** r . tig eßchemmen min die Destinmmungen für die Ge— Faffung won Pachtland flir sandmrtschaftliche Arbelter. ber dam allein wird die Frage der landmwirtschaftlichen Arbester nicht gelöst.
nn man die in den Großstädten vielfach auftretende Arbeitsunlust um nicht zu sagen: Arbeits scheu⸗ beseitigen und wenn man städtssche Arbeiter auf das Land bekommen will, dann wird man sich vor allem
entschließen müssen, die Arbeitslosenunterstützungen sehr erheblich her
abꝛzusetzen. Sehr richtig! rechts Nötig ist ferner eine ausreichende Belieferung der Ansiedler mit Kunstdünger sowie eine besondere Preispolitik für landwirtschaftliche Crrengn iz Wenn wir bedenken, daß in Frankreich vom Juli 1914 bis zum R därz 1919 die Preise für Schweinefleisch von l, 0 M auf J MA, für Hammelfleisch von 2, 19 A gu 1250 un, für Butter von 3,17 M auf [4 1 gestiegen sind, dann so ten wir in bezug auf die Normierung der Preise für landmwirt⸗ ö Erzeugnisse nicht allzu ängstlich sein. Vor allen Dingen aber sollte die Regierung beizeiten Maßnahmen treffen, um Unter allen Umständen die Gefahr von Streiks der landwirtschaftlichen Arbenler gu bannen und überhaupt dem Streikfieber energisch entgegenzutreten. zeifall rechts) Endlich sollte man den Bauern die bestimmte Sicher- zeit geben, daß ihr Besitztum unter allen Umständen unangetastet klebt; wenn wir trotz einiger Bedenken im einzelnen für das Gesetz stimmen, so tun wir es, weil wir hoffen, daß damit praktische Arbeit eleistet und vor allen Dingen auch die Kluft zwischen Stadt und and überbrückt wird. (Beifall rechts) Abg. Wurm (Unabhängiger Sozialdemokrath: Meine Fraktien wird nicht für das Gesetz stimmen, weil es nicht praktische Arbeit leistet sondern trügerische Hoffnungen erweckt, die nickt erfüllt wer— den können. Kein Augenblick ist für neue Siedlungen ungünstiger As der gegenwärtige. Wer bei den hohen Baufkosten und hoben Frundstückspreisen ein, solche Siedlung übernimmt, ist vom ersten Tage an bankerott. Die eigene Scholle auf dem Lande ist durchaus icht zie Sehnsucht des Arbeiters. Unsere landwirtschaftlichen Ver— hältnisse können nur dadurch gesunden, daß an die Stelle der Privat⸗ betriehe die Gemeinwirtschaft tritt. Regierungekemmissar, Professor Dr. Sering: Die Ansichten des Vorredne rs sind wissenschaftlich längst widerlegt. Sonst würde das Gesetz ein völliger Fehlschlag sein. Wenn der Vorredner ein Zünger von Kar! Marx ist, hätte er fich wie dieset an die Entwick ung latsachen halten müssen. In allen Kulturländern der Erde voll— zieht sich die Entwicklung des Jandwirtschaftlichen Betriebes nicht in r Richtung zu den großen Arbeitsgemeinschaften, fondern ist ge⸗ Fenngeichnet durch, das unausgesetzte starke Vordringen der auf die Arbeitskraft der Familie de Eigentümers gegründeten Betrich- In Ner Landwirtschaft Liegt daz Prinziv des Fortschritts nicht wie bez der ndustrie in der Schematzsierung und Mechanifierung, sondern in der Individualisierung der Produktion. Im Gegensatz zum Gewerbe— dreibenden Hat der Landiwirt nicht tote Stoffe umzufürmen fenden prganische Pflanzen und Tiere zum Leben zu erwecken. Die Bäuerin ist, deshalb ein borzüglicher Produzent, wesl sie die kleinen Tier so gut behandelt wie ihre eigenen Kinder. Es kann sich nicht Tartu! andeln, der Kleinwirtschaft den modernsten Fortschritt zugänglich zu mgchen. Kein Schemg, sondern eine gefunde Mischung von Groß⸗ und, Kleinbetrieb Der Großbetrieb wird in Beutschkand immer eine Rolle spielzn. Dis Praktiker, die anders urteilen, Fabemney, nur Einen sehr kleinen Beobachtungsausschnitt vor sich. Im Osten arbeitet der Grofhetrieh vorteilhafter als im Westen, das liegt keen ben, am Großbetrieb, sondern dargn, daß man im Bsten nicht immer genug getan hat, um das geistige Niveau der dorti u heben. (Sehr richtig! kinks. urych das Gesetz an die S rade das zu verhindern, sichtig gefaßt. Andererseitz bon den heutigen . „sollen zum gemeinen ücksicht auf die besonderen Ver—⸗ es Empfinden hat und unserem (kann sich freuen, daß diefe Bestim— . durch den östlichen Großgrundbesitz 1e — Vorbild ist für uns das zum Untergang bestimmt' Deutschtum im Baltikum, das ein Drittel feines Bodens zum Frie⸗ denspreis anbot in genau demselben Gedanken, wie ihn dies Gesetz enthält. Das Volk kann sich über ein folcke Gesetz freuen. Beffaff. Abg. Dr. He imm sZentr.): Die Sozialisten waren nicht immer so konsequent wie der Abgeordnete Wurm. Heute freilich bilden die ö zwei Parteien, und ich nehme es niemand übel. wenn er sein ? rogramm revidiert. (Heiterkeit Das Gefetz ist ein hervor. ragend konservgtives Gesetz, ausgegangen von der heutigen Regierung. ie wird noch häufiger solche konservative Politik machen müssen. Die Schaffung kleiner Exssten en jst ein konserbatt ver Gedanke. Er läßt sich nur geneossenschaftlich verwirklichen. (Zuruf des Abgeordneten
