer ze. Von x die Frage der Bildung vom prinzipiellen Standpunkt aus. sammlung einmütig folgende Ent— ie er heute versammelt ist, kon⸗ wählt eine Kommission, welche fassung der Bürgerräte, b. für dzügen einheitlich für das Reich

ie die Ver . 3 „Der Reichsbürgertag, tituiert sich als Reichsbürgerrat und die leitenden Grundsätze a. für die die Aufgaben derselben in ihren Grun

zum nächsten Versammlungsort Leipzig bestimmt urden mit einem Hoch auf das gemein Reichsbürgertags geschlossen.

worden war, w

, same Vaterland die Verhandlungen des

0. Dezember 1918, Zeitungen besetzt

veröffentlicht ist, mmongen und Hinweise er Verteidigung im zerfügung meist auf die Bedeutung maß vo bereiteten Verteidigung nicht Interessen des einzelnen Angeschuldigten, e Strafrechtspflege in ihrer Zu diesem Zwecke weist sie die Staat anwalt— chaften an, grundsätzlich bereits in noch Grmittlungsvei fahren dem Verteidiger die slatten, der dadurch in die Lage kommt, s Anfang zstadium durch geeignete des Tathestandes empfohlen, die ge Verteidiger Referendare in einfacheren Sachen und unter Auswahl, die eine wirksame Ve stellt werden.

dient auch die weitherziger Weise teidi gung anzuerkennen sind, auf Uebernahme der Regel unterstützen geben, die ein möglich sammenwirken zwischen d dringend empfehlen.

In einer meiteren Verfügung vom 3 „Preußischen Justizministerialblatt“ bisherige Justlzminister Besti r Förderung der Aufgaben d traf verfahren. Die einer rechtzeitig und sachge nur für die hesonderen namentlich auch für d Gesamthejst hin.

nicht gerichtlichen Akteneinsicht zu ge⸗ chon in dem wichtigen Annäge an der Aufklärung Auch den Gerichten wird setzlichen Sestimmungen über die Akteneinsicht entgegenkommend Offizial verteidiger einer persönlichen rieidigung gewährleistet, be⸗ Zur Hebung des Ansehens der Verteidigung daß die Staatganwaltschast in prüfen soll, ob die Kosten der Ver⸗ dige Auslage des Angeschuldigten und daß sie bei Bejahung dieser dieser Kosten auf die Staatsk soll. Schließlich werden Hinweise ge— entgegenkommendes geschäftliches Zu⸗ en Juslizbehörden und der Verteidigung

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mitzuwirken.

läufiges Staatsgrundgefetz der Republik Bayern—

wirtschaftlichen Ordnung herbeigeführt. Das entrechtete, von der Entscheidung über eine Lebensfragen ausgesperrte Volk wurde von schrankenlos herrschenden Gewalten in Krieg und Untergang getrieben. In der Stunde höchster Not aber raffte fich

auf, zertrat in gewaltiger revolutionärer Erhebung das schuldige System der Vergangenheit und riß die Macht an sich. Das politisch ohnmächtige Volk wurde durch die Revolution das freieste.

Bestimmung,

als eine notwen

gegangen. Es ist entschlossen, als ein kraftvolles, selbsttätiges Glied in einigem Verein deutscher Staaten und im Geiste des kommenden ö zu i. der die , zu friedlicher geschäft⸗ t lich zeit für Zeiten. mmenschließt.

