BH ben und föbmische Koble, sei ezs allein oder neben dentscher Kehle,
pon einem deutschen Lieferer beziehen. ö II. Außerdem haken Meldepfl htige, deren , , in
Abjazgebien der Rbeinischen Kohlen bandels- und , ,
liegt, eine besendere Meliefarte an , .
heim“ (siebe auch 8 6, 8a) zu senden, auch wenn sie keine Prorutie
Fer Rheinischen Kohlen dandess. und , n,, .
Diese bespondere, fünfte Meldekart, ist in den Meldekarten⸗
heften enthalten, die bei den hetreftenden sühdeutschen Kriegsamt⸗
itellen bezw. den an ihre Stehe aettetenen Zivilverwaltungsstellen oder ihten Unterstellen erhältlich sind.
III. Sämtliche Meldekarten find glei lautend auszufüllen. Auch wenn mehrere Karten an verschiedene Amtliche Verteilungsstellen rer berschiedene Lieferer zu richten Ünd. i en , in *
n genau gleich lauten. Dies bezieht sich auch auf die Be— . der Sorten und Mengen und dit Namen der Lieferer.
1V. Für Gaskoks ist die unter Absatz 1, Ziffer 3 genannte, n Lie Amtliche Berteilungeste lle zu zichtende Meldefarte an, die Adtesse: Gatkoksabteilung, Berlin W. 62, Kunfuͤrstenstt. 117“, zu senden.
§S 6. Amtliche Verte ilungsstellen. Amtliche Verte bin geftellen sind: ö
För Steinkohle M gus Ober und Nied erschlesierg.. Amtliche Verteilungestelle für schlesische Steinkohle in Berlin W. 8, Unter den Linden 32.
2. Für Ruhr loble nn: ; ö ö Amsliche Verfeilunasstelle für Ruhrkohle, Essen, Frau— Bertha ⸗Krupv⸗Straße 4. .
3. Für Steinfohler) eus dem Aachener. Revier:
Amtliche Nen teilunasst- lle: ü ie 1 des Aachener Repiers in Kohlscheid (Bez. Aachen). 4 Für die Steinkoble“) aus dem Saarrevier, Lothringen und der
baverischen Pfal; .
Amtliche ,, , für das Saarrevier in . Saarbrücken 3, Kaiserstr. 271. 3.
5. Für die Braunkohle s) aus dem Gebiet rechts Ler Elbe mit
Auknahmne von sächsischer Braunfkoble : .
Amtliche Verteilungsstelle tür die Braun kohlenwerke rech ls der Elbe in Berlin RW. 7, Unter den Linden 39. KE. Füt die mitieldeutsche Braunkohle) (links der Elbe), mit
Ausnahme der unter 7 genannen; ö .
Amtliche Verteilungssteße für den mitteldentichen Brann— koblenbergbau in Halle a. S., Magdeburger Straße Cz.
. Fuͤr Braunkohle aus den Freisaaten Sachsen und Sachsen⸗ Altenburg, soöwie für bähmiske, nach Deuisckland (außer Bahern) tingefübrte Kahle und für ächssschke S teinfohfe⸗).
Kohlenausgleich Dresden, Linienkommandantur R, Dresden. 8. Für rheiniscke Braun kohle f); . 9 Amtliche Verteilunasstelle für den rheinischen Braunkohlen—
bergbau in Cöln, Unter Sachsenhausen 57. Sa. Tür Braunkohle) aus dem Dillgebiet, dem Westemwald
und dem Freistaat Hessen: . . Kohlenantgleich Mannheim, Parkring 2729, Erdgeschoß.
g. Für Stein.“ und Braunkoble aus dem zechterheinischen
Bayern und für bößmische nach Bayern eingefübrte Koble “n):
,. Amtliche Verteilungsstelle für den Koblenbergbau im rechts, rheinischen Bayern, München, Ludwigstraße 16. ; 10. Für Steinkohle‘ des Meisters und seiner Umgebung (Obern⸗
Firchen, Barsingbausen, Ibbenbüren usw.): . ö Amtliche Verteilungestelle für die Steinkoblengruben des Deisters und seiner Umgebung Barsinghausen a. Deister.
IJ. Für Gaskols **) siehe 5, 11.
§S 7. Art der Meldung.
1. Die Meldungen, die mit deutlicher rechts verbindlicher Namen ⸗ mterschrijt (Firmenunterschrift des Meldepflichtigen verseben sein müssen dürfen nur auf amtlichen Jun im esdekarten erffaftet werden, die jeder Melderflichtige bi der zuständigen Orte. oder Bezirks. koblenstelle, beim Fehlen einer seschen bei der zuständigen Friege— wörtschaftsstelle, wenn auch diese fehlt, bei der zuständigen Kriegsamt. stelle birne, der an ihre Stelle getretenen Z3ivilverwaltungsstelle gegen
Äne Gebühr von Gh e für ein Heft zu 4 Karten bezieben kann.“
ür Bezirke gemäß 8 5. IL sind Hefte zu 5 Karten gegen eine Ge— ühr von 0 4 „M vorgesehen. Auch die etwa noch welter erforder— lichen Meldelarten fsiehe 5 17 und *, 8 5, II und 9.) sind dort für 010 „ das Stück erkälilich. ö 2. Hat ein Meldepflichtiger Betriebe an versch ; edenen Orten eder in verschiedenen Teilen des gleichen Orts, so müssen für jeden Betrieb die Meldungen gesondert erfolgen.
