13184.
9ö. 232689. A.
262 1919. Fritz Asch⸗
heuer, Solingen, Wupper
straße 105. 3.16 1919 Geschäftsbetrieb
Stahlwarenfabrik. Waren:
Messerschmiedewaren
95.
Werkzeugfabrik K 1919
Waren: Werk⸗
3 ol Fan Gesentschmiederei, Wipperfürth Geschäftsbetrieb: Werkzeugfabrik.
Adolf Flüs, (Rhld.). 3/6
zeuge 9h. 232692. M. 27330.
712 1918. Fa. Ernst Mandewirth, Solingen. 3/6 1919
Geschäftsbetrieb: Stahlwarenfabrik. Waren: Messerschmiedewaren, Sensen, Hieb⸗ und Stichwaffen, ärztliche Instrumente und Geräte.
90. 232693. N. 9546.
„Iimscha“
7.5 1919. Paul Alexis Neumann, Berlin-Halensee, Ringbahnstr. 7. 3/6 1919.
Geschäftsbetrieb: Fabrikation und Vertrieb chemo⸗ technischer Produkte. Waren: Taschenmesser mit aus⸗ wechselbarer Bandstahlklinge.
9h. 232694. Sch.
REVISORF
Friedr. Schmidt, Solingen, 3 6 1919.
Geschäftsbetrieb: Stahlwarenfabrik. Waren: Messerschmiedewaren, Rasierapparate, St reichriemen und Instrumente für die Nagelpflege.
— * 23573.
Kronem⸗
17/4 1919.
bergerstr. 66.
9b. 232695. S. 16694.
fieisosel o inn
25.3 1918. Szentgottharder Erste Ungarische Sensen⸗ und Sichel⸗Fabrit, Freiherr von Wieser, Szent⸗ gotthard (Ungarn); Vertr.: Max Baumgarten, Berlin, Petersburgerstr. 5. 3/6 1919.
Geschäftsbetrieb: Sensen⸗ und Sichelfabrit. Wa— ren: Sensen, Sicheln, Mähapparate und Mähmaschinen.
23. 232696. G. 18922.
ih bn ss halkrififfr
19.4 1919. Gärtner C Aurich, Dresden⸗A. 36 1919.
Geschäftsbetrieb: Großhandlung von Dünge- und Futtermitteln und Herstellung und Vertrieb von Be— hältern zur Konservierung und Aufschließung von Futtermitteln aller Art. Waren: Behälter zur Kon⸗ servierung und Aufschließung von Futtermitteln.
5. 36231.
23. 232697.
Zauberer
5/3 1919. Anton Huber C Comp. Ges. m. b. H., München. 3/6 1919.
17509.
232699. 55
lappack⸗
8/4 1919. Fa. Franz Samstag, Berlin. 3/6 1919.
Geschäftsbetrieb: Vertrieb von Haus⸗Transport geräten, Gebrauchsgegenständen, Geräten, Apparaten für Abdeckereien, Schlachthöse ete. Waren: Haus- und Küchengeräte, Stall-, Garten= und landwirtschaftliche Ge⸗ räte, Drahtwaren, Blechwaren, Schlosser⸗ und Schmiede⸗ arbeiten, Geldschränke, Kassetten.
232700. 10113.
enn,
2 15 1919. 38/6 1919.
Geschäftsbetrieb: Verlag. Waren: Druckereierzeug⸗ nisse, insbesondere Telegraphenschlüssel, Telegramm⸗ kürzer, Codes.
Telegrammkürzer G. m. b. H., Berlin.
3 232701. B.
Bibra Zahnkrem
. 1919. Birkendahl C Brandenbergs, Köln. 3/6 919.
Geschäftsbetrieb: Fabrik chemisch⸗technischer, phar⸗ mazeutischer und kosmetischer Präparate. Waren: Zahncreme. .
35800.
34. 232702. C. 199033.
.
2 —
1843 1919. Ernst Colditz, Windscheidstr. 41. 3/6 1919.
Geschäftsbetrieb: Parfümeriefabrik, chemisches La⸗ boratorium, Drogenhandel. Waren: Kosmetische Prä⸗ parate und Parfümerien, speziell Zahnpasta.
Leipzig⸗Connewitz,
232703. C. 19084.
Caidleroi
7/4 1919. Gustar Calder, Berlin, Bremerstr. 75.
3/6 1919. Geschäftsbetrieb: Fabrik chemischer
Waren: Putzmittel.
