Vontscht Volk muß Buße kun in Sack und Asche für diese Sünden. Ich alaube, es gibt wenige die seit wenigen Jahren die Sünden des Sünden unseres Militarismus mit solcher verurteilt haben, wie ich es getan habe; aber ich muß sagen: wen man das Bekenntnis von mir verlangen wollte,
Kriege schuld sei,. s
Ilten Systems und die ärfe
daß unsere Regierung am
Lüge aussprechen. (Stürmischer,
dafür erbringen; wir haben ja die
Einen der
protestieren muß.
aber ich
auch di
so, als ob auf der einen Seite nur die moralisch einwandfreien, auf der anderen Seite nur die moralisch Aussätz gen ständen, die man Das ist, wenn es nicht offenkundige
Reiden müßte wie die Pet.
Friedensbedingungen würden, wenn sie Wirklichkeit RrerSen sollten uns
Von dem heutigen Tage an muß aus diesem Saal eine Well in das
feindliche Welt, 64 . daß so die
8 *
1. Untersuchungssachen. 2. . ö
8. Ver C. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
3. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.
ischer, langgnhaltender Beifall) Wenn unsere Gegner das Gegenteil behaupten, so mögen fie den Beweis n; wir Einsetzung einer internationalen ie n, wn gen gefordert, aber England hat das abgelehnt. der Hauptgründe für diese Ablehnung sebe ich darin, daß heute im feindlichen Auslande ein Geist der J. geht, gegen den ich gerade als deutscher P e Lebhafter Beifall.) . dem Kriege an der deutschen Polilit als unsympathisch empfunden hat; 1 weiß auch, was man auf der anderen Seite am deuischen Wesen angrkännt hat, daß man Damals nicht nur bie Leistungen des deutschen Volkes in . Literatur und Tech
err. .
erlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl äufe, Verpachtungen, Verdingungen ze.
Nebel
so müßte ich eine
ischen Ueberhebung um- der
Vol kes.
Diesem
vorgelegt werden, sind unan⸗
üher alles
wollen wi
lie ern missen.
mißgönnte.
schen Anktli
Krieges. Aber den Fricken will keitere Kinder gebären. Den Fricden „ und auch dieser Frieden soll, nack dem Willen unserer Feinde, unseren Frauen ünd Rindern nur Not und Catsetzen kaingen. Der mme unserer Heimat wer im Ehufe der Jahr
chwaden und Regenichauc'n bedeckt. Ab . ser Vaterlande doch auch viel Licht und Sonnenschein gegeben. In dieser schweren Stunde unseres Landes gedenken wir dankbar all des Schönen und Großen, des Guten und Idealen, was unsere Eltern und Groß= eltern uns überlassen haben, und wir bitten unfere Kinder und Enkel, es uns nicht anzurechnen, daß wir sie der Not und dem Elend iher⸗ ie Wär wissen, daß auch wir itt Pit unseres Glückes ange fault waren. Unsere. Wissenschaft har ihre Kerzen nicht immer an dem ewigen göttlichen Cichte angezündet, ünse pe Kunst war vielfach in Die Niederungen herabgestiegen, und Selbstsucht und Genußsucht gehörten zu den Eigenschaften unseres ⸗ fehlte es an der Liebe, unsersm Staatz an dem gern und willig geleist'ten Gehorsam es freien Mannes. Wenn uns jetzt aber noch die Schuld an diesem Kriege aufgeladen werden soll, dann weisen wir das mit aller Ent— Hhiezenheit zurück. (ebhafter. Beifall. Das friedliebende deutsche Volk hat gn diefem Kriege keinen Anteil. Es wosste nur einen be— scheidenen Platz an der Sonne haben, zrollte kein anderes Volk ver⸗ drängen und beanspruchte für sich nichts, was es anderen Völkern Regierung vor Kriegsaus-. bruch mögen gegen uns zeugen. Aber die Schuld für die Ursachen des Krieges astet auf den Schultern unserer Feinde. Lebhafte Zustim⸗ nung Wir hatten auf das. Völkerhündnis gehofft. Dieser Vertrag ist keine Finleitung dazu, er ist die Verewigung des Krieges. (Sehr wahr! Und jetzt wende ich mich an unsere Feinde in einer Sprache, die auch sie verstehen, und sage: Memores estote. inimici, ex ossihus ulior. (Stürmischer, anganhaltender Beifall) Auch in Zukunft wer⸗ den deuische Frauen Kinder gebären, und diese Kinder werden die Sklavenketten zerbrechen und die Schmach abwischen, die unserm deut= Lebhafter Beifall. Fü wie in glücklichen Tagen, so auch heute das Wort, das niemals der Ausdruck selbstsüchtiger Ueberhebung, sondern immer nur der kefen Ideen Liebe zi umnerer Heimat war? Deutschland, Deutschland über alles, . T Händeklatschen. Zischen, Unruhe und Zurufe bei den Unabhängigen Sozialdemokraten.)
