1919 / 82 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 09 Apr 1919 18:00:01 GMT) scan diff

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Ner gemuspreis heträgt ul ertel ährtich 9 . Alle Rostaustalten uchmen Grestellunug an: für Cerlin

den Eostanstalten und zeitungsnvertrieben far Kelbstahholer auch die Geschästsstelle 8w. 18, Wilhelmstraße 328.

Einjelne Kum mern koten 23 Mf.

deutscher Reichsaneiger zrenßischer Staatsanzei

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FInhalt des amtlichen Teiles: Dentsches Neich.

Ernennungen ꝛc.

Bekanntmachung über Zahlungsverkehr mit dem Augland.

Bekanntmachung, betreffend Uebernahme der Restbestände ber Altbekleidungsstellen.

Sandels verbote. = Anzeige, hetreffend die Ausgabe der Nummer 74 des Reichs⸗

Gese tz blatt. Erste Beilage.

Verzeichnis der von dem Rate der Volksbeauftragten und der Reichsregierung erlassenen und verkündeten Verordnungen.

Pren fen. Ernennungen und sonstige Personalverändermgen. Handels verbole.

Anzeige, betr. die Ausgabe der Nummer 20 der Preußischen Gesetzsammlung.

Erste Beilage.

Belanntmachung einer in der Woche vom 25. bls 29. März zu Kriegs wohlfahrtszwecken genehmigten Entgegennahme von Gelospenden.

Amtliches.

Deut sches Reich.

Der Herr Reicht präsident hat den Relcheminifter Gothein zum Reichsschatzminister ernannt.

Der BHürodirektor in der Reicht kanzlei Geheimer Hofrat Pinkow ist unter Ernennung zum Geheimen Regierungsrat als Kassenkurator in das Büro des Herrn Reiche präsidemen eingetreten.

Der Kapitän zur See z. D. von Grum bkow ist zum Hafenkapitän bei dem Kaiser Wilhelm Kanal ernannt worden.

BSekanntm achung über den Zahlungsverkehr mit dem Ausland.

Vom 28. März 1919. .

Auf Grund des 89 der Verordnung über ben Zahlungt⸗ verkehr mit dem Ausland vam 8. Februar 1917 Reichz—⸗ Gesttzbl. S. 105) wind folgendes bestimmt:

51.

Artikel 1 der Bekanntmachung über den , mit dem Ausland voin 8. Februar 1917 (Reichs Gesetzbl. S. 109) in der Fassung der Bekanntmachungen vom 11. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S 14206) und vom 18. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1440) erhält folgende Fassung:

Bei allen Personen und Firmen, die gewerbzmäßig Geldwechsler⸗ geschäfte betreiben (Geldwechsler), dürfen

1. deutsche Geldsorten, Reichskassenscheine. Banknoten und Darlehnskassenscheine gegen ausländische Geldsorten, Papler⸗ geld, Banknoten und dergleichen,

2. ausländische Geldsorten, Papiergeld, Banknoten und der. gleichen gegen deutsche Geldsorten, Reichskassenscheine, Banknoten und Darlehnékassenscheine

54 um Zug umgewechselt werden. Der Gesamtbetrag der für

echnung einer und derselben Person oder Flima bei einem oder mehreren Geldwechslern innerhalb eines Kalendertags vorgenommenen Geldumwechslungen darf, wenn bei der Umwechslung der Geldwechsler die ausländischen Zahlungsmittel ewirbt, zehntausend Mark, wenn bei der Umwechslung der Geldwechsler die ausländischen Zahlungt— mittel abgibt, eintausend Mark nicht überschreiten.

Ueber die auf Grund des Abs. 1 bei Geldwechslern erworbenen ausländischen Zahlungkmittel darf im Ausland innerhalb eines ,, n bis zum Betrage von eintausend Mark verfügt werden.

Auf den Verkehr zwischen Geldwechslern findet der Abs. 1 leine Anwendung. 892

4 Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in

Berlin, den 28. März 1919.

Der Reichswirtschaftsminlster. Wissell.

*

Kraf

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Bekanntmachung der Reichsbekleidungsftelle,

betreffend Uebernahme der Restbestände der Alt⸗ bekleidungsstellen.

Vom 4. April 1919.

.

Die Kommunaloerbände, die mit dem 1. Mai 1919 ihre Altbekleidungsstellen aufgehen und Uebernahme ihrer Rest⸗ bestände an getragenen Kleidung z⸗ und Waͤschenücken durch dte Reichsbelleidungsstelle gemäß 3 4 der Reiche kanzlerbekannt⸗ machung über den Verkehr mit getragenen Kleidungs⸗ und Wäschestücken nom 2B. Dezember 1916 , , S. 1427)

J

unter genauer Bezeichnung der Waren und Preisberechnung . bis zum 31. Mai 1919

an die Reichsbekleidungsstelle Verwaltungsabteilung (Ab⸗ . H) in Berlin W. 50, Nürnberger Platz 1, einzu⸗ reichen.

