1919 / 10 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 14 Jan 1919 18:00:01 GMT) scan diff

Minist«rinm für Land wirtschaft, Domänen und Forsten.

Die Oberförsterstellen Hohenbrück und Mis droy (Stettin). Bodland und Dom browka (Oppeln), Hohen⸗ bucko (Merseburg), Vöhl (Cassel) und Hachenburg (Wies⸗ baden) sind zum J. April 1919 und Al-truppin Potedam) zum 1. Mai 1919 zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 1. Februar eingehen.

Ministerium für Wissenschaft, Kun st

und Volksbildung.

Der bisherige Privatdozent in der philosophischen Fakultät ber Friedrich Wilhelms Uuaiversilät in Berlin Professor Dr. Lommatzsch ist zum außerordemlichen Prosessor ia der selben Fakultät ernannt worden.

Dem Privatrozenten in der philosophischen Fakultat der Unlversitat in Bonn De. phil. Bombe it das Prädlkat Professor beigelegt worden.

Be nn nt man h nn

Meine Anordnung vom 1. Oktober vorigen Jahres, wodurch der Ehefrau Bernhard Heßling, Lina geb. Hermströger, in Hahinghonst, Kronprinzenstraße 85, und der Chesrau Hubert Echmäing, gab. Heß ling, ebendafeltst, der Handel mit Lebensmitteln und sonstigen Gegenständen des täglichen unte sagt worden ist, hebe ich hierdurch wieder auf.

Torimund, den 4. Fanuar 1919.

Der Arbeiter und Soldatenrat. Der Landrat. J. V.: E

93ędarfe Bedar ez

Bekannt mach 1918 gegen den R heinstraße 2t,

hiermit

Die unterm 14. März Voltenborn in Duisburg, Allie sprochen? Hande suntersagzung wird genommen.

Dnisburg, den 3. Januar 1919.

Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Maiweg.

& ekanntmach ung.

Ter Ekefrau Toni Peter sen, geb. Esrom, Kiel,

Fleeihörn „r, ist die Rufnahme ihres Handelsbetriebs

mi Gegensländen des täglichen Bedarfs wider gestattet worden. Klel, den 7. Januar 1919.

Städtische Polizeibehörde Tr. Pauly.

Bekanntmachung. Des gezen den Darmhärdler Ant on Müller hier unterm 18. Dejember 1917 erlassene Handels verbot ist wieder aufgehoben worden. Mühihausen i. Th., den 4. Januar 1919. Die Polizeiverwaltung. Trenckmann.

Bekanntmachung.

Das am 14. August 1918 den Schlachtermeister Augu st Tevpe in Springe von mir erlaslsene Verbot des Pandelt mit Gegenstanden des täglichen Bedarfs wird hieimit auf gehoben.

Springe, den 6. Januar 19 9.

Der Landraf. von Laer.

5 Das am 18. Februgr 1918 gegen den Fleische meister Heinrich Grönig in PZartensen von mir erlgssene Verbot des Vandels mit Gegenständen des jsäglichen Bedarfs wird biermu aufgehoben. Springe, den 6. Januar 1919. Der Landrat. von Lacr.

6 n nt m n h n n g.

Der Ehefrau des Bäckermeisterg Wilhelm Schrader in Bochum Sirinstraße 15, ist auf Grund der Bundesrats vererdnung vom 25. Scpiimber 1915. betr. Fernhaltung unzu— verlässiger Personen rom Handel RGBl. S. 603 der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarts, ins besondere mit Lebensmitteln aller Act, sowie die Ver. mittlertätigkeit hierfür wegen Unzuverlässigkeit untersagt wolden.

Bochum, den 7. Januar 1919.

Stadtpol zeiverwaltung. J. A.:

** ) 5.

ö 1 Vie

Fißmer.

Bekanntmachung.

Dem Schuhmachermeister Tosef Hilger in Bonn, Mecken— heimerstraße 4, habe ich auf Grund des F 1 der Bundesratsverord⸗ nung dom 23. September i915 (Ré Bl. S. 603) die Ausübung des Handels mit Schuhwaren untersagt.

Bonn, den 3. Januar. 1919.

Der Oberbürgermeister. J. VB.: Piehl.

Q

Bekanntmachung. .

Dem Obsthändler Hans Emons von hier ist wegen Un— uverlässigkeit im Hantele betriebe der Handel mit Lebenzmirteln und anderen Gegenständen des täglichen Bederfs vom 2. tf De. ab auf Grund der Bundes gtsverordnurg vom 23. Sep— tember 195159 untersagt und dessen Geschäft Ring Nr. 22 von diesem Tage ab geschlossen worden.

Königshülte O. S., den 31. Dezember 1918.

Vie Polizeiveiwaltung. Werner.

Bekanntmachung. Nach Vorschrift des ö. vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. „z5 *) sind bekannt gemacht:

9. *. 9 auf ö Allerhöchster Ermächtigung dom 16. August 1914 (Gesetzsamml. S. 153) ergangene Erlaß des Slaatsministeriums vom 15. Oftober 913, betreffend die Verleihung des Eantzeignungs— rechizß an die Start Nord hausen zur Anlegung eines neuen Friedhofs, durch das Amtsblatt der . ng in Erfurt Nr. 48 S. 291, aus-

ben am 30. November 1918 . 99 . rl Allerböchster Ermächtigung vom 16. August 1914 Gesstz amm. .. 15 ergangene Erlaß des Staatsministe riums vom 25. Oltober 1918, betreffend die Verleihung des Enteignungs. rechts an den Reichs. (Milisär- Fis us zu weiteren öffentlichen An— lagen in der Gemarkung raudenz, durch das Amisblatt der e⸗ gierung in Marienwerder Nr. 49 S. 419, ausgegeben am JT. De— zemĩmber 1918,

3. der Grlaß der preußischen Negierung vom 5. Dezember 1918, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechtß an den Kreis Schlochau für die Aglagen zur Leitung und Verteilung des elektri⸗ schen Stromes innerhalb des Kreises Schlochau, durch das Amtsblatt der Regierung in Marienwerder Nr. 51 S. 431, ausgegeben am 21. Dezember 1918.

heute ah zur Ausgabe gelongende Nummer 2 eußischen Geseßsammlung enthält unter 1724 eine Verorgnung, betreffend das gesetzliche an land⸗ und forstwirsschaftlichen Besitzungen, 3. Dezember 19138. W. 9, den 11. Januar 1919. Gesetzsammlungg amt. Krüer.

