1919 / 88 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Apr 1919 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betr. die Fernhaltung unzuvperlässiger Personen vom Handel (Reichs⸗ Besetzblatt Seite 693) sowie der Ausführungsbestimmungen zu dieser Verordnung vom 27. September 1919 und 2. August 1916, habe ich dem Händler Friedrich Grote in Weit mar, Neuling— straße 64 die Ausübung des Handels mit Lebens⸗— mitteln und sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen U zuperlässigkeit untersagt. Die Unter⸗ sagung tritt mit dem 20. April 1919 in Kraft.

Vochum, den 10. April 1519.

Der Landrat. Gerste in.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung vom 23. September 1916, betreffend Fernhaltung unzuperlämsiger Personen vom Handel, wird a. der Firma Theodor Eigel in Cöln, Schildergasse 35, sowie b. deren Geschäfteführer Nikolaus Josef Stellmacher in Cöln, Perlenpfuhl 17, der Handel mit allen Lebens⸗ Nahrungs- und Genußmitteln, namentlich mit Kon ditorwaren aller Art, untersag t. Die Kosten dieser Veröffentlichung haben die Beteiligten zu tragen.

Cöln, den 7. April 1919.

Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Best.

Bekanntmachung.

Dem Händler Hugo Werner, geboren am 17. August 1879 in Friedland, Schlesien, wohnhaft in Frankfurt a M., Kronprinzen⸗ straße 15, wird hierdurch der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Süßigkeiten aller Art, sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem solchen Handel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebelrieb untersagt.

Fiankfurt a. M., den 8. April 1919.

Der Polizeipräsident. J. V.: von Klenck.

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Bekanntmachung.

Dem Konditor Otto Muchenberger, geboren am 265. Mal 18838 in Mannheim, wobnhaft. Frankfurt a. M., Friedbergerland⸗

straße 83, wird hierdurch der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Süßigkeiten aller Ait, sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem solchen Handel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb untersfagt. Frankfurt a. M., den 8. April 1919. Der Polizeipräsident. J. V.: von Klen ck.

Aichtamtsiches.

Deutsches Reich.

Preus en. Berlin, 16. April 1919.

Die de,, , nn, , . wird siändig in Angelegenbelten geringerer Bedeytung von der Be⸗ vil kerung der besetzten Gebiete um ihre Ver—

mittlung angegangen. In Spaa können aher nur wichtige Fragen zur Erörterung gebracht werden, für die der Oberbef⸗hlshaber der gesamten Besatzungs

truppen, Marschall Foch, zuständig ist. Für Anfragen und Wansche anderer Art sind die Oberbefehlshaber der einzelnen feindlichen Armeen zuständig. Die gegehenen Vermittlungs⸗— stellen sind hierfür die heimischen Verwaltungsbehörden, und zwar: der Oher⸗ und Regierungspräsident in Koblenz und der Regierunggpräsident in Trier für die amerikanische, der Regierungepräsident in Cöln für die englische, der Regie rungtz— präsident in Aachen für die belgische und der Regierungs⸗ präsident in Wiesbaden für die französische Besatzungszone.

Aus dem Sitzungsbericht der Waffenstillstande⸗ kommission in Spaa vom 14. April teilt „Wolffs Tele⸗ graphenbürg“ folgendes mit:

Die nach Belgien geleiteten fünf deut schen Sanitätszüge, welche die deutschen Schweiverwundeten und Schwerkranken heim⸗ befördern sollen, sind bereits zurückgekommen oder im Begriffe zuräck⸗ jukehren. Da sich aber in den belgischen Krankenhäusern noch 409 kranke Deutsche befinden, so bat die belgische Kommission um die Entsendung zweier weiterer Sanitätszüge.

Die bereits angekündigte ja vanische Mission, welche sich aus zwei Beamten und fünf Ossizieren zusammensetzt, wird am 17. April in Berlin eintreffen. .

Die Alliierten ließen in Span mitteilen, daß die Gerüchte un—⸗ richtig sind, die Entente habe die bayerische Räterepublik anerkannt.

In den besetzten Gebieten wird die Vergütung der Re⸗ quisttionen und Schäden verschieden geregelt. In einer deutschen Note wurden daher den Alltierten vorgeschlagen, die Ver— gütung der Leistungen nach dem deutschen Vergütungsgesetz vor— zunehmen, die Bezahlung grundsätzlich durch die deutsche Regierung erfolgen zu lassen und die Beträge auf die geschuldeten Unterhaltungs⸗ kosten anzurechnen.

Die deutsche Regierung ließ die Alllierten ersuchen, dafür zu sorgen, daß im besetzten Gebiet die Hinterlegung von ausländischen Wertpapieren bei den deutschen Banken gemäß der Veroidnung der deutschen Regierung vom 26. März nicht verhindert wird. Es wurde ferner gebeten, der Uebersendung dieser Wertpapiere nach dem unbesetzten Deutschland keine Hindernisse in den Weg zu legen.

Der französische Oberbefehlshaber hatte in Spaga gegen die Veräußerung zweier Grundstücke in Malmedy Einspruch erhoben, die der Rheinpropinz gehören. Er hatte be⸗ hauptet, diese Veräußerung widerspreche dem Sinn der Waffen—⸗ stillstandRabedingungen. Die deutsche Regierung ließ heute ertlären, sie könne sich dieser Auslegung des Waffenstillstandsvertrags nicht anschlteßen. Der Waffenstillstandevertrag betreffe nur Staats⸗ eigentum. Das Eigentum der Gemeinden und Selbstverwaltungg⸗ verbände sei wie Privateigentum zu behandeln. Das sei auch in der Haager Landkriegsordnung ausgedrückt.

