1919 / 126 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 Jun 1919 18:00:01 GMT) scan diff

Der Grundgedanke des Gesetzes ist der, daß Einkemmen unter

3000 4M durch Gemeindebeschluß entlaf entftehende Fehlbetrag durch eine entspre kommen über 5000 wiedergewonn ̃

Den Gemeinden völlige kommen bis zu 3000 M zu geben, wie es war aus zwei Gründen nicht mögli Gemeinden,

werden können und der so Belastung der Ein

reilassung aller Ei agt worden war, den die Finanzen

Einkommen vollkommen Es würde aber auch weiter der Gerechtigkeit nicht entsprechen, wenn man die Einkommen bis zu 3000 M ganz allgemein von der Ein⸗ kommensteuer freilassen wollte, während dagegen die Einkommen von 3000 M aufwärts eine Steuer tragen müßten, erwähnten Einkommen und 27 M oder nahezu 8 0 des Einkommens ausmachen. Das geht nicht. Man kann nicht bei 2999 ½ jemand steuerfrei machen, ihn aber mit 8 R seines Einkommens zu den allgemeinen Unkosten bei⸗ Infolgedessen haben wir eine Staffelung gewählt. Wir gestatten den Gemeinden, die alleruntersten Einkommenstufen ganz frei zu lassen, und gestatten weiter ihnen, dann stufenweise sten, aber so, daß der Sprung von der

Stufe der

bei 300 , Gemeindezuschlägen b

tragen lassen.

folgenden Einkommen zu er letzten Stufe der entlasteten Cinkommen zu der ersten den jetzigen Sätzen vollbelasteten Einkommen nicht alltzu

Endlich mußten wir bei der Abfassung dieses Gesetzes auch er— wägen, daß es nicht angeht, den Gemeinden bei der stärkeren Heran⸗ er höheren Einkommen zu gestatten, einen legen wie den der Staatssteuerzuschläge nach der erwähnten Nevelle won 1919; denn ein solcher Zuschlag bringt für natürliche Personen bei dem allerdings sehr hohen Einkommen von mehr Mark zusammen mit der Aber selbst bei einem Einkommen von macht er immerhin schon 48 9 noch die erhöhten Sätze der Ergänzungssteuer, dann erhebende Reichsmehreinkommensteuer, die außerordentliche Vermögens⸗ steuer sowie die Kriegsgewinnsteuer hinzu, so ergibt sich offensichtlich, daß hier einer allzu hohen neuen Be Miegel vorgeschoben werden muß.

Es ist aber weiter zu sagen, daß die Verhältnisse in den Gemeinden so liegen können, daß der größte Teil der Einkommen unter die Möglichkeit der Entlastung fällt, während der höheren Belastung sich vielleicht auf zwei, drei oder vielleicht nur auf ein einziges Vermögen beschränkt. sätzen der steuerlichen Gerechtigkeit, einem einzigen Zensiten die Lasten upacken, wie wir uns ja überhaupt bei unseren Steuergesetzen jetzt und in der Zukunft von den Grundsätzen strengster Gerechtigkeit leiten lassen müssen. Wir müssen daran fest muß zu den Lasten des Staates und der Gemeinde beitragen; jeder muß und soll aber nur so viel beitragen, wie in den Grenzen seiner gilt für oben, aber das gilt auch

arif zugrunde zu

ls einer Million des Einkommens. vas mehr als 100 000 ( Nimmt man die für 1919 zu

tssteuer schon 54

des Einkommens aus.

astung durch die Gemeinde ein

ie Möglichkeit Es widerspricht allen Grund—⸗

der ganzen Gemeir

Leistungsfähigkeit liegt.

(Sehr richtig! re Ich glaube, die Regelung, wie 18 den Gemeinden genügen. Novelle von 1916 die erhöhten Zuschläge ausgestaltet werden, dann wünde gestatten Sie mir, diese paar Zahlen anzuführen den Ge— meinden die Möglichkeit gegeben sein, an dem Prinzipalsoll der niederen Einkommen ungefähr 7115 Millionen naczulassen, dafür aber bei der zulässigen Höchstbelastung der höheren Einkommen bei den natürlichen Personen ungefähr 1715 Millionen und bei den juristischen Personen ungefähr 55 Millionen, also zusammen

ich sie Ihnen vorzuschlagen die Wenn nach dem Tarif der

Ghre habe, wi

6 Millionen Mark mehr mit wäre gesagt, daß die Höhe dieser Sätze genügt, um den Ausfall zweifellos zu decken.

Das ist allerdings nur eine Berechnung über das Gebiet des ganzen Staates hin. Daß die Verhältnisse in den einzelnen Gemeinden anders liegen können, ist nicht zu bestreiten, daraufhin können wir aber Wie die Sache in einzelnen Gemeinden em Beispiel der Stadt Elberfeld

zu erheben.

das Gesetz nicht abstellen. wirken würde, will ich nur rasch an zeigen, auf die in den Beratungen des Gemeindeausschusses hingewiesen In Elberfeld können, selbst wenn die Einkommen bis z000 Mark völlig steuerfrei bleiben würden, an Prinzipalsoll nur un— Million verloren gehen, während das Prinzipalsoll der on 1916 um rund Also selbst Elberfeld würde bei der gehenden Maßnahme, daß man die Einkommen bis 3000 Mark voll— kommen freigeben würde, was aber nach dieser Novelle nicht zulässig wäre, doch nach den Sätzen von 1916 etwa 11“ Millionen Mark mehr erheben können, als die Erleichterung von 1.5 Mllion unten b daß man sich wohl mit den vorgeschlagenen Sätzen einverstanden erklären könnte, nachdem die Parteien des hohen Hauses in großer Einmütigkeit zu erkennen gegeben haben, daß sie mit den Grundgedanken dieser Vorlage vollkommen einverstanden sind.

worden ist.

höheren Einkommen bei Zugrundelegung der Sätze 2 Millionen steigen würde.

Danach glaube ich

luf Antrag des Abgeordneten Has (Soz.) wird die Vor—

lage ohne weitere Erörterung dem Gemeindeausschuß über—

In erster und zweiter Lesung wird ein Antrag des Aeltestenrats angenommen, das Gesetz über die Verwaltung des Staatsschuldenwesens dahin abzuändern, daß die Staatsschuldenkommission aus 10 Abgeordneten der Landesversammlung und dem Präsidenten der Oberrechnungskammer besteht.

Eine Ergänzung zum das Wohlfahrtsministerizum , die die Kosten für das laufende Vierteljahr fordert, wird in erster und zweiter Lesung ebenfalls angenommen.

