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N. Marz 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Arbelta bedingungen der kaufmännischen Angestellten gemäß der Verordnung vom 235. Dezember 1918 (Reiche⸗Gesetzbl. 46) für das Gebiet der Stadt Dresden für allgemein verbinglich zu erklären. Einwendungen können bis zum 10. Juni 1919 erhoben werden und sind unter Nr. IJ. B. R 21 an das Reichs arbeittz⸗ ministerium, Berlin, Lulfenstraße 33, zu richten. Berlin, den 27. Mai 1919.
Der Reichsarbeitsminister. Bauer.
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Bekanntmachung.
Die Vereinigung. Glauchauer Arbeitgeber E. V. und die Privatangestell ten⸗ Vereinigung in Glauchau haben heantragt, den zwischen ihnen am 11. April 1919 ab⸗ geschlossenen Tarif oertrag zur Regelung der Gehalts. und, A beits hedingungen der Privatangestellten mit Ausnahme der Angestellten in offenen Ladengeschäften gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezemher 1918 Reichs. Gesetzbl. S. 1456) für i n n der Stadt Glauchau fur allgemein verbindlich zu rklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Inni 1919 erhoben werden und sind unter Nr. JL 4970 an a. Neichtz arbeite ministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu
en.
Berlin, den 27. Mai 1919.
Der Reicharbeits minister. Bauer.
Bekanntmachung.
Der Verband der Fabrikanten von Blusen, Kostümen und verwandten Artikeln E. V in Berlin hat beantragt, den zwischen ihm und dem Verband der Angestellten. der Blu sen⸗Kleider-Konfektion 'in Berlin am 3. März 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedinaungen in der Fabrikation von Blusen, Kleidern und verwandt n Artikesn gemäß § 2 der Verordnung vom 23 Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzhl. S. 1456) für das Gebiet des Zweckoerbandes Groß Berlin für allgemein verbindlich zu erkläten. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 16. Juni 1919 erhoben werden und sind unter Nr.] 4996 1 8 Reichs arbeits ministerium, Berlin, Laisenstraße 33, zu richten. .
Berlin, den 7. Mai 1919.
Der Reichsarbeitsminister. Bauer.
Bekanntmachung.
Der Verband der Metallindustriellen im Bezirk Zwickau E V. und der Gewerktschafts bund kauf⸗ männischer Ang estelltenverbände, Landes ausschuß Sachsen in Leipzig haben beantragt, den zwischen ihnen am 24. April 1919 abageschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Abeitsbedingungen der ko ufmännischen Ange⸗ feellten in der Metallte dustrie gemäß § 2 der Verordnung vom 23 Dezember 1918 (9teichs⸗-Gi setzbl. S 1456) für das Gebiet n Kreis hauptmannschaft Zwicka für allgemein verbindlich zu erklärzn.
Einmendungen gegen diesen Antrag kännen bis zum 15. Juni 1919 erhohen werden und sind unter Nr. IB R 122 9 lan. Neichg arbeitsministerium, Ber lin, Luisenstraße 33, zu richien
Berlin, den 28. Mai 1919.
Der Reiche arbeitsminister. Bauer.
Sekanntmachung über den Handel mit ausländischen Zahlungsmitteln. ; Vom 23. Mai 1919.
Auf Grund des 8 1 Abs. 1 und 86 Abs. 1 der Ver⸗ ordnung über den Zahlungsverkehr mit dem Auslond vom , 1917 (Reichs⸗Gesezbl. S. 105) wird solgendes
estimmt:
Als Devisenstellen im Sinne der Verordnung über den Zahlungs⸗ verkehr mit dem Ausland vom 8. Februar 1917 Reichs ⸗Gesetzbl. S. 105) werden außer den in der Bekanntmachung über den Handel mit ausländischen Zablungsmitteln vem 22. Januar 1916 (Reichs. anseiger N 18 vom 22 Januar 196, genannten Stellen die nach—= stehenden Personen und Fümen bestimmt:
. in Bremen: Bank für Handel und Gewerbe,
Bremer Maat, Filiale der Dresdner Bank,
Deutsche Bank, Filiale Bremen, 2.
Deutsche Nationalbank, Kommanditgesellschast auf Aktien, Direction der Discento⸗-Gesellschaft, Filiale Bremen, Bernhd. Loose & Co.,
Carl F. Plump & Co.,
Schröder Heye & Weyhausen;
II. in Cöm: Bank für Handel und Industrie, Filiale Cöln, Barmer Bankverein Hinsberg, Fischer C Co., Deichmann E Co,
Deutsche Bank, Filiale Cöln,
Dresener Bank, Filiale Cöln,
Mirteldeutsche Credilbank, Filiale Cöln, Sal Oppenheim jr. & Co.
A. Schaaff hausen ' jcher Bankverein A- G.,
IHII. in Leipig: Allgemeine Deu ische Credit⸗Anstalt,
Bant für Handel und Industrie, Filiale Leipzig, Commerz und Discontobank. Filiale Leipzig, Deutsche Bank, Filiale Leipzig,
Dresdner Bank in Leipzig; .
IV. in Mannheim: Bank für Handel und Industrie, Filiale
Mannheim, Drerdner Bank, Filiale Mannheim, Rbeinische Creditbank, Süddeutsche Diskonto⸗Ges. A. G.; . V. in Mänchen: Bank für Handel und Industrie, Filiale München, Bayerische Handelsbank, Vayerische Qppotheken. und Wechsel⸗Bank, Bavyerische Staansbant, ; Bayerische Vereinsbank, Deutsche Bank, Filiale München, Dres dner Bank, Filiale München, Meck, Finck & Eo., Müitteldeutsche Creditbank, Niederlassung München.