Durch ein Schreiben des Internalionalen Roten Kreuzes vom 5. April erhielt das Ministerium des Innern, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet. durch Vermsttelung der

Baffenstillstands kommission am 6. April davon Kenntnis, daß die Polen beabsichtigten, in den allernächsten Tagen, vielleicht schon am 6 selbst, einen Trantzport von 350 Geiseln über Kreuz abzuschieben. Ja dem Schreiben des Roten Kreuzes war in Auesicht gestellt, daß die Bahnhofskommandantur Kreuz rechtzeilig vom Eintreffen dieses Transportes in Kenntnis gesetzt werden sollte. stammten, fehlten.

Da dem Ministerium des Innern bekannt war, daß in

bem in erster Linie in Betracht kommenden Gefangenen⸗ lager Szezypiorno Flecktyphus herrscht, richtete es am 7. Morgens ein Telegramm an den Obersten Volksrat mit dem Ersachen, sa frühzeitig von dem Abtransport der Geiseln hierher Kenntnis zu geben, daß die mit Rücksicht auf die Flecktyphutzepidemie in Szezypiorno erforderlichen Maßnahmen sanilätspolizeilicher Art noch getroffen werben tönnten. Kurze Zeit nach dem Abgang dieses Telegrammtz lief die telephonische Meldung der Bahnhofs⸗ kommandantur Krenz ein, die zwar durch die Polen von dem Eintreffen eines polnischen Zuges verständigt worden war, nicht aber davon, daß es sich um flecktyphusver⸗ dächtige Leute aus dem verseuchten Lager in Szezypiorno handelte, daß dort am 6. früh ein Transport von 297 Geiseln eingetroffen sei. Auf die Anweisung, diesen Transport sofort festzuhalten und im Einvernehmen mit dem Re⸗ gierung präsidenten in Bromberg und dem Generalkommando Stettin die erforderlichen sagitätspolizeilchen Maßnahmen zu treffen, wurde erwidert, daß der überwiegende Teil der Ein⸗ getroffenen (über 200) von Kreuz bereits wieder weitergereist sei. Es wurde sofort die Anweisung gegeben, nach Möglichkeit die bereits Ahgereisten in den Zügen zu ermitteln und nach Kreuz zurückzuführen. Gleichwohl ist das nicht gelungen.

Dle Art und Weise, wie die Polen bei dieser Veran⸗ lassung verfahren sind, bezeugt ein ungewöhnlich hohes Maß inhumaner Gesinnung. Die verantwortlichen polnischtn Macht—⸗ haber haben sich nicht gescheut, aus einem flecktyphutz⸗ verseuchten Lager mehrere hundert Personen, die nach dem Bericht des Regierungspräsidenten in Bromberg auf das schlimmste varlaust sind und hierdurch Träger des Flecktyphusz— bazillus sind, ganz überraschend nach Kreuz zu senden mit dem Bewußtsein, daß diese Personen von Kreuz aus sofort weiterreisen und damit den Flecktyphus in einer die öffentliche Gesundheit auf dat schwerste gefährdenden Weise verschleppen würden.

Im Auftrage des Reichsministers der Finanzen begehen sich nach einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ der Ministerialbirettor Moes le und der Geheime Oherregierungs⸗ rat Trautvetter nach Wien, um an den Sitzungen der dort seit kurzem das Staatsschuldenwesen und die Währunge⸗ frage beratenden Kommission teilzunehmen. Es hat sich nach den von der deunsch⸗östereichischen Regierung gegebenen An⸗ regungen als wünschensmert erwiesen, daß ein vorläufiger Meinungsaustausch über die im Deutschen Reich einerseits und in Deutsch Oesterreich andererseits zur Erhebung gelangenden Abgaben stattfindtt, um gegebenenfalls eine Angleichung zwischen den Abgaben beider Länder vorzubereiten.

Im Sachverständigenrat für die Kohlenwirt⸗ schaft wurde die Beratung über die Organisation der zu schaffenden Selbstverwaltungskörper , . Der Reichs⸗ kohlenrat wird sich danach, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, mit geringen Erweiterungen und Abänderungen aus den Mitaliedern des Sachverständigenrats und, wie dieser, paritätisch aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu⸗ sammensetzen. Der gesetzlich vorgeschriebene Gesamt⸗ verband der Kohlenerzeuger wird als Reichskohlenverband in Form einer Altiengesellschaft gegründet werden. Seine Mitglieder sind die hestehenden oder neu zu bildenden Be⸗ urkesyndikate. Der Reichskohlenverband wird für die ge— samte Kohlenwirtschaft die allgemeinen Richtlinien aufsstellen und die Rerufungszstelle für Fragen bilden, über die in den Hezirtssyndikaten Streitigkeiten entstehen. Angelegenheiten, welche mit den KResonderheiten der einzelnen Bezirke zusammen⸗ hängen, sollen nach Möglichkeit bei diesen selbst entschieden werden. Eine lebhafte Erörterung fand über die Art der im Gesetz vorgesehenen Beteiligung der Arbeitnehmer an der Ver⸗ waltung des Reichskohlengerbandes stut. Man einigte sich nahin, daß die Arheiter 3 Aufsichtsratsstellen, die Angestellten eine besetzen, und daß die Arbeiter außerdem ein Mitglied des dreiköpfigen Vorstands stellen sollen, daß mit allen Rechten und Pflichten an der Leitung des Reichs kohlenverbandes teilnimmt.

