1919 / 16 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Jan 1919 18:00:01 GMT) scan diff

Ist die Berechnung des Grenzwerts auf die angegebene Weine Nicht möglich, so ist er aus dem Marktpreis der Ware am Ver⸗ sendungẽorte zuzüglich der Fracht, Versicherungs- und sonstigen Testen bis zur deutschen Grenze zu ermitteln

. 4 X; Yer rr or 5 a7 A4 E. C23 Mare 5 ** ö; 8 R M Die Anmeldung erfsfegt durch en Warenfübrer oder den Ver⸗ . 87 8 5. * 2 8. 2 8 1

sen der oeet den Absender mittels Uebergabe des Anmeldescheins an Mm rwe IL Ref ei , , 1 k 2 . 4 82 814 Tie An:nelde 1x ug. 223 A 121 8 1 1chieden sẽ nachdem es ch num die Ausstubr ven Warten aus dem fieien Verkebre des Zollgebteis 1 5 errwern! * —xor 23 v I. a7 5. * Gußer Luremburg! oder um Ausfuhren unier Zoll- oder Sieuer⸗ 2 . . ;

i 23 i ö . 6 überwachung aus dem Zollgebiet (außer Luremburg), den Freibezirken,

den Zollausschlüssen und dem nreiba Talle sin or * ag mn f . 1

ersteten Falle sind Vormrscke nack Muster der Anlage l, im anderen ? w . ö . nde

Falle Vordrucke nach Muster der Anlage 11 *) zu veiwenden.

5 1 Mr 112 . 5 pr 28 134 im bu 7 Für die Anmeldung der über die nach Luxemburg zur

. = r* 5 3 2 en Hamburg handelt. Im

errichlen.

Die Zoll, und Steuerbegleitrpapiere dienen für die Ausfubr von Waren aus dem Zollgebiet laußer zZuremburg) nicht mebr als statistische Anmeldescheine.

Bei der Ausfuhr von Waren mit der Post sind staft der Doppel ker Zollinhaltsertlärungen bis auf weiteres ebenfalls Ausfuhranmelde scheir e nach Muster der Anlage L oder 113) zu verwenden.

Die allgemeine Gattungsbezeichnung ist bei diesem Verkehr nur dann zulässig wenn in einer ei geschrebenen Briefsendung, einem Briefe oder Kästchen mit Wer angabe oder in einem Patet oder in ö. Wertbrief oder Packstück mehr als zwei verschiedene Waren enthalten sind.

.

FJ n , Rr r,. ö 3 M ; ;

Bei der Ausfuhr von Waren im zol amtlichen Vormerfverkebr, außer im Veredelungsperkebr, ist die allgemeine Gattunge bezeichnung

zu lässig. Als Wert ist vorläufig der Grenzwert schätzungsweise anzu⸗ geben. Bleiben diese Waren ganz oder teilweise im Ausland, se ist

ber Anmeldeschein dem Versender zur Vervallitändigung zurückzugeben, rder es ist ein ordnungsmäßig ausgefüllter Anmeldesckein von idm einzuziehen.

8

3 durch Mitteilung ton Durchichnittswerten gestatret ist, baden außer diesen Werten am J0., 20. und letzten jedes Monats die Fafturenwerte ihrer Auslands sendungen in dem abgelaufenen Zeitabschnitte nach Abzug aller Skomi ländermweise anzumelden unter Angabe der vereinbarten Wäbrung, der Zablungs ziele, der Zablungsorle und der etwa vereinbarten Um— rechnungsturse. 8 8

Die Ausstellung de es Ware ob. Als Versender in derjenige anzu eben, ür dessen Rechnung ein Ffrachtvert ag abgeschlossen wird. Wohat der Veilender im Sinne porsffehender Bestimmung im Ausland, so ist der Ausfuhranmelde⸗ schein auszustellen:

a) wenn es sich um eine im Inland nicht bearbeitete aus ländische Ware handelt, die während ibres Aufe thalts im Deunschen Reich (außer Helgoland und den badischen Zoll— ausschlüssen) ständig im Eigentum eines Ausländers war, von demjenigen, der die Ware im Besit oder Gewahrsan hatte (Lagerbalter, Spediteur, Frachtführer usw.),

b) in allen anderen Fällen von dem inländischen Verkäufer oder Lieferer der Ware.

Der Absender das ist derjenige, der durch Aasstellung des Frachtbriefs Kannossements (Seefrachticheins) uw den Frachtrertrag abichließt, sonach der Spediteur, wenn er Absender ist, ist vervflichtet, die Fracht-, Versicherungs- und senstigen Kosten vom Lieferungsorte bis zur dentschen Grenze in cie Aume descheine einzutrauen.

Der Aussteller hat in dem Anmeideschein zu versichern, daß die Angaben. darin nach bestem Wissen und Gewissen gemacht sind, und ibn sodann mit Ort und Tag der Ausfertigung sowie mit deutlichem Stempelabdruck seiner Firma und außerzem mit seiner Unterschrijt zu verseben. Dies gilt auch jür den Spediteur, wenn et Absender ift. Auch die Namen der verkaufenden (liefernden) Firma und der auzländtschen Empfangsfirma müssen in deutlicher Schrift angegeben werden. Hat der Verkauf die Lieferung) für fremde Rechnung

deullich anzugeben. 39

Jar Anmeldung, sowobl der Uusfuhr in den Freibafen Damburg alg auch der endgülligen Ausfuhr aus diesem Gebiete, sind Vordrucke nach Muster der Anlagen G und 11 zu verwenden.

