1919 / 147 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 03 Jul 1919 18:00:01 GMT) scan diff

Allgemeines. Der Betrag der Nachnahme ist auf der Aufschriftseite der Sendun

Bestimmungsland (Spalte Meislbetrag einer Nachnahme) angegebenen Währung in . Schrift) und Zahlen anzugeben. Das Umrechnungsverhältnis ist wie bei Postauftraͤgen siehe? aufträge zur Einziehung von Geldbeträgen. Ferner müssen Name und Anschrift des Abfenders in lateinsscher

/ 0 ¶Q¶Q—u—yQiui— Uä—o

GBestimmungtzland

Gebührenübersicht für eingeschriebene Briefsendungen mit Nachnahme.

Briefe, Postkarten, Drucksachen, Geschäftspapiere, Warennroben.)

Meistbetrag

Ser h ;

einer Nachnahme

Einschreih⸗ Porto gebühr

Abteilung E. Po

in der bei dem aben llateinische dur

österreich und Ungarn siehe Spalte

——

Bestimmungsland

Bemerkungen.

Meistbetrag

einer Nachnahme

Einschreib⸗ gebühr

Schrift auf der Vorder, oder Räckseite deutlich niedergeschrieben sein. Im Vereinsverkehr wird der ein— gezogene Betrag nach Abzug der Postanweisungsgebühr und der Einziehungsgebühr von 10 Pf. dem Absender Postanweisung übermittelt. Wegen der Ausnahme im Verkehr mit Bosnien⸗-Herzegowina, Deutsch⸗

Deut schland (Reichs postgeb. Bayern und Württemberg). k

gg,

ilãssig.)

(Nachnahmen auch auf lichen Briefsendungen jr

oo Mark

Bosuieu⸗ Herzegowina GVerlehr vorläufig eingestellt.)

Dänemark mit Faröer (nicht auch e,, .

20 Rron.)

Deutschsterreich Verkehr vorläufig eingestellt.)

1000 Kron.

Island...

) Jür den Verkehr mit Dänemark, Island, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und der Schweiz ist der Meistbetrag der Nachnahme vorübergehend auf 100 M oder den Gegenwert von 100 4 festgesetzt worden.

Allgemeines. Des WNerthrese und MNertFrästechen naeh dem Ausland malss.n

or dnvunemqdũ ii Irschiossen und ver szegelt eingeliefert erden

1 el es Sci 61

ar wert sie uberhaupt zugerassen sind, müssen in deut scher Sprache abgefaßt sein. Die kess Gus enommen in Deutschland und im Vertehr mit Daänemari) dürfen nur Vertpepiere (Schuldoerjchreibungen, Papiergeld. Zinsscheine usw.) enthalten. Zahlungst⸗ mitzel, die auf guslandische Währung lauten, und Zahlungsmittel, die auß deutsche Reichs⸗ währung lauten, dürfen nach dem Ausland nig

u

la Werth

versandt werden. Als Zahlungsmittel gelten a

nach dem Ausland, die

und Firmen und die bei

and bei den Nostanfalten iu erfragen

720 Kron.)

ie gur

; Inlidlis en /orderlicken Interlagen (igl. ueiter anten) Sind in die rer= Sendern liineipszcdeeo. Sriestiche Mitteilungen in Sendungen nach dem Aus⸗

t in dem selben Werthrief oder Käsichen ; . ür er Gelbsorten, Papiergeld, Banknoten und dergleichen auch Anweisungen, Schecke und Wechsel. Briefe und qiästchen mit Wertangabe J Zahlungs ntittel in auslandischer Währung im Ge—⸗ samtwertè von mehr als 500 4 enthalten, werde nur befördert, wenn der Nachweis gesührt wird, daß diese bei einer Devisenstelle erworben sind, oder wenn eine Erklarung der eichs bank zur Absendung beigeftigt ist. Die als Devisenstellen bestimmten Banken Feststellung des Gesamtwertes anzuwendenden Umrechnungskurfe and r t Briefe und Kästchen mit Wertangabe nach dem Ausland die aum deutsche Reichswährung lautende Zahlungsmittel enthalten,

Benennung der Länder

Porto für die betreffenden Sendungen.

