Richard Müller in Cöln, Oden kirchen in Barmen, Müller in Remscheld, Venn in Solingen, Schwabe in Hochheim, Neuroth in Asbach, Dr. Vogelsang in Bad Homburg v. d. H., Dr. Gethmann in Hattingen, Knappmeyer in Kastrop, Dr. Jacobsohn in Bochum, Jonas in Herne, Grobe und Dr. Drost in Meldorf, Vehring in Bargte— heide, Smidt in Neidenburg, Nitz in Guttstadt, Weber in Marggrabowa, Löhr in Arys, Koch in Kaukehmen, Reinisch in Prökuls, Raabe in Rosenberg (Wpr.), Marks in Marien— werder, Bürgerle in Danzig, von Morgenstern in Culm, Dr. Student in Elbing, Piglosiewiez in Neuenburg (Wpr.), Otto in Christburg, Plättner in Lauchstedt, Gbel in Oschersleben, Grusewski in Wronke, Zernickow in Labes, von Podewils in Demmin, Bartz in Franzburg und Kluge in Pyritz.
Die Versetzung des Landgerichtsrats Starck in Bochum an das Landgericht J in Berlin und des Amtsgerichtsrats Hesse in Weißenfels nach Elwille ist zurückgenommen.
Versetzt sind: der Landgerichtsrat Stack in Bochum als Amtsgerichtsrat an das Amisgericht daselbst und der Amts—⸗ richter Matthies in Völklingen als Landrichter nach Saar— brücken.
Zu Landrichtern sind ernannt: die Gerichtsassessoren Beringer und Floegel bei dem Landgericht L in Berlin. Heydtmann und Ernst Schüler bei dem Landgericht II in Berlin, Brück, Dr. Nichard Decker, Dr. Recht, Schommer, Karl Statz, Dr. Wedler in Cöln, Oster, Dr. Richard Francke, Dr. Trapp, Leibl, Dr. Barth in Saarbrücken und Dr. Heutamp in Essen.
Zu Amtsrichtern sind ernannt: die Gerichtaassessoren Dr. Eugen Baltes in Merzig, Philipp Lang und Gustav Ulrich in Saarbrücken, Alfred Braun und Manderscheid in Saarlouis, Caspary in Sulzbach, Jakob Müller in Völklingen und Heinrich Strauß in St. Wendel.
Zu Handelsrichtern sind ernannt: der Kaufmann Nathan Landsberger in Charlottenburg bei dem Landgericht III in Berlin, die Kauflcute Franz Manasse und Walter Hautz in Stettin, wiederernannt: der Fabrikbesitzer Richard Fleck sowie die Kaufleute Max QSalinger und Karl Schultze in Berlin bei dem Landgericht Lin Berlin, der Rentner Gustav Drouven in Aachen, der Fabrikhesitzer Nudolf Genck in Barmen und der Kaufmann Adolf Jacobi in Wiesbaden.
Zu stelloertretenden Handelsrichtern sind ernannt: der Kaufmann Rudolf Moos in Charlottenburg bei dem Land⸗ gericht IIL in Berlin, wiederernannt: der Fabrikbesitzer Theodor Simon und der Kommerzienrat Richard Unger in Berlin bei dem Landgericht J in Berlin, der Tuchfabrikant Albert Erasmus in Aachen und der Fabrikbesitzer Dr. Albert Spitzer in Barmen.
Versetzt sind: der Staatsanwaltschaftsrat Dr. Wernicke in Cöln nach Koblenz und der Staatsanwalt Raabe in Essen nach Allenstemn.
Zu Staatsanwaltschaftsräten sind ernannt: die Staats⸗ anwälte Dr. Dülcke in Görlitz, Gorkow in Beuthen i. O. S., Wicht in Wiesbaden und De. Stelling in n,. t
Zu Staattäzanwälten sind ernannt: die Gerichtsasiessoren Ludes in Saarbrücken, Dietzer in Duisburg, Br. Qnaimn⸗ busch in Essen, Kuhn ke in Braunsberg, Dr. Ernst Fuhr mann und Zeisler in Lyck und Wittschirk in Memel.
Zu Notaren sind ernannt: die Rechtsanwälte Dr. Walter Er nst in Berlin⸗Reinickendorf (Amtsgerichtsbezirk Berlin⸗ Wedding), Franz Heinrich in Eberswalde, Otto Monkhorst in Kalkberge, Justizrat Paul Donath und Dr. Manfred Opitz in Schweidnitz, Will Walther in Bleckede, Justizrat Ruholf Wendte in Hannover, Hermann Fulle in Hann. Münden, Justizrat Albert Thies in Peine, Dr. Karl Zapfe in Attendorn,
erdinand Beier in Emsdetten (Amtsgerichtsbezirk Burgstein— ur). De. Paul van Koolwyk und Emil Stuhlweißenburg in Duisburg⸗Ruhrort, Friedrich Weber in Apenrade, Erust von Haenlein in Ilseld, Justizrat Leo Pyttlik in Flatow, Dr. Bruno Loesdau und Hr. Georg Schwarz in Marien⸗ werder, Otto Pflegel in Schwetz, Paul Soenderop in Pyritz, Justizrat Georg Zelter in Stettin und der Gerichts— assessor Paul Wenzel in Putzig.
In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht die Rechts⸗ anwälte: Froelich bei dem Landgerichte II in Berlin, Lindemann bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Hannover und Dr. Walter bei dem Amtsgericht in Völl⸗ lingen.
