1919 / 146 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 02 Jul 1919 18:00:01 GMT) scan diff

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Bekannt machung 8 Aenderung der Posscheckordnung

vom 22. Mai 1914.

Vom 28. Juni 1919.

Auf Grund des 8 10 des Postscheckgesetzes vom 26. März 1914 (Reichs-Gesetzol. S. 85) wird die Postscheckordnung vom 22. Mai 1914 (Reichs-Gesetzbl. S 131) wie solgt ge— ndert:

ö . Im § 2 Abs. X Satz 3 wird statt der Zahl 5* die Zahl „10“ gesetzt. ; 2) Im § 9 Abf. IX Unterabs. 1 wird statt der Zahl . 800“ die Zahl „1000“ gesetzt. 3) Im § 9 Abs. IX Unterabs. 2 Satz 3 wird statt der Zahl „5 die Zahl „10“ und statt der Zahl „10“ die Zahl „20“ gesctzt. Die Aenderungen treten am 10. Juli 1919 in Keaft. Berlin, den 28. Juni 1919. Der Neichspostminister. Giesberts.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 126 des Reichs-Gesetzhlatt?‘ enthält unter

Nr. 6920 eine Verordnung über Einfuhr von Gemüse⸗ sämereien, vom 27. Juni 1919, und unter .

Nr. 6921 eine Bekanntmachung über Höchstpreise für Schweselsäure und Oleum, vam 30. Juni 1919.

Berlin W. 9, den 1. Juli 1919.

Postzeitungs amt. Krüer.

Preußen.

k

wegen Ausbau der Hahle in der Gemarkung der Stadt Duderstadt durch die Stadr Duderstadt.

Vom 6. Juni 1919.

Die Preußische Siagteregierung verordnet auf Grund des 8 155 Abs 2 des Wassergesetzes und des § 5 des Gesetzes zur vorläufigen Ordnung der Staatagewalt in Preußen vom 20. März 1919 (Hesetzsamml. S. 53), was folgt:

Der Stadt Duderstadt wird das Recht zum Ausbau der Hahle und ihrer Ufer innerhalb der Stadtgemarkung über⸗ tragen.

Berlin, den 6. Juni 1919.

Die Preußische Staatsregierung. Hirsch. Fischbeck. Braun. Haenisch. Südekum. Heine. Reinhardt. am Zehnhoff. Oeser. Stegerwald.

AuRusführungsbestimmungen

zur Bekanntmachung der Preußischen Regierung,

betreffend Beschlagnahme des Vermögens des

Preußischen Königshauses, vom 309. November 1918. (Gesetzsamml. S. 193).

Vom 18. Juni 1919.

Zur Ausführung der Betannimachung der Preeußischen Regierung vom 30. November 1918, betreffend Beschlagnahme des Vermögens des Preußischen Königshauses (Gesetzsamml. S. 193), wird hestimmt: .

J. Der Minister des vormaligen Königlichen Hauses, die Hof⸗, Güter. Und Forstverwaltungen sowie die sonstigen Vermögens— velwaltungen des vormaligen Königs, des vormaligen Königlichen Hauses und seiner Mitglieder werden auf Grund Res § 2 Abf. I der Bekanntmachung vom 30. November 19818 mit der Verwaltung des beschlagnahmten Vermögens beguftragt, soweit dieses bisher unter ihrer Veiwaltung stand Sie sind jedoch verpflichtet, sich bei Ver— jügungen und Veipflichtungen sowie bei Annahme von Zahlungen und Leistungen im Rahmen der vom Finanzminister genehmigten Haushal Epläne oder Bedarfsnachweisungen zu halten.

2 Ueber die Vermögensveiwaltung der unter Nummer 1 ge— nannten Behörden übt der Finanzminister und zwar bei dem land⸗ und forstwirtschaftlich ger utten Grundbesitz unter Mitwirkung des Miniffers für Land nirkschast, Domänen und Forsten die Auf— sicht aus. .

3. Zur Vertretung des vormaligen Königs, des vormaligen Königlichen Hauses und seiner Mitglieder bei allen Gerichten, Ver⸗ waltungsbehöoͤrden und Amtsstellen, der freiwilligen Gerichtsbarkeit

enügt die Vollmacht der Beteiligten oder ihrer, Verwaltungen. . Zuzsehung des Finanzministers oder des Ministers für Land⸗ wirtschaft, Domänen und Forsten ist nicht erforderlich.

4. Das persönliche Dienstverhältnis der Beamten und Angestellten des vormaligen Königs, des vormaligen Königlichen Hauses und seiner Mitglieder wird durch die Beschlagnahme des Vermögens nicht be—⸗ rührt. Die Regelung der Vertraatverbältnisse derjenigen Prinzlichen Hosbeamten, die nicht unter die Verordnung über die Versorgung der Hosbeamten und ihrer Hinterbliebenen vom 10. März 1919 (Ge— Etzlamml. S. 45) fallen, sowie der Prinzlichen Privatangestellten unterliegt der selbständigen Bestimmung des Mitglieds des vormaligen

Königlichen Hauses, in dessen Dienst sich der Hofbeamte oder An⸗

gestellte befindet oder eintreten soll, oder seiner Verwaltung Die betreffende Verwaltung gilt auch insoweit als beauftragte Behörde im Sinne des 52 Abs. I der Bekanntmachung vom 30 November 1918.