20 Pf. (Wird nur bei eingeschrieb.

achnahme⸗ send. erhob.)

Das

.

Zu Deutschland :

Briefe und Post⸗ karten mit Nachnahme ff unge e . ässig. Zugleich m dem Porto wird 10 Pf. Vorzeigegebühr er⸗ hoben. Der einge⸗ zogene Betrag wird

die gewöhn⸗

egen

ö

ebühr übermittelt. Zu Bosnien⸗

Herzegswina und Deutschösterreich:

Zugleich mit dem 3 wird 10 Pf.

orzeigegebühr er⸗ hoben. Der einge⸗ zogene Betrag wird gegen die gewöhn⸗ , gebühr übermittelt.

Luxemburg.

(Verkehr vorläufig eingestellt.

S800 Mark

* *

Niederlande

480 Guld. )

Norwegen

720 Kron.“

Schweden

2

720 Kron.)

Schweiz..

1000 Fr.)

Ungarn . (Verkehr vorläufig eingestellt.)

1

ioo Kron.

KB. Briefe und Käftchen mit Wertangabe.

Prufung der ist.

als insgesamt

enthalten;

lautende Zahlungsmitt

werden nur befördert, wenn eine Ginwilligungserklärung der Reichsbank beigefügt . Ohne Einwilligung der Reichsbank ist nur gestattet, an dieselbe im Ausland ansässige Person oder . innerhalb eines Kalendertags auf deutsche Reichs währung

el bis 50 „6, innerhalb eines Kalendermonats jedoch nicht mehr insg. Wertbriefe nach dem Ausland, die deutsche oder ausläindische Wertpapiere enthalten, werden nur befördert, wenn die Absenderin eine Dank ist. Als Wertpapiere im Sinne dieser Vorschrift gelten auch die unverzinslichen Schatzanweisungen des Reichs oder der Bundetzstaaten, Zins⸗ und Gewinnanteilscheine, Urkunden, durch welche die Beteiligung an einem Unternehmen verbriest ift, sowie Hypo⸗ theken, Grundschuld⸗ und Rentenschuldbriefe.

150 „6, zu versenden.

sehen: Papiergeld, Banknoten, Darlehenskassenscheine, Wechsel, Anweisungen und Schecke. Als Banken im Sinne dieser Vorschrift gelten alle Personen und Unternehmungen einschl. 5 . und Genossenschgften, die gewerbsmäßig Bank⸗ oder Bantiers geschäste betreiben.

6 rYrEY en

dürfen Schmucsa

dagegen dilrsen Briefe oder die Eigenschaft einer Korrespondenz be⸗ sitzende Angaben, im Umlaufe befindliche Münzen, Banknoten oder auf den Inhaber lautende Wertpapiere, Urkunden, Geschäftzpapiere und Gegenstände, deren Einführung oder Umlauf im Bestimmungslande verboten ist, nicht aufgenommen werden. Kurze

Dagegen sind nicht als Wertpapiere anzu⸗

chen oder tostbare Gegenstände

Wertbriefe und Wertkaͤstchen

Porto fũr die betreffenden Sendungen.

Das

Zu Ungarn

Zugleich mit dem Porto wird 10 Pf. Vor⸗ zeigegebühr erhoben. Der eingezogene Betrag wird gegen die gewöhn⸗ liche Vostanweisungs⸗ gebühr übermittelt.

Angaben Über Inhalt und Zweck der Sendung müssen, soweit fie überhaupt zuläsfig

sind, in deutscher Sprache abgefaßt sein.

Wertangabe in der Aufschrift in Buchstaben

und Zahlen in der Markwährung auszudrilcken. Ausschabungen oder Aenderungen, selbst wenn anerkannt, nicht gestattet. Verlangt Absender Bescheinigung über Zustellung der Wertsendung an den empfänger, so hat er auf die Sendung „gegen Rücschein“

(avis de réception) zu schreiben. den einzelnen, zur Frankierung verwendeten Freimarken ein Swischenraum gelassen

Gebühr dafür 20 Pf.

