1919 / 34 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 10 Feb 1919 18:00:01 GMT) scan diff

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gerade wenn versucht

Aebnlichkeiten zwischen dem

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eutschen Vaterlandes. (Sehr richtig Möglichst muß dieses Vert auf dem Wege freundlicher . 8

Vefüßlg, zuwege gebrgcht werden; sowelt 4 kKgenL wie moglich 3 1 jebe MNasorisierung zu vermelden veringf werden. 86 ; nicht ju verkennen, daß auch ein gemwifses Wen iger, dag auf denn * der , ,. Treicht mird, wertöoller sein kann als ein MWeht, das unwilllg durchgescßt wird. (Sehr richtig 5 Über am leßten Ende dürfen Lebenenoth endigteiten der Gesamtbeit barunter

kemen Schaden lesten. (Sehr richtigt Was der Gefarntheil unter einer besonders erschwerten Lage notwendig ist, um zu er⸗

starlen, das maß ihr werden. Aber daz ist nun ein Werk, dag nicht so schnell, wie es wünschenswert wäre, zu erreichen ist, t wenn ver werden soll und. muß, soweit es irgendwie möglich ist, das im Wege der Verständigung zu erzielen. Das ist ein sichwieriges und ein zeitraubendes Werk. Darauf aber zu warien, bis solche Verständigung nach Möglichkeit durchzuführen ist, bis die Fülle der strittigen Fragen so cter so geschlichtet ist, das ist, nicht möglich, wenn das Ziel erreicht werden soll, Das das ginzige und notwendigste für den Jäastand unseres gesamten Vaterlandes ist. Das ist, so schnell wie möglich eine rechtliche Ordnung zu gründen, die durch die Sankiion dieser souveränen Versammlung die Srganisation darstellt, die im Innern. Deutschlandg eine sanktionierte Gewalt ausüben tann und die dem Auslande gegenüber über jeden Zweifel erhaben berechtigt ist, im Ja men des ganzen deutschen Volkes zu sprechen und zu handeln. hn alt Rug der Erkenntnis heraus, daß der AÜbschiuß diefes Werkes zur Gil mahnt, ist der Entwurf der Fe legung einer J, en Reichsgewalt hervorgegangen. Von ihm gilt im befonderen Mate dag, was ich eben ausgeführt habe, Um auch nur diesen Entwurf schnell' zustande— mübringen auf der Linse des geringsten Widerstandeß, mußten Ver. handlungen geführt und Komwromisse geschloffen werden. Die er intwurf ist ein Kompromitentwurf, die erjahrenen Politiker haben eg ihm mit Leicht igkeit angesehen, er kann keinen Anspruch auf Vollftändigteit machen. Gerade die wejtreichendsten, schwierigsten Fragen, befenderz die der Kompeienz jwischen Reicks., und Einzelstaaten und ewiß andere Kompetenz ragen mußten hier von vornherein an mn, werden, denn gerade über sie wäre nicht jchnell eine Einigung zu er— rielen gewesen. Auch sonst läßt zweifellos der Gntwurf in dem, wat es bietet, viel, sebr viel zu wünschen übrig. Aber die Entschufdigung nicht nur, sondern die Rechtfertigung dafür war die dringende hir endigteit, sofort beim Zujammentriit der Nationalversam mlung ihr den Entwurf vorlegen zu können, und zwar einen Entwurf, von' dem zran sich vorher versichert hatte, daß er bei der weit überwiegenden Mehrzahl der bisherigen Einzelstaaten keinen en tichiede nen Kipen Fruch erfahren würde. Die am meisten in die Augen springenden Hunte find die Funktion, die dieser Nötion lversammlung den Namen bt, bie Verfassungsgebung und die Erledigung sonstiger dringender Hesetzt. Der Yaragraph 1 des Entwurfs stellt diese beiden Länig⸗ zeitsgebtete zusammen. Im übrigen wird dann im Entwurfe hin⸗ chtsich der Mitwirkung der ein zeiftaallichen Vertretungen bei biesen en Funktionen geschteden. Diese Nationalversammilung ift alt erm eterin des souveränen Volkes auch in ihrer Tätigkeit souverän. Sie hat von sich aus mit niemand zu verelnbaren, sondern hat zu beschließen, aber sie hat selbstverständlich das Necht und die Pflicht, zum Heile bes Ganzen und zum schnellsten Zustandetommen des Ent Wurf diese Souveränität selbst zu beschränfen. (Sehr richtig!) Diese Seibstbeschränkung gilt aber nicht für das besondere Wert Fteser Versammlung, fär die Verfassunggebung. Rur ist einem dringenden Verlangen der Einzelstaaten enisprechend dem Staaten⸗ augschusss die Befugnig verliehen worden, zu dem Ver—

fassunggentwurf. vorher Stellung zu nehmen. Amber wie auch diese. Stellungnahme, ausfällt, es bleibt die Mäög— lichkeit, daß der Verfassunggentwurf der Nationalversammlung