Der Präsident Fehrenbach erhält darauf die Er⸗ mächtigung, Tag und Tagesordnung der nächsten Sitzung selbständig festzusetzen.
Schluß näch 8 Uhr.
Aber es
Eebhafter Beifall.)
Unserem sozialen Zusammenleden
Die letzten Handlungen der
5 zugefügt werden soll.
in der Welt! (Lebhafter Beifall und
Für uns gilt
und von 552 305 Verluste (4 050 346 6).
30. Mat d. J.
Der hunderte oft mit hat in unserm
3) den Verbänden der
Paris, 8. Mai.
S 36 540 000
und Bedürfnis
statifindenden ordentlichen Generalversamm zur Peschlußefassung vorzuichlagen: I) von dem aus der Abtei mit Vorhehalt der Ermäßigung der Versichexungssumme sich gebenden Gewinne von SS es der, Gewinnrügtlage 6648 ½ gutzuschreiben und die restlichen, den Aktionären zustehenden 2216 60 der Ergänzungsrücklage dieser Abteilung zu
2) der Steuerrücklage fät Erneuernngsscheine 500 S zu
Verteilung als Gewinnanteil im ganzen 3 693 419 6 (63 zuzinpenden und 4 den Gewinnanteis der Attio auf 10 0s0 — 60 „ für die Aktie festzusetzen.
M aus der R i ein Reingewinn von 4306 874 Aufsicktẽerat hat beschlofsen, der
mit Gewinnanteil Versicherten
(W. T. B) Bankausweigz. Gold
ĩ den Kassen 3h68 408 000 (gegen die Vorwoche Zun. 507 090) Fr., Gel im Ausland 1 978 278 005 (Abn. 30000) 398 624 000 (Abn. 2077000) Fr., Guthaben beim amerikan schatz 932 400 000 (unverändert) Fr. 813336 000 (Abn. 7 646 000) Fr., vom Moratorium nicht be Wechsel S94 992 000 (Abn. 31 213 000) Fr., (Abn. 15 157 600. Fr., 1233 430 000 (3un. 24 309 006) Fr., 253 190 000 000 (Zun. 250 000 000) Fr., 3 50 000 000 (gun. 10 0900 O00) Fr., Zun 329 356 y) Fr., Schatzguthaben 62 105 609 (un. 20 065 Fr., Privatguthaben 3 138 379 500 (Zun. 54 153 0 ον Fr.
Guthaben im gestundete
Vorschůsse Notenumnlauf 34 429 667
Wien, 12. Mai. der Stimmung an der
heitrug.
gewannen. Wien, 12 Mai.
Amsterdam g6ö, 00 G.,
rechnun sich na
Enisetzen
Sandel und Gewerbe.
— Nach dem Jahresberickt der Disconto⸗G Berlin für 1918 sti
: Lines Beet No Lebensvericherungsgesellfchaft in seiner am 7. Mal eines Richard Wagner ewig verurteilt sein, Fronarbeit zu leisten? d. J
Türkische Loose 402 90, 700,00,
Paris, 10. Mat. 4 00 S
5645, Rio Tinto — —. Kopenhagen,
7, 2h,
Wten, 12. Mai.
Südbahn 160 10, Desterreichische Kredit 56g, oo,
2 Anglobank 373, 00. Unionbank 453 0, B
Länderbant —— Vabakaktien 1214.09, rager Gisen 240,00, Rima Muranyer — — Skodawerke 593 lgo⸗Kohlen 823 00, Brüxer Kohlen 1339 00, Galizia 1332.09
Waffen — — Lloyd. Aktien 36690 00, nn, 700,00,
, Desterreichische Goldrente — —
rente S1, 5), Febrrarrente — —
tente 109 50, Ungarische Kronenrente 69,56.
