1919 / 107 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 12 May 1919 18:00:01 GMT) scan diff

. 2 ; w /H

.

mit Gefängnis biz zu einem Jabr und mit Geldstrase bis zu Mk. 15000 oder mit (iner dieser Strafen be straft, wer den voistehenden Bestimmungen dieser Bekanntmachung über die handwerktgusäßige Heistellung von Stoff schuhen zuwiderhandelt.

werden, auf we che sich die stiafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht.

(RGBl. S. 487) angeordneten Zwangsverwaltungen:

Neben der Geldstrafe kann auf Einziebung der Gegenstände erkannt

Berlm, den 29 April 1919. Reichsstelle für Schuhversorgung. Dr. Gümbel. Thurmann. Strohm.

Bekanntmachung,

betreffend Abänderung der Bekanntmachung über die Berechtigung zum Verkauf von Schuhwaren.

Auf Grund der Bundegratsverordnung über die Er— richtung einer Reichsstelle für Schuhversorgung vom 28. Fer bruar 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 100) wird der § 1 Ziffer 2 der Bekanntmachung über die Berechtigung zum Verkauf von Schuhwaren vom 19. August 1918 (Reichsanzeiger Nr. 199, „Mitteilungen der Reichsstelle für Schuhversoraung“ Jahrg. 1 Nr. 6 S. 77) durch folgende Bestimmung ersetzt:

Berlin, den 29 April 1919. Reichsstelle für Schuhversorgung. Dr. 65 6e Thurmann. Strohm.

Belanntmachung

über den Verkehr mit Holzschuhen, die aus einem Stück Holz hergestellt find (sogenannte Klumpem).

Auf Grund der Bundesratsverordnung über die Errichtung einer Reichsstelle für Schuhversorgung vom 28. Februar 1919 (Reichs Gesetzbl. S. 100) wird folgen des angeo dnet:

Die Bekanntmachuag der Reichs stelle sür Schuhversoraung über den Verkehr mit Holzschuhen, die aus einem Stück Holz hergestellt sind (soa. Klumpen), vom 15. Juni 1918 wird mit sofortiger Wirksamkeit aufgehoben.

Berlin, den 7. Mai 1919.

Reichsstelle für Schuhversorgung. Dr. Gümbel. Thurmann. Strohm.

Bekanntmachung.

Aufgehoben wurden:

1) die auf Grund der Verordnung über die zwangsweise Ver— waltung französischer Unternehmungen vom 26. November 1914

des hel der Firma E. Epste in & Go. in Leipzig befindlichen

Warenlageiß der Fuma B. Gay, Paris, 565 Faubourg Poissonisre, . .

des bei der Firma Karl W. Hiersem ann in Leipzig, König⸗ straße 29, befindlichen Warenlagers der Firma Ch. Sedi⸗ meyer, Paris, kue de la Roche Foucenult,

des von Herrn Gustav Günther in Eibenstock i. E. verwahrten Warenlagers sowie des in Sachsen befindlichen Vermögens der Firma Les Succeseurs de Kiemlés et Marcet in Lyon;

2) die auf Grund der Verordnung über die zwangsweise Ver— waltung britischer Unternehmungen vom 22. Dezember 1914 (RGBl. S. 56) angeordneten Zwangsverwaltungen:

des der verstorbenen Jane verw. Spottiswoode in Pillnitz be Dresden gehörigen Grundstücks in Pillnitz, der Firma Martin Lipski jun., Agentur- und Kommissionsgeschäft für Südfrüchte, Gemüse usw. in Dresden, Krenkelstraße 2311,

des in Sachsen hefindlichen Vermögens der Firma Engel K Co. in London (Vertreter: Paul Sison in Leipzig⸗Piagwitz),

der Firma Chesnutt, Cooper & Co. in Leipzig, Nitolai⸗

straße 39/45, .

des bei der Speditionsfirma Johann Carl Seebe in Leipzig be— findlichen Warenlagers der Firma Richard Baker & Go. in London, .

des bei der Firm Gerhard E Hey in Leipzig verwahrten Warenlageis der Firma North & Go. in London,

der bei den Zollniederlacen in Plauen i. V. und Auerbach i. V. befindlichen Baumwollager der Firmen: P. L. Thbackeray C Son Ltd. in Manchester und J. L. Thackeray C Son in Nottingham, .

der in Sachsen und insbesondere in Plauen j. V. befindlichen Vermögenswerte der Firmen: Simon, May C Co. in Nottingham und Louis Behrens & Sons in Manchester,

des Hausgrundstücks Blatt 355 des Grundbuchs für Herrnhut (Eigentümer: Missionar a. D. Ernst Wilhelm Schaaf in Herrnhut);

3) die auf Grund der Verorbnung über zwangsweise Verwaltung russischer Unternehmungen vom 4. März 1915 (RGBl. S. 133 angeordneten Zwangsverwaltungen: ; 2

des bei der Firma L Lifschitz & Go. in Leipzig verwahrten Warenlagerß der Firma K. Matl'owszki in Wilna, bei der Firma Heinrich Hepner in Leipzig verwahrten Warenlagers der Firma F. Merkin in Moskau, . Firma Leipziger Raüchwaren⸗Kommissions⸗ haus in Leipzig. Brühl 71, . bei der Firma Robert Ehrmann in Leipzig verwahrten Warenlagertz der Firma Gebrüde, Steinberg in Riga, Nauchwarenhandlung Schmuel Mandelbroit in Leipzig, Brühl 26 j, . bei der Firma Sußmann Chargsch in Leipzig ver⸗ wahtten Warenlagers der Firma Sch. P. Jawerbaum in Miendzyrzee, ; . . ö bei der Firma Gerhard & Hev in Leipzig besindlichen Warenläger der Firmen S. & J. Adabaschew, Taganrog, und Jakob Braun, Halbstadt ((Gourp Taurin), bei der Firma J. Konetz ny in Leipzig. Brühl 44, befind⸗ lichen Warenlagers der Firma S. K J. Adabaschew, Taganrog, . . Füuma Benno Borzikowsky in Plauen i. V., Burg straße 38;

