1919 / 119 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 26 May 1919 18:00:01 GMT) scan diff

8. wer wissentlich zur Erlangung oder Verschaffung ben Ur⸗ kunden, die zum Augweis einer Person für den Aufenthalt im Reichs⸗ gebiet oder für den Uebertritt über die Reich grenze bestimmt sind, von Sichtvermerken oder von sonftigen Einträgen in diese hrkunden unwahre Angaben macht oder unrichtige oder irreführende Aug weise und Belege vorlegt oder wer wissentlich von einer auf diese Weise erlangten oder veischafften Urkunde Gebrauch macht, ö .

9 wer es unternimmt, eine der in Nr. 1 bis 8 bezeichneten Handlungen zu begehen oder wer zu einer solchen Handlung wissentlich durch Rat oder Tat Hilfe leistet, anstiftet oder auffordert. ö

160. ein Ausländer, welcher der ihm durch z 2 der Verordnung, betreffend anderweite Regelung der Paßpflicht, vom 21. Juni 191 (Reichè⸗Gesetzbl. S. 90) auferlegten Verpflichtung, durch einen Poder ein anderes, nach Maßgabe der 3 oder 4. der bezeichneten Verordnung zugelassenes Ausweispapier über seine Person sich Aus/ zuweisen, innerhalb der ihm von einer Polizeibehörde bestimmten Frist nicht nachkommt. .

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 21. Mai 1919. ; Der Reichsminister des Innern. Dr. Preuß.

B eng nht m a chung.

Unter dem 24. Mai 1919 ist auf Blatt 4 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

; . 6 n. landwirtschaftlichen Arbeitgeber⸗ Verband für den Kreis Rügen und dem Deutschen Landarbeiter-Verband, Abteilung Rügen, am 13. März 1919 abageschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeite bedingungen in der Lanbwirtschaft wird gemäß 82 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Kreis Rügen für allgemein verbindlich er— klärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem

20. Mai 1919. Der Reichsarbeitsminister. Bauer.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbejtsministerium, Berlin NW. tz, Luisenstraße 3334, Zimmer 70a, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. ;

Arbeitgeber und Arbeitnebmer, für, die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeinsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 24. Mai 1919. Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle zur Aufhebung der Bekannt machung über Ersparung von Futterstoffen sowie zur Außerkraftsetzung der Bekanntmachung über den Stoffverbrauch bei An—⸗ fertigung von Kleidungs, und Wäschestücken für

bezugsscheinfreie Gegenstände.

Vom 24. Mai 1919.

setzbl. S. 257) wird folgendes bestimmt:

Nr. 1851) wird mit gehoben. .

Die Bekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle üher den toffverbrauch bei Anfertigung von Kleldungs- und Waäsche⸗

stücken vom 27. März 1917 (Reichs anzeiger Nr. 79) wird mit

Wirkung vom 27. Mai 1919 ab für alle Gegenstände, die der Bezugsschein pflicht nicht mehr unterliegen, außer Krast gesetzt. Berlin, den 24. Mai 1919. Reichsbekleidungsstelle. Dr. Temper.

Bekanntmachung.

Der Beschliß vom 14. September 1917. durch welchen dem Kaufmann Paul Stamer, Hamburg, Mühlendamm 7, der Handel mit Nahrungsmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit un tersagt war, wird hierdurch aufgehoben.

Hamburg, den 21. Mai 1919.

Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Sthamer.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesrate verordnung vom 23. 9. 1915, be⸗ treffend die Fernhaltung unzuver ässiger Personen vom Handel, haben wir dem Obst. und Gemüsehärdler Wilhelm Martin Kier durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Ob st und Gemüse wegen Unzuvperlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Marburg, den 21. Mai 1919.

Die Polizeiverwaltung. Troje.

Bekanntmachung.

Dem Händler Heinrich Brandes in Wendessen wird

nach 51 der Bekanntmachung des Bundesrats zur Fernhaltung

unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 der

Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs- und Futtermitteln aller Art sowie rohen Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leucht⸗ stoffen, un tersagt, da er wegen Schleichhandel bestraft und sich somit als unzuverlässig im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen erwiesen hat. Wolfenbüttel, den 12. Mai 1919. Arbeiter⸗ und Soldatenrat. cke.

Kreisdirektion. Raabe.

Preußen.

1

und dem Amtfg 4 nen ti , . Wittenberg ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Ruhe—⸗ gehalt erteilt.

amllichen Vätgliede der

Amt Neisse, sondern bei dem Landgericht in Elberfeld anzutreten.

Landgerichtsdirektor bei dem Landgericht L in Berlin ernannt.

ist nach Göln versetzt.

