1919 / 47 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 25 Feb 1919 18:00:01 GMT) scan diff

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Bekanntmachung. Der Kaufmann Friedrich Louis Schaller in Plauen ist der Handel mit Lebensmitteln auf Grund der Bundesrats petordnung untersagt worden. Plauen, 14. Februar 1919. Der Rat der Stadt Plauen. Mette.

vom 23. Seytember 1915

Bekanntmachung.

Dem Handeltmann Oswald Ernst in Plauen ist der Handel mit Lebensmitteln auf Grund der Bundesrats— verordnung vom 23. September 1915 untersagt worden.

Plauen, 14. Februar 1919.

Der Rat der Stadt Plauen. Mette.

Bekanntmachung.

Der Frelsaußschuß des Kreises Gießen hat durch BVesch vom 10. Februar d. J. den Viebhändler Adolf Stiebel aus Allen“ dorf a. d. Lda. als unzuverlässige Person bis auf weiteres voin Handel mit Vieh ausgeschloffen. Jen Gießen, den 18. Februar 19139. Hess. Kreisamt Gießen. J. V. Penn rich.

Dle von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 44 des Neichs⸗Gesetzblatts enthält unter ; schadi *. 1 ee , . n, me n en ie. ir far fn fu lll 22. Februar VIfgern ö

Berlln W. 9, den 22. Februar 1919.

Postzeitungs amt. er.

Preußen.

Die Preußische Regierung hat den Regierungsrat Or. Schultz in Münfltr J. W. zum Stellvertreter des Regierungtzpräsibenten im Bezirke gusschufse in Mönner . W. abgesehen vom Vorsitz, guf die Dauer seines Hauptamtes am Sitze des Bezirksausschusses ernannt.

Ver ordnung

über die Berufung der verfassunggebenden Preußischen Landes versammlung.

Die am 26 Januar 1919 gewählte verfassunggebende Preußtsche Landes versammlung wird berufen, am 5. März 1919 in Berlin zusammenzutreten.

Das Ministerlum des Innern wiid mit der Ausführung dleser Verordnung beauftragt.

Berlin, den 18. Februar 1919.

. Die Preußische Regierung. Hirsch. Braun. E. Ernst. Fischbegg. Sn Häenisch. Dr. Süd ekum. Heine. Reinhardt.

Ver ordnung aber die Gewährung von Straffreiheit und Straf⸗ milderung in Disziplinarsachen.

Vom 16. Februar 1919.

le Preußische Regierung verordnet mit Gesetzeskraft, was folgt:: 6,

lle bis zum Inkrafttreten hij Verordnung von den Dlenst⸗ vergeseßzten verbängten oder von den enticheldenden QMsziplinar- bebörden oder Bisziblinargerichten rechtskräftig erkannten Srdnähgs— strafen wegen Dienstvergehen, die vor dem 9. November 1918 Be⸗ i, sind, werden einschließlich der Kosten des Verfahrens erlassen, insoweit zur noch nicht vollstreckt und die Kösten noch nicht entrichtet sind.

Als Ordnungtstrafen gelten Warnungen, Verweise, Geldbußen und Geldstrafen (8 15 des Gesetzes bom 21. Juli 1852, ee , S. 465; 815 Nr. 1, 2 des Gesetzegz vom 7. Mai 1851, Geseßzsamml. q. 218; FJ§ 86, sl des Gesetzes hom 24. April 1878, Gesetzsamml. G. 230; Ärt. 94 Nr. L bis 3 des Gesetzes vom 21. September 1899, Heschsammni. S. Iih) sowie Mahnüngen, Mägen und Ermahnungen (Gd IJ des Gesetzes vom J. Mai 18651; So, 81 des Gesehes vom M pril 1rd, 85 23, 24. des Gesetzh vom F. April 1876. Ge— setzsamml. S. J4h; Art. 3 des Gesetze vom 21. September 1899).

§ 2.

st biz zum Inkrafttreten dieser Verordnung wegen Dienst⸗ vergehen, die vor dem 9. November 1918 begangen . auf Ver⸗ seynng in ein anperes Amt oder Richteramt von gleichöm Range (s s Nr. 1 des Gesetzes vom 21. Juli 1852; 5 15 Nr. 3 des Ge— seßeg vom 7. Mai 1651 in der Fassung des 1 des Gesetzes vom 2 März 1856, Gesetzsamml. S. 201) rechiskräftig erkannt, so werden erlassen .

1. Sie Nebenstrafe des Verlustes des Ansprucht auf Umzugt⸗ osten, r der Zellyuntt, fär den die Versetzung, er⸗ ügt ist oder verflidt wird, in die Zelt nach deim Inkraft⸗ treten dieser Verordnung fällt

2. die Nebenstrafe der Verminderung des Diensteinkommeng mit Wirkung vom 1. Januar 1919 ab; 3. die Rebenstrafe ber Geldbuße, inson it 6. zur Zeit des Inkrafttreten dseser Verordnung noch nicht vollstreckt ist. 4. die Koften des Verfahrens, insoweit sie zur Zeit des In krafttretens dieser Verordnung noch nicht entrschtet sind. ö n h * 3 r.

