.
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M
—
Bewirtschaftende Stelle
Bewirtschaftete Nahrungsmittel
— — —
Reichsfischversorgung, G. m
H., Berlin W. 8,
Behren fit. Si z.
Btanntweinsicherungs⸗
gesellschaft, Berlin Wo,
Schellingstr. 14115. Reichsbranntweinstelle,
Geschäftsabteilung: Spirituszentrale, G. m. b. H., Berlin W. 9, Schellingstr. 14/15. Kriegsausschuß für Kaffee, Ersatz⸗
ee und deren
mittel, G. m. b. H
Berlin W. 9, P
damer .. .
bergstr. 31.
* n für 966 3 m. b.
utter, G. Berlin W. grafenstr. 11.
ols⸗
Kriegskakaogefellschaft m. b. Vr Damburg, Möncke
Reichs futtermittelstelle,
Geschäftsabteilung, m. b. S.,
G. Berlin W. 36,
Potsdamer Str. I0.
Gesellschaft für deutsches
Milchkraftfutter, b. H., Berlin Tauentzienstr. 6. Ueberwachungsstelle Ammoniatdünger,
m.
W. 50,
für
Berlin W. 9, Pots
damer Platz 7.
Mineralöl. Versorgungt⸗
Gesellschaft,
Berlin
S8 WM. 68, Markgrafen⸗˖
straße H5.
Reichgausschuß für pflani⸗ liche ,
und Fette, Berlin NW. 7, Unter den Linden 68 a.
Chemikalien A⸗G., Ber⸗
lin, Genthiner Str. 33 34. Zentralstelle für Aetz⸗
kalien und Soda, Ber⸗
* W. 9, traße 4, II.
Eichhorn⸗
Chlorkommijsion, Berlin p 9. 8, n e ft. 66 apiermacher⸗Aus schuß,
Berlin Charlottenburg, Joachimsthaler Str. 1. Eisenzentrale, Berlin W., Regensburger Str. 26.
Reichstextil · Akt. Ges., Berlin, Nürnberger
latz 1. Faserstoff⸗Vertriebsges.
m. b. H., Taubenstr. 8/9.
Berlin W.,
Kautschuk⸗Abrechnungs⸗
stelle, Berlin, fürstendamm 52.
Kur⸗
Deutsche Leder A. G.,
Berlin W. 9, pester Straße 1/2.
Buda⸗
Fischrogen gesalzen, in Fässern oder konseryierf.
Fischwurst.
Haifischfleisch in Fässern oder geräuchert.
Heringe geräuchert, gesalzen oder kon⸗ seiviert.
Heringskonserven.
Hummerkonserven.
Klippfische.
Kräuterheringe.
Lachs (amerik.) gesalzen.
Rollmöpse.
Salzheringe.
Sal jmakielen.
Sardellen.
Sardinen in Oel, in Brübe, in Tomaten.
Stockffische.
*.
62, Butg
*.
Stinte gesalzen oder geräuchert.
Trinkbranntwein.
Spiritus, vergällt und unvergällt.
Tee, Kaffee, Tee- und Kaffee⸗-Ersatzmittel aller Art.
Kakao, Schokolade, Kakuopulber.
Nährhefe und Nährhefeersatz. Leimleder. feersah
Futtermittel aller Art (außer Gerste und Hafer), im einzelnen: Zuckerhaltige , n, Melasse, Trockenschnitzel, Zuckerschnitzel, Häcksel⸗ melasse, Torfmelasse, Kleiemelasse, Melassedickschlempe. . Kleie: Weizen-, Gerste , Roggen⸗ dafer; kleie. ) Kraftfuttermittel: Runkelrübensamen, Kangriensamen, Spreu, Reinigungs⸗ adbsälle der Mühlen, Spelzschasen. Abfälle der Müllerei, wie Buch⸗ weizenschalen, Buchweizenkleie, Fuß⸗ mehl, Erdnußkleie, Haferspelzen, Gerstenspelzen, Haferschlamm, Hirse⸗ schalen, Reiskleie und ⸗spelzen, Reis⸗ futtermehl, Kakaoschalen, Erbsen⸗ schalen, Erbsenkleie, Malsabfälle. Abfälle der Stärkesabrikaiion und des Gärungsgewerbes, wie Kartoffel vülpe, Getreidetreber, Kartoffel⸗ schlempe, Rübenschlempe, Biertreber, Trub und Geläger, Hopfentreber, Malzkeime. Malzstaub, Malsschlempe. Oelkuchen aller Art und Oelmehl. Tierische Produkte und Abfälle, wie Tierkörpermehl, Heringsmehl, Fisch⸗
futtermehl, Fischkuchen, Blutmehl,
Fettgrieben, Leimgallerte. Brennesselblätter, Kleehülsen, Zucker—
rübenblätter, Kartoffelkraut, Stroh⸗
mehl.