Beim Ausgang in den Freihafen Hamburg abgegeb ne Anmelde⸗ scheine über Waren, die durch den Freihafen Hamburg nach dem Ausland durchgeführt werden sollen, dienen auch zur Anmeldung dieser Waren bei ihrem endgültigen Ausgang aus dem Freihafen.

5 160

Werden Waren aus dem deutschen Zollgebiet (außer Luxemburg; sber einem Zollausschlusse (mit Ausnahme des Freihafens Hamburg seewärts duich das Ausland nach einem dieser Gebiete (Zwischen— auslandsvertehr) nicht mit Zollbegleitpavieren, sondern mit besonderen statistischen Anmeldescheinen verendet, so sind diese Scheine, wenn bie Durchfuhr durch ein fremdes Land und nicht ausschließlich über Ser erfolgt, in doppelter Ausfertigung auszustellen. In beiden Aus— fertigungen muß der Wiedereingangsort angegeben werden,

Bleiben die mit der Besnmmung zut Durchfuhr durch das Aus⸗ land und Wiedereinfuhr angemeldeten Waren ganz oder ileilweise im Ausland, so bat der Versender oder sein Vertreter innerhalb der ersten acht Tage nach dem Eintritt der veränderten Bestim mung über die im Ausland veibliebenen Waren einen Ausfuhranmeldeschein nach Muster der Anlagen J oder 11 auszustellen und an die statistische Anmeldestelle beim Grenzausgang zu senden. In dem Ausfubr— anmeldeschein ist auf die ursprüngliche Anmeldung in Zwischen— autzlandsverkehre hinzuweisen.

811

Die Anmeldescheine für die Ausfuhr sind dem Statistischen Reichs amt von den Aumel eüellen taglich, die monatlichen oder virrlesjäbrlichen Ucbersichten äber als Schiffsbedarf auf ausgehende fremre Schiffe verbrachte Waren alsbald nach ihrem Abschluß die Ausfubenachweisungen über die im kürinen Grenzvertehr ausgeührten, mündlich angemeldeten Waren am 10., 20. und letzten jedes Monats einzuienden. ;

Die über Ausfuhren im zollamtlichen Vormerkverkehr (außer Ver delungk verkehr vorläufig ausgestellten Ausfuhranmeidescheine bleiben bei der statistischen Anmeldestelle.

812

Bis auf weiteres können die Angaben in den Ausfuhranmelde⸗ scheinen auch für Währungszwecke sowie für Zwecke der Verhinderung der Steuerflucht oder der Kapitalabwanderung in das Ausland ver— wendet werden.

5 15

Den Oberbeamten der Zollverwaltung und der mit den statistischen Eibekungen sonst betrauten Stellen sind die auf den Vertanf, die Lieserung oder Versendung der nach dem Ausland ausgeführten Waren bezüglicken (Ge chäftsbücher und Geschästspapiere auf Verlangen zur Einsicht vorzu egen.

5 14 Wer die in den S5 1 bis 10 vorgeschriebenen Anmeldungen untersäßt oder in den A. meldungen vorsaäͤtzlich oder fabrlässig un, richtige oder unvo ständige Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis zu jehntausend Mark bestrasft.

„Die Anlagen sind bier nicht abgedruckt.

3 Anmeldescheins liegt dem Versender der e

Ist cie Ausfuhranmelsung unterlassen geer unrichtig vYer undoll ständig abgegeben, in der Absicht, eine inländische Steuer I hinter ziehen, fo' kann auf Geldftrafe bis zu einbunderttausend Mark und auf Gefängnisstrafe bis zu einem Jabre oder auf eine dieser Strafen ertannt werden! In dem Urteil sind die Vermségenswerte, auf die sich die strasbare Handlung beiiebt, für dem Reiche verfallen ju er⸗

892

24 * 59141 * 3 8 ** sere Fänge vr 8 Die Strafverfolgung und die Strafoollstreckung wegen Zuwider— * 2 7 . 2 2 X

bandlungen im Sinne des z 14 Ads. 1 veijäbren in einem Jabre,

2 2 . 58 1 1 en * 1 Des ] 1 2m mn. 25 uwiderhandlungen im Sinne des z 14 Ab. 2 in drei Jakren.

Soweit die Bestimmungen dieser Verordnung nicht entgegen stehen, bleibt das Gefetz beireffend die Stanistit des Warerverkehrs mit dem Ausland, vom 7. Februar 1906 nebst den Ausführungs⸗ bestimmungen und den Dienstvorschriften dazu in Krart.

