1919 / 60 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 14 Mar 1919 18:00:01 GMT) scan diff

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7, die monatlich auf den Bezugsschein abgegebene Tohleumenge in Zentnein, getrennt nach Braunkohlenbrikettgs und zrehlen anderer Art.

3 . 5 66.

Vie S3 54 und 55 finden bei Vorhandensein von Ofenheijung

auf bie in 8 59 genannten Verbraucher entsptechenbe Anwendung.

5 67. Binnenschiffer.

Anf bie Koblenversorgung von Binnenschinern auf SEpreetahnen währen ihres Aufenthalts innerhalb des Gebiets des Kohlenverbandes Groß Berlin finden die Bestimmungen der S3 1 bie 16 und 8 bis gs dieser Bekanntmachung, Anwendung, insöwelt sich nicht aus den Bestimmungen der 88 65 ble 71 eim as anderes ergibt. 3 ; 5 68.

Die roh len ben sar tun von Binnenschiffern darf nur durch be lim mie von der Koblenstelle Groß Berlin hierzu ermächtigte Kohüen— händler erfolgen.

4. . § 69. ge Keblen dürfen an Binnenschifer nur gegen abgetrennte, mit dem Dienststempel der Ausgabestelle (Wasserbauämter und deren Melde stellen) versehene Abschnitte von Sfenkarten (5 25) abgegeben und entnommen werben.

Vie abgetrennten Abschnitte sind nicht übertragbar.

. 5 70.

Für jeden Kahn darf, ohne Rücksicht auf die Zahl der Schiffs bewohner und Kajüten, im Sommerhalbiahr eine Rohlenmenge von 6 Zentner, im Winterhalbjahr eine Kohlenmenge von 1 Zentner für die Woche gewäbrt werden. Eine diesen Mengen entsprechende Anzahl von Abschnitten ist bon den Ausgibesteffen dem Schiffsffihrer deri nlich gegen Aoörzeigung des roten, für Binnenschiffer bestimmüen Ausweiseg guszuhändigen. Hierbei ist der nach bein Answer; bor handene Kohlenbestand anzurechnen.

Die Anzahl der ausgegebenen Abschnitte ist von der Autzgabe⸗ stelle auf dem roten Auswels zu vermerken.

5§5 71. 1 Nj * j 5 . 863 Ausgabe er so at bei varübergehendem Aufenthalt der Kähne, iabesondere zum Löschen imd Belaken, ur Zeittäume hon je eine Woche, bei längerem Aufenthalt, insb sondẽre währent de Ein. frierenz, für Zeiträume von je 3 Wochen. 72. Kohle als Teil des Dienstlohns. ö Rehe dürten als Teil des Dienstlohns nur nach Malgabe der Ftimmungen dieser Bekanntmachung abgegeben und eninommen meß den. IH. Geiuerbebetriebe. . 5 Nur gegen Gewerbekohlenkarten dürfen Kohlen ine knen werden; zu Zwecken gewerblicher Arbelt in Gewerbe— belrieben, deren Verbiauch monatlich weniger als 19 (309 Ztr.) betragt, Und ohne Rücksicht auf die Höhe des monatlichen Verbrauchs in Bäckereien, Schlächter len, Bade lien und ähnlichen Betriebe! mn Gd creieh, Schlächtercken, Babdeanstalten und ähnlichen Betrieben, itz fe dem lag lichen Bedarf der Ber ölkerung dienen, sowie für den Bedarf der Gastwirtschaften, Gasthöfe und Pensionen zu Küchenzwecken. 3 , und Entnahme vnn Kohlen zur Reheizung von 9 . , ,,, ö.. QOsenheizung gegen Kohlen- ver Sonder— arten (S5 2 8 46), bei Zentralheizun gen Bezugssche 965 3e ) g gegen Bezugsscheine (G3§ 17 bis 58). . ö § 74.

Die Kohlenmengen, die an Verbraucher gegen Gewerbekohlen arten abgegeben und van ihnen entnommen werben dürfen, sind von der Kohlenstelle Groß-Berlin festzustelsen.

. 76. . Tie Gewerbelohlenkarten werden von der gohlenstelle Grrß⸗ Berlin, und zwar vierteljährlich, ausgestellt. Abschnitten

Die Gewerbekehlentarten sind' mit versehen.

ö Vor Beginn des auf dem Abschnitte vermerkten monatlichen Zeitraums dürfen Kohlen gegen den Abfchnitt weder abgegeben noch entnommen werden.

ö Die Abscknine verlieren ihre Güntigkeit einen Monat Ablauf det Kalender viertelsahres, in welches der if dem Abschnit semer lte Monat fällt; von diesem Jeilpuntt ab dürfen auf den Abschn ut vohlen weder abgegeben noch entnommen werden.

Vie zur, Zeit des Inkrafttretens dieser Verordnung gültigen Abschnitte behalten bis zum 36. April 1919 ihre Gültigkeit.

abgegeben und

monatlichen

nach

; § 76.

Die Ausgahe der Gzewerbekoblenkarten erfolgt durch die Köblen— stelle Groß-Berlin und durch die von dieser bezeichneten Auẽgabe stellen. .

. J

Die Gewerhekohlenlarien sind nicht übertragbar. Die auf Gem erhbekeh len larten bezogenen Kohlenmengen dürfen nur im eigenen YVttiebe des VerhraucherJ und nur zu gewerblichen Zwecken ver— menbet werden. Die Abgabe der Kohlen an Dritte ift nur mit schriftsicher Genehmigung der Kohlenstelle Groß-Rersin zulässig.

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S8 78.

Bei der Abaabe bon Kohlen haben die Kohlenhändler eine der absiegehenen Menge entsprechende Zahl von Abschnltten abzutrennen. Die Abgabe von Kohlen gegen bereits abgetrennte Abschnitte ist unzul issig. . .

Dle während deg vorangegangenen Monats abgetrennten Ab— schnitte sind quszubewahren und zu je 100 gebündelt bis zum 15. eines jeden Mongts der örtlich zuständigen Gemeinde postgeldfrei elnzusenden.