Die Vorschristen der 85 1 Und 2 finden auch Anwendung, wenn

. zum r ee dicser Verordnung von den entschtiden den siplinatbebörden oder i nn , auf Strafen der hr den

. und 2 bezeichneten Arten eriannt ist und die Entscheidung

binnen vier Wochen nach dem Inkrafttreten rechtäkräftig wird ==

3 f, , . l * ö rr J tim, ,

Alle förmlichen Der ln baheen, alle Disziplinarunter⸗ suchungen 6 alle sonstigen Hi . Dienst· bergehen, die vor dem 9. Nobember Ils begangen sind, werden ein, schleßlich der Kasten des Verfahreng nieder , . sofern nach Lage des Falles die Annahme gerechtfertigt ist. daß die endgültige Entscheidung nicht uf Versetzung in ein anderes Amt oder Richter⸗ amt von gleichem Range, auf Dienstentlassung oder auf Verlust des

v 21. Jult 1852; § 15 Nr. 3 und 4 Amtes 16 des . 37 2 . z . Rlrt. R. Nr. 4 Des . o , . tzung n ! r alle

.

e Lane, wen, linter der gl , den, e nen gh , ö. =. ge

. anhängt 1

eit des Inkrafttretens biefet Verordnüng die Strafen

.

Verfahren niederschlagen; wenn der oberste Dienstvorgesetzte von diesem Rechte keinen Gebrauch macht, befindet die entscheidende Disziplinarbebörde oder das Disziplinargericht über die Nieder- schlagung. Im Falle eines sonstigen Dißiplinawerfahrens befindet der oberste Dienslporgesetzie Ministerium, gtesf fei n oder die pon diesem bezeichnese Dienstqufsichtsbeborde über die Nieder schlagung.

85.

Wird in einem nach Maßgabe der Vorschriften des § 4 fortzu⸗ fübrenden Verfahren wegen Bilenstvergehen, die vor dem 9. No— vember 1918 begangen sind, auf Versetzung in ein anderes Amt oder Richteramt von gleichem gange erkannt, so ist die Verhängung von Nebenstrafen (Verminderung des Diensteinkommens, Verlust des Anspruchs auf Umzugskosten, Geldbuße) sowie die Verurteilung des Angeschuldigten zur Erstattung der Rosten des Verfahrens aus geschlossen. f

5 6. . Ob ein Verfahren durch diese Verordnung niedergeschlagen ist, muß in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen geprüft werden. Der Angeschuldigte ist vor einer ihm ungünstigen Entschließung zu bören. ö Bei Kriegsteilnehmern ist zu berüchsichtigen, wie sie sich als solche, besonders vor dem Feinde, bewährt haben.

Ist oder wird wegen Dienstbergehen, die vor dem 9. November 1918 begangen sind, rechtskräftig auf Dienstentlassung (8 16 Nr. 2 des Gesetzes vom 21. Juli 1852 § 18 Nr. 4 des. Gesetzes vom 7. Mai 1851) erkannt, so ist der oberste Dienstvorgesetzte des Ange, schuldigten (Ministerium, Ressortchef ermächtigt, die Strafe durch Bewilligung einer Unterstützung oder Erhöhung der bereits be— willigten Ünterstützung zu mildern und die rückständigen Kosten zu erlassen.

§ 8.

In den Personalakten (Personalbogen) des Angeschuldigten sind die Vermerke (Verhandlungen usw.) über die auf Grund dieser Ver⸗ ordnung ganz oder teilweise erlassenen Strafen mit einem Loöͤschungs— vermerke zu versehen. J

§ 9. Die Vorschriften der 88 1, 3, 4, 6, 8 finden auf ebrengerichtliche Strafen Und ehrengerichtliche Verfahren gegen Rechtsanwälte ent— sprechende Anwendung. : . ;

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 16. Februar 1919. Die Preußische Regierung. Hirsch. Braun. Eugen Ernst. Fischbeck. Haenisch. Südekum. Heine. Reinhardt.

Ver ordnuna,

betreffend die Zuständigkeit des Disziplinarhofs zur Entscheidung uber ö. 1. in Disziplinar⸗ achen.

Vom 18. Februar 1919.

Die Preußlsche Reglerung verordnet mit Gesetzeskraft, was folgt: .

Die Berufung nach 5 41 des Gesetzes vom 2. Jult 1852, be— treffend die Diensivergehen der nichtrichterlichen Beamten, die Ver⸗ setzung derselben auf eine andere Stelle oder in den Ruhestand Gef ßzsamml. S. 455), geht bis auf weiteres in Sachen, in welchen der Diszplinarhof nicht in erster Instanz geurteilt hat, statt an das Staatsministerium an den Disziplinarhof. . Nach Ablauf der im 5 44 des genannten Gesetzes bestimmten Frist werden die Akten dem Disziplinarhof eingesandt. 6

Für das Verfahren vor dem Disziplinarhof gelten die Be⸗ stimmungen des 5 45 Abs. 4 des genannten Gesetzes.

