Mark
Ma se Bezeichnung beste
Gorie *)
F. Kunstwollen aus neuen Kammgarn und Kammgarncheviotlumpen.
365 Kunstwolle aus, neuen bunten Kammgarn⸗ und
Kammgarncheviotlumpen.... .
36 Kunstwolle aus sonstigen neuen wollenen Tuch—
lumpen. ,,,
d. Kunstwollen aus neuen wollenen Tuch— lumpen (Streichgarn). 37 Kunstwolle aus neuen bunten wollenen Tuchlumpen 2,75 38 Kunsnmolle aus sonstigen neuen wollenen Tuch— mi
Ha. Kunstwollen aus alten wollenen Uniform⸗(Militär⸗) Tuchlumpen. 39 Kunstwolle aut alten feldgrauen und grauen wollenen W h 40 Kunstwolle aus sonstigen alten Militärtuchlumpen.
Hb. Kunstwollen aus neuen wollenen Uniform (Militär⸗) Tuchlumpen. 41 Kunstwolle aus neuen feldgrauen wollenen Militär tuchlumpen. J . 42 Kunstwolle aus neuen grauen Militärtuchlumpen . 3 43 Kunnwolle aus sonstigen neuen wollenen Militär k
Ja. Kunstwollen aus alten Halbwoll⸗ tuchlumpen. 44 Kunstwolle aus alten halbwollenen Tuch⸗, Double, Fammgarn⸗ und Flauschlumpen. . 120
Jb. Kunst wollen aus neuen Halbwoll⸗ tuch lumpen. 46 Kunstwolle aus neuen halbwollenen Tuch⸗, Double, Kammgarn und Flauschlumpen .... 46 Kunstwelle aus sonstigen neuen halbwollenen Tuch, Double, Kammgarn,, Flausch⸗ und Militä. tuch J
1,40
Ka. Kunst wollen aus alten Damenkleid er⸗ Halbwollumpen.
47 Kunstwolle aus alten bunten Alpaka⸗ und Zanella— d
48 Kun stwelle aus alten weißen Alpaka, und Zanella⸗ J /
49 Kunstwolle aus sonstigen alten Damenkleider⸗Halb⸗ woll ⸗ ⸗Watrp⸗ und Beiderwandlumpen ..
1,50 2, 0
Kb. Kunstwollen aus neuen Da men“ kleider⸗Halbwollumpen. bo Kunstwolle aus neuen bunten Alpaka⸗ Lüster⸗, Halb- wolltibet⸗ und Halt wolljzanellaabichnitten. .. 1.70 bI Kunstwolle aus neuen weißen Alpakaabschnitten. . 2,50 62 Kunstwolle aus sonstigen neuen Damenkleider⸗Halb= ö,,
La.
56 Gemischte und gewolfte Kunstwollen aus wollenen. und halhwollenen alten und neuen Lumpen und Sloffabfällen, soweit sie nicht unter A— K auf- JJ
L
ba. Gemichte und gewolfte wollene und halbwollene Kanstwollen aus Abfällen der Textilindustrie ..
LC. 55 Wollene und halbwollene Kunstwollen, zusammen gestellt duich Mische oder Wogen der unter La und Lb aufgeführten Spinnstoffee. ...
) Geringere Sorten entsprechend billiger.
—
Bekanntmachung. Nr. K 40. über allgemeines Reißverbot.
Vom 1. März 1919.
J
81. Die Verarbeitung von Textilien aller tierischen und rflanzlichen aserarten reh, gespennen (eznwirnnt, gewebt, gewirkt usw auf kasch nen jeder Art, durch wesche Textilien in Spin stoff üteraefübrt werden (Reißmaschinen Reiswölten], Dioussiermaschinen roussetten usw.) ist verboten, sewein nicht im solgenden Ausnahmen be— stimmt sind.
8 2.
Die im F1 verbotene Verarbeitung darf insrweit erfolgen, als dog Heißen, Broussieren usw. mit Erlaubnis der Jiesckt win schafts— stelle für Kunstspinnstoffe und Stoffabfälle Berlin SW. Ig, Leipziger Gtraße 76, ersolat. Der Nachweiz der erteilten Erlaubnis gilt nur alß geführt wenn den betreffende Betrieb einen Ausweis der Reichs. wirtschasiestelle für Kunstspinnstoffe und Sioffabsälle in Händen hät.
83.
