* Kanalen, fur Kleinwohnungabauka, Kurt verlun,
c und Stempel zu beschaffen Die Schuldverschreibungen find mit jährlich 4 vom
Hundert, fällig in halbsährlichen Raten von 1. Npril und 1. Oktober jeden Jahres, zu verzinsen, nach dem Muster der seithen igen Schulbverschrelbungen der Stadt Gießen ang—⸗ zufentigen und wie folgt zu bezeichnen: Neihe TX Stũck N'̃r. 1— 109 — 10h zu dog = 191 — 700 — 60) , 2009 , ol = 2200 — 1500 „ 16569 e 20l - 3400 — 1200 , 500 , — 665 9906 * 3i0ol— 5806 — 400, 3606, = 1266605 3801-4200 — 400 kö S0 000 „ 200 zu 41000000 Die Anleihe ist nach dem festgesetzten Tilgunge plan durch
509 069 6 1205096, 13500 000
Rückkauf oder Verlosung vom 1. Juli 1921 ab jährlich mit
Un vom Hundert des Kapltals unter Inwachs der Ziusen von den getilgien Schuldyerschreibungen zu tilgen. Ber Stadt bleibt das Recht vor bebalien, om genannten Zeltpunkt ab auch eine verstärkte Tilgung eintreten zu lassen oder die ganze Anleihe auf einmal zurückzuzahlen.
Voꝛrstehende Genehmigung wird vorhehaltlich der Rechte Dritter erteilt. Die Befriedigung der Johaber der Schuld— verschreibungen wird vom Staate nicht gewährleistet.
Darmstadt, den 27. Februar 1919.
Hessisches Staataminislerlum. Ulrich.
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Bekanntmachung. Die Zwangsverwaltung über die hritische William Greayer in Hamburg ist aufgehoben. Hamburg, den 13. März 1919. Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Sthamer.
Firma
Preußen. Mintsterium für Handel und Gewerbe.
Bei dem Berggewerbegericht in Dortmund ist der Berg⸗ inspektor Schulz in Dortmund zum Stelloertreter des Vor— sitzenden unter gleichzeitiger Betrauung mit dem stelloertretenden . der Kammer Dortmund II dieses Gerichts ernannt worden.
Ministerium des Innern.
Der Geheime Oberregierungsrat und vortragende Rat im Ministerium für Landwirtschsft, Domänen und Fo sien Eagert ist an Stelle des auf seinen Antrag von dem Neben⸗ amte enthundenen M nisterialdirektors Dr. Ahicht zum Mit⸗ gliede der Prüsungskommission für höhere Verwaltungsbeamle ernannt warden.
Der Landr t, Geheimer Reoierungsrat von Gottberg aut Krossen a. O. ist seitens der Preußischen Regierung zum Negterungsrat ernannt.
Der Kreis assistenz arzt Dr. Klimm in Freystadt (Niederschl.) ist zum Kreie arzt in Neusalz a. O. ernannt worden.
Justizministerium. Der Rechtsanwalt Karl Schmidt in Bleicherode ist zum
Notar für den Hezirk des Oherlandesgerichts m Naumburg o. S. mit Anweisung seines Amtssitzes in Bleicherode ernannt
worden.
AWinisterium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Die Oberförsterstelle Axstedt in Hagen b. Bremen, Regierungsbezirk Stade, ist zum 1. Mai i9gig zu besetzen. Bewerbungen müssen bis 12. April 199 eingehen. Ferner sind die Oberförsterstellen Nikolgiken im Regierungsbezirk Allenstein, Schulitz im Regierungsbezirk Bromberg und Trittau im Regierungsbezirk Schleswig zum 1. Juni 1919 zu besetzen. Bewerbungen müssen his zum 20 April 1919 eingehen. Die Oberförsterstellen Ru dschannuy im Regierungs⸗ bezirl Allenstein, Czersk im Regierungsbeziuk Marienwerder und Wodek im Regierungabezirk Bromberg sind zum 1. Jult 1919 zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 1. Mai 1919 eingehen.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Der Regterungsbaumeister des Maschinenbaufachs Ver⸗ bücheln, bisher in Dormund, ist als Abnahmebeamter nach Gssen versetzt.
Der Regierung baumeister des Maschinenbaufachs Ritter und Edler von Keßler, hisher bei der Eisenbahndirektion in Posen, ist dem Ministerinm der öffentlichen Arbeiten zur Ve— schäftigung bei den Eisenbahnabteilungen überwiesen.
Ministerium für Wissenschaft, Kun st und Volksbildung.
Der higsherige außerordentliche Professor in der theolo⸗ ischen Fakultät der Universifät in Greifswald D. Gingen⸗ (i. ist zum ordentlichen Professor in derselben Fakultät und Dr. Paul Lensch Professor in der philosophischen Fakultät Universität iu Berlin ernannt worden.
in , , , zum außerordentlichen er Friedrich ⸗Wilhelms⸗
Akademie der Künste zu Berlin.
Bekanntmachung.
