1919 / 158 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Jul 1919 18:00:01 GMT) scan diff

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er Exeignisse tatsächlich überholt sind.

1 ö , . nm, a. oz.: Ein großer Teil meiner Tätigkeit

h um diese Dinge zu kümmern. Aber die

Abg. Dr. Cohn M. Soz.): Es ist beschämend, wie sich Dr. Kahl dieser würdelos s 5 Präsident Fehrenbach: diese Aeußerung zurück. (Beifall. Die Angelegenheit gehört ich wiederhole das nicht in die Verfass J kann nur in weiten Kreisen stattfinden. D die Besprechung. Art. 113 wird unter Ablehnung des Agnes (U. Soz.) angenommen. Präsident Fehrenbach: Es wird mir eben mitgeteilt, daß im Saale geraucht wird. Ich mache darauf aufmerksam, daß das Rauchen nicht üblich ist, und ich bitte, es zu unterlassen. Wir kommen jetzt zur Frage der Todesstrafe, wir müssen da wohl abbrechen. Zustimmung.) Nächste Sitzung: Mittwoch 99 Uhr vormittags. fassungsentwurf.) Schluß 2 Uhr.

ö en Welse auern

Antrages

Varlamentarische Nachrichten.

Der Entwurf eines Gesetzes über Ermächtigung des Justizministers zu Maßnahmen anläßlich der Besetzung von Landesteilen und der Ausführung des Frieden svertrages

ist nebst Begründung der Preußischen Landesversamm⸗ lung zugegangen. Der Gesetzentwurf lautet, wie folgt:

Artikel 1.

1. ö

(1) Der Justizminister wird eimächtigt, die mit Rücksicht auf die Ausführung des Friedensvertrages erforderlichen Aenderungen des Sitzes und des Bezirks preußischer Gerichte sowie die hierdurch not⸗ wendig werdende Aufhebung von Gerichten vorläufig vorzunehmen.

(I) Die auf Grund dieser Ermächtigung getroffenen Anordnungen sind in der Gesetzsammlung bekanntjumachen und der Landes ver⸗ sammlung alsbald zur Genehmigung vorzulegen. .

5 6.

Sofern bis zur Ausführung des Friedensvertrages die fort⸗ dauernde Besetzung einzelner Landesteile eine vorübergehende ö bezüglich des Sitzes oder des Benirks preußischer Gerichte erforderli macht, kann eine solche zeitweilige Anordnung durch den Justizminister zetroffen werden.

. Artikel 2.

() In Erweiterung der dem Justizminister durch 20 Abs. 2 A. G. z. G. V. G. übertragenen Befugnis wird er zur Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts in allen Fällen ermächtigt, in denen die fortdauernde Besetzung von Landesteilsen oder die Ausführung des Friedens vertrages eine solche Bestimmung erforderlich macht, die Be⸗ stimmung aber durch ein übergeordnetes Gericht nicht erfolgen kann.

(2 Der Justizmisister wird auch ermächtiat, in Fällen, in denen die foridauernd. Besetzung von Landeeteilen oder die Ausführun des Friedensvertrags 8 erforderlich macht, den Sctz einer Familienstiflung auf Antrag dis Vorstands zu ändern.

reien, n.

Dir Justizminister wird ermächtigt, zu bestimmen, inw ieweit der. nach elsaß lothringischen Vorschristen abgeleistete Vorbereitungsdienst und die ihn abschließende Prüfung im Sinne der SF 1,2 und 4 des Gesrtzes üer die Di nstverhältnisse der Gericht schreiber vom 3. März 1679 (Gesetzsamml. S. 99) zur Zulassung zum Dienste als Gerichts⸗ schreiber und Gerichtsschrelbergehilfe in Prepßen befähigen.

In der beigegebenen Begründung wird ausgeführt:

Zu Artikel 1. Der mit Ausführung des Friedensvertrags ein⸗ tretende Gebietsverlust wird Gerichtabezirke zerreißen, manche Gebiets⸗ teile ohne jedes zuständige Gericht, manches Gericht ohne übergeordnetes Gericht zurscklassen. Die sich hieraus ergebenden Aenderungen der Gerichts, organssation bedürfen gemäß § 271 Abs. 2 A. G. 3. G. V. G. und nach dem Gesetz vom 4. März 1578. betzeffend die Errichtung der Ober landesgerichte und der Landgerichte (Gesetzsamml. S. 109), der gesetz⸗ lichen Regelung. Verlauf und Dauer der Ausführung des Friedentz⸗ vertrags bezüglich der neuen Grenzen lassen sich aber, zumal die Grenzen an manchen Stellen im Gelände eist estgelegt werden sollen, noch nicht übersehen, so daß eine abschließende gleich⸗ zeitige Regelung der Neuorganisation auf absehbare Zeit noch nicht tunlich sein würde. Demgegenüber verlangt das Inter esse der rechtsuchenden Bevölkerung dringend, daß, unmittelbar im Anschluß an den endgültigen Verlust von Gebietsteilen die danach erforderlichen Maßnahmen bezüglich des möglichst reihungs⸗ lofen Fortarbeitens der Gerichte in dem verbleihenden Gebiet getroffen werden. Hierfür jeweils ein Gesetz herbeizuführen, würde zeitraubend und deshälb für die Bevölkerung und vie Arbeit der Gerichte nachteilig sein. Aus diesem Grunde empfiehlt es sich, dem Justizminister die in Absatz 1 erhetene Ermächtigung zu erteilen. Durch die Bestimmung des Absatzes ? ist die nachträgliche Genehmigung Fer auf Grund dleser Ermächtigung zu treffenden Maßnahmen durch ie Landesversammlung vorgesehen. . ö 2. zahlreicher , . die die Absperrung der be⸗ setzten Gebiete für Bevölkerung und Gerichtsbehörden seit Beginn der Besetzung mit sich brachte, ist bisher davon abgesehen worden, durch eine leicht als vorzeitige Preisgabe des besetten Gebiets aus⸗ zulegende Organisationsänderung den Nachteilen der, Verkehrs verre zum Teil zu begegnen. Der Grund für diese Zurückhaltung ist mit Unterzeichnung des Friedensvertraget fortgefallen, während andererseits noch nicht festfteht, wie lange die durch die Sperre, bewirkten Störungen noch fortdauern mögen. Die Möglichkeit, ihnen durch Vorübergehende Zuteilung der von ihren Bezirks. und über⸗ geordneten Gerichten getrennten Landesteile zu anderen Gerichten im Bedarfsfalle cbzuhelfen, wird durch die im 5 2 erbetene Ermächtigung angestrebt. Eine nachträgliche, Genehmigung aller hernach etwa zu treffenden Maßnahmen durch die Landesperlammlung voczuschreiben, wird sich erübrigen, da die in Frage kommenden An⸗ ordnungen, wenn sie später elwa zu dauernden werden sollen, der Genehmigung der Landespersammlung schen gemäß 8.1 bedürfen.