4) die auf Grund der Verordnung über die zwangsweise Ver— waltung ru mänischer Unternehmungen vom 28. September 1916 (RGBl. S. 1099) angeordnete Zwangsberwaltung: /

der in Sachsen befindlichen Vermögenswerte des Ingenieurs Avram Gana in Dresden, Glaeisstraße 8 III;

6) die auf Grund der Verordnung über die zwangsweise Ver— waltung amerikanischer Unternehmungen vom 13. Dezember

2 5

zer aus dem NVachlasse der in Pau in Frankreich verstorbenen

. Johanna Julia fh ech Müller, deren Nichten, 1. der Marie Therese (gen. Grete) vhl. Ba yne (Bayn), geb Müller, in Manchester, North Carolina, und 2. der Susan vhl. Short, geb. Müller, in New Jort angefallenen Ethteile⸗ .

der Vermögenswerte des Arthur Morton in Leipzig und

des auf den Namen des verstorbenen Amerikaners Korbmachers Friedlich Wilbelm Schmidt eingetragenen, dessen Witwe und Erbin Ida Elisabeth Schmidt gehörigen Grundstückes Blatt 158 des Grundbuchs für Zwenkau, bebaut mit dem Hause Ahnertstr. 12 in Zwenkau.

Ein Wechsel in der Person des Zwangs verwalters

trat ein bei der Zwangsverwaltung:

des bei der Rauchwaren-Zurichterei und ⸗Färberei Wilhelm

Jeu te in Leipzig⸗Lemdenau, Angerstraße 44 verwahrten Walen; sagers der Firma Chapal Freares K Cie, Montieul s. Bois, . ö .

ö der Rauchwaren-Zurichterei und Färberei A.-G. vorm. ö. Wa . ch in Markranstädt verwahrten Rauchwarenlagers der Firma Gleits mann CK Ring, London E. C., . .

3. der bei der Firma Dr. Friedrich König und Marquardt K König in Leipÿg⸗Lindenau, Angerstraße z0 / 22, veiwahrten Warenläger der Firma Gleitsmann & Ning, London E. C.

LL. Storch, Paris, w .

der bei der Firma F. A. Sieglitz & Go. in Leipzig- Lindenau, Angerstraße 30, verwahrten Warenläger der Firmen L. M. Gordon, Paris. J. Chiglione, Marseille, Gebr. Gandebert, Paris,

„des bei der Firma Carl Gründling, Rauchwaren⸗Zu⸗ richterei in Schkeuditz bei Leipzig befindlichen Warenlagers der Firma Gleitsmann K Ring, Londen E. C...

ͤ5. der bei der Firma F. A. Sieglitz C Go. in Leipzig⸗ Lindenau, Angerstra ße 30, verwahrten Warenläger der Firmen Geo Sm th C Sons, London, Bevington K Morris, London. . der bei der Firma Dr. Friedrich Känig in Leipzig · Lindenau lagernden 269 Stück zugerichtete Seefüchse im Werte von etwa 6000 „m, Eigentum der Firma Ruptier & Cie., Lyon, an Stelle des verstorbenen, Bücherrevisors Carl De bes in Leipzig-Connewitz, Windscheidstraße 33. der Diretior Wilhelm Knoche in Leipzig, Neumarkt 31 / 33.

Dresden, den 8. Mai 1919.

Wirtschafts ministerium. Für den Minister: Dr. Morgenstern.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 95

des Reichsgesetzblatts enthält unter

1 Nr. 6841 eine Bekanntmachung, betreffend Ausführungs⸗

bestimmun gen zu der Verordnung über die Bildung einer Preisausgleichstelle für Stickstoffdünger vom 13. März 1919 (Reichsgesetzbl. S. 306), vom 6. Mai 1919.

Berlin W. 9, den 9. Mai 1919. Postzeitungsamt. Krüer.

1917 (RGBI. S. 1105) angeordneten Zwangsverwaltungen:

Preußen.

Finanzministerium. Dem bisherigen Steuersekretär Rechnungsrat Daske in

Stettin ist unter Ernennung zum Steuerrat die planmäßige

Stelle eines staatlichen Buchprüfungssachverständigen bei der Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern in Berlin

verliehen worden.

Ministerium des Innern.

Der Geheime Regierungssrat und vortragende Rat im Ministerium des Innern Freiherr von Braun ist an Stelle des zum Prxäsidenien der Regierung in Hildee heim ernannten Geheimen Regierungsratß Dr. Kutscher zum Mitgliede der Prüfungskommission für höhere Verwaltungs beamte ernannt worden.

Ju stizministerium.

Dem Rechtsanwalt und Notar, Justizrat Dr. Gerhard Schmitz in Mettmann ist die nachgesuchte Eatlassung aus dem Amte als Notar mit Ablauf des 30. Juni 1919 erteilt.

Dem Notar, Jussizrat Johannes Künstler in Berlin ist vom 1. Juli 1919 ab der Amtssitz in Gummersbach, dem Notar Rudolf Goldmann in Miltisch der Amtssitz in Frei⸗ burg i. Schl. angewiesen. . .