Berlin, den 23 Mai 1919 Der Reichs mirtschaftaminister. J. A.: Meyden bauer.
200 und 100 46 eingeteilte Schuldperschreibungen in den Ver⸗
Reiche aufsichtsßamte für Privatversicherung bestehenden Ver—
*
Bekanntmachung.
Auf Grund der S5 4 und? der Verordnung über Gemüse, QObst und Südfrüchte vom 3. April 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 307) wird bestimmt:
Dle Verordnung über den Versand von Kohlrabi vom 14. August 1918 („Reichsanzeiger“ 195 vom 19. August 1918) wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Berlin, den 26. Mai 1919.
Reichsstelle für Gemüse und Obst. Der Vorsitzende: von Tilly.
Bekanntmachung, betreffend die Aus gabe von Schuldverschreibungen der Pfälzischen Hypothekenbank in Ludwigshafen auf den Inhaber.
Der Pfälzischen Hypothekenbank in Ludwigs⸗ hafen wurde die Genehmigung erteilt, innerhalb der gefetz⸗· lichen und satzungsmäßigen Umlaufe grenze nachstehende auf den Inhaber lautende, in Stücke zu 5000, 2006, 1000, 500,
kehr zu bringen: 10 Milllonen Mark 40 ge in längstens 50 Jahren vom 1. Januar 1919 an im Wege der Kündigung, Verlosung oder des freihändigen Rückkaufs ein lösbare Hypothekenpfandbriefe (Relhe 72). München, 27. Mai 1919. Staatsministerium des Innern.
J. A.: Ministerialdirektor Spreti.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 105 des Reichs gesetzblatts enthält unter ;
Nr. 6867 eine Verordnung, betreffend die Verwertung von Militärgut, vom 23. Mai 1919, unter
Nr. 6868 Ausführungsbestimmungen zur Verordnung, betreffend die Verwertung von Militärgut, vom 26 Mai 1915, unter
Nr. 6869 eine Abänderung des Erlasses vom 17. Mai 1919. betreffend Verhängung des Belagerungszustands Über den Negierungsbezirk Steitin, vom 23. Mai 1919, und unter
Nr. 6870 eine Bekanntmachung, betreffend den beim
sicherungsbeirat, vom 22. Mai 19159. Berlin W. 9, den 28. Mai 1919. Postzeitungsamt. Krüer.
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' Pren ßen. der E
Die e Gishe Staatsregierung hat den Landrat von Hahnke in Nauen zum Sberpräsidialrat ernannt. Er ist als solcher dem Oberpräsidium der Provinz Brandenburg zugeteilt worden. — ⸗
Finanzm inisteriu m.
Versetzt sind: die Katasterkontrolleure, Steuerinspeltor Kranse von Springe nach Berlin-Schöneberg und Siefert von Aurich nach Splinge, der Ne ierungslandmesser Balßen von Stade alg Katasterkontrolleur nach Aurich und der Kataster⸗ kontrolleur, Steuerinspeklor Quandt von Berlin⸗Schöneberg nach Sigmaringen, derselbe ist mit der Verwaltung des Katasteramis Sigmaringen sowie mit der Wahrnehmung der Katasterinspettionsgeschäfte in den Hohenzollern landen beauftragt.
Bestellt ist: der Katasterlandmesser Adolf Schulze zum Regierungslandmesser in Stade.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Ernannt sind: der Reglerungsrat Eduard Grunow in Kattgwitz zum Oberregierunge rat, der Regierungs⸗ und Bau— rat Eduard Senst in Halle (Saale) zum Sberbaurat mit dem Range der Oberregierungsräte und der Geheime expedierende Sekretär und Flaltulator, Rechnunge rat Rudolf Bosch in Berlin zum Eisenbahndirektor im Ministerlum der öffentlichen Arbeil'en. .
Dem Regierunge⸗ und Baurat von Brau nek, Vorstand des Eisenhahnbetriebe am s in Glückstadt, ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Staalsdienst erteilt.
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
Zum Rektor der Technischen Hochschule in Danzig für die Amtszeit vom 1. Juli 1919 bis Ende Juni 1931 ist der ordentliche Professor Geheime Regierungsrat F. W. Otto Schulze ernannt worden.
Bekanntmachung. ̃ Meine Bekanntmachung vom 19. August 1918, wodurch dem Gärtner Hermann Zerbach in Lütgendortmund, Lim becker⸗ straße 65, der Handel mit Lebenemitteln und sonstigen Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs untersagt worden ist, he be ich hier⸗ durch wieder auf. Dortmund, den 22. Mal 1919. Der Landrat. J. V.; Schulze. * Der Arbeiterrat. Kleine.
Bekanntmachung.
Dem Schankwirt Hermann Gerschwitz in Bres 1éau!
Ketzerberg 21, ist die Abgabe von Speisen und Getränken wegen Unzuverlässigkeit auf die Dauer von 4 Wochen r n , . und die Schließung seines Schanklokal—s während dieser
Zeit angeordnet worden. Breslau, den 23. Mai 1919. 3 Der Polizeipräsident. J. V.: Bartels.