Zu Artikel 2. Während im Artikel J Sitz und Bezirks grenzen der Gerichte behandelt sind, soll die Vorschrift des Artikels 2 die Möglichkeit zu schleuniger Hilfe in solchen Fällen gewähren, in denen es sich lediglich um die Srledigung einzelner Sachen handelt, deren Bearbeitung durch das nach dem Gesetz zunächst örtlich zuständige Gericht durck Absperrung besetzten Gebiets „oder durch die ber. Aus⸗ führung des Friedensvertrages zu erwartenden Hemmungen behindert wird 3. B. in Stiftungssachen). Dle Aenderung der Verfassung einer Familienstiftung in Ansehung des Sitzes der Stiftung kann nach Artikel 2 5 1 A. G. z. B. G. B. nur durch Familienschluß er⸗ folgen. Rei der Schwierigkeit, einen solchen Familienschluß in den in Frage kommenden Gebieten herbeizuführen, empfiehlt es gsich⸗ eine derartige Verfassungsänderung, die nach Artikel 4 A. G. z. B. G. B. bet einer rechtz äbigen Stiftung, die nicht eine Famklienstiftung ist, durch Beschluß des Vorstands mit staatlicher Genehmigung er⸗

folgen kaun, bei Familienstiftungen in entsprechender Weise zu er— möglichen.

Zu Artikel 3. Während gemäß s§8 3 und 5 GVG. für elfaf lothringksche Michler, Assessoren und Yieferendare die Befähigung zum Eintritt in den preußischen Stagtsdienst nicht von einer in

Preußen abgelegten Prüfung abhängig ist, siebt Nas Gesketz über die Dienstverhältniffe der Gerichtsichreiber vom 3. Mär, 1879 (Gesetz⸗

samml. S. a9) in einer nach mindestens zweijährigei Vorbereitunge—

bienst in Preußen abzulegenden Prüfung die Vorbedingung für die Ernennung zum Gerichtsschreiber und macht auch die Ernennung zum Gerichteschreibergehil fen von bestimmten, im preußischen Dienste zu erledigenden Voraus setzungen abhängig. Um den Uebertritt elsaß— lothringischer Gerichtsschreibereibeamter in preußische Dienste zu er⸗ mög ichen, bedarf es daher einer Regelung der Anrechnung des im Relche lande verbrachten Vorbereitungsdienstetäz und der Anerkennung der dort abgelegten Prüfungen. Eine entsprechende Ermächtigung fur den Justizminister wird im Artikel Z des Entwurfs vorgeschlagen.

——

Der Entwurf eines Gesetzes über die Erweiterung der Selbständigkeitsrechte ; der Provinzialverbände

ist nebst Begründung gleichfalls der preußischen Landes—

versamm lung zugegangen. Der Gesetzentwurf lautet:

81. . ö Die Provinziallandtage sind berechtigt, Provinzialstatuten über folgende Ang legenheiten zu en,,

J. über die Regelung solcher Fragen der Schulverfassung, welche für die Bevölkerung der einzelnen Provinzen von besonderer Bedeutung find;

Il. über Beronderheiten des provinztellen Gemeinde⸗, Kreis-, Provnnzialverfassungsrechts soweit das Gesetz auf statutarisch⸗ Reel ng verweist oder keine ausdrücklichen Vorschriften enthält; ö

über die Zulassung einer anderen Amtssprache neben der deutschen in gemischtsprachigen Landesteilen;

über die Einrichtung von Beiräten, die den siaatlichen Be⸗ hörten innerhalb der Propinz beizugeben sind. Aufgabe des Propinztalstatuts ist es, die Zusammensetzung und die Art der Wahl dieser Beiräte entsprechend den Interessen der Provinzialbevölterung zu regeln.

82. Die Provinzialstatuten (5 1) müssen sich innerhalb der be⸗ stehenden Gesetze halten und unterliegen der Bestätigung durch die Staatsregierung.

83. Vor Besetzung der Stellen der politischen Beamten innerhalb einer Provinz ist der Provinzialausschuß zu hören.

. . Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft.

In der beigegebenen Begründung wird ausgeführt:

Erschütterungen des öffentlichen Lebens, wie sie die Nienerlage im Welikriege und der uns aufgezwungene Frieden mit, . brachten, haden auch auf den , unseres preußischen Staates nicht obne töiefgebende. Einwitkungen bleihen können,. Das gilt nicht nur von den Gebieten, die ö oder auf Zeit der feindlichen Macht ausgeantwortet werden, sondern auch in dem so verkleinerten Vaterlande zeigen sich Risse und Spalten von solcher Tiefe, daß sein einst so festes Gefüge guseingnder iu fallen broht. Wie auf Preußens Schultern das Deutsche Reich entstanden ist ö. ist auch für den dauernden Weiterbestand Deutschlands ein sich kräftigen des Preußen die unerlaͤßliche Vorbedingung. Eine Viel⸗ heit kleiner Gliedstaaten, selbst wenn sie beim Deutschen Reich ver⸗ bleiben wollen, wird niemals die feste Stütze ersetzen können, die ein trotz allen Nirderganges noch lerstungsfähiges Staatsgebilde für den Zusammenhalt des Ganzen bietet. .

