1919 / 39 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 15 Feb 1919 18:00:01 GMT) scan diff

im Sinne des 5 1455 AÄbs. 2 in“. Dem § 173 wird folgender Abs. 2 hir zugefügt: ‚Ucber den Antrag auf Befreiung enticheidet das Versicherungs amt (Beschluß— ausschuß) nach Anhörung des Kassenvorstandes. Die Befreiung wirkt 54 vom Eingang des Antiags an. Wird der Antrag abgelehnt, so enim ö scheidet auf Beschwerce das Oberpeisicherungeamt endgültig.“ 857 Im 5 175 Abs. 1 der Reichsversicherungt ordnung fällt das Zitat des S 73 meg

8§88

Befreiungen von der Versicherur gepflicht auf Grund des § 173

der Reiche versicherungs ordnung in der asten Fassung erlöschen mit

dem 29. Juni 1919, jofein die Befreiung bis dahin nicht von neuem beantragt und bewilligt worden ist. 9 ; §8 9

Neue Befresungen von der Venrsicherungerflicht auf Grund des

§ 413 der Reichevei sicherungs ordnung finden nicht mehr statt. Geltende Bereiungen erlöschen, sowcit es nicht nach § 419

Abs. 1 der Reichspersicherungsordnung früher geschiebt, min dem

31. Dezember 1919 Die Verjchuften des 5 419 Abf. 1 Satz 3,

Abs. 2 und des 5 422 der Reicheveisicherungsordnung gelten ent— sprechend.

8 l0 Bis zu einer anderwelten Celetzlichen Regelung dürfen Betriebs- ktankentassen für landwirtschaftliche Betriebe fowie für solche Betriebe nicht öffentlich-rechtlicher Körperschasten nicht mehr neu errichtet werden, deren Beschäfligte beim Inkiafttreien dieser Verordnung sämtlich oder zum größeren Teile auf Grund des 171 Ter Reichs⸗

. versicherungsordnung von der Versicherungspflicht befreit waren.

1 5811

Neue Befreiungen von der Veisicherungepflicht für Dienstboten auf Grund des § 435 der Reichsoe sicherunge ordnung finden nicht mehr statt. Geltende Befreiungen erlöschen, vortebaltlich des Abs.?2 und des 5 12 Abs. 1 mit dem Inkiafttrejen dieser Verordnung. Die Vorschriflen des 8 419 Abs. 1 Satz 3, AbJ. 2 und des § 422 der Neichs ersicherungsordnung gelten enisprechend.

„Sind nach § 455 der Reichsversicherungs ordnung die im örtlichen Zusammenhange mit eigem landwinischaft ichen Betriebe beschäftigten Dienstboten und zugleich nach 5 418 der Reichs versicherungsordnung die in dieem landwirtschaftlichen Betriebe Besdäfiigten von der Versicherung befreit, so ersischt auf Antrag des we, . Arbeit⸗ see auch die Befreiung der nicht zu den landwirischaftlich Ve—⸗ schäftigten ghörigen Dienstboten zu dem im 5 9 Abs. 2 bezeichneten Zeispunkt.

8 12

Für Dienstboten, deren Versorgung in Krankheitsfällen eine für

selche Zwecke besonders geichaffene Einrichtung übernommen hat, er— 8 lisch di Befreiung erst mit dem 29. Juni 1519.

Mssen sosche Giniichiungen infolge Wegfalls der Befreiung ihren Geichäftebetrieb ein stellen, o soll die Kianfenkasse rer die bisher befreiten Tienstbosen als Müglieder zufallen, tunlichst die von der Einrchlung nicht nur verubergehend angestellten Peisonen übernehmen. Mehrere beteiligte Krankenfassen sollen dies anteilig tun. Das Versicherungkamt soll hierauf bei den Kassen hinwirken.

Sind Vienstboten bei einer solchen Einrichtung nach deren Satzung über das Dienstyerbältnis hingus weiten versichert, so können

binnen drei Wechen nach dem 29. Juni 1919 bei der Kranken kasse (Abf. 2) die Aufnahme als Mitglieder en §z 313 der Neichs⸗ versicherungsordnung in derjenigen Klasse ober Lobnstufe beantragen, welche ihre Versicherung bei der Einrichtung am meisten ennpricht. Auf Beschwerde entscheidet hierüber das Versicherungsamt endgultig.

13 Der § 518 der Reschaversicherunggordnunqg fällt weg. Die auf Erund des 5 hls vom Bundesrat eMlassenen Anordnungen über die Abführung von Reitnraggäantét en der Arbeitgeber an die Eisatzlassen verlieren mit dem 29. Jun 1919 ihre Wihkung.