Zu Notaren sind ernannt: die Rechtsanwälte Juslizrãte Karl Kennes und Dr. Louis Pink in Potsdam, Justizrä'e Dr. Otto Stahl und Hermann Wenning in Cassel, Walter Bauermeister in Lübben, Stanislaus von Ko bylinsti im Hindenburg i. O. Schl, Arolf Kaschny, und Gustav Steiner in Ratibor, Arno Klang in Delitzsch und Fritz Fiedler in Bismark. .

In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöschk die Rechts— anwälte: Justizrat Richter bei dem Landgericht in Cöln, BVruno Kaufmann bei dem Landgericht 1 in Berlin, Dr. Greiff bei dem Landgericht in Altona, Schwarzwald bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Dorimund, Grote bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Altona, Fuchs bei dem Amtsgericht in Finsterwalde, Goldmann bei dem Amtsgericht in Milusch, Tribian bei dem Amtsgericht in Hann. Münden und Heine bei dem Amtsgericht in Querfurt.

Der Nechtsanwalt Dr. Fritsch ist in der Liste der Rechtsanwälte bei dem Amtsgericht in Nimpisch gelöscht und seine Eintragung in der Liste der Rechtsanwälte bei dem , , und dem Landgericht in Breslau wieder her⸗

estellt. 6e In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen die Rechtsanwälte: Otto Müller vom Landgericht in Frankfurt a. M. bei dem Oberlandesgericht daselbst, Ludmig Albert aus Metz bei dem Landgericht in Hanau, Dr. Weißmann aus Kattowitz bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Beuthen i. O. Schl., Einst Braun aus Düsseldorf bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Saarbrücken, Dr. Carle⸗ bach vom Oberlandesgericht in Frankfurt a. M. bei dem Amtegericht und dem Landgericht daselbst, Ewers aut Fleng⸗ burg bei dem Amisgericht und dem Landgericht in Altora, Goldmann aus Militsch bei dem Amtsgericht in Freiburg ü Schl., Tribian aus Hann. Münden bei dem Amtsgericht in Isenhagen mit dem Wohnsitz in Hankensbüttel, Heydrich aus Havelberg hei dem Amtsgericht in Sandau, die früheren Rechtsanwälte: Justizrat SElkus bei dem Amtsgericht in Char—⸗ sottenhurg mit dem Wohnsitz in Berlin⸗Wilmerg dorf, Willi⸗ balb Niem ann bei dem Amisgericht in Königsberg i. N. M.

1

landessgericht in Breslau, Schilcke bei dem Landgericht II in . mit dem Wohnsitz in Charlottenburg, Dr. Georg Ehrlich bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Beuthen i. O. Schl, Dr. Bernhard Zeh bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Hanau. 8 bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Cöln, Iwan Jacobson bei dem Amtsgericht und dem Landgerlcht in Altona, Martin Ehrlich bei dem Amtsgericht in Katlowz, Larisch bei dem Amtsgericht in Oberglogau, Dr. Krus ka bei dem Amtsgericht in Neuhof, Eberhardt bei dem Amtz— gericht in Ortelsburg, Traue bei dem Amtsgericht in Klötze, die früheren Gerichtsasseßoren: Mazatis bei dem Landgericht in Insserburg, Dr. Rolef bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Cöln, Wilhelm von Schrader bei dem Amtt⸗ gericht in Bassum und Dr. Wommelsdorff⸗Friedrichsen bei dem Amtsgericht in Reinfeld.

Ministerium für Landwirtschaftz, Do mänen und Forsten.

Die Oberförsterste!lle Schleiden im Regierunge⸗ bezirk Aschen ist zum 1, August 1919 zu besetzen. Bewerbungen muͤssen bis zum 19. Juni eingehen.

Die Oberförsterstellen Nemonien (Regierungsbezuk Königsberg i. Pr.) und Katlenburg in Lindau a. Har; (Regierungsbezirk Hildesheim) sind zum 1. August 1919 zu besetßen. Bewerbungen müssen bis zum 20. Juni 1919 eingehen.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.

Die bisherigen außerordentlichen Professoren in der vhilo⸗

sophischen Fakultät . Universität in Göttingen Dr. Mich und Dr Ehrenberg sind zu ordentlichen Professoren in der— elben Fakultät, . 6 bisherige Privatdozent an der Universität in Berlin Dr. Ernst Levy ist zum außerordentlichen Professer in der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität in Frankfurt a. M. ernannt worden. ;

Bei dem Ministerium für Wissenschast, Kunst und Volks— bildung sind der Regierungskanzlijt Adbolf Stein, die Kanzlisten Hermann Fritzke und Otto Roß, der Polizeikanzlist Hermann Grunau, der Kanzleidiätar Al xander Schroeder und der Kanzleihilfsarbeiter Felix Heimann zu Geheimen Kanzlei= sekrelären ernannt worden.

Betanntmachung. . Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger . vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl, S. 503) habe ich dem Kaufmann Julius Lewithal, Berlin, Alte Jakobstraße 172, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkelt in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin, den 2. Mai 1918. ̃

Landespolizeiamt beim Staatskommissar für Volksernährung. Dr. Pokrantz.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 235. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich dem Schlächtermeister Richard Herrmann, Berlin, Litauerstraße 22, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarf wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unt ersagt.

Berlin, den 3. Mai 1919.

Landespolizeiamt beim Staate kommissar für Volksernährung. JF R Dr Faid.

