20.
Der Mieter hehält . der nach den 55 2a, 2b erfolgten Bestimmung des Mietzinses oder der besonderen Vergütung den An— spruch auf Minderung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2.
24
Hat die Schiedsstelle in den Fällen der 8s 2a, 29 die Leistungen des Mieters höher bestimmt, als er sich zu zahlen bereit erklärt hatte, so kann der Mieter unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist das Mietverhältnis für den eisten Termin kündigen, für den es nach Erlaß der Entscheidung zulässig ist.
2. Der 8 9 erhält folgende Zusätze:
a) Dem Abs. 1 wird solgende Vorschrift als Satz 2 ange⸗ fügt: „Der Reichsminister der Justiz bestimmt, wann sie außer Kraft tritt; sie tritt spaäͤtestens am 31. Dejember 1920 außer Kraft.“
b) Im Abs. 2 werden hinter dem Worte „ihr „in S 2“ eingeschoben.
Artikel II.
Der Reichsminister der Justiz wird ermächtigt, den Wortlaut der Verordnung über Sammelheizungs- und Warmwasserversorgungs— anlagen in Mieträumen vom 2. November 1917, wie er sich mit den in der Bekanntmachung über Sammelheizungk⸗ und Warm⸗ wasserversorgungsanlagen in Mieträumen vom 1. August 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 991) und in dieser Verordnung getroffenen Aenderungen ergibt, mit fortlaufender Nummernfolge der Para⸗ raphen unter dem Tage dieser Verordnung im Reichs-Gesetzblatt ekanntzumachen.
die Worte
Artikel III. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Weimar, den 22. Juni 1919. Das Reichsministerium. Bauer.
—
Ggelannt machung, betreffend die Verarbeitung von Glimmer (Mica).
Vom 21. Juni 1919. /
Auf Grund der Verorhnuna über die wirischaftliche Demobilmachung vom 7. November 1918 Reichs⸗Gesetzbl. S. 1292) und auf Grund des Erlosses, betreffend Auflösung des Reichsministeriums sür wirtschaftliche Demobilmachung, vom 26. April 1919 (Reichs-Gesetzbl. S. 438) wird folgendes verordnet:
Artikel .
Die Beschränkungen, denen die Verarbeitung von Glimmer (Mica) auf Grund von Venpflichtungeschreiben der Glimmerver⸗ arbeiter gegenüber der Kriegs-Rohstoff-Abteilung unterliegt, werden biermit aufgehoben. Der Einreichung von Bestandsmeldungen be— darf es nicht mehr.
.
Die Herstellung von Ofenglimmer für nichttechnische (trang— portable) Oefen, Lampenzvlinder, Blaker und Ventilaiorenverschlüsse aus Glimmer (Mica) sowie der Handel mit den genannten Glimmer waren wird verboten.
Ausnahmen kann das Reichewirtschaftsministerinm auf Antrag bewilligen.
Arti rl l 111.
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 21. Juni 1919. Reichs wirtschaftsministerium. ö
Im Auftrage: Pilger.
Bekanntmachung.
Der Zentralverband der Handlungsgehilfen — Sitz Berlin —, der Verband der deutschen Versiche— rung sbeamten G. V. — Sitz München — und der Ver⸗ band der Büroangestellten Deutschlands — Sitz Berlin — haben beantragt, den zwischen ihnen und dem Arbeitgeber⸗ verband Deutscher Versicherungsunternehmungen — Sitz Berlin — am 12. Mai 1919 abgeschlossenen Reichs⸗ tarifvertrag für die Angestellten der privaten Versicherungs— unternehmungen gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Deutschen Reichs für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. Juli 1919 erhoben werden und sind unter Nr. J. B. H. 239 9h ö. Reichgarbeite ministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.
Berlin, den 21. Juni 1919.
Der Reichsarbeilsminister. Bauer.
Bekanntmachung.
Der Verband Sächsisch-Thüringischer Webereien E. V. in Leipzig hat beantragt, das zwischen ihm selbst, dem Deutschen Textilarbeiterverhand, Gau Gera, und dem Zentralverband Christlicher Textilarbeiter, Gau Vogtland, am 14. April 1919 abageschlossene Tarif⸗ abkommen und die am 11. April 1919 in Glauchau getroffene Sonderbestimmung für den Meerane— Glauchauer Buntwarentarif zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen in der Textilindustrie gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für allgemein verbindlich zu erklären. Die allgemeine Ver— bindlichkeit soll sich erstrecken auf
a., das Gebiet der Stadt Greiz mit Vororten sowie die Gebiete der Ortschaften, welche zum Amtegerichtsbezirk Greiz gehören, und das Gebiet des Ortes Langenwetzendorf,
b. daz Gebiet der Stadt Gera und der Ortschaften des Amts⸗ gerichtebezirks Gera,
C. die Gebiete der Stadt Reichenbach und die Ortschaften der Amtegerichtsbezirke Reichenbach und Treuen sowie die Gebiete der Ortschaften bezw. Städte Lengenfeld i. V. und Mühltnoff,
d. die Gebiete der Städte Meerane und Glauchau, der Ort— schaften in den Amtsgerichtsbezirken Meerane, Glauchau und Lichten— stein sowie das Gebiet der Stadt Rochlitz t. Sachsen,
e, die Gebiete der Stadt Elsterberg und der Ortschaften bezw. Städte Berga, Kleinreinsdorf und Oelsnitz i. V.,
f. die Gebiete der Städte Ronneburg, Weida und Zeulenroda,
g. das Gebiet der Stadt Pößneck.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. Juli 1919 erhoben werden und sind unter Nr. J. B. E. 286 * ö Reich arbeits ministerium, Berlin, Luisenstraße es, zu
en.