Der Disziplinarhof entscheidet endgültig.

S 2. Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.

Hoff.

5 Die bei dem e enn m, bereits anhängigen Berufungen sind an den Disziplinarhof zur Entscheidung abzugeben. Berlin, den 18. Februar 1919. Die Preußische Regierung. . Hirsch. Braun. Eugen Ernst. Fischbeck. Hoff. Haenisch. Süde kum. Heine. Reinhardt.

Ministerium des Innern. Der Reglerungsrat Schmid in Hangu ist zum Landrat ernannt werben. Ihm sst das Landratsamt im Landkreise Hanau übertragen worden.

Bekanntmachung.

In Ausführung der Verordnung der Preußischen Negie⸗ rung vom 18. Februar d. J, durch welche die am] 26. Ja—⸗ nua b. J. gewählte verfassunggebende preußische Landesversammlung berufen wird, am 5. März 1919 in Berlin zusammenzutreten, machen wir hierdurch bekannt, daß die Eröffnung der Tagung am

5. März 1919, Nachmittags 2 Uhr im Sltzungssaale des Abgeordnetenhauses flattfinden wird.

Persönliche e ng, der gewählten Abgeordneten können am 4 März 1919 von 9 Uhr früh bis 8 U r Abends ünd am 5. März d. J. von 9 Uhr früh ab im Büro der preußischen Landesversammlung, Prinz-Albrechtstraße 6, er⸗ folgen, wo auch etwa erforderliche Mitteilungen wegen der Gröffnungs sitzung gemacht werden

Berlin, den 20. Februar 1919.

ö mnisterium des Innern. . A. M ei ste r.

Ju st iz min isteriu m.

Der RNechtganwalt, Justizrat Heinrich Pabst in Naum⸗ bura a. S. ist zum Notar für den Bezirk 6. Oherlandes⸗ gerichts zu Naumburg a. S. mit Anweismg seines Amtssitzes in Naumburg a. S', und die Rechts anwälte, Justizräte Dr. Os⸗ wald Roeder und Rudolf Schererz in Haiberstadt sind zu Notaren fur den Bezirk des Oberlandesgerichts zu Naumburg a. Semi Anweisung ihres Amtssitzes in Halberstadt ernannt Harken h *

Bekanntmachung. Meine Verfügung vom 15. Juli 1918, urch die dem

andel mit uhwagren, Leder, Lederersatzstoffen und. Sohlen . en . der . gien g,. unter sagt worden ist, naß me i hierdusch zur st. .

Schuhmacher . Rech, Unterdörnerstraße 132 jeder

Pekanntm ach ung. . Mit dem heutigen Tage ist dem Kaufmann Carl Jäger in P . llen 46. Fan, mit r n, Weiß- und Woll⸗ waren, jowie mit Herren,, Damen und stinderkonfeknon wieder gestattet. r P Pillkallen, den 6. Februat 1918. Der Landrat. Braun.

Bekanntmachung. ö Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlä iger . vom Handel vom 23. September 1916 (RGBl. S. 603) babe ich dem Kaufmann Thorleif Fmerslund in Berlin= Wilmersdorf, Güntzelstraße 6l, durch Verfügung vom beutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handeltz⸗ betrieb unter sagt. Berlin, den 17. Februar 1919.

Der Polizeipräsident zu Berlin.

Kriegswucheramt. J. V.: Dr. Falck.

Bekanntmachung. . Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger n dom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 693)

abe ich der Milchhändlerin Karoline Schwarz, Bexlin N.,

Brunnenstraße 99, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Un⸗ zuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb un tersagt. Berlin, den 19. Februar 1919.

Der Polizeipräsident zu Berlin.

Kriegswucheramt. J. V.: Dr. Falck.

Bekanntmachung. ö

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässtger . vom Handel vom 23. n ,. 1915 GBl. S. 603) babe ich dem Händler Paul Kraufe in Berlin, Boyenstraße 12. durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegen ständen des täglichen Bedarfs wegen Unjuverlässigkeit in bezug auf diesen Sandeisbetrieb untersagt.

Berlin O. 27, den 19. Februar 1919.

Kriegswucheramt. J. P.: Dr. Falck.

Bekanntmachung. ö.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltun unzuver siger Personen vom Handel vom 23. September 1915 e S. 1 63) habe ich dem Schlächter Otto Dörbxitz, wohnhaft Anklamer straße 7, Geschäft Wollinerstraße 66, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des, ta glich en Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handels betrieb un tersagt.

Berlin O. 27, den 19. Februar 1919.

Kriegswucheramt. J. V.: Dr. Falck.

Bekanntmachung.

Dem Schlachtermeister Wilhelm Bendix in Minden, Stiftsstraße Nr. 52, ist heute wegen Unzuperlässigkeit der Betrieb des Fleischereigewerbes, namentlich auch der An- und Verkauf von Vieh und Fleisch, guf. Grund der Bundes= rattzperorbnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. S038) ün ter fagt worden. Die durch das Verfahren verursa ten baren Aus⸗ lagen, insbesondere die Gebühren für die Veroffentlichung hat Benvir zu tragen. 66 ;

Minden, den 19. Februar 1916.