Präparate.
232704. C. 19211.
sũlioin
3/5 1919. Chemische Fabrik Waldhof, Michendorf
b. Berlin. 3/6 1918.
Geschäftsbetrieb: Chemische Fabrik. Waren:
Seifen, Waschmittel.
34. 232705. D. 15704. 8/4 1919. Mar Dunst & Co., Berlin. 3/6 1919. Geschäftsbetrieb: Fabrik kosmetisch⸗hygienisch⸗che⸗
mnisch-pharmazeutischer Präparate und Parfümerien.
Waren: Parfümerien und kosmetische Mittel.
34. 232706. M. 24860.
Schnee zun ber
1.12 1916. 8/6 1919.
Geschäftsbetrieb: Seifenfabrik. Schuhcreme, Putz⸗ und Poliermittel, Fleckenentfernungsmittel.
Richard Manjodk, Hainichen i. Sa.
Waren: Stärke, Rostschutz⸗ und 37. 232707. A. 13204. 22/3 1919. Akltiebolaget Finska Handelskompaniet, Viborg; Vertr.: Pat. Anw. Franz Schwenterley, Berlin 8W. 11. 316 1919. Geschäftsbetrieb: Mühl⸗ Schleif⸗ und Kunststeinfabrik. Wa⸗ ren: Mühl und Schleifsteine, Schmirgel⸗ und Carborundum— scheiben, Polier⸗ und Kunststeine.
M. 28123.
38. 232708. . Man lacht, man lieht, man Soherzt. 30/4 1919. Gebrüder Mayer, Mannheim. 3/6 1919.
Fabrikation und Vertrieb von Sämtliche Tabakfabrikate.
Geschäftsbetrieb: Tabakfabrikaten. Waren:
232710. O. 7176.
Malisesgoli
7/5 1919. Fa. August Osterrieth, Frankfurt a. M. 316 1919.
Geschäftsbetrieb: Vertrieb von Tabakfabrikaten. Waren: Zigarren und alle sonstigen Tabakfabrikate
38. 232711. P. 15963. Johann Bottfniell . Henllen
, Leipzig, Goethestr. 1. 316 1919.
Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb sämt⸗ licher Tabakfabrikate. Waren: Zigarren, Zigaretten und
andere Tabakfabrikate.
Preßler,
W. 23604.
38. 232712. 2 Dicker Wagner 17,3 1919. Fa. Oskar Wagner, Hannover. 3/6 1919.
Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von
Tabakfabrikaten. Waren: Zigarren.
232713. W. 23672.
otsehpen '
273 1919. Josef Wienen, Wahn. 3/6 1919. Geschäftsbetrieb: Tabak- und Zigarrenfabrik. Wa⸗
ren: Sämtliche Tabakfabrikate.
38. 232714. W. 23770. 6 22 5 *
ö — 26/4 1919. Zigarettensabrit Welty Johannes Coul⸗
mas, Dresden⸗A. 3/6 1919
Geschäftsbetrieb: Zigarettenfabrik. Waren: Roh⸗, Rauch⸗, Kau⸗ und Schnupftabake, Zigarren, Zigarillos, Zigaretten, Zigarettenpapiere.
W. 23771.
38. 232715.
Mikanor
26.4 1919. Zigarettenfabrik Welty Johannes Coul⸗ mas, Dresden⸗A. 3/6 1919.
Geschäftsbetrieb: Zigarettenfabrik. Waren: Roh⸗, Rauch⸗, Kau⸗ und Schnupftabake, Zigarren, Zigarillos, Zigaretten, Zigarettenpapiere.
38. 232716. W. 23787.
Hes senliebe
194 1919. Fa. Daniel Weißmann, Mannheim 8/6 1919.
Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Zigarren und anderen Tabakwaren. Waren: Sämtliche Tabakfabrikate.
38. 232717. W. 23788.
„Badnerliebe“
1934 1919. Fa. Daniel Weißmann, 8/6 1919.
Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Zigarren und anderen Tabakwaren. Waren: Sämtliche Tabakfabrikate.
Mannheim.
38 232718. W. 23789.
Preussenlieb
194 1919. Fa. Daniel Weißmann, 3/6 1919.
Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Zigarren und anderen Tabakwaren. Waren: Sämtliche Tabakfabrikate.
Mannheim.
38 232719. W. 23790.
Sachs ensiebe
lLegkrem
L. 20214.
6/3 1919. Laboratorium Leo Dr. Ottomar Hein⸗ sius von Mayenburg, Dresden N. 4/6 1919.