Entgegen der vielfach verbreiteten Ansicht, daß die Beschlagnahme von Wolle aufgehoben oder die Aufhebung in der nächsten Zeit beabsichtigt sei, wird durch „Wolffs Tele⸗ graphenbüro“ darauf aufmeiksam gemacht, daß der Wollertrag der dentschen Schafschur auf Grund der Bekanntmachung W. 0 319 der Reichswirtschaftestelle für Wolle vom 1. März 1919 nach wie vor beschlagnahmt ist. Die Aufrechter haltung ist notwendig, um die Bestände restlos zu erfossen und in gerechter Weise an die verarbeitenden Betriebe zur Verteilung zu bringen.

Ablauf patentamtlicher Zahlungsfristen infolge des Bankbeamtenstreiks. Der Streik her Berliner Bank⸗ beamten hat zur Folge gehabt, daß zahlreiche Bankschecks, die zur Leistung einer an eine gesetzliche Frist geknüpften Gebühren⸗ zahlung dem Reichspatentamt eingereicht worden sind, nicht innerhalb der in den Bestimmungen des Patentamts, betreffend die Zhlung patentamtlicher Gebühren vom 12. März 1917 (Reichs⸗ anzeiger Nr. L vom 12 März 1917) u Nr. 2sestgesetzten zehntägigen Fit zur Einlösung gebracht werden konnten, so daß die be⸗ troffenen gewerblichen Schutzrechte der Gefahr des Erlöschens ausgesetzt sind. Es ist im Patentamt die Frage zur Sprache gebracht, wie gegen eine solche Versäumung der Zahlungsfrist Abhilfe geschaffen werden kann. Das Reichspatentamt hat in nichtveröffentlichten Entscheidungen angenommen, daß gewisse Ereignisse, die sich an einzelnen Stellen des Deutschen Reichs im Anschluß an den Krie abgespielt haben, ins besondere störende Eingriffe in das Veikehrs⸗ und Wirtschaftsleben, zu denen auch Streiks gerechnet worden sind, als Umsrände des „Kriegszustandes“ im Sinne des § 2 der Bundesrats⸗ Verordnung vom 10. Septemher 1914 (GBl. S. 403) anzu⸗ sehen sind, so daß gegebenenfalls die Folgen der durch sie herbeigeführten Fristversäumnisse durch die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand geheilt werden können. Es wird den Beteiligten überlassen, auch gegen die durch den Bankbeamten⸗ streik verussachle Versäumung von Zahlungsfristen in den vor⸗ geschriebenen Formen und Friisten den Antrag auf Wieder⸗ einsetzung in dẽn vorigen Stand zu siellen.

Die in den letzten Tagen an einigen Stellen entftandene Erregung über eine Verfügung des Kriegsministe⸗ riums vom 8. April wurde teilweise auch mit der Untat in Dresden gegen den Kriegsminister Neuring in Verhindung gehracht. Gegenüber entstellenden Nachrichten wird dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge betont, daß durch jene Verfügung die Geldgebührnisse der Lazarettlranken, die nicht Freiwilligenformationen angehören, auf das Doppelte erhöht worden sind, daß also gerade der als ungeiecht empfundene Unterschied zwischen den Lazarettgebührnissen der Freiwilligen und der Kranken des alten Heeres ge⸗ milhert worden ist Ferner ist burch diese Verfügung allen Unteroffizieren eine feste Tageszulage von drei Mark zu— gebilligt worden, während sie bisher nur für besondere Arbeitsleistungen Tagesarbeitszulagen von drei und vier Mark erhalten konnten. Es sind weitere Schritte ein⸗ geleitet, die darauf abzielen, denjenigen Unteroffizieren und Kapitulanten, die gerne in die Reichswehr übertreten wollen, aber aus dienstlichen Gründen bei den Abwicklunga⸗ stähen und -⸗stellen des alten Heeres bleiben müssen, die gleichen Gehührnisse wle den Reichs wehrunteroffizieren zuzu⸗ billigen. Der Per sonenstand der Abwicklungsstellen wind dabei eine bestimmte Begrenzung erfahren. Das wesentliche der Verfügung vom 8. April it die Herabsetzung auf das Maß der Friedensgebührnisse für diejenigen Heeresangehöcigen, deren Entlassung im Rahmen der Abrüstung längst erwünscht ist.

Wie schon kürzlich mitgeteilt wurde, gehen beim Reichz⸗ ministerium des Innern täglich Anmeldungen von For⸗ derungen auf Ersatz von Schäden an Leib und Gut ein, die durch die mit den inneren Unruhen zusammen⸗ hängenden Kämpfe und Ausschreitungen verursacht sind. Es wird wiederholt darauf hingewiesen, daß die Anmeldung von Tumultschäden bei den Reichsbehörden nicht die in den gel⸗— tenden Tumultgesetzen vielfach vorgeschriebene Anmeldung der Forderungen bei den in den genannten Gesetzen für haft— pflichtig erklärten Gemeinden ersetzen kann; ine hesondere wird durch die Anmeldung bei einer Reichsbehörde die Ausschlaß— frist für Geltendmachung eines Ersatzanspruchs nicht gewahrt.

Die Künbigungsfrist für Schwerbeschädigte ißt, dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge, neuerdings verlängert worden. Duich Verordnung vom 1. Fehruar 1919 hatte das Reichs amt für die wirtschaftliche Demohilmachung bestimmt, daß Schwerbeschädigten im Sinne der Verordnung vom 9. Januar 1919 früheslens zum 15. März gekündigt werden darf. Diese Frist ist inzwischen schon auf den 15 April hinausgeschoben und nunmehr mit Rücksicht darauf, daß es bei den gegenwärtigen wirtschaftlichen Verhältnissen noch nicht möglich war, die dauernde Weiterbeschäftigung Schwer⸗ beschädigter mit Erfolg sicherzustellen, durch eine neue Ver⸗ ordnung bis zum 1. Jali verlängert worden.

