1919 / 9 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 13 Jan 1919 18:00:01 GMT) scan diff

2 M * * 1 JJ alk ereltz 4er R 12 n g aaglz z . 182 der Kaisectichen Bologiswen Anstalt fär Land— k P 1186 n undo j5yO 1174 * I 1918 1 ( n 1948 1 1 1 R * 54 1 R m Gar Die Kaiserliche Wie de Ästalt für Land und Foꝛst 1 B -* 8. * N * * R m wmirtschaft 81 7 orta (amen Biolog * 98antal 5 . * R fer 6 für Land⸗ und Forstwirtsck 1 = 54 Var r 1 Berlin, den 7. Januar 18 61 . Ver Staats setretar des ern mn 9 h. * * * Bekanntmachung * D 18 1 1M 11 22 11 NAH X. Im Auftran 1 6 ditt chañlliche Im Uunrage des te chscmis furt die wirtichaftlich . w— ö 2 . 8 . D wadilmachung werd folgendes angeordnet: * mi 6 2 ö e 1 2. Vie Betar achung 8 FRA tenend Ge * * . 2 * NM de 9. 8 Ne r* 8 2 * = . U d tel 1 66 2 . . m D Rr 812 2172 ch l iur Tgedera dem vttodert 1918 trit; bis zum 31. M3 18919 aufer erer 12 2 1 2 ö —— * —— * *5Ff? 2 1 = . 2 Diese Bekanntmachung tritt am mnar 6 ele tmachung trut a 8 m 10. J 9319 Berlm, den 10. Januar 1919 Kriegs- Ronstoff Abt iu de = D 22 111 Wolff ss oa f— 6 . . KR r* B e k a n 11 1 m a ö n g.

Aufkäufer für Altkorke und Korkabfälle.

Als Aufkäuier für Alkorke und Korkabfälle in Gemäßhen der Nachtragebekanntmachung Nr. CQ. 1 5. 18. KRA zu der Bekanntmachung Nr. CG. 16. 17. RA., betreffend Beschlag⸗ nahme und Bestande erhebung von Kortgolz, Korkabfällen und den daraus hergenelllen Halb- und Ferligerzeugnifsen vom 18 Mai 1918 ist die Firma Karkenfabritk Relte, Bretten

2 (Baden) zugelassen worden. Berlin, den 8. Janrar 1919.

ö 3 In 57 411m Krieg? ministerium.

Beauftragte Sortierbetriebe.

o

Die Finma Witwe A. Leoy, Mülhausen i. Els. ist als beauftragter Sortierbettieb im Sinne de 5 4 der Bekanntmachung V. II 900 4. 18 KRA, betreffend Be— schlagnahme, Bestandaerhebung und Höchstoreis für Lampen und neue Stoffabfälle aller Art vom 9. April 1918 gelöscht warden. Berlin, den 28. Tezemb

8

. 6 * Maß Kriegs amt. Kriegs-Rohstoff⸗Abteilung Nal * J Wolffhügel

Als Radbauart, bei deren Verwendung gemäß Ziffer 1 ver Hekanmmachurg, betreffend die Regelung des Verkehrs mit Kraftfahrzeugen, vom 13 Dezember 1916 Reichs-Gesetzbl. S. 1408 füc Personenr kraftfahrzeuge Befreiung pon der Vor— schrift der elastischen Bereifung gewährt werden darf, ift außer den im früheren Bekanntmachungen behandelten Radbauarten ferner diejenige der Firma Arthur Liebscher in Die den⸗A. v auf weiteres;

6 . . )

11917 ar * u gelgassen worden.

Beschreibung des Rades:

Ein mittlerer Radkörper trägt Holzspeichen und einen alzkranz, über den hinausreichend beiderseitn der Speichen latifedern befestiat sind. Zwischen die Köofe der Blattfedern

reicht von dem aus Holz und Essen konstruierten Laufkrtanz berabhängend eine zweiwandige Eisenkonstruktion, die in jeder Wand ein halbkugeliaes Lager trägt, dem ein gleichts in dem gegenüberlie enden Korf der Blattfeder entspricht. Beide Lager sind durch einen freispielenden Boljen mit halbkägeligen Köpfen verbunden.