Ein einheitliches Deuisches . in dem Preußen und die anderen Bundeestaaten in gleicher Weise vollständig aulgehen würden, tönnte an die Stelle des föderalistijchen Staates treten. Preußen wäre berett, hierzu die Hand zu bieten. Bleibt aher die bundeg, staatliche Form bestehen, dann darf Preußen nicht weiter geschwächt werden, und es würde verhängnigpoll sein, wollte man, separa⸗ tistischen Neigungen nachgehend, sich über deren berderblicht Folgen einer Täuschung hingeben. Es gibt kein zuverläßlicheres Zeichen für die Verwerflichkeit der Absplitterungsbestrebungen, als die Beob⸗ achtung, daß sie vom Auslande gefördert werden. Niemand, der aus Teilen des preußischen Vaterlandes einen selbständigen Gliedstaat des Deutschen Reichs zu bilden oder gar die Selbständigkeit auch außer⸗ halb des Deutschen Reichs zu erreichen sucht, darf an dein fellen Willen der preußischen Stagtsregierung zweifeln, solchen Be⸗ strebungen nachdrücklich mit allen zu Gebote stehenden Mitteln ent⸗ egenzutreten. U ö. Vie ser berechtigte Selbsterhaltungswille des preußischen Staates, aus dem so Großes hervorgegangen ist, darf nicht zu einer un⸗ richtigen und darum schädlichen Verkennung von Fehlern führen, die auch der Verfassung Preußens anhaften; Wenn jetzt die Ab- bröckelungebestrebungen sich regen, so sind sie ein Beweis dafür, daß preußische Staatskunst es nicht vermocht hat, ein innerlich unzerreiß— bares Band zwischen dem Ganzen und allen seinen Gliedern zu knüpfen. Ein noch größeres Maß von Verständnjz für die berech— tigten Sonderh iten der einzelnen Provinien, die Gewährung weiter— gehender Bewegungsfreiheit der auf ihre Landsmannschaft stolzen Zöebölkerung bilden die bessere⸗ Grundlage für den Zusammenhalt des Ganzen. . . 68 ist nicht zu spät, Fehler gutzumachen. Ihre Erkenntnis be⸗ rechligt niemanden, dem Hreußischen Staate die Treue zu brechen. Sie beipflichtet auf der anderen Seite die Regierung, aus den ge— fammelken Erfahrungen die Lehre zu ziehen. Die Zeit ist nech nicht gekömmen, um dies durch umfassende Kodifikation zu tun. Dazu ist im Augenblick des Friedensschlusses alles noch zu sehr in Fluß, es fehlt an der inneren Befestigung. Aber der ernstliche Wille, Ver säumteß nachzuholen, darf nicht allein durch Versprechungen betätigt werden, deren Wert durch die Möglichkeiten des Regierungswechsels

stark eingeschränkt wäre, sondern muß in eine festere Form en;

werden, die auch jede kommende Regierung bindet. Diesen Er⸗ wãgungen verdankt der vorliegende Gesetßentwurf seine Entstehung.

Er geht davon aus, daß die der Pflege bedürftige Eigentüm⸗ lichkeit der einzelnen Volksteile ihr bestes Verständnis nur bei diesen selbst finden kann, und daß daher diejenigen öffentlichen Körper⸗ schaften, in welchen der landsmannschastliche, Charakter der Be⸗ pölkerung zum ÄAutdruck kommt, zur selbständigen Entschließung sber die zu ergreifenden Maßnahmen. berufen sind: das sind die Provinzen. Dabei ist aber folgendes zu beachten: Einmal gelten die maßgebenden Erwägungen nicht mir für einzelne, fondern für alle Provinzen des Stagtes. Nicht deswegen, weil Oberschlesien gefährdet ist, nicht in Räcksicht auf die Loslösungs⸗ gefahr im Westen, sondern im Verfolg einer für alle Stämme und andes teile gleichmäßig geltenden Erkenntnis wird der Gesetzesvorschlag gemacht. Ueberall, wo das Bedürfnis zur Betätigung einer ins Ganze

fich reibungslos einfügenden Sonderart, vorhanden ist, soll ihr.

f ahn, ir fin 6 nicht zu weit gespannt werden, son assen si ngleich⸗ heiten nuch vermeiden, die letzten Endes auf den Bestand und die ordnungsmäßige Leitung des Ganzen verderblich wirken müßten. Die Entwicklung muß zentripedal, nicht zentrifugal be⸗ einflußt werden. Vor allem darf durch die den einzelnen Prohin en einzuräumenden Rechte die Gesetzgebungsgewalt deg Gesamt⸗ staates keine grundsätzliche Cinschränkung erfahren, Dies würde der Fall sein, wenn den Provinzialverbänden bei der Regelung einzelner Materien Resenvatgesetzgebun gtrechte , würden, die eine dauernde Hemmung für die matwicklung des Staatsganzen bedeuteten. Giner solchen Abbröckelung an der Souveränität des Gesamlstaates würde die Staatsregierung kHhie

der Weg gebahnt werden. Der

Zustimmung nicht erteilen können. Darum ist der Versuch worden, diejenigen Gegenstände allgemein zu umschreiben einer landsmannschastlichen Sonderregelung regelmäßig si werden, es ist aber gleichzeitig dem Interesse daran, daß zogenen Grenzen nicht überschrütten werden, daß die Einzelt Sonderregelung nicht in Widerspruch mit den, Jutexessen samtheit geraten und daß insbesondere auch nicht die Fes einer Provinz Konflikte in anderen Landesteilen bervorrus Einführung eines staatlichen Bestätigungsrechtes Rechnung Es bedarf nicht der Hervorhebung, daß es nicht die A Regierung sein kann, dieses Beftätigungsrecht dazu auszum die gewährten Vorrechte unwirksam zu gestalten. Der Gebrauch der heimischen Sprache in der Schule Verkehr mit den Behörden, die Erteilung des Nelig ion in der Volksschule bilden in erster Linie Tie Fragen, an de gestaltung ein Sonderinteresse der einzelnen Landestene werden muß. wird kaum noch andere Gegensände g denen die Wirkung einer einheitlichen staatlichen Regelung e nzelnen Gebjetsteise so sehr der Gefahr ener falschen En und einer unbeabsichtigten Wirkung ausgesetzt ist, 6 es g Gebieten der Fall ist. Behmdernng in der Betätigung k Eigenart wa ken hier besonders verbüternd, und ez erschet als das enfachste Eiforderntg einer auf die Befriedigung pölkerung ehrlich bedachten Politik, aut diesen Gebieten der Eigenart oweit Geltung , als es sich nur irgend Gefamtinteressen vereinigen läßt. 6 sahte gleiche Notwendigkeit besteht für die Foribil Selbstverwaltung nach örtlichen Bedürfnissen und für die solcher Besonderheiten, die auf diesem Gebiet hexeits bestehe Gedanken der Selbstverwaltung an sich geschieht dadurch trag; 3. ,, müssen sich in den Rahmen der al Hesetzgebung einpassen. . ö. gie n 3 der eg blichen Grundlage für die V wird es, der Pflege landsinannschaftlicher Sonderh meisten zugute kommen, wenn die staatliche M dauernd in Uebereinstimmung mit ihnen gefühn Diesem Zweck soll die Einrichtung von kleinen körpern dienen, deren Mitglieder bodenständig sind begutachtend an die Seite derjenigen Behörden treten, für Bedürfnis einer derartigen laufenden Einrichtung anerkannt werden dem Ziele, die jachgemäße Verwaltung zu fördern, laufenden Gefchäftserledigung hinderlich im Wege zu stehen, gerecht werden, wenn ihre Tätigkeit nicht den Charakter ein den Kontrolle annimmt, sondern auf die Erledigung. grun Fragen beschränkt wird. Endlich soll, eine Mitwirkung binzleilen Verwallungsorgans bei denjenigen staatlichen Bean zugelgssen werden, die einen politijchen Charakter tragen,