Vahern.

Nach Meldungen des „Wolffschen Telegraphenbüros“ be⸗ findet sich München vollständig in der Gewalt der Komm unisten. Die Diktatur des Proletariats ist aufgerschtet. Der Kampf um den Hauptbahnhof, der mit Ärtillerie, Maschinengewehren, Handgranaten und Minenwerfern austzge⸗ fochten wurde, dauerse etwa drei Stunden und hatte das Gepräge einer förmlichen Schlacht. Er forderte etwa 150 Tote und Verwundete und endete mit dem Stege der Kommunisten. Die Regierungetrupgen wurden entwaffnet. Nach diesem Erfolg war das Schicksal der Stadt be⸗— siegelt. Von einer offenen Gegenbewegung ist nichts zu spüren. Die ganze Garnison steht jetzt im Dienste der neugufgerichteten Herrschaft des Proletariaitz. Die Zahl der bewaffneten Ar⸗ heiter ist außerordentlich groß, so daß die Kommunisten eine starke Macht hinter sich haben. In ganz München herischt Generalstreik. Alle Betrtͤbe und Geschäfte sind geschlossen, der Straßenbahnverkehr ruht, die Zeitungen erscheinen nicht. Gestern ist ein Nachrichtenblatt des neugebildeten Vollzugsrats der Betriebs⸗ und Soldatenräte erschienen, das u. a. folgende Mitteilung des Vollzugsrats enthält:

München, 15. April. Räterepublik Bavern. Die Betrieb und Soldatenräte Münchens haben in einer Versammlung em 13. beschlossen, den propisorischen revolutionären Zentralrat als nicht mehr bestehend anzusehen. Die ganze gesetzgebende und voll ziehende Gewalt der Räterepublik wird einem fünfzehngliedrigen Akiionsaus⸗ schuß übertragen.

Der Vollzugsrat veröffentlicht ferner ein Flugblatt, in dem der errungene Erfolg gefeiert und das klasseubewißte Proletariat zum weiteren Kampf gegen die Reaktion aufge⸗ fordert wird.

Braunschweig.

Gestern nachmittag fand im Schloß in Braunschweig eine Sitzung des revolutionären Aktionsausschusses statt, in der darüher beraten wurde, ob der Generalstreik fort⸗ gesetzt werden solle. Laut Meldung des „Wolffschen Tele⸗ araphenbüros“ erhob sich für die Fortsetzung bes Streiks keine Stimme. Es wurde daher beschlossen, am Mittwoch den Generalstreik abzubrechen, wenn die Beamtenschaft am Diensigg den Dienst wleder aufnimmt und wenn die Arbeit⸗ geber sich bereit erklären, die Streiktage zu bezahlen und von Maßregelungen abzusehen. Diese Bedingungen lehnen

wieder die Beamten und auch die Aibeitgeber rundweg ab.

Eine allgemeine Beamten versammlung beschloß, den Streit nicht eher abzubrechen, als bis die Arbeiterschaft den Generalstreik bedingungslos aufgibt und Garantien gegeben sind, daß Eisenbahn- und Postverkehr nicht mehr verhindert werden und gegen keinen Beamien Maßregelungen erfolgen. Die städtischen Beamten heschlossen ebenfalls im Ausstand zu verharren. Die selbständigen Gewerbetreibenden haben sich jusammengeschlossen, um den Bürger- und Beamtenstreik durchführen zu helfen. Die Geschäfte sollen solange geschlossen bleiben, bis die Arbeiterschaft den Generalstreik beilegt.

Lübeck.

Die Bürgerschaft hat endgültig beschlossen, den 1. Mai 1919 zum ef hn Feiertag zu erklären.

Nähere Angaben, woher dle .

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Desterreich.

Der deutsch⸗östzrreichische Kabinettsrat hat den 1. Mai als allgemeinen Amts⸗ und Schulfeiertag erklärt.

Frankreich.

Der Präsident Wilson hat vorgestern abend als Wort— führer des Rats der Vier, dem „Reuterschen Büro“ zufolge, nachstehende Erklärung abgegeben:

Angesichts der Tatsache, daß die Fragen, die bei dem Frieden mit Deutschland geregelt werden müsseit, ihrer vollständigen Lssung so nahe gerückt sind, daß sie jetzt schnell durch den Endyrozeß der Fertigstellung des Entwurfs gehen können, haben diejenigen, die am längsten über diefe Frage beraten haben, beschlossen, anzuraten, daß deutsche Bevollmächtigte eingeladen werden, mit den Veriretern der assoziierten kriegführenden Nationen am 25. Apri! in Ver sailles zufammenzukom men. Diez bedeutet nicht, daß die Beratung über alle die Fragen, die mit der Regelung des allgemeinen Friedens zusammenhängen, unterbrochen wird, oder daß die Beratung dieser Fragen v ert wird. Man erwartet im Gegenteil, daß jetzt bezüglich dieser Fragen ein schnellerer Fortschritt gemacht wird, so daß man augenblicklich auch erwarten darf, daß sie für die Endregelung bereit sein werden. Man hofft, daß man in den Fragen, die Italien am unmittel⸗ barsten berühren, besondergz in der adriatischen, jetzt zu einer baldigen Verständigung gelangen wird. Der adbriatischen Frage wird zeitlich vor den änderen Fragen der Vorrang gegeben und das festländische Problem (continental study] in sein Endstadium ge— bracht werden. Was speziell zu dem Vertrag mit Deutschland gehört, würde auf diese Weise erledigt sein, während zu gleicher Zeit alle anderen Regelungen entsprechend formuliert werden. Es wird anerkannt werden, daß trotzdem dieses Verfahren eingeschlagen werden muß, alle Fragen der augenblicklichen großen Regelung Teile eines

