855729 5 ⸗ 89 9 ; oro Plantagengesellschaft Concepcion“.
Bei der beate darch den Notar gerra Dr. G. A. Rem“ vorgenommenen Aus ofuaa untigrer 5d d Krioritütganltihe von Jah re 1897 slad olge ude pier E. Sali A919 nit Ros 1Rfiadlbare Do aitoden actogen worden
38 5 is 17 1811 tal 454 3571 602? 6568 Gaz 766 725 757 784 843 845 818 8ä3z 883 86 889 922 1013 1041 1019 1050 109865 1128 1165 1236 1326 1392 1422 1375 1496.
Pamburg, dea 2. Januar 1919.
Der Vor st end. W. Oetling. Og. Haase.
Sagehiel 8 Ctablissement Aetien⸗Gesellschaft, Hamburg.
Die Inhaber der 4090 Schuldoerschreibungen unserer erften Hypothekaranlelhe werden hierdarch zu einer
am Sannabend, den 25. Januar E919, Mittags 1 Uhr, im Sltzungssaal der Norzdeaischen Bank, Hamb arg, stattsindenden Bern fam mlung einge laben.
fans)
; Tages ordannug :
1) Beschlußfaffung über die weitere 2 — der Beträge der in den Jahren 1816, 1917 uind 1818 auszeloften Schuldyerschteibungen bis resp. 1. Jull 1929. 1. Juli 1921 und 1. Jull 1922.
2) Beschlußfaffang über die Hinautzschledung der planmäßigen Tilgung ab 1919 um 4 Jahre.
Me Schuldverschreibungen, sür die das Stimmrecht ausgeübt werden soll, müssen spätsstens am 23. Januar 1919 big jur Beendigung der Ver— sammlung bei der
Norddeuischen Bank in Hamburg, Adolpbobrücke 10, zu Hamburg, zur Berfüzurg der Notare Dr. Bartelt. Dr. von Sydow, Dr. Rem und Dr. Ratjen in Hamburg hinterlegt werden. Cie Hinterlegung der Ilnsscheinbögen
findet nicht ftatt. Der Borstand.
. A. Otto. F. E T O)nrenberg. 3 * 92 2 2 see Aktien⸗Ziegelei Braunschweig. Vrt iv a. Bilanz am 31. Mära 1918. Va s ina. ö k ö , KFasse und Wertpapiere 100 452 8 Tkiienkapltal ...... 1890000 — Fabr st anlage u. Gtundftũckde, i 4 adt ügl. Abschreidungen 718 290 28 Kreditoren abiâgl. Debitotens 67175771 Ziegel waren, Feuerung, Wagen und Pferde 26 62515 Gewinn ⸗ u. Nerluftkonto: Betriebe verlust und Ab- schreikungen 165332 1.
. . De het. Seminn- uud Nertusttonto. Krehtt.
Ib 16 16 Ertrag auf Ziegelwaren⸗,
Oe Fonomie u. Fuhrlohn⸗ lonto . Verlustvorteag auf neue
Gischäftz. und Betriebs- unkoften, Abschteibangen 230 359 04 / 216 826 02
11 13533 2 230 3659 os 230 359 os
Braunschweig, den 27. Dezember 1918. Der Vorstand.
Actien⸗Bierbrauerei in
150845
224 d * 8 * . * * * Hitorfer Brauerei Friede Aktiengesellschaft, Köln. Wir laden bie Akiioaäre untrer Gesellichaft zur Teilnabme an der orden t- lichen Generalnersam atiaug füt Samsslag, den 22 Februar 19IJ, Bar- 1 EI he, im Stzungssaalt dec Dresdner Bank in Coöln, Unter Sachsen usen, cin.
1) Geschlstiberlcht.
23 Vortegung der Jahregrechnung für 191718, Feststellang derselben und der Gewlan⸗ und Berlustrechnung sowie Gittllung der Entlaftung an den Borstand und Anffichtrat.
Dit jenigen Ltttoncre, welche an der Versammlung teilnehmen wollen, haben gemkß § 23 unsertg Gesellschaflsdertrages ihre Altien oder einen ordnungsmäßigen Dinterlegungaschetn über deren bei einem deutschen Notar erfolgte Hinterlegung spätestens am Mitwoch, den 18. irn, 1819, während der üblichen Geschäftsstunden bel der Gelellschaft in äln ju hinterlegen und bis jum Schluß der Generalversammlung dastlbst zu belassen.
Cöoöln, den 4. Januar 1913.
Ter Barstand. Tre um ann.
7 3 708 8 ⸗ 2 1 3 . 1 sos Brauuschmeigische Landes⸗-Eisenbahn.