= r . rr Nichtamtliches. Deutsches Reich. Prenßen. Berlin, 14. Januar 1919. Der Finnische Gesandte Dr. Helt hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der Legationsrat Dr. Jäunes die Geschäfte der Gejandischaft.

hat gestern laut Meldung des Waffen stillstands⸗ Vertretern der Eatente über die folgende Note überreichen

lassen:

Bei den in Mainz über die Waffenstillstandes stattgehabten Verhandlungen hat der kommissar der Alltierien eine Note übergeben, die das Höchstmaß dessen darstellt, was Deutschland seit Einstellung der Feindseligfeiten zugemutet worden ist. Es werden darin erstlich in sachlicher Beziehung Forderungen gestellt, die in deinem Zusammenhang mehr gebracht werden lönnen zu dem Artikel 15 des Waffenstillstandes, wonach die Werte, die den Allüerten als Sicherheit für Entschädigungsansprüche dienen könnten, ihnen nicht entzogen werden sollten. Die Forderungen der Entente können vielmehr lediglich dazu dienen, cine finanzielle Stlaverei

Anwendung des Artikels 9 des

Finanz⸗

Deutschlands der Entente gegenüber zu statuieren. (Es wird darin

in die Privatrechte der deutschen Eigentümer eingegriffen und zwangs— weise ein Auslandsmoratorium Deutschlands herbeigeführt. Es wird, um einige Beispiele anzuführen, jeder Ausgang fremder Werte in das Ausland von der Genehmigung des Finanztommissars abhängig ge⸗ macht; es wird im Gegensatz zu den seinerzeit in Trier ausdrücklich gemachten Zusicherungen erklärt, daß die Genehmigung auch in so weit erforderlich sei als ein deutiches Verfügungsverbot nicht bestehe. Der Um—

fang der Einfuhr von Lebensmitteln, Robstoffen und Fertigfabrikaten nach

Deutschland soll künftig von den Alliierten bestimmt werden. Auch die Rückzahlung von Krediten, welche Private im Ausland auf genommen haben, soll genehmigungepflichtig fein. Desgleichen soll von der Zustimmung des Finanzkommissais abhängig sein, ob deutsche Beamte im Auslind Funktionen ausüben können. Die von der Reichsbank zu bewilligenden Devisen sollen jeden Tag dem Finanz kommissar vorgelegt werden. Es werden genau ste Inventare und Verzeichnisse über alle irgendwie denkbaren Materien verlangt. .

Zweitens aber enisernt zich der Ton der Note, aus dem die

*

unverhohlene Freude spricht, Deutschland schädigen und demütigen zu

vollkommen und wesentlich von dem Ton, der bisher seit

* können So wird, abgesehen von

Einstellung der Feindseligkeiten üblich war.

der in zwischenstaatlichen Verkehr durchaus zu beanstande nden Diktion

ins einzelnen, in Ait kel 8 erklärt, daß die Note „nicht eiwa das Resultat einer Vereinbarung sei, sondern lediglich vorläufige An⸗ weisungen des Finanzkommissars an die deutsche Regierung wieder— gebe, deren Abänderung, Ergänzung und Verschärfung er sich jederzeit vorbehal ie“. .

Die deutsche Regierung legt hiermit gegen diese Note nachdrücklichste und ernstsst Verwahrung ein. Sie erklärt, daß sie außerstande ist, die Note anzunehmen. Deutschland ist in dieser Angelegenheit an der Grenze dessen angelangt, was es hinnehmen tann. Die deutsche Regierung giht der bestimmten Hoffnung und Eiwartung Ausdruck, daß die Alliierten in der Ausführung des Artikels RX des Waffenstillstandes einen Weg finden werden, dem ju folgen die Würde Deuischlands gestattet. Die deuische Regierung kält aber ferner den Zeüpuntt für ge kommen, in dem es ihre Pflicht ist, die der alliierten und assoziierten Negierungen auf binzulenken: In der Mass beni dante aufzudämmern, die Alläerten hätten die Wilsonschen Punkte, nach denen Deutschland als freies Volk unter den Völkern leben soll, nut angenommen, um Deutschlaad erst wehrlos zu machen und s danach zu vergewalllgen. Die Beibehaltung der Blockade, die Hinausschiebung der Versorgung mit Lebensmitteln, die wirt— schaftliche und politische Absrerrung zwichen dem linken und rechten Rhelnufer machen das deutsche Volt aufmerksam. Im Vertrauen auf die Note des Staatssekretärs Lanfing vom 5. November haben in Deutschland Heimat und Veer einen weiteren Kampf als unnötig aufgegeben und die Waffen niedergelegt. Wenn jetzt die alliierten und assoziierten Re— gierungen daduich, daß sie den Friedeneschluß hinauszögern und den Waffenstillstand als in Instrument zu vorheriger mirtschafthicher Erdrosselung Deuischlands handhaben, ihrer in einem der feierlichsten Momente der Geschichte abgegebenen Erklärung entgegenhandeln, so vermag das deutsche Volk darin keine Kriegslist zu erblicken, sondern ein solches Vorgehen erscheint ihm als außerhalb jedes menschlichen Veiständnisses und göttlichen Rechtes stehend, das jedes Gefühl jür eine Versöhnung der Völker ersticken müßte und für das es kein Ver— zeihen und Vergessen gäbe.

