Nummer 35 unter
Nr. 6710 eine Bekanntmachung über die Aufhebung der
Besch'agnahme von Fässern, vom 8. Feb uar 1919. nnter
MN. 6711 eine Ve ordnung über die Wahl des Voistande⸗ vorsitzenden bei den Ortskronke— kassen und über die Kassen⸗
angestellten, vom 5. Februar 1919, unter
Nr G72 eine Verordnung über Anrechnung der Zeit der Kriegsgefangenschaft als Dlenstzeit, vom 36 November 1918,
und unter
N. 6713 eine Verordnung, betreffend Abänderung der Verordnung über die Einstellung, Eatlassung und Entlohnung der Angestellten während der wirtschaftlichen Demobilmachung
vom 24 Januar 1919, vom 7. Fevruar 1919. Berlin W. 9, den 12. Februar 1919. Postzeitungsamt. Krü er.
Preußen.
Verordnung.
Die Verordnung über die Vornahme einer Er— hebung der Vorräte an Getreide und Mehl in den besetzten Gebieten der Rheinprovinz vom 4. Februar 1919 wird dohin abgeändert, daß in dem einleitenden Saß hinter dem Wort „Rheinprovenz“ einzufügen
der Ve ordnung ist: „umd des Regterungsbeziets Wiesbaden“. Berlin, den 13 Fehruar 1919. Der preußische Staate kommissar für Volksernährung. In Vertretung: Dr. Peters.
Just izministerium.
Ter Rechteanwalt Adolt Nacke in Worbis ist zum Notar für den Bezrk des Obersandes ericht in Naumburg
a. S. mit Anweisung seines Amtesitz's in Worbis und der Rechtsanwalt Hugo Köppen
— —
Satzung
für den auf Grund der Verordnung über die Er— in der Hinnen⸗ (Richt⸗Gesetzbl. Seite 7.0) errichteten „Schifferbetriebsverband zer märtischen Wasserstraßen“ vom 14. Februar 1919.
Auf Grund des Art kels II 8 1 der Verordnung über die
richtumg von Betriebeverbänden schiffahrt vom 18. Auaust 1917
Errichtung von Beiriebe verbänden in der Binnensch ffahrt vom
18. Aus ust 1917 (Reiche⸗Gesetzblait S. 720) wird nachstehende
Satzung erlassen: 1
Name, Gitz und Bezirk des Betriebsverbandes, Zweck des
Bei bandes, Geschäftsbegiun, Beiträge.
51. Name, Sig und Bezirk.
Die Befitzer von Binnenschiffen, welche im Bezirk der märkischen asser raßen beheimalct sind, weiden zu einem Beiriebe verband ver— einigt. Aus cenommen sind Dampferbesitzer, Gejellichaften und die, jenigen Besitzer ven RBinnenschiffen, die nicht als Kleinschiffer an— zusehen sind. Als K eirschiffer ist in der Regel derjenige anzusehen, der nicht mehr ald ? Binnenschiffe besitzt. In Suieitfällen, ob ein Gchiffet ale Kleinichiffr im Sinne dieser Bestimmung anzufehen ist, entjcheidei die Schwütjahrtsabt ilung auf Anruien des Vorftandg und nach Anhörung des benessenden Hit liedes endgültig über diese Zu⸗
gebörigkeit.
Der Verband führt die Bezeichnung Schifferbetrtebsverband der märkischen Wasser- st raßen
und hat seinen Sitz in Berlin.
§ 2. Zweck des Verbandeg. Zwecke det Verbandes sind:
Ü ständige Beobachmüng deg Schiffs- und Güterverkehrs auf den wmärkischen Wasser raßen;
2. Bereithaliung und Ausnutzung der Binnenschiffe für Trans porte del Kriegs, und Ubergangsasttschaft;
3. Mitwin ung bei Figchtiestsetzungen durch Aufnahme eines 1 in den Frachlaus chuß für die märkischen Wasser⸗ traßen;
4. Mitwirkung bei der Beschaffung— wachung von Schiffs mannichaften, Betriebsstoffen bedarsszegenständen für die Fahrzeuge der Mitglieder;
B. den unieistützungebedürftigen Mitgliedein, ingbesondere denen, big durch den Krieg in Not geraten sind, aus eigenen oder öffent- lichen Mittein Beihilsen zu verschaffen.
Verteilung und Uber⸗ und Berriebs⸗
83. Geschäßtsbeginn. Der Verband sibernimmt die ihm nach der Verordnung vom 18 August 1917 (RGBl. S. 720) und Sz 2 dieser Satzung zuge⸗ wiesene Tälgteit vom 15. Februar 1919 an.
5 4. Beiträge.
Die Mitglieder haben für jedz in ihrem Besitz befindliche Fahr 14 einen Jahresbeitrag von 0 (d „M pro Tonne Tragfähigkeit zu zahlen.
Den Zeitrunkt der Einzahlung bestimmt der Vorsland. Werden die Beiträge nicht innerhalb der gesetzten Frist entrichtet, so werden Fe auf Antrag des Vorstands nach den andes gesetzlichen Vorschtiften über die Beitteibung öffentlicher Abgaben beigetrieben.