In die Liste der Rechlsanwälte sind eingetragen: der Notar Dr. Uellenberg in Ronsdorf bei dem Ämisgerichte daselbst, der Rechtsanwalt Spaltenstein aus Straßburg i. Eif. bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Hanau, der Rechts⸗ anwalt Scholing aus Königstein bei dem Amtsgericht in Ziegen⸗ rück, die Gerichtsassessoren: Dr. Heitzer bei dem Landgericht in Berlin, Dr. Kaiser und Dr. Küppers bei dem Amts—⸗ gericht und dem Landgericht in M⸗Gladbach, Klamroth bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Memel, Rudolf Roeder bei dem Amtsgericht in Königs-Wusterhausen, Dr. Schaake bei dem Amtsgericht in Korbach, Dr. Peler Heuer bel dem Amtsgericht in Norden, Ludwig Daub bei dem Amtsgericht in Völklingen, Paul Wenzel bei dem Amtsgericht in Putzig, die früheren Gerichtsassessoren: Dr. Karl Fraukenhach bei dem Landgericht in Wiesbaden und Schlüter bei dem Amta—⸗ gericht und dem Landgericht in Göttingen. .
Zu Gerichtsassessoren sind ernannt: die Referendare Stranz und Pincuß im Beziske des Kammergerichts, Waldstein im Bezirke des Oberlandesgerichts zu Breslau, Feldt im Bezirke des Oherlaadesgerichts zu Cassel, Bier und Lohmeyer im Bezirke des Oberlandesgerichts zu Cöln, Dr. Adolf Becker und Dr. Dicker im Bezirke des Oberlandesgerichts zu Düsseldorf. Steinhäußer und Dr. Friedrich Mohrenwitz im Bezirke des Oberlandesgerichts zu Frankfurt a. M., Süm mermann im Bezirke des Ober— landesgerichts zu Hamm, Dr. Matthusen und Dr. jur. et phil. Steen Meyer im Bezirke des Oberlandesgerichts zu Kiel und Sinnecker im Bezirke des Oberlandesgerichts zu Königsberg i. Pr.
Den Gerichtsassessoren Erich Custodis und Irltz Hirschfeld ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Justiz— dienst erteilt.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Die Preußische Staatsregierung hat zu Negierungs⸗ unh
Bauräten ernannt: die Bauräte Foellner in Trier und Peter in Ratibor; die Regierungshaumeister des Eisenbahnbaufaches Hansen in Gnesen, Urbach in Insterburg, Dietz in Witten— berge, Philipp Becker in Jülich, Klammt in Stralsund, Lamp in Osnabrück, Claus in Kötzlin, Kleinmann in
Wesel, Conradi in Cöln⸗Deutz, Hamm ann in Oppeln, Gluth in Belzig, Homann in Arnstadt, Eifflaender in ducken⸗ walde, Fatken in Ostrowo, Wilhelm Hesse in Duisburg, Peine in Nordhausen, Chaussette in Berlin, Finkel de in Ludwigs⸗ ust, Pösentrup in Hagen, Stüve in Corbach, Ruge in Königsberg (Pr.), Goldschmidt in Magdeburg, Kleiber in Allenstein, Wirth in Altona, Eggert, in Cöln, Paul Schroeder in Duisburg, Jaehn in Weißenfels, Stengel in Münster (Westf.), Honemann in Lissa (Pos.), Göls⸗ dorf in Cottbus, Linnenkohl in Leipzig und Witt in Hersfeld; den Eisenbahnbau⸗ und Beiriebsinspektor West⸗ phal in Mayen; die Regierungsbaumeister des Maschinenbau⸗ saches Adalbert Wagner in Saarbrücken, Hellwig in Warhurg (Westf.), Wilhelm Günther in Dirschau, Balfanz in Konitz, Nolte in Lingen, Paeh ler in Recklinghausen, Sembdner in Posen, Fleck in Weißenfels, Martin Cohn in. Eberswalde, Friedrich Werner in Magbeburg-Salbtke, Wilhelm Neu⸗ mann in Beuthen (Oberschles), Lüders in Thorn, Kaempf in Kattowitz, Le Blane in Gleimit, Iltaen in Neumünster, Thalmann in Berlin, Troms ki in Kreuzburg (2berschles.), Reinitz in Berlin, Voß in Dortmund, Angst in Magdeburg, Silbereisen in Neumünster, Goltdam mer in Gotha, Wangnick in Insterburg. Promnitz in Oels, Friedmann in Frankfurt (Oper), Dr. Ina. Schwarz e in Berlin, Vilhelm Heyden in Halle (Saale) und Erich Rosenthal in Saar— brücken. , ö Der Regierungs- und Baurat Tohigg Schäfer in Elber⸗ feld ist mit der Wahrnehmung der Geschäfte eines Mitglieds der Eisenbahndirektion daselbst beaustragt.
Versetzt sind: der Over⸗ und Geheime Regierungsrat Stamhke, bisher in Katiowltz, als Oberregierungsrat zur Eisenbahndirettion nach Stettin; der Geheime Baurat Kette, bisher in Berlin, als Mitglied der Eisenhahndirektion nach Hannover; die Regierungs⸗ und Bauräte Kümmel, bisher in Frankfurt (Main). als Oberbaurat (auftrw.) der Eisenbahndirektiöen nach Altona, Emil Schultze, bisher in Posen, als Oberbaurat, (austrw.) der Eisenbahn— direktion nach Stettin, Wimmer, bisher in Posen, als Mitglied der Eisenbahndirektion nach Stettin, Fritz, bisher in Braunschweig, als Vorstand des Eisenbahn— maschinenamts nach Warburg (Westf. ), Hellwig, bisher in Warburg (Westf.), nach Braunschweig als Vorstand eines Werknättenamts bei der Gisenhahnhauptmerkstätte daselbst, und Gustov Hammer, bisher in Eisenach, als Mitglied (auftrw.) der Eisenbahndirektion nach Münster (Westf.); die Regierungs⸗ baumeister des Eisenbahnbaufaches Fatken, bisher in Ostrowo, zur Eisenhahndirektion nach Königeberg (Pr.), Heinrich Dorpmüller, bisher in Cöln, zur Eisenbahndirektion nach Berlin, Strauch, bisher in Königsberg (Pr), als Vorstand des Eisenbahnbetriebggamts 1“ nach Wittenberge, Bries— korn, bit her in Breslau, zur Betriebsleitung nach Frankfurt (Oder) Menge, bisher in Altona, nach Schmentau als Vorstand der daselbst neu errichteten Eisenhahnhauabteilung, Böttcher, higher in Berlin, nach Hirschaarten als Vorstand der daselbst neu errichteten Eisenbahnhanabteilung, Jonas, bisher in Essen, nach Duis⸗ burg als Vorstand der daselbst neu errichteten Gisenbahnbau⸗ abtellung 2 Abels, bisher in Münster (Westf.), als Vorstand der Eisenbahnbauabteilung nach Werne; die Negierungsbau⸗ meister des Maschinenbaufaches Friedrich Werner, bisher in Posen, nach Magdeburg als Vorstand eines Wer kstättenamts bei der Eisenbahnhauptwerkstätte Magdeburg⸗Salbke, Weyand, bisher in Berlin, als Vorstand des Eisenbahnmaschinenamts nach Eisenach und Richard Schaefer, bisher in Doitmund, zum Elsenbahnzentralamt nach Berlin. r .
