1919 / 105 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 09 May 1919 18:00:01 GMT) scan diff

Hängösiscken B itz ü Auf fünf Vabre m orm te , . ö ; . . ; . . ilitã ͤ ͤ r ill f ; . ö . 6 ,, . en n,, Conßere onpention zwischen Polen und der Freistadt Danzig soll Artikel 131: Deutschland vewflichtet sich, Ching de ven Militärbehrden u untechalten. Alle Maßnahmen für eine lung für alle Pensionen oder Entschädigungen an die Kriegsopfer oder ] nohwendigen Maßnahmen zur Fe rstellung, baß Reisende wirklich ir ö ö ö * . f ö. ö . innerhalb der. polnischen Zollgrenze versetzs und für Ein⸗ nomischen Instrumenie aus den Jahren 1960 und 19601 jzurüch s Nobllmachung sind verboten. Deu tschland darf keine Militärmissionen deren Hinterbliebene, ferner für die Unterstützung Kriegsgefangener Transit reisen. Deutschland macht keinerlei Unterschied oder Vortei l ef! *„ranzössche xichtung eines Freigebiekes im Hafen gesorgt werden, ferner Polen rtikel 132: Deutschland nimmt die Aufhebung m ing Ausland schicken und muß verhindern, daß semne Ste atsangehor igen und deren Familien, ebenso die Unterstützung Angehöriger der Mobi. betreffs der Rechte, ögaben und Verhote be:reffs der Cinfuhr und

Regierung ist berechtie , n tajf 1 g ist berechtigt, zukünftig jede der t ĩ er frele Gebr i i inri ff e deut ssi . in remben Heerer fl . 36 ; ö . . ; zukünftig jede deutsche Beteiligung an Ber. der frele Gebrauch asfer Danziger Gemäffer und Schiffahriseihrich, träge, betreffend de denfscken e een in Hankau und ö sich in fremden Heeren, Flotten und Jufiflotken anwerben lassen. Uisierten oder aller jener, die in ken Armeen enen, ausge fpzocken. Ausfuhr und betreffs des Waren- und Personenverkehrs aus und nach

. wallung und Bewirtschaftung auf öffentli bi is für Ei 3 e di i . ö l h ö ö 2 . haftung auf lichem Gebiete, wie Cisen. tungen für Ein, und Ausfuhr sowie die Kontrolle und Verwaltung der an, wie in bie volle Souveränität Chinas übergehen, ohne daß 6. Alle Jest ungen Kestungsanlagen auf deutchem Gebiel west. Ii6besondere verpflichtet sich Wetscklant ale Summen au vergüten, entschlanz, unekftmmert um ie Ilrt. die Herfunft, Cie . . . eutsch