11. Verwaltung und Vertretung des Verbandes. § 6. Verbandsor gane. Organe des Verbandes sind: 1. die Versamm ung der Mitglieder; 2. de. Vorstand; 3. der ocer die Geschäftsführer. K Mitgliederversammlung, Stimmrecht. Die Mitglieberrersammlung hestebt aus sämtlichen Mitg iedern. Jedes Mig jed hat eine Stimme. I Die Mitglieder können sich in der Versammlung durch Bevell⸗ mächꝗigte vertreien lassen. Die Vollmacht gilt nur für die einzelne nätzer zu be,eichnen de Muügliererversammiung. Sie bedarf der Schriftform und kann nur einem anderen Mitglied des Verbandeg erteilt werden. : Die Schiffahrtegbteilung ist befugt, an den Mitgllederversamm— Rmgen durch einen Vertreter mit beratender Stimme teilzunehmen.
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in TDinslafen zum Notar für den Bezük dee Oberlar desgerichts in Düsseltorf mit Anweisung seines Amtesitzes in Dinslaken ernannt wor den
5 (. Gegenstände der Beschlußfassung. Die Mitgliederversammlung hat:
1. den Vorstand b zw. die Vorsitzenden zu wählen, sowelt eine Wahl vorgesehen ist (vergl. S 11)
22. den Rechenschaftsbericht des Vorstandz und des Geschäfts— fübrers entgegenz nehmen und ihnen Entlastung ju erteilen;
zu 3 sich über die Frachtordnung und den Frachtiarif gutachtlich zu ãußern;
4. über alle ihr von der Schiffahrtsabtellung oder dem Vorstand unterhrei eten Angelegenheiten zu berasen und zu beschließen:
3. Anträge aus ikbrer Mitte sowie Beschwerden der Miglieder über Maßnabmen des Vorstands durch Beschluß zu erledigen.
Der Vertreter der Schiffabrtsabteilung kann Bejchlusse wegen Verletzung der Geietze, der Satzung oder öffentlicher Interessen be— anstanden. Die Schiffabrtsabteilung enischeidet über die Berechtigung der Beanstandungen. Die Ausiührung der heanstandeten Beschlüsse hat solange zu unterbleiben bis die ö die Bean⸗ standung für unberechtigt erklärt hat.
§ 8. Ginberufung.
Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorsitzenden des Vorst andes berufen. Die Berufung er olgt, so oft es das Interesse des Verbandes ersordert, mindestens jedoch einmal in jedem Geschäfis— jahr, und zwar swätestens am 15. Februar. .
Der Vorsitzende ist verpflichtet, unverzüglich eine Mitgliederver⸗ sammlung zu berufen, wenn dies von der Schiffahrtsabteilung, dem Vorstanre oder mintestens einem Zebntel der Mitglieder schristlich unter Angabe des Zwecks und des Grundes beantragt wird.
§ 9. Vorsitz, ðFo rm der Einberufung.
Der Voisitzende des Voistandes ist zugleich der Vorsitzende der Mitgliedewersammlung.
Die Einberufung der Mitaliederversammlung erläßt der Vor⸗ sitzende unter Angabe der Tagesordnung durch öffentliche Bekannt machung.
Die Schiffahrtsabteilung und die Vorstand mitglieder hat der Vorsitzende durch eingeichriebenen Brief unter Angabe der Tageg⸗ ordnung hesondeis einzuladen.
Zwischen der öffentlichen Bekanntmachung bezw. besonderen schristlichen Einladung und der Mitgliederversammlung muß, ab— gesehen von dringenden Fällen, eine Frist von mindestens 2 Wochen liegen.
§ 10.
Beschlußfassung, Niederschrift.
Die Mitglied erversammlung ist ohne 6 auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlußsähig. Sie faßt ihre Beschlüsse mit Simmenmehrheit. Bei Stimmeng eichheit gist ein Antm g als ab⸗ gelehnt. Ueber die Beich üsse der Versammlung ist eine Niederichrift aufzunehmen die vom Vorsitzenden vollzogen wird. Abschrift ist der Schiffahrtsabteilung zu erteilen.
§ 11. Vorst and.
Der Vorstand besteht aus 5 Mitgliedern, von denen zwei nicht Mitg ieder des Verbandes zu sein brauchen. Zwei Vorstandzmii— glieder entsendet die Trans portgenossenschaft zu Berlin G. G. m. b. H., eins der Central Verband der Schiffe — und Freunde der Kminnenschiffahrt E. V. in Berlin, und zwei werden auf Voischlag der Mitglieder versammlung dutch die Schiffabrtsabtellung ernannt.
Der Vorstand setzt sich zusammen aug dem Vorsitzenden, dem stellverrretenden Voisitzenden und ret Bensitzein. Den Vo sitzend en und den siellvertresenden Vonsitzenden wählt die Mitgliederversamm⸗ lung aus der Reihe der Voirstandemisglieter. Die Amtedauer des Vorstands benägt 1 Jahr. ͤ
Das Amt des Voisitzenden und der anderen Mitglieder des Vor—= standes ist ein Ehrenamt. .
Vorstandsmitglieter baben, sofenrn sie i Mitglieder des Ver= bandes sin , in der Mitgliedernersammlung tetn Stimmtecht.
Der Vorstand vertritt den V rband gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreter.
8412 Befugntsse⸗
Dem Vorstande liegen insbesondere ob: .
k. die Ausstellung und laufende Führung eines Verzeichnisses der Mitglieder des Verbandes; .
2. die Aufstellung der Jahresrechnung und die Erstattung des Rechenschaftsberichis an die Schiffahrtsabteilung und die Pitgiieder— versammlung; ,
53 Anstellung des Geschäitsführers und sonstiger Verbands angestellten;
ö 4. die Turchführung der Anordnungen der Schiffahrttzabteilung und der Beschlüsse der Miegliederverigmmlung, die ibeiwachung und Beobachtung reitelben bei den Mitaliedein, die Errichtung etwaiger von der Schiffahrtsabteilung angeordneten Benimkestellen;
5. die Rerhängung von Ordnungsstiafen;
6. die Vorbereitung aller auf die Tagesorbnung der Mitglleder⸗ versammlung zu setzenden Angelegenheiten; .