In der Presse der Entente wird dafür Stimmung gemacht, Deutschtand seiner Kolonien zu berauben, Die Reichs cegierung weist, der Deutschen Allgemeinen Zeitung“ zufolge, dem gegenüber darguf hin, daß die Alliierten ebenso wie Dentschland fur den künftigen Frieden die Wilsonschen Vor— schläge zur Regelung der kolonialen Fragen ohne Sinschränkung angenommen haben. Danach ist eine freie, weither zige und unbedingt unpirtelische Schlichtung aller kolonialen Ansprüche (a free, obenminded and absolute z impartia ! adjustment of all golgnial claims) zugesichert. Die Reichsregierung steht auf dem Standpunkt. Taß Kolonien für das deutsche Volk un— entbehrlich sind Ein Frieden, der Deutschland ohne stolonien

2 . ; i ernd das Gefühl der r j je? ließe, wäre nicht gerecht und würde dauernd fühl de Kieisen, die zum Hamburger Wahlkrris gehören, jede Woahl⸗

lätigkeit unterbunden. Volkepartei sind unter Androhung der Verhtzaftung verpflichtet, von jeder Wahltätigkein abzusehen.

Ven gewaltigung zurücklassen.

Bekinntlich waren bei hem Ende Dezember erfolgten Abzug unse rer Truppen aus dem Kaukasus die deuische diplamatiche Delegation unter- dem General von Kreß nebst

dein Konsulat, zusammen 70 Personen, sowie ein Lazarett mit

Netzwalde noch halten.

Aufmerksamkeit : * : Koynitz besetzt und die kleine degtsche Besatzung eingeschlossen

solgendes sse des deutschen Volks beginnt der Ge⸗

einem Personal von 20 Personen und 150 Kranken in Tiflis zurückgeblieben. Inzwischen haben jedoch die Engländer Tiflis besetzt und, wie 2, Telegraphenbüro“ meldet, die sofortige Abreise der Delegation und des Konsulats verlangt. Die georgische Regierung sah sich gezwungen, dem englischen Druck nachjugeben. Am 4. Januar erhielt der General von Kreß die Aufforderung, binnen 18 Stunden mit seinen Beamien Tiflis zu ver— lassen und in Pott den Abiransport durch ein englisches Schiff abzuwarten. Freies Geleit ist bereits fiüher von den Gegnern bewilligt worden. Voraussichulich werden die Reisenden nach einem Mittelmeerhafen gebracht werden und von dort zu Lande nach Deutschland fahren. Das Lazarett- personal mit den Kragken bleibt in Tiflis. Die englische Mission hat sich übrigens mit der Entfernung unserer amt⸗ lichen Vertreter nicht begnügt, sondern hat die Ausweisung aller Reichs deutschen aus dem Kaukasus erzwungen. Sie sollen zusammen mit der Delegation reisen. General von Kreß hat gegen die völkerrechtswidrige Ausweisungs⸗ maßregel Einspruch erhoben. Die deutsche Regierung hat enenfalls bei der Waffenstillstandskommission und bei den feindlichen Regierungen Verwahrung eingelegt und die Rück gängigmachung der Ausweisung beantragt.

Nach einer Meldung des „W. T. B.“ wird in Ergänzung zu dem Gesetz über (ine Amnestie vom 7. Dezem her 1918 die Frist des 3 2 Absatz 4 der Verordnung vom 7. De⸗

zember 1918 bis zum 31. Januar 1919 einschließlich ver⸗ längert.

Die Reichsregierung hat eine Verordnung erlassen, nach der bei Zuwiderhandlung gegen Vorschriften auf Grund des Gesetzes über den Vaterländischen Hilfsdien st ver= hängte, aber noch nicht gezahlte oder verbüßte Strafen erlassen werden. Ist em Teil der Strafe verbüßt oder gezahlt, so wird die Reststrafe erlassen. Die Verordnung tritt sofort in Kraft.

Tagtäglich laufen zahlreiche Kundgebungen aus Ost⸗ preußen, Westpreußen, Posen und Oberschlesien bei der Reichsregierung ein, in denen die deuische Bevölkerung gegen die polnischen Annexionsbestrehungen Wider⸗ spruch erhebt und ihren unerschütterlichen Willen zum Ausz⸗ druck bringt, mit dem Deutschen Reiche vereint zu bleiben. Wie amtlichersens durch „Wolffs Telegraphenbüro“ mitgeteilt wird, kann die Hevölkerung Ost-⸗ und Westpreußeng, Posent und Schlesiens überzeugt sein, daß die Reichsreglerung sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln dasür einsetzen wird, daß deutsche Gebiete nicht aus dem Reichs⸗ verbande ausscheiden.

Uber die Lage um Bromberg wird dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ von zuständiger Seite mitaeteilt, daß man der Entwicklung der Dinge mit voller Zuversicht entgegensehen könne und daß zurzeit kein Grund zu irgenewelcher Beunruhigung bestehe Schubin, Znin und Labischin befinden sich in polnischem Besitz, ebenso sind die Polen in Netzwalde reingezogen, während die dentichen Trappen den Uebergang über den Kanal bei Die deutschen Streilkräfte halten de Ligie Cielle —Zielnik —Netzort —opfengarten.

