1919 / 76 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 02 Apr 1919 18:00:01 GMT) scan diff

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w sschaftlich ! Demobllmachung vom 12 November 1918 (Rlichs⸗Gesetzbl. S. 1304) wird folgendes angeordnet: Artikel JI. ; tmach Nr. E. 110015. 17 KRA.-, betreffen . 6 Güstan do, er de bung von Braun⸗ ste in vom 20. Juni 1917 tritt außer Kraft. Artikel II. Diese Bekanntmachung tritt am 1. April 1919 in Kraft. Berlin, den 1. April 1919. Reichs minlsterium für wirtschaflliche Demobilmachung. J. A.: Wolffhügel. .

Bekanntmachung.

Auf die für das Jahr 1913 festgesetzte Dividende der i n n , im Betrage von 8.68 vh wird die

mit Rest zahlung S 15540

j 1 s6 1 bis 40 000) und mit für jeden Anteil zu 5 iz bi )

r jeden Anteil zu 6 1000 (Nr. 40001 bis 190 990 gegen hi Keel ber be che ne Nr. 24 bzw. 2 vom 1. April d, J. ab bel der Reichsbankhauptkasse in Berlin, bej den. Reichs bank⸗ hauplstellen und Reichsbankstellen sowie bei sämtlichen Reichs⸗ banknebenstellen mit Fasseneinrichtung erfolgen.

Berlin, den 31. März 1919.

Reichs bankdirekiorium. Havenstein. von Glasenapp.

Die von heute ab zur re ö Nummer 71 eichs⸗Gesetzblatts enthält unter

. , hoch über die Besteuerung der Reichsbank für das Jahr 1918, vom 27, März 1919, unter

Nr. F786 eine Bekanntmachung, betreffend das Außer⸗ kraftireten des Handels⸗ und Zollvertrags zwischen dem Deusschen Reiche Und der Schweiz, vom 22 März 1919, unter

Nr. 6787 eine Verordnung über Eiweitenung der Fort⸗ blldungsschulpflicht für die Zeit der wirischaftlichen Demobil⸗ machung, vom 28 März 1919, und unter

Nr! 668 eine Verordnung über die Freimachung von

Arbeltsstellen während der Zelt der wirischaftlichen Demobil⸗ machung, vom 28. März 1919. Berlin W. 9, 31. März 1919. Postzeltungsamt. Krüer.

Die von heute ab zur n, . Nummer 72 Reichs-Gesetzblattes“ enthält unter

ö. . 9 tag betreffend die Feststellung eines vierten Nachtrags zum Reichs hanshallsplane für das Rech⸗ nungsjahr 1918, vom 29. März 1919, unter

Nr. Gen das Gesetz, betreffend die vorläufige Regelung des Reichshaushalts für das Rechnungsjahr 1919, vom 29. März 1919, und unter ; ö. itz gn das Gesetz, betreffend die vorläufige Regelung des Haushalts der Schutzgebiete für das Rechnungsjahr 1919, vom 29. März 1919.

Berlin W. 9, 31. März 1919.

. Postzei tungsamt. Krüer.

Preußen.

Finanzministerium.

Der Geheime Oberfinanzrat und vortragende Rat im Finanzministerium Tiesler ist zum Oberzolldirektions yräsi⸗ benten ernannt; ihm ist die Stelle des Präsidenten der Ober⸗ zolldirektion in Posen verliehen worden.

Der bisherige Landrat Dr. Küster. ist zum Geheimen Finanzrat und vortragenden Rat im Finanzministerium er⸗ nannt worden. .

Dem Regierungsrat Biehler, aus Breglau ist die Stelle eines Mitglieds der Oberzolldirektien Berlin,

dem bisherigen Präsidenten der Zolldirektion in Luxem⸗ burg, Geheimen Regierungsrat Jungeblodt ist die Stelle eines Mitalieds der Oberzolldirektion in Cöln und .

dem Regierungsrat am Ende aus Berlin die Stelle eines Vorstands bei dem Stempel⸗ und Erbschaftssteueramt in Danzig verliehen worhen.

M iniste rium für Handel und Gewerbe.

Die Gewerbelehrerin Strehl von der Handels- und Ge— werbeschule für Mäbchen in Posen ist an die gleiche Anstalt in Rheydt versetzt worden.

Ministerium des Innern.

Der Bürodirektor im Ministerium des Innern, Geheimer Rechnungtzrat Hinsch ist zum Geheimen Regierungsrat und vortragenden Rat im Miniflerium des Innern und

der Rechnung rat Meyer zum Bürodirektor des Ministeriums des Innern ernannt worden.

Weitere Ausführung sanweisung vom 6 1919 zur Sandgemeindeordnung für die Provinz We tfalen vom 19. März 1856.

Auf Grund des 8 86 der Landgemeindeordnung für die Provinz Westfalen vom 19. März 1856 wird in Ergänzung der Instruktion vom 8. Mai 1856 (M.⸗Bl. S. 147) zur Aus⸗ führung des Gesetzes nachstehende Anordnung getroffen:

§1. . Die Sitzungen der , . (Gemeindevertretung) und der Amtsversammlung sind öffentlich. Für einzelne Gegen⸗ stände kann durch besonderen Beschluß, weicher in geheimer Sitzung gefaßt wird, die Oeffentlichkeit ausgeschlossen werden.

