Ankauf
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Klasse 8ere; Pfenni Bezeichnung Pfennig . ; d) Neur halbw zit . 2 das Kg Elasse Bezeichnung Pfennis ö p , ,, . 122. Alte graue baumwollene Kattunlumpen mit Ja,, a J. Neue bunte halbwellene Decken e * ö 6 Klasse Bezeichnu ; . nte und ; 1226. 1 c ⸗ ; ; . 25 nung R en weiße halbwollene Deqden⸗ und . 33 26 * i. 23 ö r , ö — Pfennig . 351 Son ti e neue balbwollene Decten⸗ und grijes pfl * * v ö * mmh ne nu rb attun umpen r J 56 ene Degen, un egabfulle, 111 179. Ne . 2. . das kg das kg . fir ,, gg. und 70 nicht aufgeführt sind 133. lie blaue baumwollene Kaftun lumpen, 9. 1 n , Trikotabfãlle, Original⸗Fabritk⸗ tisbar⸗ Abfälle) w 124. Alte rote baummollene Kattunlumpen — frei bon 180. N mare bete Serte . . . . 120 U0 E. AI 1 Ca. . . ö , tei br 80. Neue unsertierte Trikotabfüne, Or iginal⸗Sammel te wollene Tuch⸗ und Kammgarn lumpen 25. Alte f 2 ld Dändl ĩ alle Farben und Qualitäten 353 1 216 . e, , Kettunlunmtken. 22 1851 . in ,. eln e n, sr Sorte . 9 ] en , e, n,, 3 Da. Allg duntfle baumwollene Kattunlumre ö , e, rttotschrenz und Rehri elte Sorte) 50 40 72. e, r ,. Driginal. Tuch., und Tuch Chevlot. 1 31 , ,. teikft big 18 a. Senstigg annme o llene Wirk uni Snlffraten⸗ , 5 , gemischt, höchsteng H po 126. Alte hellbunte baumwollene 2 Barchent: und Trikotabfälle, soweit solche unter 157 729. Alte ,, iginal * Tuch. Chen lot? 6 12 lumpen J ö 24 183 ö. 1 , . 6 ze iq) . Nene — riginal-Tuch⸗ und Tuch⸗Cheviot 27. Alte mittelhelle baumwollene Catrin, md Mare,, dä Neue baummollene Handschuhtrikotabfä 1c w. . , , . höchssens 3 vp Halbe olle 6. . 6. üg baumwollene Kattun⸗ und Barchent⸗ ö. ö gerauht, weiß und 8 dick 100 . ö. he end, weiche Ware ; ; ; ; ! x . 28. 90 6. . . 144 . ö . . ö 6 . ö * 22 181. Neue 1 85 6 . . 9 8 . 2a. Alte getrennte wollene Origingl⸗Tuch- und Tuch Chepiot' * e n iger (Volenzeug und Gladbacher Stoffe 2 m en,, ,, nam. 130 h. 2 Farb 6 * . 4 ; 7 6 . J ö z ö z ö ‚ . . . . . 35 Ne 3 ; . . n . . 3 2 9 * 3 . ; 6 ,, . 5 vH Halbwolle ent ; 1 1 R 3 . , nnd ne Dandschuhtrikotabfälle, weiß 726. r n d,. 4 6e . d 63 h 5 3 9 J . 40 . . Jes. Smit. gie hafhollene Katiär. we Baächent: 158 186. Aten ohne Han chm tetsh ne ghfch— e, Lumpen, höchstens 5 pH Halbwolle ent— . — . solche unter 120 bis 1256 nicht auf n,, . 8 Farben (schwarz, blau, 78. Alte n d . ö 1 .. ö w,, , 4116 — 73. Alte nr, wallene Driginal⸗Tuch⸗ und Kamm 130. Alte Garbinen (mit Mull und Gager??? ö. 187. Neue baumwollene Handschuhtrikotabfäͤlle, dick . garn umpen aller Art, beste , 40 131. Alte weiße und halbweiße van . ; 42 gerauht, gemischtfarbig (Plüsch) 80 4. Sonstige alte wollene Tuchlumpen, soweit solche unter und Tritotagen went baummollgestricke gun wen 188. Neue baumwollene Hand ichuhtttkotabfälle, dünn? . 72 bis 73 nicht aufgeführt sind 132. Alte heübunte ba 1 2 gerauht, buntfarbig 1 . . . ü ge ibn ennellse ice Tnhen un Caietigis. ug, Rüssel gannschutiiteücbnll: . * — F. Neue wollene Tuch lumpen, sortiert, 33 6 jr einn e grit Kurhhen und Tritotagen k mmischtsarzh g . Handschuhtrikotabfülle, ge⸗ . ö. Kammgarn und . . 16 nr ,,, und Trikotagen 45 190. Neue baum wollene Dandschui trikot bfalle schwar⸗ 30 . * 7 d 9 . ö ** — Velten Dangen Und XW * ! ö z 31 . Tänldbnene Bano ch 41 r* abfa w 2 3 * l nh hen Tammgarn und Kamnigarncheviot. 260 36. Baumwollwatte (alte) ö . . . . 5 19 . w , . 36 varz Kammgarn und Kammgarncheviot 249 197. Sonstige alte baumwollene gestridie ö . 91. Sonstige baumwollene Handschuhtrikotabfulle . Neu blau Kammgarn und Kammgarncheviot 210 Lumpen, soweit solche unter 15k ei 5 r. ent, solche unter 185 bis 166 nächt auf 3 ö. Eat mn, 14 Kammgarncheviot. 