1919 / 138 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 23 Jun 1919 18:00:01 GMT) scan diff

§ 13.

Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Verordnung werden nach § 80 Abs. 1 Nr. 4 der Reichs geteideordnung für die Ernte 1919 bestraft.

14.

8 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 20. Juni 1919.

Der Reichsernährunasminister. J. V.: von Braun.

Bekanntmachung,

betrefffend die Ueberlassung ausländischer Wert— papiere an das Reich. *

Vom 21. Juni 1919.

Auf Grund der Verordnung über ausländische Wert⸗ papiere vom 22. März 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 260) in der Fassuna des Gesetzes vom 1. ICärz 1919 (Reicht⸗GGesetzbl. S 264) wird im Anschluß an die Vorschrift des 8 3 der Bekannt⸗ machung, hetreffend die Ueberlossung ousländischer Werspoyiere an das Reich vom 26. März 1919 (Reichz⸗Gesetzbl. S. 333), hiermit angeordnet: ;

81.

Die in dem anliegenden Verzeichnis aufgeführten, im 5 1 der Bekanntmachung vom 26. März 1919, betreffend die Ueberlassung autländischer Werfpapiere an das Reich (Reichs⸗Gesetzbl. S. 333), bezeichneten Wertpapiere werden, soweit sie sich im Inlande befinden, vom Reich käuflich übernommen. Sie sind einer im Inland ansässigen Bank oder Bankfirma in der geit vom 25. Juni his 9. Juli 1919 * übergeben. Mit der Uebergabe gehen die Weitpapiere in das igentum des Reichs über. Der Handel in diesen Wertpapieren bleibt verboten; vom Inkrafttreten dieser Bekanntmachung ab ist auch die Pfändung und Verpfändung dieser Wertpapiere verboten.

§ 2.

Die Vorschniften der 88 4—14 der Bekanntmachung vom 26. März 1919 hetreffend die Ueherlassung ausländischer Wertpapiere an das Reich (Reichs⸗Gesetzbl. S. 333), finden Anwendung.

Hinsichtlich der übrigen auf Grund des § 3 der Bekannt— machung vom 26. März 1919 angemeldeten Wertpapiere bleibt die Entscheidung, ob das Reich die Wertpapiere erwirbt oder freigibt, vorbehalten. z

§ 4.

z m Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in raft.

Berlin, den 21. Juni 1919.

Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Dr. Ma ed exr.

Verzeichnis der zu übernehmenden ausländischen festverzinslichen

Wertvapiere. ö 2. . J . Abschlag⸗ Einheitsbetrag w. . e nn er Stück Zins⸗ Einbeits—⸗ ger Sh schein betrag laut Nr. zum Spalte 3 XII. Argentinien. 92. 3! 0½/ Provinz Buenos Atres Anl. v. 1906 8 20, M 408.— 1. 1.20 ff 4 290. 93. 509 abg. Proviez Buenos Aires Anl. v. 1908. 8 20.— M 408.— 1. 10. 19 4A 320. 94. 44 Provinz Buenos Aires Anl. v. 1910 8 20 M 408 1. 10. 19 M 300. XIII. Serbien. 95. 4040 amort. Serhische A libe von 1895 .Fr. 500 M 405. 1. 1. 20 4 360. 96. 43 0 steuerfreie Serh. Goldanleihe v. 1909 Fr. 500 400. 1. 12. 19 ½ 380. XIV. Holland. 97. 3 0,9 HSolländische Staattganleihe v. 1896 Fl. 100 170. 1. 9. 19 4 210. 98. 3 00 Holl. Communal Credit ⸗Lose v. 1871 Fl. 107) M 170. 15. 2. 20 AM 240.

Einzuliefern sind ferner die Stücke aus der deutschen Verlosung von der auf Reichs -Gesetzkuel. S. 338 unter Nr. 72 aufgeführten: 5oso 1903 Ghines Tients Pukow E. Ani. C 20— M 408.— 1. 10. 19 410.—

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung des Bundesrats vom 23. Sep— tember 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl S. 603), haben wir dem Fleischermeister Karl Buchert, hier, Markt Nr. 37“, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Fleisch und Fleischwaren sowie jegliche miitelbgre oder unmittelhare Beteiligung an einem solchen Vandel wegen Unzuverlaͤssigkeit bis auf weiteres untersagt.

Zerbst, den 2. Juni 1918. Der Magistrat. Weidholdt.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 116 des Reichs⸗Gesethlatts enthält unter

Nr 6895 eine Verordnung über die Preise von Schlacht⸗ rindern vom 17 Juni 1919 und unter

Nr. 6896 eine Verordnung über den Saatgutverkehr mit Bratgetreide und Gerste vom 260. Juni 1919.

Berlin W. 9, den 21. Juni 1919. Postzeitungsamt. Krüer.

Preußen.

Die Preußische Staatsregierung hat den Provinzialschulrat Dr. 6 Siebourg in Berlin zum Oberregierungsrat er⸗ nannt.

) h Finanzministerium. Zu besetzen sind: die Katasteräm ter Gersfeld, Guben,

irschbera I, Culm, Pillkallen, Jauer, und d ohe Regierungs landmesserstelle in Osnabrück.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Der Oberingenieur Dr. Kerl Vorm felde in Halberstadt ist zum ordentlichen Professor für Physik und Maschinenkunde an der Landwirtschaftlichen Akademie in Bonn⸗Poppels dorf ernannt worden. Die Oberförsterstelle Warnow im Regierungsbezirk

Stettin ist zum 1. Nopember 1919 zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 1. August d. J. eingehen.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Gewerbeassessor Heidecker in Merzig ist zum Ge⸗ werbeinspektor ernannt worden.