Ein Gesetzentwurf über Sonderrechte der Provinz Schleswig-Holstein wird der Gemeinde— kommission überwiesen.

Dann folgt die zweite Lesung des Gesetzentwurfs über Landeskulturbehörden. schlägt eine Entschließung vor, wonach bei der notwendig werdenden beschleunigten Vermehrung der Kulturbehörden als⸗ bald Vorsorge für eine sachgemäße Ausbildung genügender mtenkräfte zu treffen ist. Auch eine Stellenvermehrung ege geleitet werden.

Abg. Dr. Hon Keie s (D. Nat): Der Ruf: Mehr Menschen Land!“ erschallt von allen Volksw Freuden. Leider hat uns der Minister über seine weiteren Pläne

Nachtragsetat für

Au sschuß

Wir begrüßen das Ggfetz

nicht unterrichtet. Man tappt da noch ganz im dunklen. Eine ersprieß— liche innere Kolonisation ist überhaupt nur möglich, wenn die furchi⸗ baten Friedensbedingungen gemildert werden. Abg. Paetzel (Sog): Der Landhunger der Kleinbauern und Arbeiter muß unter allen Umständen gestillt werden; nicht eine Hand⸗ breit brauchbaren Landes darf ungenutzt bleiben. In erster Linie müssen die Güter der Herren Kriegsgewinnler zur inneren Kolonisation ver⸗ wertet werden. Die Landawmeiter sollen fortan ein Recht auf das nötige Pachtland haben und nicht mehr dem guten Willen der Arbeit⸗ 1sgeliefert bleiben. Raum für alle Siedlungslustigen muß in land gefunden werden, um der zu eiwartenden Auswanderungs⸗ gegenzuwirken. Das Landeskulturamt soll nicht zu einem platz für Gesinnungstüchtige werden, sondern wirklichen Gelegenheit zur Verwertung ihrer Kenntnisse bieten. Geb⸗ eifall bei den Sozialdemokraten.)

g. Sten del (D. V.) begrüßt den Gesetzentwurf, warnt vor angeblichen Siedlungsgesellschaften, die mit dem anvertrauten

über die Einrichtung der Siedlungsgesellschaften.

Abg. Dr. Bollert (Dem) stimmt im Namen seiner Freunde dem Gesetze zu und befürwortet die Annahme einiger Zentrumsanträge formaler Natur.

Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Braun: Von den Rednern aller Parteien, die bishet zu der Vorlage ge⸗ sprochen haben, ist die Notwendigkeit dieses Gesetzes, wenn auch in verschiedensten Abweichungen in bezug auf die einzelnen Bestimmun— gen, anerkannt worden. Herr Dr. von Kries hat den Wunsch zum Ausdruck gebracht, daß es für die Landesversammlung und ihrer weiteren Stellungnahme auf diesem so wichtigen Gebiet der inneren Kolonisation außerordentlich wertvoll wäre, wenn die gesamten Gesetze, die in Aussicht gestellt worden sind, zugleich dem Parlament hätten vorgelegt werden können. Meine Herren, das ist aus den Gründen, die auch bereits Herr von Kries erwähnt hat, nicht möglich gewesen. Es war nicht möglich, das Ausführungsgesetz zur Reichs⸗ siedlungsordnung und das geplante Gesetz über die Zwangsgenossen— schaften für die Bodenverbesserung schon jetzt dem Parlament vorzu— legen, bevor die Reichssiedlungsordnung in der Nationalversammlung verabschiedet worden ist. Die sämtlichen Gesetze und die Materien, die durch sie geregelt werden sollen, sind in der Denkschrift vom 13. März, die ich seinerzeit der Landesversammlung vorgelegt habe, dargelegt worden. Dort sind auch die gesamten Aufgaben, soweit es eben im Rahmen einer kurzen Denkschrift möglich war, kurz um⸗ schrieben worden. Es geht daraus auch hervor, daß die Befürchtung, daß z. B. die Landeskulturämter vielleicht nicht genügend Arbeit haben werden, so daß durch ihre Exrichtung unwirtschaftlich vom finanziellen Standpunkt verfahren werde, nicht begründet ist. Auf dem Gebiet der Landeskultur, vornehmlich der Siedelung und der Boden⸗ verbesserung, liegen so wichtige Aufgaben vor, daß der Gedanke, die Kulturbehörden, die jetzt für die Lösung dieser Aufgaben geschaffen werden, könnten unter Arbeitsmangel leiden, und daß demgemäß der Behördenapparat etwas unwirtschaftlich sein würde, gar nicht auf⸗ kommen kann.

Soviel nur allgemein. Ich möchte sodann gleich einige Be— merkungen zu den Ausführungen der Herrn Abgeordneten Stendel in bezug auf die Verwertung des Klostermoors machen. Es hat seinerzeit nicht zur Zuständigkeit der Landwirtschaftsperwaltung gehört, sondern, sopiel mir bekannt geworden ist, war es das Kultus⸗ ministerium, das darüber zu verfügen hatte, und das seinerzeit das Klostermoor zu einem außerordentlich billigen Preise ich glaube für 55 M pro Hektar verkauft hat. Inwieweit das Klostermoor jetzt zweckmäßig verwendet worden ist, ist mir nicht bekannt. Es befindet sich noch in Privathänden. Ich glaube aber, daß die Reichs— siedlungsordnung und die Gesetze, die ich mit der größten Beschleuni⸗ gung diesem Hause vorlegen werde und ich hoffe, daß sie schnell zur Verabschiedung kommen —, uns die Handhabe geben werden, auch dieses Klostermoor einer zweckmäßigen Kultivierung und später auch Besiedlung oder sonstigen Verwertung zuzuführen.

Nun, meine Herren, einige Worte zu den vorliegenden Anträgen.

