1919 / 61 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 15 Mar 1919 18:00:01 GMT) scan diff

Tierhaltung, mit dem Anttage, durch ein gegen Slcherhellsseistarg dorlãv f]

voll. vel

streck bares Urteil ur Mech zu erkennen:

den

25 211 *.

Ver Beklagte wind berurtellt, Kläger die Summe ron 422 arg Prozeßnnsen 14 hejablen und die Koeften des Rechts sireit? zu fraer 3 mäadlichen Verhandlung Te Rechis fh; wird der Beklagte var das Amtsgeridt Freudenstadt ad? Don gergtas, den TX. Areil 1910, Gorarttta ss & Uhr, geladen.

Fsrendenstaht, den 4 März 1919.

Amtagerichtstekrett Sarrmann,

* 4 * *.. Gerich ls schreiber det Amtgger chte

l80 648] Ceffentliche 3astestaug.

Der Rchtsanmait Ur. Vidert uann in DVagen in Wenntalen klagt gegen die Firm: Aaerilan Wriager n Fe,, Herrn

au

116

Adam Mäüger in Nen Jork, Bror zwar 185.

früher in Ruterdam, ü Veen zapebingel, unter der Bebauptang, daß er die Be— lagte als GiFänbigetin im Konkurs der Finma Grauckmann and Hahn G. :. B. H. in Schwert vertreten und varguz aa G. bühren und ur lazn 1391235 66 zu fordern hahe, mit dem Antrage: 1) die Beklagte kastenyflichtig za verurteilen, an den Kläger 151,15 66 nedst A 3Znsen eit dem 1 Dezember 1918 ju zahlen, 2) das Urteil für vorläufig vollstreckßhar zu er— klären. Zar mündlichen Berhandlung des Recisfiretls wird die Betlagte wor das Amtagertæt in Schwerte ouf fen 22 Mei 1919, Boemittags 10 Uhr, Zimmer Ne. 9, geladen. Di Gialasfungsftist ist auf 4 Wochen fesigesetzt. Schwerte den 6. Mär; 1919. Osthoff, Attuar,

als Gerxichtsschreiber des Amtsgerichts.

8906551

Vor dem Reicheschiedzgericht für Kriegt, wirischaft in Berlin SW. 61, Giischiner= strahe 97 (IJ. Obeig -schoß), soll zur Fest. setzung des Uebernabmrpreises fi: nach= stebend bezeichnete, als Krieggbedarf ent— riarete Ge zenstände am 28 März A819, 10 Uhr derhandelt we den, wegen:

1) 1 Be ler, gej. J. P. 728, erth.: a. 1 Stück b'w. Plüsch, Wandbeß!., ge— muftert, b. 6 Stück bew. abgtpaßt Gobelin, bunt gewebt, Bil. Absenderin: Jults Paussen, 42 Fauhourg Polson lers, Paris,

2) 3 Aslande paket. enth.. 1 Stück Le nentischtuch, weiß 4 Scefafüßr, rot, aua Holt, 30 Dawastt ( schrecken, we 5, 2 Da inest⸗ sischtücher, 4 Tallgardine n, et m, 36K 0 Per! mufterknöpfe. Beteiligt⸗ A Bouc ant, Porij, Absenderin, Gailleromo Tatrico— burn, Ea pfäggerin,

5) a 340 ie YDtzè. Pagr b'æ. Damen nrümpf⸗, b. 33 Dh d. Paar Herren- strümpfe und 113 Dtzo. Paar Huren socken. d. 1169.4 m b'w. und w. ie derst., 287 * Dtzd. Paar iner strümpf f 1463 Dan Herren,! und Par enkanv- schuhe, g. 261 Kindersweat er, h 35 Stäck unstseigere vamenspontiacken. Brteiltgte: David Figkelstein, B katst.

Die früheren Eigentümer werden hlerdon benachrichtigt. Verhandlung und Eat. scheldung erfolgt, auch wenn sin im Termin nicht vertreten sind.

Berlin, den 3 Mäh lgtz.

Reichs schiedsger icht für chrieng veuchact.

(60649

Zur Festseßung des U berrabrepretfes für enteigneten Krieggbeoarf (II. A V. 101619): 1 Leinenplane, 13 kg, enteignet bei dem Politeiamt der Siadt Leirzzg, (IIS. A. V 906/19): 3 Stück Hessingtz (Jutepackleinen), 8? kæ, bes Th. G. Rticart so., Homburg, ol am ER Hk KROREg un NO Utzr, verhar delt werben. Vtr Eigentüme« werhtn hzterpon dend. 1tchtigt. In dem Termin wird herykandeht, auch wenn sit nick! vertreten find.

Berlin 8. 61, Gitschinerstr. 9 11. Mär 1919.

Reichs schiede gericht für Krieg: wirrsaft.

180650

Vor dem Reiche schtedagerickt für K wirtscham in Berith Sw. tz l, Gitschtuet= firaße „7. soll zur Festfetzung der Urher⸗ nabmebreiseg för nachtebend heze als Kriegt bedarf am 27 März EGRSG, bandel wertzen wegen: 1) 2 bei br ODbei- poftditrefttan Berlin C. 2 enteigneten Auf- lanhkspaketen, enibalrens: a 1,449

39.

75 . 281 *

kg

10 Uh, der.

/ ;

33 Ballen hlau

19. . T. B54 19 r 7 gej. 787 A

IJ Taninpapier, 7857 kRg netto, * 100137 bei G. Th. Lind, ĩ 2

van har .

io ni ngeistr.,

soll am R. Bprtl 1gR9 voz 9 Uhr

‚— . o dias nut i 0 ab verh Hie Gigentämer

gt. n dem

andeit werden. erden hier don besgchrich: Tenntn wird berdandtlt nicht dertreten sind.

Berlta SX. 61, Gltschtnerstr. 97, ben 12. Mrz 1919.

Reicht ichledz arricht far rl: gSswirtschart. 80652

Oeffentliche Qektanunt rrachung.