3. Jeder Meldepflichtige hat die für ihn in Frage kommende Verbrauchergruppe (Vorderseise der Karte) durch Durchkreuzen kennt— lich zu machen. Falls ein Meldepflichtiger nach der Art jeines ge⸗ werblichen Betriebs zu mehreren Verbrauchergruppen gehört, ist maß⸗ ebend, zu welcher Verbrauchergruppe der wesentlichste Teil seines
eiriebs gehört. Ist ihm vom Neichskohlenkommissar eine Ver— hrauchergrunhe angewiesen worden, so hat er diese zu durchkrenzen. Es ist unzulässig, mehrere Verbrauchergruppen zu durchkreuzen.
§8 8. Meldung im Falle der Annahmeverweigerung der Meldefarten durch Lieferer. Wenn ein Meldepflichtige leinen Lieferer zur Annabme seiner Melpekarte bereit findet o hat er nehen der für den Reichs kommissar in Berlin bestimmten Meldekarte auch die für den Lieferer bestimmte dem Reichtkommissar in Berlin mit einem Begleiischreiben ein zusenden, in dem anzugeben ist, warum die Meldekarte nicht an einen Lteferer weitergegeben wurde und welcher Lieferer vorgeschlagen würd.
§ 9. Weitergabe der Meldungen durch die Lieferer.
1. Jeder Lieferer, dem eine Meldefarte zugegangen ist, hat in der dazu bestimmten Spalte der Vorderseite der Karte die eigene Firma und die Firma des Vorlieserers einzutragen und die Karte ohne Verzug seinemn eigenen Lieferer weiterzugeben, bis sie zu dem Hauptlieferer“ langt. Hauptlieferer ist das lierernde Weik. (Zeche, Koksanstalt, Brikett fahrsf der, wenn und sowetr (6 emem Britten (Verkaufs kartell der Handelefitma) den Vertrieb seinet Produktion überlassen hat, dieser Drüste.
2. Falls ein Lieferer (Händler) die in einer Meldekarte aufge— führten Brennstoffe von mehreren Vorliéferern bezieht, Jo gibt er
nicht die uischrtstliche Meldefarte weiter sondem vertetst deren In⸗—
halt auf so viel neue Meldekarfen wie Vorlteferer in Frage kommen. detzter? hat er an die einzelnen Vorlieferer weiterzugeben. Vie Mengen Fer neunen aufgeteilten Meldefarten dürfen zusammen nicht mebr ergeben, als die der uschriftlichen Karte. Jede neue Melde⸗ karte hat: .
a. die auf die Karte entfallende Menge,
b. die auf die anderen Karten verteilten Restiengen der uischriftlichen Karte mit Nennung der Lieferer und er pon jedem bezogenen Einzelmengen und Sorten zu ent— halten Die nenen Meldeka-ten sitzh⸗ mit dem Vermerk
Aufgeteil' und dem Namen der aufteilenden Firma zu
versehen. Die urschriftliche Karte ist bis zum J. Ottober
1919 sorqfältig aufzjubewahren. J. Jeder Lieserer (Händlern, der von einem im Aus lande wobnenden Lieferer böhmische Kohlen bezieht, hat die betreffenden Meldekarten
— ———
Auch Steinkghlenbrikelts, Schlammkehle und Koks.
H ich Bigunkohlenbrikeitz, Naßt resstein? und Grugekokr. ö.
„ Wh Gaskoͤtsgrus, (loche und dergleichen A bfallerzeugnimse bewie Kota grus hritet ts.
nicht an den auslärdischen Lieserer, sondern, salls es sich um Melde— karten handelt, die von in Bavern gelegenen Betrieben herrühren, an die Amtliche Verteilungsstelle Munchen (8 6** andernfalls an den Kohlenausgleich Dresden (8 63) zu senden. Die Karten für selche ausländischen Lieferungen sind mit der Aufschrist „Ausiandskohle“ zu ver sehen.
§z 19. Unzulässigkeit von TDoppelmeldungen.
Meldungen derselben Bedarfsmenge bei mehreren Lieferern sind verbolen. .
5 II. Ausnabm ebe stimmungen Aus hilfsliefe rungen.
l. Abgabe und Bezug von Btennstoffen außerhalb der ordnungs— mäßigen Me natsmeldekatie (68 1 und 2) bedürfen. der An—⸗ weisung oder der Genehmigung derjenigen Amtlichen Verteilungsstelle, aus deren Bezirk diefer Bezug erfolgen soll. Gegen die Entscheidung der Amtlichen Verteilungsstelle itt Berufung an den Neiche kommissar zulässig. Die Genehmigung wind nur ausnahmsweise beim Vorliegen eines besonders wichtigen Grundes erteilt. 6 . ;
Die amt iche Verteilungsstelle macht der Kriegsamtstelle biw. der an ihre Stelle getretenen Zivilverwaltungsstelle von solchen Aus— hilfsliefetungen Mitteilung und bewirkt die Streichung der ent— vrechenden Menge bei dem ständigen Lieferer (Händler). 3.
Für die Abgabe und. Len Bezug von Brennstaffen, welche für das Abiatzgebiet der Rheinischen Kohlenhandels. und Reederei. Ge/. nI. b. H. (Kahlenfontor Mannheim) beßimmt sind, tritt hinsichtlich der gemäß Aosatz erforderlichen Anweisung oder Genehmigung sür Ruhrkohle an die Stelle der Amtlichen Verteilungsstelle in Essen der Kehlenansgleich Mannheim. . ͤ
Auf F 3 1 (letzter Satz und § 10 wird hingewiesen.
2. Aushilsslieferungen zwischen zwei Verbrauchern, sowie Aushilfa— lieserungen emnes Platzhandlers aus Mengen, die bereits bei ihm greifbar sind, an einen Verbraucher sind auch zulässig, wenn neben dem Gin— verständnis der Parteien die Genehmigung der Kriegsamtstelle bzw. ker an ihre Stelle getretenen Zivilverwaltungestelle vorliegt.
