1919 / 142 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 27 Jun 1919 18:00:01 GMT) scan diff

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Arbeitgebern der Sächsischen Textilindustrie, deutscher Ter lilarbeiter⸗ Artikel J. 11. Soweit eine Versetzung nicht möglich ist, werden die unter erfass ö ische L vers ; § 1. Sämtlichen 1anerhalb meines Besehlsbereichs bei Eisenbahn⸗ JI Widerstrebenden behaupten. Man geht sogar soweit, Gebiete, die ichen . n . etzung . ö Verfassung gebende Preußische Landesversamm lung. „=* m züierhalb meine: ͤ hs be end ten. geht Jogar, Gebiete. verband und Zentralverband christlich⸗nationaler Textilarbeiter, Gau Die Bekanntmachung Nr. 811./3. 17. A. J. S. 1, be⸗ L genannten Beamten e a SS 1.2 und 5 12 der Verordnung vom I ar. ö ; . betrieben beschäftigten Personen ist bis auf weiteres verboten, wenn durch den Friedensvertrag dem denlschen Baterlande erhalten bleiben, Sachsen, ö J ö it ; treffend Regelung der Arbeit in Web⸗, Wirk⸗ u nd 26. Februar 1919 (Gesetzsamml. S. 33) behandelt. Dem Hilfsstenog! aphen Dr. Papendieck ist die plan—⸗ fie nicht den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit erbringen, 1) die Arbeit Rieser Republik anzugliedern. Dieser Plan nimmt bereits jeste . f. den Tarifvertrag. vom 3. M al 18179 ür die Strickstoff 2 beit 6 b 6. f Für ihre Uebersiedlung nach dem künftigen Aufenthalta⸗ mäßige Stelle emes Stenographen verliehen worden. niederzulegen, ?) von der Arbeit fernzubleiben, 3) die Arbeit zu ver⸗ Formen an. Wir eiklären diese Best bungen als Vochverrat Tuchfabriken für den Birk Pößneck. Vertragsparteien: Ver⸗ s 1 2 der ar . nnen ewerdezweigen vom ort erhalten sie gleichfalls Umzugsgelder in der für Versetzungen vor— weigern, 4) ohne Zustimmung ihres Dienstvorgesetzlen die Arbeitsstelle und Betrug am ganzen Volke. Niemals würde dlese Sstrepublik band von Abeitgebern der Sächsischen Tertilindustrie, Ortsgruppe Mai 1917 tritt außer Kraft. geschriebenen Höhe. zu wechfeln. freiheitlich Bestimmungen dulden, denn neaktionã ö Pößneck, deutscher Textilarbeiterverband, ; . Artikel II III. Bei den Verhandlungen zur Ausführung des Friedens⸗ § 2. Personen, welche die Arbeit bereits niedergelegt haben, ihre Begründer. Nicht vom Wohle ker Gesam g. den Tarifvertrag vom 13. Mai 1919 für die ; . . vertrags wird darauf hingewirkt werden: . . zekanntmachung. baben die Arbeit am 28. Juni wieder aufzunehmen, wenn sie nicht den sich die Unverantwoxtlichen leiten, sie verfolgen nur z Strumpf und Handschuhappreturen für den Bezirk Diese Bekanntmachung tritt am 23. Juni 1919 in Kraft. a. daß den unter genannten Beamten eine angemessene Frist 6 . 531 68367 a ö ö. d Nr, z5, wohn e fn, wa fe mein . gen wir wmf lch, e tls Geltbst; che lind ihre der Kreishauptmannschaft Chemnitz. Vertragsparteien: Verband von Berlin, den 23. Juni 1919. zur Entscheidung darüber gewährt wird, ob sie endgültig in Der Fischbändler n Cel wm an ne bier. Gand r, se, wohn, S 3. Den im 8 1 aufgeführten sowie sämtlichen anderen in Wir rufen der gesamten Bevölkerung zu: Seid auf der Hut! Arheingeb zn der. Sächsil en Tertͤlindustrie, deutscher Tertil arbeiter . Der Reichs wehrminist den Dienst des erwerbenden Staates übertreten wollen, ,. n, nn 6. e. ä, m nnen, nn, Befehlebereich befindlichen Perfonen ift verboten, im Gisen- dieser Katastrovphenpolitik stärksten. Widerstand enn verband, Gauleitung Sachsen, 6 ö ; 3 I ; * ö . * b. daß diejenigen, welche in einem etwa abzutretenden Gebiet e,, , 6. Ri che 2 ⸗. w 986 216m bahnbetrieb Beschäftigte oder schriftlich oder durch Ver⸗ neues Blutvergießen, sondern friedliches Zusammenlel h. den Tarifvertrag vo m 19. Mai 1919 für K olffhügel. verbleiben wollen, gleichwertige Dienststellen im Dienst des Harburg, den 23. Juni 1919. teilung von Drucksachen, Erlaß von Aufrufen oder sonst in irgend ist unsere Losung. Den unverantwortlichen Treibern erklären Zwirnereien, Spulerejien und Weifereien. für die erwerbenden Staates erhalten und nicht gegen ihren Willen Die Polizeidireklion. Dr. Behrens. einer Weise zur Niederlegung der Arbeit, zum Fernbleihen von der daß ihre hochverräterischen Bestrebungen an dem einheitlichen Willen Bezirke der Kreishauptmannschaften Chemnitz, Dresden, Leipzig und Bekanntmachun g aus diesem Gebiet versetzt werden dürfen, ; . Arbeit und deren Verweigerung und zum Wechsel der Arbeitsstelle der atbeitenden Bevölkerung zerschellen werden. Zwickau. Vertragsparteien: Verband von Arbeitgebern der Sächsischen z 2 i . daß denjenigen, die nach anderen preußischen Gebietsteilen Mn ohne Zustimmung von anderen Dienstvorgesetzten aufzufordern oder Textilindustrie und deutscher Textilarbeiterperband, Gauleitung Nr. F. R. 3506. 19. KRA. übersiedeln wollen, das einseitig den Beamten 2c. zustehende Bekanntmachung. anzuregen. k . ,, Sachsen, A 9 ; ; bn ; Recht eingeräumt wird, ihr Mietsverhältnis unter Ein Der gegen die Obst- und Gemüsehändlerin Frau Nikolaßaus üg. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmunger ö h . . ĩ . . ; Auf Grund der Verordnun es jzundesrats über die ; . ü hall Ver gegen V 1 Remüsebandle 1 ; 8 4. Zuwiderha ungen gegen die Bestimmüngt is den Tarifvertrag vom 230. Mai 1312. f üg dite put fn he Demobilmachun . r,, . 1918 Reichs⸗ haltung einer dreimonatigen Frist zu kündigen, Bey, Katharing geb. Halft, Cöln, Friedrich Wilbelm-Straße , und 3 werden, sofern nach den bestehenden Gesetzen ö. ze , Ma mn en. Polster- und Verbandwattefabriken für die Bezirke Ge e gh * . i . 9 obe o6⸗ d. daß die Weiterzahlung der Versorgungsgebührnisse an Ruhe⸗ iche 5 89 R. St. G. B. Partamentarische Nachrichten, / der Kreishauptmannschaften Chemnitz, Dresden, Leipzig und Zwickau. esetzpl. S. 1292), auf Grund des Erlasses des Rates der s des Gesetzes über den Belagerungszustand