Anfragen und Anträge, ing besondere auf Bewilligung von Aug— nahmen, die diese Bekann machung betreffen, sind an die Reichs. wirtschaftestelle für Kunstspinnstoffe und Stoffabfälle Berlin 8W. 19, Leipiiger Siraße 76, zu richten und mit der Ausschrift zu versehen: „Betrifft Reißerei.
§ 4. In Geltung bleiben alle Ausnahmen von vorstehenden Bestim— mungen, welche bieher von der Kriegerchstoffabteilung bewilligt wurden, nebst den daran geknüpfsten Bedingungen.
Berlin, den 1. März 1919.
Reichswirtschaftsstelle für Kunsispinnstoffe und Stoffabfälle. Der Vossitzende: DObersitzo.
ö
X. 2Atnordnungen auf dem Wirtschaftagebiet
bes Flachses, des Hanfes, der Jute und der Sartfaser. 1. Bekanntmachung Nr. BAST 10
über Beschlagnak me, Verwendung und Veräußerung von Flach s⸗ und Hanfstroh, Bost fasern (Jute, Flachs, Ramie, europäischer und außereuropäischer Hanß
und von Erzeugnissen aus Bas fasern.
Vom 1. Mätz 1919. 81. Beschlagnahm e.
Beschlagnahmt werden hiermit: . a) alles Flacks⸗ und Hansstroh. Die Beschlagnahme trstreckt
für 1 kg
kremiertem oder gefärbtem Zustande.
ute, Flachgs, Ramie, europäischer
abfälle) ) Fabriktehricht sowie die durch Auflösung von Bastfaser⸗ Erzeugnissen und Lumpen wieder gewonnenen Fasern; e) alle Halberzeugnisse, ganz oder teilweise aus Bastfasern Garne); d) diejenigen ganz oder teilweise aus Bastfasern bestehenden n. und Fertigerzeugnisse, die nach Maßgabe der bisher geltenden Vorschriften auf Vorrat bergestellt sind?*.
S 2. Wirkung der Beschlagnahme.
Die Beschlagnahme hat die Wirkung, daß die Votnahme von Veränderungen an den von ihr berührten Gegenstanden verboten ift und rechtsgeschäftliche Verfügungen über diese nichtig sind, soweit fie nicht auf Grund der folgenden Anordnungen erlaubt werden. Den rechts, eschäftlichen Verfügungen stehen Verfügungen gleich, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung erfolgen.
8 3. Verwendungserlaubnig.
Trotz der Beschlagnahme ist nach Auslesen der Fäden und Stoffabfälle das Verbrennen des Fabrikkehrichts und seine Ver⸗ wendung zu Düngezwecken erlaubt.
§8 4.
Bearbeitung serlaubnis.
Trotz der Beschlagnahme ist erlaubt: a das Rösten des Strohs und das Ausarbeiten der Faser aus dem Stroh im eigenen Betriebe; ö das ö und a rf . Garne; e) das Bleichen und Auzrüsten aller Fertigerzeugnisse; „d) das Drucken und Färben aller . welche mindestens 50 vy Bastfaser⸗Abfallgarn oder mindestens 36 vo Etsatz⸗ fasern (Papier, Ginster, Typha usw.) enthalten. ö
Verarbeitungserlanbnis.
Die Herstellung von Garnen und Fertigerzeugnissen, ganz oder teilweise aus Bastsasern, ist auf Grund eines er mn cher, . . , n für Flachs, Hanf, Jute ober Hartfaser geltaltet. ; Die auf Grund eines Erlaubnisscheines auf Vorrat hergestellten Waren und Gewebe bleiben beschlagnahmt; sie müssen I,. von den übrigen Beständen gelagert werden.
§6. Veräußerungserlaubnis für Bast fasert ohstoffe—
Die Veräußerung und Lieferung von aug dem Ausla n⸗ geführten Bastsaserrohstoffen (auch Werg) und Abfällen bee dr g; werg der im 5 ! bezeichn ten Art ist nur an die Bast faser⸗Cinkauss- Gesellschaft m. b. H, Berlin Sw. 19, Krausenstt. 25 —= 28, die Ver= äußerung und Lö ferung der inländischen Rohstoffe nur an die Deut iche Flachs bau Gesellschaft m. b. H. Berlin W. 56 Man kgrafenstraße 36. oder an Personen agestattet, welche einen schrift ichen Ausweis des Bastsaserhauptausschuss s vereinigte Reichewirtscha testellen für Flachs, Danf. Lute und Hartfaser), Berlin -W. 19, Krau enstraße 26 — 28, zur Berechtigung des Aunkaufs der beschlagnahmten Gegenftände er— halten haben. hat g au! Ertemlung eines derartigen Auswei ez sind an die Deutsche Flachsbau⸗Gesellschaft m. b. H. zu richten. Die Veläußerung und Lieferung anderer als aus dem Ausland eingeführter Abfälle ist in Mengen bis zu 6000 kg erlaubt, mit Aus— nahme dr Veläußerung und Lieferung an Verarbeiter solcher Gegen, stänee. Die Veräußerung oder Lieferung größerer Mengen der vor— bezeichneten Abfälles) ist nur an die Le nengarn.Abrechnungsst lle . G. Berlin Sw. 19, Krausenstraße 25— 25. oder an Per onen oder i mn gestattet, welche einen schriftlichen Ausweis des Basttaser— auptausschusses zur Berechtigung des Ankaufs der bezeichneten Ab- falle erhalten haben.