Diese Selle benachrichtigt von solchen Aushilfslieferungen die Amtliche Ve teilungsstelle, die die Streichung der entsprechenden Mengen hei dem ständigen Lieferer (Händler) veranlaßt.
3. Ein Hauptliefertr (8 9, 1) darf ausnahmsweise beim Vorliegen
e nes wichtigen Grundes anstatt durch den Händler, welcher in der dem
Hauptlieserer gemäß S9. 1 zugegangenen Meldekarte verzeichnet ist, duch einen anderen Händler liefern.“) Auf letzto⸗ ren findet in diesem Falle die Bestimmung, daß ihm die ordnungsmäßtge Yteldekarte vorgelegen haben muß 15 1, 1 und 27), keine Anwendung. Es genügt die ein, schlägige Mijsteilung des Hauptlieferers.
4 Die nachträgliche Meldung der gemäß Ziffer 2 und 3 statt— findenden Licrerungen ist in 8 Za geregelt.
§ 12. Anftagen und Anträge.
Anfragen, und Anträge, die diese Bekanntmachung betreffen, sind, joweil nichts anderes bestimmt ist, an den Reichstommissar für die Köhlenverleilung, Berlin, zu richten.
513. Verwendung von gewerblichen Kohlen für andere Zwecke.
Es ist verboten, Brennftoffe, die für den Betrieb eines gewerb— ichen Verbrauchers beigen sind, ohne Genehmigung des Reicht⸗ kommissartz in den Handel zu bingen oper für Hausbrandzwecke ab. zugeben oder zu verwenden. Siehe jedoch S 344.
. §S 14. Strafen.
J. Zuwiderbandlungen gegen diese Bekanntmachung werden nach Sz Tder Bekanntmachung vom 25. Februar 1915 mit Geänanis bis zu einem Jahr und min Geldstrafe bis zu zehntausend Mart oder
Verordnung des Bundesratz vom 12 Juli 1917 mit Geldstrafe bis zu 30090 i½ bestraft.
handelns auf Einziehung der Brennstoffe ertannt werden, auf die sich die Zuwiderhandlung bezieht, ohne Unterschied ob sie dem Täter gehören oder nicht. §S 15. In krenftret e m
Diese Bekanntmachung tritt mit dem 1. Juni 1919 in Kraft. BVerlin, 14. Mai 1919.
Der Reiche kommissar für die Kohlenverteilung. Stutz.
Eine Abänderung bestehender Lieferungsbeziehungen soll durch diese Bestimmung nicht begünstigt werden.
— —
Genehmigung surkunde.
Auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesc buche und des Art. 67 des hessischen Ausführungsgesetzes zum Bürger⸗ lichen Gesetzbuch vom 17. Juli 1899 wird hiermit der Stadt Darmstadt die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber nebst zu— gehörigen Zinsscheinen his zum Betrage von
5 000 000 S6 — in Buchstaben Fünf Millionen Mark erteilt, um Mittel für nachstehende Zwecke zu beschaffen:
Beteiligung der Stadt Darmstadt an der 9. srriegsanleihe; einmalige Kriegtzleuerungszulage an stäbtische Beamte, Lehrer und Arheiter: städtischer Zuschuß zur Reichsunterstützung für die Famillen der zum Heeie eingezogenen Mannschaften; Er— bauung eines Kartoffelkellers; Ueberweisung deäz Ende 1916 verbliebenen Rechnungsresteß der Stadtkasse an den Aus— gleichsfonde;: Flüssigmachung des Ueberschusses der Arbeite— zentrale, der im Kassenvorrat der Stadtkasse enthalten und zu Zohlungen der letzteren verwendet wurde; Umwand— lung der durch die Beteiligung der Stadt an früheren Kriegs anleihen aufgenommenen Lombarddatrlehen in langfristige Darlehen; Betriebsmittel zur Bestreitung von Kriegsvorlagen füt Beschaffung von Naturalvorräten usw. für die Be oölkerung; Geländeerwerhungen; Erbauung von Kleinwohnlingen; Aus— führung von Notstandearbeiten nach dem Kriege; für Erbauung eine; Gewerbeschule; Bestreitung der Kasten der zu Lasten vo! Vermögeng mitteln genehmigten Herstellungen; Ueberweisung an die laufende Verwaltung zur teilweisen Deckung des bel dem Vorauschlaa-⸗Abschluß von 1918 verbliebenen Fehlbetrages.
Die Schuldverschreibungen sind auszufertlgen, mit jährlich 4 vom Hundert, föllig in halbsährigen Raten am 1. Apisl und 1. Oktober jeden Jahres, zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplane durch Ankauf ober Verlolung vom Jahre 1924 ah jährlich mit ein Pro ent des Kapitals unter ue , der Zin en an den getilgten Schuloverschreibungen u tilgen. He chende Jenehmigung wird vorbehaltlich der Rechle Dritter erteilt Die Befrjedigeng der Inhaber den Schuld—
J
verschreibungen wird vom Staate nicht gewährle sstet. Darmstadt, den 27. April 1919. Hessisches Gesamtministerium. Ulrich.
mit einer dieser Strafen, bei Fahrlässigkeit gemäß 8§ 5, Abs. 2 der
2. Neben der Strase kann im Falle des rorsätzlichen Zuwidet⸗
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 29 des Reichs-Gesetzblatis enthölt unter
Nr. E848 die Aufhehung des Belagerungszustandes äh Vegesock, vom 14. Mai 1919, unter 5
Nr. 6849 eine Bekanntmachung über Kaffee, Tee und
Kakao, vom 15. Mai 1919, unter
Nr. 6850 eine Belannimachung, betreffend Errichtung einer Wirtichaftsstelle sür Kaffee, vom 15. Mai 1919, unter
Nr. 6851 eine Bekanntmachung betreffend Errichtung einer Wirtschafte stelle für Tee, vom 15. Mai 1919, unter
Nr. 6862 eine Bekanntmachung, betreffend Errichtung einer Wirischaftsstelle für Kafao, vom 15. Mai 1919, und unter
Nr. 6853 eine Bekannt machung, betreffend Aus führunge⸗ hestimmungen zur Verordnung über Kolonialwaren vom 2. September 1918, vom 15. Mai 1919.
