1919 / 68 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 24 Mar 1919 18:00:01 GMT) scan diff

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reußischer

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Ane Nostnastaltzn neh aten Krstrlfiran an; er Grräin eres en Fostanstalten Mu Beitennganretrtehru far Kelhstakataa aa mir Geschästnstrüg sv. 48, Cäithzetnestzake En.

Einzeln Rnnm mern kaFtęen vn R.

16 G8. Reichs baukgiro konto.

1 Gestellun gen anf den Deutschen Reichs anzelger und Preußischen APoftlmter, in Berlin auch die Zeitungs hersender nd für Selbstabholer die Geschäftsstelle dieses Blattes, 8 Ww. Wilhelmstr. 32, entgegen.

Berlin, Montag

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MAnugeigen imme aut

e m m, Retcho⸗ a g Barhta n. 4, fioinbeiurkra , ta.

Staatsanzelger für das mit dem 1. klmnftigen Monatg beginnende Viertel sahr nehmen scmtliche

Der vie rtelsährliche Bezugspreis det aus dem Deützchen NReich‚ anzeiger und dem Preufstschen Siagltaelger bestehenten Gesamtblattes einschließlich des Posiblatteg und des Zentral⸗Handels registers für das Deutsche Reich beträgt im Deutschen Reichspostgebiet 9 46. ö. . Bel verspäteter Bestelling ann eme Nachlieferung berelts erschienener Nummern nur soweit erfolgen, wie der geringe Vorrat reicht.

Inhalt des amtlichen Teiles. Teutsches Reich.

Mitteilung über den , des neut mannten Gesardlen dar Ukrainischen Volkz republik.

Ernennungen un.

Reftimmungen ber Niemen⸗Frtlgahe⸗Stelle für die Herstellung nod den Vertrleb von Treibriemen und sonstigen unter die Juftänbigkeil der Niemen Freigabe Stelle fallenden Nrntkesn.

Brtanntmachung, betreffend eine Anleihe der Naab⸗Werke für

Licht, und Kraftoersorgung in Weiden. Nußjhehung eines Hanpels verborsß. Hanhelgverhal

1 tige, beine bie Auggabe der Mummer 64 des Reichs

4 . Nrenỹen. Ernenmmgen unh sonstige Ber sonairerändernngen. AMstitieilung Cher die Eingemeindung der Lonhgemeimmhe Dacken⸗ aden in bie dandgemeinde Blonkenese. Annahme von Notgeld. Wer die Verlängerung ber Meldefrist für die streferenda ryrüfung. an betreffend die Ausgabe von Reubtarbeitungen schhlkttern Garnisounmgebungetagcten um. end bie Ausgahe ber ummer 17 der Pran ß ischen

Tenutfsches Reich.

Der Hert Reichzrräsdent bat am Sonn ebend psr mittag

den henernantren ußzergthentlithen Gefanbten and bevoll⸗ mächtinten Münter ber Ukraintschen Volksrepublik Dr. My kola Ro rsch zirecks Entgegtnnahme seines Benlaubigungschreibens ein pfangen.

Liss Vertrtter des Reichamimnistergs bes Auswärtigen war der Gesondk Rabalny bei dem Empiange zugegen.

n rreußlsche Gericheafseffor Mar Mangels ist zum Renleruhigergt und Mitglied bez Kanglamie im Kiel ernannt marden. .

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Best im mnngen ber Riemen Freigabe⸗-Stelle für bie erstellung unh btu Ferttieb von Treibritmen und jengt igen unter bie Juständigkeit der Riie nen⸗Freigabe⸗Stelle fallenden Artikeln. ö

Auf Ciund der Rtkamtmechung, betressen? Aus fũhrunge⸗ hrfllmnmugen zu der Verorbinmg über den Pertehr mit, Treih= riemen, vom 17. Januar 1318 ( Reichtz⸗Gesetzblatt Sele Xn, nüb der Bekanntmachung über Auskunftspflicht. Leun 12. Iull oi? (Reichs ⸗Keset blatt Seile 604), werben hien init folgende Be⸗ stim m nungen belanntgemacht: .

