1919 / 20 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 24 Jan 1919 18:00:01 GMT) scan diff

———

Gewerbe zweige 3 4 1 Sig Lide. oder Teile von Gewertet weige: n, . 29 1 Nr. für welche der Fachauzschu F ĩ ss

aft andie n 3 des Fachausschusses 2 , ö . 1 Bayern 18 Kleider und Wäschekonfekti— Fachausschuß für das Konfertions gierungsbeztrke Oberbavern, Niederbavern, München J gewerbe Schwaben 19 Kleider und Wösch k Fackausschuß far das Tonfektiond Regierungsbezirke Mittelfranken, Oberfranken, Nürnberg 20 8 * 1. . gen 1be (. Unterfranken, Oberpfal . . Sausweberei Jachausschuß für die Sansweberei Regie ungsberttfe Oberfranken und Nieder- Münchberg bar T Sach sen ' 6 * ; . 268. E. 21 Der ren 2und Frauen, Knol Fachautschuß für Kleiderkonsektlion Sachen.... ö Bautzen und Kinderkleider konfektion 2 Strumpf, und Stoffhant schub I Fachausschuß für Strumpf, Sachsen .. Ghemnitz Anfer igung und Herstellung Stoffba dschuh und Pbantasie⸗ von Woll. und Phantasie⸗ waren · Herstellung waren 23 Konfektionieten von Wäsche aus Fachausschuß für Wäschekonfek⸗ Sachsen ...... . Zw ickau gewebten, gewirtten oder ge⸗ tion, Stickerei und Sxritzen. strickten Stoffen, Schützen-, industtje . Blusen . Unterrock . und Schnar leib⸗Herstellung, Wäsche⸗ und Weißzeugstickerei, Garrinen. und Spitzen Herstellung Her— stellung von Belätzen, Jabors, Schleifen, Deglschen und äbn—⸗ lichen Crꝛeugnissen der Stickerer⸗ und Spitzen ⸗Kleinkonfektion Württemberg 24 Herftellung von Herren, Damen-] Fachausschuß für die Kleiderkon⸗ Württemberg... Stuttgart und Knabenkleidern aus Web— fettion ö. stoffen 2 Herxütellung von Wäsche aus Web- FTachausschuß für Wäschekonfek. Württemberg.... Etuttgart stoffen, von Schützen und tion und Lobrstickerei ͤ Korsetien sowie von Vorbang⸗ 3 Gardinen⸗ und Wäͤschestickere! 25 der sellung von Kleidern und Fachausschuß für Wirk- und Württemberg.... Stuttgart Wäsche aus Wirk- und Strick⸗ Strickwaren stoffen Baden 27 Kleider, und Wäschekonfektica, ] Unterländer Fachausschuß für die Landeskemmissärbenirte Karlerube und Mann, Mannheim Trikotagen und Segeltuc Kleider- und Wäichekonfektion, beim sowie der vaperische Reglerungsbezirk einschließlich der . Pfalʒ K von Trikotagen und Segeltuch . . ; ; 2B Kleider und Wäschekenfektion, Oberländer Fachausschuß jür die Landes lemmissärbeztrke Freiburg und Konstanz Konstanz Trikotagen und Se eltuch, Kleider⸗ und Wäschekonfektion, Dausweberei und Lohnstickerei einschließlich der Verarbeitung pon Trikonagen und Segeltuch ͤ sowie zur die Hausweberei und Lobnstickerei Braunschweig W Kleider. und Wäschekonfektion, J Fachausschuß für Kleider- und Brannschweigg .. .. Stadt Braun- Krawattennäherei, Stickerei Waäschekonfektion und ver⸗ schweig und ähnliches wandte Berufsarten

Verordnung

über die Verlängerung der Frinen des Wechsel' und Scheckrechts.

Vom 20. Januar 1919.

51 Im § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Ermächtigung dis Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen und über die Ver— langerung der Fristen des Wechsel⸗ und Scheckrechts im Falle kriegerlscher Ereignisse vom 4. August 1914 (Reichs, Gesetzbl. S. 327) werden die Worte „in Veranlassung kriegerischer Er— eignisse“ geftrichen. 52 Diese Verordrung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 20. Januar 1919.

Die Reichsregierung. Ebert. Scheidemann. Der Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts. Dr. von Krause.

Oeffentliche Bekanntmachung,

betreffend Rückgabe in Belgien und Frankreich beschlagnahmter Betriebseinrichtungen.