H. Die dem Finanzminister nach S 2 der Hekanntmachung vom 30. November 1918 zustehenden Befugnisse bleiben neben der Ver— waltung der beauftragten Behörden bestehen. Er wird über die von ihm angeordneien Maßnahmen Rechnung legen.

Berlin, den 18. Juni 1919. Die Preußische Staatsregierung.

. Fisch beck. Braun. Südekum. Heine. einhardt. am Zehnhoff. Oeser. Steger wald.

Staatsministerium.

Der Polizeiwachtmessler Paul Gohlke ist zum Geheimen Kanzleisekretär im Büro der Preußischen Staatsregierung (Staats ministerium) ernannt worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Bei der Bergakademie in Clausthal ist der ordentliche Professor Dr. Bruhns für die Amtszeit 1919/21 zum Rektor

Kriegsministerium. ö Dem Ohbermllitärintendanturrat, Geheimen Kriegsrat Hederich von der Jutendannun des IV Armeekorps ist die sachaesuchte Versetzurg in den Ruhestand mit der gesetzlichen Pension bewilligt worden.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der Geheime Regierungsrat und vortrggende Rat im Staatsministerium (Staatekommissar für das Wohnungswesen) Dr. jur. Paul Rocholl ist zum Ministerium der öffentlichen Arbeiten übergetreten.

Ver Geh ime Kanzleisekretär im RNeichs amt für die Ver⸗ waltung der“ Reichsessenbahnen Hugo Brandt ist gus dem Reiche dienst ausgeschieben und in gleicher Eigenschaft in das

preußische Ministerium der öffentlichen Arbeiten übernommen

worden.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. Der bisherige Seminarlehrer, Musikdlrektor Victor Woehl aus Graudenz ist zum Kreisschulinspektor in Sullenschin er⸗ nannt worden.

Bekanntmachung. t ö Den Fischhändler Rutolf Thießen sowie seine Familien⸗ armee, , nn,. Nr. 2 wohnhaft, haben wir heute wieder zum Handel mit Lebensmitteln, insbesondere mit Fischen, zugelassen. Harburg, den 28. Juni 1910. Die Polizeidirektion. Dr. Behrens.

Bekanntmachung. ö. Auf Grund der Bekanntmachung jur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGB S. 6653) habe ich dem Geschaͤftsshrer Bruno Schule in Berlin, Landsbergerstr. 83, durch Verfügung vom heutigen Tage den Dan d el mit Gegenständen des. täglichen Bedarfs wegen Un⸗ zuverlässigkeit in bezug auf diesen Vandelsbetrieb unter sagt. Berlin, den 26. Juni 1919. . Landespolizeiamt beim Staats kommissar für Volksernährung. Dr. Pokrantz.

Bekanntmachung. ö f Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger k 494 Handel vom 23. September 1915 (NRGBl. S. 603) babe ich dem Geschäftsführer Huge von den ,, in Berlin, Potsdamerstr 86 durch Verfügung vom. heutigen Tagg den Fandel! mit Gegenständen des täglichen, Be⸗ darfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb

untersagt. Berlin, den 26. Juni 1919. . Landespolizeiamt beim Stagtekommissar für Volksernährung. Dr. Pokrantz.

Bekanntmachung.

Wegen dargetaner Unzuverlässigkeit im Handelsbetriebe ist die Schließung des Gewerbebettriebs des Gastwirts Feitel i Kattowitz, Friedrichstraße 12, für die Dauer vom 28. Juni bis 31. Jult 1919 angeordnet worden.

Kattowitz, den 25. Juni 1918.

Der Polizeipräsident. Schwendy.

Bekanntmachung.

Der Firma Emil Gimmler in Oels ist der Handel mit Zucker auf Grund der Verordnung vom 23 September 1915 unterfagt worden. Die Kosten der Veröffentlichung dieser Unter⸗ sagung fallen dem Genannten zur Last.

Oels, den 31. Mai 1919.

Der Landrat. Rojahn.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 27 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter

Nr. 11776 eine Verordnung wegen Ausbau der Hahle in der Gemarkung der Stadt Duderstadt durch die Stadt Duderstadt, vom 6 Juni 1919 und unter

Nr. 11771 AusführungsbestimmungLen zur. Bekannt⸗ machung der Preußischen Regierung, betreffend Beschlagnahme des Vermögens des Preußischen Königshauses, vom 30. No⸗ vember 1918 (Gesetzsamml. S. 193), vom 18. Juni 1919.

Berlin W. 9, den 1. Juli 1919. Gesetzsammlungs amt. Krüer.

Aichtamtliches.

Deutsches Reich.

Obwohl den englischen und den belaischen Behörden in Sp aa be⸗ kannt war, daß die Abreise der Mehrzahl der Mitglieder der deutschen Waffenstillstaͤndskom mission am 30. Juni Abends 9 Uhr erfolgen werde, haben sie laut Meldung des Wolffschen Telegraphenbüros starke deutschfeindliche Kund⸗ gebungen und Ausschreitungen vor dem Hotel, in den Straßen der Stadt und vor dem Bahnhof nicht verhindert. Johlen, Pfeifen und Schreien und feindliche Rufe erfolgten, Es wurden auch einzelne Steine gegen die von dem Hotel abfahrenden Auto⸗ mobile geworfen. Obwohl einige kleinere Steine die Insassen trafen, gab es glücklicherweise keine Verletzungen. Die Haltung der englischen und belgischen Polizei und der Soldaten war tadellos; am Bahnhof fand sich der englische General Green persönlich ein. Das wenig zahlreiche Ilufgebot war jedoch gegen die Menge machtlos, die anscheinend von auswärtigen Glementen noch weiter aufgehetzs wurde. Ein von der bel⸗ gischen Zivilbehörde trotz Ersucheng der belgischen Gendarmerie nicht verbotener Umzug mit Musik trug auch zur Aufreizung der Einwohnerschaft bei Nach den Vorkommnissen in Ver⸗ sailles hälten die englischen und belgischen Militärbehörden weit umfassendere Vorkehrungen treffen müssen.

gewählt worden.