des Entwurfs nur noch wenig zu jagen; Zu s 1. Innerhalb der Schulverfassung sind es die lichen Fragen der Einrichtung des, Religionsunterrichte⸗ Unterrichtssprache, die auf Grund dieses Gesetzes provinz Regelung finden können. Eine rechtliche Schranke bestelt insoweit, als die Statuten nach 8 2 sich nur im Rahmen n und Reichsrechts bewegen Jürfen und der staathchens unterworfen find. Die Besonderheiten des propinzie meinde, Kreis- und Ptovinztalberfassungsrechts sollen inse Propinzialstatuten geregelt werden können, als das Gesetz en die in Äuzsicht stehenden Gesetzeskodifikationen der Stäß gemeinde, Kreig., und Provpinzialordnung gedacht ist⸗= 9 welst oder ausdrückliche Regelungen nicht enthalt, Die gemäß 5 1 Nr. TV berufenen Beratungs körper soll in ihn heiten durch die Statuten der Provinztallandtage bewirtt ne wird dabei als selbstverständlich vorgusgesetzt, daß durch Probinziallandtage zu treffenden Bestimmungen nicht Froptußtell n Erforckrnissen, fondern nam entlich en K derjenigen engeren Pe irks Rechn ug getragen wird, fiht Betatungekörper eingesetzt ist. Syg wid es am be le Beiräte zu gewinnen, unter deren Mitwakung die Vor ür eine gereihliche Entwick'ung des politischen und auh chaftlitzen Lebens gescheffen werden. Jer Regel nach Autstattung der umfesse dsten stagt lichen Ve wann in der Provinz, F. h. der Be irksregi rung, mt eren Milgliederzarl nickt zu reichltg bemessen sen dürfte kommen. Diese Beirate würden Wünsche, Anregungen ichmerden aus den K eisen der Provinzialbepölk rung an des Leers der Behörde zu bringen haben. Ihre Wahl r eder nach gleichem allgemeinen Wah rechte (mit Verhäh oder nach beruflichen Gesichtspunkten durch die entsprechend organifat onen oder auf sonstige Weile zu regeln sein. Zu S§z3 sei lediglich darauf hingewiesen, daß der] landfag seibst zur Begutachtung von Stellenbesetzungen m Vieltöpfigkeit und der. Seltenheit seines Zusammentref geeignet ist. Daher wird für diese Mitwirtung der Pig schuß vorgeschlagen. Die Zentralisierung in der Provinzin notwendig, um diese bedeütsame Aufgabe von kleinlichen u nd von der Verfolgung einseitiger Wünsche grei zu halte Zu S 4. Das Gesetz soll soort in Kraft treten, ng Bedeutung regelmäßig erst nach Neuwahl der Yrovinziall halten wird. Die Bedeutung des Gesetzes für Oberschles zu erhöhen, daß es zu einem eigenen Propinzialverbande wird, muß vorbehalten bleiben, bis die Verwaltung wi Hände der Preußischen Staatsregierung zurückgelangt ist.

1 z zehracht: ö ; . berschiedenen Gegenden, namentlich aber in . Pommern, ist eine große Bewegung unter den Landen Gange, die durch gewissenlole Hetzer dazu gebracht wei während der Erntezeit in den Ausstand zu treten. Daß inet Erntestreiks würde eine schwere Gefährdung d Volkes bedeuten. Welche Maßnahmen hat die Regierum um den drohenden Streik zu vereiteln und die Ginbringun und damit die Ernährung unseres Volkes sicherzustellen? Der Aeltesten rat. der preußischen Ln sammlung hat nach, einer Meldung von „W. schlossen, daß die Ferien am 19 Juli beginnen un 15. September dauern sollen. Der Präsident soll ermächtigt werden, nötigenfalls das Haus schon 15, September einzuberufen, besonders mit Rücksic polnischen Fragen. Vor den Ferien wird noch i Umständen eins dringliche Anfrage wegen de arbeiterstreiks erledigt werden.

Nr. 15 des Eisenbahn-Vergrdnun gi herausgegeben im Ministerium der öffentlichen 7 16. Jul, hat folgenden Inhalt: Verordnung vom 22. betr. di- Aenderung der Bekanntmachung über Lohnpfäh 13. Derember 1917. Bekanntmachung, vom 27. Jun den Wortlaut der Verordnung über Lohnpfändung. Belt vom s. Juni 1919 über Abtechnun sstellen im Schi Nächtras vom 23. Mai 1919 zu den Ausführungsbesti, Staateministeriums zu den Vorschrjften über kie Mie Staatsreamten vom 24. September 1910. Erlgh ph 1919, beir. anerkannte technische Lehrann alten. Nacht

weil der

Nach diesen Ausführungen ist zu den einzelnen Bes

wert

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Verkehrõwesen. Drahtloses Fernsprechen. ; die in den letzten Jahren auf dem Gebiete der drahtlosen Telegraphie, namentlich auch der draht⸗ e, erzielt worden sind, karzem insofern ein weiterer erfreulicher Erfolg gefellt, als es

das drahtlose Fernsprechen zu einem prak- lisch verwendbarem Verkehrsmittel auszugestalten.

; Die Erreichung dieses Zieles hat sich das Reichs post—

Zu den Fortschritten, losen Schnelltelegraphie,

gelungen ist,

ministerium deswegen besonberz

drahllosen Telegraphie die Bedienung

kein der Apparate

eignet loser Fernsprechverkehr jetzt tatsächlich

Gebiete gemachten Vorversuche haben zu einem günstigen Er— führt. Ua ist vor kurzem versuchsweise mit Hilfe der Gesellichaft für drahtlose Telegraphie m. den großen Eleitrizitäts wer ken in Rummel hurg un weide eine drahtlose e erh bung eingerichtet worden.

gli jede

gebnis geführt.

Die Anlage ermöglicht ohne gute Sprechverständigung in beiden erfolgt durch einfaches Bei heller, summender Ton erzeugt. der Abwickelung des Gesprächs

sprechen mit Drahtleitung kein Unterschied. mit denen die Uebertragung der Sprache erreicht wird, sind verhältnismäßig , Sie bestehen in der Hauptsache aus

einem sogenannten Röhrensender unh

beide äußerlich als Glühlampen erkennbar, die in befonderen Kasten untergebracht sind und während des

den elektrisch

mn, * w

drahtlose Fernsprechverlehr 1 ; der l erfordert sich zur Nachrichtenübermittlung für weite Keeise Nach dem neuesten Stande der Technik ist ein drahl⸗

Drücken auf der Gegenstation wird dadurch ein gut

en Speisestrom zum Leuchten gebracht werden.