Nach den Bedingungen, unter welchen unsere Feinde am 15. Ja⸗ ruar 1919 die Verlängerung des Waffenstilstandes zugestanden haben, muß die deutsche Regierung binnen kürzester Frist alle industtiellen und landwirtschaftlichen Har r m, . jeglicher Art, wie ins— besondere Maschmen nebst Zubebör und Ersatzteilen, Kessel. Eisen—⸗ konstrukiionen (Hallen, Laufträne usm.), ganze Werkieile (Walzen straßen, Konverteranlagen, Ofenanlagen usw.), welche in Belgien und Frankreich für die deutsche Kriegswirischaft beschlaanahmt und nach Deuischland übergeführt worden sind, den feindlichen Staaten wieder zur Verfügung stellen.

An alle Besitzer solcher Betriebseinrichtungen ergeht hiermit im Auftrage des Reicheamts des nern die Aufforderung, bis spätestens 30. , 1919 der Reichsent⸗ schädigungskommiffion, Maschinenabteilung, Berlin vn 19 Viktoriastraße 34, jede dieser Betriebseinrichtungen einzeln auf besonderem Blatt nzeige zu machen und der Anzeige zwei gleichlautende Abschriften beizufügen. Zubebör und Exzatzteile sind beim Hauptgegenstand auf⸗ zuführen. Für die Anzeige ist feste s Papier in der Blatt⸗ grö5ße 295 185 em (z Folionormal) zu verwenden; für Lie beiden Abschruten fann Durchschlagpapier benutzt werden. Die An— zeige muß enthalten: . oz e;

1 Ursrrung der Betriebseinichtung (Name des früberen aus— ändischen Besitzers, Land, in dem und Ort, an dem der Gegenstand bejchlagnahmt werden ist); .

Y) jetziger Besiter, seine Anschrift, Standort des Gegenstandes;

3) Vermittlungestelle, zurch melche die Betriebseinrichtung he⸗ bogen wurde, unter Angabe der Beschlagnahmenummer usw. dieser Stelle (z. B. Fi. 54. BdFt M Nr. 301 usw.):;

4) an die Vermittlungestelle ge ahlier Kaufpreis;

55 Art und Abmessungen (Leistung) der Beiriebseinrichtung (4. B. . Breöbbänken: Spitzenhöhe und Drehlänge; bek Motoren: PX.

urenzahl usw.);

6) ungefähres Alter; ] ,

7) ungefähres Gewicht (chne Zubehör und Ersatzt eile);

8) Zubehör und Ersatzteile; . 8) falls betannt: Heisteller der KBetriebseinrichtun Maschinen Typ sowie eiwaige besondere Angaben über

B. Rückseite:

lo) Etwaige an dem betreffenden Gegenstand vorgenommene Umlauten. (Nähere Angaben hierüber): ĩ

1ILI jetziger Zustand ee en erbalten, noch voll gebraucht fähig, nur nach größerer kleinerer Reparatur gebrauchsfäbig, unbrauchbar);

12) desteben Einwendungen gegen die sofortige oder demnächstige Rückgabe gegen ange messene Entfchädigung an die deutiche Regierung? .

An alle Interessenten, die Betriebseinrichtungen noch im Besitz haben oder gehabt haben, falls der beireffende Gegenstand usw. nicht mehr vorbanden ist; . .

13) Verbleib desselben, gegebenenfalls Grund seiner Vernichtung (Flie gerangriff, Eyplosion).

Wenn' mehrere Betriebseinrichtungen in Frage kommen, ist außer den Einzelkarten mit der Anzeige eine Gesamt« aufstellung nebst zwei Abschriften vorzulegen.

Die gleiche Aufforderung ergeht an alle militärischen und bürger lichen Dienststellen, in deren Gewahrsam in Betrieben, in Parks, in Bergwerken, Hafenanlagen, auf Lägern, GEisenbahnen, Schiffen, Werften oder sonstwo sich derartige Betriebseinrichtungen belgischer oder französischer Herkunft befinden. Soweit diese Dienststellen wegen mangelnder Sachkunde außerstande sind, alle geforderten An— gaben zu machen, müssen wenigstens die bekannten oder leicht zu er⸗ mittel nden verzeichnet werden. ; ;

Dem Vernehmen nach sollen rheinische Großindustrielle, bei denen derartige Beiriebseinrichtungen von der Entente vorgefunden sind, trotz aller deutschen Pꝛoteste verhaftet und bereits zu schweren Strafen verurteilt sein.