Berlin, den 10 Januar 191

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n der in Nr. 283 des „Reichs- und Staatsanzeigers“ vsm 30. November v J. veröffentlichten Bekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle zur Verteilung von Baumwollnähfäden durch Zentralfachverbände muß es in der zweiten Zeile des letzten Absatzes statt: fär das erste Kalenderjahr 1919 heißen: für das erste Kalender halb— jahr 1919.

Die von heute ab zur Ausaabe gelangende Nummer 3 des Reichs-Gesetzblatts enthält unter

Nr. 6619 eine Bekanntmachung, betreffend Abänderung der Bekanntmachung über den Handel mit Karton, Vavier und Barype vom 17. Mai 1918 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 417), vom 2. Januar 1919, und unler

Nr. 6620 eine Verordnung über die Einftellung, Ent— laßung und Entlohnung gewerblicher Arbeiter während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung, vom 4. Januar 1919.

Berlin W. 9, den 9. Januar 1919. Voftzeitungs amt. Krüer.

Preußen.

Ver ordnung zur Adanderung der Verordnung über di zur verfassung gebenden preußischen Lander lung vom 21. Dezember 1918 (Gesetzsamml

der ü He * 7 1un 2 8 52 821 ö 1 ö git ie erforderlichen Anwei⸗ er 3 X 1 unden an die militar den dom Preuß cen 8 Kriegsmini um und vom R TD iesg Nergrærr 1m . a n mr 8— 35 Q 168 ö ö. 11 111 1e, . 2191 1 9. Je ar 19129 Berlin, den 9. Januar 1919.

Die Preußische Regierung. Braun. Eugen Ernst. Su de kum. Reinhardt.

Verordnuna, betreffend das gesetzliche Vorkanfsrecht an land- und forstwirtschafrlichen Besitzungen.

Dezember 1918. Die Preußische Regierung verordnet mit Gesetzeskraft, was folgt:

Hirsch.

die Verãußerung urch die folgenden inkungen bedürten zut n öffentlichen Glauben

5 1) Wird eine mehr als 20 Hektar große B 1931 17 : J

ganz oder teilweise verkauft, so s 989rpYMIbB * 82s 154 12G rFEIMFEX gegenüber ein gesetzliches Vorkaufs 3

2. 8 Sw 6 2. w 3 ? 41 cr ' 2 co

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w * 5 161 D , , J

8 6 ö 8 ö 4. . mit Hinzurechnung 3 *

g anderer in dem Jahr r 1 n Telle 20 Hektar übersteigt. Dat V

16 7 3 n 2 1 1 1 v * 7 2. * 8 1 v

er sobald der Verxflichtete über die Besitzung geschlossen hat. ö .

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ertragen. Die Uebertragung ist bekannt zu ndige Minisier kann bestimmen, daß das Vorkauftz⸗

ö ö 158 2. 2418. kleinere Besitzungen, als Äds. 1 festsegt, aut—

53 2 3 1 7 9 * Vorkauftz recht ist ausgeschl

Das cssen bei Verkäufen an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder an eine Person, die mit dem Verpflichteten in gerader Linie oder biz jum jweiten Grade der Seitenlinie verwandt oder verschwägert ist.

5 4.

(I] Die Frist zur Ausübung des Vorkauit rechts beträgt drei Wochen seit dem Tage, an dem der Vorkauisberechrigte die Mit— teilung des Veirflichtelen oder des Mitten von zem Inbalt des zwischen ibnen geschlossenen Vertrags empfangen hat. Ist die Be— sitzung oder der abverkaufte Teil größer als 2 Hektar, so beträgt

die Frist 592

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5 = 3 . Hrn, r* ir Sie Mjr

Die im Abs. IL bezeichnete Mitteilung wird durch die Mit— 37 ü a Jürnnkßhrr Harm ** s.

teilur 8 de? Srundbuchamts er Et.

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n, unter denen das Grundduchamt zu einer

1 errflichtet ist.