Ersatzfuttermittel. Pansenmischfutter, Heidebäcksel, Heidemehl, Tierkörper⸗ melassefutter, Blutmelassefutter, Obst⸗ trestermehl, Strohkraftfutter, Stroh⸗ zell toffutter.
Hilfsstoffe; Torfstreu, Torfmehl, Toif⸗ soden, kohlensaurer Futterkalk, Chlor- kalzium.
Küchenabfälle.
Düngemittel aller Art.
Gegenstände:
Benzin, Benzol, Toluol, Kerzen, Dosen⸗ lichte, Feldkocher, Vaseline, Rohmontan⸗ wachs, Paraffin, Wachsfackeln, Mineral⸗ öle, Heiz⸗ und Treiböle, Bienenwachs, Steinkohlenpech. Petrolpech, Stein kohlenteer, Kesselwagen.
Außer Nahrungsmitteln: Rizinusöl, Leinöl, Oelsäuren und Oelfette, Seifen, Knochen fette, Rohlacke, Robharze jeder Art, wie Kolophonium, Schellack, Kopale, Cumaronharz, Karnaubawachs, Japan⸗
wachs.
Stickstoffe, Ammon⸗Kali und Natron- Salpeter, Salpeter säure, Schwefel, Schwefelkies, Schwefelsäure, Saccharin, Brom, Kampfer, Carbid, Borax, Sprengstoffe.
Soda, Pottasche, Aetznatron.
Chlor, Chlorkalk, Chlorasche. Nitrierzellstoffe.
Stabl und Eisen, und zwar: Eisenerze, Roheisen. Alteisen, Schrot, Walzwerk⸗ erzeugnisse, Eisen⸗ und Stahlspäne.
Garne, Gewebe jeder Art (auch Papier- gewebe, außer Seide, Web⸗, Wirk⸗ und Strickwaren).
Faserstoffe, Webwaren usw., ganz oder teilweise aus Papiergarnen jeder Art.
Gummi, Roh⸗Kautschuk, synth. Kautschuk, Guttapercha, Ballata, Aitgummi, Regen rat, Fertigfabrikate, Dichtungg⸗ material, Vulkanisiermaterial, Kutsch⸗ wagenbereifung, Zelluloid, Asbest.
Häute und Felle, Gerbstoffe, Gerbholz.
Bewirtschaftende Stelle Bewirtschaftete Gegenftande Kontrollstelle für frei. Neuleder.
i . Leder, Berlin,
despziger Str. 123 a. 2 Altleder⸗Verwertungs⸗ Altleder.
stelle m. b. H? Berlin. Neichsstelle ür Schuhver⸗ Schuhe, Stiefel, Schuhmacherbedarfs⸗
artikel, Schubmachermaschinen.
Geschirre und Sattelzeug für die Land wirtschaft, landwirtschaftliche Maschinen.
sorgung, Berlin W. 8, Kronenstr. 50 52. Maschinen⸗Geräte⸗Be⸗ schaffungsstelle für die Landwirtschaft, Berlin W. 9, Pots dam q Str. 28. — Bund der Gisenwaren⸗ Großhändler Deutsch⸗ lands, Berlin W. 8, Friedrichstt. 71. Riemen⸗Freigabestelle, Berlin W. 35, Pots⸗ damer Str. 122. Kriege wollbedarfs. A. G. Berlin 8W. 48, Verl. dedemannstr. 16. Kriegshadern A.« G., Berlin 8W. 19, Leip⸗ ziger Str. 75576. Kiiegsmetall⸗ A. G., Berlin W
Sohlennägel, Absatzeisen sowie alle Schuh⸗ macherartikel aus Metall.
Treibriemen aus Leder und Sparstoffen, Scheiben und Dichtungsringe aus Leder. Rohwolle, Wollumpen, Watte.
Baumwolle und andere Lumpen.
Metalle, Sparmetalle mit Artnahme von
9, J Potsdamer Eisen.
Sir. 16/1. ] Landwirtzchaftliche Be⸗ Landwirtschaftliche Maschinen, Geräte,
triebsstelle für Kriegs⸗ Fuhrwerke.
wirtschaft, Berlin W.,
Potsdamer Str. 29. Maschinen⸗ und Geräte. Desgleichen.
beschaffungsstelle für .
die Landpirtschaft,
Berlin W., Potsdamer
Str. 28. Ackerbau Gesellschaft m. Sämereien.
b. H., Berlin W. 35, .