Höase; Das wollen wir ja. Sie wollen sozialisieren, aber zwischen Sozialisierung und Genossenschaft, Herr Haafe, ist ein Unterschied wie zwischen einem Löwen und einem Hasen. (Stürmische, minuten⸗ lange Heiterkeit.) Die Sozialisierung würde die deutsche Produktion erschwerent. Sehr richtig) Die Landwirtschaft verlangt individuelles Interesse. Sehr xichtigi Ein Lebensalter arbeltet der Kleinbauer, um ein Stück Oedland feinen Kindern als vollwertiges Grundstück zu hinterlassen, (Sehr richtig) Das Ziel ist: die Lanzwirtschaft soll die meisten Güter bringen und zu den ünstigsten Preisen. Auf der anderen Seite aber sollen uch die Menschen zu ihrem Rechte kommen
und da soll lieber ein Teil der Produktion dem Interesse der Menfchen und der Menschheit geopfert werden. Und das liegt hier in der Gründung von Familien. So lange wir Industriestät te haben, wäre das Verschwinden des Großgrumbefitzes ein Unkell. (Sehr richtig) Der Kleinbetrieb kann nur schwache Ueberschüsse auf den Markt bringen. Die wesentlichen Unterschiede zwischen dem größeren Grund⸗ besitz und dem kleineren Grundbesitz bestehen darin. daß der erste uns mit. Bodenprodukten der andere mit Stallprodukten ver' sorgt. Die Stallarbeit wird niemals mit Maschinen zu erledigen sein. Die Agrarfrage wird trotz entgegenfte bender Behauptung an sich durch Maschinen gelöst. Ich kann mir nicht denken, daß man 3. B. den Vorgang des Melkens maschinell betreiben wird. (Große Heiterkeit.) Unsere Agrarkrisis wird in etster Linie den mittleren und größeren Grundbesitz treffen, foweit er Getreidebau betreibt. Wir stehen wor der Gefahr des Uebergangs der intensiven zur extensiven Wirtschaft und damit vor dem Rückgang der Körnererzeugung. Die von bem Abgeordneten Wurm ins Feld geführte Musterwirtschaft der Stadt Berlin [ann schwerlich als Muster dienen, da sie mit einem erheblichen Defizit arbeitet. Bei der Durchführung des Siedelungtgedankens muß mehr Wert auf die Praxis gelegt werden, Els s bisher geschieht, Die städtische Jugend, die später *fandmwirt— schaftlich tätig sein soll, muß in die Landwirtschaft hineinwachsen. Nun wenn wir jenem Ziele planmäßig zustreben, wird es uns gelingen, ber Abwanderung und Umschichtung zu Hilfe zu kommen. Shne Zweifel werden wir nicht wieder das Industrieland von ehemals, sondern müssen uns darauf einstellen, daß wir mehr Agrarland werden. Das Vauptproblem, vor dem wir auf diesem Gebiet steben, liegt in der
rage: Wie machen wir aus der Stadtbevölkerung Landbevblkerung?
sgenwärtig kann man, einen Zustrom von Arbeitskräften aus der Stadt nach dem Land nicht konftatieren. (Widerspruch Ich spreche aus meiner Kenntnis der Verhältnisse im Königreich Bayern. (Leb—= hafte Zwischenrufe links: Volksstaat Bayern! Es ist furchtbar! Neue Heiterkeit) Am besten lösen wir das Problem, wenn wir die Jugend noch im schulpflichtigen Alter aufs Land bringen. Es muß uns gelingen, in höherem Grade als bisher wertvolle Menschen zu schaffen. ECebhafter Beifall.
Präsident Fehrenbach: Es liegen keine weiteren Wortmel⸗
bungen vor.
Es folgt die zweite Lesung.
Der Präsident bringt die einzelnen Paragraphen zur Ab— stimmung. Die 85 1-23 a werden mit einigen Abänderungen nach unerheblicher Aussprache angenommen.
eine längere juristische Auseinandersetzung darüber, wie weit die Landeszentralbehörden insbesondere auch über die Enteig nung Vorschriften erlassen können oder mit Rücksicht auf die Verfassungsbestimmung, das Reichsrecht Landrecht bricht, an die Bestimmung von Reichs wegen gebunden sind. Die Ent— scheidung über diese Frage wird bis zur dritten Lesung ausge setzt und der 8 24 vorbehaltlich der Aenderung in der. dritten Leiung vorläufig unverändert angenommen. Gesetzeg gelangt ohne Debatte zur Annahme.
Schließlich werden die vom Ausschuß beantragten Ent— schließungen angenommen, worin die Reichsregierung ersucht wird, von Reichs wegen eine Stelle zu schafsen, von der aus das Siedlungswesen kontrolliert wird, sowie dahin zu wirken, daß Baumaterialien in ausreichender Menge zu Ansiedlungs— zwecken zur Verfügung gestellt werden, und die Bildung von Ge— nossenschaften zu fördern, die durch zunächst pachtweise Ueber— lassung von Ansiedlungsland die allmähliche Durchführung der Ansiedlung ihrer Mitglieder herbeiführen. Die dritte Lesung wird wegen der erwähnten Streitfrage vertagt.
Schluß 6½ Uhr. ;
Nächste Sitzung Mittwoch, 2 Uhr. (Interpellationen, zweite Lesung des Verfassungsentwurfes.)
Preußische Landesversammlung. 37. Sitzung vom 1. Juli 1919. (Bericht von Wolffs Telegraphenbüro.)
get , i min,, die Minister Haenisch und Dr. am ehnhoff.
Präsident Leinert eröffnet die Sitzung um 12 Uhr 20 Minuten.
Auf der Tagesordnung stehen zunächst Anfragen.