Berlin W. 9, den 17. Mai 1919.
Postzeitunge amt. Krüer.
Preußen. Finanzminästerium.
Das Katasteramt Runkel im Regierungsbezirk Wieg— baden ist zu besttzen.
Mini sterium des Innern. Bekanntmachung.
Mit Rücksicht auf die erhebliche Steigerung der Her— stellungs? 2c. Kosten für Diphtherieh eilse rum habe ich den Apothekenverkaufspreis hierfür vom 15. Mai d. J. ab wie fog festgesetzt:
. 200 Immunitätseinheiten 1 4
z J, , ;,, ö , V— 3 466 , . / . /,, . . 13, — „ ,, 2 ö 4. — . / 2 , . , . 1 / 1 9 7,5 . 5 . . 8 é / 14,80 1 1 , 9. 2159 „ 16 28,50 „
14. Mai 1919. Der Minister des Innern. J. A.: Gottstein.
Berlin, den
Ju st izministerium.
Der Oberlandesgerichtsrat Dr. Palandt in Posen ist nach Cassel versetzt. ;
Der Landrichter Langlotz in Elbing ist zum Kammer— gerichtsrat ernannt. .
Die Kammergerichtsräte Dr. Baumbach und Dr. Gerdes sind zu Landgerichts direktoren hei dem Landgericht in Berlin, der Landgerichtsrat Ruhl in Frankfurt a. M. itt zum Landgerichtedirektor in Cassel und der Erste Staatz anwalt Elaassen von der Staate anwaltschaft bei dem Landgerscht in Königsberg i. Pr. zum Landgerichtsdirektor in Dortmund ernannt.
Versetzt sind:
der Landgerichtsrat Starck in Bochum, der Amtsgerichts— lat Dr. Rasanes in Senftenberg als Lardaerichtsrat, die Landrichter Brennhausen in Konitz und Ruben in Essen sowie die Amtsrichter Dr. Böttger in Schwiebus, Drechs ler in Bottrop, Du st vom Amtsgericht Berlin⸗Mitte und Krohne in Cottbus als Landrichter an das Landgericht! in Berlin,
der Landgerichtsrat Reimann in Landsberg a. W. als Landgerichtsrat, die Landrichter Jahn in Beuthen i. O. Schl. und Limke in Dortmund sowie die Amtsrichter Dr. Boehm und Dr. Werner Schulze vom Amtsgericht Berlin-Mitte, Marguart in Culm, Dr. Quander in Beuthen i. O. Schl. und Trojan in Finsterwalde als Landrichter an das Land— gericht II in Berlin,
der Landgerichtzrat Unterhinninghofen in Vochum als Landgerichtsrat, die Landrichter Dr. Marx in Cssen und Wendlandt in Beuthen i. O. Schl. sowie die Amtsrichter Gnuschke in Havelberg, Dr. Nowomtejski vom Amte⸗ gericht Berlin-Wedding und Dr. Rogge in Dansig als Landrichter an das Landzericht III in Berlin,
der Amtsrichter Eylau in Lendsberg a. W. als Land richter an das, Landaericht daselbst, die Landgerichtsräte Hampel in Glogau, Dr. Salo mon in Oppeln und Dr. Soehngen in Fianksütt . M. nach Breslau, die Amtz— gerichteräte Dr. Becker in Bergen a. R. und Dr. Meier in Stendal als Landgerichtsräte nach Görlitz, der Amis gerichtsrat Ploch in Wohlau als Landgerichtsrat nach Liegnitz, der Landgerichtstat Dr. Möller in Ratibor nach Schweidnltz, der Landrichter Dr. Gernsheim in Ostrowo und der Amtt⸗ richter Schäfer in Kiel als Landrichter nach Cassel, die Land— gerichtsräte Brenken in Arnsberg und Rettberg in Dulsburg nach Hannover, die Amtgrichter Dr. Katz enstein in Geestemünde und Starcke in Soltau als Landrichter nach Hannover, der Landrichter Maeder in Gnesen nach Stade, der Landrichter Renoldi in Saarbrücken nach Aachen, der Landrichter Dittmann in Essen und der Amitzrichter Reuß in, Merzig als Landrichter nach Bonn, der Landrichler Or. Plastuda in M-⸗Gladbach nach Duösseldorf, der Landrichter Dr. Aschaffenburg ihn Cöln sowie die Amtsrichter Ungewitter in Frankfurt a. M. und Amende in Hirnbanm als Landrichter nach, Frantsurt a. M, der Landrichter Roch ol' in nck nach Dortmund, die Amte gerichlsräte Dr. Ern st in Gelsenkirchen, Dr. Müller und Dr. Weitz in Siegen als Landgerichtsräte sowie h Amtsrichter Hollender in Graudenz als Landrichter nag Essen, der Landgerichtsrat Lessing in Cottbus nach Flens, burg, die Amttzrichter Vr. Hesse in Lüneburg und Dr. Dag ing Querfart als Landrichter nach Kiel, der Amtsrichter Bald mann in Culmser als Landrichier nach Königsberg i. Pr, ö ⸗ Amtsrichter Ketiliz ig Czerst als Landrichter nach . 1 der Amtsrichter Dr. Bessau in Konitz als Lan drichter nach Elb 3 der Landtichter Dr. Thurmann in Magdeburg nach Er .. der Landrichter Dr. Schultze in Erfurt nach Magdeburg, h) Landgerichtstat Pohlmann vom Landgericht Jin Berlin a
Amts ger schtarat nach Berlin Lichterfelde, der Amts gerichtorut
Tnyrell in Berlin⸗ Schöneberg nach Herlin Lichterselde, der Amlsgerichta rat Ja cob ick in Lindow nach Göpenick, ker Landgerichts rat K bs z Aliona, als Amisgerichtsrar nach Fberswalde, der Amniierichter Stricker in Bülom nach Ebers— walbe, der Amterichter Funk in Angerburg nach Havelherg ner Lindgerichtsrat Courtois vom 9.