817 Die Vordrucke zu den Anmeldescheinen für die Ausfubr zollfreier Waren (Anlage 3 zu den genannten Aus fübrungebestimmungen) und fie Dorpel der Zellinhaltsertlärungen dürfen bis zum 31, Mätt 1919 verwendet werden, wenn die jetzt weiter erforderlichen Angaben in übeisichticher Weise darin eingetragen werden können. 513

Die Ausführungsbestimmungen zu dieser Verordgäng

rem Reichswirtschasts ant und rom Reicheschatzamt erlassen.

werden

819 69 M 18 ö 734 1h re Diese Verordnung hat Gesetzeskrast. Sie mitt am Tage ihrer

rr, ; f Verkundung in Kiaft.

Berlm, den 15. Januar 1913. Die Reichs regierung. Ebert. Scheide mann.

Verordnung,

betreffend Abänderung des Geseßes über die Fest⸗ stellung von Kriegsschäden im Reichsgebiete, vom 3. Juli 1916 (Reichs-Gesetzbl. S 675).

Vom 4. Januar 1913.

Der Rat der Volksbeauftragten hat mit Gessetzeskraft solgende Verordnung erlassen: . 3 . Der S 18 des Gesetzet über die Früstekung den Kriege schaden im Reichsgebiete vom 3. Juli 191tz (Reichs- Gesetzbl. S. 670) erhält folgenke Fassung:; . .

Scewent in einem reich, oder landesrechtlich geordneten Vorent— schädigungs verfahren Kriegeschäden bis zum Betrage von dreitausend Mark im Wege der Einigung mit dem Geschädigten jestgestellt sind oder werden, behalt es bierbei sein Bewenden.

582 trilt mit

*

Diese Verordnung dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 4. Januar 1919. Die Reichs regierung. Ebert. Scheidem ann. Der Staatssekretär des Innern.

Dr. Preuß.

Bekanntmachung, betreffend die Verlängerung der Priöritätsfristen in Norwegen. Vom 18. Januar 1919.

Auf Grund des 8 1 Abf.? der Verordnung des Bundes⸗ rats, betreffend die Verlängerung des im Aftikel 4 der revi⸗

j . ; 7 ) * z 213 staitgefunden, so sind auch Name und Wohnort des Auftraggebers dierimn Partser Usbekelnturs! zum Schuß des, g, erblicken

Eigentums vom 2. Juni 1911 vorgesehenen Prioritätsfriften, vom 7. Mai 1915 (Reiche⸗Gesetzll S. 272) und im Anschluß an die Bekanntmachung vom 19 August 1916 Reiche Gesetzbl. S. 1076) wird hirroarch bekannt gemacht, daß in Norwegen für Patente die bezeichneten Fristen zugunsten der deutschen Reichsangehösrigen weiter bis zum 30. Junt 1919 verlängert sind. Berlin, den 18. Januar 1919. Der Reiche kanzler. In Vertretung: Dr. von Krause.

Verordnung, betreffend den Bergbau. Vom 18. Januar 1919.

1. Bis zur gesetzlichen Regelung einer umfassen den Beeginflussung des gesamten Kohlenberabaues durch das Reich und bis zur Festlegung der Beteiligung der Volksgesamtbeit an jeinen Erträgen Soziali— sierung werden sosort für die einzelnen Bergbaugebiete Reichs⸗ bevollinächtigte einannt. Die Einennung erfolgt durch die Reichs regierung im Einvernebmen mit dem zuständigen Bundesstaat und unbeschadet dessen sonstiger Aufsichte befugnisse. Unter den Reichs— bevollmächtigten muß sich je ein Vertreter der Unternehmer und der Arbeiter befinden, die von der Reichsregierung auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der denischen Atbeilgeber, und Arbeitnehmer- verbände (Reichsanzeiger vom 18. November 1918 Nr. 273) ernannt werden.

Aufgabe dieser Bevollmächtigten ist es, alle wirtjchaftlichen Vor

gänge auf dem Gebiet der Kohlenförderung, des Absatzes und der Verwertung der Koblen fortdauernd, auch hinsichtlich der Preis—

bemessung zu überwachen.

2. In allen Betrieben, in denen auf Grund der Berggesetze ständige Arbeiter usichüsse bestchen, sind vorbehaltlich des 3 12 der Verordnung vom 25. Deiember 1918 (Reichs- Gesetzhl. S. 1456 f5.) unverzüglich solche Ausschüsse (Zechen! oder Bergwerksräte) aus der Mitte der Arbeiter dis Betriebs in unmittelbarer und geheimer Wahl, nach den Grund'ätzen der Verhältniswahl und nach näherer Maßgabe der Vorschriften der Verordnung vom 23. Dejember 1918 zu wählen.

Eine Wahl von Arbeiterausschußmitgliedern durch Sicherheits— männer findet nicht mehr statt; die einschlägigen landesgesetzlichen Bestimmungen treten außer Kraft. Die landeggesetzlichen Be— stimmungen über die Wahlen und Befugnisse der Sicherheitsmänner bleiben in Geltung.

3 Neber eine Vertretung der Arbeiter- und Angestelltenaus. schüsse zusammengehöriger Bergwerksgebiete wird eine Verordnung im Sinne des nicht zur Erledigung gelangten Arbeits kammergesetzes Reichstagsdrucksachen 13. Legislaturperiode Nr. 1490 ergehen.