Der ich wedische Vampfer Tydland“ don Golhenhurg, Pe G. 1478,

der enolische Segler „Drum muir“, Dr.- G. 1479,

die englilchen Dampfer Bankselds“, Vr S. 1473, „Ei si asrrk, Pe. G. 1474,

der franöstiche Segler „Valentikz“, Pr. RB. 1476,

die fran löstschen Dampfer „Ville de Liner. Pre-. 1477 „Italia“ von Gorde aur, Pr. G. 1478,

der fan äsische Fijchdampset „L. E. 200“, P.. G. 1480,

sind dur dent che Kiiegsschiffe ver sen kt rorden. Die Betellizten wer den aufge jon der , ihne Ansprüche durch Einreschung etner Reklamationsschtitt, kie auß-t anderen Geforderniffen von einem bei einem

dentschen Gerichte zugelassenen Rechta. anwalt unterschrieben sein muß, gellend ju mach n. Die Ref lamettengfristen eadigen nit dem 10 Ayr 919

Ganmbnung Iß, 19. März 1919.

Das Pitsengertcht.

H Verlosung z. von Wertpapieren

0h02

EI bοige Teiischulbver 5j Gdreiungen der KGtelefeider Kefe⸗ und Gisrust⸗ fad rit Fir atmann K Meyer, Bielefeld

Bei dir heute öffentlich von einem Nofar vorgenommenen Auslosung sind die Stücke:

Lit. A Nr. 42 52 54 67,

Lit. FR Nr. 177 2419 2658 282,

Lit. C Nr. 339 370 377 378 jur Rückahlung am 1. Cktopber d J auggelost worden.

Mit dem 1. Oktoter d. J. bört dte Veiztnsung dieser ausgelossen Teilschulh= verschreihuangen auf und fi idet die Rück⸗ zablung statt bei der Yireetten her Figronto—

Relells heft. Fisttele Gielefein,

Bie refemn, oder

EÆiliale

bei ker Deesd aer Gank, Kieler in. oder . bei de Gefchüitsfasse der Firma. G elrteld den 7. März 1919. Fielefelder Kehs und gisenit. fabriß Stratmann & Meyer. 3 65 let Gtmäch ligung dir Preuß ichn Re⸗

4tarurg e teilen wit hiatburch auf Grund

deß 8 795 bt Bürgerlichen Geletzbuchs und des Artstelg 8 der Ve orhnung zur Lusführung des Bürgerlichen G serhuch⸗ doch 15. November 1889 der Seng Wies de hem die Genehmigung zur Aug abe wer Schuldner ehr hungen ant her Juka“ his zum Betrage ven 309 094000 16, in Huchffaben Dre pig Mtillio en Mart“ tzur G eite el. tung vun Kreiegäaztägaben. Die Schuldverscheribungen find dem anltcg enden Rusßter augzufertt,en, mlt böchbens 4 59½ jährlich iu verziosen used nach dem sengesetzten Tilgung lan darch Ankaaf oder Verlosung vom Beginn deßz auf die Begehung der Anleitze oter ein te lat r Anleibeteile folgenden Rechnung. iabtes ah, jedoch wicht dor Ablauf von

dret J

109 ch

Jahren nach Frieden gschluß, ja brich mit 1 6 deg Anleibtfapitalz unter Zu— wachs or Zirsen von xen gettlaten

Trelbrir men, h. 2. 430 kg Sick. u. Baumm.

Gew.; 2) 1 Küte CL. W. C enthaltend 1 mit russ. Schrittzttchrn hei). Ideal A. Pot loit Echteibmes hine Jtr. I3 413 mit Wachs tuchh 1ube, Ftasten und Brern, G apfäugerin: Ki karatnn C Cx, Peter burg. Lie weiden hierhon benachzicht gt. lung und Enischeioung erfolgt, auch wenn sie im Termin nicht vertreten sind.

Weriin, den 8 Märt 1919.

Reichs schledgaercht ür Triegswirtfhaft. 180685

Zur Feslsetzung bes Nebrrnahmerrttse: für entetanet⸗n Kriegs be dars:

1II9. A. V. 4980/18: 4750 Bg grüne, trockene, unsottierte, ungeschälte, ferner sortlerte und feucht Weiden kei Wend⸗ lira. Zabern f. G, Deit wellerstr. 26.

75 ö * 16h, S* EC,

ier bend

II e. D. . 5406 / 8: 250 Seck Stearin,

25228 kg Robge richt, gej. W. T., b im Beemer Lager baus . G.. Brem n,

116 A. V. 50 / 19 5 Flzichen Sytrttue., lack (braun), 3,935 kg, 1 Kanifsser Gold- bronje in Lack, l, 475 kg, 1 Kanister Silber= bronje in Lack, 1,5695 kg, bet

——

E

——

Schuld aschteibungen zu silgea. Vie Eat⸗ schärigungen, die auf Gtund ez Reicht, gesttz's vom 28. Februar 1888, benre ffn bie ünter stützung bon Fantiien in den Dirnst eingetretener Mannschatten nach äöedersschluß aug Reichzmitt⸗ln an bie Siedt gezahlt werden sowte die ber Sed:

aus teich, und Staattmitteln gewährten

. 1 . . 2 früheren Eigentümer

dir Obe 1 Hafen. Dafa.

postdtrtkrjon C. 2, Berlin,

116 .

995 k 35. 8 2 9* Mollendo ĩ belien, Hamburg, Käüharinenstr. 1,

A V. 5bi6/ 19: 4 Ballen Pappe, 35ỹ88 bei Cor.

26

Beibitfen iu den aus Fer Anlzihe be—

Ertttenen Zuschüssen zu den Ketegtwwoßl—

fahrtsauggaben sisd kur außt rortntlichen

Tigung der Anlehe zu dern enden. Rorfte bee de Genehmigung wird porke—

haltiicch der Rechte Rrtter ertetlt., Für

te Befr g der Jihaber der Schuld. 6 toird rint Ce währlenturg

18 aat§ nicht üh⸗r om men. Drese Genebmiaugg ift mlt allen An.