bahnen, Gas-, Wasfer— Elektrizi tätswer ke e Ster f ͤ ; ̃ t zr ü ͤ wi i eg . . e n * 6 . ö, Stein- . ö. . gesamten Gisenbghnnetzez innerhalb der Freistadt und die Gigentumstechte Staatsangehöriger perbündeter R Rien lich einer 0 Klemeter östlich ren Rheins gezegenen Linie werden ent. Tie Belgien kei den derbündeten und assozierten Regierungen bit Nationalität. des Transport mittels und Transportwege. JJ , . . . . ö 3. ö , hrt n ö . t iwäfsnet Und gesg leit. Her Bär leäer Besstkzungen nn fe,, en. kl. Nedember 1913 entliehen hat, einsckließlich 3 Prozent Hinsen. land darf alliierte Häfen ober Schiffe zurch telnerlei Auftaren und Stag sang ö se . y,. een, r , 6 . dem 3 Dang g gesichert werden. Auch sollen dae auswärtigen Artikel 133 Deutschland verzichtet auf alle Ansprüte ist derhoten. Die Vefest unge fysteme m der Sud⸗ und Cstgrenʒe Ver Betrag dieser Anleihen wird durch eine besondere Kommission Un Prämien auf die Ein⸗ und Ausfuhr urch deutsche Vaäfen und Schiffe ö, . , en Lune egen eiten der Fre teh Danzig sowie diejenigen ihrer Ange. Mnternierung, semner fintertanen in) China, Be chlagnahn ? Veutscklands bleiben in ihrem augenblicklichen Zöstand. die Reparationen festgesetzt. Deutschland Verpflschlet sich alsbald eine kenachteiligen, und muß nach Möglich eit den Warenverkehr innerkalb Deutschland muß seine Staa sa nge hr igen unit elt en e rene. vöigen in fremden i, durch die polnische Regierung wahrge Schiffe, Liquidationen ufw. seit dem 14. August 1917. Sechs Mongte nach dem Inkrafttreten des Vertrages darf die nt shtechende Gmissien besonderer gu den Inha zer hutender n. Gold. Dentschlanßs, beschleun gen unk, ee Umleitung bes , * e e, bels due des er, e, rnit. ,, , 1 Die in anzig ansäsügen, deutschen Skaategnge= Abschnitt 3. G dentsche Kriegzflotte micht mehr als sechs Panzer vom Typ mark am L. Mai 18253 oder nech Wahl Dentschlands am 1. Mai eines gunsten ihrer eigenen Tranzportirege rermeizen. Die alliierten i en 6 . ö 1 raf! 6 . . l. . ; en peo facto die deutsche Staatsangehsrigkeit verlieren U ; . 4. . chnitt 353: S 1 49 ö. ; Tœutschland oder Lothringen, sechs leichte Kreuzer, zwölf JZersts rer und Füheren Ighres zahlbarer Schu dyerschreibungen vorzunehmen. Die Häfen erhalten dieselben Vorteile Und reduzierten DMrife⸗ welche l ien sitergse Kinnen sechs Yöongten nat Merken ln cha, e, , , , Starzangehörigkeit Erhaften; die Sption für Deutsche An tichs l Läö. Ci 8 137. Deutschland erkennt an, deß i srölf TWakedckfgte Largen Fein einiges üanteifechoot nete nn, Höhe des Scharen, für Ten. Dan fchland veipflschtzl ift, Dieren Knstengefutcher oder anderer Häüsen . deutschen eishkäbhnien. or * KJ . . n 6 1 rt vom Eigentum des Reiches oder deutscher Staaten auf Danziger Gebiet gin Recht auf die Konsulargerichtsharkeit in Siam hinfall⸗ . 5 669 Mann nicht übersteigen; diefe můüssen durch sreim illige Stel un lieder und je ein Ersatzmann werden von Amerika, Großbritannien, fahrtẽwegen Deutschlands genießen d e Alliierten dieselhe Behant⸗ Harden find und bor dem Jf. NMopem ber d). ö. . ht an die perhündeten Großmächte über, die es entweder an Danza Alles deutsche Staatecigentum mit Ausnahme der. diplomatic für rnunterhrochene . Je hre für Of ziere, fur ,, . Frankreich, Mtellen, Japgn. Beig en un Serk ien gemäht, wegen lung, wie deu ice Angehörige x. i ln fils Peutschignd haben, bleiben rechtzgültig. Alle seit dein J. August we 9 n oder an Polen überweisen können. lonsularischen Gebäude geht, ohne Entschädigung auf die sinng 15. Jahre für Unteroffissére und Matrosen rekrutiert fein. Alt mmer nur fünf an den Abstimmungen sich beteiligen dürfen. Der irgend einer Illiierten Eher fremden Nacht eine, Bevorteilung ein Verbrechen oder Vergeben 3 ben ö. . 3 Abschn . 12. S chleswig Regierung über. Alles private Eigentum wird de finn weile ren Ueberwasser Kriese chiffe, ferner alles. Kriersmater al . Sitz der Tommission ist Paris. Die Kommission wird De iischland raumt, wird dieses Regime unber 1 ich un? edi ngunge los ut Alle , genen en en, fin, un e , dee n nge, , Der ynͤlfte Absahnitt' iber c 5. . ö g . Flaufeln diefes 2 er trages entsprechend behandelt. Deutsch n pie Zahl und die Hienge, wie sie bon den allijerken oe, affor lierten ne Belegen heit geben, sich zu außern, ohne daß es an Entscheidungen alliierten und assoziierten Y. achte ausgedehnt. YVersonen⸗ und Schiffs⸗ Reiche her chte 6 Leih g ö . ,, 5 h . Gren . , r dn . . ö . lichtet auf alle Ansprüche wegen Beschlagnahme deutscher 6 Regierungen festgese⸗ sind, übersteigt, alle H- Brote, Hebeschi fe und ere nt 3 u den Befugnissen der Kommissien wird gehoren, erkehr dür en einerlei Behindern gen unterworken . a ßzzer den zäfungen eim Reichsgericht gegen Beschlüffe der elsaß. lothrin iche. Wun schen 3 Ber ele 9 9 3 ; n en tspre end 91 Liquidationen oder Internierunßen in Siam, wobei die finan Decks werden nen don Deutschland ausgeliefert. Gz handelt sich . e 66. n ung fähigkeit Deut c ank u cbäten und Tina hen det eff 3ylh n e , n n, n,, Gerichte sind suspend ert. ö ö nach West gerick teten 3 . denn e n, nm nn; don Uhielt es (egen ahh sn w, brech mn berücksccktigen sin n ie bn, ü denen, nigen. Stelen H Te nd, Hofen, . , t 6 ö . ,, . In, 65 , , i re, . . Nach 9. en inte, ausgehen Schl de südli . 