1919 / 64 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 19 Mar 1919 18:00:01 GMT) scan diff

Mrederel der Akt. Ges. in lle a. G. darf aua nen selbstfahrenden Kleinschfffer in den Vorstand entsenden. Vorstand 7 sich jusammen aug dem Vorsttzenden, bern stelvertretenden Vo sißenden und drei Beisstzern. Den Korfißenden und den stellvertretenden Vorsttenden wählt für daß erste Geschäftnz— sahr der Vorstand sonst die Mitgliederv rsammlung aus der Reibe der , den Die Amtsdauer des Vorstands beträgt Jahr. Das Amt des Vorsitzenden und der anderen Mitglieder des Vor—⸗ stands ist ein Ebrenamt. Vorstandsmitglieder haben, sofern sie nicht Mitglieder des Ver⸗ bandes sind, in der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht. Der Vorstand vertritt den Verband gerichtlich und außer— gerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters.

§ 12. Befugnisse. Dem Vorstande liegen insbesondere ob:

1. die Aufstellung und laufende Führung eines Verzeichnisses der Mitglieder des Verbandes;

6 Aufstellung der Jahresrechnung und die Erstattung des Rechenschaftsberichte an die Schiffahrtsabteilung und die Mitglieder⸗ versammlung;

3. die Anstellung des Geschäftsführers und sonstiger Verbands— angestellten;

4. die Durchführung der Anordnungen der Schiffahrtsabteilung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung, die Uberwachung und Beobachtung derselben bei den Mitgliedern, die Errichtung etwaiger von der Schiffahrtsabteilung angeordneten Bezirksstellen;

5. die Verhängung von Ordnungestrafen; -

tz die Vorbereitung aller auf die Tagesordnung der Mitglieder⸗ versammlung zu setzenden Angelegenheiten;

7. alle übrigen Geschäfte, soweit sie nicht durch die Satzung der Mitgliederversammlung oder dem Geschäftssührer überwiesen sind.

§ 13. Sitzungen.

Der Vorstand tritt zusammen, so oft der Vorsitzende dies für erforderlich hält, mindeleng jedoch einmal in jedem Kalender— viertel jahr.

Der Vorsitzende ist verpflichtet, unverzüglich eine Sitzung des Vorstands einzuberufen, wenn dies von der Schiffabrtsabteisung oder mindestens zwei Vorstandsmitaliedern schriftlich unter Angabe des Zweckes und des Grundes beantragt wird.

Zu den Vorstandssitzungen hat der Vorsitzende die Schiffahrta« abteilung und die Vorsiandsmitglieder durch eingeschriebenen Brief einzuladen

Die Schiffahrtsabteilung ist befugt, an den Sitzungen durch einen Vertreter mit beratender Stimme teilzunehmen. 5 7 Abs. 2 sindet entsprechende Anwendung.

§ 14. Beschlußfassung, Niederschrift.

Der Vorstand ist beschlußfähig bei Anwesenbeit von drei Mit gliedern einschließlich des Vaisitz nden oder seines Stellvertreters. Er faßt seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit; bei Stimmengleich—⸗ beit gibt die Stimme des Vojsitzenden den Ausichlag.

Ueher die Beschlüsse des Vorstands ist eine Niederschrift auf— zunehmen, die vom Vorsitzenden vollzogen wird. Abschrift ist der Schiffahrt abteilung zu erteilen.

5§5 15. Zeichnungen.

Schriftliche Erklärungen des Vorstande, die den Verband ver⸗— pflichten sollen, sind von dem Vorsitzenden und einem Mitgliede des Vorstands zu unterzeichnen, soweit nicht der Vorstand unter Zu— flimmung der Schiffahrtsabteilung die Befugnie ur Zeichnung von schriftlichen Erkshungen des Verbandes dem Geschäfsissührer oder anderen Angestellten des Verbandes überträgt.

§ 156. Geschäftsführer.

Zur Führung der laufenden Geschäfte werden von dem Vorstande ein oder mehrere Geschäftsführer bestellt. Die Bestellung und der mit dem Gejichästsführer zu schließende Anstellungspvertrag bedürfen der Genehmigung der Schiffahrtsobteilung. Diese gilt als erteilt wenn nicht binnen 19 Tagen seit Zugang des Genehmigungsantrags Einspruch erhoben ist.

Der Geschiftfsührer besorgt den gesamten Geschzfts⸗ insbesondere Schristverkehr des Verbandes soweit er nicht dem Voistande vor— behalten ist, und erledigt die ihm sonst vom Voistande überwiesenen Gejicha fte.

Die Bestellung ist jederzeit widerruflich, unbeschadet der dem Geschäftsführer auf Grund des Anstellungsvertrags zustehenden Rechte III.