168 5 oo Franzzsische Anlelh⸗ 8 25, 4 0/o Französische Anleihe 72 55, 3 on Französische
3 0½ Russen von 1896 36,B7
Berichte von arswärtigen Wertpapiermärkte
Die ruhige Auffassung da Lage jeitens der finanziellen dentschen Kreise sowie Deckungen s Börse einen gewissen Rückhalt verliehen wozu auch die Bessernng der deutsch - öfterreichischen ; In geschäftlicher Hinsicht herrschte Friedensbedingungen für Beutsch-Desterreich die bis herige Ir. haltung vor, so daß größere Umsätze zur Ausnahme gehörten. Rulisse bildeten hauptfächlich türksche W Schiffahrtsaktien den Gegenstand bis 120 Kronen und Navig niong-Altien sogar Eo Krosen an Kurse Der Anlagemankt blieb still.
w . ,
von Deckungen,
(B. E. B) 6 z0 B.,
(W. T. B.) Orienthahn 1770, 09,
(W. T. B.)
B)
(B. T. B.)
bericht.
Wochenumsatz 20 160.
Gesamte
1 480, Aut fuhr —, do. von amerikanischer Baumwolle 76 576. von 80 139 1 (16927 M auf Währungsverluste, ferner do. do. von amerikanischer Baumwolle ägyptischer Baumwolle 77 50. Manchester, 9. Mei.
twist kurante Qualität (Hindley) 26,6
53 /.
Berichte von auswärtigen arenmärkten. Liverpool, 3. Mai.
(W. T. B.) Einfuhr 99 524,
(W. T. B.)
2 r — — *
S ñ fent! AUnzeigenpreis für ven Raum Mun tzer dem wird auf den Anzeigenpret
2
— — 2
icher Anzeiger
einer F gespaltenen Ginheitszeile 80 Pf. 8 ein Tenernnz szuschlag von Eo n. S. erhoben.
125 Jards 17 X 17
1
8. Unfall und
8. Erwerbs und Wirt sch⸗ JI. Niederlassung 24. von Yiechtga
9. Bankaugwese⸗ 10. Verschledene Bekennmiechungt
ens fen sche fen. n, iDdirgtetg. 34. Versicg arenen,
.
h Unter suchungs⸗ h. machen.
El 151 Fahner flu ts er klärnmug.
In der Uniersuckungtz sache gegen den Gesatzres. Hermann Katz, geb. 17. 3. 85 n Hochdorf, Kriz Horb, wegen Fahnen,
ucht, wird auf Grund der S5 69 ff.
Milltärftrafgesegzbuchg. so vie der 7 366, 60 der Militär strafgerichtgorbnung der Beschuldigte hierdurch für fahnen. flach lig erllaͤrt.
Ettlingen, den 6. Mat 1919.
Ger. 28 Div. III E 212.
II6lo00] Steckb e ief.
Gegen den unten beschriebenen Kanonier Georg Albert Wernhardt der 2. Garde; Iaudesschützenbatterle, tb. am 243. 7. 1895 in Sonderßhausen, dort Lobstraßse 4 wohn— daft gewesen, von Beruf Faufmann, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchunnz⸗= haft wegen Diebstahls von 2009 , wovon 1009 1 in 20 M Reichsbantnoten und 1009 in 5 tn. Sckeinen, mittele Er. brecheng der Hatttriekasse veꝛ hängt. En wöd erfuchl, ihn zu verhaften und in die vächste Milltärarrestanstalt oder an dle nächte Milttärhehörde oder Mariacbehörde ren Marineteil oder Bezmkz. om mando, in größeren Standorten an die Kommandantur oder das Garnisen— kemmando) zum Weitertransport an det Landet schützenkarvg b. Roeder, j'tzt Reichs⸗ wehrbrtgade 4, abzullefern.
WMagktebriyng, den 7. Mal 1919. Landetschũtzeykotpg Abt. III 80.
Der Gerichtsherr: Roeder, Generalmajor.
Be schreibung t Alter:; 23 Jahre, BSröße: 1 m 89 em eiwa, Haare: dunkel, lang, Bart: engl. Schnurrbart, Gesicht: eis gefallen, Sprache: l speLnd. sondere Kennzeichen: Sein Urlaubsschein oder Auzweig trägt wabrschelnllch den Stempel Lan desschũtzenkor pt Detachemtn v. Werthern . Kleldung: felbaraue Slufe, Retthose. Wicke lgamaschea, amerlkan lsch⸗ Schnürschuhr, In far terit mütze mit grauem Band, gelbe Koppel mit Pistole 08. Mantel. (161171
Ti: durch das Goruvernemnentsgerich Warschau am 1. Oft. 1917 ausge sprockene Beschlagnahme den im Reiche befindlichen Vermögens den Losim. Christtan tub beck.