Berlin, den 24. Juni 1919.
Der Reichsarbeitsminisler. Bauer.
Bekanntmachung.
Der Werkmeister-Verband für das deutsche Buch⸗ bindergewerbe und verwandte Berufe itz Berlin) hat beantragt, den zwischen ihm und dem Schutzverband der Berliner Kartonfabrikanten am 14. Mai 1919 ab⸗ geschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits bedingungen der männlichen und weßblichen 1echnischen Angestellten in Kartonfabriken gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reicht⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet bes Zweckverbandes Groß Berlin für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können biz zum 10. Juli 1919 eihoben werden und sind ugter Nr. JI B. R. 651 an das Reichzarbeits ministerium, Berlin, Luisenstr. 33, zu
Berlin, den 2B. Juni 1919. Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Caspar.
———
Bekanntmachung.
Der Gewerkschaftsbund kaufmännischer An⸗ gestellten verbände, Orts ausschuß Schwerin (Meckl.), hat beantragt, den zwischen ihm selbst, dem Zentral⸗ verband der Handlungsgehilfen, Ortsgruppe Schwerin (Meckl), und der Schweriner Kaußf— mannschaft am 15. April 1919 abgeschlossenen Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungs— bedingungen der kaufmännischen Angestelllen gemäß 53 2 der Verordnung vom 253. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Schwerin (Meckl.) und der Vororte Ostorf, Görries und Lankow für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Juli 1919 erhoben werden und sind unter Nr. J. B E. 230 an das Reichsarbeits ministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.
Berlin, den 23 Juni 1913.
Der Reichtarbeitsminister. J. V.: Caspar.
. .
Unter dem 23. Juni 1919 ist auf Blatt 9 des Tarif— registers eingejragen worden:
Der zmischen der Arbeits gemeinschaft des Einzel⸗ handels Cottbus G. V. und der Arbeitsgemeinschaft der Privatangestellten in Cottbus am 38. April 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitabe⸗ dingungen der Angestellten im Einzelhandel wird gemäß 5 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Cottbus und des Vor⸗ orts Ströbitz für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Juli 1919.
Der Reichgarbeitsminister. Bauer.
Das TLarifregister und die Registerakten können im Reichs arbeitsministerium, Berlin RW. 6, Luisenstraße 35/34, Zimmer 70 b, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verhindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er— stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 23. Juni 1919.
Der Registerführer. Pfeiffer.
—
Bekannt machung.
Auf Grund des § 50 Ziffer 1 des Postgesetzes vom 28. Oktober 1871 wird vom 1. Juli an die Einschreibung (8 13,1 der Postordnung vom 28. Juli 1917) bei Privat⸗ paketen wieder zugelassen.
Berlin, den 25. Juni 1919. Der Reichspostminister. Giesberts.
Bekanntmachung über die Herstellung von Maßschuhwerk.
Auf Grund der Bundesratsverordnung über die Er— richtung einer Reschsstelle für Schuhversorgung vom 28. Fe⸗ bruar 1918 (Reichs-Gesetzbl. Seite 100) wird folgendes an⸗ geordnet:
81.
Die Kommunalverbände können anordnen, daß Schuhmacher, welche handwerksmäßig Maßschuhwerk herstellen, über die erteilten Arbeitsaufträge Buch zu führen haben (Auftragsbuch). In das Auf— tragsbuch sind die erteilten Aufträge in fortlaufender Reihenfolge ein zutragen.
Die Eintragungen haben folgende Angaben zu enthalten:
1) den Tag und Mongt des Arbeitsauftrages,
2) den Namen und Wohnort des Auftraggebers,
3) Art des bestellten Schuhwerks. ö
4 Nummer des übergebenen Schuhbedarfsscheins unter An— gabe der Ausfertigungsstelle,
5) Angahe des vom Auftraggeber event. übergebenen Leder⸗ materials (Boden⸗, Oberleder, Schäfte bezw. Zuschnitte),
6) Angabe, ob amtliche Bescheinigung über rechtmäßigen Erwerb des Leders übergeben (Bezeichnung der Behörde, welche die Bescheinigung ausgestellt hat, Datum der Be⸗ scheinigung),
7) Tag der Äblieferung des Schuhwerks,
8) berechneten Verkaufspreis.