Ja der beute vor dem Notar stattgehabttn Auslosung unserer Prisritäts- ot ligatsonen sind zur Rückzablung bestimmt:
dm der J. Emission bie Nummern .
4056 670 766 8580 902 1070 1086 1174 1192 1232 1355 1370 1476 1525 1576 1772 1899 2033 21423 2189 2265 2419 2646 2689 2739 2527 2865 2900 zols 3035 3086 3185 3207 3269 3305 33441 3376 3417 3453 3523 3535 3607 3806 39828 3937 4071 4075 4167 4186 4220 4222 14276 4315 4354 4589 4646 4658 4842 4844 4859 4915 5071 5242 269 5299 5313 5388 5480 5493 5578 56601 5651 5665 5692 5711 55523 5806 5841 5892 6009 6028 6071 6086 6107 6242 6287 6285 6435 6438 6600 6685 6890 6919 7055 7098 7128 7224 7238
und 7259; . von der 1E. Emission die Nummern
98 101 239 336 385 407 417 505 526 544 3549 655 833 985 1058 1204
1209 1361 1574 1643 1647 1696 und 1872 von der EE. Emission die Nummern
281 388 390 397 408 415 629 918 924 1115 1472 1754 1769 2008 2354 2512 2595 2645 26657 2786 2994 3000 30366 3087 3117 3179 3353 3597 3617 3669 3049 und 3958; .
von der LV. Cariision (1904) di: Nummern
609 853 982 1054 1425 1518 1609 1622 1754 1778 1782 1895 1907 2101 2133 2158 2307 2529 2680 3139 3195 3307 33585 3771 3891 3936 und 3960. .
Dea unbekannten Inhabern der varbeztichaeten Nummern der JI. Emsssion werden solcht auf den L. Üpril . Is., der II., III. und JV. Emission auf den E. Juli d. Is. mit dem Gemerken gekündigt, daß die Verzinsung derselben von dem vorbezelchntten Tage ab aufhört. (
Vie Einlösung der autgelosten Obligationen erfolgt von dem gleichen Tage ab in Bzaunschtneig bel unserer Hauptkasse, Stysofiraße 12a, in Frautfurt a. M. bei der Dreödner Bank und den Hetren Gebe. Sulzbach, in Berlin bel der Serliner Haudelsgestschaft und de: Draskuer Bank.
Ven den früher ausgelosten Prlorttätsobligatioren sind noch nicht eingelöst die Nummern .
207 2927 760 820 1305 1529 2011 2044 2056 2057 3272 3338 3454 3628 4210 4307 4356 4397 4552 5320 5979 5991 6055 7013 7229 und 7268 der J. Gmission;
731 938 952 1045 1197 1291 und 1911 der II. Emission;
684 1592 1828 1865 2951 3160 und 3331 der III. Emission;
678 1223 1727 3247 und 3524 der IV. Emission (1804).
Wir fordern die undekannten Inhaber der vorbezeichneten Stücke nochmals zur Einlösung bei einer der angeführten Zahlstellen auf.
Brꝛautschweig, den 2. Januar 1919.
Die Direktion.
Tagesordnung:
(60544
— — — —
— —
oss! Vereinigte Eisengther Orauereien
Petersberger K Sch loßbranerei
Att. Ges. in Liguidation. Wir fordern hiermit die Aktionäre unserer Gesellsckaft auf, gemäß dem Fusionl vertrage vom 11. Juli 1918 ibre Akiien von worgen as zum Umtausch