Preußische Regierung hat vorgestern, K Telegraphenbürg“ meldet, an den Volksrat der chstehendes Schreiben gerichtet:

7. Januar teilen wir ergebenst ers Ernst in mißverstandener

um die Gestaltung seines Schicksals. Daß dieses Volk in seiner Gesamiheit srei über die Bedingungen und Formen seines Lebens entscheidet, ist das unantastbare, ewige Grundgesetz der bayerischen Republik. Seine Herrschast soll nicht in der Anwendung leerer äußerlicher Rechte bestehen, fondern in der unmittelbaren und unab— lässigen Mitarbeit an den Angelegenheiten des Staates unb in der gesetzlich verhürgten Macht, den Volkwillen jederzeit durchzufetzen.

tadt Breslau na Auf das gefällige Schreiben vom mit, daß die Aeußerungen des Minist

orm wiedergegeben sind. Die ganze Unterredung bestand über— nur in wenigen Worten über die polnischen err Ernst steht mit uns auf dem Standpunkt, daß wir d spirattonen mit allen zu Gebote stehenden werden, wie dies ja auch in unserer zember zum Ausdruck gebracht ist. darauf, daß wir früher über den Umfang in bezug auf Organisation 1 Maße orientiert waren. vor unsere höchste Herrn Minister Ernst völlig überein.

Verhältnisse. en polnischen Mitteln entgegentreten Bekanntmachung vom 109. De— Aeußerung bezog sich nur der polnischen Bewegung ind Bewaffnung nicht in ausreichendem Der Schutz des Deutschtums wird nach wie In diesen Zielen stimmen wir mit

freien Organisationen des Volkes wie im Landtag und ganz besonders in der Voltsabstimmung, die den Zweck Und die Wirkung hat, die Ueber— einstimmung jwischen dem Willen des Volkes und seinen Ver trelungen in Regierung und Landtag zu sichern.

Aufgabe sein. der Massen, kann aber nur dann in schöpferische Leistung umgefetzt lrerden, wenn alle mit Kopf und Hand Arbeitenden im Staate durch— dinngen sind von der einheitlichen Erkenntnis der Staaisziele und der Klarheit über die Mittel ibrer Erreichung. Aus der völligen Zerrüttang der alten Verhältnisse kann nur die soziale Neuordnung herausführen. Die neue Demokratie kann ihre Lebensfähigkeit und ihr Daseinsrecht nur in dem Grade beweisen, als es ihr gelingt, in ruhiger, organisierender Arbeit den soztalen Neuaufbau der Geselsschaft von Grund aug zu verwirklichen,

In Posen fand am Freitag ein des polnischen Ohersten Volksra laut Bericht des „Wolffschen Telegra Polen wollten der Frledenskonferenz absolut nicht vorgrelfen, würden aber nicht zugeben, daß sie an ihrer natlonalen Organisation gehindert werden

e Vollversammlung ts statt, in der Korfanty phenbüros“ erklärte, die

In der Judenfrage be⸗ der sozialistischen MRepnblik zur Darstellung gelangen. Bis jur Vo

jüdischen Organisationen bezüglich einer antipolnischen Presse— kampagne ein enges Einvernehmen bestehe. Die Juden in Posen hätten ein Interesse daran, dieser Aktion entgegen zu arbeiten. Etwaigen gewaltsamen Eingriffen gegennber be— säßen die Polen Gegenmittel, und zwar in Gestalt einer ober— i i schen Drganisation gegen die Regierung, ferner vor allem in Gestalt der Lebensmiüteleinfuhr, die stets der jeweiligen politischen Lage angepaßt werden könnte. Be— züglich der Verhaftung verschiedenet polnischer Bürger in Eimland und Masuren drohte Korfantn mit Gegen⸗ maßnahmen der Provinz Posen. Es wurde einmütig be⸗ schlossen, einen aus 100 Mitgliedern aus ganz Polen be⸗ siehenden Nationalrat in Warschau zu begründen, der alle Parleien umfassen und bis zur Zusammenkunft des polnischen Landtages die Funktionen eines Kontrollorganes über⸗ nehmen soll. Scließllch wurde eine Entschließung ange— nommen, in der es heißt, mit Rücksicht darauf, daß allein der Oberste Volksrat die tatsächliche Piacht besitze, die Ruhe und Ordnung aufrecht zu erhalten, sowie das Leben und Eigentum der Bewohner ohne Unterschied des Bekenntnissetz und der Natisnalität zu beschützen, sei es unbedingt notwendig, daß m rk Volksrat die Verwaltung in seine Hand nehme.