Die Kommunalverbände sind berechtigt, über die Hergabe von Leder durch die Auftraggeber an Schuhmacher besondere Bestimmungen zu erlassen.
§ 3. Die Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft.
Berlin, den 15. Juni 1919.
Reichsstelle für Schuhversorgung. Dr. Gümbel. Thurmann. Strohm.
Bekanntmachung
über den Vertrieb der von der Altleder-Verwertunas⸗ stelle G. m. b. H. bewirtschafteten Materialien und Erzeugnisse.
Auf Grund der Bundesratsvmerordnung über die Errichtung einer Reichs stelle für Schuhveisorgung vom 28. Februar 1918 (Reich s⸗Gesetzblatt Seite 100) wird folgendes angeordnet:
Die von der Altleder⸗Verwertungestelle G6. m. b. H. bewirtschaf · teten Materialien und die daraus von ihr hergestellten Erzeugnisse durfen von den durch die A. V. S. belieferten Verbänden und Händlern nur unmittelbar an Verbraucher oder an solche Verbände und Händler, an die ihnen der Verkauf durch die A. V. S. ausdrücklich gestattet ist, weiter veräußert werden. Bei den Veräußerungen sind vie von der
ö . K , A. V. S. aufgestellten Preisbestimmungen und Bedingungen einzuhalten. §2
Verbraucher dürfen solche Waren nur unmittelbar von der A. V. S. oder von den nach § 1 zur Veräußerung berechtigten Stellen erwerben. Die erworbenen Waren dürfen von den Ver— brauchern nur für ihre eigenen Betriebszwecke oder zum persönlichen Gebrauch verwendet und nicht weiter veräußert werden.
8 3 .
Die Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft. ; .
Anmerkung: Nach 85 der Bundesraisverordnung über die C richtung einer Reichsstelle für Schuhversorgung vom 28. Februar 1916 wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 15 9600 ** oder mit einer dieser Strafen hestraft, wer den vorstehenden Bestimmungen dieter Bekanntmachung zuwiderhandelt.
Berlin, den 15. Juni 1919.
Reichsstelle für Schuhversorgung. Dr. Gümbel. Thurmann. Strohm.
Preusen.
Die preußische Staatsregierung hat den Landrat, Ge⸗ heimen Regierungsrat Singelmann in Glogau zum Ober— regierungsrat ernannt.
Ministerium des Innern. Der Oberregierungsrat Singel manu ist dem Regie⸗ rungspräsidenten in Stralsund zugeteilt worden.
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
Die Wahl des ordentlichen Professort, Geheimen Bergrats Dr. Jahnke zum Rektor der Technischen Hochschule Berlin für die Amtszeit vom 1. Juli 1919 bis Ende Juni 1920 ist bestätigt worden.
Der außerordentliche Professor in der ewangelisch⸗theo⸗ logischen Fakultät der Universitüt Bonn D. Wilhelm Goeters ist zum erdentlichen Honorarprofessor in derselben Fakultät ernannt worden.
Grrichtungsurkunde.
Mit Genehmigung des Ministeriums für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung und des Evangelischen Ober Kirchenrats sowie nach Anhörung der Beteiligten wird von den unterzeichneten Behörden folgendes festgesetzt: 81
In der evangelischen Marthakirchen gemeinde zu Bersin, Diöjefe Kölln-Stadt, wird eine dritte Pfarrstells errichtet.
82.
Diese Urkunde tritt am 1. Juli 1919 in Kraft. Berlin, den 2. Juni 1913. Berlin, den 10. Juni 1919.
1661 .
Eyvangelisches Konsistorium w der Mark Brandenburg. Polizeipräsident.
Abteilung Berlin. 6
Steinhausen. von Glasenapp.
Bekanntmachung.
Das am 4. Februar d. J. gegen den Milchhändler Franz Lichtenberg, Sberhausen⸗-Alstaden, Ruhrstr. 28, ei lassene Handelsverbot wird hiermit aufgehoben.
Oberhausen, den 20. Juni 19189.
Die Städtische Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Neikes.
Bekanntmachung.
Gemäß § 1 der Bundesratsverordnung, betreffend Fernhaltung unzuperläfstges Perfonen vom Handel, vom 23. September 1915 (RGBl. S. 605) ist dem Gastwirt Wilhelm Henkel hierselbst, geboren am 8. Januar 1866 in Wirsitz, die Ausübung der Hastwirtschaft vom 28. Juni 1919 ab bis auf weiteres
untersagt worden.
Schneidemühl, den 19. Juni 1919. Die Polizeiverwaltung. J. V.: Reichardt. Der Vollzugsausschuß des Arbeiterrats. J. A.: G. Schmidt.
— —
(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)
Aichtamtliches.
Deutsches Reich.