39g geführt sind , , n mn, mu ge rn nn, . g. Driginal⸗Neutuch ohne Kammgarn ̃ J . WJ . ga. Srig mal. Jteutuch mlt ,. ; 9 . ö , Lumpen, soweit j olle — ͤ , r 29 bis 13 nicht aufgeführt sind. . 3 91. 85 , Nteutu hlut ben, soweit solche unter zza. Kragen und Manjchetten“ ** än sesubrt sind 10 Preistafel 3 9 bis 80 nicht aufgeführt sind. ö ö; . 1386. Wattröcke, Watidecken und Wattstücke!⸗ ? 35 9 Neldeschein 40). G. Neue 2 Tuchlumpen, sortiert k Klasse Bezeichnung i (Streichg arm). . J um pen und ) d 8e. Neu bell. Domentuch und Flanell (treichgatn. Abichnitte. J n gta nnen. ö . ch und Flanell (Streichgarn) . 200 ! 39. Ren wen ren, ,, ö . 192. Putzlappe 3 10 ; 83. Neu bunt Damentuch und Flanell (Strei . 159 . . . a n. n, n, hschnitte (Schirling ᷣö n ö. 1 l . n mi rn, . . . Barn en fu d an ß 169 n rei pon Glasbatist, Blusen⸗ und Stiöckerei= 19224 Putzlappen . , Jacken. ö 30 85. eu bunt reinwollene Cheviot— Flau 56 . , 668809 53. Pu ; e ge. K ö göb. Neu bunt wollene en,, nn e greg eg, 120 . Neue weißgebleichte haumwollene Glasbatistabschnitte 80 36. muß appen, alte weiße und halbweiße baumwollene ö. (Rriegs ware . , I v rsatz . 39 m nnr re baumwollene Blusen⸗ und Stickerei 57 . n 6 6 ,, ö 86. Sonstige neue wollene T n n, mn n,. offabschniite J ; 84. Putzlappen, alte weiße leinene 96 foneff solche n, m mn nr, ,, , 140. Nene weißgebleichte baumwollene Abschnitte 11 nicht 4 . an,, i,, e,, w s 85b nicht aufgeführt sind — mehr als 20 vo Gülasbatist, Blusen. und Slickerei= 196. utzlappen, sonstige, soweit solche unter 192 bis 1965 H. a) Alte wollene Unifo rm- (Militär) 141 . enthaltend (auch Verbandstoffabschnitte) 75 nicht qusg JJ . Tuchlumpen. 41. 4 6 ungebleichte baumwollene Abschnitte (Kaliko CX. Alte und neue leinene Lump 57. Alte getrennte feld ⸗ liz J. JJ ! t . . . ne Lumpen. graue und graue wollene . 42. Ne K ö . eiße lei ; ec e , . , ö . 1060 3. . ungebleichte baumwollene Abschnitte (Kaliko . . e. . . ; H 2. . , n., ,. Militärtuchlumpen ... 75 143. Neue Flake baum robllen Abschnitte 1 ö 155 b. Alte welt i, . 3 J z 89 89. Eétrennte, na Farb ortierte ene hints. w ö 2 h . 1 ; d 1 , , n, . J 8 4 sortierte wollene Militär— . . e . . , , Kattunabschnittec.. 15 38h. . . , Lumpen !.. . 48 ga. nn, gane, gehnsahssre firorkerte, ga, , . Neue hellbunte baumwollene Barchentabschnitte (Biber) 75 560 ie Fran leinen umren 11. ; ; 22 Hille n n , ᷓ : . ge , wollene 3. . 36. n , , baumwollene Kat tunabschnitte (sortiert) 32 . e nn bunte leinene Lumpen 28 dl. Alle getrennte schwarze wollene Militärtuchlumpen?? 56 46. Je. Untesabaummrltene Harchent- (Biber; Abschnitie 4h) 305. Fe . dun hen ö r. 2 H. Militärtuchnähte. J . 149. 526 a bunt baumpeellene Rattungbschnitte. . 3 zd4. e. . , , . 95. Sonstige alte wollene Militärtüchlumpen enn oi, . . k nn, Kattunabschnitte J . . 24 . , , , Lumpen (Militärdrell) 665 er 87 2 nic 5e, ! . 9. Neue dunkelbunte baumwollene Ka ꝛbschni h., au Leinen, fein. . z unter 87 bis 92 nicht aufgeführt find...... . Leue in Farben sortierte , n r gg lschritte J 5 0b. gien ,, ; J 99 b) Neue wollene Uniform— (Militär) — 3. 6 . , n, ,, J ö dien ö. . ö . 9 Tuch lumpen äh. gteue seldgrane Segeltuchabsälle 56 3h36 Neu Segelleinen... ö 65 2 z 53. Neue schm ; n. 5 4 9 ö. . J 209. Neu b t Leine ö 94. Neue . 3 153. Neue schwarze Kattun- und Clothabfä . U.. Neu bunt Leinen a J , . ,, 36 ißt. Jiene weiße Mil. und kJ eenstike nene inen ghbichnttt;. . . 9ti. Neue blaue wollene H llite iti hoh ne . . 26 Men helle Kor settabfällg aufer weiße 6 *. ne nne nen fen m, , , ,, , ho 97. Neue sortterte farbige und schwarze wollene Milttärtüch' ö ot. Sonftige nen han mmallene Abschnmitte, fowelt solchè 211. Se stige art und nene Leihen und halbleinene wunhen, bab w Milit. J . 