Die Poltzeiverwaltung. Dr. Dieckmann.

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 3607) sind bekannt gemgcht⸗ .

J. die Konzessiongur kunde (Nachtrag) für die Cöln⸗ Bonner GEisenbahnen, Aktiengesellschaft in Cöln, vom 10. Juni 1918 durch das Amtsblatt der Reglerung in Cöln Nr. 2 S. 7, ausgegeben am 11. Januar 1919; .

3. der Erlaß der Preußischen Regierung, vom 21. Dezember 1918, betreffend die Verlängerung der Gültigkeit? dauer des dem Reichsfls tus, vertteten durch den Reichskanzler Reichsschatzamt) unterm 8. Februar Ilg verliehenen Enteignungsrechts für den Bau einer Hochspannungsleitung von Piesteritz im Kreise Wittenberg nach dem bei ie,, wien, . zr ,,,, zu errichtenden Umspannungswerke, durch die Amtsblätter ;

1 n, in Potsdam und der Stadt Berlin Nr. 4 S. 40, ausgegeben am 25. Januar 1919, und

der Regierung in Merseburg Nr. 4 S. 22, 25. Januar 1919.

ausgegeben am

Aichtamtlich es Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 25. Februar 1919.

Der Vorsitzende der deutsche n Waffenstil tanze kom mission in Span hat nach elner 5 des Wolffschen Telegraphenbürbs den Alliierten am 22 Februgr eine Note überreicht, in der darauf hingewiesen wird, daß 6 über drei

songten die Freäilassuüng der deutschen Kriegs⸗upd ö genen vergeblich erbeten wird und daß auch die ückgabe der Schwerverwundeten aus Frankreich no nicht einmal begonnen hat, obwohl der General Nupant sie für End Januar in Aunsicht gestellt hatte. In Frankreich werden quch Tausende von deuschen Zivilintern ierten noch immer sest gehalten und verkrauern so hinter Stacheldraht völllg zwecklos hun das fünfte Jahr ihres Lebens. Der General Rudant wird daher erneut gebeten, durch Marschall Foch die französische Regierung zu veranlassen, daß mlt der soforkigen Freilassung aller htc Schwerverwundeten und Zigilinternierten begonnen wer de Weiter wird hervorgehoben, daß alle Versuche, das Schicksal der achthunderitausend deuischen Kriegs⸗ und Zivilgefangenen h. mildern, bisher vergeblich geblleben find, und daß die deutsche Note vom & Januar 1919 bis heute nicht einmal einer Ant⸗ wort gewürdigt worden ist. Im Gegensatz zu der Haltung der deutschen Regierung, die sofott na in des Waffenstill ands aus freien Siücken große Celeichternngen für die alliierten , , n, verfügt hat, 9 i. fran zostschen Be⸗ , enen sogar verschärft. Obwohl der Marschall Foch im Wa 283 Compisane ausdrücklich n m daß auch nach Auf⸗

e währt ein förmliches Disziplinarverfghren gemäß de vom 7 Ul 185 ir eine D . gem

. 6 0 6 * ; , , , , e , e . ö * r 2

Barmen, den 1E Februar 1919. Die Polizeiwerwaltung. Dr. Hartmann.

hebung der Vertrage über den Austausch die Vereinbarungen

ste hen, durch Cinzelver

äber die Behandlung der Gefangenen, wie über Sonntagaruhe Arbelt usw, unberührt did hat die französische e n am 17. Dezember 1918 erkldt, daß sie fich nur in ö. Regeln der 98 und Haager Konvention zen, wd Re fle, der Mien cel sebunden erachte, und nunmehr bezeugen zahlreiche Rachrichlen, daß die französischen Behärden diefe gegen Geist und Wortlaut des Waffenstill andsvertrags verstoßende Erklärung in die Tat um— setzen. Das vertrags mäßige Gehalt für kriegsgefangene Offi⸗ here wurde herabgesetzt, die für höhere Unteroffiziere bestimmte Löhmung abgeschafft. Die Sonntagsruhe wird den Kriegs— gefangenen 5 die Mittags pause auf wenige Minusen verkürzt, den Vertrauensleuten das Recht zur Beschwerde ver⸗ sagt, bie Brotration heruntergesetzt und der zugesicher ke Anschlag der Berner Vereinbarung in den Lagern verhindert. Als Uaterkunst bietet man den Kriegsgefangenen Zelte fiat PVaracken usnß. Gegen diese offenkundige Verletzung des ,, . es erhebt der General Freiherr von Hammerstein feierlichen Sinspruch und bittet den General udant, den Marschall Foch zu veranlassen, daß er schnelle Abhüfe schaffe, Er bittet ferner die Vorsitzenden der Inter— allilerten Waffenstillstands kommission bei ihren Regierungen dahln zu wirken, daß die Note vom 8. Januar d. J. nun— i ut größter Beschleunigung erledigt werde. Die Note