Die in der Genossenschaft der ordentlichen Mitglieder der n nn der Künste, Sekiion für die bildenden Künste, erfolgte a der Maler, Proftssor Lovitz Corinth,. Berlin, Franz Gich⸗ horst, Berlin, Prosessor Ulrich Hübner, Berlin, Willh Jaeckel, Bersin, Meichior echter, Berlin, Hans Purrmann, Birlin; der Bildhauer, krof ger Georg Kolbe, Berlin, Wilhelm Lehm bruch Berlin, , Fanz Metzner, Berlin, Professst JMef Rauch, Berlin;
.
der Architekten Friß Bräun ing, Berlin, Profefsar Bruns Vaul, Berlin; der Graphiker, Professor Crust Moritz Geyger, Berlin, ö Käthe Kollwitz, Berlin; der Maler, Professor Hugo Freiherr von Habermann, München, Professor Ludwig von Hofmann, Dresden, Brofessor Leopold Graf von Kalckteuth, Eddelsen, Prof sser Albert von Keller,. München, Professor Dr. Wilhelm Steinhanusen, Frankfurt a. M, Pro⸗ fessor Robert Sterl, Dresden; der Bildhauer Ernst Barlach, Gustrow iM, Professor Theodor non Gosen, Breslau, Professor Hermann Hahn, München; der Architekten, Prosessor Paul Bonatz, Stuttgart, Professor Dr Theodor Fischer, München; des Graphikers, Professor Heinrich Wolff, Königsberg i. Pr. zu ordentlichen Mitgliedern der Akademie der Künste, Sektion fär die bildenden Künste, sowie der Mustier, Prolessor Baul Juon, Berlin, Emil N. Frei herin von Reznicek, Berlin. Jean Louis Niesdé, Dres den, Professor Friedrich Klo se, München, Dr. Otto Neitzel, Cöln, Professor Dr. Hantz Pfitzner, z. Zt. München, Professor Arnold Mendels sohn, Darmstabt, zu ordentlichen Mitgliedern der Akademie der Künste, Sektion für Musik, ist vom Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung bestät gt worden. Berlin, den 17. März 1919. Der Präsident: Ludwig Manzel.
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Bekanntmachung.
Die Reichsstelle für Gemüse und Obst hat in Abänderung meiner Vekanntmachung vom 22. F bruar 1919 (Reichs⸗ anzeiger Ne. 46) den Erzeugerpreis für Kohlrabi ohne Laub mit Wirkung vom 20. März 1919 ab auf M 12, — für den Zentner erhöht.
Berlin, den 17. März 1919.
Der Vorsitzende der Staatlichen Verteilungsstelle für Groß Berlin. J. V.: Dr. Vollbach.
Bekanntmachung.
— Den Eheleuten Robert Obler, Cösln, Gr. Witschgasse Nr. 20, wird auf Grund der Bundesratsverordnung vom 253. Sep— tember 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, der Handel mit Nahrungsmitteln jeglicher Art, namentlich mit Gemüse, Ob st und Südfrüchten, un ter ag t. — Die Kosten dieser Veröffentlichung haben die Eheleute Ohler zu tragen.
Cöln, den 19. März 1919. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Bill stein.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 16 der Preuß schen Gesetzsammilung enthält unter:
Nr. 11 749 eine Vrrordnung wellen Anzerung des Ge⸗ setz's, bet effend die Besörderung deutscher Ausiedlungen in den Provinzen Westpr ußen und PRosen, vom 23. April 1886 (Ge⸗ setzamml S. 131) in der Fassung des Gesstzes über Maß— vahmen zur Siä kung des Dentschtums in den Pravinzen Westpreußen und Posen vem 20. Mäiz 1908 (Gesetzsamml. S. 29), vom 12. Marz 1919
Berlin W. 9, den 17. März 1919.
Gesetzsammlungs amt. Krüe r.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Prenßen. Berlin, 18. März 1919.
In der am 17. März 1919 unter dem Vorsitz des Ver⸗ treters des Ministerpräsidenten, Reichsministers der Finanzen Schiffer abgehaltenen Vollsitzung des Staatenautz—⸗ schusses wurde dem Entwurf eines Gesetzes über den Eintritt Wülltemberas in die Biersteuergemeinschaft sowie den Ent— würfen, betreffend die vorläufige Regelung des Reichshauszw⸗ halts und des Haushalts der Schutzgebiete für das Nechnungs⸗ jahr 1919, betreffend die Feststellung einetz vierten Nachtragtz zum Reichshaushaltsplane für das Rechnunge jahr 1918 und dem Entwurf eines Gesetzes über die Besteuerung der Reichs⸗ bank für das Jahr 1918, zugestimmt.
Dem Sitzungsbericht der Waffenstillstands⸗ kommission in Spaa vom 16. März entnimmt „Wolffs Telegr aphenbüro“ folgende Mitteilungen:
Der General von Ham mexrstein richtete an die Alliierten das Ersuchen, daß nunmehr nach Abschluß des Abkommens in Brüssel die in Rotterdam lagernden Lebensmittel von dort auf de m Seewege nach Hamburg, Stettin Warnemünde, Rostock und Wismar befördert werden können, weil die gegenwärtige Lage des deutschen Transportwesens eine Beförderung zu Lande zum Teil unmöglich mache. l
Der amerikanische Vertreter teilte mit, daß am 20. März un⸗ gefähr 20900 deutsche Sanitätspersonen von Tours in einem Sonderzuge nach Lim . abgehen werden.
Der deutsche Vorsitzenze ersuchle die Alllierten um Aufklärung über volnisch-russische Verhandlungen, die nach einem Funkspruch Tichitscherins vom 12. März der Unterhändler Wiens— kowski im Auftrage der polnischen Regierung mit den russischen Bosschewisten führt. .
ie Reguisiti onen von Kartoffeln im Kreise Meisenheim, gegen die deutscherseits proiestiert worden war, sind, wie der General Nudant erklärte, eingestellt worden.