1 J J . gehaltsempfänger und Hinterbliebene sichergestellt wird, tung unzuverlässiger Perfonen voöm Handel, ergangene Beschluß Volksbeauftragen über die Errichtung des Reichsamts für die e. daß allen Beamten 8 ungestörte zoll⸗ . abgabefreie ,, siger Per 53 ; . wirtschaftliche Demobilmachung vom 12. Nooember 1918 Mitnahme ihres gesamten Vermögens, die rubige Ordnung (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1304) und auf Grund des Erlasses der ihrer Angelegenheiten, sowie denjenigen, die Dienstländereien

If Grund der Bundesratsverordnung vom 23. 9. 15, betreffend Fern⸗ Strafe verwirkt wird (vergleiche r; ö ene : gemäß uf Untersagung des Handels mit Nahrungs⸗ bis nitteln aller Art, namentlich mit Gemüse, Obst und *. 5 ö! 4 4 ö Wwe Da. ö . * südfrüchten, wird aufgehoben. Die Kosten der Ver⸗ . 5

Der deutschen National versammlung sind nach einer Meldung von „W. T. B.“ aus Weimar folgende Ge⸗

Vertragsparteien: Verband von Arbeitgebern der Säͤchsischen Textil⸗ setzentwürfe zugegangen: Entwurf eines Gesetzes über eine (

industrie und deutscher Textilarbeiterverband, Gauleitung Sachsen, k, den Tarifvertrag vom 20, Mai 1919 für die

zu einem Jahre bestraft.