„alle übrigen Geschäste, someit sie nicht durch die Satzung der Mitgliederversammlung oder dem Geschäftejührer überwiesen sind.
§5 13. Sitzungen.
Der Vorstand tritt zusammen so oft der Vorsitzende dies für erforderlich hält, mindestens jedoch einmal in jedem Kalender vierte abr.
Der Voisißtende ist verpflichtet, unverzäglich eine Sitzung des Vorstandes einzuberufen, wenn dies von der Schiffahrisabteilung oder mindestens wei Vorstandsmitgliedern schriftlich unter Angabe des Zweckes und des Grundes beantragt wird.
Zu den Vorstanmssitzungen bat der Voisitzende die Schiffahrt, ,, und die Vorstandemitglieder durch eingeschriebenen Brief einzulaten.
Die Schiffahrfaabteilung ist befugt, an den Sitzungen n einen Vertreter mit beratender Stimme teilzunehmen. 5 7 Abf. findet enisprechende Anwendung.
5 14. Beschlußfassung, Niederschrift.
Der Vorstan? ist beschlußfähig bei Anwesenheit von drei Mit— liedern einschließlich des Vorsitzenden oder scines Siellvertreteig. ré faßt seine Beichlüsse mit Stimmenmehrheit; bei Stimmen— gleichbelt gibt die Stimme des Veisitzenden den Ausschla 6
Ueber die Beschlüsse des Vorstands ist eine 6 rift aufzu- nehmen, die vom Vorsitzenden vollzogen wird. Abschrift ist der Schiffahrisabteilung zu erteilen.
§ 15.
Zeichnungen. Schriftliche Erklärungen des Vorstands, die den 6 der⸗ pflichten sollen, sind von dem Voisitzenden und einem Mitgliede Tes Voistands zu nter zeichnen, soweit nicht der Vorstand unter Zu— stimmung der Schiffahrtsabteilung die Befugnig zur Zeichnung don schrittlichen Erklärungen des Verbandes dem Geschästssührer oder anderen Angenellten des Verbandes überträgt.
ĩ — 16. Gera asthta pres Zur Führung ber laufenden Geschäfte werden von dem Vorstande
ein oder mehrere Geschäftsführer bestellt. Die Bestellung und der .
. .
der Genehmigung der Schiffabrtsabteilung. Diese gilt als erteilt. wenn nicht binnen 19 Tagen seit Zugang des Genehmigungsagnagz Einspruch erboben ist. .
Der Geschäfisfübrer besorgt den gesamten Geschäfta, inebesondere Schriftverkehr des Verbandes, soweit er nich dem Vorstande vor⸗ ö. ist und erledigt die ibm sonst vom Vorstande übeiwiesenen
eschi ite. ᷣ e — ze Bestellung ist jederzeit widerruflich, unbeschadet der dem Geschastsführer auf Grund des Anstellungsvertrags zustehenden Rechte. III. Verpflichtungen der Mitglieder. 17. Die Mitglieder sind verpflichtet:
1. die Zwecke des Verbandes nach jeder zu fördern;
2. gemäß § 3 der Bekanntmachung über wirtschaft liche Maß nahmen in der Binnenschiffahrt vom 18. August 1917 GBI. S. 720) nach näherer Anwelsung der Schiffahrtsabteilung oder ihrer Beauftragten Fahrten auszusühren, die Tranthorte der Kriegs- oder Ubergangswirtschaft zum Gegenstand haben; die Durchführung und Entschädigung erfolgt nach den zwischen dem Frachtausschuß und der Schiffahrtsabteilung vereinbarten Frachtsäßen und Veiftachmings⸗ , .
den Verband nach Einnahme ieder neuen Ladung unter Be—= nutzung der von der Schiffahrrsabreilung auffustellenden Meldekarte und in der von der Schiffabrte abteilung festgesetzten Zeit äber . Verwendung und Besatzung ihrer Schiffe zu unter richten; ; 6 . . alle zur Erfüllung ber Aujgaben des Verbandes getroffenen Anordnungen der Schiffabrtsabteilung und des Vorstandes gengu iu befolgen und auf Ertordern der a m d, abr, des Por⸗ standes oder des Geschäfioführerg jede bön denselben zur Erreichung der Verbandszwecke für notwendig erachtete Auskunft zu geben, soweit erforderlich, unter Vorlegung darau bezüglicher Schrintnüct und Urkunden. h
Auflösung und Liquidation. .
Der Betriebs verband wird anufgelöst, wenn die Verordnung der Bundegratg vom 18. August 1917 (R Bl. S. 720) außer Kraft tritt, oder wenn vorher die Schiffahrtsabteilung leine Auflösung an= ordnet. Letzteres ist von der Schiffabrtsabtei ung dem Vorstanze Ez fe , n ,,, Die Auflösung wird durch vie Schiffahrtsabteilung bekannt gemacht. . ;
Die . erwlgt durch den oder die Geschäftaführer, sofern nicht der Vorstand an dere Personen dazu bestimmt.
Über die Verwendung des nach Dedung der Berbindlichkeiten verbleibenden Verbandsvermögens beschließt die letzie Mitglieder versammlung. 5
Echlußbestimmungen.
Richtung hin
19. eqn ffä an- Das Geschäftssahr ist das Ralenderjahr, das erste Geschãftelahr
endet mit dem 351. Dezember 1919.