Martin Mayer, Justizrat Dr. Max Gehrke und Max Neu⸗ haus in Frankfurt a. M., Friedenau

gericht in Greifswald. Wumkes bei dem Amtagericht in Leer, Auf Grund der Runbeeratsrerordnung über Befugnisse der Reshebekleidungsstelle vom 22 März 1917 (Reichs⸗Ge⸗

Gerichte assessoren: Kleck! bei dem Amts gericht in Walsrode . 5 m, und Dr. Berahagen bei kem Amtsgericht in Bergen auf

Die Bekanntmachung ber Neichsbekleldungsstelle über Ei Rügen

äspargzug von Futte sioffen vem 25. Juri 1918 (Neichsanzeiger 21

Wirfung vom 27. Mai 1919 ab auf⸗

aufnahme übergeben

J

Die Preußische Ftaalsregierung hat den Oberregierungs⸗

rat Perrin z. Zt in Berlin zum Mitglied der Ansiedlungs—

kommission für Westpreußen und Posen und zum Stellvertreier

des Vorsitzenden dieser Kammissien ernannt.

Ju ßizministerium. , Dem Kammergerichtsrat, Geheimen Jusizrat Dr. No ack Amtsgerichtsrat, Geheimen Justizrat Herr in

Der Kammergerichtzrat Dr. Martin ist zum haupt⸗ Juntizyrüfungskommission bestellt.

Der Landgerichtsdirektar Geißeler, ist aufgefordert, sein als Landgexrichtsdirektor nicht bei dem Landgericht in

Der Landgerichtsrat Broicher in M.⸗Gladbach ist zum Der Landrichter Hansen vom Landgericht I in Berlin Zu Notaren sind ernannt die Rechtsanwälte: Justizrat Dr.

Ernst Oettinger in Berlin⸗ (Amtsgerichtshezirk Perlin⸗ Schöneberg). Kurt Rössiger in Beeskow, Dr. Anton Werny aus Cöln in Lechenich. Dr. Rudolf Böse in Haspe, Peter Westen in Halver (Amtsgerichtsbezirk Lüdenscheid), Robert Coblenzer in Linden a. d. Ruhr (Amtsgerichtsbezirk Hattingen), Anton Wigge in Meschede, Dr. Fritz Seydel in Blankenest, Emil Weiß in Marggrabowa, Dr. Georg Ulmer in Wehlau, Johannes Möller in Jerichon, Dr. Walter Sim son in Liebenwerda. Georg . in Schwerin a. W. und Friedrich Nicolai in Suhl. .

2 ö. der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht die Rechte⸗ anwälte; Justizrat Lands berg bri dem Oberlandesgexicht in Posen, Sturm hei dem Landgericht Lin Berlin, Dr. Werny bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Cöln, Dr. Boas bei dem Amtsgericht in Berlin⸗Schöneberg, Appelrath bei dem Amtsgericht in Berlin⸗Weißensee., Dr. Loske bei dem Amtsgericht in , in und Dr. Breitenfeld bei dem

mtsgericht in Anklam.

1 ö der Löschung des Justizrats Landsberg und des Rechtsanwalts App&selrath in der Rechtsanwaltzgliste ist zu⸗ gleich ihr Amt als Notar erloschen.

In die Liste der Rechte anwälte sind eingetragen: die Vechts⸗ anwälte Dr Breiten feld aus Anklam und Käm p nn aus Stettin bei dem Landgericht Lin Berlin, der Rechts anwalt Dr. Stern⸗ herg aus Rreslau bei dem Amtsgericht und dem Land— gericht in Cottbus, der Rechtsanwalt Br. Greiff aus Altona bei dem Amtsgericht in Getstemünde, der frühere Rechts—⸗ anwalt, Justizrat Löffler hei dem Landgericht in Hechingen, die Gerichtsessessoren: Dr. Alfons Königsberger und Dr. Herbert Schachian bei dem Landgericht J in Berlin, Dr. Erich Vogt bei dem Landgericht in Potsdam, Dr. Hunger bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Schweidnitz, Dr. Netheim bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Osnabrück. Dr. Abels bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Crefeld Dr. Bremer bei dem Amts— gericht und dem Landgericht in M⸗Gladbach, Dr, Barandon hei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Kiel, Dr. Aumüller bei dem Amtagericht und dem Land⸗

Rolf bei dem Amtsgericht in Ahlen, Adolf Eg gers hei dem Amtsgericht und der Kemmer für Handelssachen in Siegen, Edmund Franck bei dem Amte gericht in Tömiag, die früheren

1

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der Regserunasbauführer des Eisenhahn⸗ und Straßen⸗ baufachs August Schenkelberg aus Herschbach, Kreis Unter⸗ westerwald, ist zum Negierungsbaumeister ernannt. ;.

Dem Reaierungs⸗ und Banrat Wyszwyns ki, Vorstand des Eisenbahnbetrithamts in Rheine, ist die nachgesuchte Ent— lassung aus dem Staatsdienst erkeilt.

=

Bekrtanntm achuna.