KR er- nnt machung. ⸗ luf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuver. lass * . vom Handel vom 23. September 1915 habe ich dem Henle Hahn, Inhaber der Firma Hahn Söhne in Cassel, Wolshagerstiße 17, den Handel mit Leder, Fellen und Häuten aller Art wegen Unzuverlässigkeit untersagt. Cassel, den 26. Mai 1919.
weiteres un tersagt.
Buch in Cassel,
Bekanntmachung.?
Der Ehefrau des Levi Cohen, Rosalle geh. Wolff, und? Haustochter Johanna Cohen, beide in Wickede, Dellwen . wohnhaft, habe ich auf Grund der Bundesrats verordnung ly 256. Sertember 1919 (NGGBJ. S. 603) den Hande! mit Kfe dungs stücken, Manu fakturwaren und son sti gen Gegen ständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlãässigkeit bis
Dortmund, den 22. Mai 1919. Der Landrat. Overweg. Der Arbeiterrat. Kleine.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernbaltung unzuberli si
Personen vom Handel vom 23. September 1915 babe ich der dun
S. Buch Söhne und deren Inhabern SalFcy und Rude
Wolfhagerstr. 9, den Handel m
Leder, Fellen und Häuten aller Art wegen Unzuderlã
keit untersagt.
Cassel, den 26. Mai 1919. .
Der Polizeipräsident. J. V.: Haack.
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Bekanntmachung. Auf Grund des 1 der Bekanntmachung des Bundeßralg to 23. September 1915 (Rejchs⸗-Gesetzbl. S. 663) und der dazu lassenen Ausführungsanweifung vom 27. September 1915 Handel ministerialblatt S. A6) ist der Firma. A. Mir tre hiersesbst d Handel mit Häuten und Fellen durch diesseilige fügung vom 20. Mal 1919 untersagt worden. Celle, den 20 Mai 1919. Polizeidirektion. Dr. Mü n kel.
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Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlzsst Persgnen vom Handel vom 23. September 1915 — RGB.. S. — ist dem Kaufmann Alfred Gruhlke durch Verfügung n heutigen Tage der Handel mit Zigaretten und Jig rettentabak untersagt worden.
Stolp, den 26. Mai 1919.
Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister: Zielke.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Die vereinigten Ausschüsse des Staa tenagus schuss für Zoll- und Steuerwesen, für Handel und Verkehr und Gsenhahnen, Post und Telegraphen, die vereinigten Ausschi für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Rechnungswesen sowie
vereinigten Ausschüsse für Zoll- und Steuerwesen und s
Justizwesen hielten heute Sitzungen. *
Die Reichsregierung hat laut Meldung des „Wa schen Telegraphenbüros“ folgende Kundgebung an d Deutschen im Osten erlassen:
Die deutschen Gegenvorschläge sind in Paris überreicht word Sie treten mit allem Nachdruck und Ernst für das Verbleiben deutschen Landesteile im Osten beim Reich ein. Sie führen Nachmeis, daß weder Oberschlesien noch Westvreußen, weder Da noch Memel von Deutschland losgerissen werden dürfen, daß Preußen nicht verkümmern darf durch die Einschiebung eines polnis Korridorg zwischen deutsche Gebieisteile. .
Jetzt heißt es, diese Gegenvorschläge zu unterstützen und al zu vermeiden, was ihre Wirkung beeinträchtigen könnte. Wer he den Gegnern einen Vorwand für Einmarsch und gewaltsame Pe , , liefert, macht sich gegen seinen Willen zu ihren Bund
enossen.
. Deutsche im Osten! Bewahrt das Reich vor dieser Lebens es durch Ruhe und Disziplin! Laßt keine unruhigen Köpfe das Schig Deutschlands und vor allem des deutschen Ostens gefährden! handlungen, nicht Kampf! Das muß jetzt die Parole ein!
Werden unsere Gegenvorschläge abgelehnt, so wird die Reil regierung ihre Entschlüsse für Reich und Deutschtum so fassen, es für das Leben des ganzen Volkes notwendig ist! Wir ken unsere Verantwortung für die Gegenwart und die Zukunft!
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Der Oberste Wlrtschaft rat der Entente hat Deutschen Finan zkommission, wie „Walffs Telegrayh büro“ meldet, folgende Bestim mungen, die zurzeit für Blockade gelten sollen, mitgeteilt; . ö.