Verpflichtungen der Mitglieder. 8 17. Die Mitglieder sind verpflichtet:

1. die Zwecke des Verbandes nach jeder Richtung hin zu fördern;

2. gemäß § 3 der Bekanntmachung über wirtschaftliche Maß⸗ nahmen in der Binnenschifsahrt vom 18. August 1917 (RGBl. S. 720) nach näherer Anweisung der Schiffahrtsabteilung oder ihrer Beauftragten Fahrten auszuführen, die Tranep rte der Kriegs oder Ubergangswirtschaft zum Gegenstand haben; die Durchsübrung und Enischädigung erfolgt nach den zwischen dem Frachtausschuß und der Schiffahrtsabteilung vereinbarten Fiachtsätzen und Versrachtungs⸗ bedingungen;

3. den Verband noch Einnahme jeder neuen Ladung unter Be— nutzung der von der Schiffahrtsabteilung aufzustellenden Meldekarte und in der von der Schiffabrtsgbieilung Festgesetzten Zeit über , Verwendung und Besatzung ihrer Schiffe zu unter— richten;

4. alle zur Erfüllung der Aufgaben des Verbandes getroffenen Auordnungen der Schiffahrtsabteilung und des Vorstandes genau zu hefolgen und auf Erfordern der Schiffabrtsabteilung, des Vor— standes oder des Geschäftsführers jede von denselben zur Erreichung der Veibandé zwecke für notwendig erachtete Auskunft zu geben, soweit erforderlich, unter Vorlegung darauf bezüglicher Schriftstücke und Urkunden. .

IV. Auflösung und Liquidation.

§ 18.

Der Betriebsverband wird aufgelöst, wenn die Verordnung des Bunde rag vom 18. August 1917 RGPl. S. 720) außer Kraft tritt, oder wenn vorber die Schiffghitsabteilung seine Aumlösung an— ordnet. Letzteres ist von rer Schiffabrtsebteilung dem Vorstand iwei Monaje vorher an ukündigen. Die Auflösung wird durch die Schiff— fahrteabteil ung bekannt gemacht.

Die Liquidation erfolgt durch den oder die Geschäftssührer, sofern nicht der Vorstand andere Personen dazu bestimmt. ö

Ueber die Verwendung des nech Deckung der. Verbindlich keiten verbleibenden Verbandevermögenz beschließt die letzte Miiglieder— ver sammlung.

V. Schlußbestimmungen. 8 18. Geschäftszahr. . Das Geschästeinbr iit as Kalenderjahr, das erste Geschäftsjahr endet mit dem 31. Dezember 1919.

§S M Geschäftibaricht. q

Der Vorstand bat für jedes verflossene Geschtftasahr tur ersten Monat eine Bilanz sowie eine Gewin- und Verluftrechnung auf⸗— zuftellen und diese nebst einem den Vermögenesstand und die Ver— bälinisse des Verbandes darstellenden Bericht (Jahreebericht) der Heitgliederversammlung und der Schiffahrisabteilung vorzulegen. Die

* 1 * 1 r 1 M Mrüfung und Abnahme der Jahresrechnung erfolgt durch die Mit-

I6Ig9perrersamrmnli'jr leder rsan nnn

8

. 8 21. Bekanntmachungen. Die von dem Verband ausgehenden Bekanntmachungen sind von dem Vorsitzenden und dem Geschaäftsführer zu unterzeichnen. Deffent— liche Bekanntmachungen erfolgen in den vom Vorstand zu bestimmenden Tagesblättern und Fachzeitschriften. § 22. Ordnungs strafe.

Wegen schuldhafter Verletzung der Vorschriften der Bundesrats. verordnung vom 18. August 1917 (RGB. S. 720), dieser Satzung Eder der Anordnungen der Schiffahrtsabteilung oder des Vorstands kann der Vorstand ein Mitglied in eine in die Kasse des Verbandes fließende Ordnungsstrafe von 19 190 ½ nehmen. Wird die Ordnungs⸗ strafe nicht innerhalb einer vom Vorstand gesetzten Frist entrichtet, o wird sie auf Antrag des Vorstands nach den landesgesetzlichen Vor⸗

z 2 ) 5 14 3 134 . z g) 2 schriften über die Beitreibung öffentlicher Abgaben beigetrieben. Im Wiederholungsfall kann das Mitglied jür eine bestimmte Zeit bei der Vergebung von Transporten zurückgestellt werden.

Gegen die Enischeidung des Vorstandes steht dem Mitgliede binnen einer Frist von ? Wochen seit Zugang der Enischeidung die Berufung an die Schiffahrtsabteilung zu.

RI. lebergangsvorschriften. 23.

Solange der Vorstand nicht zusammengetreten ist, werden seine Befugnisse sowie bier gen des Vorsitzenden durch einen Beauftragten der Schiffahrtgabteilung wahrgenommen.

Berlin, den 19. März 1919. Schiffahrtsabteilung beim Chef des Feldeisenbahnwesenz. Ulde rup, Kapitänleutnant.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung des Bandesrats vom 27. September ol, betreffend die Fernbaltung unzunerlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 66), habe ich dem Klein händler Cornelius HRurggraf, hier, Alerxanderstraße Nr. 10, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täg- lichen Bedarfg, inebeso dere Nahrungs. und Futter⸗ mitteln aller Arf, sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem solchen Handel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelstetrieb bis auf weiteres untersagt.

Aachen, den 6. März 1919.

Der Polizeipräsident. von Hammacher.

Bek anntm ach ung.