§ 2. ie guhörer haben den Anordnungen dez Vorsitzenden zur Er— galt! ,. und Ordnung Folge zu leisten. Der ö kann jeden Zuhörer, welcher Störung irgendeiner Art verursacht,

aut dem Sißungsztmmer entfernen lassen. Berlin, den 81. März 1919.

Der Minister des Imern.

Weitere Ausführnng san weisung vom 31. März 1919 zur Laudgemeindeordnunn für die Rheinprooinz vom 23. Juli 1845 in der Fassung vom 15. Mai 1856. Auf Grund des Artikels 31 der Landgemeindeordnung für die Rheinproolnz vom 23. Jall 1835 in der sich aus dem Gesetz vom 18. Mal 1856, beireffend die Gemeindeverfassung in der Rheinprovinz, ergebenden Fassung wird in Ergänzung der Instruktion oom 18. Juni 1856 (M⸗Bl. S. 166) zur Austz⸗ führung des Gesetzes nachlt⸗hende Agordaung getroffen: §1.

Sitzungen des Gemeinderatöz und der Bürgermeistereiver⸗ . een ch Für einzelne Gegenstaͤnde kann durch befonderen Beschluß, wescher in gebeimer Sitzung gefaßt wird, die Oeffentlichkeit ausgeschlossen werden.

§ 2.

Die Zuhörer haben den Angrdnungen des Vorsitzenden zur Erhaltung der Ruhe und Ordnung Folge zu leisten. Her Vorsitzende kann jeden Zuhörer, welcher Störung irgendeiner Art rverursacht, aus dem Sitzungszimmer entfernen lassen.

Berlin, den 31. März 1919. Der Minister des Innern. J. V. Freund.

Ju st lz min kster iu m.

Dem Senatspräsidenten, Geheimen Oberjustizrat Quincke in Frankfurt . M. und dem Amisgerichttzrat Matthias in Rogasen ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Ruhegehalt erteilt. U In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht die Nechts⸗ anwälte: Dr. Kirchberg und Dr. Toop bei dem Kammer—⸗ gericht, Dr. Carlebach bei dem Oherlandesgericht in Frank⸗ furt a. M, Moritz Sommer und Zeidler bei dem Land— gericht III in Berlin, Dr. Laufenberg bei dem SHand⸗ gericht in Koblenz, Dr. Rockstroh bei, dem Amte⸗ gericht und dem Landgericht in Liegnitz, Geisler bei dem Amtsgericht und dem Landgericht m Geeifswald, Hartmann bei dem Amtegericht in Striegau, Meßtze bei dem Amtsgericht in St. Goar, Rörig bei dem Amtsgericht in Malmeoy, Brockhausen bei dem Amtsgericht in Mülheim (Ruhr), Stein bei dem Amtsgericht in Dillenburg, Dr, Krekeler bei dem Amtsgericht in Bottrop, von Wawrowski bei dem Amtsgericht in Schwetz, Oelze bei dem Amtsgericht in Genthin und Dr. Lukanowski bei dem Amtggericht in Ostrowo.

Mit der Löschung des Rechtsanwalts Dr. Krekeler in der Rechtsanwaltsliste ist zugleich sein Amt als Notar erloschen.

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen bie Rechtsanwälte: Nadolny vom Landgericht III in Berlin bei dem Kammergericht, Schutz aus Berlin bei dem Oberlandes— gericht in Breslau, Stein aus Dillenburg bei dem Oberlandes— gericht in Frankfurt a. M. Bracht gus Herne bei dem Ober⸗ landesgericht in Hamm, Rettkowski gus Berlin⸗Lichterfelde bei dem Landgericht IILin Berlin mit dem Wohnsitz in Charlotten⸗ burg, Kaffanke aus Kattowitz bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Gleiwitz, Ochs aus Essen und Wahlen aus Viersen bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Cäln, Wunder macher aus Neustadt (Westprn) bei dem Amtsgericht und dem Lanypgericht in Danzig, Kopp aus Ben lin-Schöne⸗ berg bei dem Amtegericht in Zielenzig, Paul Krüger vom Landgericht in Breslau auch bei dem Amtsgerichte daselbst, Krombholz aus Cöpenick bei dem Amtsgericht in Frei— burg (Schles). Dr. Schuster aus Fiiedeherg (Queis) bei dem Amisgericht in Lauban, Metze aus St. Goar bei dem Amts— gericht in Boppard, Hagen aus Cöln hei dem Amtsgericht in St. Goar. Schu macher aus Bonn bei dem Amtsgericht in Rheinbach, Max Liebmann vom Landgericht in Wiesbaden auch bei dem Amtsgerichte daselbst, De. Leeser aus Hagen i. W. bei dem Amtegericht in Minden, der frühere Rechtsanwalt Schoenhals hei dem Amtsgericht in Rotenburg a. F., der Oberbürgermeister a. D. Matting bei dem Amtegericht in Glatz mit dem Wohnsitz in Neuheide, die Gerichtsassessoren: Dr. Vollrath bei dem Oberlandesgericht in Frankfurt . M. Theodor Nigges bei dem Oberlandes gericht in Hamm, Dr. Wisniewski bei dem Oberlandesgericht in Marienwerder, Rischmüller bei dem Landgericht in Kiel, Dr. Hans Kempner bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Breslau, Felix Kaufmann bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Cöln, Spoer! bei dem Amts⸗ gericht und dem Landgericht in Düsseldorf, Dr. Stolz bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Neuwied, Zarnitz bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Paderborn, Dr. Tschakert bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Lyck, Helmsen bei dem Amtsgericht in Ein— beck, Hermann Meyer bei dem Amtsgericht in Andernach, Danne bei dem Amtsgericht in Bochum mit dem Wohnsitz in Gerthe, Jep sen bei dem Amtsgericht in Rödding und Chuseau bei dem Amtsgericht in Ruß, die früheren Gerichte aßessoren; Kurt Schlueter bei dem Kammergericht, Dr. Giebler bei dem Landgericht in Breslau, Rostek bei dem Landgericht in Ratibor, Dr. Bruno Markiewitz bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Brieg, Dr. Tomnitz bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Liegnitz, Menges bei dem Amts⸗ gericht in Höchft a. Main und Dr. Kurt Albrecht bei dem Amtsgericht in Neuhaldensleben.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Die For stkassenrendantenste lle für die Oberförstereien Wilhelmèsbruch und Schnecken mit dem Amtssitz in Heinrichs⸗ walde ist zum 1. Mal 1919 zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 14. April 1919 eingehen.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.