Nach diesem Zeitpunkte besteht für die Reichs bekleidungs⸗ . keine Veipflichtung mehr, solche Anträge zu berück⸗ ichtigen. 1

Den Kom munalverbänden, die ble ausschließliche Be⸗ wirtschastung der geiragenen Kleidung und Waͤsche über den 1. Mai 1919 beibehalten (3iffer 1 der Bekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle vom 26. Mär 1919 „Reichs⸗ anzeiger“ Nr. 69 —, bleibt der Anspruch aus 3 4 der ge⸗

nannten Beka nmachung des Reichskanzlers vom 23. De⸗

zember 1916 bis zur Aufhebung des 8 9a der Bundegrats⸗ verordnung vom 10 Juni / 3. Dezember 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1420) gewahrt. 2

Die übrigen Kommunalverbänhe, die zwar ihre Alt⸗ belleidungastellen, nicht aber die ausschliesliche Bewirtschaftung der getragenen Kleidung und Wäsche beibehalten, unterliegen vom 1 Mai 1919 ab nicht mehr der Bekanntmachung des Reichs lanzlerß vom 23. Dezem bir 1916 und behalten dem⸗ gemäß auch nicht mehr den dort im § 4 festgesetzten Anspruch. 49

Es ift zulässig, baß Kommunalverbände, die ihre Alt⸗ bekleidung stellen über den 1 Mai ligl9 hinaus weiterbetreiben, die Restbestände solcher Fommunalverbände erwerben, die diese Betriebe am 1. Mai 1919 aufgeben.

Berlin, den 4. April 1919. Reichtzbekleidungsstelle. Or. Te mper.

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann Hermann Stiefel, hier, Inhaber der Firma C. Schütze Nachf., Banerstraße Nr. 23, wird der Dandel mit Feinkostwaren, inebesondere mit Fantnchen⸗ wur st, Konserven, We in und Spirituosen, Zucker waren und Schokolade, gemäß 51 der Bundesratsbekannt⸗ machung vom 23. September 1919 untersagt.

München am 4. März 1919.

Magistrat der Landeshauplstadt Mänchen. Oberbürgermeister Br. von Borscht.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratgverordnung vom 23. September 1915. betreffend die Fernhaltung unzuverlgssiger Personen vom Handel, ist der Milch⸗ und Buttergeschäfisinhaberin Anna verw. Srubzr in Oschatz durch Verfügung vom heutigen Tage der Handel mit Milch⸗ produkten und Eiern sowse jegliche mittelbare oder unmittelbare Be⸗ teiligung an solchem Handel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb bis auf wei teres un ersagt worden.

Oschatz, am 2. April 1919. Die Amtehauptmannschaft. von Seydewitz, Amtshauptmann.

Bekannt machung.

Auf Grund der S5 1 und 2 der Bekanntmachung des Reichs⸗ kanzlers vem 23. September 1915 zur Fernhaltung nn,, Personen vom Handel (Reichtges. Sl. 603) wird dem Schankwirt Otto Hildebrand der Weiterbetrieb feiner Schant⸗ wirtschaft Deininger Bräu', Große Kirchstraße 3, vom 5. April 1919 ab bis auf weiteres untersagt. Kosten, die durch diese Verfügung und ihre Veröffentlichung entstehen, hat der Betroffene zu tragen.

Gera, den 1. Axril 1913.

Der Stadtrat. Dr. Trautner. Bekannt machung.

, Beschluß des ,,, vom 31. März 1919 wird der Handelzmaun Simon Schönfeld in Kesselbach als unzuverlässige Person vom fa loft mit Bieh, Fleisch und rr ef nere aut geschlessen.

Gießen, den 1. April 1918.

Kreigamt Gießen. J. B.: gan ger mann.

mer em re.

Mnugeigenpreis ür den Fzanm einer s getpaltenen Gin heit g zeile elner 3 gespalt. Ginbveltszeile oOo R. Biaster dem wird anf ben TRinzeigenpreis cin Tensvungszuschlag don Seh n. G. erhshern.

UAnzetig en nim mt an:

vie Geschäst astelle des Weichs and k, .

Berlin 8 w. 48, Cailhelmftzaße vr. &

er n nnn,

beantragen wollen, werden hiermit aufgefordert, diese Antiäge

Postsche ente: Berlin 3 8a. 944.