. Geschäftsbericht. .
Der Vorstand hat für jedes verflossene Geschaͤftejahr im ersten Mongt, eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung Auf zustellen und diese nebn einem ken Vermöggntstand und die Ver= bältnisse des Verbandes darstellenden Berscht (Jahresbericht, der Mitgliederversammlung und der Schiffahrtsabterlung vorzulegen. Die Prüfung und Abnahme der Fade d n nn, erfolgt durch die Mit⸗ gliederversamm lung. 5nr
Bekannimachungen. . . kn 3. ge e ,, , r, , e n. m Possitzenden und dem Geschäfte führer zu unterzeichnen. Sffenk⸗ liche den , en erfolgen in den vom her stenr . achzeiischriften. 8 22. Ordnungs strafe.
Wegen schuldhafter Verletzung der Vorschriften der Bunde ratz. J vom 18. August 1917 e . S. 720), dieser Satzung oder der Anordnungen der Schiffahrisabteilung oder des Vorstandt funn ker Vorstand ein Miiglied in eine in die Kasse des Verbandes fließende Ordnung strafe von 10 - 100 * nehmen. Wird die Ord nungt⸗ strafe nicht innerhalb einer vom Vorstand geletzten Frist entrichtet se wird sie auf Antrag des Vorstands nach den landesgeseßz ichen Vor—= schriften über die Bettreibung öffentlicher Abgahen beigetrjeben, Im Wiederholungsfall kann das Mitglied für eine bestimmte Zeit bei der Vergebung von Transporten zurückgestellt werden.
Gegen die Entscheidung des Vorstandes steht dem Mitgliede binnen einer Frist voön ? Wochen seit Zugang der Entscheidung die Berufung an die Schiffahrtsabtetlung zu.
VI. llvergangsvorschriften. 1 Solange der Vorstand nicht e n renn ist, werden seinr 2
Befugnisse sowie diejenigen des Vorsitzenden durch einen Beanf— tragten der Schiffahrtsabieilung wahrgenommen.
Berlin, den 14. Fehruar 1919. Schiffahrts abteilung beim Chef dez Feldeisenbahnwesenz. Ulderup, Kapitänleumnant.
Tagesblaͤtiern und
(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage) Nichtamtliches. Deut sches Reich. Preußen. Berlin, 14. Februar 1919.
Dle französische Delegation in Spaäa hat gestern morgen, wie Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, ielephonisch die den tsche Ber tr tuna in paa benachrichtigt, daß vom französischen Generalstab General Weygand bei ihr folgen en Telegramm, die Verlängerung des Waffenstellstands be⸗ treffend, eingelaufen ist: 6 Der am 16. Januar erneuerte Waffensttl tand läuft an I7. Februar ab. Die Verlängerung über af Termin hingus bis zur Unterzeichnung deg Yräliminarfrtedens ist von den alltzerken Regierungen nicht n, worden. In solgedessen haben sich die alllerten und die deutscken Bevollmächtigten, welche die Ver⸗ einbarungen vom 11. November, 13. ö 16. Januar getroffen haben, zu einer Konferenz zu vereinen, um über die Ver= längerung des Waffenstillstandes äber ben 17. Februar hinaus „u be— schliehen. Dag Oberkommand der Alttierten hat die Ehre. dem Rutschen Oberkommando vorzuschlagen, die Konferenz am 14 Februar Nachmittags in Tunier stanfinden ju lassen, und zwar unter den selken e n wie im Januar. wird um unvperzůgliche Antwort gebeten. ; D deutschen Deleglerten find gestern nechmittag von Berlin abgereist. e
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Dem Sitzungsbericht der Waffenstillstands— lommisston in Spaa vom 12. Februar enmmimmt Wolffs Telegraphenbüro“ folgende Mitteilungen:
ö er dentsche Versjtzende überreichle den allilerten Kommisstonen Ine Note, in der die Behaup ungen feindlicher Pressemeldungen und Funtiprsiche alk reme Ersi dung zarückgewiesen werden, daß Deut fch⸗ land seine De mobi machung nicht fortsetze und gegenwärtig
383 Dirlstanen an der West font und 18 in der Gegend Von Thorn versammelt habe. ͤ 4 5
Im Auftrage der deutschen Obersten Heeresleitung erhob die deutsche Kommi sion Einspruch gegen den Ausdruck riner fran⸗ än gen Norge, die von einer mutwilligen Zerstörung n dust rie l ler Anlagen in Belgien und Frankreich spricht, mit dem alleinigen Ziel, diese Industrie auf Jahre hinaus lahm zulegen. Temgegenber ließ die Sbernz Heeregteitung aufg schärste hetonen, daß alle von ihr und der deutschen Reglerung in dleser Be⸗ Uehung gegebenen Anordnungen durch die feindliche Blockade not⸗ wendig geworden und lediglich aus militärische Gründen zur Be⸗ schaffung der auf anderem Wege für Deutschland nicht erhältlichen Mittel zur weiteren Kriegführung getroffen worden sind.