In Neubearbeitung sind fertiggestellt und an die amt— lichen Verlaufe stellen 6 der Preußischen Landetz⸗ worden:

Deutschen Reiches 1: 100 000 Aus⸗ gabe B Nre ig Briesen. B. Garnisonumgebungskarten von Cöln, Hanngver, Koblenz und Breslau 1: 100 000 Größe 60 X 60 cm.

Alle Bestellungen auf Karten sind an dlesenige amtliche Verkaufsstelle von Kartenwerken der Preußischen Landesauf— nahme zu richten, in deren Bezirk sich der Besteller befindet.

Berlin, den 22. Mai 1919.

Der Chef der Landesaufnahme. Weidner, Generalmajor.

A. Karte des

Bekanntmachung.

Die Eheleute Heinrich Sandrock und Barbara Sand⸗ rock in Cassel, jetzt Judenbrunnen7 wohnhaft, denen der

Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit

Nahrungs. und Futtermitteln aller Art sowie rohen Naturerzeugnissen, Heiz, und Leuchtstoffen, wegen Unzuverlässigkeit untersagt war, sind durch Verfügung vom heutigen Tage wieder zu diesem Handel zugelassen. , Cassel, den 22. Mai 1919.

Der Polizeipräsident. J

V.

V.:

Saack.

Bekanntmachung. Die Firma Gebr. Adler und deren Inbaber Karl, Sally und Nebert Adler, hier, Müllergasse 2, denen der Handel mit Schuhwaren wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handels betrieb untersagt war, sind wie der zu diesem Handel zugelassen.

Cassel, den 24. Mai 1919. Der Polizeipräsident. J. V.: Haack.

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann Max Sußmann, geboren am 7. Januar

18381 in Mannheim, wohnhaft in Frankfurt a. M., Wolfgangstraße Jö,

wird hierdurch der Handel mit Gegenständen des

täglichen Bedarfs vom heutigen Tage ab wieder ge— stattet.

Frankfurt? a. M., den 17. Mai 1919.

Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuen

. ö vom Handel vom 23. Septẽmber 1915 RG 6 i ich dem Fischhändler Bernhard Hasenkamp, . Schützenstraße 38, durch Verfügung vom heutigen Tage den D mit Gegenständen des täglichen Bedarfs egen zuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb u nters agt. Berlin, den 21. Mai 1919. ; .

zandespolizeiamt beim Staatskommissar für Volkernähm

'andespoliz J . hin

——

Bekanntmachung. Dem Bäckermeister osef Brinkämper

ö * . in Buer. Beckhausen, Dornstr.“?, ist die Herstellun

ö nd. der t durch An. Die Bekannt.

Verkauf von Backwaren wegen Unzuberlisf it ordnung vom beutigen Tage untersagt worden. machungskosten trägt der Betroffene. Buer i. W., den 23. Mai 1919. Die Polizeiverwaltung.

Ruhr.

Bekanntmachung. mann Fritz Müller in Cöln, Hohenstaufen. ring . ea n g nnd der Bundesratsverordnung vom 33. 6. tember 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen dn Handel, der Handel mjt Nahrungs⸗ und Genuß, mäitteln aller Art unter sagt. Die Kosten dieser W öffentlichung hat Müller zu tragen. Cöln, den 19. Mai 1919. . Der Oberbürgermelster. J. V.: Dr. Billstein.

Bekanntmachung.

Inh ines Kaff eerestaurants Theodor Hoppe, Cöln e e . n ö. Grund der Bundesratsberordnung van 23. 9. 15, hetreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen' don Handel, der Handel mit Nahrungzmitteln, namentlih mit Konditorwaren, untersagt. Die Kosten dieser Pa, öffentlichung hat Hoppe zu tragen. Cöln, den 17. Mai 1919.

Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Billste in.

Bekanntmachung. Dem Josef Velten, Cöln, Kämmergasse 2830, wird inñß Grund e. Bundesratsperordnung vom 23. September 1915, be treffend Fernhaltung unzuwverlässiger Personen vom Handel, de Handel mit Lebens⸗ und Genußmitteln aller Au, namentlich mit Wein, Bier und Spirituosen, untei— sagt. Die Kosten dieser Veröffentlichung hat Velten zu tragen. Cöln, den 19. Mai 1919. , Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Billste in.

Bekanntmachung. . Den. Handelsfrguen Neubauer, Gr. nag gern. im Schw . Gr. Girratischken, Kreis Niederung, Mspr, ist auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuderlãssinn Perfanen vom Handel vom 23. September 19189 (MGBl. S. 6hj der Handel mit Lebensmitteln jeder Art untersagt worden.

Heinrichswalde, den 3. Mai 1919. Der kommissarische Landzat. J. V.: Poll, Gerichtsassessor.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesrattznverordnung vom 23. September lh wird dem Fleischermeister Paul Golla von hier die Aut übung des Gewerbes als Fleischermeister un Viehhändler wegen Unzuverlässigkelt im Handelsbetriebe auf weiteres untersagt.

Königshütte O / S., den 13. Mai 1919.

Die Polizeiverwaltung. Werner.