Einer weiteren Melhung zufolge konnte der Angriff gegen Kopnitz wegen Ueberlegenheit der Polen nicht weiter⸗ getragen werben. Die kleine von den Polen in Kopnitz einge⸗ schlossene Besatzung les waren 52er) hat sich aber durch den polnischen Ring durchgeschlagen. Die deuischen Kräfte stehen nun auf der Linie Groß Schmollen ⸗Woynowa am Obra. Die Hauptmasse der Polen ist über Kopnitz hinaus mitgefolgt. Polnische Patrouillen stießen aber bis in die Gegend von Züllichau vor. Im Kreise Züllichau ist man nunmehr zur Gründung von Heimatetompagnien geschritten, di: aus der einheimischen Bevölkerung rekruttert werden und sich iyre Führer aus dem vorhandenen Offiziertzmaterial selbst wählen. Der Angriff am Sonnabend erfolgte, nachdem die Polen

haten.

Gestern abend wurde es mit Einhruch der Dunkelheit im Zeitungsviertel wieder unruhig und in den späteren Abeng⸗ niunden, iasbesondere zwischen 19 und 11 Uhr, war das Schießen ziemlich heftig. Wie man hört, sind in den Boden täumen einiger Häuser immer noch Reste der Spartakuslenute verborgen, die in der Nacht auf die Dächer steigen und von dort dus die Schutzwachen der Zestungs gebäude beschießen. Wie „W. T. B“ erfährt, hat die Beteiligung von Marine⸗ offitieren in dem Kampfe für die Regierung in der letzten Woche auch zu Verlusten geführt U. a. sind der Leumnant z. S Goehde und der Leutnant der Reserve der Matrosen⸗ artillerie Büren schwer verwundet worden und ihren Ver⸗ letzungen ertegen.

In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des Reichs⸗ und Staatsanzeigers sind der Entwurf eines Gesetzes über eine außerordentliche Kriegs abgabe für das

Rechnungsjahr 1919 und der Entwurf eines Gesetzes über eine

Kriegsakßdgabe vom Vermögenszuwachs nebst einer einleitenden Vorbemerkung veröffentlicht.

Samburg.

Wie die „Hamburger Nachrichten“ melden, hat der Cux⸗ havener A⸗ und S⸗Rat nach der Ausrufung der sozialistischen Republik sämtliche Banken, Sparkassen und Kreditanstalten unter seine Verwaltung gestellt. Durch das Vorgehen der Cur zavener Matrosen, deren Vorposten 29. Kilometer, vor Stide stehen, in in Turhaven und den beiden preußischen

Die Lertrauensmänner der denischen Soweit Parteigelder von

den Masrosen endeckt wurden, wurden sie pon ihnen beschlag⸗ nahmt.

Destereeich nud Nugarn.

Der vorgestern auf Veranlaffung der Tiroler Volkspartei in Inngbruck abgehaltene Bauerntag nahm eine Ent⸗ schließung an, die dem Wiener Korrespondenzbäro zufolge besagt, daß mit Wegfall der Dynastie alle rechtlichen Baabe, die Tiol mit den übrigen Ländern Oeste reiche verhanden, endgültig gelöst sind und mithin Tirol ela völlig selbständ iger Freistagt geworden ist. Das Land Tirol besteht daher, so heißt es in der Ent— schließung, auf dem uneingeschränkten Selbstbestimmunge⸗ recht über sein⸗ Verwaltung, inshesondere über sein staaig⸗ rechtliches Verhältnis zu anderen Staaten, und wird dieses Recht im Wege der allgemeinen Volksabstimmung ausüben.

Von den für die Wiener Nationgloersammlung zu wählenden Holt verire ern verlangen wir, daß sie alles tun, was geeignet ist, die Wiedervereinigung des deuischen Südtirols und des Ladiner Gebiets mit dem übrigen Deuischtirol herbeizsführen und das uneingeschränkte Selbstbestimmungsrecht des Landes zu sichern⸗

Der ungaxische Natianalrat hielt Sonnabend eine Sitzung ab und faßte, wie „Wolffs Tele graphenbüro“ meldet, einnimmig einen Heschluß, nach dem laut Volksbeschluß die höchste Staatsgewalt, solange die konstituierende Nationalver⸗ sammlung nichts anderes beschließt, von einer unter dem Vorsitz Michgel Karolyis stehenden Volksregierung ausgeübt werde= Das heißt, der Nationalrat in Ungarn hat Karol yt einstweilen den Wirkungskreis des Staatsoberhauptes übertragen. Der Nationalrat fordert daher Karolyi auf, daß er, bis der große Nationalrat oder die Nation alversammlung Ungarns nicht anders verfügt, nicht als Mmisterpräsident, sondern als einst⸗ weiliger Präsident der Republik die politischen Krisen unter Einbeziehung all jener . deren Teilnahme er notwendig erachtet, löst. Der Vollzugsausschuß des Nationalrats erklärt, baß die, durch Karoly als prooisorischen Präsidenten der Republik ernannte Regierung die Volkagesetze bloß mit Zu— stimmung Karo yis einzubringen vermag, und erklärt ferner, daß keinerlei Hindernig dem entgegen steht, daß die Führung und Leitung der auswärtigen Politik nicht auch weiterhin von Karolyi als provisocischem Staatgoberhaupt versehen wird. Karolyi wi d altz Staatsoberhaupt heute mit den Führern der polltischen Parteien über die Lösung der Krise beraten.

Eine Meldung des „Ungarischen Korrespondenzbüros“ gibt als Grund für die Internierung des General- feldmarschalls Mackensen in der Belgrader Gegend an, daß seine Armee sich der Entwaffnung und Internterung entzogen und nach Deutschland geflüchtet hätte; nur einige tausend Mann seien festgehalten worden. Deshalb habe Mackensen sich gegenüber den Entente mächten zu verantwerten.

* Großbritannien und Irland.