Vat Maß der ohne ihr Perschulden über die deutschen Kriegs nd. id ae sange nen und ihre Angehörigen verhängten i. . Fein Polk dert rde kann ez vor feinem Gew if fen und vor der Geschichte verantworten, eine Milde⸗ rung ihres Loses abzuschlagen oder gar durch ,, HJ ö tiefe Not zu

eig, un 1e der erzweiflung u y Zusammenbruch , 2

Nach einer Meldung der Waffenstillstandskommission konnten die Verhandlungen über das Lebensmittel, das Schiffahrts und das Finanzabkommen in Spaa, deren Beginn von der Entente für heute angesetzt worden war, nicht anfangen, da die Alliierten in letzter Stunde mit⸗ teilten, daß ihre diesbezüglichen Vorarbeiten noch nicht ab— geschlossen seien. An eine Aufnahme der Verhandlungen vor dem 4. März sei nicht zu denken.

Dem Bericht der Waffenstillstandskommission in Span vom 23. Februar entnimmt „Wolffs Telegraphen⸗ bürs. folgende Mittellmngen;

Das in ametikanischen Händen befindliche deutsche Sa— nitätspersonal, welcheä nicht mehr zur Pflege der verwundeten deuischen Kriegsgefangenen benötigt wird, foll, wie der amerikanische Vertreter erklärte, entlassen werden. Der Tag der Entlassung werde noch mitgeteilt. Die Uebergahe werde, as deutsche Einverständnis vorguggesetzt, in Limburg 4. d. Lahn stattfinden. Das Sanitäts= personal werde bis zur Entlassung gelöhnt werden.

Der General von 6 überreichte den Alliierten weitere Mitteilungen über sortgesetzte Waffenstillstands⸗ verletzungen durch die Polen.

Der Vertreter der deutschen Regierung ersuchte die Alliierten, dem bereits genehmigten Saatguivertehr zwischen dem besetzten und unbesetzten Gebiet fowohl bei der Be— örderung mit der Bahn wie mit der Post keine Schwierigkeiten meht in den Weg zu legen, da die Saatzeit unmittelbar bevorstehe und die Ausfuhr bon Sagtgut vom linksrheinischen Gebiet nach dem unbesetzten Deutschland bis jetzt anscheinend noch nicht möglich sei.

Der General Nudant Übermittelte dem deutschen Vorsitzenden eine Mitteilung des Kommandanten der französischen Seestreinl kräfte in der Ostsee, nach der neuerdings das franzöfische Torpe do—⸗ boot Obusier“ zwei deutsche Schiffe gekapert hat. Der französische Kommandant will, die deutschen Schiffe durch den Kaiser⸗Wihelm. Kanal nach Frankreich bringen lassen. Er bittet, zu veranlassen, daß deutscherseits Befehl gegeben werde, damit der Durch fahrt durch den Kanal keinerlei Schwierigkeiten bereitet würden, wie dies heim Abtransport des gekaperten deutschen Schleppers „Berger R. M. 1“ der Fall gewesen sei. Der General von Hammerstein nahm die Mitteilung mit dem Bemerken entgegen, er werde sie an die zuständige Stelle weiterleiten.

Nach einer vor kurzem erlassenen Bekanntmachung des Marschalls Foch darf, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, Militärper sonen, auch den demobilisierten, die Erlaubnis auch nur zur vorübergehenden Einreise nach Elsaß⸗Loth— ringen nicht erteilt werden.

Nachdem die Bekanntmachung über Bestandserhebung, ü , . und e f, für Weiden, re ,

Weiden schienen, Weidenrinde, Weidenstäbe, Weidenspitzen, Weidenstrauch, Weldenabfall, Kopfweiden und Naturrohr (Glanzrohr. Stuhlrohr usw) vom 21. September 1918

(Nr. H. M. 581/89. 18. KRA) bereits am 5. Dezember 1918 insoweit außer Kraft getreten ist, als sie sich auf Weidenschienen bezog, ist sie, dem „Wolffschen Telegraphenblro“ zufolge, nun⸗ mehr ganz außer Kraft gesetzt worden.

Gleichzeitig ist jedoch an ihre Stelle die Bekanntmachung Nr. F. R. 16052. 19. KRA, betreffend Höchstpreise für Weiden, Weidenstöcke, Weiden spitzen, Weidenst rauch, Weidenab fälle und Kopfweiden, vom 8. Februar 1918 getreten. Es bestehen daher für die eben genannten Gegen⸗ stände nach wie vor Höchsipreise, die ech gegenüber den früher geltenden teilweise erhöht sind. Eine allgemeine Beschlag⸗ nahme und damit im Zusammenhang eine Bestandserhebung besteht nicht mehr. n . V

Jedoch find die Bestände und hinzukommenden Vorräte an den Gegenständen, ö die auch weiterhin Höchstpreise be=

öh. e ügungen bei den früheren amtlichen

W eidenoufkdufern zugleich mit Inkrafttreten der nein Be— lanntmachüng beschlagnahmt worden. so daß hierburch eine Gewähr dafür geböten sist, daß die Weiden usw. 6 Inter⸗ esse der wirtschaftlichen Demobilmachüng entsprechend ver⸗ wertet werden.