Die Leinengarn ⸗Abrechnungestelle A. G. ist jedoch nur verpflichtet Ladungen der vorbezeichneten Abfalle anzunehmen, welche die Ju⸗ sammensetzung einer der folgenden Gruppen haben:
Gruppe A. Garnreste, B. Näßsrinnabfälle, . C. Kämmlinge, D. Kardenabfälle, ö E. Wergabfall und Schwingabfall, F. Kehricht oder Scherabfall.
ö Veräußerungserlaubnis für Bastfasererzeugnisse. Trotz der Beschlagnahme ist gestattet: .
a) die nrg der Bästfaserhalberzeugnisse an die Leinen= arnAbrechnungestelle A. G. Berlin 8W. 19, Krausensttaße 25 — 23, 6 die Liefelung der Bastfaserhalberzeugnisse an die Leinengarn- Abrechnungsstelle, A.-G. oder an die von ibr bestimmten Empfänger;
h) die Vesäußerung und Lieferung der Bastfaserhalberzeugnisse durch die Leinengarn⸗Abrechnungsstelle A.-G.
8 8. Lagerbuchführung.
Ein Lagerhuch, aus welchem die Vorräte sowie alle Aenderungen von ihnen wsichtlich sind, ist nun führen. ö
a) über alle beschlagnahmten Vorräte des im Inlande geernteten Flachs und Hanfstrohs nach Einbringung der Ernte; b) über die gemäß § 14 auf Vorrat hergestellten Fertig erjeugnisse. ) Ist ein derartiges Lagerbuch bereits vorhanden, so kann es weiter ben werden.
esitzer von Flachs. und Hanfstrohporräten (geröstet oder ma, von weniger als 1000 kg brauchen ein Lagerbuch nicht zu führen. .
) Die B schlagnahme von Lumpen 9nd neuen Stoffabfällen anf Grund der B kanntmachung der Reichswir schaftsstelle für Kunstspinnftoffe und Stoffgbfälle vom 1. Mäcz 1919 Nr. K. 10 rleibt hierdurch unbe ührt. 7 Wegen Fertigerzeugnissen wird auf die Bekguntmachung, betreffend Beschlagnahme und Bestandser hebung von Web-, Werk und Strickwaren, vom * . . 3 betreff dochstprei wird auf die Bekanntmachung, betreffend Höchstpreise für Ba fasergbfälle, vom 1. Mäz 1919 Ni. . 20 veriwir sen. . ) Bezüglich, der Lagerbuchfüh ung über sonstige Fertigerzeunnnisse wird au/ die Vefanntma hung, ke ü Besch ag nah e ö. ech ng von Web, Wick. und Strick varen, vom ih, 1919 F. 3. b züglich Dir Lagerbuchfühcung über Garne auf die Bet. nntmachung, be=
auf d Im (Flachs, fstroh, Strob flachg, bezw. 3. 1 garn e mn, . . uch e nm
verwiesen.
treffend Bestanpserhebung von tiöerischen und pflanzlichen Spinnftgffen und daraus hergestell en Garnen . vom 1. März 1919 pa
b) alle Bastfasern in rohem, ganz oder tellweise gebleichtem,
Alg Bastfasern im Sinne der Betanntinachung sind anzuseben; . : und außereuropätscher Hanf Manilahanf Sisgi hanf, die indischen Hanfarten, Neuseelandflachs und andere Seilerfasern) und alle bei der Verarbeitung von Bast⸗ saser · Robstoffen, Halb- und „Fertigerzeugnissen entstehenden Lang⸗ fasern, Wergarten, Abrälle (mlt Ausnahme der Lumpen und Stoff⸗
§5 9. Au a5 9 n Ausnahmen.