Die nachgesuchte Entlassung aus dem Staaisdienst mit Ruhegehalt ist erteilt: dem Präsidenten der Gisenbahndirektion in Cöoln von Schaewen; dem Oberregierungsrat Féaux de Lacroix bei der Eisenbahndirektion in Halle (Saale); den Oberbauräten Maßmann bei der Eisenbahndirektion in Halle Saale) und Matthaei bei der Eisenbahndirektion in Frank⸗ urt (Main); den Geheimen Bauräten Läbbecke, Mitalied der Eisenbahndireklion in Elberfeld, Kressin, Mitalied der Eisenbahndireltion in Mainz, vom Hove, Mit— alied der Eisenbahndirektion in Münster (Westf.), Jeran, Vorstand des Eisenbahnbetriebsamts 6 in Berlin, und Jahn, Vorstand des Eisenbahnbetriebsamts 1 in Posen; den Regierungs- und Bauräten Krzyzankiewiez, Vorstand des Eisenbahnbetriebsamts 2 in Wittenberge, Fietze, Vor⸗ stand des Eisenbahnwerkstättenamts in Greifewald, dem Eisenbahndirektor Molitor, Vorstand des Elsenbahnverkehrs⸗ amts in Essen.
Die nachgesuchte Entlassung aus bem Staatsdienst ist erteilt: dem Regierungs- und Baurat von Czarnowski, Vorstand des Eisenbahnmaschinenamts 1 in Bremen und dem Regierungsaumeister des Eisenbahnbaufachs Krum ka, Vor— stand des Eisenbahnbetriebsamts in Geestemünde.
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
Der bisherige außerordentliche Professor Dr. Arthur Ungnad in Jeng ist zum ordentlichen Prafessor in der philosophischen Fakullät der Universität zu Greifswald er— nannt worden.
Bekanntmachung.
Anf Grund der Verordnung de Reichsernährungsministers vam 17. Juni 1919, betreffend die Preise von Schlachtvieh (RGöBl. 1919 S. 665), und auf Grund der Verordnung des Bundesrats vom 19. März 1917 über die Preise der land wirtschaftlichen Erzeugnisse der Ernte 1917 und für Schlacht—⸗ vieh (GBl. 1917 S. 243) sowie der Anordnung des Landes⸗ flelschamts vom 24 Juni 1919 — A. J. 5490 — wird hiermit unter Aufhebung der BekannimachungLen des Brandenhurg—⸗
1918 folgendes angeordnet: . Es darf beim Verkauf von Schlachtrindern durch den Viehhalter Preis für 50 Kilo Lebendgewicht nicht übersteigen: 1. bei ausgemästeten und vollfleischigen Rindern ann,, ah mn n 2. he fleischigen Rindern (Flasse BR. lo,. 3. bei gering genährten Rindern einschließlich gering, genahrten Fressern (Klasse s). . 80. . Die Feststellung des Lebendgewichts erfolgt am Standort der Tiere unter vorherigem Abzug von 5́ 6. Ist eine Gewichtsfeststellung am Standort nicht möglich und sind die Tiere mindesteng. 5 km bis zur Wage getrieben worden, so werden Gewichts—
der
kürzungen nicht vorgenommen.
Berliner Viehhandels verbandes vom 1. Juli 1917 und 16. März
Gemeinden und Kommunalberbände. D Weise erfolgt, daß den Kommunalverbänden die Ware ju billigem
5 3.
. w 357 . n Ankauf
Die zur Klasse A gerechneten Tiere müssen bei . le , .
einem gurtartig, hinter den Schulterhlättern quer über . Nůcken gezogenen Haarschnitt in Form eines Stabes versehen werden:
Rückenli 8 Rindes ; Rückenlinie 9 Anschnitt der Tiere, denen der
zreis der Klasse A zugebilligt Hrels * r ant
. § 4. 1 , ; Tiere, die infolge von Krankheit oder sonstigen ö ö mindeiwertig find, daß sie auch nicht in Tie Klasse ,, , ,. werden können, werden nur jur bestmöglichen ,, auf Gefahr des abgebenden Viehbalters n,, sie 4. der tatsächlich erzielte Erlös gezahlt. Solche Tiere Rir auf d
* 1 ö ö. 65 68 ö linken Bauchseite mit einem großen I/ anzuschneiden
85.
ß 23. Februar 1917 — Reiche, Auf dem gemäß Verordnung vom 23. Februgr 191 ei aa en g 92 — . jeden Ankauf von Vieh durch den Vieh. händler auszustellenden Kaufschein ist zu vermerken. ob das Tier nach Klasse , B. CG oder als Verwertungstier V abgenonnnen worden ist. Der Verkäuser hat den Kaußfschein zu unterschreiben und eine Ausfertigung desselben zu verlangen. Diese muß er ein Jahr lang aufbewahren. ö ). iderhan ü stehende Bekanntmachung Zuwiderhandlungen gegen die dorstehende Bekg ; werden mit Gefaͤngntsftrafe bis ju 1 Jahr oder Geldstrafe bis zu 10 000 „ (5 6, Abs. 1 des Gesetzes, betreffend Döch t preise pom 4. August 1914, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. März 1916 — RG Bl. S. 183) bestraft. erlin, den 1. Juli 1919. Preußische Provinzialfleischstelle. Der Vorsitzende. J. V: Kieckhaefer.