Mit dem Antrage der Herren Herold und Genossen, der die Be⸗ stimmung in § Ia zu streichen wünscht, die in die Worte gefaßt ist: „oder höheren Verwaltungsdienst“, findet sich die Staatsregierung ab, ebenso mit dem Antrage zu § 2, der vorsieht, daß der Vorsitzende sowie sein Stellvertreter die Befähigung zum Richteramt haben muß. Ich möchte Herrn Abgeordneten Stendel, der an diesem Kompromiß, das zwischen den drei Mehrheitsparteien abgeschlossen worden ist, eine sehr heftige Kritik übte, doch bemerken, daß, soviel mir in Erinne⸗ rung ist, Herr Abgeordneter Stendel im Ausschuß zur Sache selbst den entgegengesetzten Standpunkt eingenommen hat. Dort ist er gerade für das eingetreten, was er heute mit den heftigsten Worten bekämpft hat. (Sehr richtig Und wenn Herr Abgeordneter Stendel hier so außerordentlich heftig für die Demokratie eingetreten ist, so freue ich mich darüber und hoffe, daß er noch recht oft mit mir für die Demokratie kämpfen wird. Er hat im Eifer des Gefechts den demokratischen Parteien Anweisungen darüber gegeben, wie sie vom demokratischen Standpunkt aus sich zu dieser Frage stellen müßten. Ich kann es den Mehrheitsparteien überlassen, sich selbst mit ihren demokratischen Grundsätzen abzufinden, wenn sie für den Kompromiß— antrag zu F 2 eintreten. Die Staatsregierung hätte ja eine etwas andere Fassung für die Bestimmung gewünscht; ich bin auch im Aus⸗ schuß mit allem Nachdruck für die Fassung der Regierungsvorlage ein⸗ getreten. Nachdem aber die Mehrheit des Hauses in diesem Antrage eine geeignete Lösung gefunden zu haben glaubt, stehe ich nicht an, mich mit dieser Fassung abzufinden. Das fällt mir auch deshalb nicht schwer, weil sachlich durch den Antrag nichts anderes geschaffen wird, als durch die Regierungsvorlage geschaffen wäre. Denn auch ich halte es für selbstverständlich, daß mit der Funktion des Vorsitzenden und des Stellvertreters in der Spruchkammer in der Regel Beamte betraut worden wären, die zum Richteramt befähigt sind, die die beiden juristischen Prüfungen abgelegt haben. Es hätte ja vorkommen können, daß in ganz besonderen Fällen einmal ein ganz besonders befähigter Mann aus den Kreisen der Landwirte oder der Meliorations—⸗ oder Vermessungsbeamten, der sich allgemein verwaltungsrechtliche Bildung in hohem Maße angeeignet hat, hätte berufen werden können, wenn die Regierungsvorlage in ihrer alten Fassung durchgegangen wäre. Aber das würden so seltene Ausnahmen gewesen sein, daß ich kein Gewicht darauf lege, nachdem die Mehrheitsparteien sich auf diesen Antrag geeinigt haben.

Dis Anträge dtr. 406 and 1407 der Herren von der deu tsch frrenglen Volkgpartet bitte kh cher nbznlehnent. Der Antragz 409 nimmt ellerdings den Wortlaut der Regierungsfassung auf, gibt ihm aber durch den Antrag 407 einen ganz anderen Inhalt. Es wird

und Besiedlung tun, und wünscht schleunige Vorlegung eines Gesetzes

6 . w mt , r. ö 2

eee, 7 7 7 7 7 7 77 .

Mitgliedern der Generalkommi bon Kries, der die Anträge befü tort nicht immer der Abwicklung der Geschäfte förderlich gewesen simd, im Gegenteil sie sehr schwerfällig ges m Ausschuß darauf hingewiesen, d Hewicht darauf legen muß, daß diese Bea hauptsächlich Verwalti ig Spruchkammer richterlich tätig sind, h. unabsetzba Verwaltungsbehörden muß es möglich sein, ste i zelle zu setzen, und sie müssen Wert darauf legen, bei Aende⸗

* 7 fro Wrihi oni on Bo FEinkor cht durch alte Privilegien behinder

vortet hat, ja s

ausgestattet,

tigsten Leute an diese Stellen zu lüssen und Einflüsterungen zu schützen. aber dazu ist es ni mit dem Richterprivileg

en werden nicht so aaf dem Gebiete der allgemeinen tungstätigkeit sein. Deshe zauptaufgabe, wenn man sich? mit Richterprivileg dort eingesetzt wer Ich möchte Sie bitten, aus allen

gestattet werden. erlichem Gebiet, andeskultur liegen, mehr Verwal⸗

b wäre es sehr zum Schaden ihrer eigent⸗

körper in dem Aufbau der Landesk

atte auf weitere P Befürchtungen, die agraphen gezogen hab einen Vorgesetzten in Zukunft deren An ihrem Verhältnis wird sich nach dieser s ändern, sie werden in der freien Ausübung ihrer Tätigkeit nicht mehr beschränkt sein als bisher; ja, ich glaube sogar, bei dem Aufbau dieser neuen

ganz unberechtig Richtung hin daß die Möglichkeit geboten sein w Behörden ihnen noch mehr Bewegungsfreiheit in e Verhältnisse der technischen Beamten dieser werden, darauf im einzelnen einzu— nicht möglich. Jedenfalls kann ich nur erklären, daß das Ministerium bemüht sein wird, die berechtigten mmenden Beamten bei dem Neuaufbau der sonstiger Beziehung in

geben als bisher. neuen Behörden gestaltet werd gehen, ist mir naturgemäß

Wünsche der in Frage? deskulturbehörden in materieller wie in zu berüchsichtigen.

ie fer Gentr) begrüßt das Gesetz und begründet iegenden redaktionellen Abänderungs t

Minister für Landwirtschaft, Domänen

Meine Herren! Ich habe Ihnen bereits in der Kommission und auch die aus den Kreisen der Landmesser bei mir worstellig ge⸗ n den Ausführungsbestimmungen, insbesondere . u der Behörden, alles getan werden wird, um die berechtigten Wünsche der Landmesser in ihrem Verhältnis zu den Ober— landmessern zu berücksichtigen.

den Herren, wesen sind, erklärt, d auch bei dem Aufb

wird alles getan werden, um di Beamtenkategorien, deren freudige Mitarbei t sind, unbedingt notr Weiter erklärte zu den beantragten Entschließungen der nänen und Forsten Braun: Meine Herren! Auch mir erscheinen die Wünsche, die in den Resolu— tionen ausgesprochen worden sind, sachgemäß und berechtigt, und ich 8.