Komp. Lan dst. Int. Rgtgz. 25, wird gemsß § 367 M. St. G. O. aufgehoben.
Brin, den 23. 4 19. ;
Gericht der 1. Garde⸗Diplston.
Der Gerlchtgherr. Dr. UIImann,
Mühry, Krtegggerichtarat. lsionj J
Die gegen den am 10. 6. 73 zu Schopf⸗ beim aeberenen Albert Daitler am 16. 5. 16 verfügte Fahnen flucht gerklärung ke Vermgengbeschlagnahme ist aufge⸗ cher.
Freilurg i. S., den 6. 5. 1919. Gericht der 29. Diplston.
(16102 Gegen die Nachgenannten ist die am 12. I. 16 virfũgte Fahnenfl acht jerklzrung rde, rn gengbeschlaguahme aufgehoben worden: 1 Geousstan, August, geb. 5. 12. 79 la Moagzuen, Kreig Dletz ko, Preußen;
2) Herrmann, Furt Jakob Christof,
Be di
3) Schmidt, Joh ann GChristian, geb. 22. 11. 95 in Münckenstein; I) Wrict, Kari, geb. 8. 5. Jo in Welter, ngen; 6) Fröhlin, Ernst Fredrich, geb. 4. 1. 93 in Niza. Freibur i. B.. 6. 5. 19. Gerlcht der 29. Dipision.
UI6 103
Gegen die Nachgenannten ist die am 10 7. 16 versigt⸗ Fahnen fluchtgertlãrung
und Verraögenbeschlagnahme aufgehoben worden:
rꝛisach, ; 2 Krevscher, Theodor, geb. 13. 2. 89 in Auggburg. Feriburg i. B., 6. 5. 19. Gericht der 29. Diviston.
Ils log]
Die am 24. J. Ih gegen den Wilhelm Heienenn Daul Haase, geb. 27. 9. 35 in DHürren, ber fügte Vermögens beschlagnah me ist aufgehoben.
e ,, i. B., den 23. 4. 19. Gericht der 29. Dlylsion.
IlI6 10h]
Die am 28. 3. 18 gegen den Albert Frit ich, geb. 2. 9. S1 in Unterhar mer bach, verfügte Fabner fluchtgerklärung und Vermõgengbeschlagnahme ist aufgehoben worden.
Ereiburg i. B., 6. 6. 19.
Gericht der 29. Divssion.
(I6106
Die am 28. 6. 18 gegen den Hermann Bühler, geb. 30. 6. 738 in Stetter,
geh. 30. 10, 93 in Mann henn;
und Vermögentbesclagnahme ist aufge · hoben worden.
Freivurg i. B., den 6. 5. 19.
Gericht der 293. Divꝛsion.
16107 Die am 10. 1. 18 gegen den Gustav
Daneizer, geb. 28. 5. 83 in Meifel.
beim, verfügte Fahnenfluchtgerktärung und
er gen: beschiaznabint ist aufgehoben orden.
Frrikturg i. B., 6. 5. 19. Gericht 29. Diviston.
UI6 los]
Die am 5. 7. 17 gegen den Rudols Goitfiitrd Mi ner, geh. 17. 4. 39 sn Blrefelt en, herfüg ie Fahner flachtgerklärung und Vermögenzbeschlagnahme ist auf⸗ geboben worden.
Freiburg ü. B., 6. 5. 19. Gericht der 29. Division.
Ib log] Gegen die Nachgenannten ist die am 30. 9. 16 verfügte Fahnenfluchtzertklärung id ern baensbesc la nahme aufgehoben worden: 1) Baumann, Karl Frledrich, geb. 28. 4. I6 in Tenningen, 2) Velten, Georg, geb. 7. 5. 81 in Bader. Baden. Freiburg i. B., 6. 5. 19.
Gericht 29. Didiston.
ls l lo]
I0. 10. 17 verfügte Fahnen fluchtgertläruyg nion eruubgen beschlagnahin aufgehoben worden:
I) guelß, Relnhard geb. 6. 8. 86 in
Lörrach, versügte Fahnen fluchte klärung E
Gegen die Nachgengnnten ist die am K
—
2 Weil, Ludwig, geb. 10. J9. s s Emment ingen.
Fr iburg i. B., 6. 5. 19. Gericht der 29. Diplston.