Ene in Hohensalza am Freitag abgehaltene Versamm— lung der führenden deutschen und polnischen Per⸗ sönlichteiten mit dem Regimentskommandeur dez Infanterie— regiments Nr 140 wurde, obiger Quelle zufolge, angesichts der Verhältnisse beschlossen, an den Kriegsminister ein Telegramm zu richten, in dem um Abberufung des dort garnisonierenden Infanterieregiments Nr. 140 gebeten wird. Die Polen hatten ein Ultimatum gestellt, in dem hervorgehoben wird, daß sie nicht mehr für die öffentliche Ruhe und Sicherheit bürgen, wenn die deutsche Truppe weiter in der Stadt verbleibe. An Stelle des Regiments soll eine aus Deutschen und Polen be— stehende Sicherheitswehr treten, die in der frei zu n achenden Artilleriekaserne untergebracht werden soll.

Der Polizeipräsident von Berlin, Eichhorn, ist nach einer Meldung des „W. T. B.“ stinces Amtes enthoben worden. Wie hiesige Blatler berichten, hat Herr Eichhorn einem Ver— treter der „Telegraphen⸗Unien“ gegenüber erklärt, daß er den Vertreter der preußischen Regierung aufgefordert habe, ihm schriftlich die Gründe seiner Entlassung mit— zuteilen, und daß er die Absicht habe, aüf diese schriftliche Antwort schriftlich zu antworten. Feiner fordere er, daß ihm das Recht erteilt werde, vor dem Zentralrat Rechenschaft über seine bisherige Tätigkeit abzulegen. Er sei auch ber Ansicht, daß der Berliner Sicherheits dienst, wie auch die gesamten An=— gelegenheiten bes Polizeipräsidiums dem Berliner Vollzugerat des Arbeiter⸗ und Soldaienrats unterste hen, und deswegen ver— lange er, daß seine Angelegenheit, die die Sache der gesamten

der Entscheidung dieser Behörden mache er seine weiteren Ent— schließungen abhängig.

Gestern nachmittag haben die revolutionären Obleute und Vertraueng männer der Großheniebe Groß Berlins, der Zentral— vorstand der sozialdemokratischen Wahlvereine Groß Berling der Unabhängigen Sozialdemokratie und die Zentrale der kommunistischen Partei Deuischlands Kundgebungen für Eichhorn veranstaltet. Heute sollen weitere Kundgebungen für und gegen Eichhorn statifinden. Anhänger des Spartakug⸗— bundes haben gestern das „Wolffsche Telegraphisthe Büro“, den Vorwärts“ und eine Anzahl bürgerlicher

Bei pflichtwidriger Nichtahlieferung von Heeresgnt

erfolgt

Durchsuchung und schwere Bestra fu ug.

Reichs verwertungsaut, Berlin W. 8, Friedrichstraße 66.

Bayern. Die „Korrespondenz Hoffmann“ veröffentlicht ein vor—

Der Weltkrieg hat den Zusammenbruch der politischen und dieses ohnmächtige Volk

Vas bayerische Volk ist in der Befreiung Deutschlands voran—

Die ,,, ist tot. Auf neuen Wegen ringt das Volk

Diese lebendige Demokratie vollzieht und vollendet sich in den

Bie uneinygejchränkte Herrschaft des Volkes, die gewaltige Kraft

In einen umfassenden Verfafsungswerk sollen die .

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hauptete er, daß zwischen der Berliner Regierung und den endung dieser Aufgabe, die dem von der tevolutjonären Regierung

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einberufenen Landtag obliegt, bleibt das folgende vorläufige Staat?“ grundgesetz in Kraft, das die unerläßlichen Grundsätze der künftigen Verfassung festlegt und soslange die gültige provssorsf fassun der Republik Bayern darstellt, bis die endgältige Verfassung zustande⸗ gekommen ist: .