Berlin, den 18. Januar 1919.

Die Relchsregierung. Ebert. Scheidemann.

Auf Grund des 8 18 Abs. 4 des Darlehnskassengesetzes vom 4. August 1914 (RGBi. S. 340, wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß am 31. Dezember 1918

TDarlehnstassenscheine um Betrage von 12 623 200 90 t

ausgegeben waren. Hiervon befanden sich 10 109 200 0090 im freien Verkehr. Berlin, den 16. Januar 1919. Der Staate sekretär des Reichsschatzamis. In Vertretung: Schroeder.

Berichtigung.

Im 8 14 Ads. 2 drr Verordnung über die Einstellung, Entlassung und Entlohnung gewerblicher Arbeiter während der Zeit der vwirtschaftlichen Dem obil⸗ machung vom 4. Januar 1919 Reicht S setzol. S. 8: Nr. 8 des n n,. vom 10. d. M) ist stait „z 1* zu setzen .

Als Radbauart, bei deren Verwendung gemäß Ziffer 1 der Bekanntmachung, betreffend die Regelung des Vert hig mit Kraftfahrzeugen, vom 13 Dezember 1916 Reichs Gesetzbl. S. 1408) für Personenkraftfahrnuge Befreiung van der Var⸗ schrift der elastischen Bereifung gewahrt werden darf, ist außer ben in früheren Bekanntmachungen behandelten Radau ten ferner diejenige der Fuma Lauterberger Blechwarenfabr it Rudolf Züchner C Co in Bad Lauterberg im Harz bis auf weiteres zugelassen worden.

Beschreibung des Rades:

Der Laufkranz ist aus geflanzten übereinander gelegten und zusammengepreßten Blättern aus Papier, G webe, Leder, Metallfolien oser dergleichen zusammen gesetzt und im Felgen⸗

kranz unter Umfassung seiner Unterseite durch die Felgen⸗ gewulste befestigt.

Die Blätter sind an der Unterseite flach zugeschnitten, so daß zwischen dem Laufkranz und dem Felgen⸗ grunde ein beiderseilt der mütleren Radehene liegender Hohl⸗ raum entsteht

Berlin, ben 13. Januar 1919.

Reichs amt des Innern. JF. A.: Dam mann.

.

Bekanntmachung.

Nach 55 2, 3 und 5 der Fernsprechae bühren orbnung vom 20 Dezember 1699 (Reichsgesetzfl S. 711) erhöht sich vom 1. April 1919 ab die jahrliche Pauschgebühr fur An— schlüsse an das Orts-Fernsprechnetz in Berlin⸗ Weißensee von 150 auf 169 6 und die jährliche Grund⸗ gebühr von 60 auf 75 6 ie an das genannte Fernsprech⸗ . angeschlossenen Teilnehmer sind, soweit sie von dieser r⸗ höhung betroffe« werden, bis zum 1. März berechtigt, ihre Anschlüsse zum 1. April 1919 zu kündigen.

Berlin C. 2, den 18. Januar 1919.

Oberpostdirektion. Vorbeck.

Belau ntmachung.

Das Verzeichnis der öffentlichen Blätter, die für Bekanntmachungen aus dem Handels- und Genossen-⸗ schafts register bestimmt sind (Besondere Beilage zu Nr. 307 vom 31 Dezember 1918) ist dahin zu berichtigen, daß

I) bei dem Amtsgericht Göpenick die Niederbarnimer Zeitung“, auch ju Veröffentlichungen für Firmen bezw. Genossenschaften in Hessenwinkel und Schöneiche benutzt wird,

2) bei dem Amtsgericht Crefeld zu Veröffentlichurgen aus dem Handelsrengister und bei größeren Genossenschaften die Kölnische Volt Zeitung“ hinzutritt,

3) das Amtsgericht Curhaven zu Veröffentlichungen an Stelle des eingegangenen Euxhavener Tageblaits“ die „Neue Zeit“ ju Guthaven bestimmt hat,

4 das Amtsgericht Nürnberg zu Veröffentlichungen aus dem Genossenschaffgregister bestimmt hat für die Amtsgerichte bezirke Nümn⸗ berg; ‚Fränkischer Kurier! zu Nurnberg Altdorf. Altdorfer Boten“, Gräfenberg: „Forchheimer Tagblatt“, Hersbruck: „Hersbruck-Laufer

Wochenblatt“, Hilpoltstein: „Hilpoltsteiner Wochenblatt“, Lauf: Laufer Tagblatt“, Roth: „Rother Volke zeitung“, Schwabach:

Schwabacher Tagblatt“,

5) die Veröffenlichungen der sächsischen Amtsgerichte in der Sächsischen Staats zeitung“ statt in der „Leipziger Zeitung“ iu er⸗= folgen haben.

Bekanntmachung.

Die am 26. Nevember 1917 angeordnete Liquidaiion des den britischen Stagtsangehörigen Ludwig und Wilhelm Grabert gehörenden Elettrizitätewerks Hu sau, Oberamt Calw, ist beendet.

