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M SJ. Reichsbankgirokonta. Berlin, Dienstag, den 15. April, Abends. Poftjcheckonto: Berlin 31821. 18318. ! . r ee, , meer . — — — — — ] ö
Inhalt des amtlichen Teiles.
Ernennungen usth Deutsches Reich. . die Preise, soweit . Sicherung rechtzeitiger ö . 38 erforderli scheint, für besti Zeiter 5 zerabsetzen. Bekanntmachung über Aus führungsbehör den Für die Unfall⸗ forderlich erscheint, für 5 zeiten erhöhen oder bera setzen ö von Tätigkeilen im valerlänbischen dilfs dien t Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Ka ft. Verordnung üer die e mn m wg ( Berlin, den 10. April 1919. Bekanntmachung über nig der Reichs stelle für Faß⸗ Der Reichs ernhrunggminister. Schmidt.
bewirtschaftung.
ero der Landbewirtschaftung vom
Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 78 des Reichs⸗
Gesetzblatts. z ; Belanntmachunn Ie, wee gra kes ben ir cha ftun g (hieich sa ßste l). ekanntmachung über Abänderung der Höchstpreise für Lumpen . — und neue Staffabfälle aller Art. — 0 , . Vom 11 Ipril 1919. eee m. 1 e , e, ne Auf Grund . x Kö 5 kö . .
an ,,, d.
Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveründerungen.
Amtliches.
Deu tsch
Der preußische Ober landes gerichtsrat Dr. Sallnger in . Oberlandesgerichtsrat, Geheimer Justizrat Berlin, den 11. April 1919. Frelherr von Richthofen in Jena sind zu Reichs gerichts⸗ Reichs irtschaf: erm mn sterium.
J. V.:; von Moellendorff.
Breslau und der
räten ernannt worden.
Selann
über Ausführungsbehörden für die Un fall ver⸗ g keiten im vater ländischen Hilss⸗ zur Abänderung zer Her crhnun g her die Sicherung
Ss land. der Landbe wortschaftung vom 4. Februar 191.
Vom 8. April 1919. . Vom 11. April 1919.
Auf Grund deg 8 3 ber Verordnung über versicherungt⸗ Auf Grund ber Verordnung über Kriegs maßnahmen zur rechtliche Wirkungen der Aufhebung des Hilfadienstgesetzes vom
14. Dezembꝛr 1313 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1434) bestimme ich
sicherung von Täti
folgendes:
Ale Ausfühtunge behörde für die Un fallye
Tätigkeiten im vngterländisch
burch den 8 10 Abs. 1 der Verordnung über Versicherung der im vaterländischen Hilssdienst Beschäftigten vom 24. Februar Die Verordnung über die Sicherung Ler Landbewir: chart ng ᷣ 1 der Unfallversicherung, unter⸗ dom 4. Februar 18918 (Reichs ⸗ Gesetzbl. S. 179) wird wie folgt
1917 (Reiche ⸗Gesetzbi. S. 17
wut mit Jem Tage der Verkündung dleser Be—= geändert: . ; .
3 a, en e. ai e, nnn ian, 1 ,. J . . , . e,, g, . und mit welchen Früchten“ gesetzt. .
e Stelle der Abtz un füt Hande 2. Im 82 werden die Worte „oder die Bestelluag in un= Firtschaftlicher Weise verzögert oder im letzten Wirtschafte⸗
anntmachung der Vorstand in Berlin⸗Wilmersdarf ga bi
mid Gewerbe beim Generalgonvernement in Belgien und des eueralgouvernement Warschan. jahre die Vestellaag so mangel haft ausge des Grundftück einen urverhättnismäßig geringen Ertrag
Verwaltungschefs bei dem G
änderung der Verordnung über die Sicherung
dienst im Au
Der Reichsernährungsminister
4. Februar 1919.
S. 473) wird bestimmt:
t machung
Gesetzbl. S. 401)
8
—
Bekanatmachung über die Aufhebung der Reichsstelle für Faß⸗ sh 5 1 ; Faß zum Kreis arzt und ständigen Hilfsarbeiter bei dem Pollzel⸗ = präsidium in Berlin ernannt worhen,
erker mit Fässern vom 6. Juni 1917 (Reichs ⸗ Gesetzbl.