Bei Wertbriefen muß zwischen

werden, auch dürfen die Freimarken die Kanten des Umschlags nicht bedecken. Wert⸗ sendungen, deren Aufschrift aus Anfangsbuchstaben besteht oder mit einem Stifte geschrieben ist, sind nicht zulässig Wertbriefe unterliegen (ausgenommen in Deutschland urmd im Verkehr mit Luxemburg) keiner Gewichtsbeschränkung, für Wertkästchen ist das Meistgewicht auf 1 Eg festgesetzt. Paketkarten sind bei dertkästchen nicht erforderlich. ledem Nertfrästehen und solchen Nen fhbriefen, die Naren enthalten, sind str tistische An- melde scheine (zur Farenrer kehrsstatts tik] heiszugehen. Hierüber sowie über die Vorschriften hinsichtlich der Beschaffenheit der Berstegelung ꝛe. der Wert kästchen und der Zahl der beizufügenden Zollinhaltserklärungen erteilen die Postämter Auskunft. Im Verkehr mit einer Anzahl von Ländern ist bei Wertkäsichen die Zahlung der

Zollbetr ge durch den Absender gestattet.

Versicherungtz⸗ 66 9 e 240 0

X.

Hierüber erteilen die Nofsanstalten Auskunft.

Bemerkungen

K = Eilbestellung zulässig. N Nachnahme zuläͤssig. L Ginführung ausländischer Lottertelose.

1) Deutschland (Reichspostgebiet, Bayern und Württemberg).

2) Bosnien · Serzegowina (Verkehr vorlaufig eingestellt)

3) Düne mark

d) Deutschösterreich . 5) Luxemburg. 6) Niederlande 7) Norwegen.. 8) Schweden.. 98) 10

Schweiz

Ungarn (Verlehr vorlausig

ein besondere verwandt.

mit lateinischen Aenderungen. a. die gewöhnliche Postanweis Gebühr für den Telegramm:

telegraphische

, . Schriftzeichen

2

enennung der Länder

eingestell

1 . tze ohne Für telegraphische Post

anweisung

unbeschrankt

unbeschrankt unbeschrankt unbeschrãnkt S000 4 20 000 44 unbeschrankt unbeschrantt une schrantt unbeschrãntt

und oder

vom Absender zu entrichten)

meter 50 g, o

wie ö. Einschreibbrief

.

ewichta

bis 75 Kilometer 25 9, über 75 Kilo⸗ hne Unterschied des Gewichts

5 8 für je 300 46, mindestens 10 5

8 8 8 8

8

12 Brtefe,

16 Kästchen.

8 üher Saßnttz, 12 ũb. Dänemark.

8 8

egraphische Postanweisungen einzahlt,

chnitt der Postanweisung sind im ahmen sind in den Bemerkungen der nach dem Auslande 100 , und

hat zu erfolgen in

mit 10 5

nach Orten ohne

Eilbeste (Verkehr

M

Sener tunen T

EGilbestellgebühr im

ung bis auf weiteres ausggeschloss vorläufig eingestellt). L verboten. gen in Wertbriesen sind verboten.

I) Meistgewicht der Wertbriefe 2560 g. Un

anstalt 60 . N

I Gesamtgebühr mindestens 60 3. E; N bis vorläufig eingestellt). ) Meistgewicht 250 g; EB; N bis 8oo. M (porlãufig eingestellt; L verboten. 6) E; N bis 480 Gulden. z 7) E nach bestimmten Orten; N big 720 Kronen. 8) E nach allen Postorten mit Bestell 9) E; N bis 1000 Franken. 10) Gesamtgebühr mindestens 60 3.

L verboten.

F,

7 Ser n .

en.

ankierte Briefe zulässig

uschlag. Für Briefe gegen Räckschein Franklerungszwang.

: Falle der Vorausbezahlung bei Ueb

bringung eines Briefes mit Wertangabe bis 800 s einschließlich

oder von . . über Wertbri o

er⸗

torten 25 , e g l re s.

gebühr 10 3 wird zugleich mit dem Porto erhoben). .