1 7 best 1819 Der Justjmimfter bestunmt die olchen olchen De itteilune Vitteilut

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(3) Das Grundbuchamt kann, wenr

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? hm das Bestehen des Vor⸗

kaufsrechts bekannt ist, ĩ ung des Eigentumsüberganges so en, bis ihm die ng d chts nach⸗

hts b lange aussetze gewtejen wir

Vorkaufsberechtigte ist

4) er UI8Sbe - L 7 6 2 FejJl *r 8 ra M Besizung oter den abverkauften Teil zu be icht n. Wird z J ⸗e, , 52 *

ipflichteten oder dem Dritten an der Ausübung dieses * * a der 18 I3iIf 5 Trist ya VI n dem Tae ,, geh indert, . 1 die 8A 1111 des A dil CM 1 8t, Un CCM

Dimndernis wegfällt.

6.

(UL Hat sich der Dritte in dem Vertrage ju einer Nebenleistung veipflichtet, die der Vorkaufsherechtigte u bewirlen außerstande oder die mit den Zielen der staatlich geförderten inneren Koloniation nicht vereinbar ist, jo hat dieser siait der Nebenleistung ihren Wert zu entrichten. Die Vereinbarung der Nebenleistung kommt jedoch nicht in Betracht, wenn der Vertrag mit dem Dꝛitten auch ohne sie ge— 0 sein ö

Di einer Nebenleistung ist dem Vorkaufs—⸗

am, wenn die Nebenleistung t. in

( Frfnüllzinæa ** , Ron Ilz fkirvr'ön zur Erfüllung derartiger Nebenleistungen

1. 6 Nor I ve HM ind, sind dem Vorkaufsbere tit

ö 8 6.

sich der Dritte in dem Vertrage jzu einem Kaufpreise ver— der dem Vortaufeberechtigten unangemessen hoch erscheint,

so kann dieser seine anderweitige Feststellung nach dem gemeinen Werte verlangen. Die Feststellung erfolgt in diesem Kalle nach den Vorschriften der Sz 24ff. des Gesetzes über die Enteignung von igentum vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221). Die

der Verordnung, betreffend ein vereinfachtes Ent—

hren zur Beschaffung von Arbeitägelegenbeit und zur Beschäftigung von Krieg'gefangenen, vom 11. Seplember 1914 (Gesetz⸗ samml. S. 159) gelten entsprechend. Bei der Schätzung des age— meinen Wertes dürfen vorübergehende Wertsteigerungen, die auf di

außerordentlichen Verhältnisse des Krieges zurückzuführen sind, nicht berücksichtigt werden. 37 igen, der durch die Ausübung des im 3 2 be— u s das Eigentum an einem Grundstück er⸗ worben hat. und gegenüber seinen Rechisnachfolgern kann ein nach em Inkrafttreten dieser Verordnung eingetragenes Vorkaufarecht ter eine nach diesem Zeitpunkt eingettagene Vormerkung zur Siche— rung eines Anspruchs auf Uebertragung des Eigentums nicht geltend gemacht werden.

1 1 zeichneten Vorkaufsre—

8 * D C

übrigen sind die s 505, 506, 508, 5098, der z 510 r 8 logs Abf. 2 und tie S5 1100 bis 1102 des Bürger⸗ setzhuchs entsprechend anjuwenden. Das Vorkaufsrecht er— a

1) licken Gesetz streckt sich auch auf das miwerkaufte Zubebör.

(2) 5 ) 99 des Bürgalichen Gesetzbuchs findet mit der Maß— gabe Anwendung, daß der Dritte den Inhalt des Kaufvertrag mit der im § 4 bestimmten Wirkung mitteilen kann.

(3 Der Vorkaufsberechtigte, der das Vorkaufsrecht ausäbt, ist verpflichtet dem Käufer die Beurkundungs⸗ und Gintragungskosten einschließlich der Stempel. und Umsatzstenern und die baren Auslagen sowie die van ihm gemachten Verwenbangen anf das Genndstt ck, in. soweit die Kosten, ö und Verwendungen notwendig waren, ju

erstatten.