en v elsverboten. — Handels verbote. Die Bekanntmachungen des Reicht kanzlers über die Ein⸗ men , dend , . richtung einer Reichsste lit für Faßberotrischaftung (Reichsfaß⸗ stellh vom 28. Juni 1917 (Reicht ⸗Gesetzbi. S. H76). über die Beschlagnahme von Fässern vem 28. Juni 1917 Reichs⸗ Gesetzbl. S. 577) unh betreffend Aenderung der Bekannt⸗
machung über die Beschlagaahme ben ä tober 1817 (Neichtz Bese z.. S. S6) Ke ten arn 1. Mai 1919 es Reich. außer Kraft. Die Reichsstelle für Faßbewirtschaftung (Reichs⸗ saßstelle) wirb mit dem gleichen Zelipankt aufgelõst.
Verordnung
3 mo der Volkserr rm . — 3 . Sicherung der Volkser nährung vom 3. Luan r Gr. Gieich⸗⸗
rsicherung von L , D wird verordnet:
3 r. ĩ h s 8 27
zen Hilfsdienst im Ausland, die Gesetzbl. & 825) k nr 9 6
5 kann Ausnahmen zulassen. r
Fässern dom 12 Ob-
23
22 Mai 1916 (Reichs⸗
führt hat, daß
Berlin, den 8. April 1919. Der Reichsarheitle minister. Bauer.
Verordnung über die Preise jür Frühkartoffeln.
Vom 10. April 1919.
Auf Grund der Verordnung über Kriegs maßnahmen zu 27 Mai 1516 (Reichs⸗
Sicherung der Volkeernährung vom jg. NRugus Tr Reichs
Gesetzbl. S. 401 Gesetzbl. S. Sas)
81 — Der Preis für die Tonne Kartoffeln aus der Frůhkartoffel⸗ ernte 1919 darf, wenn die Lieferung zwischen dem 1. Juli und dem z September 1919 einschließlich erfolgt, 160 Mark nicht über teigen. 24. Pie Landes; entralbehörden oder die von ihnen bestinunten Stellen können für ihren Bezirk oder Teile ihres Bezirks mit Zustimmung per Reichs kartoffelsiehse den Preis fär die Zeit pom 1. bis 31. Juli 1919 einschließlich bis auf 240 Mark erhöhen; sie können den Preis für die Jest vom 1. August bis 14. September 1919 einschllehlich bis auf Fen vom 15. September 1919 ab geltender, demnächst fest= zusetzenden Press herabseßzen. Die Preise eines Berirks gelten für Die in diesen Bezirt erzeugen Kartoffeln. Für die Uhgabe Durch den Erzeuger im Klelnverkaufe können durch den Reich Jernährungsminster sowie mit Zustimmung der Reschs lar: offelstelle durch die im bf. 2 Satz 1 genannten Behörden
1 8
oder Stellen andere Preise festgesetzt oder zugelassen werden. 29
wird verordnet:
Die im 5 1 oder auf Grund desselben festgesetzten Preise sind Höchstvreise im Sinne des Gefe zes, betreffend Höchstpreisec.. Sie gelten t den Verkauf durch den Eizenger und schließen die Koften der Beförderung bis zur Verladestelle des Ortes, von dem
gebracht hat, und zu erwarten ist, daß die Neubestellung ebenso mangelhaft ausge ührt wird“ aestrichen. . Im § 5 Abf. I werden die Worte „binnen einer Woche“ Furch die Worte „binnen zwei Wochen“ ersetzt. 4. Hinter 85 wird folgende Verschrift als 5 5a eingefügt: „Sind landwirtschaf liche Betriebe infolge aufrührerischer oder feindlicher Handlungen verwaist, jo hat die untere Verwaltungzbehörde, in deren Verhinderung die nächst sszhere Verwaltungöbebörde, für die Vewirtschaftung der Betriebe im Interesse der abwesenden und verhinderten Rutzungeberechtigten Sorge zu tragen. Artikel 2 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 11. April 1919.
Der Reichsernührungsminister. Schmidt.
82
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer des Keichs⸗Gesetzblatts enthält unter Nr. 65602 eine Bekanntmachnng üher Druckpapier, vom 5. April 1919, unter Nr. 6303 eine Bekanntmachung, betreffend vorlãufige Auf⸗ hebung der Ausganggstation Mälhausen (Elsaß) für den Frachtengusgleich und die Frachtvergütung in Kaliangelegen⸗
heiten, vom 8. April 1919, und unter ᷣ Nr. 680d eine Bekanntmachung, betreffend die Ueberlassung
ausländischer Wertpapiere, vom 7. April 1919. Berlin W. 9, den 12. April 1919. Postzeilungsamt. Krüer.