§14 Benntragt ein versicherungepfichtiges Miiglied einer Ersatzkasse, dag während des gegennärtigen Kriegs dem Reiche oder einer ihm verbündeten Macht Kri ge,, Sanitäts, oder ähnliche Din ste geleistet hat und nach 5 7 der Bekanntmachung, beiréffend Kian tenversicherung bei Eisatzkassen, vom 5. Juli 1916 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 6hh) in die Ersatzlasse wieder aufgenemmen worden ist, binnen drei Monaten nach dem Wiedereintritt das Ruhen der Rechte und Pflichten dei der Krankenkasse. so wirkt der Antrag auch dann von seinem Eingang bei der Krankentasse an, wenn er beim Emtritt in diese nich recht— leitig im Sinne des § 519 Abs. 1 der Reiche versichrun gsordnung gentellt worden ist, oder die Wiederaufnahme in die Eisatzkasse erst nach dem Einnitt in die Krankenkasse gescheben ist. Der Kranken— kasse ist Name und Sitz der Grsatzkasse mitzuteilen und die Wieder— aufnahme in die Gisatzfasse nachjuwethen. Wird die Fust von diei Monaten nicht innegehalten, so bewendet es bei den Vorschtiften des 5 b20 der Reichsverficherungsordnung. 15 Die Beschäftigten, deren Versicherungs neibeit infolge dieser Vor. schriften erlischt sind binnen drei Tagen nach Beginn der Veisiche— rungspflicht gemäß 8 317 der Reicht ver sicherungs ordnung zu me den. So en indess n die Versicherungsrieihrit schon mit dem Inkrautreten dieser Vorschriften erlischt läuft di, Frist zur Mel ung früh stens mit dem vierzehnten Tage nach dem Inkraftireten dieser Vorschrift ab. . § 16 Diese Verorduung hat Gesätzeskraft und tritt mit dem ersten Montag nach dein Tage ihier Väkündung in Kraft.

Berlin, den 3. Februar 1919 Die Reichsregierung. Ebert. Scheidemann.

Der Staatssekretär des Reichsarbeitsamts. 1 Bauer.

Bekanntmachung Nr. F. R. 16072. 19. K. R. A.,

betreffend Höchstpreise für Weiden, Weidenstöcke, Weidenspitzen, Weidenstrauch, Weidenabfall und Kopf weiden.

Im Auftrage des Reichs amts für die wirtschaftliche Demobilmachung und auf Grund des Gesetzes, betz effend Höchst⸗ preise vom 4. August 1914 (Re sche⸗Gesetzbl S. 339) in der Fssung vom 17 Dezember 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 516), in Verbindung mit den Bekanntmachungen über die Aenderung dieses Gesetzes oom 21. Januar 1915, 23. März 1916. 22. März 1917 und 8. Mai 1918 (Reichs ⸗Gesetzbl. 1915 S 25. 1916 S. 183 1917 S. 253 und 1918 S 396) wird folgendes mit dem Bemer ken angeordnet, daß Zuwider handlungen gemäß 5 der Bekanntmachung argen 3 eiberei vom 8. Mal 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 395) bestraft werden, soweit nicht nach allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind.

Auch kann der Betrieb des Handels gewerbes gemäß der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 603) unter sagt werden. ;

1.

inte .

, won der Betauntmachun betroffene Gegenstaunde. Gtat. Von dieser Betanntmachung werden betroffen: Weiden auf dem Bel Glock und geschnitten, Weidenftöcke auf dem Stock und geschnitten,

. 6. eidenspitzen, Weidenstrauch, Weidenabfall und Kopfwerden.

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z ble Worte ersetzt eine Invalidenrente bezieht oder dauernd ünvalide

festgele

stellen.

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52

ooch styreise.

Für die im § 1 bezeichneten Gegenstände werden Höchstprelse

Dee in der Preistafel des 5 3 festgesetzten Grundyreise sind die Höchstpreise für den Pflanzer (Weidenzüchter). Pflanzer im Sinne dieser Bestimmung ist derjenige, der Weigen auf eigene Kosten als Eigentümer, Nießbraucher oder Pächter des Grund und Bodens erntet. Füt denjenigen, der nicht Pflanzer ist, setzen sich die Häöchst⸗ preise aus den Grundpieisen zuzüglich eines Aufschlags zusammen, der nicht mehr betragen darf als

15 vo bei Grundpreis bis zu 15 für 50 kg,

10 v5. i

. *

über

Wer nicht Pflanzer ist, ist berechtigt, die nachweislich von ihm verauslagten Kosten für Fracht, An⸗ und Abfuhr (Vorfracht) ab Ver⸗ ladestation des Pflanzers bis zu seinem Lager neben dem aus Grund⸗ pieis und Aufschlag sich ergebenden

Bei Weiden auf dem Stock und die vom Pflanzer nicht geschnitten werden, ermäßigen sich die im 5 3 festgesetzten Grundpieise und zwar: bei Flechtweiden der Klasse

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8 3

1 656068.

Höchstpreis in Rechnung zu

Meidenst cken auf dem Stec

I um S0 v, R . 70 wo, III aus Weidenstöcken um 75 v3.

Prei stafel.

Der Grundpreis darf höchstens betragen:

J. Für Flechtweid en.

schlãge

werden.

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3. Gekochte Weiden. ; 1 Für künstlich angetriebene ober gekochte Weiden dürfen So 4

zu den für geschälte weite Weiden festgesetzten Preisen se 50 Ka ju schlagen werden. Abs. 2 Satz 3) nicht in Rechnung gestellt werden.