35 . KWesttalen, Rheinland. Raff an, die feicFtern Grat, , eli, Holen Tinkünfte, einschli derjenigen für den Schuldendienst oder für die satznahmen müssen vernünftig und einheitlich sein und dürfen der Ahschn itt 8: Oest er re*ch. der Lotsenin sel und dem Laufe der Schlei stromauf folgend, die , A b schn itt 4; * 1b 3 k , nn, , n , ner Sh ttin ami, Rückzahlung innere? In e, ö . t; i Verkehr nicht unnütz behindern. , eckt. Abscbnitt er Oe e. 4 ua. . d weft. wendend, go ß sie südöstlich von ö Deutschland wer ich et anf alle Ansprüchs an den, g ltrign . ,, . J , Vergeltungen zugute kommen und weiter, um Gewißheit zu erwerben Die am J. August 1914 in dein sche Häfen bestehenden Frei J el h, Huter; Tr nm g enn, . . ö . r, ,., 8 . 3. Busdorf und im Nordwesten von Fahrdorf diberig sowie auf jede Beteiligung an der Wiederherstellung Lin Gchiffẽ werden zerssirt. Hilferreu 3 und Hilfe life . . daß das deutsche Steuersystem genau Gbenso ichwer ist als verhältnis⸗ zonen bleiben erhalten. —3n 83 vreizone durfen ur Abgaben ale deren, Tie Unt Lorbeigeht, die Reider Au nordwestlich von Jagel erreichend, dem aufe mit Wirkung vom S8. August 1917. ; , nn, ,, een, nnd, m seschisre werden ent. mäßig dasjenige irgend einer in der Kommission vertretenen Mächte, erhoben werden, welche für ken Unterkaft und utzbesserung des . n den durch Fer- Der Reder lr feigend, sedann Tem Lale Her Tree, , Fön ö . wasfnet und. wi, Handelt crisfe behandelt. Dentstz land Kar. lane As Vürcschuft und Angäkennkng feiner Schub. bar Deutscha e, Heng, en. für Ki Verwent un er dne hlt, , der. K . ( rikt , iofern Punkte nordöstlich von Friedrichstadt vorbeigebend, dem gan her A bf chnitt 5: Marokko. neuen Kriensschiffe kauen wer erwerhen, welch, nicht zum Erfatze der erste Zahlung in auf den Inhe ker lautenden und in Fol . niünfti gem Maß sest e eh fen 2 m t icke & . l Wann . . RNät den Gesellsch erhalten ider bis zur Riordfee fülgend, sollen dre Parser des bisherigen Deutschland verzichtet auf alle Rechte aus der Algeci razakf ten Teutschen, belassenen Finheiten dienen, Die Wassererdrgngung fienerffenen Schuldve rschreiß ungen als Am rlun . , kann Föchssens I Pro zjlille Ses Weriis betreren. ', 1e Fer ziest mmt. Reickegehie les zur Abst mmmung schretten , Behörden aus den französisch⸗deutschen Abmachungen bom 9. Februar Iz 365 Grgtzschiffe arf höchstens betragen: 10 0600 Tonnen für Vanzer, wie folgt zi le slen: ang. . Mark ö 24 nalitäten bestẽht Gleichberechti gun? ö Slowakei. haben zehn Tage nech Inkrafttreten des Fiüdenbertragetz die Zone dem, 4. Nobember 1911. Alle deutschen- Verträge mit der scher WM Tonnen, für leichte rener. Rd N. Tonnen, für Zerstörer, am 1. eai 1821, chne Interessen sctann vierzig Nilliarten Mart . itt des dritten Teils ehrt, 4 J nördlich von obiger Stelle zu räumen, dis Arbeiter und Soldaten— Negierung sind seit dem 3. August 1814 ahgeschafft. Deutst * Tonnen . or pedohoctz 6 Blu und Re Fhyrerbung neuer Gold zwischen 1921 und 1M nit . Zinfen hon Ihr ab mit . . ; ö J ö K mit dent rate werden aufgelöst. Eine Internat onle Zünferkonnn ission, Far unter wird in keiner Bei an den Verhandlungen Fin freche oder am , . e. Deutschland verboten. 5 3. Jinfen und 1 3 Amortisation guf den Gan the ag der Em ission, Aus den Bestim mungen ü ber Danzig ist noch herbet⸗ . ö J lin Strxede und ein Norweger, übernimmt die Verwaltung. Onizter? Nach c. Ker ig lis. Mgroffos teilnehmen. Deutschland erkennt at n n, ö. . ö 9 . htten flhten darf wit AMndlick als so ortige Deckung eine schriftliche erpfüchtung, sobalb dis zaheben, daß Polen das Recht erhält, Wasserrwege, Schiffabrtsein= J . . in i, wo hir Soldaten der denlfchen VUrino As der beleilsgten Zone můssen zur fran zcsiche Proteliorai an und i ichtet auf 8. Wahitulationen pen en. n . vt 3 ö ebers⸗ . Material muß au⸗ LCommission überzeugt sein wird, daß Deutschland die Jinsen und die richtungen, Eisenbahnen und andere Verkehrsmittel zu entwickeln und . . en . 3 ? . ö 6. Abstimmung zugelassen rerden. In der Zone nördlich von einer ß Regierung wirg bie Vorschriften und er ingungen füt ,, estellun 4 D 3 6 Zufahrt zur Ame rtis sz in solcher Schul zveischreibungen sichern kann, über weitere 31 derbessern und hierzu Grundstücke oder anderes nötige Eigentum V . Ane die, wen der alten fu nach We und Rordwest 3 nördlich bon . . 65 ,,, . . den 9 . . 6. e. . ö. ö. . . bierzig Milliarden Mark fünsorozentiger, in Gold zahlbarer Schu sd— unter geeigneten Bedingungen zu mieten eber zu kaüfen. ö Ee eil eas chlesifcken Ciezetzs. zer zal sten ber e, lt varläwuft, oll sFpätestens dei Wochen nach der Räumung durch 36 gut geht hne guntschẽ d iqung an den Machzen über. Da r ic , V ane Grad, östlich und Girsd bersch eibungen auszugeben. Die Konmnmission kann als Anerkennung Aus dem Abschnitt S h le rm nn ist noch hervorzuheben, heriscken der al ßren guck das Eigentum des Deütschen Reiches fowie das ottick. Menn ch dar Deutschland keinerlei Festung noch Artillerie unk, Vürgscaft der unter ihr sestzuse kenden Leb ngungen ben Zeit ju daß die Abstimmung nördlich der Knie füblick atsen bis nördlich Syl—