55 z . y 36 j c = 2 253 z . z s. ö 1 * * 4 NVertre 8 196 Reichs hande D utscher Inter⸗ 2 ö * 8pIęGg8gaha 6. 5 293 Mac 19562 Vea band stosfabriken für die Beßirkz der Rreishauptmann! Reichsregierung, betreffend Auflösung des Reichsministeriums haben, eine, ordnungsmäßige wirtschaftliche Auseinander- sfentlichung des Beschlusses sind von Frau Wey zu tragen. ö ö n n ne n, 24 ,, 34 4 3 , che Kriegs ab abe für das NRechnungs⸗ schaflen Chemnitz, Dresden, Leipzig und Zwickau. Vertragsparteien; für wirischaftliche Demobilmachung, vom 26 April 1919 setzung sowie die Mitnahme ihres toten und lebenden Cöln, den 11. Juni 1919. osfiziere sind vorgesern vom Reichs wehrminist *. wo ste jahr 1919, Entwurf eines Gesetzes über eine Krieg s⸗ Verband von Arbeitgebern der Sächsischen Textilindustrie und deutscher Reichs. Gefetzbl. S. I38) wird solaendes angeordnet Inventars gewährleistet wird. D Obe i ne etst,. d R, Ti, Ge st empfangen worden. In der Unterredung tam zum Ausdruck, abgabe vom Vermögenszuwachs, Entwurf eines Texrtilarbeiterperband, Gauleitung Sachsen, 5 ö ; ; . ; ; s Artikel] g ; IV. Unmittelbare Staatsbeamte, die unverschuldet infolge von e 3 daß die Unteroffiziere unter Zurückstellung ihrer perfönlichen Grund wech selsteun e rgesetzes, Entwurf eines Rayon⸗ ,, Tarifvertrag dom 20. Mai ll] 93 Ffüt, dä, D z 0 219g i 18 ER 9 Wirren in den Grenzgebieten Sach- und Rechtsschäden erleiden und , n Ueherzeugung gewillt sind, ihren Dienst weiter zu versehen steuergesetzes, Entwurf eines Vergnügungssteuer⸗ 6 e en , ö , , 16 6, die * , Ar. Ch. J. 219/12. 13 Rc vom 9. De- nicht auf Grund eines befonderen Reechtsansprucht Gntschädigung er— Bekanntmachung. und den Befehlen der Regierung unbedingt Folge zu leisten gesetzes, Entwurf eines Erbschaftssteuergeseßes, Ent— 2 99 0 . 55 nin J z 1 26 ig ( 8 ö 1 *. ö 1 ĩ J 9 2 * 2 = 6 . ft 2 8 1 , * . . 1 3 4. ö . ö 3 6 Leeren . 6. nn a. e iche zember 1915 über Beschtagnahme, Meldepflicht und halten, werden, unter Berüchsichtigung des, glaubhaft, gemachten Auf Grund des 8 1 der Bundesratsvexordnung zur Fernhaltung in der klaren Erkenntnitä, daß dies in den gegenwärtig überaus murf eines Tabakstenergesetzes, Entwurf eines Gesetzes . k n mn, Buch führ nngspflicht, betreffend Elettroden für elet⸗ Schadens Entschädigt. Die Feiseßz ung erfolgt im m,. muderlässiger Personen vom Harbdel vom. 23. September 1915 schweren Tagen im Interesse des Reichs notwendig ist. üher Erhöhung der Zuckerstéuer, Entwurf eines Zünd— extilindustrie und deutscher Terxtilarbeiterherband, . trische Oefen, wird aufgehoben. unter Ausschluß des Rechtswegs. Die Vergünstigung findet nicht öh Bl S. 6h ist die Metzgerei des Metzgers Moes in ö , ö m. den Tarifvertrag vom 23. Mai 1919 für die Anwendung auf solche, die in den Dienst des erwerbenden Staats , wegen Ünzuderlässigkeit im Handel vom n warensteuergesetzes und Entwurf eines Spieltarten— J 5 / S 3 26 7 2 y 7 548 1 * . 5 ö * . 9 1 8 h ( 1 ; * 4 V teue e 5 Tuchfabriken und Spinnereien für den Bezirk Großen— Artikel II. treten, sofern nicht gemäß Ziffer VI! dieses Beschlusses eine besondere Juni 1519 ab auf die Vauer 66 Wochen gesch löfsen worden. steuergesetzes. w

bain. Vertragsparteien: Verband von Arbeitgebern der Sächsischen Regelung erfolgt.

n.

Textilindustrie, deutscher deutscher Textilarbeiter (8.⸗D.),

Textilarbeiterverband und Gewerkverein

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Berlin, den 23. Juni 1919.

Diese Bekanntmachung tritt am 23. Juni 1919 in Krast.

V. Für die mittelbaren Staatsbeamten einschließlich der kommissarischen Amtsvorsteher und der Beamten der Amtsbezirte

Altenkirchen, den 12. Juni 1919. Der Landrat. Busch.

Preußen.

Im Anschluß an die gestrige Tagung der Landesver⸗

Im Haushaltsausschuß der preußischen Landes⸗ versammlung hat, wie „W. T. B.“ berichtet, der Minister / ?)