Iäiata iin „‚Deutschen Reicht. und Preußi=

schen Staat anzeiger hrkinnt zu machen. Kerlin, den 9. Dezember 1918.

Minisserium Finn iste kum. des Janern. Tr. Breitschend. Sirsch. Vr. Südekum.

Gene h nigmngänrkunde.

M. b. J. V. a. 7367.

M II 1057; J. 12929. Sch.

. b0/o Anleihe von... te 4 us abe.

ze lernen gg pbezirł * Wie s baden. Schuldper! Greibung der Stadt Wietdaden. te Autgabe, Hnchstabe ... Ne. ... über.. 6 Reicht währung. Ausgefertfgt auf Grund rer wit Et—

KBrꝛovinz

mächtigun der Preuß. Reglerung er— tilten Genehmigung der Ministerlen des Innern und der Finonjen vom 9. Pe—

1918 (Demsch 'r Reicht. und

zember Vea arzanzeiger vom

J .

In Gemäß! dem Bezttke⸗ aus chuß ej meglerunags bez kg Wiesbeden genehmigten des Maginratg und der Stadtverordnetendersammlurg dem 20. Februar und 22 Mär 18918 iber Ausnabme einer Anleih⸗ von 30 009009 bekennt sich der Manglstrat der Stadt Wiesbaden. im Namen der Stadtgemeinde durch diese für jeden In haber gültige Schuldverschreibang ju einer settens des Gläubigers unknndbaren Dar—

ld von...... 6, ich: Mark, die mit Projent jährlich zu verzinjen ist.

Die ganz. Schald wird nach dem ge—⸗ nehmigten Tilgunge van durch Ginlösung aug ulosen der Scheldverschretbungen oder durch Ankauf von Schant verschteibungen don dem auf die Beebung der einiel en anteibebettäge foltenden Rechnungtj-hre an, jedech nit vor Ablauf voa 3 Jahren nach Friedensschluß, längstens in ... Jahren getilgt Su dtesem Jweck wird ein Lilgungesteck gebildet, dem jähr⸗ lich wenigstens 1“ Prosent des Anleihe kapitals sowte die Zinsen von den ge— teten Schuldderschteibungen zuzuführen sind. Vie Auslosung geschieht im Monat.. ..... j den Jahreg. Dem

wait rs E 8 Magistrat der S

93. 7 En Beschlusse

Siadt Wier baden bleib! ledoch das Recht vorbehalten, eiae stärkere Ttkgung e ntleten zu lassen, oder euch amtliche nack im Umlauf befiadlichen Schulbperschreihungen auf einmar zu kün— digen. Die burch die perstärkte Tugung erparten Zinsen werden ebenfalls dern. Tilaungestocke zugeführt. Vie ausgeloften und die gekündigten Schul zbemschteibungen werden unter Be- zelchnung ihrer Buch staben, Nummern und Brtlägr, sowte des Ceaming, an dem die Rücksahlung erfolgen soll, öffentlich be⸗ kannt gemacht. Dtese Bekanntmachung erfolgt drei Monate vor dem Zablungs— ermin ii dem Denischen Reicht, un Preußischen Staatzan zei er, im amtlichen Auieiger der Stabt W egbaden und in je einer Zitung in Weasdaden, Frankfurt a. II. unh Berlin. „Wird die Tiaung der Schuld durch Antauf von Schaldverschreibungen be— wirkt, so wird dies unier Angabe des Betrages der angekausten Schulvverschiei⸗ kungen elgbald nach den Antauf in glticher Wetse kekannt gemacht. Geht eines der bezeichneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle von dem Magistrat init Genebmfgung des Regterungep äst. denten zu Wiesbaben ein anderes Bart hestimmt. Bis zu dem Tage, an dem hlernach das Kepttal zu entrichlen ift, wird es in halb— lährlichen Termluen am.. und am. ,, u net mit .... Prolent jahrlich ver— inst.

Dle Ausjablung der Zinsen und det Kapitals erfolat gegrn Rück. abe der

58st? * J 8745 1 5 fäktg s emard nen Jim richie Les v. dies.r 9 1

Sch utd veeechteiang bi

tasse zu Wie b aden ;

Doc' . und z Ba: duch ig der nach bem Giatzitt des Hälligkeitsternnins fol— genden itt. Mit ker jur Empfang name des Kap tal eingereichte Schuld— eezschretvung sind auch die batugebörigen Zi dschetne der späteren Fla keiiztermige furncklirfrn. Fir rie fehlenden Zint scherze wad der Beta; vom Kapltat ab- trio. en.

Der ÄAnspeuch aus dieser Schuldver. schrejung eihscht mit dem Abiauf von 39 Jahren nech dem Rück. ahlungotermin, renn nicht die Schul docischteibung vor dem Ablauf der treißtg Jabie dem Ma— gistczat zer Gluläsung korg leat wird. ifo gt di: Vortucg, so refrjäͤhrt dei Anstznch in zee! Jahten von hen Eade r Vorlegungt frist an. Her Vorle ung steht bit grschtl che Geltendmachung detz At pnuchs auß der Üttunde dleich.

Gel den Ilm ssch nen beträgt Fte Vor— egdungfrtst wer Jahr Sie beginnt für Jlrssckekne mit den Schluß des Jahreg n worlchene ie für die Zatzlang bef immt Zeit eintritt. ö

Das Aufgeßot und die Kra tlogerklätunz abhanden de kommener oder bern ichtete Schn dor schreihungen erfolgt voch Por— schitt der Sz 1003 ff. der Ztvnprozeß— Dtdönung.