Bekanntmachung. . Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September lylh betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom hand (Reichs. Gesetzblatt Seite 603), ist der Frau Martha Jah geb. er. in Liegnitz, Goldbergerstraße 18 durch Nu fügung vom heutigen Tage der Handel mit Rahrungt und Futtermittel aller Art sowie rohen Na tu rerzeng nissen wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsben untersagt worden. Liegnitz, den 19. Mai 1919.

Die Polizeiverwaltung. Ninow.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesrateverordnung vom 23. r ten hg betreffend Fernhaltung unzuperlässiger Per sonen vom Handel n Gesetzblatt 1915 Seite 603), habe ich dem Händler Johann 966 in Scheessel durch Verfügung vom heutigen Tage den . mit sämtlichen Gegenständen des stů g iche hh darfs wegen Unzupeilässigkeit in bezug auf diesen Handelkbe untersagt.

Rotenburg (Hann.), den z. Mai 1919.

Der Landrat. v. Müller.

Bekanntmachung. fe Auf Grund der- Bundesratsberordnung vom 26. n 121 24a betreffend, Fernhaltung unzuperlässiger Per sonen n, . RGBl. S. oz), habe ich dem Schlächtermeister Paul . in Zehdenick durch Verfügung vom heutigen Tage den 9 der Schlächterei, den Handel mit Fleifchwaren, u nin Viehhandel wegen Unzuperlässigkeit im Handel mit f ö. Wirkung un tersag t. Die Koften des Verfahrens fa Schlächtermeister Paul Suter in Zehdenick zur Tast.

Templin, den 20. Mai 1919.

Der Landrat. von A rnim, Geheimer Regierungsrat. Arbeiterrat Templin. Bernstein.

Berlin W. 9, den 28. Mai 1919. Gesetzsammlungsamt. Kr üer.

Der Polizeipräsident. Harris.

ᷣ·ᷣ

Aichtamtliches.

Deuntsches Reich.

Die vereinigten Ausschüsse des Staatena usschus die Verfassung und für Handel uns ere n, Aus schüsse ür die Versassung und für Jastizwesen vereinigten Ausschüsse für die s Gewerbe hielten heute Sitzungen.

ö,

uyyvel, der aus ber chtete über die dortige Tage. Aussprache, an der u. a. der Go Dr. Seitz teilnahm, kam die E lolonialen Rechtsstandpunkt auf der son Programms bis zur letzten Stun verfech en, zu starkem und einmütigem Forderungen bilden einen inieari deutschen Gegenvorschläge an erklärte, daß er sich für den Fall, handlungen mit den Gegnern komm bereit halte, mit ein ständig er nach Vers

Seit Beginn des Waffenslillstands sind Tausende und

in

en Kampfzone zu Auf— räumungtz⸗ und Wiedercufbanc e r in trantz p n. 6 In den zerschossenen Häusern und Unterständen der ehe— in baufälligen Baracken und Scheunen ohne untergebracht, waren Sie haben keine

Abertausende von deutfch

Kriegsge Frankreich noch der ehe mali g5gefangen en

maligen Kampfzone, Türen und Fenster, in dünnen sie den Unbilden des Winters richtige Lagerstatt, liegen zum Stfioh auf der kalten, nassen Decke, nur einen Anzug, keine Wäsche zum Wechseln, zer⸗ rissenes Schuhwerk. Die Ernährung ist völlig ungenügend. Hunderttausende hungern Tag für Tag. 1560 406 8 Brot eihält der Gefangene täglich, außerdem Kaffee und eine dünne Suppe. Die Behandlung ist teilweise furchtbar. Be⸗ schimpft, geschlagen, mit Füßen getreten, müssen sie fronen, Blindgänger suchen, tragen und schleppen. Krank, abgemagert, seelisch und körperlich heruntergekommen, leiden) sie ein Martyrium ohne gleichen. So haben sich die Klagen unserer Kriegs gefangenen mit Recht von Tag zu Tag gemehrt. Auch Neutrale bezeugen, daß sie im vormaligen Kampfgebiet ver— wahrloste und heruntergekommene deutsche Kriegsgefangene gesehen haben, die von ihren Wachen mit Peitschenhieben zur Arbeit angeirlehen wurden.

Die deutsche Waflenstillstandskommission hat in Span wiederholt und eindeinglichst auf die jämmerliche Be— handlung dieser Friegsgefangenen hingemiesen und hat beson⸗ sonders krasse Einzelsälle namhaft gemacht Es wurde geant⸗ wortet, die Klagen seien „Klatschereien“. Daraufhin hat die deutsche Waffen stillstandõtommission eine Denkschrift überreicht, in der mehr als 50 Einzelfälle geradezu furchtbarer Zustände in den Gefangenenkompagnien angeführt werben. Sie hat nochmals mit allem Nach⸗ dDiuck ersucht, nun endlich die Mißslände ernsilich zu unter⸗ suchen und abzustellen. Zunächst hat sie erreicht, daß schweizerische Delegierte des Roten Kreuzes die frühere Kampf⸗ zone bereisen und die Lage der deutschen Kriegsgefangen prüfen dürfen. Vielleicht bringt es der Bericht dieser neutralen Dele⸗ gierten endlich dahin, die Franzosen zu überzeugen, daß die Klagen der deutschen Kriegsgefangenen auf Wahrheit beruhen.