Stuttgart, den 15. Januar 1919.

Württembergisches Arbeitsminlsterium.

Bekanntmachung. . Wir bringen zur öffentlichen Kenntnis, daß durch Verfügung vont . Oktober 1818 dem Fabritanten Emil Robert Riede! hier, Rosental Nr. 6, der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs und des Kriegsbedarfs, wozu auch der Handel mit Nähfäden und Baumwollgespinsten gebört, auf Grund von 5 1 der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 25. September 1515 wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden ist. Meerane, den 14. Januar 1919.

Der Stadtrat. Stadtrat Dr Görner.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 10 des Reiche ⸗Gesetzblatis enthält unter

Nr. 5641! eine Bekanntmachung über die Aufhebung der Verordnung über Guthaben türkischer Staatsangehöriger in Deutschland, vom 15. Januar 1919, unter Nr. 6642 eine Verordnung zur Sicherung der Leistungs— sähigkeit der Krankenkassen, vom 13. Januar 1919, und unter

Nr. 6643 eine Verordnung zur Ergänzung der Verord— nung über Geschäfggang und Verfahren der Schiedsgerichte für Angestellten versicherung vom 21. Juni 1913 Reichs⸗ Gesetzbl. S. 329), vom 13. Januar 1919.

Berlin W. 9, den 18. Januar 1919.

Postzeitungsamt. Krüer.

Preußen,

Der bisherige Kaiserliche Geheime Regierungsrat und greisdirektor in Hagenau Dr. Kurt Jer scch ke ist zum pteußischen jiegierungs rat ernannt.

Die preußische Regierung hat die Wahl des Partessekretärs geinert zum Stadidirektor der Staßt Hannopoer mit der Amis— eichnutng Oberhbürgermeister bestãtigt.

Die preußische Regierung hat dem Geheimen Oberbaurat und dort agenden Rat im Maine um der Sffentlichen Arbelten Richard Saran in Berlin die nach gesuchte Entlassung aus dem Siaatsdienste mit dem gesetzlichen Ruhegehalt zum J. Aprll Y9yl9 erteilt.

——

Ber ordnung

über die Bildung einer vorläufigen Provinzial— versammlung für die Provinz Ostpreußen.

Vom 17. Januar 1919.

Die Prenßische Regierung versrdnet mit Gesetzes kraft, was folgt 5.

Für die Pteodinz Qstpteußen wird eine vorläufige Provinzial rersainmlung gebilget. Sie hat die Aufgabe, im Eintlang mit den nere nungein der Reichsregierung und der preußnchen Staatsregierung bie Inleressen det. Pro ding wahrzunehmen und den Nationalversamm lungen die Wünsche der Provinz hinsichtlich der Regelung ihrer Ver zanisse vorzulegen. ö

Die Provinzialpersammlung besteht aus den Vertretern der Provinz in der deutschen Nattonalversammlung und der preußischen Landes versammlung.

S 3.

Zwei Tage nach Feststellung dez Wahlergebnisses zus deutzchen Natsonalversammlung treten deren in der Previn gewäblte Mit⸗ eder in der Provinzialhauptftadt zusammen, wählen das Büro der Her nil alversammiung und setzen dessen Geschäftsordnung selbständig sest. Nach Hinzutritt der in der Pzorninz gerwäblten Müglieder der preußischen Landen bersammung bestellt die Propinzalversammlung einen stänt igen . aus 5 biß 9 Mitaliedern, welcher dle laufenden (Geschäfte zu besorgen hat.

3 4

Der Oberrrdsident der Arpp nz fungiert als staatlicher Krommssar in Einne der Propinzialordknung. (40 beruft die Propinzial. persammlung nach vorheriger Justünmung der Regierung, su ost es die Geschäfte erfordern. ö ꝛ;

*. Die Kesten der Versammlung trägt der Provinzialverband.

8 6. Dlefe Verordnung tritt mit ibrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 17 Januar 1919. Die Preußische Regierung. Hirsch. Graun. Gugen Grnst.

Haenlsch. Südekum. geft.

Dem Wasserwerk Borghorst⸗Burgstein furt, G. m. b. H. in Borghorst. Kreis Steinfurt, wird auf Grund bes Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S MI) hiermit das Recht verliehen, zur Herstellung neuer Brunnen zweck Versoraung der Ortschaften Borghorn und Burgsteinfurt mit Tiinkwasser das dem Kötter Heinrich Overbeck und dessen Kindern in Emgbetten gehürige Grundstück der Gemarkung Emsdetten, Kreis Steinfurt, Kartenbl. 28, Parzellen Nr 21, in Größe von 1 ha 81 a 40 qm im Wege der Enteignung , oder, soweit eg auzreicht, mit einer dauernden eschtänkung zu belasten. . ;

Berlin, den 14. Januar 1919. Im Namen der Preußischen Regierung. In Vertretung: G. Ernst.

22

Rin isterium ür Handel und Gewerbe.

Das ordentliche Mitglied des Landesgewerbeamts Ge— helmer Regierungsrat Dr Kühne in Berlin ist zum Geheimen Regierungsrat und vortragen den Rat im Ministerium für Handel und Gewerhe ernannt worden.