Geschäftsbetrieb: Fabrikation medizinischer, phar— mazeutischer, kosmetischer und chemisch⸗technischer Präpa- rate. Waren: Parfüm und kosmetische Präparate.
P. 15987.
Strohfi⸗
8/3 1919. Fa. 416 1919.
Geschäftsbetrieb: Fabrik kosmetischer, hygienischer und chemischer Präparate. Waren: Wasch⸗ und Reini⸗ gungsmittel.
34. 232722. l
Ernst Peßler, Bad Lausick i. Sa.
38. 232724. C. 19069.
Idee
1.4 1919. Cigarettenfabrik Wenesti J. Weinstein, Berlin, Kastanien⸗Allee 12. 4/6 1919.
Geschäftsbetrieb: Tabak⸗ und Zigarettenfabrit. Waren: Zigaretten, Rauch⸗, Kau⸗ und Schnupftabak.
Löschungen. 27. 5. 19. 230122/ 166. 48930 / 23. 6 165
Kl. 1. 115804.
Kl. 2. 93414, 108935, 116532, 119178, 120054, 121561.
Kl. 3a. 116484, 118306, 120155.
Kl. 3b. 115024, 116703, 117445, 117926, 118670, 119919.
Kl. 36. 119610.
Kl. 34. 116018, 116417, 118026, 119222, 119627, 120562, 128337, 138416.
Kl. 4. 37623, 39159, 114055, 115452, 115977, 116627, 119408.
Kl. 5. 113699.
Kl. 6. 37474, 113409, 117640. 118562, 119472.
Kl. dsa. 118918.
Kl. 956. 42380, 114878, 117183, 117676, 118150, 121152, 121659, 121661.
Kl. 94. 1211253.
Kl. 9f. 117335, 117901, 121537, 126573.
Kl. 10. 117133, 117842, 119866, 121047.
Kl. 11. 125339, 128566.
Kl. 12. 119231.
Kl. 13. JJ865, 113847, 116630, 121810.
Kl. 14. 117135, 118346, 121200, 121577.
Kl. 15. 121446.
Kl. 16a4. 365545, 37166, 37728, 37729, 38026, 39499, 115455, 115671, 118413, 118414, 120179, 120180.
Kl. 16b. 33723, 36023, 36376, 36377. 366513. 36642, 37343, 37861, 38199, 38463, 38513, 39185, 40226, 40519, 100951, 117379, 117533, 1176655, 118231, 118928, 119015, 119385, 119997, 119998, 121321, 122068.
Kl. 164. 37913, 39761, 115990, 116078, 117052, 117237, 117694, 118417, 119806, 121674, 121956,
126035, 127056, 120716.
Kl. 17. 119310, 120751.
Kl. 18. 120405, 120868.
Kl. 19. 31049, 116831.
Kl. 21. 84013, 34506.
Kl. 222. 36730, 1161359, 119314, 120846.
Kl. 22b. 966577, 112888, 117306, 117978, 121481.
Kl. 23. 37832, 37833, 115381, 115861, 116565, 117545, 117385, 117659, 118214, 118699, 118700, 118855, 119118, 119840, 120206, 120970, 122311, 125565, 128734.
Kl, 24. 116916, 118051, 121209.
Kl. 25. 38332, 38465, 39400, 114245, 11708,
118892, 119074, 119751, 120872, 120508, 122015 Kl. 26a. 41132, 116181, 116182, 116183, 11618,
16185, 116186, 16290, 116720, 116946, 117466, 117464, 122469, 123657, 125515.
Kl. 6b. 39018, 116602, 116769, 116835, 11704, 17465, 117466, 1180655, 118057, 118127, 118426, 119154, 119936, 120792.
Kl. 26. 32365, 37454, 37455, 37457, 38656! 42837, 43827, 1os7 13, 115809, 116919, 117542, 18525, 118952, 119122, 121874, 122102, 123149, 127410, 139050.
Kl. 264. 35947, 37036, 37615, 38773, A416, 117546, 117725, 171088, 121632, 121960, 12196, 122019, 126592.
Kl. 26e. 36239, 38849, 389915, 120524, 120803, 25054.
Kl. 27. 97405.
Ki. 28. 40176, 109060, 116189, 116450, 121566, 122176, 127076.
Kl. 29. 113237, 119844.
Kl. 30. 36352, 17810, 119462, 119463, 1197657.