Zelten ausgesetzt. Teil auf altem, verfaultem Erde, haben meist nur eine

Laut Meldung des „Wolfsschen Telegraphenbüros“ sind in Landau in der Pfalz am 19. Mal Flugblätter und Plakate gedruckt, in denen zur Proklamation der'n eutralen Republik Pfalz aufgefordert wurde. Die Verteilung der hochverräterischen Flugblätter wurde von deutscher Seite ver⸗ boten, die beretts angeschlagenen Plakate wollte der Landauer Bürgermeister Mahla wieder entfernen lassen, was ihm jedoch von den Franzosen untersagt wurde. Um 21. Mal wurden die Führer der Bewegung, der Chemiker Haas, der

Industrielle Schenk und der Kaufmann Hofer durch den Staatsanwalt verhaftet, kurz darauf aber von den französischen Militärbehörden wieder in Freiheit gesetzt, die nun. ihrerseits den Staatsanwalt, den Amtsrichter und den Bürgermeisler von Landau festnahmen. Die Staatsanwaltschoftsakten wurben von den Franzosen beschlagnahmt. Am 23. Mai früh wurde arg n Bürgermeister Mahla über den Rhein ab⸗

geschoben. z

Gegen alle diese politischen Umtriebe und Gewaltakte der

feindlichen Militärbehörden hat der Reichsminister Erzberger am 23. Mai angeordnet, in Spaa Einspruch einzulegen und lufklärung zu verlangen, und in Ergänzung dieses Ein⸗ spruchs gestern folgendes Telegramm dan? den General von Ham merstein in Spaa gerichtet mit dem Auftrag, es unter allen Umständen noch im Laufe des Tages durch einen besonderen Boten dem General- Rudant zuzustellen:

Der Regierungspräsident der Pfalz, von Winterstein, der, wie hier bekannt, , , des vom General Görard unter= stützten 21 er Ruschusses in Landau auf Ausrufung einer selbständigen

pvfälzischen . Repüblik aufs Ischtrfste wider etzt hat, ist zwangsweise iber den Rhein nabseschoben worden. Sämtliche prälzischen Beamten ind von den französischen Besatzungshehörden aufgesordert worden, er geplanten neuen Regierung der selbsiändigen Republik Pfalz, die aus der Mitte der 26 Landauer Herren, unter Führung der im elegtamm vom 25. Mai genannten Haas, Schenk und Holer gehildet werden oll, den Treueld? zu lelsten. Der entral Gérard hat eine Bekanntmachung für die Pfalz silasen., in der es heißt: „Es ist dem Generalkommando“ der ran ösischen Armer zur Nenntnls gekommen, daß Landauer Bewohner wegen ihrer sympatischen Gesinnung für Frankteich seitens gewisser deutscher Beamten Ungelegenbeiten . mußten. Solche Handlungen kateng jene Beamten bilden einen Mißbrauch der Amkebefugniffe

And einen Verstoß gegen die Befehle des Marschalls Foch sowie eine htortelthelt kem siegreichen und wohlwollenden Frankteich Jegen= ber ee Schließlich wild in dieser Bekanntinachung erklärt, daß das

ses für vereinigten sowie die * 4 = . 4 Verfassung und für Handel und

reich wohlwollendste Förderung zuteil werden lassen wird und alle gegenteiligen Schritte zu unterdrücken gedenkt.

ö Erjuche auf Grund vorstehenden Tatbestandes unverzüglich bei der Interalllierten Kommission eine Protestnote zu überreichen und hierin die nachftehende r krgr ung abzugehen:

6. . sranzösische Oberbefehlshaber in der Pfalz, General Gerard, und die ihm unterstellten französischen Besatzungsbehörden haben es unter⸗ ibmmen, unter Mißbrauch der ihnen auf Grund des Waffenstillstands⸗ vertraas eingeräumten Rechte, einen Staatsstreich zu fördern und zu unterstützen welcher die Loslösung der Pfalz bon Bayern und vom Beutschen Reiche bejweckt. Der Versuch her Proklamierung einer selb⸗ ständigen Republik Pfal; und der gewalt samen fung des staatgrecht⸗ lichen Verbandes zu Bayern und zum Deutschen Reich ist von ins— gefamt 21 Perfön ichkeiten ins Wer gefetzt worden. Die über . Mehrheit der pfälzischen Bevölkerung ift Voller Empörung

keiten und ist überzeugt, daß die Führer der Bewegung nur von niedrigen. n materiellen. Beweggründen geleltet werben.“ A 133. Mai sind die pfaälzischen M