Bayern ist eine Republik.

1) Bayern ist Mitglied der Vereinigten Staaten Deutschlants (Deutsches Reich).

2) Die Höchstgewalt des baverischen Staats liegt beim Volk.

3) Das Volk äußert seinen Willen durch Abstimmungen und Wahlen der Staatebürger und die durch die Verfassung eingesetzten Organe.

Staatsbürger ist ohne Unterschied der Geburt, des Geschlechts, des Glaubens und des Berufes jeder Angehörige des bayerischen Staates, der das 20. Lebensjahr vollendet hat.

4) Durch Wahlen der Staatsbürger wird der Landtag gebildet, der aus einer Kammer besteht. Die Wahl ist allgemein, gleich, unmittelbar, geheim, nach dem Verhältnisse der Stimmen.

5) Wahlberechtigt sind alle baverischen Staatsbürger. Wählbar sind alle Staatsbürger über 25 Jahre.

h) Die oberste vollziehende Gewalt wird vom Gesamtministerium ausgeübt.

7) Das Gesamtministerium hat das Recht, Beschlüsse des Land— tages spätestens innerhalb, vler Wochen der Volksabstimmung Re— ferendum) zu unterbreiten. In solchen Fällen werden die Beschlüsse des Landtages erst wirksam, wenn sie in der Volksabstimmung mit einfacher Mehrheit der abstimmenden Staatsbürger bestätigt sind.

Entscheidet die Volksabstimmung gegen den Landtag, so ist er aufzu ösen. Entscheidet sie gegen das Gesamtministerium, so hat es zurückzutreten.

8) Ter Staat sichert die Unverletzlichkeit der Person, Freiheit des Glaubens und der Meinung in Rede und Schrift, Freiheit der Lehre, Wissenschaft und Kunst.

9) Das Eigentum ist unverletzlich. Die Enteignung von Ver— mögen kann nur zum Zwecke des Gemeinwohls auf Grund von Ge— setzen erfolgen. ;

10) Vor dem Gesetze sind alle Einwohner gleich. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden. Die Recht spcechung ird durch unabhängige Gerichte ausgeübt.

11) Alle Vorrechte der Geburt und des Adels, sowie Titel, die keine Berufsbezeichnung sind, werden aufgehoben. Neue Fideikomnmisse dürfen nicht errichtet werden. Die bestehenden sind dert besondercz Gesetz aufgehoben.

2) Die öffentlichen Lasten sind ansteigend nach der Teiflungz= fähigkeit zu verteilen.

3) Die Gemeinden und Gemeindeverbände haben das Re weitgehender Selbstoerwaltung. Die Wahlen zu ben gerteindlicen Verkretungskörpern erfolgen nach den Grundsätzen des Landtags eng! rechtes. .

14) Die Glaubensgesellschaften sind unabhängig voir Sten te

und unterstehen dessen, Schutz. Alle Glaubens zesellschafte gleichberechtigt und frei in ihrer Betätigung. Nletnand kann n Eintritt in eine Glaubensgesellschaft, zur Teilnahme an iHhrz— Kultus oder zum Verbleiben in einer Glaubensgesellschaft zezwun=

werden.

Bestehende Rechte der Glaubensgesellschaften können nur 6 dem Wege der Gesetzgebung abgelsst werden. .

15) Das Unterrichtswesen ist eine staatliche Angelegenheit, Die Erteilung des Religionsunterrichts obliegt den Glaubensgefellschafr er. Staatliche Lehrpersonen können zur Erteilung des Religions aték- richts nicht gezwungen werden; die Erzlehungsberechtigten können bon Staats wegen nicht gezwungen werden, die ihnen anvertraute Jugend zur Teilnahme am Religionsunterricht oder an religtösen Uebengen anzuhalten.