T ö . 1. 1 36 a8 1 1 12 * —— . chber trag R eine Iickartt zu einer Le stung 1 44 an* 5 8 n l in 9 ien 6 * 1 * 9 74 58. ö 1 90r PT qr 2 Cd 2 2 elo lichen Bor 41 121 9 *. ** der Verkündung in Kra 9. . wr den wrnrer r 36 * 1 118 1 111* 2

erlin, den 23. Dezember 1918. Die Preußische Regierung. . Ströbel. Braun. Eugen Ernst. Rosenfeld.

Das dem Reichesfiskus, vertreten durch den Neichs⸗ kar zler (Reich⸗schatzamt), auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 18274 (Gesetzsamml. S. 221) durch Erlaß des Stasts— ministeriums vom 8. Februar 1918 bis zum 31. Dezember 1918 verliehene Snteignungsreds zum Bau einer Hochlpannungẽle tung die von VPiesteriz im Keeise

ñ Stadtkreis

nach dem bei Rummelsburg

r Wittenberg ; . Berlin-Lichtenberg? zu errichtenden Umspannungs werk durch 5 nas g . d

Pote dam, geführt werden soll, wird hiermit bis zum 9. Juni 1918 verlängert. Auf staatliche Grundstücke und stoatliche Rechte an fremden Grundstücken findet dies Recht keine An—⸗ wendung. Berlin, den 21. Dezember 1918 Namens der Preußischen Regierung Fischbeck Hirsch Braun off

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Versetzt worden sind: z der Bergrevierbeamte, Bergrat Lie benam vom Bergrevier

West Cottbus an das Bergrevier West Halle,

der Berginspeltor, Bergrat Webers dem Bergrepier West Halle zur Verwaltung des Bergreviers Zeiß nach Zeitz,

der Berginspektor Nöh vom Oberbergamt in Breslau an das Bergrevier Oberhausen,.

der Berzinspektor Maibsrn vom Saarbrücken an das Steinkohlenbergwerk Saarbrücken.

Bergrevier t Camphausen bei

Ministerium für Wissenschaft, Kunst

und Volksbildung.

Der bisherige außtrordentliche Professor Tr. Born in Berlin ist zum ordentlichen Professor in der naturwissenschaft— lichen Fakultät der Universiltät in Frankfurt a. M. worden.

Der ordentliche Professor an der Technischen Hochschule in Aachen Dr. Hamel ist in gleicher Eigenschaft an die Tech⸗ nische Hochschule Berlin versetzt worden.

Die Wahl des Oberlehrers Friedrich Wi öffentlichen Lyzeum und Oberlyzeum in Ber Direktor des städtischen Lyzeums

Dem Privadozenten in der philof Universität in Göningen Dr. Freiherrn s benberg ist das Prädikat Professor beigele direktor Ansorge in Breslau und dem G ; ̃ staatlichen Gymnasium in Essen a. R. Niemann ist der Titel

J. 1

Professor verliehen worden.

ernannt

1 1 I NankFar 1in⸗ Bant ow 7

ischen Fakultät der

e, n m .

Zwischen dem Preußischen Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung einerseits und dem Ministerium der Sachsen⸗Ernestinisch en Staaten andererseits ist vereinbart worden, daß das zuletzt unter dem 30. März 1800 veröffentlichte Uebereinksmmen wegen gegenseitiger Anerkennung der Prüfung s⸗ zeugnisse für das Lehramt an höheren Schulen auch nach der beiderseitig jetzt erfolgten Neuordnung der Prüfung fortbestehen soll. Demgemäß werden die von dem sächsischen Wissenschaftlichen Prüfungsamt in Jena auf Grund der Ordnung vom 24. Juni 1918 ausgestellten Prüfungszeugnisse für das Lehramt an höheren Schulen in Preußen in aleicher Weise anerkannt werden, wie die nach der diesseitigen Prüfungsordnung vom 28. Jali 1917 von den preußischen wissenschastlichen Prüfungeämtern ausgestellten Prüfungszeugnisse. Diese Anerkennung erstreckt sich auch auf die in den beiderseitigen Staaten ausgestellten Zeugnisse über die pädagogische Prüfung.