pfälzischen Landrats,

1m . Abgeordneten, die . des . nd als des verfassungsmäßigen Sel stverwaltungs⸗ körpers der Pfalz, die Führer der politischen Parteien, die V. treter von Handel, Industrie und Handwerk, des Weinbaues, der pfälzischen Genossenschaften, der freien und christlichen Gewerk— Haften und des Kreisverbandes Pfalz des bayerischen Beamten⸗- und dehrerverbandes auf. Berufung des Regierungspräsidenten zusammen— getrgten. Sie haben in einer einftimmigen Gntschließung. den Villen der Bevölkerung estgestellt, daß die Pfalz am gemeinsamen Vaterland auch in der Stunde der Not unlößlich' festhalte. Wenn nach, diesen unzweiselhaften Bekundungen des Willens der pfälzischen —̃ evölkerung der französische Oberbefehlshaber die hochverräterischen Pläne einer Handvoll Leute durch Gewaltmaßnahmen und Ge⸗ wissenszwang gegenüber den pfälzischen Beamfen und gegenüber der Bevõlterung weiter unterstützt, so verstößt dieses Vor— gehen wider Pas, Völkerrecht und wider die interüation ale' Mormn Die deutsche Regierung erhebt gegen das Vorgehen des französischen TDberbefehlshabers in der Pfalz erneut schärfsten und feierlichen Einspruch. Die deutsche Regierung kann nicht annehmen, daß in dem Zeitpunkt, da in Versailles die Bevollmächtigten der deutschen Regierung und der alliierten und assozilerten Re— gierungen zwecks Herbeiführung des Friedensschlusses zusammen— getreten sind, ein offenkundiger Rechtsbruch und eine flagrante Verletzung des Selbstbestimmungsrechts, als welches das Vorgehen des Generals Gérard bezeich et werden muß, mit Billigung des Döch ikommandierenden der alltierten Streitkräfte, Marschalls Foch, und mit Billigung der französischen Regierung erfolgt. Die deutsche Negierung glaubt daher schon jetzt nicht ohne Erfolg an die von gllen Völkern und. Staaten gebilligten Grundsätze des künftigen Völkerbundes und der Gerechtigteit, wie der internationalen Moral appellieren zu können, indem sie die sofortige Abberufung des fran zösischen Oberbefehlshabers tn der Pfalz und die sofortige Rück⸗ gängigmachnng seiner Vergewaltigungẽmaßregeln erwartet.

——

Der Magistrgt und die Handelskammer in furt a. M

Amts für die gerichtet:

. beabsichtigie Dauerbesetzung des Mainzer Brückenkopfes und die vorbehaltene Zollgrenze für das besetzte Gebiet bedrohen unfere Stadt mit dem Ruin, da sie mit ihrem Handel und ihrer Industrie wie mit ihren Verkehrshezie hungen in dem Rhein-Mainischen Wirt— hofcegebiet fest gewurzelt ist. Mit einem Frieden, der die dauernde Hesetzung des Brückenkopfes Mainz vorsieht, können wir uns deshalb niemals einverstanden erklären.

. Frank⸗ haben an die Geschäftsstelle des Aus har tigen Friedenspverhandlungen folgendes Telegramm

Preußen.

Der Oberste polnische Volksrat in Posen hat, wie nach einer amtlichen Mitteilung jetzt bekannt wird, unter dem l5. Mai einen Aufruf an die Bevölkerung der Gebiele erlassen, die nach dem von der Enlente aufgestellten Entwurf eines Friedens oertrags dem polnischen Staate zugeteilt werden sollen. In diesem Aufruf wird von Teilen des preußischen Staates als von volnischen Landegteilen gesprochen, die bisher noch nicht vom polnischen Heere besetzt sind, und es wird an die Bemohner dieser Landesteile nicht nur eine Warnung vor Akten von Gewalt, Widersetzung, Ungehorsam usw. erteilt, , es wird auch eine Bestrafung nach Kriegsrecht an⸗ gedroht.

Die Preußische Staatsregierung ruf als einen unerhörten Uebhergriff energisch zurück. Die Ge⸗ biete, die er im Auge hat. sind Teile des preußischen Staates, ihre Bewohner sind vreußische Staatsbürger, die von keiner fremden Stelle aus Warnungen oder Strafandrohungen ent⸗ gegenzunehmen haben. Das sogenannte Urteil der Frieden—⸗ konferenz, auf das sich diese fremde Stelle als Rechtstitel für ihren Uebergriff beruft, ist nichts als ein einseitlger Vor— schlag einer Partei, dem jede Rechtsverbindlichkelt fehlt. Die Preußische Staatsregierung fordert ihre Milbürger auf, sich . nach den vorstehend von ihr aufgestellten Grundsätzen zu richten.