66 . , n nn H soweit solche unter 197 bis 210 d nicht aufgeführt find — 978. Neue gemischtfarbi ollene Mil stgrtueiit 66 hn Fele bunte Kord⸗Abfäll, (Manch ter. 2 ö 6 ge wollene Militärtuchabfälle . 1 56h. Jeue Hunte Säcken Mi nen ; . , 39. Neue Militärtuchleisten und „uchenden t . 1 166h. Neue bunte Decken-A bfälle (auch Kamelhaarimitation). 24 . k. Ra mie ⸗Abschnitte. 100. . neue n ollene Milltarsuchabschwnitte nch . R nl,, olche unter 94 bis gh nicht aufgessihrt sind. — Ersatz⸗ 21. NMamie⸗Trikotabfälle, neue 120 . ö . stoffe g. A 3 . . J. a) Alte Halbwolltuchlumpen. gllasse . 6 8. Alte und neue seidene und kunstseidene 101. Alte getrennte original halbwollene Tuchlumpen, Dubel ö Garne) 214. Alte fel . ,, n un, ,,, ,, m, dne, Pfennig Sim ch ö ä. z lte seidene, kunstseidene und halbseidene Lumpen. . 50 10(1 Alte getrennte halbwollene Tuchlumpen, Dubel und 0. das kg das kg . 2 , . kunstseidene und balbseidene Lumpen und 2. . Damnsch, weicke Warrc· , 39 G. Neue baum wollene Wirk- und 21tz. N Abschnitte J 101 Alte getrennte halbwollene Tuchlumpen, Dubel, stennm= Strickwarenabfälle Crikotagen). . 6 kunstjeidene und halbseidene Rundstußl= Fan * . ö 57 . z ; z ah a. h. af und Flausch, harte und stark baumwollhaltige 167. Nene sortjerte Mako⸗ und Mato⸗Imitat⸗Trifot⸗ 217. , ie e,, m, 200 19 , . J 6 äbfälle (gelb, gebleicht, rohwelß und cteme) , unsiseidene und halbseidene Handschuh⸗— . Iste Ziviltuchnähte. k . 38 8 fret von merzerisierten Abfällen und Flortrikst 169 — 218 Son tige n. d 103. Alte ungetrennte hbalbwollene Tuchlumpen⸗ 6 158. Neue Imitat⸗Trikotabfaͤlle, normalfarblg . 160 . 218. 9m ge ö. te und neue seidene, kunstseidene und halb⸗ 104. Sonstige alte Halbwolltuchlumpen, soweit solche unter 159. Neue sortierte Imitat⸗Tritotabfalle bunt lrosa ; seidene Lumpen J // ./ 101 bis 103 nicht aufgeführt sind w ; 160. 9 . braun usw.) . ö J ; ö z 150 120 P. T 2 ñ q ö 60. Neue Luisiana⸗ F er. Trikotabfä lle 9 6 . Tauwerk usw. nen, m, ngen n, 6 j z dntter Trikotabfälle, normal⸗ 160 219. Alte und neue Tauwerkabfälle, Seile ö ö h *. 3 . . . . . . . . — 9 ee 2 34* . = * 13. D* 1 195. Neue halbwollene Tuch und Konfektionsabfälle . . . 60 161. Neue Luisiang⸗ (Futter) Trikotabfälle, in hellen Stricke aus Hanf, Manila, Sijal, 106. Neue halbwollene ECheviots, Dubel und Flausch; . . 66 . Farben sortiert (grau, braun, gelb usw.) . . 160 130 Jute usw. serner alte und neue für Seilerei 107. Neue, graue und feldgraue halbwollene Militärtuch'? 162. Neue sortierte Luisiang. (Futter. Trikotabfälle, Rrartige Fabrifationgahfalle, beste J und hnliche! abschnitte (Vigognetuch .... in dunklen Farben ae, schns nr, nf 4 96 Sorte“) (darunter ist zu ver ! Be e, . 225 h 100 ;. Lien 8 (marine, schwarz usw. ). 150 120 , . ist zu verstehen: Betrlehe 1098. Sonstige neue Halbwolltüchlumpen, soweit sosche unter 163. Neue Luisiana⸗ (Futter⸗ Teifotabfalle gemischt⸗ 7 helles Manilo-⸗Umschlagtau, minde⸗ geeignet 16 bi io, nicht ge n n ; Farbig helle Ware, frei von bunklen / Farben! 150 120 stens G me lang und mindestens . K. a) Alte D J ; 163. Nene sortierte Mao⸗ und Mako Imitct. Trikot J 6 n Turnen,, . amenkleider-Halbwollumven. göfälle in hellen Farben, freü hon merzerlsierten 20. Alle und. neus. Tguwerkahfälle, Seile, Stricke aus 109. Alte bunte getrennte original Alpaka⸗ und Zanella⸗ . Abfällen, außer den unter Klasse 157 genannten 140 . Hanf, Manila, Stsal, Jute ustr, ferner alte und Halbwollumpen, alle Farben außer weiß;... . 55 165. Neue sortierte Mako, und Mako Imitat Tritot⸗ neue derartige, Fahrtkationgabfälle, beste Sorte“) 110. 2 original weiße Alpaka⸗ und Zanella— . Farben, frei von merzerl. n ist zu verstehen; Abfälle von ungẽteerten zollumpen ,,,, mo S ierten Abfällen (marine, schwars uswj. . 