Vile Gemeinde kat bierüber Quittung zu erteilen. Die Be— stimmungen des 8 9, Absatz 3 und 4 und 8 3, Absatz 2 finden ent sprechende Anwendung.

III. vandmirtschastliche Betriebe. § 80. .

Für Zwecke, der LanLwirtschaft und der landwirischaftlichen Nebenbetriehe dürfen Kohlen nur gegen „FKohlenbezugeschein für landwirtschaftliche zwecke“ an Veibraucher abgegeben und von ibnen entnommen werden.

Der Kohlenbezug für Heizungs- und Kochzwecke regelt sich nach den Bestimmungen der Sz 21 bis os dieser Verordnung.

§ 81.

Die Kohlenmengen, die an die Verbraucher gegen den „Kohlen hezugeschein für landwirtschaftliche Zwecke e n und von n. entnommen werden dürfen, sind von den Vorständen der Kommunal- berbände im Einvernchmen mit der Kohlenstelle Groß-Berlin fest zusetzen.

Die Ausstellung der Bezugsscheine erfolgt durch die Kommunal berbãnde.

8 33.

Verbrauchern, die trotz nächzuweisender Bemübungen einen Rohlenhändler zur Abgabe Rr ihnen guf landwitischaftlichen Kohlen, bezugsschein zustebenden Menge nicht gefunden haben, ist auf ihren Antrag von der Koöhlenstelle Groß Berlin ein Fohlen händler nachzuweisen. ö

; , . 8 84. Bei Teillieferungen hat der Kohlenbändler auf die Rückseite des Bezugsscheins einen mit n. Unterschrift und mit Tagesangabe vrrschenen Vermerk über die gelieferten Teilumengen einzutragen. Ee ö bebält dann nur nech Gültigkeit für die . erhraucher hat dem Koblenhändler eine entsprechende Gegen—

. ; 5 585. IR Lie gesamte in dem Bezugsschein verzeichnete Kohlenmenge geliefert, so hat der Verbraucher auf der Rückseite des Bezugsscheins den Empfang der Gesamtmenge zu bestätigen und den Bezugsschein dem Kohlenhändler auszuhändigen.

ö. . 5 36.

Der Kohlenhändler hat allmonatlich, und zwar spätestens bis zuin 15. jeden Monate, dem Kommunalverbande, der den Bezugs schein ausgestelll hat, die während des vorangegangenen Monats mit Be— sätigungsvermert versehenen Bezugsscheine und ausgestellten Gegen, bestätigungen (5 84) postgeldfrei einzureichen.

Der Kommunalverban? hat dem Kohlenbändler unter Angabe der gesamten auf diese Bezugsscheine abgegebenen Kohlenmenge in Zentnern eine Quittung über die Zabl der eingereichten Bezugsscheine zu er⸗ teilen. Tie Bestimmungen des 8 9 Absatz 3 und 4 und 3 35 Ab⸗ satz 2 Satz 2 und 3 finden entsprechende Anwendung.

§5 87.

Der Bezugeschein ist nicht übertragbar. Die auf Bezugsschein bezogenen Koblenmengen dürfen nur im eigenen Betriebe des Bezugs— scheininhabers und nur zu landwirtschaftlichen Zwecken verwendet werden, Die Abgabe der Kohlen an Dritte ist nur mit schriftlicher Einmilligung der im 5 82 bezeichneten Stelle zulässig.

1 2 * C. Schluß⸗ und Strafbestimmungen. 5 88. Kommunalverbände im Sinne dieser Verordnung sind die im Kohlenverband Groß Berlin vereinigten Stadt- und Landkteise. . 8 89.

. Die Kohlenstelle Groß Berlin, die Kommunalverbände und Ge— meinden sind berechtigt und veryflichtet, die Beobachtung dieser Ver⸗ ordnung durch die Koblenhändler und Verbraucher zu überwachen. = Verstöße gegen diese Verordnung sind der Kohlenstelle Grof Berlin zur westeren Verfolgung anzuzeigen.

5 90 . R . 8 3 8 -. 2 . . .

In besonderen Fällen kann die Kohlenstelle Groß Berlin im lxinvernehmen mit dem Vorstande des zuständigen Kommunal— 9 3 da vVtee . ö * ö . Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Bekanntmachung sestsetzen.

Alle auf Grund dez 8 sI der Verordnung des Kohlenverbandes Groß Berlin vom 12. März 1918 erlassenen Ausnahmebestimmungen verlieren mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung ihre Wirksamkeit.

§ 91. Diese Verordnung tritt am 1. April 1919 in Kraft, Ausgenommen bleiben die Bestimmungen der ss Absatzm 2, 55, (4 Absatz 2 und 93, welche mit dem Tage der Veröffentlichung dieser Verordnung in Kraft treten. § 9e. Zum 1. April 1919 werden alle vor diesem Zeitpunkt in Krast ö Verordnungen und Bekanntmachungen det Koblenverbandes zroß Berlin aufgehoben. In Kraft bleiben: 1J. die Ortevorschrift über die Einschränkung des Verbrauchs elettrischer Arbeit vom 12. Dezember 1917, 2. die Allgemeine Anordnung über Sammelheizunge⸗ und Warmwasserversorgungsanlagen in Mieträumen vom 24. Ayril 1918, . . die Notstandsverordaungen des Kohlenverbandes Groß Berlin ührr den Verbrauch von Gas oder Elektrizttät vom 253. November 1918, 14. Dezember 1918, 3. Januar [lg, 25. Januar 19019 und 25. Februar 1919, . die Höchstpreisbherordnung des Kohlenverbandes Groß Rerlin vom 5. Februar ol) nebst der Höchstpreisbekannt⸗ machung der Koblenstelle Groß Berlin vom 6. Februar

1919. 5 93.

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Verordnung oder genen Anordnungen, welche die Kohlenstelle Groß Berlin, die Kemmunalpei bände oder die Gemeinden auf Grund dieser Verordnung erlassen, werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geld— stiase bis zu 19000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Auch kann auf Einziehung der Kohlen erkannt werden, auf die sich die Zuwiderhandlung beziebt, ohne Unterschied, ob sie dem Täter ge— hören der nicht.