hat sich vor gehört und

angelegen sein lassen, im Gegensaz zur

Personal für

Durch den Röhrensender werden ungedämpfte elektrische Wellen von sehr hoher Schwingungszahl beim Sprechen in das Milraphon Verierrmmgen erleiden. Diese werden im Empfänger aufgefangen und im Fern⸗ „hörer als aesprochenes Wort zu Gehör gebracht. Bei jeder Station besirden sich zwei Lustdrähte (Antennen). Hierdurch wird es ermöglicht, boß bei beiden Sprechstellen gleichzeitig

gesprochen werden kann.

erzengt, die

Nach den bei den Ver⸗ für das suchen gewonnenen Erfahrungen ist zu hoffen, daß der Fern— sprecher ohne Draht neben dem Drahtfernsprecher bald eine wichtige Rolle unter den Nachrichten ver kehrtzmitteln spielen wird.

des Pelkes gegen di und die heftigen Unruhen,

Vorräten. herrschen. In schwierige

schen Organtsationen verme setzung der Löhne sind, die

Schuhe mehr kaufen. Alle

und infolgedessen mehr

möglich. Die auf diesem

b. H. . zwischen in Oberschöne⸗

Drahtverbindung eine Richtungen. Der Anruf einen Knopf. hörbarer, Im übrigen besteht in gegenüber dem Fern⸗ Die Mittel,

einem Audionempfänger, zwecks

Betriebes durch.

mitgeteilt: Die durch die Presse 1. Oktober an eine Erhöhung e' der B werde, ist in dieser Form nicht zutreffend. In den Verhand den lungen des Achtundzwanziger⸗Ausschusses in Weimar konnten he— stihmte Zusagen in dieser Hinsicht noch nicht gegehrn werden. Die Möglichkeit, frühestens vom Okteber an mehr Biot zur Verteilung zu sowohl von Ausfall, Erfassungs⸗ und Ausdruich— von der Gestaltun! der

bringen, hangt möglichkeit der Ernte, als vor allem auch Getreideeinfuhr ab, Faktoren, die durch zahlreiche Umstände, wie vor

allem die Gestaltung unserer Valuta, die Kohlenförderung usw., ent— scheidend beennflußt werden. Nicht zuletzt wären die Wukungen von Landarbeiterstreifs geeignet, die Hoffnungen auf. Erl öhung der Brot— tation zu vernichten. . ö

Am st er dam, 15. Juli. (W. T. B.) Wie das Pressebüro Radio aus New JYoxrk mitteilt, wurde die Bildung einer Srganifation Ernährung der Kinder in Europa bekannt ge— geben. Sie wird das von der amerikanischen Hilfsorganisation be⸗

gonnene Werk in Europa fortsetzen.

Mannigfalti zes.

Von zuständiger St lle wird dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ gegangene Meldung, daß vom der S rotration eintreten

plündert.

neiderlöhne Erzeugnisse herabgesetzten

ihre nicht

am höchsten.

ander.

zu einem gaben und vier Personen t

an die Cunard. Linie wegen

227 K

Unter uchungssachen.

1. .

2. Aufgebote, Verlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl. ö , . Verpachtungen, Verdingungen ze. ö ) 8.

Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

Kommöanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

9 Unter suchung⸗ sciachen.

läod 25] ie ckbr ef.

Gegen den unten bheschrtebenen Bobte⸗ mannzmaaten Albert Josef Anton Ott. 1. Kompagnie Freiwlllige Schutztruppe Wilhelmshaver, welcher flach tig ist, ist die Unter suchungshaft wegen 8 befretung u. a. m. verhängt. Es wird

ersucht, ihn zu verhasien und an die

nächste Militär- oder Marine behörde zum Weitertransport hierher abzuliefern. Gg besteht Verdacht, daß Ott in daz kesetzte Gebiet zu entweichen vrrsucht.

Wühelnshanen, den 12. Juli 1919. Komniandanturgericht Wil helme haven.

Beschrelbung: Geboten am 5. Mal 1894 zu Arholihelm (&Els. Lorhr.), Größe: 164 em, Gestalt wittel, Haare: braun, Stirn: niehr., Augen: grau, Nafe und Mand: gewöhal, Zähne: gesund, Sprache: deutsch u. franz.

(40224 He schluß Die an 9. 5. 1917 wider den Magketler Peter Ehren, geboren 6. 3. 1897 in Kessel, Kreitz Kleve, erlassene Fabntn⸗ fluchtgerklaͤrung unh Beschlagnahmever⸗ fügung wid zurückgenommen. Bad Nanheitm, den 1. 7. 1919. Geticht der 21. Division.

1404231 Der gegen den Gren. Ladwig Wilkens an 10 Jult 1518 erlassene unter Nr. 25 676 veröffenzlichte Steckbriey ist erledigt ; Gericht des höheren Auflösungsstabes Nr. 21 (Landw. Ju vy. Brei lan). Grzünberger, Kriegtgerichtarat.

) Aufgebote, Ver⸗ lust. und Fund fachen, uste lungen u. der gl.

1i0ls8s]! Swaugsnersteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstredung soll am 7 Gftober 1919 Vermsttags AO Uhr, an ber Gerichtsstelle, Gerstun N. 20, Brunnenplatz, Zimmer Ur. 30,

I Treppe, versteigert werden das im Grunk⸗

buche bon Berlin (Wedding) Band 88 Blatt 2120 (eingetcugene Eigentümer am 30. Mal 1914, dem Tage ber Eintragung des Versteigerungts vermerks: Ga wirt Wilbelm Ankers und Gastwirtgfrau Glara Auders, geh. Starke, je zur Hälfte) ein⸗ etragene Erundstück, Müllerstraße 166,

cke Steesiraße 94, Femerkung Berlin, Kaortenblatt 20, Parze lle 196/64, a. Vorder⸗ eckwohnbauz mit Anbau links, befon erem Abtritt, Vorgarten und Hof, b. Githaug, c. Remisengebäude, 13 a 23 4m groß, Gtundsteuermutterrolle Art. 926, Jtutzungi⸗ 10 860 A, Gebäude steuerrollt Nr. 4926.

Berlin, den 19. Junk 1919.

Amtsgericht Berlin Wedding.

(ols6] Zwangsnersteigerung.

Im Wege der Zwanggvollstreckung soll am 2I Cktober I8g1I9, Vormittags 10 Uhr, an der Gerichtssielle, Bertm, Brunnenplatz, Zimmer Ne. 32, 1 Trepye, versteigert werden dag im Grundbuch von Hamßdorf Band 26 Blatt Ne. 7650 k Gizentü ner am 4. Januct 1915, dem Taqe der Eintragung des Ver—

steigerungtvermerkh: Frau Alexandrlne

Amtsgericht Berlin-Mitte. Abteilung 85

An ßerdem m

9g. Bankausweise. O9 v. H. erho den.