3 , , unterbreitet wird. Ueber die Verfaffung entscheidei mie Nationalversammlung selbst a, mawit der einzigen Ausnahme es Sd, wonach der Gebletszustand relstaaten nur mit deren Zu- en i n , werden kann. Die Ginzelstaaten sollen . ein önnen, daß nicht ein fach durch Beschluß der Nationaler semmlung ohne i ihren Willen eine Neueintellung der Landkarte von Deutf land staltfinden kann. Diese Finräumung tonnte um so leichter gemacht werden, alt das Gegen teil ja doch nicht durchführbar wäre. Wir können Dicht ohne weitereß mit einem Federfstrich nur durch Beschluß der Natlonalbersammiung, gegen den Willen der Gin zeistaaten Gebiere Andern; die enbgültige Bestimmung darüber aher, welches der Rechtsweg für die vermutlich notwendigen terrstorialen Um i m fsh sein soll, ist natürlich der Berfassung Lorbehalten. lnders als bei der Reichs derfassung selbst soll ket Gang kei den anderen dringenden Gesetzen sein. für die die Nationalversammlung in Frage kemmt. Dier wird eine Justimmung dex einzelstgatlichen Ber retungen vorgesthen, eine Uebereinstimmung zwijchen dem Staaten« teschuß und der Nattonalbersammlung. Aber es b stehen Unter⸗ ede zwischen diesem Staatengueschuß und dem früheren Bundesrat. Mit der Ablohnung eines . der National versammlung durch den taatenausschuß soll nicht das letzte Wort gesprochen sein, Endern ey 91 die Möglichtett vorgeseben, die ftreitige Frage 1m Wege der Volksgbstim mung zur Entscheidung zu bringen. Aber gewisse 1. taagtenausschuß und dem früheren Bun. des rat bestehen Iwetfelloß, und wenn das em Grund ist, daß die eine ite den Staaten gusschuß willkommen heißt, so ist er der anderen ite gerade degzwegen weniger willkommen. (Heitere Zuftzin mung.) Aber es besteben dach auch große Verschiebenheiten. Cinmai die, daß ket einem Widerspruch zwischen dem Stagtenausschuß und der Nal longlversa nrnilung der Ctiagtengusschuß nicht obne weiteres das letzte Wort hat, ondern das Volt selbst. dann aber auch, daß ber verantwortlichen Reichsregierung nicht durch einen Mehrbeitsbeschluß des Stag tenauß ich ssis der Weg zur Nationatversamm lung abgeschnit ten werden kann. Wir müssen und wollen ung init den Vertreiungen der Eingelstaaten einigen. Wenn aber eige Einigung nicht zu etzielen . ö g le . i n, daß der . mit der Weg zum (age versperrt war. as ist jetzt be—= . Remmt eine , im Staatenaugschuß nicht zu⸗ tande, so ist die verantwortliche Reichsteglerung befugt, mit ihrem Entwurf vor die Nationalversammlung zu treten. Ver Gerechtigkeit kalber ist dann bestimntt, daß er diffenierenden Mehrheit des Siaatenauss ufs ebenfalls der Weg zur Nationalversammlung ' stebt. Diese Aenderung ist von abeblicher Bedeutung, denn Fir verhindert, daß Entwünfe rer Reichsrenterung nicht von Rernhetein m Schoß des Staaten ausschusscz verschwinden tönnen. rr übrigen sieht der Entwir an Ter Spitze des Reichs einen Reichopi qfidenten vor. Auch hier ist, wie es für die Zwecke des , . seinein Charakter als den einer vorlaufigen ö 5 ö , n,, . * Ginzel· tien der Zuständigteiten einzutreten. großen un an zen 1. es die ö die republlkanischen Haar eber ern, zeben pflegen, unter berantwortlicher Mitwirkung eines Ministeriums, das en,, lung veran wortlich ist und von deren Vertrauen · a 3 Auch gerade durch diese Abweichung von dem bisherigen Bundesratsspstem wird eine wahre poli- tische Verantwortlichkeit des Neichsminifleriums gegen über der NVattonalversammlung. wenn nicht, ermöglicht, fo doch erleichtert. Se lhitverständlich sind ,, Friedengschluß nicht dem Präsidenten vorbehalten, sondern auf den Weg der Relchsgesetzzebung verwiesen. Auf dem. Gebiet der iaternattona len Vernage wind datz hiahexige Recht einstweilen aufrecht erhasten mst dem Zufaß, daß im, Hünblick auf den Völkerbund, wenn in diesem allen seinen Mitgliedern die gleiche Verr flichtung auferlegt wird, alle Verträge der rarlamentarijchen Zustimmmg benürsen sollen und damit mit dem Spstem der Gebeimwverträge gebrochen wird. Wir haben Abstanz genommen, schen jetzt dieses . einzuschlagen, haicz dem Gesichtspunkt, Deutschland auf. dem Gebiet interng siongler ,. f a, . 3 . 9 6 . Wunsch der weite ung er dahin, daß au een Fi. mit dem ganzen Gyflem ber dertraqe ,. ga. Wir hatzen in dlesem CGntwurf über bi, knnere Drgauntfatfon Stelchemmfujsterümns auch rene naheren Restimmungen getoffen;

ar e, mlm me ,,.