Abg. Riedel (Dem.) weist in seiner Anfrage auf die völlig un— gesetzliche und e,, Einsetzung eines Siebener-Ausschusses im Eisenbahndirektionsbezirt Altona hin, die von einer einzelnen Richtung der Arbeiterschaft ausgegangen, aber von der Direktion später offiziell anerkannt worden sei.
. Durch einen Regierungsvertreter wird erwidert, daß dieser Siebener⸗Ausschuß mangels einer anderen Arbeitervertretung nur vorläufig anerkannt worden sei, bald aber wieder außer Wirk— samkeit treten werde. ö
Eine Anfrage der n. Soz. ersucht um Aufklärung über das Ergebnis der Untersuchung des Vorfallz, daß auf Karl Radek ge⸗ schossen worden ist, während er im Hofe des Untersuchungsgefängniffes spazieren ging. .
Ein Vertreter der Regierung beantwortet die Anfrage dahin, daß die Untersuchung noch nicht ahgeschlossen sei und daß noch nicht feststthe, ob Vorsaz oder Fahrlässigkeit vor iege. Die be— gleitenden Aufseher seien der Gefahr ebenso wie Radek selbst aus gesetzt gewesen. Zu allgemeinen Anordnungen aus Anlaß dieses Einzelfalls liege kein Grund vor. (Unruhe hei den Ü. Soz) In Berlin zu Ucbungsjwecken scharf zu schießen, sei streng verboten.
Abg. Tegeder (D. B.) nimmt Bezug auf einen Vorgang in Bochum, wo der Arbeiterrat eigenmächtig aus etwa 0 Voltsschulen die Kaiserbilder habe entfernen lassen. Dzbei seien die Bilder zum Teil vernichtet worden, man hahe nicht nur Bilder des Kaisers, des Kronprinzen, der Königin Luise und Friedrichs des Großen, sondern auch sfolche von Hindenburg, Moltke. u. a. beseitigt. In einem Erlaß habe,. der Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung ausdrücklich erklärt, die neue Regierung denke nicht daran, Bilderstürmerei auf irgend einem Gebiete zu treiben.
Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung, Haenisch: Meine Damen und Herren! Ich habe auf die kleine Anfrage folgen— des zu erwidern: In den ersten Monaten der Revolution glaubte ich, in der Frage der Entfernung der Kaiserbilder aus den Schulen auf einen generellen Erlaß der Zentralstelle verzichten zu dürfen. Ich glaubte, man könne es dem politischen Takt der Schulleiter und der örtlichen Schulverwaltungsorgane selbst überlassen, aus der Neuord— nung der Dinge in Deutschland und Preußen in dieser Frage die erforderlichen Schlußfolgerungen zu ziehen. In einer großen Reihe don Schulen sind denn in der Tat damals auch die Kaiserbilder still— schweigend beseitigt worden. Im Februar und März häuften sich nun aber die Klagen, daß in Schulen aller Art die ursprünglich ent— fernten Kaiserbilder demonstrativ wieder angebracht, teilweise sogar neue derartige Bilder und Büsten für die Schulen angeschafft wor— den seien. (Hört, hörty Diese Klagen veranlaßten mich, unter dem 29. März das Folgende zu verfügen:
Mir sind in letzter Zeit wiederholt Klagen darüber zu Ohre gekommen, daß durch Kreisschulinspektoren oder andere Aufsichts— instanzen auf die Lehrer dahin eingewirkt worden ist, Kaiserbilder oder Bilder des früheren Kronprinzen, die nach der November— umwãlzung aus den Schulräumen entfernt worden waren, dort wieder anzubringen. Ein solches Vorgehen ist durchaus unzu— lassig. So wenig die neue Regierung daran denkt, Bilder— stürmerei auf irgendeinem Gebiete zu treiben, so streng muß sie andererseits darauf halten, daß die Schulen weder direkt noch indirekt zu Kundgebungen mißbraucht werden, die sich gegen die neue Staatsordnung richten. Eine solche Kundgebung ist aber in der Wiederanbringung einmal entfernter oder in der Anbringung neuer Bildnisse oder Büsten Wilhelms II. und seines ältesten Sohnes zu erblicken. Maßnahmen solcher Art haben deshalb unbedingt zu unterbleiben. .
Meine Damen und Herren, wenn ich mich in diesem Erlaß gegen SBilderstürmerei! wandte, so wollte ich mit dieser Wendung natürlich nur andeuten, daß der ganzen Angelegenheit im Vergleich zu den ungeheuren politischen und wirtschaftlichen Aufgaben, vor denen wir heute ste hen, doch schließlich nur eine verhältnismäßig se hr geringe Bedeutung in newohne, und daß es heutzu— tage wirklich unendlich viel wichtigeres zutun gäbe, als sich für oder wider die Kaiserbilder gewaltsam zu erhitzen. Zu meinem Be— dauern ist nun aber diese Wendung von der Bilderstürmerei vielfach so aufgefaßt worden, als verurteile zwar die Staatsregierung die Ne u— aànbringung solcher Bilder, es sei ihr aber das Verbleiben der bisher in den Schulen befindlichen Kaiserbilder und üsten direkt erwünscht. Aus diesem Mißverständnis haben sich nun allerlei arge Unzuträglirchkeiten ergeben, neuerdings sogar einige Pr ozesse. Für diese Vorgänge, meine Damen und Herren, sind die bedauerlichen Ereignisse in Bochum, von denen die kleine Anfrage spricht, nur ein besonders bemerkenswertes Beispiel. Einzelne Stadtverwaltungen haben sich, entgegen den Wünschen weiter Be—
Bei 5 24. wonach auch die Landeszentralbehörden Aus— führungsvorschriften zum Gesetz erlassen können, ergibt sich
völkerungskreise, hartnäckig geweigert, Bilder und Büsten des früheren 90
Der Rest des.