Dem Gewerheassessor Fischer in Hirschberg i. Schl. ist die planmäßige Stelle eines Hilfsarbeiters bei der Gewerbe— inspeftion Hirschberg i. Schl. verliehen worden.

Der Gewerbeinspektor Schalk in Potsdam ist zum 1. Juli d. Is. nach Küstrin a. O. versetzt uad mit der Verwaltung der dortigen Gewenbeinspektion beauftragt worden.

Der Gewerbeassessor Grott in Berlin ist zum 1. Jali d. Is. nach Potsdam versetzt und mit der Unterstützung des dortigen Regierungs- und Gewerberats beauftragt worden.

Der Seefahrtvorschullehrer Wurmb in Danzig ist zum Seefahrtschullehrer ernannt worden.

Bekanntm achung.

Bei dem Berggewerhegericht zu Saarbrücken ist der Land⸗ gerichtsrat Prüfner daselbst zum Vorsitzenden ernannt und zugleich mit dem Vorsitz der Kammer Saarbrücken dieses Ge⸗ richts betraut worden.

Berlin, den 18. Juni 1919.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Reuß.

Ministerium für Wissenschaft, Kun st und Volksbildung.

Dem Oberregierungsrat Dr. Max Siebourg in Berlin ist die Stelle als Direktor des Provinzialschulkollegiums in Koblenz übertragen worden.

Der bisherige außerordentliche Professor Dr. Kurt Wolzendorff in Königsberg i Pr. ist zum ordentlichen Pro⸗ fessor in der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Halle⸗Wittenberg,

der bisherige Privaidozent in der philosophischen Fakultät der Universität in Greifswald Professor Dr. Günther Jacoby zum außerordentlichen Professor in derselben Fakultät und

der bigherige Privatdozent in der philosophischen Fakultät der Universität in Marburg Professor Dr. Franz Arthur Schulze zum außerordentlichen Professor in derselben Fakultät ernannt worden.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vöm 23. September 1915 (RCBl. S. 603) habe ich dem Schlächter Fritz Höche, Berlin, Utrechterstr. 4, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegen. ständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin, den 16. Juni 1919. Landespolizeiamt beim Siaatskemmissar für Volksernährung. J. V.: Wodtke.

Bekanntmachung.

Der Schneider und Händler Rudolf Fel;mann in Sommer- feld hat sich als unzuverlässig in bezug auf den Handel mit Lebens— mitteln erwiesen. Wir haten ihm daher den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungsmitteln sowie rohen Naturerzeugnissen, untersagt.

Sommerfeld, Bez. Frankfurt a. O., den 14. Juni 1919.

Die Polizeiverwaltung. Dr. Busch.

Bekanntmachung.

Da dem Handelkmann Paul Raschdorf, Gottesberg, Schles., Landeshuterstraße 3, der zum Handel mit Schuhwaren nölige Erlaubnisschein fehlt, wird demselben wegen fortgesetzter Ueber— schreitung der Höchstpreise, auf Grund der Verordnung vom 258. 9. 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 603), der Handel mit Schuh⸗ waren hiermit untersagt.

Waldenbuig, den 14. Juni 1919.

Der Landrat. J. V.: Hoffmann.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Präsident des Reichsministeriums Bauer hat laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ im Namen der Reichsregierung gestern nachmittag durch den Gesandten von Haniel in Versailles folgende Note zugleich mit dem Abstimmungsergebnis der Nationalversammlung über die Vertrauensfrage überreichen lassen:

Die Regierung der deutschen Republik hat von dem Augenblick an, wo ihr die Friedensbedingungen der alliierten und assoziierten Regierungen bekannt gegeben wurden, keinen Zweifel darüber gelassen, daß sie in Uebereinstimmung mit dem ganzen deutschen Volke diese Bedingungen als im schroffen Widerspruch mit der Grundlage be— findlich ansehen muß, die von den alltierten und assoziierten Mächten einerseits und Deutschland andererselts völkerrechtlich verbindlich für den Frieden vor dem Abschluß des Waffenstillstandes an—⸗ genommen worden war. Sie hat unter Berufung auf diese zwischen den Verhandlungsteilen vereinbarte Rechtsgrundlage und unter offener Darlegung der Verhälmiisse in Deutschland nichts unversucht gelassen, um zu unmittelbarem mündlichen Meinungsaustausch zu gelangen, um derart eine Milderung der unerträglich harten Be—⸗ dingungen zu erwirken, die es der Regierung der deutschen Republik möglich machen sollte, den Friedenspertrag vorbehaltlos zu unter⸗ zeichnen und seine Durchführung ju gewähileisten.

Diese im Interesse des Weltfriedens und der Völkerversöhnung unternommenen Versuche der Regierung der deutschen Republik sind an dem starren Festhalten an den Friedensbedingungen gelcheitert. Weitgehende Gegenvorschläge der deutschen Delegation fanden nur in einzelnen Punkten Entgegenkommen. Die gewährten Erleichte⸗

/// / / r

rungen vermindern die Schwere der Bedingungen nur in geringem

Maße. Die alliierten und ossozijerten Regierungen haben die Re gierungen der deutschen Republik durch ein am 23. Juni ablaufendes Ultimatum vor die Entscheidung gestellt, den von ihnen vorgelegten Friedenepertrag zu unterzeichnen oder die Unterzeichnung zu ver— weigern. Für den letzteren Fall wurde ein völlig wehrloses Volk mit der zwangsweisen Auferlegung der geforderten Friedensbedingungen und der Vermehrung der schweren Lasten bedroht.