Die Geschäftsstelle des Augn rtigey. Am is fur. die Friedens verbandlungen hat in einer Denksch ift die sämt⸗ üihen von der Entente infolge der deutschen Gegen voꝛschlã ge vorgenommenen Aenderungen des ur n ü n glich ö gn, lautes der Frie densbe dingungen ,, mn, m, ,. Heft, das sorben bei der Deutschen ß,, ar Polltik und Geschichte in Charlottenburg als ünfter Teil er im Auftrage des Auswärtigen Amlttz , ,, „Materialien, hetreffend die Friedens verhandlungen erscheint,

gewährt eine schnelle Uebersicht über alle Abänderungen des

ursprünglichen Wortlauts der Friedensbedingungen.

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Von zuständiger Seite wird dem „Wolffschen , büro“ mitgeteilt, daß der General oon Letto w⸗ Vorbeck nicht als Reichskommissar nach Hämburg gesandt worden ist; er ist bevolltiächtigt zur Erledigung der militärisch ie, lichen Maßnahmen und hat die besondere Aufgazhe. der re ö. mäßigen Hamburger Regierung, bestehend ans ,. , Bürgerschaft, die ihr genommene ungehinderte Arbeits möglich⸗ keit wleder sicher zu stellen.

Der Generalfeldmarschall von Hindenburg erläßt dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge nachstehende Dan kes⸗ ku n z s C n eine Rücktritts vom Kommando sind mir, aus allen Teilen Peutschlands Abschiedsgrüße und Wünsche in üiberreicher . zugegangen. Die freundliche Gesinnung, die darin zum , gebracht ist, hat mich tief bewegt und wird mich als ein Lichth ie in die Zukunft geleiten. Ich kann leider nicht jedem Einzelnen per⸗

önli ; iermi d Herzen. antworten, danke aber hiermit allen von ganzem Herzen. . von Hindenburg.

Das Präsidium des Reichsbürgerratz. hat dem „Wolffichen Telenraphenhüro“ zufolge an den Generalfeld⸗ smarschall von Hindenburg nachstehendes Telegramm ge⸗

n,, . h In schwerer Notstunde des Vaterlandes wurden Euer Exzellenz

sein Net! Dem Schützer seiner fruchtspendenden Fluren vor ver⸗ heerendem Feindeseinbruch, dem Hüter des kriegsumlohten deutschen Hauses und seinem Bewahrer vor Kriegsgrausen und Cend folgt un⸗ auslöschlicher heißester Dank wie auf siegumleuchteten Fescherrnz fad, so jetzt auf dem Heimkehrweg von rubmüberglänzter Walstatt Oh er im Schattental der tiessten deutschen Traurigkeit auch mündet, dennoch blieb liebefrobe Treue des ganzen deutschen Volkes Eur Exzellenz nie weichender Wegzenosse. War „Hindenburg“ uns Losung und Feldgeschrei in vier harten Jahren der Schickialsngot und Frieg wetter so soll' fortan in gleichem Wort und Klang Vatexlandsliebe und hoffende deutsche Treue sich weiterkünden und, fertzünden bis din die Zukunft, die in neuem Erstrahlen Schmach und Trauer dieser Gegen. wart vergessen machen wird. Das deutsche Bürgertum grüßt aus dieser Gefinnung und Hoffnung Euer Exzellenz in niemals wankender Teue und Dankbarkeit.

Der Reichsminisler a. D., Abgeordneter Professor Dr. Preuß ist, wie „Wolffs Telegraphenhüro“ mitteilt, zu den meitzren Arbeiten am Verfasfungswerke mlt der Vertrelung des Reichsministeriums betraut worden.

Die Ueberwachungsstelle für Ammoniakdünger und phosphorsänrehaltige Düngemittel ersucht das „Wolffiche Telearaphenbüro“ zu veröffen tlichen, daß die den ihr erlassenen bisherigen Absatzoorschriften. betreffend Ammoniak⸗ dünger, auch für die Zeit nach dem 30. Juni 1919 bis auf weile res undevändert bestehen bleiben und von Erzengerwerken, Weiterverkäufern und Verbrauchern zu befolgen sind.

Auch die bisherigen Strafbestimmungen bleiben in Geltung.