Kaisers und des früheren Kronprinzen aus den Schulen zu entfernen, Arbeiterräte haben dann wie in Bochum mehrfach zu dem Mittel der Selbsthilfe gegriffen und haben damit zweifel los die ihnen zustehenden Befugnisse bedauer⸗ licherweise weit überschritten. Besonders bedauerlich ist es, wenn dabei auch Bilder in Mitleidenschaft gezogen werden, die nicht als ausgesprochene monarchische Symbole anzusehen sind. Derartige Vorgänge werden von der Staatsregierung entschieden mißbilligt.
Um nun aber, meine Damen und Herren, solche Uebergriffe, solche unliebsamen Vorkommnisse überhaupt für die Zukunft unmöflich zu machen, erkläre ich hiermit ausdrücklich, daß die Regierung zwar selbstverständlich nicht daran denkt, dem einzelnen sein⸗ monarchischen Anschauungen und Gefühle irgendwie zu vewehren, und daß demgemäß jedermann in seiner Privatwohnung natürlich soviel Kaiserbilder anbringen kann, wie er nur immer dort anbringen will Lachen rechts, daß aber in den öffentläöchen Schulen demonstrative Wahrzeichen des alten kaiserlichen Deutschland heute nicht mehr am Platze sind. Geb— hafte Zustimmung links Solche Wahrzeichen, unter denen ich in erster Linie Bilder und Büsten Wilhelms II. und des früheren Kronprinzen verstehe, können in den Schulen künftig ebensowenig geduldet werden, wie etwa das frühere kaiserliche Deutschland in seinen Schulen ausgesprochen republikanische Symbole geduldet hätte. (Sehr richtig! links Diese Auffassung, meine Damen und Herren, habe ich in einem neuen Erlaß vom 265. Juni d. Is. zum Ausdruck gebracht, den ich mir gleichfalls vor— zutragen erlaube. Er hat folgenden Wortlaut:
Mein Erlaß vom 29. März 1919 scheint verschiedenen Schul— aufsichtsbehörden insofern zu Mißdeutungen Anlaß gegeben zu haben, als diese aus den Worten, in denen ich mich gegen „Bilderstürmerei“
Schulen irgendwie erwünscht sei. Aus der selbstverständlichen Tat— sache, daß in den Schulen des republikanischen Deutschland Bilder dieser Art zumindest als übenflüssig ü bn trachten sind, sollten die zuständigen Schulbehörden die Not— wendigkeit der Entfernung solcher Wahrzeichen des alten Systems längst erkannt und dementsprechend selbständig gehandelt haben. Infolge einzelner unvorhergesehener Vorkommnisse der letzten
Zeit, insbesondere der Verweigerung des an sich berechtigten Wunsches des Arbeiterrats zu Bochum auf Entfernung der Kaiser⸗ bilder in den Schulen der Stadt durch die Schulverwaltung und der daraus erwachsenen gewaltsamen Eingriffe der abgewiesenen Antragsteller, sehe ich mich nunmehr gezwungen, meinen oben ge⸗ nannten Erlaß dahin zu erweitern, daß — unter selbst⸗ verständlicher Ausnahme wirklicher Kunstwerke, wie zum Beispiel der Bilder Friedrichs des Großen von Menzel oder Bismarcks von Lenbach — alle übrigen, künstlerisch meist minderwertigen und im neuen Deutschland obendrein bedeutungslosen Sinnbilder der früheren Staatsgutoritäten, besonders die Bilder und Büsten Wilhelms II. und des Kronprinzen, durch die Schulaufsichtsbehörden aus den Schulräumen zu entfernen und bis auf weiteres unter Verschluß zu nehmen sind.
(Hört, hört! rechts. — Lebhaftes Bravo! links. — Stürmische Zurufe
rechts.) ;
Es dürfte sich empfehlen, die Entfernung der Bilder nicht etwa demonstrativ, sondern in möglichst schonender und unauf— fälliger Weise,
(Rufe rechts: Bei Nachth 5 am besten wohl während der großen Ferien vorzunehmen. -
Meine Damen und Herien, ich gebe mich der bestimmten Hoffnung hin, daß nach der Durchführung dieses infolge der Vorkommnisse der jüngsten Zeit notwendig gewordenen Erlasses so bedauerliche Vor— gänge, wie wir sie jetzt in Bochum erlebt haben, künftig unmöglich sein werden. (Rufe rechts: Das ist Freiheit! — Große Unruhe. — Bravo! links.)
Eine Anfrage der Abgg. De en. ; ersucht um . über ö 2 ö ö ö ö ⸗ ö ; n . 9 ö. direktionsbezirk Erfurt am Sonntag, dem 15. Juni, und über deren Veranlassung.
Ein Regieru ngskommissar gibt eine kurze Darstellung der Vorgänge. Es sei von einer Versammlung von Eisenbahnern die Absetzung des Direktionspräsidenten verlangt worden, und es babe sich ein Demonstrationszug daran geschlossen; diesem seien Tafeln dorangettagen worden mit der Inschrist „Es lebe die Diktatur des Proletariats“ und Nieder mit der Regierung! Daraus allein . 2 . vg u sch h,, der Demonstration zugrunde gelegen hatten. te Regierung habe einen Kommissar zur Unter suchung an Ort und Stelle abgeordnet. ssar ᷓ.
Eine Anfrage des Abg. Neuhaus (D. Nat.), betr. die An nahme ven Kriegsäanleihen im Zahlungsverkehr der Webstof fin du styie, wird dahin beantwortet, daß nach einer Anordnung des Reichsfinanzministeriums neuerdings Erleichte⸗ rungen im Zahlungsmodus zugelassen sind.