Inzsch ine können aufgeboten och für kaftlos erklärt werten. Doch wird dem iäherigtn Jahaher von Zins- schrinen, der den Verlun ver dem Tblauf er verjährigan Votlegungefrist beß dem Marsstiat anzeigt, nack Ablauf Fer Frist der Betrag der an emtldeten Zur zsche ne gen Quittung ausge ahlt werben. Der Anspruch ist ausgeschlessen, wenn der ab- banden gekommene Schein dem Magiftrat zur (finlßsung veig-legt orrr der An— srruch aus dem Schein gerichtlich geltend gemacht worden ift, es sei Kenn, daß bie Vorleaung oeer dir gerichtliche G Itend- machung nach dem Ablauf der Frist er— folgt ist. Der Anspiuch verjährt in rie

Jahren. Sch uldyerschrelbung sind

weder

Mit Hieser halblährliche Zinsscheine bis zum . b .' ausgegeben dle ferneren 3rgicheine werden' füt = siäbrige Zeiträume auen edeben werden. Die Ausgabe einer ne ten iseike von!

Wir szaden oder darch die für den haber testenfrele Vermittlung des.. gear Ablieferung des der älteren Jintz scheinrcihe beige druckten Erntuerungsscheins,

sofern nicht der Inhaber der Schuldver— schreibung bel dem Magistrat der Auz⸗ gabe widersprocken hat.

In vbiesem Falle sowie beim Verlust

eines Eraeutrungèicheirs werden die Zint« schetne dem Inhaber der Schaͤldversichrei⸗ bung ausgehändigt, wenn er die Schuld ve richrtihu ng doctest. Kür die Sicherbeit der hiirdurch ein—⸗ w angenen, Verpflichtungen hastet die Stadt Wiesbaden mit tbrem gesamten Vermögen unt mit ihrer ganzen Steuer 8 **

Wies daden, den . . . . . . . 1918.

(Stad siegel.)

Der Magistrat der Eadt Wieskaben.

(Unteischeisten deg Magsstratadinigenten

und elneß jweiten Magistratemitglieds.) Ausge fertiat:

Eigenbändige Unteischrift des damit

don dem Magiftrate beauftragten Kontroll

beamten.)

7 * .

Prnvinz Rꝛaitrungsßezirk

Heffea NRass au. Mies baden. Zinsschein

.. te Reihe zu der Schuldverschreibung der Stadt Wiesbaden... te Ausgabe, Muchtnahe e tu . . . Prozent Ztusen über w

Der J dab'r dieses Zintzschelns empfängt gegen dessen Röckgade in der Zett vom 1 19... ah die FJtasen de⸗ vorgenannten Schuldverschreibung fär das 11 , ,,,, der Stadihauptkass⸗ zu Wiestaden oder ei, .

Töteanaden, den.. ten 1

(Trockenstempel des Stadtsiegels.) Der Magistrat der Stad Wie sdaden. (Uateescheisten des Magistratsdirigen ter und tines zwesten Ma nnsnratsmitglieds.)

Aus zefeitigt: (Unterschrift des damit von dem Maglstran hegufttaßgten Konnollbeamten).

Der Aaspiuch aus diesem Zinaschein eiluicht mit dem Ablauf von vier Jahren dom Schlasse de; Jadres ab, in dem der Zntanspruch fällig geworden ist, wenn uicht der Zinsschein vor dem Ablauf die ser Filst dem Magistrat zur EGinlösung vor, gelegt wird. Eifel t die Vorlegung, fr dersährt der Anspeuch innerbalb zweler Jahre nach Ablauf der Vorlegungsfriß. Der Voilegung steht die geiichtliche Gel. tend machung des Anspraäͤchs aus der Ur— kunde glelch.

Brovpinz Regierungsbezirk De ssen · Naffau. x tee baden. Erneuerungsschein ür die Zinescheinreihe Nr. . zut Schuld. veischreibung der Stadt Wiegbaden, te Ausgabe, Buchstabe ... Nr. .. sher, . Der Inhaber dieses Schelnsg empfäagt gegen defsen Rücgaße ju der obigei Schuldyerschelbung die .... te Reih von Ziasscheinen für die Zeit vom 1 ten ,, Grnenez unaßschein bit der Stadthauptkasse u Wtesbopen oder butch die für den Inhaber kostenfrete Keimlilung de sofein nicht der In. Schul dberschreibung der Aue⸗ abe bei dem Magtstrat midersprochen hat. In diesem Falle sowle beim Verlust duses Scheins werden die neuen Zine— sch ine mit Erneurrungeschein dem In, babe r der Schuldyer sch e bung gurgehändigt, wern er die Schuldveischreibung dorlegt. Wige bar en, ben . . ien ..... 19. (Trocken stemyel des Stadtsiege lg. Der Matzistrat err tabt Wies6 aden. (Unterschiiften deg Magtstraitzdsrig enten und cines jwelten PMiegistiatsmitglt- de.) A *Egeferttar: (Unterschtist des damit pon dem Maalstrat beauftragten Konttollbeamter.)

K . ! 3 bel

71502 Bel der heufigen Auslosnung von Reutenbriefen der Provinzen Sachsen und Hannover zum E Juli A919 sind folgende Nummern gezogen worden“: H. von 30/0 Rentenkriefen der Bronlnz Sachsen. Buchst. E u BDO , = 6 Nr. 12 41 149 2465 370 414. Bugst G zu E340 Æ Nr. 130 160. Buchst d im 300 M Nr. 64 243 280 353. Ne. 30 39 47 52 55 565. II. von Æoυν Mentenkrfefen ber Brg pinz Fachsen. Buchst. EEK 1u 300 M 6 Stüc Nr. 251 526 711 1020 1029 1035. Bu chst. G te zu 1500 M 16 tüc .. „Buchst. nn zu 300 Æ 3 Sti Nr. 248 307 n. ö

= 6

Buchst. J. zu 75 Nr. 150 170 201 2099. Buchst. HY zu 20 Nr. 21 86 99. EI. non RI OG. Rentenbz iert Urouin Banunrper,. lchst F zu 30690 s Nr. 41 46 178 279 425 522 549. Bucht. G zu 1504 0

6 1

H zu 300 s 1

Y ju 75 s6 2 300.