60057 Weseler Bank Akt.⸗Ges., Wesel.
Nachdem die in den Generalpersamm- lungen un serer Gesellschaft und der Weseler Bank zu Wesel beschlossen: Fusion durch, geführt ist, fordern wir hierdurch gemäß
306 H.-G. B. unter Hinwels auf die
Betritbsrechuung der Aetlen⸗Bierbrauzrei in Hamburg. 66 * Ginnghßmen Ri nn, neee 11363 33065 ö . . 106182305
wd Abschteibungen.. J Ueberweisung auf Unterstützungsfondszs... 2337.99 * 333 2 J 7165 4756 35 Dajn: Uebertrag aus vorjãhriger Tbrechnung ...... ; 8101 386 Wr J Gewinn der Aciien Bierbrauerei Marienthal .. ...... ... 33 ü17 6520 330 29573 Silanz Gade September 1818. — — — ee. . Debet. 9 n 9 J 1— Grunbdßüdt, und Baukonto Marlenthal ..... Sõ2 Slo - NMaschmenkonto. i 35 001 — w J 7 Pferd ekon to J w 1— , , 1— J ö. Dor ge g ken; , . 1— . . e nr nn,, 1— Bann tnventattontoo. . . 1— J V 1— d . . 286 844 95 J II 595 78 Affekten . Hypotheken ⸗ und Renlekonto .... 2 576 319 -— ,, 4 264 645 40 k k 484 282 18 wd 212 500 — HBůurgschaft Matlentbal JJ 7 o00 — , nne, . 10 100 — JJ. 29939083 2260 1 Kredit. . Per Kapitalfonto..... R 29 1600000 — *. NReserbekonto ö . 775 0090 — *. Syezialreservekonto 2 8589 odd 000 -— *. Unterstützungs ond g Fed, 1097 000 — Talon teuerkonto J 26 000 — , 21 000 — BPBrioꝛltätganlelhe Marien tal... ..... 480 000 — VVypothekenkonto Marienthal k 200 000 — Prioꝛitätszinsenkonto Maxienlhal ...... 5 400 — KRKrtegigewinnsteue konto Marienthal ..... 8 000 = , rn, 354 897 21 J 212 00 — Kautiongtonto Marienthal J 23 015 37 DVcepotkonto Marienthal, Werip apiete .... 10 950 88 HBücrgschaftskteditores Matientbal . 7 500 — Vividendenkonto, nicht erbobene Divlbende 1914/7 000 — Gewinn, und Verluflkonto J , zjumüglich Uebertrag vom Vorlahr ..... 8109184 DIS si 4 Bllanzkonto Marienthal ..... ... 2 330 29573 Zu verteilen wie folgt: Divldendenkonto auf K 1 000 005. — 4069 .... 90 909 8 Tanttleme konto für den Aufsichtgrat ..... 25 719230 DVivldenben konto, Supcrdirbrnbe 0 . 2 go. : me,, en,, 6 34 Joh dp n . 1141732539 1s
anburg, 3. Januar 1919. * . Der Vorstand.
bꝛi der Mittelbentschen Privatkant Luflösung der Weseler Banl die Gläu
Fillale Gisenach einzurelchen. biger dieser Gesellschaft auf, ihre An—⸗ Gegen M 000, — nominal unserer spiüche bei uns anzumelden.
Attien mit Dividendenscheinen pro 1917118, Essen, im Januar 1919.
den folgenden und den Erneuerungsscheinen Gffener Credit · Anstalt.
,,, der Aclien⸗ —— — 6) Erwerhs⸗ und Wirtschafts⸗
branuerti Gisenach, , , genossenschaften. bindung setzen. flraße 37a (Saal Nr. 4).
Vie 49519 igen Schuldyerschrelbungen Tagesordnung:
*in n,, k Vau . 6 696 e . cht, d wen Rechtsanwalten
2) 16 1000 neue 5osogige Schusldver⸗ schreibung der Tetlienbrauerti Gisenach nebst Jinsscheinbogen and . 4 100 har. Vie Interimktscheine werden sräter, nach n, , Lobo unserer KAußerorheutliche Generalversam⸗m- Akclen bestzen, wollen sich zweds Der. lung am Mitttmoch, den 1. Januar wertung derfelben lt der Mirtelzeutschen *, Abends 8 Uhr, ln, Alcander- Pilhatbank Filiale Ciferach in Ver. Reftaurgnt, Berlin S., Alexandrinen— unstrer Gefelllchaft bleiben big auf Beschlußfa fung äber die Auflösung der wetteretz in Kraft und werden deten Jinz« Genossenschaft. , isenach und von den hie stgen Banken er e rn, tin zelöst. . stlbst. Klempner u. Justallatenr e, Magdeburg. Eh. ä m merhirdt. Borsttz'nder Vęrsstza der V 1 2 1 . 5h 23 vrtand ded ö Atgtien gesell schaft . Voria Westfalica“. x —— — ö. ö ö . 89 werden biermtt zu der am ttwoch, Reed ge denn o e n, 7) Riederlaffung t. K ein, eladen. In Lie Lifte der bel dem Kammergericht Tagesordnung: a n. ei deim Nam . 2 i Te deren, ö Regt walt br. Hrund Kath anfohn ie Aktionäre, wesche hr Stimmrecht in Berlin 8W. 68, Frledrichstr. 205. , ö ] Berlin, den 7. Januar 1919. ausüben wellen, habtn nech 5 19 der Der, FPräasftent d Setzungen hte Akten vor der Ge— er Průst es fta mnnergericht. nn, ,,,. 34 36 in 60M 12 w alte efse, oder bein Hanktzause Her- In vie Liste der bei dem hlesigen Amts. nenn rr. ö i en ger. nt, 1ugela ssenen w nen, . n 9 ng , , . eute der Rechtzanwalt Erich Weckwerih 6 35 ö Di ,, ju Hoyergwerda eingetragen worden. 8 Sie be. Vor sitz uder. Saherswerda, den 6. Januar 1919. lsos t] Beranntmachwmag. Der aufsichtfuhren de Amtgrichꝛer. ; , , . ö 601i orff, Gbarlottenburg, ist am 31. Le⸗ 3. zember 1518 auß urstrem Kn fichte rat . Fechtganralt D; Georg Echoens
aug leden. 1éPanngver ist in die Liste der bei dem 6 den 8. Jannar 1919. hiesigen Landgerichte lugelassen en Rechts
; ; z anwälte heute eingetragen. Nnnk sür Handel und In dnstrie. Hann burr, enen 2 1919. von Sim son. Andteae. Ver Landgerichtspräswdent.