Das „Wolffsche Telegraphenbüro“ verbreitet folgende amtliche Mitteilung;
Ein Berliner Blatt verbreitet die Nachricht, von unterrichteter Seite werde ihm mitgeteilt, daß die Konferenz der höheren Truppenführer beim Reichswehrminister eine Klärung der Lage nicht herbeigeführt habe. Demgegenüber muß in Intereffe von Truppe und Bevölkerung mit Entschiedenheit fest⸗ gestellt werden, daß es sich hier um eine unverantwortliche Falsch⸗ meldung handelt. Die Reichsregierung hat jedem Angehörigen der Truppen das Ausscheiden freigestellt, aber ihr Appell an die Vater landsltebe und das Pflichtgefühl hat einen so starken Widerhall ge⸗ funden, daß eine Klärung der Lage entsprechend dem vaterlandischen Interesse eingetreten ist.
— — —
Ven der Obersten Heeresleitung wird laut Meldung des „Wolffschen. Telegreph nbüros“ zur Friedensfrage
folgendes mitgtteilt: In der Nocht vom 22/23. Juni um 1 Uhr Vormittags teilte
ber Gesandte Nadolny im Auftrage des Reichspräsideni Ersten Generalquartiermeister telephonisch mit, daß die Entente unsere Vorbehalte zurückgewiesen habe. Die Sberste Heeres 1 2 werde um Stellungnahme zu der nunmehr ge⸗ 86 en Lage gebeten. 2 Uhr 15 Minuten Vormittags ist folgende . ungnahme, vom Generalfeldmarschall unterschrieben, an die Regierung abgegangen: Reichspräsident Ebert,
dem
Weimar, Schloß.
J 20. 6. s M 3 R 34191 K n Am 20. 6. ist dem Herrn Reichswehr minister folgende Erklärung übersandt worden: ar, Großes Dauptquartier. den 17. Juni 1919. Wir sind bei der Wied g raufnahme der Feindseligkeiten militärisch in der Lage, im Osten 6 i . Posen zurückzuerobern und unsere Grenzen zu halten. Im Westen tönnen wir bei ernstlichem Angriff unserer Gegner an—
3 * ö . J 5s ) z t hz n gesichts der numerischen Ueherlegenheit der Entente und deren Mög— . uns auf beiden Flügeln zu um fassen, kaum auf Erfolg lechnen. Ein günstiger Ausgang der Gesaintoperationen ist daher sehr fraglich, aber ich muß als Soldat den ehrenvollen Untergang einem schmaͤhlichen Frieden vorziehen.
von Hindenburg.
Außerdem ist bei elner Besprechung in Weimar am 19. Junk von allen anwesenden Kemmanzobehörden dem Herin Reichswehr— min ister gegenüber zum Ausdruck gebigcht worden, daß eine große Ansab! von Offizieren und Freiwilligen Truppen einer Regierung e Dienste aufsagen würde, die die Schmachparagraxhen annimmt. Bei dieser Kundgebung waren zugegen: Der preußische Kriegs— minister, die Oberste Heeresleitung, die Oberkommandes Nord und Süd, die Armeegrupre Below, das Generalkommando Lüttwitz, die Obersten Militärbefeblshaber von Bayern und Sachsen und der Chef der Admiralität. An dieser Stellungnahme der Obersten Heeres⸗ leitung hat sich seitdem nichts geändert.
von Hindenburg.
. Am 23. Juni gegen 198 Uhr Vormittags meldete der Ver— bindungsoffizier der S. H. B. Major von Feldmann aus Weimar folgendes; . Der Reick swehrminifter ist nach Weimar zurückgekehrt. * Beim Reichspräsidenten Eiklärung von heute nacht wiederholt, daß die O. H. L. auf ihrem Standpunkt bestehen bleibt. Der Meichspräsident sagte darauf, daß er diese Erklärung erwartet habe, und schilderte die Lage so, daß wahrschein lich Zentrum und Sozialdemoß'gten die Annahme des Friedens erklären würden. Major von Gilsa. erläuterte, die militärische Lage dahin, daß die Truppen jedenfalls in ihrer großen Masse sich der Haltung der Regierung nicht anschließen und daß General von Lüt!swig die Stellungnahme der O. H. L. teile, Der Osten würde wohl sicher den Kampf aufnehmen. 3. General von Lättwitz hat vorhin dem Reichswehrminister telephonisch mitgeteilt, daß er und seine Offizie re noch nicht darüber schlüssig seien, ob es augenblicklich angezeigt sei, den Abschied zu nehmen, denn es beffände die Gefahr, daß die führerlo sen Truppen bolschewistisch würden. Es sei aber mit Sicherheit zu er warten, daß die Masse der guten Truppen im Falle der Annahme Ste llung gegen die Regierung nehmen würde. General von Lüttwitz wür de es sehr bedauern, wenn sich diese Stellungnahme auch gegen den Minister Noske richten müßte.
Kurz vor 12 Uhr Mittags telephonierte der Reichs— präsident den Ersten Generalguartiermeister persönlich an und teilte ihm mit, daß Zentrum und Sozialdemokraten sich wahrscheinlich für die Annahme erklären würden. Er bat nochmals um Auskunft, welche Stellung die Truppen dazu nehmen würden; man befürchte nach den Mitteilungen des Generals von Lüttwitz an den Reichswehr minister Militärrevolten.