Die Drucksachen der verfassunggebenden Deutschen Nationalversammlung sinb in der gleichen gg, i früher die Reichstagsdrucksachen, durch die Post

ezleheen. 4 nr, dn mn, m

ine von hoo wa lbere tigt. J ersonen besuchte GSinspruch⸗ versa mm lung 23 ge e r n, im Kreise i DOberschlesien) erhebt flammenden CGinspruch gegen eine Angliederung Oberschles lens an Polen und erklärt,

gesteyn, wie „Wolffs

Gicherung ihrer wirtschaftlichen und kultureslen Intere ssen zu erblicken. Gleichzeitig erhebt sie schärfsten . . . völkerrechtswidrige Zurlickhaltung und Verwendung unserer Gefangenen. 2

Aehnliche Kundgebungen fanden in zahlreichen Versamm⸗ lungen der wahlberechtigien Bürger und Vereine anderer oberschlesischer Städte und Gemeinden, z. B. in Groß Strehlitz, Stadt Cosel, Krzanowit, Birawa Kreis Cosel) und im Kreise Lublinitz statt.

Die Stadt verarbnetenversammlung in Barmen hat laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ ein⸗ stimmig folgende Entschließung gegen die Bestrebungen zur Abtrennung des rheinisch⸗westfälischen Indu strie⸗ gebiets vom Reich gefaßt:

Die Stadtverordnetenversammlung in Barmen verwahrt sich auf das bestimmteste dagegen, daß bei Verhandlungen zur Neugestaltung des Reiches oder Preußens von irgendwelchen amtlichen oder privaten Stellen über den Industriebezirk wie uber eine Ware verfügt wird. Der Industriebezirk mit semen Kohlenschätzen und seiner hech⸗ entwickelten Hütten und Verarbeitungsindustrie ist das wirtschaftlich wertvollste Kernstück des Deutschen Reichs und vreußischen Staates; er stellt als solcher eine in sich geschlossene Einheit dar und ist deshalb berufen, als Teil des Ganzen in seiner Bedeutung entsprechendes Eigenleben zu führen. Verlangt der Industriebezirk somit, daß seine eigenen Wünsche und Bedürfnisse als grundlegend für sein Schicksal betrachtet werden, so will er die Erfüllung seines Schidsals nur in einer Lebensgemeinschaft mit dem gesamten deutschen Volk, die ungelockert und nicht löelich ist.

Das „Wolffsche Telegraphenbüro“ meldet aus Bromberg: Am Abend des 22 Februar rege Patrszuillentätigkeit auf polnischer Seite bei Nakel. In der Nacht und am solgenden Tage, gelegentlich Feuer der Polen gegen die Straße Klsen rt Sersthans, auf Nakel und Groß Neudorf. Ein polnischer Angriff aus Kl. Werdershausen wurde abgewiesen. Den Bewohnern bon Jacobsdorf, das von keiner Seite besetzt ist, haben die Polen bei Todesstrafe verboten, ihre Gehöfte zu verlassen.

Wie die deutsche Gesandtschaft in Libau dem „Wolffschen Telegraphenbürs“ zufolge mitteilt, ist die Insel Oesel, die durch Handstreich in die Hände der Bolschewisten gefallen war, durch estnische Truppen zurückerobert worden. Leider haben die Bolschewisten . noch Zeit gefunden, ihre üb⸗ lichen Greueltaten zu begehen. Sg ist der reichsdeutsche Sekretär des auf Oesel amtierenden Beauftragten der deutschen Gesandtschaft bei der estnischen Regierung, Herr Krupp mit Frau, in Kuimast ermordet worden, desgleichen duch der unter⸗ wegs befindliche Kurier der deutschen Gesandtschaft Oscar Rahr sowie viele Esten und Dentsch Balten, darunter ber Land⸗ marschall von Buxhoeveden und seine Brüder. Dem Kurier wurden außer fünftausend Mark Dienstgelder die Kurierpost und alles Privatgepäck geraubt.

Von zuständiger Seite wird „Wolffs Telegraphenbüro“ mitgeteilt, daß die Prüfungen zum Nachweis der wissen⸗ schaftlichen Befähigung für den einjährig-⸗freiwilligen Dienst gemäß 8 91 der Wehrordnung künftig nicht mehr an höheren Lehranstalten, sondern wieder durch die bei den zu⸗ ständigen Regierungen eingerichteten Prüsungskommissionen für Einjährig⸗Freiwillige abzuhalten sind.

Bayern.

Mit der vorläufigen Wahrnehmung der Geschäfte des Ministeri ums für militärische Angelegenheiten ist laut Meldung des ‚W. T. B“ aus München vom Zentralrat der Arbeiter⸗, Rauern⸗ und Soldatenräte der bisherige Re⸗ gierungsvertreter im bayerischen ersten Armeekorps Scheid beauftragt worden. In München soll äußerlich Ruhe herrschen. Die Arbeit wurde am Montag meist wieder aufgenommen, der Belagerungszustand besteht aber weiter fol.