Potsdamer Str. 118. 3 . Seidenverwertungsgesell. Seide und Kunstseide, Seidenabfaälle,
schaft m. b. H., Berlin VW. 30, Vikttoria⸗ Luise Platz 8. Kriegshanf G. m. b. H
Seidenlumpen.
Seilerwaren, auch solche aus Bastfasern
Berlin 8SW. ll, Sede⸗ Kunstleinen. mannstr. 6. Weinhandelsgesellschaft Wein.
m. b. H. Berlin NW. 7, Neue Wilhelmstr. 2. Zigarettentabakeinkauf⸗ gesellschaft m. b. H., Dresden, Ostallee 6. Deutsche Tabakhandels⸗ gesellschaft von 1916 m. b. H.. Biemen. Zündholz⸗Industrie. Ges., Berlin. Kriegherwertungsstelle für das Papierfach, G. m. b. H., in Liquidation, Berlin W. 365, Pots⸗ damerstr. 123. Vereinigung des Woll⸗ handels, Leipzig. Kriegsministerium, Kriegs⸗ rohstoff⸗Abteilung, Ber⸗ lin, Verl. Hedemann⸗ straße 19. Kriegsministerium, Re⸗ monte⸗Inspektion.
gigarettenlabat (Rohtabale).
Zigarrentabak und Rauchtabak (Roh⸗ tabak). . Zündhölzer.
Papier jeder Att.
Filz, Haare, Tierhaare. Kork.
Pferde. ;
—
Bekanntmachung,
betreffend den beim Reichsaufsichtsamt für Privat⸗ versicherung besteh enden Versicherungs beirat.
Vom 22. Mai 1919.
Auf Grund des 8 8 Abs. 1 der Verordnung, betreffend das Verfahren und den Geschäfisgang des Kaiserlichen Aufsichts⸗ amts für Privatversicherung, vom 23. Dezember 1901 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 498), hat der Staatenausschuß beschlossen:.
Die Zahl der Mitglieder des Versicherungsbeirats wird auf sechzig erhöht.
Berlin, den 22. Mai 1919.
Reichs wirtschafts ministerium. Wisfsell.
Bekanntmachung
über die Vermögensverzeichnisse nach der Ver⸗ ordnung vom 13. Januar 1919.
Die Frist für die Aufstellung der Vermögens verzeichnisse gemäß der Verordnung vom 13. Januar 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. . kann allgemein bis zum 30. Juni d. J. verlängert werden. — . Steuerpflichtige mit einem Vermögen von weniger als 10 000 6 sollen zur Aufstellung und späteren Einreichung eines Vermögensverzeichnisses nicht angehalten werden. .
Bei den Wertpapieren (einschließließlich der Schuldbuch⸗ forderungen) wird auf die Einsetzung der Kurg⸗(Steuer⸗)werte und Gesamiwerte, also auf die Ausfüllung der Spalten „Kurtz⸗ wert“ und „Gesamtwert“ unter III, 1 und 2 des Musters für die Vermögens verzeichnisse, verzichtet. ; 2
Sind die Stücke der gleichen Wertpapiere verschieden groß, so genügt in der Spalte „Stückzahl“ die Eintragung: „Diwverse Stücke“. In der Spalte „Nennwert“ ist unter allen Um⸗ ständen nicht der Nennwert der einzelnen Stücke, sondern der gesamte Nominalbetrag der betreffenden Wertpapiere anzugeben.
Berlin, den 27. Mai 1919.
Der Reichsminister der Finanzen. Dern burg.
Bekanntmachung.
Der Deutsche Metallarbeiterverband, Ver⸗ waltung Velbert, und der christliche Metallarbeiter⸗ verband, Ortsgruppe Velbert, haben beantragt, den
zwischen ihnen einersel's und dem Fahritantenyverein Wej bert (E. V.) sowie dem Fabrilantenverein für das gli hauser Industriegeblet anderseitgz am 4. April 1919 abge⸗
schlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und
Arbeitsverhälinisse der Metallarbeiter, ausschlleßlich der Former und Gießereiarbelter, für die Gemeinden Velbert, Heiligen haus, Neviges, Wülfrath und Langenberg für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären. ;
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 16. Juni 1919 erhoben werden und sind unter Nr. L 5018 * 9 Reichsarbeitsministerium Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.