2 Gelmingabereich.

41. ü Die nachikhenden Bestimmungen erstrecken sich auf allc unter it Zustandigkeil der Riemen, Ftetgake⸗ Stelle fallenden Gegen ftãnde, an lid auf Trelbriemen, Fördtrbander, Elevgtorgurie jeber Art (mit , Ga, ron Stab ändern, Mund, Und, Kordeischnüze aus ehe owit die nachsteh end aufgefäbrten technischen Lederartikel, nämlich felgen de aus Leber bergestellie Gegenstände: Näh⸗ und Binderlemen; Manschetten. Vichtungsscheiben und inge unh Puffer; Flanschen dichtungen, Lederpackungen, Stoff buchsenliderungen; umrenlezer (für Ventile, Klappen, Kolben, Membranen); Membranen für Metarrgrate; Raryrlunge leder, Frit liongscheibendelag; Maschinentischbezl ic Schlifleder (für Echiej⸗ und Polierscheiben); Gleitschutz decken; ; Handlerer, grobe Handichnke für technische Jr eckt, Schur zfelle, Fahrleder, Blasebalgteile Zcläuche fir Bagger und Grritzen Dyinnerei⸗ und . Weber vögel, Webstuhlvuffer, Kirschelbosen, Flortellrtemchen, Schlagriemen, Schnallen gemen, e, , eng. vaufleher, ,, Volant latter, Kratzen b anber, Spin n linberhülsen, Zylinder bet lge, Tlangbortriemen Und -Kähder für Appreturmaschtnen); Vm rwalzenbez lige. ö

nahmen gestatien.

Als Treibriemen usw. ir Sinne dieser Bestimmungen gelten anch Gurte und Schlauchgurte jeder Art, hie zu den gleichen Zwecken wie Treibrieimnen oder Förderbänder hergestellt, reräußert oder ver= wendet werden.

Dlesen Bestimnmngen unterliegt jeder, der die lin Absag 1 ge⸗ e Gegenftaͤnde berstellt, verkauft oder sonst in den Verkehr ringt.

Die Ueberwachung des Handwerks, soweit Ausbesserungen ven Treibriemen oder von Brunnen, Pumpen und Spritzen in Betracht kommen, und die Zuteilung des dazu erforderllchen Leders hat im Einverstãndnis mit der Riemen Frelgabe⸗Stellt die Neichslederstelle fruher Kon trollstelle für frelge gebenen, Leder) Berlin, Leipziger⸗ flraße 123 a, übernommen; fie erläßt die entsprechen den Aut führung bestln mungen.

11. Allgemeine Mrüimmungen für Herseller und Händler.

Zulasfsung und Betrieb. 5 2. Die Herscllung und der Vertrieb zer im g! bezeichneten Gegen Känkde ist mur auf Grund schriftlicher Grlaubnig der eie , . Stelle gestartet. Vit Herstellungterlaubnis schließt die Vertriebs⸗

; ie Crlaubris lediglich zum Handel wird nur an eine be— schrintie Jakht zunerlitftger Händler erteilt. Die Namen der gzu= gel senen Hönblez werden in den ‚Mittcilungen der Riemen Frei- gabe telle perõffern licht. V

Jede Filaubuts sst wöberruftich und kann bedingt, begrenzt ober beschrhnft werden.

Von der Cinhaltung nacsolgenber allgemeiner und besonderer Vorschriften kann vie R men Sr ga ße Gt eke n tebem Falle Aus⸗

ler find verpollchtet, ber Riemen⸗

T * Sor stlsés een einnd 1 45. . Herstellet und zune lafsene Erlnd

Freigabe Ste st- Auzkürst Ker ihren Betrieß, sowei t er sch mit der

Herffellung aber dem Vertrieb er in 3 1 genonnten Gegenstände

keraßt, zu erteilen briubt, 8 2

Keie enten Frelgabe-Stelle ist Kiugt, durch läre Ängestellten eder Beauftragten die Geschärte hrieft und Ge icht tte bßcher der Her⸗ fteller und zu gelassenen Hänhler elazusehen orm lt Her rlebeernrichtun gen üurd Raume zu Festchtigta unt zu untersuchen, in Tenen die tu 81 grnannten Gegen stünde erzengt gelagerf ober sfeilge halten werden oder zu vermryten sind.

3 4.

Freigabe. Stelle hat dag techt, die Rafertigung be sMcimmter Artikel auf Vorrat ahgenein Gytt von Fill zu . zu unterjagen voer einzuicht anten; ebene kann e dir Gerarbeitung gewisffser Arten eber Mengen von MRohßsteten rder Halbfabrikaien Untersagen oter einschränken Handelt e . tr u teilte Ro h stoffe, o. behält sie das alleir ige Verf i guseh echt her sie und di⸗ daraug hergeslellten Arttkel cinjchließlich er dei Ker Herstellung ver⸗

Heitenden Rohftosfrefie, foweit sie nach auf whwenk welche der im

3 1 augegebenen (Gegenstände veranrbeisrt werten nnen. Lon glt vas Halten von Lager orrãten hetkaur! zugrlassen ist, sind die Vorräte getrennt von sonstigen Waren i lagern.