h. Land j ö der 91 , . Landgericht 1 in Rerlin a Amtsgericht rat nach Kirchham m N. 9 Vẽ . . . 3 n . der Landgerichlttzrat Wal tjen in Lande berg a. W. als
8.
Amtegerichtsiat an das Amtsgericht daselbsf, der Imtsgerichtarat Sa mter in Kosel nach Breslau, die gandrichtr S chmidt. in Gleiwitz und Wenzel mu Eyck iz Amtsrichter nach Breslau, der Landgerichts rat Sa sse in Guben als Amtsgerichts rat nach Görlitz, der Amisgerichtsrat Forseke in Myslowitz nach Görlitz, der Amts gerichtsrat HFlümke in Deutsch Eylau nach Reinerz, der Amtsrichter Dr. von Briesen in Velbert nach Bergen bei Celle, der Amtsgerichtsrat Israe! in Gröningen nach Goslar der Amtsgerichtsrat Otto in Nienburg nach Hildesheim der Amtsgerichts rat Dr. Westen in Elberfeld nach Tholey, der Amtegerichtsrat Büchel in Zell nach Trier, der Amtsrichter dr. Friden ichs in Kiel nach Düsseldorf, der Amtsgerichts gt hesle in Weißenfels nach Eltville, der Amterichler Dů Scheer mn Düsselhorf nach Kiel, und der Landgerichtsrat Renwitz in Danzig als Amtegerichtsrat an das Amtsgericht daselbst.
Zu Landrichtern sind ernannt die Staatsanwälte: Gaedel pon ber, Staate anwaltschaft bei dem Landgericht IF in Berlin imd Klose aus Lyck bei dem Landgericht 1 in Berlin dr. Bähr aus Kohlenz in Cassel und Dr. Sonnen' shein aus Siettin in Cöln, die Gerichtsassessoren? Bully, De, Eger, Fröhner, Dr. Richard Fuchs, Dr Franz heinemanng Heini, Dr. Heinze, Kusch, Ritter, Rudloff und Dr. Siehr hei dem Landgericht J in Berlin Leonhar) Cohn, Dr. Heibert Dorn, Frommer, Di Fakuüscher und de Witt bei dem Landgericht I in Rerlin dr, Geiöhard Danziger, Tr Felir Mencke und Dr. Quã⸗ bicker hei dem Landgericht III in Berlin, Dr. Georg Ahrens in Stade, Liedgens in Aachen, Ludwig Clostermann dr. Waldemar Kramer, Dr. Rose ll und Gufstap Wirsei in Cöln, Dr. Bock, Dr. Halenelever, Dr. Hausmann, Eduard Kremer und Max Srräter in Tüssel dorf, Ewald Freuer, Emil Schaffrath, Schmittmann und Dr. Sieger in Duie burg, Ferdinand Bangen, Heinrich Frings, De. Isay, Mex Lindemann und Friedrich Schmidt in Elberfeld. Dr. Frohwein und Pinder in Frankfurt a. M, ND. Drüen, Elbert und von Hammel in Bochum, Josef ram er und Josef Ketteler in Dortmund, Decking, Dr. serse, Hon selmann, Paul Koenen, Leveloh, Marx und dr. Thedieck in Essen, Gadow in Kiel, Dr. Frauen in Mnsterburg, Dr. Hanz Bollmann und Dr. Fritz Simon in äönigsberg i Pr. und Dr. Sam oje in Dan ig.
Zu Amtsrichtern sind ernannt: der Staatganmwalt Bo yens us Braunsberg ia Brandenburg a. X, die Gerichtsassessoren die Berndorff in Charlottenburg, Fr. Schwenk im Görlitz, ri Stein in Lublinitz, Dr. Robert Mayer in Neumarkt, Biedel in Eitorf, Anton Weber in Euskirchen, Dr. Otto slein in Heinsberg, Wilhelm Hoffmans in Zell, Dr. Paul Bille in Frankfurt a. M., Dr. Heinrich Tosetti in Gum— sinnen, Turoweki in Labiau, Holsten in Memel, Dr. ßflanz in Disch. Eylau, Dr. Bogk und Großhans in Ftterfeld, Herr urth und Reinshaus in Zeitz und Walter kehmann in Schneidemühl.