Ganzen sind. —= Ein Funkspruch Lyon vom 14. d. Mt. meldet dem, Wolff⸗ schen Telegraphenbüro“ zufolge, daß der allgemeine Ar

beiterverhand, der fast 2000000 Mitglieder zählt, in Paris

Plakate mit folgendem Text angehrocht hat:

Vom August 1914 bis November 1918 ist uns zu wiederholten Malen gesagt worden, daß wir für das Recht kämpften. Diese Versicherung bedeutete, der Friede würde den Völkern das Selbst⸗ bestimmungsrecht verleihen und auf allgemeine Abrästung begründe sein, das einzige Mittel, das die Liquidation der Kriegsschul'

den er⸗

möglicht. Die feierlich gemachten Zufagen werden heute gebrochen.

Unsere Diplomaten legen uns heute den Plan eines Völkerbundes vor, der nicht eine Gesellschaft von Nationen ist, wie dies in Wilsons 14 Punkten niedergelegt ist. Diese 14 Punkte, die wir uns auch zu eigen machten, wurden von allen Völkern der Erde in ihre Sehnsucht nach Gerechtigkeit mit Beifall aufgenommen. Die Arbeiter—⸗

klasse Frankreichs, die der Auffassung Krieg dem Kriege“ verfraute, erhebt sich gegen die Sabotage am Frieden. Die Völker können

nicht ständig zu der Qual verurteilt werden, Abgaben zu leisten, die für den Ausgleich der Rüstungsbudgets bestimmt sind. Der allgemeine Arbeiterverband verurteilt jede Blockadepolitit, jeden politischen Druck oder jede bewaffnete Intervention, wodurch die Formel der französischen Revolution widerrufen wird. Jede Nation hat allein die Macht, sich Gesetze zu geben, und das unantasbare Recht, dieselben zu ändern. Die Absicht, dieses Necht mit Gewalt einem fremden Volke zu nehmen, bedeutet, ein Feind der Menschheit zu werden. Der allgemeine Arheiterverband ruft die öffentliche Meinung und das Gewissen der sozialistischen Organisation auf, gegen diese Zustände anzukämpsen. Er verurteilt jede Fortsetzung des Krieges und fordert dringend den Abschluß einetz wahren Friedens, den alle Völker unterschreiben können.

Nuszland.

Wie dle russische Presse meldet, hat der Volkskommissar Trotzki in einem Aufruf „An das Proletariat“ die Arbeiter, Bauern und Kommunisten aufgefordert, vereint gegen den Ural zur Vernichtung der Armee Koltschacks vorzurücken. Auf der Wesifront liege keine Ge⸗ fahr vor, auf allen anderen Fronten sei die Lage alänzend. Die Aufstände seien überall unterdrückt worden; durch den Vormarsch im Süden sei jedoch die Ost— front geschwächt worden. Obgleich Mitteilungen vorlägen, daß die mobilisierten Bauern in der Armee Koltschacks nur unter Anwendung von Gewalt zum Angriff zu bewegen seien, auch häufig Meuter eien vorkämen und viele Soldaten zu der Roten Armee überliefen, müsse doch zugegeben werden, daß der Roten Armee auf der Ostfront die bedentendsten Kräfte der russischen Gegenxevolutionäre gegenüberständen. Deshalb müsse der Hauptschlag gegen die Ostfront gerichtet werden. ;

Das englische Kriegsamt meldet dem „Wolfsschen Telegraphenbüro“ zufolge einen starken Angriff der bolsche⸗ wistischen Truppen in der Gegend von Archangelsk.

Trotzdem der Angriff mit großer Kraft und nach einem zwölf— sündigen Trommelfeuer unternommen wurde, ist er zurück— geschlagen worden. Zweck des Anaoriffs war, bis zur Dwina durchzubrechen und die südlich am Theißfluß stehenden Entente⸗ truppen abzuschneiden.

Statiftik und Volkswirtschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

Zur allgemeinen Ausstandsbewegung der Ber liner Angestellten teilen hiesige Zeitungen mit, daß gestern in einer Versammlung der Obmänner aller noch nicht im Ausstand befindlichen Berufsgrten die Verkündung des sofor⸗ tigen allgemeinen Aus standes beschlossen wurde. Bis

gestern abend hatten sich folgende kaufmännischen Ver⸗ bände dem Generalagusstand angeschlossen: Deutsch⸗ nationdser Handlungsgehilfenverband. Veiband deutscher Hant⸗ lungsgehilfen, Verband für Handelskommis 858, Peiband der deutschen Kaufleute, Zentralverband der Handlungsgehilfen. Ver⸗ band der Bureguangestellten. Bund technisch, industrieller Be⸗ amten, Deutscher Technikerperband und der Deutsche Werkmeister⸗ verband. Tie Angestellten der Gas⸗„Wasser⸗ und Clektrizttätswerke, der Krankenhäuser usw. haben von der Ausstandsleitung Weisung erhalten, weiter zu arbeiten. Auch die Angestellten der Lebens mittelversorgung sollen ihre Tätigkeit nicht unterbrechen. Anders liegen die Verhältnisse bei den Büroangestellten der Kohlen⸗ firmen und der amtlichen Kohlenstellen, die einen

Kundgebungsausstand von zweitägiger Dauer zu veranstalten wünschen. Gegen den Ausstand bat der Reichsverband deutscher Angestellten Stellung genommen, der sich hinsichtlich des Mitbestimmungs⸗

rechts in Gegensatz zu den Ausstandsleitern stellt, weil, die Fort⸗ dauer des Ausstands und die Verkündung des allgemeinen Aus⸗ stands, nachdem seitens der Regierung die Regelung dieser Frage für die allernächste Zeit in weitgehendstem Maße zugesagt worden ist, vollstäͤndig gegenstandslos geworden selen.