Auf Grund des 8 1 der Bekanntmachung des Bundesrat) zur Fernhaltng nuzuherlässiger Personen vom Handel vom 23. Sep emher 1915 RG Bl. Site Cos) ist dem Pferdemetzeer Heinrich Merschmann , hier Rottmannstraße Nr. 89 wohnhaft, der Dandel mit Pferdefleisch und anderen Nahrungs- und Genußmitteln untersagi worden. Der Genannte hat die durch das Veifahren perursach en baren Auslagen, ins bejondere die Gebühren für die im 8] der obengenannten Verordnung vor⸗ geschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen zu eistatten.

Ahlen (Westf.) den t. März 1919.

Die Polizeiverwaltung. Corneli, Bürgermeister.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unmuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl S. 663) habe ich der Händleiin Pauline Rahn, Berlin GC. Dragonerstraße 26, durch Verfügung vom heutigen Tage den

; . 9 . ; Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin, den 13. März 1919.

Landespolizeiamt beim Stagtskommissar für Volksernährung.

Dr. Pokrantsz.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. Seplember 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverläfsiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603) sowie der Ausführungsbekanntmachungen zu dieser Verordnung vom 27. September 1915 und 2. August 1916, habe ich dem Schuhmacher Johann Scherf in Langendreer, Unterstr. 22, die Ausübung des Handels mit Gegen— ständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Leder, wegen Unzuverlässigkeit untersag t. Die Untersagung tritt mit dem 15. März 1919 in Kraft.

Bochum den 8. März 1919.

Der Landrat. J. V.: Delius, Regierungsassessor.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1916, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom . RGBl. S. 663), haben wir der Händlerin Frau Hafe in Dortmund, Liebigstraße Nr. 22, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Lebensmitteln aller Art sowie mit sonstigen Geaenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unter- sagt. Die Untersagung wirkt für das Reiche gebiet. Die Kosten der amtlichen Bekanntmachung dieser Verfügung im „Reichsanzeiger“ und im amtlichen Kreisblatt sind von der Betroffenen zu tragen.

Dortmund, den 7. März 1919.

Lebens mittelpolizeiamt. J. A.: Schwarz.

Bekanntmachung.

Der Frau Louise Piela, geb. Kotzur, hier, Lüneburger Straße Nr. 32, baben wir beute auf Grund der Bekanntmachung zur Feinbaltung unzuverläsfiger Personen vom Handel vom 23. Sep—⸗

mit Fleisch⸗ und Wurstwaren, unter sagt. Harburg, den 7. März 1919. Däe Polizeidirektion. Dr. Beh rent.

Bee kannt m ach ung.

Dem Fettwarenhändler Anu gust Mener, hier, Marxstraße 1

Nr. 7, haben wir heute auf Grund der Belanntmachung zur Fern—

tember 1915 den Dande l mit Lebensmitteln, inabesondere

ltung unzuverlässiger sonen vom Handel vom W. September 3 6 SFr en, der, r an lla Ar untersagt. Harburg, den J. Mirz 1818. le Poltzerdiretiion. Dr. Behrens.

Bekanntmachung.

Der Frau Frieda Doosse geb. Wilhelms, verw. Stobbe, bier, Bremer Straße Nr. 53, haben wir heute auf Grund der Bekanntmachung jur Fernhaltung unzuverlässiger Per⸗ sonen vom Handel vom 23. September 1915 den Handel mit Lebensmitteln jeder Art untersagt.

Harburg, den 11. März 1919.

Die Polizeidirekiion. Dr. Behrens.

Bekanntmachung.

Der Betrieb des Müblenbesitzets Danielzick in Dry⸗ gallen ist wegen Unzuverlässigkeit des Inhabers geschlossen worden. .

Johannisburg, den 5. März 1919.

Der Landrat. Gottheiner.

Bekanntmachung.

Der Betrieb des Mühlenbesitzers Lempke in Sdoxrren ist dom 10. März 1919 wegen Unzuverlässigkeit des Inhabers durch den Amtsvorsteher des Amts Pilchen geschlofsen worden. Dle Kosten dieser Veröffentlichung tragt der Betroffene.

Johannisburg, den 6. März 1919.

Der Landrat. Gottheiner.

Bekanntmachung.

Dem Handel mann ö. ermann Hempe in Luckenwalde ift durch Verfügung vom heutigen Tage der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesonder? der An- und Verkauf von Lebensmitteln sowie jede mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem solchen Handel wegen Unzupeilässigkeit untersagt worden.

Luckenwalde, den 13. März 1919.

Die Polizeiverwaltung. J. V.: Lappe.

Bekanntmachung.

Dem Bäckermeister Karl Schmieder aus Mer seb urg, Preußerstraß Nr. 3, ist wegen Unzuperlässigkeit die Ausübung des Bäckereibetriebes sowie der Verkquf, von Mehl und Backwaren vom 15. März d. J. ab bis auf weiteles untersagt. Gleichzeitig wird sestgeietzt, daß der von der Anordnung Betroffene die Kosten der Veiöffentlichung zu tragen hat.

Merseburg, den 13. März 1919.

Die Polizeiverwaltung. J. V.: Dr. Mosebach.