In einer weiteren Note protestierle der Vertreter der deutschen egietung nachdrücklichst gegen *. bereits gemeldete Zurück⸗ aItung von n nt fen chiffen durch die Fran,
zose 6 die französische Kriegsgefangene aus Deutschland nach Frank= teich befördert hatttn. Die Verwendung der Schiffe zn dtesen Zweck 2 wie die Rote betont, auf den Wunsch deg G neräls Nidañ. Sawghl er als auch, Meaischall Roh sicherten die Rückkehr der Schiffe zu. Gleichwohl seien viese Schiffe jetzt in Cherbo rg zurück⸗ gehalten worden. Die franzesische Regierung berwelgere ke Räck⸗ be mit det Begründung, daß durch rie Schiffahrte konferenz fn Pad. eing. Entscheidung über die vorlänsge Verteilung ver dentschen Handelsflotte bevorstehe und daher die Nückgabe der Schiffe unnolige Kosten verursachen würde. Demgegenüber mässe die deutsche Regierung feststellen, daß sie sich zwar bereit erklärt hat, die deutsche Handelsflotte den Allilerten zur Ver⸗ fügung zu stellen, daß sie, aber diesen nicht das Necht ein. ent, hat, dig deutschen Handeltschiffe fortzunehmen. Dag Fest⸗ alten der Schiffe stellh nicht ur einen Bruch des vom General 2 schriftlich gegebenen Verspreckens dar, daß die deunschen schiffe heim kehren würden, sondern widerspreche auch dem Waffen, illstands vertrage. Die deutsche Regierung ersuche daher um sofortige ücksendung der betreffenden Schiffe nach Deutschland.
Dem englischen Voisitzenden wurde deutscherfeits eine schriftliche
ö zugestellt über Ausschreitungen englischer Soldaten in Schoerthal im Kreise Buren.
Am 11. und 12. Februar erledigte der Zentralrat laut Rericht des „Wolffschen Telegraphenhürot / eine große Reihe ven Engängen, die zuneist örtliche Angelegenheiten der ver— chiedenen A. und S. Räte bemra fen. Außerdem fänd eine Sitzung
att, in welcher der . Kultusmintisser Haenisch über die Aufgaben des Kultusminister ums und dessen Reform ane berichtete. Die Besprechung über diesen Vortrag soll demnachst statifinden. In der gestrigen Sitzung stimmte der Zentralrat dem vom preußlschen Ministerlum des Innern vorgelezlen Entwurf über die neue Zusammensetzung der Kreistage mit unwesentlichen Abänderungen zu, ersuchte gleichzeitig das preuß sche Staats ministerium, den Entwin f im Wege der Notverorhnung umgehend in Kraft zu setzen. Die Vorlage enthält die Neuordnung des Wahlrechts ö den Kreistagen auf der i des . zur Natlonalversammlung. 2 15. April hat die Neuwahl aller Kreistage zu erfolgen. . . „ Vat preußlschs Staats ministerlum wirb sich in seiner 533 am 17. über den Beschluß des Zentralrats schinsstg machen.
Die Versorgung der Bevölkerung mit Gegenständen aus Leder, insbesondere mit billigem Schuhwerk und Besohlmaterial aus Altleder, welches der minder— bemittelten Bevölkerung durch die Kommunen auf Anfordern bei der Reichsstelle für Schuhversorgung zugeführt wird, macht bei der andauernden unonnstigen Lage des Ledermarktes eine restlose Ausnutzung der urch Hie Demobilmachung des n. f eiwerhenden und but die Beschlagnahme der
eichsstelle für Schuhversorgung erfaßten Aliledermengen im , Gr chaftlichen Interesse zur gebieterischen Not⸗ wen eli.
. Kriegswirischafts A-⸗-G., die bisher mit der Ver⸗ wertung dieser Materialien zu tua hafte und nahezu 4000 Ar⸗ biter damit beschäftiate, hat sich, wie „Wolffs Telegraphen⸗ büro“ meldet, als Reichs⸗Texiil A.-G. anderen Aufgaben zu⸗ gewandt. An ihre Stelle tritt als ihre Rechtsnachfolgerin ble Altle der Verwertungs⸗ Stelle (4 V S) G. m h. H. Berlin W. bo (Geisbergstraße 41). Die Gesellschaft ii unter Beteiligung des Reiches sowie der inieressierten Altledergroßhändler mit 4 Millionen Maik Stammkapital gegründet worden. Sie hat die Aufgabe, die Verwertung von Alileder, wie sie bisher durch die Kriegs. wirischufts Aktiengesellschaft geschah, fortzuführen und welter auszubauen. Es wird beabsichtigt, gegebenenfalls in den größeren Bundegstaaten Zweigniederlassungen zu errichten. Die A V S, der das rn Altleder in Deutschland zRüfließt, steht unter der Aufsicht des Reichswirischaftsamis. Wag Reichsverwertungsamt hat der A V S olles frei⸗ , Altleder und auch anderweitig nicht verwendbare neue AUugrüstunggstücke aus Heeresbeständen übertragen. Die gewonnenen Maiteriallen sollen in erster Linie der
chuhversorgung dienen; welter sind die Anfälle auch zur Versorgung det Sattlerge werbe, der Lederwarenindustrie und der anderen Bedaifskreise, die Aitleder verarbeiten bestimmt. Ein aus diesen Kreifen zusammengesetzter Yesral überwacht die gert und wirtschaftliche Verwertung der Anfälle. Die A V S ist ein nach kaufmännischen Grund⸗ ätzen geführtes Unternehmen, dessen Lellung in bewährten achkundigen Händen liegt. Sie verfolgt, wie bisher bie Kriegswirtschafts A.-G., die einnützige Aufgabe, die Altlederan falle vollswirtschaftli zweckentsprechend und sparsam zu verwerten und namentlich den Arbeitern und der minderbemittelten Bevölkerung ein billiges und halt—⸗ bares c b zu liefern und der Not an Flickleber zu steuern. Ju diesem Behufe muß die Beschlagnahrne von ge⸗ tragenem Schuhwerk, Altleder und gebrauchten Gegenständen aus Leder aufrechterhalten bleiben. Vor privaten Ankaäufen wird dringend gewarnt, da im Interesse des Allgemeinwohls Uebertretungen strenge verfolgt werden mössen.