Der General Nudant teilte in einer Note mit. daß Marschall ö vorbehaltlich der Zustimmung des kommandierenden englischen
dmirals in der Ostsee, zum Zwecke der Lebensmittel versorgung der deutlschen Truppen in Windau die a, , f ff ahnt zwischen Libau und Windau zuläßt.
Wie die en lische Kommission mitteille, bestebt kein Einfuhr berbot für Rohmaterial in das von den englischen Truppen besetzie deutsch Gebiet. Ausfuhrerlaubnisgesuche aus der englischen Sone nach dem unbesetzten QDeutsch⸗ land sind an die Wirtschaftsabteilung der englischen Besatzungs⸗ behörde in Cölg zu richten. . ö
Da es wöederholt vorkommt, daß französische Behörden
in den Reichslanden sich gegenüber
6 . 426 ö * 53 J ; ĩ . , Q Q ä„/ ä
entlaffenen deutschen j
Offüieren wöärdeleg beneßmean und fie in der ungebarigsten Welse baschlap fen, er bob Mie — * onrmisfiaa Peschwerde ber dan Ber balten der famßstschen Bebinden. S wurde daran ba ger e. daß sich in Gegensar zu dem Vergehen der Franzesen funesisch Infanterie, welche vie Dffiiere bewachte, sebr ar fiandig benahm.
In der Geschäftsstelle des Auswärtigen Amts für die Frledensverhandlungen fand gestern eine interne Besprechung zwischen den Vertretern der beteiligten Reichsbehörden und der an den Friedensverhandlungen am Verhandlunasort teilnehmenden Sachverständigen über Wirt⸗ schaftsfrag en statt. Laut Bericht des, Wolffschen Telegraphen⸗ büros“ hielt der Unterstaatssekretär des Neichswirtschafls⸗ ministeriums von Moellendorff einen längeren Vortrag über die der deutschen Volkaswirtschaft in den nächsten Jahren beborstehenden Aufgaben und deren von dem jetzigen Reichs⸗ wirtschafisminister geplante Lsung. Er betonte dabei, daß das völkische Selhstbenimmunggrecht auch das wirtschaftliche Selbsibestimmungsrecht einschließen müsse. Bei der nachfolgen⸗ den Besprechung wurden insbesondere die Fragen Ein⸗ und Ausfuhrverbot sowie die Devisenordnung und verwandte Wiri⸗ schaftsprohleme eingehend erörtert.
— ——
Laut Meldung des „Wolffschen Telegrophenbüros“ sollen die Dampfer „Kaiserin Auguna Viktoria“, „Cieveland“, „Vatrizia“, „Graf Waldersee“, „Prätoria“, „Kap Finisterre“, „Kigoma“ und „Prinzessin“ noch diese Woche den Hamburger Hafen zwecks Ueberführung von Lebensmitteln nach Deutschland verlassen. Der Riesendampfer Jwyeratez“ kann erst nach erfolgter Baggerung in das Dock der Valkan⸗ Werke zur Ueberholung gebracht werden. Er wird dann später ausfahren. Die Seeleute machen ihre Ausmusterung von der bindenden Zusage abhängig, daß fie nicht von Bord entfernt werden.
Einer Reutermeldung aus Paris zufolge sind im Hinblick auf die Lieferung der ersten 270 000 Tonnen Lebeng⸗ mittel von den verschiedenen alliierten Regierungen als sofort lieferbar angegeben worden: Von der britischen Regie⸗ rung 30 000 Tonnen Speck, 10 000 Tonnen konbensierte Milch, 20 000 Tonnen Pflanzenöl, 2000 Tonnen Margarine, 2000 Tonnen Braten fett 35 000 Tonnen Reis, 50 000 Tonnen Rangoon⸗Bohnen, 15 000 Tonnen Hafermehl 10 090 Tonnen Gersten- und Roggenmehl; von der französischen Regierung: Kabeljau, Maniokamehl, und 50 000 Tonnen Palmkerne, die schätzuagsweise 18 009 Tonnen Pumöl enthalten; von Vgr⸗ räten der amerikanischen Karngesellschaft in Europa 40 000 Tonnen Weizenmehl, 20 000 Tonnen andere Mehlsorten und 30 000 Tonnen Roggen.
Durch Verorbnung vom 14 Januar 1919 ist bie Zen⸗ tralisation der Einfuhr für frisches Gemßse und frisches Obst zunächst für die Zen vom 1. April bis 1. September aufgehoben worden, d. h die an die Grenze gelangenden Sendungen dieser Waren unterliegen nicht mehr dem Anhotszwang und dem Beschlagnahmerecht durch die Reichsstelle für Gemüse und Obst. Der Handel wird daher nun wieher die Möglichkeit haben, selbständig im Ausland feisches Gemüse und frisches Ohst einzukaufen und nach Deutsch⸗ land einzuführen. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, ge⸗ stattet die finanzielle Lage des Reichs aber nicht eine unbe⸗ schränkte und unkontrollterte Einfuhr mit Rücksicht auf die
Veipflichtungen die daraus dem Ausl ind gegenüber erwachsen.