Es liegt deshalb, um ernste Nachteile für den einzelnen, aber auch für die deutsche Volkswirt schaft, zu vermeiden, im Interesse eines jeden Be⸗ sitzers, die geforderten Angaben mit größter Ge— wisfenhaftigkeit und Beschleunigung zu machen. Die genaue Beachtung der Vorsichriften über Form und K der gewünschten Mitteilungen ist un⸗ bedingt geboten, weil andernfalls die Behörde außerstande wäre, die Arbeit binnen der von den i . kurzen Frist durchzufübren. Es ist mit dem Erlaß eines Gesetzes zu rechnen, in welchem die An— meltepflicht bei Vermeidung ober Strafen, die Enteignung gegen Entschäͤdigung zugunsten des Deutschen Reiches und . lose , n,, . Betriebseinrichtungen bei unterlassener Anmeldung vorgesehen werden wird.

Es wird empfohlen, Einschreibenꝰ ab⸗ zusenden.

Berlin, den 17. Januar 1919. Reichsenischädigungs kom mission. Der Piäsident. Dr. Hiek mann.

. B. bei

uart.

alle Briefe unter

Anschließend an die Bekanntmachung, betreffend Rück— gabe in Belgien und Frankreich beschlagnahmter Betriebseinrichtungen, werden alle Arbeiter- und Soldatenräte ersucht, die mit den Aufnahmearbeiten betrauten Herren in Anbetracht der ungeheuren Wichtigkeit in jeder Richtung zu unterstützen.

In a, Orten, wo die Arbeiter⸗ und Soldaten⸗ räte selbft die Aufsicht über derartige Betriebeunternehmen , führen oder Läger unter ihrer Aufficht halten, aben diese selbst die Aufstellung zu machen und Anzeige bei der Reichzentschädlgungskommission zu bewirken. Ein Verkauf der Maschlnen ift in keiner Weise zuläffig. Die gesetzte Fri

so kurz, daß er

für die Turchsührung dieser Arbeiten ist .

außerster Anspannung aller Kläste bedarf, zu lösen. ö. Berlin, den 19. Januar 1919. . . Der Zentralrat der deutschen soalistischen Repudlit. Leinert. Müller.

Bekanntmachung

über Aufhebung von Bekanntmachungen. Web, Wirk- und Strickwaren.

Vom 16. Januar 1919.

Auf Grund des Erlasses des Rates der Voltsbeauf tragten über n,. des Reiche amts für wirtschaftiche . machung ( Demobllmachungsamt) vom 12 November 191 (Reichs Gesetzbl. S. 1304) wird verordnet, was solgt:

Die Bekanntmachung des Bundesrats über, reis beschränkungen bei Verkäufen von Web⸗, Wirl⸗ und Strick⸗ waren vom 30. Mäcg 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 214) nebst Nachtrag vom 14 September 1916 Reichs Gesetzbl. S. 1022), die Bekannimachung des Bundesrats über Preis be chtän tun gen bei Verkäufen von Seilerwaren vom 21. Juni 1916 (Reichs⸗ Gesetbl. S. 545) sowie die Bekanntmachung des Dundegrais über das Verbot einer besonderen Beschleunigung des Verkaufs von Strick, Web⸗ und Wirtwaren vom 25. Februar 1916 Reichs⸗-Gesetzbl. S. 121) treten mit dem Tage der Ver⸗ . dieser Bekanntmachung außer Kraft.

Berlin, den 16. Januar 1919. Reichs amt fũr , Demobil machung. oe

be treffend

Bekanntmachung. Die am 4. Juli 1917 für die britische Firma Thomas G. Richardson, Hamburg, angeordnete Liguidation ist beendet. Hamburg, den 20. Januar 1919.

Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Sthamer.

Bekanntmachung. Vermögens der Firma Thomas G. Richardson,

*

Die Zwangserwaltung des Ralll Brolhers, Liverpool, Vertreter Hamburg, ist beendet.

Hamburg, den 20. Januar 1919.

Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Sthamer.

Bekanntmachung.

Herrn Moses Broder in Leipzig⸗-Lin dengu, Lurpben⸗ straße 28, ist die Wied erautsübung des am 20. Januar 1916 untersagten Handels mit Gegenständen des Kriegsbedarfs gestattet worden.