nur in der Bestimmung der 58 8 und 9 bezüglich der Ver—⸗ antwortlichkeit der Reichsminister gegenüber der Nationalversammlung liegt wenigsteng die Andeutung einer Abweichung von dem bishe igen Dystem, insofern die künftigen Neichgzminister für ibre Messort⸗= verwaltung . unntttelbar der Nationalversammlung ver⸗ antwortlich sein sollen und nicht mehr so wie früher Gebilfen ez Reichs kanzleri. Aug dieser Latsache schon wird sich die Notwendigkeit eines follegialen Julannmeniwirtenz ergeben, die in der bisherigen Ordnung nicht vorhanden war. Bestimmungen über das Kollegialsystem schon in diefes Notgesetäßz aufzu— nebmen, erschien nicht en, Man soll das der Entwick⸗ lung überlgfsen. Daß an der Sxitze des Reichsministeriums ein Ministerpräsident steben soll. dar als selbstverständlich vor⸗ ausgesetzt werden. Den alten ehrwärdigen Namen für das leitende Amt, den Titel „Reichskanzler“, haben wir zunächst in diesen pro⸗ pisorischen Gesetzentwurf nicht eingesegzt. Vielleicht aus dem Gefühl beraus, daß er zu historisch schwer sei, um in einen vorläufigen Ent⸗ wurf aufgenommen zu werden. Sollte es der Wunsch der Versamm— lung sein, etwas derartiges ietzt schon einzuführen, so stehen prinzwielle Bedenten keineswegs entgegen. Jeden falls, ich darf nicht hoffen auch nach diesen Erläuterungen nicht daß Ihnen dieser Entwurf vollständig er⸗ scheint. Das war aber, wie gesagt, nach Lage der Dinge nicht möglich, denn es hätten sich dann sofort die Widerstaͤnde vermehrt und verschärst, die bei diesem ersten positiven Werke der verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung nach Möglichkeit zu vermeiden sind, und es ist, weil, wie ich immer wiederhole, gerade hier Schnelligtein der Einsetzung der neuen, von der Nationalversammlung santiionierten Regierung ein dringendftet Bedürfnis unserer inneren wie unserer äußeren Politik. (Sehr richtig Eins aber darf inan jedensalls dem Entwurfe zu gute rechnen: er wird in keiner Weise die Wege versperren, die bei der definition Verfassung ju gehen sind. Das war vielleicht der Fehler, wenn ich wieder einmal an die Erinnerung von 18483 an— knüpfen darf den das damalige Gesetz über die propisorische Zentralgewalt hatte, daß es die notwendigen Wege der Entwicklung verbaute. Damals. war schließlich nur ein köeindeutsches Reich möglich die previsorische Zentralgewalt sah einen österreichischen Erzherzog vor. Jetzt sind wir darin in der glücklichen Lage einer ungetlãrten Entwicklung. Wir stehen jetzt vor der Aufgabe, die großdeutsche Republik zu gründen, und keine der Bestimmungen dieses vorläufigen Entwurfs steht den von der Nationalversammlung eiwa u billigenden organisatorischen Bestimmungen der definitiven Ver— , im Wege- Wie es bei einem Kompromißvorschlag hicht anders ein kann, wird das, was vorgeschlagen wird, weiten Leilen nicht ge—⸗ fallen, dem einen zu viel, dein andern zu wenig geben. Das kann nicht anders sein, aber die Hoffnung möchte ich aussprechen dürfen, daß der Gedanke, der diesem Kompromißentwurf zugrunde liegt. der Gedante der Vereinbarung, der Gedanke, auf dem Wege des möglichst geringften Widerstands dem neu zu schaffenden Deutschen Reiche so schnell wie möglich eine anerkannte Regierung zu geben, daß dieser Gedanke auf allen Seiten dieser hohen Verjammlung Anklang finden möge. Es wird das zugleich der erste und wahr— lich nicht bedeutungsloseste Schritt zum Wiederaufstteg des deutschen Volkes sein. Gewiß, es müssen. Wänsche der Parteien, es müssen Wünsche der einzelnen Landesteile, es müssen auch Wünsche der Reichseinheit bei diesem vorläufigen Entwurf etwas zurückgestellt werden. Aber über all dieien Wünschen steht, glaube ich, bei allen Teilen dieses hohen Hauses mehr noch als in den Lagen des Glücks in diesen Tagen des Ernstes, der Sorge und der Not die Liebe zum gesamten Vaterlande, mehr noch als im Glück heißt es jetzt in Schmerz und Leid für uns alle: Deutschland über alles Zei fall)

, , Haußmann: Wortmeldungen liegen nicht vor, die erste Beratung ist geschlossen.

Damit ist die Tagesordnung erschoͤpft.

Nächste Sitzung Montag, 10. Februar, Nachmittags 3 Uhr zweite Beratung des Gesetzentwurfes über die vorldufige Reichs gewaly.

Schluß nach 4 Uhr.

Parlamentarische Nachrichten.

Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ aus parlamentarischen Keeisen hört, ist in der Fiage der Besetzung der drei Präsidentenstellen (der Natlonalversammlung, des Reichs , Reichs minifteriums) noch keine Entscheidung getroffen worden.

In der Nationalversammlung sind sieben Ausschüsse gebildet worben: 1) Haushaltzausschuß (2383 Mitglieder), 2) Wahlneüfungsausschuß (14 Mitglieder, 3) Geschäfts⸗ ordnung ausschuß (2. Mitgiteder), 4) Wirtschaftsausschuß (Rs Milglieder), s) sozialer Ausschuß (28 Mitglieder), C) Rech⸗ . (14 Mitglieder), 7) Petitionsausschuß (* Mit⸗ glieder).

Die Deu lsch⸗Natlonale Volkspartei hat unter anderem folgende Anträge eingebracht:

1. Die Reichsregisrung wird ersucht:

1) Die ö. Krast des schaffenden Volkes in allen wirtschaftlichen Zweigen wirten zu lassen zur Neuentfaltung von Handel und Wandel, zur Wiederaufrichtung des gesamten Erwerbslebens und hinreichender Sicherstellung der Ernährung des Volkes.

2) Zu dem Zwecke Maßregeln dahin zu ergreifen, daß der Ah⸗ bau der Zwangswirtschaft in Getreide, Kartoffeln, ö. und Fleis erfolgt, sobald die Ernährung des Volkes in diesen Produtten durch Erzeugung und Zufuhr gewährleistet ist.

33 Vaß der Abbau der Jwangswirtschaft in allen anderen Kreisen der Vollswirtschaft sofort erfolgt.

4) Daß die Aufhebung der Kriegswirtschaft baldigst in die Wege geleitet wird.

) Daß die Zufuhr der für Handwerk und Industrie notwendigen Rohstoffe und Betriebsmiftel in ausreichender Weise gewährleistet wird. Dierfür kämen namentlich in Betracht: Die Freigabe der Vor— räse, ine besondere auch zugunsten des . und Kleingewerbes, die Sicherstellung einer geregelten Kohlenförderurg und Wieder herstellung eines geregelten Verkehrswesens

s) Daß den durch den Krieg und die Kriegswirischaft festgelegten Betrieben in Handwerk, Kleingewerbe und Industrie weitgehende Förderung ju ihrem Wiederaufbau zugewendet wird.

L Daß die Betriebe von Industrie. Gewerbe, Handel und Land⸗ wirkschast gegen willlürliche Eingriffe Unberufener geschützt werden, insbesondere, daß die Maßnahmen der Arbeitsgeineinschaften von Ardeitgebern und Arbeitnehmern zur n, des Erwerbs⸗ lebens sowie die Wirksamkeit der Arbeiter, und Angestellten⸗ ausschüsse, die Tätigkeit der Berufszorganisationen bei der Be⸗ handlung der Lohn- und Arbeitsbedingungen gegen solche (Mingriffe gesichert werden. J ;

83) Daß die Lieferung von fünstlichen Düngemitteln an die deutsche Landwirtschaft zu angemessenen Preifen schleunigst herbei. geführt wird, um der sonst notwendig eintretenden Ginschräͤnkung der lan dwirischaftlichen m, . entgegenzutreten. , 9 Daß die Nachzucht in der Viebhaltung gesichert wird und eine . Beschickung der Weiden mit Magervieh erfolgt.