Berlin, den 6. Januar 1919.

Ministerium für Wissenschaft,

unst und Volksbildung.

Bekanntmachung.

Zwischen dem Preußischen Ministerium für Wissen⸗ und Volksbildung einerseits und dem

schaft, Kun st

Mecklenburgischen Ministerium, Abteilung für Unterrichtsangelegenheiten, in Schwerin andererseits ist vereinbart worden, daß das zuletzt unter dem 27. Oktober 1899 veröffentlichte Uebereinkom men wegen gegen⸗

seitiger Anerkennung der Prüfungszeugnisse für das Lehramt an höheren Schulen auch nach der beider— seitig jetzt erfolgten Neuordnung der Prüfung fortbestehen soll. Demgemäß werden die von dem mecklenburgischen Wissenschaft— lichen Prüfungsamt in Rostock auf Grund der Ordnung vom 15. Oktober 1918 ausgestellten Prüfungszeugnisse für das Lehramt an höheren Schulen in Preußen in gleicher Weise anerkannt werden, wie die nach der diesseitigen Vrüfungs⸗ orbnung vom 28 Jali 1917 von den peeußischen Wissenschast— lichen Prüfunggämtern ausgestellten Prüfungszeugnisse. Diese Anerkennung erstreckt sich auch auf die in den beiderseitigen Staaten ausgestellten Beugnisse über die pädagogische Prüfung.

Berlin, den 6. Januar 1515.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volkabildung.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Bekanntmachung.

Nie Herren Forstheflissenen, die am Schluß des aufenden Semesters die Vorprüfung abzulegen beabsichtigen, jaben die an mich zu richtende vorschriftsmäßige Meldung

testens bis zum 1. Februar d. J. dem Direklor der Forft⸗ akademie Eber gwalde einzureichen. Berlin, den 11. Januar 1919. Der Minister für Landwirtschaft, Dfunänen und Forsten. J. A.: Laspeyres.

In der Woche vom 29. Dezember 1918 bis 4. Januar 1919 au

Ministerium des Innern.

Der Kreisasfistenzarßt Dr. Knape aus (Ostpr.) ist zum Kreisarzt in

i ͤ Friedrichs ho Johannisburg ernannt worden. Wieg mann Stadtsyndikus der Stadt bestãtigt.

Bei der Preußischen Staats bank (Seehandlung sind ernannt:

zum

Kassensekretären.

1917 über Wohlfahrtspflege während des Krieges genehmigte

I) öffentliche Sammlungen, 2) Vertriebe van Gegenständen.

* . .

85 Name und Wohnort

5 ͤ des Unternehmers .

Zu fördernder Wohlfahrtszweck

. . . die Mittel

Zeit und Bezirk, in denen das Unternehmen

abgeführt werden

Die Bürodiätare Rambaum, Barleben, Gaße zu

f Grund der Bundesratsverordnung vom 15. Februar

f

Die Preußische Regierung hat die Wahl des Senators Hildesheim

sollen ausgeführt wird 1) Sammlungen. 1 Reichs parband zur Unterstützung Zum Besten der Kriegsbeschädigten Der Verband Bis 30. Juni 1919, Preußen. deutscher Veteranen und Kriegs- Geldsammlung durch Aufrufe. beschädigten . V., Berlin * ö * 2 2 Q ö ö 3 .* ) j . . ‚. ; 2 2 Rückwandererhilfe, C. V., Berlin Linderung der Not derjenigen Reichs— / Der Verein Bis 30. Juni 1919, Preußen. deutschen und Deutschstämmigen, die Geldsammlung durch Aufrufe. aus dem Auslande nach Deutschland 7

zurückkehren 3 Deutscher Kriegerbund, Berlin Kriege gefallenen mitglieder

4 Vaterland dank, Berlin

Gefallenen

Fürsorge für die Hinterbliebenen der im Kriegervereins. bund

Zum Besten der Natlionalstiftung für die Hinterbliebenen der im Kriege

Deutscher Krieger-⸗ Bis 30. Juni 1919,

. . Erlaubnis. Nationalstiftung

einer bereits erteilten Erlaubnis.