Bekanntmachung. . Auf Grund der , , vom 23. September

1915 bert. Fernhaltung unzuverlässiger Peisonen vom Handel R. G-⸗-Bl. S. 603) in Verbindung mit Ziffer 1 der Ausführungs⸗ bestimmungen des Herrn Ministers für Handel und *ewerbe vom 27. September 1915 den Handel mit Sen hen des läglichen Bedarfs, insbesondere mit Fletichwajen, habe ich dem Sch eachter⸗ meister Reuter in Ritterhude den Handel mit Gegen- st nden des täglichen Bedarfs, in sbesondere mit Fleisch und Fleischwaren wegen Unzuperläfsigkeit bis auf weiteres untersagt. Osterholz, den 11. März 1919. Der Landrat. Becker.

Aichtamlliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 19. März 1919.

Ueber die Versorgung Deutschlands mit Lebens— misteln heißt es in dem Memorandum der Alliierten, das Admiral Wemyß in der ersten Sitzung am 13. März . laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“, wie folgt:

L Die Vereinigten Regierungen wieberholten ihre Entscheidung, an Deuischland diejenlgen Nahrongsmittel zu liefern, die jetzt in Europa verfügbar sind, und für die die Bezahlung vereinbart worden ist, sohald Deutichlaud seine ehrliche Absicht zeigt, seine Verpflichtungen auszuführen, indem es für diesen Zweck diejenigen Schiffe gehen läßt, welche von den Vereinigten Regierungen ausgewählt werden. Die Vereinigten Regierungen werden selbst so schnell, als die Transport- mittel arrangiert werden können, liefern oder Erlaubnis geben zum Import aus den benachbarten neutralen Ländern für den Rest der vereinbarten 270 000 Tonnen sobald die Schiffe, welche bereits von den Deutschen als seefertig namhaft gemacht sind, ausgelaufen sind und sohgld als Zahlung für diese Nahrungsmittel vereinbart worden ist. ; . ö

II. Deutschland soll das Recht haben, zu kaufen und zu im⸗ porti ren bis zu 00 090 Tonnen Zerealien und 79 000 Tonnen Fett einichließlich Schweine fleijcherzeuanisse, vegetabilische Oele und kon⸗ densierte Milch monatlich bis zum 1. September.

Zu diesen Pankten sind in der Unterkommission für das Lebentmittelabkommen von den beiderseitigen Sachverständigen Vereinbarungen aus gearbeitet worden. Diese Vereinharungen enthalten im wesentlichen folgende Punkte:

1) Die Klausel II des Memorandums, gelesen von Admiral Wemyß, soll folgendermaßen lauten: Deutschland soll das Recht haben, bis zu 70 0h09 Tonnen Fette einzukaufen und zu importieren (einschließlich von Schweinefleischprodukten, pflanzlichen und Fischölen und kondensierter Milch) und 309 990 Tonnen Brotgetreide oder deren Gegenwert in anderen menschlichen Nahrungemitteln.

2) Dieses Abkommen verhindert nicht die Einfuhr von Fisch, der in europäischen Gewässern gefangen wird, oder die Einfuhr von Ge— müsen von den Neutralen. Die gegenwärtigen Behinderungen des deutschen Fischfanges in der Ostsee werden sofort zurückgenommen werden. . 4 3) Mit Bezug auf alle Lebensmittelsendungen, die an die deutsche Regkerung von oder für Rechnung einer assoziierten Regierung ver⸗ kault werden, und die dicht in den Abkommen, welche am 8. Februar in Spaa und am 18 Februar in Trier gemacht worden sinp, einge schlossen sind, werden die assoziierten Renlerungen stets Sorge tragen für die Besichligung der Lebensmittel vor der Verschiffung, da mit sie selbst darüber beruhigt sind daß die Waren von gesunder Qualität sind gemäß den handelsüblichen Standards und daß die Men gen, die auf den Fakturen angegeben sind, richtig sind die deutsche Regierung wird diese Fakturen als endgültig, annehmen, was Menge. Qualität und Mieis anbetrifft, und keinerlei Re. klamationen nach Ankunft der Waren werden berücsichtigt werden.

einigung der

Diese Bedingung soll sich berieben auf santliche Verschiffungen van Lebeng mitteln, ö. . e der Abkommen non Eyag und E. nach deutschen Ehen gemackf werden, aber nicht auf ger schsffungen folchw Maren na ofter dam.

1 Der Gegenwert net 2 en Bedingungen des Finanzabkaimmenz soll don den dent schen börden im vorauz in runden Summen ausbezahlt werden in ge— nügender Höhe, um alle Berschiffungen zu decken, n iche bei einer ker assoziierten Regierungen bestellt werden, und die Kosten jeder Ver— schiff ang werden gegen solche Zablungssummen belastet.