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an der oter mnnittelbar üblich won det Giferrehhtim 2 * . zriva ei im wird den Finanzklaus ntsprech . die nstallĩer Pie dort. hefindli et üss ste Anl . . ö n n . b n der wen eh nen b wor semnatrk, e el die, däh iche Regierung zit unmittelßarer Be Phi llgentum wird den Fincinzkläusein entfbrechend behandelt. ien, und astalleren, Pie dort Fefindlicken Festnnren müssen. se— ieee deckten Terz „Mearstighen , sektz di Ver. Hit maßgcben, fein würd. In ker , on bis air Kinie ö

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4gus bt und sich n z . g e 3 . . 6 n 33 . . . . n, . z 9 e, n. 59 * . ö (. 9 9 4 2 57 2 923 ö 7 1s * * * . h . 123 ! 8 2 h 1 . 82 1 ; . h . . , Jie, mstlich Rr Fegung berechtigt sein. Süb lich Bon dieser Linie bis zu einer Linie, us. Bergwerkrechte werden abgeschätzt und sodann nach Maßgah eilt und Tie Geschütz forte sckefft weiden. Deutschland darf seine pflichtung BPeutschlands fest, bis zu 0 z seiner Vorräte an Farden Flensburg verlgufend. nach füdlich Föhr und Ärnum soll ie Ak. afferreick cke Gzäenze im . Si . 3e m ie ere gt, gehend ungefähr 13 Kilometer ostnordöstlich von Flensburg cd ann Besitzes deutscher Staatsangehöriger behandelt. Die deutsche Küst ener e diguna nicht berst rken noch ire Bewoching modifizieren. rie chmischen und pharmöätze utischen Produkten Fer Krommission für stimmung nach Gemeinden stattfinden, wobei die Mehrheit jeder Ge⸗ n m annensten Nesten ihrn ) äh. Siitahesten zwischen Srerses und Grossolt, welter nac Westen Kieinng rirz, die Uebertragung deb deu tschen, Anteils an zer Ch Drei Monate nach Inkrafttreten des Verkmages dürfen die Fu nk. Raretichen zu lberlasfen. Ülcberdies rid Deuten wah tens t. meinde enischeizet. Im 3. Abscknitt bis zur Linie Schleimünde

. mk von Marokko an Frankreich sicherstellen. Der Wert p ruchst ation gn Nanen, Hannover unt. Berlin nur Handelstele, Jcit von Ikradeten ss, Pertzazzs bie fem iz Suni ich. sotann Käbermünds sost ebene sc ei;ftimmnng bach Hemmesnden anitk en..

Kilometer westlich von Reobfchutz gelegenen ; ; 1

Hence G geber ige, die aun der Cin, ' bit. Van deroop, weiter nach Sübwesten bis Kollund, sodann nach Nord. nt ĩ 8 für Wi i i ; it inte stattf . von Den sch lan . en Staat Räten bis zut Sololmet. An and fötüch von Fähr und Ahne rr, ktien wird, auf Rechnung der Schuld für Wöederherstes ungen Ramme unter der Kontrolle der Alliierten obsenden. Den ffchland darf Kährent Ser (ömonctlichen Fereode biß J. Janiar 1233 imnier scheidender Mehrheit seber Gemeinde ftattfnden.

getretenen Gebiete erwerben die tschecho tem k * laufend, soll spätestens füng Wochen nach der f, n, in dem gezablt. Die deut he edi erung hat ihre Staa lange hr gen in dieler geit keine neuen Staticten bauen, ä nem tn an g, r, hen schen ank mn,

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halb zweier Jahre nach dem Inkrafttreten Res Riikt, ice, sschen dieser Linie und der Kinie Schleimündung- Cidermündung Teutschland wie französische Sehandelt. time Saft hiffahrts kräfte mehr besißen, aug genchhnen sr i schtigun dr dettdaus rh presss dor , ,, den deutscken Staatssngel rigen von über . E Dä; oll zwei Wochen ach ber stftimmung im zwe ten AÄbfchns tt abge⸗ Abschnitt 6: Aegypten. undert Wasserflugzeugt, welche ez zwecks Auffuchüng von Minen bit herigen Restenänder ungen sestsetzen. Außer den fest esetzten Zahlungen Sahern.

. tion fim in re , 2. Rom mission ian siy be Mertgliedern . darünse: Deutzckland erkennt das englische Rrotektorat an un ei srätestens 1. Oktober 1919 behalten darf. Das Flugpersonal muß . alle , cer segutstrierten Gegenstande, Des i j d ö.