Der Antrag der Demokraten auf Annahme eines . über die Gewährung von Straffreiheit und traf milderung bei ehrengerichtlichen Strafen und ehrengerichtlichen Verfahren gegen Aerzte wird in erster Beratung von
dem Abg. Dr. Ah derhalden (Dem.) zur Annah und von den Abgg. Göbel (gentr.), 62 ,, Freimuth. Soi) befürwortet. Abg. Sr. Weyl (l. Soz. ) ver⸗ , ,. die . ö. ganzen besonderen ärztlichen und juristischen Ehrengeri arkeit, die in ei ier n , n einen modernen Rechtsstaat
Abg. Lüdicke (D. Nat.) hält dagegen diese Standesgeri zur Wahrung der Berufs- und Weener für ,,
Nach Ablehnung eines Antrags Leidig (D. V.) auf Aue⸗ schußberatung wird der Gesetzentwurf in zweiter Lesung ohne Erörterung unverändert angenommen.
Es folgt die zweite Beratung des Gesetzentwurfs über weitere Beihilfen zu ren mehl fee w mt ren der 4 und ,,
g; Sprenger Sentr.): Wir sind für di willi 150 Millionen, aber diele Sunime ist 16. i. ier, nr wan
Abg. Frau Ege (Soz.): Auch wir stimmen zu, fordern aber gleichfalls eine baldige Erböhung des Betrages.
Abg. Dr. Weyl (u. Soz.): Die ohlfahrtsausgaben der 3 , fortgesetzt, 150 Millionen reichen bei weltem nicht.
g. Cassel (Dem): Die Finanzlage d z trostlos. Die 150 Millionen sind ein r,, ,,
Die Vorlage wird einstimmig angenommen. J
ß die Art der Entschädigung sorgsaltig geprüft werden.
verwahre, entnehmen zu müssen glauben, daß das Verbleiben der— übrigen, bislang nicht entfernten Hohenzollernbilder in den
Es . die Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend rstadtlichung der Charlottenburger Wasserwerte. Abg. Dr. Hager (Zentr.): Wasser braucht jeder. Seine Be⸗ haffung hat daher einen monopolartigen Charakter und eignet sich n Sozialisierung. Aber diese Vorlage ist so schnell gekommen, daß R gründliche Prüfung erst im Ausichuß möglich if . w Wes halb rd nicht das ganze Wert, sondern der Besitz an der einzelnen Aktie teignet ? Abg. Cassel (Dem.): Wir sind grundsätzlich für die Vorlage. ber auch wir wünschen, daß die vorgeschlagene Entschädigung genau geprüft wird. Es wäre doch viel wichtiger, den ganzen Besitz R solchen zu enteignen. statt nach einem höchst anfechtbaren Ver—Q hren den einzelnen Aktienbesitzern eine Entschädigung zu gewähren.
ö Abg. Dr. Lei dig (D. Vp. ): Wir haben Bedenken. Die Vor⸗
ist ein Ausnahmegesetz, denn sie greift ein einzelnes Werk heraus
läßt große private Wasserwerke, wie das von Gelsenkirchen,
wie vor bestehen. Schöneberg hat ein Interesse an der Regelung eser Angelegenheit noch in diesem Jahre. Sonst niemand. Das zer ist kein Grund für eine vorzeitige Sozialisierung. Abg. Bruns (Soz.): Wir begrüßen es, wenn dieser gemein— itzige Betrieb der privaten Ausbeutung entzogen wird. Die Vor⸗ ge ist, notwendig, sie macht endlich den Anfang mit prektischer zozialisierung. Abg. Hammer (D. Nat.): Wir haben hier das erste Beispiel x Kommunalisierung und müssen ganz besonders vorsichtig sein. lle Entschädigung muß gewährt werden.
Abg. Dr. ,, . (l. Soz.): Das ist ein kläglicher An⸗ g der Sozialisierung. Wir stimmen nur ungern zu.
Die Vorlage wird einem besonderen Ausschuß von
Mitgliedern Üüberwiesen.
Darauf wird die Aussprache über den Haus halts plan r Ju stizverwabtung fortgesetzt.
Justizminister Dr. am Zehnhoff: Auf die Ausführungen
beiden letzten Redner habe ich einiges zu erwidern. Was zunächst
von dem Herrn Abgeordneten Dr. Schreiber besprochenen Be— tenausschüsse anbelangt, so ist ihre Bildung erfolgt auf Grund es Beschlusses des Staatsministeriums, zu dem ich meinerseits Ausführungsbestimmungen erlassen habe. Die Bestimmung, daß Namtenausschüsse nur bei Behörden zu bilden sind, die mindestens 7 Beamte haben, stützt sich auf diesen Staatsministerialbeschluß, m also nicht einseitig von mir aufgehoben werden. Die Aufgabe z Beamtenausschüsse ist, das Vertrauensverhältnis zwischen den Fhörden und Beamten zu stärken und als Vertrauensorgan der kamten die Interessen der letzteren bei den Behörden zu vertreten. ist der Wille der Justizverwaltung, daß diese Beamtenausschüsse stht nur auf dem Papier existieren, sondern daß sie in dem Sinne, dem sie ins Leben gesetzt sind, auch gepflegt werden. Wenn sie 'se Pflege erfahren, werden sie heilsam wirken. Ich erwarte in der chsten Zeit von den Oberlandesgerichtepräsidenten Berichte dar— her, welche Erfahrungen sie' mit den Beamtenausschüssen gemacht aben. Nach Prüfung dieser Berichte werde ich eventuell meine Aus— lhrungsbestimmungen ergänzen oder wenn damit nicht auszukommen t, eine Abänderung des Staatsministerialbeschlusses anregen. Bei r Prüfung werde ich dann auch der Anregung des Herrn Ab⸗ ordneten Dr. Schreiber nachgehen, die Zahl 20 herabzusetzen. Wie eit das möglich ist, darüber kann ich zurzeit keine Auskunft geben. sch werde bei derselben Gelegenheit prüfen, ob es sich empfiehlt, für Bildung der Ausschüsse mehrere kleinere Behörden an einem rte oder kleinere Behörden an verschiedenen Orten als eine Behörde behandeln.