Auf diese Frage erfolgte um 12 Uhr Mittags die nachstehende Antwort des Ersten Generalgugrtiermeisters, nicht in seiner dienstlichen Eigenschaft, sondern, wie er ausdrücklich erklaͤrte, als Deutscher, der die Gesamtlage klar übersieht. Er sei veipflichtet, darauf hinzuweisen, daß ein Kampf nach vorüber gehenden Erfolgen im Osten im Endersolg aussichtslos sei, und daß nur, wenn Noske in einem öffentlichen Aufruf die Notwendigkeit des Friedensschlusses darlegen und von jedem Offizier und Soldaten ver— langen würde, daß er auch bei Unterzeichnung des Friedens im Interesse der Rettung unseres Vaterlandes auf seinem Posten bleibe und seine Pflicht und Schuldigkeit gegenüber dem Vaterland tue, Aussicht bestehe, daß das Militär sich hinter ihn (Noske) stelle und damit jede neue Umsturzbewegung im Innern sowie Kämpfe nach außen im Osten verhindert würden.
Weltere Schritte der O. H. L. sind in der Friedensfrage nicht getan worden.
fönnten
Der Generalseldmarschall von Hindenburg hat an den Reichspräsidenten Ebert, wie „Wolfss Telegraphenbüro“ meldet, folgende Depesche gerichtet: .
Herr Reichspräsident!
Auf mein Schreiben vom 1. Mai 19 haben Sie mir Zustimmung dazu erteilt, daß ich mich nach Unterzeichnung des Friedens in das Privatleben zurückziehe. Ich lege daher nunmehr den Oberbefehl nieder. Dem preußischen Herrn Kriegsminister habe ich eine Abschrift dieses Telegrammes zugehen lassen.
von Hindenburg.
Der Generalfeldmarschall von Hindenburg hat ferner solgende Abschiedskundgebung an seine Truppen gerichtet:
Soldaten! Ich habe mich seinerzeit der Regierung gegenüber dahin gusgesprochen, daß ich als Soldat den ehrenvollen Untergang einem schmählichen Frieden vorziehen muß. Diese Ertlärung bin ich Euch schuldig. Nachdem ich schon früher meine Absicht kundgetan hatte, nach erfolgter Friedensenischeidung wieder in den Ruhestand zurückzutreten, lege ich nunmehr den Oherbefehl nieder. Ich gedenke bei meinem Scheiden vor allem bewegten Herzens der langen Jahre, in denen ich drei Königlichen und Kaljerlichen Kriegsherren dienen durfte. Zeiten stiller, unermüdlicher Friedens⸗ arbeit, stolzen Aufstieges, großer Siege und zähen Ausharrens stehen mir dabei vor Augen. Ich gedenke dann aber auch mit tiefem Schmerz der traurigen Tage des Zusammenhruchs unseres Vater— landes. Die hingebende Treug und das Vertrauen, mit, denen Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften neben mir standen, war mir ein Lichtblick in dieser namenlos schweren Zeit. Dafür gebührt Euch allen, darunter nicht zuletzt den Freiwilligenverbänden, die unentwegt die Wacht an der Ostfront hielten, mein un— auslöschlicher Dank. Mit diesem Dank verbinde ich aber noch eine Kitte für die Zukunft: Wie der einzelne bei sich über die Er— eignisse der letzten Tage denkt, ist seine Sache. Für sein Handeln datf es aber nur eine Richtschnur geben: das Wohl des Vaterlandes. Noch steht unser Volksstamm in schwerer Gefahr. Die Möglichkeit, die innere Ruhe zu wahren und zu fruchtbringender Arbeit zu ge— langen, hängt, wesentlich von der Festigkeit unserer Wehrmacht ab. Diese Festigkeit zu erhalten, ist dahrr unsere eiste Pflicht. Die per— sönlichen Anschauungen, so schwer es Euch auch fallen mag, müssen zurückgestellt werden. Nur durch solche einmütige Arbeit kann es mit Gottes ilfe gelingen, unser armes deutsches Vaterland aus tiefster Erniedrigung wieder besseren Zeiten entgegenzuführen.
Lebt wohl, ich werde Euch nie vergessen.
von Hindenburg.
Der General Gröner hat an den Reichspräsidenten Ebert nachstehendes Telegramm gerichtet:
Nachdem der Generalfeldmarschall von Hindenburg den Oberbefehl niedergelegt hat, sehe ich mich veranlaßt, Ihnen, Heir Reichspräsident, nachstebendes vorzutragen: Ich habe als Vertreter der Obersten Heeres— leitung bei der Besprechun Weimar am 19. erklärt daß für den Fall der Annahme der Schmachparagraphen eine große Zahl von Sffi⸗ zieren und Truppen der Regierung nicht weiterdienen würden. Das⸗ selbe ist nochmals in dem Telegramm der Obersten Heeres leitung in der Nacht vom 22. zum 23. zum Ausdruck gebracht worden. Besonders Sie, Herr Reichepräsident, werden es mir nachemr finden, daß ich unter diesen Umständen nach bedingungsloser Annahme des Friedensvertrags den Wunsch hege, aus meiner Stellung zu scheiden. Im Interesse der Sache und auf Grund des Appells der Nationalversammlung hin sch jedoch bereit, bis zur endgültigen Regelung der militärischen Ver⸗ hältnisse im Osten auf meinem Posten zu verharren.