19 Daß die Reorganisalion der staatlichen Betriebe, die heute zum Teil mit großen Verlusten arbeiten, insbesondere der Heeres⸗ 3 unter Heranziehung privater Unternehmen in die Wege ge— eitet wird. .

II. Die Nationalversammlung wolle beschließen: Die Reichs⸗

waer n, nn , gesehlie greuteuehmng der geiczäbeshah ; unverzüglich die gesetzliche Neuregelung der Kriegsbeschädigten⸗ und Kriegshinterbliebenen fütsorge unter gleichzeit: . üer . Mitwirt von Laten aus den rf; der Kriegt.

gines dur beschãtigten geilcherten HKechts verfahrens herbein fhren,

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2) die unverzügliche Auszablung der Demobilisationsgelder an die ordnungsmäßig bei der Demobilisation euntlassenen Peers . Q f— des ihnen zuste henden Gnuilassungsanzugs zu veranlafsen.

III. Die Nationalversammlnng wolle beschließen, die Neichs. regierung aufzufordern, darauf hinzuwirken. daß die kommenden Friedensverträge Bestimmungen über internationalen Arbeinerschutz und allgemeine Arbeiterversicherung enthalten.

IV. Die Nationalversammlung wolle beschließen:

1) einen aus allen Parteien gebildeten Ausschuß einzuseßzen, der die bei der Revolution als Gesetze erlassenen Verordnungen zusammen⸗ zustellen, zu prüfen und über ihre Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und finan gielle Wirkung Bericht zu erstatten hat,

2) einen a Ausschuß einzusetzen, der festzustellen und ju prüfen hat, welche Vorräte an Nahrungsmitteln, Bedarftzartikeln und Betriebsstoffen seit dem 9. November 1918 in unrechtmäßiger Weise , . ihrer ursprünglichen Bestimmung anderweinig verwendet worden sind,

3) die Reichsregierung aufzufordern, unverzüglich über alle selt dem . 1918 aus Reichsmitteln erfolgten Ausgaben Bericht zu erstatten.

Statistik und Volkswirtschaft. Zur Arbeiterbewegung.

Der Ausstand der Straßen bahner in Dortmund (vgl. Nr. 30 d. Bl.) ist, wie . W. T. B.“ meldet, nachdem die Aus⸗ ständigen und die Direktion sich dahin geeinigt haben, daß das Reichsarbeitsamt in Berlin wegen der endgültigen Tari⸗— abmachung entscheiden soll, gestern beendet worden. Der Verlehr sollte heute in vollem Umfange wieder aufgenommen werden.

Nach einer von W. T. B.“ übermittelten Meldung des Ungarischen Korrespondenzbureauä“ autz Budapest dehnte sich ein infolge des gewalttätigen Verhaltens der zichechoslopakischen Be hörden in den hesetzten Gebieten Oberungarns aus— gebrochener Aug stand auch auf Kassau aus, wo Arbeiter- schaft und Verwaltungsbehörden sowie Post und Eisenbahn in den Ausstand getreten sind.

Im Londoner Bahnverkehr bot, wie W. T. B.) er⸗ fährt die Weigerung der der National Union angehörenden Bahn⸗ angestellten, die Bedingungen des von den Lokomotivführern und Heizern getroffenen Abkommens anzunehmen, ein unerwartetes Hindernis. Infolgedessen verkehrten am Sonnabend keine elek⸗ trischen Züge, außer einigen, die den Betrieb nicht eingestellt hatten. Die Abteilung London des Verbandes der Elektrizrtäts« arbeiter hat aber Abends angeordnet, die Arbeit sofort wieder aufzunehmen. Nach einer Reutermeldung ruhte am Donnerstag voriger Woche die Arbeit auf den Schiff swerften am Glyde. Die Ausständigen erklärten, sie seien fest entschlossen, den Ausstand so lange fortzusetzen, bis die 40⸗stũndige Arbeitswoche eingeführt sei. Wie serner perlautet, . Haftbefehle aus⸗ gestellt worden, um die Mehrzahl der Ausstandsführer in Belfast zu verhaften, aber die Behörden warten noch mit der Ausführung der Befehle, um die größte Möglichkeit für die Wieder⸗ herstellung des öffentlichen Dienstes zu bieten.

In Cadix verhinderte, wie W. T. B.“ erfährt, ein Aus stand der Dockarbeiter verschiedene Handelsschiffe an der Auefahrt. Die Gewerschaften drohen mit dem allgemeinen Aus st and. Die Gendarmerie ist verstärkt worden.

Kunft und Wifsenschaft.

Die Handschriftenabteilung der Berliner Staatsbibliothek hat in letzter Zeit eine Reihe von Nach⸗ lässen erhalten, so von Val. Rose, Aug. Wilmanns, Imm. Bekker, Ludw. Keller, W. Schott. Die der Abteilung angegliederte Auto⸗ graphensammlung Darmstädter zur Geschichte der Wissenschaften und der Technik hatte einen Zuwachs von 36 0 Autographen, darunter eine Quittung von Michel Angelo Buonarotti, Briefe von Johann

ichard 1641, ein Schieiben an Andreas Hofer u. a. Professor

chweinfurt schenkte eine hervorragende Sammlung, enthaltend Briefe von Aftikaforschern, Geheimer Rat Waldeyer Medizinbriefe. Ge⸗ heimer Rat Hans Virchow Briefe aus dem Nachlaß seines Vaters. Unter den erworbenen Musikautographen der Musitabtgilung stehen an erster Stelle die bisher ungedruckte Fassung einer Arie aus der Oper Radamisto“ von Händel und die einzig echte Niederschtift von Bachs Sonaten und Partituren für Violine allein. Professor Ernst Rudorff hinterließ die Autographen seiner sämtlichen Werke. Auch die Sammlung der Mußikerbriefe erhielt eine wesentliche Er⸗ weiterung. Unter den erworbenen Handschriften ist besonders be⸗ merkenswert das Mfssale Sedunense auß dem XIII. Jahrhundert, angeschafft aus einem vom Verlagsbuchhändler Tepelman zur Ver⸗ fügung gestellten Betrag.