62

Au

Klasse 1 Klasse 11 Klasse III Geringere ö einjährige Geringere Einjährige, Weiden, ein. zwei, und glatte, sschließllich der mehrjährige schlanke wilde Weiden, die . gewachsenen sich zum gesunde sowse zwei. Korbflechten Kultur⸗ tl nr . a. . alwei chlanke, ge⸗ schließlich der schů weiden sunde Schäl⸗ Stöcke weiden l. Ungeschälte n, 6 g , , Für 50 Kg Für 50 kg Für bo kg Stock lie fert, un⸗ sortiert *): a) frisch geschnittene aus schwächeren und mittelstarken Kusturen big zu 180 em Länge. 700 4,75 3,00 Lesgl. aus sarken Pflanzungen über 180 em ge. n 6 400 3, 0 b) trockene dürre) aus schwächeren und m ttelstarken Pflanzungen bis ls5 em Linge. 1400 859 800 des gl. aus starken Pflanzungen über 122 ö 180 em dänge 12,00 800 5,00 o) schwache atüne We den his 1090 m Länge (Weinberg⸗ weiden) für 50 kg 12 00 A. Die Preije verstehen sich für Ware, wesche gut geb indelt, frei von Streu, Winde und Erde geliefert wird. 2. Geschälte weiße Weiden: A. unsortiert: a] 40- 160 om . 4400 33 50 b) über 160 32, 00 24,00 B. sortiert: a) 0 60 em 85,00 56.00 D) 60 80 73 09 11.06 9 S9 - 100 , 61,06 4450 168 3h d i906 - 15695 hi 09 37, 50 * nh 156 = 155: 11 66 350 eMusschu f 160 —- 200 , 37, 60 oe, g) über 200 32, 560 24,00

1. 2) für ̃ diesen Zuschlag dürfen Auf⸗

II. Weiden stöck e.

l. Ungeschälte feuchte Weidenstöcke“),

Für je 50 kg

a) abgewipfelt, bis 27 mm Durchm. (20 em über

dem Stammende gemessen .. b) nicht abgewipfelt, auch unsortiert und über

27 mm Durchm..

o) unsortiert, abgewip felt

27 mm

) bis 15 mm Stärke 18 25 * 32 ö

dem Feuchtigkei

Die Preise verstehen sich für Ware, von Streu, Winde und Erde geliefert wird.

2. UAngeschälte trockene Weiden stöcke,

a) abgewipfelt, bis 2) mm Durchm. (20 om über dem Stammende gemessen). .....

b) nicht abgewipfelt, auch unsortiert und über

mn Durchm.. ) unsortiert, abgewipfelt

Die Preise verstehen sich für W

von Streu, Winde und Erde geliefert wird.

3. Geschälte weiße Weidenstscke,

über 15 bis 18 mm Stärke

. 16

14. Gekochte Weiden stöcke. Für künstlich angetriebene oder gekochte Wesdenstöcke dürfen 309 * zu den für geschälte weiße Weidenstöcke festgesetzten Preisen

(Il, 3) für se 50 k es len werden. Auf diesen Zuschl durfen 5 63 kf 662 5 e , ges i

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welche gut gebündelt, frei

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; Emaarz ver- Hen ben. er e den Preis

J 2 ö 2 26 ., j 2 n 2 3 5 f P ö . 1 ee // /äääää/ // ///

II. Weidenspitzen und Abschnitte aus Schlenen⸗ bherstel lung, Weidenstrauch (Zopfstrauch).

Die Preise entsprechen den Preisen der ungeschälten Weiden, ven denen sie geschnitten sind.

24 IVI. Weidenabfall. 6.

Für je 50 Kg wd 3. 00 .

5§5 4. Jahlungsbedingungen.

Die festgesetzten Höchstpreise schlteßzen die Koften der Beförderung um nächsten Güterbahnhof (bei Waggonladung frei Waggon oder j Postamt oder frei Waggon der nächsten dem allgemeinen Verkebr dienenden Schiffsladestelle sowie die Kosten der Bündelung, der Ver— ladung und Verpackung ein. Die Höchstpreise gelten für Barzahlung. Wirz der Preis gestundet, so dürfen bis 2 v Jahreszinsen über Reichsbankdiskont neben dem Höchstpreis berechnet werden.

F 8 . Anfragen, Anträge, Ansnahmen.

Alle Anfragen und Anträge, die diese Bekanntmachung betreffen, auch Anträge auf Bewilligung von Ausnahmen, sind an das Kom missariat der Kriegs, Robstoff⸗Abteilung bei der Deutschen Hola Vertrieb⸗A ttiengesellschaft Berlin 8w. 11, Königgrätzer Sn. 1092.

zu richten und am Kopf des Schreibens mit der Aufschrift „Betrifft Weiden“ zu versehen.

§ 6. .

Diese Bekanntmachung tritt am 12. Februar 19189 in Kratt. Mit dem Inkrafttreten dieser Bekanntmachung itt die Bekannt⸗ machung Nr. H. M. be 9. 18. K. N. A., betreffend Bestandserhebung, Beschlagnahme und Höchstpreise von Weiden, Weidenstöcken. Weiden.

urn. Weidenrinde, Weidenstähen, Weiden pitzen, Weidenstiauch, Weidenabfall, Kopfweiden und Naturrohr (Glanzrohr, Stuhlroht usw.), vom 21. September 1918 außer Kraft.