General Gröner.
— —
Der Chef der Admiralität von Trotha hat folgenden
Erlaß an die Marine gerichtet: An die Marine!
Sicherheit und Einigkeit des Reiches fordern als höchstes Gebot in dieser schweren Zeit, daß jeder auf seinem Posten bleibt, solange das Vaterland ihn braucht. Ich eiwarte daher, datz die Marine unter meiner Führung ihren Dienst weiter tut. Unerschütterlich aber lebt in uns die Ucberzeugung, daß die Schmachparggraphen der Friedensbedingungen mit der Soldatenehre unvereinbar sind.
Nach der dem endgültigen Friedensvertrage heigelegten amtlichen Karte sind am Verlauf der Ostgrenze Deutsch⸗ lands, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, die nach⸗— stehenden Aenderungen vorgenommen worden:
Die Ostgrenze setzt an der Ostsee an der Piasnitz⸗Mündung ein, läuft durch den Zarnowitzer See und erreicht südwestlich von Warsch— kau die pommerisch-westpreußische Grenze, der sie bis westlich Adl. Briesen, jüdwestlich von Buütow folgt. Von hier geht die Grenze nach Südosten, so daß Gr. Peterkau, Steinfort, Neuguth und Samphol bei Deutschland bleiben, Kelpin und Konarzin an Polen fallen. Dem Flußlauf der Grahe nach Osten folgend, wird die im ersten Vertrage festgelegte Grenze nördlich Konitz erreicht Niese⸗ wanz hleibt bei Deutschland, Konitz fällt an Polen. Südlich Konitz verfolgt die Grenzlinie eine andere Richtung derart, daß die Bahn⸗ linie Konitz, Flatow, Krojanke, Schneidemühl bei Deutschland bleibt. Die Grenze überschreitet die Babnlinie bei Jenznick füdlich Konitz und verläuft so, daß die Orte Grunau, Böck, Battrow, Cziskowo und Gr. Butzig bei Deutjchland bleiben und der Nitzafluß und später die bisherige westpreußisch pvosensche Grenze bis zum Watlunter See westlich Siahren die Grenze bildet. Von hier zieht sich die Grenze in gerader südwestlich gerichteter Linie nach der Ginmündung der Küddow in die Netze nördlich Usch, das an Polen fällt. Sie folgt dann der Netze bis zur brandenburgischen Grenze füdlich Kreuz, wobei Czarnikau und Filehne an Polen fallen, und schließt sich im weiteren Verlauf nach Süten dem ersten Ver⸗ tragsentwurf an his zu dem Punkt, wo die schlesische Grenze östlich Ulbersdorf erreicht wird. Sie folgt nunmehr der alten posen schlesischen Grenze derart, daß der schlesische Zipfel nordöstlich von Tichirnau und die ganze Bahnlinie Lissa—Rawitsch an Polen sällt.
1
Im übrigen bleiben die schlesischen Kreise Guhrau und Milüsch bei Deutschland. Bei dem Orte Bogdaj westlich Adelnau greift
die Grenze wieder in schlesisches Gebiet ein dergestalt, daß die Orte Modzenowe, Johannisdorf, Konradau, Tscheschen, Niefken, Ryppine, Schreibersdorf, Gr. Kosel, Schleife und Kunzendorf an Polen fallen, während Neu Mittelwalde und Groß Wartenberg bei Deutschland bleiben. Desgleichen bleiben bei Deutschland die Orte Reesemitz, Dalbersdorf, Kaulwitz, Lorzendorf, Strelitz, Eckersdorf, Schwirz, während Kunzendorf, Trembatschau, Reichthal an Polen fallen. Südlich Schwirz folgt die Grenze des obersch lesischen Gebiets der alten im ersten Vertrage festgelegten Linie.
Preußen.
Die Oberpräsidenten der drei Ost provinzen haben dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge nachstehende Kund⸗ gebung erlassen:
Danzig, den 24. Juni 1919. An die Deutschen in Ostpreußen, Westpreußen und Posen!
Nationalversammlung und Reichsregierung haben sich zu unserem tiefsten Schmerz für bedingungslose Annahme der Friedens forderungen der Feinde entschieden. Große und blühende Gebiete der deutschen Ostmark sind der polnischen Herrschaft auszuliefern; über andere wollen die Feinde später Ent⸗ scheidung treffen nach einer Abstimmung, auf deren „ehrliche, freie und geheime“ Durchführung wir keinen Einfluß haben.