60713 . ö. In 1 Liste der gef gr Recht. an älte it unter Rr. 13 der Recht aawall Vr, jur, Zimmer ju Kolberg eingetragen worden. Kolberg, den 4. Januar 1919. Das Amtsgericht.
60719 ;
t Id e tz awalt Withelm Bart⸗ man in Hannover ift auf seinen Antrag in der Liste der belm biesigen Landgerichte jugelassenen Rechtsanwälte heute gelöscht wordꝛu.
annever, ben 4. Januar 1919. ö Der Landgerichts prasident.
10) Berschieden Bekanntmachungen.
59163
In der Gesellschafterdersammlung der Firma Lexy & Ranitmn Foch, und Tie fbaurnuternehmen in ftattowitz, welche am 24. September 1918 stattge— funden hat, ist die Anuflösung der Gesell. schafi beschlofsen und der Unterzeichnete jum Liguidaior bestimmt worden.
Ich fordere daher alle Gläubiger auf, hte Forderungen bel mir oder bei der Gesellschaft geltend zu machen.
Kattswitz, den 1. Januar 1919.
Hermann Kleemann, Liquidator.
57991
Mastin Dentler, Gesellschaft mit be
schräntter Haftung zu Brauuschweig. Die Gesellschaft it aufgelöst. Me
Gslãnusiger der Gesellschaft werden auf.
gefordert, sich bei derselven zu melden.
Der Liguidator: Martin Dentler.
cdos?]
Die Gesellschaft A. Graeft C C. B. En. b. O. in Gießen ist aufgeldst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei derselben zu melden.
Gießen, den 26. Der. 1918.
A. Graefe Æ Co. G. m. b. G. in Lian. I. Graefe. H. Burger.
looo 47]
Die J. Oppenheimer E Co., Gesellschaft mit beschränkter Has. tung in Berlin, ist . Alg Liqtidatoe ist Julius Oppenheimer, Berlin, Planufer 33, bestellt.
Alle Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden.
Berlin, den 31. Dezember 1918.
Der Lignuidator: Julius Oppenheimer.
lo 7989] .
Durch Beschluß der Gesellschafter der Mylitus Sotel Stadt Dresden Gesell⸗ sche ft mit bischränkter Haftung zu Pofen vom 29. Oktober 1918 ist das Etammkapital der Gesellschaft um S 373 500, — herabgesetzt worden.
Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich hei bdieser ju melden.
Pgsen, den 23. Dezember 1918.
Die Geschäftefützrer der Mylius Hotel Stadt Dresden G. m. b. G.:
Hugo Goetze. Hugo Kabisch.
Iõ9?7 32]
Laut Veröffentlichung im Hanbelsregister Abt. B vom 5. 12. 1918 treten die Diskus Werke Frankfurt a / M. Prü⸗ zisions · Maschinen bau. Gesellschaft m. B. S. in Liquibation. Zu Ligui-⸗ datoren wurden der Kaufmann Otto kindheimer und Ingenieur Julius Haarer ernaunt. Ez weiden blermit alle Gläu⸗ biger der oben erwähnten Gesellschaft aufgefordert, ihte Ansprüche bei dem Unterzeichneten geltend zu machen.
Diskus Werke Frankfurt a / M.
Bräzisious · Maschinenbau⸗ Gesellschaft in Liquidation. Julius Haarer.
(600391 Schertz & Co. G. m. b. G. Lelp⸗ zig i. aufgelöst. Forderungen amjum, W. Heelau, Liqu., Leipzig, Ludwigftr. 0a.
59164 Die G. Wegner G. m. B. G. I Berlin sist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, fich bei derselben zu melden. M. Rademacher, Liquidatorin, Stettin, Kronprinzenstraße 39.
lbil4 IJ. Bertanntmachwug.