Kl. 31. 122441, 122442, 122495. .
Kl. 32. 38813, 120928, 125011, 123061, 124666, 127011.
Kl. 34. 40050, 83615, 116789, 11760956, 117606, 18068, 118405, 118785, 119095, 119097, 119168.
120237, 120536, 120541.
Ber Sejnnrzprein brträgt ntertrljährlicch 8 . Ane Nestanstalten nehmen Kestellung au; ür Errlin anger en Nostaustalten und eitungnuertrithrn fiir Kelbstahalar err hie Geschüftzstelle 8. 48, Wilhelm straße 88.
C in je ln Hum mern kosten 23 Af.
ze Geschäftsftelle des Reichs⸗ und Stagttanzel gers
* J Uuzeigenpreis für den Naur eier s gefpaltenen (Einheité zeile 69 Pf., einer 3 gespalt. Cintzeits zeile 850 Bf. Rusßerdant wird ans den Mnzeigenpreiß ein Tenerungszuschlag von S v. S. erhoben.
Anzeigen nimmt an:
Berlin vr. 48, wilbheimftraße tr. 33.
r
132.
Reichsbank girokonto.
Bestellungen auf den Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanz
Berlin, Sonnabend, den 21. Juni, Abends.
—— — 221
1819.
Postscheckkonto: Berlin 41 821.
eiger für das mit dem 1. künftigen Monats beginnende Vierteljahr nehmen saͤmtliche
Postämter, in Berlin auch die Zeitungs versender und für Selbstabholer die Geschäftsstelle dieses Blattes, 8W. Wilhelmstr. 32, entgegen. Der viertelsährliche Bezugspreis des aus dem Deutschen Reichsanzeiger und dem Preußischen Staatsanzeiger bestehenden Gesamtblattes einschließlich des Postblattes und des Zentral⸗Handelsregisters für das Deutsche Reich beträgt im Deutschen Reichspostgebiet 12 6.
22 — 22 . ö .
FJuhalt des autlichen Teiles:
Deutsches Reich.
Reichs getreideordnung für die Ernte 1919.
Bekanntmachung zur Aenderung der Ausführun asbestimmungen über den Verrehr mit Zündwaren vom 16. Dezember 1916.
Bekanntmachung, betreffend einen Tarifvertrag.
Bekanntmachung zur Verordnung über dle schiedsgerichtliche Erhöhung von Preisen bei der Lieserung von elektrischer Arbeit, Gas und Leitungswasser vom 1. Februar 1919 und zu der Bekanntmachung des Staatssekreiärs des Reichs— wirtschaftJzamts über den gleichen Gegenstand.
Berichtigung.
Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummern 114 und 115 des
eichs⸗Gesetzblatts. Vreußen.
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Bekanntmachung, betreffend . von Erzeugerhöchst— e. für Frühgemüse für die Provinz Brandenburg und
erlin. Erste Beilage.
Bekanntmachung der in der Woche vom 8. bis 14. Juni zu Wohlfahrtszwecken genehmigten öffentlichen Sammlungen und Vertriebe von Gegenständen.
Amtliches. Deutsches Reich. Reichs getreideordnung für die Ernte 1915 Vom 18. Juni 1919.
Auf Grund des Gesetzes über eine vereinfachte Form der Gesetzgebung für die Zwecke der Uebergangswirtschaft vom 17. April 1919 (Relchs⸗Gesetzbl. S. 394) wird von dem Reichsministerium mit Zustimmung des Staatenausschusses und des von der Nationalversammlung gewählten Ausschusses folgendes verordnet: .
w
Für den Verkehr mit Getreide, Hülsenfrüchten und Buchweizen aus der Ernte 1919 gelten die Vorschriften der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1918 vom 29. Mai 1918 (Reichs Gesetzbl. S. 434) in der Fassung des Aitikel 1 der Verordnung über Lupinen vom 15. Mal 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 461) mit den aus folgenden Vor⸗ schriften sich ergebenden Aenderungen:
1. In der „Uebersicht über die Abschnitte“ ist hinter J einzufügen: „la. Aufbringung von Hafer, Hülsenfrüchten und Buchweizen (8§ 13a, 13 b).