6
(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilags.)
Aichtantliches.
Deutsches Reich.
In der am 3. Juli unter dem Vorsitz des Reichspost⸗ minisers Giesberts abgehaltenen Sitzung des Staaten— hausausschusses wurde bekannt gegeben, daß der Reichs⸗ minister . D. Professor Dr. Preuß vom Reicht präsidenten für die weiteren Arbeiten im Verfassungt ausschuß mit der Vertretung des Reichtzministerlums betraut worden ist. Sodann wurde dem Entwurf einer Vorlage üher die Preise für land⸗ wirtschaftliche Erzeugnisse und für Schlachtvieh zugestimmt.
Der Staatenausschuß trat heute zu einer Sitzung zu⸗ sammen; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr, für Justizwesen und für Rechnungswesen, der Ausschuß für Handel und Verkehr sowie die vereinigten Aus⸗ schüsse für Rechnungswesen und für Eisenbahnen, Post- und Telegraphen Sitzungen.
Einige Blätter bringen die Nachricht, daß der Direkior der Nachrichtenabteilung des Augwärtigen Amtes, Minister Dr. Victor Naumann, zum deutschen Botschafter in Wien autzersehen sei. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mit⸗ teilt, ist von dieser Nachricht an amtlicher Selle nichts bekannt. Eine Entscheidung üher die Besetzung des Wiener Botschafter⸗ postens konnte überhaupt noch nicht getroffen werden.
.
—
An Stelle des mit dem 1. Juli 1919 in den Nuhestard getretenen Geheimen Regierungsrats Meyer ist vom gleichen Tage ab Landesrat Vieregge unter Ernennung zum stell— vertretenden Voarsitzenden und Direktor der Landesversicherungs⸗ anstalt in den Vorstand berufen worden.
Der Generalfeldmarschall von Hindenburg hat bem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge anläßlich seines Rück⸗
tritts an den Reichspräsidenten Ebert folgendes Telegramm
gerichtet: Herr Reichspräsident!
Die Unterzeichnung des Friedensbertrages gibt mir zu folgender Erklärung Veranlassung: Für alle Anordnungen und Handlungen der QObersten Heeresleitung sett dem 29. August 1916 trage ich die alleinige Verantwortung; auch sind alle mit der Kriegführung zu— sammenhängenden Entschlüsse und Befehle Seiner Majestät des Kaisers und Königs seit diesem Tage auf meinen ausdrücklichen Rat und unter meiner vollen Verantwortung gefaßt und erlassen worden. Ich bitte, diese Erklärung zur Kenntuls des deutschen Volkes und der alliierten Regierungeg zu bringen.
von Hindenburg, Generalfeldmarschall.
Der Bericht der Ententekam mission über die
Schuld am Kriege und die den Urhebern des Krieges auf— zwuerlegende Sühne mird jetzt erst in der neutralen Presse ver⸗
öffentlicht. In Deutschland ist er längst bekannt, denn er ist in dem deutschen Weißbuch, betreffend die Verantwortlichkelt
der Urheber des Kriegetz (große Autzgabe Seite 15 — 34, kleine
Ausgabe Seite 12 — 34), mitgeteilt worben. Die Herren Pro—
fessor Delbrück, Graf Montgelas, Professor Max Weber und Professor Albrecht Mendelssohn-Bartholdy haben den Bericht
der Ententekommission in einem besonderen Kapitel des deutschen Weißbuches ausführlich widerlegt.
— —
Der Reichsernährungaminister Schmidt hat laut Mel—⸗ dung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ falgenden Erlaß an die Freistaaten, Kommungalverbände und Ge—
meinden gerichtet:
Um die Absichten, die mit der Verbilligung der aus— ländischen Lebensmittel verbunden sind, zur vollen Durch— führung zu bringen, bedarf es einer hereitwilligen Mitarbest der Die Preissenkung ist in der
Preise zur Verfügung gestellt wird. Es muß nunmehr dafür geforgt werden, daß nicht Zuschläge von Zwischenstellen und vom 3 genommen werben, welche die Aksicht der Verbilligung teilweise unwirksam machen. Auf Grund dessen wird folgendes bestimmt:
Die Gemeinden bezw. die Gemeindeverbände haben für die aus⸗ ländischen Lebensmittel, insoweit die Preise nicht mit den bereits
geltenden Kleinverkaufshöchstpreisen für inländische Lebensmittel über-
einstimmen, örtliche Kleinverkaufshöchstvreise festzusetzen. Hierbei wird
die Beachtung folgender Grundsätze dringend empsohlen:
Bei Reis: Abgabepreig der Reichsstelle an die Kommunal. peibände, z. 30 „M. je Kg; Zuschlag für Gemeinde und Gioß— handel einschließlich Fuhrtosten bis zur Geschäftsstelle des Klein= händlers zusammen je kg 20 Pfennig? Zuschlog für den Kleinbandel höchstens 30 Pfennig je kg. So ergibt sich ein Pfund preis im Kleinverkauf von höchstens? Mark. . „ Bei HülseSnfrüchten: Abgabepreis der Reichsstelle an die Tommunalperbände 2 Mark je Kg; Juschlag für Gemeinde und ro handel einschließlich Fuhrkosten bis zur Gefchäftsstelle des Klein— hänzlers zusammen je 20 Pfennig; Zaschlag für den Kleinhandel höchstens 39 Pfennig je kg. So ergtbt sich ein Pfundpreis im Kleinverkauf von höchstens 1,25 Mark.