Theater.

GHpernhausg. (unter den Linden Dienstag: 40. Dauer.

bezugẽvorstellung. Königskinder. Musikmärchen in drei Aufzügen. Tert von G. Rosmer. Musik von E. Humperdinck. Musikalische Leitung: Generalmusikdirektor Leo Blech. Spielleitung: rmann Bachmann. Anfang 7 Uhr. :

Schauspielhaus. (Am Gendarmenmarkt.) Diengtag: 42. Dauer

bezugsvorstellung. Dienst. und Freiplätze sind aufgehoben. Die , . Lustspiel in vier Aufzügen von Gustav Freytag. Zpielleitung: Albert Patry. Anfang 7 16

Mittwoch: Opernhauz. und Freiplätze sind aufgehoben. Der Freischütz. Oper in drei Abteilungen (zum Teil nach dem Volksmärchen Der Freischütz) von F. Kind. Musik von Karl Maria von Weber. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 13. Dauerbezugsvorstellung. Dienst und , sind aufgehoben. Ein halber Held. (Kurt von der

reith.) Eine Tragödie in fünf Aufzügen von Herbert Gulenberg. Spielleitung: Dr. Reinhard Bruck. Anfang 7 Uhr.

41. Darn ,,,, v mant i

Familiennachrichten.

Gestorben: Hr. Reichsgerichtsrat Dr. Ernst Neukamp (Leip⸗ zig). Hr. Geheimer Regierungsrat, Professor Dr. Ludwig Geiger (Berlin). Hr. Oberstleutnant a. D. Günther von Schimpff (Dresden. A.). Verw. Fr. Professor Th. Kropatscheck, geb. Bieder⸗ mann (Berlin ⸗Lichterfelde). ; ö.

Verantwortlicher Schriftleiter: Direllor Dr. Ty rol, Cha l enbuta.

Verantwortlich für den n,, ,, Der Vorfteher e G aͤhtottehse

Rechnunasrat Menagerinng in Berlin.. . e,. ö Geschäftastelle Men aer inc) in Bern. 1 der Norddeutschen Buchdruglerei und Verl alt, , Sieben Beilagen .

zun Deutschen Reichsan

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Nichtamtliches.

Dentsches Reich. Preußen. Berlin, 10. Februar 1919

Gntgegen den Meldungen einiger Blätter, daß in Spaa bereits Vorverhandlungen über die Verlängeruna des Waffenstillstandes eingeleitet worden seien, hat „Wolffs Telegraphenbüro“ fesistellen können, doß diese Nach⸗ richt auf einem Irrtum beruht. Die deutsche Waffen⸗ stillstandskommission hat nämlich vor einigen Tagen in Spaa bei den Alliierten anfragen lassen, ob für den Fall, daß die feindlichen Regierungen den Waffenstillstand nicht automatisch verlünern wollten, die Verhandlungen nicht bereits am 12. Februar in Trier beginnen könnten, um eine ruhige Arbelt zu gewährleisten. Es ist anzunehmen, daß diese An⸗ rage Anlaß zu der irrigen Meinung gegeben hat, als oh Porvoerhandlungen bereits im Gange sind. Bis setzt sedenfalls ist in Spaa noch keine Antwort auf unsere Anfrage eingelaufen.

Das Abkommen mit den Vertretern der allierten Regierungen über die Lieferung von Lebensmitteln an Deuischland ist am 8. Februar in Spog nach drei⸗ jägigen Verhandlungen unterzeichnet worden. An den Ver⸗ handlungen, die deuischerseits der Unterstaatssekretär von Braun vom Reichsernährungsamt leitet, haben außerdem Vertreter aller beteiligten Reichssiellen, Vertrauensmänner des Hanbels und der Aerzte teilgenommen. Der wesentlichste Inhalt des Abkommens, das sich an die in Trier getroffenen Verein⸗ . anschließt, ist, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, olgen ger:

geh. oberste Ernährungsrat der Alliierten wird Vorsorge treffen, baß sosert rund dreißigtausend Tonnen Schweinesert und Schweine— sleisch und 230 000 Kisten kondensierte Milch über Rotterdam nach Deut ichland geliefert werden. Die Bezahlung dieser Mengen ist deutscherseits durch Gold unb fremde Devisen sichergestellt. In un— mittelbarem Anschluß an diese Lielerungen wellen die Alliierten in Aussicht nehmen 200 000 Tonnen Weizen und Weizenmehl und weitere 3h 060 Tonnen Schweinesett und Schweinefleisch zu liefern, wenn elue befriedigende Regelung der Finanzfrage bei den am 12. Februar beginneneen Verhanolungen der Finanzlommissicn gefunden wird. Die Bertreler der Alliierten haben sich bereit erklärt, den Wunsch der deutschen Regierung für die weitere Versorgung Deutichlands his zur neuen Grnse in Grwägung zu zi hen, und zwar gleichfalls unter der Boranesetzung, daß eine befriedigende finanzielle Abmachung ge— troffen wird. Alis Bedarf ist von der deutschen Vertretung für die AIsonate März bis Aunugust ausschlieslich angegeben worden: 40 609 Tonnen Welzen, 169 009 Tonnen Fette und Fleisch für seden dißser Monate, serger 1 Million Tonnen Mais ozer andere Futter⸗ mittel für den ganzen Jeitraum. ie Erfüllung des ganzen Abkommens ist von den Ver— zreiern der alliierten Negierungn ausdrücklich abhängig ge⸗ macht worden von der Annahme und von der Ausführung der Bedingungen, die sie ung betreffs der Abgabe der Handelsz⸗ Lotte auferlegt haben und noch weiter auferlegen wollen. Daraus ergibt sich, daß selbst bei Annohme der Bedingungen eine Sicherheit für den regelmäßigen Eingang der von unt verlangten Lebensmittellieserungen nicht besteht.