Die Gesellschaft „Täg z mwerk Bur g⸗/ wenden, nm. b. H.“ hat sich aufgeldst und befindet sich in Liguidation.
Die Giaäubiger der Gesellfschaft werden hierdurch aufgefordert, sich bei derselben zu melden.
Burgwenben i. Th., den 18. Ve⸗ zember 1918.
Sägewert Fur gwer den m. b. G.
in quid. Curt Scherrberg, Liquidator.
bol6 ) Laut Heschluß vom 27. Derember 1918 ift die Auflösung unserer Firma aut⸗
gesprochen worden. Fsrderungen an die Firma bltten
wir sofort bet uns jur Anmeldung bringen zu wollen.
Magdeburg, den 28. Dezember 1815. Carrosserie Regina Gesen schaft nin . daftung LElqu.
.
ö . .
noch schuspflichtig waren in d CæChmers und von dieser ihrer ersten Arbeitestätte unmittelbar in den
Ver Ke ugspreis beträgt vierteljährlich S „6.
Alle Postanstulten uenmen Gestellung an für Gerlin außer den Nostanstalten und Zeitnugsuertrishen für rlhstahhoier auch die Geschäftsstell' Sw. 48, Wilhelmstraße 32.
Einzelne ARUummern kosten 25 Rt.
ö
*
13 rr ——
Reichsbank girokonto.
— — — —
Inhalt des amtlichen Teiles: Veutsches Reich.
Bekanntmachung, betreffend Abänderung der Bekanntmachung
über den Handel mit Karton, Papier und Pappe vom 17. Mai 1918. .
Verordnung über die Einstellung, Enilassung und Entlohnung gewerblicher Arbeiter während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung.
Bekanntmachung des Aufsichtsamts für Privatoersicherung über die Zulassung an Versicherungsunternehmungen und über die Genehmigung von Geschäfteplanänderungen.
Berichtigung zür Verordnung über den Verkehr mit Süßig—
keiten vom 28. Dezember 1918.
Preuszen.
Ernennungen und sonstige Personalveranderungen. Aufhebungen von Handelsverbofen. — Handels ver bote.
e
Amliches.
Deutsches Reich.
Beim Reichseisenbahnamt ist der technische Eisenbahn⸗ sekretär Gettkandt zum Geheimen (xpedierenden Sek etär und Kalkulator ernannt worden.
Bekanntmachung,
petreffend Abänberung der Bekanntmachung über den Handel mit Karton, Papier und Pappe vom 17. Mai 1918 (Reichs Gesetzbl. S. 417).
Vom 2. Januar 1919.
Auf Grund der Verordnung über Papler, Karton und Pappe vom 15. September 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 835) wird folgendes hestimmt:
M
Die S5 1 bls 6, 9 Ziffer 1 und 2 der Bekanntmachung über den Handel mit Kartan, Papier und Pappe vom 17. Mat 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 417) werden aufgehoben.
. 82 ö Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 2. Januar 1919.
Der Staatssekrelär des Reichswirtschafts amts. Dr. August Müller.
. BD er r h n n ng über die Einstellung, Entlassung und Entlohnung gewerblicher Arbeiter während der Zeit der wirt— . schaftlichen Dem obilmachung. Vom 4. Januar 1919. §51 Der Unternehmer eines gewerblichen Betriebs, in dem in der
Regel mindestens zwanzig Arbeiter beschäftigt werden, ift, vorbehaltlich des § 5 dieser Verordnung verpflichtet, diej enigen Kriegsteilnehmer
eeinzusiellen, welche bei Ausbruch des Krieges in seinem Betrieb als gewerbliche Arbeiter in ungetündigter Stellung beschäftigt waren und . . binnen zwei Wochen nach Inkiafttreten dieser Verordnung oder, sofern sie bei dem Inkrafttreten noch nicht aus dem Heere oder
der Marine entlassen waren, binnen zwei Wochen nach ihrer
rdnungs- oder behelfsmäßigen Eatlassung zur Wiederaufnahme ihrer rüheren Tätigkeit bei ihm melden. Die gleiche Pflicht hat der Be— riebsunternehmer gegenüber den Kriegsteilnehmern, die zur Zeit des riegsausbruchs ihrer Dienstpflicht bei dem Feere oder der Marine enügten und dieserhalb aus dem Betriebe des Unternehmers aus— ee n, waren. Endlich erstreckt sich die Einstellungspflicht des Unternehmers auf die Kriegsteilnehmer, die bei Ausbruch des Krieges erst später in den Betrieb des Unter—
Bier des Heeres oder der Marine eingetreten sind. . Solche Kriegsteilnehmer sind tunlichst in dieselben Arbeitsplätze inzustellen, die sie vor dem Kriege innegehabt haben. 82 Der Unternehmer eines Betriebes der im § 1 bezeichneten Art st, vorbehaltlich des 8 5 dieser Verordnung, verpflichtet, die beim Inkrafttreten diefer Verordnung in feinem Benriebe beschäftigten
* rbeiter weiterzubeschaäͤftigen.