Bei Mehl: Abgabepreis der Reichsstelle an die Kommunal—⸗ verbände 1330 Mack je Kg; Zuschlag für (Gemeinde und Großhandel einschließlich Fuhrkosten bis zur Geschäftssielle des Kleinhändlers zu— . 20 bis höchstens 22 Pfennig; Zuschlag für den Kleinhandel 14 is höchstens 16 sennig je 8. So ergiebt sich ein Pfundprels im Kleinperkauf von 82 bis höchstens 1 Pfennig. r wa ür Fleissch und Speck sind die gemäß den Richtlinien der Reichsfleischstelle aufgestellten Kalkulationen zugrunde zu legen. Sie werden in der Negel ermöglichen. daß in kleineren und mittleren Städte das Fleisch, welches zu 760 Mark je Eg abgegeben wird, zu 9 Mark je Eg in den Verbrauch abgegeben werden kann, in größeren Städten, insbesondere wenn Pökelfleisch hinzukommt, zu böchftens 9.55 Mark je Rg. Bei Speck, welcher zu s. 39 Mark 'je kg abgegeben wird wird der Verkaufspreis im Kleinhandel überall mit 8 Mark je eg. ausreichend bemessen sein. Für Speifefett, welches zu 9 Mark je kg ausgegeben wird, sind höchstens die Zuschläge zu berechnen, welche durch die Reichafettstelle (Verordnung vom 17 9. 1913 und Aus⸗ führungabestimmungen vom 20. 9. 15f8 und 25. J0. 1918) zulässig sind. Kondensmilch, welche zu 150 Mark je Büchse abgegeben wird, wird zu 1,80 Mark in den Verbrauch gegeben werden können.
Bei aus ländischen Kartoffeln, bei welchen für alte Kartoffeln der Abgabepreis an den Kommunalverband 20 Pfennig je Pfund und Frühkartoffeln 30 Pfennig je Pfund beträgt, sind die Zu⸗ schläge für Gemeinde und Handel? nach denselben Grundsätzen zu herechnen, nach denen am 17 Juli diejenigen für Inlandskartoffeln berechnet wurden. Wo bisher Mischpreise für aussändische und in— ländische Kartoffeln bestanden, hat eine entsprechende Ermäßigung einzutreten.
Bei den Kammunalverbänden und Gemeinden dürfen Neber— schüsse aus der Verteilung der aus ländischen Lebensmittel nicht er— zielt werden.
Der gewaltige Umfang, den das Arbeitsgebiet der Kriegs beschädigten- und Kriegshinterbliebenenfür— sorge angenommen hat, macht das Bedürfnis unabweisbar,
So
alle dahin gehörenden Vorschriften und Maßnahmen von einer
Stell, aus lückenlos zusammenzustellen und weitesten Kreisen
schnell und regelmäßig zugänglich zu machen. Die auf Gꝛund der Verordnung über die seziale srieasbeschädigten⸗ und (Kriegahsnterbliebrnenfürsorge vom S8. Jebrugr 1919 (RGBl S. 187) im Neicharbeitsministerium gebildete Ab— teilung L giht deshalb vom 1. Juli d. J. ab im Verlage von E. S. Mittler C Sohn, Berlin 8W. 68 Kochstr. 68 - 71), die „Amtlichen Nachrichten des Reichsarbeits— mininisteriums, Abteilung für Kriegsheschädigten⸗ und Krieg shinterbliebenfüärsorge“, heraugß. Das Amtsblatt wird alle einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Erlasse der zuständigen Reichs- und Staatgbehörhen n und in einem nichtamtlichen Teil ouf bie Erfahrungen aus der Versorgung und Fürsorge, wie auf die Literatur hinweisen. Die „Amtlichen Nachrichten usw.“ werden daher nicht nur für die Haupt⸗ fürsorgestellen und die amtlichen Fürsorgestellen, sondern auch für bie sonst zur Mitarbeit an der Kriegebeschädigten⸗ und Kriegshinterhliebenenversorgung und Fürsorge berufenen Be⸗ hörden, Organe usw. unentbehrlich fein. Dahin gehören: Reichs, Staats- und Gemeindehbehörden, auch die Milttär— versorgungggerichte, Kriegsbeschädigten⸗ und Kriegs hinter⸗ bliebenen⸗ Vereinigungen, private Wohlfahrtsvereinigungen,
Stiftungen und Anstalten.
Das Amtsblatt erscheint zweimal im Monat und kann zum Jahreghezugspreise von 8,50 MS durch jede Postanstalt oder durch den vorgenannten Berlag bezogen werden Die bei
der Abteilung Y. bes Reichs arheilteministerinms Berlin W. 10 (önigin⸗Augustostraße 19) ausgegebenen Bestellungen erhalten
einen Vorzugspreis von jührlich 6, 8¶ 6.
In der Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- und Staatsanzeiger“ ist eine Gen ehmignngs⸗ ur kunde, betreffend die Ausgahe von Schuldverschreibungen alf den Inhaber durch ben Deutschen Zentral-Giroverband 'in Berlin, veröffentlicht.
—
Sahern. Der Ausschuß für Auswärtige Angelegenheiten
trat gestern vormittag zusammen, um zu der Frage der Rati⸗
fizierung des
Friedengsvertrages durch die bayerische
Regierung und den Landtag des Freistagtes Bayern Stellung
zu nehmen. Da die Ratlfizierung des Vertrages heute oder morgen erfolgen soll, handelte es sich darum, dem bayerischen Gesandten in Berlin für seine St llungnahme im Staatenhaus entsprechende Instrultionen zu geben. Der Minifterprösident
Hoffmann klärte, wie, Wolffe Telegraphenbürro“ berichtet, daß die hayerische Regierung der Ratifizierung des Vertrages zustimmen
Parteien in dieser seitens der bayerischen Volkspartei, Bauernbhundes, der U. S. P. D. wurde
werde, und forderte entsprechende Erklärungen der einzelnen Frage. Nach Abgabe der Erklärungen en. der Demokraten, des . der , ,,, und der von dem Vorsitzenden des Ausschusses festgestellt, daß der Ausschuß ein smmig den Beschluß gefaßt
habe, daß die hayerische Regierung und der Landtag den hayerischen Gesandten in Berlin bevollmächtigen, die bayerischen Stimmen im Staatenhaus für die Ratifizierung des Friedens⸗ vertrages abzugeben.