Preußen.
Ministerium für Handel und Gewerbe. Bei dem Beragewerbegericht in Dorimund ist der Ber grat
Römer in Dortmund zum Stellvertreter des Vorsitzenden unter gleichzeitiger Betrauung mit dern slelloertretenden Vorsitz her Kämmer Dortmund J dieses Gerichts ernannt worden.
Der Hilfslehrer Gerten bach ist zum planmäßigen
Lehrer an der Zeichenakademie in Hanan ernannt worden.
NMinisteri nm des Innern. Der Oberstabsarzt a. D. Dr. Kutscher in Berlin ist
Dem wissenschaftlichen Mitgllede beim Institut für
Infertlons krankheiten „Robert Koch“ in Berlin, Dr. Gins ist vom 1. April d. J. ab die Stelle des Vorstehers bei der Impfanstalt in Berlin übertragen worden.
Ministerium für Landwirtschaft, Do m ä nen
und Forsten. . Versetzt sind: der Regierungs baumelster Klett, bisher
beim Melioretionszbauarmt jn Köglin, an bie Regierung nach Stettin als ständiger Hilssarbelter des meliorations technischen Regierungs⸗ und Baurats für bie Proplnz Pommern,
168
der Regierungsbaume ter Gumtz, bisher beim Melio⸗
rationzbauamt in Osnabrück, an das Melioralionsbauamt in
Neumũnster.
Ueberwiesen sind: die Regierungsbaumeister des Wasser⸗ und Straßenbaufachs Georn Meyer aus Wllhelmshaven dem Melorationgbauamt in Frankfurt a. O., Ern Müänster aus Dannover dem Melioration shauamt in Stettin und Rudolf Fittmer aus Nordholz dem Meliorationsbauamt in Patsdam.
Sekanntnachung.
Meine Verfügung vom 15. November 1918, durch die dein Anstreicher Emil Spieker Bergstraße 4 wohnhaft, jeder Handel mit Gegenständen bes täglichen Bedarfe leinschl. Nabrungt · und Genußmittel) wegen Unzuperlässigkeit untersagt worden ist, nehme ich hie r durch zu r c. — Die Kosten dieser Bekannt- machung fallen Spieker zur Last.
Barmen, den 29. März 191.
Die Polizeivcrwaltung. Dr. Hartmann.
TCeFanntmachung Den Heinrich Grimm hier, Grevelstraße Nr. 19 habe ich zum Handel mit Lebens und Futtermitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs wieder zuge lassen. Essen, den 7. April 1919. Vie Städtische Polizeiverwaltung. J. A.: Dr. Helm.
—
Bekanntmachung. Die Ehefrau des Jo sef Don inicki, Essen, Alftedifttaße 1, habe ich zu pn Sand? l mit Lebens- und Futtermitteln und Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs wieder zugelassen. Essen, den 8. April 18919. Die Städtische Polizelverwaltung. J. A.: Dr. Helm.
Bekanntmachung.
Den Cheleuten Bäckezmeister Rudels Vogt in Altenderne⸗ Nied erhbecker, Preußenstr. 53. haben wit auf Grund der Bundezratsverordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 6038) den Handel mit Brot und Backwaren wegen Ünzuverlässigkeit bis auf weiteres un tersagt.
Dortmund, den 8. April 1919.
Der Landrat. J. V.: Schulze. Der Arbeiterrat. Kleine.
— —
Bekanntmachung.
bezug auf diesen Gewerbebetrieb untersagt. Frankfurt 4. M., den 7. April 1919. Der Polizeipraͤsident. J. V.: von Klon ck.
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die Ware mit der Babn oder zu Wasser versandt wird, sowie die Nosten des ECinladens daselbst ein.
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Der Konditor Al opt Phihipy Peter in ann, geboren am 25. Mai 1830 in Frankurt. 3. M., wohnhaft in Frankfurt a. M., Kronprinzenstraße 14, wird hierdurch der Handel mit Gegen⸗ stünd en des täglichen Beda rzs, insbesondere Sü ig ⸗ keiten aller Art, sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Be⸗ teiligung an einem solchen Handel wegen Unzuverlässigkeit in
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