1) Die Einfuhr von Lebensmitteln ist nunmehr für Deutsaͤl innerhalb der monatlichen Kontingentmenge völlig reigegehen kann von jedem Lande, das nach Deutschland e portieren will, jede Förmlichkeit vorgenommen werden. Die Fischeinfuhr aut umliegenden neutralen Staaten wird nicht in das Kontingent gerechnet. . K
2) Deutschland kann alle Waren, die nicht auf der Verbot (Gold, Silber, Effekten, Kriegsmaterial) oder auf der Spen (Kohle und Koks jeder Art; unbearbeitetes Holz, Bauholz, H masse, Druckvapier; Farhstoffe; Eisen, und Stablerzeugnisse: näm Gußeisen, Walzeisen, Barren, Konstruktionsstahl, Stahlschie Stahlblech; Zucker; Fensterglas; Werkzeugmaschienen, elefti Maschinen und ihre Zubehörteile) aufgeführt sind, ohne wei Förmlichkeiten nach jedem Lande ausführen, das diese Waren zuführen wünscht. K ö
3) Alle Schwarzen Listen von Firmen und Personen in neut Ländern sind zurückgezogen worden, und alle Nachteile, die Handel und Verkehr mit solchen Firmen und Perfonen anhaste haben ihre Wirksamkeit verloren. . ñ
4) Der Post⸗ und Telegraphenverkehr bezüglich des ohen ge zeichteten Ein⸗ und Ausfuhrhandels ist, zugelassen, jedoch gew Bestimmungen unterworfen, die von der deutschen Regierung g n, den . , dm dieser Bestimmungen sist in Anlage (siehe unten) beigefügt. —
Nach einer weiteren Misteilung des Obersten Wirtsch rats der Entente sollen vom Export über die trockenen Gre lediglich die Waren der Verbotgliste, nicht aber auch 4 Sperrliste ausgeschlofsen sein. Was die Ausfuhr der bh auf dem Seewege anlangt, so schwehen darüher noch handlungen mit den alliierten und assoziierten Megierun n
Für den Post⸗ und Telegraphenverkehr mi umliegenden neutralen Staaten haben die in der An wiedergegebenen Regeln keine Geltung. 6
n
Regeln für den Post⸗ und Telegrammverkehr. Alle verfügbaren Wege können benutzt werden. 6 . Der Verkehr bezüglich des deutschen Imports darf sic
lů nur auf Lebensmittel erstrecken. ug Der Verkehr bezüglich des deutschen Exvorts darf sic
auf Gold, Silber, Effetten und andere vertretbare Werte somi Kriegsmaterial be ,iehen.
Der Polizeipräsident. J. V.: Haack.
d. Erörterungen über Spekulationsgeschäfte nx nicht zugel
S. Telegramme müssen in offener Sprache abgefaßt und leicht verständlich in und dürfen keinen . 33 haben. . ö. en n, , oder Englisch aufge etzt werden oder in Italienisch, Alls fie, über Italien oder über iralienische Kolonien befördert werden.
ie Delegramme müssen den Namen des Abfenderg und seine pole Adresse angeben, guch seinen Vornamen, falls die Beförderung über
Pialitn oder ltalienische Kolonien erfe zt! Telegramm Adressen des
Absenders und des Empfängers werden nicht
ders ger zugelasen.
ä. er ler ben gi ß , bon, den assorierten Regierungen gebilligten Geschäfte wird in gleicher Weise gestattet. Briefe müsfen in offener Sprache und in. nicht zweideutigen Aus drücken abgesaßt
Kin und auf, dem Umfchlag deutlich R . eh f senders aufweisen. schlag deutlich Namen und Adresse des Ab
g. Der Paketverkehr wird in leiner Richtung gestattet, jedoch rf, Muster der zugelassenen Waren in . versandt
h. Die assoziierten Regierungen behalten sich vor, jede Sen dung anzuhalten, ohne dafür einen Grund angeben zu müssen. Etwaige Ansprüche hieraus werden. nicht anerkannt.
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Taß dle hochverräterischen Umtriebe, die auf die Lot⸗ trennung des Rheinlandes hinzielen, in den weitesten Bevölkerungskreisen keinen Widerhall finden, geht am besten hervor aus den Telegrammen, die an den Reichs präsi⸗ denten gelangt sind. Gerade in den letzten Tagen sind zahl⸗ reiche Kundgehungen, besonders aug Essen. Elberfeld Barmen sowie aus vielen Orischaften des Niederrheins in Berlin ein— getroffen. Neben dem Einspruch gegen den Gewaltfrieden enthalten diese Kundgebungen ein— Treugelöbnis zum Deutschen
Reiche, dasz besser als alles andere die theinischen Sonder⸗
bestrebungen verurteilt.
Auf Hefehl des hritischen Milltärgouverneurs in Cöln a. Rh. soll wie „Wolffs Telegraphenbüro “ meldet, folgende Bekannt⸗ machung, die sich auf die amtliche Warnung der Reichs⸗ regierung, betreffend die Los reißung der Provinz Rhein⸗ land vom preußischen Staatsgebiet bezieht, in allen . des von den Briten besetzten Gebietes veröffentlicht werden: .
. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung der deutschen Regierung, welche zur Veröffentlichung am 29. Mar 1919 zugelassen wurde, besehle ich folgendes:
Die Bekanntmachung veröffentlicht einen Artikel, das Reichs⸗ strafgesetzhuch betreffend. Dieser Artikel wird in derm britisch be⸗ setzten Gebiet nicht Jzückqgängig gemacht, es sei denn, daß diesbezügliche Anordnungen von höherer Stelle gegeben werden.
Im Inteiesse, des Gesetzes und. der Ordnung, auf welcher die britische Behörde besteht, verbiete ich irgendwelche Schritte hezüglich Artikel 31 von Seiten der dentschen Behörde ohne meine vorherige ausdrückliche Genehmigung.
Charles Fergusson, . . Lieut. General. Britischer Militärgouverneur des besetzten deutschen Gebiets.