2) Gesamtgebühr mindestens 60 3. N bis 1000 Kronen Verkehr vorläufig eingestellt). L verboten. E nach Postorten.

3) F nur nach Postorten; N bis 720 Kronen; L verboten.

1000 Kronen Verkehr

geld; N bis 720 Kronen.

nach Budapest ist die N bis 1000 Kronen Schriftliche Mittellun

7 ; ; . Mitteilung auf dem Abschnitt.

W Telegraphische Postanweifung zulãssig.

1) Deer chlaud (Veichspostgebiet, Bavern,

Württemberg) 2

2) Vosnien⸗Oerzegomiuag .. Verlehr vorläufig eingestellt.

3) Yanemark mit Farßer,,

4 Dentschsterreich Bar nf for.; 872

rreich, Salzburg, 68 nstilstands vertrag delinie sowie Vorarlberg)

Sö85Slazd... ö

Niederösterreich, ö Steiermark, d Tirol nördlich der durch festgesetzten

00 4

1000 Kronen

J20 Kronen

100 Kronen

720 Kronen.

äber 100-200 S: 40 bis 400 6: 50 g; über

20 8 für je 40 4.

20 3 für je 40 4.

big 5 . 15 4; über 5 - 100 6 25 3;

50 8; über 600 AÆ: 70 .

10 3 für je 20 4; mindestens 20 9.

10 8 für je 20 6; mindestens 20 3.

; über 266 00 - 600 4:

1) Mark und Pfennig.

2) Kronen und

3) Kronen u. Oere

Kronen und Heller bei den Postanstalten zu er fragen).

) Kronen und Oere (Umrechnungsverhältnis bei den Postanstalten zu er fragen).

ller M¶mrechnungsverhältnis n zu .

(Umrechnungsyerhãͤ ef zen Fele fre g e sltnt

bel den

(Umrechnung verhältnis

ID. E (Gebühren s.

unter A.

Landbestellbezirk des Au fgabepostorts.

) E nur nach Po im voraus zu entrichten. P nur na

3) R im Ortsbestellbezirk

storten. Eilbestellgebühr Postorten.

jedoch nicht na

T, auch nach dem Orts. und

(60 Pf.) vom Absender

ch IJsland und Farzer.

T. jedoch telegraphische Beförderung nur nach bessimmten Orten, von

a e ebe hr e ung durch Briefpost.

d bestimmten Orten.

rich

5) T, jedoch tele

Otten,

telegraphische Beförderun von da Weiterbeför f

T nach den Faröer nur nach

. 269 E 3 Eilbestellgebühr (60 Pf.) vom Absender im voraus zu ent⸗

nur nach bestimmten

derung durch Briespost.

. in 4 den

icseweilig innegehalten wird.

aufträͤgen nach Belgien ist nur der

23 Sv os uicue & er ze nom i ua ¶Ver⸗

. 6.

tel betrag g einer Vost⸗

Benennung der Länder . an wen sung

Gebübr (vom Absender zu entrichten)

Die Ausftellung der Postanweis ung hat zu erfolgen in

Telegraphische Postanweisung zulässig.

J 6) Laurent S00 4

Verkehr vorlausig eiugestellt.

9 Riebeylande 1280 Gulden

720 Kronen

720 Kronen 1000 Frank.

TZschechossowakische Nepublit. 100 Kronen (Böhmen, Mähren und Oesterreichisch⸗ Schlesien) J (Verkehr vorläufig eingestellt.)

100 Kronen

. Einzahlungen. Dem Postscheckkonto werden gutgeschrieben n. durch Zahlkarte eingezahlten Beträge, ; b) Post⸗ und Zahlungsanweisungen und die Beträge, die durch ostauftrag oder Nachnahme eingezogen worden sind, c) die von einem anderen Postschecklonto überwiesenen Beträge. J Zu 2. Zahlkarten bis 3000 S werden auf Antrag telegraphisch übermittelt. . . Zu b. Der Pestscheckkunde kann bei seiner Bestellpostanstalt be⸗ antragen, daß die für ihn eingehenden Post⸗- und an r f, ö Postscheckkonto , werden. Die Postanstalt fertigt ber den Gesamtbetrag der für den Postscheckkunden gleichzeitig vor⸗ liegenden Post⸗ und Zahlungsanweisungen täglich eine Kontokarte und stellt ihm die Abschnitte der Post⸗ und Zahlungsanweisungen gebührenfrei zu. Die durch Postauftrag oder Nachnahme eingezogenen Beträge werden nach Abzug der Hahlkartengehühr dem e , o. des Ubsenders oder eines Drikten mit Zahlkarte überwiesen, wenn bei Postaufträgen der Auftraggeber eine Postauftragskarte mit anhängen⸗