Berlin, den 22. Mai in,
Det Reichs arbeits minister. Bauer.
Bekanntmachung.
Die kaufmännische Arbeitgebergemeinschaft für den Einzelhandel in Han nover-Lin den hat beantragt, den zwischen ihr und dem Deutschen Transportarbeiter⸗ verband, Verwaltungsstelle Hannover, am 17 März 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsz⸗ bedingungen der in den Geschäften des Einzelhandels be⸗ schäf iigten Portiers, Packer, Hausdiener, Kutscher, Lager⸗ arbeiter, Fahrstuhlführer, Heizer und sonstigen Arbeiter gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbi. S. 1456) für das Gebiet der Städte Hannover und Linden für allgemein verbindlich zu erklären. . Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Juni 1919 erhoben werden und sind unter Nr. 1 4326 an beer Neichtzarbeltsministerium, Berlin, Luisenstraße 83, zu richten. ;
Berlin, den 24. Mai 1919.
Der Reichgarbeitsminister. Bauer.
BGekanntmachung.
Die Interessengemeinschaft der Galalith⸗Knopf— a,, Sitz Berlin, der Verband deutscher Horn— nopffabrikanten, Sitz Schmölln, der Verband der deutschen Perl mutterindustrie, 2 Berlin, der Ver⸗ band deutscher Steinnuß⸗Knopffabrikanten, Sitz Schmölln, und der Deutsche Hol zarbeiter⸗Verband, Sitz Berlin, haben beantragt, den zwischen ihnen am
28. . 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur
Regelung der Löhne und Arbeitsverhältnisse in der Perl⸗ mulster⸗, Galalith⸗, Steinnuß⸗ und Hornindustrie und in den verwandten Berufen gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Deutschen Reiches für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Juni 1919 erhoben werden und sind unter Nr. J 4974 gh ö Reichtarbeitgministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten. : Berlin, den 24. Mai 1919. . Der Reichsarbeitsminister. Bauer.
— —
Hdetanntmachung.
Der Gewerkschaftsbund der kaufmännischen An— gest ellten⸗Verbände in Leipzig und der Arbeitgeber⸗ verband des Leipziger Großhandels haben beantraat, den zwischen ihnen am 21. März 1919 abgeschlossenen Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen der kauf⸗ männischen Angestellten im Großhandel ausschließlich des Lebensmittelgroßhandels gemäß 5 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reiche ⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet ' , . Leipzig für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Juni 1919 erhoben werden und sind unter Nr. 1 4287 ae, Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.
Berlin, den 24. Mai 1919.
Der Reichsarbeitsminister. Bauer.
Bekanntmachung.
Der Verband der Thüringer Spielwaren—⸗ interessenten und der Verband der Fabrikarbeiter (Spielwarenarbeiter⸗ Verband) haben durch Vermittlung des Staate kommissars sür ben, Demobilmachung in den Thüringischen Staaten in a mntra ihnen am 12. März 1919 n Tarifvertrag für die Regelung ber Löhne und Arbestsbedingungen in der Splel— warenindustrie gemäß 8 2 fer Verordnnng vom 23. Dezember 1918 D , l. S. 1456) für das Gebiet der Kreise Sonneberg, Neustadt und Coburg, der Amtsgerichts bezirte Rodach und Eisfeld und des Gemeindebezirks Schalkau für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können his zum 10 Juni 1919 erhoben werden und sind unter Nr I. B. R 35 . . Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten. =
Berlin, den 24. Mai 1919.
Der Reichs arbellamin sler Vauer.
gekannt mach ung. . Der Arbeitgeberverband für Binnenschiffahrt und verwandte Gewerbe (6. V.) in Hamburg, der
Deutsche Tranzportarbeiterverband, Mitgliedschaft Binnenschiffer und Flößer Fenn gie, re? und
märkischen Wasserstraßen in Berlin und der Zentrgl⸗
verband der Maschinisten und Heizer 664 Beruf s⸗ genossen Deutschland s, Mitgliedschaft der Elbe, Oder und märkischen Wasserstraßen in Berlin, haben beantragt, den zwischen ihnen am 2. April 1919 abgeschlossenen Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Löhne und Arbeitsbedingungen der Schiffsbesatzungen, Maschintsten, Sa und Donleyleute . Sz 2 der Verordnung vom 25 Vezember 1918 (Reiche=
erklären.
eimar beantragt, den zwischen
Gesetzbl. S. 1166) für die Gebiete der Elbe, Oder und mãrlischen . raßen sewie deren Häfn urch e des Hamburger und Stettiner Hafens für allgemein verbindlich zu
. . können bis zum ü Juni 1919 erhoben werden und ae n Nr. I 6p an i Reichszarbeitsministersum, Berlin, Luifenstr. Z3, zu richten. Berlin, den 21. Mal 19195.