GSezugsscheinpflichtige Artie! 965. .

Jebe Abgabe der irn 8 1 genannten Gegen inde, srmwett e gan rer Teil est wnter Uervendung hon Leder, Gäntnhl, anch Ginimt= tegenerat, Ralata. Guttarercha, Ba lnmp olle, unt baunnnnlle, Wolle, Künftroesle, Kemnelbaar, ioßkär. Alpatg. Re schmir eder sonstigen Haaren, (ürczäischtin ber au ßercur gz ftscein Hanf, Flachs, Jute oder anberen Hrianzenfusern berge siell)t, sinde dert mum, gegen vor— herige Emrsangmahne einein, Bezug äoschtinß (berg Sg T und 8) er— solgen, und zwar 6hne Müchsicht darauf, eb die zur Herstellung ver⸗ werdelen Rehstöffe als folche beschlagnahẽmt find ober nicht. Gines Hezugbsch⸗ins bedarf auch die Abgabe zn Verwenbung im eigenen Bel tiehe. J ; ö.

Hon den im Absatz 1 genannten Gegenständen bürten Treib⸗ riemen, Fall hämmerriemen, Trang poribänder und Elevalgrgurte duich . bie weber Hersteller noch zugelassene Händler sind., an Erwerber, die im Besitze eines auf sie lautenden Bezugsscheins sind. erst abgegeben werden, nachdem der Veräußerer den Bezugsschein bet der hien reigabe- Stelle, lbtellung Beschlagnahme, hehufe Vermerke bes Verkaufs vorgelegt hat (vgl. auch 8 4 der Bekannt machung Nr. L. 400. 17. K. R. A, betre feng Beschlagnahme und Beflandzerhebung von Treibriemen, vom 16. März 18917.

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8 6. .

Reines Bezugsscheins bedarf bie Veräußerung und Lieferung von Treibrlemen usw., die durch die im vorstehenden n ,. genannte Bekanntmachung beschlagnahmt sind, an die Yeutsche Lexer. Aktien- gesellschaft, Berlin W. 9. Budgpesterstraße 11 12. doch ist von derarisgen Verkäufen der Riemen. Freigabe telle, Abteilung Beschlag⸗ nahme, unde rzkglich Mitteilung fu machen. .

Keines Bezugsscheines l die Abgabe von Riemenstücken ju Ausbefferungszrwecten, sosern die Hierfsir erlassenen besonderen Vor⸗ schriften der Riemen. Freigahe⸗Stelle eingehalten werden

Keines Bezugosscheines , n Übgabe von Wasserleitung⸗ scheiben seiteng ber für ihten Verteleb von Riemen. Freigabe⸗ Stelle besonder besttmmten Händler an Installatenre, Hansbe iter und fenstige Verbraud er, fofern die dassse getroffenen besenderen

Kelle ferung bestimmter Bezugsschelne unter

Freigabe. Stelle. Diese kann das Vecht zur

BVorschriften elngehalten werden; jedoch ist die xiefetung au bie ber genannten Händler bezugsschein pflichtig. . .

. 57. Die Ausstellung der Bezugsschelne erfolgt durch die Rlemen⸗ Ausstellunß auf Zweig. niederlassungen, Beratungestellen oder anden unter 3 Uufszd

chende Organe oder auf Behörden, die in Fühlung mit iht arbenen, übertragen. .

8 8.

Tie Bezugsschelne werden im allgemeinen auf den Namen det Perbrancherg und nur für seinen eigenen Bedarf ausge stellt. Fabriken landmirtschaftlicher Maschinen werden gegen nachtrãgliche Abrech . für die in diese Maschinen einzubauen den Treibrlemen als Verhra angese ben, dasfeibe gilt von Pumpenfabriken für e , n n gte ie in die von ihnen zu liefernden Pumpen eingebaut ne den.