Bekanntmachung. ñ

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlãässiger Personen vom Handel vem 23. September 1915 (RGGBl. S. 6h3) habe ich dem Kaufmann Hans Loewner in Berlin SW. 6h, Barutherstr. 7, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, aut. genommen den Flasch en handel, wegen Unzuverlãässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin, den 5. Mai 1919.

Landeüpolizeiamt beim Stagtskommissar für Volksernährung. Dr Po krantzꝛ. .

Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuwverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 6603) habe ich der Schankwirtin El se Domke, geb. Zewervngki, Berlin, Dunckerstr, 6, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Be, darfs wegen Unzuperlässigkeit iF bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Berlin, den 5. Mai 1919. ü Landespolizeiamt beim Staatskommissar für Vblksernäbrung. Dr. Pokrantz.

Bekannt machung. . Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 25. September 1919 (RGGBl. S. 606) habe ich dem Tavezser und Zwischenhäandler Friedrich Seidel in Berlin, Schulstraße Nr. oö, durch Verfügung vom heutigen Tage den Hande! mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handel— betrieb unt ersagt. . Berlin, den 6. Mai 1919. . Landespolizeiamt beim Staatskommissar für Volksernährung. Dt. Pokrantz.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlãässiger Personen vom Handel vom 23, September 1915 (RGBl. S. Hos) habe ich dem Schankwirt Fritz Qrlamünde und. dem Raufmann Karl Brückner, beide in Berlin, Friedrichstr. 136 Inhaber des Weiden hof, Kasinos), durch Verfügung, vom heutigen Tage den Hande! mit Gegenständen des täglichen Be⸗ darfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Gleichzejätig ist auf Grund des 8 8 der Bekannt, machung zur Einschränkung des Fleisch. und Fettverbrauchtz vom

28. Oktober 1915 (NRGBl. S. 714) die dingliche Schließung der Schank. und Speisewirt schaft Weldenhof— Kasino in Berlin, Friedrichstr. 136, angeordnet worden.

Berlin, den 7. Mai 1919.

Landeßpolizeiamt beim Staate kommissar sür Vollsernãhrung. ; Dr. Pokrantz.

die Gerlchtsassessoren:! Dr. Hans Jackisch bei dem Ober⸗

all der Bruderstaaten n, , brutalen Vergewaltigungs⸗

. wn mt machung, Auf Grund ber Seranntmachung zur Fernhaltung unzuvper. lässiger, Personen vom Handel vom. I3. September 19 33 ich len Metzger Christoph Eskuche in Gaffel, Schlachthos⸗ stiaße 43. den andel mit Gegenständen des 1iä q. lichen Bedarfs, inebesondere mit Fleisch⸗ und Wurst waren sowie anstigen Nahrungs⸗“ und Genuß mitteln, wegen Unzuverläffigkeit untersagt. Cassel, den 6. Mai 1919.

Der Polizeipraͤsident. 231 V. Haack.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bunde rote verordnung vom 23. September 19165, betreffend FJenmhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RG Bl. S. 603), in Verbindung mit Iiffer 1 der Ausführungebestimmungen des Herrn Mmisters für Handel und Gewerbe vom 27. September ibls habe ich dem Fleischermesster Fritz Kuret in' Srl 6 ö ö . des täglichen

e insbesondere m ei und Fleischwaren, wegen Un zuverlässigkeit un ter sagt. . ö 1 -

vindenburg O. S., den 29. April 1919.

ö Der Landrat. Suermondt.

Nichtamtliches. Deutsches Reäch.

Preußen. Berlin, 12. Mai 1919.

Ven zuständiger Selte geht dem „Wolffschen Telegraphen⸗ büro. bezüglich der Vertretung der kolonialen Fragen auf der Frieden skonfer enz folgende Erklärung zu: Fu, der letzten Zeit ist von verschiedenen Seiten in be? Presse die Ansicht geäußert worden, als ob der Vertretung der kolonialen Fragen auf der Friedenskonferenz eiten des Reichskolonial⸗ ministeriums nicht, die Aufmerkjamkeit gewidmet würde, welche die Bedeutung dieser Fra für die Zukunft des deutschen Volkes eigentlich beanspruchen könne. Nan hat geglaubt, diese mangelnde Vertretung vor allen Dingen darin finden zu sollen, daß zurzeit nur ein Be= amtzs des Reichskolonialministerlums, nämlich' der Vortragende Rat m Reichs kolonial ministerium, Gehenne Regierungsrat Dr. Ruppel, in Versailles weilt. Demgegenüber sei darauf hingewiesen, daß der Reichskolonialminister, wie der Preffe bereits vor einiger Zeit bekannt. gegeben und von ihr auch veröffentlicht wurde, im Einvernehmen mit der Reichsregierung sich vorbehalten hat, selbst, und zwar unterstützt von iner entsprechenden Anzahl Beamter und kolonialer Sachverständiger, die kolonialen Interessen in Verfailles wahrzunehmen. Wie sich die Dinge entwickelt haben, hat der Kolonialminifter vorläufig von eine r eise nach, Versailles Abstand genommen, da das Schwergewicht der sanzen Friedensverhandlungen zurzeit bei dem Kabinett hier in Berlin ruht, und er daher durch seine Anwesenheit bei den Kabinetts keatungen, hier in Berlin glaubt, der kolonialen Sache bessere Dienste leisten zu können, als wenn er sich in Versailles aufhielte. Geheimrat Muppel wurde nur deshalb nach Versailles entsandt, um eine möglichst enge Fühlungnahme auch mit der dortigen Dele— kation zu gewähr leisten. Das ist seine einzige Aufgabe, und sicht etwa die, die deutschen kolonialen Forderungen auf der Friedeng— konferenz zu vertreten. Sowie die Möglichkeit einer Verhandlung der strittigen Kolonialfragen gegeben sein wird, wird, dabon möge das deutsche Volk überzeugt sein, von seiten des Herrn Reichskolonial⸗ ninisters alles geschehen, um die möglichst wirksame Vertretung der deutschen kolonialen Forderungen als einer deutschen Lebensnotwendig⸗ leit zu gewährleisten, wie das auch innerhalb der Reichsregierung von ihm bereits bisher dauernd geschehen ist. ö