Der Nei farheitsmin ser. . ⸗ zauer. J ]
Betanntmachung.
Der Verein der Deutschen Kali-Interefsenten hat santragt, den zwischen ihm einerseits und der Vereinigung , Un gestesllten des Mit teldeutfchen Bergbanes, in Gewerkschaftsbund der tau fmännischen An— tellten- Verbände, der An gestellten-Pereinigung ir Kali Industrie, der Arbeitsgemeinschaft freier ngestellten⸗Verbände und der Vereinigung Deutscher stibatbeamten und Angestellten⸗Verbände anderer⸗ ih am 19. April 1919 abageschlossenen Tarifvertrag zur silelung der Tienstverbältnisse der kaufmännischen Angestellten Falibergbau gemäß 32 der Ver orbnung vom 23. Bezember zs (Reichs KGesetzbl. S. 1456) ür das Gebiet des Teutschen
ches für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum Juni 1919 erhoßen werden und sind unter Nr. J 41665 ö. Reichsarbeiltsministerium Berlin, Luifenstraße 33, zu a 3.
Berlin, den 24 Mai 1919.
Der el sellsm nsster duet,
— —
Bekanntmachung. Die Arbeitsgemeinschaft des Einzelhandels in titbus (6. V.) und die Arbeitsgemeinschaft der tipatan gestellten in Cottbus haben beantragt, den ischn ihnen am 3. April 1919 abgeschlossenen Tarif sttrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen der An— ellten im Einzelhandel gemäß 8 2 der Verordnung vom ,,, . . für 33 Gebiet a otibus und des Vororts Ströbitz fü i bindlich zu erklären. 2 J Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum Juni 1919 erhoben werden und sind unter Nr. I 4286 y. Reichtãzarbelte ministerium, Berlin, Lujsenstraße S3, zu sten. , , herlln, den 4. Mai 1919.
Der NReichgarheitg minisier. . Bauer.
ᷣ yen, Bekanntmachung.
Der Gewerkschaftsbund kaufmännischer Ange— llten ver hände in Leipzig hat , . j dem Verein junger Drogisten von 1851 in lg und dem Verband junger Drogisten Deutsch— oz, Orts verein Leipzig einerseits und dem Lelß— zer Verband des Einzelhandels E. V. (Tarsf—= nmission des Drogenkleinhandels) am 18. April 1913 ab— hslossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und beits bedingungen der Angestellten in Drogenkleinbandlungen äß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs sezbl, S. 1456) für das Gebiet der Stabt Leipzig für ptmein verbindlich zu erklären. . Einwendungen gegen diesen Antrag können his zum n 1919 erhoben werden und sind unter 1 B 36 an pNeichsarbeits ministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.
Berlin, den . Mai 1919.
Der Reichsarbeitsminister. Bauer.
Bekanntmachung,
steffend die Postprotestausträge mit Wechseln Schecken, die in Elsaß-Lothringen ,
Vom 28. Mai 1919.
Luf Grund des § 30 des Gesetzes über das Postwesen 28. Oktober 1871 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 347) . 83 2 des Gesetzes, betreffend die Erleichterung des Wechsei— estes vom 36. Mai 1908 (Reichs Gesetzbl. S. 321) sowie Grund der Verordnung des Reichs minifleriums vom Mai 1919 (Reichs Gesetzbl. S. 76) über die Frislen des thsel⸗ und Scheckrechts fur Elsaß⸗Lothringen wird im An- an die Bekanntmachung vom 6. AÄugust 1918, betreffend sstratestauf irie mit Wechseln und Schecken, die in soih ingen jahlbar. find RMeichs-Geseßbl. S. 16061), hende Verordnung erlassen: ier ostprotestaufträge mit. Wechseln, die in Elsaß⸗Lothringen * weiden eist an folgenden Tagen nochmals zur Zahlung
. wenn der Zahlungstag des, Wechsels in der Jeit vom 30. Juli 1914 bis einschließlich 2. August ihi) ein— getreten ist,
am 1. September 1919;
b. wenn der Jahlungttag des Wechsels nach
1919 eintrüt, am zweiten Solange die Verlän
dem 29. August
Werktag nach dem Zahlungstag.