Nach einer Reutermeldung hat der Oberste Rat des „Versoargunggz⸗ und Hilfswerkegs“ in London am Sonn ahend seine erste Sitzung abgehalten. Aufgabe des Rates ist, die Erfordernisse für das Hilfswert in Europa im Zusammen— hang mit der allgemeinen Versorgung der alliierten und neu— tralen Länder zu untersuchen und die allgemeine Politik der Versorgung Eurspas und die zu ihrer Durchführung erforder⸗ lichen Maßnahmen zu hbestimmen. Hoover wird altz General— direkter des Hilfswerkes von einem permanenten Autzschuß des Natetz, in dem alle afssozilerten Regierungen vertreten sind,

unterstützt werden. Frankreich.

Amtlich wird einer Neutermeldung zufelge mitgeteilt, daß Ve treter der alliierten und assozlierten Regierungen am Sonnahend am Quai d' Orsay eine Sitzung als oberster Kriegtzrat abgehalten haben, in der verschie ene von Marschall Foch vorgebrachte, mit der Verlängerung des Waffenstillstands mit Deutschland zusammenhängende Fragen erwogen wurden. Darauf hielt man ine nichiformelle Sitzung ab. Man tauschte Ansichten bezüglich der Arbeitsweise und anderer mit der kommenden Konferenz zusammenhängender Fragen aus.

Finnland.

Nach einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ sind von 39 Abgeordneten, die an dem roten Aufstand teilgenommen haben, in letzter Instanz einer zum Tode, 7 zu lehenslänglichem Zächthause, 31 zu ne n ,, von 8 bit 12 Jahren verurteilt worden.

Ukraine.

Der Bericht des ukrainischen Generalstabes vom §. Januar besagt der „Slawischen a . zufolge, daß die Polen südlich von Lemberg mit zweieinhalb Divisionen zur Offensioe übergingen, von den Ukrainern aber geschlagen wurden und dreihundert Tote und Verwundete zufückließen. Die Ukrainer erbeuteten sieben Maschinengewehre und machten 0 Gefangene. Nach dem Bericht des ukrainischen General⸗ stabeg vom 11. d. M. haben die Ukrainer Mechniow nördlich von Lemberg genommen, dagegen die Polen im Gebiete von Zolliew ihr Vordringen unter großen Versusten fortgesetzt.

wischen Nawazueka und Zolkiem haben die Polen eintdufend ote und Verwundete verlören. Bei Lemberg dauert der Ge⸗ schützkampf an. .

Das Blatt „Nasch Putz“ berichtet, daß der ukrainische Befehlshaber vor Odessa General Grekom mit Vertretern des Ententeoherkommandos in Odessa ein Abkommen über die Ueberlassung Odessas an ukrainische Truppen mit Ausnahme der Enteutehafenzone abschloß.

Den Blättern zufolge bestätigte das Direktorium ein zeitweiliges Agrargesetz, welches die Beseitigung des Großgrundbesitzes zur Folge hat, landlosen und landarmen Bauern das Nutzungsrecht des Landes überläßt und die Landesprodukte monopolisiert. Zugleich ordnete das Direk⸗ torium die Nationalisierung sämtlicher Zuckerfabriken und podolischen Eisenbahnen an.

Statistik und Golkswirtschaft.

Ein neuer Bericht des Reichgamts für wirtschaftliche Demobil—= machung über die Lage des Arbeirgmarktes ün Deutschland zeigt wieder dasselbe Bind das sich in den letzten Wochen ergab. Die Zahl der erwerbslosen Industriearbeiter (jowohl Fach, wie ungelernte Arbeiter wächst in den größeren Städten jusebendz an. Gin Äbschub dieser Arbeiser aufß Land ist schwer ju bewerkstelligen, weil die Arbeiter, namentlich dte vei belrateten, auswärtige ellen, ing⸗ besondere ländliche, nicht annehmen wollen. In den kleineren Städten bestebt dagegea nach hamer ene Nachfrage nach Fach. und Fabrikarbeitern, besonders in der Retallverarbeitung

und der Industrie der Maschinen. Am schlechtesten t. die Lage in der Textilindusirie (vor em h r sowie in allen Fein! und Fertigindustrien. In großem Maße bestehen die Anforderungen von Rrbeits kräften Im Bergbau und in der Land wirischaft fort, doch ist in einigen östlichen Provinzen, 3. B. in Westpreußen und Pommern, chon eine gewisse Minderung des Arbeiterbebarfs für Tie Zand' wirtschaft wahrzunehmen, während die unbefriedigte Nach⸗ frage nach den für den Bergbau dringend benötigten Arbeits⸗ kräften noch eher im Sieigen begriffen ist. Die Zahl der stellungslosen Handwerker, Kaufleute und Büroangestellten sowie Kellner wächst enorm. In einigen Städten Westfalens wurde versucht, die stellungslosen Angestellten als Hilfsarbeiter in der Industrie anzustellen, jedoch nur mit geringem Erfolg. Für die weiblichen Arbeiterinnen stehen wieder neue Entlassungen bevor, auch in den Inzustrien, wo, wie z. B. in der Tertilindustrie, die Arbeite? rinnen nicht erst seit dem Kriege eingestellt sind. Weibliches Haus- gesinde wird in Stadt und Land weiterhin rege gesucht, obne daß ein nennenswertes Gegenangebot vorhanden wäre.