.

bis 190 41: 25 3; über 100 200 4: 40 3; über 200 - 400 S: 50 33 über . 400-500 4: 60 8; über 600 M: 80 8.

20 für le 40 4. 20 3 für je 40 4.

20 4 für je 0 K. 20 8 für je 40 .

20 8 für je 40 ꝛ.

20 8 für je 0 .

6) Mark und Pfennig.

7) Gulden und Cents (Umrechaungsver⸗ hältnis bei den Postaustalten zu er⸗ fragen).

s) Kronen u. Dere (Umrechnungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen).

) Kronen und Dere (Umrechnungsverhäl inis bei den Postanstalten zu erfragen).

10) Fr. und Ct. (Umrechnungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen).

1I) Kronen und Heller (Umrechnungsver⸗ hältnis bei den Postanstalten zu er⸗ fragen).

12) Rronen und Heller (Amrechnungsyerhält⸗ nis bei den Postanstalten zu erfragen).

H. Postscheckverkehr.

der Zahlkarte benutzt oder wenn bei Nachnahmen der Absender der Sendung eine Zahlkart beifügt. Die Zahlkarte ist von ihnen aus⸗ zufüllen; als Betrag ist der einzuziehende Betrag nach Abzug der Zahlkartengebühr einzutragen. ö Auszahlungen. Der Postscheckkunde kann über sein Guthaben, soweit es die Stammeinlage übersteigt, jederzeit in beliebigen Beträgen

verfügen . 9 dur 4 auf ein anderes Postscheckkonto, b) durch Postscheck. . k Die Ueberweisungshefte werden ihm kostenfrei geliefert; das Scheckheft mit 50 Blättern kostet 50 Pf. Ueber die durch Ueber— weisung oder Scheck gegebenen Aufträge erteilen die Postscheckämter auf Wunsch Einlieferungsbescheinigungen, aus denen Name und Wohn⸗

ort des Empfängers ersichtlich sind. gen 6 . Ueberweisung ist nicht begrenzt.

Zu a. Der ec. betrag einer ung Aufträge . mehrere Empfänger können in einer eberweisung (Sammelüberweisung) zusammengefaßt werden. Auf Antrag des Ausstellers elner Ueberweisung wird der Gutschriftempfänger schriftlich gegen eine Gebühr von 20 . oder telegraphisch gegen bie Telegramm⸗ . benachrichtigt. Ueberweisungen bis 3000 ½ werden auf Antrag ktelegraphisch übermittelt. . .

u b. Der Höchstbetrag eines Postschecks ist 20 909 6. Der Postscheckkunde kann mit einem Scheck Auftrag zu Zahlungen an mehrere Empfänger erteilen (Sammelschech. Der Betrag eines Schecks, in dem kein Empfänger angegeben ist (Kassenscheckf, wird durch die Kasse des Postscheckamts bar ausgezahlt. Ist im Scheck der Empfänger genannt, so wird die Postanstalt vom Postscheckamt durch

7) E; T nach bestimmten Orten.

8) Nur nach bestimmten Orten. T; Poftanweisungen nach kleinen Postorten werden auf telegraphischem e nur bis zum nächsten größeren Postort u. von da mit der Post nach d. Beftimmungsort befördert.

9) E nach allen Postorten mit Bestelldienst. T nach best. Orten. 10) HM T.

11) E; Eilbestellzebähr (360 Pf.) vom Absender im voraus zu entrichten. T.

12 E, nach Budapest ist die Eilbestellung bis auf weiteres aus- geschle sien; Eilbestellgebühr (50 Pf.) vom Absender im voraus zu entrichten. E. A nicht zulässig.