Minister für Landwirtschaft,

Studenten

Zahl der Regierung zur Verfügung gestellt, o Teil von ihnen an den Traditionen d hört! bei den Soz.) : Semester, die allem der wissenschaftlichen Methode entwöhnt. heute etwa mit 18 Jahren ausgelernt hat, und heruflich volljährig wird, auch über Einnahmen verfügt, die ihm in jungen Jahren einen Haus⸗ stand zu gründen befähigen, ist der Akademiker durchschnittlich bis zu 30 Jahren zum Zölibat verurteilt. Der Philologe, der mit 19 Jahren auf die Universität kommt, braucht fünf Jahre bis zum Oberlehrer⸗ 'ramen, dann zwei Jahre Vorbereikungsdienst, ist mit 26 Jahren noch ein paar Jahre, bis er zu

Studienassessor, und dann dauer f 8 5 9 =. Jurist muß noch Jänger

einer regelrechten Anstellung gelangt ö. Auch mit den Medizinern steht es nicht viel hesser, einiger⸗ maßen günstig ist das

chluß an diese bis zum 31. März dauern. ie Angehörigen der Freiwilligen⸗ e Dienstdauer wird als Kriegsdienst gerechnet und auf die Zeit des Kriehsdienstes angerechnet. Die ahge—⸗ ürzten Notprüfungen werdem den Angehörigen der Freiwilligenber— hände, ebenso wie es 191 bei Kriegsausbruch der Fall war, zugute kommen. Nur bei den Medizinern ist die rüfungen nicht einderstanden weil in so kurzer Jeit r möglich ist, wie die Erfahrung Fil dargetan hat. Für die Miediziner werber int anderer Wese Erleichterungen zu schaffen sein.

Damit ist der Gegenstand erledigt.

lassung zu

ing dusrei orbereitung ni

darin versucht, noch wenigstens einen Rest des alten Richtemripile— giums für die ausscheidenden Beamten zu erhalten, die wir jetzt bei ionen haben, und die, wie Herr bst zugeben mußte,

altet haben. Ich habe bereits ß die Staatsregierung das größte ten, die im Landeskultur⸗ auszuüben haben und nur in nicht mit dem Richterprivileg und undersetzbar gemacht werden. Den

die richtigen Leute an

zu sein.

lbg. vom Kries meinte, es käme darauf an, stets die tüch— ie auch später vor Ein— is ist auch meine Meinung, sie lebenslänglich angestellt und

Im Gegenteil, ihre a

ls vielmehr

2

en Gründen die Anträge 466 die organisch zusammengehören und geradezu einen Fremd⸗ ilturbehörden schaffen würden, ab⸗

Zum Schluß, meine Herren, möchte ich nur noch zu 8 10 da ja taphen übergegriffen hat erklären, e Vermessungsbeamten aus der Fassung dahin gehen, daß sie statt zwei haben würden,

ihrer Tätigkeit zu

rschläge des Zentrums. id Forsten Braun:

Ich kann im einzelnen naturgemäß keinerlei Erklärungen abgeben, wie sich das Verhältnis zwischen diesen beiden Beamtenkategorien in ihrer Tätigkeit gestalten wird. Jedenfalls Arbeitsfreudigkeit insbesondere dieser den großen Aufgaben, ig ist, zu heben.

werde dafür eintreten, daß die Staatsregierung diese Wünsche erfüllt. Abg. Mehrhof (U. Soz) erklärt die bisherigen Versuche der Lösung der Bodenfrage für kleinbürgerlich. . Darauf schreitet das Haus zur Abstimmung. Die Zen⸗ trumsanträge werden angenommen, die vom Minister be— kämpften Anträge der Deutschnationalen abgelehnt. Dann wird das Gesetz in dritter Lesung im ganzen angenommen. Es folgt die Beratung der förmlichen Anfrage Abgeordneten Dr. Thaer (D. Deutschnationalen, dem Zentrum und den Demokraten unter— stützt wird, über die Maßnahmen, die die Staatsregierung treffen vill, m die in die Freiwilligen verbände eintretenden erneuten Unterbrechung des Studiums fol— genden Nachteile zu schützen. ) : Die Studenten haben sich in großer bgleich ein wesentlichen

V.), die auch von den

die aus der

Dglell

.

es festhält. (Hört,

8

Die Studenten verlieren nicht nur die Anzahl der sie von der Universität fernbleiben, sondern auch die Zeit, für die Nachholung des Versäumten notwendig ist, und werden vor Während der Arbeiter

ältnis hur bei den Theologen, Die Regierung wird sich doch wohl der großen Verantwortung bewußt sein, die auch ihr auf diesem Gebiete für die Gestaltung der Lage der Akademiker zu⸗ fällt, die in die Freiwilligenverk

Ein Regierungsvertreter gibt im Auftrage des für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung folgende Erklärung ab: Um die Studierenden gegen

ände eingetreten sind.

es Ministers

erwähnten Nachteile zu schützen, wird ein zweites Zwischensemester, voraussichtlich vom 22. September bis zum 20. Dezember eingefügt werden, und im Am normale Wintersemester vom 5. Zu diesem Zwischensemester werden verbände zugelassen werden.

*

wird das

mwaltung mit der Zu⸗

ö

Eine förmliche Anfrage des Zentrums (Abg. Dr.

Por sch u. Gen.) vom 25. März geht dahin:

Durch den gewaltig gesteigerten Andrang zu den akademisch en Studien im letzten Jahrzehnt, neuerdings ins— beschdere durch die Rückkehr der Kriegsteilnehmer aus den Kresfen der jungen Akademiker und durch die drohende und teilwesfe bereits erfolgte us weisung von höheren Beamten aus Elsaß⸗Lothringen und den östlichen Provinzen sind die Anwärter auf alle Stellungen für Akademiker in eine überaus traurige Lage ge⸗

kom men. 1) Wird die Staat

auch der kommissarischen Stellen, abhelfen? 2) Ist dis Staatsre erung Bereit, in Erwägungen darüber einzutreten, ob nach einer bestlmmten

Wartezeit eine Gesoldung der Anwärter, so fern sie im K rie gs dienst gestandem haben, angebracht und möglich ist? .Ist dig Staatsregierung insbesondere bereit, bei den Unterrichts ohbörden ! 335 * 5er Fr 1r * ) ) 52 . den dahan zu wirken, daß durch geeignete Berufs— 8

beratung die Abit uxisenten vom akademischen Stu⸗ dium, möglichst zurückgehalten bzw. den geeigneten

Disz ip li nen zu ge führt werden? Abg. Dr. Reineke (Zentr) be

besondere der Messoren und Studienreferendare, Regierungsbaumei

führer. Vor allem nachteilig betroffen sind die Krie

welche jahrelang dem Studium oder dem Vorbereitungsdienste entzogen gewesen sind. Die Zahl der Rehtswissenschaft Studierenden bat ganz gewaltig zugenommen. Die Zahl. der ersten surfstischen Semester it von 839 im Jahre 1914 auf hh im Jahre 15918 angestiegen, die Zahl

zahl der Refe⸗

. ssoss yy 1 Kr; ö 5 36 ö der Assessoren belief sich bei Kriegsende auf 3690, die

die Studienassessoren und Studienreferenare let

wärtig allerdings durch die Einlegung von Sonderk inf. rie gs⸗ primaner gesorgt; die Regierung wird aber Vorsorge! ssen für die Zelk. wo ziese Sem die Zahlen er Anwärter in Len verschledenen akademischen Berufen 9