Im Anschluß an seinen neuesten Bericht über den Arbeits⸗ markt betont das genannte Reichsamt die andauernde außerordentliche Erschwerung der wirtjchaftlicken Lage in Deutschland, die der in weiten Arbeiterkreisen mangelnde Wille zu intensiper Arbeit derschuldet bat. Während in Berlin und anderen Großstädten die Arbeitslosigkeit außerordentlich schnell wächst und es fast un— möglich erscheint, die Arbeitslosen aus den Großstädten in die Provinz und auf das flache Land herauszubringen, wo Beschäftigung für fie beschafft werden kann, und, wie sich auß den Berichten der Arbeits nachweisperbände ergibt, in großem Umfange auch bereits angeboten wird, sinkt auch in den Industriebetrieben der Provinz, wo Aufträge und Material vorhanden sind, die Leistung in ganz erschreckendem Maße. Als überaus charakteristisches Beispiel, mag angeführt werden, daß in einer sehr großen Lotomotivsabrik in der Umgebung Berlins, die vor der Revolutlon an jedem Tagge eine Lokomotive feriigstellte, im Monat Dezember auch nicht eine einzige Lokomotive vollendet worden ist. Dabei hat der Betrieb Aufträge, die die volle Ausnutzung seiner Leistungsfähigkeit ermöglichen würden, und ist auch mit Rohstoffen ausreichend eingedeckt. Es braucht kaum erwähnt ju werden, wie dringend erforderlich angesichts der Verkehrslage und der Waffenstillstandsbedingungen die möglichst rasche und ausgedehnte Herstellung von Lokomotiven ist. Ein Sinken der Arbeitsleistung, wie es sich in dem erwähnten Beispiel jeigt, macht es unmöglich, aus der gegenwärtigen Not den Weg jzur Wieder⸗ gesundung oder auch nur zur Erhaltung der Wirtschast zu' finden.

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Zur Arbeiterbewegung.

Gestern mittag tagte auf dem Tempelbofer Felt eine Kund⸗ gebunggpersammlung der Arbeiter der Berliner Gifenbabn⸗ werkstätten. Diese hatten, wie der Berl. Lok. Anz. mitteilt, ge⸗ droht, am 11. 8. M. die Arbeit einzustellen, wenn dag „Berliner Blut- pergießen! nicht sofort aufhöre und die Regierung zurückträte. Inzwischen haben vielsache Verhandlungen mit Regierung und Zentralrat statt— gesunden, die damit endeten, daß die Vertrauensleute in einer Vor⸗ versammlung mit 14 gegen 10 Stimmen den allgemeinen Aus stand beschlossen. Nach der Mitteilung dieses Ergebnisseg er— griff in ber gestrigen Versammlung das Mitglied des Zentralrats Leinert das Wort. Er berief sich auf seine langjährige Tätigkeit für die Gisenbahner und warnte vor dem allgemeinen Ausstand, der die Zerreißung des Reiches herbeiführen, Berlin in den Hunger jagen und die Errungenschaften der Revolution zusichte machen würde. Die Abstimmung über den allgemeinen Ausstand an Ort und Stelle erwies sich als fechnisch undurchführbar. Es wurde daher beschlossen, 6 am Dienstag (heute) in den Betrieben und Werkstätten der Berliner Gisenbahnverwaltung vorzunehmen.

Der Bergarbeiterausstand im Rubrgebiet, der bereits 40 000 Mann umfaßt, hat, wie dem „Berliner Tageblatt“ auz Gssen gemeldet wird, sehr bedenkliche Formen angenommen. Die Gaslieferung mußte zum Teil eingestellt werden, auch die Wasser⸗ und Elektrtzitätsbersorgung ist in Frage gestellt. Der GEffener A.“ u. Sen Rat hat eine Kontrollkommiffion beim Koblsensyndikgi eingesetzt, um den Bergleuten die Gewähr zu verschaffen, daß alle ihre Forderungen, soweit deren Grfüllung überhaupt möglich ist, auch erfüllt werden. Auch hat der A. u. S.⸗Rat den Landrichter Ruben zum Volks— kommissar für die Soziglisierung des Bergbaues bestimmt und ihm je ein Mitglied der Mehrbeitssozialdemotraten, der U. S. P. und der Spartacus-Gruppe beigeordnei. Ob durch diese Maßnahmen ein Ende des Ausstands herbeigeführt wird, erscheint zweifelhaft. Gestern haben Rupps von Spartakus⸗Anhängern auf einer ganzen Anzahl von Zechen, deren Belegschaft die Arbeit auf— enommen hatte, die Einstellung der Arbeit erzwungen. er Bergbauverein und das Kohlenfyndikat haben telegraphisch bei der Reichsregierung gegen Unterstel un; unter eine Kontroll- kommission deg A. u. S.-Rates Einspru et doben.

Aus Stockholm wird dem W. T. B. gemeldet, daß ein Ausstand der schwedischen Seeleute noch andauert. Auch in anderen Arbeitezweigen greift die Ausstandsbewegung um sich, besonders bet den Telegraphen⸗ und Telephon arbeitern. Eingeleitete Verhandlungen wegen der Forderungen der Lokomotivführer werden fortgesetzt.

In New Tork, hat nach einer von. W. T. B. übermittelten Reutermeldung die Mehrzahl der Hafenarbeiter, die sich im Ausstand befanden, die Arbeit wieder aufgenommen.

Ziteratur.

Das Gefetz vom 26. Juli 1918 über eine außer⸗ ordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr EL9IS und das Gesetz vom 26. Juli 1913 98egen die Steuerflucht mit Erläuterungen nebst ach n n , Er⸗ läuterungen jum Kriegs. und Besitzsteuergesetz, bearbeitet von Ge⸗ heimem Oberfinanzrat E. Zimmermann, vortragendem Rat im badischen Finanzministerium, Kailsrube,. 19 und 217 Seiten. Ver⸗ lag von J. Heß, Stuttgart, Geh. 9, 40 . Geheimrat Zimmer⸗ mann hat früher schon geschätzte Kommentare zum giten Kriegssteuer⸗ gesetz vom 265. Junt 1916, zum Besitzsteuer⸗, Zuwachs stener⸗ und Wehr⸗ beitragsgesetz herausgegeben. Nach, deren Erscheinen sind zu dem Besitz! und s en gen grundsätzliche Entscheidungen höchster Verwaltungsgericht; und Rundschreiben des Neichsschatzamts ergangen, die auch für die neuen, die Besteuerung des Se= sitzeg weiter ausbauenden Neichsgesetze vom 26. Juli 1918 über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1915 und gegen die Steuerflucht, von Bedeutung sind. Mit Rüchicht hierauf hat Zimmermann in seinem vorliegenden neuen Werke auf den ersten 43 Seiten diese Entscheidungen und Verwaltungz⸗ derfügungen sowie reiche eigene Erfahrungen verwertende en, über eine Reihe von Sneit, und Zweifeltfragen, die sich bei der Ausfühtung deg Besiz. und Kriegssteuergesetzes er⸗ eben baben, den Erläuterungen ju den die zwelte