Der Generalnorstand und die Diözesendirektoren des Fran zistus⸗Faverius⸗Missions vereins erheben in einer an den Reichs koloniasminifter Dr. Bell gerichteten Eingabe im Namen der 750 000 Mitglieder den schärfsten Ein spruch gegen die im Friedene vorschlag vorgesehenen Einschrän kungen des deutschen Auslandswesent. In dem Einspruch heißt es u. a.:
Tie deutschen Missiongre find während des Kriegeg den größten Entbehrungen und Versolgungen ausgesetzt gewesen, ihr Eigenkum und die von ihnen geschafsenen Siedelungen in den deutschen Kolonien und in vielen Ländern wurden beschlagnahmt. Jetzt soll ihnen durch den Friedensschluß auch in Zukunst die Wer verschlossen werden. Eure Exzellenz bitten wir dringend mit aller Kraft dahin zu wirken, daß unsere Aibeit nicht ganz veinichtet werde, daß die beschlagnahmten Güter zurückgegeben und die Freiheit kolonialer Tätigkeit allen Kulturnationen in gleicher Weise geöffnet werde.
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Gestern ist in Goelar der ersse Reichs⸗Bauern⸗ und Landarbeitertag, der von Delegierten aus allen Teilen Deutschlands besucht war, eröffnet won den. u. a. ein Vertreter des preußischen Landmirtschofts min steriums und des Oberpräsidiums Hannover. Zum Leiter der Ver⸗ sammlung wurde Johannsen⸗ Schleswig gewählt. Er betonte in seiner Ansprache, daß der Bauernrat keine politischen Ziele ver⸗ folgen, sondern nur in wirtschaftlicher Beziehung sich betätigen wollk. Ferner wolle er dafür sorgen, daß ein gutes Verhältnis zwischen Stadt und Land geschaffen werde. Es wurde eine Entschließung angenommen, in der namens einer Land- bevölkerung von 23 Millionen gegen den Gewaltfrieden Einspruch erhoben wird.
Prenszen. In letzter Stunde vor den größten Entscheidungen der
Weltgeschichte versammelten sich die Vertreser der de utschen Volksräte aus Posen und Westpreußen sowie der ent⸗ sprechenden Organisationen autz Ostpreußen in Marienburg,
um Richtlinien für die Handlungen der nächsten Tage zu ge⸗
winnen. Sie faßten laut Melbung bes „Wolffschen Tele⸗
graphenbürsg“ folgenden Beschluß: K Wir stehen unerschüttert auf dem Feoden, daß der uns angebotene
. Friedenspertrag un dedingt abzuweisen ist. Wir erkennen demgegen⸗
über an, daß der Gegenentwurf der denischen Reichsregierung geeignet ist, die Grundlagen der Wilsonschen Ireen in die prattiscke Politik einzuführen, weisen aber darauf hin, daß auch eine teilweise Ab— weichung dabon in den besetzten Gebieten der Provinz Polen den Keim in sich trüge für die Verewigung des deutsch polnischen Streites, für die Verewigun deß nationalen Hasseg und der Zeriffenbeit mit allen ihren bösen Folgen für die gesamte Kultur der von Deutschen und Polen bewohnten Gebiete. R .
In dieser Lage wenden wir uns noch einmal an sämtliche Be⸗ wohner des deutschen Ostens ohne Unterschied ihrer Muttersprache mit der Aufforderung, die Frage der Ossmark, nicht von außen kegeln zu lassen, sondern durch einen Ausgleich von der Berbölkerung der betreffenden Gebiete selbst. Rur aus den tanfendfaltigen Beziehungen, die das jahrhundertlange Zusammenleben der Polen mit den Deutschen geschaffen hat, laffen sich die tragenden Grundlagen sür weiteres friedliches Zufammenleben bilden.
m deutsch polnischen Ausgleich werden die kulturellen Güter, die wirtschaftlichen sowohl wie die geistigen beider Nationalitäten, am besten geichützt werden im Rahmen eines großen freien Rechtsstaates, der die Gleichberechtigung der Nationalitäten unbedingt wahrt.
Wir erwarten, daß das polnische Volk uns durch Äblehnung dieses , nicht zwingt, unsere ererbten Nechte mit der Waffe in der Han . verteidigen; denn darüber soll vor der ganzen Welt kein Zweifel besteben, daß die Deutschen der Sflmark wie ein Mann aufstehen werden, um dag Eibe ihrer Väter, das ihnen geraubt werden soll, mit allen Mitteln zu verteidigen. Ein solcher Krieg in der Ostmark, den die Polen damit entfachen würden, wäre einer der fürchterlichsten Bürgerkriege, die wir kennen.
Anwesend waren
Im . der ehrwürdigen Marienburg gewinnen wir aus Lr, glorreichen Vergangenheit bie Kraft, um“ ung heute zu dem FHeltbnig zu vereinen, fark ju sein, sämobl dein Bruperzbist ber j⸗ungsten Monate zu vergessen, als auch alle Opfer auf uns zu nehmen, um unsere Heimat vor Versklavung zu retten.
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Der Relchs wehrminister Notzke erläßt folgende Bekannt⸗ machung:
Ich habe Veranlassung, den §.2 Ziffer 4 meiner Verordnung vom 3. März 1919 mit allem Nachdruck in Exinnerung zu bringen.
Von der darin enthaltenen Bestimmung, daß 6 ffentliche Versammlungen unter freiem Himmel verboten sind, habe ich in letzter Zeit mehrfach Ausnahmen gemacht, um der Bevölkerung Groß Berlins Gelegenheit zu geben, zu den Friedenz— bedingungen Stellung zu nehmen. Nachdem dies nunmehr in aus— reichender Weise geschehen ist, werde ich dayon Abstand nehmen, weitere Ausnahmen zuzulassen. 8 Ferner habe ich den . Polizeipräsidenten ersucht, an die An— träge zur Genehmigung don öffentlichen Versammlungen in ge⸗ schlossenen Räumen einen schärferen Maßstab als bisher zu legen. Gne Reihe von Versammlungen, als eren Zweck bei der An⸗ meldung die Stellungnahme zu den Friedens bedingungen bezeichnet war, und die unter dieser Voraussetzung genehmigt wurden, sind zu slaatsgefährlichen Hetzereien und zur Aufwiegelung zu erneuten Putschversuchen ausgenutzt worden.