Il6 111] Vie gegen den Mugketier Alfred Pat⸗ roth, gib. 26. 10. S3 in Rathenow, an 12. 2. 16 verfügte n n,, Vermögengdeich laguahme und Hafihef⸗ mt Steckbrief sind aufgehoben worden. Freiburg i. ., 65. 5. 19. Gericht 29. Vivlston
16112 Beschĩluß.
Vie am 20. 4. 1916 gegen den Landslrm Eugen Kingler, geb am 360. 7. I5s5 zu iw. Schweiz, helmatg ber. Bader, erlasseue Fabnenfluchttzer klärung wird ghi= maß § 363 M. St. G.. O. aufgehoben.
Gericht der 29. Diviston.
(I6113 WBeschluß.
Die am 20. 4 1916 gegen der Landssm.
Friedr. Franj Alfred Cichöorn. geb. an
. 6. 1882 zu Gtfurt, erlassene Kabnen⸗
fluchtgerlltrung wird gemiß 5 362 M=
St. G. D. a .
Freiburg 1. B., den 9. Mai 1919. Gerscht der 29. Dipiston.
isi 18
Dle unterm 18. Oktober 1915 ergangen Fahnenfluchtgerklärung gegen den Vbstrm. arl Ktiebritz, J.. 169, geboren an Ib. iI. 85 zun Mun oifftabt, wiirb hitru aufgehoben.
frre bac ¶ Murgtal), den h. Mu
tgringen,
Gerit der 8. Divifion, Zweigstelle Alz
Rücklage für enwaig 4
lun lan
ge dieser Abieilum
überweisen zuschte ben näre wie im Vorjahre
r., Barvorrat in Size ischen Staatz Ans lan lroffene * * Wechses Vorschüsse auf Wertpaphern an den Stan Vorschüsse an Verbünde
0)
aben
Valuta etwa jedoch in Eiwartung der
In der erte und im Schranfen
wobei letztere 33
) Amtliche Notterungen der Deutsch. Desserreschischen Vevisenzentrals. Berlin 198,75 G. 98,75 B, Zurich 481 06 G.. 82. 50 B,
KRopenhager 59ls75 G., 593 75 B., Siockholm 635,25 G., 637.75 G, Christianio 6I3 00 G. 6d, 60 B. Marknoten 158, 10 G. 199, 00 B. (Börenschlußturse) Staatsbahn. 9h h, Ungarische Kredl ankverein 41199, Alpine Montan 570 00
DVaimltr esterreschische Rronen Matrente 81, 0, Ungarische Golb⸗
ö ente 63 10, ban. äußere Anleihe 111.55, o/ g Russen von 1966 57,50 b, 4 0½ Türken unif. 74 50, Suefkanal
12. Mai. (W. T. auf Hamburg 3225. do. auf Amsterdam 163 00, Plätze 82 09. do. New Jork 406 50, do. auf London 19, 13, bo auf Paris 66 50, do. auf Antwerpen 64. 650. Stockholm, 12. Mal Berlin 30.6, do. auf Amsterdam 153, 75, do. au
Sichtwechsel do. auf schwelger.
Sichtwechsel auf 1 f schwelzer. Platze do. auf Washington 38509 do. auf London 18, 05, do. alf Paris 62, 50, do. auf Bräffel C0. 50.
Baumwoll⸗Wochen⸗ do. von amerikanischer k o. do Gesamter Vorrat bog 260, 398 B50, do. do. don
Garne: 30 er Water Pence. Tücher: Printers Ile⸗
*
ö k . ( s . X
Arr Keingrpreiz hrtrügt vierteljährlich 9 .
Alle Kostanstalten nehmen BRestellung an; fur Aerlin außer den Nostaustalten uud Zeitungsuertrieben für Krlhstahholer
Einzelne nm mern kosten 235 Rf.
auch die Geschäftsstelle 857. 18, Wilhelnistraste 82.
/
Reichs bankgirokonto.
Inhalt des amtlichen Teiles: Dentsches Reich.
Verordnung über die Zustandigkeit des Reichs wanderungsamis.
Erlaß, betreffend die Wahrnehmung der Geschäste des auf⸗ gelösten Reichtzministeriums für wirtschaftliche Demobil⸗ machung durch die Reichtzministerien.