riegsabgabe und die Maßnahmen gegen die Steuerflucht regelnden Gesetzen vom 26. Juli 1918 voiauggeschickt. Das sich an das alte Kriegssteuergesetz anlehnende neue Gesetz über eine einmalige Kriegs⸗ abgabe sieht eine Steuer für Einzelpersonen wie für Gesellschafien vor. Die den Einzelpersonen auferlegte Abgabe ist von dem Mehr einkommen, das sich aus dem Unterschied zwischen dem letzten Friedengeinkommen und dem im Jahre 1917 erzielten Ginkommen aaibt, und bon dem nach den Vorschtiften des Bestpstenergesetzes auf din 31. Deiember 1817 ern,, Vermtgen äket 190 90h M fu, entrichten. Die den Gesellschaften . Abgabe trifft ven im 4. Kriegägeschtftgiahr erzielten Mehrgewsnn= Velche Fülle von schwierlgen Fragen die Grrechnung der

zu entrichten den euer, der KUnfang der Steuer licht,

die 9 enen Ausnahmen nsw. ergeben, dapen zeugen die mit dear

eschulten Blick des Praktikerz Bedeutung und Tragweite der einzelnen

ö behandelnden Erläuterungen von Zimmermann. So⸗ weit die Gesetze Neuerungen bringen, ist auch das gesamte gefeßz= geberische Makerial zur Auslegung ihrer Vorschriften herangezogen. Ein Abdruck der dil n nn , nnn en, des Bundesrats zu beiden Gesetzen und ein ausfübrliches Sachverzeichnis bilden den Schluß dez Werkes. Unter dem Titel Kriegsabgabe zum zweiten Kriegssteuergeseß von 1918 hat der Kameralperwalter a D. Konstantin Miller in Stuttgart in demfselben Verlage nütz= liche Tabellen (Preis 70 3) erscheinen lassen, von denen man die Beträge der Kriegeabgabe von Mehreinkornmen und von Vermogen der Einzelpersonen sowie die der Kriegssteuer der Gesellschaften, der inländischen (Kürzung der Abgabe) wie der ausländischen, ablesen kann. Die Benutzung der Tabel erspart viel Rechnerei.

Zum Gesetz über eine außerordentliche Kriegz⸗ abgabe für das Rechnungsjahr 1918 haben auch Recht anwalt Dr. jur. Fritz Koppe und Schriftleiter der Deutschen Steuerzeitungs“ Dr. rẽr. vol. Paul Varnhagen in Berlin, die gleichfalls schon das alte Kriegssteuergesetz eriäutert hatten, einen ausführlichen Kommentar für den vraktischen Gebrauch geliefert, der schon wenige Wochen nach seinem ersten Erscheinen in zweiter, durch Aufnahme und Einarbeitung der inzwischen veröffentlichten Aug⸗ führungsbestimmungen, Tarife und Formulare bereicherter Auflage vorliegt (IV und 324 Seiten, Industrieverlag Spaeth u. Linde, Berlin, geb. 7,80 45). Auch hier sind überall die aufge⸗ tauchten gweifelsfragen erörtert, ausführlich z. B. die steuerliche Behandlung der Bilanzen, namentlich der Abschreibungen, Rücklagen und Umstellungskonten, die Frage der Durchschnittsberechmung, der Ausgleichung don Härten, die Rechtsmittel (Reiche sinanzhof alt oberste Spruchbehörde u. a. In großer Zahl eingefügte Muster⸗ beispiele aus der Praxis fördern wesentlich das Verständnis der ge⸗ gebenen Erläuterungen und der Gesetzesbestimmungen und erleichtern damit dem Steuerpflichtigen die Arbeit, der in dem Kommentar an den gebotenen Stellen auch die ergänzenden Bestimmungen des Be⸗ sitzsteuergesetzes vom 3. Juli 1918 und anderer Gesetze wiedergegeben findet. U

Eine „Ginführung in das Kriegsabgabengesetz vom 26. Juli 1918 betitelte gemeinverständliche Darstellung der wichtigsten Bestimmungen dieses Gesetzes hat der Syndikus der Handelskammer und Geschäfts führer des Berg⸗ und Hüttenmännischen Vereins in Siegen Dr. jur. Georg Mollat herausgegeben (64 Seiten, Verlag der Handelskammer in Siegen, Preis 150 A). In ihr wird die Steuerpflicht der Einzelpersonen und bie der Ge— sellschaften an der Hand jahlreicher, glücklich gewählter Beifpiele er= örtert. Die Schrift, die in einem Anhang auch den Wortlaut ven neuen Kriegsabgabengesetzes enthält, wird für die erste Einführung gute Dienste leiften.

In gleicher anschaulicher Form behandelt eine unter dem Titel Was muß ich zum eigenen Vorteil von der Besitzsteugt wissen?“ erschinene Schrift von Rech. nungsrat Waas (Stuttgart, Franckhsche Verlagshuchhandlung, Preis 60 ) die wichtigsten Bestimmungen des Reichsgesetzeg von 3. Juli 1913, des sogenannten Besitzsteuergesetzes, das nicht das ganze Vermögen, wie bei einer Vermögenssteuer, sondern nur den Ver. mögenszuwachs der Besteuerung unterwirft. Erläuternde Beispiele, die auch hier in die gemeinverständliche Darstellung eingeschaltet sind, bieten über diefe Steuer, die eistmals von dem auf den 31. Deiember 1916 ermittelten Vermögenszuwachs erhoben worden und seitdem in Zeitabstanden von 3 zu 3 Jahren auf Grund der von den Steuer⸗ pflichtigen u machenden Bermögenzangaben zu veranlagen ist, die gewünschte Aufklärung.