Wie das obengenannte Büro ferner meldet, haben sich uuf Anforderung der Friedensdelegation in Versailles der Jouverneur Haber und als kolonialer Sachverständiger der Senator Stiondes aus Hamburg zur Bearbeitung des in Der ai es vꝑorliegenden Materials dorthin begeben. Im Reicht⸗ flonialministerium ist vorgestern nachmittag ein besonderer Aus schuß kolonialer Sachverständiger zu einer Be— ratung zusammengetreten.

Die Deutsche Waffenstillstan ds kom mission teilt betreffs der Rückkehr der Deutschen aus Riga, Reval und Libau mit:

. unf, vergeblichen Bitten und wiederholten Vorstellungen haben die Alliierten nunmehr am 9. Ma die Entsendung des Dampfer „Ostsee⸗ nach Riga genehmigt, der die dort in verzwelfelter age befindlichen Deutschen zurückführen sol. Ferner haben die Ver⸗ ündeten dem deutichen Ersuchen zugestimmt, den Dampfer Hannover nach Reval und Libau schicken zu dürfen, um die zurückgebliebenen deut schen Statt angehörigen und' die Deuisch⸗Balten abantzoien!

Die in den inn, nnn der Entente en thaltenen Destimmungen, die den Anschluß Deu tsch⸗Oesterreichs än Deutsch land zu verhindern suchen, haben den Deutsch⸗ Desterreichisch⸗Ungarischen Wirtschafts verband in Berlin laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ ver⸗ mlaßt, dem Oesterreichtsch⸗Deutschen Wirtschafts⸗ derbande in Wien nachstehende telegraphische Kundgebung zu übermitteln:

In dieser schweren Zeit, in der sich einer Vereinigung Deutsch⸗ Desterreichs und der Deutschen Republik die größten Hindernssse ent iger uste len scheinen, ist es uns mehr denn je ein Bedürfnis, zu sionen, paß wir trotz aller Erschwerungen in dem Zufammenschluß alle Gebiete deutscher Art und dentscher Zunge ein? Notwendigkeit erblicken, um in der kommenden Zeit den Aufbau des Wirtschaftt⸗ lebens tatkräftig und gemeinsam Follziehen zu können Sie sowohl wie wir wissen, daß wir aufeinander angewiesen sind und zusammen.· ehören, und wir werden deshalb nach wie vor allen gegen den Zu— absichten zu begegnen trachten. In diesem Sinne fenden wir Ihnen unseren brüderlichen Treugruß.

Zur e. der Ausfuhr deutscher Waren

behufsz Beschaffung von Devisen sowie zur Förderung der Linfuhr von Lebensmitteln und Rohstoffen ist laut Meldung des „Wolffschen Tele raphenbüros“ unter dem Vorsitz des Reichswirtschaftsministers die Errichtung einer Zen⸗ tralstel le beschlossen worden, die auf Grund der vom Reichg⸗ ministerium an die ,,, . Gothein, Schmidt und Wissell erteilten Vollmachten berechtigt ist, alle aßnahmen vorzunehmen, die dem obigen Zwecke dienen. Die kommlsssarische Leilung dieser

telle ist dem Unterstaatgsekretär Dr. Toepffer im Auß— wärtigen Amt übertragen worden. Aufgabe bieser Stelle ist srner, in jeder Weise alle Bestrebungen zu fördern, die auf die Beschaffung von Staats⸗ und Privatkredit im Auslande gerichtet sind, und alle Möglichiellen zu prüfen

seinem Vertrauen auf

der Wilsonschen Bedingungen Frieden zu

und durchzuführen, um . des deutschen Handels mit dem Auslande rbeizuführen. Als erste Moß=

nahme des „diktatorischen, wintschaftlichen Aus⸗ schusses“ wird hiermit durch seinen Kommissar folgendesz be⸗ fanntaegeben:

Um den Export deutscher Waren zu fördern, werden mit Wirkung. vom 15. Mai an jedem Exporteur, der unter Berechnung in ausländischer Währung Waren ins Aus— land ausführt, 20 vH des Erlöses der Devisen in folgender Weise zur Verfügung gestellt: Der gesamte Gegenwert

bis auf diesen Tag ist die Hungerblockade aufrecht erhalten und, kämpfen unscie Feinde gegen wehrlofe Geeise, Frauen und inder. Noch schmachten unsere Kriegsgefangenen in Ge⸗ sangenschast. Es ist eine Forderung einfachster Menschlichkeit,

daß die Blockade sofort aufgehoben wird, und die Gefangenen

der Heimat wiedergegeben werden, nun die Triedensberhandlungen be⸗ ginnen. Statt dessen mutet uns der Friedensentwuif die Ab⸗—

tretung von deutschen Landesteilen zu, die eine weitete Geiährdung unserer schon so schwierigen Enährungsverhältnisse bedeutet. Die Auslieferung res deutschen Kaisers und deu tscher Männer, die uns in diesem Kampfe ge⸗