Die Bezugsscheine werden init einem abtrennbaren Ab chnttt her⸗ gestesft, auf dem der Name des Verbraucher eingetragen wird. Bel den Benrgsschelnen dürten die zug la senen Sandler die Ab⸗ ichnltte abtrennen, welche den Namen des Verbrauchers tragen. haben den verbleibenden Hauptteil des Bezugescheins, mit Ihrem Firmen tempel versehen, dem Hersteller einzureschen, während sie die Abschnitte geordnet aufzubewahren haben. .

Die Vezugsscheine 3 geordnet aufzubewahren; der Lieferer hal die Bezugsscheine mit Belieserungsvermerk zu versehen. 3

58 8. . .

Die Erledigung der eingehenden Hezugsscheine hat. scwelt dies im babmen eines fachgemäßzen technischen Betriebs mögll ist. nach der e, n,. res Gingangs zu geschehen, falls nicht van der gie men. Freigeke⸗ Stele Äusnahnien ziugelassen ober horgeschrichtn Rind, insbesondere behält die ,, fich vor, dia

orrang vor allen ubrigen vorzuschteiben. 6

Gezugsscheinfrete Artikel. 3 10. .

Meter die im 3 1 genannten Gegenstände⸗ welche alcht im 8 6 IAbtatz 1 gengant find. werden Bezüge scheine nicht ausgestellt ste bürfe' von den zugelassenen Herstellern und zugelassenen Sanblerz ohr loesteres verkauft und gellefert erben. 6

Tie Riemen Freigabe Stelle behält sich aber vor, nach ihren Grmessen auch flir diese Gegenstände Zuwelsungsscheine in esonteren Fällen auszustellen; die Belieferung derartiger uwelsun gz scheine bai fodann von Hersteliern wie Händlern unter Vorrang vor eder senftigen Abgabe zu erfolgen. .

Verkaufszreise. 3 11.

Die Nie men⸗Frelgabe⸗Stelle bat das Rerht, fin bestira ite Arten ren Gegenstanden ichtpreise oder sonstige maßnahmen zur Ueber wachmig und Regelung der Prelsgestaltung, z. B. n , den Handel, festzusetzen. Nle festgeietzten oder genehmigten 3 r fch unter Feiner Fornn Kberschrikten werden, wobl aber bleibt & un kenbmmen, unter diefen Preisen zu verkaufen. -

rr Berrackung und Fracht dürfen nur die nachwelslicken Bar⸗

aus lcijen berechnet werden.

ie bon ber Riemen, Frelgabe⸗Slelle erhobenen, bon den Ser ·

siellern inlttelbar oder unnistielbar zu entrichtenden Gebũh ren bir fen

nur in die Verfaufepreise eingerechnet, aber nicht besonders derech ner werden. . 5 12

Fln Verkauf darf nicht don Te, nnen abhänglg gemacht werden, vie dem Perkäufer einen besonderen Vorteil , sollen, z. B. darf nicht verlangt werden, daß Aufträge auf ander Haren ertelit oder frühere Liest rungsvertraäge ganz oder teil ei se / qu gehoben werden. ,

II. Zusatz bestimmungen für Derfteller. ; 1. werche bezugsscheinpflichtige Arttkel he r st 1 Len.

8 13. 4 .

Dle durch Vermittlung der Riemen-Freigabe⸗Stelle obet elner anderen amtlichen Stelle zugewiesenen oder im frelen Verkehr zur Her stellung bejngsscheinpflichtiger Artikel beschafften Rrbsteffcaen ge Firfen nur auf die im 3 1 angeführten egenstãnde . bene rerden. Ausnahmen bedürjen in jedem Falle vorheriger riftlichet Genehmigung der Riemen. Freigabe⸗Stelle. n , . Die ern i sind verrflichtet, die zugetetlten Roh stoffmen gen fachmännisch einzulagern und zu ,, . K

5 14. .

Die Hersteller sind verflös die von der Riemen⸗Fregabt⸗ Stelle erlassenen Vorschristen über Herstellung, Buch hrung nnd Berichterstaitung genau einzuhalten.

elten außerdem folgende Bestinmungen; 9

a) Es ist nicht zulässig, dag spenifische Gemicht ber ugeteille Mengen von Treibriemenleder und anderem technischen e e . Bäder ufw. ohne besondere Anwessung der Ni

8 1th . Fir die Hersteller der m 8 L bezeichneten Gogenstände aus deder

reigabe Gielle zu verändern, Auznahmen bedürfen der borhe ae , . der Riemen Freigabe Stelle . Bz Pie Hersteller von Treibriemen sind verpflichtet, den Urn

branch von Näßrlemen auf eine möglichst gerluge Merge mn be

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