Zum 1. Januar d. J. sind die Gewerbeinspektaren Vasmuht von Essen (Ruhr) nach Brieg, Schirm er ven Münster nach Wütenberge a G, Gebhardt von KRerlim⸗ Lichterfelde nach Unna, Dr. Beyer von Berim nach Lyck und Szezepanski von Duittzurg nach Köslin versetzt und mit der Verwaltung der Gewerbeinspeflionen in Brieg, Wittenberge a. E. Unna, Lyck und Köslin beauftragt worden.

Der Gewerbeossessor Tourmann in zum 1 Januar d 9. don Neffe nach Bielefeld versetzi und der Gewerbeinspektion Bielefeld altz Hilfgarbeiter überwiesen worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Semänen und Forsten.

Dem Direktor der landwirtschaftlichen Versuchsstation Dr. phil Kurt Bieler in Posen ist das Präditat Professor beigelegt worden.

RMinisterium för Wissenschaft, Kun st ung Uslksbildung.

Der Privatdozent an der Technischen Hochschule Berlin BProösessor De. Löffler ist zum ordentlichen Honorarprofessor in der Abteilung für Maschineningenieurwesen dieser Hoch= schule ernannt worden.

Der bisherige Oberlehrer am Realgymnasium zu Ahr, weiler Conrad ist zum Kreisschulinspeltor in Zell a. . Mosel ernannt worden.

Die Wahl des Oberlehrers Schreiner an dem Goethe Ihmnasium in Frankfurt a. M. zum Direktor des Gymna⸗ siumz in Fürstenwalde, Spree, ist beslätigt worden.

Im Anschluß an den Erlaß vom 18. März 1912 VL I I6413.

Zu der zwischen ber Preußlschen und der Sachsen— wehr fg ch me, n,. ,, Vereinbarung wegen gegenseitiger Anerkennung der Versetzungtz⸗ unp Abaangeszeugnisse höherer Lehranstalten für die weibliche Jugend' i das stäbtische Lyzeum in Apolda nachzutra gen

Berlin, den 13. Januar 1919.

Der Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. Im Auftrage: Müller.

13 P = a nn tm .

Der Firma die ibr unterm H. Handel mit Leben erteilt worden.

. . Kunilau, den 15. Januar 1919.

Siegmund Berliner in Bnuzlan tst Grꝛtlaubnis zum wieder

3 ö . März 1917 ennogene

und F

ultermitieln

Der Landrat. von m ann.

Heng

Da? gegen 1) den Kaufmann Hans:;

mann Gustav 3iegler, beide in Gottbus we 5. Okiober 1917 ertassene Sandelsperbet

dom heutigen Tage wieder aulslgehoben.

Cottbus, den 13. Januar 1919. Di Pol ize; 1 1 H rygr5 2 8 **] Die Polizeirerwaltung. Dreißfert, Oberbürgermeister.

n nt m;,

*

——

Gekanntrn ach ung.

——

cd 2 3 . ü Dem Kaufmann Max Andtykowski, geboren am 29. März

g69 in' 3 ; 1869 in Bromberg, wahnhast in Frankfurt a.

M., sKtöiner⸗

Tie Vepeschen find zu richten an den Fachausschuß für die Maschineninduß rie Charloitenburg. (Schillerstraße 10), wohin auch dle sofortigen schrisnichen Bestätigungen mit Katalogen und Abbildungen zu nd.

Luf verschiedene r ͤ l

1düro el . heka mile

z Foch in T l r der his jetzt in Niko 1e ge uin e ut e Sol ten (etwa 25 000 Mann) sowie der in Halba Faicha befindlichen

deutschen Truppen und; fangenen durch die Entente in Angriff genommen wird, sobald die let ich ausstehende k einer lilerten Mächte emläuft. BPigher waren sämtliche zur Verfügung stehenden Schiffe für den Abtransport von Enientetruppen benötigt wochen. w Die Sozialisierungskammijision hat in einem Be⸗—

straße 4, wird hierdurch der Handel mir Gegenständen des täglichen

D Bols or z . S; 2252 ; Der Polizeipräsident. Dr. Sinzheimer.

——— ——

Bekanntmachung.

Dem Händlet Georg Erles, geboren am 31. Mai 1873 in Dilsbera, wohnhaft in Frankfurt a M., am weißen Stein h, Geschafiolotal ebenda, wird hierdurch der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs vom heutigen Tage ab wieder gestattet.

Frankfurt a. M., den 15. Januar 1919. Der Poellzeipvräsident. J. A.

Dr. Neuer.

Bekanntmachung.

. AUnterm heutigen Tage habe ich das hinsichtlich det Händlerin Gbeftau Ear oline Jochim s, geb. Robwedder, in Veide i. H. am 23. August 197 erlassene SGandelaverbot wieder aufgehoben. Die Kosten trägt Fran Jochims.

Heide, den 16. Fanuar 19139.