2) Vertriebe von Gegenständen.

1 Kunstyerleg Invalidendank G. m. Zugunsten des Invalidendank

b. S., Munchen

2 Zentralfomitee der deutschen

3 Nationales Hauptquartier der . Heilzarmer, Berlin

Berlin, den 9. Januar 1919.

Zum Besten der bestimmungsgemäßen

Wohlfahrtszwerke der Heilsarmee

Der Invalidendanks Bis 31. März 1919, Preußen.

Rotes Kreuz Bis 30. Juni 1919, Preußen.

Verfine vom Roten Kreuz, Aufgaben des Roten Kreuz Vertrieb von Kreuzpfennig-Post— Berlin ͤ karten und -Marken. Ver— / längerung einer bereits erteilten

Grlauhnis.

Die Heilsarmee Vertrieb der Kriegsruf“. bereits erteilten Erlaubnis.

Zeitschrift

Der Minister des Innern. J. N.: von Jarotz ky.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der Gheheime Negierungsrat Warsitz bei der Gisenbahn⸗ irektion in Glberfeld ist zum Oberregierungsrat ernannt. Es sind verliehen planmäßige Stellen: für Mitglieder der Cisenhahndirektionen den Regierungs⸗ äten Dr. HBarkhausen in Braupschweig und Hellwig in Ultona sewie ben Regierunge- und Bauräten Hampke in Lltona, Sa uermilch in Hannover und Masur in Cassel; für Vorstmnde der Eisenbahn-Betriebsämter den Regierunges—

aumeistern des Eisenbahnkaufachtz Lerch in Thorn, Meilicke n Breslau, Adolf Francke in Salzungen, Heinrich Tecklen— urg in Gera (Reuß), Pfeifser in Deutsch Eylau und Fritzen in Düsseldorf,

für Regierungsbaumeister den Negierungsbaumeistern des ßisen bahnbaufachs Jonas in Essen, Brötz in Stolberg (Harz), hrahams in Siegen und Marsteller in Berlin sowie den tegierungsbaumeistern des Maschinenbaufachs Reinhardt in jerlin und Wahrendorf in Hannowber.

Der Eisenbahnhetriebskonirolleur, Eisenbahndirektor Peter 2ieckm ann, bisher in Altona, ist unter Versetzung nach stettin und Uebertragung der Stellung des Vorstandes des ßisen bahn verkehrs amtes daselbst zum Eisenbahnverkehrs. nspektor ernannt.

ö Der Regierungsrat Hientzsch, Mitglied der Eisenbahn⸗ sFektion in Hannover, ist infolge Ernennung zum Geheimen

51 lanzrat und vortragenden Rat im Finanzministerium aus em Staatteisenbahndienste ausgeschieden?

Bei dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten ist der ee green, Hugo Stüber zum Geheimen expedierenden Zekretär und Kalkulator ernannt worden.

Versetzt sind: ber Baurat Lottermoser von Naumburg d. S. an die Ministerialbautommission, der Regierunge⸗ D. Erich Schmidt von Greifswald nach Hagen 1. W. nd der Regierung baumeister Knie se von Ralibor als Vor—

land des Hochbauamtg nach Kreuzburg O. S. ö ͤ

. Am 1. Januar d. J. ist im Bezirk der Eisenbahndirektion 1 Danzig ein neues Eisenbahn-Werkstättenamt in Unzig mit der Bezeichnung Danzig p errichtet worden. as in Danzig befindliche, bisher mit Danzig bezeichnete Enhbahn.Werksiättenamt hat die Bezeichnung Danzig à er— Mllien. Berlin, den 8. Januar 1919. Der Minister der . Arbeiten.

Hoff.

Der Magistrat der Stadt Königsberg in

. Preußen hat erdings angeordnet,

; doß bis auf weiteres im Bereiche ber dt Königsberg, sämtliche behördlichen und privaten na sthäfts zimmer, mithin auch die Lotteriekontore der kerieeinnehmer, Nachmittags von 31 Uhr ab zu schließen sind. Berlin, den 7. Januar 1919.