Das deutsche Volk will nicht die Wiederaufnahme des blutigen Krieges, es will aufrichtig einen dauernden Frieden. Es Hat keine andere Macht in der Hand als die Berufung auf das ewige un⸗ veräußerliche Recht eines selbständigen Lebens, das, wie allen Völkern, so auch dem deutschen Volke zusteht. Die Regierung der deutschen

Republik kann diesem heiligen Recht des deutschen Volkes durch Anwendung von Gewalt keinen Nachdruck verleihen, sie

kann nur auf die Unterstützung durch das Gewissen der Mensch⸗— heit hoffen. Kein Volk, auch keine der alliierten und assolüerten Mächte, wird dem deutschen Volke zumuten, einem Friedensinstrument aus innerer Ueberzeugung beizustimmen, durch das lebendige Glieder vom Körper des Deutschen Reiches ohne Befragen der in Betracht kommenden Bevölterung losgelöst, die dentsche Staatshoheit dauernd verletzt und dem deutschen Volke unerträgliche wirtschaitliche und finanzielle Lasten auferlegt werden sollen. Die deutsche Regierung hat aus den im Osten abzutretenden Gebieten leidenschaftliche Kundgebungen der Bepölkerung erhalten, daß sie sich einer Abtrennung dieser größtenteils seit vielen Jahr⸗ hunderten deutschen Gebiete mit allen Mitteln widersetzen werde. Die deutsche Regierung sieht sich daher genötigt, alle Ver—⸗ antwortung für etwaige Schwierigkeiten, die sich aus dem Widerstand der Bewohner gegen ihre Loälösung von Deutschland ergeben können, abzulehnen. Wenn die Regierung der deutschen Republik gleichwohl bereit ist die Forderung der Alliierten unter nach tehendem Vorbehalt zu unterzeichnen so geschah dies nicht aus freiem Willen. Die Regierung der deutschen Republikerklärt feierlich, daß ihre Haltung dahin zu verst ehen ist, daß sie der Gewalt weicht, in dem Entschluß, dem unsagbar leidenden deutschen Volk einen neuen Krieg, die Zerreißung seiner nationalen Einheit durch weitere Besetzung deutschen Gebiets, entsetzliche Hungersnot für Frauen und Kinder und unbarmherzige längere Zurückhaltung der Kriegsgefangenen zu ersparen. Das deutsche Volk eiwartet in Ansehung der gewaltigen Lasten, die es übernehmen muß, daß sämtliche deutsche Kriegs- und Zivilgefangene mit Beginn vom 1. Juli an in ununterbrochener Folge und in kurzer Frist zurück gegeben werden. Deutschland hat die feindlichen Kriegsgefangenen in zwei Monaten zurückgeführt.

Die Regierung der deutschen Republik verpflichtet sich, die Deutschland auferlegten Friedensbedingungen zu erfüllen. Sie will sich jedoch in diesem feierlichen Augenblick mit rückhaltloser Klarheit

51

äußern, um jedem Vorwurf einer Unwahrhaftigkeit, der Deutschland

jetzt oder später gemacht werden könnte, von vornherein enigegenzutreten. Die auferlegten Bedingungen übersteigen das Piaß dessen, waß VBeuischland ( tatfchlich, leisten kann. Die Reaierung der deutschen Republik fühlt sich

daher zu der Erklärung verpflichtet, daß sie alle Vorbehalte macht und jede Verantwortung ablehnt gegenüber den Folgen, die über Deutschland verhängt werden könnten, wenn die Undurchführ— keit der Bedingungen auch bei schärfster Anspannung des deutschen Leistnngsbermögens in Erscheinung treten muß. Deutschland legt weiterhin den größten Nachdruck auf die Erklärung, daß es den Artikel 231 des Friedensvertrages, der von Deutschland fordert, sich als alleinigen Urheber des Krieges zu bekennen, nicht annehmen kann und durch seine Unterschrift nicht deckt. Daraus folgt ohne weiteres, daß Deutschland es auch ablehnen muß, die Ableitung der ihm aufgebürdeten Belastung aus der ihm zu Unrecht zugeschobenen Urheberschaft am Kriege anzuerkennen. Ebenso wenig kann és ein Deufscher mit seiner Würde und Ehre vereinbaren, die Artikel 227 bis 230 anzunehmen und auszuführen, in denen Deutschland zugemutet wird, Angehörige des deutschen Volkes, die von den alliierten und asso ierten Mächten der Verletzung internationaler Gesetze und der Vornahme von Handlungen gegen die Gebräuche des Krieges bezichtigt werden, den alltierten und assoziierten Mächten zur Aburtetlung auszuliefern.