Versetzt sind: der Staatsanwaltschaftsrat Lach mann von ßer Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht in Breslau und r Staatsanwattschastsrat Danckwortt in Halse 4. S. an e Oberstaats anwaltschait in Breslau, die Staatsanwälte Dr. dobring in Memel und Dr. Trautmann in Essen an die oalsanwalischast bei dem Landgericht J in Berlin, der glaatsanwalt Roeßler in Beuthen i. O. Schl. an die glaatsanwaltschaft bei dem Landgericht 11 in Berlin, der Staats anwalt Steinbrecher in Allensten an die Staats— wallschaft bei dem Landgericht II] in Berlin, der Staattz⸗ walt Schmidt in Lyck nach Neuruppin, der Staatsanwalt . Reifenrath in Weuthen in O. Schl. nach Hirschberg, der slaatsanwalt Blümel in Waldenburg (Schles.) an die Slaatsanwaltichaft bei dem Landgericht in' Stettin.
Der Staatsanwalt Eb meier in Hagen i. W. ist insolge siner Uebernahme in die Verwaltung der direkten Steuern us dem Justizdienst ausgeschieden.
é Zu Sigattzanmälten sind ernannt die Gerichtsassessoren: ot Oswald Burchard bei der Staatsanwal tschaft des Land— kerichts L in Berlin, Langsdorff und Schauwecker in Henlhen i. O. Schl., Jahr und Sorge in Ratibor, Jentsch Waldenburg (Schles. . Dr. Heinrich Hah ne in Hildesheim, Ftutte in Eiberfeld Commer und Sche idges in Essen, Uuß in Kiel, Karl Heuser und Bisterfeld in Halle a. S.
Dem Rechtsanwalt und Notar Payer in Höhr -Grenz—
. ist die nachgesuchte Entlussung aus dem Amlte alt Notar eilt. „Zu Notaren sind ernannt: die Rechtsanwälte Werner doegen in KPerlin-Pankow, Dr. Gustao Rust in Kirchhain N. L, Johannetäz Kaätatlla in Krossen a. O,, Dr. Kurt Feiger in Landsberg a. W, Ainold Koppe in Mittenwalde, Fothold Beck in Sorau i' NR L, Dr. Felix Meitner in duschberg, Grorg Jantowz ty in Kreuzburg i. O, Schl, gt. Otto Schütt in Bordesholm, Karlo Jepfen in Nöbhding, mo Reiber in Ellrich und Willy Glaß in Weißenfels. In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht die Rechta— nd te: Jastizrat Pallaske bei dem Landgericht in Liegnitz, br. Santz bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in hien i We Dr. Chone bei dem Amttzgericht und dem Land— icht in Posen, Bau bei dem Ämtegericht in Vunzlau, idem ann hei dem Amtagericht in Hannover und Stark bi dem Amte gericht in Ramtsch. ; Mit der Löschung des Jastizrats Pallaske in der Rechts⸗ nialtsliste ist zugleich sein Amt als Notar erloschen. n die Liste der Rechtsanwälte sind ein getragen die Rechts— 1 Dr. Ehone aus Posen bei dem ,, ider italiengr, vom Handgericht II in 3 . fine, ne gericht hierselbst, Fritz Era mer aus 9 ettsta 6 ö. dem Landgericht in Altona, r,. , Cunleld, bei dem Amtsgericht und. zem Landgericht in n, Heinrich Breuer aus Straßburg (Eisaß), bei l ,Umtegericht und dem Landgericht' in. Bielefeld, rn (i (Werng bei dem Amtsgericht . . ; . 1 in Münster i. We, Georg Fuchs . Fin ere T nie gericht in Derlin. Cichterfgsde mit . 1 ö Kin on, dau aus Bunzlau hei dem Amtsgericht in Bri 9 ⸗ ui Cann Rerlin hel dem Amtsgericht in Hadamar, He ie üersurt bei dem Amtsgericht in Bad Homburg v. d. S.
Dr. Santz aus Hagen bei dem Amtsgericht in Altena i. W,
—
Dr. Seiter aus Millhausen (Elsaß) bei dem Amitz⸗ gericht und der Kammer für Handelssachen in Siegen, die Gerichtzassessoren : Rudolf Anders bei dem Land⸗ gerichte (IL in Berlin mit dem Wohnsitz in Charlosten⸗ burg, Frieprich Köster bei bem Landgericht in Ognabrück, Dr. Lenspold Oppenheim hei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Cassel, Pr. Walter Fischer bei dem Amts⸗ gericht und dem Landgericht in Elberfeld und bei der Kammer für Handele sachen in Barmen, Kurt Olaf (früher Olaweki het. dem Amtsgericht und dem Landgericht in Halle a. S., Fritz Olaf (früher Olamek) bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Magdeburg, Wittstöck bei dem Amte⸗ gericht und dem Landgericht in Stendal, Dr. Georg Stern bei dem Amtsgericht in Neustadt i. O. Schl., Schenke bei dem Amtsgericht? iu Strehlen, Dr. Heinrich Achenbach bei dem Amtsgericht in Biuchhausen, BViefhues bei dim Amtsgericht in Bocholt, Dr. Pru sz⸗ konsski bei dem Amtsgericht in Schwetz, Dr. Bierbach bei dem Amtsgericht in Egeln, Alpermann ben dem Amtggericht in Mühlberg a. Elbe, die früheren Gerichts assessoren: Dr. He mp⸗ tenmacher bei dem Kammergericht, Dr. Justus Lehmann bei dem Ober landes gericht in Frankfurt . M. Dr. Trem blau bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Cösn, Sr. Bernz bei dem Amtsgericht in Warburg und Dr. Paeß bei dem Amlsgericht in Wolmirsteht. 3.
Ministerium für Landwirtschaft, Hon an en und Forsten.
Dem Oherförster Armbruster in Nothwendig ist die Oberförsterstelle Arstedt, dem Oberförster Wegener die end⸗ gültige Verwaltung der Oberförsterstelle Bödbeken, dem Forft⸗ assssor a. D. Wentz lau unter Uebernahme im ben Staa sz⸗ dienst die endgültige Verwaltung ber Oberförsterstelle Nikolailen übertragen worden. ;
Der Forstassessor zum Sande in Ullersdorf ist zum , . zunachst ohne Uebertragung eines Revier, ernannt worden.