Samburg. Laut Meldungen des „Wolffschen Telegraphenbüros“ ist

der Einmarsch der Reichswehrtruppen in Ham⸗ burg allenthalben ohne Schwierigkeiten von statten gegangen. An einzelnen Punkten kam es zu Reibereien, wobei auch mit der Schußwaffe vorgegangen werden mußte, So iel bis jetzt bekannt, ist ein Toter zu beklagen, mehrere Ziollper sonen wurden verwundet. Der Freihafen, der unter Lrenger Bewachung steht, ist vollkommen gesi chert. Die Be⸗ setzung des Osttei!les der Stadt hat sich im allgemeinen ohne Zwischenfall vollzogen. Hauptbahnhof, Rathaus und sonstige Punkte wurden schon am frühen Vormittag von staren Truppen⸗ abteilungen besetzt und durch Geschütze, und Maschinengemehre gesichert. Drahlverhaue sperren zurzeit die nähere Umgebung des Rathauses ab. Der Straßenbahnverkehr in der inneren Stadt ist teilweise gesperrt. In Altona ist das erste Baye⸗ rische Schützenregiment unter Oberstleutnant Herrgott, der durch seine igkeit als Stadtkommandant von München bekannt geworden ist, einmarschiert. Die Truppe wurde wöederholt von den Dächern beschossen, so daß sie von der Waffe Gebrauch machen mußte. Im allgemeinen jst der Einmarsch ruhig ver⸗ laufen. Die Besetzung vollzteht sich planmäßig Die Ope⸗ rationen des Abschnitls West stehen unter dem Oberbefehl des Oberleutnants von Ledebur.

Oefterreick

Dle ungarische Gesandischaft sowie die italienische Militär⸗ mission in Wien erklären die Blättermeldung von Massen— hinrichtungen in Bu dapest für unbegründet.

Der Kommandant der italienischen Truppen in Kärnten hat den Landesbefehlshaber von Kärnten, dem „Korrespondenzbüro“ zufolge, veiständigt, daß der. Oberste Rat der Alliierten nachttehende Demarkationslinie zwischen den Deutsch-Oesterreichern und Jugo— fLlawen in Kärnten sestgesetzt hat:

Die Linie verlänft von Malestiger Mittagskogel (Cote 1817) über die Polane zur Drai östlich der Pederlacher Schleife, dann drauabwärts bis FRosegg, von dort zum Südwestende des Wörther Sees südlich Velden, folgt dann der Mittellinie des Sees bis zum Ausfluß der Glanfurt, geht längs dieses Flusses bis zu seiner Mündung in die Glan und diese talabwärts entlang bis zur Mündung in die Glurk, von dort talaufwärts bis zu dem Punkt, an dem die Grenze der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt den Fluß verläßt, folgt dieser Grenze erst nach Nordosten zum Speikkogel (Cote 1899) und dann nach Südosten bis Cote 841, von wo aus sie in einer an Ort und Stelle festzustellenden Linie das Lawanttal nördlich Lawamünd überschneidet und zum Hühnerkogel an der steierischen Grenze verläuft. Klagenfurt fällt in den deutsch⸗ ßsterreichischen Besetzungsbereich, ebenso das ganze

Nordufer und das Draugebiet um Faakersee. Das ganze Rosental

und der Landstreifen zwischen Klagenfurt und der Drau fallen in die jugoslawische Besetzungszone, die auch den ganzen Bezirk Völker⸗

markt und den Südausgang des Lawanttals sowie ganz Südostkärnten

um faßt.

Bisher haben die Jugoslawen ihre Truppen aus dem noch nördlich dieser Demarfationszlinie gehaltenen Raume von Klagenfurt noch nicht zurückgenommen, doch ist anzunehmen, daß sie sich dem Befehl des Obersten Rates der Alliierten nicht länger widersetzen werden. Da die neue Linie eine ganze Reihe deutscher Gemeinden unter jugoslawischer Besetzung be⸗ läßt und die hart an Villach und Klagenfurt vorbeiführende Demarkationslinie für die Sicherheit und Approvisionierung dieser Städte gefährliche Folgen haben könnte, hat die Regierung die Entente ersucht, auf Durchführung des früheren Beschlusses, der bekanntlich auf Räumung des ganzen Klagenfurter Bickens durch beide Parteien gelautet hatte, zu beharren. Die inter⸗ alliierte Kemmission verbleibt bis auf weiteres in Klagenfurt und ist bemüht, den von den jugoslawischen Truppen und Be⸗ hörden verübten Ausschreitungen und Drangsalierungen gegen⸗ luͤber der deutschen Bevölkerung Einhalt zu tun, was in der jStadt Klagenfurt nahezu vollständig gelungen ist, in länd—⸗ chen Gebieten aber infolge der geringen Zahl der zu Ge⸗ vote stehenden Organe und der zahllosen Beschwerdesälle, in enen Hilfe angerufen wird, natürlich nur sehr schwer durch— zuführen nst.

In der in Wien tagenden Reichskonferenz der Arbeiterräte Deutsch⸗Oesterreichs wiesen die Kärntner und Vorarlberger Delegierten in ihren Berichten auf das Auftreten ihrer Arbeiterräte gegen die partikularstischen Bestrebungen in ihren Ländern hin. Die Delegierten betonten die Notwendigkeit einer Einigung des Proletariats, um zum Kampfe gegen die Reaktion gerüstet zu sein. Friedrich Adler erklärte, nach dem vorgelegten Organisationsstatut sollten die Arbe terräte ein? Klaßenorganssation des Proletariats sein. Dadurch sei es unmöglich gemacht, daß ähnlich, wie in Deutsch⸗ land, Vertreter der bürgerlichen Schichten in den Arbeiterrrat hineinkommen. Friedländer vertrat die kommunistischen Anträge. Die meisten Redner traten gegen diese Anträge auf.