Zum augenblicklichen Stande der Verhandlungen über die Kosten, welche die Entente für den Unter⸗ halt ihrer Besatzungstruppen von Deutschland ver⸗ langt, erfährt „Wolffs Telegrapheubüro“:

Die Entente hatte eine Aufstellung der Kosten an dle deutsche Weffenstillstandskommission gelangen lassen, die sie von Deutschland für den gesamten ,., und die Auftechterhaltung dis derzeltigen Effeklivbestandes ihrer Besatzungsazmeen verlangt. Die deutsche Waffenstillstandtz⸗ kommission hatte darüber bereits der Oeffenilichkeit Mitteilung gemacht und darauf hingewlesen, daß das, was von der Entente unter der Position „Kosten für den Unterhalt“ verlangt mird, alle Pesitionen des Militäretats umfaßt mit Ausnahme höchstens der Pensionen. Kürzlich wurde der von der Ansicht der Entente sehr wesentlich abweichende deutsche Standpunkt in einer in Spaa überreichten Note etwa folgendermaßen vertreten:

Der zwischen Deutschland und den Alliierten am 11. November 1818 abgeschlossene Waffenstillstandsvertrag dient nicht, wie die ge⸗ wöhnlich bei Waffenstillstandsabkommen der Fall ist, der Sicherung der bestehenden Kriegslage, sondern schaffk eine neue Lage zur

Seine Auslegung tann, daher nur nach den Regeln des Völterrechts erfolgen, nicht etwa nach

angehörenden Staaten ö. ist. ür die

umfaßt. Der Begriff Nahrung“ und höchstens noch Unterkunft“ und, Bekleidung“. Dies inn sich auch mit voller Deuttichleit aus dem Artikel 7 des Haager Abkommens. Aus diesem sowie auz Artikel 17 des Haager Abkommens Edt ferner herhor, daß der Begriff „Unterhalt“ völkerrechtlich nicht te persönlichen , , des zu Unterbaltenden um⸗ faßt. Die deutsche Regierung hat bei Abschluß det Waffen. stillstandsvertrags lee, Fr darüber gehabt, daß der Begriff Unterhalt? def ere fich nur die oben dargelegte Bedeutung habe. Vurch den Abschluß des Waffenstillstandsablommens ist nicht ein tat— lächlicher Zustand, wie durch eine Kriegshandlung, sondern ein Rechts—

Erfte Beilage

g, den 10. Fehrnar

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Berlin, Montn

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zustand zwischen den Parteien geschaffen worden. Nur die durch den Vertrag gewäbrten Rechte sind den Alliierten zugestanden. Wenn über den Ümfang dieser Rechte Meinungsverschieden heiten unter den Parteien enistehen, weil ein diese Rechte festlegender Begriff eine

verschiedenartige Auslegung erfährt, so muß darüber unter den Parteien

verhandelt werden. Eine nur von einer Partei ausgebende Er⸗ läuterung des Begriffs würde dem zwischen den Parteien herrschenden Rechtszustand widersprechen.

Die nach der Lage der Dinge völkerrechtlich unangreif⸗ bare deutsche Auffassung ist in der Sitzung der Waffen⸗ stillstandskommission in Spaa vom 5. Februar durch die Allüerten abgelehnt worden. Die Entente steht nach wie vor auf dem Standpunkt, daß es sich um eine kriegerische Be⸗ setzung handelt Die Aufnahme eines besonderen Absatzes in den Waffenstillfiandsvertrag über die Unterhaltungefonen sei, wie sie erklärt, nicht nötig gewesen, wenn die Bestimmungen der Haager Konvention ausgereicht hätten. Die Alliierten müßten also darauf bestehen, daß sämtliche Kosten für den Unterhalt und die Aufrechterhaltung des Kriegbestandes der irren Besatzungsarmeen der deulschen Regierung zur Last allen.

Die beiden in Spaa weilenden Vertreter des „Volks⸗ bundes zum Schutz der deutschen Kriegs- und Zivll⸗ gefangenen“, denen es infolge der ablehnenden Haltung des Generals Nudant nicht möglich war, ihre Wünsche zur Frage der Heimsührung der deutschen Gefangenen mündlich vor⸗ zutragen, haben diese Wünsche in zwei Denkschriften nieder⸗ gelegt. General von Hammerstein hat die beiden Schrift⸗ stücke hem Vorsitzenden der französischen Waffenstillstands⸗ tommission überreicht und ihm aleichzeitig eine Note üher— geben, in der laut Meldung des „Woalffschen Telegraphen⸗ büros“ unter anderem folgendes ausgeführt wird.

Ich schließe mich den in den Denkschriften ausgedrückten Wünschen und Vorschlägen zugunsten der deutschen Kriegs- und Zivilgefangenen durchaus an und würde es im Interesse der Menschlichkelt warm be— grüßen, wenn ihre Weitergabe in befürwortendem Sinne erfolgen wurde. Die vom General Nudant mündlich übermittelten An- gaben über den Stand der Rückführung der deuischen Kriegs- und Zivilgesangenen berechtigen zu der Hoffnung, daß seitens der allüerten Regierungen diese Frage bald einer günstigen Lösung zugeführt werde. Demgegenüber erweckten die Aeußerungen General Nudanté, wonach di G hierüber erst in den Friedensverhandlungen zu erwarten sel, die Befürchtung, daß abermals eine Veränderung in der Auffassung auf seiten der Entente eiggetreten ist. Ich halte es deshalb für meine Pflicht, hierdurch erneut auf die große Bedeutung hinzuweisen, welche das deutsche Volk der baldigen Rückgabe seiner Kriegs⸗ und Zivil. gefangenen beimißt. Eine tiefgehende Grregung' und Verbitterung über ihre weitere Zurückhaltung ergreist in wachsendem Maße alle Kzeise Deutschlands. Nicht auf geschriebenes Recht. aber auf die Gesetze der Menschlichkeit siätzt sich der heiße Wunsch eines großen Volkes, seine unglücklichen und schuldlosen Söhne zurückzuerhalten.