Buchst. K iu 809 4 Nr. 1412 1951 210 360 4583. EV. von A ν Rentenßriefen

Provinz Hannover. Buchst. FE zu 300 44 1 Nr. 61. Buchst. GG zu L500 ½ 18 .

he,, HFI zu 3209 M 18 T. 248.

Buchst. IJ zu 75 S 281 Nr. 56 76.

Buchst. Ki zu 30 . 5 Rr. 5 15 19 84 133

Die vorbezeichneten Rentenhrtefe werden den Inhabern hiermit zur Einlöfung ge, ündtar. Etzt re erfolgt vom 1. Jul 1319 eb bei den Rentenbßanikaffn in Magdedneg und Berlin oder bet der Bren sischeun Ste ate benz (Se. handlung) ju Berlin B. tz, Markgrafen, traße 358, an den Wochentagen von 3 bis 12 Uhr Vormittags, gegen Quittung ind Einlieferung der Rentenbriese nehst den dazu gehörigen, nicht mehr zahl. baren Zinescheinen nit Erneuerungsschein.

Vom 1. Jult 1919 ab hört die Per sinsung der vorbezeichneten Rentenbriefe auf, und es wird der Wert der etwa nicht mit eingelleferten Zinsscheine bei der Aus. jahlung vom Kapitale in Abzug gebracht.

Ferner werden die Inhaber der folzen, den früher gusgelosten und bereit selt länger als 2? Jahren rückständigen 1) 23 060 NMentenbriefe der Provinz

Sach sen aus dem Fälligkeits termin 2. Januar 1917 Bochst. H Nt. 546, 2) 33 0/ Rentenbriefe der Provlnz HSaunoner aus dem Fälligkeitet rmin 2. Januar 1917 Buchst. J Nr. 43

hierdurch wöiederholt aufgefordert, dieselben bei den obengenannten Kassen einzulösen.

Die Einlieferung ausgeloster Stücke kann auch durch die Post portofrei mit dem Antrage erfolgen, daß der Geldbetrag auf gleichem Wege übermittelt werde. Die Zusendung des Geldes geschieht dann auf Gefahr und Kosten des Empfaͤngerz.

Die ausgelo nen Rentenbriefe verjähren nach 5 41 dea Rentenbanfaesetzez vm 2. Mare 1850 binnen 10 Jahren.

Magdeburg, den 11. Februar 1919.

Tie Direftripn der Rentenbant für die Provinzen Gachsen und Hannoner.

5

(71270 Auslaserng von Schuld- verschreibungen der TZiabe Mainz.

Get der arm J. d. Mig. vorgenommenen Auslosung von Swulnverscheei⸗ argen deg Rn hene H der Stadt WMatnz vom Jahre 16B886 wurden sol— gende Stücke zur Rücklah ung zum Neun— werte am J. Aucust 1818 berufen:

2. Nr. 99 215 258 300 335 396 40

7 472 535 59g7 743 773 882 941 1055

S6 1154 1199 1203 1282 1310 1316 329 1351 1483 1485 und 1495 über fe 200 „, b. Nr. 1736 1789 1821 1831

M 1996 2010 2168 2170 2389 2434 2582 2622 2650 2718 2728 2781 2844

2 3037 3083 3204 3219 3233 3279

3614 3623 3685 3728 3730 3734

3831 und 3833 ber ji 5 O S, Nr. 3919 3925 3980 4001 4072 4116 4244 423659 4164 4584 4815 4689 4693 1705 14847 4908 5019 5135 5169 5174 II und etz über je E900 1.

Die Kartealbe täg- tönnen ron H. Ruznust E9L9 ab agen Rüdgabe der Schuldhersch eibungen nehst Ernege⸗ sungsscheinen und nicht fällen Jiat— schelnen det den auf der Rückseite der Ziasschelnbegen verleichneten Zäblungs— st len in Empfang genommen werden. tzehlende Zn scheine werden an tem aut— üahlenden Kap stalbetrage gekürt. Mie BVerzinsuag ber ausgelosten Schultver— schreibu cen hört mit Ende Jul 1919 auf.

Räckstände aug früh⸗ren Verlosungen: auß 19806 Nr. 190 über 200 , aus 1911 Ne 191 über z00 A, aug 1916 Nr. 115 u d 1054 über je 200 , aus 1917 Nr. 365 712 1492 über jr 200 . Ne. 2145 ü6ber 00 AM, ans 1918 Ytr. 422 75 678 951 über j⸗ 200 A6, Ni. 1686 726 und 1946 über je 500 „6, Nr. 4401 über 1000 4.

Matz. den 7. Februar 1319.

Der Oberbürgermeister.

bedingungen durch freshäntizen nicht in Frage kommm. h Bernburg, den 10. März 1919.

Zint scheinen er olgt hr der Stad baupikafse Teinsch aid be scure the ngen In⸗ b eingungen f wlcht in Frage kommt.

10189] Gewerkschast Bernbur i

zer Kaliwerke, Bernkurg i ÄAnhalt. 2 Wir Leben htermit bekannt, daß wir bie' am J.7. 9 Ibr. e öl en Ter lschulsverschreihun den unten er Anleihe auf Grund des § 3 der Anleihe— akauf festgestellt haben, so daß etae Auslosung

Gewerkichaft Bernburger Kali erk.

80490 Wir gehen

Bernburg, den 16. Matz 1919.

G. werkscheft Größe, Berubrrrg in Kahalt. ; hiermtt bekannt, daß wir ele in 1. 7. d. Ihrt. eln zul? senden

gen ur serer Auleihe auf Grund detäz 5 3 der Anltib⸗—

du ch feeihandizn Rn tauf sesten telt haben, so daß eine Auelosung

cm wert schaft Zröna.

lich e n

ichs anzein

8

**

zelt.

M. =

2. 2

.

Ber Qrngrprrin befragt gierteliährlich O. .

lr Nostanstalten nehmern Kestellnng au; für Gerlin an gas

ala zei genvreks für ven 1 ; 6 Pf., eiuer gespalt. Einbheitszeile 8 Bs. AaßBze'Yrzenm hee, aaf

xen Mænrtigzupreid et Tenerung s Insch lag dna 2 n. G. dba.

den Hostanstalten unn Feitungnuertrieben für Selbstakholet

aach dir Geschäftsstelit SV. 48, Dilhelmstraße 3x.