Weiter legt die Regierung der deutschen Republik entschieden Verwahrung ein gegen die Wegnahme des gejamten, deutschen Kolonialbesitzes und die hierfür gegebene Begründung, die Deutsch⸗ land die Befähigung zur kolonialen Betätigung dauernd abspricht, obgleich das Gegenteil feststeht und überdies in den Bemerkungen der deutschen Friedensdelegation zu den Friedensbedingungen un— widerlegbar nachgewiesen ist. Die Regierung der deujschen Re—= publik nimmt an, daß es den alliierten und assozüerten Re⸗ gierungen erwünscht ist, daß sie offen gesprochen hat, offen sowobl, was ihren guten Willen als auch ihre Vorbehalte angeht. Sie glaubt daher unter Hinweis auf die Zwangslage, in die die Ferde⸗ rungen der Alliierten das deutsche Volk versetzen, eine Zwangslage, wie sie drückender und folgenschwerer einem Volk noch nicht auferlegt worden ist, und unter Berufung auf die ausdrückliche Zusage der alliierten und assoziierten Regierungen in ihrem Memorandum vom 16. Juni 1919 berechtigt zu sein, folgendes billige Ersuchen an die alliierten und assoziierten Regierungen zu richten, in der Erwartung, daß die alllierten und assoziierten Regierungen die nachstehende Er— klärung als wesentlichen Bestandteil des Vertrags ansehen werden—

„Innerhalb zweier Jahre, vom Tage der Unterzeichnung des Ver—

trages ab gerechnet, werden die alliierten und assoziierten Regierungen den gegenwärtigen Vertrag dem Hohen Rat der Mächte, so wie er vom Völkerbund nach Artikel 4 eingesetzt ist, zwecks Nachprüfung unterbreiten. Vor diesem Hohen Rat sollen die deutschen Bevoll— mächtigten dieselben Rechte und Vorrechte genießen, wie die Ver— treter der anderen kontrahierenden Mächte des gegenwärtigen Ver⸗ trages. Dieser Rat soll über die Bedingungen des gegenwärtigen Vertrages entscheiden, die die Rechte der Selbstbestimmung des deutschen Vol kes beeinträchtigen, ebenso wie über die Bestimmungen, durch welche die freie gleichberechtigte wirtschaftliche Entfaltung Deutschlands behindert wird.“

Die Regierung der deutschen Republik gibt hiernach die in dem Schreiben vom 16. Juni 1919 geforderte Erklärung ihrer Zustim— mung in folgender Form ab:

„Die Regierung der deutschen Republik ist bereit, den Friedens⸗ vertrag zu unterzeichnen, ohne jedoch damit anzuerkennen, daß das deutsche Volk Urheber des Krieges sei, und ohne eine Verpflichtung zur Auslieferung nach Artikel 227 bis 230 des Friedensvertrages zu übernehmen.“ ;

Bauer, Ministerpräsident.

———

Wie die Deutsche Waffenstillstandskommission berichtet, ist nach Mitteilung der französischen Besatzungsbehörden der Ver⸗ kehr mit dem ö Gebiet vorläufig auf⸗ gehoben worden.

Der Kriegsminister Reinhardt hat an den Reichs— präsidenten Ebert, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, ein Schreiben gerichtet, in dem er darauf hinweist, daß ihm das Vertrauen des Reichspräsidenten durch die Berufung in das Reichsministerium als Mitglied mit beratender Stimme die Möglichkeit gegeben habe, am Wiederaufbau unseres Vater⸗ landes mitzuwirken. Der Kriegsminister weist dann aber weiter darauf hin, daß durch die Wandlung und Umbildung des Reichsministerisums er sich der Ueber zeugung nicht entschlagen könne, daß, ohne die Einschraͤnkungen in ihrer hohen Bedeutung zu unterschäßen, auch dann noch die Gefahren der Zu⸗ stimmung für das Wohl unseres Volkes und für die endgültige Herstellung des Weltfriedens größer sind, als diejenigen einer

Ablehnung, in der er den ehrlichen und würdigen Ausdruck

ber allgemeinen Ueberzeugung von der Unerfüllbarkeit und Un— ausführbarkeit des Vertrages sieht. Er bittet unter diesen Umnänden, ihn aus der Zahl der Mitglieder des Reichs— ministeriums ausscheiden zu lassen, wobei er seine mitberatende Tätigkeit auf den Wunsch des Reichspräsizenten und im Ein—⸗ vernehmen mit der preußischen Staatsregierung bereitwilligst weiterführen wolle, solange er noch das Amt des preußischen Kriegsministers zu verwalten habe.

Der Reichs präsident Ebert hat mit folgendem Schreiben geantwortet:

Weimar, 22. Juni 1919. Sehr geehrter Herr Kriegsminister!

Den Gründen sachlicher Art. die Sie, Herr Kriegsminister, zu dem Wunsche a das Verhältnis als Mitglied des Reichs— ministeriums aue drücklich gelöst zu sehen, kann ich mich nicht ver— schließen. Ich will diesem Wunsche hiermit gern Rechnung tragen und. Ihnen zugleich namens der Reichsregierung für Ihre bisherige Tätigkeit meinen aufrichtigen Dank aussprechen. Ich möchte aber Nachdruck legen auf Ihre. Bereitwilligkeit, die beratende Rolle im Reichstabinett als früherer Kriegsminister fortzusetzen, und bitte Sie daher, an den Sitzungen des Ministeriums weiter ieil⸗ zunehmen. Ich bezweifle nicht, daß das von Ihnen gegebene Beispiel der Weiterführung der gemeinsamen Arbeit, unter selbstverleugnender Zurüctstellung persönlicher Bedenken, in der Armee, der jetzt so außer— ordentliche Pflichten der schwersten Selbstentsagung auferlegt werden müssen, einen allgemeinen Nachhall finden wird.

In vorzüglicher Hochachtung ergebenst Ebert.