Anläßlich der Reichskonferenz hatte die kom munistische Partei für den vorgestrigen Abend eine Versammlung vor dem Rathaus einberufen, die vollkommen ruhig verlief. Nachdem mehrere Redner gesprochen hatten, wunde eine Entschließung beantragt, die verlangt, daß unbekümmert um die Gesetzgebung die Reichskonferenz der Arbeiterräte die Räterepublik pro⸗ klamiere. Die Eantschließung wurde angenommen. Ein großer Teil der Versammelten enthielt sich der Abstimmung.

Ungarn.

Nach einer Meldung des Ungarischen Telegravhen— Korrespondenzkürcs vertffentlicht die ungarische Räte— regierung einen Aufruf an alle Soldaten der Roten Armee, worin gesagt wird, die Interessen des proletarischen Vaterlandes machten es notwendig, nicht weiter vorwärts zu gehen, sondern einen Teil der in ruhmvollen Schlachten eroberten Gebiete zu verlassen und sich auf ein anderes Gebiet zu begeben, das gegenwärtig die räuberischen Truppen der rumänischen Bojaren besetzt hielten. Man weiche nicht zurück vor den tschechoslowakischen Imperialisten. Man habe es zu tun mit der ge amten Macht der i. englischen uad amerikanischen Geldtönige, die ihren großen Sieg ausnützten. Die Truppen würden zurückgezogen, um das proletarische Vaterland retten zu können. Man ziehe sich zurück an die Grenze, die die sich in die Welt teilenden Räuber be— zeichnet hätten. Trotzdem sei der Kampf nicht vergeblich gewesen, denn an Stelle der von den Tschechoslowaken besetzten Gebiete erhalte das proletarische Vaterland das viel fiucht⸗ barere kernungarische und an Bodenfläche größere Gebiet jenseits der Theiß, von wo die räuberischen Horden der rumä⸗ nischen Bojaren auf Befehl der Entente hinaus müßten.

Großbritannien und Irland.

Im Unierhaus fragte gestern Sir. H. P. Harris, ob die Negierung mit Rücksicht auf den zu erwartenden Strom von ausländischen Handelsreisenden für derartige Vertreter ein System von Lizenzen einsühren werde, in denen zwischen alliierten, neutralen und vor kurzem noch seindlichen Ländern ein Unterschied gemacht wird. Shortt antwortete dem „Reuterschen Büro“ zufolge:

Er beabsichtige nicht, diesen Vorschlag auszuführen. Mit Hilfe der Verordnung zur Beschränkung des Ausländerverkehrs würden ausreichende Schritte unternommen, um alle Ausländer auszuschließen, die nicht imstande seien, ausreichende Gründe für den Besuch Eng— lands anzugeben. Von dem gemachten Vorschlag, der eine komplizierte Maschinerie erfordern würde, könne er sich keine befriedigenden Er—

g ebnisse versprechen. Frankreich.

Die Arbeiten der Friedenskonferenz werden nach einer Mitteilung des „Reuterschen Büros“ von dem Fünferrat weilergeführt merden, der aus Clemenceau, Lansing, Balfour, Tittoni und Makino besteht, nicht von dem Zehnerrat, wie früh er gemeldet wunde.

Zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritannien, Frankreich, Itallen und Japan einerseits und Polen andererseits ist der „Agence Havas“ zu⸗ folge als Bestätigung der Anerkennung Polens als un— abhängiger Staat unter Zuteilung von Gebieten des ehe⸗ maligen Deutschen Reichs ein Vertrag unterzeichnet, daß Polen diese Gebiete zugesprochen werden. Im ersten Abschnitt die ses Vertrags verpflichtet sich Polen, ollen Bewohnern Polens Schutz von Leben und Freiheit zu gewähren. Alle , . Polens werden das Recht haben, jedes Betenntnis auszuüben, das mit der öffentlichen Ordnung und mit den guten Sitten nicht im Widersprych steht. Polen erkennt als polnische Staatgangehörige die bis herigen deusschen und österreichisch— ungarischen Staatsangehörigen in Polen an, unter dem Vorbehalt der Bestimmung des Friedensvertrags mit Deutschland und Oesterreich über die Staatsangehörigen, die nach einem bestimmten Tage auf dem in Frage kommenden Gebiete ihren Wohnsitz genommen haben. Diese Be⸗ stimmungen werden unter die Bürgschaft des Völkerbundes gestellt. Der ständige Schiedsgerichtshof wird über Meinunggverschiedenheiten entscheiden. Der zweite Abschnitt bezieht sich auf die politische Vertretung und die Zolltarife. Polen wind den Alliierten Transitfreiheit und Meistbegünsti⸗ gung gewähren, es wird einer gewissen Anzahl internationaler Konventionen, betreffend Telegroph, Eisenbahnen, Sanitäts⸗ wesen usw., beitreten. Polen wird den dem Voͤlkerbund an⸗ gehörenden Staaten gleiche Rechte und Privilegien gewähren. Es übernimmt die Verantwortung für die russische oͤffentliche

Schuld und für alle anderen finanziellen Verpflichtungen des russischen Staates.

Auf die Note der Alliierien hin hat die tür kische

Delegatton beschlossen Frankreich heute zu verlassen.