Der bisherige ordentliche Professor an der Universitãt Straßburg, Geheime Medizinalrat Dr. Wollenberg ist zum ordentli n , ö der medizinischen Fakultät der Uni⸗ versität in Marburg un

6 bisherige r ro baniliche Professor Dr. Nippe in Erlangen zum außerordentlichen Professor in der medizinischen Fakultät der Universität zu Grelfswald ernannt worden.

Bekanntmachung. .

Dem Gastwirt Alexander Meijer in Hangu, Besitz er des Hotel zum Adler, ist auf Grund des 8 1 der Bekanntmachung zur Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vorn 23. September 1915 (Reichs. Gesetzl. S. 6 3) die Fort setzung des ast⸗ und Schankwirtschaftsketrie bes vom 21. März, 3 Uhr Nachmittags ab, bis auf weiteres u ntersagr worden. Der Hotelbetrieb wird durch diese Verfügung nich t betroffen. Die Kosten der Veröffentlichung dieser Bekannt⸗ machung hat Meijer zu tragen.

Hanau, den 21. März 1919.

Der Polizeidirektor. J. V.: Voigt, Regierungsassessor.

Bekanntmachung.

Auf Grund des 5 1 der Bekanntmachung zur Fernhaltung ua n n Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Reichs. Gesetzbl. S. 50s) ist dem Restaurgteur Heinrich Gut⸗— mann die Ausü6bung der Schankwirischaft in sämt⸗ lichen Räumen des Hauses Französische Allee 19 (Bürgerverein) vom 25. März, 7 Uhr Vormittags, ab un tersagt worden. Die Kosten der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung hat Gutmann za tragen. Hanau, den 22. März 1919.

Der Polizeldirektor. J. V.: Voigt, Regierungzassessor.

Aichlamtliches.

Dentsches Reich.

Preußen. Berlin, 2. April 1919.

Die vereinigten Ausschüsse des Staatengusschusses für Zoll⸗ und Steuerwesen, für Handel und Verkehr und für Justizwesen hielten heute eine Sitzung ab.

Dem Sitzungsbericht der Waffen stilllstgn ds⸗ kommifsion in Spaa vom 531. März entnimmt „Wolffe Telegraphenbüro“ folgende Mitteilungen: ;

Auf Grund von Zeitungenachrichten ersuchte die deutsche Kom⸗ mission um beschleunigte Festitellung, ob tatsächlich So 009 deutsch e Kriegsgefangene von England nach Frankreich in die zerstörten Gebiete abbefördert weiden sollen.

Deutscherseits war in einer früheren Sitzung dagegen Einspruch erhoben worden, daß die Durchführung eines neuen bape rischen Gesetzes über die Schulaussicht in der Pfali von den Besatzungsbehörden verboten wird. In ihrer heutigen Antwort erklärten die Alliierten, 3 hätten bisher nicht zugestanden, daß die seit Abschluß des Waffenstillstandes erlassenen deutschen Gesetze ohne weiteres für die besetzten Gebiete anwendbar sind, Aus diesem Grunde sei auch dag fragliche baverische Gesetz nicht durchgeführt wor den.

Nach Bekanntmachungen in belgischen Zeitungen war für den 29. März eine Generalvers amm lung der Soci sts Génsrale Charbonnisre in, Antwerpen anberaumt worden, die sich laut Tagezordnung mit det „Auflösung der Gesell⸗ schaft und Ernennung von Liquidatoren“ befassen sollte. Unter Bezug auf diese Bekanntmachung wies der Vertreter der deuischen Regierung darauf hin, daß das Unternehmen 2623 1 von denen 1708, die sich in deutschem Besitz befinden, sämtlich unter Zwangsver⸗ waltung gestellt sind. Da fuͤr die Auflösung der , satzungs⸗ gemäß eine Dreidiertelmehrheit aller Anteile ersorberlich ist, habe, wie der Regierungsvertreter ausführte, die Tagekordnung, nur dann Sinn, wenn der Zwangsveiwalter der deutschen Anieile sür die Auf⸗ löfung stimme. Dies aber würde die deuischen Interessen verletzen und außerdem der belgischen Verordnung über Zwangsperwaltungen widersprechen, wich der Zwangsveiwalter die ihm anvertrauten Güter sichern und ihre Erhaltung gewährleisten soll. Geden eine solche Verwendung der deutschen Anteile lege die deutsche Regierung daher Verwahrung ein. Falls die Generalver ammlung stattgefunden haben sollte, werde gebeten, einen etwaigen Beschluß, die Ge sellscha ft aufzulösen und Liquidatoren zu ernennen, für ungültig zu erklären.