Amtlicherseils wird durch „Wolffs Telegraphenbüro“ mit—⸗ geteilt, daß die in verschir denen Blättern vom 22. Juni ver⸗ öffentlichte Nachricht, die Mehrzahl der in Weimar im Schloß Bilvedere versammelten Führer der Freiwilligen⸗ Truppen habe sich für Unterzeichnung des Frtedens— vertrags ausgesprochen, unrichtig ist.

Der Chef der Admiralität Konteradmiral von Trotha läßt aue drücklich erklären, daß er sich ebenso wenig wie die Führer dir freiwilligen Truppen in Weimar für die Unterzeichnung des Friedens ausgesprochen hat. Ina besondere hat er ebenso wie die anwesenden Generale die entehrenden Forderungen des Vertragsentwurfs als unannehmbar bezeichnet.

Vertreter deß Reichsverbandes deutscher Unteroffiziere überreichten gestern dem Reichswehr⸗ minister eine Kundgebung mit der Bitte, sie der Reichs⸗ regierung zu übermitteln. Diese Kundgebung richtet sich gegen die Forderung der Entente auf Aus⸗ litferung des ehemaligen Kaisers und gewisser angeblich schuldiger Persönlichkeiten. Sie bittet gleichzeitig, die Regierung möge Schritte unternehmen, die geeignet sind, eine Umbildung aller dersenigen Punkte des gegnerischen Friedensvertrages . welche die Verletzung der deutschen Ehre ordern.

Die in Weimar versammelten finanziellen und wirt⸗ schaftlichen Sachverständigen der Friedensdele⸗ gation haben, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, infolge der Stellung der neuen Regierung zur Friedensfrage sämtlich ihre Mandate niedergelegt. Es sind dies die Herren: Wilhelm Beykenberg, Wilhelm Cuno, Louis Hagen, Philipp Heineken, Ewald Hilger, Georg Luebsen Carl Meschior, Emil Georg v. Stauß, Franz Urbig, Mox Warburg, Otto Wied⸗ feldt, F. H. Witthoefft.

In der endgültigen Antwort, in der die Entente sämtliche deutschen Friedensvorschläge abgelehnt und ihre Bedingungen wiederholt hat, findet sich, wie dem „Wolffschen Telegraphen⸗ büro“ von zuständiger Seite mitgeteilt wird, in bezug auf das Saargebiet, genau wie in der eisten Note der Entente die Behauptung, die Bevölkerung des Saargebiets sei

eine gemischte. Die Entente scheint auf dem Standpunkt zu stehen, daß eine Lüge dadurch, daß sie sie immer wiederholt, zu einer Wahrheit wird. In der Tat, eine großere Unwahrheit als die,

daß im Saargebiet eine gemischte Bevölkerung vorhanden sei, kann man sich schwer denken. In der deutschen Antwortnote findet sich bereits die sehr richtige Feststellung, doß nach der Volkszählung des Jahres 1918 von den ungefähr 600 000 Ein⸗ wohnern des Saargehiets nur 190 der Abstammung und Sprache nach Franzosen sind, und bas sind Zugezogene, keine Eingeborenen.

Der Versuch der Franzosen, das Saargebiet als einen Teil Lothringens auszugeben, ist bekanntlich traurig ge⸗ scheitert, nochdem die maßgebenden Blätter Elsaß-Lothringens bei jeder Gelegenheit feierlich erklärt haben, die Saarbewohner wären weder Elsässer noch Lothringer, und sie, deren französisches Empfinden sattsam bekannt sei, verbäten es sich ganz enischi⸗den, mit den Stockpreußen an der Saar auf eine Stufe gestellt zu werden. ersichtlich, woraus denn diese Bevölkerung an der Saar ge— mischt sein soll: sie ist in Wirklichkeit so rein deutsch, wie nur irgendein Teil des Deutschen Reiches sein kann.

Die Franzosen haben täglich Gelegenheit, sich davon zu überzeugen, wie sehr die Bevölkerung an der Saar in Ge— sinnung, Sprache und Gewohnheiten deutsch ist. Kein Mensch versteht dort frarzösisch, und die Franzosen haben von der Unkenntnis der französischen Sprache auf Seiten der Be⸗ völkerung schon mehr als einmal Nutzen zu ziehen versucht, indem sie zum Beispiel den Bergarbeitein ein in fran⸗ zösischer Sprache verfaßtes Schriftsiück vorlegten, welches an— geblich eine Bitte um Befreiung der verschickten Arbeilsgenossen enthalten sollte. Die Bergleute, von denen natürlich kein Mensch französisch verstand, unterzeichneten ver⸗ trauensselig das Schriftstück, und erst später kam durch einen Zufall heraus, daß es neben einer derartigen Bitte auch ein Gesuch um Aufnahme in den französischen Staatsverband ent—⸗ hielt. Ueberflüssig zu sagen, daß daraufhin sofort alle Arbeiter ihre Unterschriften zurückzogen.

Beim Kriegsministerium laufen häufig Beschwerden über angebliche Mißstände bei dem Verkauf von Heeresgut ein. Es wird erneut darauf hingewiesen, daß die Verwertung entbehrlichen Heeresguts aussichließlich dem Reichs⸗ verwertungsamt zusteht, das dem Reichsschatzministerium unterstellt ist. Das Kriegsministerium hat auf die Art der Verwertung keinerlei Einfluß. Beschwer den und Anfragen sind daher zur beschleunigten Erledigung an das Reichsverwertungs⸗ amt unmittelbar zu rschten.