In zahlreichen Fällen ist der Versuch gemacht worden, unter Umgehung der Verordnungen über den Belagerungtzustand öffentliche Verfammlungen in geschlossenen Räumen ohne Genehmigung des Polizeipräsidiums abzuhalten. Der Herr Polizeipräsident ist von mir dasür verantwortlich gemacht worden, derartige Uebergriffe mit den ihm zur Verfügung stehenden polizeilichen und militärischen Macht⸗ mitteln zu verhindern.
In einer Reihe von Fällen ist persucht worden, die Be⸗ stimmungen des Belagerungszustandes dadurch zu umgehen, daß Versammlungen als, „geschlossene Gesellschaften“ bezeichnet wurden, ju denen aber Gäste, in beliebiger Zahl Zutritt hatten. Auch diese Versuche werden in Zufunft durch das Polizeipräsidium ver= hindert werden. .
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Oe ster rei .
Nach einer Meldung des „Wolfsschen Telegrophenbüros“ aus Klagenfurt hat die Frieden stonferen; in Paris noch keine Entscheidung über eine Intervention in Kärnten getroffen, dagegen ist der energische Auftrag an Belgrad ergangen, daß die serbischen und siovenischen Trur pen von jeder feindseligen Handlung absehen und sich sofort über die durch den Waffen⸗ stillstand festgesetzte Grenze zurückziehen.
Die militärische Lage war gestern um 7 Uhr Abends folgende:
Im Raume von Lewamünd hat der Feind seinen Angriff wieder aufgenommen und unsere Tryppen auf Tie Linie Lamprechts berg — Cttendorf -St. Margareten Kasparslein = St. Paul zurückgedrängt. Von dort verläuft unsere Front unperändert an der Drau bis östlich von Maria Elend und dann in Alpenböbenstellungen. Mäßiges feindliches Geschützfeuer auf Völkermarkt, Grafenstein, Maria Rann, Obertoellern und Hollenburg. .
Grostbritannien und Irland.
In der vorgestrigen Sitzung des Unterhause s deutete der Minister Churchill bei der Beratung über ben He eret⸗ voranschlag die Möglichkeit einer Zurückziehung der fremden Truppen aus Rußland mit Sommer gende infolge der günstigen Lage an und erklärte dem „Wolffschen Teiegraphenbüro“ Hu— folge, der leitende Grundsaß von Englands Politik sei, daß Rußland durch die Russen geretlet werden? müsse. Alle fünf Großmächte wären. im Begriff, die bolschewisten feindlichen Regierungen in Rußland anzuerkennen unter der Bedingung, daß eine verfassunggebenbe Versammlung kraft demo⸗ kratischer Freiheiten zur Begründung neuer demokratischer russischer Staaten berusen werde.
Frankreich.
Vorgestern ist dem Praͤsidenten der Friedens konferenz Clemenceau folgende Notezüber die Kriegsgefangenen laut. Meldung des „Wolfsschen Telegraphenbürog“ von dem deutschen Reichsminister Grafen Brockdorff⸗Rantzau über⸗
reicht worden: Versailles, den 29. Mai 1919.
Herr Präsident!
Die deutsche Friedensdelegation bat aus der Note der alliierten und af ozüeren Mächte vom 20. d. M., mit der die deutsche Note vom 10. d. M. über die Kriegs und Zivilgefangenen beantwortet morden ist, mit Befriedigung entnommen, daß die alliierten und asso⸗ zierten Mächte bei der Behandlung“ der Kriegs- und Zivil gefangenen in der Zeit zwischen der Unterzeichnung des Friedens⸗ vertrgges und ihrer Heimbeförderung vollauf deren Gefühlen und Bedürfniffen Rechnung tragen wollen. Gleichwohl hält es die deutsche Friedensdelegation für ihre Pflicht, zu den Ausführungen in der Note der alliterten und assoztierten Regierungen vom 20. d. M. solgende Bemerkungen zu machen:
1 Die Weigerung der alliierten und assoztierten Mächte, durch eine Aenderung der einschlägigen Bestimmun gen das Los der Kriegs⸗ und Zivil gefangenen sofort zu verbessern, ist auf das tiefste zu be⸗ dauein. Wenn die deutsche Note vom 10. d. M. davon abgesehen hat, bestimmte Anregungen in dieser Richtung zu geben, so geschah dies mit Rücksicht auf den darin enthaltenen Vorschlag, under züglich eine Kommissie n zur Prüfung“ der den Kriegs⸗ und Zivil gefangenen zu gewähren den Erleichterungen zu ernennen. Diefe Kömmißssion, deren Einsetzung leider an der Weigerung der alliierten und assoztierten Mächte gescheiniert ist, haͤtie u. a. den Postverkehr der Kriegs- und Zivilgefangenen mit ihren Familien, der den einzigen seelischen Trost in ihtem Unglück bildet, erleichtern sollen. Tatsächlich erhalten die deutschen Kiiegs⸗ und Zivilgefangenen in Europa ihre Poft mit einer Verspätung von mindestens 4 bis 5 Wochen, ahgesehen von den zahlreichen Fällen, wo die Post beraubt eintrifft oder überhaupt, verloren geht. Es sind unzählige Fälle nachzu⸗ weisen, in. denen deutsche Kriegk gefangene, die ssch in er Hand der alltierten und affoztierten Höächte befinden, sein Abschluß des Waffenstillstandes ohne jede Verbindung mit der Heimat sind. Weiterhin wäre es ganz allgemein die Aufgabe der vorge schlagenen Kommission gewesen. Mittel und Wege zu finden, um durch höhere Entlohnung, bessere Unterbringung und Kost. eiweiterte Bewegungs⸗ freiheit, Gewährleistung der Sonntags ruhe usw. die Lage der Kriegs⸗ und oi n, in jeder Hinsicht zu heben und diese so vor dem völligen Zusammenbruch zu reften. .