Auguste verwitwete Gräfin v. Wesdehlen, geb. Gräfin Pourtalòs, zu Hermtzdors bel . eingetragene Grundstück, Ge⸗ markung Heimädorf Kartenblatt 1 Par⸗ zellen 2227/1 26, 2230/1 2c., 2231si ꝛe. im hohen Felde, 2 ha 13 2 17 am grop, Retnertrag 2.51 Tli., Grundsteuermutter⸗ rolle Art. 638.

Berlin, den 4. Juli 1919.

Amtsgericht Berlin⸗Wedding. Abt. 7.

40185] Zwang sver steige rung.

Im Wege der Zwangghollstreckung soll am 8 O. Geptember L979, Vormitz ags 10 Uhr. Neue Friedrichstr. 1315, 111 (britteg Stockwerk), Ztmnmer Nr. 113 - 1165, versteigert weiden dag in Birlin, Altonaer Btraße 33, belegene, im Grundbuche vom Brandenburger Torbrultk Rand ? Glatt Nr. 3 (iéingetragener Gigentümer am 3. Juni 1919, dem Tage der Eintragung det Versteigerungspermerks: Fahrlkt esißer Dr. Leonhard Corhn zu Berlta) cln⸗ getragene Grundsfück Vorderwohn haus mit rechtem Seitenflügel und Doppel, querwohngebaäude so wie J. und II. Hofe und Vorgarten, Gemarkung Berlin, Karten blatt 10, DPanellen 13127114, 1313/1164, IH a 1 4m groß, Grundsteuermuiterrglle Art. 48, Nutzunggzwert 19910 S, Ge⸗ bäude steuerrolle Nr. 48, Grundstückgwert 450 000 46. 85. K. 41. 19.

Gerlin, den 7. Jult 1919.

[40120] Zwangswerstelgernng. Im. Wege der Zwanggvollstreckung soll am Lz September 1919, Vormittags EGO Uhr, an der Gerichtsstelle, Berlin, Brunnenplatz Zimmer Nr. 30, 1 Treppe, verstelgert werden dag im Grundhuche von Berlin (Weddtag) Band 19 Blatt 408 am 16. Juni 1919, dem Tage der Gin“

It landstraße 8. Gicke Norwegerstraßt 3, Vorderwohngebßude mit rechtem und linken Seltenflügtl, 2 Höfen, Karten⸗ blatt 25, Parzelle 8613 ꝛ2c., 8a 87 qm groß, Grundsteuermutterrollz und Ge⸗ bdubesteuer rolle Nr. 692, Nutzunggwe t 20 200 S. Der Verstelgerungsfermin am 22. August 1919 ist aufgehoben. Berlin, den 9. Juli 1919. Amtsgericht Berlin⸗Wedding.

(do i87] Zwangsverstrigerung.

Im Wege der Zwangasvollstreckung sollen am 2. Ortußer 1918, Vormittags II Uhr, an der Gerichtsstelle, Brunnen⸗ platz, Zimmer Ne. 32, 1 Treppe, versteigert

Wedding Band 53 Blatt 1251 und im Grundbuche von Berlin ⸗Reinlckendorf Band 4 Blatt 131 (eingetragene Elgen⸗ tümerin am 6 Jani 1916 bejw. 2. März 1917, dem Toge der Eintragung des Ver⸗ steigerunggvermerks: Grund in ückagesell schaft Soldinerstraße m. b. H. in Charlottenburg) eingetragenen Grundstück: J. Grundstück Berlin. Wedding Band 53 Blatt 1261 Hemarkang Berlin. Gartenstraß⸗ 80h, Gemarkung Berlin ⸗Rriaickendorf Karten blatt 24 Parzellen 2897 / 239 und 2899 / 239, zusammtn 35 a 92 am groß, Reinerirag 2, S2 Tir. Grundsteuermutter rolle Art. 7066; II. Geundstück Berlin ⸗Reinickendorf Band 4 Blatt Nr. 131 Gemarkung Berlin⸗Reiglckendorf und Gerlia, Weg Provinistraßt und Ac ssraße S0 h, Karten⸗ blatt 3 Parzelle 3910 117 und Larten⸗ blatt 24 Parzellen 2928/9239 und 2930 s0, 239, zusammen 2 a 38 am groß. Gr imbsteuermutterrolle Art. Nr. 131 und 7115, Reinertrag 0,01 Tir. Verlin, den 19. JZunt 1919.

tragung des Verstelgerunggpermerkg, als hertenlos eingetragene Grundstück in Berlin,

werden die im Grundbuche von Herlin⸗

(40188 Zwangs ner stei ge runs.

Im Wee de? Zwangsdollur:ckang soll am 2. Orftgber 19R9, Bgrmittags EO Uhr, an der Gerichtzstelle, Berlin, Brunnenplatz, Zimmer Nr. 32. 1 Treppe, versteigert werden dagß im Grundbuche von Berlin (Wedding) Band 8 Glatt Nr. 177 (eingetragene Elgentümerln am 29. März 1919, dem Tage der Eintragung det Ver stelgerunggoermerka: Ghefeau des Fabri⸗ kanten Carl Schultze, Franzieka geb Berndt, in Berlin⸗ Grunewald) eingetragene Grund ück. Gemarkung Kerlin, Karten- blatt 31, Parzelle 1803 107. Echonenschi⸗ straße 6. Vorderwohngebäude mit rech tem und linkem Seitenflügel und unter— elltrt⸗m Hof. H a 55 qm groß, Gꝛund-« st uermutterrolle Art. 1032, Nugunquwert 0 600 4, Geb ändesteuerrolle Nr. 1082.

Berlin, den 19. Juni 1918.

Amttzgericht Berlin Wedding.

[4olgo] Zwangsversteigerung.

Zum Zwecke der Aufhebung der Ge meinschsft, die in Ansehun] det in Frank⸗ furt a. O)er, Rosenstraße 18, belegenen, im Grundbuch von Frankfurt a. Oder Staht, Band 11 Blatt Nr. 58, zurzeit der Eintragung des Verstelgerungs vermerka auf den Namen des Zlegelmeissers Wil⸗ belm Worm in Frankfurt 9. O. ein« getragenen Grundstucks Gemark ing Fran!“ furt 9. O., Kartenblatt Ne. 123, Par. Nr. 116, 1,62 a aroß, Grundst uerbuch Art. Nr. 417, Nutzungäwert 697 A, unter den Erben des eingetagenrn Elgertämerg besteht, soll btesez Grunvstück am i 7. Sey. tember 1919, Varmittags LG u tze, durch daz unterzeichnete Gertcht an ber Gerlchtsstelle Oderstraße 53 / 4. Zim mer Nr. 11, verstrigert werden. Der Ver. steigertungsvermerk ist au 4. Juli 1919

in das . Jult 1919

[3653] Kas schlußurteil.