Entscheidung

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Dem Sitzung sberlcht der Waffenst ill anbskommission in Spaa vom 7 Februar entnimmt „Wolffs Telegraphen⸗ büros“ folgende Mitteilungen:

Der französische Vorsitzende gab bekannt, baß deutsche Lebensmittel vom techtsrheinischen nach dem linksrheinischen Gebiet befördert werden dürfen, und daß ihr Umlauf im ganzen besetzten Gebiet unbehindert vor sich gehen kann.

Im Auftrage Fochs erklärte der General Nudant, er lehne es ab, eine vom Vertreter der deutschen Regierung überreichte Note zu bearbeiten, weil sie folgende Sielle enthält: „Tatsächiich ist die Besetzung des deutschen Gebiets nicht durch die Ueberlegenheit der Waffen verursacht worden.“ Diese Note werde erst dann geprüft werden, wenn sie in „korrekter Form überreicht würde. Der General von Hammerstein begnügte sich damit, von diesen Ausführengen Kenntnis zu nehmen und behielt sich eine Aeußerung vor, sobald er von der deutschen Regierung Anweisung habe.

Auf die deutsche Anfrage hin ließ der Oberkommandierende der alliierten Orientarmee mitteilen, daß die Freiheitsbeschrän—⸗ kungen des Marschalls von Mackensen aufge— hoben worden seien, nachdem er versprochen habe, sich nicht ohne offizielle Genehmigung zu enifernen. Die Wachen seien seit Anfang Januar vom Schloß zurückgezogen und der Stacheldrahtverhau um den Park entfernt worden. Die im Schloß befindliche Abteilung diene zum Schutz des Feldmarschalls und seines Generalstabes. Mackensen und sein Stab könnten sich innerhalb und außerhalb des Parks frei bewegen, und auch der Postdienst für sie sei geregelt.

Die deutsche Kommission wöederholte ihre Bitte, deutsche Lazarette im besetzten Gebiet für verwundeie und kranke dentsche Soldaten benutzen zu können. Der General Nudant erklärte nunmehr, daß die Aufnahme Kranker aus dem unbesetzten Gebiet in linksrheinische Heilanstalten durch eine demnächst erscheinende Verkehrs⸗ ordnung geregelt werden würde.

Nachdem sich die Verhaftungen deutscher Staats angehöriger im besetzten Gebiet häufen, die ordnungs⸗ mäßig im Wege des Kaufes von deutschen Behörden französische und belgische Maschinen erworben haben, überreichte der General von Hammerstein ein juristisches Gutachten des Geheimen Justizrats

rof. von Hippe! von der Universilät Göttingen über diese Frae.

a auch nach Hippels Urteil die Verhaftung und Bestrafung der an der Beschlagnahme, Rücksührung und Ankauf von Maschinen sowie von Materialien aus den ehemals besetzten Gebieten Frankreichs und Belgiens beteiligten Personen gegen jedes Völkerrecht und Strafrecht ist, forderte Hammerstein nochmals energisch die Freilassung der unschuldig Verhafteten.

Den in der belgischen Zone des besetzten Geblets wohnenden deutschen Staatsangehörigen sst es nicht möglich, mit ihren in englijcher Gefangenschaft. befindlichen Angehörigen Nachrichten auszu⸗ tauschen. Die deutsche Kommission forderte die sofortige Freigabe des Briefverkehrs ür diese Personen mit den in Eng lan weilenden deutschen Gefgngenen.

Der deutsche Vorsitzende legte im Auftrage der deutschen Re⸗ gierung energischen Einspruch gegen die Verhaftung mehrerer e r, Bürger im besetzten linksrhbeinischen Gebiet ein und forderte deren sofortige Freigabe.

Da die franzoͤsischerseits späͤtestens fir den 1. Februar zugesagten Einzellisten der von Deutschland zu liefernden landwirtschaft⸗ lichen Maschinen eist am 6. Februar der deutschen Regierung zugegangen sind, wies diese in einer Note darauf hin, daß der Ab gabelermin für die landwirtijchaftlichen Maschinen nicht innegehalten werden kann. Deutschland werde frühestens am 21. Februar mit der Uebergabe der Maschinen beginnen können und den Abschluß ent⸗ sprechend hinausschieben müssen.

Der Sitzungebericht der Waffen stillstand e kommission

ö

* 7

in Spaa vom 8 Febiuar besaat obiger Quelle zusolge:

Der französische Vorsitzende machte bekannt, daß der französtsche General Dupont beauftragt ist, sich im unmittelbaren Einvernehmen mit dem Ministerium kes J fübrung derjenigen sonen zu befassen,

in Berlin

zwecks Heim

elsaß Lothringischen Zivilper⸗ die während des Krieges zwangsweise ibre HYeimat verlassen mußten. Die Nücktehr der Elsaß- Lothringer, die

*

zeiger und Breußischen Staatsanzeiger.

bereits vor dem Kriege ihr Land verlassen haben, kann auf

Wunsch von dem französischen Konsul in Berlin, vermittelt werden.

Der belgische Vertreter kat um Uebersendung der List en, in welchen die in den Lagern der Zivilarhener und der Zivil und Kriegt. gefangenen vorgekommenen Todesf halten sind.