Zum allgemeinen Ausstand der Bankhbeamten

erfährt ‚W. T. B.“: Bet den Einigungsverhandlungen wischen den Direktoren der Hamburger Banken und

Vertretern der Bankbeamtenverbände stimmten die Bankleitungen dem Vorschlag zu, das Mitbestimmungsrecht der Angestellten in bezug auf Kündigungen und Entlassungen von jetzt ab bis zur Regelung durch einen Reichstarif, ein Reichsnotgesetz oder eine für das Reich gültige Vereinbarung der Berliner Großbanken anzuerkennen. Damit kann der Ausstand der Hamburger Bank⸗ beamten als abgewendet gelten. In den Betriebsversommlungen der Norddeutschen Bank und der Commerz⸗ und Discontobank hatte sich die Mehrzahl der Angestellten gegen den Ausstand erklärt. Mit Rücksicht auf den Belagerungszustand ist der Aus stand der Leipziger Bankbeamten abgebrochen worden. Bei sämtlichen Banken ist gestern vormittag der Betrieb voll wieder auf⸗— genommen worden. Sämtliche Beamten der Mann⸗ heimer Banken sind in den Sympathieausstand für ichre Berliner Kollegen eingetreten.

Die Ausstandsziffer im Ruhrgebiet geht, wie

ständigen erreichte ibren Höhepunkt am 10. April mit 167 000. . und betrug in der rigen Frühschicht 127 629 gegen 138 256 vorgestern. Gegen den Höchststand ist mithin allein in der Frühschicht eine Ab⸗ nahme um rund 40 000 zu verzeichnen. In der Früh, Mitt und Nachtschicht am Montag hat sich die Zahl der kend auf 263 141 belaufen gegen 300 154 in den drei Schichten am Sonnabend. Entsprechend der Zunahme des Aus⸗ stands ist in der Vorwoche die Förderung der Zechen im Ruhrrevier weiter zurückgegangen. Die Förderung, die bis zum Schluß der vorhergehenden Woche auf täglich 35 000 Tonnen gesunken war, betrug am 10. 4. nur noch 12000 Tonnen. In normalen Rriegsmonaten bezifferte sie sich auf rund 330 900 Tonnen täglich. Abge⸗ sehen von den privaten und städrischen Betrieben steht, wie aus Essen gemeldet wird, nunmehr auch die Eisenbahn unmittelbar vor der Betriebseinstellung, denn ihre zrennstoffpvorräte reichen in den meisten Bezirken nur noch für ein bis zwei Tage aus. Vierhundert gestern mittag bei Kettwig zu einer Beratung über den Ausstand zusammengetretene Ruhrbergleute wurden von Regierungstruppen umstellt und festgen ommen.

igen Verhandlungen zwischen den Brauereien

nd Umgegend und der Ausstandsleitung wurde eine vollkommene Verständigung sowohl in der Frage des Mitbestimmungsrechts der Angestelltenausschüsse als auch in alt erreicht. gten Betrieben

11IYIIUt . ät. 19m lrbeit sofort in vollem Umfang wieder

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Wasserversorgung

f f . , beschlossen haben, eine gänzliche Einstellung 2 * 21 4*

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des Betrieb erheblich

ist in . emeinen . .

Aenderung nicht ei as Kor gmann i

in die Stadt eing kt den Oberbefehl über sämtliche in Düsseldorf befindlichen Trupz übernommen. In einer Bekannt⸗ machung des Korps wird hingewiesen, daß es dafür Sorge tragen wird, daß in kürzest wieder Ruhe und Ordnung herrscht.

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In Cöln erstreckt si

seit einiger Zeit in Gang vegung von Angestellten dortiger Ind r anf 45 große R 93 z 6e. 5 . . „ono Gwears ;

Werke Cölns und umfaßt schätzungsweise nahezu 5070 Personen.

1 J 8 * ö 9 * 9 Der Regierungs ident hat sich der Angelegenheit angenommen.

Der Befehl er der britischen Besatzungs⸗ truppen Ger Plum er veröffentlicht eine Bekannt⸗ machung, worin er auf die täglich ] Lage in Deutschland infolge der wirtschaftlichen Kämpfe

tlangt,

alle mit ihm zusammen arbeiten, um die Ordnung aufrecht zu

daß gꝗ

erbalten. Nur so könne den. Bewohnern das Elend erspart weren, d Der General gibt in einer Ver⸗ als un⸗

n das anderswo eingetreten se ordnung bis auf Widerruf bekannt, daß Ausständ gesetzlich gelten, und befiehlt den Angestellt

der Arbeit zu bleiben bezw. si Arbeitgeber und Arbeimehmer au lung fernzuhalter . t behörde zur Vermittlung unterbreitet werder alle vorhandenen deutschen Schlichtungsmittel versagt hätten.

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In Königsberg i. Pr. wurde, wie W. T. B.“ erfährt, in einer am Montag im Gewerkschaftshause abgehaltenen sammlung der Unabhängigen Sozialdemokraten und Kom munisten beschlossen, am Donnerstag in den Ge⸗ neralausstand einzutreten, falls die Behörden nicht folgende drei Forderungen bewilligen; 1) Entfernung der Grenzschutztruppen aus Königsberg. 2) Aufhebung des Be lagerungszustandes. 3) Verteilung der in militärischen Be⸗ ständen vorhandenen Lebensmittel an die Zivilbevölkerung. Diese Forderungen wurden durch eine Kommisston gestern vormittag dem fommandierenden General und dem Oberpräsidenten übermittelt.