Insolge des gegenwärtig auf der Frie dene konferenz ge⸗

mwflogenen Meinung austausches zwischen dem belgischen

Minister des Aeußern und dem holländischen Minister der auswärtigen Angelegenheiten wude beschlossen, eine internationale Kom mission von 14 Mitgliedern zu be⸗ stimmen, in der die vier Großmächte sowie Belgien und Holland mit je zwei Mitgliedern vertreten sind.

Die Verhandlungen über Kamerun und Togo zmischen Simon und Milner haben dem „Telegraaf“ zufolge zu einer Einigung zwischen England und Frankreich geführt. Die Demarkationslinie bleibt ungefähr so, wie sie im März 1916 festgesttzt wurde. Frank⸗ reich erhält die Hauptstadt von Togo, Lome, und vier Fünftel von Kamerun mit Duala und dem ganzen Eisenbahnnetz. Frankreich tritt einen wichtigen Teil von Togo, dessen Ein— wohner Anschluß an die englische Goldküste suchen, an England ab.

Der Ministerpräsident Clemenceau legte gestern der Kammer den Gesetzentwurf, betreffend Ratifizierung des ,, mit Deutschland, sowie das englisch—⸗ ranzösische und das ameritanisch-französische Ab— kommen, vor. In seiner Rede führte Clemenceau laut Bericht der „Agence Havas“ u. a. aus:

Das Werk Frankreichs und seiner Verbündeten ist ein Werk des Segens nach einer Drohung, die die Welt in Todesgefahr führte. Wir wollen diesen Frieden mit starkem Willen, den nichts zum Wanken bringen soll. Wir wollen diesen Frieden zur Ausführung bringen, wie wir den Krieg geführt haben, ohne Schwäche, ohne theatralische Geste. Dieser Friede ist die Abrechnung zwischen den alliierten und denjenigen Nationen, denen wir ihn auferlegen. Der allgemeine Friede wäre aber nur ein Trugbild, wenn wir nicht fähig wären, dem äußeren Frieden den inneren an die Seite zu stellen. Wenn der Geist der Streitsucht im Innein weiterlebt, wird der Friede verraten im Augenblick, wo wir ihn sichern wollen. Der innere Frieden kann nur durch Arbeit, durch Gerechtigkeit ge—⸗ wonnen werden. Die militärische Revanche der Republit ist er⸗ rungen. Es ist schlimm, daß immer noch im Innern Konflikte leben. Konflikte bei anderen Völkern zeigen uns, daß sie einen Verlust von Energie bedeuten. Der Mann, der spöttisch über die Republik Frankreich sprach, ist unterlegen. Sein Versuch, es zu unterwerfen, hat gezeigt, daß sein Volk nicht siegte, und seinen Erfolg kann er jetzt sehen. Es ist wahr, daß unsere Felder ver⸗ wüstet, daß Dörfer und Städte dem Erdboden gleichgemacht worden sind, daß unsere beste Jugend in der geheiligten Erde schläft, daß unser Gut auf die schamloseste Art verschleudert wurde. Das beste Blut drang durch alle Poren, Tränen rannen über alle Gesichter, alle Herzen zitterten unter dem allgemeinen Schrecken. Alle Tränen, Leiden und Wunden haben uns erhöht, uns zu besseren Franzosen ge— macht. Frankreich steht aufrecht, stark und kräftig, stark im Willen zur Gerechtigkeit, stark in der Tugend seiner großen Soldaten. Zur Vollendung der nötigen Wiederherstellung wollen wir einträchtig bleiben. (Fortsetzung solgt.)

Aus der Sitzung des Sozialistenkongresses des Seinedepartements ist noch nachzum agen, daß mehrere Redner betonten, der Friedensvertrag diene nur Englands Macht, und eine grundsätzliche Erörterung des Vernags in

der Partei verlangten. Nuß land.

Der Pressebeirat der Deutschen Gesandtschaft in Riga teilt laut Meldung des „Wolffschen Telegraphen⸗ büros“ mit:

Mit zunehmender Deutlichkeit offenbart sich die Balkanisierung im Nordosten, mit nicht geringerer Deutlichkeit der krasse Impe⸗ ralis mus der durchaus estnischen Regierung, die allen sozialistischen Verbrüderungsgedanken zum Trotz sich bemübt, ihre Grenzen südwärts auf lettisches Gebiet vorzuschieben. Die Eng— länder haben, unbetümmert um die Opposition in der Heimat, die estnischen Truppen mit allem Kriegsmaterial reichlich unterstützt und sind zweifellos an der Ablehnung aller Vermittlungs versuche mindestens indirekt stark beteiligt. Die treibende Kraft bei ihnen dürfte der frühere lettische Ministerpräsident Ulmanis sein, der zur Durchsetzung seiner persönlichen ehrgeizigen Ziele keinen Augenblick sich scheut, mit den Feinden seines Landes in Verbindung zu treten. Die lettischen Truppen, an Zahl weit unterlegen, standen in Gefahr, von Osten und Süden um— klammert zu werden, und mußten sich unter nicht geringen Verlusten auf die Jägelstellung bei Riga zurückziehen. Riga selbst ist bedroht. In Libau hat Ulmanis, nachdem die Räumung von deutschen Truppen um den 20. Juni herum beendet war, eine Gegenregierung insoweit errichtet, als die Stadt von einigen ihm ergebenen Truppen— teilen, gleichfalls unter englischem Schutz, besetzt worden ist. In⸗ zwischen sind neue Verhandlungen über Bildung eines Koalitions- ministeriums eingeleitet worden, deren Verlauf sich noch nicht sicher beurteilen läßt. Vielleicht wird ihr Abschluß dadurch beschleunigt, daß die Bolschewisten, denen der innere Zwiespalt der Gegner natürlich nicht unbekannt geblieben ist, sich im Raume Kreuzburg Jakobstadt zu neuen Angriffen zu sammeln scheinen.