n. den Tarif vertrag vom 28. Mai 1919 Der Reichswehrminister elten folgende Besti ! s . ö. w 62. n = ich . —26r*9 ͤ z gende Bestimmungen: mmlung hat das preußische Staatsministerium laut e M Senilrchark gierte Fr,, per d, Rn nnn, m Segeltuchweberei für das Gebiet des Freistaats Sachsen. J. A.: Wol ügel ö 6. Di ö ö zbeamt je infolge d ol ammlung, hat ,,, . h. e n m, ,. ar der öffentlichen Arbeiten Oeser über die Vorgänge bei ( 8 ; N 9 j . 83 * l ; ö 31 o üg el. ) Vie mittelbaren taats eam en, die inf ge 83 w B t ch Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros heschlossen, 1m ö 1 , w Vertrageẽparteien; Verband von Arbeitgebern der Sächsischen Textil⸗ k nischen Erhebung, etwaiger Abtretung preußischen Staatg⸗ . ö. Be 6 nn m 9 ung. . 9 . ö. ö . . . . Mitalieder , der Eisenbah noiretttio! Erfurt solger des erklärt: ; industrie, deutscher Textilarbeiterverband, Gauleitung Sachsen, gebiet oder feindlicher Maßnahmen ihre amt iche Tätig⸗ Die Verfügung vom 7. Mai 1919, durch welche dem Schank⸗ 3 zu . . ,, 9. , , 647 ĩ i. Wie Vorg inge in Erfurt müssen im Zusammenhang mit der ö Zentralverband christlicher Textilarbeiter und Gewerkvereine deuischer Bekanntmachung, teit nicht fortsetzen können, erhalten vorbehaltlich des nt Fritz Srlamünde und dem Kaufmann Karl Brückner, haben, austreten zu wollen, verpflichtet, auf ihren KBosten aus- radikalen Agitation betrachtet werden die unte den Eisen. Tertllarbeiter (9. D.), . . Nr. F. R. 360/6. 19. KRA Rückgriffs auf die Verpflichteten und, falls der Staat dies ver⸗ kide in Berlin, Frierrichstraße 136, der Handel mit allen Z zuharren. ö bahnern hetrieben wird. Sie hat ihren prägnantesten Ausdruck auf Gon den Tarifgertrag vom 27 Fehruar (dl Für ; w ö langt, gegen Abtretung der betreffenden Ansprüche aus der preu⸗ hegen stfän den, des täglichen Véedarr fs untersagt und sien ba ; f die Pakierg ann und. die Dr iz plinderspinnerei . Auf Grund der Verordnung des Bundezrats über die ßischen Siaatsfasse: leich die dingliche Schließung der Schant- und Spessewirt— Von zuständiger Stelle wird dem „Wolffschen Telegraphen⸗ für die Bezirke, der Kreishauptmannschaften Chemnitz, Dresden, wirtschaftliche Demobilmachun vom 7. November 1918 a. zur Bewerkstelligung ihres Umzugs nach dem künftigen aft Weidenhoßkasino angeordnet worden ist, ist aufgehoben. ,,, , ö Ye ip ig d Zwickau Vertragsparteien: Ve b d v Arbeitgeb ' 506 ö 85 69 961 9 * zug 22 96 ö . ) K—— büro mitgeteilt, daß im Verlause r vorletzten acht sest Leipzig und Zwickau. Vertragéparteien: Verband von Arbeitgebern (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1292), auf Grund des Erlasses des Rates Aufenthaltsorte eine Unterstützung bis zur Höhe der für Berlin, den 21. Juni 1919. sellt worden fst, veß zwischen din Leitern bes Hamburger c der Sächsischen Tertilindustrie, deutscher Textilarbeiterverband und z , z z 1 S ; J ö ; . JJ gestellt worden ist, daß zwischen den Leitern des Ham 9 gente 4 , 83 e fn g rtr der Volksbeauftragten über die Errichtung des Reichsamts für unmittelbare Staatsbeamte vorgeschriebenen Umzugs⸗ Landespolizeiamt beim Staatskommissar für Volksernährung. Aufruhrs und den' Mitgliedern des Bertiner Voll— f Eimmweng un gen gegen dieje Llnlrůge tonnen iz fum die wirtschaftliche Demobilmachung vom 12. November 1918 b ge ce en gn Regel der Verhältnisse der be J zug g rates ein Verbindung bergestellt war. Ven Hamburg 15. Juli 1919 erhoben werden und sind unter Nr. I B. R. 3535 eichs Gesetzbl S. 1304) und auf Grund des Erlasses der n , ir . aus ist noch Berlin die Mitteilung gelangt, daß gehofft na an das Reichsarbeitgminifterlum, Berlin, Luisenstraße 35, zu Een , ,. betreffend Auflösung des w Gehalt und ihre sonstigen Dienstbezüge. Bekanntmachung. werde, jetzt von Hamburg aus die zweite Neyolution über De „der Verwaltung sihren. . . z s 5 j ( 7 * 276 n 1 2 2 89 1 Uung 1n rfurt ichtete Jfich richten. ö k n ; 2) Jer breuß : iche Staat übernimmt, vorbehaltlich dis Röcgriff⸗ Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, das ganze Reich einzuleiten. Tarquf ist von Berlin aus, us ehnifät we en, 6 , . J Berlin, den 24. Juni 1919 Gfieichs-Gesetzl. S. 38) merß folgenden anger tbnat: auf die Verpflichteten beim. gegen Abtretung der bett; Anspiüche bis treffend die Fern baltung unzuverläfsiger Perfones vom Handel dem Hause des Vollzugsrates angekündigt wordem: Wir werden Kenn ke ch geen dn fn le, d,, n e, . , , e e, ; ; zur endgültigen Regelung der Verhältnisse der Beteiligten nach Ab- ichBl. S. Hof, haben wir den, Inhaber der Schuhe soblänstait sehen, daß wir noch' heute abend Vertreter absenden. Es ür fe see den ,n dr den . z Artikel . . ** z 3 . ö h iG B. 137), XAnha 1 19g sehen, daß wir noch heulte abend 2 I ; den 17. bewilligt. Trotzdem wurden am“ . Der Reichtzarbeitsminister. . , J schluß des Friedens vertrags die Zahlung sämtlicher Ruhege halts. und „um Volksfreund“, Dortmund, Münsteistraße 45, Israel Mordka Feht weiter fest, daß von Hamburg nach Berlin die Mit— w , . J. V.: Caspar. Die von den Kriegsministerien oder den Militärbefehls- Hinterbliebenenbezüge, foweit die Jahlungen von den Verpflichteten här nnlre Glen sfeahe eg, dutch Verfügung vönn keuss gen Tag: nähert alt, we Fe, nd e giert? nsch hem Amig⸗ Sieh. w . habern erlassenen, den Betroffenen namentlich zugestellten Ver⸗ eingestellt werden sollten. be Herstellung und Instandsetzung von Schuhwaren , 9 gegen . . ö . 3 , n e , . ö . . . re , ö 708 k ö ; j x s ; . . oka es zugsrate zin Hamburg eine 5zügig zesetzt und ein mittlerer Beamter zum PMiäsiden sg fügungen Nr. Ch. 1708/6. 17. KRA. vom Jali 1917, 3) Die Bestimmungen unter 1I1 und 17 dieses Beschlusses sowle den Handel mid Leder, und fonstigen Bedarts⸗ Rtal des Wb , , 1 ,. n , . 3 ge 2 ö,, Batlanntmachung. betreffen Bestandserhebung von Schleifmitteln, finden auf, die mittelbaren Staatsbeamten vorbehaltlich des Ruch, rttkeln des Schuh m ache reige werb es wegen Unzuperlässig. Bewaffnung des hrolgtar it durch ge inn ,,,, e 25 4 919g if . werden hiermit aufgehoben. griffs auf die Verpflichteten sinngemäße Anwendung. Außerdem soll let in bezug auf diefen Handelsbetrieb unterf ag t. Die Kosten Hamburg in, einen Vexteidigungszustand zu, ßen, der 8 gan nd nn , ,,,, ,,, , n , d : Unter dem 26. Juni 1919 ist auf Blatt 14 des Tarif— n bei den Verhandlungen zur Ausführung des Friedensvertrags darauf ker amtllcken Bekanntmachung dieser Verfugung 'im Reschsanzeiger ermögliche, einen großzügigen Kampf gegen die Truppen durch⸗ , , registers eingetragen worden; . ; Artikel II. hingewirkt werden: nd im amtlichen Kreisblait sind von dem Betroffenen zu tragen. zuführen, die von der Regierung gegen Hamburg eingesetzt k werzengunr e , , , , , Der zwischen dem Verband der Metallin dusstriellen, Diese Bekanntmachung tritt am 23. Juni 1919 in Krast. a. daß alle mittelbaren Stgatsbeamten, die nicht in den Dortmund, den 20. Juni 1919. . . worden sind. Es war selbstverständliche Pflicht der zuständigen In wiederberzuftellen, durch die Anwesenheit militärischer Macht Bezirk Dr esden, E. V. dem Deutschen Metallarbeiter⸗ Berlin, den 23 Juni 1919 Dienst des erwerbenden Staates treten wollen, von ihrer Lebensmittelpolizeiamt. J. A.: Schwarz. Stellen, derartige Bestrebungen, die zu Folge haben konnten, den erforderlichen Nachdruck zu geben. Das Vorgehen der Reiche verband, I.. Bezirk, dem Deutschen Metallarbeiter⸗ ; Pe hie he hr fen Anstellungsbehorde, n sinngemäßgr Anwendung von g] der . daß unabsehbares Unheil über die Stadt hereinbricht, im regierung führte sehr bald zur Wiedereinsetzung der abgefetzlen , . W n, , gan Bree b gn und zem Ge— 5g . ref, el. ö , , ,, ö Bekanntmachung Keime 3u ersticken. Deswegen ist der Befehl gegeben worden, Beamten. 1 . 3 * . . . * . * ö , . 3 ö . 73 5 z i, k J ö. . . 7 a6 Miß 6 3 . ö werkverein der Metallarbeiter, Hirsch-Duncker, am 8 g b. daß die , . . mittelbaren Dem Meiereipächter Heinrich Dahl in Liensfeld ist der die kommunistischen und unabhängtgen Mitglieder des Voll⸗ Infolge einer notwendigen Reise des Ministers nach Weimar