— —
Noch immer gehen zahlreiche Anfragen über den er⸗ pied dig Krie 96e nab, n ge,, onen belm Krlege⸗ minisler lum,
Abteilung Krlegagefhmgenenschmtz, ein. Derartige
Anfragen sind, um unnötige Versägerungen zu vermeiden, dem Zentralnachweisebüro. Berlin NW. (Doioiheenstraße 435 un⸗ mittelbar zu üoerweisen.
Nach einer Mitteilung des Zentralrats der Ostfront bat sich bel der Wahl im besetzten Gebiet, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ aus Königgberg meldet, der größle Tell der Truppen der Wahl enthalten, weil sie zum Tell gerade im Abtransport begriffen waren und die Truppen der Heeresgruppe Klem und der Etaphen— inspektion Bug aus Kameradschaftlichkelt ebenfalls nicht zur Wahl schreiten wollten. Das Ergebnis der Wahl ist: Sozialbemakratische Partei 7804, Unabhängige Sozial demokratijche Partei 1945 Demokraten 1681, Parte ilofe Liste 1389, Deutsch⸗Nationale 62, Dentsche Volkspartei 74, Christliche Volkspartel 43, ungüllig 89 Stimmen. Gewählt sind die zwel Kandidaten der Sozialdemotratischen Partei Rodemann und Kronen.
Nachdem der größte Teil der deutschen Truppen in die Heimat zurückgekehrt ist, sind die amtlichen Kurse für die Umwechslung der in fremder Währung er— haltenen Gebührnisse in Anlehnung an die tatsãch⸗ lichen ee, h ,,, t worden. Sie betragen laut Meldung des, Wolffschen Telegraphenbäros“ vom 17 Februar 1919 ab: 1 Oberost Rubel — 2 (K, 1 poinische Mark = 1 6 C(41n⸗ nahme bis zu 1000 Mt), 1 6sterreichische Krone — O50 (M, L bulgarischer Lew — O30 MS, 1 türkisches Pfund — 20 6, rumänischer Len — G69 SS, 1 italienische Lira (Cassa Veneta dei Prestiti⸗ — O47. S6, 1 belgischer Frank (alle Sorten) — O 80 46, 1 französtscher Frank — G 380 6, 1 fran⸗ zoͤsischer Frank (Siabtgeld — O75 Æ, 1 finnische Mart — 080 S, 1 zussischer Rubel — O0 30 6 nur Zaren. Duma⸗ und KRerenskinofen, außerdem Obe ssaer Stadigeld und Georgische Noten), 1 Karbowanez (nur zum Einzug) — O80 M (2 Griewien — 1 Karbowanez), Umwechslung bis zu 200 Mark, in hesonders begründeten Autz. nahmefällen bis zu 500 ark. Den betelligten Banken und Bankgeschäften ist unmittelbare Mitteilung zugegangen. Jede gewünschte Auskunft wird auf Anfrage von der Zweigftelle ya, Berlin SW. 19 (Unterwasser straße 7) erteilt.
Die Berichte der letzten Tage über die , haben die Aufmerksamkeit erneut auf die Grenze West⸗ preußeng gelenkt, das augenblicklich in großer Gefahr iz. Gelingt es den Polen, die Bahnlinie Thorn — Bremberg Schneidemühl Kreutz Berlin auch nur an einer Stelle zu nehmen, so ist der wichtigste Lebengnery Deutschlands getötet. Denn einerseils sicheit der genannte Abschnitt die Flanken des Aufmarsches gegen die Holschewisten, andererse lis auch Berlin in wirtschaftlicher Beztehung. Die herrschende Lebens mittelknappheit wird noch gestelgett, wenn aus der fruchtbaren Provinz nichts mehr nach Berlin gelangen kann. Um diese Katastrophe zu vermeiden, ist es drin gend erforderlich, daß sich noch Freiwillige aller Waffenagttungen zur Sicherung der Grenze melden und zur Vertreihung der Polen aus den Gebieten, wo sie am tülessten in überwiegend deutsche Landesteile eingedrungen sind und dle Beyölterung in unerhörter Weise unterdrücken.
Anmeldung zum Fin tritt in den Grenzschuß nimmt entgegen das Werbebürd am Brandenburger Tor, geöffnet von g- 6 Uhr.
Sessen.
Gestern vormittag wurde die hessische Volks kammer durch den Ministerpräsidenten Ulrich als Alt repräsidenten eröffnet. Bei der Präsidentenwahl wurden laut Meldung des „Wolfschen Telegraphenbüros“ zum ersten Niäsidenten der Beigeordnete Bernhard A del un g-Mainz (Sozialdemokrgt), zu Vizepräsidenten mit gleicher Berechti⸗ gung der Geh. Justizrat Dr. Josef Schmitt Mainz (Zentrum) und der Justizrat Heinrich Reh⸗Alsfeld (Demokrat) gewählt. Der neue Präsident sagte in einer Ansprache, die Volkskammer sei jetzt souverän und berufen, das Regiment im Staate auszuühen. Er entbiete der Nalionaloersammlung in Weimar die Grüße der Kammer. Das deuische Volk könne nur als freies Volk unter freien Völkern bestehen. Der Redner wandte sich zum Schluß gegen alle von der Entente ausgehenden Loslösungsbestrebungen deutscher Gebiete.