Berlin, den 8. Februar 19189. ,. oh noff⸗Abtellung⸗ olffhügel.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 36 des Reichs⸗Gesetzblatis enthält unter : Nr. 6714 eine Verordnung über die Geltendmachung von Ansprüchen von Personen, die im Ausland ihren Wohnsiß haben vom 9 Februar 1919, und unter Nr. 6715 eine Verordnung über die und Scheckrechts für Elsaß⸗Lothringen, vom 9. Berlin W. 9, den 15. Februar 1919. Postzeltungsaml. K er.

Februar 1919.

Preußen. Sta atsm inisterium.

Der Archivar Dr. Kochendörffer ist von Breslau an das Staatsarchiv in Schleswig versetzt worden.

Ministerium far Handel und Gewerbe,

Der Gewerbeassessor Schwarz in Stade ist zum Gewerhe⸗ inspektor ernannt worden. ]

Dem Gewerbeassessor Vertschew all in Iserlohn ist die planmäßige Stelle eines Hilfsarbeiters bei der Gewerbe inspektion Iserlohn verliehen worden.

Der ,,, Limprich in Posen ist nach Stettin versetzt und mit der Verwaltung der Hiifsanbeiterstelle bel der Gewerheinspekiion Stettin L beauftragt worden.

Ministerium des Innern.

Der Regierungsrat Freiherr Droste zu Hüls hoff in Höxter ist zum Landrat ernannt worden. Ihm in das Lanb⸗ raisamt im Kreise Hörter übertragen worden.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten

Der Baurat Guth in Hgerlin und der Regierunggtbau⸗ meister Fritz Drescher in Köslin find zu Reglerungs« und Baulsäten ernannt. a

Der Regtierungsbaumelster Stieglitz ist von Cassel als Vorstand des Maschinenbauamts nach Minden i. W. here r der Wassersiraßendirektion in Hannooer! und der Regierungtz⸗ baumeister Bruns Müller von Diez a. d. L, als Vorstand des Hochbauamt nach Sorau, Regierungsbezirk Frankfurt a. O., versetzt.

Ministerium für Wissenschaft, Kun st unh Volksbildung.

Der bisherige außerordentliche Professor in der rechts⸗ und staatswissenschaftlichen Fakultät der Unwerfität zu Greifs⸗ wald Dr. Langen ist zum ordentiichen Professor in berselben Fakultät ernannt worden.

Der ordentliche Professor Dr. Sobotta in Königsberg i Pr; ist in gleicher Eigenschaft in die medizinische Fakultät der Unioerfität in Bonn versetzt worden.

Die Wahlen des Studienrats Dr. Wilm sen am Real⸗ gaymnasium in Berlin⸗-Lichterfelde zum Direktor der Ober⸗ realschule in Spandau, des Direktors des Realgymnasiums in Landeshut i. Schl. Dr. Zühlke zum Direttor der Ober⸗ realschule JI in Kiel, des Oberlehrers an dem öffentlichen Lyzeum in Friedrichsfelde⸗Kparlshorst Dr. Richter zum Direktor , . Anstalt und der Oberlehrerin Mett an dem städtischen Lyzeum in Ortelsburg zur Direktorin dieser Anstalt sind bestätigt worden.

Bekanntmachung. Vag von mir unterm 27. Oktober 1917 gegen den Handelsmann Kar! Matern in Schreiberhau erlafsene Berbot e , , 6 ich re e,

ng vom heutigen Tage wieder aufgehoben. Die Kosten

. dem Mattern zur Last. Pirschberg, den 1. Februar 1919.

Der Landrat. von Birnter.

Bekanntmachung. Der Firma 9. Weinberg, Inhaherin Fräulein Paula Wein berg in Bork, ist unier Aufhebung meiner Verfügung von 5. September 1918 Nr. 8203 J der Gandel mit Web, Bin. und Strickwaren wieder gestattet worden.

Lüdinahausen, ben d. Februar 1919. Ver Lnnk pon Westphalen.

Fristen des Wechsel⸗

.

Bekanntmachung.

Das gegen den Hotelier Orto Klappstein, Inhaber von . e s gets e n ef 8, bier unter dem 29. Dezember 1918

Ef erb ot der Adgabe bon Srelen und Geiränken in Gast. uns Schankwirtichaften wird vom 15. d. M. ab wieder aufgehaben.

Stertin, den 14. Februar 1919. ; 4 Arbeiter- und Soldatenrat. F. Sto nch.

Der Polizeipräsident. Freiherr don Braun.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratzverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhältung unzuverlässiger Perfonen vom Vandel, habe ich dem Kaufmann Franz Wilm von hier, Schalker Markt 2, durch Verfügung vom heussgen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbefondere mit Lebensmitteln, wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diefen Handelsbetrieb unter sagt. Die Kosten der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in den vorgeschriebenen amtlichen Blattern trägt Wilmet.

Gelsen kirchen, den 10. Februar 1919.