Belanntmachung, betreffend Beschlagnahme und Bestanbe⸗ erhebung von Altgummi, Gummiabfällen und Regeneraten.
Anzeige, betreffend die Autzgabe der Nummer 98 des Reicht⸗ Gesetzblaitz. ;
; Erste Beilage: ;
Juckerstatistik der Betriebsjahre 1913/14 bis 1917.18.
Preu zen.
Frnennungen und sonstige Personalveränderungen. gan dels ver bole.
Amtliches. Deuntsches Reich.
Verordnung lber die Zuständigkeit des Reichs wanderungs amts. Vom 7. Mai 1919.
Die un ed ett der zur Negesang der Rückwanderung
und Aus wan du irlaß vom Deusscher Reichsanzeiger Nr. 126) errichteten zeutsche Rückwanderung und lungsstelle) wird auf die Regelung der Einwanderung Reichs⸗ deutscher sowie von penn ,
lusländern unter Aenderung
Der Neichtpräsident. Ebert.
Der Präsident des Nelchsministerlums. Scheidem ann.
Der Reichs minister Der Reichsminsster des Innern. des Auswärtigen. Dr. Pre uß. J. V.: Langwerth.
Unter Bezugnahme auf den Erlaß, betreffend Auflösung des Reichs ministeriums für wirtschaftliche Demobil⸗ machung, vom 26. April 1919 (Reichs⸗Gese tzblatt S. 438 grsuche ich den Reichsminister des Innern, die in 8 Ubsatz 2 und S 4 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung des Bundesrats lber die nde, e Demeobilmachung vom 7. November 6. GReichs⸗Gesetzblatt S. 1292) bezeichneten Geschäfte wahr⸗
nehmen
Die übrigen Reich sminister ersuche ich, die Hefugnis lum Erlaß von Anordnungen gemäß 3 1 Absatz 1 diefer Ver— hrdnung, die einen Eingriff in das geltende Recht enthalten und die Befugnis gemäß der Verorbnung über den Erla un Strafbestimmungen durch das Neichszzamt für die wirt⸗ KHaflsiche Demobil machung vom 27 November 1918 eich Gesetzblat! S. 15397 nur ̃unĩier . bes Reichsministers des Innern auszuüben, entsprechend ist ei Verhandlungen zu vesfahren, dle sich auf die rechtliche
zulässigkeit von Anordnungen ber bundegstaatlichen Vemobil⸗
nachungsorgane bezlehen. Dem Relchsminister des Innern ist me übrigen von allen grundsäßlichen Maßnahmen auf dem hdebiete der wirtschaftlichen Demobilmachung Kenntnis zu geben.
Berlin, den 26. April 1919. Der Präsident des Reichsministeriums. Sch eidem ann.
An die Herren Reichs minisler.
—
7
betreffend Beschlagnahme und Bestayds erhebung von Altgum mi, Gummtab fällen und Regeneraten.
Auf Grund der Verorbnung des Bundesrats über die wirtsch aftliche (Reich sgesezbl. S. 1292) und auf Grund des Erlasses, betr. Auflösnng des Reichsministeriums für wirtschaftliche Demobil⸗
machung, vom 26. April 1919 (Reichs gesetzb l. S. 438) wird folgendes verordnet:
In der Bekanntmachung Nr. V. 1. 2354/1. 16 Ra, betreffend Beschlagnahmeę und Bestandserhebung von absällen und Regeneraten, vom 1. April 1916 Paragraphen solgende Fassung:
Von der Bekanntmachung betroffene Gegenstände.
Von dieser Bekanntmachung werden sämtliche Vorräte an Alt— gummi, Gummiabfällen und Regeneraten (einerlel, ob Vorräte einer, mehrerer oder sämllicher Klassen vorhanden sind) betroffen, mit Aus⸗ der im 8 genannten Mindestmengen. Unter Altgummi ist hierbei jede gebrauchte Gummiware ju verstehen, die für ihren ur⸗ sprünglichen Zweck nicht mehr vewendet werden kann.
nahme
X.
hiermit beschlagnahmt. k Veran
Die
Die
ergangenen Einzelperfügungen des preußischen Kriegzminifserlumt e . Verwendung Regenerate bleibt unberührt. Trotz der , Regenerate an jeden lthändler (Kleinbäͤndler) verkaust werden, der sich gewerbsmäßig mit ummiabfallen, befaßt. . Die Altgummihändler (Kleinhändler) sind veipflichtet, die von ihnen erworbenen, Mengen von Aligumml ünd Gummtäbfällen nur an die durch schriftlichen händler) der Kautschu kabrechnungestelle, damm 52, zu verkaufen und zu liefern. werden im Reichganzeiger veröffentlicht. schulabrechnungsstelle Altgumini und Gummiabfälle ssortiert) von den Großhändlern übernimmt, werden vom Reichswirtschaftsminlsterium
festgesetzt.