Nach Schluß ber Konstituierung der Volke kammer verlas der Prästdent ein Schreiben des früheren Großherzogs an die Kammer, das folgendermaßen lautet:
Sehr geebrter Herr Ulrich!
Dle Eröffnung der Hessischen Volkskammer am morgigen Tage gibt mir Peranlassung, der neun Voltspertretung meine auftichtigsten Wünsche für eine gesegnete und gedeihliche Arbelt zum Besten unferes Vaterlandes auszusprechen. Wie mein Herz immer nur für das Wobl Hesseng und seines Volkeg ach fen hat, wie ich nie eigennützige Bestrebungen gekannt habe, 9 sollen auch fernerhin unter der NRe⸗ gierung der vom Volkewillen Beauftragten alle meine Bastrebungen, all mein Denken nur dem Glück, der Wohlfahrt und der Entwicklung des Vaterlandes dienen. Nehmen Sie zu dieser Versicherung noch den Dank entgegen, den mit mir jeder wohlmeinende Hesse fühlen wird, den Dank für die würdige Art und Weise, mit der Sie unter den schwierigsten Verhältnissen der sich vielfach durchkreuzenden Strö— mungen des Volkswillens das Steuer des Staates geführt und es zu vermeiden gewußt hahen, daß sich pie ernsteste Wandlung in der Se= schicht⸗ Hesseys ohne Härten, mit Auznahme der durchaus notwendigen vollzieben konnte. ; .
Mit der Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung
Ibr Ern st Sn dwig.
Das Schrelben wurde von der Kammer mit Beifall auf⸗ genommen. 2 . Samburg.
Der A⸗ und S⸗Rat Wilhelmsburg hat nach einer Meldung des „Wolffschen Teleg aphenbüros“ eine Bekannt machung erlassen, wonach er sich infolge der großen Ze⸗ rathutzgen der Eisenbahn durch bewaffnete , n, . sieht über Wilh , den n n , , land zu verhängen. Alle Persanen, die ohne Erlaubnis Waffen tragen oder beim Vlünbern und Nauben angetroffen werden und am Aufruhr sich betelligen, werden standrechtlich er schossen.
Für Hamburg wumbe seiteng den J ner Au schusfeß pes Yoldatenr ag der * 16 id dahmm verschgrft, haß keinerlei Qindgebnmgen Fatt 9 mn 2. daß 8.
vor boten sind.
ngaznstg pofitsche Versanmlangen nas MW
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5
6 *
Bremen.
Der Deutsche Transportarbeiterverband hat, wee „BVösmanns Telegraphenhüro“ aus Bremen meldet, das nach⸗ teh nde Telegramm im Anschluß an bie Nachrichten nner die Verhandlungen in Span an den Wirklichen Geheimen Rat von Jonqäatäres und den Neichspräsidenten Ebert gesandt: em Vernehmen nach beabsichtigen Die alltterten r gierungen die Besatzungen der deutschen Leben mitnrelschif ie nach NUeberfübrung er Dampfer in englischt Väsen akzumust ern und in die Deimat RMärückzuschicken. Der Transpertgrbetterperband erblickt in diefer Meaßnabme die schwerste Schädigung der Interessen seinet Mitglleder und legt gegen dieseé Vorgeben, durch welchez Abertausende von Seeleuten und PVasenarbeitern brotiah werden würden, ausdrücklichö Verwahrung ein. Die dentschen Schiffsbesatzungen sind bereit, unter deumscher Flagge Tie feindlichen Truppentransporte und Lebenemtttelfahrten mit gewohnter Zuver= lässigkeit auszuführen, bitten deshalb aber auch die Reichsregierung dringendst, einer Entfernung der Hesatzung von Bord unter keinen Umständen zuzustimmen, weil die Konsequenzen unabsehbat wären.
t Desterreich nnd Ungarn.
Nach Mitteilung der Wiener Zeitungen siellten sich am Trennung tage (31. Oktober 1918) die gesamten Verbindlich keiten der beiden Staaten der gewesenen d st ex reichisch⸗ungarischen Mongrchie, wie folgt; fär OQester⸗ reich betrugen die Schulden vor dem Kriege 11 475 Mill. Kr., die Kriege schusden 68 4860 und die anderen Verbindlichkeiten 3150 Wiillioanen Kronen. Für Ungarn beliefen fich die Schulden vor dem Kriege auf 7989. die Kriegsschulden auf 33091 und bie anderen Ver bindlichkelten auf 1820 Milltonen Krenen. Sonach betragen bie gesamten Schulden 126 026 Millionen Kronen. 2
Bezüglich des Anspruches der italien ischen Militir⸗ kommission auj Kunstgegen stände und geschichttichen Ugfun den erhält die, storrespondenz Wilhelm“ aug gat unterrichteter italtenischer Que lle eine Mitteilung, in der dargnf hingewlesen wird, daß die stalienische Mission berechligten n= spruch auf alle jene Kunstschätze erhebe, die entweder im Laufe dieses Krieges oder var 18866 aus Itallen ausgeführt und seliher nicht zurückgegeben wurden. Die italienijche Regiernnn habe beschlossen, die Frage zum Gegenstande von Verhandlungen innerhalb der Waffenstilsstands besprechungen zu machen, Damit die Angelegenheit im Interesse der beiden beteiligten Regie⸗ rungen entschieden werde.
Großbritannien und Irland.