Die Ober försterstellen Großborn mit dem Sltz zu Marienwalle im Regierungsbezirk Köslin und Sprakfensehl im Regierungsbezirk Laäneburg sind zum J. Oksober 1919 zu besetzen. Bewerbungen müssen bie zum 1. Juli eingehen.
Ri ni st er u mm für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
Der bisherige Privatdozent in der philosophischen Fakultät der Universität in Breslau Professor Dr. Arndt ist zum außerordent ichen Professor in derselben Fakultät und
der bie herige Privatdozent in der naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Frankfurt a. M. Dr. Brandi zum . Priofessor in derselben Fakultät ernannt worden.
Die Wahl deg Oberlehrers Dr. Krause an der Kaiser
Wilhelm⸗Schule (Gymnasium nebst Realschule) in Gnesen zum Direklor des Gymnasiums in Waldenburg i. Schl. ist bestätigt worden. 8 Der Negierungsrat Dr. Pickert bei der Regierung in Frankfurt a. Oder ist zum Direktor der Münze in Berlin mit dem Rang eines Rates dritter Klasse ernannt worden.
Bekanntmachung. Dem Metzgermeister Fritz Regert, wohnhaft in Be rg kofen ist durch Verfügung vom heutigen Tage der Handel mit Fleisch und Fleischwaren wieder gestattet worden!
Hörde, den 11. Mai 1919. ͤ Der Landtat. J. V.: Bü scher, Kreisfekretär.
Bekanntmachung.
Auf. Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuver. lässiger Perfonen vom Handel vom 235. September 1915 (RGGBl. S, C03) he be ich dem Kaufmann Paul Kutzke, Berlin, Münzstraße 16, durch Verfügung vom hentigen Tage den Handel mit Gegenständen des rtäg! eg Bedarfz wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen g undelsbetrieb untersagt.
Berlin, den 14. Mai 1919.
Landespolizeiamt beim Stagte kommissar für Volksernährung.
Dr. Pokrantz.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Vekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (FRGGBI. S. 63 habe ich, dem Kaufmaun Martin Meyerhof, Berlin? Dalensee, Joachim⸗Friedrichstr. 4, durch Verfügung vom heutigen Tage den Hande! mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handels. betrieb unter 6a gt. Berlin, den 12. Mai 1919. . Landespolizelamt beim Staatskommissar für Volksernährung. Dr. Potkrantz.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Peisonen vom Mandel vom 253. Sepiember 1515 (6B. S. 663) babe ich dem Schanlwirt Wilhelm Höiese und einer Ghefrau Franziska Hiese, geb. Krüger, in Berlin, Novalisstr. 13, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Ge en⸗ ständen des täglichen Bedarfs wegen Inn ph ht keit in hezug auf diesen Hantelsbetrieb unt ersagt. lg g ui abe ich auf Grund der Bekanntmachung des Fleisch⸗ und Fetiverbrauchg vom 28. Ottober 1915 (RGGBl. S. 714) die Schließung der ihnen gehörigen Schankwirtschaft „Zum großen Wiege⸗ peter“, Elsasseistr. 37, angeordnet.
Berlin, den 15. Mai 1919.
Landespolizeiamt beim Stogtelommissar für Volksernährung. . Dr. Pokrantg.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundegrateberordnung vom 23. September 1916, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Hantel RGBl. S. oz), habe ich dem Kaufmann August Stricker in Brac? wede, Niedeistraße Nr. 90, den Handel mit Wach“ und Reinigungsmittehn in jeder Form bis auf westeres unter“ sagt.
Bielefeld, den 17. Mai 16919.
Der Landrat. Dr. Beckhaus.
Bekanntmachung.
Tem Käse, un Fischhändler H. Meyer in Blumenthal, dangestraße, ist quf Gründ der Bekanntmachung zur Fernhaltungg n= zuverlässiger Personeh vom Handel bom 23. September 1915 (Mteichs= Fesekbl. S. ögs) in Verbindüng mit den dazu gehörigen Preußischen
Ausführungsbestimmungen von 27. September 1510 (Handels- Ministetialblart S. 216 LSbn söfort ab der Hande! mit Gegen, ständen des täglichen Bedarfs, e . mrt Nah ru ng i mitteln, aller Art, üntersagt, da Talsachen vorliegen, die sein— Unzuperlässigkeit in beyug auf den Handelsbetrieb dartun. Blumenthal i. Hann., den 7. Mat 1919. . Der komm. Landrat. Or. von Buchka.
Bekanntmachung.
Der Konditoreibesitzerin Ehefrau Mar ta Seidig, ge börenen Fiedler, in Land zberg a. We ist duf Grund der Bundegrgtsberordnung vam 23. September i913 (RG Bl. S oz) der Dangel mit allen Gegenständen des Kröeg gb.e dar und des täglichen Bedarfs (insbesondere Kondirtorek« waren) üntersagt worden.
Landsberg a. W, den 14 Mai 1919. U
Die Polizeiverwaltung. J. V.: Arnold.
Bekannt mach ung Der Gemüsehändlerin Fraun Johann,. Gelhaar in Oer haufen Rhld.,, Marktstraße og, sif gemäß Verfügung der städt. Polizeiderwaltung vom 13. Mai 1919 auf Grund der Bundesrats verordnung zur ernhaltuhg unzuverlässiger Per soönen vom Händel vol 25. Sebtember 15j5 und den dan ergäangehken Anz. Hibrüngebestimmungen bom 275. September 1913 der Fandel mit Leben und Futtermztte rn allet Art sowie mit fonstigen Gegen ständen dez tägtichen Bedatfs untersagt unter Auferlegung der Kosten des Verfahrens. Oberhausen, den 13. Mai 1919.