Vie Kotzlenstelle Groß Berlin kann im Einvernehmen mit dem Vorstande diz zuständigen Kommunalverbandes Kohlen höndlern, rie gegen diese Lzelanntmachung verftoßen, den Fortbetrieb des Handels untersagen. Berlin, den B.

* Vel

März 1919.

Kohlenverhand Groß Berlin. Wermuth.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 15 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter:

Nr. 11 718 eine Verordnung über Familiengüter, vom 10. März 1919, nnter

Rr. 11717 eine Verordnung über die Versaraung der Hofbeamten und ihrer Hinterbliebenen, vom 10. März 1919, und unter Nr. 11 748 eine Verordnung über die Erhehnng von Zu— schlägen im Gilter⸗ und Tierverfehr der preußisch hessischen Staatgeisenbahnen, vom 9. März 1919. . Berlin W. 9, den 12. März 1919.

Gesetzsammlungsamt. Krüer.

amm 0 e 2 Q O 0 m , m r mmm r, err mm-, mr er, Aichtanitsiches.

Statiftik und Voltswirtschaft.

Zur Arbeiterbewegung. Wie . W. T. B.“ erfährt, sind in der Umgebung der Eisen⸗ bahn Hauptwerkstätte Berlin 1 am Martgrafentamm wieder geordnete Verhältuisse eingetreten, so daß dort die Arbei heute wieder aufgensmmen werden sollte. Wann dies in der Eisenbahn-Haupiwerkstätte Berlin? an der Revaler Straße moͤglich sein wird, läßt sich zurzeit noch nicht übersehen.

Die Ausstandstage auf den oberschlesischen Gruben hat gestern, wie W. T. B.“ meldet, eine wesent⸗ läche Besserumg erfahren. Ausständig waren nur noch 12 Gruben. Der vorgestrige Tag ist in ganz Oberschlesien ruhig

verlaufen. Kunft und Wißssenschaft.

In einem Aussatz der Jeitschrift der Gesellichaft für Erdkunde in Berlin bebandelt Rudolf PHietze ein Vermächtnis der be— rühbmten deutichen Afritaferscher Heinrich Barth und Gustay Nachtigal, nämlich ihre handschriftlichen Auf— i n n. über Sprachforschungen in den von ihnen ereisten Gebieten des dunteln Erdteils. Die Arbeiten und Sammlungen der beiden Forscher haben sich auf nicht weniger als Vauptsprachen und 42 Mundarten erstreckt, und sie haben den sesten Grund ageltgt, auf dem allein sich ein Ausbau der Gr. sorschung der afrikanischen Völker dieses großen Gebiers und ihrer

, . bestüt ug äber die Teillieferung autzussellen.

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zentralafrikanischen Vokabularien in Gotha im Druck, aber unvoll⸗ fändig. Barth, der ein Alter von nur 44 Jahren erreichte, hatte seine übrigen Handschriften nach London geschickt mit der Bitte, sie alsbald zu veröffentlichen. Ver Schatz wurde aber im Auswärtigen Amt in London vergraben, erst sehr viel später wieder entdeckt unt 1912 ohne Benutzung der seitbem welt fortgeschrittenen Unterfuchungen Barths herausgegeben. Eine vollständige Verwertung wurde also nicht erzielt. Nachtigal setzte die Arbeiten von Barth fort und erforschle auch ganz neue und hochwichtige Sprachen. Es verdient betont zu werden, daß his auf den heutigen Tag nur sehr wenig geschehen ist— was über die Leistungen der beiden deutschen Forscher . ist. Prietze, ein Neffe Nachtigals, ist von seinem Oheim schon von seiner Jugend an zur Herausgabe dieser Schätze gewissermatzen er— zogen worden und hat eine Reihe von Jahrzehnten zu ihrem Studium und besonders auch für die eigene Schulung in Nordafrika selbst verwandt. Vorzugsweise ist dabei der schon von Herder vor hald 1 Jahrbunderten gegebene Rat befolgt worden, der afrikanischen Voltsdichtung erhöhte Beachtung zu schenken, und so hat Prietze gerade eigentliche Holte ieder und Sprichwörter gesammelt. Die Lieder sind von erstaunlicher Vielseitigkeit: Tanz. und Handwerkerlieher, Trauer“, Lob und Spottgesänge sind in großer Zahl gesammelt; das Beispiel weiblicher Trinklieder aus der Landschaft Darfor steht wahrscheinlich in der ganzen Völkergeschichte einzig da. Es ist sast überflüssig, zu sagen, daß die vollständige Veröffentlichung der Arbeiten von Barth und Nachtigal auf die Geschichte der Bilker, ihre Wanderungen und kulturellen Beziehungen ein ganz neues Licht werfen wird. Da hören wir von großen Reichen in Innerafrikg, die S800 Jahre lang in einer Folge von 60 Königen von demselben Herrschergeschlecht regiert wurden, und unermeßlich sind die Auf. klärungen, die über die Beziehungen dieser Völker zu Aegryten, Arahien usw. gegeben werden.

Verkehrswesen.

Aus dem unbesetzten Deutschland können nunmehr nach Otten in der britischen und in der helgischeu Zone der besetzten deutschen Rheingebiete Schulbücher in Paketen und in Drucksachen« sendungen mit der Post befördert werden. Solche Sendungen dürfen keine schriftliche Mitteilungen enthalten und n wenn sie nech der britischen Zone gerichtet sind, einen farbigen Zettel mit dem Aut— druck „Bücher“, und wenn sie nach der belgischen Zone gerichtet sind, einen ringsum laufenden breiten roten Streifen mit dein gleichen Aufdruck tragen. Im übrigen gelten die für den Postverkehr mit den hetreffenden Besatzungszonen ergangenen allgemeinen Vestim

mungen. Theater und Musik.