Der Herr Abgeordnete Schreiber hat sodann geglaubt, daß die ze messung des Beamtenpersonals bei den Land⸗ erichten und bei den Staatsanwaltschaften zu napp sei. Diese Bemängelung kann als richtig nicht zugegeben Arden. Im Kriege waren die Geschäfte der Gerichte um etwa 50 eruntergegangen. Als dann mit der Demobilisierung im Winter brigen Jahres die meisten Beamten zu den Behörden zurückkehrten, fat bei den meisten Gerichten zunächst eine Ueberbesetzung mit Per⸗ Mal ein. Die Geschäfte nahmen aber alsbald zu, am Amtsgericht kamentlich die Grundbuchsachen, am Landgericht die Strafsachen, und
dich entstand am Landgericht und Oberlandesgericht dadurch mehr beit, daß viele Sachen, die in Ruhe gekommen waren, wieder auf— nommen wurden. Allmählich hat sich bei einzelnen Gerichten — ber noch lange nicht bei allen — die Sache so gestaltet, daß man gefähr wieder auf den Friedensstand angelangt ist. Es ist auch kzugeben, daß ein Mehrbedarf an Personal deshalb eingetreten ist, zeil stellenweise die Arbeitskraft der Beamten infolge des Krieges litten hat und daß deshalb nicht mehr in dem Maße Ansprüche an gestellt werden können wie früher. Wo es sich aus diesem Grunde der wegen der Zunahme der Geschäfte als notwendig herausstellen hllte, die vorhandenen Arbeitskräfte zu vermehren, wird seitens der sustizberwaltung bereitwillig alles getan werden, und im Ministerium t kein Grund für die Annahme zutage getreten, daß die nachgeord—⸗ Eten Stellen bei Prüfung der Personalstärke irgend wie karg zu Nerke gehen. Sollten Fälle namhaft gemacht werden, wo wirklich wenig Personal vorhanden sein sollte, so wird das geprüft und, ve n die Angaben sich als richtig herausstellen, sofort Abhilfe gewährt berden. , Herr Abgeordneter Schreiber hat sodann die Ansicht geäußert, aß es zweckmäßig wäre, Rechtsanwälte, natürlich tüchtige Rechtsanwälte, in den Richterstand zu übernehmen. iesem Gedanken steht die Justizverwaltung seit langem sympathisch genüber. Die Verwirklichung dieses Gedankens scheitert aber daran, ß die tüchtigen und meistbeschäftigten Rechtsanwälte, die eine gute raxis haben, nicht gewillt sind, diese Praxis aufzugeben (sehr richig! hd in den Richterstand überzutreten. Der Herr Abgeoronete Dr. Schreiber und, ich glaube auch der Herr Abgeordnete Dr. Rosen— eld, haben sich sodann für das Institut der sogenannten fliegen—⸗ en Amtsrichter, das heißt, der Amtsrichter ohne feste An— hellung, ausgesprochen. Ich muß sagen, daß mir das Institut sehr zut gefällt; trotzdem würde ich es für verfehlt halten, wenn man in zesem Augenblick, wo wir zu rechnen haben mit dem Zurückfluten i er großen Anzahl von Richtern aus dem Osten und aus Elsaß— Ythringen, zur Ueberzahl der dann vorhandenen Richter noch die liegenden Amtsrichter hinzufügen wollte. Später wird der Gedanke don der Justizverwaltung gern verfolgt werden. ö Bezüglich der Ausdehnung des Notariats liegen eine seihe von Anträgen vor. Bei der Prüfung dieser Anträge möchte ch doch bitten, den Gesichtspunkt nicht aus den Augen zu verlieren, aß nicht nur das Interesse der ein Notariat erstrebenden Rechts mwälte, sondern auch das Interesse der im Besitz eines Notariats efindlichen Rechtsanwälte in Frage kommt. Je mehr Rechtsanwälte Notaren ernannt werden, um so kleiner wird natürlich die Praxis
jedes einzelnen Notars, und wenn gar zu viele Rechtsanwälte zu Notaren ernannt werden, bleibt schließlich für den einzelnen kaum noch etwas übrig.
Außerdem scheint mir auch das Interesse der Allgemeinheit in hohem Maße daran beteiligt zu sein, daß die Notare an einem Orte auch auskömmliche Beschäftigung haben. Also ich sage: es liegt im Interesse der vorhandenen Notare, im Interesse derjenigen, die später Notare werden, und im Interesse des Staates, daß das Maß gehalten wird. Ich halte es mit dem Satz: Est modus in rebus!
Ein Antrag will sodann, daß die Kriegsteilnehmerge
nügend berücksichtigt werden. Der Antrag spricht mir aus dem Herzen, nur denke ich mir seine Verwirklichung nicht so mechanisch, wie er zu Papier gebracht worden ist. Gewiß soll der Kriegsteil— nehmer berücksichtigt werden, aber was nennt sich heute alles Kriegs— teilnehmer! Die einen sind gar nicht aus der Heimat gekommen (Sehr richtig!). sie haben einen Posten gehabt, der noch Geld ein— brachte. Andere sind im Felde gestanden, an der Front gewesen und verwundet worden. Andere wieder haben durch den Krieg ihr ganzes Einkommen verloren. Diese alle soll man doch nicht so mechanisch gleich behandeln, daß man ihnen, wenn sie sich zum Notariat melden, die Kriegsjahre schlechtweg verdoppelt. Eine solche allgemeine Re— gelung halte ich für durchaus abwegig. In der Justizverwaltung wird die Sache ganz anders gehandhabt. Es wird geprüft, was der betreffende für einen Schaden oder Nutzen gehabt hat, und diejenigen, die einen Schaden erlitten haben, werden bevorzugt. Das ist richtiger, als wenn man mechanisch sagt: dem Kriegsteilnehmer werden die Jahre verdoppelt. Ich bitte, das noch einmal zu überlegen.