. g . . ein Däne und ein Deutse e,, , , eutichland e 1 t an Und verjt emohbilis erden e . 2 ur bi ktober seweit zieselben auf deutschem Boden eder guf demjentgen seine! All Seneral at ; de

Abschnitt 8: Polen. 2 gi, n, soll hier ekn Tage mach der Ahstimmung guf. Re Kapftulationen sowie auf alle Verträge mt Aegypten ,, . nen, 1009 Mann, welche nur bis 1. Okteher a. . ö. . J . 2 en e , n seiner All Das J en ralkomman 4 Gren aiht, der Korres ocudenz

. 3 h . 9 . . De ge isse n sprechen die Grenzlinie bestimmen. Alle Be⸗ Wirkun vom 4 August 1914 Die Gerichtsbarkeit üb ; 19 —1n ienst 6 Eiben durfen. Bis zur Räumung des denlschen Ge⸗ 2116 fich **] nden, o wie die desckkagnahmten eit slummen zu rück⸗ Hoffmann zufolge, üher die Ver u ne aus den letzten

Ab nitt ö t . . fen. Un Tohnzr der an Dän mark ö Gebiete erwerben ipso fasto ö e g, e, . Ce n. 1. . 1 . ö ietes dürfen alliierte Flugeuge Deutschland frei überfliegen und stellen. Die Zursche Regierung erkennt unwiderruflich die der Kom⸗ Kampftagen in München folgendes bekannt: Gesemt⸗ ö green en , dis dänische Nation lität, doch lebt Tie Twiion während, zweler Jahre ö . gRonsus 9 landzn. Sechs Monte nach Inkrafttzeten des Friedens vertrages ist Nission für Ren raticuen durch den Frieden ertrag guer kannten derluste bis 8. Mai 1919: Offiziese tot 8, verwundel 20

e, Fett snd. Pelen der pflichtet sick. Porbehnlten. Die finanziellen Verhältnisse werden entsprechend der . , n , ü Hstellung und Einfuhr don Luftschiffen und Luftschffteilen in Rechte, an und lid der Kommmssion alls bon“ fh Rewünschten In. s 5 det .

: ie. ö . 3 s⸗. , a . 9 ener n , , Teulschland verboten. Das gesamle Flugmqaterial abgeschen von FKrmalighen zur Feststellunrg Teutsche Verf nen eden WMannschaften tot sh, verwundet 144, veimißt 1.

mmm 149* O gro o 3 io s aiko SV 5 ri * 9 9 fan or ö N! 1 A* hie. Be c mr . 9. . . * 14 1 al . l z 23 h 9. 3 . . . 21 Da,, , ! r . . ',. . 4 ö. fene, e, den Dur fah gtzrech le wie seinen ö gra u g re * If . ö mg; sSs n schaffung de chen erwähnten 199 Wasserflugeugen muß den Allsserten ausge⸗ Kommissionzs mitgliedern und ihren Beauftragten alle Vorrechte diplo⸗ 3 thäisaiighbhä gigen zu garähren. Drutsche Siaatsangehsrige, die er n . . en ,,, . die händigt werden. Alle militärischen, maritimen und Änftklaufekn Les mattscher Vertreter befreundeter Mäc zuerkenne Deutschland Württemberg.

; * n, 8 * Keen ni! . ,,, ,, az . S, ö . m der bffe ö Schu j 28. vem n x . . ; ! M/ 6 ; nr nnn . . F ; ö. ö 6 75. 9 a . ö. 6. 9 . ö . ; , ü, nnr öhm iclen ansäsfg Fare, nz rben ines Hstimmt: Di Ina n, n n, ,, mn, ,, , ö Väaltraget erden nter kentrolse nteralltierter Angschüsft aräeführt tern mut die Kesten der Kommiffson und asles Persena ten dern. Zu. Beginn der geflrigen Sitzung der Lan desversamm⸗ ,n inte, Stege dbigke b, drerbalb wwcier ihre . Hölgolent und r , . ,, , ,,, h werken. Die dents cds. Reg erung muß den Augschüffen alle Crleichte, gebrauckt. lung führte der Präfsdent Kerl laut Bericht des „Rolfsschen

e , e, n , , ,, n ,, . genen ben Ter went cen fin un ihn nnn Wie, , ,, , a ,,,, A ar tg n r, , e,, w, Kn, FKicgaani, ure , eue. .

ebe rißen wie Wtion vorzsckasten. Die Peteisigugg Polens an Reiches jn festzsetzle⸗ De , m , ,. h, Fach Inkrafttreten des Vertrages müß die de setzgeb leger Diese Anlass seßz t: Dent cklad verzichtet zm Item iit füt mnsere Berl dm fhnanztellen Casten des Heutsckin Reiches uns Kennen 6 in festgesetzte ; Be uf alle Beteiligung an, dem sanitären maritimen Ougranin ö . ,, rn , ,, . einer Nationalen k auf 3. Kabel . Tendetzg. Ten iti ere Trölkerunz pen ketastrebbast uühten der Finanzklansel im neunten Teil geregelt. Fine Aufrechnung, NAenyptens. Alles deutsche Staatsgebiet geht obne Entschädigun luftfragen abgeändert neren öe, Vigo dom Pas de Calais bis zur Höhe von Vigo; Emden = Brest Bedeutung. Die Frijedensbedingun g en bedeuten, wenn ste rs, wnenengen fir die dee e Kois niße eh hn ern en,, . In Abschnitt 16: Rußland 3 6 , . Waren sollen bei der Einfuhr we ö. . erden. don der Hähe don Cherbourg bis Brest; Emden Teneriffa von Ter . . ö . 3 ,, der ö . 1nd Ter Staatsbes ö, Tie F 5 2dem ir vu f . . f s⸗ . . ö. ; . l ; . / , ; ö üg lichen 3. 6 . i. n le ö ö

69 , 2 1. . die eb mals, zem Und die russischen Staaten, erkennt Dentschland dauernd und unver— , , . V1 . renn efangen: und Grabst , w, Höhe pon Dürlirchen bie für Höhe von enen fa; Emden Azoren . 3. ,, , r i. ,,,, , igreic Polen gehört haben, müssen Polen frei don Alen Zaflen äußerlich die Unabhängigkeit aller am August 1514 ruffisch ge. Abschnitt?: Türkei und Bulgarien. Die Feutschen, Kriegegefangenen werden Nach er Friedensunter , Dem Pas de Calais bis wal; Azoren New, Hort bon Feyg bis Kraft fen V z pie. * it ch * sleitet 1 . b h nn.

6 za rictestellt werden. wesenen Geriete an, ferner lansckeinend Kücke in Telegramm) Ver⸗ Deutschland erkennt alle Verabredungen der verbündeten! Fichn ung so nell we möglich repatriiert, Die Durchführnng wird New Vorkt᷑; ferner auf Teneniffa⸗Monreyia, Monz obia- Lome, des Ma enfffiß and er d erg fi . ö . 6. k 9 gn Abschnitt 9: Ostpreußen. ie den ert Litznelsseneie aller ect Fern ber i f, getroffenen, asozite e wehte nn e ür Fe sarhe aerbi , , e nee,, . ö ] . 410m Ma ö legelt. Die deutschen Kriegsgefangenen und Zivilgefangenen werden Yap = Schanghai, Jap Guam, Jap = Menato. Unter Berücksich⸗ ,, Mere . . . nn,

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3 3 , ö . ü j . 9. we sdnen und Venunflen aus XVstpreußen cder solchen mit der Be⸗ Finanzklausel des Fri densvertrages geregelt.