Die nötige Kontrolle wird dadurch ausgeübt, daß nach wie vor zu jeder Einfuhr eigne Einfuhrbewilliaung und eine Einkauf⸗ genehmigung des Reichsbaakdireltoriums erforderlich ist. Die Natur der hier fraglichen Waren, vor allen Dingen ihre leichte Verderblichkeit, dann aber auch der Umstand, daß die immerhin nur beschrankte, zur Einfuhr zuzulassende Menge nur im Zusammenhange mit der inländischen Gemüseversorgung einn andfrei verteilt werden kann, er⸗ fordert eine besonde s einfache, rasche und sachverständige Behandlung der Einfuhranträge. Die zuständigen Stellen sind daher übereingekommen, die Verteilung der von der Reichsfinanzverwaltung bewilligten Einfuhrkontingente im Rahmen bestimmter von der Reichsstelle fär Gemüse und Obst festgelegter Richtlinien dieser zu übertragen, bei der hierfür eine besondere Stelle eingerichtet wird. Diese wird sich hierbei der Landes-, Provinzial⸗ und Bezirksstellen für Gemüse und Obst bedienen und sie jeweils mit ent⸗ sprechender Anweisung darüher versehen, daß die Anträge im gegebenen Zeitpunkt berücksichtigt werden können. Alle Anträge sind daher seitens des Handels bei der für ihn zuständigen Landes⸗, Provinzial⸗ oder Bezirks stelle einzu⸗ reichen, und zwar unter Angabe von Menge, Art und Wert der Ware, Herkunftaland, Empfänger und Grenzüherwachunns⸗ platz sowie der Ait, in der die Bezahlung der Ware erfolgen soll Den Anträgen sind in dreifacher Aue fertigen die gehörig ausgefüllten, bei den Handelskammern erhältlichen Vordrucke für Einkaufsgenehmigungen beizufügen. Die Landes⸗, Provinzial⸗ und Keziiksstellen werden im Rahmen der ihnen gegebenen Richtlinien Einfuhrscheine der Reichsstelle für Gemüse und Obst nach einem besonderen vereinfachten Verfahren erteilen und die Einkaufsgenehnmi⸗ aung vermilteln. Der Reichs kommissar für Aus⸗ und Ein⸗ fuhrbewilligung wird die Zollämter ermächtigen, auf Grund oben erwähnter Einfuhrscheine die Einfuhr von Frischgemüse und Fiischobst ohne besondere Einfuhrbewilligung des Reichs⸗ kommissars zuzulassen. Es wird schon jetzt bemerkt, daß das Reichsbankdirektorium nur in sehr beschränftem Umfange in der Lage sein wird, Devisen für den Einkauf zur Verfügung zu stellen. Der Handel wird daher darauf angewiesen sein, sich langftistige Kredite zu verschaffen dergestalt, daß die Waren nur zu einem geringen Teile mit Devisen bezahlt werden, im übrigen aber ein mindestens 6 Monate vom Tage der Ein⸗ fuhr ab laufender Kredit in ausläudischer Währung eingercumt werden muß. ; .
Wie „Wolffs Telegraphenbürs“ mitteilt, herrscht vꝛr= schiedentlich Untlarheit darüber, wie die aus Elsaß Lothringen vertriebenen Per sonen, denen auf Grund des 1. Buchs der Reichs versicherungtzordnung bisher von der Landeg erfichẽ ringe antalt Elfaß⸗Lothringen Inpaliden⸗, iter? und Hinte rbliebenenrenten gezählt wurden, in den Welter—⸗ bezug der ihnen zustshenden Renten gelangen kännen. Gg wird deshalb darauf hingewiesen, daß, nachdem der behördliche
Eisen⸗
Schlesien ist der
Schlawa vorübergebend von den Po en bejetzt.
Verkehr mlt Glsa ringen zugelassen ist, Gesuche an die — — ö — ) in 126 burg gerlchtet werden
kännen, in denen um Ueberweisnng der Renten on die Past⸗ anstalt des nenen Aufenthaltsorts gebeten wird.
Trotz der mit Polen getroffenen Abmachungen und tratz der Schaffung einer weit nördlich davon verlaufenden De⸗
markattonslinse wird in Oberschlesien die großpolnische Agitation zwecks Loereißung des In du striereviers hartnäckig fortgesetzt und der palnisch sprechende Teil der Be= völkerung des Revlers verheßzt, um bie Tätigkeit im Brrgbau sowie in der Eisen⸗ und Metallndustrie Oberschlestens zum Erliegen zu bringen. Hiergegen erhebt der Verein deutscher und Stahlindustrieller lebhaften und enischiedenen . .