31. März 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Metallindustrie wird gemäß 5 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reiche⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Kreishauptmannschaft Dresden für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Juli 1919.

Der Reichtzarbeitaminister. J. V.: Cas par.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits— ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 70b, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge

Buchhandlung in Berlin SW. 68 den Buchhandel zu beziehen.

Bekanntmachung,

Firms Thomas Ghesᷣ hire & Co. in Liverpool, ins- besondere für ihr Zweighaus in Hamburg, angeordnete Liquidation

Zu der Deutschen Arzneitaxe 1919 wird binnen kurzem ein zweiter Nachtrag im Verlage der Weidmannschen (Zimmerstraße 94) er⸗ scheinen; er ist zum Preise von 0,60 Ss für das Stück durch

Die am 13. November 1916 für das inländische Vermögen der

Staatsbeamten von dem Verpflichteten dem Preußischen . behufs Weiterleitung an die Beamten zugeführt werden,

e. daß für diejenigen mittelbaren Staatsbeamten, die in den preußischen mittelbaren oder unmittelbaren Staats. dienst mit einem geringeren als den ihnen bisher zu— stehenden Diensteinkommen übernommen werden, die Unter- schiedsbeträge von der Anstellungsbehörde der Preußischen Staatsregierung behufs Weiterleitung an die Beamten zugeführt werden.

4) Den Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie den außer⸗ dem in Betracht kommenden Körperschaften des öffentlichen Rechts wird seitens der zuständigen Staatsbehörden nach—

dandel mit Meiereiprodukten, insbesondere Milch, Butter, Käse, Giweiß usw., untersagt. Eutin, den 13. Juni 1919. Die Regierung. Dr. Meyer. Rodenberg.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesrate verordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel in Ver⸗ bindung mit Ziffer 1 der Ausfuhrbestimmungen des Herrn Ministers sit Handel und Gewerbe vom 27. September 1915, habe ich die so⸗ sotige Schlleßung des Betriebes des Fleischermeisters Waller Lippelt hier wegen Unzuverläsiekeit angeordnet.

zugsrats zu sistieren und in den Geschäftsräumen des Vollzug tzrates Haut suchung zu halten. Da festgestellt worden ist, daß keiner der Sinierten das fragliche Telephongespräch mit Hamburg geführt hat, wurden alle Sistierten vorläufig wieder auf freien Fuß gesetzt.