2

abgegangen, weil sie jetzt nach dem Friedensgehalt, also ohne Berück—

gesunder Zustand, daß die Jungakademiker im besten Lebensakter keine Gelzgenheit haben, ihre Arbeitskraft volf auszunutzen. Weiter niegt n günstig der Umstand, daß zahlreiche Beamte aus den besetzten Ge⸗ 6 . ind und andern i tig untergebracht werden müssen.

lrbeist der Bedarf an Akademikern ein weit geringerer geworden Peil anfer ganzes Wirtschaftsseben einen gewaltigen Stoß erlitten hat. Cin Abfl uten in Handel und Industrie ist nicht mehr in dem e men, vorhanden wie früher. Auch der Beruf der Rechtsanwälte ift“ ß.“ füllt, so daß sich hier den jungen Juristen auch wenig Auesicht ! tet

11 5 . Um, dem entgegenzutreten, muß vor allem dafür gesorgt

werden, daß niemand unentgeltlich arbeiten muß, wo (eine bezahlte Arheitékrgft, am Platze ist, und das sssa⸗ risch verwaltete Stellen in Dlanmäßige überführt . eine solche, definitive Regelung am Platze ist. Akademikern müssen zur Behebung finanzieller Schwierigkeiten aus den Kriegshilfsdarlehnskaffen Darlehen zu geeigneten Bedingungen

überlassen. werden. Es muß ein Austausch zwischen den verschiedenen Ressorts stattfinden, beispielsweife müssen Gerichtsaffessoren in die Verschied enen Zweige der Staatsverwaltung übernommen werden Jungen Akademikern ist die Erlaubnis zu Nebenverdienst zu gewähren, natürlich darf darunter das Hauptamt nicht leiden. Ueberall werden Friegs beschädigte bei der Anstellung möglichst zu bevorzugen fein. Die Regierung wird eiwägen müssen, ob es möglich ist, daß Kriegsteil⸗ nehmer nach einer bestimmten Reihe von Jahren eine Befoldung er⸗ halten, weil sie durch die Teilnaß ne ant Kreg erheblich zurückt . kummen sind. Endlich muß dlse Regierung Sorge tragen, daß die Unterrichtsbehörden überall aufklärend über? die alechten Aussichten des akademischen Berufs wirken. Es müssen auf Elternabenden Vor— träge gehalten werden, damit die Eltern bei der Berufswahl Unter— stützung finden. In der Hinficht hat in der vergangenen Zeit oft eine bedauerliche Unkenntnis geherrscht. Aufklärung ist nolmendig über die Art und die berschiedenen Zweige des akademsschen Stusinmès über die Aussichten des einzelnen Berufs, über die Kosten der Aus bildung usw. Ven besonderem Wert ist in der Hinsicht die deutsche Jentꝛalstelle für Berufsberatung der Akademiker, die ihren Sitz in Berlin hat. Sie muß dezentralifiert werden, damit sie ihre frücht— bringende Tätigkeit entfalten kann. Die traditionellen Ueberkief- rungen hei Auswahl des Berufs dürfen nicht ausschlaggebend sein Wir müssen uns den tatsächlichen Berufsverhältnissen meßr anpaffen, insbeson dere in den verschiedenen Zröeigen der Volkswirtschaft. Heute bietet sich auch für einen Nichtakademiker Gelegenheit zum Aufstieg Auch dieser Gesichtspunkt wird dazu beitragen, vom akademischen Studium zurückzuhal ken. (Beifall) ö. J. Geheimer Rat Reinhardt; Eine Vermehrung der Anstellungs— möglichkeiten kann, leider nicht in Aussicht gestelft werden, dagegen sind jetzt in kommissarischen Stellungen sämtliche Studie nasfefforen gegen besg Seweit . Beschäftigung ihnen zu verschaffen nicht möglich war, hat der Finanzmiaifter einen Fonds zlir Verfügung gstellt, aus dem Unterstützungen bewilligt werden könn'n. Ueber die Zahlung einer Besoldung an die Anwärter, die im Kriegsblenst ge— standen haben, kann die Unterrichtsve mvaltung nicht einseitig eine Er— klärung abgeben. Durch Erlaß vom 28. März 1918 ist angeordnet

8

eh rechnen, sowie durch Veröffentlichungen in der Presse wind dem übern ß igen And ang zum Studium entgegengetreten Ir R. 5 H . k

ö Abg. Dr. Berndt (Dem): Die Notlage der geistigen Arbeiter ist durchweg gzunzeit sehr groß und bedarf dringend der gibhäfe— Insbesondere groß ist die Notlage bei den Juristen, die bei Kröegs— ende eine Wartezeit don acht Jahren wor sich fahen, die sich in z chen weiter derart verstchlechtert hat, daß jetzt an die 15 Jahre vergehen

önnen, che der Anwärter in eine feste Staatsansfesflung gekangt. ;

In einen weiteren Ausführungen geht der Redner alle Mäöglichkeifen

Rr Abhilfe auf das gründlichste durch. Die Reubesetzung vakanter Stellen müsse sofort erfolgen, für dauernde Hilfsarbester sei heute kein Platz. Auch neue Stellen müßten geschaffen werden. Notstands⸗ arbeiten und Notstandszezernate seien einzurichten. Die Altersgrenze für die Pensionäre müsse als Regelfall auf das 66. Jahr herabgefetzt werden. Den Anwärtern müsse binnen einer kurzen Frift erbffnet werden, ob sie Aussicht auf definitive Anstellung hätten oder nicht Auch die Notlage der Referendare sei zu erleichtern, den Rechtsanwalten durch eine organische Revision der Gebührensrdnung entgegen— zukommen. . .

Abg. Lukassowitz (D. Nat.) bedauert die Ueberfüllung der akademischen Berufe und sordert eine weitere Ausgestaltung der Berufs— beratung. ö ja fast so gus, als ob nur die akademischen Berufe notle den. Man sollte doch die anderen Bevölkerungsschichten nicht vergessen.