Y Bezüglich der Versorgung des linken Rhelnufers werden die deutschen Behörden ven Jeit zu Zeit ibren Verteilungspian vorlegen, für die Versgrgung ven ganz Dentschland und für den Anteil, der einhermischen und, er importleren Leben mittel

Fblung von Nabrungsmi In . Be⸗

Fargn, wie saut ihrem Vorschlag für die besetzzten Gebiele bestimàmt,

in der Absicht, daß die Natsonen us heimischen und imperfier en Lebensmitteln, die qus diesem Abfonmen stammen, annähernd die gleichen sind in den besetzten Gebieten und im übrigen Dentsch= land, Die endgültige Enticheldung mit Bezug auf die gerechte Verteilung der importierten Leben mittel zwischen den besetzlen und den unbesetzten Gebieten soll Fei den asfostserten Regierungen liegen und der Anteil, der für die offubierten Länder bestimmt ist, joll dan der deutschen Reglerüng in der Art und Weise bezahlt werden, wie sie in den finanziellen Klauseln, dieses Memorandum festgesetzt ist. Die eingeführten Mengen, die sär die besetzten Gebiete bessimmt sind. sollen an die militäͤrischen Stellen der gssozilerten Regierungen in Rotterdam oder in anderen geeigneten Häfen abgeliefert werden ö rdf von diesen an die Leutschen örtlichen Zwilbehörden erteilt.

) Die deutsche Regierung will alle Sendungen. welche durch deutsche Häfen und üher deuische Inlanprouten nach TschechtschSlo— wakien und Oefterreich gehen, nach Kräften erleichtern und schäßen. Die deutschen Delegierten, hemerken jedoch, daß für deutsche Rechnung Sendungen ankommen müssen, bevor derartige Tran porte für die genannten Länder beginnen. Hierdurch werden in keiner Weise die be⸗ stehenden Abmgchungen in bezug auf Polen via Danzig berührt.

U Die assofßtierten Regierungen werden die Verbindung der Deutschen mit fremden Lähdern nach Kräften erleichtern zum Zweck des Hanzels guf Grund des jetzigen Abkoimmenz.

83) Die assoziierten Regierungen werden sofort Vertreter ernennen, welche in einer ständigen Kommifsion in Rotterram sitzen sollen, um mit den deutschen Delegierten von Zeit zu Zeit kommerzielle und andere Details, die aus dem Leben mittelperkehr nach diesem Ab— kommen sich ergeben, zu besprechen.

Nach der Vollsitzung der Waffenstillstands kom“ mission in Spaa vom 17. März gab der General von Hammerstein den AMlijerten einige Aufschlüsfe üer die Lage im Osten, die sich, wie er laut Meidung des „Wokff— schen Telegraphenhüros“ aug führte, in den letzten Wochen etwas verbestert habe Trotz des kleinen Forischrifts bleie aher die Schwäche der deutschen Truppen gegenüber den Volschewisten be⸗ stehen, da keine Verstärkungen herangekommen seien. Durch die Genehmigung des Küsten ven kehrs zwischen Libau und Windau und eines heschränkten Schsffsverkehrs ewischen Königsberg und Libau sei zwar eine gewisse Verbesserung der rückwärngen Verbindungen eingetrejen. Die Schwierigkeiten in der Heran— führung von Truppen und Lebene minteln fin aber dadurch nicht beseitigt. Hirrzu sei die bigher verweigerte Erlaubnis zum Server kehr zmischen den westlichen deutschen Osseehäfen und Liban notwendig. .

Der General von Hammerstein ging sodann zu der polni- schen Frage über und wies darauf hin, daß die Polen an der Grenze Schlestens immer rühriger werden und auch dort unter dem Deckmantel des Bolschewismus nationale Zille verfolgen. Tadurch werde unter den gohler arbeit in

berichlesie s Erregung hervorgerufen Die polnniche Agitation in Wenpreußen und zum Teil in nach west⸗ licher gelegenen deutschen Gebieten habe nicht nachaelassen. Es dränge sich die Frage auf, ob nicht Polen ein besonderetz Interesse daran habe, nach Osten gegen die Boilschemisten aktiver zu werden, um einen besseren Damm gegen das Vor⸗ dringen der zussischen Gefahr zu bilden Dies würde nicht nur für Deuischland von Vortell sein, sondern auch die von Osten herandrängende Welle hemmen.

Der General Nudant bemerkte hierzu, dies sei auch die Ansicht der Alliierten. Es sei deshalb der französische General Heniy unter dem Titel eines mitttärischen Beraters beim polnischen Obèrbefehlahaber nach Warschau entsandt worden, der die Aufgabe habe, den Widerstand an der Ostfront zu organisieren. Die von ihm verfolgten Ziele stimmten mit denen der beuischen Regierung Überein, und es sei zu hoffen, daß in Kürze der Zweck erreicht werde, eine , . gegen das weitere bolschewistische Eindringen za errichten.

Dem Bericht über den Verlauf der Sitzung der Waffen⸗ silllstands kommission entnimmt das obengenannte Büro folgende Mitteilungen:

Ein Transport mit 318 deutschen Schwer— verwundeten ist, wie die britische Kommisston milteilte, am 15. März von Rouen nach Cöln abgegangen. Ein weiterer Tranz⸗ pert mit 360 Schwerverwundeien soll am 17. März von Ctaples aus folgen.