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ö r n, 2. . Abmechungen mit allen Rieger. wer politischen Gr R R w K . . ö 54 ; ung it a Fiegiemmgen cher politiscken Gry Ruß⸗ ; ĩ ü . s iner Ab in Der neunte Ahschnitt setzt fest, daß in der Zone zwischen der im ande R ] politis uppen Ruß Abschnitt 8: Schantung. Nach der ,,. durch die deutsche Reglerung auf ihre Koösten in tigung der Heistellungekosten und (iner Abnutzungsquote wird die Ab⸗ sätzen. Sie laufen vielmehr auf einen Gewastfrieden hinaus, mi , verzichtet zugunsten Japans auf seine Recht ihren Wohngrt zurückgchracht, sesbst wenn der Wohnort in den be— lösung Deutschland auf das Konto Vergol tungen gutgebrecht. er in die ser Alf . Ve , ichn ö . ng. gn iuts

268 *. * 8 2 1 . j 9 2 Hh j Dot z * He BE *. Pn 21 5 . 3u e erh. eee ere i Ostpreußens und der . . har e n , . , das ö vor. . riebenen Linie die Ginmohner sich durch Abstimmung entscheiden i, Ten dtland alle Mestitjytzoren und Reparntionen nach den Grund— 35 n m. tzten Gebieten ist. Tete r behalrfick ; 3 ö ; faule 6 ; . , ,,, sie an ge chloffen . n ch . ,. ker gegen wärt gan. Vertrage. u erlangen. Deutsckland ver. treffend Kiaupfchon, die Eisenbahnen. Minen und Unlerseekabl . J Non s e. , i er . . Verkehr Volt Jol zu ktm Sklavenvolk erniedrigt werden, das in aller 6 ichen, Sta ale fe angefchl 13zu . en. Die se n, . ee, , , . J,, . ö Rortran iu GF. Y 3 ö z ) ter 1 ) atlonsbehorden. Rriegs6 gefangen z ;. War ansporte do t Si gat ? . led nrg. dell, W . n , Wer K ie, fen der , . ö . 5 ö., . na, , f, n, ,,, . Hin ö ö gil ut allen, Kapitalisten und Imperial sten der Ententestazten ; n, de,. w ,. , n. ; he mb⸗ ö Mächte sit den Staaten au sckem zebiete anzu- e deutsch. Rechte ; ahnen von T ĩ ; ; 3 ö ñ er rok? M 2163p wnafe ĩ ) ell . 1 6 6h ? * ü nl ü. 1IIt⸗ 3 ö 9 Non 16. Se r k ftßastzm? 28 Allenstein bis zu deren usammentreffen mit der Grenze zwischen den erkennen ebenfo wie die Grenzen beer Slate, , n, f. . ehen samz Zubehör an Japan über, ebenso ie deutschen lim „den melche ein Verfahren schwebt, werden repafriierl außer bei Vor. Fenünstigung für den Warender feht auf deutschen Linien genießen. rondienste leisten soll. Ven einem. Selestbestimmnnasrecht der Kreisen Oletzko und Angerburg; von da die Nordgrenze bes Kreises , e wie die Grenzen dieser Staaten, so, wie sie festgesetzt 3 6e , m, , , P w, n, nnen g. ommnissen, welche nach dem J. Mai 1919 stattfinden. Anderer Verstöße Deutschland nimmt die Beschlüsfe einer intern li Ii Ko lion iter ist in den Rieden inghurce wn nee ne een . Dletzls bis zu deren Zusammenzreffen mit der allen Grenze. Sst.! werden. 6. 2. 6 . 6. 4 Fuidia Gefangene können zurfkg halten welten, r än gen. ö. mn, die zur Hern rierung ,,, . e ehehnrhätte e stnung weird zin, siden mach ee Hehü nien zen 3 . ge, , , Deren rtr ez 4 . Rei es im E 8 von Kjautschou . und lastenlos Au h Repatrierung per weigern. brauchen nicht repatriiert zu werden. jedoch des Eisenbahnberkehrs fünf Jahre nach Inkrafttreten des V . verschärfte Erbitte rung und Haß erzeugen und eine Krieagtsaat aun ˖ Men b, dentfscher Erlen n r egen eöchs nene e 4. eit: Rechte undd * halb über. Deutschland übergibt Japan drei Mongte nach Inkraft e, m , bn, n. ö , , e, nn nnn hl re wan, , nsttzeten deg Vertrages ftrenen, bie emwor * 5. Sollte selbst die Leb t d 9 en 6 en chen ruppen und die dentschen Hehörden aus dieser n sen außerhal dieses Vertrages alle Archive, NMäzister und Votum mn e, behalten sich die Allüierken das Mecht vor, sie zu repatriseren, in eventuell zufannnentreten wird. Deutschland ist vewflichtet, den deutschen B 16 , ern muß. Sollte seibst die Lebengnot des ö. one zurückgezogen werden. Eine internationale Kommi sion von fünf ö. , , . Verwallung bon Kiautschou R K ncutrgles Land zu führen oder zur Niederlassung auf ihrem Gebiet zu direkten internationalen Personen- und Gepäckverkehr auf den deutschen eut ichen Polls die , , Rihzl ger, ,, Verwaltung und trifft Vorkehrungen für Artäkel 118. Außerhalb seiner Grenzen in Europa, wi si . . mächtigen. Tie Repgtriierung kann ven Ter Repairiierung alliierter Bahnen zuzulasen. Pie Abtzelung der Gifenbahnen in den Gebeten, Uhterteichnen unser Volk ixirde sich innerlich mit him niemals 1 ne ere Fi j osthaos⸗ . 1 8 z nf 260 3. ö . 2 21 Halb einer, renze 11m uro) n, wie ste J . . . . 1 . * . naeböriger re 2 si 8 n in . i z 8 , ,,,. falhi * 4 Ma! . die Abstimmung, deren sinzelheiten festgesetzt werden. Dem W insche durch den geg nrärzigen Vertrag fest. et Fin ö 8 schland 5. Teil: Militärische, marti me und Lu ftklaust Kriegsgefangener oder Angehöriger, welche sich etwa noch in Deutsch⸗ in denen Deutschland fein? Sonperanität Zzufgibt, muß durch völlige blinden 3 Eimpobner, soll ebense, wie der geographischen und wirtschaftlichen auf alle Rechte d, mer i feet Tn, . et Deutschland *0 e, . ö land befinden, abhängig gemackt werden. Die Allsterten und die Ablieferung des rollenden Maferigls dieser Gebiete in gutem ZJustande Rachser. Lgge der Setlichkeiten Rechnung, getragen. werden. In den Kreifen auß alle ihm cber seiren Beitr, 6 . . . Der 8. Teil besagt, daß wei Monate nach dem Inkrafttrelen deutsche Regierung veipfligzten sich, die Grahstätten auf ihrem Gebiet erfolgen. Meere die betreffenden Eisenbahnnetze fein eigenes dollendes Die Leiche des ermordeten Ministers für Mili— Stuhm, Rosenherg und Marienurg, östlich von der Nogat, sowie auf alle Rechte Tir der rn weh n , , o, wie Vertrages die militärischen Kräfte Deutschlands wie folgt demoblis bestatteter Soldaken und Matrosen zu unterhasten und zu *espektseren Waterigl besitzen wird der abzutretende Teil an Male rial von einem ö ; 5 ; . . Marienwerder östlich von der Weichsel sollen die Bewohner durch di in. 33 . e . ,. ie es etwa gegenüber den sein müffen: um Ausschüssen alle Erleichterungen für die Registrierung der Grab— Srl orftändicen Aue sckuß festoefetzz Falls bunck! *) Jahren nach tärwesen Ne uring ist, dem Wolff chen Telegraphen bũro fen, nden nn e,, Derkündeten und assozlierten Mächten besitzt, unter welckem T; Di 5 f ni ĩ st : icht , i ü n figftite ca. Les Berlteges , ei anf deu scher ö. Abstimmnnng nack Gemeinen zu grkennen geben, ob sie u Polen ober . Riener ichten Cet, unter healckenm iel ac Die deutzsche Armee darf nicht mehr als 7 Infant titten und Grrichtung, von C-öwmgmälern zu gerähren und dies lter. Juftgfitt en cg Werth ads nee hiier kannt,, auf den be B, felge, estern 2 nt ,,,, ar, ren gen , n, , n,, , . . A bschmwitzt 1. Deu tsche Koloni divistenen und 3 Javalleriedivisionen umfassen. Die Gesamthel führung der Erdenreste in die weimat zu festetten. Dee Alliierten Pietz Anschlußlinien zur Verbesserung der Verbindung auf ihre Kosten Elbe gezogen gorden. Die Nentitãt st Eimnmwandfrel festar telt. mächt. wergsg. ie, Grenz, in dieser Gegend so festsetzewn, daß Polen , . s che , , , . . dentschen Heeresbestän? é, einschließlich der Sffiziere und Depols⸗ end Die Feuisch Regierung tauschen eine vollftändige Liste, der Toten bauen wollen, muß Deusschland dees gestatten. Peussckland ninunt Die Leiche warde nach dꝛm Kötitzer Friedhofe geschafft. über jeden Abschnitt, der Weichsel die volle und ganze Kontrolle ver Beñ A ut ikel 119. Deutschland verzichtet auf seine übersecischen 100 660 Wann nicht übersteigen und darf ausschließlich für die und der Angabe der Grabstätten derjenigen aus, welche nicht identiflziert n vorsus bie eventuelle Kündigung der Gotthardkonvenfion an. bleibt, wobei zas, stiche Ufer auf solchen Abftand, wie er für ,, . J ; rechterhaltung der Ordnung im Innern und zur Grenzpolizei werden konnten. Streitfälle werden durch die Gefelffckaft der Reanionen geschlichtet. Nenulierung und Amelioration nztig ist, einbegriffen scin soll. Ein! , 2h; Alle fein dort gen, Hechte werden auf Die Re⸗ wendet werden. Der Gesamtbestand der Offiziere einschließlich . Teil 7: Strafmaßnahmen. Deutschland verpflichtet sich, jede Allgemein konbention besreff dez Vertrag mrischen Deutfchlan? und Polten soll Teutschland Lie volle girl ieren, die rgft des Artikels 37 der finanziellen Kiaufeln Stäbe darf 1090 micht übersteigen. Die Infanteriedivision darf! e fer W assozijerten Mähhte erheben öffentliche internationalen Regimes für Trenfit Schiffahrtsmweze, Hit un deicht keit des 6 senb hnberkehrs zv sch 1. br D schl ö. die Autorität iber diese Terriioriem on h 5 zj ĩ ; iedivision 57 alliierten 1 8 ö . . . i fünf. Zahi h. f ; ke,, . eichlgkei iisenbahnberkehrs zwischen dem übrigen Deutschland ttorität über diese Territorien ausübt. höchstens 410 Offizieren, 10 8366 Mann und die Kavalleriedivisione Anki e n . en der höchsten Verstöße Cäsenbahnen anzunehmen, die binnen fünf Jahren nach Jukrafttrefen ̃ und Ostpreußen durch polnisches Gebiet und andererseits Polen gleich Artzikel 12: Die die Autorität ausibende Re ke 5 Syn 2 f n, n i nllage gegen Wilbelm II. wegen der höchsten Verstöße 9 ; a , ,,. i. —ĩ S s ich is . . ch nuf, diet um sf̃ . ö 83 gien gie i . ö. Die ö. sutorität gau eilbende Richlerung kann 25 Affizieren und 25 Mann bestehen. Hierin eingerechnet i . soltense supieme) gegen die internationale Moral und gegen die des Vertrages mit Zustimmung der Gefellsckaft der Rationen von den In der gestrigen Sitzung der deutsch⸗dsterreichischen wieichterungen fur seine Verbindungen mit der Freistadt Danziß alle ihr nötig erscheinenden Maßnahmen treffen, betreffend, Rückbe⸗ jede Infanteriedivision je ein Teldartillerie⸗ Regiment mit 8 heilige Autorität der Verträge. Gin Sondertrsbungl zur Akurteilung alliierten Mächten abgesckkoffen werden könnte. Natio nalversammlung wurde ohne Bisprechung der