Nach Meldung des „Vorwärts“ ell ver Anschlag auf den Minlster Auer von dem unter dem Einfl der Unabhängigen und der Sparkakisten stehenden „revolutionären Arbeiterrat“ veran— staltet worden sein. Der Täter, ein Mitglied dieses Arbeiterrates, befinde sich unbehelligt in Freiheit und rühme sich seiner Tat. Auch auf den Tribülnen des Landtags hätten sich zahlreiche bewaffnete Mitglieder und Anhänger des revolutionären Arbeiterrgts befunden. Die repuhblikanische Schutzwache habe den Attentäter in den Landtagssaal gelassen. .

Nach Meldungen des „Wolffschen Telegrophenbüros“ steht ganz Augsburg unter der Gewalt des Arbeiter- und Soldgtenrates; die wichtigsten Gebäude wie Bahnhof, Post und Rathaus sind siark mit Truppen besetzt. Der Sonntag ist ziemlich ruhig verlaufen. In der vorgestrigen außerordent— lichen Vollsitzung des Arbeiter⸗ und Soldatenrates wurde zum weiteren Aushhu des Rätespstems ein 104gliedriger Ausschuß aut beiden sozialistischen Parteien beauftragt, baldmöglichst Vorschläge zur Ueherwachung der Behörden zu machen; alle

fiziere und reaktionär wirkenden Mitglieder der höheren Dlenststellen sollen baldigst entlassen oder beurlaubt werden. Die Vergnügungsstätten, Theater, Kinos usw., sind geschlossen, der Zugverkehr auf dem hiesigen Bahnhof ist unter Vorbehalt wieder zugelassen. ö Lachsen.

3 einer Versammlung von Vertretern der A.⸗ und S.⸗Räte aus een Garnisondrten Sachsens wurde n elegraphenbüro“ meldet, beschlossen, alle Offiziere sofort nach orphungs mäß ger Uiebergabe ihrer

Dienstgeschäfte aus dem Truppendienste auszuschalten.

Eine Abordnung dieser h ersamm ung ; ha e am Nachmittag r nr , ,,

ste sich, überzeugen konnte, daß bereits einige Tage . der Minister versünt halte, daß die Herabscs!

dung aller jüngeren Sfffiers sowie aller derjenigen Offiziere, die erst während des Kriegks Offizier geworden sind, ferner aller Offiziere a. D., z D. und des Beursaubtenstandes in die Wege z eg. Es murde ferner die Zusicherung gegeben, daß die Auflö ö des . alten Heeres restlos erfolgt und auch sofort hinterher die Entlassung des Jahrgangs 1899. Wo Differenzen bestehen, sollen diese burch eine Kom⸗ mission von je zwei S⸗Nuäten und zwei Offizieren geschlichtet

werden. Nach sebhafter Autzsprgche⸗ wurde eine vollẽ Ver⸗ e,,

I ö 5762 ' * . 8 * .

nur im Verbleiben hei Deutschland die Gewähr für die

Oldenburg

In Oldenburg ohne Lübeck und Pirkenfeld sind vorgetern, mie „Wolffs Tekegraphenbüro“ melde, zur Landes versam m⸗ lung 12 Sezaldemokraten, 12 Deutsche Demokraten, 10 Mit⸗ glieder der Zentrums⸗ und 5 Mitglieder der Volkspartei ge⸗ wählt worden. .

DOesterreich.

Der deutsch⸗österreichische Staatssekretär Bauer ist vor⸗

gestern abend, begleitet von dem Minfsterlalrat Gärtner vem Staats amt des Aeußeren, dem Unterstaate sekretär Riedl vom Saas amt für Handel und dem Oberfinanzrat Patzauer, nach Weimar gereist. Auf den Einwand der deutsch⸗österreichischen Regierung in der Angelegenheit der Ablie ferung von 2466 Lastwagen und 132 Lokomotiven, daß Deuisch⸗Desterreich das verlangte Betriebs material nicht ausliefern könne, weil es Eigentum sämilicher auf dem Gebiete des ehermaliden österreichischen Staates eutstandener Nationalstaaten sei, an wortete die italtenische Waffenstilltands kmmission. wie Wolffs Telegraphenhüro meldet, daß an Deutsch⸗Oesterreich von keiner Seite mit Ersatz⸗ forderungen herangerteten werden könne, weil es sich nur um Er⸗ füllung der aus dem Waffenstillstand erwachsenden Pflichten hand e. Die deutsch⸗österreichische Negierung verständigte die Regie⸗ lungen der anderen Nationasstaaten, daß Dentsch Oesterreich der militärischen Gewalt der otkupierenden Macht nicht Wider⸗ stand leisten könne Ja einem Schreihen an den Vorsitzenden der amerikanischen Studienkommission und den englischen Militär⸗ bevollmächtigten wurde davon mit dem Beisügen Mitteilung gemacht, daß die deutsch österreichische Regierung jede Ver— antwortung für Stärungen der Lebensmittelversorgung und der sozialen Ordnung ablehnen müsse.