Der Marschall Foch ließ eine Note übermitteln, in der er für die Mitglieder der internationalen Kommission in Polen volle Bewegungsfreiheit im ganzen deutschen Gebiet

stlich der Weichsel fordert. Der ben ff Vorsitzende fragte

an, ob, die Kommission. welche doch nur für Polen und das posensche Gebiet zuständig sei, auch in Ost⸗ Und West⸗ preufen solle verkehren können. Nudant antwortete, er glaube nicht, daß der Geist der Note Fochs der sei, daß die allijerten . in ganz Ost, und Westpreußen herumreisen werden. Seine persönliche Ansicht sei. daß die Kommission in einem östlich der Weichsel ge⸗ lecgenen Gehier verkehren wolle, das pielleicht den Korrdor bilden werde, der Polen mit dem Meer verbinden soll. Nudant betonte hierbei das Wort ielleicht⸗ Der General von Hammerstein ersuchte darauf Nudant, nähere Erklärungen einzuholen.

Der General von Hammerstein überreichte den Gegnern zine Note, in der er sich gegen das Vorgehen der 2. englischen Armee im besetzten Gebiet wendet welche es in einem Schreihen an den deutschen Abschniltekommandeur II der geutrasen Zone für 1atsam erklärte, die Gegend von Remscheid, Gronenberg ünd von Oberpleiß = Ittenbach Königswinter = Honnef in den err Brücken. inweis auf die Erregung, wesche das

kopf einzubeziehen. Unter

Schreiben in den betreffenden Gemeinden herdorgerusen hat, wird in da die Allijerlen nicht be⸗

der Note um Zurückziehung ersucht n ; rechtigt sind, eine so wesentliche Abãnderung des Waffenstillstandt⸗— vertrags im unmittelbaren Verkehr mit dem Abschnittskommandeur der neutralen Zone zu verlangen. .

Die franzbsische Kommissten hatte vor kurzem unter Angabe ver⸗ schiehener Gründe die deutsche Regierung gebeten, einer Ver⸗ Brücken köpfe Koblkenz und Manz , J , daß 9.

ng Irgfältiger Prüfung der Frage m Besetun es neutralen rr. jwischken den Brü fn gi, ö. 1. nicht e nperstanden erklären könne.

westlich Suimirscht tz, bei Unruhstadi, Bentschen ind

eine gerechte * A .

Nach einigen Tagen Unterbrechung haben die Ver hand⸗ hungen in Posen am 15. März ihren Fortgang genommen. Die militärischen Mitglieder der deutschen Kommission sind zurückgekehrt.

Jm der Sitzung der militärischen Unterkommission machte der franzosische General Nießel, laut Bericht des „Wolffschen Tele⸗ graphenbüres“, den Vorschlag, die deut sche und polnische Artillerie sollte statt auf 20 km nur auf 10 Em von der vor= geschlagenen neutralen Zone zurückgejogen werden. Cin denticher Gegenvorschlag, die Arfillerie auf beiden Seiten auf 6 km Ent- fernung zurückzunehmen, wurde rundweg abgelehnt. Als sich schließ⸗ lich Freiherr von Rechenberg bereit zeigte zur Einigung Über dle 10 km-⸗urücknahme, verlangten die alliierten Vertreter plötzlich, daß die Deutschen auf der ganzen Front nur 10 Batterien in einer Ent⸗ fernung von je 40 km von einander beibehalten dürften. Eine Eini⸗ gung war deshalb unmöglich.

Ferner verlangten die alliierten Vertreter rascheste Entscheidung über die Landung der polnischen Division in Danzig und deren Transport nach Polen, andern⸗ falls würde Danzig besetzt werden. Der Vorsstzende der deutichen Kommission erhob dagegen Einspruch und erklärte in einer Note, die Danziger Frage gehöre nicht zur Zuständigkeit der Komm issions— verhandlungen und könne nach dem Standpunkt der deutschen Regierung nur in Spaa entschieden werden. Hierauf verlas der Bot⸗ schaster Noulens einen Auftrag der alltierten Regierung, in Posen über diese Frage zu verhandeln.

Schon in einer früheren Sitzung hatten die alliierten Vertreter in nicht mißzuverstehender Absicht die Meinung geaußert, daß die deut schen Truppen an der Polenfront keine regulären Truppen seien, sondern wilde Freischaren nach Art der Komiratschi⸗ handen. Von deutscher Seite war diese Unterstellung mit aller Schärfe zurückgewiesen worden. In der Vollsitzung am 15. Marz wiederholte der französische General Nießel diese Behauptung und Ferlangte Zurücknahme der Freiwilligenverbände. Er schob die Schuld an dem dauernden Gepläntel und den kleinen Kämpfen an der Polenfront auf sie, da es undisziplinierte Truppen seien, die sich auf eigene Faust andauernd Uebergriffe erlaubten.

In der Frage der Besetzung der Komm ission, der die Entscheidung bei Beschwerden über ungerechte Behandlung von Deutichen oder Polen innerhalb der Demarkationslinie obliegen soll, ist eine Einigung noch nicht erzielt worden. Die Alliierten verlangen die Hesetzung dieser Kommission nur durch alliierte Vertreter, während von deutscher Seite die Besetzung mit Deutschen und Alfüerten unter

dem Vorsitz eines Neutralen gefordert wird.

Die Verhandlungen in Posen stehen vor der Entscheidung.