Der Arbeiter, und Soldatenrat. Woczek. Hofmann. Der Oberbürgermeister. J. Ve: von Wedel staedt.

(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage)

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Aichtamtliches

Dent s ches Reich. Breu sen. Herlin, 15. Februar 1919.

Der Generglfeldmarschall von Hindenburg hat gestern laut Meldung des „Wolffschen Telegrophenbüros“ folgenden Aufruf an das deutsche Volt erlassen:

Nachdem der Grenzschutz Ost der Ohersten Heeres⸗ leitung übertragen ist, habe ich, mit dem heutigen Tage mein Hauptquartier nach dem Osten verlegt. Alg, ich im August 1914, um Oberbefehlshaber der 8. Arme ernannt, im Ssten eintraf, standen mir schwere Aufgaben bevor. Dank der Vortrefflichkeit bon Führern und Tiuppen gelang es bei Tannenberg und den Masurischen Seen, unfere El e vor seindlichem Einfall zu bewahren. Wenn ich heute nockmals nach dem Osten zurückkehre, um doit im Auftrage der Reichsregierung das Kommando zu führen, so erfüllt mich schwere Sorge um die Zukunft unseres Vaterlandes. Nicht weil wir von der Uebermacht unserer Feinde und der Hunger— blockade erdrückt, um Frieden bitlen mußten, sondern wetl ich unser Volk in sich zerrürtet und erschlafft im Wollen fehe. Viele stehen abkits und haben mit der Freude am Vaterland auch jeden Opfersinn verloren. Wohin soll uns dieser Zustand führen? Wir müßssen hindurch: entschiossen an die Arbeit zum Besten des Valer— landes! Dazu gehört in erster Linie, daß wir eins sind in der Liebe zur Heimat und den galten deutschen Boden schirmen vor dem neuen Feinde dem BolFschewis mus, der die Kulturwelt bedroht. Ihr Freiwilligen und jungen Kameraden, die Ihr zum Schutze der Ostmarken Guer Leben einrusezn entschlossen seid, denkt an die Getreuen vom Jahre 19141 Und Ihr meine alten Kameraden und Mitkämpfer von Tannenberg und den Masurischen Seeen eilt herbei, um mir zu helfen! Mein Appell an Deutjchlands Söhne darf nicht ungehört verhallen. Weichen Stammes Ibr seid ob Bavern, Sachsen, Schwaben oder Preußen, welcher Partei Ihr angehört, wir sind alle Deutsche! Vergeßt, was unt trennen konnte, sindet Guch wieder zusammen in Liebe zur Heimat, in Selbstzucht, Visziplin und Vertrauen zu Euren Führern.

; von Hindenburg.

Dem Sitzungsbericht der Waffenstillstands⸗ kommission in Spaa vom 13 Februar eninimmt „Wolffs Telegraphenbüro“ folgende Mitteilungen:

Im Anschluß an die telephonische Mitteilung der französtechen Kommiision, daß die Verhandlungen zur Verlängerung des Waffen stillstandes an 14. Februar Nachmlttags in

Trler statistnden sollen, fragte der General Nudant in der Sitzung

an, ob das estgeletzie Datum ange emmen werder Der deuische Vorsitzende, General don Hammer stein, erwiderte, es würde ver= sucht werde trotz der kurzen Frist und der Verkehrsschwierigkeiten recht- zeitig zur Stell zu sein. Sleraut verlas er folgende Erklärung: Der Waffenstillstand ist geschlossen worden, um einen Frieden des Rechts und der Völkerversöhnung einzuleiten. Seine Be dinqungen sollten den Alliierten militärische Sicherungen dafür geben, daß Dentschland die Feind eligfheiten nicht wieder auf⸗ nehmen . Obwohl dieses Ziel längst erreicht ist, haben die Trierer Verträge zur Verlängerung des Waffenstillstandsabkommeng von Seiten der Entente Forderungen gebracht, die als mili— tärisch! Sicherung nicht mehr begründet werden können. Das Zurückbalten der dentschen Kriegsgefangenen, die Fortdeuer der Blockade und die Wirtschaftssperre am Rhein vorbittern das deutiche Volk, steigern seine inneren Nöte und fördern den Bol— schewizmuß. Das deut sche Volk erwariet nunmehr mit Bestimmtheit, daß von den durch den Präfi⸗ denten Wilson festgelegten Grundlagen ferner⸗ hin 3 nn wird, daß ihm also keine neuen BVerschärfungen auferlegt sondern die Er— leichterungen gewährt werden, deren es zum Aufbau der inneren Ordnung des neuen Stagtswesens bedarf.