Von verschiedenen Seiten ist sodann die Verbesserung der Lage der Referendare angeregt worden. Ich kann Ihnen versichern, daß das Schicksal der Referendare, der Hoffnung der Zukunft des Juristenstandes, der Justizverwaltung so sehr am Herzen liegt, daß sie bereit ist, für die Referendare zu tun, was sie überhaupt tun kann. Die Stellung der Justizverwaltung wird aber dadurch sehr beeinträch— tigt, daß sie nicht, wie andere Verwaltungen, sich die Referendare nach ihrem Bedürfnis aussuchen kann. Sie nimmt vielmehr ohne Rücksicht auf das Bedürfnis die Referendare auf, die eben das Examen bestanden haben. Daß durch den infolgedessen hervorgerufenen Ueber— fluß der Zustand prekär und die Fürsorge sehr erschwert wird, liegt
noch dadurch erleichtert worden, daß — auf diesen Punkt hat auch der Herr Berichterstatter hingewiesen — das Referendarexamen für Kriegs— teilnehmer erheblich vereinfacht und daß die Bestimmung gestrichen worden ist, wonach nur derjenige zum Referendar ernannt werden konnte, der den Nachweis erbrachte, daß ihm mindestens für fünf Jahre ein standesgemäßer Unterhalt gesichert sei.
Den Referendaren ist jetzt gestattet, sich neben ihrer Beschäftigung bei Gericht eine anbere Beschäftigung zu suchen und sich dadurch Nebenverdienst zu verschafsen. Die Justizverwaltung ist auch bereit, Referendare aushilfsweise im Bureaudienst zu verwenden. Es ist zu bedauern, daß manche Referendare noch meinen, daß es gegen ihre Ehre anginge, von diesem Angebot der Justizverwaltung Gebrauch
Punkt viel verständiger gedacht. Endlich sind zurzeit auch Erörte— rungen im Gange, ob den Referendaren, die durch den Krieg über— alter sind, ähnlich wie den Assessoren, eine pekuniäre Beihilfe ge⸗ währt werden kann. Ich hofse, daß die Erörterungen zu einem guten Ende kommen. .
Der Vorbereitungsdienst wird für die Referendare, die Kriegs⸗ teilnehmer waren, bis zur Dauer von drei Jahren ermäßigt.
Bezüglich des Assessorenexamens ist merkwürdigerweise unter den Referendaten die Meinung verbreitet, daß es in der letzten Zeit besonders schwer geworden sei und deshalb besonders viele Kandidaten durchfielen. Das ist unrichtig. Ih habe eine Statistik anfertigen lassen, die feststellt, daß in dem gestern abgelaufenen Halbjahre 82,12 durchgekommen sind, im vorigen Jahre 82,6 83, 1917 79,1 8, 1916 78,3 8, 1915 83 35 1914 79 3, 1913 77 R und 1910 81,8 66. In den genannten acht Jahren ist also nur in zwei Jahren der Pro— zentsatz der Durchgekommenen günstiger als im letzten halben Jahre.
In der Notprüfung sind bis gestern in diesem Jahre 90,6 3 durchgekommen, im vorigen Jahre 89,9 335, 1917 91 35, 1916 90 , ebenso 1915. Also nur 1917 war das Resultat etwas günstiger als in diesem Jahre.
Ich habe auch selbst einem Examen beigewohnt, weil die Refe⸗— rendare gesagt hatten, es ginge dort zu streng zu. Wie ich übrigens nicht anders erwartet hatte, gingen die Examinatoren in der liebens— würdigsten Weise mit den Assessoranden um und ich war erstaunt darüber, was alles sie mit ihrer mäeutischen Methode aus den Herren herausgeholt haben. Zu Beginn des Examens waren die Fragen sehr einfach. Es wurde allmählich aber immer gelehrter, und es war erstaunlich, zu sehen, wie die jungen Herren folgten, und zum Schluß waren sie alle sehr vergnügt. (Heiterkeit) Ich bin ganz überzeugt, daß, wenn demnächst die Referendare Gelegenheit haben, dem Examen ihrer Kollegen beizuwohnen, bei ihnen jede Furcht vor dem Examen schwinden wird. (Sehr richtigh
Die Notprüfungen sind im wesentlichen in demselben Umfange zugelassen, wie während des Krieges, und alle Kriegsteil⸗ nehmer, die zwei Jahre in ihrer Karriere durch den Krieg verloren haben, werden durch abgekürzte Prüfungen bevorzugt. Der Vorzug be⸗ steht darin, daß die wissenschaftliche Arbeit wegfällt. Was die prak— tische Arbeit betrifft, so ist gestattet, sie während der letzten Ober— landesgerichtsstation anzufertigen. Dadurch wird eine wesentliche Zeitersparnis ermöglicht. Besteht ein Referendar das Notexamen nicht, dann gilt die Prüfung als nicht unternommen. Wird die ab— gekürzte Prüfung nicht bestanden, dann kann auch diese als nicht ge— schehen betrachtet werden, wenn die Examinatoren die Auffassung bekommen, daß das Nichtbestehen der Prüfung im wesentlichen auf den Einfluß des Krieges zurückzuführen ist. Das gleiche gilt unter Umständen sogar für die ordentliche Prüfung. Ich meine deshalb, daß die Lage der Referendare nach alledem nicht so bedauerlich ist, wie sie oft hingestellt wird.