Zahlungsanweisung beauftragt, den Betrag an den Empfänger zu zahlen. Zahlungsanweisungen nebst den Geldbeträgen werden im Orts. bestellbezirke bis 3900 M, im Landbestellbezirke bis So) 1 ins Haus hestellt. Bei höheren Beträgen wird dem Empfänger nur die Zahlungsanweisung ausgehändigt; den Betrag hat er bei der Poft⸗ anstalt abzuholen. Der Betrag eines Schecks kann dem Emy finger durch besonderen Boten zugestellt werden (Eilbestellung). Scheck= beträge bis 3000 M können dem Empfänger telegraphisch übermittelt werden. Schecke für Empfänger im Auslande werden durch Poft⸗ anweisung oder Wertbrief erledigt.

Gebshren. Die Gebühren betragen

1) für Einzahlungen mit Zahlkarte bis 2 Æ 5 Pf., darüber hinaus 10 Pf. 2) bei Ausjahlungen durch Scheck 6 Pf. für die ersten 100 4 und 1 Pf. mehr für je weitere 106 A.

5 I) Die Zahlkarten sind vom wine. vor der Einlieferung zur Post mit Freimarken in Höhe der Zahlkartengebühr freizumachen.

Zu 2) Die Gebühren werden zu Lasten des Auftraggebers vom onto abgebucht.

Die Briefe an die Postscheckãmter werden bei Verwendung besonderer . . Postverwaltung vorgeschriebener Briefumschläge portofrei be⸗ örder

Ueberweisungsverkehr mit dem Auslande. Nach Ungarn und der Schweiz können Beträge überwiesen werden. Die Gebühr betrãgt 20 Pf. für die ersten 400 M und 5 Pf. für je weitere 100 4.

HK. Postauftrůüge zur Einziehung von Geldbeträgen.

cx.

* 1

4 Umre

won den fremden

eträgen zu ve

von den fremden Postanstalten bet der Umwandlung der een, Beträge in die Währung des Ursprungslandes der Postaufträge Ueber dieses Umwandlungsverhältnis erteilen die Postanstalten ohne Gewähr Auskunft.

Die Postauftragskarte (für den Verkehr na fremden ndern ein besonderer Vordruck in deutscher und französischer

Sprache) besteht aus 2 Teilen (Verzeichnis der nn n . ost⸗

Beide Telle sind auszufüllen bei

Abrechnungoformular). . 1. Teil auszufüllen und

Benennung eines Postauftrags

mit den Anlagen er, ,, Quittung, Wechsel usw.) in ver⸗ schlossenem gag unter Einschreibung an die Postanstalt ab⸗ zusenden, deren Bestellkreis der Schuldner wohnt. Der von der Postanstalt eingezogene Betrag wird abzüglich der Post⸗ anwejssungsgebühr und der Einziehungsgebühr (siehe folgenden Absatz) dem Absender des Postauftrags mittels Postanweisung ühersandt. Postaufträge ohne Anlagen sowie solche mit Briefen als Anlagen sind unzulãässig.

Im Vereinsverkehr darf eine und dieselbe Sendung mehrere Wertpapiere enthalten, welche von einer und derselhen Postanstalt bet mehreren Zahlungspfli tigen zugunsten eines und desselben Absenders einzuziehen sind. Eine und dieselbe Sendung darf indes einzuziehende Wertpapiere für höchstens 5 verschiedene Zahlungs⸗ gitchth enthalten. Von dem Betrag eines je den einge ls sten

ertpapiers wird im Vereinsverkehr eine Einziehungs⸗ gebühr durch die beauftragte Postverwaltung erhoben.

weite Person zu bezeichnen, an

Zinsscheine und Dividendenscheine * im Ver⸗ kehre mit einigen Ländern zugelassen, . Zins⸗ usw. Scheine jedoch, auf welche nur bei Vorlegung der Ohligatien ufw. selbst Zahlung geleistet wird, sind vom Postauftrags verkehr allgemein ausgeschloffen.