Einztlnz um mern kâste n 25 HI.

=

stan einer d gespaltenen &M

Anz etgen nim nt aut

e Rete ft oste le See Reicht and

Ceslin w. 43, KÆailial teak Res.

22 *

Reichsbankgirokonto.

Berlin, Sonnabend, den 15. März, Abends.

Postscheckkꝛouto: Berlin 41324. 1H9S9IIꝙ.

Inhalt des amtlichen Teiles. Deuisches Reich.

zelanntmechung, betreffend den Tarifvertrag zur Regelung der

Lohn- und Arbeits bedingungen in der Rheinischen Schwemm⸗ seinindustrie.

gelanntmachung, betreffend den Geschäfts verkehr der Reichs—⸗ hauptbant᷑. .

HJekanntmachung, betreffend M hraucher von mindestens 10 im April 1919.

Jufhebungen von Handelsverboten. Handelsverbote.

eldeyflicht für gewerbliche Ver— t Kohle, Koks und HBrikens

Preuszen. Emmtunungen und sonstige Personalveränderungen. cceuntmachung, betreffend die Einlösung der am 1. Amit dz: lälligen Zingscheine ber preußischen Staatsschuld und der JReichsschund sowie der Zinsen der Staatsschuldbuch- und jeichsschuldbuchforderungen. Lufhebungen von Handels verboten. Handelsverbote.

Amtliches. Deutsches Reich.

Berz n ni i ach und.

Der Verein zur Wahrung mirtschaftlicher Interessen der Rheinischen Himsindustrie Neuwied, der Zentralverband christ⸗ n- und Steinarheiter und der Verband der Fabrik— nnheller Deuischlan da haben beantragt, den am 31. Januar 1919 zwischen ihnen abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung zerLohn- und Arbeitsbedingungen in der Rheinischen Schwemm steinindustrie gemäß 8 2 der Verordnung über Tarisyerträge, Arbeiter⸗ und Angestelltenausschüsse und Schlichtung von Arbeite streitigkeiten vom 23. Dezember 1918 Reichs- Gesetzbl. S. 1456) für allgemein verbinolich zu erllären. GCiswendungen gegen diesen Antag können bis zum 27. März ih erhoben werden und sind an dos Reichsarbelte ministerium n Berlin, Laisensttaße 33 / 34, zu richten. .

Berlin, den 8s. März 1919.

Der Reichsarbeitsminister. Hauer.

Bekanntmachung.

Vom Montag, dem 17. März d. J. ab sind die seichsbankauptkasse, das Girokontor und das Lombarhtohtor der Jieichshauptbar.'k nur von 81 bis 1Uhr für den Ver kehr geöffnet. Nachmittagtz bleiben diese Büros und Kassen ge— schlossen. Berlin, den 13. März 1919. Reichs bankdirektorium. Havenste in. Bud ezies.

eg nn m a ch un g betreffend Meldepflicht für gewerbliche Verbraucher von mindestens jo t Kohle, Kots und Briketts

monatlich im April 1919. Auf Grund der §S§ 1, 2, 6 der Verordnung lber Regelung des Verkehrs mit Kohle vom 21 Februar 1917, der 1, 2, 3 und 5. der Verordnung über Aue kunfispflicht vam jz. Ihli i917 und der S5 1,7 der Pekanntmachung iber bie Bestellung eines Reichs kommissars für die Kohlen⸗ verteilung nom 28. Februar 1917 wird bestimmt:

5 Meldepflicht und Zeitpunkt der Meldung. ö

. Brennstoffe dürfen im Mai nur bezogen werden, wenn der gewerbliche Verbraucher bezüglich dieser Brennsteffe den . der borliegénden Betanntmachung über die Meldepflicht im Apri pünktlich nach aekommen ist. ö ö

J. Brennftoffe dürfen' im Mai an einen, meldepflichtigen Ver⸗ raucher unmittelbar oder mittelbar nur abgegeben werden, ö sieferer (Händler) im April die ordnungsmäßige Meldetarte sür diese Hrennstzsffe vorgelegen hat. ö

3 ) ;. * 28 . ö. 7 Bora 8 ; 2 3. Meldungen über Kohlenverbrauch und , , i, . der jeit vom J. big spätestens 5. April 1919 erneut zu erstaiten.

1. In jedem Monat darf nur eine ein ige Melbung eifolgen:

vegen ker Meldung von Aushilfslieferungen siehe 8 Jar

52. Meldepflichtige . ö 1. Zur allmonatlichen Meldung verpflichtet sind alle Hewerh, ie. Lehrer tir gd und juristische Personen), ,, ö. hte urchschnitt oder bei nicht dauernd mit Kohle um, arbeitenden

831

im Landabsatz beziehen. Brennstoffzufuhr gesperrt ist oder die infolge von Kürzung oder frei— williger Einschränkung ]

10 1 monatlich verbrauchen, 19ä1tz bis 30. Juni 1917 aber mindestens 10 1 monatlich verbraucht

haben (siehe S 39). staaten, Kommunen, öffentlich rechtlichen Körperschaften und Ver— bände .

. bahnen) sind meldepflichtig.

auf die Höhe de

mindestens 10 t.