Zu den Richtlinien für die Wahlen zum Rätekongreß wird vom Zentralrat im Eingerständnis mit dem Reichs— ernäzrungeamt zur Behebung von Zweifeln bestimmt:

Wo Bauern und Landarbelterräte nach Maßgabe der Verordnung des Reichternährungs ministeriums vom 22. November 1918 bestehen, gilt je ein aus der Gruppe der Bauern und je ein aus der Gruppe der Landarbeiter von jeder Gruppe zu bestimmender Vertreter als einer der Abgesandten zur Wahlkreiskonferen;. Gbenfo gilt ein von einem allgemeinen Arbeiterrat im gleichen Orte ge⸗ wählter Vertreter als Abgesandter zur Wahlkreiskon ferenz. Sind auf diese Weise mehrere Abgesandte, für einen Ort bestellt, so haben diese gleichwohl nur eine Stimme. Hat der Ort über 5000 Gin— wohner, so haben die Abgesandten gemeinsam die der Einwohnerzahl entsprechende Anzohl von Stimmen. Emigen sich mehrere Ab— gesandte eines Orts nicht darüber, wer von ihnen Stimmen führer sein soll, so entscheidet die Wahltreiskonferenz.

Aus dem Großen Hauptquartier in Kolberg erhält, Wolffs Telegraphenbüro“ folgende Mitteilung:

G. H.⸗Qu., den 17. März 1919.

Warum der Kaiser nach Holland ging.

Die zffentliche Meinung hat sich in letzter Zelt wieder vermehrt mit der Frage, warum der Kaiser nach Holland ging, beschäftigt. Um ger Beurteilung vorzubeugen, bemerke ich zur Sache kurz folgendes: / .

. Als am 9. November der Reichskanzler Prinz Max von Baden die Ahdankung Seiner Majestät des Kaisers und Königs ohne f horherige veröffentlichte, war das deulsche Heer nicht geschlagen, aber feine Kräste schwanden Lahin, während der Fin frische Massen zu weiteren Angriffen bexeit⸗ stellte. Der Abschluß des ö stand unmittelbar bevęr. In diesem Augenblicke höchster milttartscher Spannung brach in Deutschland die Revolution dus, Die Aufständischen bemächtigten sich im Rücken daz Heeres der Rheinbrücken, wichtiger Magazine und Verkehrspunkte. Daburch wurde die Zuführung von Munitton und Vervflegung gefährdet, während die Wesfände der . noch für wentge Täge ausreichten. Die Clappen und 6 e n en lösten 9; auf. Auch über die Zuverlässigkeit des eigentlichen Feldheeres liefen ungünstige Meldungen ein. . , ,, Angesichts dieser . war eine friedliche Rückkehr des Kaisers in die Heimat nicht, mehr denkbar. Sie konnte nür noch an der Spitze treuer Truppen erzwungen werden. Der völlige Zufammen— hruch Dentichlands war dann unvermeidlich; hätte, sich doch zum n n. . dem zweifellos nachdrängenden äußeren Feinde der Bürger. rieg gesellt. 3 ö * Kaiser konnte sich ferner zur . Truppe begeben,

um an deren Spitze in einem letzten Angriff den Tod zu suchen. Auch dadurch wäre der vom Volke . erfehnte Waffenstillstand in f gelckaben und das Leben vieler Soldaten nutzlos geopfert . . * Der Kaiser konnte endlich außer Landes gehen. Gr wählte piesen Hen im Cinberständnis mit leinen Raigebern nach unendlich re Seelen kämpfen lediglich in der Hoffnung, dadurch dem Vater! 3 am treuesten zu dienen, Deufschland wenn ere Verluste, Not und Glend. r rn, aren, ihm Frieden, Ruhe und Ordnung , Daß der 6. sich in diesem Glauben geirrt hat, st nicht die Schuld Seiner Majestät! von Hindenburg.

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1 di 1a Ein eigener Panzerzug erhielt füpwestlich Ta . e il ford, * wir hinter den weichen den Gewset= truppen bis Tuckum vor er men.

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Die Zahl der militärischen und . Kommiffionen der Entente, die seit November Deutschland heressen., hat einen , n n fn angengmmen. Wle Wolffs Telegrarhen—⸗ häte hört, ist bie Frage im Kablnettgzrat geprüft und dahin entischieden worden, daß non jetzt ab kein Üngehsriger der Alliterten ohne hesonbere Erlaubnis der Waffen⸗ stillstand gzkommissi an Deutschland bereisen darf. Dleser Beschluß zürste allaemesner Justimmung sicher sein, denn die Entente hat selt Noember Jeit genug gehabt zum Studium der deutschen Wirtschaftalage.

Mit starter Verspätung ist eine offizielle . aus den Vereinigten Staaten hierher gelaugt, nach der, mie Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, die amerikanische Negierung seit dem 258. Dezember v. Is. alle bisherigen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit der feindlichen Ausländer in den Vexeiniglen Staaten aufgehohen hat. Ausge— schlossen sind hiervon die Eluschränkungen über den Eintritt in ünd. die Augreise aus den Vereinigten Staaten; gefährliche feindliche Auslckt er hleihen weiter interniert, und soweit sie noch nicht mterniert find, behält das Justizministerium das Recht zu ihrer Jaternierung.