der Ausfuhr ist der Reichsbank auf Grund der Deyisen⸗

ordnung, zur Verfügung zu stellen, und der Exporteur erhält einen Gutschein über 26 vH des Betrages. Gegen diesen Gutschein werden ihm von der Reichsbank Devisen zur Verfügung gestellt, wenn er Waren, deren Einfuhr von den in Frage kommenden Stellen genehmigt wird, einführt. Falls von diesem Recht innerhalb vier Monaten kein Gebrauch gemacht werd, verliert der Gutschein seine Gültigkeit. Die Guischeine sind übertragbar. Soweit der Verkauf an das Ausland in Markwährung erfolgt, erfolgt die Hurückverfügung⸗ stellung von 20 vH des Erlöseg in Devisen nur, wenn tat— sächlich der Verkaufserlös in aut ländischer Währung zur Ver— fügung gestellt wird. Um die Einfuhr von Roh st offen zu unterstützen, ist in Aussicht genommen, einen von Fall zu Fall festzusetzenden Anteil der einzuführenden ohstoffmengen demjenigen Impor⸗ teur, der sich Depisen selbét beschafft, sei es auf dem Kredit⸗ wege, sei es durch Ausnützung der vorher erwähnten 20 vH., zur Verarbeitung eventuell auch außerhalb seines Kontingenttz innerhalb der Zwangswirischaft zur Verfügung zu siellen.

Der Veredelungsverkehr soll in weitgehendem Maße unterfucht werden; eine Einfuhrhewilligung soll für Waren gegeben werden, für die Fer Nachweis erbracht wird, daß sie ganz oder teilweise in veredelten Zustande wieder aus⸗ geführt werden.

Die in Nr. 47 des Reichsgesetzbla tes veröffentlichte Be⸗ lanntmachung, betreffend Aufhebung der Veror dnung über die Höchstpreise für Wolle und Wollwaren, vom 22. Dezember 1914 hat, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mineijt, vereinzelt die Mei⸗ nung hervo gerufen, daß dadunch die von Ter Reichswirischafts⸗ slelle für Wolle am 1. März d. J auf dem Gebiet der Woll⸗ bewirtschaftung erlassenen Bekanntmachungen aufgehoben seien Es wud hierdurch ausdrücklich darauf hmgewiesen. daß durch die oben angeführte Bekanntmachung unr die Ver—

ordnung über Höchstpreise für Wolle und Wollwaren.

vom 22. Dezember aufgehoben worden ist, und daß durch diese Aufhebung folgende Bekanntmachungen der Reichs— stelle für Wolie vom 1. März 1919 nicht be rührt werden:

„I) Bekanntmachung Nr. W. 103. 19 über Beschlagnahme

und Bestandserhebung der deutschen Schafschur und des Woll gefälleß bei den deutschen Gerhereien; 2). Bekanntmachung Ur. W. 2013. 19, betreffend Beschlagnahme von reiner Schafwolle, Kamelhaaren, Mohär, Alpaka, Kaschmir sowie deren Halberzeuanissen und Abgängen; 3) Bekanntmachung Nr. W. 303. 19 über Beschlagnahme von Web⸗, Trikot⸗ und Wirk⸗ und Strickgarnen; 4] Bekanntmachung Nr. W. 40/3. 19 über Beschlagnahme und Bestandserhebung von Torffasern Blattscheiden von Eriophorum)]; 5) Bekanntmachung Nr. W. 50 / 8. 19 über Beschlagnahme und Meldepflicht von gesammelten rohen Menschenhaaren. = .Diese Hekanntmachungen sind nach wie vor unver— ändert in Kraft und somit auch die Preis verordnungen für die deutsche Schafschur und das Wollgefälle bei den deutschen Gerbereien, für welche die im § 7 der Bekanntmachung Nr. W. 10s3. 19 der Reichswirtschaftsstelle für Wolle vom 1. März iglg , . Besimmungen betreffs · Uebernahmepreise unveränderte Ge etzes kraft haben.

Der Reichsregiernng gehen fortgese tzt aus allen Teilen Deutschlands Kundgebungen zu, in denen der n' schie denste Einspruch gegen die schmach vollen Friedensbedingungen, die uns unsere Feinde auferlegen wollen, erhoben wird. Wir geben nach „Wolffs Telegraphen⸗ büro“ folgende wieder:

Der Reichsbürgerrat hat frigenden Aufruf erlassen: Der Reiche bürgerat ruft aus einmünger Entschließung seines