2. 81 Abs. ! erhält folgende Fassung;
„Brotgetreide und Gerste, die im Reiche angebaut sind, allein oder mit anderen Bodenerzeugnissen gemengt, werden mit der Trennung vom Boden für den Kommunalverband beschlagnahmt, in dessen Bezirk sie gewachsen sind.“
Im §5 1 Abs. 2 Satz 2 ist die Zahl „Hö“ durch die Zahl „5h6“ zu 4
1 Abs. 4 ist zu sireichen.
3. 5 2 erhält folgende Fassung:
Im Sinne dieser Verordnung gelten als
Brotgetreide: Roggen, Weizen, Spelz (Dinkel, Fesen), Emer und Einkorn,
Hülsenfrüchte: Erbsen einschließlich Peluschken, Bohnen ein schließlich Ackerbohnen und Linsen,
2. zur Bestellung der zum Betriebe gehörenden Grundstücke auf
das Hektar:
an Winterroggen bis zu einhundertfünfundfünfzig Kilogramm,
an Sommerroggen bis zu einhundertsechzig Kilogramm.
an Winterweizen bis zu einhundertneunzg Kilogramm,
an Sommerweizen bis zu einhundertfünfundachtzig Kilogramm,
an ungegerbtem Spelz bis zu dreihunderr Kilogramm,
an Speszkernen bis zu zweihundertzehn Kilogramm,
an Gerste bis zu einhundertsechzig Kilogramm,
an Mischfrucht dieselben Sätze nach dem Mischungsverhältnisse
⸗ der Früchte.
Die Landeszentralbebörden sind ermächtigt, die Saatgutmengen bei dringendem wirtschaftlichen Bedürfnis für einzelne Betriebe oder ganze Bezirke bis zu einer von der Reichsgetreidestelle bestimmten Grenze zu erhöhen.
Als Selbstversorger gelten, vorbehaltlich einer anderen Bestim⸗ mung nach § 63, der Unternehmer des landwirischaftlichen Betriebs, die Angehörtaen seiner Wirtschaft, Naturalberechtige, soweit sie als Lohn oder Leibgedinge (Altenteil, Auszug, Ausgedinge, Leibzucht) Brotgetreide, Gerste oder daraus hergestellte Erzeugnisse zu be⸗ anspruchen haben, ferner alle im landwirtschaftlichen Betriebe ganz oder überwiegend beschästigten Perlonen während der Dauer der Beschäftigung sowie deren Angehörige, soweit sie mit ihnen im gleichen Haushalt leben und nicht in anderen Betrieben be— schäftigt sind.“
7. Im § 9 Satz 1 sind hinter dem Worte „Saatgut“ die Worte „von Broigetreide und Gerste“ einzufügen. Im § 9 Satz 2 ist die Zahl „3“ durch die Zahl „2“ zu ersetzen. 8. Im 5 10 Abf. 2 Satz L ist statt „1918“ zu setzen „1919. 9. 5 11 erhält folgende Fassung:
Trotz der Beschlagnahme dürfen Unternehmer landwirkschaftlicher Betriebe selbstgebautes Gemenge (Mischfrucht, Mengkorn) mit Aus⸗ nahme von Mischungen, die nur aus Roggen, Weizen, Spelz (Dinkel, Fesen), Emer, Einkorn oder Gerste bestehen, vor der Reife als Grün⸗ futter im eigenen Betriebe verbrauchen.“
10. Hinter 5 13 ist folgender Abschnitt neu einzufügen:
„Ia. Aufbringung von Hafer, Hülsenfrüchten und Buchweizen. 5 13a.
Die Reichsgetreidestelle kann den Kommuna lverbänden oder den sonstigen von ibr bezeichneten Lieferungsbezirken die Lieferung be— stimmter Mengen von Hafer, Hülsenfruͤchten und Buchweizen auf— geben. Bei Hülsenfrüchten kann die Reichsgetreidestelle bestimmte Arten verlangen oder bestimmte Arten autschließen. Die Kommunal⸗ verbände oder sonstigen Lieferungsbezirke haben diese Mengen nach den ihnen ron der gleiche ge treldestessf⸗ gegebenen Richtlinien umzu⸗ legen Verträge, durch die die Erzeuger sich zur Lieferung von Hafer, Hülsenfrüchten oder Buchweizen an Dritte verpflichtet haben, sind, unbeschadet der Vorschrift im 8 13, insoweit nichtig, als dadurch die Lieferung der umgelegten Mengen unmöglich wird.