Abg. Meyer Herford (D. V.) fordert eine Statistik über die

Lage des Arbeitsmarktes für Akademiker. Damit ist diese Angelegenheit erledigt. Nächste Sitzung: Mittwoch, 12 Uhr. (Kleine Vorlagen, Steuergesetzentwurf, Antrag Friedberg (Dem.), wonach die Ver⸗ säketung von Grundstücken in den bedrohter Gebseten esner enehmigung unterworfen sein soll.) Schluß 54 Uhr.

. z Eke Gen begründet die Anfrage: Infolge der gewaltigen, Teuerung für alle Lebensbedürfnisse sind weite Kreise aka— demischer Berufestände in finanzielle Schwierigkeiten gekommen tro , . die einen genügenden Ausgleich nicht bilden onnten. X esonker he enklch ist die Lage der Jungakademiker, ins⸗ 3 8 ,. l 8 5 S ;

Gerichtsassessoren und Gerichtsreferendare, Studien-

sster und Bau— r und Bau

we iegen, so hat sich andererseils die Anstellungs möglickkest immer mehr verschlechtert. Aeltere Beamte sind in geringerer Zahl

und erhohen gegen die Errichtung einer selbständigen Pfä Reyublit Einspruch. Viele Betriebe waren geschlossen; alles verlief in Ruhe und Ordnung. Heute wird überall wieder

a , rm, e. gegrbeitet.

Einwohnern, die ein lischen Quadrgtmeilen bevöl e ständige Unabhängigkeit Ungarns, der Tschecho⸗Slowakei und des Serbisch⸗kroatisch⸗slowenischen S tritt

Gebiete, die früher mit ihm zusammen die Oesierreichisch⸗ Ungarische Monarchie gebildet haben, ah. Es wih igt darein, den

setze und Bräuche des

grenzen, die die Prod 8 7 J 3. . 55 R 5 3791 2 7 Ober⸗ und Unterhsterreich trennten, mit einigen kleineren Berichti⸗ 1 . ö Kor d n rr? ö 1 55 ** u gen . der Gegend bon Gmünd und Felsberg und ang ; des Morgwaflusses. Vie Südgrenze gegen Italien und den srbisch troatisch⸗slowenischen Staat oll später don den haupt— sächlichsten alluerten und assoziierten Mächten festgefetzt werden. Im Osten verläuft die Grenzlinie knapp östlich von Bleiburg und über⸗ schreitet die Drau knapp oberhalb der Lavant.

ö 1 yx o 1 er , 9 1 z Abg. Dr. Weyl (U. Spz.): Nach diesen Darlegungen sieht es

Gatzern.

In der vorgestrigen Sitzung des Landtags gab der Ab⸗ geordnete Eisenherger (Bayer. Bauernbund) im Verlauf der Aue sprache die Erklärung ab, daß seine Partei den Eintritt in das Landwirtschafts minister ium ablehne und auch auf den angebotenen Sigatzratsposten verzichte. Die Sitzung wunde hierauf unterhrochen und Nachmittags wieder guf⸗ genommen. Der Staattztat Dr. Haller gan einen kurzen Ueberblick über die fin anzteklen Verhältnifse des Freistaates Bayern und betonte laut Bericht des Wolff schen Telegraphen büros“, daß sich die Finanzlage nicht wegen der Revolution, sondern wegen des verlorenen Krieges ver⸗ schlechtert hahe. Für die Eisenbahn verwaltung werde sich für 1818/19 ein Fehlbetcag von und 380 Mihionen ergeben. Die schwevende Schuld des Staates betrage 174 565 000 ½ Vom Bevorstehen eines Staate bankerotis könne nicht gesprochen merden. Nach weiterer unwesentlicher Debatte wurde bie Tageserdnung erledigt. Die Einberufung der nächsten Sitzung wucde dem Präsidium überlassen. f .

. Das Standgericht München hat gestern obiger ö zufolge nech zweltägiger Verhandloang den 1883 in Peter burg deborenen badischen Staats angehörigen Redakteur Dr, Eugen Levins wegen Hochverrats zum Tode ver⸗ urteilt. Der Mitangeklagte, Architekt Wilhelm 3immer wurde wegen Beihilfe zum Hochverrat dem ordentlichen Gericht überwiesen, die weiteren Angeklagten, Privatdozent Dr. Adolf Arthur Salz, München, und der Kunstmaler Botho Schmidt wurden freigesprochen. Dr. Levin hatte sich im April 1919 an die Spitze der neugehildeten Rätebewegung in Miänchen gestellt, nachdem er gemaltsam die Macht an sich gerissen hatte. Als ane kannter Führer der kommunistischen Parte! war er überall tätig, an dem Sturz der rechtmäßigen Regierung Hoffmann mitzuarbeiten. Als nach dem Sturze der Räte regierung Lepins sich den Nach⸗ forschungen der wieder zur vollen Herrschaft gelangten Reaie⸗ rung Hoffmann entzogen hatte, gewährte ihm durch Vermitt⸗ lung des Professors Salz der Kunstmaler Bothe Schmidt heimlich Unterkunft in seiner Wohnung. Zimmer besorgte zur . Flucht Levinés Aue weis papiere, die ihm von ritter Selte angeboten warden, und ging dadurch in die ihr e lee fe g J d ging dadurch in die ihm In allen größeren Städten der Pfalz fanden gestern

1 —!

153 ö jj ch 3 1494 2 3 ? 1 * 4 zügen, an denen sich je nach der Größe der betreffenden Stadt

nachmittag große Kundgehungen statt In den Demonstrations—⸗

zehntausende von Personen, haupssachlich Arbester heteiligten, 61

bekundesen die Teilnehmer in ruhiger Hallung ihr Deutschtum lzischen

Der vorgestern in Saint Germain üherreichte öster— reichische Friedensvertrag folgt genau den Umrissen des deutschen und ist an vielen Stellen bie auf die Aenderung des Namens mit ihm gleich lautend. Oesterreich (der Ausdruck Deutsch Oesterreich wird vermieden wird durch

E61

, * 5 * ö

den Vertrag ein Staat von (etwa sechgs Millionen ̃ 0

von 50 60 000 eng⸗ Es erkennt die voll⸗

21

n

andere

1111

chen Staates an und

9

Völkerbunde ertrag und die Arbeiterchatte anzuerkennen, auf alle seine außereuropäischen Rechte zu verzichten, alle seine Sec—

und Luftstreitkräfte abzurüsten, den alliierten und assoziierten 32 4 J . 11 f ö 6 ! ö Mächten das Recht zur gerichtlicher seiner Untertanen zuzugestehen, die s * .