Es ist also wirklich nicht recht

Preußen.

Die Pressestelle des Reichs und Staatskommissariats für Schlesien und Westposen teilt dem „Wolffschen Telegraphen⸗ büro“ zufolge mit, daß in den letzten Tagen wiederum hoch⸗ verräterische, auf die Lostrennung Schlesiens und West⸗

osens von Preußen und dem Reige gerichtete Be⸗ trebun gen zutage getreten sind. Insbesondere ist es diesmal ein „Ostdeutsches geheimes Komitee“, das durch

die Verbreitung eines Schreibens zur Schaffung einer eigenen Ostregierung und damit zum Hochverrat auffordert. Der Neichs⸗ und Staatskommissar für Schlesien und Westposen, Otto Hörsing, hat daher die Staatsanwaltschaften aller Landgerichtsbezirke des ihm unterstellten Gebiets beauftragt, sofort die erforderlichen Ermittlungen anzustellen und Straf⸗ verfahren wegen Hochverrats gegen Unbekannt zu eröffnen.

Für diejenigen Personen, sür die ein Anspruch auf Pensionsgebührnisse nach dem O. P. O. besteht, können vom 1. Januar 1919 ob bei schweren Entstellungen des Ge⸗ sichts, bei Verlust der Zeugungsorgane, bei Verlust oder Er⸗ blindung eines Auges (ohne Rücksicht auf den Zustand des anderen Auges) Zuwendungen in Höhe der einfachen Ver⸗ stümmelungszulage gewährt werden. Die entsyrechende Ver⸗ fügung ist im A⸗V.⸗Bl. 19 Seite 452 unter Nr. 775 abgedruckt. Anträge sind an die Pensionsabteilung des Kriegsministeriums zu richten.

Oldenburg.

Laut Meldung des „Wolffschen Telegraphen büros“ ist der di mokratische Abgeordnete Theodor r ,, zum Ministerpräsidenten, der bisherige Minister Graepel zum Minister für Justiz, Kirche und Schule, der Zentrume⸗ abgeordnete Dr. Drie ver zum Finanz⸗ und Handelsminister und der Möhrheitssozialist Abgeordneter Julius Meyer⸗ Rüstringen zum Minister für soziale Fürsorge und Verkehr gewählt worden.

Oesterreich.

Im Kreisarbeiterrat erklärte im Laufe der Er⸗ örterung über die Wiener Vorfälle am 15. Juni der Prä— sident Seitz, wie das „Korrespondenzbüro“ meldet:

Die Sozialdemokraten könnten die Verantwortung für die Auf- richtung einer Rätediktatur heute nicht übernehmen. Er wies darauf hin, daß die Sozialdemokraten die Anwendung von Gewalt immer verabscheut hätten, und richtete an die Kommunistenpartei die Auf— forderung, von Gewalt gleichfalls abzusehen und sich der Mehrheit unterzuordnen.

Der Kreisarbeiterrat nahm eine Entschließung an, die die kommunistischen Putsche aufs schärfste mißbilligt und die ge⸗ troffenen Vorsichtzmaßregeln für durchaus berechtigt erklärt.

Ungarn.

In einer Verordnung des Volkswirtschaftsrats wird dem „Ungarischen Telegraphen⸗Korrespondenzbüro“ zufolge ver⸗ fügt, daß alle Erfindungen, die bisher Fab rikgeheimnisse darstellten, sowie alle Geheimverfahren von nun ab in sämt⸗ lichen Betrieben in nutzbringender Weise zur Ersparung von Material und Arbeite kraft ausgenutzt werden sollen. Hierbei erhalten die Erfinder und ihre Mitarbeiter eine entsprechende Prämie. Die Verordnung macht es den Produktions kommissaren der Betriebe zur Pflicht, dem Volkswirischaftsrat von den Erzeugungsgeheimnissen ihrer Betriebe Mitteilung zu machen, damit diese in das Eigentum der Räterepublik übergehen, die für den Schutz der Erfindungen im Auslande entsprechend sorgen wird. Eine weitere Verordnung des Volkswirtschaftsrats enthält Bestimmungen über die neuen Richtlinien des Patent⸗ wesens. Danach siellt jede Erfindung von Angehörigen der ungarischen Räterepublik das Eigentum der Räterepublik dar. Der Erfinder erhält eine materielle Belohnung im Verhältnis zu dem wirtschafilichen Nutzen seiner Erfindung. Doch ist dafür gesorgt, daß auch jene Erfindungen belohnt werden, deren wirtschaftlicher Nutzen unmüttelbar nicht festgestellt werden kann. Auch werden die Erfinder über die nötige freie Zeit verfügen und außer der materiellen Entlohnung wird auch für moralische Belohnung des Erfinders gesorgt werden. Die Verordnung berührt die ungorlschen Patente von Ausländern und die auf Erfindungen und Patente bezüglichen internationalen Verträge in keiner Weise.

Großbritannien und Irland.