Im Verlaufe der Versammlung kam es zu Lärmszenen zwischen den Unabhängigen und den Kommunisten, da letztere eine volitische Be⸗

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gründung des Generalausstands verlangten, was die Unabhängigen ablehnten. Die Verhandlungen haben dem Vernehmen nach zu einer Einigung auf der Grundlage geführt, daß der Belagerungs⸗ zustand vom heutigen Mittwochnachmittag ab versuchsweise auf— gehoben wird und daß die Grenzschutztruppen nach außerhalb der Stadt verlegt werden mit Ausnahme eines Teiles, der vertrags⸗ gemäß zur Sicherung der durchgehenden polnischen Truppen bestimmt fst. Ferner soll das Verfahren gegen die politischen Inhaftierten nach Möglichkeit beschleunigt werden. Der Forderung auf Verteilung der in Militärbeständen vorhandenen Lebensmittel an die Zivil⸗ bevölkerung wird nicht entsprochen werden.

In Madrid ist „W. T. B.“ zufolge der Ausstand der Straßenbahnangestellten beigelegt. In Barcelona ist die Arbeit überall wieder aufgenommen worden.

Wohlfahrtspflege.

Wie dem W. T. B.“ aus Stockholm berichtet wird, hat laut einer Mitfeilung von „Dagens Nvheter“ das schwedische Rote Kreuz nunmehr von der Regierung die Erlaubnis er. halten, 20090 Kinder zur Erholung in Schweden unterzubringen. Bisher sind bereits 5000 Anmeldungen von solchen Familien erfolgt, die Kinder aufnehmen wollen. Außerdem find schon 200 000 Kronen zur Finanzierung des ganzen Unternehmens zufammengekommen. Die polnische Regierung hat die Einladung, Kinder nach Schweden zu schicken, ablehnend beantwortet, da die Verkehrsmiitel zu schlecht seien. Anfang Mai werden auß Deutschland und Oesterreich die ersten Kinder eiwartet. Leutnant Egnell, wird mit Fräulein Eva Flach und Leutnant Lind nach Berlin fahren, um von dort aus die Weiterbeförderung zu regeln.

Kunst und Wissenschaft.

Bei Guxlitzt zeigt der Berliner Maler Alfred Helberger eine größere Anzahl Gemälde und Aquarelle. Die Aibeiten Hel⸗ bergers hat man seit Jahren von der „Großen Berliner Kunst⸗ ausstellung“ her, wo sie durch die moderne Art der Anschauung und Farbengebung ziemlich aus dem Rahmen der Ausstellungen herausfielen, in bester Erinnerung. Man erwartet also von

Erwartungen werden auch nicht getäuscht. Helberger zeigt strahlende Landschaften von der Kurischen Nehrung, vom Rhein und ans Verchtesgaden, die alle in flammendes Licht gehüllt sind und derm Farben hunt und ungebrochen aufleuchten. Der Betrachter empfinzet überall die Freude des Künstlers an loderndem Sonnenlicht und Juabtt lierenden Farbenatkorden mit. Nur wirken die grellen Farben au Dauer zu einfömig, und daß für Helherger die Gefahr, in eine wirksame Manier zu verfallen, sehr nahe liegt, geht dargus hervor, daß sowohl die Landschaften von der Meeresküste wie die aus Xn Bergen die gleiche Luft und fast dieselben Farben aufwmesen. Der Künstler, der

vornhereln von dieser Sonderaustellung Gutes, und diese

sich früher der unruhigen tüpfelnden Technik des Neoimpressionismus bediente, arbeitet heute wieder mit ruhigeren und einfacheren Linien. Aber auch jetzt wirkt das immerhin noch von der imprefsionistischen Anschauung abgeleitete Gerüst seiner xinten iu dünn und schwach, um die gesteigerten Farbenakkordge tragen iu können. Der Künstler scheint das selbst zu empfinden und er

scheint auf dem Wege zu sein, der farbigen Steigerung ent.

sprechend auch die Sprache der Linien und Flächen zu veistärken und

zu vereinfachen. Außer den Landschaften, unter denen der sterlunnzag

in Berchtesgaden“ und der „Strand am Haff“ rie bemertenswertesten 331

Aldntsse, die beweisen, daß ftere Reize und für seelische ; Hannoveraners Paul ad fac 3 S Hgögaslußon und der Schweizer

Madfack aus der Bretagne, aus Andalusien und der Schweiz wer. st, durch das mit einem guten Blick Die un⸗

sind, sieht man noch einige

n: * 864 6 8 9 * Firkungen ausgewählte Motiv

Chevaliers interessieren kaum. Mit Vergnügen betrachtet

man aber einige fiche: und natürliche Studien tto in dieser U t schwer

H. Engels, dem fällt, auch mit seinen a Harmonien und den se chen eine gute Zi zu erzielen. Sein malerisch bewegtes Gemälde Karten⸗ as in der Malerei an den besten früheren Lesser-Um

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Ausstellungsnachrichten.

Am Donnerstag, den 17. d. M., wird im Lichthof des Kunst« gewerbemuseums eine Ausstellung einfachen Haus- die auf Anregung des Preußischen Kulturministeriums vom Deutschen Werkbund, Berliner Kunstgewerbemuseum und von der Gene wird. Die Ausstellung soll von 10 bis 3 Uhr geöffnet. un darf ein besonderes Interesse beanspruchen, da sie an zahlreichen Bei splelen zeigt, wie mit einfachsten Mitteln einem bescheidenen Heim

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eine freundliche und wohnliche Wärme gegeben werden kann.