Verfolgung derjenigen teh g. der Verletzung der Ge⸗— krieges schutdig gemacht haben, und

, . . ; . ,,, detaillierte Bestimmungen über Bezieß ungen und die Freiheit S ; ĩ

88 . sitnor Fahr 5 hnlin Row ** ö 7 des Transitverkehrs ähnlich denen im deutschen Vertrage an⸗ zunehmen.

S

Her ęrste pf e ; , Der erste Abschnitt des vom „Neuterschen Büro“ gemeldeten Aus—

5 . zugs enthält den Völkerbundsvertrag, der zwölfte den Arbeitsvertrag, 2 s z 17 1 8 p sry* 2 9) 31 26 3 89 2* 8 x. beide sind mit den betreffenden Ahschnitlen im deutschen Vertrag

chlautend. Dasselb e gilt ron Abschnitt 6, der von den Kriegs— zern, und von dem Ahschnitt 10, der von 8.8] 2

, cw, sn rss . 65 . 9g er Luftschiffahrt handelt. Desgleichen ist auch Abschnitt 13 des 1

nf schan Nertr 96 . 839 33 85 w 9 aut schen, Vertrageß, der die Grundlinien für die Durchführung nthält, in den österreichischen Vertrag aufgenommen.

Der Abfchnitt 2 Febßandel , 6 Mön Der Abschnit behandelt die Grenzen. Die Nordgrenze gegen die Tschecho⸗Slowake folgt. den alten Verwältungs—

izen Böhmen und Mähren von

Ergänzend meldet das „Meutersche Büro“, daß die südliche

Grenze Desterreichs gegen Italien an der Wasserscheide zwischen Inn und Drau im Norden und den lombawischen Flüssen im Süden ent—

lang läuft, dann über den Brennerpaß geht und das Sextental zu Italien schlägt. Von dort wird sie nördlich der Drau weiter ver—

laufen, so daß der Serbisch⸗-kroatijch⸗sloweniscke Staat Marburg und

Radkersburg erhält, gerade nördlich bon Radkersburg in die ungarische Grenze einmündend. Die westliche und nordwestliche Grenze mit Bayern, die westliche 6 siche mit Ungarn bleiben unverändert.

renze mit der Schweiz und die östliche Grenze

C . * 6 D 2 * Im Abschnitt 3 erkennen die vertragschließenden Teile die

Grenzen Bulgariens, Griechenlands, Ungarns, Polens, Rumäniens des Serbo⸗ kroatisch⸗slowenischen Staates und des Tschecho⸗flowgkischen Staates, die jetzt oder schließlich festgelegt werden, an. Oesterreich verzichtet zugunsten der hauptsächlichsten alliierten und assoztierten Mächte auf alle seine Rechte und Titel über die Gebiete, die früher ihm angehörten und jetzt anderen Staaten zugewiesen sind. Es erkennt die pollständige Unabhängigkeit des tschechisch slowäkischen Staates mit

Cinschluß deg autonomen Gebietes füdlich von den Karvathen an. Die genaue Grenze zwischen Oesterreich und dem neuen Stagte wird

von einem Ausschuß aus si ben Mitgliedern feftgesetzt werden, von

denen fünf von den hauptsächlichsten alliierten und assoziierten

Mächten und je eins von Oesterreich und der Tschecho⸗Slowakei er⸗

nannt werden. Die Tschech⸗Slowakei willigt darein, in einem Ver— trage mit den hauptsächlichsten alliierten und assoziierten Mächten

Bestimmungen, die zum Schutz religlöset, sprachlicher und Rassenminder⸗

heiten für notwendig erachtet werden, und für die gerechte (equitablo)

Behandlung des Handels der anderen Nationen festzusetzen. Dasselbe

gilt für den Serbisch-krootisch-⸗ssowenischen Stat. Rumänien willigt darein, einen ähnlichen Vertrag wie die Tschecho⸗Slowakei abzu— schließen. Oester reich erkennt an und achtet die volle Unabhängigkeit aller Gebiete, die zu dem früheren ruffischen Reiche gehört haben.

Es stimmt der endgültigen Aufhebung des Vertrages von Brest⸗ ltows k und aller Verträge oder Abmachungen zu, die seit der Revolution vom November 1917 mit allen Regierungen oder politischen Gruppen auf dem Gebiete des früheren russischen Reichs geschlossen worden sind. Die Allijerten machen einen Vorbehalt bezüglich aller Rechte Rußlands auf Wiedergutmachung und n, ng Destetreich stimmt der Aufhebung der helgischen Verträge von 1839 und der Abschaffung der luremburgischen Neutralität, zu, ferner allen Abmachungen der allüerten und assozierten Mächte mit der Tirkei und Bulgarien und ebenso allen Abmachungen der alliierten und assoziierten Mächte mit Deutschland wegen der Gebiee, die Dänemark im Vertrag von 1864 aufgeben mußte. Desterreich nimmt es auf si b, seine Einrichtungen mit den Grundsätzen der Freihit und Gerechtig⸗ keit in Einklang zu hringen und anzueikennen, daß die Verpflichtungen zum Schutz der Minderheiten in den Bereich des internationalen Interesses fallen, worüber der Völkerbund die Juri diktion ausübt.

Alle österreichischn Staatz angehörigen ohne Unterschied der Rasse, Sprache und Religion sind vor dem Gesetze gleich. Der freie

Gebrauch jeder Sprache im privaten und öffentlichen Leben muß un— beschränkt sein, und es müssen dafür billige Erleichterungen gewährt werden. DOesterreich verzichtet auf alle Rechte, Titel und Privilegien außerhalb Europas. ; ;

. Die m i ickä ri schzn Bedingu ngen werden vorbehalten. Alle österreichischuungarischen Kriegsschiffe mit Einschluß der Donauflottille werden als endgültig den hauptsächlichlsen allüterten und assoziierten Mächten ausgeliefert betrachtet. Die österreichische drahtlose Station in Wien darf drei Monate lang nicht ohne Zustimmung der alliierten und assoziierten Regierungen für maritime, militärische oder politische Nachrichten, die auf Desterreich oder seinen früheren Verbündeten Bezug haben, benutzt werden, sondern nur für Handelsiwecke und unter Aufsicht. Während der⸗ Ulben Zeit darf Oesterreich keine weiteren stärkeren drahtlosen Stationen bauen.

Die auf die Luftfahrt bezüglichen Bedingungen decken sich fast ganz mit denen im deutschen Vertragr. DOesterreich willigt darein, keine Militär-, Marxine⸗ oder auf die Luftfahrt bezüglichen Missionen ins Ausland zu schicken, und österreichische Staatsangehörige dürfen nicht in die Armee, die Flotte oder den Luftdienst ausländischer Mächte eintreten.