Das „Reutersche Büro“ verbreitet solgende amtliche Meldung:

Alle in der Scapa-⸗Bucht internierten deutschen Schlachtschißfe und Schlachtkreuzer mit Ausnahme

des Schlachtschiffes ‚Baden' sind versenkt worden. Des⸗ gleichen wurden fünf leichte Kreuzer versenkt, während die übrigen drei durch dort befindliche Schlepp⸗

dampfer auf Strand gesetzt wurden. Achtzehn Zerstörer wurden auf Strand gesetzt, vier sind schwimmend, der Rest ist versenkt. Der deutsche Konteradmiral und die meisten Deutschen von Bord der Schiffe befinden sich unter Bewachung auf britischen Kriegsschiffen. Einige Boote von den Schiffen, die zum Stoppen aufgefordert wurden, weigerten sich dies zu tun und wurden beschossen. Eine geringe Anzahl Deutscher wurde getötet oder verwundet. Ent: sprechend den Waffenstillstandsbedingungen waren die Schiffe mit geringen deutschen Besatzungen ohne britische Wache an Bord interniert gewesen.

Ein Telegramm aus Edinburgh meldet hierzu, daß Vor⸗ kehrungen getroffen waren, um die deutsche Flotte am Montag zu besetzen, falls der Friede gezeichnet würde, da die Schiffe in diesem Falle automatisch an die Alliierten über⸗ gegangen wären. Die deutschen Besatzungen der jetzt ver⸗ senkten Schiffe hatten diese Absicht indessen vorausgesehen.

Einer Meldung des „Reuterschen Büros“ zufolge sind die Schlachischiffe „Orion“, „Conqueror“ und „Thunderer“ vor⸗ gestern von Plymouth . Rosyth abgefahren. Auch Sonder⸗ züge mit Abteilungen für die Schiffe in den nördlichen Häfen sind von Plymouth abgegangen.

Frankreich.

Der Vorsitzende der Friedenskonferenz, Clemenceau, hat am 21. Juni, Abends, dem deutschen Gesandten von Haniel,

laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenburos“ die beiden

folgenden Noten üherreichen lassen:

1.

Herr Vorsitzender! Ich habe die Ehre, Ihnen den Empfang Ihres Briefes dem 20. Juni zu bestätigen. In Beantwortung dieser Mitteilung beeilen sich die alliierten und assozlierten Mächte, Ihnen hekannt, zu geben, daß die der deutschen Friedensdelegation am 19. Juni übergebenen 2065 Exemplare der Friedensbedingungen als der alle Korrekturen und Abänderungen, welche namentlich auf Grund der verschiedenen deutschen Bemerkungen in dem am 7. Mai 1919 überreichten gedruckten Text vorgenommen wurden, enthaltende authentische Tert betrachtet werden müssen. genehm en Sie, Herr Vorsitzender, den Ausdruck meiner vor— züglichen Hochachtung.

Paris, den 21. Juni 1919.

Clemenceau.

II.

Paris, den 21. Juni 1919.

Herr Vorsitzender! 1 In Ibrem Briefe vom 20. Juni haben Sie die Aufmerksamkeit der alliierten und assoztierten Regierungen auf gewisse Puntte ge⸗ lenkt, in denen gemäß der deutschen Belegation eine Abweichung zwischen dem Text des Vertrages und der Denkschrift, die Ihnen am 16. Juni 1919 als Antwort auf die deutschen Bemerkungen überreicht wurde, bestehen foll. Ich habe die Ehre, Ihnen bekannt zu geben, daß die Arsicht der alliterten und assoziierten Regierungen über diefe verschiedenen Punkte folgende ist. 1) Die in der Denkschrift auf Seite 7 einerseits und auf Seite 42 und 43 andererseits dargelegten Erklärungen sind weit davon entfernt, sich zu widersprechen, sondern ergänzen sich. Der Pakt der Gesellschaft der Nationen erklärt, daß die Mitglieder der Hefellschaft die notwendigen Maßnahmen treffen werden, um die Garanne und die Erhaljung der Freiheit der Verbindungen und des Transits sowie eine billige Behandlung des Handels aller Mit— glieder der Gesellschaft sicherzustellen. Sobald Deutschland zur

Gesellschaft zugelassen wird, wird es den Nutzen dieser Ab. machungen mit den anderen Ländern teilen. Jedoch ist es während der auf den Frieden folgenden Uebergange periode not⸗

Bedingungen, die auf Seite 42 der Denkschrift dargelegt sind, zu berücksichtigten. Die Deutschland auferlegten Verpflichtungen haben dieser Darlegung zufolge den Charakter von Wiederguimachungs maßnahmen und ihre Beibehaltung während einer Zeitdauer von 5 Jahren, weit davon entfernt, mit dem Grundfatze der billigen Behandlung unvereinbar zu sein, hat zum Zweck, ihre Durchführung sicherzustellen. Die der Gesellschaft der Nationen durch die Artikel 280 und 378 zuerkannte Befugnis wird in Uebereinstimmung mit demselhen Grundsatze und konform mit dem Geist und Tert des Paktes der Gesellschaft ausgeübt werden. J

2) Die Benkschrͤft erklärt auf Seite 1X doß, „was die lokale Schuld Eifaß-Lothringens und der öffentlichen Einrichtungen Elsaß— Lothringens vor dem J. August 1914 anlangt, die alliierten und ase⸗ zierten Mächte immer darin einig waren, daß Frankreich diese Lasten übernimmt“. Der Artikel 55, mit dem Artikel 255 des Vertrages kombiniert, bezieht sich auf die öffentlichen Schulden des „Dentschen Resches und der deutschen Staaten“, und keine Klausel befreit Frank— reich von der Zahlung der öffentlichen Schuld Elsaß Lothrsngens. Es besteht demnach teine Abweichung zwischen der Denkschrift und dem Vertrage. . J 3

I) Die Kommission, die für Oberschlesien vorgesehen worden ist, und die nach Artikel 45 des Vertrages von den hauptsächlichsten assozilerten und alliierten Mächten ernannt werden soll, wird von der Denkschrift als Commission independanten Separate Kom⸗ mission bezeichnet, um zu erklären, daß es sich hier um eine mit der im Artikel 45 vorgesehenen Mission besonders beauftragte Kommissien handelt. Es ist somit nicht ersichtlich, daß es in dieser Hmsicht irgend eine Abweichung zwischen dein Vertrag und der Denkschrift gibt.