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förderung deutscher Stagtsangehöriger und betreffend die Bedin ungen, zieren und 1390 Mann. Die Divisionen dürfen von höchstent n des Angela . , , Teil in ; J ff S ; S JJ ,,, a n 91 ,, , ,, 3 36 ö . . k , ee at ö ö. (Der 9. und 10. Teil ist bereits gestern gemeldet. . 36 ö und das eig g hestimunst, daß Deutschland zugunsten der alliierten und assozüerlen mächtigt ober nicht ermächtigt warden, sich, in jenen Gebieten aufzu, Aufgelsst werken. Pie Kriegs perwaltungen dürfen höchsten? Frankre ch. Itallen und ,, lalfo fünf Richter)) Teil 11. Die Lu ftschtffahrtsfragen ' n g ; rer. 3 5 6 . . Großmächte auf das Gebiet amp ischen der Sst ce und Nordostgienz von halten, Besitz zu haben, Wandel oder einen Beruf zu betreiben. Jehntel des Perfonals des im Bußget 1413 vorgesehenen bert) Die Alliterfen werden . Pegie ung der Niederlande um ie Aut sind im 11. Teil dahin gehend festgesetzt wo den, daß die alliierten Flug= , nn, n,, , 3 Söstpreußen, we sie im Frieren spertroe festgesetzt ist, und die alten Arti kel 124: Dentschland werglltet die Schäden der ranziü⸗ behalten. Die Zahl der deutschen Staatsbeamten für 3 lieferung des Exkaisers ersuchen. Personen, welche sich einer Zuwider⸗ zeuge volle Freiheit des Ueberfliegens und Landens in deutschem Gebiet kichner, laut Bericht des Korrespondenzbiüros, namens des Grenzen zweischen Beuischlund und Mußanl * tel! sischen Unter'anen in der, Kolonie Kamerun oder deren Grenz one, die Föͤrstereien und Köstenschutz darf die Zahl der im Budget, Iölön handlung gegen ri , e und gebtenche schuldig mach ten, können Ind Doheits ewässern bes ßen umd dieselben Vorteile wie Tie eu sschen Hauptausschusses, als bevollmächtigten Ver treter . Abschnitt 1 Wien ten Leutscer shdillt Crer m ltäh scher Behörden und Keulscke: 4e nenn übersteigen. Gendarmerie und. Polizei dürfen mn zen den lierten, Mächten ver ihlg hr litärg' richte geftellt werden. Flugzeuge befonders bel Unglücke fällen zer ten k Kiepe ee Flag. der deutsch-österreichischen Republik bei den ö Ab itt . . rivatpersonen vom 1. Januar 1900 bis zum 1. August 1914 ent einem der Bevölkerungszunahme seit 1913 entfprechenden Maße Die Reuiscke Regierung wird den astierten und affoß leren Mächten zeuge int Transit für fremdes Lan? können deutsches Gebiel unt Hohest— Friedensverhand lungen den Staagtskanzler. Dr. bestiꝛnmt den Verzicht Deutschlands auf das Gebiet, welches reicht standen sind. höht werden. Zwei Monats nach Inkrafttreten des Vertrageß e Perlen auzl cfern, müsffen. mrescke aner Zum iberhnndlung gegen Enissen chr Lanzung überfliegen, borßchaftfich der Vorfchtiften ele Renner zu bestimmen, dem als polifische Berater ron der Ostsee nach Süden bis zum Treffpunkt der Hauptschiffahrtö— Awtikel 125. Denitsckland verzichtet auf alle Rechte aus die Bewaffnung Dentschlands l Gh Gewehre, A8 05 KRarchh Rriegsgesche und gebr uche beschust igt und der dentschen Regierung Deutschland ein füßri un welche Leiche nde fe auf deu ff wie alli lers⸗ die Abgeordneten Dr Gürtie r schristl⸗soz] 8 D wege der Nogat und Weichsel: der Grenze Ostpreußens wie sie im seinen Verträgen mit Frankreich, betreffend Äequatorialafüka; es ver- 92 schwere ,, 1I34 eiche Maschinengena i w n , n der mil Rang, Amt oder Stellung ber cbcner Flugzeuge Ampengung finden. Ti FRugplätze Deutschlands, welcke Sch J s its hr n , . 5 egenwärrigen Vertrage festaesetzt ist, von da den Hauptschiffahrtsweg lichtet sich der frangöstssen Regterung nech Leren Berechnung alle S5 mirtfere? 155 7. Rhnenive fer, . 4 Ffer Geschitze inn n, nnn Dice Perspnen von den en ichn Betten Ke n gt Tatitsem ä,! Lienllicheni Nertht gere f, hen Ken il eren , m , er Weichsel ialwärts unz bis zu einem Punkte, ungefähr fechs Kiso Rgutionen, Kredite und Vorschüsse zu bezahlen, die kraft dieser Ver · IGher Geschütze nicht überssel gen. ̃ . wars Wenn Zum der ka d lungen egen Angehörige mehreren Mächte Flugzeugen besreffs Taren ler ig guf den dige der Gier e. , . 3 3 n . en de, 56 w meter und fünfhundert Meter nörzlich don der Tirschauer Brücke, träge zum Nuten Deutschlan ds geleistet worden sind. Zwei Monate nach Inkrafttreten des Vertrages dürfen die l kegan gen wur ce merten ri, Mäh ät erich: au Higlie dern aller tigung gesssnel fen. Vorstehente Möaßnahnten unter h cen ier Gin el. füt nun ger derbe ber fentl chen, Friczentz bedingen gen ba nach Nortwesten und bis, Höhe fünf, ein Kilometer fünfhundert „Artikel 127: Die Eingeborenen der deutschen überseeischen nitkonsvorräte der deutfchen Rrméee folgende 3* meressierten Mächte Uufammengefezt in. Deutschland berpflichtet tung der Voischriften, welche Dentschlend n ce erlaßt, wofern für das deutsche Volk Ausdruck und schloß mit dem Wunsche, Mater füdäftlich von der Kirche in Guertland: Fine im: Gelände zu be, Besitzungen hohen ein Fecht auf Ten diplomatischen Schutz der Lie nicht. übersteigen: 0 80 000 Gewehrpatronen, 15 498 00) Masch! ä, ale noahrend gen Kokgmen fe , w lin ff: zu gönn, re e fü, Lie Verschtften un erschiebslgs Auf eutscke und iltierte Fin. enge An. daß es der Friedens delegatlon gelingen möge, ein Cägebnis f. . Un e ben ee nag Westen bis zu dem von der rene des Auloriläh ausübenden Regierung. gewehrpatronen, 25 29 mittlere Minenwenfergeschosse, löl 0 die hölle Kenntnis der in Frage stehenden Verstöße für die Aufsuchung wendung finden. Von den Alliierten guseestellie Nationalität. und der Verhandlungen zu erzielen, welches nicht nur den Frieden, R fes Bern! gebildeten Vorsprung, 3cht Kilometer fünfhundert kJ Minenwerfergeschosse, 254 Siebenundsieb ziger granaten, 6 der Schuldigen und die genaue Erkenntnis der Verantwortlichkeiten Napi Wbilitätszzugnisse, Befähigungsnackweise und 2izenzen werden von sondern auch die Möglichkeit der Existenz und des wirtschaft⸗ Meter norböstlich von Schöneck: Eine Linie die zwischen Mühlbanz 2. Abschnitt: China. Hundertfünfergrangten. Alles übrige in Dentsckland bend notwendig befunden sind Deulschland velgitig, anerkannt. Vem. Standpunkt des internen und lichen Wiederauftz auß