. reußische Generallotteriehireltion.

. Gramma. Groß.

Aus führungsbestim mungen zur Verordnung über den Anbau von Zuckerrüben und das Brennen von Rüben im Betrieb sjahre 1919/20 vom 27. Dezember 1918 ö (Reich g⸗Gesetzbl. Seite 1469.

Höhere Verwalsungsbehörde im Sinne des 85 2 der Ver— ordnung ist der Oberpräsident, für den Bezirk der Staatlichen Verteilungsstelle für Groß Berlin der Vorsitzende diefer Stelle

Vor der Enischeidung gemäß 5 2 der Verordnung find heide Parteien zu hören. Je ein Sachverständiger aus dem Kreise der Landwirtschaft und der Zuckerindustrie ist zuzuziehen.

Aus fertigung der Entscheidung ist beiden Parteien zu⸗ zustellen.

Berlin, den 5. Januar 1919.

Preußischer Staatskommissar für Volksernährung. J. V.: Dr. Peters.

——

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 1 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter

Nr. 11 723 eine Verordnung zur Abänderung der Ver— ordnung über die Wahlen zur verfassunggebenden preußischen Landesversammlung vom 1. Dezember 1918 (Gesetzsammi. S. 201) vom 9. Januar 1919. .

Berlin W. 9, den 10. Januar 1919. Gesetzsammlungsamt. Krüer.

Aichtamtliches. Deu tsches Reich. Prensßen. Berlin, 13. Januar 1919.

In der Vollsitzung der Internationalen Waffen— stillstand skommission vom 10 Januar in Spaa überreichte der General von Winterfeldt einer Blättermeldung zufolge

dem französischen General Nudant eine Note, wonach die Ver—

handlungen über die Verlängerung des Waffenstillfiandes am 15. Januar in Trier stattfinden können,. vorausgesetzt, daß die deutschen Bevollmächtigten und ihr gesamtes Hilfsper sonal während des Trierer Aufenthaltes vollständige persänliche Freiheit, ferner Telegramm⸗, Telephon- und Chiffrier freiheit erhalten.

Ueber die Verhältnisse in Elsaß-Lothringen unter der französischen Besetzung ist in Spaa von seiten der deuischen Regierung eine Note überreicht worden, die gleichzeitig durch Vermittlung der schweizerischen Regierung den Regierungen Frankreichs, Großbritanniens, Itallens, der Vereinigten Staaten und Belgiens zugegangen ist und, dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge, lauten:

Auf Grund des Waffenftillstandsperkrages vom 11. November 1918 haben die französischen Armeen Teile der preußischen hein provinz, Hessens, die Pfalz und Elsaß-Lothringen befetzt, nachdem die deutschen Truppen innerhalb der vereinbarten Frist das Land ge tünmt hatten.

Bech ersten Lage der Besetzung an bat dle fränzbsische Rengle⸗ rung Elsaßegothringen gegenllber eine befondere Haltung ein ge= nommen. Sie hat sich nicht auf daz ihr züstehende Jiecht ke

1 Preußen. Geldsammlung durch Aufrufe. Verlängerung einer bereits erteilten

Bls 30. Juni 1919, Preußen. Sammlung entbehrlicher Gold- und Silbergegenstände. Verlängerung

Vertrieb von Mätchenbildern (nur an Schulen und Wiederverkäufer).