Die städtische Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Nei es.
Bekanntmachung.
Dem Lederfabrikanten Frötz Müller in Hilchenbach ist durch Verfsgung vom 31. Mirz 1515 auf Grund der Verordnung vom 23. September 1915 (Reicht Gesetzbl. S. 603) wegen Unzuver⸗ lässigkeit in bezug auf seinen Handelsbetrieb der freie Hand el mit Leder unter fagt worden, well er trotz wiederholter Verwarnung im Dezember 1818 in mehreren Fällen beschlagnahmntes deder un · befugt verkauft und beim Verkauf den Höchffßress überschrilten pat.
Siegen, den 9. Mai 1919. .
Der Landrat: J. V.: Presber.
(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage)
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Wohlfahrtspflege. Siedlungswesen und Wiederaufbau.
Welchen Weg auch unser tiefgebengtes Baterland in Zukunft einschlagen mag, sicher ist, daß auf rem Gebiete des Sledlungs⸗ und Wohnungswesens die allerumsassendste Arbeit notwendig sein wird. In unsener Bedrängnig werden wit, um überhaupt leben zu können, unseren Boden auf dag allerintensipste ausnutzen und namentlich auch das Spstem eines kleinen nebenbetrieblichen Garten, und Landbaues der nichtlandwirtschaftlichen Bevölterung noch ganz anders ausbauen mlssen als bis her. Dazu sind aber gewaltige Um änderungen in un serem Siedlung. wesen, ift ine wahre Vermählung der Bevölkerung mit dem Boden nöt—= wendig. Dieses große Siedlungsproblem kann fel he e e nicht gelöst werden ohne die planmäßigste und sachverständigste Leitung, und zwar gerade guch in den unteren, örtlichen Stellen. Desha gewinnt jetzt die Gründung kommunaler, diesen Aufgaben gewidmeter Wohnung‘ und Siedlungsämler eine noch a andere Bedeutung als früher. Da wird vielen eine besondere, eingehende Schiift fiber die Frage der kommunalen Wohnungs, und Siedlungsmter will kommen sein, die der Deutsche Verein für Woh“ nungsreform unter dem Titel Kommunale Wohnungth⸗ und Siedlung g äm ter hat erscheinen lassen 157 Senen,
Verlag von Ferdinand Enke, Stuttgart). Drei hervor⸗ ragende Praktiker, Stadtrat Dr. Landmann - Frankfurt 4. M., Stadtbauinspektor Dr. Ing. Hahn Rüstringen und
n . Gretziche !: Berlin, crörtern in dieser Schrift für die Hroßstädte, die Mirtelstädte, die kleineren Orte und das Land Die Aufgaßben und die Eimnichtung der kommunalen Wohnung. und Siedlungtämter und machen 2. eingehende Mitteilungen über den egenwärtigen tatsächlichen, Entwicklungestand auf diesem Gebiete.
urch die unglaubliche Härte der Friedens bedingungen ändert . allerdings auch in den Voraussetzungen diefer Schrift mancherlei, aber wer sich mit diesem ganzen Gegenstande ernstlicher besasfen will, wird au der Schrift nicht vorbeigehen können und wird in vieler Beziehung Belehrung und Nutzen aus ihr schöpfen.
Die Zentralstelle für Volks wohlfahrt bat soeben das 14. Heft der neuen Folge ihrer Schriften herausgegeben (Carl evmanns Verlag, Berlin W. 8. Die Schrift bandejt von dem Zu⸗ ammenarbeiten der Vereine für Wohlfahrtspflege miteinander, mit den Ftagtebehörden und mit den Gemeindeberkoalsungen und von der Ausbildung von Wohlfabrtsbeamten. Sie entrält die Werhand— lungen der E. Konferenz der Jentralstelle. In Berichten Sacher ständiger (Dr. D. Erdberg. Berlin, Dr. Blaum, Straßburg i. E, rofessor Dr. Klumker, Frantfuri a. M, Di. lick Sciomon, Berlin, n. Dr. med. Krauswig, Eöln) und einer eingehenden 6 e wird ein wertvolles Material zu den wichtigen Fragen geboten,
Kunst und Wissenschaft.
Die Berliner Akademie der Kün ste veranstaltet dem⸗ nächst in ihren Räumen am Pariser Platz 4 eine 66 hjabrz⸗ ausstellung, zu der . den Mitgliedern der Akademie Gäste aug allen Lagern der Künstlerschast eingeladen sind. Die pil— seitige Ausstellung wird einen Ueberblick über das gegenwärtige Ber⸗ liner Kunstschaffen bieten. Auf die , ,, , auswärtiger Kͤnstler mußte mil Rüchicht auf die Verkehrs schwöerigkelten fast gan verzichtet kerden. Die Abteilung der Bilbbauerkunst, die besonberg reich be schickt ist und der in diesem Jahre der größe Saal der Aus ftegfung eingeräumt ist, wird Tualllong letzteg monumentale Wert einen riesigen Stier in Marmor, und eine . seiner klesnelen Arbeiten
6. Die Eröffnung der Ausstellung foll Ende dieser Woche er⸗ olgen.
, Die Stadt Frankfurt a. O. erwarb die hinterlaffene Bibliothek des Profe ssor Ottomar Bachmann, die . ö * . haltig? Sammlung über gzinzich von 3
ür den Aughgu und die Welterführung der hrert eteine . nternehmenz die
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