Vie nachhezrichneten Urkunden sind sür krastleg erklärt: .

A. Dle nachbez⸗ichnrten Schuld verschrel⸗ bungen Peu. konsolid. Staat ganlerben:

1) Tit. F Ne. 226 447 über 200 M der Anleib von 1392, 1893. 1895.

27 Lit. D Nr. 294 421 üner 500 M der 34 06½ vorm. 4010 Anleihe von 1882.

3) Lit. A Nin. 423 195 und 423 197 6 je 5000 S der 406 AUnleihr von

4) Lit. A Ne. 418 859 Über 5000 S ber 400 Anleihe von 1908:

5) Lit. E Nr 12219 über 300 4 der 3 0s9 Anleihe von 1885

6) Llt. F Nr. 29 3395 über 200 ½ her 3509 Anleihe von 1856; Lt. E Nr. 559 081 über 300 der 30/0 Aagleibe von 1890; Lit. F Nr. 28 326 über 200 AM der 30ᷣ Anleihe von 1892 1894; Lit. E Nr. 156 881 über 300 der 30/0 An⸗= leibe von 1895, 1895 1893.

7) Lit. A Nr. 94 b83 über 5000 A der Anleihe von 1832; Lit. G0 Nen. 395 375 und 443 203 über je 1000 ½ der Anlelhr von 1883; Lt. E Nr. 380 523 über 2000 ½, vit D Ne. 627 881 über 50) 4. und Lit. F Ne. 306 122 über 200 der Anlethe von 1884; Lit. F Nrn. 375 207 und 378 181 über je 200 M der Anleihe von 1834.

8) Llt. D Ne. 603 455 über 500 M der 3 o0s0 vorm. 47 Anleihe von 1884, Lit. F Nr. 98 726 über 200 M, Lit. P Nr. 244 278 über 300 M der Anleihe von 1389 und Lit. D Nr. 68 615 über 500 4A der Anleihe von 19809.

EB. Falgende Wechsel:

z die nachbeiei neten, von der Deuischen Sylegel⸗ und Tafelglat⸗Verkau rz zenofsen⸗

Blankoindossament von M. Arndt;

von Louis Jessel angenommenen Wechsel: a. d. d Berlin, dea 17 SJult 1912, über LIE M, zahlbar am 12. Oktober 1912 b. d. d. Berlin, den 25. Mal 1912, üder 30,25 M, jahlbar am 12. . 1912; .d. d. Berlin, den 29. Juni 1912, liber 50 M, zahlbar am 16. September 1912; d. d. GSrlia, hen 30. Jalt 1912, bar 37 A, zabltar am 28. G. ptimber 1912 d d. Berlin, den 25. Junt 1912, her 24,80 Æt, zahlbar am 7. Oktozer 1912; f. d. d. Beritn, den 17. Jalt 1912, über

2) vie von Hinctower & Germann aut gestallten, auf Frau J. Kant ia Osche ge⸗ zogenen und von KUngeltka Kant an⸗ genommenen, bet J Plinciower & Ber⸗ mann, Berlin, Leipzigerstr«ße 151, zehl⸗ haren beiden Wechsel d. d Osche, den 3. Nei 1893. üßer 120 4, (älliz am 30. Auqust 1893, ucd d. d. Sscde, den 1. Zunt 13985, äber 150 4A, fällig an 1. uguft 18893;

) der Wechsel d d. Bex Jag. St nunmal. burg, den 3. Januar 1911, über 550 M, zahlbar am 17. Januer 1911, autgestell

haben, wie der Dai Lelegrav“ schwierige Lage gebracht. In Hunderten von Städten fehlt cz an Die Regierung bemüht s sämtl . die Gemeinderäle Tag und Nacht damit beschäftigt, eine Lösung . Problem zu trotz der riesigen Löhne berabgesetzt werden könnten.

trieben ruht vollsiändig.

Preisen die Unkosten nicht decken können. Regierungswaren unverändert geblieben, und die Regierungspreise sind Die Regierung hat riesige Mengen von Fleisch und anderen Waren aus Amerika eingeführt und will sie nur zu dem von ihr gezahlten Preise weiter verkaufen. nder. Die Presse weist darauf hin, daß die wirtschaftlichen Ver⸗ hältnisse des Landes nicht in 24 Stunden durch einschneidente Maß- renn , werden können.

m Freitag kam es anläßlich einer Volkskundgebung in Udine

New Pork, 14. Juli.

6. Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften. J. Niederlassung ꝛc. von i 8. Unfall⸗ und Inmvaliditäts⸗ 2c. Versicherung.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

464 M, jablbat am 19. Oktozer 1712; 4

Mailand, M. Jult. (R. T. g.) Fa uten

e Teuerung der Lebensmitte vir bei dieser Gelegenheit stattfankig, meldet, Italien in eine s

sich sehr,

die Lage iu be Städten und

ichen Döffern sind

finden, wie die Preise Die sozialisti hren dadurch, daß sie gegen die Herab⸗ Schwierigkeiten. Eine Anzahl von Be⸗ In ganz Italien kann man kein Paar Schuhläden sind ausverkauft oder ge⸗

In den Gafés und Schankwirtschaften von Malland kann man kein Bier mehr bekommen, da die Wirte sich weigern, das Bier zum halben Preis zu verkaufen. Anzüge zuzuschneiden, da die

. nicht

Die Kleidermacher weigern sich, Arbeiterbörse die Herabsetzung gestattet. Die Bauern wollen zur Stadt bringen, da sie bei Arbeits löhne und sonstigea Andererseits sind die Preise für alle

Ueberall berrscht Durchein⸗

Hier und dort dauern die Umuhnn

usammenstoß mit Truppen, die Maschinengewehrfeler ak⸗

öteten.

(Reuter. ) Alle Schadenersatzansprüche der Versen kung der Lvusitania

wurden endgültig abgewiesen, da das Gericht der Ansicht war, daß die Versenkung des Schiffes ausschließlich kurch ein ungesetzliches Vorgehen der Kaiserlich dentschen Regierung, die sich dabei eines UV-⸗Bootskommandanten als Werkzeuges bediente, verursacht worden sei.

Sffentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis sür den Nanm einer 5 alienen Einheit szeile 1 Mk. * auf den Anzeigenpreis ein ,, , . .

2 , , ,,

Rechtsanwälten. II. Privatanzeigen.

Täschner, cejogen auf Herrn Hermann Jamit in Köpentck, Freiheit 5, ang nom⸗ men don Hermann Jams, in gosstert an die Friedrichzherger Sauk e. G m. b. H. C. Die nachbꝛ zeichneten Zw Ter sgehne

zu 5 / g Aalelhen des Deutschen Reichs:

1) Nrn. S2023 und Szæao2r4d üter je 1090 46 6. Ætegsanlethe.