Als gewerbliche Betriebe im Sinne dieser Verordnung gelten lle unter Titel Vil der Gewerbeordnung oder einzelne Vorschriften icses Litels fallenden Betriebe sowie die Weikftärtenbetriebe der Fisenbahnunternehmungen, einschlleßlich der Werkstättenbetricbe der
klein- und Straßenbahnen. Die Bestimmungen der Verordnung
nden ferner Anwendung auf diejenigen Betriebe des Reichs, eines
——— — ——
MN
*
Anzeigen nimmt an:
die Geschäftästelle des Reichs- und Staatsanzetz cs
Berlin 8W. 48, Wilhelmstraße Nr. 8X.
Berlin,
Freitag, den 16. Januar, Ahends.
Postscheckkonto: Berlin 41 821. 31S.
——
Bundesstaats, einer Gemeinde oder eines weiteren Kommunal— verbandes, welche als gewerbliche Betriebe im Sinne der Gewerbe— ordnung anzusehen wären, wenn sie mit der Absicht auf Gewinn— erzielung geführt würden, sowie auf landwirtschaftliche Nebenbetriebe gewerblicher Art.
Die Voraussetzung, daß in dem Betrieb in der Regel mindestens zwanzig Arbeiter beschäftigt werden, gilt auch dann als gegeben, wenn in dem Betriebe regeimäßig zu gewissen Zeiten des Jahres ein ver— mehrtes Arbeitsbeduͤrfnis eintritt und in diesen Zeiten mindestens zwanzig Arbeiter beschäftigt werden.
§8 4
Als gewerblicher Arbeiter im Sinne dieser Verordnung gelten alle Personen, die auf Grund eines Dienstverhältnisses in einem Ge— werbebetriebe der im § 3 bezeichneten Art als Gesellen, Gehilfen, Lehrlinge, Werkmeister, Techniker, Fabrikarbeiter oder in ähnlichen Stellungen für Zwecke des Gewerbebetriebs beschäftigt werden, mit Ausnahme der Angestellten, die nach dem Versicherungsgesetze für An— gestellte vom 20. Dezember 1911 (Neichs-Gesetzbl. S. 589g), ver— sicherungspflichtig sind. Zu letzteren sind auch zu rechnen die auf Grund des 3 11 oder des 14 Nr. 2, 3 desselben Gesetzes von der Veisicherungspflicht Befreiten sowie diejenigen, die versicherungs— pflichtig sein würden, wenn nicht ihr Jahresarbellsperdienst fünf— tausend Mark oder ihr Alter das sechzigfte Lebensjahr überstiege.
§8 5
Wird einem Betriebsunternehmer die Durchführung der Pflichten nach 55 1 und 2 dieser Verordnung durch die Verhälinisse des Be— triebs ganz oder zum Teil unmöglich gemacht, so kann er die Arbeiter— zahl seines Betriebs entsprechend einschränten.
Dabei ist grundsätzlich, soweit es die Verhältnisse gestatten, der Achtstundentag und jedensalls als unterste Grenze eine Wechenarbeits« zeit von 390 Stunden für die Bemessung der Arbeltsleistung eines Arbeiters in dem Betrieb als maßgebend anzuseh en.
5 6
Die nach 5 5h. zur Entlassung kommenden Arbeiter sind im Be⸗ nehmen mit dem Arbeiterausschuß nach Maßgabe des 5 7 dieser Vercidnung zu bestimmen.
An die Stelle dieser Ausschüsse treten in den durch § 12 der Verordnung über die Tarifverträge, Arbeiter⸗ und Angestelltenausschüsse und Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten vom 253. Dezember 1918 Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456 festgelegten Fällen die dort bezeichneten Vertretungen der Arbeiter.
Schwerkriegsbeschäbigte, die auf Grund des Mannschafts— Versorg ungegesetzes vom 31. Mai 1906 (Reichs-Gesetzbl. S. 593) wegen einer Dienstbeschädigung eine Militärrenije von 50 oder mehr vom Hundert der Vollrente beziehen, und Schwerunfallverletzte, die auf Grund der reichsgesetzlichen Unfallversicherung oder des Unfall— Fürsorgegesetzes vom 18. Juli 1901 (Reichs -Gesétzbl. S. 211) oder entsprechender landesrechtlicher Vorschriften eine Unfallrente von 50 oder mehr vom Hundert der Vollrente beziehen, dürfen bis zum In— krafttreten einer Verordnung über die Regelung des Beschäftigungs— zwanges der Schwerbeschädigten nicht entlassen werden.