. .
. — In der
gestrigen Vormittagesitzung des Landtags
gab der Finanzmintster bei der Beratung des Haushalts
ö. .
Minister stellte,
eine Darstellung über die Finanzlage Bayerns. Der
obiger Quelle zufolge, fest, daß sich der
Abschluß für 1918.19 folgendermaßen gestalten wird:
Fehlbettag von 1919 260 Millionen, Millionen.
I) Allgemeiner Staats hauahalt: Ueberschuß von 1918 60 Millionen, also reiner Fehlbetrag 206 2) Haushalt der Staatseisenbahnen: Ungedeckter Fehl⸗
9
betrag aus 19 8 27.5 Milltonen und aus 1919 3060 Millionen, also
Gesamtfehlbetrag
esar et 327,5 Millionen. Einschließlich der bereits ge— nehmigten Steuern sind rund 660 Millionen durch Steuern auf— zubringen. Es müßte also künftig der fünf- bis sechsfache Betrag der Steuern erhoben werden. Das sei unmöglich, aber den drei⸗ bis vierfachen Steuerbetrag werden wir erheben müfen. Die schwebende Schuld betrage 317 Millionen Mark. Die größte Sparsamkeit sei
also notwendig.
Saunburg.
Aus dem Hauptquartier des Generals von Lettow— Vorbeck wird dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge mit⸗ geteilt, daß die Behauptung, für die Siabt Hamburg fiänden infolge der Besetzung durch die Reichs wehrtruppen Kon⸗ tributionen von Lebensmitteln oder von Geld bevor, vo ll⸗ kommen aus der Luft gegriffen ist. Das Nesatzungsheer wird aus den Proviantämtern von Altona und Wanbshek verpflegt, bie bride auf preußischem Boden liegen. Der Hamburger He— völkerung wird durch die Besetzung' der Stat kein Nachteil erwachsen.
„Infolge des ruhigen Verhaltens des größten Teils der Einw hnerschast ist von seiten des Korps Lettow-Vorbeck vom 5. Juli, Abends, ab für das Geblet des Belagerungszustandes von Groß Hamburg und Umgebung das Verbot des nächt— lichen Verkehrs auf öffentlichen Straßen und Plätzen auf⸗ gehoben und die Polizeistunde auf 10 Uhr festgesetzt worden.
Defsterreich.
Die deutsch-österreichische Nationaloersammlung
hat gestern das sechtzmonatige Haushaltprovisorium an⸗ genommen. (Nach dem Bericht des „Kyorrespondenzbüros “' wies der Staats— sekretär des Innern Elderich im Laufe der Besprechung die Zu⸗ mutung zurück, daß die sozialdemokratischen Staatssekretäre mit dem Gedanken der Aufrichtung der Räterepublik spekulierten und gegen die Kommunisten daher viel zu wenig energisch aufträten Der Staatssekretär Schumpeter widerlegte die gegen die Finanz— verwaltung von der Großdeutschen Vereinigung erhobenen Vorwürfe, rechtfertigig die sozialen Ausgaben, wodurch des ermöglicht worden sei, die Nuhe aufrechtzuerhalten, und fuhr fort: „Sollten die Friedensbedingungen so sein, daß eine korrekte Finanzwirtschaft un—⸗ möglich wird, dann wird eine Politik in den gegenwärtigen Bahnen unmöglich, dann würden gewiß die Motive, die für ein Uebergehen zu einem neuen Prinzip des sozialen Wirischaftslebens sprechen, von unüberwindlicher Gewalt ein. Friedensbedingungen, wie sie uns jetzt vorliegen, brauchen nur ratifizert zu werden, um eine Katastrophe unvermeidlich zu machen. Wenn die finanziellen Friedensbedingungen nicht erträglicher werden, dann gibt es hier kein Halten mehr, und ich weiß nicht, ob man ein Uebergehen zu anderen Prinzipien dann überhaupt noch mißbilligen kann.“ ;
Die Nationalversammlung nahm sch ießlich die Gesetz⸗ entmürfe zur Sicherstellung des gusländischen Lebengmittel— kredites und der Rohsiofffredite durch Inanspruchnahme von Goldmünzen in privatem Besitze und ausländischen Wert— hapieren sowie durch Holzaussuhr und Verpfändung von Forstbesitz an.
. — Im Tiroler Landtag brachten der Abgeordnete Gruener und Genossen einen Antrag ein, der besagt: „Das Land Tirol erklärt seinen unbedingten und unbeschräntten An⸗ schluß an die deutsch-österreichische Republik und fordert diese auf, auf dem notwendigen Änsch luß an Deutsch⸗ land zu bestehen.“ Gruener erklärte in der Begründung des Antrages:
Per Friedengentwurf von St. Germain, insbesondere aber das Schicksal Tüdtirols, sei nicht in letzter Linie auf die separatistischen Bestrebungen zurückzuführen, die Deutsch.Defterreich nach außen ge— schwächt hätten. Es sei daher höchste Zeit, daß im Interesse des Landes auch zur Rettung Südtirols der seste Zusammenschluß der Deutschen Oesterreichs insbesondere gegenüber Italien erklärt werde.