2) Ne. 10261 10 über 1000 Æ 3. Krlegz⸗ anlrihe.

3) Nrn. 64536 und 64537 über je 5000 M 7. Kriegtzanlel he. .

4 Vern. 75663 uns 1715654 über j- 1009 M 7. strie]3auletoe. .

) Nr. 518127 über 1000 M 6. Krlegt⸗ anleihe.

D. Der Zwischenschein Nr. S6 950 iu 10900 Æ 4 Deatsche Sch gzar⸗ wels angen ber. 7. Rrie gan leihe.

E. Die 40/9 Kommunal Obligation der Päeeur. Pfendbrieftank ie Berlin, Gaiss. 7 Lit. OC Nen 1661, 1662 und 1663 über 1e 500 4. . F. Dle Aktien der Landwirtschaslllchen

. Daꝛlekng fasse Drutschlend ju erlin Nin. 3597 und 4879 biz Sz, lautend auf den Gawalter Spar⸗ und

von Anna Blaese, geb. Cleinert, und Otwald Glaese und angegonmmntern vor Dewald Blaese, mit den Blankomndossa⸗ ment ven Anna Blaefe, ges Kleinert, mit Genehmigung des Os wald Glaese;

d die nachbr zeichneten, bei Max Arndt, Berlin, Liporhnerstraße 23, zahlbaren Wechsel: 2. d. d. Beilin, den 7. April 1918, über 2500 , zaßlbar am 7. Jul! 1918, geidgen guf Denn Mar Mühmel, Berlin⸗St iglltz, Kielerstraße 2, vnd an⸗ genommen von Mur Mühmel, mit dem Blaafotadossament oon Willy Ytähmel; b. d d. Ber in, den 5. Mär 1918, über 2500 4A, zahlbar am 5. Tuni 1918, auß⸗ gestellt von M. Arnot, gezogen auf Frau Fmilie Herlemann in Berlta. Lichtenberg, Scharnwiberstraße, und angenommen bon Frau Emilie Herlemann, mit dem Blanko⸗ indossament von Yt. Arndt; e. d d. Berlin, den 7. März 1218, über 750 MÆ, jahlba⸗ am 7. Juni 1918, ausgeßellt von h IIrndt, geiogen auf Heern Alh. Leuendorf, Berlin. Lichter feld, Glisabethßraße 1, und gagqt⸗ nommen von Albert Leuendorf mit dem

5) der Wechsel 4. d. Serlin, den 14. Mat 1911, über 265 )0 . zahlbar am 14. August 1911 bei Heinst⸗g & Kalke, Dessauer traßze 25/29, autzgesteßt din Paul Gayer, gejogen auf Herrn Beinherd Praf von, Schmetlow in Valegkahrf b. Rosenberg,

angenommen von B. Graf von Scha etto w und mit dem Blankeinhessamenten von Va nl Gayrr, Hermann Calmez und Mex Calme;;

6) der Wiechsel über 10900 , fällig am 30. Mat 1918, ausgestellt von der Ma⸗ schinenf e brik Welb, gejogen auf die Damps⸗ wäscherelientrale M. Goebel in Berlin, Blumenstraße 88. und von dieser auge nommen, mit dea Glrog der Firmen W. Bo e Nachfolger Gebr. Braun, P int ssinnenstraße 23, uad O. Lenger & Co., Berlin, Brunnenstraße 39;

7?) der W chsel üher 134 000 , fällig per Sicht, aungeftellt d. d. Berlin, den 18. Mär 1913 von Werft, Materialien. Verwertungs⸗wesellschart m. b. H, Garsten Nielsen, gejogen auf die Handels esell⸗ schaft für Armer, Marine und (Groß- betriebe m. b. H. in Berlin SV. 11, Dessauerstraße 398/40, und von dieser an⸗ genommen, mit den Blankogtcoz der Auz⸗ stellerin, dis Carsten Nlilsen und elne unleserlichen Namens, . 8) der Wechsel d. d. Köprnick, den J. Februar 1813 über 2600 S, zahlbar aun 8. Mal 18918 bet der Friedrich berger Bank e. G. m. b. H, Berlin, Frank.

Amtsgericht Berlin Wedding. Abteilung .

schast e. G. m. b. G. ausgestellten und

Darlehn kafsen Verein, eingetrag. Se⸗ aossenschaft mlt unheschränkter Oafspflict. G Die vachbereichneien SHypoiheten⸗ pPfandbriese ber Preußischen Boden Kredit kiten Bank in Berlin: 1) Gerte 27 Abteilung 4 Lit E Rr 408 äber ö00 46 40, . 2) Serie 3 xit. GC Nr. 05737 über 600 M 34 9/« . 3) Serie 11 Lit. F Nr. 01622 über 3090 4

H. Der unkũndhare nen,, K der . OHypotht ken Aktien Ban! za Berlin, Serie 13 Nr. O7999 iber 240 Æ ciͤ H J. Die Cel, Pfandbriefe der Deutlhen Fovotbetenbant Attien - Gesellichast in

erlin Serie 21 Lit. F Nin 483 489 1795 und 1682 über je 200 * und Lit. n Nen. 467 bis 470 üher je 300 . ö

KRerlin, der 2 Jun 19818. Lmt?gericht Berlin⸗ Mitte. Abiellung 864.

84. Gen. VII. 233/18. ö

. angeblich ab⸗

banden gelommener Urkunden werden 4

39568 Num gedst.

Die Inhaber folgender, . gefordert, spätesteng in dem anf ben ES. Januar 19209, Vęennmittags EO Ugr, vor dem unterzeichneten Te- richt, ustumstraße 711, Zimmer 314, anberaumten Aufgekotgtermine ißre Richte anzumelden und die Urkunden voriuleger, widrigenfallz die Kraftlogerklärung der i n ,, 1 fishen . Pfandbritfe der Schlesischen Landschaft. J. 3 0lo Vit. A. .

z Serle 11 Nr. 14 976 zu

J 17 6086 150 TI 2177 3000 XI 4813 . 3000 XI 8 501 , 3000

furter Allte 79, ausgestellt von Karl

1. 38 vο t. A. II Ne. 35 301 zu 300 z , ö III. 40; Lit. A. . 10 Serie VIII Nr. 2 132 u 500 4 ö , , 11. IV. 4 lt. D. 13) Seile III Nr. 1108 ju 10909 4 1 1 n;, 16 it . ii sss ., ip. ,, . w. Zl eg altlgadschafis. Pfandhri. 17) ber, Mitt i, Rieder Flän ischt at- B. B. Nr. 490 über 100 Taler. ö