weist diesen Auf⸗

Nach einem Beschluß der Preußischen Staats regierung, betreffend die Zu stä ndigkeiten de neuzubildenden Ministeriunms für Volks wonhl'l fahrt, gehen die nachstehend bezeichneten, bisher von verschiedenen Ministerien wahrgenommenen Geschäfte auf das Ministerium für Vol kswo hlfahrt über, und zwar:

A, auf die Abteilung für Volksgesundheit (Ab⸗ teilung h: . I vom Ministerium des Innern:

a. die Geschäfte der Mediginalabteilung einschließlich der in Kap. 31 Titel 10 der Einnahmen, Kap. 97a der Ausgaben und Kap. 28 Titel 6 bis 14 der einmaligen und außerordentlschen Ausgaben des Haushalts des Ministeriums dess Innern angeführten Angelegen—⸗ heiten, insbesondere auch die gesamte Gesundheitspolizei und Bäder— polizei sowie das Haltekinderwesen, b. das Prostitutionswesen,

c. die Staatliche Nahrungsmittelunkersuchungganstalt, für die im Sande polizei bezirk Berlin bestehenden staatkichen Wolizeivsrwaltungen. rap) Sg der Ausgaben des. Haushalts des M inisteriums deg Innern). 2 dom Ministerdum * für! Wisssenschaft ? Kun st und Volksbildung: J a. die ärztliche und zahnärztliche Vowrüfung (einschließlich Tap, 115 Titel 4 der Ausgaben des Haushalts des Ministeriums für Wissenschaft)h; das Ministerium für Wissenschaft wirkt mit bei der Bearbeitung der grundsätzlichen Angelegenheiten der Vowrüfungen und bei der Bestellung der Vowrüfungsausschüsse, b.. die gesundheitspolizeiliche Aufsicht über die Universitätskliniken als Heilanstalten wird von dem Ministerium für Volksgesundheit und dem Ministzrium für Wissenschaft gemein fam guggenhbt, S die Aus, und Fortbildung sowie die Diensttättgkeit und fach⸗ fe niste, Venn sick anna. des Schularzt unten Beteiligung bes Mnisteriumg für Wissenschaft, 3) dom Mingsterinm für Handel und Gewerbe:

a. die ,,, Fragen der Gewerbehygiene, einschlie g ich der Aus⸗ und Fortbildung sowie der Anstellung und Beaufsichtigung

6

Han sche. Böhatzun gen mant dere ln een e srebüngen anf

*.

Selbstẽn igmachung einer pfälzischen Republik im Anschluß an Frank—

des Gewerbearztes unter Beteiligung des Ministerinms für Handel,

und Sntrüstung über das hochberrätzerische Treiben dieser Person ich

angegliedert sind (Schul- und fsowie die Aushildungsgnstalten Für Kindergärtnerinnen,

b. die triebes und sowie der Aufsicht darüber Handel,

Mie em die Jentralstelle für Volkswohlfahrt unter „Yimsterien für Hande

Volksbildunkt

sozialhygienische Fürsorge für Arbeiter außerhalb des Me⸗ der hierher gehörenden J 3 )

ter Beteiligung des Ministeriumz

Beteiligung der

ĩ Snnern für Wissenschaft, Svlnft c I gw 8 Nunst DVbmanen und

. FSbrsten. NX

1nd

F

nisterium für Volkswohlfahrt mit r skommissar für Volksernäh—⸗ rung; in allen . Volksernährung, die die Voksgesundheit

63 , ö. , n . Ministerium ür Wäissenschafz, Kunst und 1k * ätzlichen Fragen den

z 1 . 11 1 . 3

8 19 ng 5 wi l Baisos 1 mi . 6, 2 8

Hygiene des hüulhauses und des nerrichts jowle der Schüler⸗

ö ( Ru nt

r be und allen

1 w 1 Dehnen,

Fr agen Fortbildungsschulen und d. mit dem Mintst e rium für Lan zomänen und For sten: eterinärpolizei, mit dem

e. n allen

rInhs Shi -Korn Mundsatzlichen 2

tssch aft,

andwir in allen grundsätzlichen Fragen den

und Ge⸗ des Bergbaues, 1blI ichen Ar⸗

r Rertehrsbnniæ 23 erke rs 6g is

Ministe

rd s

Ul b MJ

n n, . 311

dTel lung 19 1 s (Ab teilr MW okrr wok sar ö Wohnungswesen durch 1 .

18 ö 8. n, ö s 5 1 31. Mai 1918 (Gefetzfamml— nisterium des

, ID Ziffer 2 („wor Innern“ schlusses vom 31. Mai 198 geändert wird, wie ft 1. le Kommunalaussickst, soweit sie mit Diedlungswesen MUsammenhängt, jedoch RN,, ,, z 9 , s z Ministeriums bes Snnern, soweit es sich bei kommunalen Grun nstituten, wolcke Si aron wmwerkornm mort rr F; u , . instituten, wenge diesen Zwecken gewidmet sind, um die Bereitstellung kommunaler Mittel handelt.