Der deutsche Vertreter erhob gegen den Verkauf großer

Mengen Kalisalze nnter ; * sranzösischen Behörden im besetzten Gebiet Ginspruch. Ferner er⸗ suchte der Negierungevertreter die englische Kommission um Mit⸗ teilung der Gründe für das Einfuhrverhbot folgender Berliner Zeitungen in die brinsche Besatzungszone: „Berliner Abendpost“, „Berliner Tageblatt“, Berliner Börsen⸗ Courier“, „Berliner Morgenpost“, . B. 3. am Mittag! Er forderte die Wiederzulassung dieser Blätter. .

Die Alliierten wurden um Mitteilung gebeten, wann die Ve r⸗= handlungen in Rotterdam über den Verkauf der Ladungen deutscher, in neutralen Häfen befindlicher Schiffe beginnen, deren Erlös gemäß dem Brüsseler Ablommen zur Bezahlung der Lebens⸗ mittel verwendet werden soll. ;

Der französische Zivilkommissar hat im Kreiss Greven ⸗— bro lch jegliche Ausfuhr von Getreide undk Mehl ver -= boten. Da dieser Kreis der einzige innerhalb des Regierungsbezirks Düffeldorf ist, der Getreide oder Mehl abgeben kann, so ist die Versorgung detz Bezirk Düsseldorf unmöglich gemacht. Die deutsche Negierung forderte daher die Alllierten auf, die erforderlichen An- e , . treffen, um die Ausfuhr aus dem Kreise Grevenbroich icherzustellen. ich . General don Hammerstein über reichte den Entente⸗ vertretern eine RNummer der New Jork Times? vom 19. Ja⸗ nuar, in der ein Bild veroffentlicht wurde, das die Zerstöru ng des Iltisdenkm als zeigt, welches zum Andenken an die Be- fatzung des 1895 in chinesischen Gewässern untergegangenen Kanonen- bobts „Iltis in Schanghai errichtet worden war. von Hammerstein bat um Auskunft, oh dat Denkmal wirklich zeistört worden sei.

Der Vertreter der deutschen Regierung erhob Einspruch gegen die Beschlagnahme von Teilen der deut schen Bot⸗ schaft in Therapia, die mit der völkerrechtlich, gesicherten Unverletzlichkeit der Botschaftsgebäude in Widerspruch stehe.

Der französische Vorsitzende wies darauf hin, daß der, Deut sche Reichzanzeiger? vom 13. Februar einen Aufsatz Aufruf des Saargebietz“ , . habe. Er bitte, der deutschen Regierung mitzuteilen, daß die amtlichen Zeitungen im besetzten Gehiet nicht mehr zugelassen werden, wenn fh Tertz andere als amtliche Nach⸗ richten enthält. .

*. 1 ö

In der Presse, wie in der interessierten Oeffentlichkeit ist, vielfach die an verbreitet. 9. mit der Auflösung des Reichs ministeriums für wirtschaftlicht Demobil⸗ machung alle von diesem Amte erlassenen Verordnungen außer Kraft treten. Es wird von amtlicher Seite darauf aufmerksa m gemacht, daß diese Auffassung unzutreffend ist; die Verord⸗ nungen bleiben bis zum amtlichen Widerruf in Geltun g-

Der Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung Haenisch hat ah . des „Wolffschen Telegraphe n⸗

büros“ folgende Verfügung erlassen: hehe Pfli f 6 eien Staatgzweseng ist eg, die Ge-

J. B.: Freun.

wissenzfreihest sichersustellen. Insbesondere gilt das für dag Gedtes

dem deutschen Preise durch die

des religiösen Lebeng und der religiösen Erziehung. Dazu gehört auch entsprechend der Regierungtsertlärung vom 20. März 19189, daß der Religion sunterricht wahlfrei ist. Bis zum Erlaß künftiger Gesetze, die die Beziehungen bon Staat, Kirche und Schule zueinander auf neue Grundlagen stellen, ist deshalb den nachstehenden Grundsäßen gemäß zu verfahren:

1 Soweit nicht bereits nach den bisherigen Bestimmungen Schüler der öffentlichen Schulen von der e, n, am lehrplan⸗ mäßigen Religionsunterrichte befreit sind oder befreit werden können, sind sie auf Antrag von der Teilnahme an dem Religionzunterricht zu entbinden. Zur Stellung des Antrags sind diesenigen befugt, welche die Religion, in der die Schüler zu erziehen sind, zu be—⸗ stimmen haben, bezw. nach Erreichung des religlonsmündigen Alters die Schüler selbst.

Y)) Schüler, die von der Teilnahme am Religionsunterricht zefreit sind, sind auch nicht zur Teilnahme an Schulfeiern mit ligiösem Charakter verpflichtet. 3) Lehrern und Lehrerinnen an öffentlichen Schulen mit Aus— hme der eigens für den Religiontunterricht angestellten die aus ewissenshedenken um Befreiung von der Verpflichtung zur Erteilung on Religionsunterricht nachsuchen, ist die Erteilung des Religions- unterrichts abzunehmen, ohne daß sie deshalb in ihren Dienstbezügen . oder von den Aussichtsbehörden zurückgesetzt werden dürfen.

iese deh rer (Lehrerinnen) sind auch zur Teilnahme an Schulfeiern mit religiösem Charakter nicht verpflichtet.