Polen hat weder nach der Geschichte Oberschlesiens noch nach der ganzen wirtschaftlichen Entwickelung, noch nach dem Wilsonschen Weltfriedensprogramm ein Recht auf das deutsche Oberschlesien. Vor nabezu 800 Jahren begann die Ginwanderung deutscher Stämme in Schlesien. Jahrhundertelang hat sich deumrsche Arbeit und deutscher
Geist bemüht, das Land und seine Kaltur zu heben und zu fördern. Deutsche Krieger verteidigten bereits im Mitielalter das Gebiet gegen dte Ueberflutung durch weiteren. Verlauf der Sinbruch rufsijcher deutsche
die asiatischen Mongolenhorden und im r Geschichte immer wieder gegen den Heere. Deutscher Unternehmungsaeist und sch ie , haben in den letzten Jahrhunderten die blühende schlesische insbesondere oberschlesische Judustrie geschaffen und durch zahlreiche Beziehungen pieses Reviers mit der Hauptstadt Berlin und dein übrigen Deutschland verbunden. Nach den Wil sonschen Grundsätzen dürfen nur Gebiete mit einer unbestritten pol⸗ nischen. Bevölkerung zum polnischen Staate geschlagen werden.
erh lern nach überwiegend deutsch, und in Oherschlesien ist die Bevölkerung so sehr mit deutschein Blut durchsetzt, daß man angesichts dieser stark gemischten Bevölkerung nicht mehr von einer unbestritten polnischen Bevölkerung sprechen kann. Dle deuische Gisenindustrie erwartet daher, daß die deuische Regierung unbedingt auf dem deutschen Recht besteben bleibt und alle polnischen Annexlonzabsichten abweist.
31 ö. Pressestelle Libau meldet im Frontbericht vom ; rz: Groß Blieden und Friedrichs berg wurden besetzt. Die von den
Bolschewisten in Richtung Schlock abgeführten über 100 Zivil⸗
e aus Talsen und Tuckum wurden durch Kavallerie sämt⸗ ich befreit. In der Operation zur Befreiung Lettlands voraussichtlich ein—
tretendes Verlangsamen ist durch die schwierigen Nachschubverhältnisse,
inzbesondere durch die Einschränkung der Seetrangporte von deutschen Ostseehäfen nach Libau und ferner dadurch, daß noch viele örtliche
Bolschewistenbanden im Rücken der vorgehenden Truppen ihr Unwesen
treihen, veranlaßt.
Das „Wolffsche Telegraphenbüro“ melbet vom 17. d. M.: An der posenschen Front wurde Friedendorf nördlich ͤ eindliche Artillerie schoß b? Schuß gegen Bentschen ünd Strese. Wir waren schliefllich gejwungen, daz Feuer gegen die volnische Batterie mit 10 Schuß ju erwidern. Westlich Rakel beschossen die Polen einen Gürerzug aäuf der Ostbahn mit Maß , und vermundeten den Zugfühler. In Der Gegend don Natel und Margonin n, Vorstöße. Bei Groß Neudorf feindliches Artillerte⸗ euer, das wir schließlich auch hier erwidern mußten. Bei Potulit östlich Natel im eg durch Vorgeben der Polen zu einem Gefecht, dei dem der Gegner Verluste erlitt. Auch wir batten wet Tote und pier Verwundete, In der Nacht vom 15. zum 16. März versuchte ber Pole vergeblich die Kanalbrücke bei Murowanüeje zu überschreiten.
Im Baltikum folgten wir dem weichenden Gegner im Raume von
Schaulen und gegen Tuckum. Dagegen mußten wir in der Mitte
bei Shggory eine vorgeschobene Abteilung vor umfassen dem feind⸗ lichen Angriff vermelden.
planmäßig zurücknehmen, um unnötige Verluste zu
Das Brüsseler Abkommen.
In der Eröffnungssitzung am 13. März erklärte der Admiral Wem yß, daß er ermächtigt ist, die Bedingungen mitzuteilen, unter
welchen die y, Mächte bereit sind, die Versorgung Deuisch⸗ lands mit Lebensmittel zu erlauben.
muöüsse er fragen, ob die deutsche Regierung ihrerseits bereit wäre, ihre Verpflichtungen aus Artikel VIII des Waffenstillstandsvertrages vom 186. Januar zu ersüllen. r deutschen Regierung, daß sie durchaus bereit sei, die Bedingungen des Wagfjjraenstillstandes zu erfüllen.
Bevor er sie bekannt gäbe,
Herr von Braun erklärte im Namen der
Der Vorschlag der Alltierten. Admiral Wemyß verlas dann eine Niederschrift, welche die Ab⸗
. sichten der assoztierten Mächte hinsichtlich der Lebensmittelversorgung Deutschlands enthielt. Die Niederschrift hat folgenden Wortlqut:
1J. Die Vereinigten Regierungen wiederholen ihre Entscheidung,
an Deutschland diesenigen Nahrungsmittel zu liefern, welche jetzt in
Europa verfügbar sind, und für welche die Bezahlung vereinbart
worden ist, sobald Deutschland seine ehrliche Absicht zeigt, seine Ver⸗ Vflichtungen auszuführen,
indem es für diesen Zweck diejenigen Schiffe in See gehen läßt, welche von den Vereinigten Regierungen ausgewählt werden. Die Vereinigten Regierungen werden selbst. so schnell als die Transportmittel arrangiert werden können, liefern oder Erlaubnis geben zum Import auß den benachbarten neutralen
Ländern für den Rest der vereinbarten 270 000 Tonnen, sobald die
Schiffe, welche bereits von den Deutschen als seefertig namhaft n. sind, ausgelaüfen sind, und sobald Zahlung für diese ahrungsmittel vereinbart worden ist.