83 *
Bei der Auswahl der zu entlassenden Arbeiter sind zunächst die Betriebsverhältnisse, insbesondere die Ersetzbarkeirt des ei zelnen Arbeiters zu prüfen. Sodann sind das Lebens- und Dienstalter sowie der Familienstand des Aibeiters derart zu berücksichtigen, daß die älteren, eingearbeiteten Arbeiter und die Arbeiter mit versorgungs— berechtigter Familie möglichst in ihrer Arbeitsstelle zu belassen sind. Die Kriegshinterbliebenen sind angemessen zu berücksichtigen.
Dagegen kommen für die Entlassung in Betracht:
die nicht auf Erwerb angewiesenen Aibeiter, die in anderen Berufen (Land- und Forstwirtschaft, Hauswirtschaft) Aibeit finden können, besonders, sofern sie früher in diesen Berufen tätig waren,
die während des Krieges von einem anderen Orte zu— gezogenen Arbeiter, wenn sie nicht die Bescheinigung des jür diesen Ort zuständigen Arbeitsnachweises beibringen können, daß eine Beschaffung von Aitbeitsgelegenheit an diesem Orte oder in dessen Umgebung nicht möglich ist.
Jugendliche Arbeiter, die im Lehrverhältnis oder in ähnlicher . stehen, sind tunlichst auf ihren Arbeinsplätzen zu be— lassen. .
Die Hahl der zur Entlassung kommenden Arbeiter ist dem zu— ständigen Arbeitsnachweise vom Arbeitgeber bei Ausspruch der Kündi— gung anzuzeigen.
58 8
Bei der Entlassung der Arbeiter ist eine Kündigungefrist von mindestens 2 Wochen innezuhalten, soweit nicht längere Kündigungs⸗ fristen gesetzlich vorgeschrieben oder vereinbart sind. Entschließen sich die Arbeiter, die von einem onderen Orte zugezogen sind, nach Aus— spruch der Kündigung in ihre Heimat zurückzukehren so ist ihnen der Lohn für den . der zweiwöchigen Kündigungezeit vom Arbeitgeber auszuhändigen. Erreicht der dem Arbeiter hierdurch zufallende Ab— schlagslohn den Betrag von zweihundert Mark nicht, so hat der Be⸗ triebsunternehmer dem Arbeiter für die Reise ein Zehrgeld von 10 vom Hundert des Abschlagslohns zu gewähren. Angesangene Akkordarberten sind in diesem Falle entsprechend dem erreichten Arbeits— erfolge zu bezahlen.
Aibeiter, die in den ersten fünf Tagen nach erfolgter Kündigung nach ihrem Heimatsort fahren, bekommen für ihre Person und gegebenenfalls jür ihre Familie freie Beförderung bei Vorlage des polizeilichen Abmeldescheins und einer Bescheinigung des Arbeit— gebers über den Zeitpunkt der erfolgten Kündigung Die Kosten dieser freien Beförderung werden vom Reiche den zuständigen Eisen— bahnverwaltungen erstattet. 69
Die Bestimmungen deg S finden keine Anwendung auf Ar— beiter, deren Beschäftigung ihrer Natur nach nur eine vorübergehende oder aushilfsweise ist.
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Die gesetzlichen Bestimmungen über die Gründe einer Auflösun des. Arbeits verhältnisses ohne Innehaltung der Kündigungsfrif werden von diesen Vorschriften nicht berührt.
Als wichtiger Grund im Sinne der vorstehenden Bestimmungen gilt jedoch nicht der durch Mangel an Kohlen und Rohmaterial! ver— ursachte Zwang zur vorübergehenden Betriebseinstellung.
511
Hat ein Tarifvertrag für die Gestaltung der Arbeitsbedingungen des Berufskreises innerhalb des Bezirks eines Demobilmachungz= tommissars überwiegende Bedeutung erlangt, so kann der Demobil⸗ machungskommissar bei dem Reichsarbeitsamte beantragen, den Tarif⸗ vertrag gemäß 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (865 Abf. 2) für allgemein verbindlich zu erklären. In diesem Falle geiten die Vorschristen der S5 2 bis 6 der bezeichneten Verordnung ent⸗ sprechend.
.Das Reichsarbeitsamt kann vorbehaltlich seiner endgültigen Ent— scheidung anordnen, daß die allgemeine Verbindlichk it des Tarif⸗ vertrags schon vor Abschluß des Verfahrens nach 5 4 Abs. 1 der ge⸗ nannten Vesordnung einzutrejen ban, wenn der Demobilmachungs« kommissar dies zur Beschleunigung für notwendig hält.