4) Die Teilnahme von Lehrern und Schülern an kirchlichen Veranstaltungen außerhalb der Schule ist stets freiwillig.

Bei organisch vereinigten Kirchen- und Schulämtern bleibt die

Ausübung der kirchlichen Amtspflichten der Stellen mnhaber späterer Regelung vorbehalten.

Diese Bestimmungen treten mit Beginn des neuen Schuljahres in Kiaft. Der Erlaß vom 29. November 1918 Uil( 1841 UI W wird hiermit aufgehoben.

Die Bürgerschaft Lötzens bat eine Kundgebung gegen die Abtretung von Danzig und von Teilen Westpreußens an Polen beschlossen, in der es laut Mel⸗ dung des „Wolffschen Telearaphenburos“ heißt:

Ohne ein deutsches Danzig, ohne deutsche Weichselufer bleibt unsere Grenzmark nimmermehr das erste Bollwerk, nimmermehr der erste Vorkämpfer für deutsche Kultur gegen den Ansturm des ussischen Bolschewismuß. Wir gelohen deshalb einmütig, dafür ein⸗

treten und bis zum Letzten dafür einzustehen, daß Danzig niemals nischer Raubgier verfalle.

Württemberg,

Die Regierung hat gestern, wie „Wolffs Telegraphen⸗ ,. meldet, folgenden Erlaß durch Maueranschlag bekannt⸗ gegeben:

Wegen dringender Gefahr für die öffentliche Sicherheit wird der Velager ungszustand für das Gebiet des Stadtbezirks Stuttgart, der Oberämter Stuttgart, Eßlingen, Cannstatt und Bö= blingen von der Stgatsregierung erklärt. m Einverständnis mit dem nilitärischen Befehlshaber werden mit sofortiger Wirkung folgende Anordnungen getroffen:

I) Keine Versammlungen. Alle. Menschenansammlungen auf Straßen und Plätzen, sowie öffentliche Umzüge aller Art sind verboten.

2) Die Beschränkungen des Gesetzes hinsichtlich der Verhaftung, Beschlagnahme und Durchfuchung sind aufgehoben,

3) Die Verbreitung von Flugschriften und Handzetteln, ebenso der Vertrieb von Zeitungen auf Straßen und Platzen ist nur mit Genehmigung der Negierung gestattet. r Holizeistunde wird guf Abends 8 Uhr festgesetzt. Alle öffentlichen Lokale, Wirischaften, Theater und Kinosã sind um 8 Uhr zu schließen und dürfen vor Morgens 9 Uhr nicht geöffnet werden. Der Straßenverkehr ist von 9 Uhr Abends ab verboten.

5) Die Regierungtorgane sind ermächtigt, jeden zu verhaften, der es unternimmt, die öffentliche Ruhe und Ordnung zu stören oder den Bestand des Staats oder der Regierung zu gefährden.

b). Für das Gebiet des Belagerungszustandes werden außer⸗ ordentliche Kriegsgerichte eingesetzt, die in beschleunigtem Verfahren alle Strafsachen des Hoch- und Landesverrats, Aufruhr, Mord und Raub, der Plünderung, der Befreiung von Gefangenen, der tätlichen Widersetzung, der Zerstörung von Eisenbahnen und Telegraphen, des unbefugten Waffentragens, endlich alle Zuwiderhandlungen gegen die von der Regierung im Interesse der öffentlichen Sicherheit erlassenen Verbote abzuurteilen haben.

Die Regierung fordert die Bevölkerung auf, ihren An⸗ ordnungen unbedingt Folge zu leisten. Nur dadurch würde es

möglich sein, den Belagerungszustand in kürzester Frist wieder aufzuheben.

An dem Abwehrstreik zur Bekämpfung des Generalstreiks, der zugleich eine Vertrauens kundgebung für die Regierung sein soll, beteiligen sich Handwerk, Gewerbe, Kaufleute, Handel, Industrie, staailiche, staͤdtische und private Beamte, Aerzte, Apotheker und sonstige freie Berufe. Der Postbetrieb ruht vollständig, ebenso der Straßenbah averkehr.

ie Staatseisenbahn bewirkte gestern früh lediglich den Arbelter⸗ verkehr und die Milchversorgung.

Hamburg.

Der Senat hat nach einer Meldung des „Wolffschen üros“ für das laufende Jahr den bisherigen ersten Bürger— eister van Melle zum ersten Bürgermelster wiedergewählt nd anstelle des aus dem Senat aus geschiedenen Dr. Schröder en Sengtor Stolten, Redakteur des „Hamburger Echo“, zum weiten Bürgermeister gewählt.

Desterreich.

Laut Meldung des „Korrespondenzbüros“ haben gestern ormütag die Gesandten der auf dem Gebiete des hemaligen Oesterreich entstan denen Volks staaten

dem Staatssekretär des Auswärtigen Dr. Bauer gemeinsam ine Ein spruchsnote gegen den Gesetzentwurf, betreffend ebernahme des Vermögens des H othringenschen Hauses durch die Deutsch⸗Oesterreichische epublik, überreicht, da dieses der gemeinsamen Liquidationz⸗ asse der Volksstaaten gehöre.

Der Außerordentliche Gesandte der Französischen epublik Allize hat gestern dem Staatssekretär Dr. Bauer einen Antrittsbesuch gemacht.