Ausnahmen gon dieser Bekanntmachung können auf schriftliche mit eingehender Begründung versebhene Änträge durch den? =. hauptausschuß bewilligt werden. ) .
5 10.
In Geltung bleiben alle Ausnahmen von vorstebenden B ra: 1 ? 3 6 stimmun en, welche bisher von der Kriegsrobstoff⸗ Abteilung 1 den n g n e ech gf, 4 ,, , hierzu er⸗ 1 ellen bewilligt wurden, nebst d z ü
bie. g r st den der an geknüpften
Zoweit in diesen Ausnahmen den Kriegsausschüssen bestimmte Befugnisse eingeräumt sind, gehen diese auf * 8 ö schaftsstellen über.
2.
Betanntmachung Nr. BAST 20,
betreffend Höchstpreise für Bastfaserabfälle. Vom 1. März 1919.
81. Von der Bekanntmachung betroffene Gegen stän de.
Von dieser Bekanntmachung werden betroffen sämiliche vor. 1 h 5 i , ig 27 in der beigefügten HYiegtasel erzeichneten Bastfaserabfälle aller Arten. Werg ist nicht J Sinne dieser Bekanntmachung. . ö
§ 2. Söch sty tei s e.
Die von der Leinengarn⸗-A hrechnungsstelle A. G., Berlin 8w. 18 Krausenstr. 25 .= 28, für die im § 1 ezeichneten Gegen stande nu zahlenden Eee. dürfen die in der beifolgenden Preistafel für die . . rn n,, * überstetgen. Diese Preise erstehen sich nur für beste Sorten, für geringe . 1 966 zu zahlen. n,, Die Höchstpreise gelten auch für Abfallmischungen, wel als . ,, enthalten. 5. . ö
Die Leinengarn Abrechnunggstelle . G. ist ermächtigt, im Einzel⸗ falle für den Ankauf von besonderen Sorten der . . bern hn en Gegenstände, weng die hesten Qualitäten der an n n , Gruppen durch das vorliegende Sortiment übertroffen werden, die in der
. festgesetzten Preise bis zur Höhe von 25 vo zu über⸗ reiten.
Un merkung: Es ist genau zu beachten, daß die festgese tz
Höchstpreise dicsenigen P. eise sind, welche die Leinen n arg ii 3 3. Az G. Höchstens beablen darf. Für min de wertige Abfälle wind ble he sellschaft einen entsprechenden niebrigeren Prein bezahlen.
83 3. Sahlungsbedingungen.
Die Höchstpreise schließen die Kosten der Beförderung big zum nächsten Gülerbahnhof oder bis zur nächsten Schiffsladestelle aun! die Kosten der Verladung sowie die Besorgung der Bedeckung ein. Als Vergütung für den Gebrauch der Decken dürfen höchstensg die Preise des Dckentarifs der Staatseisenbahn des Abgangzorts, auch bei der Verwendung eigener Decken des Verkäufers, dem Käufer in diechnung gestellt wer den.
. Die Höchstpreise gelten für Zablung innerhalb 14 Tagen vom Gingangztage der Rechnung bruits für netto. Die Tara darf jedoch 4 vH nicht , Wird der Kutpreis gestundet, so dürfen bi zu 2 vo Jahreszinsen über Reichsbantdiskont zugeschlagen werden.
S 4.
Autznahm en.
Anträge auf Bewilligung von Ausnahmen sind an den Baß faserhauptausschuß, Berlin 8w. 19, rausenstraße 25 — 28, zu ie.
Vreistafel. Gruppe A. f Garnreste: n . 1. Reste von leinenen Garnen, roh, beste Sorte 66 2. desgleichen e icht ⸗— . 75 . . unt, ö . hö 4. ö angeschmutzt, . ? 25 3. Hanfgarnreste, ö ‚ 60 6. Haitfasergarnteste, ‚. J 506 7. Jutegarnreste, roh, . ? 55) 8. ö unt, 9 . 35 9. gemischte Bastiasergarnreste 3 ö 50 10. Bastfasergarnreste, gezwirnt, durchweg 10 Pf.
weniger.
Gruppe B. Treckenspinnghfälle, beste Sorte.. Naß spinnabfälle, gespült, gequeischt und getrocknet, beste Sorte 360
Gruppe C.
Kämmlinge, beste Sorte. g 140 Gruppe D.
Kardenabfãlle: Basifaserlardenabfall, geschüttelt, beste Sorte 60 Gr uppe E.
Wergabfall (Flugwerg) und Schwingabfall, beste Sorte 25 Gruppe EF.