Italien.

Das Amtsblatt veröffentlicht einen Erlaß, wonach vom 1. Juli um Müuternacht ab die Zensur aufgehoben wird.

Der Ministeipräsident Nitti hatte vorgestern eine eingehende Besprechung mit den Abgeordneten Turati, Mlcheli und Camera, benen gegenüber er die Ver⸗ pflichlung übernahm, in der nächsten Tagung der Kammer eine Vorlage über die Wahlreform mit Listenwahl und Proporz einzubringen.

Syhanien. Die Kammer hat nach einer Reutermeldung ein Miß⸗

trauens votum mit 200 gegen 144 Stimmen abgelehnt.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Entwurf eines Vergnügungssteuergesetzes

ist der deutschen Nationalversammlung zugegangen. Wir geben daraus und aus der ihm beigefügten Begründung im folgenden das Wesentlichste wieder.

Die Erhebung einer Vergnügungssteuer ist in Deutschland nichis neues, schon seit mehreren Jahren ist sie in zahlreichen Gemeinden eingeführt. Ihr Ausbau bejw. die allgemeine Einführung und die Zuweisung an das Reich waren schon deshalb eine dringende Not— wendigkeit, um die Vergnügungssucht, die besonders seit Beendigung des Krieges einen höchst unerfreulichen Umfang angenommen hat, ein— zudämmen. Um das Volktvermögen zu stärken und damit die Er— nährung der Bevölkerung sicherzustellen wird besonders im Laufe der nächsten Jahre von allen Kreisen der Bevölkerung gearbeitet und gespart werden müssen. Dies berücksichtigt, ist der Ausbau der Vergnügungssteuer eine psychologisch⸗politische Notwendigkett.

Die Vergnügungssteuer will nach dem Eatwuif feeilich nicht nur die jur Belustigung des Publikums bestimmten Veraastaltun en ir ffen, sondern alle Vorführungen usw., die den Zweck haben, zu unterhalten, zu ergötzen, zu eibauen oder zu belehren, ausgenommen Veranstaltun en, die lediglich dem Unterricht in öffentlichen oder er— laubten privaten Unterrichtsanstalsen gelten. Bei dieser Erweiterung des Rabmens der Vergnügungesteuer ist der Gesicktsvuntt maßgebend, daß auch ernste Darbietungen viel ach nicht nur der Befriedigung des B loungsbedürsnisses dienen. Auch ene ernste Theat raufführung, ein fünstlertsch hochstehendes Kon ert, selbstein Kirchenfon ert, ein belehrender Vortrag, eine Austellung siad mehr oder weniger auch gesellichaftliche Veranstaltungen; noch mehr gilt das für Wohltätigkeitszbasare u. .

Vas Vergnügungesteuergesetz soll nach dem Entwurf am 1. Ok— tober 1919 in Kraft treten. Mit dem gleichen Tage ollen alle von Bun erstaaten, Gemeinden und (Gemeinkeversänden erlassenen Vor— schriften, nach denen Weranstaltungen im Sinne des Vergnügungs⸗ st ut rgestzeg einer Steuer unterliegen, unwutsam werden. An die Stelle der einzelstaasllichen oder kemmuünalen Vergnünungssteuer soll eben die des Reichs treten, der im einzelnen unterliegen:

ö Theatervorstellungen;

Var été, Spejt alltäten- und Zirfusverstellungen, Vor— führungen der Tanjkunst u. ä., Tingellangel⸗ und Kabarettvorsstellungen, Vorstellungen in Marionetten und Puppentheatern. Vorführungen abgerichteier Tiere;

Vor ührung deweglicher Licktoilder;

Voikshelustigungen (Karusells, Schiffsschaukeln, Schieß— buden, Würfelbuden usw.);

** TNonzette (auch Küchenkonzerte), andere musilalische Darbietungen, Vortrtä,e (auch wissenschaftliche Voi⸗ trage), Vorlesungen und Deklamationen; sportliche Veranßaltungen (dazu gehöten auch Pferde⸗ tennen);

** Tanzpelustigungen, Karnevalssitzungen, Kostümfeste und

äbnliches;

* Augstellungen aller Art (ahgesehen von den nicht Erwerbe zwecken dienenden Musten), serner Schau stellungen, Wobhltätigkeitev ranstaltungtn (J. B. Basate, Tees), sowte Sehenswürdigleiten (z. B. Zoologische Gärten, Palmengarten) und Lustbarkeiten aller Art.

Die erwähnten Veranstaltungen sind, von einigen Ausnahmen abgesehen, steuerpflichtiig, gleichviel, ob sie entgeltlich orer un— entgeltlich staitfinden. Eine Ausnabme ist für soortliche Ver— anstallungen lin der obigen Zusammenstellung mit * gelennzeichnet) gemacht, die nämlich nur dann der Ste urr unterliegen, wenn die Zuschauer ein Entgelt enirichtet bahen. Eine weitere Ausnahme be— triff! Konzeite uw. (oben mit ““ gekennzeich et) son ie Aus— fiellungen usw. (leid fac mit ** agetennzeichnet). Diese sind stenersrei, wenn werter ein Eintrittzgeld erhoben wird, noc während der Veianstatung Spisen orcr Getränke gegen Beioblung ver— abreicht werden. Die Konsete der öogenannten Haus kavellen 1n Cas(da, Bierlo' en usw. sind also steuerpflichtig, auch wenn kein Eintrittsgeld erhoben wird.