Leipzig, am 17. Januar 1919.

Der Rat der Stadt Leipzig. Dr. Ro tbe—

Bekanntmachung. Das im Reichsanzeiger Nr. 31 vom 5. Februar 1918 deröffentlichte Handelsverbot gegen den Kaufmann Paul Tschentscher in Leußsch ist zurückgenommen worden. Tschenticher hat nunmehr die Erlaubnis zum Handel mit Nahrungsmitteln (Kolonial- waren, Fischkonserven und Trockenmilch), jedoch unter Versagung der Herstellung im eigenen Betriebe. Leipzig, am 21. Januar 1919. Die Amtshaupimannschaft. J. A.:

Dr. Gelbhaar.

Bekanntmachung.

Die am 19. September 1918 von uns gegen die Händlerin Frau Christine Möĺt⸗er, geb. Schellbaas, in Gotha, Gerbergasse 5. a usgesprechene Ünterfagung des DVandels mit Obst und Gemüse wird biermit aufgehoben.

Gotha, den 14. Januar 1913.

Der Stadtrat. Lie bett an.

Bekanntmachung. .

Dem Handelsmann Max Zöllner in Jena ist auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 und der Ministerialverordnung vom 16. Oktober 1915 der Handel mit Fleischwaren aller Art und in ieder Gestalt wegen Unzuver. lässigkeit durch Verfügung vom 31. Dezember 1918 untersagt worden.

Jena, den 16. Januar 1919.

Die Polizeiverwaltung. Hädrich, Stadtrat.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern 14 und 15 des Reichs⸗Gesetzblatts enthalten:

Nummer 14 unter Nr. 6653 eine Verordnung zur Behebung der dringendsten Wohnungsnot, vom 15. Januar 1919, unter Nr. 6651 eine Verordnung über das Erbbaurecht, vom 15. Januar 1919, und unter Nr. 6655 eine Verordnung, betreffend Abänderung der Verordnung über Erwerbslosenfürsorge vom 13. November 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1305), vom 15. Januar 1919. Nummer 15 unter Nr. 6656 eine Verordnung über die Errichtung von Fach⸗ ausschüssen für Hausarbejt vom 13. Januar 1919, unter Nr. 6657 eine Bekanntmachung über Aufhebung von Bekanntmachungen, betreffend Web-, Wirk⸗ und Strickwaren, vom 16. Januar, 1919, und unter Nr. 6658 eine Verordnung über die Verlängerung der Fristen des Wechsel- und Scheckrechts, vom 20. Januar 1919. Berlin W. 9, den 22. Januar 1919.

Postzeitungs amt. Krüer.

Preußen.

Senat prãsident Kratzenberg bei dem Kammer—

'n PHerlin in zum Präsidenten des Landgerichts in i . ndgerichtedireftor Dr. Palm in Saarbrücken zum

( Landgerichts in Lüneburg und t rg nee, lib s Wicher in Posen zum Land⸗

ai in LZimburg a. S. ernannt. 4

; luß des Staatsministeriums vom J7. Februar ; . ö . Personen, deren Muttersprache die polnische 8b, Dazlich nicht als Beamte innerhalb der Provinzen gru⸗ und Posen sowie des Regierungsbezirks Oppeln

i ben, in dlese Landesteile versetzt werden sollen, wird

aufgehoben. ö. den 31. Dezember 1918. Hirsch. Braun. E. Ernst.

. . ] .

Firma F. Schichau in El bing wird auf Grund . , t das Recht verllehen, das zum Bau der Hochspannungs— lung von dem Kraftwerk an der Großen Amtsmühle in taunsberg nach dem Kraftwerk bei Pettelkau im Kreise uunsberg erforderliche Grundeigentum nötigenfalls im Wege Entekgnung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit er dauernden ges hr zu belasten. gerlin, den 11. Januar 1919.

Im Namen der Preußischen rn, zischheaen Oir sch. * Hoff. Braun.

Ju stizministerium. Der Rechltanwalt Dr. May Dörinkel in Bad Oeyn⸗

ösen ist zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts mm mit Anweisung seines Amtssitzes in Bad Oeyn⸗

nd . Rechtsanwalt Max Falkenfeld in Frankfurt a. O. n Jotar für den Bezirk des Kammergerichts mit Anweisung ges Ämtssihes in Frankfurt a. O. ernannt worden.

Dem Notar Dr. Witthoff in Ronsdorf ist der Amtsfitz Caln⸗ Deutz angewiesen.