Kehricht und Scherabfall: Iltte, e Srrte 20
1. 84h fl 3. d i 2. Fabrikkehricht, beste Sorte... 19
Vorstehende ei erböhen 6 bei Ablieferung geschlossener e ,, einer Gräppe in Mengen von mindestens 10 006 kg um c
Berlin, den 1. März 1919.
Reichs wirtschafisstelle für Flachs. Der Vorsitzende: Müller.
Reichswirtschaftsstelle für Hanf. Der Vorsitzende: Knigtpel.
Reichswirtschaftsstelle für Jute. Der Voisitzende: Hoff r
Reiche wirtschastsstelle für Hartfaser. Der Vorsitzende: ie ,
J. In der Woche vom 16. Februar bis 22. Krieges genehmigte
I öffentliche Sammlungen.
II. Abgelaufene Erlaubniserteilungen.
. ᷣ , , . KLł
Februar
2) Werbung von Mitgliedern.
Preußen. Ministerium des Innern.
1919 auf Grund der Bundes ratsverordnung vom 15.
Februar 1917
während des
über Wohlfahrtspflege
— 3) Vertriebe von Gegenständen.
K ö Zeit und Bezirk,
5 Stelle, an die die Mittel . . * . u Sr pernd Doblfahrtszweck 4. in denen das Unternehmen ausgeführt 3 Name und Wohnort des Unternehiners 3 fordernder Woblfahrten abgeführt werden sollen . 5 3 . J. Genehmigte Veranstaltungen. 1) Sammlungen. z a 1 1 91 1 E . 172. . 2 138615 ö 38 * * e , mn 8 Bie ẽ uni 919 Preuß . Geldsammlun èẽDeutsch ⸗Israelitischer Gemeindebund, Berlin Beschaffung eines Jubliläumsfonds anläßlich des 5ojährigen Be! Der Bund Bis 30. uni 19185 eußen. KGeldsammlung 6 ; , f 3 X mittels Werbebriefe an wohlhabende jüdische stehens des Bundes müitels Werbebriefe an wohlhabende, jadise Glaubensgenossen. (Verlängerung einer bereits erteilten Erlaubnis.) 2) Werbung von Mitgliedern. . n . ; . ,, ö Reichs kriegerdant Bis 351. Oktober 1919, Preußen. — Werbung vo 1ũẽKyffhäuserbund der Deutschen Landes friegerverbände, Zum Besten des Reichskriegerdanks Reichs kriegerdant Bis 351. Oktober 1919, Preußen Werbung von
Berlin
Invalidendank, Berlin
—
beo
Zugunsten des Invalidendanks
Kunstverlag Invalidendank, G. m. b. H, München Zugunsten des Invalidendanks
3) Vertriebe von Gegenständen. a. Pösst karten.
b. Märchenbilder.
II. Abgelaufene Erlaubniserteilungen. 1D Sammlungen.
Invalidendank
Inpalidendank
Mitgliedern durch Werbebriefe. (Verlängerung einer bereits erteilten Erlaubnis.)
Bis 30. September 1919, Preußen. — Vertrieb von Postlkarten. (Vertrieb von Haus zu Haus aug ⸗
geschlossen.)
Bis 320. September 1919, Preußen. Vertrieb von Märchenbildern (nur an Schulen und Wieder⸗ verkäufer). (Verlängerung einer bereits erteilten Erlaubnis)
. 226 * 2 Meste 8683 NR eres der Marine zer Verlag Bis 31. Januar 1919, Preußen. Sammlung bon 1ũ Verlag Ullstein Go., Berlin Zum Besten des Feldheeres und der Marine Der Verlag 2 6 . ebenen. lung j ö ö fl j 1 . ( 860 6 s5faaiw df chuß 333 31 Cx, mar 1911 m . . 3 2 Deutscher Hilfzausschuß für das Rote Kreuz in Verwundeten⸗ und Krankenpflege bei der bulgarischen Armer Der Hilfsaueschuß Bis 31. Januar 1918, Preußen. Sammlung von Bulgarien. Berlin zel . ( . * r 11 * * 8 ' 96 924 9 . 9. . 31 56 . , n, , . 3 Breslauer Zahnärztliche Gesellschaft, Breslau Zum Besten des Zentralkomitees des Preußischen Landesvereins Rotes Kreuz Preußen. Sammlung alter 1
4 Verein zur Verbreitung guter volkstümlicher Schriften, Versorgung der Truppen. Büchern und Zeüschriften
Berlin
1 Unterstützungg verein für Inneren Mijsion, Berlin-Dahlem
Berlin, den 28. Februnr 1919.