Im Qpernhause wird morgen, Sonnabend, Richard Strauß . Salome“ unier der persönlichen Leitung des Komponifsen, mit den amen von Granfelt, Hafgren⸗Waag, Birkenström und den Herren Kraut, Bronsgeest, Sommer, Henke, Funck, Phillip, Hach Krasa und van de Sande besetzt, aufgeführt. An ang 7 Uhr. . Im Schau spielhause werden morgen Die Räuber“ in der gewohnten Besetzung gegeben. Spielleiter ist Dr. Reinhard Bruck. Anfang 7 Uhr. . Im Komödienhaus ist die für morgen angesetzt gewesene Erstaufführung von Roda Roda und Karl Rößlers Schnurte , Pen Feldberrnhügel“ auf Mittwoch, den 19. März, verlegt worden. Die für morgen gekauften Karten können an der Kasse umgetauscht werden. An Stelle der angekündigten Erstaufführung wird in Ah= änderung des Spielplans morgen das Rößlersche Lustspiel Die fünz Frankfurter“ aufgeführt.

Emmy Leisner von der ftaatlichen Oper in Berlin und Professor Karl Straube, der Kantor der Thomaskirche in Leipzig, waren unlängst einer Einladung gefolgt, um bei der Feier des zehnjährigen Fubiläums der deutich⸗prote⸗ stantischen Kirchengemeinschaft in Christiania mitzuwirken. Im Anschluß hieran veranstalteten die Künstler noch ein Kirchenkonzert und mehrere Ltderabende. Wie W. T. B. den vorliegenden nhorwegischen Zeitungsstimmen entnimmt, war das Auf⸗ treten der deutschen Künstler von gutem Erfolge begleitet.

Fortsetzimg des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

Theater,

Gohernhnn z. (Unter den LZinden. Sonnabend: 6h. Panter

bezug nnorstellung.

J n Dienst⸗ und Freivlätze sind aufgehohen. nter per sönlicher : ;

Leitung. det gomponisten: Salm. Drama in einem Aufzuge nach Oskar Wildes gleichnamige Dichtung in deutscher leberseöung 19n Hedwig Lachmann. Mistk von Richard Strauß, Spielleitung: Hermann Bachmann. Aissang ihr. J

Sch nspielhaus. (Am Gendarmenmarkt.) Sonnab.: 74. Daner⸗ bezugsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Die Näuber. (in Schauspiel in fünf Aufzügen von Friedrich Schiller. Spielleitung: Dr. Reinhard Bruck. Anfang 7 Uhr.

Sonntag: Opernhaus. WM. Kartenreservesatz. Der Dauerbezung, die ständig Torbchaltenen sowie die Dienst, und Freiplätze sind dus—= gehoben. Der Ring des Nibelungen. Bähnenfestspiel bon siichard Wagner. Dritter Tag: Götterdämmerung in drei Aꝑrten und einem Vorspiel von Richard Wagner. Nachmittags: J. Aft. Anfang ? Uhr. Abends: JI. und III. Akt. Auntang 7 Ühr. Schauspielhaus. Nachmittags: 197. Kartenreservesatz. Per Dauerbezug, die ständig vorbehaltenen sowie die Dienst- Und Frei⸗ plätze ind aufgehoben. 6. Volksvorstelluig zu ermäßigten Pieisen: Wallensteins Tod. Anfang 2? Uhr. Abends: 75. Vauer⸗ hezugsverscellung. Dienst- und Freiplätze ind aufgehoben. Heimat. Schaäuspiel in bier Akten von Hermann Sudermann. Spiesleitung Albert Patty. Anfang 7 Uhr.

Familiennachrichten.

Verlobt: Frl. Thea von Mangoldt⸗Reiboldt mit Hrn. Ober— leutnant d. Res. Georg von Carlowitz⸗Kukukstein, Dresden. Verehchlicht: Hr. Kammerherr Regierungsrat Jochen von Bom mit Frl. Tabikbg Giese, Löslin.

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Leo Lenz-⸗Schwanzara, Dresden.

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Ty rol. Charlottenburg, Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftastell- Rechnungsrat Mengeriga in Berlin. ö 6. denn, de,. (Mengering) in Berlin. 1 ruck der Norddeutschen Buchdruderei und Ver stalt. ö , , Acht Beilagen ö. leinschließlich Börsenbeilage und Warenzeichenbeilae Nr. 20

geschichtlichen und anderen Beziehungen ermöglichen läßt. Vor mehr als 50 Jahren erschienen bereits ie von Barth zusammengeftellten

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sowte die altsaugabe Nr. 10 gu Nr. 3 ᷣ. * n, Vnzeigers. x

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Alexanderplatz; am

Erste Beilage

zum Deutschen Neichsanzeiger und Preußischen

Aichtamtliches.

Teitsche Natioualversannnlung in Weimar.

27. Sitzung vom 13. März 1919. (Bericht von Wolffs Telegraphenbüro.)

Am Negierungstisch: die Reichsminister Scheide mann, Natke, Dr. Landsberg, Schiffer, Wissell, Schmidt, Gothein und Dr. David.

Präsident Feh ren bach eröffnet dle Sitzung um 1014 Uhr.

Reichswehrminister Noske: Meine Damen und Herren! Die Berliner Vorgänge sind im ganzen Reich mit gespannter Aufmerk— samktil verfolgt worden. Ich benutze die erste Gelegenheit, vor der Vertretung des deutschen Volks Bericht zu erstatten. Die rote Hetze wird ja jetzt wieder gegen die Regierung und nicht zuletzt gegen die Truppen betrieben. Die Nationalversammlung mag rrteilen. Eine Woche lang hat die Schlacht mit all ihren Schrecken getobt. Ich kann Ihnen mitteilen, daß der Aufstand niedergeschlagen ist. (Beifall. Die Säuberungsaktion ist nur noch in einzelnen Vororten vorzunehmen. Es muß versucht werden, die Entwaffnung, soweit nur irgend möglich, durchzuführen. Daß es in Berlin zu dem wahnwitzigen Kampf, zu Mord und Plünderung kam, ist zum weitaus größten Teil auf das Schuld— konto einiger Blätter zu setzen, voran die ‚Rote Fahne“ und die „(Freibeit“, das Organ der Unabhängigen. (Großer Lärm und Rufe b. d. U. Soz.: Unverichämte Läge! ö Verleumdung! Unverschämter Geselle! Der Piäsikent Fehrenbach ruft den Abg. Haase wegen dieses Ausdrucks zur Ordnung. Monatelang haben diese Organe die Berliner Bevölkerung in aufgepeitscht. (Erneuter Lärm b. d. U. Soz., Ein Bündel von Material aus der Roten Fahnen und auch aus der „Freiheit“ stebt zur Ver— fügung. Ich zitiere aus der Roten Fahne“ vom Montag, dem b. März: „Arbeiter und Proletarier! Wieder ist die Stunde ge— kommen, wieder stehen die Toten auf, wieder reiten die Nieder⸗ gerittenen. Die Cbert, Scheidemann haben geglaubt, ganz anders Euch niedergeritten zu haben, als jener wahnwitzige Hohenzoller in den Januarwahlen 1907. Dieser glaubte mit Wahlstimmen Euch nieder⸗ gelnüttelt zu haben. Jene glaubten, Guch in Banden geschlagen zu haben mit der Komödie der Nationalversammlung. (Hört! bört!) ö glaubten, Euch einen Schlag zu versetzen durch das endlose