Der Postauftragsbrief ist mit der e chr gf Einschreiben,

ot auftrgg nach. (Name der Postanstalt), im erkehr mit Ländern, in denen die dentsche Sprache wenig bekannt ist, mit der Aufschrift Recommandsé, Valeurs recouvrer Buren d poste à (Name der Postanstalt) zu versehen, im Vereinsverkehr außerdem mit der Angabe des Namens 2c. des Abfenders.

Schriftliche Mitteilungen auf dem Vordruck, welche sich richt auf den 6 selbst beziehen, sind unzulässig. Der Ahsender eines Postauftrags kann die ganze Sendung oder einzelne in ihr ent⸗ haltene Wertpapiere zurückziehen sowie irrtümliche Angaben auf der Postanftragskarte , . affen, solange die Wertpayiere weder eingelöst noch zurück⸗ oder nachgesandt worden sind. Postaufträge ffn freigemacht werden. Die Gebühr ist dieselbe wie für einen Ginschreibbriesß von gleichem Gewicht. ür die Rücksendung

im Falle der

ichteinlõsung weiterzugeben ist.

der Länder eines Postauftrags

unausführbarer Postaufträge wird eine Gebühr nicht erhoben.

6 Nenstketraᷓ⸗⸗ eines Postauftrage

Benennung der Lander

der Lander 1) Deutschlaud. ö d 00 1000 Kronen

Fe Kronen)

kehr vorläufig eingestellt).. . 3D Däncmart mit Farder (nicht . ¶. Grönland) . 9 9 9 . 0 9 9

1) Wechselproteste sowie Zins⸗ und Dividendenscheine usw. zulässig. Gebühr 85 Pf. ohne . des Gewichts. Meistgewicht 250 g. Protesterhebung durch Post bis

S360 zulässlg. Gebühr bei Wechseln bis soo M einschließlich 1 *, bei Wechseln über

500 bασς‚ 1 6 50 Pf., dazu für Rücksendung des protestierten Wechsels nebst Protest⸗

urfunde 85 Pf. im Orts und Nachbarortsberkehr 30 Pf.

ins⸗ und Dividendenscheine usw. zuläffig. zins⸗ und Dividendenschéine usw. zuläsfig; fremde JLotterielose, Prämten⸗Schuld⸗

2 5)

verschreibungen und andere Schuldverschreibungen derselden Art mit den zugehörigen

Zinsscheinen ausgeschlossen.

4 Deutschhst erreich Verkehr vor. ö läufig eingestellt) 10600 Kronen 9 n. dann, mug 720 Kronen) Luxemburg (Verkehr vorläusi rf nz h 800 4

Bemerkungen.

4 Bing⸗ und Dividendenscheine usw. nicht zulässig. ; .

3) Jins⸗ und Dividendenscheine usw. zuläffig: fremde Lotterielose, Prämien⸗Schuld⸗ verschreibungen und andere Schuldverschreibungen derselben Art mit den zugehörigen Zinsscheinen ausgeschlossen.

6) Wechselproteste werden vermittelt. Zins⸗ und Dividendenscheine, abgelaufene Wertpapiere zulässig.

8) Nur nach bestimmten Orten.

9) Wechselproteste werden vermittelt. Zins⸗ und Dividendenscheine, abgelaufene Wertpapiere zulässig.

7) Niederlande.... ..... 8) No w 9) Schweden 9 2 10 Schweiz. 1I Ungarn (

eingestellt) ..

2

10 Lotterielose und andere auf Latteriesptel bezügliche Papiere au sgeschloffen. Postauftrãge mit Vermerken * Protest. oder Sofort zum Protest zulafftg. Post⸗ aufträge mit Vermerken „Zur Schuldbetreibung?! werden an besondere Be⸗ treibungsämter weitergegeben. Protestvermerke und der Bermerk r Schu Id⸗ betreibung“ sind auf die zu vprotestierenden usm. Anlagen zu seßen. ins⸗ und Divyidendenscheine usw. sind in n

1) Bei Aufträgen nach Ungarn sind Namen mit latetnischen Buchstaben zu schreiben. Zins⸗ und Dividendenscheine usw. zulässtg.