betreffend Höchstpreise, vom 4. August 1914 in der Fassung der Be⸗ kanntmachung vom in Verhindung mit der Befanntmachung vom ; Reichs. Gesetzbl. S. 23), vom 23. September ih 15 (Reichs. Gesezzbi. S. SHo3), vom 23. 22. März 1917 (Reichs- Gesetzbl. S. 295.
Die im 8 2 bezeichneten Gegenstände sind von den im § 3 be— zeichneten Personen zu melden und geführten
Nr.
2 2 n n 8 2
8 w
So OQO , e 0 =
23. 24.
25.
26. 27.
3s 28.
derungen an den von ihr und rechtsgeschäftliche s . rechtsgeschästlichen Verfügungen stehen n, gleich, die im Keen ; wangsbollstreckung eder Arrestvollz Auch jede andere Zwecke, als für welche die Gummiiwark urfprünglich beslimmt war, ift verboten. 3.
Autowulste, Aeroplandecken, ö ; . von I big 5, Vollreifen mit und ohne Stahlband, Motorraddecken, ! .
d
ahrradwulste, Fabrikatsonsabfälle von 8 bis 12,
Vatentgummi⸗Abfalle,
Leichte Abfälle ohne Einlage bis 1,2 spez, Kutschwagenreifen,
Flappen über 1,2 spei.,
An dere Abfälle obne Einlage über 1,2 spei, Gummis Schläuche mit Stoffeinlagen ohne Eisen, — Sonstige Abfälle mit Stoff, ohne Cifen oder Drahteinlage,
„ Gummighfälle aller Art mit Metalleinlage der Umlage
su nze
Bekanntmachung,
Demobilmachung vom 7. November 1918
Artikel l.
Altgummt, Gummi⸗ erhalten nachstehende
§ 2.
8 4. Beschlagnahme. . bon dieser Bekanntmachung betroffenen Gegenstände werden
Beschlagnahme bat die Wirkung, daß die Vornahme von berührten Gegenständen verboten ist Verfügungen über sie nichtig sind. Den
ehung erfolgen.
Erarbeitung bon Aligum int bezw. Gummiabsällen für
sür die Gummiindustrie durch die an die einzelnen Betriebe und Verarbeitung der Gummiabfälle und nahme dürfen Altgummi, Gummiabfälle und
deni Handel von Altstoffen, darunter auch
uftrag ausgewiesenen Beauftragten (Groß⸗
Berlin W. 15, Kurfürsten« Die Namen der Großhändler Die Preise, zu denen die Kaut⸗
Die Preise sind Höchstpreise im Sinne des Gefetzes,
17. Dezember 1914 (Reicht Gesetzbl. S. 516), 21. Januar 1915
März 1916 (Reichs. Gesetzbl. S. 1835, vom
55. Meldepflicht.
zwar nach den nachstehend auf— Klassen:
Graue und rote Lutoluftschlauche, 6 mit Nieten und ohne solche,
Autoprotektore, mit Nieten und ohne folche, mit Ausnahme reiner Lederprotektore,
ahrradluftschläuche, schwimmend, k. läuche, nicht schwimmend, e⸗/
chwimmende Abfälle aller Art,
uhe,
Turn, und Tennisschuhe mit Gummifohlen, m Abfälle, wenn nicht unter Nr. 6 und 13 allend,
Ballonssoffe, Maskenstoffe, gummierte Aeroplanstoffe, Regen mäntel, Unterlagen und andere gummierte Stoffe, Gummerte Kratzenstoffe, ohne Drähte.
Spiralschläuche),
5 . ö — — 1 . * f Anzergenpreis für den Maum einer 3 3eipaitenen Einheitszeile 6 56M Pf.. ei: er 3 aespalt. Ein neitszeite 9S9 Pf. Außerdem wird auf i , den Anzeigenpreis ein Teuernngszuschlag von 26 v. S. erhoben. * , al nzeigen nin n: aa ] ö die Geschäftestelle des Reichs ⸗ und Ztaatsanzeigers ö . . Berlin 8m. 48, Wilheimstraßze Nr. 82. 4 X * 9 28 F — — — — — — — — * ; 11 2 Berlin, Mittwoch, den 14. Maj, Abends. Postscheckkonto: Berlin 4 8s. 11919.