Im Un terh ause klagte vorgestern der Oberst Guiness üher die e r mg der Friedenskonferenz, die fast alles, nur nicht den Frieden mit Deu schland, besprochen hahe, Amerika, daß spät in den Krieg eingetreten sei, könne si vielleicht diese 8 leisten. Die senigen aber, die di Last und Hitze des Tages getragen ha En könnten es nicht. Das Land brenne darauf, zu wissen, ob Lloyd George nicht nur Schadenersatz bis zum Neußersten verlange, sondern auch renze seiner Leistungs ähigkeit zablen lassen werde. In seiner Antwort versicherte der Premier minsster Lloyd George dem Hause, daß die Konferenz ihr Aeußerstesß iue, um baldmöglichst zum Frleden zu kommen, und führte laut Bericht des Wo ffschen Telegraphenbürss“ ang: BViele Fragen seien mit Deutschland zu regeln, man nehme i. die Frage der jerritorialen Wiederberstellung. Bezüglich Deu schlandz Westarenzen fänden augenblicklich nichtoffizie lle Grörternngen tat und es bestehe die volle F . daß eins völlige Uebereinstimmung bejüglich der gegen Deutschland vorjubringenden Forderungen, e die, Westgrenze betreffen, erreicht werte. Die Gienzregulieruag jwischen Polen und Deutschland sei aber eine andere Frage. Dort sei eine ungeheure Bevölkerung und es sei sehr schwöerig, dort ohne eine sorgfältige Untersuchung die Linien zu ziehen. Elsaß-Lothringen sei eine hinreichende Warnüng dor den Gefahren eines begangenen Fehlers. Bebor die nach Polen gesandte Untersuchungstomrnissten zurückgekehrt sei, werde es unmön lich fein, die Forderungen der Alliierten bezüglich der territorialen Wiederherstellung im Osten Deutsch⸗ lands festzustellen. Was die Kolonien anbelange, so habe Deutschland Durch die Art, wie ez die Eingeborenen behandelt habe und auch im Interesse der Sicherheit der Welt dieses Anrecht verwirkt. Da sei der wesentliche Teil des Friedens mit Deuischland. wen g i der Entscheidung halie die Neglserung unbedingt an item Work fest Von seiten der britischen Regierung sei keine Schwäche in diefer Frage gezeigt worden und es beslände darin keine Melnunggberschieden.« beit jzwischen ibr und irgend einer anderen Regierung. Die Wieder gumachung sei in den Gnischädigungen enthalten. Liodd George be— dauerte, daß von einigen Mitgliedern dem Völkerbunde gegen. äber ein geringschätziger Ton angeschlagen werde. Die kleinen Nationen sehnten sich sehr nach dem Völkerbund, da sie auf ihn vertrauten. Die Alltierten haben neue Nationen, 3. B. den ischeche= slowafischen und den juge - slawischen Staat, geschaffen. Einige da⸗ von hätten mächtige Nachbain. Das Leben aller dieser Staaten haͤnge vom Völkerbunde ab. Es sei behauptet worden, Willen würde in der Frage des Völkerhundes nur eine Partei Amerttas vertreten. Talsache sei abet, daß Taft, der auch ein 3 des Völkerbundes sei, in der Mandatfrage nicht weiter gehe Wilsoh. Die ameritanische öffentliche Meinung sei in der Frage des Völkerbundes nicht gespalten wenn auch Meinungsberschie den baten über die Ginelheiten bestehen könnten. Er lord George) vflichte dem Satze bei. daß keine Nation bon dem Völterbund ke Kriege überlasfen werden dürfe, ohne die Möglichteit jn haben. sesbst die Verantwortlichkeit zu erwägen. Es sei niemals ein erh, emacht worden, die Polschewisten eyiütikennen oder sie ut Ferres; eren zuzulassen. D bsckeu, den die Schrecken ö eingeflößt hätten, babe ihn aber, den Tatsacken gelennber nicht blin? gemacht. Gz sei jweckloß, dag vie Konferenz mit zem Bemmerken, se Rahe den Weltfrieden gemacht, auß, einandergehe ö. 6 Reßland Nute berrsche, sonst würde no r ungeheuren Get ten Anarchle, nord nun ,,, her schen. Mänche Leute rieten jur Interpent;jon. Er könne die gewissen Ji . die eine Interhention erfordern wörde, nicht enthüllen. Aber kein berhünftiger Mann würde dieß Aufinntn gutheißen, wenn er die Ziffetn deseßen hätte, Dis militériche Macht det Bolschewisten e gewachlen und sei größ. Aber die AUlliietten ebenso Keie Dent schland stud zu beschäftigt, unt. fie anzugrei en. Gn Rresser dnempföhlener Kurs sei die Unterstützung ker Gegner de Bolschenm isten; neben der moralichen , hätten die Alliierte . W. Frueribaffen, Mnunitien, Ausrüstu nge gegenstaͤnde gelieferz. Was die Sendung don Mannschafen andelange, sei es die Frage, wer ste eren werde. Amerlla würde weder. Mannschaften noch Köeld noch Materia! senden. Deshalh würden die ganzen Lasten tar fachlich auf Frahkresch und Größhbritannten fallen. Der dritte an empfohlen Kurg e nur das Feuer gushrennen zu lassen. Dies sei eine brutale Poelitit. Es sei nutzlez, Lehensmittel nach Peters hurg 1 senden, en. die einzige n nn, 36. 36 h 6 Anregungen seten erwegen wozden. Man Habe sich entschlessen , n,. n, dicke Laute tu einer Kron fern . Tame, um port ju frgenderner ot tend. 69 gelangen. die die Wiang hen stellun , n,. erna lichen eite. Ae den Menn,
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