II. Deutschland soll das Recht haben zu kaufen und zu ünpor⸗ tieren bis zu 360 000 Tonnen Zerealien und 70 000 Tonnen Fett ein⸗ schließlich Schweinefleischerzeugnissen, vegetabilische Oele und konden⸗ sierte Milch monatlich bis zum 1. September. . II. Eg muß für diese Nahrungsmittel zahlen, und zwar in irgend⸗ einer der folgenden Arten:
a. durch den Export von Waren und den Verkauf von r , Schiffe, welche jetzt in neutralen Ländern
en, ;
b. durch 9 neutralen Ländern, ;
. durch den Verkauf fremder Sicherheiten oder Eigentum,
d. durch Vereinbarung von V rscküsfen gegen fremde Sicher⸗ heiten oder Figentum 3 scherheit,
. . lezen von iffen, ;
f. Gold kann auch verwandt werden als Unterlage für Dar⸗ leben, die abgelöst werden, wenn andere Zablungsmittel die Möglichkeit zu einer verartigen Ablösung geben.
Der Hirekie Verkauf von Gold kann nur dann erlaubt werden, falls die Vereinigten Mächte ihr Cinverständnis erklärt haben, daß die oben aufgeführten Zahlungtarten unzureichend sind.
IT. Gs kann Waren exportieren eu e n ne diejenigen, welche in einer Lifte entkalten sind, die die verbotenen Waren enthält, in
irgendein neutrales oder anderes jugelassenes Bestimmnaggland. Der Grlöt 6 geber: ö jedoch zur en, der Nahrunge mittel
verehrt , , , , n m. Sobald die de . chiffe überliefert sind, und unter der * e n r n fer ef
Vorautsetz ing, daß it seine gesamten Verpflich—
k in bezug auf die Angelegenheiten, welche in dieser Note ent— halfen sind, erfüllt, soll der erst⸗ Gebrauck, welcher von den Schi fen gemacht wirb der Tranhpart ber denischen Vorräte bis zu der angegebenen Höhe für die Perlode bis zum 1. Ceyptember fein.
1. Vennschland kann kaufen und tir orteren Nahrungem ittel innerbalb der eben angegebenen, Grenze von neutralen Ländern, welchen man, falls nötig, gestaiten wird, gleichwertige Quantitäten tete der einzuf Ehren.
VII. Cs ist wohl verstanden, daß die Erklärung der Vereinigten Regierungen, welche in dieser Mitteilung enthalten ist, null und nichtig wird, falls Deutschland die Bedingungen des Naf'en stillstands bricht oder irgendwie versäumt, feine Perz lich lungen betreffs Ueber⸗ gabe der Handelsflotte durch ufa hren.
Die deutschen Vertrteterim Prinzip einverstanden
Herr von Braun erklärte, daß die deutsche Regierung diese Be⸗ ken e, . grundsätzlich als Basis einer befriedigenden Regelung anne hme.
Dann wurde beschlossen, in Unterkommissionen die Lebensmittel, und Schiffahrtsfrage durchzuberaten und die bern in einer Vollsitzung zur Bestärtgung dorzulegen.
In der Vollsitzung am 14. März wurden diese Vereinbarungen endgultig angenommen. .
Das unterzeichnete Abkommen besteht also erstens aus der vor⸗ stehenden, von Admiral Wemyß verlesenen Niederschrift, zweitens aus den in Form von Sitzungsprotokollen getroffenen Vereinbarungen der Finanz⸗, Schiffahrts- und Lebensmittel-Unter⸗ kommifsionen.
inanz⸗ erein⸗
Die Vereinbarungen der Schiffahrts⸗ kommissionen.
Die von beiden Schiffahrtskommissionen getroffenen Verein⸗ barungen, betreffend die Ausführungsbestimmungen zu dem Trierer n men, haben in ibren wesentlichsten Teilen etwa folgenden Inhalt:
Freigegebener Schiffsraum. (Exceptions. ) 1) Die deutschen Delegierten erjuchen darum, daß die Grenze für den vorläufig freigegebenen Schiffsraum von 1600 auf 25090 t annähernd erhöht werde, damit für den unbedingt notwendigen Küsten⸗ dienst und für die Erzeinfuhr aus Schweden die geeigneten Vor⸗ kehrungen getroffen werden können. Die dꝛutschen Delegierten legten eine detaillierte Aufstellung der Erfyrdernisse in bezug auf Schiffs raum vor. Diese Aufftellung soll der Rrüfung Sachverständiger, die den Umfang des Bedarfs feststellen Jollen, unterbreitet werden. Es wurde angenommen, daß die Freigabe von Schiffen unter 2500 t in der Zwischenzeit in der Schwebe bleiben würde in der Annahme, daß die deutsche Regierung einstweilen alle ihre Energie darauf konzentrieren würde, Seeschiffe von höherer Tragfähigkeit vor⸗ zubereiten.
2) Die deutschen Delegierten warfen serner die Frage der Frei⸗ gabe von Tantschisfen auf. Es wurde ihnen mitgeteilt, daß für den Augenblick die assoziierten Regierungen auf der Abgabe irgendwelcher Tankdampfer nicht bestehen würden.
3) Mit Bezug auf gewisse Passagier⸗ und andere Schiffe, auf die die deutschen Delegierten Anspruch erhoben, weil sie sie für die Au frechterhaltung ihrer Armee an der stfront nötig haben, wurde den Delegierten mitgeteilt, daß die assoziierten Reglerungen für den Augenblick bereit seien, auf die Abgabe der be— zeichneten Schiffe zu verzichten unter der Vorausfetzung, daß die deuischen Behörden sofort eine detaillterte Aufstellung den assozilerten Reglerungen unterbreiten würden. .