Nr. 30. Schwarze Hartgummiabfälle, 12 Qualität, . Schwarze vartgummiabfälle II. Qualität, sowie rote Hart⸗ gummiabfälle, 22. Geringwertige Hartgummiabfälle mit stumpfem Bruch, 353. Hartgummiabfälle aller Art, unsortiert, 34. Gummitegenerate aller Art, „3b. In besonderem Verfahren präparierte (plastijierte) Alt⸗ gummiahfälle.
Die Meldepflicht umfaßt außer den Angaben über Vorrats⸗ mengen noch die Beantwortung der Frage, wem die V die sich im Gewahrsam des Meldepflich tigen befinden.
Vie Meldepflicht der Gummifabriken und Regenerierbetriebe ist durch Einzelverfügung geregelt worden.
§ 6. Meldebestimmung.
Die Meldung hat allmonatlich bis zum Zehnten eines jeden , ,. für den bei Beginn des Monats vorhandenen Bestand zu erfolgen.
Die Meldungen haben unter Benutzung der amtlichen Melde⸗ scheine für Altgummi, Gummiabfälle und Regenerate zu erfolgen, und zwar nach den einzelnen Klassen getrennt. Soweit genaue Mengen nicht ermittelt werden können, find sie schätzungswelse an⸗ zugeben, wobei ein besonderer Hinweis erforderlich ist, daß die Angabe ein en Schätzungswert darstellt.
Vordrucke zu den Meldescheinen können beim Reichs wirtschaftg.⸗ ministerium, Sektion 114, Berlin NW. 7, Bunsenstraße 2, ange⸗ fordert werden. Die Urschrift der ausgefüllten Meldescheine iff zu den vorstehend angegebenen Terminen an das Reichs wirtschaftsministerium einzureichen. Eine Zweitschrift ist von dem Meldepflichtigen gesondert von anderen Schrlftstücken aufzubewahren.
Das Reichswirischaftsministerium behält sich vor, Ausnahmen zu bewilligen. ö ö Arti kel 2.
Die Bekanntmachung Nr. V. 1. 23541. 16 KRA. 11. Angabe, betreffend Höchstpreife für Altgummi und Gummlabfůlle vom 1. April 1916, tritt außer Kraft. — !
Artikel 3. Diese Bekanntmachung tritt am 15. Mai 1919 in Kraft. Berlin, den 13. Mal 1919. Reichs wirtschaftsministerium. J. V.: von Moellendorff.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 963 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter
Nr. 6846 elne Verordnung über die Zuständigkeit des Reichswanderungsamts, vom 7. Mal 1919, und unter
Nr. 684, die Aufhebung des Belagerungszustandes über Hamburg, Altona und Wandsbek, vom 10. Mal 19159.
Berlin W. 9, den 13. Mai 1919. Postzeitungs ami. Krüer.
Pren ßen.
Die Preußische Staatsregierung hat den mit der Wahr— nehmung der Geschäfte des Chefs des Sanitätsorpz beauf⸗ tragten Generaloberarzt Dr. Schultz en für die i , . zum ordentlichen Mitglied der Wissenschaftlichen
eputatlon für das Medizinalwesen ernannt.
1
Finanzministerium.
Dem Geheimen Oberfinanzrat und Mitglied der General⸗ direktlon der , , Staatsbank (Seehandlung) Thie me ist . nachgesuchte Entlassung aus dem Staats dienste erteilt worden.
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
Der Pastor Riedlin in Emden ist zum Konsistorialrat und Mitglied des Konsistoriums in Aurich im Nebenamte er=
nannt worden.
Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung ir mn, 6 Personen vom Handel vom 23. September 1815 (GBl. S. bdG5) babe ich dem Oekonom Ernst Wodak, Oranien burgerstr. 45, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit eg en⸗ stän den des täglichen Be darfs, insbefondere bie Ab. gabe von Speisen und Getränken an Gä st e, wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Kandelsbetrieb un tersag t. Berlin, den 9. Mai 1919. .
Landespolizeiamt beim Stagtskoemmissar für Volkzernährmmng. Dr. Pokranz. .
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eichqummiabfalle aller Art, un soꝛtlert.
orrãte gehören,
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