2) Die alliierten und assoziierten Mächte lehnen in ihrer Note vom 20. d. M. die Freilassung derjenigen Kriegs⸗ und Zivil⸗ gefangenen ab, die sich Verbrechen oder Vergehen haben zu Schulden kommen lassen. Dentschland hat seinerzeit die unterschiedslose Frei⸗ gabe aller Kriegs- und Zivisgefangenen der alliierten und assoziierten Mächte zugestanden, es muß nun auch auf seinem Anspruch be⸗ stehen, daß seinen Angehbrigen gegenüber von Seiten der alliserten und assoziterten Regierungen in , . Weise verfahren wird. Deutschiand hat mehrere. Tausende, den ahltlerten und, asso⸗ zierten Mächten angehörige Kriegs- und Zipilgefangene frei. gelassen, die wegen schwerer, während der Gefangenschaft auf
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deutschem Boden begangener gemeiner Verbrechen oder Vergehen ver⸗
urteilt worden waren. Unter den heimbeförderten Angehörigen einer einzigen der alltjerten und assoziierten Mächte befanden sich 7 Per— sonen, die sich wahrend der Gefangenschaft er Tötung von Menschen schuldig gemacht haben; 155 der gleichen Ration Angehörige waren wegen Sittlichkeit? ver brechen, ing beson gere Rotzucht und Kinder⸗
schaͤndung, verurteilt. Einer der schwensten Fälle ist der des Soldaten
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Vuilleques, Emile, 35. französisches Infanlerie⸗Regiment, der eine alte deutsche Bäuerin in bestialischer Weise mit Axihieben erschlogen hat. ;
Die deutsche Friedens delegation will mit der Aufiührung dieser Tatsachen keinerlei Vorwuf gegen ein einzt lnes Volk erheben. Sie würde es fär ungerecht halten, eine gefamie Nation für die Ver⸗ brechen einzelner verantwortlich zu machen. Sie kann darum auch nicht zugeben, daß der in der Note vom 260. d. M. erwähnte, von einem einzelnen begangene verabscheuungswürdige Doppelmord als Begründung dafür dienen, darf, den deutschen Kriegs. und Zivilgefangenen die Vorteile vorzuenthalten, die den Kriegs— und Zivilgefangenen der alliierten und afsoztterten Mächte ohne Vorbehalt zugestanden wonden sind. Die deutsche Friedens⸗ delegation muß umsomehr auf ihrem Standrunkt beharten, als der deutschen Regierung aus den ihr dertragsmäßig von der französischen Regierung übergebenen Straflisten bekannt ist, daß deutsche Kriegegefangene in Frankreich wegen geringer Vergehen gegen die Disziplin gerichtlich zu langjährige Freiheite stra fen verurteilt worden sind; dabei spielen eine besonder? Rolle mehrjährige Strafen wegen Gehorsamsverweigerung, also wegen eines Vergehens, das, angesichts der besonderen Verhältnisse der Kriegsgefangenschaft, auch dem siegreichen Gegner kein moralisches Recht gibt, die Gefangenen über den Zeitpunkt des Friedensschlusses hinaus fesszuhalten.
3) Die alliierten und assoziierten Regierungen haben in ihrer Note vom 20. d. M. ertlärt, daß kein Vergleich gezogen werden könne in der Behandlung der Kriegsgefangenen duich die deutsche Regierung einer seits und die alliierten, und assoziierten Mächte andererseits. Die deutsche Friedensdelegation muß diefe einseitige Behauptung, die eine Grundlage für die objektive Feststellung der Wahrheit nicht bilden kann, mit aller Entschiedenheit zurückweisen. Die deutsche Regierung hat das Urteil der Welt hinsichtlich der Be⸗ handlung der Kriegs- und Zivilgefangenen in Deuischland nicht zu scheuen. Sie ist jederzeit bereit, die Frage der Behandlung der Krieaz— und Jivilgefangenen durch die verschietenen kriegführenden Mächte der Prüfung einer aus neutralen und unbeteiligten Mitgliedern be— stehenden Kommission zu übertragen. Sie würde die Einsetzung einer derartigen unpartelischen Stelle nur warm begrüßen, der sie mit dem gesamten Matera auch die zahlreichen Beweise unmensch⸗ licher Behandlung vorlegen könnte, die deutsche Kriegsgefangene in Feindesland, namentlich in einzelnen Teilen Nordafrika, in gewissen Lagern. Strafgesängnissen und Lazaretten in Europa sowie in der Armerzone erdulden mußten und zum Teil noch erdulden müssen. In diesem Zusammenhang lenkt die deut sche Friedens delegation die Aufmertsamteit der alliierten und assoziiserten Mächte auf das in Abschrift beigefügte, an das in⸗ ternationale Rote Kreuz gerichtete Schreiben vom 1* Februar 1919 bin. In diesem Schreiben erheben französische Arbeiterinnen als Frauen und Mütter eingezogener Franzosen ihre Stimmen gegen den Anblick grausamer Behandlung deuntscher Gefangener im Departement Seine⸗Inférieure, der in der Tat nscht geeignel ist, die in der Note zer alliterten und assoziierten Mächte vom 23. Mai 1919 aufgestellte Erklärung zu rechtfertigen.