Präsidiums und Präsidialbeirats alle deutschen Staatsbürger auf,

sich mit aller Entschiedenheit und mit allen? Mitten gegen die Aufzwingung eines brutalen Gewalt. und haßerfüllten Rache⸗ sriedens zu wehren. Das deutsche Volk sieht sich schmähsich in ; einen gerechten Frieden, wie Wilson ihn verheißen, getäuscht. Unperhüllter Raub am unbezweifelbar deutschen Land, wirischaftliche Erdrosselung und Vergewaltigung des gesamten deutschen Volkes in ewige Abhängigkeit und unfreien Frondienst des Feindperbandes erstreben die Friedens⸗ bedingungen, die ein Dokument politischer Schamlosigkeit sind. Wir fordern mit allem Nachdruck von ber Reichsregietung die Ablebnung eines solchen Schmach- und Elendftiedens, wenn seine Milderung und Umwandlung in einen Frieden des Rechts und der Versöhnlichkeit auf Grund der 14 Punkte Wilsons in mündlicher Verhandlung nicht erreichbar ist. Dauernde Rot und untilgbagre Schmach wollen wir trotz unserez hungernden Kinder nicht noch außerdem auf Kosten der deutschen Ehre erkaufen. Wir rufen die Neutralen und alle rechtlich Denkenden auch in den uns feindlichen Völkern auf, die Welt von unzähmbaren Haß zu entgiften und vor neuer unobsehbarer Feindschaft zu“ be— wahren. Wir fordern alle Bürgerräte im Reich auf, in machtpollen Kundgebungen der gesamten Bürgerschaft es zu bezeugen, daß Deutsch⸗ land keinesfalls gesonnen ist, diesen allem Rechtsgefühl und aller Völkersittlichkeit hobnsprechenden Frieden anzuerkennen und zu unter⸗ schreiben, geschweige denn, ihn von feiner Regierung entgegenzunehmen. Nichtswürdig die Nation, die nicht ihr Alles und ihr Letztes freudig setzt an ihre Ehre!“

Die Deutschnationale Volkspartei hat in einer Sitzung der beiden Fraktionen der verfassunggebenden Körperschaften des Reichs und Preußens gestern die folgende Entschließung ge⸗ faßt: „Der Versailler Friedengentwurf mit seiner jeder Gerechtigkeit hohnsprechenden Grausamkeit steht in der Weltaeschichte einzig da. In verhängnigpoller Vertrauensseligteit hat die damalige Regierung den Waffenstillstand angenommen und sich bereit erklärt, auf Grund schließen. In ehr⸗ lichem Vertrauen hat. Deutschland versprochen, fich di sen Be— dingungen zu unterwerfen, nachdem unsere Feinde das gleiche erklärt haben. Dieses Vertrauen ist schmählich getäuscht worden. Der uns, zugemutete Frieden bedeutet sonach einen Vertragébruch. Er schlägt allen verkündeten Grundsätzen der Gerechtigkeit und Un« parteilichkeit ins Gesicht. Das deutsche Volk, bas, wie der Präsident Wilson selber sagt, diesen „entsetzlichen Krieg nicht. angestiftet oder gewollt hat“, soll künftig als Paria unker din Völkern verkümmern ohne jede Möglichkeit, durch eigene Kraft in freier Arbeit sich zu erholen und ein nützliches und weripolles

Glied der menschlichen Arbeitsgemeinschaft zu bleiben. Noch

———

führt und für uns gekämpft aben, wäre für uns eine unauslöschliche Schmach. Aufgabe der Jieglerung ist es, ung vr dem entfetzl ichen Schicksal zu bewahren, das uns bedroht, wenn das Deutsche Reich diesen Vertrag annimmt. Durch nichts kaan sie sich dieser Verantwortung entyiehen. Hür uns ist dieses Friedens angebot unannehmbar.“

Die Deutsche Demokratische Partei Gez. Paver und Dr. Friedberg) erläßt jolgende Kundgebung: Im Ver— trauen auf das Wilsonsche Frieden programm, das nicht nur von uns, sondern auch bon der Entente als unperrück'are Grundlage für die Friedensbedingungen anerkannt worden ift, bat das deutsche Volt die Waffen niedergelegt, um so rasch als möglich zu friedlicher Arbeit zurückzukehren und den Boden für einen dauernden Völkerfrieden des echtes und der Versöhnung zu schaffen. Die Friedensbedingungen, die uns jetzt die Gegner vorgelegt haben, sind eine schnöde Verletzung es gegebenen Wortes. Statt die versprochene nationale Scelbst— bestimmung zu achten, reißen fie lebentzznotwendige Glieder von deutschen Volke körper los, vergewaltigen unser Volkstum und stellen unser verstümmeltes Staatswesen unier die Voarmundschaft unferer 5 Statt die veisprochene wirischaftliche Fieiheit und

leichberechtigung zu gewähren, machen diefe Bedingungen es unt durch ausgeklügelte Anhäufung von Konsiskations, Fesselungs⸗ und Bedrückungs maßnahmen auf Menschenalter unmöglich, uns wirtschaftlich zu erholen. Unmöglich wird es uns sein. unsere Be— völterung guf dem Boden des wperstümmelten Reiches auch wur noldürftig zu ernähren und irgend eine Hoffnung unfereg Volkes auf sozialen Ausstieg zu verwirklichen. Verelendung, Massenauswanderung, Anarchie?! ohne Ende wäre unser Log. Siait den versprochenen Völkerbund als eine Gemein schaft gleichberechtigter freier Völker zur Sicherung dauernden Friedens und zur Pflege der gemeinfamen Kulturgüter zu begründen, schaffen diese Bedingungen unserer Gegner einen Zustand, der mit jwingender Notwendigkeit den Völterhaß verewigt und zu neuen Kriegen, führt. Solche Friedensbedingungen zu unterzeichnen, wäre eine Lüge; es ist fär uns tatsächlich ausgeschlossen, sie zu erfüllen. Wir aber wollen den Frieden, den echten dauernden Frieden. Wollen wir nicht daran verzweifeln, zu einem solchen Frieden zu gelangen, so muß die Reichsregierung nach Maßgabe des Wilsonschen Programms Gegenvorschläge machen, die als Grund⸗ lage, für Verbandlungen dienen können. Wir hoffen, daß alle ehrlichen Demokraten der feindlichen Länder, je mehr sie die uns zugemuteten Bedingungen kennen lernen, umsomehr unsere Empörung teilen und anerkennen werden, daß eine solche Vernichtung eines Kulturvolkes eine tiefe Erschütterung des demokratischen Prinzips in der ganzen Welt bedeutet, und ihre Bemühungen mit den unseren vereinigen werden. Deunsches Volk! In dieser schwersten Stunde deutscher Geschichte dart nur eine Stimme zu hören sein, das Nein“, mit dem das deutsche Volk in gerechter Empörung diesen Gewalt⸗ frieden ablehnt.“