Die Versetzung des Notars Roemer von Rhaunen nach In- Dent ist zurückgenommen.

Ministerium für Wissenschaft. Kunst . und ,,

Der Regierungsbaumeister a. D Ti . Oskar Hickfang ist . außerordentlichen Professor an der hnischen Hochschule in Hannover ernannt worden.

Bekanntmachung. Neine Anordnung vom 23. Mai vorigen Fahres, wodurch Gbeftau e Lg Przyvbyl, geb. Laschewski, in binghorst, Bülowstraße 15, der Handel mit Brot und Back- . af welteres untersagt wurde, hebe ich hierdurch e än, Dortmund, den 14. Januar 1919. Der Landrat. J. V.: Schule. Der Arbelter⸗ und Soldatenrat. Kleine.

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann Jürgen Siemsen, früher in Kiel, Annen Fe 9c, jetzt in i ne., wohnbaft, ist die Aufnahme nez Handelsbetrtebes mit Gegenständen des täglichen. warf wieder gestartet worden.

Kiel, den 7. Januar 1919.

Städtische Polizeibehörde. Dr. Pauly.

. Bekanntmachung. Gemäß 8 2 Abs. 2 der Bundesratsverordnung vom 25. Sep⸗ ber 1915 (RGBl. S. 467), betreffend Fernhaltung unzuverlässiger

sonen vom Handel gestatte ich hiermit dem Kaufmann Karl.

bet in Attendorn, Kölnerstraße, die Wiederguß nahme des unterm 8 Juli 1918 untersagten Handels mit Gegenständen täglichen Bedarfs, insbesondere Kolonial- und Manufakturwaren. Olpe, den 3. Januar 1919.

Der Landrat. Dr. Freusberg.

Bekanntmachung.

Dem Bächermeister Ernst Helslzr r hier, Breitestraße 21, e ich die Wiedereröffnung. seines durch Verfügung vom Oktober 1915 geschlossenen Bäckereibetriebes und die Wieder⸗ fab me dez ihm untersagten Handels mit Gegenständen des ichen Bedarfs vom 2. Februar d. J. ab wieder gestattet. Potdam, den 22. Januar 1919.

Der Polizeipräsident. von Zitzewitz.

——

9 Bekanntmachung. ie am 25. September v. J. gegen die Ehefrau des Bern⸗ 18 Heß ling“ in Fan r r erlasse ne An⸗ n 3. betr. Schließung ihres Bäckereibetriebes habe ich zu⸗ gen. Rauxel, den 13. Januar 1918. Die Amtsverwwaltung. Kuhn.

Di 3 Bekanntmachung. ef Die, Verfügung vom 1. Februar 1917, wodurch der Chefrau . Schwarz, . eborene Weber, in Steele, ] i mit Nahrung Hern ni bien und Gegenständen des täͤg⸗ edarfs untersagt worden ist, hebe ich hiermit auf. teele, den 14. Januar 1913.

Die Stadtpollzeverwaltung. Der Bürgermeister Schulz.

4

P Bekanntm ach nn g. 6

1 Unzuverlässigkeit ist dem Bäcker Albert Butbe zu ei ils n egsls r än Grund der Bundestatgoerordnung, Fernhaltung unzuverläsfiger Personen om Handel, die Weiter;

1 seines Bäckereibetriebes sowie jede Be— e 41 gung an derartigen Geschästsbetrieben unterfagt worden. Die Bekannt machungztosten hat der Betroffene zu tragen. Buer i. W., den 21. Januar 1919. Die Voltzei Pu s Die Polizeiderwaltung. Ruhr, Bürgermeister. *

ö Bekanntmachung.

Hemäß 31 der Bundesratsverordnung vom 23. Sevtember 19165, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, ist dem Konditor Peter MülsF'er und dessen Ehefrau Pauka geb. Noppen, Cöln, Wollküche 17. der Handel mit Gegen ständen des täglichen Bedarfs, insbefondere' mit

Nahrungs- und Lebensmitteln jeglicher Art, unter⸗

sagt worden. Die Kosten dieser Veroͤffentli s ie Ehe⸗ len. Miller n tren ser Veröffentlichung haben die Ehe

Cöln, den 15. Januar 1919. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Billstein.