; e erung der Fristen des Wechsel⸗ und Scheck . der Se , des vorhergehenden Satzes besteht, . . usttggge ber verlangen, daß ein davon 3 Wechsel 6 Possprotestauflrag schon am zweiten Werktag nah dem nungstag des Wechselg nochmals zur Zahlung bdorgezeigt, und . diese Vorselgung oder der Versüch kazu erfolglos bleibt, . werde, Dieseg Verlangen ist durch den Vermert „Ohne angerte , . auf der Rückseite des . ĩ
Idrücken. Auch kann die Post damit betraut werden, für solche El neben der Wechselsummnt auch die fr bie nn langerte Frhft . der ersten Vorzeigung des Wechfels an fälligen Wechsei. nzuziehen und im n, deswegen Protest zu er- a ird bbiervon Gebrauch gemacht, so ist in den Vordruck zum mötestansttag bin tet, Belräag des . Wechsels / ein⸗ n snebst. Verzugchinsen von 6 vH vom Tag der ersten Woör= nh em ich om... ab!. Der Zeltpunkt, von dem berechnen sind, ist nicht anzugeßen, wenn die Host ung, des Wechsels bewirkt, Hat der Auf- inziehung, der Iinsen verlangt, so wird der
6 Bejahlung der Wechselsumme und det Zinsen. bel Nichtzahlung auch nur der Imsen aber wegen dez nicht
etrggs Protest mangels Zahlung erhoben
Zahlungötag gist der Fälstgkeitstag des Wechsels oder,
tember 1915,
Sonn odet Feiertag, so wird der W
Zahlung porge zeigt. Die Postverwallum
ir ede g c, mar, hei gehend
Abs. A) abläuft, auf mehrere vorhergehende Tage zu verteilen. Diese Verordnung tritt sofort a er ö ö.
Berlin, 28. Mai 1919.
Der Reichapostminister. J. V.: Teucke.
behält sich vor, die
z 6 gern, ,. e, . 9 — 12. . d .
der Schlußtag der Frist zur a . des Wechsels auf einen chsel am nächsten Werktag zur
or⸗
Wechsel, deren Protestfrift am J. September I5lg
Preußen.
des Bezirksausschusses in Allenstein und den
ihres Hauptamtes am Sitze des Bezirksauzschusses ernannt.
S. 221) wird der Stadt
der Enteignung zu erwerben. Berlin, den 26. Mai 1919. Im Namen der Preußischen Staatsregierung. Zugleich im Namen des Ministers der öffentlichen Arbeiten:
Der Minister des Innern. Heine.
W —
Finanzm inisteriu m.
ist zu besetzen. / * 9
Ministerium des Innern.
seltions kran khelten „Robert Koch“ in Berlin Dr. zum Kreisarzt in Waldbröl ernannt worden.
Der Apothekenverkaufspreis für Heilserum
auf 6, 40 M6 bezw. 9, 00 6 festgefsetzt.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Der . Bergrat Hammer ist von dem Stein⸗ kohlenbergwer Bielschowitz O. S. an das Bergrevier Zeiß und
der Bertzinspektor Baumann von der Gewlogischen Landeganstalt in Berlin an das Steinkohlenbergwerk Bielschowitz versetzt worden.
Ministerium für Landwirtschaft, Damänen und Forsten.
Die Oberförsterstelle Haiger im Regierungsbezirk Wies baden ist zum 1. August und die Dorfer eff. Springe im Regierungsbezirk Hannover ist zum J. Sep⸗ tember 1919 zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 1. Juli d. J. eingehen.
Ministerium für Wissenschaft, Kun und Fer ft nicha ⸗
Der bisherige außerordentliche Professor in der theolo— gischen Fakultät der Universität in Göttingen D. Bauer ist
zum ordentlichen Professor in derselben Fakultät ernannt worden.
Errichtung surkund e.
Kunst und Vol bildung und des Enangelischen Oberkirchenrats sowie nach Anhörung der Beteiligten wird durch die unter— zeichneten Behörden hierdurch folgendes festgesetzt:
81. In , der Evangelischen Stadtkirchenge me Neukölln, Diözese Kölln⸗Laänd II, wird eine 16 ,
1 errichtet. ;
. ö Diese Urkunde tritt am 1. Juni 1919 in Krast. Berlin, den 14 Mai 1919. Potsdam, den 20. Mai 1919.
ö ([. 8) Evangelisches Konsistorium Regierung, der Mark Brandenburg. Abteilung für Kirchen⸗ und Abteilung Berlin. Schulwesen.
PD. Ste inhausen. von Bardeleben.