eschwätz der Nationalversammlung (hört! bört!!. Sie glaubten, der deutsche Proletarier lasse sich um die Früchte der Revolution be— trügen durch ein Paslament und den Kuhbandel, der Parteien. (Hört! bört! und lebhafte Zurufe bei den So ialdemokraten) Wer sich nicht betrügen lassen wollte, der sollte durch die eiserne Faust auf den Boden gedrückt werden. Haushoch hat der Arbeiler Noske die roletarierleichen in Deutschland geschichtet. (Sehr richtig! ei den U. Soz.) Seit Wochen hauste er wie ein Barbar gegen die Arbeiter. (Jquruf bei den U. Soz. Schlünmer! Die sozsalistische Regierung ist zun Massenhenker der deutschen Proleiarier worden.“ kei den I. Soz.) Und so geht es weiter. Sie bören,

daß die Mitglieder der Unabhängigen Fraktion diefes Hauses (init

erregter Stimme und wiederholt mit der Faust auf den Tisch

schlagend) alle diese Gemeinheiten und Schamlesigkeiten sich zu eigen machen. (Lärmender Widerspruch und Zutuse bei den U. Soz. rn und Zurufe: Nach Rußland mit den Kerlen) Sofort nach Verhängung des Belagerungszustandes habe ich das Erscheinen der Roten Fahne“ verboten. (Große Unruhe und Zurufe b. b. Ü. Soz.: Preßfreiheit! Wenn Sie (zu den U. Soz. von Preßfreihelt reden, so weise ich darauf bin: noch ist Revolution in Deutschland, und gerade von jener (ju den Ü. Soz.) Seite ist in diese Versammlung wiederhelt hineingerufen worden, daß üble Dinge gescheben felen als dem eigenen Recht der Revolution“ (Sehr gut! b. d. Sez) Vie greße Masse der Berliner Arbeiter sind selbst. herständlich an ständige Menschen, aber üble Elemente sind in der Großstart in Menge vorhanden. Und wer früher nicht bat, der muß es seit den Nevembertagen 1918 wissen, daß die Revolutionstage von Verbrechern dazu ausgömitzu werden, auf Mord und Pländereien auszugehen. Noch ebe der Streikbeschluß in Berlin gefaßt war, der die zweite Nepolution einleiten sollte, war das Verbrechen in den Berliner Strgßen an der Arbeit. Plündereien schlimmster Art, durch die Millionen und aber Millionen von Werien zerstört worden sind (bört! hört!), begannen schon am Montagnachmittag. Es kam dabei ferner schon zu gelegentlichen Schießerelen. Am Dienstag früh wude mir ein Bericht vorgelegt, wonach in nicht weniger als 39 Hevieren die Polizein:ar 2 aft ausgehoben und die Reviere selbsi estüärmt worben waren. In der Nacht vim Montag zum Dienstag ist es schon damals am Lichtenberger Polizeipräsidium zu regelrechten Feuergefechten gekommen. Es ist am Dienstag von dem Ausschuß der Berliner Arbeiterschaft, dem Vollzugsrat und der Streitleitung ein „Mitteilungsblatt“ herausgegeben worden, in dem über diese Vor⸗ ange geschrieben wird: „Wie bei allen großen Massenkundgeb rungen, h eften sich auch bei diesem politischen Generalstreik allerlei un⸗ saubere Elemente an die Fußspuren der ehrlichen und besonnenen Arbeiterschaft. Wie im Kriege die Hpänen des Schlachtfeldes und die Kriegsgelpinnler ein reiches Betätigungsfeld fanden, so bleiben auch dieser großen Bewegung die Hyänen der Revolutign nicht erspart. Leider hat am Montag derartig lichtscheues Gesindel an verschiedenen Stellen dem ehrlichen Kampf der Repolution und der Arbeiter— schaft dadurch geschadet, daß es . unternommen und fRadauszenen hervorgerufen hat. „Das „lichtscheue Gesindel“, um mit dem „Mitteilungeblatt? zu reden, diese „Hyänen der Re⸗ volutton! haben mit ihrein Treiben begonnen, ehe der Be⸗ lagerungszustand verhängt war, und ehe ich auch nur einen einzigen Soldaten nach Berlin hatte einmarschieren lassen. Die Verhängung des Belagerungszustandes erfolgte erst, nachdem es zu heftigen Aus⸗ schreltungen und gewaltsamen großen Plünderungen in Berlin ge— kommen war. und erst . ist auch der Befehl zur Be—⸗ setzung von Berlin erteilt worden. Völlig gesichert waren schon am Montag sämtliche Regierun gtämter im Innern der Stadt. In der Nacht vom Montag zuin Bienstag ist, nebenbei bemerkt, die Besetzung des dauernd etwas unruhigen Spandau vorbereitet und am Dienstagmorgen durchgeführt worden, nachdem iir noch am Montag der Arbeiterrat von Spandau die Herausgabe der in beträchtlicher Menge in seinem Gewahrsam befindlichen Maschinengewehre usw. verweigert hatte. (Oört! Hört! Eg mußte verhütet werden, daß diese Waffen in unrechte Hände tämen. Ich siteue mich, daß die Besetzung von Spandau kampflos ersolgen konnte. 3a sehr ernsten Kämpfen kam es dann schon am Dienstag in der Gegend um das Poltzeipräsidium am Diengtagnachmittag gab es dert schon eine Reihe von Toten. Am Mittwoch verschlimmerte sich die Lage be⸗ trächtlich; die Zahl der Bewaffneten, auch Zipllisten, am Alexander⸗ platz nahm ven Stunde zu Stunde zu. Das Polizeivräsidium wurde stundenlang beschessen, anfänglich mit Gewehren und Maschinengewehren, später auch mit besonderen Geschützen. An⸗ geblich zur Säuberung des Alexanderpsatzeß, anmarschlerende Telle der vom Polizeipräsidium aus unter