Durch eine Verordnung über die Organisation der irn und Sicherung der lan dwirtschgftlichen

sation der landwirtschaftlichen Verwaltung gllebert sich sonach in die Gemeinde, ben Bezirk und bas Komitat, für deren Gebiete Kommissionen für Besitzregelung und Pro- duktionssicherung errichtet werden. Als höchte Jastanz. gilt die aus Mitgliedern des Vorkskammissarigts für Ackerbau und drel Delegierten detz Landesverbandes für Bodenarbeiter be⸗ stehende Landes kom mission.

Großbritannien und Irland.

Im Unterhause hieli Lord Churchill, bevor die Militär⸗ dienstbill zur Abstimmung gelangte, eine ausführliche Rede über die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung eines starken Heeres während der nächsten Zeit. In Erwiderung der Kritiken, daß die Kosten ber englischen Okkupationgarmee zu hoch seien, sagte Churchill dem „Reuterschen Büro“ zu—⸗ folge: „Wenn man die von Deutschland für den Unterhalt der englischen Rheinarmee aufzubringenden 0 Millionen von der Gesamtsumme abzieht, dann belaufen sich die Kosten für den Unterhalt der Okkupationsarmee im Jahre 1919 noch auf ungefähr 133 Milllonen Pfund Sterling.“ Auf, die Einwendung, daß keine nationale Not⸗ wendigkeit für die Bill bestehe, erwiderle Churchill, daß, wenn England sich seiner militärischen Kräfte beiaube, es nicht die Macht besitzen würde, auch nur den geringsten Einfluß auf den Gang der Ereignisse in ganz Europa auszuüben. Chur— chill erklärte, wegen der beklagenswerten Schwierigkeiten zwischen Italten und den Südslawien müßten 10 000 britische Soldaten in den dortigen Gegenden stehen, um Unruhen zu verhindern. inn ln sagte weiter, die Hill sei notwendig, selbst wenn Rußland überhaupt nicht bestände.

Im Verlauf der Sitzung erklärte Harmsworth, die Slockade der Türke, Bulgariens und Deutsch⸗Oester⸗ reichs sei zwar aufgehoben worden, es bestehe aber kemerlei Grund zur Behauptung, daß auch die Blockade Deutschlands

aufgeboben sel. Frankreich.

Nach dem diplomatischen Lagebericht haben die vier Regierungshäupter gestern zwei Sitzungen gehalten und sich am Vormittag anscheinend mit der Frage der Schadloahaltung, am Nachmittag mit der polnischen Frage beschäftigt. Die Minister der auswärtigen Angelegenheiten der fünf Großmächte haben am Nachmittage eine Sitzung am Quai d MDrfay ge⸗ halten und nach Ausführungen von Jules Cambon die Ergeb⸗ nisse aus dem Bericht des Ausschusses für die Grenzen der Tschecho⸗Slowatei, dessen Vorsitzender er ist, grundsätzlich an⸗ genommen; nur die Zuteilung des Teschener Bezirks ist noch vorbehalten. ;

Der Marschall Foch ist gestern nacht, dem „Echo de Vit“ zufolge, mit allen erforderlichen Instruktionen nach Spga abgereist, um mit den deutschen Bevollmächtigten zu verhandeln. Er wird mit dem Rat der Vier in dauernder Verbindung stehen.

Die Sitzung des sozialistischen Seineverbandes am Montag stand nach dem „Progréz de Lyon“ unter dem Eindruck der Freisprechung des Mörders Jaurès', die von ver— schiedenen Rednern als Herausforderung der Arveiterklasse und in einer einstimmig angenommenen Entschließung als Prokla⸗ mierung des Bürgerkriegs bezeichnet wurde. Der Vertreter der linkestehenden Gruppe betonte nachdrücklich die Not— wendigkeit einer Diktatur des Proletariais. Sämtliche Dis—⸗ kussionsredner waren in der Empörung über dle verkehrte Politik der Führer Frankreichs einig.

Das von Lyoner Blättern gleichzeitig veröffentlichte Manifest der französischen Sozialistenpartei erklärt, nur eine sozialistische Internationale werde in der Lage sein, die Ordnung in der Welt wieder herzustellen. Erst eine sozia— listische Revoluion könne wirkliche Demokratie schaffen. Die sozialistische Partei dürfe keine Gelegenheit verpassen, die ihr durch die Fehler der Hourgeosie geboten werde. Auf die Uebernahme der Macht durch das Proletariat werde voraussichilich eine Periode der Diktatur folgen. Daher müsse eine verfassunggeben e Versammlung einberufen werden, um die für das wirtschaft⸗ liche und politische Leben bes Landes notwendigen neuen Einrichtungen zu schaffen. Das Manifest spricht sich gegen alle Friedens bedingungen aus, die die überlebte Form eines überlebten Chaupinismus fordern, und bedauert, daß der gerechte Frieden die französische Regierung zu seinem offenen oder geheimen Gegner zu haben scheine. Die Partei bekennt sich zu dem Gedanken des Völkerhundes, der von allen Völkern mit gleichen Rechten und Pflichten, nicht aber von einigen Regierungen gebildet werden solle.

Dänemark.

Die heiden Häuser des Reichstags hielten gestern eine KGeheimsitzung über die schlesCwigsche Frage ah, in der Verteidigungsminister. Munch und Folketingsabgeordneter Neergaard über die Tätigkeit der bänischen Reichstags⸗ abordnung auf der Pariser Friedenskonferenz Bericht er⸗ siatteten.