130 d 111. Alte getrennte Waip⸗ und Beiderwand - Halbwollumpen 166. Neue sortierte merzerisierte Mako— a. Mako⸗ 17 221. Alte und neue Hanfbindfadenabfälle, sorttert und un' 4 . J (0 Imitat, Trikotabfälle, in hellen Farben, ein J ort ert, , 112. Alte ungetrennte Halbwolltaillen und -röcke (ungetrennte „ „nschließlich der unter Klasse 107 genannten . 125 — 22. Alle Arten alte Rege, baumwolle ne, leinen, Manila. s Klelderhalbwolle) . w 16 Neue sortierte merzeriflerle Wake und Mako. !* usmw beste Sorte *) (darunter ist zu verstehen. alte 113. Alt getrennt Halbn oll Mete und Posamenten (letztere Imitat⸗Trikotab fälle in dunklen Farben (marine, 20a , e, unget erte leinene Netzer; 25 1 86 von Holz und metall ischen Be standteilenn ). . 40 168 g m nn 111 223. Bautz woll seile Baum welltaue, Baumwollstricke, Baum⸗ . Sorstige aite. Damentselder Halßwollumpen, soweil 65. Neue sortierte baumwollene Ringeltrikotabfälle in 20 woll schn ne, Spindelschnüre usw., beste Sorte). . 75 solche unter 10 bis 113 nicht aufgeführt find... — 163. M ! . rel von nierzeristerten Abfällen 120 — . . . und Sell⸗ bzw. Bindscdenabgänge ; . 39. Neue sortierte baumwollene Ri t alle in dweit solche unter 219 bis 223 ni gesührt find — b) Neue Damen kleider-Ha! bwollumpen. ; bunt fer rt, e,, . 3 I. Ile und neue e un erkaß . . n mnie fh sind 5. 115 2 kö Lüster, Halbtibet⸗ und Halbwoll— 170. 23. 3 . vollene merzerisierte Ringel⸗ ö ö. ,, . , R . Zanella . . 65 5 rikotahfälle in hellen Farben;... 110 . 2240. Alte Textiltreibriemenabfälle. 2. 3. Neue elf? AhwakaAbichtitte;⸗ 6 171. Neue sortflerte baumwollene merzeristerte Ringel⸗ . 8 4 , , 0 U Alte und neue Ju te lumpen. 18. . . Damen kleider, Halbwelllabschnit te soweit , 1. sportierte baumwollene Netz (Filet⸗) Trikot⸗ 23. Alte Jutelumpen 1, bei Lieferung von 10099 . Elche unter 115 bis 117 nicht aufgeführt find. .. — 173 N älle (weiß, gebleicht, rohwelß und gelb . 869 — 226. Alte Jutelumpen 16 mit und. ohne Scheuerlappen, bei . ö r r r, be nne ne iet riot. . ni , mn ,,. . 9. Gemischte wollen 6. 9 ; . Dduntsarbtg gemtschtt.. . 50 . Alte Halbsute (Halbbast. Jute mit Leine J . ff i,, . 9 . n n, n mne weiß, geld 36. . ö. . ; 2 . 3 . ö. 1 . Neue appretierte Inte und Steiflei schnitte.. 15 Preistasel 2 —ĩ 6 er i , rf n, buntforbig . 1290 — — 1 Neher Halbjuteabschnitte. 5 n, n . 3 (Meneschen 1B) 76. n er re, weh. für technische Zwecke 231. a. , d, . lamerikanische), bei Lieferung ; . 7. ,. ö . 3 , K 28 . at. Alte baum wolte ne Lumpen. 177 H. . baumwollene Trikotabfälle, 232. Sonstige alte und neue Jutelumpen, soweit solche unter 1209. Alte welße baumwoll 1 70 225 bis 231 nicht aufgefüh wollene Kattunlumpen!! ... . 650 178. N k . ü . geführt sind ... — 151. Kite Lege bannnehene elne n,: . . 53 1 (Knoten. und Knopf⸗ 78e ae. ö. ; J best I z „Geringere Serten entsprechend billiger. Für dieieni N Geringere Sorten entsprechend billtger. Für dlejentgen Klassen Geri S . ß ö . ö i . 1 ir festge lat , . . für, , , ,, ei g ist⸗ 4 lat Die Bewertung belni für welche ke , n , , n,. ö . süigen Klgfstn, Da dern Attten w ff n 1 ĩ h e Tries Lu ollhedarf⸗ Aktiengesen er die Kr ka estgele gt ist, erfolgt die Beme In nh * 3 wirtschaftastelle für Kun f= nn ,, n. durch Pie von der i, nee ne n, , f. ö , . 3 . 6 lr l et nf Sto ffabfanse einge setzten kan n,, pinnstoffe un toffabfälle eingefetzten Lumpenbewertungs-K n H Ell haft durch die von der Reichswirtschaftsstelle für Kunst⸗ gr ; . ; eingesehten Lumpenbewertungs-Kommissionen. spinnstoffe und Stoffabfälle eingesetzten ö , Gortsetz ung in der Dritten Beilage)
Dritte Beilage
zun Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger.