Vollkmarinedivision sollen

bleiben dürften, als zu ihrer Ausrüstung erforderlich waren.

srrüpelloser Weise,

Berlin, Freitag den 14. Mrz

Feuer genommen worden sein. Das wind bestrilten. Ob die Matrosen als Helfer kamen, ist zweifelhaft; es sind eine Menge übler Elemente unter ihnen, und iedenfalls haben sie mir gegenüber schnöden Worjibruch verübt. (Hört! Hört! Sie haben die angeblich auf sie gerichteten Schüsse zum Anlaß genommen, in beträchtlicher Zahl zu den Aufständischen abzuschwenken. Der Führer der Soldatenwehr, Muller, ein ruhiger, verstandiger Mann, erschien am Mittwoch in meinem Amtszimmer, um in Sachen der aufgeregten Leute von der Volksmarinedipision mit mir zu verhandeln, und bei der Gelegen— heit ist mir von den Matresen mitgeteilt worden, daß, wenn nicht die soöfortige Zurückziehung der freiwilligen Truppen aus Berlin erfolge, für die nächsten Tage ein furchtbares Blutbad in Aussicht stehe. (Hörr! Hört! Nachts um 4 Uhr wurde mir müt— geteilt, daß die Verhandlungen gegenstandslos geworden seien, da der weitaus größte Teil der Matrosen gegen die Regierungstruppen kämpfe. Teile der Matrosen hatten inzwischen veisucht, in das Polizeipräsidium einzudringen, und es war ihnen bei einem Teil des Gebäudes gelungen. Sie waren auch zahlreich bei der Beschießung dertreten; sie waren auch die, die die Geschütze auf dem Alexander⸗ platz bedienten. Am Donnerstagmorgen wurde mir gemeldet, daß im Marinehaus, wo die Matrosendivision untergebracht war, zahlrelche Waffen an die Zivilberölkerung ausgegeben würden. Bei der Ueber— siedlung der Marinedivision aus dem Marstall war vereinbart worden, daß ihr unter keinen Umständen mehr Waffen ver— Die ses Abtommen ist von der Division gebrochen worden. (Hört, hört! Im Marinehaus sind neben der Bewaffnung der Division noch mehr als 1000 Gewehre, 120 Maschinengewehre und 2 Geschütze gefunden worden. Außerdem waren am Donneistagmorgen noch beträchtliche Waffen an die Zivilbevölkerung aufgegeben worden. Es wurden dann Vor— bereitungen getroffen, um das Viertel am Alexar deiplatz zu säubern. Ain Donnerstag ist das mit beträchtlichen Streitkräfien gelungen. Dann wurde das Marinehaus genommen. Die Volksmarinedivision, die jo unendliche Mühe in Berlin gemacht hat, besteht nicht mehr. (Stürmischer Beifall. Am Donnerstagabend war das ganze Viertel des Alexanderrlatzes fest in unserer Mehrere unsichere Depots der Soldatenwehr wurden entwaffnet. Am Fieitag habe ich befohlen, daß noch weitere Depots zu entwaffnen sind. Es werden nur noch 6500 Mann in der Republikanischen Soldatenwehr ver⸗ bleiben. Ich gedenke tief eischüttert der Männer, die in diesen Schreckenslagen ibr Leben ließen. Manche fielen Schüssen zum Opfer, Grauen aber packt jeden Menschen angesichts der tierischen Bestialität, mit der gemordet wurde. Leider sind die Opfer recht zahlreich. Es ist über Lichtenberg und andere Viertel gesagt worden, es s.ei geschwindelt worden. Die Zahl der Opfer ist erfreulicherweise geringer, als zuerst gemeldet war. Ich bedaure, daß ein Teil der Presse leider durch die Sucht nach Sensation mehr gemeldet hat, als der Sitnatien entsprach. Was aber giwesen ist, ist noch immer grausig genug. Freilich, wenn zuerst gemeldet wurde, daß einige fünfzig Menscken totgescklagen seien, und dann nachher gesagt worden ist, daß nur 18 Menschen ihr Leben limßen, dam. heißt es hinterher, die Sache sei gar nicht so schlimm. Es steht fest, deß in diesen Berliner Schreckenstagen Bestien in Menschen⸗ gestalt sich aus gerast haben. (C6zceße Bewegung. Frau Aba. Zietz ruft: Amokläufer! Anderer Ruf b. d. N. Soz. Noske vor allen Dingen! (Präsident Fehrenbach ruft die Abg. Frau Zietz zur Ordnung. Rufe rechts: Hyäne! Andauernde große Unube.) Fast eine ganze Woche lang habe ich verhandelt, um mit der Gewalt zu zögern. Es wurde behauptet, der Bürgermeister von Lichtenberg habe an mich geschrieben und mich ersucht, die Truppen aus Lichtenberg abzuberusen oder nicht einmaischieren zu lassen. Das ist unwahr! (Hört! Hört!) Der Bürgermeistex von Lichtenberg hat nicht an mich ge—

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schrieben. Zu mir gekommen sind drei Mitglieder des Berliner