4) Die deutschen Delegierten forderten mit großem Nachdruck, daß gewisse von ihnen genannte Schiffe für ihrs Benutzung zum Zwecke der Heimbefsörderung von Militär und Zivilpersonen aus dem Schwarzen Meer und anderen Weltteilen vorbehalten würden. Es wurde zugesichert, daß die mit Bezug auf die Dꝛiinglichkeit des Falles gemachten Vorstellungen volle Berücksichtigung erfahren würden.
In bezug auf heschädigte Schiffe, die während der Dauer des vorgeschlagenen Uebereinkommens nicht in Dienst ge— stellt werden können, soll jeder Fall für sich gewürdigt werden, wobei dem Besitzer Gelegenheit gegeben würde, seine Ansicht vor⸗
zubringen. ;
Schiffs mannschaft.
Die deutschen Delegierten wiederholten ihren dringenden Wunsch, das auf den an die allüserten Regierungen zu übergebenden Schiffen o viel wie möglich deutsche Schiffsmannschasten beibehalten würden. Sie wiesen in diesem Zusammenhange auf die politischen Schwierig⸗ keiten hin, die die Fernhaltung der Mannschaf en von diesen Schiffen voraussichtlich in Deutschland und besonders in den deutschen Häfen hervorrufen würde. Die alltierten Delegierten antworteten, sie würden die Tiagweite der vorgebrachten (Gründe voll und ganz anerkennen, doch beständen große prattijche Schwierigkeiten. Es könne keine Rede davon sein, bei den nach Großbritannien und Frankreich gehen⸗ den Schiffen deutsche Mannschaften beizubehalten; sie würden gewiß zurückbefördert werden. Or er die deutsche Regierung müßte auf die Frage, ob sie ihre Schiffe in deutschen Häfen für transatlantische Reise bunkern könnte, eine bejahende Antwort erteilen. Das wäre eine wesentliche Erwägung, welche in gebührendem Maße in Betracht gezogen werden würde. Was Schiffe in entfernten neutral!een Häfen, wie z. B. Süd. und Zentral⸗ amerika und in Holländisch Indien anbetrifft, so dürfte die Bei⸗ behaltung der deutschen, noch auf ibren Schiffen befindlichen Mannschaften durchführbar sein. Die deutschen Delegierten . auf demselben Standpunkt hinsichtlich der Schiffe in
panien. . .
In betreff der Schiffe, auf denen die deutschen Mannschaften nicht beibehalten würden, verlangten die deutschen Delegierten, daß in jedem einzelnen Falle nautische und technische Vertreter als Ratgeber an Bord bleiben dürfen, indem sie Verpflegung und Be⸗ handlung ihrem Range entsprechend, erhielten. Es wurde den Dele⸗ gierten miigeteilt, daß für gewisse größere Schiffe, die besondere Gharakteriftiken besitzen, solche Vereinbarungen erforderlich wären, nicht sonjt aber für andere. Die verlangte JZusicherung für Ver⸗ pflegung und Behandlung wurde gegeben.
Was die Heimbeförderung der Schiffsmannschaften be⸗ trifft, wurde den deutschen Delegierten mitgeteilt, daß die assoztierten Regierungen in allen Fällen (die Schiffsmannschaften in neutralen ir. einbezogen) die Ko sten der Heimbeförderung tragen würden; aber die notwendigen Transportmittel, , für entfernte Häfen, müssen durch die Deutschen aufgebracht werden. Hierauf verlangten die deutschen Delegierten, daß sie für diesen Zweck genügend Tonnage zurückbehalten dürften. Die gewünschte Zusicherung wurde gegeben. ⸗
Die Bedingungen, unter denen die deutschen Schiffe übernommen werden sollen. Die deutschen Delegierten verbürgen, daß 11 in . kommenden nen⸗ tralen Reglerungen davon in Kenntnitz gefetzt werden, daß die . e in den neutralen Häsen den assozitlerten Regierungen zur Verfügung gestellt werden. Schiff sladungen in neutralen Häfen.
Die Delegierten der assbzierten Regierungen erklären, daß die Verfügung über die ö so viele komplizterte Fragen aufwirft, daß man sie nur von Fall zu Fall 1I5sen könne. Man kam Über ein, daß die in Rotterdam eingesetzte Kommijssion diese Fragen be⸗ handeln solle.
, D st fer. Die dentschen Delegierten Coben r, * . n ö 6fuyr erh
sollten, es wesen . wäre, dte . abe milkert, Sie allfterken Delegiertes ibrnahn leit ihrer Regierungen hreranf zu lenken.
. . 25 . i
1 7
Im Bau begriffene Schiffe—
Die dentschen Deleglerlen stellen fest, die Anficht der deut Negierung ginge ahn, daß im Bau begriffene Gch ffe nicht 3 Bereich des Trierer Abtommeng fallen. G soll in . o i = wägung kes legalen Standpunktes, auf den die Deurschen icht gelegt haben, eingetreten werden.
Stellung des deutschen Delegierten.
Die alltlerten Delegierten erklärten, die Einsetzung einer Kom- mission in Erwägung zu ziehen, die in irgendeinem , ,. Zentrum, wie z. B. Rotterdam, tagen würde, und die beständig in direktem Verkehr mit einern Vertreter oder Vertretern der deutschen Negierungen stehen könne.