1914.
m 51.
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(Foꝛtsetzung aus der Zweiten Beilage.)
Klasse Bezeichnung 6 2322. Alte Scheuertücher (Lavettes7ꝰ): .. 17 2 enn 6 232c. Alte kleinstückige Kapzüchen⸗-Emballage . 25
(Emballagen / beste Eorte 3
Alte Packhüllensiücke ! lochfreies Manufattur⸗
(darunter ist zu verstehen: racktuch, leichte Ware) .
2321. Alte Kokosmatten und ⸗Iumpen V. Verschiede nes. 233. Tunkel Kattun zur Pappenfabritation, frei von reiß⸗
fähigen dunkeln, baumwollenen Kattunlumpen (Kl. 125 a), bei Lieferung von 10 0090 kg.. . . 17
2330. Schrenz, für Reißzwecke geeignet (weiche Ware)... 19 234. Schrenz (mit und ohne Jute) zur Pappenfabrikation, 3
bei . von 10000 kg. ö
WJ JJ 69 W. ö
Sonstige sortierte Lumpen, alte oder neue, soweit sie
im Meldeschein 4A, 4B und 40 nicht aufge—
k
k 111
X.
Unsortierte gemischte Lumpen, Sammelware, nicht nach Stoffen und Farben geordnet.... —
Alle Lumpen und neuen Stoffabfälle sind rein soriiert, frei von morschen Bestandteilen, trocken und in guter, ordnungsgemäßer Verpackung zu liefern. Sämtliche wollenen Lumpen und neuen Stoffabfäll: grundsätzlich frei von Seide und Halbwolle; keinesfalls dürfen diese Waren an seide⸗ und halbwollhaltigen Stücken mehr als 5 vH enthalten. Karbonisierte Lumpen sind gesondert anzubieten.
) Geringere Sorten entsprechend billiger. Für diejenigen Klassen,
für welche keine Preis bestimmung estgelegt ist, erfolgt die Bewertung beim
Ankauf durch di. Kriegswollbedarf⸗Aktiengesellschaft oder die, Kriegs
Hadern Akflengefellichaft durch die von der Reichswirtschaftsstelle für Kunst⸗
spinnstoffe Und Stoffabfälle eingesetzten Lumpenbewertungs-Kommissionen.
Bekanntmachung Nr. RK 20
zber Beschlagnahme und Bestandserhebung Kunstwolle und Kunstbaum wolle aller Art.
Vom 25. Februar 1919.
. Bon der Bekanntmachung betroffene Gegenstände. Von dieser Bekanntmachung werden betroffen sämtliche vorhan2 denen Kunstwollen und Kunsthaumwollen aller Art einschließlich kar⸗ bonifierter, auch zusammengestellt aus gemischten und gewolften wollenen und hal-wollenen Kunstwollen aus Abfällen der Textil⸗ industrie und in Mischungen untereingnder oder mit anderen tierischen erer pflanzlichen Spinnstoffen aller Arten *). § 2. Beschlagnahme. Alle von der Bekanntmachung betroffenen Gegenstände werden hiermit beschlagnahmt, soweit sich nicht aus nachstehenden Bestimmungen Ausnahmen ergeben.
von
5 3 Wirkung der Beschlagnahme.
Die Beschlagnahme hat die Wirkung, daß die Vornahme von Veränderungen an den von ihr berührten Gegenständen verboten ist und lechtsgeschäftliche Verfügungen ißber diese nichtig sind; insowet sie nicht auf Grund der folgenden Anordnungen erlau id Den rechtsgeschäftlichen Verfügungen stehen Verfügungen gleich, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung erfolgen.
Veräußerungserlaubnis.
Trotz der Beschlagnahme ist die Veräußerung und Lieferung der beschlagnahmten Gegenstände, soweit es sich um Kunstwolle oder deren Mischungen mit anderen tierischen und pflanzlichen Spinnstoffen handelt, an die Kriegswollbedarf Aktiengesellschaft, Berlin SW. 48, Verlängerte Hedemannstraße 1—6, und soweit es sich um Kunst⸗ baumwolle oder deren Mischungen mit anderen pflanzlichen Spinn—
offen handelt, an die Kriegs Hadern A. G., Berlin SW. 19, ipziger Straße 76, erlaubt. .