) Für den Verlehr mit Dänemark, Island, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und der Schweiz ist der Melstbetrag der Postaufträge vorübergehend auf 100 1 oder den Gegenwert von 100 festgesetzt

L. Vatete ohue angegebenen Wert und Pakete mit Wertangabe

A. Das Vaketgorto beträgt einschließlich der Reichs⸗

ö abgabe auf Entfernungen:

bis bis bis J bis T nber 20 50 1090 150 geographische Meilen

Jone Jone s Jon Zone 3 e 33 8 ö 3

Pf. M P] 755. 755. 10 1 20

101 . 201.

bis 10

Zone I

n , 106. 60 1

zis 5 Kg einschl. . ... .

iber 5 bis 6 kg sür jedes weitere bis 50 kg.

ig mehr

Für nicht freigem achte Pakete bis 5 kg einschließlich wird

in Portozuschlag von 10 Pf. erhoben. Portopflichtige Dienst⸗ sendungen unterliegen diesem Zuschlag nicht. Für die als Sperrgut zu behandelnden Pakete wird das

Porto (nicht aber der Portozujchlag und die Verficherungsgeblihr) um

F. Paketsendungen.

die Hälfte erhöht. Als Sperrgut gelten alle Pakete, die a. in irgend einer Ausdehnung 11s. m ef ge oder b. in einer Ausdehnung Lm, in einer anderen asa m überschreiten und dabei weniger als 10 kg wiegen oder é. sich ihrer Beschaffenheit nach nicht beguem mit anderen Gegenständen verladen lassen, daher bei der Verladung einen unver- hältnismäßig großen Raum in Anspruch nehmen, oder die überhaupt eine besonders sorgsame , . erfordern, z. B. Körbe mit

flanzen und Gesträuchen, if eer oder mit lebenden Tieren, eere Zigarrenkisten in gehen Bunden, Hutschachteln oder Kartons in Holigestellen, Möbel, Korbgeflechte (Blumentische, Kinderwagen usw.) Spinnräder, Fahrräder und dergleichen, d. in ihren Gesamtahmessungen (Höhe, Breite und Länge) 1, m überschreiten und dabei 5 Kg oder weniger wiegen. Jedoch gelten Pakete bis 105 em Länge, deren Breite und Dicke zusammengenommen nicht mehr als 40 em beträgt, nur dann als Sperrgut, wenn sie lebende Tiere enthalten. Pakete mit lebenden Hummern, Austern, Muscheln, Krebsen u. dgl. Schaltieren sowie mit lebenden Blutegeln sind nur dann als sperrig zu taxieren, wenn der Inbalt auf der Paketkarte oder auf der Sendung selbst als lebende Tlere angegeben ist, oder die Sendungen nach der Art ihrer

nach Orten innerhalb des Deutschen Reichspostgebiets sowie nach Bayern nud Württemberg.

, eine besondere Behandlung während der Postbeförderung erfordern. Die Paketsendungen sind tunlichst frei zu machen.

B. Für Pakete mit Wertangabe wird erhoben: 1) das für Pakete ohne Wertangabe zu entrichtende Porto (siehe unter A), Y Ver sicherungs gebühr gleichmäßig 5 Pf. für je 3900 6 oder einen Teil von 300 M, mindestens kesch 10 Pf., ohne Unterschied der Entfernung.

C. Die Einschreibung bei Fakesen is! zuldssig, gebiß S0 F.

b. Für Nachnahmepakete (N. zuläsfig bis 8o0 ) wird außen dem Porto erhoben: 1) 16 Pf. r, r, 2) im Falle der Ein⸗ lösung die Postanweisungsgebühr für Uebersendung des eingezogenen Nachnah mebetrags.

E. Dringende Pakete müssen freigemacht sein. Beson⸗ dere Gehühr außer Porto und Eilbestellgeld 1 4.

F. Die Versendung mehrerer Pakete mit einer Paketkarte ist bis auf weiteres nicht gestattet. .

G. Es empfiehlt sich, in die Pakete obenauf ein Doppel der Aui- schrift zu legen.

FEinschreib-