R r 9 * Probs ' . ö ga Bei ke mungen R re 7 18ᷓ uptzweck nicht in der Pflege des G ;

: l kassen, Landesbanken und dergl.), ie Sparkassen verbleibt di de Innern, jedoch findet einn für W Ihlfahrt insoweit statt, als Fragen handelt, die den nicht landwi ntscha t⸗ das Siedlungswesen betreffen; . ert wird, wie folgt: ö. b. Die bevölkerungepolitischen Maßnahmen auf dem Gebiete does Wohnungswesens; 3) als Ziffer 2f hinzutritt: 9. t. Die bisher dem Ministerium des Innern *irkung in Angelegenherten der inneren Kolonisation. Dem Ministerium des Innern bleibt jedoch im allgemeinen politischen Dhter e vorübergehend neben dem Ministerium fun Vol kswohl fahr eine Mitwirkung vorbehalten, soweit es fich um die D urchführung der neuerdings mit dem Gesetzentwurf über Landeskul turbehörden ein⸗ men handeltz;

geleiteten organis atorischen Maßnah ) Ziffer 4 (vom Finanzministerium“ die folgende Fassung erhält: . , guts Artikel 8 des Wohnungsge etzes ergebenden Aufgaben . it wirkung des „inangministers, insbesondere die Bildung und aufsichtigung don Siedlungsgesellschaften;: Par Aan Stelle ven Ziffer 5 (vom Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten ) der folgende Wortlaut tritt: . Die Bearbeitung der Angelegenheiten des nicht landwirtschaft⸗ ichen Grundkredits, nee andere auch aller Grundkreditanstalten, mit Ausnahme der ausschließlich zür den landwirtschaftlichen G bestimmten Beleihungsanstalten. Bei ; Grundkredits, die auch den landwirtschaftl wirkt das Ministerium für Landwirtschaft, D ebenso im umgekehrten Falle be der Bearbei des Jandwirtschaftlihen Grundkredits das wohlfahrt. Dem Ministerium für La Forsten verbleibt die Bearbe

Schätzungswesens. D

esen ommissar für eschluß vonn dern

*Eschafte mit

. om Mir

3 1. donn LU

unter Mitwirk

8111

68 1 6 Rommunalauf

go 5nd enn

obliegende Mit⸗

4 J

8

das

1

]

Siedlungswesen ud Siedlungen

i Siedlungen auf

Interessen dienen.

mit der

D Der Renten⸗ landwirtschaftlichen ͤ ne 3 n. d. Die Aufsicht über die des ausgleichs zu ergreifenden al

C. auf die Abteilun allgemeine Füsorge I) vom Mini und Foxsten: die ländliche Wohlfahrtspflege einschließlich der Rechtsauskunfts⸗ stellen auf dem Lande,

2) vom Ministeri um für Handel und Gewerbe:

a. die Berufsberatung der schulentlassenen Jugend,

b. die Rechtsauskunfsstellen Und die Stelle für die Bekämpfung von Schwindelfirmen,

C. Arbeiter und M gestelltenversicherung, 3 vom Mintsterium für Wissenschaft Kunst und Volksbildung: . a, die Kleinkinder⸗- und Schulkinderfürsorge außerhalb des Schul⸗ hetriebes. Für die Pädagogischen Angelegenheiten und die schultechnische Aufsicht über die Kleinkinderschulen, Kindergärten, Horte und dergl bleibt das Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung weiterhin zuständig. Derartige Anstalten, die unmittelbar Schulen Seminar⸗Kindergärten und worte), anstalten i cHertnerinnen Jugen dleile nnen bleiben fin zjeder Bözsehnng dem Ministerium Wife n c aft. KRunst und Volksbildung unterstellt; b. die Jugendpflege an der schulentlassenen Jugend HY pom Ministerium des Innern: ö

a. der Säuglings- und Mutterschutz,

b. das Hieh⸗ und Haltekinderwesen,

C. die Fürsorge für die gefährdete und derwahrloste sorgeerziehung, staatliche Erziehungsanstalten, Kap. 96 haushalts),

d. Kindewolksküchen.

S. Ferienkolonien Sommerpflege),

f. Lanpaufenthalt don Stadtkindern,

Unterbringung von stindern im neutralen Auland Krelswehkfahrts ämter, ;

ä, soziale Frauenschulen, Wohlfahrt sschulen Frauensemmerg und ähnliche Anstallen zur Ausbildung von Gemeinde schwestern, Gemeinde⸗

Mo

De

ziehn

; Bevil kerungs⸗ sonderen Maßnahmen; Lung für Jugendpflege und (Abteilung III: ;

steri um für Landwirtschaft, Domänen

und für

Jugend (Für⸗ des Staats⸗

Helferinnen, and bfleglinnen, Fürsorgerinnen, Jugendpflegerinnen, Jugendgerichtshilfen, Waisen⸗, Armen— und Fabri kpflegerinnen,