Bekanntmachung. 3 Gemäß Beschluß des Kreigausschusses vom 31. März 19818 wird der Metzer Heinrich Rühl von Utphe als unzuverlässige Person dom Handel mit Vieb, Fleisch und Fleisch⸗ waren ausgeschlossen. ; . Gießen, den 1. April 1918. Kreisamt Gießen. J. D.: Langermann.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nrmmer 74 des Reichs⸗Gesetzblatis enthält unter t ö Nr. 6793 eine Bekanntmachung über den Zahlungtznerkehr mit dem Augland, vom 28. März 1919 und ugter . Nr. 6794 eine Verorbnung üher die Abänderung der Verordnung über die Neuausstellung von Zulassungs bescheini⸗ gungen für Kraftfahrzeuge vom 21. Februar 1919 (Reicha⸗ Gesetzbl. S. 243), vom 31. März 1919. J Berlin W. 9, den 4. April 1919. 9 Postzeitungs amt. Krüer.

Brenß en. Mintisterium des Innern.

Zu Regie rung raten sind ernannt worden die n nnn. ien n. von Bismarck in Feankenstein, Frelherr non Kirchbach in Gumbinnen, Dr. Windeck in Marienwerder, Frankenbach in Marienwerder, Steger in Aachen, von Maercker in Danzig, von Lücken in Breslau, von Hove in Münster, Freiherr von Wangenheim in Stettin, Kreuzberg in Falb⸗ a. S.,. Dr. Fuegler in Bieslau, Dr Rohte in Wiesbaden, Dr. i . in On⸗ weiler, von Rappard in Köslin, Dr. von Alvenleben in Königsberg, Venske in Gambinnen, Dr. Stüler in Schleswig, Klein in Kalberg Für st in Lehus, Dr. Straat⸗ mann in Stettin, Hoffmann in Frankfurt 4. O., von 6 Heespen in Schleswig, Kolewe in Saarlouis, von Reinersdorf⸗Paczens ky und Tenezin in Wittmund, Krahmer-⸗Möllenberg in Bromberg, Zwicker in Königsberg, von Bonin in Stade, Dr. Pott⸗ gof in Altentirchen, Prien in PFolsdom, Rabe von Pappenheim in Meldorf. Dr. von Moßner in Köntgt— berg, von Consbruch in Minden, don Cossel in Aachen, Berner in Königsberg, Frhr. von Münchhausen in Glogeu, Abramowski in Danzig, van Szutterheim in Breslau, Zachariage in Winsen a. L, ginn . in Bromberg Pollack in Kottowitz, Dr. von Buch ka in Trier und Dr. Nohde in Gumbinnen. y

Der ble hnige Negierungssekretär Kuß ans Frankfurt a. O. ist zum Geheimen erpedierenden Sekretär und Kalkulator im Ministerium des Innern und .

der bisherige Reg erun sekretär von Preetzmann aus Posen zum Geheimen Registrator im Ministerium des Innern ernannt worden. r,

Der Regierungssekretär Arndt aus Allenstein ist vom . April. d. J. ab als Geheimer Registrator in demselben Ministerium angestellt worden.

Ju stizministeriu m. ,,,

Der Rechtsanwalt Hermann Krause in Aschersleben ist um Notar für den Bezirk des Ober landes gerichtz in Naurn⸗ . a. 5 mit Anweisung seines Amtssitzes in Aschere⸗ eben un ö

ber Rechtsanwalt Hermarn Wiegleb in Egeln zum Notar für den Bezirk des Sberlandesgerichttz in Naumburg a. S. mit Anweisung seines Amtsitzes in Egeln ernannt worden.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Versetzt sind: die Reglerungsräte Eduard Grunow, bisher in Hannover, nach Kaltowig als Oberregierungsrat (auftrw.) bei der Ellenbahndirerllon daselbst, Hövel, bisher in Münster (Westf.), als Mitglied der Elsenbahndirekh nach Cassel, Dr. Witte, bisher in Berlin, als Mitglied der Gisenhahndirektion nach Elberfeld, Dr. Goude⸗ froy, bisher in Hamburg, als Mitglied der Eisenbahn⸗ biretlon nach Fraakfurt (Main), Dr. Barkhausen, bie her in Braunschweig., als Mitglied der Eisenbahndirektlon uach Hannover und Hellwig bie her in Altona, als Mitglied der Elsenbahndirektion nach Kattowitz; ber Oberbaurat Mar Büttner, bisher in Essen, als Oberbaurot zur Eisenba direktion nach Berlin; die Regierungs⸗ und Baur äte

ache, bisher in Breslau, als Oberbaurat (auftrw.) zur senbahndirektion nach Essen, Julius Dorpmüller, bisher in Saarbrücken, als Mitglied der Eisenbohndir

Siettin, Merger, biaher in Caßel, als We . k ier e d ge; nach Halle

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