Der Pröäsident Seitz hat die konstituierende Nattonalversammlung für heute einberufen.

Am Sonntag wurde auf der Besitzung des Präsidenten der ungarischen Volksrepublik Michael Karoli in Kalkapolna Komitat Heves) mit der Bodenverteilung im Sinne des Volksgesetzes über die Besitzreform begonnen. Zu dem Atte hatten sich außer dem Präsidenten der Republik auch mehrere Mitglieder der Regierung unter Führung des Misterpräsidenten Dr. Berinkey nach Kalkapolna begeben. Die Besißtzregelungs⸗ kommission nahm sofort ihce Arbeit auf. Ein Gedenthügel, der den Beginn der Bodenreform in Ungarn bezeichnet, wurde aufgeworfen.

Frankreich.

Wie der Progreg de Lyon“ erfährt, haben die Vertreter der Mächte die Möglichkeit ins Auge gefaßt, in die end⸗ ältigen Waffen stillstan dsbedingungen einige der Lösungen für den Vorfrieden gufzunehmen. Es sei not— wendig, so schnell wie möglich Friedensprälimlngrien sest⸗ zulegen, und man ist der Ansicht, daß die beste Methode darin bestehe, den endgültigen Waffenstillstand so auszuarbeiten, daß in ihm die Grundzüge der territorialen, politischen, wirtschafi⸗ lichen und finanziellen Bedingungen schon enthalten sind. Diesem Vorschlag hat sich die englische und später die amerikanische Delegation angeschlossen. :

Die interalliterte Kom mission in Paris hat beschlossen, einen Ausschuß nach Prag und Teschen zu entsenden behufs baldmöglichster Lösung der zwischen den Polen und den Tschechen bestehe nden Gegensätze. Die Lösung ist im Einklang mit dem Uebereinkommen durch zuführen, mit dem sich bereils die Vertreter dieser beiden Teile in Paris einverstanden erklärten. *

Nach der „Humanté“ hat die Kamm er trotz des Einspruchs des Arbeitsministers den Beamten das Streik⸗ und Koalitionsrecht zugebilligt.

Rußland.

Rach einem amtlichen bolschewistischen Bericht ist in Moskau ein neuer Aujfstand gegen die Sowjet⸗ regierung ausgebrochen. Der „Times“ zufolge wollten die Sozielrevolutionäre pie gesamte Regierung Lenins während einer Sitzung im Kreml gefangennehmen. Der Ausstand scheint jedoch durch außerordentliche Maßregeln der Bolschewssten⸗ behörden unterdrückt zu sein. 50 Angehörlge der Sozlal⸗ revolutionäre wurden verhaftet.

Amerika. Der Präsident Wilson ist gestern in Boston hier ge⸗ landet. Asien.

Nach einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ ist in London die Nachricht von . . ö von Afghanistan eingetroffen. Alle Einzelheiten fehlen noch, aber es scheint, daß der Emir am 20. Februar im Lager von Laghman überfallen und erschossen worden ist. Nach den bis. herigen Berichten wurde memand verhaftet. Der Grund des Mordes ist noch unbekannt.

Kunst und Wissenschaft.

In der Februarsitzung der Anthropologischen Gesell schaft berichiete Dr. A. Herrmann auf der Grundlage . schichtlicher Studien über die Herkunft der Magyaren. Vie

neueren sprachgeschichtlichen Arbeiten haben ergeben, da die Magyaren ihrer Sprache nach nicht der rich * tarischen, Jondern der finnisch⸗ugrischen Sprachgruppe angebören.

Fine Annahme, wonach die Magharen Türken gewesen seien und eist die sinnisch⸗uglische Sprache angenommen haben, ist falsch. Bisher war man über die Geschichte der Magyaren nur bis zum neunten nachchrist lichen Jahrhundert unterrichtet, zu welcher Zeit sie im iüdostrussischen. Steppengebiet erscheinen, und mit tütkischen Völkein än Verbindung keiten. Man meint aber auch eine Erwähnung der Magharen schon bei Herodot zu finden, und zwar als Iyrken, die am Irtisch, dieser Urheimat der türkischen Stämme, wohnen, woraus man den Schluß zu ziehen sich für berechtigt hielt, die Ihrken seien ein türküches Mischvoll, wie anch die späteren römischen. Schriftsteller den Namen Iyrken in Türken umgewandelt hahen. Für den. Wohnsitz der inndügrier und ihrer Vorfahren in ö in strußlnd zn wic, it. haben . ene Nachricht in dem eiseberichte eings griechtschen Dandelsberrn, Aristatos aus dem dorchtlstlichen Jahrhundert 3 ser Meisehertcht wird ergänzt durch Angaben auß Herodot und, aus Ptelemzug. Nach diesen Quien stammen Finngngrier aus Asten und find im z. Jahrhundert in dem ost⸗ und mittelrussischen Waldgebiet als seßhaft zu betrachten. Auf der Weltkarte des Kyklographen Dionysios von Milet aus dem Jahr=

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