ö Bekanntmachung.. Die Fitma Paul Meißner G. m. b. H. und ihr Geschäfts— führer Kaufmann Paul' Meißner in Oberbau sen, Rhld., Sedanstr. d9, sind durch die Verfügung der unterzeichneten Polizei— verwaltung vom 18. Januar 1919 mit dem heutigen Tage vo m Handel mit Lebens- und Futtermitteln aller Art sowie mit sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Perfonen hom Handel vom 23. September 1915 ausgeschlossen, unter Auferlegung der Kosten des Verfahrens. Oberhausen, den 18. Jauar 1919. * Die Siädtische Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Neikes.

R

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 25. September 1915 jur Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603) ist dem Kaufmann Kurt Jekat, Zoppot, Nordstraße 5

wohnhaft, der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit bis auf weiteres untersagt

worden. Zoppot, den 20. Januar 1918.

Die Polizeiverwaltung. J. A.: Dr. Laue.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 5 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter

Nr. 11729 eine Verordnung zur Abänderung der Ver⸗ ordnung über die Wahlen zur verfafsunggebenden preußischen Landesversammlung vom 21. Dezember 1918 (Gesetzsamml. S. 201), vom 21. Januar 1919.

Berlin W. 9, den 22. Januar 1919. Gesetzsammlungsamt. Krüůer.

Nichtaulliches.

Dentsches Reich.

Preußen. Berlin, 24. Januar 1919.

Zur Ablieferung der deutschen landwirtschaft— lichen Maschinen an die Entente wird von der deutschen Wa ffe nst Cllstands komm ission durch, Wolffs Telegraphen⸗ büro“ mitgeteilt: ;

Die Liste der zum 1. März lieferbaren landwirtschaftlichen Maschinen, die nach den in Trier getroffenen Abmachungen am 23. Januar in Spaa zu überreichen war, ist rechtzeitig abgegangen.

Bis zum 1. März ist im Prinzip ein Drittel von 58 500

Maschinen, d. h. also 19 500 landwirtschaftliche Maschinen, k liefern Infolge der sofort von der Deutschen Waffenstill— standskommission in engster Zusammenarbeit mit dem Fach ausschuß für Maschinen⸗Industrie und. der Landwirt- schaftlichen Betriebsstelle für Kriegswirtschaft in Angriff genommenen Organisationen sind zum 1. März bestimmt lieferbar 32 254 landwirtschaftliche Maschinen. Darsn ist der einheimische Bedarf genügend berücksichtigt, so daß eint Schédigung unserer Land— wirtschaft ausgeschlossen ist. Die Lieferung kann sosort ue n, werden Die Verhandlungen werden durch besondere deutsche Sach⸗ verständige in Spaa geführt. Wie im Abkommen bereits ausbedungen, können schwer lieferbare Arten von Maschinen gegen reichlicher vor⸗ handene ausgetauscht werden. So werden z. B. die Dampsfpflüge nicht in genügender Zahl lieferbar sein. Als Ersatz werden wir deshalb Motorpfluge., namentlich das in Frankreich ein— eführte System Stock, liefern. Auf diese Weise wird auch der Ge⸗ amtforderung von 400 Dampfpflügen bis zum 1. Juni, die wir sonst unter keinen Umständen hätten ie können, genügt werden. Die Vorausfetzung für die restlose Erfüllung der Gesamtlieferung ist aller dingé, daß in den Aibeits⸗, Transport. und Kohlenverhältnissen Dentschlands kein weiterer Rückgang eintritt. Auch hier 6 das Leitwort, das über der gesamten wirtschaftlichen Zukunft Deutschlands steht: Arbeit!

Nach einer weiteren Mitteilung der Deutschen Waffenstill—⸗ stands kommission hat das französische Oberkommando im Betrieb der Eisenbahnen des besetzten deutschen Gebiets vom 20. Januar ab die Einführung des zehn⸗ stündigen Arbeitstag s an Stelle des bestehenden Achtstunden⸗ tags befohlen. Gegen diese dem Waffenstillstand zuwider laufende Maßregel hat die Deutsche Waffenstillstandskommisfion in Spaa am 23. Januar eine Protestnote überreicht. Es wurde darauf hingewiesen, daß schon vor der Besetzung der links⸗ rheinischen Gebiete durch die Allilerten in ganz Deutschland die achtstündige Arbeitszeit eingeführt worden ist. Wenn nun⸗ mehr für die Elsenbahnen des besetzten Gebiets diese Maß⸗ nahme wieder rückgängig gemacht werde, so seien hiervon die bedenklichsten Rückwirkungen zu befürchten. Die deutsche Arbeiterschaft sehe in der Einführung des Achtstundentages eine der wesentlichsten Errungenschaften der Umwälzung in Deutschland. Es müsse daher gegen die Beseitigung des Acht⸗ stundentages nachdrücklichst Einspruch erhoben und um Auf⸗ hebung der den deinschen Arbeltern und Beamten auferlegten

Zwangsmaßnahmen ersucht werden.