Erzeuger, die insolge Abgabe von Hafer, Hülsenfrüchten oder Buchwetzen an Dritte zur Lieferung der umgelegten Mengen nicht imstande sind, haben, unbeschadet der Vorschrift im § 80 Abs. 1 Nr. 13, als Schadensersatz das Doppelte des zur Zeit der Festsetzung (Satz ?) geltenden Marktpreises oder, falls der von ihnen erzielte Verkaufspreis höher ist, diesen an die Reichsgetreidestelle zu zahlen. Die untere Verwaltungsbehörde setzt die Höhe des hiernach zu zah— lenden Betrags fest. Gegen die Entscheidung ist Beschwerde zulässig. Ueber die Beschwerde entscheidet die höhere Verwaltungsbehörde end⸗ gültig. Die Beitreibung erfolgt nach den Vorschriften über die Bei⸗ treibung öffentlicher Abgaben.
§ 13.
Verträge über Lieferung von Hafer aus der Ernte 1919 dürfen vor dem 16. August 1919 nicht abgeschlossen werden. Verträge der im Satz 1 genannten Art, die vor dem Inkrafttreten dieser Ver—⸗ ordnung abzeschlossen worden sind, sind nichtig.“
11. 53 15 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende ing
„Das Kuratortum besteht auß sechzebn Bevollmächtigten zum Staatenausschuß, und zwar außer dem Vorsitzenden des Direktoriums als Vorsitzendem aus vier Bevollmächtigten Preußens, zwei Bevoll—
2
mächtigten Bayerns, je einem Bevollmächtigten von Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, Mech len burg G chwerin! Sachsen⸗
Weimar und Anhalt, einem hanseatischen und einem elsaß⸗lothringi⸗
Bei verspäteter Bestellung kann eine Nachlieferung bereits erschienener Nummern nur so weit erfolgen, wie der geringe Vorrat reicht.
— — — — —— *
§5 23 Abs. 1 Satz? erhält folgende Fassung: ‚Dieser Ge⸗ nehmigung bedarf es nicht, wenn das Gefreide zum Zwecke der Trocknung oder Verarbeitung vorübergehend aus dem Kommunal⸗ veiband entfernt oder wenn es an die Reichsgetreidestelle oder zu Saatzwecken nach den gemäß 5 9 vom Reichsernährungsminister er⸗ lassenen Bestimmungen geliefert wird.“
Im § 23 Abs. 1 Satz 4 ist das Wort Worte „Biotgetreide und Gerste“ zu ersetzen.
Im 5 25 Abs. 2. ist das Wort „Früchte“ durch die Worte Brotgetreide, Gersten zu ersetzen.
18. 5 24 Abs. 1 erhäꝛt folgende Fassung:
„Jeder Kommunalverband haftet dafür daß alle für ihn beschlag⸗ nahmten Vorräte der Reichsgetreidestelle zur Verfügung gestellt werden, soweit sie nicht den Unternehmern landwirtschaftlicher Betriebe nach §S§ 8, 9, 10, 44 zu belassen sind oder von selbstliefernden Kommunal⸗ perbänden zur Durchfübrung der Selbstwintschaft (8 32) zurück⸗ behalten werden durfen. Die über die festgesetzten Mengen (8 18 Abs. 1e) hinaus verfügbaren Mengen an Beotgetreide und Gerste sind stets sobald wie möglich abzuliefern. Der Kommunalverband haftet auch dafür, daß die nech § 132 zu liefernden Mengen an Hafer, Hülsen⸗ früchten und Buchweizen rechtzeitig der Reichsgetreidestelle zur Ver⸗ fügung gestellt werden. Er kann verlangen, daß die Reichsgetreide⸗ stelle jede ihr zur Versügung gestellte Menge binnen zwei Wochen abnimmt.“
Im 8 24 Abs. 3h ist das Wort „Früchte“ durch die Worte „Brotgetreide und Gerste“ zu ersetzen.
19. Im 8 25 Abs. 1 Satz X sind die Worte aus den im § 1 bezeichnefen Früchten“ durch die Worte „der Betriebe (6 18 Abs. 1c) zu ersetzen.
20. Im 5 26 Abs. 1 Satz 2 ist vor den Worten einzufügen: „fortlaufend“.
21. Im § 28 Übs. 1 Satz 1 ist hinter dem Worte „Saatgut“ einzufügen: „von Brotgetreide und Gerste“.
Im S§ 23 Abs. 1 Satz 2 ist vor dem Worte „Vorräten“ das Wort „beschlagnahmten' einzufügen.