Hunderttausende von Deutschen der Ostmark haben den glübenden Wunsch, ihr Recht auf ihr deutsches Vaterland mit den Waffen zu verteidigen. Stände die Ostmark allein, so wäre das der gegebene Weg, Selbstbestimmungsrecht und Ehre zu wahren. Wir dürfen aber die Regierung an der Einlösung des einmal den Feinden ge⸗ gebenen Wortes nicht hindern. Die Rücksicht auf unsere Volka— genossen im Reiche, welche die Folgen solchen Vorgehens mit zu tragen hätten, legt uns die schwere Pflicht auf, dem Kampf zu ent⸗ sagen und uns der getroffenen Entscheidung zu beugen.
Auch die Fremdherrschaft und der uns aufgezwungene Friedens vertrag können niemals unser Deutschtum und den Glauben auf unsere Zukunft vernichten.
von Batocki, Oberpräsident der Provinz Ostpreußen. Schnackenburg, Oberpräsident der Provinz Westpreußen. von Bülow, Regierungspräsident als stellvertretender Oberpräsident der Provinz Posen.
Der Oberpräsident der Provinz Westpreußen gibt obiger Quelle zufolge bekannt:
Der Abschluß des Friedensvertrags hat unmittelbare Folgen für die Bevölkerung überhaupt nicht. Eine Darstellung der für sie wichtigen Fragen wird von den zuständigen Behörden zurzeit bearheitet und demnächst veröffentlicht werden. Viele Punkte, die ig der Fassung des Vertrags unklar sind, bedürfen zu ihrer Ausführung erst noch welterer Vereinbarung. Der Friedensvertrag tritt außerdem erst nach Erfüllung verschiedener Formalitäten, die Zeit beanspruchen, in Kraft. Einstweilen sorgt jeder am besten für sich, indem er in seinem Wohnort verbleibt und seinem Beruf wie bisher nachgeht.
Sämtliche Behörden bleiben nach wie vor auf ihrem Posten und in ihrem Amte; ebenso die Truppen, die auch weiterhin für Auf⸗ rechterhaltung der Ruhe und Ordnung zu sorgen haben.
Neben ihren täglichen Uebergriffen entlang der ganzen posenschen Demarkationsltnie haben die Polen wieder einmal, wie dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ von berufener Selte mitgeteilt wird, und zwar in den Abschnitten Kempen und Neumittelwalde, durch zahlreiche Angriffe starker Abteilungen die Abmachungen des Waffenstillstands verletzt.
Am 28. Junk, 6,30 Nachmittags, griffen 800 Mann füdlich Wilhelmebrück (6stlich Kempen) an. 7 Uhr Abends erfolgte ein An—⸗ griff auf Wilhelmsbrück selbst mit zwei Kompagnien. Am 24. Juni, 3 Uhr Vormittags, mehrere Angriffe auf Wilhelmsbrück und Birken
felde. 11 Uhr Vormittags Angriff einer polnischen Abteilung von etwa 150 Mann auf Erdmannsberg ößstlich Neumittelng de. 2 Ubr Nachmittags Vorstoß gegen Försterei Niefken nordöstlich Neu⸗ mittelwalde. Alle diese Angriffe sind teils durch Abwehrfeuer, teils durch Gegenstsße zurückgeschlagen worden. In Erdmanneberg und Dobrygose konnten indessen Plünderungen durch die Polen nicht rechtzeftig verhindert werden. Ferner wurden polnische Patrouillen
abgewiesen im Abschnitt Rawitsch und an der Südfront von Thorn.
Im Abschnitt der Demarkationslinie bei Grodno kam 8 wieder Ser gn — F, m, Merlusten zu mehrfachem Geplänkel infolge polnischer Uebergriffe mit Verlusten
auf beiden Seiten. —
Wie „Wolfss Telegraphenbüro“ aus Oppeln meldet, wurde gestern morgen auf der Hauptstrecke Oppeln — Breslau der Verfuch unternommen, die große Vorflutbrücke der Oder zwischen Oppeln und Szezepanowitz in die Luft zu sprengenk. Um 33 Uhr Morgens rückten an drei Brücken zugleich größere Banden an. Den Wachmannschaften gelang es, die Angriffe durch Gewehrfeuer und Handgranaten abzuschlagen.