Der Aufstand in Hamburg muß schon darum schnell und energisch beendet werden, weil die Lebensmittelversorgung Deutschlands in der Hauptsache über Hamburg erfolgt.

Von zuständiger Stelle wird dem „Wolffschen Tele⸗ graphenbüro“ mitgeteilt, daß die vom Kriegaministerium

konnte die Besprechung mit den Führern der Bewegung erst am 19. Juni in Berlin statifinden. Hierbei wurde von ihnen daz Vor⸗ gehen in Erfurt ausdrücklich als ungesetzlich anerkannt. Bei den Verhandlungen erklärte der Minister, daß er durchaus auf dem Boden der Demokratisierung der Verwaltung stehe und grund⸗ sätzlich keine Bedenken habe, tüchtigen Arbeitern, unteren und mittleren Beamten die Möglichteit eines Aufstieges in böhere Stellen zu geben. Hierbei ist zu beachten, daß bei der Eisenbahn⸗ verwaltung dieses Aufrücken schon jetzt möglich und in einer großen Reihe von Fällen durchgeführt ist. Aber der Minister ist durchaus bereit, dieses Aufrücken noch mehr als sonst zu erleichtern durch Uebertragung weiterer höherer Stellen auf mittlere Beamte und Besetzung miltlerer Stellen durch untere Beamte und Arbeiter. Er stellte fest, daß auch der Verband der höheren Eisenbahnbeamten

ist beendet. 1 . N 866. Cars r fe. betreffend Ent schädigungen Er stellte daß au . ö enbahnl der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können Hamburg, den 23. Juni 1919 prücklich nahegelegt, Bewerber aus den hier in. Betracht kommenden Oschersleben (Bode), den 209. Juni 1915. s,, , . . . 6 , ihm in einer Resolution erklärt habe, daß auch er diesen Gedanken von den Verkragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrages gegen Er— . , ; ö J Landesteilen bei Stellen besetzungen vorzugsweise zu berücksichtigen. Der kommissarische Landrat. ders änfolge Verringerung der dehrmach usch lernen, des stusenweisen Aufrückens für gefund halte und seine Durchführung stattung der Kosten verlangen. Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Gesetzliche Regelung bleibt nötigenfalls vorbehalten. Dr. Heine. Offiziere und Kapitalanten, wie jetzt mit Sicherheit empfehle.

Berlin, den 25. Juni 1919. Der Registerführer. Pfeiffer.

Bel gn nl m nin,

Unter dem 25. Juni 1919 ist auf Blatt 15 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Verband Deutscher Rechts—⸗ anwalts- und Notariattsbeamten, Sitz Leipzig, Orts⸗ verein Dresden, dem Verband der Büroangestellten Deutschlands, Ortsgruppe Dresden, und dem Dresdner Anwalts-Verein am 19. April 1919 abge⸗ schlossene Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Angestellten von Rechtsanwälten wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 23 Dezember 1918 Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456 für den Landgerichtsbezirk Dresden für , verbindli

ö ; n ; ; err j Dien sizeit je 50 (S bis zum Höchstbetrage von 1000 6. Die Die Berliner Vereinba ist aber von den Erfurter Füh erklärt. Die all emeine Verbindlichkeit beginnt mit dem anlagen in Mieträumen, vom 22. Juni 1919 und unter K Dien sizeit e 50. * Voch . Die Berliner Vereinbarung ist aber von den srfurter Führern 1. Juli 1919. 1 ch 1 Nr. 6909 eine Bekanntmachung, hetreffend die Ver⸗ Deutsches Reich. Dienstprämie wird am Entlassungstage auggezahlt. nicht innegehalten worden. Es wurden neue Forderungen gestellt, Der Reichtarbeits minister. arbeitung von Glimmer (Mica), vom 21. Juni 1919. Fin gnzmintste ri u n. ö insbesondere die Bestätigung deß am Sonntag zum Präsidenten

J. V.: Caspar.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits« ministertum. Berlin NW,; 6, Luisenstraße 33 / 34, Zimmer 70 b, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er— stattung der 6 verlangen.

Berlin, den 25. Juni 1919.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung. Nr. F. R. 340/6. 19. KRA.

Auf Grund der Verordnung des Bundesrats über die wirtschaftliche Demobilmachung vom 7. November 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1292), auf Grund des Erlasses des Rates der Volksbeauftragten über die Errichtung des Reichsamts für die

Beamten der Amtsbezirke) schützen.

J A.;: Garrel.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 120 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter

Nr. 6904 eine Verordnung, betreffend die Aenderung der Bekanntmachung über Lohnpfändung vom 13. Dezember 1917 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 1102), vom 22. Juni 1919, unter

Nr. 6905 eine Bekanntmachung des Wortlauts der Ver⸗ ordnung über Lohnpfändung, vom 22. Juni 1919, unter

Nr. 6906 eine Verordnung zum Schutze der Mieter, vom 22. Juni 1919, unter

Nr. 6907 eine Verordnung über die Einwirkung der Heiz⸗ stoffpreise auf Mietverhältnisse, vom 22. Juni 1919, unter Nr. 6908 eine Bekanntmachung des Wortlauts der Ver⸗ ordnung über Sammelheizungs⸗ und Warmwasserversorgungs⸗

Berlin W. 9, den 25. Juni 1919. Postzeitungsamt. Krüer.

Preußen.