Der kandrat. Behncke.

c --

Bekanntmachung. Dem Käsebäcker Fosef Wolf in Borsum, dem ich auf Grund der Verordnung über Käse vom 20. Oktober 1916 in Ver. bindung mit 5 1 der Bekanntmachung über die Fernbaltung unzu— verlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 Len Be⸗ trieb geschlossen und den Handel mit Käse eiprsdukten unterlagt hatte, gebeich den Betrieb und Handel wieder frei. Hildesheim, den 17. Januar 1919. Der Landrat des Landkreifes Hildesheim. Heye.

Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverläsfiger won vom Handel vom 23. September 1915 be ich dem Kaufmann Hermann Hoffmann, Herlin, Johannisstraße 8, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuyer— laͤssigkeit in bejug auf diesen Handelsbetrleb untersagt. Perlin, den 15. Januar 19ltz. Der Polizeipräsident zu Berlin. FKriegzwucheramt. J. W: Dr. Pokrantz.

* M

Bekanntmachung.

Auf Grund des 8 ͤ' der Bekanntmachung det Bundesrats zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 1. Sep, tember 1915 (RGGl. S. 608) ist, den Metzgern Omnto Nagel und Gebr. Bebrer in Hetkingen der Metzger betrieb wegen Unzuperlässigkeit im Wiederbolungsfalle für den Umfang des Reiches wieder gesch!ossen worden. Die Kosten tragen die Vletzger.

Mernlg, den 14. Januar 1919.

Der Landrat. F. V.: Klein, Regierungzsassessor.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundegrateverorsnung vom 23. September 1816, hbetreßsend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (MöGl. S. 663) baben wir dem. Händler Hermann Büngener in Dortmund, Märtischestraße Nr. 270 durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel, mir Lebens mittein aller Art sowle mit sonstigen Gegenständen pertägltlichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug gaf diesen Handelsbetrleb un tersagst. Die Untersagung wirkt für das Reichtgebiet. Die Kosten der amtlichen Bekanntmachung im

Yteichsanzeiger und im amtlichen Kreisblatt sind von dem Betroffenen

zu tragen. Dortmund, den 16. Januar 1919. Lebens mittelpolizeiamt. Tschackert.

ö /// //

Aichtamtliches.

Deutsches Reich. Prensseu. Berlin, 21. Januar 1919.

Um bie vom Marschall Foch geforderten landwirt⸗ schaftlichen Maschinen und Geräte (100 Dampfypflug⸗ sätze, 6500 Säemaschinen, Höh0 Düngerstreumaschinen, 6h00 Einscharpflüge, Grab antyflüge, 12 50 Eggen, öh) Messer⸗ eggen, 2500 Stahlwalzen, 2509 Erotzkillwal en, 2500 Grasmah⸗ maschinen, 2500 Heuwender, 3000 Bindemäher) in kürzesser Zeit anschaffen zu können, werden von der Deutschen Waffenstillstan ds⸗ fommission alle Fab iken und Handlungen, die unter Benücksichti= gung des dringendften einheimischen Bedarfs verfüghare Be⸗ stände dieser Maschinen neu oder gebraucht in tadellosem Zu⸗ ftande besitzen. aufgefordert, telegraphisch bis zum 22. Januar zu melben mit Bindung an Prelg und Lieferzeit ö.

2. Zahk, Konstruktion, Fabrikat und Preise, ab. Fabrik bezw. ab Lager einschließlich bes nötigen Zubehörs lieferbar am 1. März 1919, .

b. Zahl und Preis ab Fabrik bezw. ab Lager der nach ihrer Ansicht für eine Gehrauchsdauer von 13 Mongten notwendigen und vorhandenen Ersatzteile pro Maschine, lieferbar am 1. März 19189, ; 2. Möglichkeit weiterer Lieferungen ad a und pb auf l. April, 1. Mai, 1. Zuni 1919.

mh Bl. S. 6635

schluß, der seinerzeit der Vresse im Waitlaut mitgeteilt worden 94 1 9 . .

ist, die Geundlage ihrer Acheit feste ämlich dahin, daß die Sozialisierung sich von allem Schematismus frei halten und daß Umfang und Form der Sozialisierung genau den ver schie denen

Verhältnissen der einzelnen Jusustrien augepaßt um die Produktion nicht zu beeinträchtigen. Wie „Wolffs Tele graphenbüro“ mitteilt, ergab sich bei dem burch die Eiklärung gewiesenen methodischen Vorgehen zuerst die Notwendigkeit, sich über den gegenwärtigen Zustand der Volks wirtschaft und die an anderen Stellen der geplanten Maß⸗ nahmen Aufschluß zu holen. In erster Reihe wurde mit den Vertretern der Kriegsrohftoffabteilung und des Demohil⸗ machungsamts die Frage besprochen, auf welche Weise sich der Staat in der Kriegswirtschaft bestimmenden Einsluß auf den Gang der Produktion und des Absatzes in den In⸗ dustrien verschafft habe; ferner die Frage näch dem Grade der Zusammen⸗ und Stillegungen und nach den G sichts⸗ punkten, die dafür maßgebend gewesen seien. Insbesondere beschäftigt sich die Kommission mit solchen Industriezweigen, in weichen das Mißserdälinis zwischen den vorhandenen Anlagen und den Möglichkeiten einer Beschäftigung beionderg groß geworden ist, so daß der Gedante eines Eingriff zum Zw ecke der Rationalisierung naheg legt wird. Da nan die Kommission bei Gelegenheit dieser Besprechungen erfuhr, daß in den Kreeisen der Inter ssenten bass Bestreben nach Auf— hebung der Kriegszwan swirtjchaft und damit nach Wieder herstellung des früheren unrationellen Zustandes im Wachsen sei, so reichte sie bei dem Rat der Volks reauftragten den aus⸗ füh lich motivierten Antrag ein, die Iwangsorganisationen im einzelnen Falle nur in Uebereinstimmung mit der Kommission abzuändern oder aufzuhben. Wenn auch keineswegs verkannt wenden darf, daß diese Organisationen nicht durchgängig fehler⸗