Bekanntmachung.
Unsere Verfügung vom 19. Februar 1919 — Nr. 662 11 —, durch welche wir dem Schlachtermeister Wilhelm Bendix, hier, Stiftsstraße Nr. 52, den Betrieb des Fleischereigewerbes, namentlich auch den An⸗ und Verkauf von Vieh und Fleisch, unter— sagt baben, ist heute von uns zurückgezogen worden.
Minden, den 20. Mai 1916.
Die Poltzeiverwaltung. Dr. Dieckmann.
—— —
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnung des Bundesrats vom 23. Sep⸗ etreffend die Fernhaltung unzuverläfsiger Personen Bom Handel (RGöGBl. S. os), habe ich dem Metzger Ferdinand Froh mw ein, hier, Kaiferstraße Nr. 36. durch Verfügung pom heutigen Tage den Handel mit Vieh, Flerifch und Fler chwaren sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem sojchen Handel wegen Unzuvperlässigteit in bezug auf diesen Handelsbetrieb bis auf weneres un terfagt. Aachen, den 16. Mai 1919.
Der Polijeipräsident. von Hammacher.
ü iich
wein Sonn, ober Feiertag ist, der nächste Werktag. Fällt
—
Die Preußische Staatsregierung hat auf Grund des 8 28 des Landesbverwallungsgesetzeß vom 30.7. 1883 (6.48. S. 1935) den bei der Regierung in Allenstein heschäftigten Gerschtsass. ssor Dr. Dan kwerts zum Stellpertreter des ersten Mitgliedes Negie rungsassessor Grafen Brühl in Allenstein zum e , ,. . . Mitgliedes des Bezirksausschusses in Allenstein auf die Dauer
Auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1873 (Gesetzsamml. 3 Bonn im Regierungsbezirk Cöln hierdurch das Recht verliehen, zur Erwelterung des Norb⸗ und des Südfriedhofs die in der Aufstellung des Oberstadt= sekretärs Haaß vom 15. Dezember 1918 aufgeführten Grund stücke der Gemarkungen Buschdorf und Dottendorf im Wege
Das Katasteramt Dorsten im Regierungsbezirk Münster
Das wissenschastliche Mitalied des Instituts sür In— Walter ist
̃ kau Diphtherie⸗ lle für Nr. IV. 2000 Immunitätzeinhelten und Nr. Y 3000 Immunikätseinheiten wird hierdurch anderweit
Mit g ng des Herrn Ministers für Wissenschaft,
Entschädigung,
Bekannt agachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger
. dom Handel vom 23. September 1918 RGI. S. 66s) abe ich der Ehefrau Pauline Zerbst in Berlin, Watt- straße 6, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenstzänden des täglichen Bedarfs wegen Un— zuverlässigkeit in bezug auf diesen Kandelsbetrieb unterfagt.
Berlin, den 24. Mai 1919.
Landespolizeiamt beim Stagtskemmissar“ für Volksernährung.
Dr. Pokrantz.
Bekanntmachung.
Die Metzgerei Josef Gorski, hierselbst, Tieckstraße 11, wird wegen Unzuperlässigkeit des Inhabers mit Beginn des neuen Ver— sorgunge zeitraum, d. j. der J. Juni d. J., gemäß 8 1 der Bundes— rate verordnung vom 25. September 1915 geschlosfen. Gleich— zeitig wird dem Gortzti jedweder Handel mir Lebens- und Futtermitteln fowie mit Gegenständen des täglichen Bedarfs untersagt. — Die durch das Verfahren entistehenden Josten, insbesondere die Gebühr für die vorgeschriebene bffentische Bekanntmachung, hat der von der Anordnung Betroffene zu erstatten.
Hamborn am Nhein, den 22. Mai 1919.
Der Oberbürgermeistet. J. V.: Der Beigeordnkte Schweitzer.
9 Bekanntmachung.
jemäß 3] der Verordnung des Reichskanzlers vom 23. Sep— tember 1915 habe ich das Milchgeschäft der Ehefrau des Herma 6 Stüchler, hierselbst, Kampstraße 33 wohnhaft, wegen Unzuver— lässigkeit der Inhaberin mit dem 1. Juni d5. Is. geschlosfen und der Betroffenen jeden Handel mt Lebens- und Futtermitteln sowie mit sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfz untersagt. — Die durch das Verfahren enistehenden Kosten, insbesondere die Gebühren für die vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung, hat die von der Anordnung Betroffene zu erstatten.