Genehmigen Sie, Herr Präsident, die Versichtrung meiner aus⸗
gezeichneten Hochachtung. Brockdorff⸗Rantz au. Anlage: St. Etienne du Rouprxay, den 15. Februar 1913. Mein Herr!
Entschuldigtn Sie, wenn wir Frauen von Einberufenen unz er⸗ lauben, Ihnen zu schreiben. Wir möchten Ihnen mitteilen, was fich in unlerer Stadt St. Etienne abspielt:
Die deutschen Gefangenen, die auf der Eisenbahn beschãftigt sind, werden wie Sträflinge behandelt. Sie werden wie Tie Hunde geschlagen und schlecht ernährt. Das hricht uns Frauen und Müttern der Einberufenen das Herz. Denn wir sehen, daß diese Männer vor Hunger sterben. Trotzdem es uns selbst an Brot fehlt, können wir nicht anders, als ihnen von Zeit zu Zeit, wenn der Zufall es gestaltet, Brot zuwerfen. Sie stürzen sich darguf wie ausgehungerte Tiere. Die französischen Wächter behandeln sie roh, nur wegen eines Bissens Brot. Wir hoffen, mein Herr, daß Sie in dieser Angelegenheit einschreiten werden, um ihr Lozs zu verbessern. Wir haben deswegen schon an mehrere Stellen geschrieben, leider aber ohne jeden Erfolg.
Wir begrüßen Sie: Eine Gruppe Arbeiterinnen aus St. Etienne du Rouvray bei Rouen (Seine⸗Infsrieure).
— Nach dem diplomatischen. Situationg bericht fand vor— gestern nochmittag am Quai di Orfay eine Geheimsitzung stait, in deren Verlauf die territorialen Bedingungen des Ver⸗ trages mit Oesterreich den Mächten mitgeteilt win den, die mit jenem Staate gebrochen hatten. Bratianu wies in Namen Rumäniens, der Tschech Slowakei, Polens und Südsiaviens darauf hin, daß man genügend Zeit haben müsse, die neuen Grenzen zu pruͤfen, die der Vertrag vorsieht. Elemenceau und die anderen Regierungsführer 'schlossen sich sofort diesem Gesichtspunkte an, worauf die Sitzung auf heute vertagt wurde.
— Der von dem Nationalkomitee der französischen Gewerkschaften ernannte Ausschuß unter dem Vorsitz von Jouhaux hat sich seinem Auftrage gemäß vorgestern nach⸗ mittag zu Clemenceau begeben, um mit ihm über die De mobilmachung, eine Amnestie und eine Inter⸗ vention in Rußland Rücksprache zu nehmen. Nach dem Bericht der „Bataille“ legte Jou haux dem Ministerpräsidenten den Standpunkt der Arbeilerschaft in diesen drei Fragen dar. Elemenceagu erwiderte sehr ausführlich und erllärte, daß
augenblicklich etwa zwei Millionen Mann dem obisistert seien, und daß safort nach Unterzeichnung die vollständige Er ver sicher te, daß eine sowelt alz
des Friedengvertrags darchgeführt werde. ; möglich cehende Be⸗ schwichtigungsmaßnahme sehr bald ergriffen und sür alle mililärischen Vergehen, außer für den Verrat, aber ein⸗
Demobilmachung
Clemenceau erklärte, er sei der An sicht, daß keinerlei Einmischung in die inneren Angelegenheiten Rußlands geübt werden dürse. Die Räumung russischer Gebiete, und nament⸗
lich Odessas, sei kürzlich von der franzäsischen Regierung an⸗ geordnet worden, und sobald diese die Zusicherung habe, daß
die Frankreich be freun deten und Rußland benachbarten Länder frei und vor Angriffen russischer Legionen geschützt würden leben können, würden hie augenbsicklich an der Grenze Polens
und Rumäniens stehenden französischen Truppen nach Frank— reich zurückgebracht werben.
Nu sland.
Ein Funkspruch Petersburg vom 29. Mai meldet dem „Wolffschen Tele graphenbüro“ zufolge:
Flüchtlin e aus Wilng, die vier Tage nach der Besetzung die Stadi verlassen haben, erzählen, in welcher Weise die poölnischen Legionäre . gegen die Kommunisten und Sojetiften und dann egen die Juden gemötet hätten. Hunderte ben Per enen würden an rt und Stelle a e , Nicht ein ein ziger Kommunist oder Sowjerist sei verschont geblleben. Die Tatsache sei so offenbar, daß eine von den polnischen Behörden einberufene Versammlung d
schließlich Meute rei, eine Amnestie erlassen werden wurde.