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Soweit eine tarifliche Regelung nicht besteht, sind die Löhne und Fonstigen Arbeitsverhältnisse gemäß der Verordnung vom 23. Dezember 1918 zu regeln.
Der in dieser Verordnung vorgesehene Schlichtungsausschuß ist auch zuständig, wenn es sich um Streitigteilen drüber handelt, ob ein Betriebsunternehmer veipflichtet ist Kriegsteilnehmer nach § 1 dieser Verordnung einzustellen oker Arbeiter nach § 2 dieser Ver— ordnung weiterzubeschäftigen Für das Verfahren in diesem Falle gelten die S8 15 bie 30 der Veiordnung vom 23. Dezember 19183.
§ 13
Der Demobilmachungskommissar kann auch selbst bei Streitig. keiten über Einstellung von Kriegsteilnehmern oder Entlaffungen von Arbeitern (æ ! und 2 dieser Verordnung) den zuständigen Schlich— tungsausschuß (3 12 dieser Vero dnung) und bei Streitigkeiten über Löhne oder or stige Arbeiteverhältmisse gleichfalls den Schlichtungs— aus schuß oder die nach 5 20 der Verordnung vom 23 Dejem er 1918 an jeine Stelle tretende andere Einigungs- und Schlichtungsftelle anrufen und wie eine Partei durch St lung von Anträgen und Teil. nahme an den Verhandlungen das Verfahren fördern.
514
Unterwerfen sich nicht beide Parteien dem Schiedsspruch, so kann der Demebilmachungskommissar den Schiedsspruch für verbindlich er= flären. Dabei kann er, soweit der Schiedespruch die Einstellung von Kriegsteilnehmern oder die Entlassung von Arbeitern betrifft, die ein— zustellenden Kriegsteilnehmer oder die weiter zu beschäftigenden Arbeiter bestimmen. .
Betrifft der Schiedsspruch auch die Arbeitsverhältnisse solcher Arbeiter, die im Bezirk emes anderen Demohilmachungs ommissars beschäftigt sind so stehen die im 5] bezeichneten Befugnisse dem Reichsamt für die wirtsch ftliche Demobilmach ‘ng zu. .
Ist ein Schiedsspruch nach Abs. 1 und 2 für verbindlich erklãrt, so gelten zwischen den Betriebsunternehmern und den einzustellenden Kriegsteilnehmern Arbeitsverträge als abgeschlossen, die dem Inhalt des Schiede spruchs und, joweit dieser eine Regelung nicht vor sieht, den Arbeitsperträgen gleichartiger Arbeiter des Betriebs entsprechen. Für die weiter zu beschäftigenden Arbeiter ändern sich in diesem Falle ihre Arbeitsverträge entsprechend dem Inhalt des Schiedsspruchs.
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Ist nach 5 27 Abs. 4 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 ein Schiedespruch nicht zustande gekommen, so kann der Dem obil— machungskommissar nach erneuter Verhandlung des Schlichtungs⸗ ausschusses einen Schiedsspruch herbeiführen. Hierbei hat der Demobilmachungskommissar die Befugnis eines unparteiisch en Vor- sitzen den. Ist ein solcher vorhanden, so scheidet er für die fraglichen Streitigteiten aus.
In, dem Falle des 53 14 Abs 2 tritt ein Vertreter des Reichs⸗ amts für die wirtschaftliche Demobilmachung an die Stelle des Demobilmachungskommissars.
§ 16
Das Reichsamt für die wirtschaftliche Demobilmachung ist be— fugt, Ausführungs- und Uebergang sborschristen zu diefer Verordnung zu erlassen.
§17
Dig Verordnung tritt mit rem Tage ihrer Verkündung in Kraft.
Den Zeitpunkt ihres Außerkrafttietens bestimmt das Reichsamt für die wirtschaftliche Demobilmachung. Zwei Wochen nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die. Verordnung, betreffend Arbeiisverdienst bei Verküung der Abeitszeit in der Groß Berliner Metallindustrie vom 7. Dezember 1918, außer Kraft.
Berlin, den 4. Januar 1919.
Die Reichsregierung. Gbert. Scheide mann. Der Staatssekretär
des Reichsamt für a, Demobilmachung. o eth.
Bekanntmachung.
Das Aufsichtsamt für Pivatoersicherung hat innerhalb seiner durch 52 des Gesetzes über die privaten Versicherun g⸗ unternehmungen vom 12. Mai 1901 (Reichs⸗-Gesetzbl. S. 189) gegebenen Zuständigkeit