erden müssen,

frei, d. h. nicht nur nach den Grundsätzen der Rationalifierun w. *

konstcuiert sind, so bieten fie dennoch eine geeignete Handhabe zur Einwirkung auf die hetresfenden Produklionszweige im Sinne einer rationelleren Organssation. Da man sich im Reichs chatzzmt mit der Frage der Verstaattichung des Ver⸗ sicherun gswesens befaßt, so wunde diese Materie zunächst mit dem Vertreter des Reichs schaßamtes, später auch mit einer Reihe namhafter Interessenten sowie den Vertretern der Auf⸗ sichtsbehörden, der Konsumenten und mit heraorragenden theoretischen Fachleuten eingehend behan zelt. Im Vordergrund der Erörterung stand die Frage, ob und in welcher Form ein staatliches Versicherungsmonopol möglich und zweckmäßig fei. und ferner, ah und bis zu welchem Umfange ein solches miß einem Versicherun⸗szwang zu verbinden set. Dabei warde die Frage der etwaigen Ersparnis durch den Ausfall, der Lonkurrenz und die wichtige Frage des Auslandegeschäfts an der Hand umfassender Unterlagen erörtert. Die Beratungen über datz Versicherungswesen werden voraussichtlich binnen Kurzem abgeschlossen werben.

Die Hauptarbeit der Kommission wurde jedoch bisher dem arnehmsten Sozialisierungsproblem gewidmet, der Vergesells schaftung des Bergbautg. In täglich stattfindenden kontra⸗ dikiorischen Verhandlungen mit den Vertretern der Serg⸗ behörden sowie der Bandesstaaten, des Privatbergbaues, der Steigerschaft und der Bergarbeiter aus den verschiedenen Kohlencevleren, schließlich des Kohlensyadikats, des Kohlen⸗ großhandel und der Konsu menten, wurde nach einem gründlich durchdachten Plane das ganze Gebiet durch— forscht. Andeutungsweise galten die Erörterungen den Vor— zügen und Nachteilen des Staatsbetriebes gegenüher den Privatbetrieben in bezug auf den technijchen Fortschritt, in

beg auf die Verhältmisse der Angenellten und Arbeiter, auf die Arheitsleistung und schließ ich auf das Rechnunge— wesen; ferner den Schwierigkeiten, die der Siganisaton aus der Betriebsvereinigung mit den nachfolgenden P oduktiont⸗

siusen erwachsen; sodann den Fragen der Absatzorganisation und

schließlich den etwaigen Formen der Slaatstontrolle und der Beteiligung der Arbeiter und Angestellten an der Leitung und am Gewinn. Durch die Schuld der außerordentlichen Zeitumstände sind diese Beratungen noch nicht zum Schluß atdiehen. Jedoch hat die Kommission es schon jetz für nötig erachtet, daß durch einen deklaratorischen Akt das private Monopol an den Bodenschätzen gebrochen werde. Sie hat daher dem Rat der Volke beauf⸗ tragten den baldigen Erlaß einer Verkündigung empfohlen, durch welche das Eigentum der Nation an den mineralischen Bodenschätzen ausgesprochen, die Frage der Betriebtorgani—⸗ sation und der Estschäbigungsfom zwar noch näheren Ausführungsbestimmungen vorbehalten, dagegen die Ein⸗ wirkung des Staafes auf die gesamten technischen und wirt— schafllichen Verhälmisse der Industrie und die Beteiligung der Aibeiter und Angestellten an der Betriebsleitung grundsätzlich sichergestellt werden sollen. Die Kommission ist sich dabei bewußt, daß mit einer solchen Verkündigung eine Reihe von schwerwiegenden innen- wie außenpolitischen Fragen angeschnitten würde, die sich ihrer Zuständigkeit ent⸗ ziehen. Jedenfalls müßte die besondere Frage, ob Reichs- oder Staatseigentum, da sie in dem Eitwurf ofen gelassen ist, späterer Vereinbarung der interessierten Stellen vorbehalten bleiben Die nächsten Beratungen werden den folgenden Ge⸗ bieten gelten: weitere Zweige des Berg⸗ und Hüttenwesens, Energiewesen (Elektrizität und Wasserkraft), Latifundien und Forstwirtschaft, Kommunalisierung und Genossenschafiswesen (Bauwesen, Apotheken, Bäckereien, Schlächtereien usw..

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