22. 5 25 AÄbs. 2 Satz 2 erhält folgende Fassung: Als Kom⸗ missionäre können nur Händler und Genessenschaften, die schon bisher in unmittelbarem Verkehre mit den Erzeugern im Kommunalverband als Aufkäufer der Früchte tätig waren, sowie solche Personen bestellt werden, die am 31. Juli 1914 Angestellte solcher Händler oder Genossenschaften waren.“
§8 29 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende Fassung: .
„Die Kommissionäre haben nach den Anweisungen der Reichs getreidestelle alle im Kommunalverbande vorhandenen Vorräte an Brotgetreide und Gerste, soweit sie nicht nach s3 8, 9, 10, 4 den Unternehmern landwirtschaftlicher Betriebe zu belassen sind, sowie die nach 5 13a zu liefernden Mengen an Hafer, Hülsenfrüchten und Buchweizen zu erwerhen und abzuliefern.“
23. Im 8 32 Abs. 4 Satz 1 ist statt „1916 und 1917“ „1917 und 19183, statt „15. Juni 1919 „15. Juni 1920“ und statt 15. Juni 1918 „5. Irli 1919 zu setzen.
Im § 32 Abf. sind die Worte „20. Iuni 1918“ durch 20. Juli 1919, 5. Juli 1918“ durch 5. August 1919, 1917“ durch „1918 und „135. Juli 1918“ durch „15. August 1919“ zu ersetzen. . .
Im § 32 Abs. 4 Satz 1 ist vor dem Worte „abzuschließen“ das Wort schriftlich“ einzufügen.
24. Im § 33 Abs. 1 Satz 1 sind hinter dem Worte beschlag⸗ nahmten⸗ die Worte „und die nach 5 13a zu liefernden“ einzufügen.
Im § 33 Abs. 2 ist im Satze 4 vor dem Worte „abzuschließen das Wort schriftlich' einzufügen und im Satze 6 das Wort „wöchentlich“ durch halbmonatlich“ zu ersetzen.
25. Im 5§ 37 Abf. I Sotz 1 ist das Wort „Früchte“ durch die Worte „Mengen an Brotgetreide und Gerste“ zu ersetzen. Im Satz 2 ist hinter dem Worte „beschlagnahmten“ einzufügen: „und die nach § 72 Abs. 1 Satz 3 sichergestellten ).
26. Im § 38 Satz 1 ist hinter dem Worte „Saatguts“ einzu⸗ fügen: „an Brotgetreide und Gerste“.
27. Im § 39 Abf. 2 Satz 2 ist hinter dem Worte „Wirtschasts⸗ karten“ einzufügen: „fortlaufend“.
F 35 Abf. ? Satz 2 erbält ferner folgenden Zusatz: „Sie hat der Reichsgetreidestelle und deren Beauftragten auf Verlangen die Einsicht in die Wirtschaftskarten und die dazu gehörenden Auf- zeichnungen zu gestatten.“
28. Im 8 40 Abs. 2 sind hinter dem Worte Mengen“ die Worte
„Früchte“ durch die
zu führen“
⸗ Geschäftsbetrieb: Großhandlung (Abteilung für 38. 2327059. Kl. 35 115795, 116729, 116971, 117667, 118141, ö . 6 ; . ö. en Bevollmã tigten.“ . aschmittel) Waren: Waschapha- 19.4 1919. Fa. Daniel Weißmann, Mannheim. 118540, 120763, 125789. , Kat, Hälsenfrlchte und wach a Im 59 hf flatt Seplember 1919“ zu setzen ‚August 1920. „an Brotgerreide und Gerste einzufügen. ; ö k . 316 1919. Kl. 37. 116262, 116612, 117416, 122564. 9 Gemenge' (Mischfrucht, Mengkorn), in dem sich Brotgetrelde be⸗ 13. Im 8 18 Abs. 16 ist im Satze 1 hinter dem Worte „Kom 29. Dem § 43 wird folgende Vorschrift als Abs. 2 angefügt: 23. 232698 P. 15780 Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von . Kl. 88. 3467, 37572, 38599, 39072, 39074. 3 ). findet, gilt als Brotgetrelbe; Gemenge, in dem sich kein Brotgetrelde, munalverbänden. einzufügen: oder den sonstigen nach 8 134 be⸗ Safer, Hülsenfrüchte und Buchweizen können auf Antrag der J ; ! Zigarren und anderen Tabatwaren. Waren: Sämtliche 35670, 40164. 