Der Antrag wurde dem Perfassungsausschuß überwiesen und einstimmig eine Entschließung angenommen, in der er— klärt wurde: „Das demsche und ladinische Tirol von Kufstein bis Salurn erhebt die unbedingte Forderung, daß seine Einheit und sein Selbstbestimmungsrecht gewahrt werden. Jede Miß⸗ achtung des Selbstbestimmungsrechts und jede Zerreißung des Landes würde einen brutalen Akt der Gewalt darstellen, welchen das Tiroler Polk in unbeuasamer Entschiedenheit mit allen Mitteln zu bekämpfen entschlossen ist.“
— Wie die „Politische Korrespondenz“ meldet, sandten Abgeordnete des Kärntner Volkes an das Sekretariat der Inter⸗ alliierten Kommission in Klagenfurt und an den Kommandanten der südslavischen Truppen Oberst Milenkowiisch eine Be— ,,, wegen der zahlreichen Verhaftungen, die durch südslaptsche Truppen in der Umgebung von Klagenfurt alltäglich vorkommen. In der Beschwerdeschrift wird erklärt, daß die Bevölkerung seit dem Einzuge der süd— slavischen Truppen sich vollkommen ruhig verhalten und sich nicht einmal durch die zahlreichen Plünderungen und sonstigen ihr zugefügten Unbilden zu irgendwelchen Widersetz⸗ lichkeiten habe hinreißen lassen, so daß wohl jeder begründele Anlaß fehlen dürfte, aus militärischen Notwendigkeiten Ver— haftungen vornehmen zu laͤssen. Der Kommandant der süd—⸗ slavischen Truppen möge verfügen, daß weilere Verhaftungen, außer bei nachgewiesener militäzischer Notwendigkeit, nicht mehr erfolgen, daß bie bisher Verhafteten freigelassen und nicht unter unnötige Kontrolle gestellt werden. Die internationale Kommission wurde gebeten, diesen Schritt mit ihrer Autorltät zu unterstützen. —
— Blättermeldungen zufolge ist es in Fiume zu schweren Zufammenstößen getommen. Dle Vevölferung, empört über das Verhalten eines französischen Soldaten, ver— anstaltete eine Jagd auf die in der Stadt befindlichen Franzosen. Die französischen Offiziere und Soldaten mußten sich in den Häusern verstecken, um sich vor der Pienge zu schützen. Nur mit Mühe gelang es dem französischen Militär, die Ruhe wiederherzustellen.
Großbritannien und Irland.
Der Premierminister Lloyd George führte in seiner vorgestrigen Rede im Unterhause dem „Telegraaf“ zufolge noch aus:
Die Deutschland auferlegten Bedingungen seien zwar schwer, aber auch die Sünden, für die gebüßt werden müßte, seien groß. Er freue sich darüber, daß Gelegenheit gegeben sei, Polen und Elsaß— Lothringen wieder herzustellen. Deutschland könne nur auf drei Arten behandelt wenden. Die erste sei die, ihm zu sagen: Ihr habt einen mißlungenen Versuch unternommen, geht hin und sündigt nicht mehr. Dies sei eine Ermunterung für den Krieg. Die zweile Art set die, Deutschland in Stücke zu reißen, wie man früher Polen aus— einanderriß und einen Teil zu dem einen Land, einen Teil zu einem anderen und wiederum einen Teil zu einem dritten Lend zu fügen. Die Teilung Polens sei aber etwas Schlimmeres ge— wesen als ein Verbrechen, nämlich ein Fehler. „Wir haben diese Lehre beherzigt, und ich bin froh, daß wir unsere Hände nicht damit beschmutzt haben, Preußen preußisch zu behandeln. Die dritte Methode set die der Gerechtigkeit. Man dürfe die Deutschen nicht als die Opfer einer Regierung betrachten, die sie unterstützt' und laut gepriesen haben würden, wenn sie gesiegt hätten. Wenn Deutschland die, ganzen Kriegskosten auferlegt worden wären, so wäre das vollständig gerecht gewesen. Trotzdem hätten die
Alliierten beschlossen, zu lassen. Der Vertrag zwinge Deutschland, fo wieder herzustellen und wieder aufzubauen: er derrscher und ehrgeizige Völker davon abschrecken, eine solche it zu wiederholen. Zum Schluß fordert
iber den eigenen J
lieren und gemeinsam wieder herzust
s 9 17 a m 999291 —15* — 191 bessere und sichere Welt aufzubauen.
Bei der dritten Lesung eines von
Deutschland nur nach seinem Vermögen zahlen viel wie möglich zige
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der Arheiterpartei ein⸗
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jebrachten Gesetzentwurfs über die bürgerliche Gleich—
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b Unterhauses beantragte der Vertreter Ast or namens der Regierung der Vorlage und kündigte eine Regierungavorlage an, die dem erstreblen Zwecke besser entsprechen werde. Die Arbeiter— partei und die Unahhängigen Liberalen brachten den Re— gierungsantrag in namentlicher it 100 gegen
2 C 4 5 2 Xa ssa dö Stimmen zu Falle.
erechtigung der Frauen in der geßrigen Sitzung des
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Frankreich.
Im obersten Rat der Alliierten wurden vorgestern nach dem diplomatischen Situationsbericht die italienischen Forderungen und hauptsächlich die Kleinasien betreffenden Fragen besprochen. Ein 9
rag mit 6 Delegation ließ
zukommen,
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nsr 19g bar . — In dem von der „Agence Havas“ veröffentli! Garantienertrag zwischen' Frankreich, den einigten Staaten und England heißt es betreffz d Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten un Frankreich:
In der Erwägung, daß die Regierungen der Vereinigten Staaten und, Frankreichs in gleicher Weise von dem Wunsche bescelt find, den Weltfrieden zu sichern, befürchten die Regierungen der Vereinigten Staaten und der französischen Republik, daß die Bestimmungen uͤber das linke Yhelnufer, die im Vertrag von Versailles niedergelegt sind, nicht ausreichen, um Frantreich eigerseitzs, den Signatarmächten des Vertrags andererseits Sicherung und Schutz zu geben. In Anbetracht dessen sind die Regierungen der Vereinigten Staaten und der franzö— sichen Repuhlik gewillt, einen Vertrag einzugehen, de ssen Bestimmungen restios erfüllt werden s hloss
. , e,. s 35 91 llt w inüssen. Sie haben beschlossen, folgendes Ab— kommen zu schließen:
. 1. Im Falle, daß die folgenden Bestimmungen über das linke Rheinufer, die in dem mit Deutschland in Verjsailles am 25, Juni 1919 durch die Vereinigten Staaten, die Reg! Republik und des brit enthalten sind land, f dem
6 Der
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auf ufer bis zu einer 50 Linie Befestigungen aufrecht zu erhalten Der zu
Es sind ebenfalls in der durch Aritkel 4? umschriebenen Zone die Aufrechterhaltung und Ansammlung von bewaffneten kräften, sei es dauernd oder nur vorübergehend sowie alle militärischen Manöver, welcher Natur sie auch sein mögen, untersagt. Artikel 44: Im Falle, daß Veutschland in irgendeiner Weife den Bestimmungen der Artikel 42 und 45 zuwiderbandeln würde, wird diese Tatfache als feindlicher Att gegenüber den Signatarmächten des vorliegenden Ver⸗ trages betrachtet werden), Frankreichs Sicherheit und Schutz nicht ge⸗ währleisten würden, sind die Vereinigten Staaten von Amerika ge⸗ halten, bei jedem nicht provozierten, gegen Frankreich durch Deutsch⸗ land gerichteten Angriff zur Hilfe zu kommen.