Im Hinblick auf die Schwierigkeiten, die den deutschen Unter⸗

bändlern bei den letzten Trierer Verbandlungen im Brief-, Teleyhon⸗ und Telegraphen verkehr durch Cingriffe amerikanmscher Unterbehörden reitet worden waren, bet General Hammerstein e veranlassen, den deutschen Unterhändlern bei den neuen Verhandlungen un— beschränkte pe rsnliche e , nn,, . h. zen surfreier Telephon Telegraphen⸗ nnd Po st⸗ berkehr gewährt werden. Wünsche zugesichert. 6. der y. vom g. Januar hatte, wie bereits mitgeteilt, ber franzbsische Vo enn. bekannt gegeben, daß der General Dupont e

beauftragt worden sel, in unmittelbarem Ginvernehmen mit dem

deuischen Ministerium des Innein die Heim führung derlenigen

leiten, die während des Krieges ihre Heimat verlassen mußten. diesem französischen Vorschlag teilte ker General von Hammerstein nunmehr mit, daß eine derartige Tätigkeit des Generals Dupont kel g n. e n werden müsse, Die Rückführung der ehaß⸗ lothringischen Zivilpersonen nach Elsaß⸗Lothringen sei allein Sache der deutschen Behörden, da über die Staatzangehfrtgkeit der Glsah= Ji. erst die Friehenskonferenz entscheiden werde. ntgegen bie deut 5 * fest, daß kein Verkauf beschlag⸗ nahmten belgischen Materral s an die deuische Industrle mehr stattfindet. K Die deutsche Kommisston bat die Alliierten, bie in Riga in schwerlier Vedrangniß zur äcgeblsigb enen Reich deutsqhen durch ben Dampfer S st fee balmbeftdern fu därfen.

lIsaß - Lotbringischen Zivilpersonen in die ö. ö

o wie

Es wurde ihm die Erfüllung seiner

1

einer Behauptung der französischen Kommlsston stellte

Während alle Kriegsgefangenen der uns feindlichen ver⸗ bündeien Mächie nunmehl in Erfüllung der Waffen stillstands⸗ bedinaungen mit Ausnahme der wenigen zurzeit nicht trang⸗ portfählgen Kran tea und Veramndezen den deuischen Boden verlassen haben und in ihre Heimat abtrans poctiert worden siad, verbleiben die russischen ,, , zunãchst nach in Deutschlund. Wie „Wolffs Telegranhenbur s. mitteilt, a. sich die Maßnahme auf Artlkel JI 7 der We ffen sull⸗

ands bedingungen vom 16 Januar 1919, wonach die Entente

bie Fürsorge und Heimbhefdꝛrung der russischen strlegs⸗ gefangenen für sich in Anspruch genommen und vorläufig jeden weiteren Abtransport untersagt hat, In Anbetracht der ungeklärten Lage im Innern, des Mangels an Trang⸗ portmitteln und der großen Hungersnot in Rußlgud sind die Vertreter der Entente der Ansicht, daß die Nussen beim Heimtransport bei dem jetzigen strengen Winterwetter den a Gefahren für ihr Leben ausgeseßt seien. Die Entente will daher die Abtransportfrage selbst nach Lage der hesten Abschubmöglichkeit in die Hand nehmen. Den russischen Kriegsgefangenen wird durch die Entente biz zum Ahtrangport eine bessere Verpflegung zuteil werden, als es der den ischen Reglerung infolge des in Deutschland herrschenden Mangels an Nahrunge mitteln möglich ist. Auch sollen den 1ussischen Kriege gefangenen möalichit weügehende Erleichterungen in ihlen Lagern zugestanden werden, unter der Varauzseßung, daß sie sich verpflichten, unter sich selbst für Ruhe und Ordnung zu sorgen und jegliche Ausschreitung in den Lagern wie außerhalb derselben zu vermeiden.

Entgegen irreführenden Mitteilungen, die in der Presse erschienen sind, wird amtlicher seits durch „Wolffs Telegraphen⸗ büro“ festgestellt, daß die Beschlagnahme von Flachs⸗ und Hanfstroh sowie von ausgearbelteiem Flachs und Hanf nicht aufgehoben ist.

Nachdem das Reichsamt des Innern und die überwiegende Mehrheit der bundesstagtlichen Unterrichtspermaltungen dem in Aussicht genommenen Erlasse, betreffend die Zuerkennung des Reifezeugnisses ohne Prüfung an die in den Schul⸗ jahren 1914 —= 1516 regelrecht nac Unierpr imm versetzten Kriegtz⸗ teilnehmer, zugestimmt haben, hat das preußische Ministerium ür Wissenschaft, Kunst und Volksbildung sich, wie ‚„Woiffs k meldet, entschlossen, folgenden Erlaß heraus⸗ zugeben:

Kriegsteilnehmern, die in den Schuljahren 1914 1916, also kis Ostern 1917, regelrecht nach Unteiprima rerisetzt und ron der Schule aus ins Heer eingetreten sind oder die nach längerem als ein⸗ jährigem Besuche der Obersekunda das Zeugnis der Primareife er- worben haben, wird das Zeugnis der Reife Ohne Prürung zuerkannt, wenn sie bis zu Schluß des Krieges im Heercsdienst waren oder kriegebeschädigt sind. Die Aushändigung des Zeugnisses erfolgt durch den Direktor der von ihnen zuletzt b fuchten höͤberen Lehranstalt.

Der Erlaß findet auf solche Kriegsteilnehmer keine Anwendung, die vorzeitig nach Unterprima versetzt worden sind oder als Nichi⸗

schüler (Extraneer) das Zeugnis der Primareife erlangt haben.