Am 15. Mai dieses Jahres habe ich eine Verfügung erlassen, nach der auch Personen weiblichen Geschlechts zur Referendarprüfung zugelassen werden, habe aber bestimmt, daß diese Prüfung für sie als Abschlußprüfung gelten soll, daß sie nicht zu Referendaren ernannt werden sollen. Herr Kollege Rosenfeld ist hiermit nicht zufrieden; er wünscht, daß auch den weiblichen Personen der Zugang in die höhere Karriere eröffnet werden möge. Darauf
kann ich nur erwidern, daß das Sache der Reichsgesetzgebung wäre.
auf der flachen Hand. Der Zutritt zum Referendariat ist jetzt überdies
zu machen. Assessoren, die bei mir gewesen sind, haben über diesen
(Zuruf des Abgeordneten Dr. Rosenfeld
gesetzgebung, weil nach der Reichegesetzgebun
pflege männlichen Geschlechts sein müsser t ch sollte bei der Reichs ger
; 84 1 nn müßten Fig Gilaasgsn Fach no ann mußten d Magen
dem Gedanken erst wird näher get einmal auch über das l Weise entschieden
Der Kollege Sim ultanzu Landgerichten Be Frage im Sinne der R
Endlich hat er anwalt eine polizei zustehe, ob der Staatsanwa Gericht eine Ordnungsstrafe gegen den Anwalt zu Frage ist bereits im Ausschuß verneint worden. eine diesbezügliche Verfügung an die Ober
Recht
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ausdrücklich gesagt ist, daß dieses zustehen soll.
Abg. Dr. Deerberg (D. Nat.): Was bedeuten alle unsere Erörterungen hier gegenüber den furchtbaren Schicksalen, die sich draußen vollziehen!
des Rechts hat die Tiefe der
Natur. Unbe⸗
36 Die formaljuristische Schulu großen
der der die höchsten Würden betleidet, aus den Kreisen der Anwaltschaft heivorgegangen sein. In dieser Richtung können wir von England lernen. Für die Besserstellung der mittleren und unteren , einzutreten, ist für den Staat ein Gebot der Pflicht; nur ein von materiellen Sorgen befreiter Richter, und Beamtenstand kann seinen großen Aufgatzen voll gerecht werden. Freilich erlauben die erschütteiten Staatefinanzen zurzeit keine großzügige Richter⸗ besoldungsreform. Zahlreiche aus dem Kriege zurückgekehrte Hilfs« richter und Assessoren stehen heute buchstäblich vis-à wis de rien. Der Zudrang zum juristischen Studium hat während des Krieges enorm zugenommen, es droht das Entstehen eines juristischen Prole⸗ jariatg. Man beachte den vom Bund der Referendare ausgestoßenen Notschrei. Befremdlicherweise haben die Referendare das Anerbieten der diätgrischen Beschäftigung als mit ihrer Würde nicht verein- bar abgelehnt. Arbeit schändet nicht. Arbeit ist Pflicht gegen sich selbst, das sollte doch auch für die Referendare gelten. Die Ver— waltung muß das Recht haben, die JRchterlaufbahn zu schließen, wenn der Bedarf gedeckt ist. Auch die Anwaltschaft ist keineswegs in rosiger Laage. Vor dem Kriege kam ihr Durchschnittseinkommen auf noch nicht 3000 ι; heute fragen sie Herrn Dr. Rosenfeld! (Heiterkeit, Aber nicht jeder hat das Glück, Herrn Radek oder Herin Ledebour zu verteidigen; das fürstliche Einkommen einzelner Berliner Anwälte ist nicht maßgebend. Die Aufhebung des Anwaltz- zwanges und die Einführung unentgeltlicher Rechtspflege würde der letzteren zum Verderben gereichen. Der Anwaltszwang muß erhalten bleiben, wenn nicht die Rechtspflege verrotten soll. Der forensische Verkehr zwischen Richter und Anwalt sollte freundlichere Formen annehmen wie bisber. Wir mißbilligen endlich die Knebelung der Preßfrriheit. Wo sich nationaler Stolz gegen die Schmach des Versailler Friedens regt, wird mit Verbot eingeschritten. Das ist die Freiheit des 9. No— vember! Mit solchen Mitteln aber werden Sie die nationale Be— wegung nicht unterdräcken. (Beifall rechts.)
Abg. Stendel (D. Vp.): Der allgemeine Vorwurf der Welt fremdheit gegen die Richter ist unbegründet. Die Mehrkeitssozialisten haben kein Recht, jetzt über die Oeffnung der Gefängnisse Beschwerde zu führen, denn sie selbst haben die Revolujon vom 9. November nur mit Hilfte der Paladine aus den Gefängnissen durchführen können. (Unruhe links.“ Eine allgemeine Zuziehung von Frauen zum Schöffen und Geschworenenamt wünschen wir nicht. Das wollen auch die Frauen selbst nicht. (Widerspruch links.) Mindestens müssen Tie Frauen das Recht der Ablehnung haben für Verhandlungen, die sie nicht mitmachen wollen. Die Schöffen und Geschworenen follen wie bisher ernannt und nicht durch Wablen politisiert werden. Wie kann man behaupten, daß die Revolution ein Segen für unfer Volk gewesen ist. Die Mehrbeit des Volkes sieht in der Revolution ein Verbrechen. (Lärm links.) Wir fordern schnelle Recht— sprechung. Eine allgemeine Amnestie lehnen wir ah“, sie würde nur zur Begehung neuer Straftaten anreizen. Herr Rosenfeld hat sich darüber heschwert, daß ein Antrag des Berliner Vollzugerat auf Haftentlassung nicht beachtet wurde. Gott sei Dank, daß es noch Richter in Berlin gibt, die sich in ihren Kram nscht hinein- reden lassen.
Hierauf vertagt sich das Haus.
Nächste Sitzung Mittwoch, 1 Uhr, Weiterberatung des Staats haushaltsplans.
Schluß 6 Uhr.
Kleine Vorlagen,