Von den Gegenständen, deren Ankanf, die Kriegswollbedarf Altiengesellschaft oder die Kriegs Hadern A. G. ablehnt, sind inner 9 2 Wochen nach Empfang des ablehnenden Bescheides an die
eichswirtschaftsstelle für Kunstspinnstoffe und Stoffabfälle, Berlin SW. 19, Leipziger Straße 76, Muster zu senden. Die Reichs wirtschafis⸗ stelle für Kunstspinnstoffe und Stoffabfälle bestimmt über die Ver— wendung dieser Gegenstände oder gibt sie frei.
Vie Besitzer der beschlagnahinten Gegenslände haben die Ent⸗ eignung zu gewärtigen, sofern sie nicht bis zum 15. April 1919 ihre Bestände an die im Abs. 1 bezeichneten Stellen angeboten haben. Ueber die Uebernahmepreise im Falle der Enteignung entscheidet mangels Einigung das Reichsschiedsgericht für Kriegswirtschaft.
55. Verarbeitungserlaubnis.
Trotz der Beschlagnahme ist die Verarbeitung der von dieser Bekanntmachung betroffenen Gegenstände ( 1) der Kriegswollbedarf Akt. Ges. und der Kriegs Hadern Akt. Ges. Berlin, sowie den Personen oder Firmen erlaubt, welchen die Gegenstände von Liner der vorgenannten Gesellschaften oder in deren Auftrage zur Ver— arbeitung geliefert werden. ö.
§ 6. Meldepflicht und Meldestelle.
Alle von dieser Bekanntmachung betroffenen Gegenstände (8 M, auch soweit sie von der Beschlagnahme nicht betroffen sind, unter— lisgen der Meldepflicht, sofern die Gesamtmengen bei einer zur Meldung r . Person (57) mindestens 100 kg ohne Rücsicht auf Art und Farbe betragen.
Die Meldungen haben mongtlich zu erfolgen und sind an die Reichswirischaftsstelle für Kunstspinnstoffe und Stoffabfälle, Berlin 8M. 19, Leipziger Straße 76, mit der Aufschrift: „Betrifft Kunstwolle und Kunstbaumwolle“ versehen, zu erstatten.
Es wird auf die mn n n, Nr. K 40, betreffend das Reißen ben Lumpen Hadern), vom 1. März 1919 verwiesen, nach welcher dgs Neißen von Lumpen (Hadern) oder neuen Stoffabfällen aller Art im all= gemeinen nicht gestattet ist.
Berlin, Sonnabend, den 1. März
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8 6. Meldepflichtige Personen.
Zur Meldung verpflichtet sind:
1. alle Personen, welche Gegenstände der im § 1 bezeichneten Art im Gewahrsam haben oder aus Anlaß ihres Handels—⸗ k oder sonst des Erwerbs wegen kaufen oder ver⸗ aufen; ;
2. gewerbliche Unternehmer, in deren Betrieben solche Gegen⸗ stände erzeugt oder verarbeitet werden oder bei denen sich solche unter Zollaufsicht befinden;
2 . öffentlich- rechtliche Körperschaften und Ver⸗
ände.
Vorräte, die sich am Stichtage (8 8) nicht im Gewahrsam des Eigentümers befinden, sind sowohl von dem Eigentümer als auch von demjenigen zu melden, der sie an diesem Tage im Gewahrsam hat (Lagerhalter usw. ).
Die nach dem Stichtag (5 8) eintreffenden, vor dem Stichtag G 9 aber schon abgesandten Vorräte sind nur vom Empfänger zu melden.
Neben demjenigen, der die Ware im Gewahrsam hat, ist auch derjenige zur Meldung veipflichtet, der sie einem Lagerhalter oder Spediteur zur Verfügung eines Dritten übergeben hat.
K
Stichtag und Meldefrist.
Für die Meldepflicht ist bei der ersten Meldung der bei Beginn des J. März 1919 (Stichtag), bei den späteren Meldusgen der bei Beginn des ersten Tages eines jeden Monats (Stichtag) tatsächlich vorhandene Bestand maßgebend. Die erste Meldung ist bis zum 15. März 1919, die folgenden Meldungen sind bis zum 15. Tage
eines jeden Monats zu erstatten.
8 9 Meldescheine. Die Meldungen haben auf den vorgeschriebenen amtlichen
Meldescheinen zu erfolgen, die bei der Reichswitrtschaftsstelle für Kunstspinnstoffe und Stoffabfälle anzufordern sind.
Die Anforderung der Meldescheine ist mit deutlicher Unterschrift (Firmenstempel) und genauer Adresse zu versehen. Der Meldeschein darf zu anderen Mitteilungen als zu der Beantwortung der gestellten Fragen nicht verwendet werden.
Von den erstatteten Meldungen ist eine zweite Ausfertigung (Abschrift, Durchschrift, Kopie) von dem Meldender bei feinen Geschäftspapieren zurückzubehallen.