Das Staatsministerium hat in Abänderung und Er⸗ gänzung der Beschlüsse vom 4. Januar und 23. April d. J. über die Fürsorge für Beamte und Lehrer in den bedrohten Grenzgebieten folgendes beschlossen: Die Preußische Staatsregierung erwartet, daß sämtliche Beamten der bedrohten Grenzgebiete auf ihren Posten ausharren. Die . Staatsregierung wird mit allen ihr zu Gebote stehenden itteln die unmittelbaren Staatsbeamten, die Lehrer und Gemeinde⸗ eamten (einschließlich der kommissarischen Amtsvorsteher und der

Die Sicherung ihrer Zukunft soll in folgender Weise erfolgen:

J. Unmittelbare Staatsbeamte, die infolge der polnischen Erhebung, etwaiger Abtretung preußischen Staatsgebiets

VI. Auf die Volksschullehrer finden die Bestimmungen über die unmittelbaren Staatsbeamten, auf die Lehrkräfte an städtischen höheren Lehranstalten, an städtischen Mittelschulen und gehobenen Schulen, an staatlich unterstätzten r n e fn an Fortbildungs«, Landwirtschafts', Haushaltungs',, Gewerbe⸗ und ähnlichen Schulen die Bestimmungen über mittelbare Staatsbeamte Anwendung.

VII. Inwieweit die Vorteile dieses Staatsministerialbeschlusses auch solchen Beamten zugebilligt werden können, die mit Genehmigung des zuständigen Ressortministers zunächst in den Dienst des er⸗ , Staates ireten, bleibt der Regelung im Einzelfall vor ehalten.

VIII. Zugunsten der Beamten des Saargebiets werden im Hin⸗ blick auf die besonderen Verhältnisse Ergänzungsbestimmungen dem— nächst erlassen werden.

Berlin, den 26. Juni 1919.

Die Preußische Staatsregierung. Hirsch.

Zu besetzen sind die Katasterämter Diez, Herborn und Berlin Zentrum, ferner

eine Regierungslandmesserstelle bei der Regierung in Wiesbaden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Die Oberförsterstelle Neukirchen im Regierungs⸗

bezirk Cassel ist zum 1. September 1919 zu besetzen. Bewer⸗ bungen müssen bis zum 25. Juli 1919 eingehen.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und ö t Zum Rektor der Technischen Hochschule in Hannover für die Amtszeit vom 1. Juli 1919 bis Ende Juni 1921 ist der

ordentliche Professor Dr. Müller ernannt worden.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 1 Abs. 1 und 2 der Bundesrate verordnung bom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger personen vom Handel, habe ich der Händlerin Friederike Junge n Bad Oldesloe den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs untersagt. Die Kosten der Bekannt⸗ machung hat Frau Junge zu tragen.

Wandsbek, den 19. Juni 1919.

Der Landrat des Kreises Stormarn.

Fd. Be, on Reck.

Aichtamt liches.

„Die vereinigten Ausschüsse des Staatenausschusses ür Rechnungswesen, für Justizmesen, für das Landheer und die Festungen und für das Seewesen hielten heute eine Sitzung.

Die Reichs minister Hermann Müller und Dr. Bell haben sich laut Meldung des „Wolffschen Telegrophenbüros-“ uf einmütiges Ersuchen der Reichsregierung entschlossen, als Hevollmächtigte in Versailles den Friedensvertrag zu unterzeichnen. Sie haben geglaubt, unter dem furchtbaren Druck ber Volksnot und dem unbedingten Bedürfnis, endlich

zum Frieden zu kommen, sich diesem letzten und persönlich schwersten Opfer nicht entziehen zu können.

Der Reichsfinanzminister Erzberger behält die Leitung der Waffenstillstandskommission unb die Abwicklung ihrer Ge⸗ Hhaͤfte bei. Mit seiner allgemeinen Stellvertretung ist der Ministerialrat Franz von Stockham mern betraut worden.

Ter Oberbesehlsbhaber, Reichsweh rminister Noske hat

angenommen werden lann, im wesentlichen die Zu⸗ stimmung der Reichsregierung finden werden. Ihre Durch— beratung' soll bestimmt in der Juli-Tagung der National⸗ versammlung erfolgen. Ferner sei erwähnt, daß bei den Ver⸗ absichledungen auf Grund des K. M.⸗Erlasses vom 24. Juni 1919 und aus Anlaß der Heeres verminderung bei der späteren Festsetzung der Penston die Frage der Diensttauglichkeit nicht ausschlaggebend ist. .

Den Unteroffizieren und Mannschaflen, die infolge der Heeregverminderung zum Ausscheiden dus dem Heere ge⸗ zwungen werden, wird neben anderen Vergünstigungen cine Dienssprämie gewährt von 160 6 für 6 Monate ununter⸗ brocht ner Dienstzeit (eingerechnet Urlaub und Krankheit) vom Tage der endgültigen Einstellung in einen Freiwilligen⸗ verband oder die Neichswehr, frühestenz vom 1. 1. 19 ab ge— rechnet, für den 7. und jeden folgenden Monat ununterbrochener

In mißverständlicher Auffassung einer Anweisung des Generalkommandos JI. AK, deren Zweck erhöhe Werbe⸗— tätigkeit sür den Grenzschutz war, haben die Zivil vorsitzen den einiger Ersatzkommissionen Aufiyfe veröffentlicht, deren Inhalt geeignet ist, Beunruhigung hervorzurufen. Die in den Auf— rufen angeordnete Meldung der Angehörigen des Benn laubten⸗ standes der Jahrgänge 1884 –=- 1896 bezweckten lediglich eine Vervollständigung der Stammrollen, um einen Ueberblick über die Zahl der zur Anwerbung versügbaren Angehörigen des Beurlaubtenstandes zu erhalten.