2. Der vorliegende Vertrag wird in analoger Weise abgefaßt, wie derjenige, der zum selben Zeitpunkt und an demselben Ste zwischen der französchen Republik und Großbritannien abgeschlossen wurde. Der Vertrag, dessen Bestimmungen beigefügt werden, wird erst im Augenblick der Ratifizierung in Kraft treten.“
3. Der vorliegende Vertrag wird dem Rat des Völker— bundes vorgelegt und von ihm, der im Bedarfsfalle mit Mehrheit beschließen wird, als eine mit dem Völkerbundabkommen überein⸗ stimmende Veipflichtung anerkannt werden müssen. Der Vertrag wird in Kraft bleiben, bis der Rat auf Verlangen einer Partei, wenn nötig mit Mehrheit, beschließt, daß der Völkerbund selbst genügenden Schutz gewährt.
4 Der vorliegende Vertrag wird vor der Ratifizierung der französischen Kammer zur Genehmigung vorgelegt werden. Er wird dem Senat der Vereinigten Staaten zur gleichen Zeit wie der Versailler Vertrag zur Ratifi ierung unterbreitet werden. Die Ratifizierungsurkunden werden bei der Einbringung in Paris aus— getaujscht werden. Die diesbezüglichen Bevollmächtigten, für die französische Nepublik Clemencegu und Pichon, für die Vereinigten Siaaten Wilson und Lansing, haben die vorstehenden Bestimmungen,
die in französischer und englischer Sprache abgefaßt sind, unter⸗ zeichnet und ihre Sieg el beigedrückt.
Die deutsch⸗öÿterreichische Friedensdelegation hat der Friedenstonfetenz eine ausführliche Denkschrift über⸗ reicht, in der das Verhalten der einzelnen Rationen des alten Oesterreichs zum Staate und zum Kriege geschildert und ihre volle Mitoerantwortlichkeit für die Folgen des Krieges bewiesen wird.
. Einleitend sagt die Denkschrift dem . Wolffschen Telegraphen⸗ büro zufolge, daß der Friede nur dann Bestand haben könne, wenn er auf Tatsachen uͤnd unbestrittenen Rechtsgrundlagen beruhe, und daß nur diese zwei Fundamente der Gefahr einer Mazedonisierung oder Balkanisierung Mitteleuropas vorbeugen könnten. Bie Friedens⸗ delegation hält es für ihre Pflicht, zu beweisen, daß Die vor— gelegten Entwürfe zum Teil nicht auf wirllichen geschichtlichen Tatsachen, zum Teil auf unhaltbaren Rechtsgrundlagen auf⸗ gebaut sind. Die Denkschrift führt sodann en“ Nachweis, daß in der Monarchie nicht etwa ein beherrschendes Volk einem eder. mehreren kleineren und keherrschten Völkern gegenüber— stand, sondern daß ein unaufhörlicher Wechfel der Macht herrschte, bei dem alle Völker bis auf die Ukrainer in gewiffem Grade an der Herrschatt teilnahmen. Alle zusammen und sedes für sich betrieben eine Aenderung der geltenden Verfassung, aber keinz die Sprengung des bestehenden Staatsverbandes Die Denkschrist legt dar. daß die verschiedenen Reformen der Verfaffung es den Polen, Tschechen und Südslawen ermöglichten, sich immer kräftiger an der Aus— übung der Staatsgewalt zu beteiligen. Die Rationalitäten Oester— reichs haben nicht nur in den groß n Fragen der Verfassung, sondern auch in den, kleinen Fragen des Alltags im politischen Leben des Staates mitgewürkt. Es ist einach unwahr, daß die Deutschen allein und überall die herrschende Nation, die übrigen Völker ohne Ausnahme beherrscht waren. Die Wahrheit ist vielmehr, daß fich alle Nationen mit Ausnahme der Ukrainer in die Herrschaft teilten und durch die Fortführung und Beendigung der demokrafischen Ver— fassungs reform eine endgültige und befriedigende Ordnung ihrer wechselseitigen Macht und ihrer Nechtsverhältuisse sich selbst zu schaffen erwarteten. An dieser Entwicklung haben die Völker auch während des Krieges festgehalten. Die von ihnen auf Grund des all? gemeinen Wahlrechts gewählten Vertreter können dafür als kom— petente Zeugen gelten. Auf ihr Votum stützt sich weiter die Bewess— sührung der Denkschrift, welche klarlegt, daß keine der Nationalitäten Desterreichs die Traditionen, die sie mit dem österreichischen Staate ver⸗ knüpften, durch eine Revolution oder einen Revolutionsversuch zer⸗ brechen wollte, sondern daß alle das politische, administrative und wirtjchaftliche Leben des Staates so lange mitlebten, bis der Staat
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gelegenen bauen.
durch einen von außen kommenden Anstoß von felbst zerfiel. Die