§ 10. Lagerbuch und Auskunfterteilunug.
Jeder Meldepflichtige (38 6 und 7) hat ein Lagerbuch zu führen, aus dem jede Aenderung in den Vorratsnmengen und ihre Verwendung ersichtlich sein muß. Soweit der Meldepflichtige bereits ein der— artiges Lagerbuch führt, braucht ein besonderes Lagerbuch nicht ein— gerichtet zu werden. .
Beauftragten der Reichswirtschaftsstelle für Kunsispinnstoffe und Stoffabfälle ist die Prüfung des Lagerbucht sowie die Besichtigung der Räume zu gestatten, in denen meldepflichtige Gegenstände zu ver⸗ muten sind.
6 11.
Anfragen und Anträge.
Anfragen und Anträge, die die Meldepflicht (55 6 bis 10) be— treffen, sowie alle übrigen Anfragen und Anträge, die diese Bekannt⸗ machung betreffen, sind an die Reichswirtschaftestelle für Kunstspinn— stoffe und Stoffabfälle, Berlin 8 . 19, Leipziger Straße 76, zu richten und am Kopse wes Schreibens mit der Aufschrift „Betrifft Kunstwolle und Kunstbaumwolle“ zu versehen.
5 12. Ausnahmen.
Ausnahmen von den Beschlagnahmevorschriften dieser Bekannt⸗ machung können durch die Reichswirtschaftssielle für Kunsispinnstoffe und Stoffabfälle bewilligt werden. Schriftliche, mit eingehender Be—
ründung versehene Annäge sind an die Reschswirtschaftsstelle für dunstspinnstoffe und Stoffabfälle zu richten. § 13 —
In Geltung bleiben alle Ausnahmen von vorstehenden Bestim⸗ mungen, welche bisher von der Kriegsrohstoffabteilung bewilligt wurden, nebst den daran geknüpften Bedingungen.
Bekannt machung Nr. K 380. über Höchstpreise für Kunstwolle aller Art. Vom 1. März 1919.
r 51. Von der Beschlagnahme betroffene Gegenstände.
Von dieser Bekanntmachung werden betroffen sämtliche vor⸗ handenen, in den beigefügien liebersichtstafeln verzeichneten Kunst⸗ wollen aller Arten, einschließlich larboönisierter, auch zusammengestellt aus gemischten und gewolften wollenen und halbwollenen Kunstwollen aus Abfällen der Textilindustrie und in Mischungen mit anderen tierischen oder pflanzlichen Spinnstoffen aller Art, auch aus Fäden und Ahgängen gerissenen.
. Höchstpreise.
Die beim Ankauf von der Kriegswollbedarf Aftiengesellscha ft, Berlin 8SW. 48, Verlängerte Hedemannstraße 1—–6, für die im 5 1 bezeichneten Gegenstände zu zahlenden Preise dürfen die in den bei⸗ folgenden Uebersichtstafeln für die einzelnen Klassen Kunstwolle fest— gesetzten Preise nicht übersteigen.
Anmerkung: Es ist genau zu beachten, daß die festgesetzten Preise diejenigen Preise sind, die die Kriegswollbedarf Aktien gesellschaft, Berlin, höchstens für die von der Bekanntmachung betroffenen Gegenstände erster Sorte bezahlen darf. Für mindere Arten wird die Kriegswollbedarf Akrien. gese ssschaft entsprechend niedrigere Preise bezahlen. Angebote haben auf den von der Kriegswollbedarf Aktiengesellschaft anzufordernden Angebots vordrucken zu erfolgen. Die unter den Klassen 19, 22, 265, 31 und 36 an- gebotenen Kunstwollen werden von der ankaufenden Gesellschaft je nach Qualität im Rahmen der Preise für die betreffenden Gruppen bewertet. Die Kriegswollbedarf Aktiengesellschaft ist ermächtigt, bei dem durch. sie erfolgenden Verkauf der Kyunstwollen entstehende Unkosten den sest= gesetzten Höchstpreisen unter Aufsicht der Reichswirtschaftestelle für Kunst= spinnstoffe und Stoffabfälle zuzuschlagen.
§ 3
Zahlungsbedingungen.
Die Hsöchsppreise schließen die Kosten der Beförderung bis zum nächsten Güterbahnhof oder bis zur nächsten Schiffsladestelle und die Kosten der Verladung sowie der Bedeckung und den Umsatzstempel ein. Die Kosten für den Sichten von Decken sind nach den Hreisen des Deckentarifg der Staatteisenbahn des Abgangtzortes, auch bei der Vexwendung eigener Decken des Verkäufers, von der ankaufenden
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Gesellschaft zu tragen.
mungen,
Klasse
32
§ 4.
Ausnahmen.
5.
Uebersichtstafel zur Bekanntmachung K 30.
Bezeichnung
Aa Kunstwollen aus altem Woll⸗ gestrickten, Zephir und Trikot.