Das sind die wesentlichen Punkte der Vereinbarungen der beider⸗ seitigen Schiffahrts kom missionen.
Die Veröffentlichung der Hauptpunkte der Vereinbarungen der Finanz⸗ und Lebensmittelkommission folgt. (W. T. B.)
Bayern.
Der Landtag trat gestern vormittag wiederum im Landtagz⸗ gebände zusammen. Wie „Wolffg Telegraphenbäro“ meldet, waren außergewöhnliche Sicherheitsmaßnahmen getroffen worden. Die Sitzung wurde eröffnet darch den stell⸗ vertretenden Alters präffdenten Dr. Lochbrunner (Bane⸗ rische Volkaparteih, der die Abgeordneten begrüßte und dem Abschen über die blutigen Ereigniffe in der ersten Sitzung des Hauses Ausdruck gab. Das Haus hörte seine Ausführungen stehend an. Zum Präfidenten wurde der Abgeordnete Franz Schmidt (Nehrheits soz) ge⸗ wählt. Darauf wurhe nach kurzer Beratung das Staats⸗ grundgesetz in erster und zweiter Lesung angenommen und ber Abgeordnete Hoffmann (Soz) mit der Wahrnehmung des Postens des Mintsterpräsidenten einftimmig betraut.
Schwarz burg⸗Rudolstadt.
Der neue Landtag wird sich nach dem Ergebnis der vorgestern vorgenommenen Wahlen laut Meldung des „Wolff⸗ schen Telegraphenbüros“ wie folgt zusammensetzen: Mehrheits⸗ sozialisten 10, Deutsche Demokraten 3, Bauernbund 2, Deutsche Volkspartei 1, Unabhängige Sozialdemokraten 1 Sitz.
Samburg.
Nach den vorläufigen Ermittelungen erbielten bei den vorgestrigen Bürgerschafts wahlen die Mehrheitssozialisten Sl, die deutschen Demokraten 33, die deutsche Volkspartei 14, die unabhängigen Sozialisten 13, der Wirtschaftsbund 13 (davon vier Grundeigentümer), die deutschnationale und christ⸗ liche Volkspartei 6 Sitze.
Frankreich.
Bei der gestrigen Sitzung des Obersten Kriegsrats wurde Lloyd George ein von Wilson, Clemenceau und Orlando unterschriebener Brief übergeben, in dem er dringend aufgefordert wird, seine geplante Rücktehr nach England um zwei Wochen zu verschteben angesichts der Dringlichkeit der Frage, mit der sich die Konferenz in den nächsten Tagen zu defafsen hat, und die die Unterzeichner ded Briefes für wichtiger halten als sogge die Arbeiterschwierigkelten, die in England beigelegt werden müssen. Das Schreiben wird nach Londan gesandt werden, um dort dem Kabinett vorgelegt zu werden. Wie verlautet, wird Lioyd Gegrge seinen Beschluß in dieser Frage von der Änficht seiner Kollegen abhängig machen.
— In einer halbamtlichen Note wird die Verwen bung der deutschen Handelsschiffe genauer festgelegt. Der Agence Hapas“ zufolge handelt es sich nicht um eine erteilung der Flotte, sondern um die Verantwortlichkeit für die Verwaltung der Schiffe, bis durch den Friedens⸗ vertrag die endgültige Bestimmung der Schiffe geregelt sein wird. Der vorläufige Charakter der Missten jeder der alliierten Regierungen wird durch die interallilerie Flagge bezeugt, unter der alle Schiffe fahren werden. Frankreich wird die Verantwortung für den Betrieb von O90 Tonnen Frachtdampfer und 75 —–— 100 000 Tonnen Transozean⸗ dampfer übernehmen. Der Rest wird halb und halb von England und den Vereinigten Staaten in Be⸗ trieb genommen werden und der Heimbeförderung der amerilanischen und australischen Truppen dienen. Die kleinen Dampfer, die für große Fahrt nicht geeignet sind, werden zum Dienst zwischen Frankreich und England verteilt werden. Die Verwendung der Schiffe wird durch den Rat der Alliierten für Seetransporte festgesetzt, der auch über die österreichischen Schiffe, die gegenwärtig bei den Alliierten Dienst tun, verfügt. ;
Mmnßland.
Nach einem Funkspruch des Korrespondenzbüros wird aus Moskau gemeldet, daß auf Lenin neulich ein Mordanschlag verübt morden sei. Als er im Autgmgbil durch die Siadt gefahren sei, selen aus einem Hause Schüsse 9 ihn abgegeben worden, die den Chauffeur verletzten, während Lenin selbst nicht getroffen worden sei.
Nach einem Moskauer Funkspruch ist Cherson von den Truppen des Kosackenführers Grigoriew beste tt worden die Ententetruppen haben nach schweren Kämpfen die Stadt
verlassen. Niederlande.
In Rotterdam ist nach einer Telegraphenbüros“ gestern das Abkommen über die Lieferung von Kali 96 England abgeschlossen worden; es ist nicht ausgeschlossen, daß es noch zu einem weiteren Abkommen zur 2 rng von Kalimengen nach Amerika kommt. England nimmt 30 000 Tonnen ab, deren Ertrag der deutschen Regierung gut geschrieben wird, um anf die Bezahlung der Lebensmittel angerechnet zu werden. 10 000 Tonnen gehen über Hamburg oder Bremen, 20 0090 Totinen über Rotterdam.
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