16, Die Beamten haben das unbeschränkte Recht ihrer staate= bürgerlichen Betätigung. Die Rechte der Beamten bleiben un— angetastet. ;

17) Bis zur endgülligen Erledigung des Verfassungsentwurfeg, der dem Landtag sofort nach seinem Zusammentritt vorgelegt werden muß, übt die revolutionäre Regierung die gesetzgebende Und woll⸗ ziehende Gewalt aus. 2

18) Dieses Staatsgrundgesetz tritt, in soweit es nicht bloße Pro⸗ grammsätze (Ziffer 11, 12, 13, 14, 15) e thält, mit seiner Verkuͤndi⸗ gung in Kraft.

München, 4. Januar 1919.

Eisner. Auer. Frauendorfer. Hoffmann. Jaffs. Roßhaupter. Timm. Unterleitner.

Der frühere Reichskanzler Dr. Graf von Hert!ing ist vorgenern abend 5 Uhr nach sechstägigem Krankenlager in Ruhpolding (Oberbayern) verschieden.

Braunschweig.

In der vorgestrigen Sitzung des Landes-Arbeiter⸗ und Soldatenrats Braunschweig sagte der Präsident Merges in der Aussprache über die Wahlen zur Nationalver⸗ sammlung laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“:

Wir hier in Braunschweig haben unter keinen Umständen die Absicht, in dem Augenblick, wo die Nationalversammlung zusammen⸗ tritt, unsere Tätigkeit als A.‘ und S. Räte aufzugeben. Allen Völkern, mit Ausnahme von Amerika, droht der finaazielle Zusammen— bruch, der zur Weltrevolution führen wird. Wir werden alles tun, um die Festlegung des kapitalistischen Systems, die Nationalversamm-

lung, so schnell wie möglich von der Bildfläche wieder verschwinden 9 9

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zu lassen. Wenn persucht werde, das Voik durch die Nationalper— sammlung wieder in das kapitalistische Joch zu zwingen, so bleibe

nichts übrig, als das Volk noch einmal aufzurufen. Wenn die Nationalversammlung uns nicht gefällt, und das wird sie nicht, da sie eine kapitalistische Hochburg ist, so bleibt uns nichts anderes übrig, als sie von innen und außen völlig zu zertrümmern.

Folgender Antrag wurde einstimmig angenommen: . Die Landes versammlung der A. und S. Räte der Republik

Braunschweig 1ust alle Arbeiter⸗ und Soldatenräte des Reiches auf, die politische Macht fest in den Hoönden zu behalten, bis die Re volution in ihren letzten Zielen gesichert ist. Die A. und S.⸗Räte dürfen unter keinen Umständen die Macht auf die Nationalversamm— lung übertragen. Diese kann nur ein Organ zur Demoktatisierung und Sozialisierung des Reiches sein. Erweist sie sich dazu als un— fähig, so haben die A. und S⸗Räte die Demotratifierung und Sozialisierung durchzuführen.

Ferner wurde folgende Entschließung angenommen: Der Landes-A. und Seat protestierr gegen die Entsendung

eines Heeres gegen die russische Republik und beschließt, daß aus dem Braunschweigischen Lande kein einziger Mann für solche Zwecke sich anwerben läßt. Solche, die sich trotzdem anwerben lassen, sind als Landesverräter zu verhaften und vor das Standrecht zu stellen.

Ungarn. Das „Ungarische Telegraphen⸗Korrespondenzbüro“ meldet

betrefis der Internierung des Generalfeldmarschalls von Mackensen durch die Franzosen, daß die ungarische Re⸗ gierung nach vorangehenden Verhandlungen im Mnisterrat dem Obeistieutnant Vyx eine Protesinote überreicht habe. Der Oberhleutnant Vyr habe die Piotestnote der ungarischen Re⸗ gierung nicht angenommen, aer vor dem Ministerpräsidenten Michael Karolyi und dem Kriegsminiger Festeties erklärt, dem Generalfeldmarschall von Mackensen eine dessen Rang

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entsprechende Behandlung zuteil werden zu lassen.

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