Der Vollzugsausschuß für Danzig und West⸗ preußen hat noch einer Meldung des „Wolffschen Tele⸗ graphenbüros“ in seiner gestrigen Sitzung einstimmig folgenden Aufruf an die Bevölkerung Westpreußens erlessen:

Die Unterzeichnung des Friedensvertrass ist von der National versammlung beschlossen. Trotz des einheitlichen Willens der Re⸗ völkerung, Wesspreußen der jungen deutschen Republik zu erhalten,

Der Minister hat ferner zugesagt, von Maßregelungen der bei den Erfurter Vorgängen Beteiligten abzusehen. Dieses große Zuge⸗ ständnis habe er geglaubt machen zu sollen in Anbetracht der schwierigen Lage gerade in den Tagen der Entscheidung über den Friedensvertrag und aus dem Wunsche beraus, solange die Verant⸗ wortung gegen Volk und Parlament es ihm ermögliche, nicht durch Strafen, sondern durch Versöhnung irregeleitete Beamte und Arbeiter zu ihren Pflichten zurückzuführen.

Der Meinister hat ferner zugesagt, sich bei der Regierung für die Zurückziehung der Regierungstruppen einzusetzen. Sofort nach Be— endigung der Berliner Sitzung hat er das entsprechende Ersuchen an die Reichsregierung in Weimar gexichtet. Inzwischen waren aber schwere Betriebs störungen und Streiks ausgebrochen, die es offenbar der Reichsregierung notwendig erscheinen keßen, den Abzug der Truppen noch hinauszuschieben. Zur Untersuchung ihrer Beschwerden, die gegen höhere Beamte vorgebracht waren, hat der Minister schließlich sofort einen Kommissar mit entsprechenden Vollmachten nach Erfurt geschickt.

Ausgerusenen verlangt. Diese Forderung mußte selbstverständlich abgelehnt werden. In der Nacht zum 21. Juni ist alsdann in Erfurt in Anwesenhéit und unter tatkräftige Mitwirkung des jetzigen Ministerpräsidenten Bauer eine neue Vereinbarung zustande ge⸗ kommen, die zunächst die Errichtung eines Beirats bei der Direktion Erfurt vorsieht. Dieser Beirat soll aus je einem Vertreter der Beamten und Arbeiter bestehen. Ueber seine Tätigkeit ist folgendes vereinbart:

„Der Beirat übt eine gutachtliche Tätigkeit au). Ihm sollen alle, das Dienstperhältnis der mittleren und unteren Beamien sowie der Hilfsbeamten und Arbeiter betreffenden Angelegenheiten vorgelegt werden. Alle das Dienstverhältnis betreffenden Erlasse, auch die an den Direktionspräsidenten gerichteten, sind dem Beirat zur Kenntnis vorzulegen. Die Tätigkeit des Beirats wind in den zuständigen Dezernaten entfaltet. Ist eine Einigung zwischen den Dezernenten und dem Beirat nicht zu erzielen, dann hat der Beirat das Recht, mit 3 Präsidenten zu verhandeln, dem die endgültige Entscheidung usteht.“

u In Erfurt wird ferner ein Hilfösdezernat errichtet werden, das mit einem geeigneten Arbeiter besetzt werden soll.

Der Mintfter teilte schließlich noch mit, daß der Betrieb im

wirtschaftliche Demob Llmachung! vom 13. November 1918 den, infolge feindlicher Maßnahmen, ihre grntlich; Tätigtit nicht hut Melden vegö l, Woiffschen ele gra phenbur ga“ folgende fen n girl nhun db knee witer rl gift, geiz neter wennn men n nn fin, , , z ; fortsetzen können, werden, soweit möglich, in gleichwertige b echnun . ul Hieldung des Wolffsch argh 9 müssen wir der ebermagh der En ehrte we chen. ider tc, im Erfurter Bezirk seit kursem eine Gegenbewegung in der Beamten Reichs Gesetznll. S. 1304) und, auf Grund des Erlafses der Elten Riek selten wer, Renin meg, eg n Oberrechnungskamme Verordnung zur Sicherung des Eifenbahnbetriebs nutzles und berentek Scikftmerd. Wir müssen uns in dat Under, schaft niger die weitere Kreise zu ziehen scheine—

eichszregierung, betreffend Auflösung des Reichs ministeriums für wirtschaftliche Demobilmachung, vom 26. April 1919 Reichs⸗Gesetzbl. S. 438) wird folgendes angeordnet:

Umzugsgelder versetzt werden. Alle Ministerien haben un—

besetzte Stellen zur Besetzung mit diesen Beamten na Möglichkeit offen zu halten. c

Der Geheime Regierungsrat und vortragende Rat bei der Oberrechnungs kammer Dr. von Wilms ist zum Geheimen

Oberregierunggrat ernannt worben.

erlassen:

Auf Grund des 8 9b des Gesetzes über den Belagerungszustand bidne ich an:

meldliche fügen. Wir wollen keinen Bruderkrieg im eigenen Lande. Einige Machtpolitiker spielen mit dem Feuer. Sie wollen eine Ostrepublik aufrichten und diese im blutigen Waffengange gegen alle