Die fortdauernde Steigerung der Gestehungs kosten hat es dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge nölig gemocht, die seit dem Dezember 1917 bestehenden Höchstpreijse für in ländische Zündhölzer heraufzusetzen. Im Kleinhandel beträgt der Preis für ein Paket von 10 Schachteln fetzt nicht mehr 50, sondern 55 3, der für zwei Schachteln 11 slait 16 3.

Bayern.

In der gestrigen Sitzung des Landtags stellie der Ministerpräsident Hoffmann das neugebildete Ministerium vor Vitses setzt sich aut Meldung des Wolffschn Tele⸗ graphenbüros“ wie folgt zusammen: Prästdium, Arußerts und Kultus: Hoffmann (Soz), Justiz: Endres (Soz ), Inneres: Segitßz (Soz ), Firanzen: In Ver⸗ tretung Staatsrat von Merkel, Verkehrswesen: von Frauen⸗ dorfer (Fachminister), Soziale Angelegenheiten: Unter⸗ leitner Ill. S. P.). Handel, Gewerbe, Industrie: Simon (U. S P), Lanbwirtschaft Steiner (Bauernbund, Mili⸗ tärische Au gelegenheiten Schneppenhorst 96.

Der Minssterpräsident gab sodann eine Erklärung ab, in der er u. a. aue führ te:

Immer noch läͤkt uns die Entente auf den ersehnten Frieden warten; wird die Absperrungsgpolitik noch ein paar Wochen weiter etrieben, dann ist ein großes Volk und Land total ruiniert. Der Minister forderte im Namen der Menschlichkeit die Beendigung der Blogade, die Lieferung von Nahrung mitteln und Rohstoffen jowie die Freigabe unserer Gefangenen. Mit warmen Worten gedachte er der pfälnschen Brüder, die ireu zu Bapern stehen wollen, und sandte weiter Glüße an die deuschen Brüder an der Donau. In Erörterung der innerpolitijchen Lage erklirte Hoftmann, daß die neue Regierung die Souveraͤnitat des Ger und des von ihm gewählten Landtages anerkenne, und betonte, daß es Aufgabe des Landtages sein werde, die Räte zu fruchtbringender Mitarbeit im öffent⸗ lichen Leben heranzuziehen. Das Programm der Regierung sei: Frieden und Freiheit! Soziale Försorge und wirt⸗ schaftlicher Aufbau nach neuen Grundsätzent Es solle ein Programm der Taten sein. Die kapitalistische Wirtschaft sei jetzt und für alle Zeiten unmögllch geworden. Sichere aber die Entente nicht alle wichligen Nahrungs⸗ mittel und Rohstoffe und erkennten die Volksklassen nicht die Pflicht zur Arbeit an, so nutze aller Mut der Regierung nichts und sie sel dann vehrlos. Arbeit sei das einzige Heilmittel für unser leelisch und wirischaftlich gebrochenes Volk. Weiter erklärte der Mintster, daß Bayern nicht daran denke, sich vom Reiche loszulösen, daf es aber die Möglichkeit eines starken eigenen Lenens fordere. Der Weltkrieg müsse enden mit einer Versshnung der Völker.

Im Laufe der Sitzung wurden angenommen ein Gesetz⸗ entwurf über die Aufhebung der Famili enfidei kom misse, ferner ein Gesetzentwurf, durch den der bayerische Adel aufgehoben wird, und ein weiterer Entwurf, nach melchem Lehen nicht mehr neu verliehen werden dürfen. Der Entwurf eines Landtagswahlgesetzes murde von der Regierung zutück⸗ gezogen. Sie wird in Bälde ein neues dies bezügliches Gesetz einbringen. Zum Schluß gab im Einverständnis mit sämt— lichen Parteien des auses der Abgeordnete Speck i, . Volkspartei) eine Erklärung ab, in der gegen die

lufswingung eineg gewaltsamen Friedens, die Loslssung deutscher Gebiete, die Zurückhaltung ber deuischen Gefangenen und die versuchte Verhinderung des Anschlufses der Deutsch⸗ Oesterreicher an Deutschland Einspruch erhoben wird. In einmütiger Willenekundgebung stellte sich das ganze Haus auf den Boden der Erklärung. Darauf wurde die Sitzung auf unbestimmte Zeit vertagt.

DOesterreich.

7 Agram und in ganz Kroatien fanden auf die Nachricht, daß die Südslgwen das ganze von den Italienern besetzte Gebiet außer Dalmatien verloren hätten., Sonnabend abend Straßenkundgebungen gegen die Annerions— politik Italiens statt.

Der un garische Mintsterrat hat die Wahlen zur Nationalversammlung auf den 13. April anberaumt und die Errichtunß eines Soziali⸗ [tierung zm inisterium g beschlossen, welches die in der Verwaltung der verschledenen Minifiersen befindlichen Industrie⸗

etriebe übernehmen, ferner die staatliche Verwaltung der zur i n reifen Industriebelriebe norberelten und durch-

ühren wird. ;

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