4) Die Erklärungen, die auf Seite 15 der Denkschrift bezüglich Memel gegeben wurden, lassen gleichfalls keinen Widerspruch zwischen dem Pertrag und der Dentschrift zutagetreten. .

5) Was die Kontrolle über die Zerstörung der Befesligungen von Helgoland anlangt, haben die alliierten und assoziierten Mächte die Absicht, wie fie es in der Denkschrist Seite 17 dargelegt haben, einen Ausschuß zu ernennen, um diese Kontrolle in Gemãäßheir des Vertrages auszuüben. Diese Kommission wird die Eigenschaft be⸗ sitzen, zu enischeiden, welcher Teil der die Küste gegen die Grosionen der See schätzenden Arbeiten erhalten und welcher Teil zerstört werden soll. 4 .

6) Die alliierten und assoziierten Mächte glauben signalisieren zu müssen, daß sie niemals erklärt haben, daß die deutschen Eisenbahnen und Bergwerke in Schantung nicht als deutsches Staatseigentum be⸗ trachtet werden sollen, wenn deutscherseits bewiesen wird, daß es sich um Privateigentum handelt. Im Gegenteil halten sie die allüerten und affozüerten Mächte für öffentlichen Besitz. Wenn jedoch Deutsch⸗ land den Nachweis erbringt, welche Interessenteile seine Staats= angehörigen hieran besitzen, so werden diese den Gegenstand der Durchführung der für diese Frage im Vertrage festgesetzten allge= meinen Grundsätze bilden. . . .

7) Wie es auf Seite 31 der Denkschrift gesagt ist, beabsichtigen die alllierten und affoziterten Nächte innerhalh eines Monats nach Inkrafttreten des Vertrags der deutschen Regierung eine Liste der Personen zuzustellen, die gemäß dem Artikel 228, zweiter Absas, Deutschland den allüierten und assoziierten Mächte wird ausliefern müssen. . 1g, Die alliierten und assoziierten Mächte haben, wie dies auf Seite 33 der Denkschrift gesagt wurde, nicht die Absicht der Com- mission des RKépsrations die Machtbefugnis zu erteilen, die Preisgabe von Fabrikgeheimnissen oder anderen vertraulichen Auskünften zu ver⸗ langen. Was die Ausübung einer vollziehenden Gewalt auf deutschem Gebiet und einer Einmischung in die Leitung oder Ueberwachung der Schuleinrichtungen anlangt, enthält der Vertrag keinersei Ab⸗ machungen, die der Com mission des Réperations eine solche Macht⸗ befugnis geben. . .

9) Auf Seite 346 ff. der Denkschrift haben die alliierten und assoziterten Mächte ein besonderes Verfahren für die Feststellung und Abdeckung des von Deutschland verlangten Schadensersagtzes nicht vorgesehen. Die alliierten und assozilerten Mächte haben für Deutfchsand die Möglichkeit vorgesehen, sofort nach Unterzeichnung des Friedensvertrages und in den folgenden vier Monaten den be⸗ sagten Mächten Urkunden und Vorschläge zur Prüfung vorzulegen zu dem Zwecke, die Arbeit hinsichtlich der Wiedergutmachung schneller zu gestalten, die Unterfuchung dadurch stark abzukürzen und die Ent— schlüsse zu beschleunigen.

10) Was die auf Seite 36 der Denkschrift vorgesehenen Er⸗ leicht'rungen für den Bezug von Lebensmitteln und, Rohstoffen für Deutschland anlangt, wurde davon nur „vorbehaltlich gewisser Be⸗ dingungen und innerhalb von Grenzen, die nicht vorher angegeben werden können, gleichfalls unter Vorbehalt der Notwendigkeit, in der die alliierten und assoziierten Mächte sich befinden, in berechtigter Weise die für sie aus dem deutschen Angriff und dem Kriege hervor= gehende besondere wirtschaftliche Lage zu berücksichtigen“, gesprochen. Man kann darin nicht ein Versprechen, vom Inhalt des Vertrages abzugehen, sondern den Ausdruck der Absicht der alliierten und affoztierten Mächte erblicken, soweit es ihnen möglich sein wird, die , des wirtschaftlichen Lebens in Deutschland zu er— eichtern. ;

ö 115 Die Denkschrift hat ins Auge gefaßt, daß die Commission des Réparations zuständig sein soll, um der Reichsbank jedesmal, wenn sie es für angebracht halten wird, das Recht auf Goldausfuhr zu bewilligen, in dem Falle, in dem es sich um Garantien handelt, die diese Kin geleistet hat, und die sie auf andere Weise nicht er. füllen kann“. Biese Festsetzung steht mit den in den Artikel 248 des Vertrages aufgenommenen Äbmachungen, denen zufolge die deutsche Regierung bis zum J. Mai 1531 Gold weder ausführen oder darüher verfügen kann, 'noch gestatten kann, daß Gold ohne vorherige Gr⸗=

wendig, die besonderen