(
bom Roten Kreuz
den Lazaretten mit Der Verein
im Felde und in
2) Werbung von Mitgliedern.
Berufsarbeiterinnen der Unterstützung der wirtschaftlichen Sicherheit der in der inneren Der Berein Mißssion beruflich arbeitenden Frauen
Der Minister des Innern. J. A.: von Jarotzky.
tlicher Zähne durch Aufrufe in
Mis 3
Bis 31. Januar 1919, Preußen. — Werbung außer⸗ ordentlicher Mitglieder durch Aufrufe.
Aichtamtliches.
Bahern.
In der gestrlgen Nachmitsaessttzung des Rüätekon⸗ gresses wurde ein Antrag Mühsam, der besagt: „Bayern wird zur sozialen Räterepublik ausgerufen Die gesomte Gesetz=
ebung und Vollzugs gewalt wird dem in diesen A., S. und higher rep äsentieiten arbeitenden Vo ke zugewiesen“ mit 234 gegen 70 Stimmen abgelehnt, dagegen der bereits gestern
mitgeteilte, von allen sozialistischen Richtungen unterzeichnete
Antrag Eichenmüller-Landauer mit großer Mehrheit angenommen. ᷣ Wie Wolffsz Telegraphenbüro“ berichtet, erschien in der gestrigen Sitzung, als der Minister Unterleitner seinen Bericht über die Kommissionsbeschlüsse beendet hatte, die eine Grund—⸗ lage für die Klärung der politischen Lage darstellen sollen, eine Abteilung der republikanischen Schutztruppe in Stärke von 15— 20 Mann in dem Sitzunge saal und verhaftete Dr. Lewien, Mühsam und Landauer. Der Präsident des Kongresses ud mehrere Redner erhoben gegen das Eindringen der Soldaten und die Verletzung der Immunilät von Mitgliedern des Kongrisses enischieden Ein— sp uch. Nach einiger Zeit erschienen die verhafteten und inzwischen wieder freigelassenen Mitglieder im Sitzungssaol. Zur Untersuchung des Vorkommnisses wurde eine Kommission
eingesetzt. Sach sen.
Die sächsische Volkskammer beendete gestetn die Be⸗ ratung über den Entwurf eines vorläufigen Grund⸗ gesetzes für den Freistaat Sachsen. Der Ausschuß hatte einige Abänderungen an der Regierungsoorlage vorgenommen, deren wichtiaste die ist, von der Einsetzung eines besonderen Staatspräsidenten einstweilen abzusehen und die diesem zugedachten Befugnisse dem Ministerpräsidenten zu übertragen, der von der Volkskammer zu wählen ist. Es lag ferner ein Ausschußantrag vor, der folgendes besagt:
Sachsen ist ein demokratischsozialistischer Freistaat im Rahmen des Deutschen Reichs. Die Sozialisierung der Wirt.“ schaft ist nach dem Stande der Entwickelung herbeizuführen. Die dazu reifen Wirtschaftsgebiete und die Schätze des Bodens sind in gesellschaftliches Eigentum überzuführen und unter staatliche Aufsicht u stellen. Auch hierbei ist der Zusammenhang Sachsens mit dem hel. zu beachten und zu wahren. Die Produktion ist planmäßig nach fozlalistischen Grundsätzen zu gestalten, die Verteilung der Ver⸗ brauchsgüter dementsprechend zu regeln.
Ferner hatte die Minderheit des Ausschusses einen An— trag gestellt, der die verfassungsmäßige Verankerung der Arbeiter⸗ und Soldatenräte als gesetzliche Einrichtung neben dem Parlament bezweckt. Bei der Abstimmung wurde laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbürgs“ zunächst der zuletzt genannte Minderheilgantrag über die A⸗ und S.⸗Räte gegen die Stimmen der Unabhängigen abgelehnt, dafür aber ein mehrheitssozlalistischer Soentualantrag angenommen, wo⸗ nach über die Rechte und Pflichten der A. und S⸗Räte ein besonderes Gesetz erlassen werden soll. Der Ausschußantrag üher die Sozialisierung der Wirtschaft usw. wurde sodann mit 43 Stimmen der beiden sozialdemokratischen Fraktionen gegen 28 Stimmen der drei bürgerlichen Parteien angenommen. Schließlich wurde das vorläufige Grundgesetz im ganzen in der Ausschußfassung mit allen gegen 21 Stimmen der Deutsch⸗ nationalen und der Unabhängigen angenommen.