Vollzugtraiß und drei Mitglieder der Streikräfée von Lichtenberg. Es wurde heraten. Das ist selbsiverständlich, daß ich mit peinlichster Gewissenhaftigkeit mit vieser Deputation über⸗ legt habe, wie das weitere Feuern verhütet werden könne. Aber ich mußte danach fragen, wenn Vereinbarungen über die Einstellung des Schießens getroffen waren, was auf der Gegenseite an Autorität vorhanden war, wenn ich die Einstellung des Feuerns befahl. Ich habe deshalb gefordert, daß mir der Oherbürgermeister von Lichtenberg oder eine andere prominente Persönlichkeit mit— teile, welche Vorbereitungen und Machtmittel in Lichtenberg zur Verfügung ständen, um durchzusetzen, daß von dort nicht ge— schossen werde. Darauf hat mir der Buͤrgermeister telephenisch erklärt, daß er keinerlei Machtmittel zur Verfügung hätte. Es ist mir dann telephonisch am anderen Tage weiter von dem Bürgermeister mitgeteilt worden, er habe mit Vertretern der Arbeiter und der Schießenden zusammengesessen. Ihm sei vor— eschlagen worden: Straffreiheit für alle Leute, die au den Lichten erger Vorgängen beteiligt waren (Bewegung und Rufe rechts), Bildung einer Sicherheitswehr, in der auch die Spartakisten sein sollten (Lachen), Bewaffnung einer solchen Sicherbeiiswehr mit den Waffen, die in Lichtenberg abgegeben wurden. Ich habe natürlich geglaubt, auf ein solches Abkommen nicht 4 zu können. Daß Lichtenberg fast kompfloäs von unseren Truppen besetzt ist, dazu hat beträchtlich der Erlaß beigetragen, den ich schweren Herzens am J. März abends gezeichnet habe: „Jede Person, die mit den Waffen in der Hand gegen die Regierungstrupren Fämpfend an— getroffen wird, ist sofort zu erschießen.“ (Lebh. Beifall rechts. In höchster Not habe ich mich zu dieser Anordnung entschlesfsen. (Rufe rechts: Bedaif leiner Entschuldigung!! Aber ich durfte die Ab— schlachtung von einzelnen Soldaten nicht weiter dauern lassen. Ich mußte dieser Bestiglität Einhalt tun durch die Androhung der äußtrsten Schreckmittel. (Sehr h rechts). Hätte ich das nicht getan und dadurch eine Kontrolle ö daß erst die Osstziere zusammentreten sollten, um darüber zu antscheiden, cb eine Erschicßung stattfinden sollte, dann waren die Truppen nicht mehr in der Hand zu halten, das hätte noch mehr. Blut gekostet als so. Im Organ des Berliner Vollzugerats schreibt am Dienstag vor acht Tagen das Mitglied der Unabhängigen Däumig: Unsere russischen Genossen haben in ihren revoluticnären Kämpfen kurzen Prozeß mit den Plünderern und senstigen unlaureren Elementen gemachl. (Abg. Haase IU. Soz.]: Sehr richtig ). Hier wird also don den Unabhängigen selbst darauf hingewiesen, daß die russischen Revolutionäre kurzerhand niedergeschossen weiden. Ich habe den Versuch gemacht, acht Tage in Berlin mit dem i n n an und den Kriegsgerichten auszukommen. (Unruhe b. d. 14. Soz.) Was aber das Recht der Revolution in Rußland war, das werde ich mir als Recht der Revolution nicht streitig machen lassen, wenn das Schicksal unseres Landes auf dem Spiel steht. (Beifall b. d. Mehrheit, Abg. Haase: Keine gesetzliche Grundlage) Die Kommunisten von Bremen, von Braunschweig und Düsseldorf haben in der 6 als sie in den Orten das Regiment ungestört hatten, wiederholt den Belagerungezustand ver⸗ hängt und wiederholt die Todesstrafe für geringere Dinge angekündigt, als sie in Berlin jetzt vor sich gehen. (Sehr wahr! b. d. Mehrheit. Zuruse b. d. U. Soz.) Dle Ansicht der Juristen über die rechtliche Zulässigkeit meiner Verordnung (Abg. Haase: Kann nicht zweifelhaft sein! Unruhe bei der Mehrheit) ich lasse mich auf juristische Tüfteleien nicht ein. (Lebh. Beifall bei der Mehrheit.) Wenn in den Straßen Berlins Tausende von Menschen die Waffen gegen die Regierung führen, wenn Plündeter und Mörder Orgien feiern, dann besteht ein Zustand außerhalb jedes Rechtes, und die Staatsnotwendigkeit gebot mir, so zu

handeln, daß so rasch wie möglich Ruhe und Sicherheit wiederher⸗ gestellt wird. Beifall bei der Mehrheit Mögen die Rajen den, die das Reich jetzt zeistören, wieder zur Vernunft kommen, damit ein normaler Rechtszustand bald wieder eintreten kann. Je fiüher ich die funrcht⸗ bare Bürde meines Amtes in Berlin les werden kann, um so lieber würde es mir sein. (Unruhe b. d. I. Soz.! Was geschah, verant⸗ worte ich vor dem Staate, dem Lande und dem Volke. (Unruhe b. d. . Scz) Ich schene das Urteil der Nation nicht. (Stürmischer Beifall b. d. Mehrheit; anhaltendes Zischen b. d. I. Soz.: erneuter Beifall b. d. Mehrheit.)

Es folgt die erste Lesung des Gesetzentwurfs, der den Verkehr mit rufsischen Zahlungsmitteln, sowrit er nicht durch die Reichshank vermittelt wind, verbietei.

; Abg. Dr. Rieß er (Dtsch. Volksp) begrüßt die Vorlage, die absolutt notwendig (ei.

Abg. Haase (U. Soz.) wendet sich gegen das Gesetz, das ein neue Feindseligkeit gegen die Sowjetrepublik darstelle. Der Redner verliest ein Telegramm von Berner Sozialisten, in dem hehauplet wird, daß deutsche Polk beabsichtige, in Lettland eine imperialistische Politit zu treiben. (Lachen.)

Abg. Pohlmann (Demokrat) begründet einen Antrag der

Mehrheitsparteien betr. Anmeldepflicht für Bestände an russischen Zahlungs witteln.