40966, 42187, 860, 116668, i h. aber Gerste befindet, gilt als Gerste.“ eichneten , §z 18 Abs. ie Satz 2 erhäst folgende Reichsgetreidestelle oder des Kommunnqlherbandes oder sonstigen Tabakfabriktate. 117563, 117760, 11875, 118359, 119098, 120465, 4. In 82 Abf. I Satz 3 sist das Wort „Früchten! durch das Faffung: „Bei Brotgetreide und Gerste gelten die festgesetzten Lieferungsbezirks durch die zuständige Behörde zugunsten der Reichs—⸗ — — —— 120879, 128319. Wort Voßraͤten zu ersezen ! Mengen nur als Mindestmengen.“ getreidestelle enteignet werden, solange die nach z 132 gus dem 38. 232720. B. 23854. Kl. 40. 118664. ch . ö . 6 14“ Im S 20 sind die Vorschriften unter b und d zu streichen; Kommunalverband oder sonstigen Lieferungsbezirke zu liefernden Kl. 41. 39647, 120046. 5. Im 5 4 Abf. 1 sind die Worte Früchte. und „Früchten! je Buchstahe e wird b, e wird e, f wird (. Mengen nicht nr gn sind!“ z J Kl. 42. 44442, 117764, 127474, 128007. durch die Worte „Brotgetreide und Gerste“ zu ersetzen. 15. Im 5 21 Satz 1 sind statt der Worte ‚21. März 1918 30. Im § 44 Abs. 1 ist hinter dem Worte „Enteignung“ ein⸗ Nannt Milet b sazthen] Berlin, den 17. Juni 1919 6. 8 8 erhält folgende Fassung: ⸗ (Reichs. Desen bl. S. I33 die Worte „2. März 1519 fheeichs-Gesetzrl. zufügen: „von Brotgetreide und Gerste“ und start „September 1919“ ,, h k . . iich e ö gan, ,, urg ,,, 8 2 zu fn Ferner 8 . . den einzelnen zu fegen g e r o Bluter dem Werte, Saatgut / eingtnj 9/2 9. i ĩ l ; 25 ᷣ z , ger, nn Re atentamt. licher Betriebe aus selbstgebautem Brotgetreide und se ebauter ruchtarten“ zu setzen: „an Brotgetreide und Gerste“. Im 2 ist hinter dem Worte „Saatgut“ einzufügen: and 6 6. 3 10 nn 3 . Fa. Meyer und Beckmann, Bieleseld 3. Bremen,. 36 1919. ö 8: Gerste verbrauchen: 9 ; 1 16. Im J 23 3 1 ist ke e nn. „Früchte“ durch die Worte , von Nroͤgeltes und Gerste“. ö . Geschäftsbetrieb: Maschinenfabrit ö Gef chnfts betrieb: herstel . Heschäftzbetrie b: Vertrieb van Rohtabaten, ö . 1. jur Ernährung der Selbstversorger und zur Fütterung des im „Mengen an Brotgetreide und, Geaste. zu ersetzen, Im § 44 Abs. Satz 1 ist hinter dem Worte ‚ Unternehmers“ teraft. und Zugmaschinen flir ah or eischaftlic ran Tabatfabtitaten aller n,, ö,, J Taba tfabr baten, allt Art. Wilhelm. Betriebe gehaltenen Viehes die vom Reichsernährungeminister mit Im 8§ 28 Abf. 2 sind Lie Worte der Früchte und Ter daraus einzu fügen, an Vrotgetreide und Gerste; eiberbl iche Zwecke. Letten. Rohr, Ria tg., Rau an orten, Zig Waren; Rohtabate, Rauch, Kau- und Schnupftabake, ustimmung des Staatenausschusses festgefetzten Mengen; die zur hergestellten Grzeugnisse! durch die Worke von Brotgetrelde, Gerste 51. 3 45 Ab? Satz 4 erhält . gastt ge . ; ö Kau-, Schnupf . Zigarren und Zigaretten. . ütterung bestimmten Mengen dürfen nur in gedroschenem Zustand und daraus hergestellten Erzeugnissen“ zu ersetzen. . „Bei Gegenständen, für die Höchst- oder ebernahmepreise fest⸗ Verlag der Expedition (J. V.: Reyher) in Berlin. Druck von P. Stanliewiez? Are der ckerei C. m. b. SH. Véerlin SW, Bernburgerstraße 14. n,. werden, soweit nicht der Kommunalberband Autnahmen . ö 52 . ,, . 2 . i m . ö i nnr. . . w are