Hierauf erk arte Volksbeauftragter Dr. Gradnauer, daß nunmehr die Aufgabe der gegenwärtigen Regierung erledigt sei, die infolge deßsen ihre Aemter in die Hände der Volks kammer zurücklege. Auf Antrag Nitzschke (Demofrah erklärte sich Dr. Grabnauer namens des Gesamtministeriums jedoch
führte) nicht anzuerkennen.
bereit, bis zur Bildung einer neuen Regierung die Geschäfte weiterzuführen. Der Antrag Nitzschke wurde sodann einstimmig angenommen und die Sitzung geschlossen.
6 Die Streikleitung der ausständigen Leipziger Arbeiterschaft veröffentlicht einen Aufruf, in dem obiger Quelle zufolge mitgeteilt wird, daß die Reichsleitung den Streikenden vorgeschlagen hahe, in Verhandlungen einzutreten. Delgierte der Streikleitung sejen nach Halle gefahren, um zu hören, was der Reichsa beitsmmmister Bauer zu sagen habe. Ja dem Flugblatt wird an den bekannten Forde⸗ rungen der Arbeiter festgehalten. Die streikenden Aerzte würden wenn durch ihre Haltung Kranke irgendwelchen Schaden nehmen sollten, zur Verantwortung gezogen werden. Die Beamten der Ortskrankenfasse, die die Auszahlung der Krankenunterstützung unmöglich machen wollten, würden durch stellungslose Handlungsgehilfen ersetzt werden. Um den Streik der Lebensmittelämter unwirksam zu machen, würden die auf den Bahnhöfen lagernden Lebensmittel beschlaanahmt, und lediglich der Arbeiterschaft zugeführt werden. Die Brotbäckerei werde im gioßen organisiert werden. Schließlich wird die Arbeiterschaft aufgefordert, in ihrem schweren Kampfe aug⸗ zuhalten.
Braunschweig.
Die Obleute der revolutionären Arbeiterschaft, die Ver⸗ treter der Volksmarinedipision und der Volkswehr haben nach einer Meldung des „Wolffschen Telegrgphenbüros“ beschlossen, das zwischen den Unabvängigen und den Mehrheits sozialisten kürzlich geschlossene Kompromiß (das zum Rückiritt der unabhängigen Regierung und zur Bildung der neuen aus Unabhängigen und Mehrheitssozialisten bestehenden Regierung In einer von Tausenden besuchten Arbeiterversammlung auf dem Schloßplatz in Braun⸗ schweig gelangte einstimmig eine Entschließung zur Annahme, durch die die RKäterepublik und die Diktatur des Pro⸗ letariats verkündet, der Braunschweigische Landtag für auf⸗ gelöst erklärt und die Bildung einer roten Armee ausgesprochen wird. In den Reden wurde ausgeführt, daß die bayerische Räterepublik Braunschweig zu gleichem Vorgehen aufgefordert und ihm Schutz und Beistand zugesagt habe, und verlangt, daß mit der Offizierkamarilla und der Regierung Scheidemann aufgeräumt werden müsse.
Reuß j. L.
Vorgestern tagien in Gera sämtliche sozialdemokratischen Organisationen einschließlich der Gewerkschaftskartelle und he— schlossen, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, einstimmig den Generalstreik abzulehnen.
Oesterreich und Ungarn.
Dos deutsch-österreichische Staatsamt der Finanzen hat, einer Melbung des, Wolffschen Telegraphenbüros“ zufolge, eine sofort in Wirksamkeit tretende Vollzug sanweisung erlassen, wonach die in Deutsch⸗Oesterreich im Umlauf befind⸗ lichen Noten der Oesterreich⸗ Ungarischen Bank mit Ausnahme der Einkronen⸗ und Zweikronennoten durch einen amt⸗ lichen Stempelaufdruck gekennzeichnet werden. Bis zur Er⸗ lassung einer gesetzlichen Vorschrift über die Geltung der deutsth⸗ österreichisch gestempelten Banknoten als gesetzliches Zahlungg: mittel in Deutsch⸗Gesterreich ist jedermann verpflichtet lowohl die deutsch⸗österreichisch gestempelten, als auch die nicht ge⸗ stempelten Bankaoten bei allen Zahlungen anzunehmen. Die besetzten Gebiete Deutsch⸗Oesterreichs werden ebenso behandelt wie die Gebiete der sie besetzt haltenden Staaten. Eine zweite
Oesterreichisch⸗Ungarischen Bank sowie die Einfuhr von Werk⸗ papieren aus den Nationalstaaten bezw. die Ausfuhr von der Genehmigung des Staatsamts der Finanzen abhängig.