Reichsfinanzminister Schiffer: Der Rubel rollt in Deutsch⸗ land, und zwar nicht aus wirtschaftlichen, sondern aus politischen Gründen. (Sehr richtig! Wir müssen uns gegen die Vergistung und Bestechungsgelter wehren, mögen es Regierungs- oder Partei⸗ gelder sein. (Beifall. Irgend einen Teil des lettischen Landes für uns in Anspruch zu nehmen, liert uns absolut fern.

Abg. Müller⸗Breslan (Soz.) wendet sich gegen das vom Abg. Haase verlesene Berner Telegraum, in deim auch behauptet wird- der Nedner habe die internationale sozialistische Konferenz getäuscht.

Damit schließt die erste Beratung. In zweiter und ebenso in dritter Lesung wird der Gesetzentwurf mit dem Antrag der Mehr heitsparteien angenommen.

Es folgen die gestern ausgeseßten Abstim mungen über den Entwurf eines Sozialtsierungsgesetzes.

In 81, der hie sittliche Pflicht jedes Deutschen zur Arbtit feßlegt, will ein Antrag Agnes (U. Soz) die Worte „unbeschadet seiner persönlichen Freiheit“ ersetzt wissen durch die Worte „unbeschadet der Freiheit der Berufswahl“.

Die Abstimmung hlerüber bleibt, da für diesen Antrag auch die Mehiheitssozialisten stimmen, zweifelhaft. Bei der Auszählung durch „Hammelsprung“ stimmen 155 mit „Ja!“, 163 mit „Nein!“ Auch die Regierungsmitglieder stimmen enlsprechend ihrer Parteizugehörigkeit getrennt.

§z 1 wird darauf in der Fassung des Ausschusses ein⸗ stimm ig angenommen.

Zu § 2, der dem Reich die Befugnis zur Sozialisierung erteilt, liegen mehtere Abänderung anträge vor.

Ueber den Antraa der Abag. Auer und Genossen, der die Entschädigungzpflicht des Reichs bei Sozlalsierungen be⸗ seitigen will, wird namentlich abgestimmt. Als Ergebnis der Auszählung verkündet

Präsident Fehrenbach Es sind abgegeben 228 Stimmzettel. Auf „Ja“ lauten 136, auf Min“ 2. Der Antrag Auer ist da⸗ mit angenommen und die Entschädigungepflicht gestrichen.

Diese Mitteilung ruft im Hause große Bewegung und Unruhe hervor. Abgeordnete der Rechten verwahren sich gegen die von anderen Abgeordneten geäußerte Vermutung, doß sie für den sozialdemokratischen Antrag gestimmt hätten. Mehrere Abgeordnete sprechen auf den Präsidenten ein, der hierauf erklärt:

Es scheint irgend ein Irrtum in der Zusammenzählung der Stimmzettel vorgekommen zu sein. Nach dieser Zählung sind nur 228 Jettel abgegeben worden, während bei der vorbergegangener Abstimmung über 300 abgegeben wurden. Da Stimmenlthaltungen nicht vorgekommen sind, kann die Zahl nicht stimmen, und wir werden die Auszählung noch einmal vornehmen.

Nachdem die Zettel noch einmal durchgezählt worben sind, erklärt der Präsident Fehrenbach:

Es hat sich herausgestellt, daß bei der ersten Zählung der Stimmzettel ein Posten übersehen worden ist. (Abg. Dr. Cohn: Kopfrechnen schwach!! Es sind abgegeben: 300 Stinimzettel; Ent⸗ haltungen sind nicht vorgekommen. Mit „Ja“ baben gestimmt 135, mit „Nein“ 165. Der Aatrag Auer ist demnach abgelehnt.

Hierauf wird § 2 in namentlicher Abstimmung mit 246 gegen 53 Stimmen bei einer Stimmenthaltung in der Kom⸗ mission fossung angenommen, ebenso unter Ablehnung fämt⸗ licher Abänderungsanträge der Rest des Gesetzes.

Damit ist das Sozialisierungsgesetz in zweiter Lesung erledigt.

Es folgt die zweite Beratung des Gesetzentwurfs üter die Regelung der Kahlenwirtschaft.

Nach S 1 sind Kohle im Sinne dieses Gesetzes Steir⸗ kohle, KRraunkohle, Preßkohle nnd Koks.

3 2Qhestimmt in der Kommissions fassung im wesentlichen, daß die Leitung der Kohlenwirfschafi einem Reicheskohlenrat übertragen wird, dessen Zusammensetzung der des Sachver⸗ ständlgenrats (5 3) entsprechen soll. Die Reichsregierung schließt die Kohlenerzeuger für hestimmte Bezirke zu Verbänden und diese zu elaem Gesammwerband zusammen. An der Ver waltung dieser Verbände sind die Arbeltnehmer zu beteiligen. Den Verbänden liegt die Regelung von Förderung, Selbstoer⸗ brauch und Absatz unter Aufsicht des Reich kohlen ats ob. Die Reichsregierung führt die Oberaufsicht und regelt die Fest⸗ setzung der Preise. Der Reichskohlenrat und die Verbände sind bis zum 30. Juni 1919 zu errichten.

Die Abgg. Dr. Rießer und Voegler (D. Vp) be⸗ antragen die Abänderung:

Den Verbänden liegt die Regelung des Absatzes unter Aufsicht des Reichskohlenrats ob.

Außerdem beantragt, die Kommission eine Ent⸗ schliehung, wonach der Nationalversammiung mit möglichster Heschleun gung der angekündigte Gesetzentwurf über die Bildung der Betriebsräte (Zechen äte), der regionalen Be⸗ zirksarbeiterräte und eines gleichzarbellerrats vorzulegen ist. Zur Bildung der Betriebsräte sind die gewerkschastlichen Be rufsvereine und Angestellten heranzuziehen.

Hierzu legt ein Zusatzantrag Agnes (U Soz. ) vor, die Betriebsräte (3echenrate; in den einzelnen Betrieben nach demokratlschem Wahlrecht zu wählen.