Bis 31. Dezember 1919, Preußen. Verlängerung einer

schränkt, das geräumte ( i 8 dort diejenigen Angrdm Notwe digk trur J ö n J 462 ö irg U ( belassen, t fe 1 51 fügt d gewiesenen anderen Plätze um systematische daß allein in einem badischen R inem e 1f J 211 54 1 * 2 11. 1 1 gierung ge den klar t . e 9. ch Lt. liegen a französische * 1Ullzbsische Kampf gege 4 z * 8 ĩ Voll e 5 3 P 5 7 iese und i . 1 . J 11. 1) industriellen Unter 1 8 Sr M 818275 M Element dadurch auszus— r elne ßt 1 f! 2 ar 9 . r . 1 n oy ficht ( ch 11 ö 15 1. 1 1 a8 ( J 11 1 1 c 1 franz ösi . französis re ; scheide ver zu an 9 ö den Rheir t rr 1a 21 . * 3 bis zum Ostufer . ö. Alle diese Maßnahmen finden wed e im Waffen⸗ 6ss nr n s gan, ö 1 8 . ‚— 165 556 stillstands vertrag noe 1nd . Urch milttal ĩ ende 15] zn o 0 1553 606 1 v. . * . einem wehrlosen Lande ze t ö cchließe nn f M * rens *I rr, . 8 7 r . * wünscht, irgendwie zu rechtfertigen . la . ren, 1 * 9 r* * 1 * * 2. 5 1 . 1 1. wenn etwa die französische Regierur l haben sollte, die 2 L 5 K 3 8 e 2 * 1 überwiegend deutsch völt . 52 15. ö ö . 1 . so bald und so gtündlich wie 16 besetzte Gebiet durch das Hi chl wert er 8'y R 83sitvr r 664 . 532 z . 83 s ) 5 1 Grenzdistrikte mi jzlichst zu vergrößerr Bite sranzosische Regierung . . ö 53 6 ; 36 992 scheint sich sogar auf den Stand; zu stel als ob die Los- lösung El rin 2 ö 1 ö Tal sache ser. eht 26. Dez in ö 15 11 * nlen t 496 * 1 41 7 8 ö. j 3 af 9 amtlich mit 9 ö der Wahlen zur deutschen N So * . 1 9 . De Generals Rudant 6m ezember Es ist unvereinbar mit affensti ndsvertrag, wenn die französische Regierung ohne jede militärische Notwer it die völkerung eines n G6 S) f drmm, mwg 9 Ausübung ihrer Die deutsche bet le Regelung der elsaß⸗lothringise e folgen hat, und wahrung ein. 161 N, . . , Nachdem am Freitag die von den Spartakuzanhängern 2107 RI 88 n , . J = * besetzten Amttzũeebäude undo stagnlich Spandau 3 1 * 93 1 . von regierungstreuen Regimenter aren, ; ; gelang es den Reg n das S ok * * 91 Gebäude „Vo R stürmen und dar, zer, 71 * 2 J a8 ö ö. z . Ute Dei dem Sturm Des Gebäudes ; . Verluste 15414 o far 4 9. ;. 8 ö . B 23 ge rang 21 HOB ö. 3 231 . 2n9* 9 erlitten, gefangen zu setzen, Glen X 1 ce Daus von Büxenstein wurde von den Sp n ubert. 7p 3 8 Ho 71 z 3 Vas „aus des 111 2 7 im Die C na6 i Aa AanEBRU ,. 3164 z ö * . Spattatusanhanger ür ö, 1 rhauser hinweg geflohen waren und das Gebäude des n . 5 . 0 1 ( l En 7 1 n J alls pen M n, von . 231 ö 811 . Volksbenn 1 Fenste 7 ö e 8 1 K. „Nameraden! d ö tommen. Wir danken Ihnen 1 nge d tzten age e F a 9 nd Dicher 3 r en und ihrer geordneten Dure ) 33 Perste ö Aufgaben der Nalionalversammlu Die lung wird J M auf Grund des l . Entscheidung ti 3 e künftige Regierung t von einer kleinen Minderheit verhind 8. R . De Wahl 1 rot 2 vo gen tegierung s e 5 der Bevölkerung Berli d 54 tn He, LF 3 schaft. Cine kleine? eit : t 83) 3 Staat, auch der fozialisti te gesetzmaßtge Grundlage hin 9 ö 3 1895 h 33 ö ret e 19 Dr drr * 97 1 daben Ri 6m seine Rechte der Frethett und Srdnung sicherste nz. 8 71 ́rpriRKzyr vrirkt Sa Sofie M 2 Wenn dies Treiben ĩ 1h elnge 9 I dagegen vorgegangen werden. So bedauerlich die bisher gefallen sind,