. Türkei. Die Regierung hat dem „Temps“ zufolge dem eng—⸗ lischen, dem amerikanischen, dem französischen und dem italie⸗ nischen Oberkommissar in Konstantinopel eine Denkschrift überreicht, in der sie sich mit der freien Durchfahrt durch den Bosporus und die Dardanellen in Kriegs⸗ und Friedenszeiten ein⸗ vernanden erklärt. Ferner wird statistisch nachgewiesen, daß in allen Wilajelts des osmanischen Reichs die türkische Bevölke⸗ rung in der Mehrheit sei, und angekündigt, daß Griechen, Armeniern, Juden usw. weitgehende Autonomie gewährt

werden soll. Serbien.

Nach dem „Wiener Korrespondenzbüro“ ist der Oberst Bix nach fünflägiger Internierung in , Absteigequartier in Budapest mit den Müigliedern der französischen, englischen und serbischen Gesandtschaft in Belgrad eingetroffen.

Finnland.

Die Regierung hat ihre Entlassung nachgesucht. In dem Schreiben an den Reichs verweser begründet der Staatsminister Ingman, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mit— teilt, den Schritt damit, daß die Regierung, gestützt auf die

robuktion in Ungarn wird, wie „Wolffs Tele— raphenbüro“ meldet, die landwirtschaftliche Verwaltung auf die Lokalverfassung begründei, wohel stets der

auernrat alt un gangs punkt dient. Die Organi⸗

Parteien des früheren Landtags, zustandegelommen sei, um die Neuwahlen ich hen, Mit dem i, ntlfl des neuen Landtags sel plese

Afrika. Nach einer amtlichen, von Reuter verbreiteten Meldun sind die Elsenbahnlinien nördlich von Kairo wieder hergestellt: Großer Aufruhr herischt noch in den fern von den Ver⸗ bindungslinien liegenden Gebieten.

Statistik und Volkswirtschaft.

Ueber k der Einkommensteuer⸗ veranlagung der physischen Zensiten in Preußen nach Provinzen für das Steuerjahr 1917 veröffentlicht das Statistische Landesamt eine Uebersicht in der

„Stat. Korr.“, der wir die folgenden Zahlen entnehmen: Insgesamt wurden in Preußen 1917 7130 650 physische ersonen zur Einkommensteuer veranlagt gegen 7684062 im Jahre 1914; von ihnen entfielen auf die Rhein⸗ propinz etwas mehr als ein Fünftel, auf Brandenburg rund ein Siebentel (1914 elwas über ein Achte) und auf Westfalen nahezu 66 etwas über) ein Achtel. Diese vergleichs⸗ weise hohen Anteile erklären sich durch die große Volks⸗ zahl und die allgemeine günstige wirtschaftliche Lage dieser Provinzen. Die geringsten, je 3 vH aller preußischen Steuerveranlagten nicht überschreitenden Jensitenzablen janden sich in den beiden zum Ver⸗ gleich gestellten Jahren i9l? und 1914 abgesehen von dem nur ein Tausendstel der , . ,, . kleinen Hohen⸗ zollern in den ganz überwiegend agrarischen Provinzen . und Dstpreußen, Posen und Pommern, also dünnbesiedelten Landesteilen mit nicht besonders kapitalkräftiger Bepölkerung. Der Anteil der Veranlagten in der Provinz Brandenburg und in Stadt⸗ kreis Berlin zu sammen ist von 1914 auf 1917 um immer⸗ hin 2 vy auf fast ein Viertel sämtlicher Zensiten des Staates ge⸗ wachsen, der von Rheinland⸗Westfalen in der gleichen Zeit um 22 vH auf knapp ein Drittel der Staatszahl gesunken. Erstere Verschiebung ist im wesentlichen eine Folge davon, daß gerade in Berlin und seiner Umgebung während des Krieges zahlreiche und vielfach gutbezahlte Beamten, und Bürokräste der Kriegs⸗ n , usw. zusammengeströnt sind. Dieser Zuwachs ist o groß, daß hier von 1914 auf 18917 in ausgesprochenem Gegen⸗ satz zu der Abnahme der Zensitenzahl im Gesamtstaate auch die wirkliche Zensitenzahl um iund 17000, nämlich von 1683 900 auf 1709 000 gestiegen ist. Außerdem haben sich in dieser Zeit die Zensiten nur noch in den Provinzen Ost⸗ und Wenpreußen, Posen sowie in Hohenzollern vermehrt; es zeigt sich also, daß in den überwiegend agrarischen Landesteilen während des Krieges offenbar infolge der durch die Lebensmittelteuerung bedingten besseren Verwertung der ländlichen Erzeugnisse die Neubildung zahlieicher steuerpflichliger Einkommen stattgefunden hat, während in den Pro⸗ binzen mit ssarker industrieller Arbeiterbepölkerung, wie in der Rhein⸗ provinz und Westfalen, vorzugsweise infolge der zahlreichen Ein⸗ berufungen zur Fahne eine erhebliche Zensitenabnahme eingetreten ist.