—— *

Aus der Sitzung der Waffenstillstandskommission in Spaa vom 21. Januar berichtet „Wolffs Telegraphenbüro“ I. a. folgendes: .

ö . o sitzende der i en Kommission gibt hekannt, bie Entente pott taglich t Lebensmittel über Dagzig nach olen ju fenden, und fie winsche von der deutschen Regierung arantie für die Sicher eit der Transporte von Danzig bis zur

volnischen Grenze. rar ohne Cinmirkung der Alliierten auf die Polen für undurchführbar, da

Der deutsche Vorsitzende hält die Transporte bei dem bekannten Veihalten der Polen nicht zu Üüberseben sei, wie die deutsche Regierung die Lebensmiltelzufuhren sichern soll Die belgiche Heeresleitung hat von Ten siaatlichen Kassen inn besepßten Ünkerheinchen Gebiet kie Auslieserung der Uebeischüsse verlangt. Gegen diese Forderung erbebt die Deutsche Waffen stillstandskommission Einspruch. Sie erklärt, für die besetzten Gebiete gelte nicht das Haager Landtrlegsrecht, sondein der Waffenstillstands⸗ vertrag, nach welchtm die Verwaltung dieser Gebiete der deutschen oder preußischen Staatsgewalt obliegt. Die belgische Heeresleitung könne zwar von den staatlichen Kassen Nachweise über die Einnahmen und Ausgaben sowie über die Bestände fordern, aber teineswegs die Ablieserung der Ueberschüsse. ;

Die keutsche Kommisston legt im Auftrage der deutschen Re— gierung mit seierlichem Nachdruck Protest gegen eine französische Maßregel ein, die die französischen Gesetze über den Handel mit dem Feind auch auf das deutsche besetzte Gebiet anwendet. Es wider- spreche dem Waffenstillstandsvertrag, wenn den Bewohnern der trotz der, Beseß ung deu sch geblicbenen Landesteile zugemutet werde, ihre eigenen Vollsgenossen als Feinde anzusehen. Die Otkupation dürfe wirtschaftliche Wirkungen nur insosfern zußern, altz dies mit der militärischen Sicherheit zusammenhängt. Die franzosische Kommission ,. erfucht, für unverzügliche Aufh. bung dieser Maßregel Sorge zu ragen. t Zur Ermittlung von einzelnen alliierten Kriegégefangenen, die sich, wie der englische Vertreter behauptet, noch in Deutschland guf⸗ haiten sollen, bittet der deutsche Vorsitzende um nähere Angaben. Der Behauptung, deutscherseits würden Kriegsgefangene versteckt ge= halten, müsse er mit aller Entschiedenheit entgegentreten.

Vie Ausfuhr der Fetterzeugnifse vom linksrheinischen nach dem rechtstheintschen Gebiet ist, wie die französische Kommission mitteilt, auf das deutsche Ersuchen hin genehmigt worden.

Das Reichsverwertungsamt verlegt am Mantag. den T. Januar, seine Geschästgräume von Fiiedrichstraße 66 nach Berlin XW. 7, Friedrichstraße 100 Monopol⸗Hotel). Die Fernsprechnummern sind: Amt Zentrum Nr. 360 = X62. 3359 - 3361, 3364, 3367, 3369, 3370, 8372 —– 6875, W379 bis 3381, 3383 3385, 3390 3392, 3394, 3397. . In der ,, . 100 nicht untergehßracht find folgende Abteilungen, die in ihren bisherigen Gesthäfte⸗ räumen verbleiben: .

1) Abteilung für Eisenbahngerät (Eis), Berlin W. 57, Potsdamerstr. I4. Telephon: Nollendorf 3160. .