Meldepflichtig sind auch Betriebe, denen die

ihrer Brennstoffzufuhr zurzeit weniger als im Durchschnitt des Jahres 1. Juli

Auch die Betriebe des Reichs, der Bundes—

(z. B. Gasanstalten, Gewehrfabriken, Werften, Straßen

2. Der Meldepflicht unterliegen nicht, und zwar ohne Räcksicht

des Verbrauchs:

a) die Staatseisenbahnen;

L) die Reichsmarine für ihre Bunkerkohlen;

c) die Heeresbetriebe, soweit der Bedarf durch Intendanturen beschafft wird;

d) Schiffsbesitzer für ihren Bedarf an Bunkerkohle Schiffsraumheizungskohle“);

«) Zechenbesitzer, soweit sie selbst erzeugte Kohlen, Koks und Briketts als Deputatkohle und zur Aufrecht erhallung ihres Grubenbetriebes (Zechenselbstverbrauch) oder um Betriebe eigener Kokereien (mit oder ohne Nebenproduktenanlagen) oder Britettfabriken ver— wenden (verloten, rea), wenn diese Werke in un— mittelbarem Anschluß an die deinselben Zechenbesitzer ge— hörige Zechenanlage errichtet sind: die landwirtschaftlichen Nebenbetriebe, d. h. solche Betriebe, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einem land— wirtschaftlichen Betriebe von dessen Inhaber geführt werden, soweit sie nicht Gegenstand eines selbständigen ge— werblichen Unternehmens sind;

Schlachthöfe, Gastwirtschaften, Gasthöfe, Badeanstalten, Warenhäuser, Ladengeschäfte, Kranken häuser, Strafanstalten und ähnliche Betriebe, ferner Bäckereien, Schlächtereien, soweit sie dem Bedarf der in, der Gemeinde wohnenden oder sich vorübergehend aufhaltenden Bevölkerung dienen.

3. Oh hiernach ein Verbraucher neidepflichtig ist, bestimmt im Zweifelsfalle zunächst die für den Sitz des Betriebes zuständige Kriegsamtstelle bezw. die au ihre Stelle getretene Zivilverwaltungt⸗ stelle. Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung kann über die Meldepflicht abweichend von dieser Bestimmung entscheiden.

55. Inhalt Meldung. 1. Die Angaben haben in Tonnen 1000 kg zu erfolgen und sind unter genauer Adressenangabe des Lieferers oker der Lieferer nach Art (Steinkohle, Steinkohlenbrikerts, Braunkohle, Braun kohlenbritetts, Zechenkoks und Gasloks), Herkunst nach Gebieten der Amtlichen Ver⸗ feilungsstellen, mit der genguen Bezeichnung gemäß § 6 6. B. Ge⸗ biete rechts der Elbe, Sachsen, Ruhrgebiet usw.) und Sorten Fert⸗ Mager⸗, Förder, Stück,, Nuß, Staub-, Schlammkohle bezw. Grob, Nuff, Perlkoks, Koksgries usw.) zu trennen. Weiter sind zu melden: a) Transportatit der im Vormonat bezogenen Mengen slsiehe Abs. 2), b) Bestand am Ansang des Vormonats, e Zufuhr im Vormonat, . d Bestand zu Beginn des laufenden Monats, e) Verbrauch im Vormonat, . . f voraussichtlicher Bedarf für den folgenden Monat ssiehe Abs. 3. 2. Die Trantportart ist in Spalte 3a zu melden durch, die im folgenden in Anführungszeichen angegebenen Abkürzungen, bei Bezug fuhrenweise ab Zeche: „Landabsaß“; ö durch Fuhßrwert vom Platzhändler oder dem Aushelfenden: „Platz“: mit der Vollbahn ab Zeche: „Bahn“. mit der Klein- oder Straßenbahn: „Kleinbahn“: mit der Vollbahn ab Schiff: „Umschlag“; . . auf der Vollbahn mittels eigener Wagen: „Pendelmggen“; mit dem Schiff bezw. Schiff und Kleinbabn: „Schiff durch Ketten-, Seilbahn, ,. und. onstige Transportanlagen unmittelbar ab Grube: „Eigentr.“. (. Erfolgte die Lieferung auf verschiedene Transportarten, so ist dies für die betr. Teilmengen getrennt anzugeben. 3. Als Monatsbedarf (Spalte 9 der Meldekarte) ist anzugeben die an sich zur Führung des Betriebs benötigte Brennsto fm ug. gleichgültig, dieselbe aus dem etwa vorhandenen Bestand hter auß neuen Lieferungen gedeckt werden soll. Etwaige Liefer— rückstände dürfen nicht in die Berarfsanmeldung eingestellt werden. Betriebe, die lant amtlicher Verfügung von der Belieferung ganz ausgeschlossen sind, haben alz Bedarf Null anzugeben; solche, die von der Belieferung Über eine bestimmte. Brennstoffmenge oder, (quote hinaus ausgeschlossen sind, haben nur diese als Bedarf anzumelden. 1. Der Bestand ist nicht nur auf Grund buchmäßiger Errechnung, sondern katsächlicher Feststellung zu melden.

Au shilfslieferungen.

sowie

den

eigene

ob

§ 3a.

1. Wenn Brennstoff im März von einem Lie der in der Februarmeldetarte als Lieferer diefes angegeben worden war, so ist diese Lieferung rot zu unterstreichen. Besondere lieferungen sind nicht zulässig.

2 Wenn ein Verbraucher im o n, . Brennsfoffe abgegben hat, ohne sie, ir gleichen zuerhalten, so sind die nicht zurückerhaltenen Mengen, gefamt 10 t oder mehr . in den Spalten am zu melden. Die Mengen dür Verbrauch verrechnet werden. Die die Rückgabe entlichener Brennstoffe.

Monat zurück

Lieferer bezegen wurde, Brennstofts nicht in der Aprilmeldekarte Meldekarten für die Aushilfs—

aus Bestand oder Zufuhr

0 ; Amtliche Verteilungs sofern sie ins⸗ bergbau in Cöin, Unter Sachsenhausen 5/7.

Fuße der Karte

en nicht etwa vorweg abgesetzt oder als Diese Meldung bezieht sich auch auf

3. Der Empfänger oder Rückempfänger der in 3a“ behan- delten Lieferungen hat diese gemäß § 34 im Hauptteil der Karte rot unterstrichen zu melden.

Angaben.

§S 4. Nachprüfung der

Der Meldepflichtige hat fortlaufend über Zufithr und Verbrauch an Brennstoffen nach Ärt, Herkunftsgebiet und Sorte in solcher Weise Buch zu führen, daß ein Vergleich der Buchungen mit den Beständen jederzeit möglich ist.