Kunsswolle aus buntem Wollgestrickten (Shoddy, in wa , ger nt cle, Kunstwolle aus weißem Wollgestricklen (Shoddy, in we nnr, 3 aus buntem Zephir (Shoddy, in Wasser , ö aus weißem Zephir (Shoddy, in Wasser , S, Kunsiwolle aus sonstigen wollenen Gestrickt-, Zephir⸗ und Trikotlumpen... J . Ab. Kunstwollen aus alten halbwollenen Strick lumpen.
Kunstwolle aus buntem Halbwollgestrickten, Weften, Jacken und Gweglr r Kunsswolle aus weißem Halbwollgestrickten, Wesien, Jacken und Sweater , Knnstwolle aus bunten halbwollenen Zephir⸗ und B j Kunstwolle aus weißen und naturfarbigen halb⸗ wollenen Zephir⸗ und Trikotlumpen einschließlich Eiderdaunen und Lammselltrikotlumpen. . Kunstwolle aus sonstigen alten halbwollenen Strick ,,,, JJ Ae. Kunstwollen aus neuen wollenen Strick- und Wirtwarenabtällen. Kunstwelle aus reuen weißen Zephir⸗ und Kamm⸗ gatn⸗ Wollt; ikolabfällen Kunstwolle, aus neuen normalfarbigen Zephir- und Kammgarn-⸗Wolltrikotabsällen.... Kunstwolle aus neuen bunten Zephir⸗ Kammgarn und Stteichgarn⸗Wolltrikotabsällen (auch Golfer) Kunstwolle aus sonstigen neuen wollenen Strick- und Wirkwarenab fallen
Ad. Kunstwollen aus neuen balbwollenen Strick- und Wirkwarenabfällen. Kunstwolle aus neuen weißen halbwollenen Strick- und Wilwarenabsällen d Kunstwolle aus neuen bunten halbwollenen Strick— und Wirlwarenabfällen . kJ
Ba. Kunstwollen aus alten wollenen Tib et lumpen. Kunstwolle aus alten bunten wollenen Tibet lumpen Kunstwolle aus alten weißen wollenen Tibetlum pen Kunstwolle aus sonstigen alten wollenen Tibet- und He nnn eee,
Bb. Kunst wollen aus neuen wollenen Tibet lumpen.
Kunstwolle aus neuen bunten wollenen Tibetlumpen Kunstwolle aus neuen weißen wollenen Tibet lumpen Kunstwolle aus sonstigen neuen wollenen Tibet⸗ und Musselinlumpen . w . C. Kunstwollen aus wollenen Flanell⸗, Lama⸗ und Weichwollumpen. Kunstwolle aus bunten wollenen Flanell⸗,Lama⸗ und w mhh, Kunstwolle aus alten weißen wollenen Flanell⸗, Tama⸗ und Weichwollumpen J Kunstwolle aus neuen weißen wollenen Flanell⸗, Lama⸗ ind ein n nen Kunstwolle aus sonstigen alten und neuen wollenen Flanell, Lama⸗ und Weichwellumßen. ...
D. Kunst wollen aus alten und neuen wollenen und halbwollenen Decken⸗, Fries- und Filzlumpen. Kunstwolle aus alten und neuen bunten wollenen Decken-, Fries⸗ und Filzlumpen w Kunstwolle aus alten und neuen weißen wollenen Decken⸗, Fries⸗ und Filzlumpen ö Kunstwolle aus alten und neuen bunten halbwollenen Decken⸗, Fries⸗ und Filzlumpen—— Kunstwolle aus alten und neuen weißen halbwollenen Decken⸗, Fries und Filzlumpen— . Kunstwolle aus sonstigen alten und neuen bunten und weißen wollenen und halbwollenen Decken⸗, Fries⸗ ünd Filzlumpen
FE. Kunstwollen aus alten wollenen Tuch⸗ lumpen — Tuch und Tuchcheviot — (Mungo). Kunstwolle aus bunten wollenen Tuchlumpen (Mungo) Kunstwolle aus bunten alten Kammgarn⸗ und
Kammgarncheviotlumpen... Küunstwolle aus sonstigen alten wollenen Tuch⸗,
Kammgarn ⸗ und Kammgarncheviotlumpen ...
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) Geringere Sorten entsprechend billiger.
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Für Kapzüchen sind 1 für 1 Eg, für sonstige Säcke und Pack= hüllen 0,50 M für 1 kg von der kaufenden Gesellschaft zu erstaiten. Eine besondere Vergütung für die vom Verkäuser bei Preßballen⸗ . ö verwendende Draht- und Bandeisenverschnürung findet nicht statt. Die Höchstpreise gelten für Nettogewicht und Barzahlung inner—⸗ halb 390 Tagen nach Eingang der Rechnung; bei Stundung dürfen 2 rH über Reichsbankdis font an Zinsen vereinbart werden.
Anträge auf Bewilligung von Ausnahmen von den Anordnungen dieser Bekannimachung sind an die Neichewirtschaftsstelle für Ru nst⸗ spinnstoffe und Stoff abfälle, Berlin Sw. 19, Leipziger Straße 76, zu richten. In Geltung bleiken alle Ausnahmen von vorstehenden Bestim⸗
welche bisher von der Triegsrohstoffabteilurg bewilligt wurden, nebst den daran gelnüpften Bedingungen.
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