Der General von Hammerstein überreichte folgende Note:; Waffenstillstandokommission

Der Voisitzende der Teil bis

in früheren

vember rüber

ob no

3112

12

gebeten, nach dem 11. Rückzug der deutschen Truppen, deutsche Offtziere und Soldaten ver⸗ sehentlich in Gefangenschaft geraten selen. Freilassung zu veranlassen. Die in den letzten Tagen übermittelten französischen Noten geben nur eine Aufklärung über bestimmte Einzel- älle, ohne den Kern der Frage zu treffen. . ch eine Antwort auf die deutsche Anregung beabsichtigt ist. Ver

) zurückgreifen, anzustellen,

Y

Gegebenenfalls wäre ibre

Es wird daher angefragt.

zum 31. No⸗ Nachforschungen

November

General Nudant wird auf diese Frage zurücktommen.

Nach dem übermittelten Texi des Straßburger Abkammen dürfen die in Straßburg wohnenden Familien der deutschen Beamten. Offiziere, Unteroffiziere usw. in ihren Diem stwohnungen un ehindert bis ein Abtransport ihres Besitzeg möglich ist. Deutscherseits wird angesichts der auffälligen Verletzung des von fran= zösischen Bevollmächligten unterschriebenen Vertrage die Anforderung des Schadenersazzes vorbehalten.

Der Vertreter der deutschen Regierung übergab dem General Nudant den Wortlaut der deurschen Verordnung, in welcher die Ab⸗ lieferung von in Frantreich und Belgien während GBetriebseinriq- Alstann bat er noch um Erledigung einer deutschen Anfrage, betreffend die Anwendung des französichen Zoll tarifs auf den Warenverkehr zwischen der Schweiz und Eljaß-Loth⸗

wohnen bleiben,

des Krieges tungen verlangt wird.

ringen.

Die dentsche Regierung hat am 7. Februar in Spaa der französischen Kommission eine Protestaote fran zösischer Besatzungs⸗

un glaubliche ie in der Chemischen Fabrik

truppen überreichen lassen,

beschlagnahmten

Maingau bei Hattersheim untergebracht sind.

Wie die Deutsche Waffenstillstandskommission laut Meldung des Wolffschen Telegraphenbũros! Trurpen das Fabrikgebäude nicht nur so stark belegt, daß eine Fort- führung des Betrieb unmöglich ist, son dern sie haben auch in den Fabriktäumen derart gehaust, daß das Unternehmen vor dem Ruin steht. Die meisten Räume sind aufgebrochen, die darin hefindlichen großen Holzbestä de zu Brennholz verwandt worden. ch in die Zehntausende. Außerdem haben die Franzosen Maschinen und Transmissionsteile herausgerissen, elettrischa Lichtleitungen abgelchlagen und mitgenommen, ebenso Flaschen üge, Die Ausstellung von Quartier⸗ und Re⸗ quisitionsscheinen wird verweigert und bei Voibringung von B schwerden mit Geldstrafe bedrobt. e. ihr Verhalten dem Besitzer gegenüber damit, daß auch Fabriken von den Deutschen niederget aingauer Fabrik ebenso erzehen müsse. Die deuische Negierung hat in der Note gegen diese durch

keine militärischen Gründe Verwahrung eingelegt und um baldige Rückäußerung ersucht.

schaden allein beläuf

Ketten und Drahtseile.

ranzösische und es der?

propaganda,

Unglück geschehen ist, beachtet lassen.

lichkeit nachgegangen. besonders schwieria.

suchungser gebnisse

sich die Manneszucht lockert.

Es dar belgischen 3

Die Entente entfacht neuerdin um die Verha Milltärpersonen zu rechtfertigen. leugnet werden soll, daß während der Räumung des von den Deutschen besetzt gewese nen Gebietes vereinzelt Uaregelmäßtg⸗ keiten vorgekommen sind, so muß doch mit aller Enischieden⸗ heit ausgesprochen weiden, daß die Alliierten selbst die moöralische Verantwortung hierfür tragen. auf den übermäßigen Bedingungen hestanden trotz der zahl⸗ reichen deutschen Erklärungen und Hinweise auf die Folgen dieser Forderungen und können nachträglich, nachdem bas diese Einsprüche nicht einfach un⸗ Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, wird heutscherseils den erhobenen Anschuldigungen mit aller Gründ⸗ Dies ist angesichts des Umstandes, daß seit dem 15. Januar sämtliche höheren Stäbe aafgelöst sind, Es muß aber entschleden zurückgewiesen werden, daß die Entente auf Grund ihrer einseitigen Unter⸗ Verurteilungen vornimmt. sind zahllose Fälle schändlichen Verhaltens der belaischen Zivil bevöllerung gegen die deuischen Soldaten festgestellt worden. Umfangreiches Material über rungen durch die belgischen Zivilisten ist vorhanten. Die Vor⸗ würfe, daß deutsche Offiziere die Uebertretungen der Mann⸗ schaften geduldet hätten, sind völlig ungerechtfertigt. Es ist klar, daß in einem in überstürzter Eile zurückgehenden Heere, das sich obendrein noch in revolutlonärem Zustande befindet ; Wenn trotz 'em anscheinend no verhälinismäßig wenig Fälle von Ausschreitungen vorgekommen sind, ist dies ein Beweis, daß sich die Offiziere alle Mühe gegeben und auch viel erreicht haben.

ferner die Legende der harten Behandlung der vilbevölkerung nicht unwidersprochen bleiben. Belgier wissen sehr gut, daß die Behannlung, soweit die KriegtzL⸗ notwendigkeit es zuließ. gut war. einzelner Entgleisungen, die gewiß nicht bestritten werden solln, ist bewußt unwahr und soll die Welt nach dem im mährten System gegen uns aufhetzen. die Wahrheit durchbringen.

mitteilt, baben

gerechtfertigten

tung

Eine Verallaemeinerung

die jranzöfichen

eschãdigungen

Herrn Gregori,

und Un fälle

gegen dat

Der Holy⸗

Die französischen Truppen be⸗

gebrannt worden seien

s wieder eine Greuel⸗ von deutschen Wenn auch nicht ge-

Sie haben

Einwandfrei

zahlreiche schamlose Plünde⸗

Krlege be⸗ Endlich muß aber doch U brigens haben die Belgier alle Ursache, ruhig zu sein. Man denke nur an die helgischen Greuel in Aachen, die durch nichts zu entschuldigen sind.

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