Hamborn am Rhein, den 23. Mai 1919. Der Oberbürgermeister. J. V.: Der Beigeordnete S chweitzer.
—
Bekanmtmachung.
Gemäß d 1 de; Verordnung, des Bundesrats zur Fernhaltung unzuverläfsiger Persunen vom Handel vom 23. Ser tember 1915 Reichs- Gesetzbl. S. 695) ist den Metz germeiftern Ferd. Merten g Car Dorn, und dem Joh. Beurschgens, Venloerstraße zu Dülken, die Ausübung ihres Schlächtereibetrkeßs für das gesamte Reichsgebiet verboten worden'
Dülken, den 2. Mai 1919. Die Polizeiverwaltung. Der Bürgermeister. Vo ß.
— —
Bekanntmachung.
Auf, Grund des § 1 der Bekanntmachung zur Fernhaltung un—⸗ zuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RG Bl. S. 63) ist den Händlern Hein ich Wedel sen. und Casfpar Nientidt, beide wohnhaft in Aschebe rg, der Sandel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Butter und Eiern, wegen Unzuverläfsigkeit untersagt.
Lüdinghausen, den 14. Mai 1919.
Der Landrat. J. V.: Hiltrop, Kreissekretär.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 baben wir dem Vaufmann Oskar G eß ler, hier, Salztor 6, den Handel mit Gegenständen des täg lichen Bedarfs, insbesondere mit Schuhwaren, wegen Unzuzerlässigkeit in bezug auf diesen Handels betrieb untersagt. — Die Turch dieses Verfahren verursachten Kosten hat der Betroffene zu tragen.
Schönebeck a. E., den 23. Mai 1919. Die Polizeiverwaltung. Dr. Greverus.
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Aichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Staaten gugschuß versammelte sich heute zu einer Vollfitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschässe für Zoll— und Steuerwesen und für Handel und Verkehr, der Ausschuß für Handel und Verkehr, die vereinigten Ausschüsse für Justiz= wesen und für Handel und Verkehr. der Ausschuß für Justiz— wesen sowie die vereinigten Ausschüsse für Rechnungswesen und für Handel und Verkehr Sißungen.
Die Reichsregierung veröffentlicht laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgende Warnung:
. Nach zuverlässigen Nachrichten besteht der verbrecherische Plan, die Pnrovinz Rheinland zu einer selbständigen Republik auszurufen.
Verfassungsmäßig bildet die Provinz Rheinland einen Bestand— teil des preußischen Staates. Wer es unternimmt, diesen verfasfungs— mäßisen Zustand durch Losrcißung der Provinz Rheinland vom preußischen Staatsgebiet zu ändern, macht sich des Hochverrats schuldig, Ter nach 38 1 des Reichsstrafgesetzbuchs mit lebenslänglichem Zuchtbaus oder lebenslänglicher Festungsftrafe bestraft wird.
Die Strafversolgungebehörden sind verpflichtet, gegen jeden an den hochvertäterischen Umtrieben Beteiligten mit der vollen Schärfe des Gesetzes einzuschreiten. —
Die Gesamtsitzungen des Zentralrates haben am 26. 27. und 28. d. M. stattgefunden. Gegenslände der Beratungen waren vor allem die Friedensbedingungen und Arbeiterfragen. Bei der Beratung der Friedensfrage wurde die Ein—⸗ berufung eines dritten Räte kongresses erörtert; der Zentralrat hat die Auffassung des Aktione ausschusses gebilligt und es abgelehnt, für den gegenwärtigen Augenblick einen Rätekongreß esnzuberufen. Zur Frieden sfrage hat der Zentral— rat die nachstehende Entschlie ßung angenommen:
Die Friedensbedingungen, die dem unterlegenen deutschen Volle von den Siegein auferlegt werden sollen, sind von unerhörter Härte und in ihrer gegenwärtigen Form unersüllbar. Wenn Deutschland die übernommenen Verpflichtungen des Wieder⸗ 4aufbaues der zerstörten Gebiete, der Wiedergutmachung und der die eg anerkannt hat, aber wirklich ausführen soll, so darf man seiner Arbeitgmöglichteit nicht die in den Friedensbedingungen vorgesehenen Fesseln anlegen. Der Zentral rat erwartet daher, daß die Jachlichen Dailegungen der deutschen Delegation die Cnienfsmächte davon überzeugen werden, daß im Interesse ihrer eigenen Ansprüche weitgehende Aenderungen
der einzelnen Bestimmungen getroffen werden müssen. Durch die Abtretung deutscher Gebieie gegen den Willen der Bevölkerung wird