„Der un garische Ministerrat hat die Ausschreibung der Wahlen zur verfassunggebenden Nationalver⸗ sammlung beschlossen. Sie sollen in der ersten Hälfte des Monats April nach dem System der Listenwahl mit Mino⸗ ritäts vertretung siatifiaden. ,
Großbritannien und Irland.
Der Premierminister Lloyd George hat auf der Arbeiterkonferenz eine Rede gehalten, in der er u. a. laut Bericht des „Reuterschen Bürge“ sagie:
Bei der Arbeitslosenunterstützung solle man nicht vergessen, daß die Hilfsquellen des Staates ihre Grenzen haben. Er hoffe, daß bis zum Sommer die Kesten für den Lebensunterhalt in einem Arbeiterhause um ungefähr vier Schilling wöchentlich und
bis Ende Herbst um die Hälfte dabon herabsinten würden. Lloyd George appellierte an die Industrie, noch einige Wochen das Dpfer auf sich zu nehmen, damit
die Friedensbedingungen solche sein können, daß kein Krieg mehr möglich sei. Die erste Aufgabe der Konferenz sei die Wiederherstellung des Vertrauens zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Die At— mosphäre des Mißtrauens müsse beseitigt werden, und zu diesem Zwecke müßten beide Seiten Schritte unternehmen. Die Arbeit- geber sollten ihren Arbeitern mehr Vertrauen entgegenbringen. Der Arbeiter müsse fühlen, daß, indem er für die Industrie, in der er beschäfitet sei, arbeite, er auch wirklich zär sich selbst und für jedermann im Lande arbeite. Um einen Höchststand der Woh fahrt für alle Klassen zu sichern, müsse man die Erzeugungts. kraft des Landes vermebren, und, wenn die Arbeiter an diesem Werk mithülfen, müßten sie den vollen Ant il an dem Gewinn, der sich hieraus ergibt, haben. Es sei die Aufgabe der Regierung, den Interessen des Staates vorzustehen und darüber zu gebieten. Lloyd George bat die Konfereni, einen Ausschuß zu ernennen, in dem die Arbeitgeber und Arbeiter gleich stark vertreten sind. Dieser Ausschuß, in den auch Frauen Aufnahme finden sollten, habe unter einem von der Regierung ernannten Vo sitzenden die Aufgabe, die Ursachen der augenblicklichen Schmierigkeiten zu untersuchen und die nötigen Schritte zu unternehmen, um die Inter⸗ essen der Arbeitgeber, der Arbeiter und des Staats zu wahren und sich mit Fragen zu beschäftigen, die betreffen: 1) die Arbeitsstunden, Arbeitslöhne und Arbeitsbedingungen, 2) die Verhütung der Arbeits losigkeit, 3) die besten Methoden, um die Zusammenarbeit zwischen Kapital und Arbeitern zu fördern. Llovd George schloß seine Rede mit einem Appell an die Vaterlandsliebe.
Eine Entschließung für die Ernennung des von Lloyd George vorgeschlagenen Ausschusses wurde mit großer Mehr⸗ heit gefaßt. Hierauf wählten die Awbeitgeber und Arheiter
getrennt ihre Vertreter für den Ausschuß.
Frankreich.
Nach dem Bericht der „Agence Havag“ beschlossen die Vertreter der Großmächte auf Vorschlag der amerikanischen Delegierten, eine Sonderkommission für die Gebietsfragen zu schaffen. Im zweiten Teil der Verhandlungen spachen die ameritanischen, englischen, französischen und russischen Deleglerten über den Zionismus. Sokolow und Weiz⸗ mann behandelten die Notwendigkeit der Schaffung eines
sonderänen israelitischen Staats in Pälästina. Mit der Durchführung dieseß Planes soll der Völkterbund
Großbritannien beixauen. Professor Levi vom College de Frayce wies auf die Schwierigkeiten des Problems hin und erklärte, dafür eintreten zu wollen, daß Palästing eine internastonale Heimstätte sür diesnigen Juden werde, die aus ihrem gegenwärtigen Heimatland wegen schlechter Behandlung autszzuwandern wünschten. Er meinte, die christlichen und mohammedanischen Bewohner Palästinas würden sich ohne
Vollzugs anweisung macht die Einfuhr von Kassenscheinen der
Schwierigkeit einem europäischen Regime fügen, da dasselbe
244
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