JI. Meldungen sind zu erstatten: 1. an den Reichskommissar für die Kohlenverteilung in Berlin; 2. an die für den Betriebsort des Meldepflichtigen zuständige Kriegsamtstelle bezw. die an deren Stelle getretene Zivilverwaltungs— stelle; 3. an die unter Berücksichtigung der Herkunft der melde— pflichtigen Brennstoffe zuständige Amtliche Verieilungsstelle (siehe 3 6). Bestellt der Meldepflichtige Brennstoffe aus den Gebieten mehrerer Amilicher Verteilungsstellen, so sind an alle diese Amtlichen Verteilungsstellen Meldelarten eigzusenden; 4. an den Lieferer des Meldepflichtigen. Bestellt der Melde pflichtige bei mehreren Lieferern, so ist an jeden Lieferer eine besondere Meldekarte zu richten. Bestellt er bei einem Lieferer Brennstoffe aus mehreren Herkunftsgebieten, so hat er diesem Lieferer so viel Karten einzureichen, wie Herkunftsgebiete in Frage kommen. Für die von einem in Auslande wohnenden Lieferer unmittelbar bezog⸗nen böhmischen Kohlen sind die Meldekarten nicht an den ausländischen Lieferer, sondern (soweit es sich um nicht in Bavern gelegene Be— triebe handelt) an den Kohlenausgleich Dresden (siehe § 6, Ziffer 7) zu senden, und zwar mit der Ausschrift: „Auslandskohle'. Für Be— triebe, die in Bayern liegen, sind diese Meldekarten mit derselben Aufschrift an die Amtliche Verteilungsstelle München (8 6*) zu senden. Außerdem ist eine besondere. fünfte Meldekarte mit der Aufschrit „Auslandstohle“ an den Kohlendausgleich Dresden von denjen gen Verbrauchern zu senden, die nicht in Bayern ihre Verbrauchsstelle haben und böhmische Kohle, sei es allein oder neben deutjcher Kohle, von einem deutschen Lieferer beziehen. II. Außerdem haben Meldepflichtige, deren Verbrauchsstelle im Absatzgebiet der Rheinischen Kohlenhandels⸗ und Reedereigesellschaft liegt, eine besondere Meldekarte an den „Kohlenausgleich Mannheim“ (siehe auch 5 6, Sa) zu senden, auch wenn sie keine Produkte der Fiheinischen Kohlenhandels⸗ und Reedereigesellschaft verwenden. Diese besondere, fünfte Meldekarte ist in den Meldekartenheften ent halten, die bei den betreffenden süddeutschen Kriegsamtstellen bezw. den an ihre Stelle getretenen Zivilverwaltungsstellen oder ihren Unterstellen erhältlich sind. III. Sämtliche Meldekarten sind gleichlautend auszufüllen. Auch wenn mehrere Karten an verschiedene Amtliche Verteilungsstellen oder verschiedene Lieferer zu richten sind. nüssen sämtliche Karten in allen Teilen genau gleich lauten. Dies bezécht sich auch auf die Bezeich— nung der Sorten und Mengen und die Namen der Lieferer. IV. Für Gaskoks ist die unter Absatz 1 Ziffer 3 genannte, an die Amtliche Verteilungsstelle zu richtende Meldekarte an die Adresse: „Gaskoksabteilung, Berlin W. 62, Kurfürstenstr. 117“ zu senden. § 6. Amtliche Verteilungsstellen. Amtliche Verteilungsstellen sind: 1. Fär Steinkohle“) aus Ober- und Niederschlesien: Amtliche Verteilungsstelle für schlesische Steinkohle in Berlin W. 8, Unter den Linden 32.

2. Für Ruhrkohle ): k . Amtliche Verteilungsstelle für Ruhrkohle, Essen,

ö Frau Bertha Kruppstraße 4.

3. Für Steinkohle *) aus dem Aachener Revier: . Amtliche Verteilungsstelle für die Steintohlengruben des Aachener Reviers in Kohlscheid (Bez. Aachen).

4. Für die Steinkohle) aus dem Saarrevier, Lothringen und

der bayerischen Pfalz: Amtliche Koblenverteilungsstelle für Saarbrücken 3, Kaiserstr. 271.

5. Für die Braunkohle ) aus dem Gebiet rechts der Elbe mit Ausnahme von sächsischer Braunkohle n):

Amtliche Verteilungsstelle für die Braunkohlenwerke rechts der Elbe in Berlin NW. 7, Unter den Linden 39.

6. Für die mitteldeutsche Braunkohle) (links der Elbe), mit Ausnahme der unter 7 genannten:

Amtliche Verteilungsstelle ür den mitteldeutschen Braun— kohlenbergbau in Halle a. S., Magdeburgerstr. 66.

7. Für Braunkohle) aus den Freistaaten Sachsen und Sachsen— Altenburg, sowie für böhmische, nach Deutschland (außer Bayern) eingeführte Kohle und für sächsische Steinkohle):

Kohlenausgleich Dresden, Linienkommandantur E, Dresden.

8. Für 1heinische Brauykehlei) und Braunkohle aus dem Dill gebiet, dem Westerwald und dem Freistaat Hessen: ür den rhein.

6

Saarrevier in

stelle für Braunkohlen⸗

Za. Für Braunkohle aus dem Dillgebiet, dem Westerwald und

dem Freistaat Hessen: ; ; e. 66 Kohlenausgleich Mannheim, Parkring 27s29, Erdgeschoß.

) Auch Steinkohlenbriketts, Schlammkohle und Koks.

Betrseben im Durchschnitt der Betriebsmonat l6 100 k = 26 Ztr.) monatlich verbrau

chen, auch wenn sie

iherdurch nicht berührt.

) Die Meldepflicht gegenüber der zuständigen Bunkerkohlenstelle wird

F) Auch Braunkohlenbritetts, Naßpreßsteine und Grudekoks.