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5 . 3 s 5 M 154 A J 1 144 Ukommission der Gewerkschaften Deutschlands veranstaltet

dauern und ist täglich ist frei. Die Ausstellung

anter Vorsitz des Ministerialdirektors Dr. Meydenbauer 8 6 3 31 Rss; 6e gw stariur 112 3 fand am 12. April im Reichswirtschaftsministerium eine Be⸗

Arbeitnehmerverbände statt. Aus der Tagesordnung hebt „Wolffs Telegraphenbüro“ drei Punkte heraus: 1) die Möglichkeit der Steigerung des Einschlags, 2) die Möglichkeit der Holi⸗ ausfuhr nach Befriedigung des deutschen Eigenbedarfs und 3) die Be⸗ teiligung des Holzhandels bei der Holzausfuhr. Deutichland konnte vor dem Kriege seinen Eigenbedarf an Nutzholz nicht decken und war auf Einführung bedeutender Mengen Nutzhe angewiesen. Mit einer nennenswerten Einfuhr ist sür die nächsten Jahre nicht zu rechnen. Dieser Ausfall muß durch Steigerung des Einschlags ge⸗ deckt werden. Möglich wird diese Steigerung durch Herahsetzung

der Umtriebszeit in den überalten Nadelho zbeständen. Dieser Mehrhieb muß durch besondere organi e Maßt⸗ nahmen auf die großen Landesbezirke auf Grund der Altersklassenstatistik verteilt werden. Ferner ist die Anwerbung,

Unterkunft, Verpflegung und Belieferung der Arbeitekräfte mit Handwerkszeug gründlich vorzubereiten sowie die Holzabfuhr und 8 Mo; . 6 C. .

der Weitertransport zu sichern. Erst nach Sicherstellung des

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Eigenverbrauchs Deutschlands könnte an eine Ausfuhr des etwa zur Verfügung stehenden Ueberschusses gedacht werden.

Zur Ermöglichung der Ausfuhr der Oälzer in geschnittenem Zu⸗ stand sind fliegende Gatter zu errichten. Zwangsmaäßregeln sind bei der Abwicklung der Ausfuhr mögllchst zu vermeiden und die Ausfuhrbeschränkungen in einer vereinfachten Form zu regeln. Die Versammlung war der Ansicht, daß wohl ein staͤrkerer Eingriff in den deutschen Wald möglich ist ohne die Nachhaltigkeit zu gefährden, daß dieser Mehranfall an Nutzholz aber ganz überwiegend zur Deckung des Eigenbedarfs Deutschlands benötigt wird, so daß ein nenneng— werter Ueberschuß zur Ausfuhr nicht zur Verfügung stehen wird.

Verkehrswesen.

Reiseverkehr noch Posen. Die Einreise Deutscher,

auch Frauen und Kinder, nach dem von den polnischen Truppen be⸗ setzten Gebiet ist nach Anordnung des Oberkommandos in Posen von sofort ab verboten. Wer sich trotzdem in das besetzte Gebiet begeben will, setzt sich der Gesahr der Internierung aus, oder er wird zu Fuß noch an demselben Tage über die Postenkette geschafft. Für die Zeit vom 31. März gültige, von den polnischen Behörden ausgestellte Erlaubnisscheine für die Rückfahrt haben Geltung. Ab 1. April darf nur derjenige nach dem besetzten Gebiet, der die Erlaubnis des Ober⸗ kommandos Posen vorlegen kann. Das Krlegsministertum hat für die Ausreise nach den und die Einreise aus den von den Polen besetzten Gebieten der Probinz Posen unter Aufhebung aller bisherigen Bestimmungen solgendes verfügt:

A. Ausreise: 1) Zur Ausreise ist die Genehmigung des für den Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort des Antragstellers zu⸗ ständigen Generalkommandos notwendig. Für den Bezirk des V. Armeekorps ist die Zentral⸗Polizeistelle Oüen (Frankfurt⸗Oder) zuständig. 2) Für die entlassenen oder noch zur Entlassung kommenden Heeresangehörigen, die in den von den Polen besetzten Gebieten be—⸗ heimatet oder dorthin entlassen sind oder werden, gelten die Be— stimmungen des Kriegsministeriumerlasses vom 11. März 1919

Nr. D. ib84s19 A M, dessen Inhalt seinerzeit durch die Presse

bekanntgegeben ist. Entlassene Heeresangehörige, die nicht zu den unter 2 genannten Personen gehören, sind wie Zivilpersonen gemäß Ziffer 1 zu behandeln.

B. Einreise. ) Die Einreise ist ohne Genehmigung deutscher Dienststellen nur für solche Deut che zulässig, die die besetzten Teile der Provinz Posen bis auf weiteres verlassen wollen oder im amtlichen Auftrage reisen. 2) Alle übrigen Personen haben Einreiseanträge an die Bahnüberwachungestelle in Kreuz zu leiten, die sie weiter ner⸗ miltelt. 3) Die Anträge müssen Zweck und Notwendigkeit der Ein⸗ reise ergeben, es müssen ihnen die zur Prüfung erforderlichen Unter⸗ lagen sowie ein in deutscher und polnischer Sprache abgefaßter und mit neuestem Lichtbild versehener Paß des Posener Polizeipräsidiums beigefügt sein. .

Von jetzt ab dürfen Ersatzte ile, die zu Instand⸗ setzungen von Kraftwagen, Maschinen und Appa⸗ raten unbedingt erforderlich sind, in gewöhnlichen Paketen aug dem unbesetzten Deutschland in die britische Zone der besetzten deutschen Rheingebiete eingeführt werden.