Dle Vorstände der Deutschen Volkspartei für Rhein⸗

hessen, der Deutschen Demokratischen Partei, der Sozialdem ekratischen Partei und der Zentrum tz—⸗ partei für Rheinhessen haben folgende Entschließung angenommen: ;

Wir Vertreter des rheinischen Volkes im besetzten hessischen Gebiet erheben lauten und feierlichen Ginspruch gegen die in der ausländischen Presse zutage, tretenden Bestrebungen auf Losslösung des linken Rheinufers oder einzelner seiner Teile von Deutschland. Wir stützen uns auf das in der ganzen Welt anerkannte Selbstbestimmungsrecht, der Völker und verlangen mit unseren Stammesgenossen im Deutschen Reich vereint zu bleiben.

Laut Melbung des „Walffschen Telegraphenbüros“ aus Königsberg ist Olita vorgestern von den Bolschewisten besetzt worden. In Kurland wurde Goldingen vorgestern früh von uns wiedererobert.

Bremen.

Die provisorische Regierung (gez. Rhein) hat nach einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ solgendes Telegramm an den Präsidenten der Nationalver⸗ sammlung in Weimar gerichtet:

Telegraphische Vorstellung hiesiger Handelskammer, betreffend Auslieferung deu rscher Handelsflotte, unterstützen wir auf das nachdrücklichste hehufs Wahrung der Zukunft des deuischen Ueber⸗ seehandelt und der Lebensbedingungen welter Kreise der druischen Be= völkerung, Wir bitten jeder weiteren Nachgiebigkeit bei gegenwärtigen Verhandlungen mit Entente entschieden entgegen zutreten und vielmehr Sicherheiten zu perlangen für Wiederherausgabe der Schiffe nach Ausführung der Lebengsmitteltransporte und für Beibehaltung deutscher Besatzung angesichts der unerhörten Nachricht, daß diese im nächsten Hafen entlassen werden soll.

Oesterreich. Der deutsch⸗öfterreichlsche Staatskanzler Renner hat nach

. Telegraphenbür os“ an den ö e. der deutschen epublik Ebert folgende Depesche gerichtet: .

Mit inniget Freude begrüße ich Sie auch als ünser en Präsldenten und beglückwünsche das Reich und uns zu dieser Wahl. Deutsch⸗österreichischer Staatstanzler Dr. Rennert.

Darauf traf folgende Antwortbepesche ein. Herzlichen Dank für die Glückwänsche zur Prästdentenwabl, die diesmal noch mit nur reichs deutschen Stimmen staäitge unden hat. Ich . auf unsere gemeinsame rh rn, Nicht Nibelungentreue nach außen, sondern Brudertreue nach innen. ö Gbert, Reichgpcäsident.

Der Salzburger Landtag hat einstimmig einen von den Sozialdempkraten und den Deulschfreihenilichen eingehrachten Driaglichkeitsankrag angenommen, lu hem die Hoffnung Gug= gedrückt wird. daß die Bevölkerung des Landes Galfbürg in Form einer Volksahbstim mung fich dafür aus spreche, far älle geiten Angehörige des wöntschen Reichen Ma sein, md in der her Wunsch betont wird, daß dieseg Piel, das alle trzen erfüllt, sich recht ba

einer Meldung des

verwirklichen möge.

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zer Unzifriedenheit in der Ia hustrie

Großbritannien und Irland.

In Unterhause brachte der Absccorécneie Brace von sellen der Ar beiterpartes einen U banberunges antrag sin, woch bedauert wird, daß irn rogramm der JNiegternng keing Sid⸗ gülticen Varschläʒgenꝛ; hie sich mit den augenblicklichen Ursachen besaffe n, erwahnt werden. Wie Reuter berichtet, erkärte Brace, die Arbriternarm tei er⸗ hebe Einsnruch genen eluen Zwange vergleich, den fie für n= billig halte. Die Unzufrledenhbeit wärre nicht eher bꝛseltigt werden, als big die Regierung sich mil den fundamentalen Fragen befaßt und den Grundhesitz, die Bahnen zind die Bergwerke ver⸗ staatllcht hahe. Thom ag forderte die Reglernng aaf, mit den Reaktlonären ebenso entschlassen zu verfahren wie mit den Bolschewisten. Der Abänderungsanfrag per Arheiter partei wurde mit III gegen 99 Stimmen abgelehnt Auf eine Reihe von Fragen beshlich der Erstattung der Kriegs kost an e klärte ber Finanzminister Bonar Law, die brütischen Delegierten selen endgültig angewiesen warden, eine Entschüdigung, zu fordern, bie sowohl die Kriegskosten als auch den ta säch ich angerichteten Schaden umfassen, Das Haus nahm sodann die Adreßdebatte über die Thranrede an.

Frankreich. ö

Der Präsident Wil son und die Prem ierminister der fünf allilerten Großmächte traten vorgestern rachmittag. mn einer Sitzung zusammen und hörten dle Vorträge des Dire ttots Bliß vom amerikanischen Kolleginm in Beirut und von Schutt i Ganem, dem Präsidenten des syrischen Nationalhusschusses.