Der Magistrat von Berlin hat Hand in Hand mit den deutschen Städten und im Namen einer werktätigen Be⸗ völterung von Millionen, die oft genug bekundet hat, wie sehr sie den Wunsch hegt, in Gemeinarbeit mit anderen Rationen die Werke der Kultur und des Friedens zu fördern, der Reichs— regierung seine tiefe Erschütterung über das Friedesangebot zum Ausdruck gebracht. Er syricht sein Vertrauen aus, daß unsere Unterhändler in den bevorstehenden Verhandlungen über⸗ zeugend zur Geltung bringen werden, wie sehr es die Gebote der Klugheit und der Menschlichteit verletzen würde, im Herzen Europas ein, dahinsiechendes Land zu schaffen und dadurch fortwirkenden Reihungsstoff gewaltsam zu erzeugen, anstatt den Völkerhaß im An⸗ gesicht seiner unsäglich traurigen Folgen für immer zu begraben.

Der Arbeitsausschuß der deutschen Jugend gemeinschaft mit den zahlreichen ihr angeschlossenen vater⸗ ländischen, studentischen und Jugendverbänden wendet sich in einer Entschließung gegen den Vernichtungsfrieden, in der es u. a. ä. Die Entente holt zum letzten Schlage aus gegen das deutsche Volk, aber wir sind nicht gewillt, ung ohne Widerfland erdrosseln zu lassen. Wir werden die vom Feinde bedrohen deuischen Lande mit dem Schwerte zu verteidigen wöissen, an der deutschen Jugend soll es nicht fehlen. Burchglüht von! dem Geiste vergangener großer Zeit, wartet sie auf den Ruf, der sie auf ibren Plan stellt. Ste wird nicht eher ruhen, als bis die Schmach am deutschen Volke restlos getilgt sein wird.“

Sämtliche Fraklionen der Königsberger Stadtver— ordnetzenversammlung haben einssimmig, gemeinsam mit dem Magistrat eine Kundgebung gegen den Gewaltfrieden an die Reichsregierung. die Nationalversammlung, die deutsche Friedeng⸗ delegation in Versailles und den Präsidenten Wilson zu richten be⸗ schlossen, die besagt: „Unsere schmerzlichée Empörung wecken namentlich die Bestimmungen, nach denen ein polnischer Wall, der durch ein in seiner Mehrheit deutschgesinntes Gebiet führt, Ostpreußen von seinem kulturellen Mutterland abtrennen soll, und wonach Teile unserer Heimamprovinz, die unbestreitbar von einer deutschen Bevölkerungsmehrheit bewohnt find, wider deren ausgesprochenen Willen von Deutschland losgerissen werden würden. Ein solcher uns auferlegter Gewalt frieden würde keine Versöhnung der Völker herbeiführen und nimmermehr Bestand haben können. Er waͤre für uns unerträglich und alle lebendigen Volkskräfte Deutschlands würden auf seine Beseitigung drängen müͤssen. Er wäre nur eine Atempause im fortdauernden Völkerhader. Als die erwählten Vertreter Königsbergs, des Vororts Ostpreußens, legen wir gegen diese unserer Heimat drohende Vergewaltigung feierlichen Protest ein. Wir fordern einen Nechtsfrieden auf der Grundlage ver Gleich- berechtigung und des Selbstbestimmungsrechts aller Völker, auch des deutschen Volkes.“

Die städtischen Körverschaften von Frankfurt .O. haben folgende Entschließung angenommen: „Die städtischen Körperschaften von Frankfurt (Oder) vereinigen sich einmütig mit der i Einwohnerschaft in dem Protest gegen alle Be— trebungen der, Feinde, das für Deutschlands Fortentwicklung lebenswichtige und von einer rein deutschen Bevölkerung seit uralten Zeiten bewohnte Saargeblet abzutrennen und offen' oder bersteckt für Frankreich zu annektieren. Viese Bestrebungen, wie ähnlich die Ostmart betreffende, verstoßen so offensichtlich gegen die von allen kriegführenden Staaten angenommenen Grundlagen des Waffen⸗ stillstandsertrags, daß Magistrat und Stabtverordnete bitten, einem solchen Friedensvorschlag ein unbeugsames Rein entgegenzusetzen.“

Der Deut sche Volksrat von Brom berg hat folgendes Telegramm an die Reichsregierung gerichtet: Der Deutsche Volksrat von 2 und Umgegend erklärt im Hinblick auf den Vertrags! und Rechtsbruch in den unmöglichen Friedenz⸗ bedingungen in unentwegter Entschlossenheit, daß die einzige Antwort auf den unerhörten feindlichen Vernichtung willen nar ein entschiedenes Nein mit darauffolgendem Abbruch der Verhandlungen sein kann. Er 6 von der Regierung, so zu verfahren, und 3. darauf hin, daß das Selbstbestimmungs— recht der Stadt Bromberg und des gesamten Netzedistrikts ö erst recht nur eine Richtung kennt. Wir lassen uns nicht wie egen. stände oder wie Steine in einem Spiel behandesn. Wir wollen 6 berücksichtigt sein, wie es der weiltgus überwiegenden deutschen Be⸗