Die Bedingungen fär den Transitverkehr sind dieselben wie im deutschen Vertrage. Für den österreichischen Transilverkehr über früher österreichisch⸗ungarisches Gebiet, um DOefterreich einen Zu— gang zur Adria zu sichern, sind besoöndere Vorkehrungen getroffen. Der Vertrag tritt in Kraft, sobald er von Oesterreich und drei der hauptsächlichsten alliierten und assoziierten Mächte unterzeichnet ist. Aus den von der ‚Times“ veröffentlichten Friedensbedingungen sind in Ergänzung des von dem „Reuterschen Büro“ verbreiteten Auszuges noch folgende Punkte nachzutragen: In dem Friedensvertrag stellen die Alliier fest, daß die österreichische Krieg führ

83 7 ö 36 z D die deutsche gewesen sei. J

Die alliierten und assoziierter

wollen jedoch sterreichischen Kaifer, gegen den mehr gesündigt wi als er selbst gesündigt habe, nicht für die Sünden Kaiser Franz Josephs büßen hassen. Oesterreich müsse aber alle Personen, die sich der Verletzung der Kriegsgesetze schuldig ge⸗ macht haben, ohne Rücksicht auf Rang und Stand Aburteilung

ausliefern.

den

2

Der Bau von Kriegsschi bleiben. B i nichtet Tonne ve hinaus, d schiffe, die am 2. Novemk schen Regierung oder österreichisch ungan

oder das Recht hatten, die österreichisch- ungarische Flagge zu führen, nebst sämtlichen neutralen Handelsschiffen, die bis 6 dem Jeitpunkte des Abschlusses des Waffenstillstands von österreichisch ungarischen Prisengerichten als gute Prije erklärt wurden und daher zu diesem Zeitvunkte Eigentum der öͤsterreichischen Regierung waren, den

1 mussen.

alliierten und assoziierten Regierungen ausgeliesert werden Bei der Festsetzung der finanziellen Bestimmungen haben die Kosten für das Besatzungsheer vor der Gatschädigungs summe den Vorrang erhalten. Die Alliierten werden ermächti gegebenenfalls Vorzugsbezahlung für Waren, die aus dem Ausland eingeliefert werden, zu verlangen. Die Ausfuhr von Gold ohne Zu— stimmung der Alliierten wird bis zum Jahre 1921 verboten. Die Schaden zergütungskommission wird den Anteil an den Kriegskosten des früheren Oesterreich für jeden der neu gegründeten Staaten festsetzen. Diese Schuld wird durch die Einkünfte der Bahnen und Salzbergwerke, die auf der Grundlage der Einnahmen in den letzten, drei Jahren vor dem Kriege be— rechnet werden, sicherstellt. Die Bankscheine der früheren österreichisch⸗ ungarischen Bank die sich in den neuen Staaten befinden, werden von den neuen Regierungen binnen 12 Monaten durch andere Scheine

ffen in Oest züglich der alliierten Schiffe, die von Vesterrei sind, wird der Grundsatz festgelegt, daß ütet werden muß. Dieses läuft in der Praxis dar ß alle fertiggestellten oder im Bau befindlichen Hand er 1918 Eigentum d

C

der österreichisch- ungari⸗ cher Privatpersonen waren

ersetzt Die österreichisch⸗-ungarische Bank wird nach Unterzeichnung des Frtedensvertrages liquidiert, wobei die Aktira unter die Inhaber ö 5396 6 , . .

der Bankscheine verteilt werden. Die Besitzungen der österreschischen

Regierung in den neuen Staaten werden von diesen gegen einen Preis übernommen, den die Entschädigungskommissson festsetzt, und der der österreichischen Regierung in der die Entschädigung betreffen— den Ahrechnung gatgeschrieben wird. J

Eine Sonderklausel sichert den Handelsweg von Oesterreich nach dem Adriatischen Meer.

Unter dem Eindruck der Friedensbedingungen der Eatente trat der Hauptgusichuß gestern unter dem Vorsitz des Pfrä— sidenten Seitz zu einer Beratung zusammen. Der Staatssekretät des Aeußeren Bauer erstattete eingehenden Bericht, aus dem sich ergiht, daß bei einem Festhalten der Entente an den von ihr gestellten Bedingungen eine Lebens möglichkeit für die beutsch— österreichische Republik nicht gegeben erscheint. An den Bericht schloß sich eine erschöpfende Wechselrede an, wobei der Bericht Bauers bei den Vertretern aller Partelen einmütig Zustimmung fand. Es wurde zur stenninlz genommen, daß sich der Präsident Seitz, der Vizeyräsident Fink und der Staatssekretär Bauer Abends nach Feldkirch begeben, um mit dem Staatskanzler Renner, der dort aus Paris erwartet wird, in unmittelbare Fühlung zu treten. Die drei Beamten werden Feeitag wieder nach Wien zurückkehren und dem sofort zusammentretenden Hauptausschuß neuerdings berichten.

Die Deutsch⸗Böhmische Landesregierung hat an das deutsche Volk in Böhmen einen Aufruf gerichtet, in dem gegen den Vernichtungs frieden der Machthaber schäürfstens Einspruch erhoben und erklärt wird, daß die Entente in schreienher Ungerechtigkeit das Selbstbestimmungsrecht dem deutsch-⸗böhmischen Volke versage und es schutz' und wehrlos der rücksichtslosen Willkür des machttrunkenen, haßer fülften erb, aus liefere. (

Der Aufruf fordert dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge das deutsch-böhmische Volk auf, im Vollbewußtfein der e . seiner Sache den Glauben an Freibeit und Zukunft nicht zu ver— lieren, denn dauernd könne den Deutsch⸗Böhmen nicht die Möglich⸗ keit vorenthalten werden, ihre Geschicke selbst zu len ken. Das denisch⸗ böhmische Volk müsse sich zu einer geschlossenen Phalanx gegen den gemeinsamen Feind, gegen den Räuber seiner Heimat und Freiheit zusammenschließen, uin zu seinem Rechte zu gelangen Deutsch⸗ Böhmens Geschick könne nicht gegen den Willen seines Volkes ent- schieden werden. „Der Tag kommt, der unsere Ketten sprengt. Unser nationaler Kampf ist nicht zu Ende, er beginnt erst. Das Gewalldiktat der Ententediplomaten wird nicht das letzte Wort sein, das über unser Schicksal gesprochen wird. Was immer in Versailles

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