Samburg. Nach den Kimpfen des gestrigen Tages, worüber an S . 1 5 * ö 22 anderer Stelle berichtet wird, befindet sich, wie Wolffs Tele⸗
* * 2 Hä
graphenbüro meldet, die politische Gewalt in den der Volkswehr und der Betriebsräte der arganisie
die Zwölferkommission der Betriebsräte gemeinsam mit den drei sozialdemokratischen Parteien. — Gestern nachmittag fand auf der Kommandantur eine Besprechung zwischen dem derzeitigen Leiter der Kommandantur, Oberstleumant von Mant fed, seinen Mitarbeitern und einer Abordnung der Zwölfertommission der Arbeiterschaft statt. Man wurde dahin einig, daß die Kommandantur unter den Schutz der Volkswehr und der organisierten bewaffneten Arbeiterschaft gestellt wird. Die Kommandantur wird ihre Geschäfte weiterführen unter Ausschluß jeder Einmischung in die Politik. Zu gleicher Zeit wurde auch im Rathaus zwischen der Zwölferkommission der Arbeiter und dem Senat verhandelt. Am Abend erließ die Exekutive des Großen Ar⸗ beiterrats eine Erklärung, in der sie bedauert, daß die verantwortlichen Behörden es an der gebotenen Tatkraft haben fehlen lassen, und daß sie nicht durch durchgreifende Maß nahmen verhindert haben, daß der durch die fortgesetzten Schiebungen und durch den immer weiter ausgebreiteten Schleichhandel, sowie durch die sortgesetzten Preiesteigerunger hervorgerufene berechtigte Unwillen der Bevölkerung stetig neue Nahrung erhielt. Sie bedauert, daß die Behörden dem ge⸗ meingefährlschen, gesundheinsschädlichen Treiben der Nah⸗
rungs mittelfälscher nicht mit der nötigen Rücksichtalosigkeit entgegengetreten sind, und erwartet, daß jenigen Be⸗
— —
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zur Abhilfe getan haben, zu strengster Verantwortu
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11 . zogen werden. Sie spricht die sichere Erwartung aus, daß Schutzmannschaft und Volkswehr in diesen unruhigen Tagen der durch die erwähnten Vorgänge hervorgerufenen Auftegung und Empörung der Bevölkerung Rechnung tragen und durch sestes, aber besonnenes Auftreten zur Be⸗
ruhigung und Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit beitragen, aber nicht durch unnötige Anwendung von Schutz⸗ waffen die Unruhe und Empörung vermehren. Sie erwartet von der Bevölkerung, daß sie strenge Selbsizucht imd Besonnen⸗ heit übt, daß sie die Aufrechterhaltung der Ordnung sowie die Sicherheit des Eigentums nachdrücklichst unterstützt, und ist der sicheren Ueberzeugung, daß die besonnene Be⸗ völkerung Groß⸗Hamburgs auch in den Togen der Unruhe und Aufregung ihren Ehrenschild rein halten wird.
Großbritannien und Irland.
— Im Unterhause erklärte Long auf eine Anfrage dem Reuterschen Büro zufolge, daß die Admitalität noch keine Be⸗ slätigung der Blätternachricht, wonach deutsche Schiffe in deutschen Häͤfen vernichtet worden seien, erhalten habe. Die Admiralität habe keinen Grund zur Annahme, daß die Mel⸗ dung auf Wahrheit beruhe.
— Nach Blättermeldungen hat der Internationale Frauenbund am Sonniag auf dem Trafalgar Square in London zwei Versammlungen abgehalten, in denen der Friede als ein Gewaltfriede verurteilt warde und die Anwesenden sich zu einem Vasöhnungsfrieden verpflichteten. In den bei dieser Gelegenhet gehaltenen Reden wurde u. a. gesagt, daß die englijche Blockade viel mehr Greuel verursachte, als Deutschland jemals vorgeworfen wurden. Die Friedens⸗ bedingungen seien ein Verbrechen gegen die Zivilisatiön und würden, wenn man darauf bestehe, auf die allilert n Länder
zurückwir ken. Frankreich.
Der Vorsitzende der Friedenskonferenz Clemenceau hat gestern dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zusolge nachstehende Note an den deutschen Gesandten von Haniel gerichtet:
Paris, den 25. Juni 1919. Herr Vorsitzender! .
Indem ich Ihnen den Empfang Ihrer Mitteilung vom 24. Juni diefes Jahres, betreffend das Ahkemmen bezüglich der milttärischen Besetzung der rheinischen Gebiete, bestätige, beehre ich mich, Ihnen in Erinnerung zu bringen, daß kraft des Artikels 432 der von der deutschen Regierung augen⸗ blicklich angenommenen Frieden sbedingungen Deutschland jetzt schon die Verpflichtung hat, den Inhalt dieses Ablommens zu beobachten. Es ist demnach nicht statthaft, diesbezügliche Unterhandlungen zu er— öff nen, und die Urkunde, um die es sich handelt, muß gleichzeitig mit dem Vertrag unterzeichnet werden.
Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, den Ausdruck meiner vor züglichsten Hochachtung. Clemenceau.
— Der deutsche Gesandte von Haniel hat gestern Abend folgende Note dem Vorsitzenden der Friedenskonferenz Clemenceau zustellen lassen:
Herr Präsident! ö
Heute Nachmittag ist das Mitglied der deutschen Friedeng—⸗ delegaͤtton in Versailles, der sich hier als Pressevertreter befindliche Herr Scheuermann im Hotel Vatel französischerseits ver⸗ haftet worden. Ich hitte um baldigste Aufklärung dieses un— erhörten Vorfalls und erhebe schon jetzt vorbehaltlich der weiteren Maßnahmen meiner Regierung hiermit nachdrücklichsten Protest gegen diese jedem Völkerrecht widersprechende Vergewaltigung eines Mit⸗ gliede einer erterritorialen Delegation.
Genehmigen Sie, Herr Präsident, den Autdruck meiner vor⸗ züglichsten Hochachtung. Haniel.
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