2) Abteilung Werkzeug maschinen (M), Berlin W. 165, Kurfürstendamm 51. Telephon: Steinplatz 13 100. ;

6) Abteilung für Glektrotechnik (Ela), Berlin W. „, Nürnberger Plaß 1. Telephon: Steinplatz 6940. . ) AÄbtellung für Packmaterta! (Faß), Berlin W. bo, Nürnberger Platz 1. Telephon: Uhland 6203. . SY. Abteilung für eigentliches Kriegsgerät, Berlin W., Kurfürstendamm 19314. Telephon: Steinplaß 13100.

6) Abteilung für Kraftfahrw een (Takraft), Berlin 8W., Krausenstr. 67. Telephon: Zentrum 12 105.

Der polnische Volksrat in Posen hat auf das von ber preußischen Regierung wegen Fretlassung der Geiseln gerichtete Telegramm eine Antwort erteilt, in der er zunächst eine Reihe von Fällen angibt, in denen Polen von deutscher Seite unmenschlich oder mit größter Härte behandelt, als Geiseln verhaftet sowie polnische Orte und polnisches Eigentum durch deutsche Soldaten geschädiat worden wären. i . heißt es dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge weiter:

Der bedauerliche Unglücksfall im Kernwerk beruhte darauf, daß Gutsbesitzer von Haza⸗Radlitz und seine Genossen die Wachtmann— schaften uͤberfielen. Obduktion der Leichen ist von gemischter Kom⸗ mission von Polen und Deutschen vorgenommen, strengste gerichtliche Untersuchung im Gange. Wir sind bereit, alle Geisein und Inter⸗ nierten zu entlassen unter der Bedingung, daß sämtliche Polen aus Posen, Westpreußen, Ostpreußen und Schlesien und die polnischen Rückwanderer, die im Zusammenhang mit den letzten Vor- gängen in den Provinzen Posen, Brandenburg, Westpreußen, Ost⸗ preußen und Schlesien in Haft genommen wurden, entlassen werden. Wir haben unsere Organe beauftragt, ein Verzeichnis der von polnischer Seite festgenommenen Geiseln und Gefangenen anzufertigen und werden es möglichst bald einreichen; erbitten gleichfalls Ver—⸗ zeichnis der deutscherseits verhafteten Polen.

Naczelna Rada Ludowa.

Hierzu bemerkt das oben genannte Telegraphenbuüro, daß der Gutsbesitzer von Haza⸗Radlitz und seine Begleiter in das Kernwerk von Posen als Gefangene, also, nachdem sie vorher entwaffnet worden waren, eingeliefert worden find. Wie sie unter diesen Umständen ihre Wachmannschaften überfallen konnten, ist nnerfindlich.

Nach Meldungen des „Wolfsschen Telegraphenbüros“ ,, der Ostfront unter dem 23. d. M. folgendes mit⸗ geteilt; j .

Die Aufforderung dreier russischer Kompagnien, den Ort Rola (42 Kilometer südöstlich von Wokompöt) zu räumen, wurde von der ett ö Besatzungskompagnie der vierten Landwehrdivision ab⸗ gewiesen. 5 .

Im Geuvernement Libau ist Neuautz vom Feinde frei. Das vierte lettische Regiment hält Riga, das erste Mitau und Tokkum und das dritte Altautz besetzt, das zweite lettische Regiment marschiert von Altautz nach Wegeri.

. Bromberg wird amtlich von dem gleichen Tage gemeldet:

Steinburg wurde von einer starken polnischen Abteilung an— gegriffen. Unter Zurücklassung von 246 Toten (darunter der Führer, ein früherer deutscher Offizierstellvertreter wurden sie abgewiesen. Bei den Kämpfen bei Hopfengarten am 20. und 21. wurden bei Tagesanbruch noch 76 polnische Tote festgestellt.

Auf Anregung der Reglerung wird dieser Tage ein Teil der Regierungstruppen, die an den militärischen Maßnahmen der letzten Zeit in Berlin beteiligt waren, nach Schlesten zum Schutz der Landesgrenze und zur Aufrecht⸗ erhaltung der Ordnung im Kohlenrevier abbefördert werden.

Statistik und Voskswirtschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

Zum Betgarbeiterausstand in Oberschlesien wird dem W. T. B. von gestern auß Beuthen gemeldel, daß auf neun Gruben dle Arbeit ruhte. Neu hinzugekommen sind 4 Gruben. Auf „Dohenzollern⸗ find eiwa 70 vH. der Helegschaft ausständig, während der Rest einfährt. Die ausständtigen Gruben verteilen sich vor allem auf die Kattowitzer Aktiengesellschaft, die Donnersmarck.