Das schon vom G heimen Oberfinanzrat Zimmermann in seinen oben an erster Stelle angezeigten Buche miterläuterte Seien gegen die Steuerflucht vom 26. Juli 1918, daz den Aw⸗ 26 der während des Weltkrieges von dessen Anfang bis zum Hochsemmer 18918 erlaffenen Reichssteuergesetz- bildet und für sie alle große Bedeutung gewinnt, hat Professor Dr. jur. Friß Stier Somlo jum Gegenstand einer sehr eingehenden gefonderten kommentatbrischen Bearbejkung gemacht, die soeben im Verlaz von Franz Vahlen, Berlin, erschlenen it (155 Seiten, kart. 4.50 S6). Durch den Erlaß dieseg Gesetzes follte verbitet werden daß Angebörige des Deuischen Reicht infolge der außerordent⸗ lichen Anspannung der Steuerkraft ihren dauernden Aufentbalt im Inlande aufgehen, um sich der Steuerpflicht zunt Schaden des Reiches zu entzieben. Die Bedenken, die gegen eine an die mittel— alterliche Auswanderungssteuer erinnernde, wenn auch ihr nicht gleich= zusetzende Abgabenpflicht sprechen, sind infolge der Not der Zeit überwunden worden. In dem vorliegenden Kom⸗ mentar sind die gesamten Gesetzesmaterialien zur Erläute⸗ tung ververtet, die Ausführungsbestimmungen des Bundesratz vom 31. Juli 1918 bei, der Auslegung der Gesetzeg⸗ stellen, auf die sie sich bezichen, auch im Wortlaute mitgeteilt, während die preußische Ausführungsberordnung vom 28. Oktober 1918 in einem Anhang abgedruckt ist. In diesem sind auch die Verordnung über Maßnahmen gegen die Kapitalabwanderung in daz Ausland vom 21. Nevember 1918 und die Verordnung uͤber die Post⸗ und Telegram müberwachung im Verkehr mit dem Augzland vom 15. Nopbember 1918, die die neue republikanische Reichsregierung erlassen hat, wiedergegeben. Der Kommentar kann mit seinem reichen Inhalt als zuverlässiger Berater in den keineswegs einfachen Rechts⸗ fragen des Stenerfluchtgesetzes dienen.

Wie dem ersten Kriegssteuergesetz vom 21. Juni 1916 und dem zweiten vom 26. Juli 1918 „Sicherungs“⸗, „Sperr“ oder Rück⸗ lage ⸗⸗Gesetze vorausgingen, die die Erwerbsgefellschaften mit juriftischer Persönlichkeit zur einstweiligen Sicherstellung des Reingewinns in der doraussichtlichen Höhe der zu erhebenden Steuer zwangen und auch der „Steuerflucht. der Einzelpersonen gewisse Schranken zogen, um eine Schmälerung des steuerlichen Aufkommens hintan— uhalten, so sind auch bereits Vorläufer der künftigen Kriegs. . ebung bejw. „Generalfinanzreform! in Gestalt von , Sicherungsinaßnahmen erschienen, für die den der— zeitigen politischen Machtverhältnissen entsprechend die Form der ‚Ver⸗ ordnung mit Gesetzesktaft“' gewählt worden ist: Für die Aktiengesell⸗ schaften, Kommanditgesellschaften auf Attien, Gejellschaften m. b. H. eingetragenen Genossenschaften und Berggewerkschasten erließ der alt „Reichsregierung“ waltende Rat der en er ler die Ver- ordnung über Sicherung der Kriegssteuer vom 15. No⸗— dem berg 18 und für die Einzelpersonen in Ergänzung des Gesetzes gegen die Steuerflucht vom 265. Juli 1915, das sich gegen die sub— jektive Steuerflucht, d. b. die Auswanderung des Steuerpflichtigen wandte, die ein Veibot auch der objektiven Steuerflucht, d. b. der Abwanderung des steuerbaren Kapitals enthaltende Verord« nung über die Maßnahmen gegen die Kapital abwanderung in das Ausland vom 21. November 1918. Diese die Sicherung der neuen Kriegssteuer der Ge sellschaften und der Einzelpersonen behandelnden Verord⸗ nungen mit Gesetzeskraft werden in einem Buche ausführlich erläutert, das unter dem Titel Die Sicherung der neuen Kriegs⸗— steuer (Verordnungen vom 15. und ö o vember 1913) Rechttanwalt Dr. jur. Fritz Koppe und Schriftleiter der Deutschen Steuerzeitung Dr. rer vol. Paul Varnhagen in Berlin herausgegeben haben (9tz Seiten, Industrie verlag Spaeth u. Linde, Berlin, geb. 3 ). Insbesondere werden die Vorschriften über eine 80 o/ ige Rücklage aus dem Mehrgewinn der Gesellschaften, über das Verbot fingierter Konten, über die Aufdeckung des Bank. und Spargeheimnisses, über die Ueberwachung der Schließfächer und über die Steuermaßnahmen egen die Kapitalflucht erschöpfend erörtert. An die Erläuterungen .. sich eine äbersichtliche Zusammenstellung der Gesetzestexte, die mäß den verschiedenen in den neuen Verorbnnngen ich finden den

erwersnngen beachten sind, und an diese eine Meihe vie geen, wirt en en r n,! PMustecbesspiele an. 8