Im Staatsdurchschnitt bildeten die Zensiten 1914 mit 47,3 vo etwas weniger als die Hälfte sämtlicher Haushaltungs⸗ vorstände und Einzelwirtschafter, im Berichtsjahre nur noch 45,9 vH. Am vorteilhaftesten stellten sich 1917 Berlin mit seinem entsprechenden Anteil von etwas mehr als drei Fünfteln, Westfalen, Brandenburg und die Rheinprovinz je mit etwas mehr als der Hälfte, am unvorteilhaftesten die Provinzen Posen, Ost⸗ und Westpreußen, von denen das unter ihnen am besten abschneidende Westpreußen nur knapp drei Zehntel aller Haushaltungsborstände und Cinzelwirtschafier als Zensiten aufwies. Im Jahre 1914 hatte Westfalen mit etwas mehr als drei Fünfteln den höchsten Anteil der Zensiten an der Ge samtzahl jener Personen mit selbständigem Einkommen; dann folgten in dichten Abständen die Rhein lande, Berlin und etwas weiter zurück die Provinz Brandenburg. Auch hier hat sich von 1914 auf 1917 die Lage in Brandenburg einschließlich Berlins vorteilhafter als in Rheinland⸗Westfalen gestaltet.

Das steuerpflichtige Reineinkomm en der physischen Zensiten, das 1917 19 1665.20 Millionen, 1914 17 560, a3 Millionen Mark betrug, entfiel in beiden Jahren zu etwas mehr als einem Fünstel auf die wirtschaftlich hochentwickelte Rheinprovinz. Daran schlossen sich in größeren Abständen Brandenburg und West⸗ falen an in derselben Reihenfolge und auch mit ähnlichen An⸗ teilen wie bei der Kopfzahl der Veranlagten. Ebenso zeigten sich die kleinsten gleichfalls je nicht über 3 vn der Staatszahl hinaut⸗ gehenden Anteile an der Einkommensumme wieder in Hohen⸗ zollern, West- und Ostpreußen, Posen und Pommern.

Was die Einkommens bewegung betrifft, so ergibt sich, daß von 1914 auf 1917 das steuerpflichtige Reineinkommen überhaupt in all len Landesteilen, insbesondere auch überall da, wo die Zensiten—⸗ zahl zurückgegangen ist, zugenommen hat. Dasselbe gilt vom

Durchschnitiseinkommen auf den Kopf der Zensiten. Vergleichsweise

sehr schwach war aber motz beträchtlicher Zensitenvermehrung die Einkommensteigerung in Berlin; sie bezifferte sich hier auf rund 56 Millionen Mark, dagegen z. B. in Westpreußen auf etwa 65 Mil⸗ lionen Mark: auch das durchschnittliche Einkommen hat sich in Berlin nur wenig um h3 6 gehoben, anderseits z. B. in der Prodinz Brandenburg um fast und in Westpreußen sogat um über 599 w. Bi Berlin wie bei den westlichen Provinzen Hannover, Wesffalen, Hessen⸗Nassau und Rheinland hat 1917 gegen 1914 ungeachtet des Anwachsens des steuerpflichtigen Besamt⸗ wie Durchschnittsein kommens der Anteil an der Eintommensstaatssumme etwas abgenommen. In diesen Provinzen war also während des Krieges die Einkommen⸗ steigerung schwächer als in den übrigen Landesteilen; insbesondere für Berlin läßt die Bewegung darauf schließen, daß sich die Zensiten⸗ vermehrung vorzugsweise auf die unteren Einkommensabstufungen erstreckt hat.

Im Staate überhaupt entfielen im Durchschnitt auf einen Zensiten 1917 2688 steuerpflichtiges Rein⸗ günkom men gegen 2285 ½ im Jahre 1914. Das höchste Durch⸗ schnittseinkommen hatten 1917 und 1914 die Steuerveranlagten in Hessen⸗-Nassau und in Brandenburg mit 3196 und 2972 S im Ighre 1917 und 2790 und 2682 ½ im Jahre 1914, während an Ritter Stelle 1917 Schleswig-Holstein mit 2878 w, 1914 Berlin mit 2424 ½ stand. Mithin war 1917 die Durchschnittsziffer Schleswig-Holsteins noch um 58 ½ größer als die Hossen-⸗Nassaus, das im Jahre 1914 an erster Stelle stand. Den geringsten Gin⸗ kommensdurchschnitt wiesen im Berichtsjahre Westfalen mit 2361, Hohenzollern mit 2373 und Berlin mit 2477 Æ auf. Daß gerade in,. Westfalen mit seiner reichentwickelten Industrie und seinen zahl⸗ reichen bodenständigen und wohlhabenden Bauern das Durchschnitis⸗ einkommen der Zensiten im Berichtsjahr und auch im Vergleichsjahr 1914 mit 1917 am geringsten im Staate war, ist keineswegs ö zu beurteilen ; denn die Provinz Westfalen gehört, wie w . aben, zu den Sanbesteilen mit weitaus dichtester Zensiten⸗ besetzung; in solchen pflegt das Vorhandensein besonders zahlreicher kleinerer, aber immerhin bereits steuerpflichtiger Einkommen der meist jüngeren Arbeiterbevöllerung leicht den Einkommengdurch⸗ schnitt der Jensitengesamtheit herabzudrücken. ;

Das Erhebungssoll der Einkommensteuer einschließlich der Zuschläge, das sich 1917 auf S6, zs, 1914 auf 378M Milllonen Mark belief, war in beiden Jahren im Rheinland mit etwas mehr als einem Fünftel der Staatssumme und in Brandenburg mit rund einem Sechstel am größten, worauf im Berichtsjahre Schlesien mit fast einem Glftel, 1914 Berlin mit rund einem Zehntel an dritter Stelle

. Den n, . Stand hingegen wiesen 1917 Hohengollern, e

st⸗ und Ostpreußen, Posen und Pommern auf. In allen Landestellen war im Zeitraum 1519 1817 die

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