Die zweite Lesung des Völkerbundentwurfs ho⸗ gann vorgestern vormittag unter Wilsons Vorsitz und wurde Nachmittags unter dem Vorsitz Ceeils fortgesetz. Der „Agence Havas“ zufolge wurden die 25 Arskesl nach einer eingehenden Erörterung, die keinen Punkt unklar ließ, ange⸗ nommen. Der Entwurf wird veröffentlicht werden, sohald er von Wilson der Konferenz vorgelegt sein wird die am Freiteg zu einer Vollsitzung zusammentreten foll In dieser Voll sitzung wird Wilson den Zweck des Völkerbundeswird aus einandersetzen. ö. ;

Der anteralliierte Rat für Seetranzporte bei der Parlser Könferenz hat obiger Quelle zufolge beschlosen, daß die deulschen und österreichischen Pastdampfer in erster Linie für die Heimbesörderung don Truppen und. für Lebensmittel⸗ traneporte in den verschiedenen Gegenden Eurepas verwandt werden sollen, ein scließlich der befreiten und der feindlichen Gebi⸗ ke. Die Vollmacht über die Schiffe wird zwischen den ve schledenen assoztierten Regierungen verteilt erden. Die ge troffenen Maßnahmen greifen keineswegs der schießlichen Ver⸗ fügung vor, die durch den Friedensvertrag geregelt werden wird. Die Schiffe werden die Flagge des interalltterten Rates ür Seetransporte und die Flagge der bevollmächtigten Nationen ühren. ö Die Kommission für Schadenersatz fetzte vorgestern unter dem Varfitz des Ministers Kloz die Grundsätze für die Schadenersatzforderungen fest.

Niederlande.

Laut „Nleumwe Gourant“ erklärte der Minister des Leußern in der Zweiten Kammer, daß die Niederlande seden Ver fuch, niederländisches Gebiet zu besetzen, ent⸗ schleden zurückweisen werden.

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Däne marẽk.

Im Folke thing brachte laut Meldung des Wafff . Telegraphenbüros“ der Finanzminister Brandes eine Ge⸗ setzesvo lage, betreffend Aufnahme einer neuen Staats⸗ anleihe von 120 Millionen Kronen zum Kase von 9g61/ eg. und zu einem Zinsfuß von 5 vH, ein. Der Minister teilte mit, daß die Einnahmen des laufenden Finonzsahres auf 460 Milllonen, bie Ausgaben anf mindestens 619 Mllienen veranschlagt seien, sodaß sich ein Defizit von 150 M llionen Kronen ergebe. Für außererdentliche Maßnahmen in Ver⸗ hindung mit den schwierigen wirtschaf lichen und anderen Ver⸗ hältnissen infolge des Krieges seien 444 Millionen vgorgesehen. Durch die neue Anleihe wachse die Staats schuld Dänemarks auf insgesamt 773 Millionen Kronen.

Norwegen.

Nachdem das neugewählte Storthing am 2. Februar durch den König Haakon eröffnet worden war, hatte das gegen⸗ wärtige Kabinett Gunar Knudsen, das bei den Stortingwahlen im Herbst die bisherige Mehrheit nicht wiedererlangt hatte, seine Entlassung genommen. Da die inzwischen geführten Ver⸗ handlungen der Frakltions führer der Rechten, Linken und Sozialdemokraten Üüber die Hildung einer Koalitionsreglerung sämtlicher Parteien, wie, Wolffs Telegraphenbüro“ berichtet, ge⸗ scheitert sind und auch der Vorschlag der Rechtepartei an die bürgerliche Linke zusammen mit ihr eine Sammlungsregierung unter Ausschluß der Sozialdemokraten zu bilden. von der Linkepartei abgelehnt worden ist, hat sich der König gestern auf Vorschlag des Storthugpräsidenten Halvorsen an den ehe⸗ maligen Ministerpräsidenten Michelsen gewandt, der sich kürmlich in einer Erklärung an die Presse bedingungswelse bereit erklärt hatte, die Hildung der Regierung zu verfuchen, falls sein Programm einer augenblicklichen Wahlreform j Einführung von Verhältnigwahlen sowie sich daran⸗ chließenden Stortingneuwahlen im Storting Zustimmung

finden würde. ; Afrika.

Dem „Reuterschen Büro“ zufolge fordert der General Hertzog die Unabhängigkeit des Oranjefreistaategs.

Statistik nnd olkwsirtschaft.

Zur Arbetterbewegnung. Vor dem Berliner Ge werbegericht wurde gestern, wie biesige Jeitungen melden, jwischn den Arbeltgebern und den kin rg np geYtarbeiterderband organkfierten An ge stellteu htesige Waren h än ser auf folgender Grundlagt eine Ginsgung erzielt: „Die Arbeitgeber nehmen unter gtundsdtlicher Betsnung ihrer bisherigen Bedenken den bisher abgeleßnten Schießg= spruch an, init, der Ahändernng, daß die Differenz * der Hefoldung der Yugendl chen beiderlei KGeschlechtz; 20 . in. ungunsten der Mädchen hetrage'n oll. Diermit ist eta Gigigung ider eis erzielt nnd. der Geil der gener blichmm Änge gls beigelegt zu betrachten. Dagegen sd ei tertken die

2. wandlan gen mit den anf tenntsc gn

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