Polsitische Versammlungen weiden, wi⸗ im Entwurf ausdrücklich vorgesehen it, nicht dadurch steuerpflichtig, daß Speisen ober Getian'e verabreicht wer en.

Von der Steuer frei sind auch Veranstaltungen von Einiel— personen in Priväatbänlern, wenn nicht in irgengeiner Form Entgelt erhoben wird. So sind Wohltättgkeitstees und äbn iches, auch wenn sie in Privathäusern staltfinden, steuerpflichtig, eb nso von einer Einzelperson veranstaltete Tan lustbarkeiten usw.,, wenn sie in Hotels oder in Klubläumen stan finden. Steueipflichtig sind ferner auch alle Veranstaliungen von Vereinen, die Darbietungen bei Hoc zeiten, vorauggesetzt, daß diese lerteren in Hotels oder anderen ösent⸗ lichen Lokalen statifinden.

Die Erhebung der Steuer erfolgt in zwei Formen:

I) als Karten steuer, wenn Eintrutsgel' von Teilgehmern entrichtet in; 2) als Pauschsteuer (nach dem Flächenraum), wenn lein

Einttitisgeld erhoben wird.

Eine Ausnahme von dem vorstebend aufgestellten Grundiatz soll bei Tanlustbarteiten usw. (oben mit *** gefennzeichnei) ge⸗ macht werden. Hier soll nämlich, auch wenn die Teilnahme an der Veraustaltung von dei Zahlen! eines Entgelts abhängig ist, die Haujchsteuer Patz grenen sosern dadurch ein höherer Steuerbetrag als durch die Craedung in der Form der Karstensteuer erzielt wird.

In den Fällen, in denen die Tetlnabme an einer Veranstaltung von der Zahlung eints Entgelts abhängig gemacht wird, ist der Ver— anstalter veipfl tet, die Teilnahme nur gegen Lösung emer Eintritts. karte zuzulassen. Unentgeitiich dürfen Gintrittstarten an einzelne Persontn nur aufgegeben werden, wenn sie als Freilarten gezeichnet sind und den Namen der Personen tragen, die sie benutzen dürfen. Der Eniwurf macht hinsichtlich der Namensangabe für Konzerte usw.“) eine Ausnahme, um zu berücksichtigen, daß bei Konnten oder Vorlesungen von Kunstnovizen in manchen Fällen ein großer Teil der Besucher a g Besitz rn ven Ficikarten besteht, die so vei⸗ teilt werden, daß der Na nenszwang unmoglich ist. Es oll damit v rhindeit werden, daß den jüngeren Gemen, Kavierkünstlern u m., die die Konerte nur der Krit wehen veranstalten, noch durch die Steuer für die Freikarten be ondere Kost'n erwachen.

Bei Veransta tungen aller Art, bet denen die Ausgabe von Ein— trittskarten nur schwer durchsübrbar oder das Entgelt nur gering ist, fann die zuständige Steuersielle gestatten, daß von der Ausstellung von Einttitistarten abgese en wiro; die Steuer wird in diesem Falle in Höbe von 15 vH der gesamten Robeinnahme der Ver anstaltungen erhoben. Durch diese Ausnahmevorschtift wird das Be⸗ denken, das sich dagegen richtet, daß die nicht ganz einfache Eibebung der Kartensttuer auch in den tleinsten Gemeinden Gellung baben soll, wesentlich gemindert.

Die im Entwurf vergesehene Staffelung der Karten st euer zeigt, daß diese im allgemeinen mindestens 15 r H betitägt und bt über 30 vH hinausgeh!.

Die Kartensteuer beträgt für jede auszegebene Eintriteskärte bei einem Entgelt

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mwmehr als O25 , abet nicht meht als O, 50 M . . 605

ö 656 k 6765 100 6185 1,09 150 0,20 150 200 D nh 200 2,50 030 2 590 300 040 300 3.50 0, 00 3,50 4.00 066 409 450 . 450 5,00 0 80 500 5, 0 0.95 5 50 65, 00 . 6.60 656 1.25 6,50 7066 1 49 760 166 , 7,50 800 616. 8, 060 3, 50 w 8, 50 9, 00 2,00 9660 9356 . ö. ö . 60 . bei einem höheren Entgelt für jede weiteren angefangenen O 50 4 je 0,20 M mehr. . Eine Höhe von 15060 erreichen schon jetzt die Sätze in Berlin, in vielen rheinischen Stätten, in Königsberg und an anderen Plätzen. Höher sind die Abgabesätze bei den grtoßstäͤdtischen Steuerordnungen meist füt Kinos, so weiden in Berlin 25 vd erhoben. Es schien aber nicht zweckmäßig, im Rieichzgesetz den Kinos eine besondere Last aufjulegen, außer dadurch, daß die unteren Stufen des Tarifs bit 1,50 4 bereitsß bis 20 vH gehen und dann bei den für

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