gewährleiste. (Lebhafter Besf 1). Das im Süden und Rambeltsch im Norden verläuft; von da nach Westen Artikel 128: Deutschland verzichtet zugunsten Chinas auf Kriegsmatersak muß den Alllierten zur Zerstörung ausge! lesert nen ; ; fommerz ellen Luftverkehrs genießen all lierke Flugne unge in Teu g chlafn d J d / d t 5 . ; Vie Grenze des Kreises Berent bie zu der Wendung, welche sie sechs alle Prixilegten aus dem Schlußprotokosl von Pekihg vom . Sep Vas Kriegsmateriaf darf in Deutsckland nur noch in Fabrilen Teil 8: Reparationen. ie Behandlung meist ben inftigter Na lionen Den schland paßt sich den Han , ,,. ö. , . Kilometer nordnordwestlich bon Schöneck macht; bon 8a und! big ume 1901, jowie auf jebe Forkerung von Ensschcdigungszahlungen gestellt werden, wesche von den fünf allilert egierungen ane Im ersten Abschnitte (Mlaemcine Bestimmungen) wir fest⸗ Vorschriften für den Lufwerkehr an, wesche die Asttierten n ihter gib⸗ Staat ekan ler ,,. , , , . i ginem Punkte an der Mittellinie des Lankener Sec: Kine Linie, kraft dieses Protokclls, wie später As am Mär; 1917 ent Fng, und mur in einem von ihnen bezenn Umfang. Die) böetzt; Deutschland sst für asse Verfuste, alle Schicben, die die machung über Tufffaiff In sestfetzen. Vorste bende Maßnak men Fleiben , verlaufend nördlich von Neufietz und Schatarpi und sidlich von sranden stt stelunz. Einfuhr unt Vermertung jegsiken anderen KRriegsmaten kltiierten. und assoztierten Regierungen und Fre Nassonalen Hz J. Januar Ib etchen i. ä denn daß Helft e art de Leeden ae he teh ile, bas, der Fentichfs Kale Berenhütte und Lanken; von da die Mistellinie des Lank'ner Sees Antike 1293 China ist nicht mehr verpflichtet, Deutschland bön Gasen, Verboten flühtgen! Aersen fee, Stoffen, von Prin Ihe, des Krieges erlitten dersnkrortstß. ie verbündeten Gefcschaft Ker Natintn ar eno nnen bern da, m, J i neh his zu seinem Nordende; von da und bis zum Südende des Polenziner Por leile aus bern Ablommen vont 297. August 1902, betreffend. neue wagen. Tanks und allen ähnlichen Werkzeugen ist Deu fsckland vert Tierungen erkennen, an, daß die Hilfsquellen Deutscklands; igt wurde, sich der alliierten Toendend en iter Lu fischiffahrt anzuschließen. der Völker dieser Erde gemildert werden würde, Ausdruck. Nach Sees; eine in dem Raume zu ziehende Linie; bon da die Mittellinie Kinesische Zolltarife, sopie vom 27. September 1565, bezüglich Whang Vie allgemeine ebligatorische Wehrpflicht ist in Deutschlaz Fit genügen, wenn die andauernde Minderung diefer Hilfequellen .. j Schi 6 ,, , en, ,,,, des Polenziner Sees bis zu seinem Nordende; Hon da gegen Jord. Poo, ünd dem prorsspischen Ergähnzun gsaokommen vom 4. Apr 5s geschafft. Die deutfch? rn ee *eFrurient ich durch i infolge ber iÿßrigen Bestimmungen des Vertrages berscsichtigt wird, Teil 12: Häfen, Schiffahrtswege und Ricgatlon einem asgang gleich. Aber es sei inhmer so in der k,, , . ; r ,, D, f. 5 wre ff ene Jahre für Un * änbioe B bier, Bern, ie se Eisenbahnen. Geschichte, daß Völker, für das büßten, was die Herrschenden f 8 3 mmkte ungefah t si rche zu gewähren. wäll—rlge Stellung für zwölf ununterbrochene Jahre für Mn Um, die vollständige Vergeltung aller dieser Verlufte und dieser ö . j ů ; it in Koliebken, wo Tie Eisenbahn Danzig —Neustadt einen Bach über— Artikel 130: Deutschland überläßt unter Vorbehalt anderer ovffiziere bei Fer Truppe unz Sold gten, für 2) fortlaufende Jr,. WBhäden s&ccherzustellen. Dentschland muß jedoch vse Verpflichtung ühär—= Deutscclengz erchrt, en, shlierten Persgnen. Warn 8 bin,, z ti 3 rn, , Jueri;: einz Tinie sücöstlich ven Kanzehlen, Kriffau, Fid lin, Maltern Bestimmungen biesez Vertrag Chünaßteh Debäute, Kasernen, ff ziere, welcke jeklere sick Ferrflichten müsfen, mapdestens ü * eh men Alle Fh Zirifbeyölkerung der Verbündeten und ihrem Eigen. Waggons und Posten Transitfreiheiß durch 6 ö nn, , uns der Schäfftei un? im Norkwesten von Neuendorf, Hoch- und Füöegsmunilion, Schsffe Mer Ain krahtlose Cinricktungen und gnoeres Alter von 45 Jakbrè Dienst zu kun. * um Verurfachten Schären nach Maßgabe der besonderen An, gisenbahnen, Schiffahrtswegen und Kanglen örbest. zs Keinerlei Krieg ver chuldet. Dernech . Fir r , ne n n,, Klein -Kelpin, Rennenberg und den Stäbten Olipa ünd Zoppot; öffen liche (Eigentum in den den schen Ronzefsionen Tientsin, Hankan An Militärscknlen ist nur bie notwendige Zahl für die j er, Nummer 1 zu vergiften. In Riefer Anlage werden als sosch⸗ Tran it abeaben, och , , n. , von da den Lauf des obenerwähnten Baches kes zur Ostsee. D anzüig oder auf anderem chinesischem Gebiet. Die Gebäude mit Wohnungen tierung, der Sffiziere der notwendigen Einheiten gestattet Stäben auch He direkten Folzen jeder Krisrgoperatson der beiden vor, und es gewaͤhrt den Alliispten ziesflbe Behandlung wie Deut hd. und sich ben Cht, Frieden nach alen ei n ad mn * 36 soll freie Stabt unter dem Schutze der Gescllschaff der Nationen von Biplomaten oder Konsuln sind ausgenemmeng aulerdem. das Schülerzabl en ssprickt den zu besetzenden freien Stellen. Den n Niezführenden Gruppen, an welchem Orte Fe vorkamen, gufge hlt, anz. Transitwaren sind völlig Abgabenfrei und alle Taren oder empfindlicher Opfer, zu halten. und trotzdem würde die Last dieses mech, ge en ven en slhice en dende usse, , hre ionen, kascemd de , enslh, gentum in Göefand tfche leber bon e anftalten Und Vereina inngen aller Art ist g. verboten, sit! ferner die Verartwortlichkeit Deutscklands für die durch feine Ver. Lasten für den Transitberkehr müssen vernünftig sein. Deutschland ier auf das junge Staalz we en ollen. „Wir sind gewillt, die . ündeten herbeigeführten Schäben jcker Art. Sodann wird die Haf, kontrolliert den Transitherkehr in keiner Weise, abgesehen von den! Pohitit festzjuhalten, die durch die RNobemberbeschläse von der ' pra—

nannter Oberkommissar soll in Tanzig seinen Sitz baben. Durch eine ! Peking, über welches die derbünteten Regierungen verfügen werden. misifärischen Fragen zu befassen oder srrendwelche Verbinbunß b

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